Grundlagen🠞

G00 SpiGes Erhebung und medizinische Kodierung🠞

G01m Geschichte🠞

G02m Organisation🠞

G03m Gesetzliche Grundlagen🠞

G04m Ziele der SpiGes Erhebung🠞

G05m Anonymisierung der Daten🠞

G06m Der medizinische Datensatz, Definitionen und Variablen🠞

G10m SpiGes Erhebung, die Patientenklassifikationssysteme SwissDRG und TARPSY🠞

G20a Die Klassifikationen (ICD-10-GM und CHOP)🠞

G21a ICD-10-GM🠞

Einführung🠞

Geschichte🠞

Struktur🠞

Systematisches Verzeichnis🠞

Alphabetisches Verzeichnis🠞

Typografische Vereinbarungen und Abkürzungen🠞

Runde Klammern ( ):🠞
Eckige Klammern [ ]:🠞
Doppelpunkt:🠞
Strich (vertikal):🠞
Punkt Strich .– :🠞
Exkl. (Exklusiva):🠞
Inkl. (Inklusiva):🠞
o.n.A.:🠞
a.n.k./anderenorts nicht klassifiziert:🠞
Sonstige:🠞
n.n.b./nicht näher bezeichnet:🠞
Siehe, siehe auch:🠞
Und:🠞

G22l Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP)🠞

Allgemeines🠞

Struktur🠞

Alphabetisches Verzeichnis🠞

Systematisches Verzeichnis🠞

Klassifikationsstruktur🠞

Resteklassen🠞

Konventionen, Abkürzungen und typografische Vereinbarungen für die CHOP🠞

G30a Der Weg zur korrekten Kodierung🠞

G40m Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren🠞

G50g Definitionen🠞

G51m Der Behandlungsfall🠞

G52h Die Hauptdiagnose🠞

Wahl der Hauptdiagnose bei zwei oder mehr Diagnosen, die die HD-Definition erfüllen🠞

G53m Der Zusatz zur Hauptdiagnose🠞

G54g Die Nebendiagnosen🠞

Reihenfolge der Nebendiagnosen🠞

G55m Die Behandlung🠞

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten/Diagnosen🠞

D00m Abnorme Befunde🠞

D01g Symptome🠞

Symptome als Hauptdiagnose🠞

Symptome als Nebendiagnosen🠞

D02m Unilaterale und bilaterale Diagnosen Diagnosen multipler Lokalisationen🠞

D03m Kreuz †-Stern*-Kodes🠞

D04c Kodes mit Ausrufezeichen («!»)🠞

D05m Status nach / Vorhandensein von / Fehlen von🠞

D06c Folgezustände🠞

D07l Geplante Folgeeingriffe🠞

D08a Sich anbahnende oder drohende Krankheit🠞

D09l Verdachtsdiagnosen🠞

Kodierung einer Verdachtsdiagnose bei Verlegung in ein anderes Spital🠞

D10g Chronische Krankheiten mit akutem Schub🠞

D11i Kombinationskodes🠞

D12m Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)🠞

Beachte:🠞

Wahl der Haupt- oder Nebendiagnose im Kontext «nach medizinischen Massnahmen»🠞

D13a Syndrome🠞

Syndrom als Nebendiagnose🠞

D14g Aufnahme zur Operation/Prozedur nicht durchgeführt🠞

D15m Verlegungen🠞

Verlegung zur Weiterbehandlung🠞

Verlegung zur Behandlung🠞

Verlegung zur Behandlung ins Zentrumspital mit Rückverlegung ins Primärspital🠞

Verlegung eines gesunden Neugeborenen🠞

D16i Wahl der Hauptdiagnose bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen🠞

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren🠞

P00m Erfassung der Prozedur im medizinischen Datensatz🠞

P01m Prozeduren, die kodiert werden müssen🠞

P02k Prozeduren, die nicht kodiert werden🠞

P03c Endoskopie und endoskopische Eingriffe🠞

P04i Kombinationseingriffe/Komplexe Operationen🠞

P05a Unvollständig durchgeführte Eingriffe🠞

P06k Mehrfach durchgeführte Prozeduren🠞

P07m Bilaterale Operationen🠞

P08m Revisionen eines Operationsgebietes/Reoperationen🠞

Revisionseingriffe ohne Implantat-Wechsel🠞

P09i Organentnahme und Transplantation🠞

1. Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders🠞
2. Lebendspende🠞
3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Spital🠞
4. Evaluation zur Transplantation🠞
5. Transplantation🠞
6. Nachkontrolle nach Transplantation🠞
7. Versagen oder Abstossungsreaktion nach Transplantation🠞

P10m Adhäsiolyse🠞

P11h Serosaverletzung mit Übernähung🠞

Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen🠞

SD0100 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten🠞

SD0101a Bakteriämie🠞

SD0102m Sepsis🠞

Auswahl des Sepsis-Kodes🠞

Sepsis bei Erwachsenen🠞
Sepsis bei Kindern🠞
Septischer Schock🠞
Reihenfolge der Kodes🠞
Reihenfolge der Kodes, resp. Wahl der Haupt- und Nebendiagnose🠞

SD0103l SIRS🠞

SD0104d HIV/AIDS🠞

HIV-Kodes sind:🠞

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV]🠞

B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom🠞

Z21 Asymptomatischer HIV-Status🠞

B20, B21, B22, B23.8, B24 HIV-Krankheit🠞

O98.7 HIV-Krankheit, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert🠞

U60.–! Klinische Kategorien der HIV-Krankheit U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit🠞

U61.–! Laborkategorie im aktuellen Aufenthalt🠞

Reihenfolge und Auswahl der Kodes🠞

SD0105a Echter Krupp – Pseudokrupp – Kruppsyndrom🠞

SD0106m COVID-19🠞

SD0200k Neubildungen🠞

Tabelle der klassischen ICD-10-GM-Kodes für Neubildungen im alphabetischen Verzeichnis🠞

SD0202m Auswahl und Reihenfolge der Diagnosen🠞

SD0203k Nachresektion im Tumorgebiet🠞

SD0204k Tumornachweis nur in der Biopsie🠞

SD0205k (Akute, chronische) Erkrankungen, Störungen nach und/oder Folgen von medizinischen Massnahmen im Kontext von Behandlungen maligner Neubildungen (solide, hämatologisch)🠞

SD0206a Verdacht auf Tumor oder Metastasen🠞

SD0207a Nachuntersuchung🠞

SD0208a Rezidive🠞

SD0209a Tumore mit endokriner Aktivität🠞

SD0210l Multiple Lokalisationen🠞

SD0211a Überlappende Lokalisation🠞

Die Subkategorien .8:🠞

SD0212a Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie🠞

.x0 Ohne Angabe einer kompletten Remission🠞

.x1 In kompletter Remission🠞

SD0213a Lymphangiosis carcinomatosa🠞

SD0214g Lymphom🠞

SD0215a Chemo- und Radiotherapie🠞

SD0216k Prophylaktische Operationen wegen Risikofaktoren🠞

SD0217m Palliativbehandlung🠞

SD0400 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten🠞

SD0401c Allgemeines🠞

Diabetes mellitus: Typen🠞

Kategorien E10 – E14🠞

SD0402a Regeln zur Kodierung des Diabetes mellitus🠞

Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen🠞

1) Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existiert nur eine Komplikation (Manifestation) des DM:🠞
2) Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existieren multiple Komplikationen (Manifestationen) des DM, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht:🠞
3) Die Behandlung einer Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund:🠞
4) Die Behandlung mehrerer Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund:🠞

Nebendiagnose Diabetes mellitus🠞

SD0403a Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus🠞

Nierenkomplikationen (E10† – E14†, vierte Stelle «.2»)🠞

Diabetische Augenerkrankungen (E10† – E14†, vierte Stelle «.3»)🠞

Diabetische Retinopathie:🠞
Diabetische Retinopathie mit Retina-(Makula-) Ödem ist wie folgt zu kodieren:🠞

Neuropathie und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.4»)🠞

Diabetische Mononeuropathie:🠞
Diabetische Amyotrophie:🠞
Diabetische Polyneuropathie:🠞

Periphere vaskuläre Erkrankung und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.5»)🠞

Diabetes mellitus mit peripherer Angiopathie:🠞

Diabetisches Fusssyndrom (E10 – E14, vierte Stelle «.7»)🠞

SD0404a Metabolisches Syndrom🠞

SD0405a Störungen der inneren Sekretion des Pankreas🠞

SD0406a Zystische Fibrose🠞

SD0407e Mangelernährung bei Erwachsenen🠞

Kodierung:🠞

SD0408e Mangelernährung bei Kindern🠞

Kodierung:🠞

SD0500 Psychische und Verhaltensstörungen🠞

SD0501m Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, Nikotin)🠞

Akute nicht akzidentelle Intoxikation (Rausch)🠞

Akute akzidentelle Intoxikation🠞

Schädlicher Gebrauch🠞

SD0600 Krankheiten des Nervensystems🠞

SD0601l Akuter «Schlaganfall etc.», Subarachnoidalblutung, sonstige nichttraumatische intrakranielle Blutung🠞

SD0602k Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung🠞

Funktionsstörungen🠞

SD0603a Paraplegie und Tetraplegie, nicht traumatisch🠞

Initiale (akute) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie🠞

Späte (chronische) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie🠞

SD0604m Bewusstseinsstörungen🠞

Bewusstlosigkeit🠞

Schwere Bewusstseinsstörung Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS), frühere Bezeichnung Vegetative State (VS) und Minimally Conscious State (MCS)🠞

SD0605e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden🠞

SD0606e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators /(Test) Elektroden🠞

SD0607h Kodierung der Parkinsonstadien (G20.-)🠞

SD0700 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde🠞

SD0701a Versagen oder Abstossung eines Kornea-Transplantates🠞

SD0800 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes🠞

SD0801a Schwerhörigkeit und Taubheit🠞

SD0802d Anpassung/Handhabung eines implantierten Hörgerätes🠞

SD0900 Krankheiten des Kreislaufsystems🠞

SD0901a Hypertonie und Krankheiten bei Hypertonie🠞

Hypertensive Herzkrankheit (I11.-)🠞

Hypertensive Nierenkrankheit (I12.-)🠞

Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.-)🠞

SD0902e Ischämische Herzkrankheit🠞

Angina pectoris (I20.-)🠞

Koronarsyndrom (Acute Coronary Syndrom ACS)🠞

Akuter Myokardinfarkt🠞

Reinfarkt – Rezidivierender Myokardinfarkt🠞

Alter Myokardinfarkt🠞

Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde🠞

Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes🠞

SD0903k Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass🠞

Richtlinien zur Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass🠞

SD0904d Erkrankungen der Herzklappen🠞

Affektion mehrerer Herzklappen🠞

SD0905a Schrittmacher/Defibrillator🠞

Permanente Schrittmacher🠞

Aufnahme zum Aggregatwechsel (= Wechsel Batterie/Pulsgenerator) eines Herzschrittmachers/Defibrillators🠞

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators🠞

SD0906a Nachuntersuchung nach Herztransplantation🠞

SD0907a Akutes Lungenödem🠞

SD0908k Herzstillstand🠞

SD0910j Erfassung der Behandlungsdauer mit einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System🠞

SD1000 Krankheiten des Atmungssystems🠞

SD1001m Maschinelle Beatmung🠞

Definition🠞

Kodierung🠞

Berechnung der Dauer der Beatmung🠞

Beginn der Dauer der Beatmung🠞

Ende der Dauer der Beatmung🠞

Entwöhnung auf Intensivstationen🠞

Verlegte Patienten🠞

Intubation ohne maschinelle Beatmung🠞

Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)🠞

«Bebeutelung» Neugeborener🠞

SD1002j Respiratorische Insuffizienz🠞

SD1100 Krankheiten des Verdauungssystems🠞

SD1101j Appendizitis als klinische Diagnose🠞

SD1103a Magenulkus mit Gastritis🠞

SD1104i Gastrointestinale Blutung🠞

SD1105a Dehydratation bei Gastroenteritis🠞

SD1200 Krankheiten der Haut und der Unterhaut🠞

SD1201g Plastische Chirurgie🠞

Revision einer Narbe🠞

Entfernung von Brustimplantaten🠞

Operation nach Gewichtsabnahme (spontan oder durch bariatrische Chirurgie)🠞

SD1202j Spannungsblasen🠞

SD1400 Krankheiten des Urogenitalsystems🠞

SD1401d Dialyse🠞

SD1402m Anogenitale Warzen/anogenitaler Herpes🠞

SD1404l Niereninsuffizienz🠞

Akute Niereninsuffizienz🠞

Chronische Niereninsuffizienz🠞

Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen🠞

SD1405l Aufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse🠞

SD1406d Aufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters zur Dialyse🠞

SD1407l Aufnahme zur Anlage einer AV-Fistel oder eines AV-Shunts zur Dialyse🠞

SD1408a Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts🠞

SD1500 Geburtshilfe🠞

SD1501b Definitionen🠞

Schwangerschaftsdauer🠞

Termingeburt (zum Termin Geborenes)🠞

Übertragung (nach dem Termin Geborenes)🠞

Frühgeburt (vor dem Termin Geborenes)🠞

Lebendgeburt🠞

Totgeburt🠞

Abort/Fehlgeburt🠞

Nachgeburtsperiode🠞

Postplazentarperiode🠞

Wochenbett (Puerperium)🠞

SD1502a Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft🠞

Abort (O02.- bis O06.-)🠞

Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.-)🠞

Totgeburt/Lebendgeburt bei vorzeitiger Beendigung einer Schwangerschaft🠞

SD1503m Krankheiten in der Schwangerschaft🠞

SD1504e Komplikationen der Schwangerschaft, Mutter oder Kind betreffend🠞

Abnorme Kindslagen und -einstellungen🠞

Verminderte Kindsbewegungen🠞

Uterusnarbe🠞

Gerinnungsstörungen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett🠞

Anti-D-Prophylaxe🠞

SD1505m Spezielle Kodierregeln für die Geburt🠞

Zuordnung der Hauptdiagnose bei einer Entbindung🠞

Spontane vaginale Entbindung eines Einlings (O80)🠞

Entbindung eines Einlings durch Zangen-, Vakuumextraktion oder Schnittentbindung (O81 – O82)🠞

Die Erfassung der Kodes🠞

Primäre und sekundäre Sectio caesarea in der medizinischen Kodierung🠞

Dauer der Schwangerschaft🠞

Resultat der Entbindung🠞

Mehrlingsgeburt🠞

Entbindung vor der Aufnahme🠞

Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen🠞

Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung🠞

Protrahierte Geburt🠞

Uterusatonie und Hämorrhagien🠞

Stammzellentnahme für Kryokonservierung🠞

SD1506m Krankheiten im Wochenbett (Puerperium)🠞

Puerperalsepsis (veraltet «Kindbettfieber»)🠞

SD1600 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben🠞

SD1601a Medizinischer Datensatz🠞

SD1602a Definitionen🠞

Perinatale und neonatale Periode🠞

SD1603i Neugeborene🠞

Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort🠞

SD1604g Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben🠞

Postexpositionsprophylaxe beim gesunden Neugeborenen🠞

Gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin🠞

SD1605a Totgeborene🠞

SD1606j Besondere Massnahmen für das (kranke) Neugeborene🠞

Parenterale Therapie🠞

Lichttherapie🠞

Primäre Reanimation🠞

SD1607c Atemnotsyndrom bei hyaliner Membranenkrankheit/Surfactantmangel🠞

SD1608c Atemnotsyndrom bei massivem Aspirationssyndrom, Wet lung oder transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen🠞

SD1609j Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE)🠞

SD1610h Asphyxie unter der Geburt🠞

P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt🠞

P21.1 Mässige Asphyxie unter der Geburt (statt P21.1 Leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt)🠞

P21.9 Leichte Asphyxie unter der Geburt ohne metabolische Korrelation (statt P21.9 Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet)🠞

P20.- Intrauterine Hypoxie🠞

Definition der Norm gemäss folgenden Werten:🠞

SD1611j Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen🠞

SD1800 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind🠞

SD1801a Inkontinenz🠞

SD1802m Dysphagie🠞

SD1803a Fieberkrämpfe🠞

SD1804k Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren🠞

Akuter Schmerz🠞

SD1805e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung🠞

SD1806e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung🠞

SD1807l Schock🠞

SD1900 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen🠞

SD1901a Oberflächliche Verletzungen🠞

SD1902a Fraktur und Luxation🠞

Fraktur und Luxation mit Weichteilschaden🠞

Luxationsfraktur🠞

Fraktur und Luxation an gleicher oder unterschiedlicher Lokalisation🠞

Knochenkontusion🠞

SD1903c Offene Wunden/Verletzungen🠞

Offene Verletzungen mit Gefäss-, Nerven- und Sehnenbeteiligung🠞

Offene intrakranielle / intrathorakale / intraabdominelle Verletzung🠞

Offene Fraktur mit intrakranieller / intrathorakaler / intraabdomineller Verletzung🠞

Komplikationen einer offenen Wunde🠞

SD1905c Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie)🠞

Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch🠞

Die akute Phase – Verlegung des Patienten🠞

Rückenmarksverletzung – chronische Phase🠞

Kodierung von Wirbelfrakturen und Wirbelluxationen🠞

SD1906a Mehrfachverletzungen🠞

Diagnosen🠞

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen🠞

SD1907j Verbrennungen und Verätzungen🠞

Reihenfolge der Kodes🠞

Körperoberfläche (KOF)🠞

SD1908b Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen🠞

Insulinüberdosierung beim Diabetiker🠞

SD1909j Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäss Verordnung)🠞

SD1910b Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen (bei Einnahme entgegen einer Verordnung)🠞

Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol🠞

Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden🠞

SD2000 Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität🠞

SD2100 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen🠞

SD2200m Schlüsselnummern für besondere Zwecke🠞

Spezielle Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen🠞

SP0100 Komplexbehandlungen🠞

SP0101k Berufsbezeichnungen in der CHOP🠞

SP0200 Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation, Akutrehabilitation🠞

SP0201m Frührehabilitation🠞

SP0202m Paraplegiologische Rehabilitation🠞

SP0203m Akutrehabilitation🠞

SP0300 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 9 «Operationen am Verdauungstrakt»🠞

SP0301k Hiatushernie – Fundoplicatio:🠞

Zusätzliche Erfassung CHOP-Kode 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen🠞

SP0400 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen»🠞

SP0401m Geschlechtsangleichung🠞

Kodierrichtlinien Rehabilitation🠞

Allgemeine Informationen🠞

Geltungsbereich:🠞
Abzugrenzen von der stationären Rehabilitation sind:🠞
Frührehabilitation:🠞
Paraplegiologische Rehabilitation:🠞
Siehe SP0202 Paraplegiologische Rehabilitation🠞
Akutrehabilitation:🠞

Diagnosen - ICD-10-GM🠞

Hauptdiagnose:🠞
Nebendiagnose:🠞
Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren🠞
Kodierrichtlinien🠞
Verlegung🠞
Berechnung der Aufenthaltsdauer in der Rehabilitation zur Erfassung der BA.- Kode🠞

Prozeduren🠞

Assessments – CHOP AA🠞
Die Alltagsfunktionsmessungen beziehen sich auf folgende Subkategorien:🠞
Rehabilitation, CHOP BA- unterteilt nach 8 Rehabilitations-Arten🠞

Beispiele und Erläuterungen🠞

Beispiele🠞

Anhang🠞

Entgleister Diabetes mellitus🠞

1. Infektion und/oder Ulkus🠞
2. Periphere vaskuläre Erkrankung🠞
3. Periphere Neuropathie🠞
4. Deformitäten🠞
5. Frühere Amputation(en)🠞

HIV/AIDS: CDC-Klassifikation (1993)🠞

Die Laborkategorien 1 bis 3🠞

Die klinischen Kategorien A bis C🠞

Kategorie A🠞

Kategorie B🠞

Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen)🠞

Mangelernährung🠞

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Erwachsenen🠞

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Kindern🠞

Grundlagen🠞

G00 Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) und medizinische Kodierung🠞

G01n Geschichte🠞

G02m Organisation🠞

G03m Gesetzliche Grundlagen🠞

G04m Ziele der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes)🠞

G05m Anonymisierung der Daten🠞

G06m Der medizinische Datensatz, Definitionen und Variablen🠞

G10n Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes), die Patientenklassifikationssysteme SwissDRG, TARPSY und ST Reha🠞

G20 Die Klassifikationen (ICD-10-GM und CHOP)🠞

G21n ICD-10-GM🠞

Einführung🠞

Geschichte🠞

Struktur🠞

Systematisches Verzeichnis🠞

Alphabetisches Verzeichnis🠞

Typografische Vereinbarungen und Abkürzungen🠞

Runde Klammern ( ):🠞
Eckige Klammern [ ]:🠞
Doppelpunkt:🠞
Strich (vertikal):🠞
Punkt Strich .– :🠞
Exkl. (Exklusiva):🠞
Inkl. (Inklusiva):🠞
o.n.A.:🠞
a.n.k./anderenorts nicht klassifiziert:🠞
Sonstige:🠞
n.n.b./nicht näher bezeichnet:🠞
Siehe, siehe auch:🠞
Und:🠞

G22l Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP)🠞

Allgemeines🠞

Struktur🠞

Alphabetisches Verzeichnis🠞

Systematisches Verzeichnis🠞

Klassifikationsstruktur🠞

Resteklassen🠞

Konventionen, Abkürzungen und typografische Vereinbarungen für die CHOP🠞

G30a Der Weg zur korrekten Kodierung🠞

G40n Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren🠞

G50 Definitionen🠞

G51n Der Behandlungsfall🠞

G52h Die Hauptdiagnose🠞

Wahl der Hauptdiagnose bei zwei oder mehr Diagnosen, die die HD-Definition erfüllen🠞

G53m Der Zusatz zur Hauptdiagnose🠞

G54n Die Nebendiagnosen🠞

Reihenfolge der Nebendiagnosen🠞

G55m Die Behandlung🠞

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten/Diagnosen🠞

D00m Abnorme Befunde🠞

D01g Symptome🠞

Symptome als Hauptdiagnose🠞

Symptome als Nebendiagnosen🠞

D02m Unilaterale und bilaterale Diagnosen Diagnosen multipler Lokalisationen🠞

D03m Kreuz †-Stern*-Kodes🠞

D04c Kodes mit Ausrufezeichen («!»)🠞

D05n Status nach / Vorhandensein von / Fehlen von🠞

D06c Folgezustände🠞

D07n Geplante Folgeeingriffe🠞

D08a Sich anbahnende oder drohende Krankheit🠞

D09l Verdachtsdiagnosen🠞

Kodierung einer Verdachtsdiagnose bei Verlegung in ein anderes Spital🠞

D10g Chronische Krankheiten mit akutem Schub🠞

D11n Kombinationskodes🠞

D12n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)🠞

Beachte:🠞

Wahl der Haupt- oder Nebendiagnose im Kontext «nach medizinischen Massnahmen»🠞

D13a Syndrome🠞

Syndrom als Nebendiagnose🠞

D14g Aufnahme zur Operation/Prozedur nicht durchgeführt🠞

D15n Verlegungen🠞

Verlegung zur Weiterbehandlung🠞

Verlegung zur Behandlung🠞

Verlegung zur Behandlung ins Zentrumspital mit Rückverlegung ins Primärspital🠞

Verlegung eines gesunden Neugeborenen🠞

D16i Wahl der Hauptdiagnose bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen🠞

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren🠞

P00n Erfassung der Prozedur im medizinischen Datensatz🠞

P01m Prozeduren, die kodiert werden müssen🠞

P02n Prozeduren, die nicht kodiert werden Prozeduren, die routinemässig bei den meisten Patienten mit einer bestimmten Erkrankung durchgeführt werden, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen durchgeführten kodierten Prozeduren widerspiegelt. Wurde keine signifikante Prozedur erbracht, ist kein CHOP-Kode abzubilden.🠞

P03c Endoskopie und endoskopische Eingriffe🠞

P04n Kombinationseingriffe/Komplexe Operationen🠞

P05a Unvollständig durchgeführte Eingriffe🠞

P06k Mehrfach durchgeführte Prozeduren🠞

P07m Bilaterale Operationen🠞

P08n Revisionen eines Operationsgebietes/Reoperationen🠞

Revisionseingriffe ohne Implantat-Wechsel🠞

P09i Organentnahme und Transplantation🠞

1. Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders🠞
2. Lebendspende🠞
3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Spital🠞
4. Evaluation zur Transplantation🠞
5. Transplantation🠞
6. Nachkontrolle nach Transplantation🠞
7. Versagen oder Abstossungsreaktion nach Transplantation🠞

P10n Adhäsiolyse🠞

P11h Serosaverletzung mit Übernähung🠞

Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen🠞

SD0100 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten🠞

SD0101a Bakteriämie🠞

SD0102n Sepsis🠞

Auswahl des Sepsis-Kodes🠞

Reihenfolge der Kodes, resp. Wahl der Haupt- und Nebendiagnose🠞

SD0103l SIRS🠞

SD0104n HIV/AIDS🠞

HIV-Kodes sind:🠞

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV]🠞

B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom🠞

Z21 Asymptomatischer HIV-Status🠞

O98.7 HIV-Krankheit, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert🠞

U60.–! Klinische Kategorien der HIV-Krankheit U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit🠞

CDC-Klassifikation (1993)🠞

Die Laborkategorien 1 bis 3🠞

Die klinischen Kategorien A bis C🠞

Kategorie A🠞

Kategorie B🠞

Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen)🠞

U61.–! Laborkategorie im aktuellen Aufenthalt🠞

Reihenfolge und Auswahl der Kodes🠞

SD0105a Echter Krupp – Pseudokrupp – Kruppsyndrom🠞

SD0106n COVID-19🠞

SD0200n Neubildungen🠞

Tabelle der klassischen ICD-10-GM-Kodes für Neubildungen im alphabetischen Verzeichnis🠞

SD0202m Auswahl und Reihenfolge der Diagnosen🠞

SD0203n Nachresektion im Tumorgebiet🠞

SD0204k Tumornachweis nur in der Biopsie🠞

SD0205n (Akute, chronische) Erkrankungen, Störungen nach und/oder Folgen von medizinischen Massnahmen im Kontext von Behandlungen maligner Neubildungen (solide, hämatologisch)🠞

SD0206a Verdacht auf Tumor oder Metastasen🠞

SD0207a Nachuntersuchung🠞

SD0208n Rezidive🠞

SD0209a Tumore mit endokriner Aktivität🠞

SD0210n Multiple Lokalisationen🠞

SD0211a Überlappende Lokalisation🠞

Die Subkategorien .8:🠞

SD0212a Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie🠞

.x0 Ohne Angabe einer kompletten Remission🠞

.x1 In kompletter Remission🠞

SD0213a Lymphangiosis carcinomatosa🠞

SD0214n Lymphom🠞

SD0215a Chemo- und Radiotherapie🠞

SD0216n Prophylaktische Operationen wegen Risikofaktoren🠞

SD0217m Palliativbehandlung🠞

SD0400 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten🠞

SD0401n Allgemeines🠞

Diabetes mellitus: Typen🠞

Kategorien E10 – E14🠞

SD0402n Regeln zur Kodierung des Diabetes mellitus🠞

Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen🠞

• Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existiert nur eine Komplikation (Manifestation) des DM: HD E10 – E14, vierte Stelle «.6» ND ausserdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist Diese Kodieranweisung stellt eine Ausnahme zu den Regeln der ICD-10-GM zur Verschlüsselung des Diabetes mellitus dar. Nach dieser Regel wird mit der vierten Stelle «.6» des Diabeteskodes sachgerecht eine Diabetes-DRG angesteuert. Mit z.B. der vierten Stelle «.2» käme dieser Fall in eine Nieren-DRG. Beispiel 1 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die behandelt wird. HD E10.61† Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus Beispiel 2 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die aber nicht behandelt wird. HD E10.61 Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet Soll der Schweregrad einer Hypoglykämie oder das Vorliegen einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.70! - U69.74!) zu benutzen.🠞
• Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existieren multiple Komplikationen (Manifestationen) des DM, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht: HD E10 – E14, vierte Stelle «.7» ND ausserdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Beispiel 3 Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einerRetinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle vorliegenden Komplikationen werden ebenfalls behandelt. HD E10.73† Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ND H36.0* Retinopathia diabetica ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus Beispiel 4 Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Die Komplikationen werden nicht behandelt. HD E10.73 Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet🠞
• Die Behandlung einer Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund: HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation ND gefolgt vom entsprechenden Kode für diese Manifestation ND Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Beispiel 5 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation aufgenommen. Zusätzlich besteht eine Retinopathie mit Pflegeaufwand durch erhebliche Einschränkung des Sehvermögens. HD E10.50† Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ND I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen L ND E10.30† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnetND H36.0* Retinopathia diabetica B 39.25.-- Gefäss-Bypass von der Aorta oder der A. iliaca zu weiteren Arterien der unteren Extremität L🠞
• Die Behandlung mehrerer Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund: Entsprechend der Definition der Hauptdiagnose wird der Zustand, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert, als Hauptdiagnose kodiert. HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der Manifestation mit dem grössten Aufwand ND gefolgt vom entsprechenden Kode für die Manifestation mit dem grössten Aufwand ND E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der anderen behandelten Manifestation(en) ND die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist🠞

Nebendiagnose Diabetes mellitus🠞

SD0403n Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus🠞

Nierenkomplikationen (E10† – E14†, vierte Stelle «.2»)🠞

Diabetische Augenerkrankungen (E10† – E14†, vierte Stelle «.3»)🠞

Diabetische Retinopathie:🠞
Diabetische Retinopathie mit Retina-(Makula-) Ödem ist wie folgt zu kodieren:🠞

Neuropathie und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.4»)🠞

Diabetische Mononeuropathie:🠞
Diabetische Amyotrophie:🠞
Diabetische Polyneuropathie:🠞

Periphere vaskuläre Erkrankung und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.5»)🠞

Diabetes mellitus mit peripherer Angiopathie:🠞

Diabetisches Fusssyndrom (E10 – E14, vierte Stelle «.7»)🠞

1. Infektion und/oder Ulkus🠞
2. Periphere vaskuläre Erkrankung🠞
3. Periphere Neuropathie🠞
4. Deformitäten🠞
5. Frühere Amputation(en)🠞

SD0404a Metabolisches Syndrom🠞

SD0405n Störungen der inneren Sekretion des Pankreas🠞

SD0406a Zystische Fibrose🠞

SD0407n Mangelernährung bei Erwachsenen🠞

Kodierung:🠞

SD0408n Mangelernährung bei Kindern🠞

Kodierung:🠞

SD0500 Psychische und Verhaltensstörungen🠞

SD0501n Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, Nikotin)🠞

Akute nicht akzidentelle Intoxikation (Rausch)🠞

Akute akzidentelle Intoxikation🠞

Schädlicher Gebrauch🠞

SD0600 Krankheiten des Nervensystems🠞

SD0601n Akuter «Schlaganfall etc.», Subarachnoidalblutung, sonstige nichttraumatische intrakranielle Blutung🠞

SD0602n Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung🠞

Funktionsstörungen🠞

SD0603n Paraplegie und Tetraplegie, nicht traumatisch🠞

Initiale (akute) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie🠞

Späte (chronische) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie🠞

SD0604m Bewusstseinsstörungen🠞

Bewusstlosigkeit🠞

Schwere Bewusstseinsstörung Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS), frühere Bezeichnung Vegetative State (VS) und Minimally Conscious State (MCS)🠞

SD0605e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden🠞

SD0606e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators /(Test) Elektroden🠞

SD0607h Kodierung der Parkinsonstadien (G20.-)🠞

SD0700 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde🠞

SD0701a Versagen oder Abstossung eines Kornea-Transplantates🠞

SD0800 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes🠞

SD0801a Schwerhörigkeit und Taubheit🠞

SD0802d Anpassung/Handhabung eines implantierten Hörgerätes🠞

SD0900 Krankheiten des Kreislaufsystems🠞

SD0901a Hypertonie und Krankheiten bei Hypertonie🠞

Hypertensive Herzkrankheit (I11.-)🠞

Hypertensive Nierenkrankheit (I12.-)🠞

Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.-)🠞

SD0902e Ischämische Herzkrankheit🠞

Angina pectoris (I20.-)🠞

Koronarsyndrom (Acute Coronary Syndrom ACS)🠞

Akuter Myokardinfarkt🠞

Reinfarkt – Rezidivierender Myokardinfarkt🠞

Alter Myokardinfarkt🠞

Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde🠞

Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes🠞

SD0903n Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass🠞

Richtlinien zur Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass🠞

SD0904d Erkrankungen der Herzklappen🠞

Affektion mehrerer Herzklappen🠞

SD0905a Schrittmacher/Defibrillator🠞

Permanente Schrittmacher🠞

Aufnahme zum Aggregatwechsel (= Wechsel Batterie/Pulsgenerator) eines Herzschrittmachers/Defibrillators🠞

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators🠞

SD0906a Nachuntersuchung nach Herztransplantation🠞

SD0907a Akutes Lungenödem🠞

SD0908k Herzstillstand🠞

SD0910j Erfassung der Behandlungsdauer mit einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System🠞

SD1000 Krankheiten des Atmungssystems🠞

SD1001n Maschinelle Beatmung🠞

Definition🠞

SD1002n Respiratorische Insuffizienz🠞

SD1100 Krankheiten des Verdauungssystems🠞

SD1101j Appendizitis als klinische Diagnose🠞

SD1103a Magenulkus mit Gastritis🠞

SD1104i Gastrointestinale Blutung🠞

SD1105a Dehydratation bei Gastroenteritis🠞

SD1200 Krankheiten der Haut und der Unterhaut🠞

SD1201g Plastische Chirurgie🠞

Revision einer Narbe🠞

Entfernung von Brustimplantaten🠞

Operation nach Gewichtsabnahme (spontan oder durch bariatrische Chirurgie)🠞

SD1202j Spannungsblasen🠞

SD1400 Krankheiten des Urogenitalsystems🠞

SD1401d Dialyse🠞

SD1402m Anogenitale Warzen/anogenitaler Herpes🠞

SD1404l Niereninsuffizienz🠞

Akute Niereninsuffizienz🠞

Chronische Niereninsuffizienz🠞

Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen🠞

SD1405l Aufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse🠞

SD1406d Aufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters zur Dialyse🠞

SD1407l Aufnahme zur Anlage einer AV-Fistel oder eines AV-Shunts zur Dialyse🠞

SD1408a Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts🠞

SD1500 Geburtshilfe🠞

SD1501n Definitionen🠞

Schwangerschaftsdauer🠞

Termingeburt (zum Termin Geborenes)🠞

Übertragung (nach dem Termin Geborenes)🠞

Frühgeburt (vor dem Termin Geborenes)🠞

Lebendgeburt🠞

Totgeburt🠞

Abort/Fehlgeburt🠞

Nachgeburtsperiode🠞

Postplazentarperiode🠞

Wochenbett (Puerperium)🠞

SD1502n Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft🠞

Abort (O02.- bis O06.-)🠞

Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.-)🠞

Totgeburt/Lebendgeburt bei vorzeitiger Beendigung einer Schwangerschaft🠞

SD1503n Krankheiten in der Schwangerschaft🠞

SD1504e Komplikationen der Schwangerschaft, Mutter oder Kind betreffend🠞

Abnorme Kindslagen und -einstellungen🠞

Verminderte Kindsbewegungen🠞

Uterusnarbe🠞

Gerinnungsstörungen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett🠞

Anti-D-Prophylaxe🠞

SD1505n Spezielle Kodierregeln für die Geburt🠞

Zuordnung der Hauptdiagnose bei einer Entbindung🠞

Spontane vaginale Entbindung eines Einlings (O80)🠞

Entbindung eines Einlings durch Zangen-, Vakuumextraktion oder Schnittentbindung (O81 – O82)🠞

Die Erfassung der Kodes🠞

Primäre und sekundäre Sectio caesarea in der medizinischen Kodierung🠞

Dauer der Schwangerschaft🠞

Resultat der Entbindung🠞

Mehrlingsgeburt🠞

Entbindung vor der Aufnahme🠞

Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen🠞

Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung🠞

Protrahierte Geburt🠞

Uterusatonie und Hämorrhagien🠞

Stammzellentnahme für Kryokonservierung🠞

SD1506n Krankheiten im Wochenbett (Puerperium)🠞

Puerperalsepsis (veraltet «Kindbettfieber»)🠞

SD1600 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben🠞

SD1601n Medizinischer Datensatz🠞

SD1602a Definitionen🠞

Perinatale und neonatale Periode🠞

SD1603i Neugeborene🠞

Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort🠞

SD1604g Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben🠞

Postexpositionsprophylaxe beim gesunden Neugeborenen🠞

Gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin🠞

SD1605a Totgeborene🠞

SD1606j Besondere Massnahmen für das (kranke) Neugeborene🠞

Parenterale Therapie🠞

Lichttherapie🠞

Primäre Reanimation🠞

SD1607c Atemnotsyndrom bei hyaliner Membranenkrankheit/Surfactantmangel🠞

SD1608c Atemnotsyndrom bei massivem Aspirationssyndrom, Wet lung oder transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen🠞

SD1609j Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE)🠞

SD1610h Asphyxie unter der Geburt🠞

P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt🠞

P21.1 Mässige Asphyxie unter der Geburt (statt P21.1 Leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt)🠞

P21.9 Leichte Asphyxie unter der Geburt ohne metabolische Korrelation (statt P21.9 Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet)🠞

P20.- Intrauterine Hypoxie🠞

Definition der Norm gemäss folgenden Werten:🠞

SD1611j Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen🠞

SD1800 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind🠞

SD1801a Inkontinenz🠞

SD1802m Dysphagie🠞

SD1803a Fieberkrämpfe🠞

SD1804n Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren🠞

Akuter Schmerz🠞

SD1805e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung🠞

SD1806e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung🠞

SD1807l Schock🠞

SD1900 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen🠞

SD1901a Oberflächliche Verletzungen🠞

SD1902n Fraktur und Luxation🠞

Fraktur und Luxation mit Weichteilschaden🠞

Luxationsfraktur🠞

Fraktur und Luxation an gleicher oder unterschiedlicher Lokalisation🠞

Knochenkontusion🠞

SD1903c Offene Wunden/Verletzungen🠞

Offene Verletzungen mit Gefäss-, Nerven- und Sehnenbeteiligung🠞

Offene intrakranielle / intrathorakale / intraabdominelle Verletzung🠞

Offene Fraktur mit intrakranieller / intrathorakaler / intraabdomineller Verletzung🠞

Komplikationen einer offenen Wunde🠞

SD1905c Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie)🠞

Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch🠞

Die akute Phase – Verlegung des Patienten🠞

Rückenmarksverletzung – chronische Phase🠞

Kodierung von Wirbelfrakturen und Wirbelluxationen🠞

SD1906n Mehrfachverletzungen🠞

Diagnosen🠞

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen🠞

SD1907j Verbrennungen und Verätzungen🠞

Reihenfolge der Kodes🠞

Körperoberfläche (KOF)🠞

SD1908n Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen🠞

Insulinüberdosierung beim Diabetiker🠞

SD1909n Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäss Verordnung)🠞

SD1910b Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen (bei Einnahme entgegen einer Verordnung)🠞

Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol🠞

Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden🠞

SD2000 Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität🠞

SD2100 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen🠞

SD2200n Schlüsselnummern für besondere Zwecke🠞

Spezielle Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen🠞

SP0100 Komplexbehandlungen🠞

SP0101k Berufsbezeichnungen in der CHOP🠞

SP0200 Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation, Akutrehabilitation🠞

SP0201n Frührehabilitation🠞

SP0202n Paraplegiologische Rehabilitation🠞

SP0203n Akutrehabilitation🠞

SP0300 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 9 «Operationen am Verdauungstrakt»🠞

SP0301k Hiatushernie – Fundoplicatio:🠞

Zusätzliche Erfassung CHOP-Kode 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen🠞

SP0400 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen»🠞

SP0401m Geschlechtsangleichung🠞

Kodierrichtlinien Rehabilitation🠞

Allgemeine Informationen🠞

Geltungsbereich:🠞
Abzugrenzen von der stationären Rehabilitation sind:🠞
Frührehabilitation:🠞
Paraplegiologische Rehabilitation:🠞
Siehe SP0202 Paraplegiologische Rehabilitation🠞
Akutrehabilitation:🠞

Diagnosen - ICD-10-GM🠞

Hauptdiagnose:🠞
Nebendiagnose:🠞
Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren🠞
Kodierrichtlinien🠞
Verlegung🠞
Berechnung der Aufenthaltsdauer in der Rehabilitation zur Erfassung der BA.- Kode🠞

Prozeduren🠞

Assessments – CHOP AA🠞
Rehabilitation, CHOP BA- unterteilt nach 8 Rehabilitations-Arten🠞

Beispiele und Erläuterungen🠞

Beispiele🠞

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Kindern – in 2025 entfernt🠞

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Erwachsenen – in 2025 entfernt🠞

Mangelernährung – in 2025 entfernt🠞

Die klinischen Kategorien A bis C – in 2025 entfernt🠞

Die Laborkategorien 1 bis 3 – in 2025 entfernt🠞

HIV/AIDS: CDC-Klassifikation (1993) – in 2025 entfernt🠞

Entgleister Diabetes mellitus – in 2025 entfernt🠞

Anhang – in 2025 entfernt🠞

Grundlagen🠞

G00 Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) und medizinische Kodierung🠞

G01n Geschichte🠞

G02m Organisation🠞

G03m Gesetzliche Grundlagen🠞

G04m Ziele der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes)🠞

G05m Anonymisierung der Daten🠞

G06m Der medizinische Datensatz, Definitionen und Variablen🠞

G10n Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes), die Patientenklassifikationssysteme SwissDRG, TARPSY und ST Reha🠞

G20 Die Klassifikationen (ICD-10-GM und CHOP)🠞

G21n ICD-10-GM🠞

Einführung🠞

Geschichte🠞

Struktur🠞

Systematisches Verzeichnis🠞

Alphabetisches Verzeichnis🠞

Typografische Vereinbarungen und Abkürzungen🠞

Runde Klammern ( ):🠞
Eckige Klammern [ ]:🠞
Doppelpunkt:🠞
Strich (vertikal):🠞
Punkt Strich .– :🠞
Exkl. (Exklusiva):🠞
Inkl. (Inklusiva):🠞
o.n.A.:🠞
a.n.k./anderenorts nicht klassifiziert:🠞
Sonstige:🠞
n.n.b./nicht näher bezeichnet:🠞
Siehe, siehe auch:🠞
Und:🠞

G22o Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP)🠞

Allgemeines🠞

G30a Der Weg zur korrekten Kodierung🠞

G40o Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren🠞

G50 Definitionen🠞

G51o Der Behandlungsfall🠞

G52h Die Hauptdiagnose🠞

Wahl der Hauptdiagnose bei zwei oder mehr Diagnosen, die die HD-Definition erfüllen🠞

G53m Der Zusatz zur Hauptdiagnose🠞

G54n Die Nebendiagnosen🠞

Reihenfolge der Nebendiagnosen🠞

G55m Die Behandlung🠞

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten/Diagnosen🠞

D00m Abnorme Befunde🠞

D01g Symptome🠞

Symptome als Hauptdiagnose🠞

Symptome als Nebendiagnosen🠞

D02m Unilaterale und bilaterale Diagnosen Diagnosen multipler Lokalisationen🠞

D03m Kreuz †-Stern*-Kodes🠞

D04c Kodes mit Ausrufezeichen («!»)🠞

D05o Status nach / Vorhandensein von / Fehlen von🠞

D06c Folgezustände🠞

D07n Geplante Folgeeingriffe🠞

D08a Sich anbahnende oder drohende Krankheit🠞

D09l Verdachtsdiagnosen🠞

Kodierung einer Verdachtsdiagnose bei Verlegung in ein anderes Spital🠞

D10g Chronische Krankheiten mit akutem Schub🠞

D11n Kombinationskodes🠞

D12n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)🠞

Beachte:🠞

Wahl der Haupt- oder Nebendiagnose im Kontext «nach medizinischen Massnahmen»🠞

D13a Syndrome🠞

Syndrom als Nebendiagnose🠞

D14g Aufnahme zur Operation/Prozedur nicht durchgeführt🠞

D15o Verlegungen🠞

Verlegung zur Weiterbehandlung🠞

Verlegung zur Behandlung🠞

Verlegung zur Behandlung ins Zentrumspital mit Rückverlegung ins Primärspital🠞

Verlegung eines gesunden Neugeborenen🠞

D16i Wahl der Hauptdiagnose bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen🠞

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren🠞

P00n Erfassung der Prozedur im medizinischen Datensatz🠞

P01m Prozeduren, die kodiert werden müssen🠞

P02o Prozeduren, die nicht kodiert werden🠞

P03c Endoskopie und endoskopische Eingriffe🠞

P04n Kombinationseingriffe/Komplexe Operationen🠞

P05a Unvollständig durchgeführte Eingriffe🠞

P06o Mehrfach durchgeführte Prozeduren🠞

P07o Bilaterale Operationen🠞

P08o Revisionen eines Operationsgebietes/Reoperationen🠞

Revisionseingriffe ohne Implantat-Wechsel🠞

P09o Organentnahme und Transplantation🠞

1. Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders🠞
2. Lebendspende🠞
3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Spital🠞
4. Evaluation zur Transplantation🠞
5. Transplantation🠞
6. Nachkontrolle nach Transplantation🠞
7. Versagen oder Abstossungsreaktion nach Transplantation🠞

P10n Adhäsiolyse🠞

P11h Serosaverletzung mit Übernähung🠞

Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen🠞

SD0100 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten🠞

SD0101a Bakteriämie🠞

SD0102o Sepsis🠞

Auswahl des Sepsis-Kodes🠞

Reihenfolge der Kodes, resp. Wahl der Haupt- und Nebendiagnose🠞

SD0103l SIRS🠞

SD0104n HIV/AIDS🠞

Kategorie A🠞

Kategorie B🠞

Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen)🠞

U61.–! Laborkategorie im aktuellen Aufenthalt U61.1! Kategorie 1 500 und mehr CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut🠞

Reihenfolge und Auswahl der Kodes🠞

SD0105a Echter Krupp – Pseudokrupp – Kruppsyndrom🠞

SD0106n COVID-19🠞

SD0200n Neubildungen🠞

Tabelle der klassischen ICD-10-GM-Kodes für Neubildungen im alphabetischen Verzeichnis🠞

SD0202m Auswahl und Reihenfolge der Diagnosen🠞

SD0203n Nachresektion im Tumorgebiet🠞

SD0204k Tumornachweis nur in der Biopsie🠞

SD0205n (Akute, chronische) Erkrankungen, Störungen nach und/oder Folgen von medizinischen Massnahmen im Kontext von Behandlungen maligner Neubildungen (solide, hämatologisch)🠞

SD0206a Verdacht auf Tumor oder Metastasen🠞

SD0207a Nachuntersuchung🠞

SD0208n Rezidive🠞

SD0209a Tumore mit endokriner Aktivität🠞

SD0210n Multiple Lokalisationen🠞

SD0211a Überlappende Lokalisation🠞

SD0212a Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie🠞

SD0213a Lymphangiosis carcinomatosa🠞

SD0214n Lymphom🠞

SD0215a Chemo- und Radiotherapie🠞

SD0216n Prophylaktische Operationen wegen Risikofaktoren🠞

SD0217o Palliativbehandlung🠞

SD0400 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten🠞

SD0401n Allgemeines🠞

Diabetes mellitus: Typen🠞

Kategorien E10 – E14🠞

SD0402n Regeln zur Kodierung des Diabetes mellitus🠞

Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen🠞

• Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existiert nur eine Komplikation (Manifestation) des DM: HD E10 – E14, vierte Stelle «.6» ND ausserdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist🠞
Diese Kodieranweisung stellt eine Ausnahme zu den Regeln der ICD-10-GM zur Verschlüsselung des Diabetes mellitus dar. Nach dieser Regel wird mit der vierten Stelle «.6» des Diabeteskodes sachgerecht eine Diabetes-DRG angesteuert. Mit z.B. der vierten Stelle «.2» käme dieser Fall in eine Nieren-DRG.🠞
• Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existieren multiple Komplikationen (Manifestationen) des DM, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht: HD E10 – E14, vierte Stelle «.7» ND ausserdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Beispiel 3 Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle vorliegenden Komplikationen werden ebenfalls behandelt. HD E10.73† Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ND H36.0* Retinopathia diabetica ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus Beispiel 4 Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Die Komplikationen werden nicht behandelt. HD E10.73 Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet🠞
• Die Behandlung einer Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund: HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation ND gefolgt vom entsprechenden Kode für diese Manifestation ND Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Beispiel 5 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation aufgenommen. Zusätzlich besteht eine Retinopathie mit Pflegeaufwand durch erhebliche Einschränkung des Sehvermögens. HD E10.50† Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ND I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen L ND E10.30† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet ND H36.0* Retinopathia diabetica B 39.25.-- Gefäss-Bypass von der Aorta oder der A. iliaca zu weiteren Arterien der unteren Extremität L🠞
• Die Behandlung mehrerer Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund: Entsprechend der Definition der Hauptdiagnose wird der Zustand, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert, als Hauptdiagnose kodiert. HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der Manifestation mit dem grössten Aufwand ND gefolgt vom entsprechenden Kode für die Manifestation mit dem grössten Aufwand ND E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der anderen behandelten Manifestation(en) ND die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist🠞

Nebendiagnose Diabetes mellitus🠞

SD0403n Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus🠞

Nierenkomplikationen (E10† – E14†, vierte Stelle «.2»)🠞

Diabetische Augenerkrankungen (E10† – E14†, vierte Stelle «.3»)🠞

Diabetische Retinopathie:🠞
Diabetische Retinopathie mit Retina-(Makula-) Ödem ist wie folgt zu kodieren:🠞

Neuropathie und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.4»)🠞

Diabetische Mononeuropathie:🠞
Diabetische Amyotrophie:🠞
Diabetische Polyneuropathie:🠞

Periphere vaskuläre Erkrankung und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.5»)🠞

Diabetes mellitus mit peripherer Angiopathie:🠞

Diabetisches Fusssyndrom (E10 – E14, vierte Stelle «.7»)🠞

1. Infektion und/oder Ulkus🠞
2. Periphere vaskuläre Erkrankung🠞
3. Periphere Neuropathie🠞
4. Deformitäten🠞
5. Frühere Amputation(en)🠞

SD0404a Metabolisches Syndrom🠞

SD0405n Störungen der inneren Sekretion des Pankreas🠞

SD0406a Zystische Fibrose🠞

SD0407n Mangelernährung bei Erwachsenen🠞

Kodierung:🠞

SD0408n Mangelernährung bei Kindern🠞

Kodierung:🠞

SD0500 Psychische und Verhaltensstörungen🠞

SD0501o Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, Nikotin)🠞

SD0600 Krankheiten des Nervensystems🠞

SD0601o Akuter «Schlaganfall etc.», Subarachnoidalblutung und sonstige intrakranielle Blutungen traumatischer und nichttraumatischer Genese🠞

SD0602n Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung🠞

Funktionsstörungen🠞

SD0603o Paraplegie und Tetraplegie, nicht traumatisch🠞

Initiale (akute) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie🠞

Späte (chronische) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie🠞

SD0604m Bewusstseinsstörungen🠞

Bewusstlosigkeit🠞

Schwere Bewusstseinsstörung Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS), frühere Bezeichnung Vegetative State (VS) und Minimally Conscious State (MCS)🠞

SD0605e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden🠞

SD0606e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators /(Test) Elektroden🠞

SD0607o Kodierung der Parkinsonstadien (G20.-)🠞

SD0701a Versagen oder Abstossung eines Kornea-Transplantates – in 2026 entfernt🠞

SD0700 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde – in 2026 entfernt🠞

SD0800 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes🠞

SD0801a Schwerhörigkeit und Taubheit🠞

SD0802d Anpassung/Handhabung eines implantierten Hörgerätes🠞

SD0900 Krankheiten des Kreislaufsystems🠞

SD0901a Hypertonie und Krankheiten bei Hypertonie🠞

Hypertensive Herzkrankheit (I11.-)🠞

Hypertensive Nierenkrankheit (I12.-)🠞

Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.-)🠞

SD0902e Ischämische Herzkrankheit🠞

Angina pectoris (I20.-)🠞

Koronarsyndrom (Acute Coronary Syndrom ACS)🠞

Akuter Myokardinfarkt🠞

Reinfarkt – Rezidivierender Myokardinfarkt🠞

Alter Myokardinfarkt🠞

Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde🠞

Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes🠞

SD0903n Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass🠞

Richtlinien zur Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass🠞

SD0904d Erkrankungen der Herzklappen🠞

Affektion mehrerer Herzklappen🠞

SD0905a Schrittmacher/Defibrillator🠞

Permanente Schrittmacher🠞

Aufnahme zum Aggregatwechsel (= Wechsel Batterie/Pulsgenerator) eines Herzschrittmachers/Defibrillators🠞

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators🠞

SD0906a Nachuntersuchung nach Herztransplantation🠞

SD0907a Akutes Lungenödem🠞

SD0908k Herzstillstand🠞

SD0910o Erfassung der Behandlungsdauer mit einem Herzunterstützungssystem oder einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System🠞

SD1000 Krankheiten des Atmungssystems🠞

SD1001n Maschinelle Beatmung🠞

Definition🠞

SD1002o Respiratorische Insuffizienz🠞

SD1100 Krankheiten des Verdauungssystems🠞

SD1101j Appendizitis als klinische Diagnose🠞

SD1103a Magenulkus mit Gastritis🠞

SD1104i Gastrointestinale Blutung🠞

SD1105a Dehydratation bei Gastroenteritis🠞

SD1200 Krankheiten der Haut und der Unterhaut🠞

SD1201g Plastische Chirurgie🠞

Revision einer Narbe🠞

Entfernung von Brustimplantaten🠞

Operation nach Gewichtsabnahme (spontan oder durch bariatrische Chirurgie)🠞

SD1202j Spannungsblasen🠞

SD1400 Krankheiten des Urogenitalsystems🠞

SD1401o Dialyse🠞

SD1402m Anogenitale Warzen/anogenitaler Herpes🠞

SD1404o Niereninsuffizienz🠞

Akute Niereninsuffizienz🠞

Chronische Niereninsuffizienz🠞

Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen🠞

SD1405l Aufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse🠞

SD1406d Aufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters zur Dialyse🠞

SD1407l Aufnahme zur Anlage einer AV-Fistel oder eines AV-Shunts zur Dialyse🠞

SD1408a Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts🠞

SD1500 Geburtshilfe🠞

SD1501n Definitionen🠞

Schwangerschaftsdauer🠞

Termingeburt (zum Termin Geborenes)🠞

Übertragung (nach dem Termin Geborenes)🠞

Frühgeburt (vor dem Termin Geborenes)🠞

Lebendgeburt🠞

Totgeburt🠞

Abort/Fehlgeburt🠞

Nachgeburtsperiode🠞

Postplazentarperiode🠞

Wochenbett (Puerperium)🠞

SD1502n Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft🠞

Abort (O02.- bis O06.-)🠞

Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.-)🠞

Totgeburt/Lebendgeburt bei vorzeitiger Beendigung einer Schwangerschaft🠞

SD1503n Krankheiten in der Schwangerschaft🠞

SD1504e Komplikationen der Schwangerschaft, Mutter oder Kind betreffend🠞

Abnorme Kindslagen und -einstellungen🠞

Verminderte Kindsbewegungen🠞

Uterusnarbe🠞

Gerinnungsstörungen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett🠞

Anti-D-Prophylaxe🠞

SD1505o Spezielle Kodierregeln für die Geburt🠞

Zuordnung der Hauptdiagnose bei einer Entbindung🠞

Spontane vaginale Entbindung eines Einlings (O80)🠞

Entbindung eines Einlings durch Zangen-, Vakuumextraktion oder Schnittentbindung (O81 – O82)🠞

Die Erfassung der Kodes🠞

Primäre und sekundäre Sectio caesarea in der medizinischen Kodierung🠞

Dauer der Schwangerschaft🠞

Resultat der Entbindung🠞

Mehrlingsgeburt🠞

Entbindung vor der Aufnahme🠞

Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen🠞

Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung🠞

Protrahierte Geburt🠞

Uterusatonie und Hämorrhagien🠞

Stammzellentnahme für Kryokonservierung🠞

SD1506o Krankheiten im Wochenbett (Puerperium)🠞

Puerperalsepsis (veraltet «Kindbettfieber»)🠞

SD1600 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben🠞

SD1601n Medizinischer Datensatz🠞

SD1602a Definitionen🠞

Perinatale und neonatale Periode🠞

SD1603i Neugeborene🠞

Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort🠞

SD1604g Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben🠞

Postexpositionsprophylaxe beim gesunden Neugeborenen🠞

Gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin🠞

SD1605a Totgeborene🠞

SD1606j Besondere Massnahmen für das (kranke) Neugeborene🠞

Parenterale Therapie🠞

Lichttherapie🠞

Primäre Reanimation🠞

SD1607c Atemnotsyndrom bei hyaliner Membranenkrankheit/Surfactantmangel🠞

SD1608c Atemnotsyndrom bei massivem Aspirationssyndrom, Wet lung oder transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen🠞

SD1609j Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE)🠞

SD1610h Asphyxie unter der Geburt🠞

SD1611o Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen🠞

SD1800 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind🠞

SD1801a Inkontinenz🠞

SD1802m Dysphagie🠞

SD1803a Fieberkrämpfe🠞

SD1804o Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren🠞

SD1805e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung🠞

SD1806e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/(Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung🠞

SD1807l Schock🠞

SD1900 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen🠞

SD1901a Oberflächliche Verletzungen🠞

SD1902n Fraktur und Luxation🠞

Fraktur und Luxation mit Weichteilschaden🠞

Luxationsfraktur🠞

Fraktur und Luxation an gleicher oder unterschiedlicher Lokalisation🠞

Knochenkontusion🠞

SD1903c Offene Wunden/Verletzungen🠞

Offene Verletzungen mit Gefäss-, Nerven- und Sehnenbeteiligung🠞

Offene intrakranielle / intrathorakale / intraabdominelle Verletzung🠞

Offene Fraktur mit intrakranieller / intrathorakaler / intraabdomineller Verletzung🠞

Komplikationen einer offenen Wunde🠞

SD1905c Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie)🠞

Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch🠞

Die akute Phase – Verlegung des Patienten🠞

Rückenmarksverletzung – chronische Phase🠞

Kodierung von Wirbelfrakturen und Wirbelluxationen🠞

SD1906n Mehrfachverletzungen🠞

Diagnosen🠞

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen🠞

SD1907j Verbrennungen und Verätzungen🠞

Reihenfolge der Kodes🠞

Körperoberfläche (KOF)🠞

SD1908n Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen🠞

Insulinüberdosierung beim Diabetiker🠞

SD1909o Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäss Verordnung)🠞

SD1910b Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen (bei Einnahme entgegen einer Verordnung)🠞

Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol🠞

Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden🠞

SD2000 Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität🠞

SD2100 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen🠞

SD2200o Schlüsselnummern für besondere Zwecke🠞

Spezielle Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen🠞

SP0200 Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation, Akutrehabilitation🠞

SP0201n Frührehabilitation🠞

SP0202o Paraplegiologische Rehabilitation🠞

SP0203o Akutrehabilitation🠞

SP0300 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 9 «Operationen am Verdauungstrakt»🠞

SP0301k Hiatushernie – Fundoplicatio:🠞

Zusätzliche Erfassung CHOP-Kode 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen🠞

SP0400 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen»🠞

SP0401m Geschlechtsangleichung🠞

SP0101k Berufsbezeichnungen in der CHOP – in 2026 entfernt🠞

SP0100 Komplexbehandlungen – in 2026 entfernt🠞

Kodierrichtlinien Rehabilitation🠞

Allgemeine Informationen🠞

Geltungsbereich:🠞
Abzugrenzen von der stationären Rehabilitation sind:🠞
Frührehabilitation:🠞
Paraplegiologische Rehabilitation:🠞
Siehe SP0202 Paraplegiologische Rehabilitation🠞
Akutrehabilitation:🠞

Diagnosen - ICD-10-GM🠞

Hauptdiagnose:🠞
Nebendiagnose:🠞
Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren🠞
Kodierrichtlinien🠞
Verlegung🠞
Berechnung der Aufenthaltsdauer in der Rehabilitation zur Erfassung der BA.- Kode🠞

Prozeduren🠞

Assessments – CHOP AA🠞
Rehabilitation, CHOP BA- unterteilt nach 8 Rehabilitations-Arten🠞

Beispiele und Erläuterungen🠞

Beispiele🠞

Hinweise zum Inhalt dieser Webseite (codierhandbuch.ch):

  • Diese Webseite stellt Inhalte aus dem vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten Kodierungshandbuch zur Verfügung.
  • Es besteht kein Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Inhalte dieser Webseite.
  • Die Webseite wird nicht vom Bundesamt für Statistik (BFS) betrieben oder geprüft.

Quellenangabe:

  • Medizinisches Kodierungshandbuch, Der offizielle Leitfaden der Kodierrichtlinien in der Schweiz, Version 2024; BFS-Nummer: 543-2400, Copyright der Quelle: BFS, Neuchâtel 2023, ("OPEN BY ASK")
  • Medizinisches Kodierungshandbuch, Der offizielle Leitfaden der Kodierrichtlinien in der Schweiz, Version 2025; BFS-Nummer: 543-2500, Copyright der Quelle: BFS, Neuchâtel 2024, ("OPEN BY ASK")
  • Medizinisches Kodierungshandbuch, Der offizielle Leitfaden der Kodierrichtlinien in der Schweiz, Version 2026; BFS-Nummer: 543-2600, Copyright der Quelle: BFS, Neuchâtel 2025, ("OPEN BY ASK")

Grundlagen G00 – G55

G00 SpiGes Erhebung und medizinische Kodierung

G01m Geschichte

Der Verband schweizerischer Krankenanstalten VESKA, als Vorgänger der H+ Die Spitäler der Schweiz, sammelte bereits seit 1969 Daten im Rahmen eines Projektes Spitalstatistik. Die Diagnosen und Behandlungen wurden mit den VESKA-Kodes kodiert, die auf der ICD-9 basierten. Daraus resultierte eine Statistik für die Spitäler. Die Daten waren auf nationaler Ebene nicht repräsentativ, da sich nur einige Kantone für die Erhebung der Daten gesetzlich verpflichteten.

1997/1998 wurde eine Reihe von Statistiken der stationären Betriebe des Gesundheitswesens auf nationaler Ebene ins Leben gerufen. Diese basieren auf das Bundesstatistikgesetz (BstatG, SR 431.01) vom 09. Oktober 1992 und der zugehörigen Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) vom 30. Juni 1993. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt und veröffentlicht seither Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser (MS), die über Patientinnen und Patienten in den Schweizer Spitälern Auskunft geben.

Diese Erhebung wird durch eine administrative Statistik der Krankenhäuser (KS) ergänzt. Gleichzeitig erhoben aber auch die Tariforganisation SwissDRG AG, Krankenversicherungen, der Spitalverband H+, die Kantone und das BAG Daten zu denselben Inhalten. Mit der Nationalen Datenbewirtschaftung (NaDB) beschloss der Bundesrat am 27. September 2019 eine Strategie zur Vereinheitlichung und Vereinfachung solcher Prozesse. Das Ziel der Strategie ist die einmalige Erhebung der Daten und deren Mehrfachnutzung. Mit dem Projekt «Spitalstationäre Gesundheitsversorgung» (SpiGes) wurde dieses Vorhaben für die stationären Spitaldaten als Pilotprojekt im Rahmen des NaDB-Programms umgesetzt.

Die Daten der MS, der Fallkostenstatistik (FKS) sowie Teile der KS werden ab 2025 einheitlich erhoben und allen Berechtigten gemäss ihren Nutzungsrechten durch das BFS zur Verfügung gestellt.

Die damit verbundene Datenerfassung wird gemäss SpiGes ab dem 01. Januar 2024 erfolgen.

Eine Statistik der sozialmedizinischen Institutionen mit administrativen Daten und Angaben zu den Klientinnen und Klienten der Alters- und Pflegeheime, der Heime für Behinderte, der Heime für Suchtkranke und der Betriebe für Personen mit psychosozialen Problemen vervollständigen das Angebot im stationären Bereich.

Die Kodierung der Diagnosen und Behandlungen in den Spitälern ist ein essenzieller Baustein für die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie ist der Gesundheitszustand der Bevölkerung, mit welchen gesundheitlichen Problemen ist sie konfrontiert und wie schwerwiegend sind die Probleme?
  • Wie verteilen sich die Probleme auf unterschiedliche Anteile der Bevölkerung (nach Alter, Geschlecht und weiteren Angaben, die nach heutigem Wissen zu Unterschieden führen, wie zum Beispiel Bildung, Migration, …)?
  • Welchen Einfluss haben die Lebensumstände und die Lebensweise auf die Gesundheit?
  • Welche Leistungen der Gesundheitsversorgung werden in Anspruch genommen? Wie verteilt sich die Inanspruchnahme auf unterschiedliche Anteile der Bevölkerung?
  • Wie entwickeln sich die Kosten und die Finanzierungsströme?
  • Über welche Ressourcen verfügt das Gesundheitswesen (Infrastruktur, Personal, Finanzen) und welche Dienstleistungen bietet es an?
  • Welchen Bedarf an Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gibt es aktuell und wie wird er sich voraussichtlich entwickeln?
  • Welches sind die Folgen/Auswirkungen von Massnahmen, die auf politischer Ebene getroffen werden?

G02m Organisation

Die Sektion Gesundheitsversorgung GESV des Bundesamtes für Statistik ist für die SpiGes Erhebung verantwortlich. Die statistischen Ämter der Kantone, die Statistikabteilungen der Gesundheitsdirektionen der Kantone koordinieren kantonsweit die Datenerhebung in den Spitälern. Diese Stellen informieren die Leistungserbringer über die Fristen zur Datenlieferung und überwachen deren Einhaltung. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Lieferfristen sowie die Qualitätsprüfung, Plausibilisierung und Freigabe auf der SpiGes Plattform.

Die Spitäler sammeln die Daten der Patientinnen und Patienten an zentraler Stelle. Sie erstellen den Datensatz mit den kodierten Diagnose- und Behandlungsangaben. Sie sind gesetzlich zur Auskunft der Daten verpflichtet. Das BFS informiert die kantonalen Erhebungsstellen über die zu liefernden Daten, das Format der Daten und wie diese übermittelt werden müssen. Die Kantone sind verpflichtet, diese Informationen den Spitälern weiterzuleiten. Die Vorgaben sind auch auf der Webseite des BFS veröffentlicht.

G03m Gesetzliche Grundlagen

Die SpiGes Erhebung basiert auf dem BStatG sowie der Statistikerhebungsverordnung, die die Vorschriften über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes enthalten und sich auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG, SR 832.10) stützt.

Das BStatG bestimmt, dass die Einrichtung von Gesundheitsstatistiken eine Aufgabe auf nationaler Ebene ist (Art. 3 Abs. 2b), die die Zusammenarbeit von Kantonen, Gemeinden und anderen involvierten Partnern erfordert. Der Bundesrat kann nach Artikel 6 Abs. 4 die Teilnahme an einer Erhebung als obligatorisch erklären.

Im Anhang der Statistikerhebungsverordnung werden die für die verschiedenen statistischen Erhebungen verantwortlichen Organe benannt. Jede nationale statistische Erhebung wird im Anhang einzeln beschrieben. Im Falle der SpiGes Erhebung wurde das BFS als für die Erhebung verantwortliches Organ bestimmt. Die Verordnung präzisiert auch die Bedingungen für die Umsetzung, unter anderem den verpflichtenden Charakter dieser Erhebung. Sie bestimmt, dass für die Erfassung der Diagnosen die Klassifikation ICD und der Behandlungen die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) zu verwenden sind.

Neben dem BStatG bestimmt auch das KVG die Erhebung. Nach dem KVG sind die Spitäler und die Geburtshäuser verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, «um die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen» (Art. 59a Abs. 1). Die Daten werden stellvertretend für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom BFS erhoben und die Angaben sind von den Leistungserbringern kostenlos zur Verfügung zu stellen (Art. 59a Abs. 2 u. 3). Ausserdem bestimmt das KVG, dass das BFS die Angaben dem Bundesamt für Gesundheit, dem Eidgenössischen Preisüberwacher, dem Bundesamt für Justiz, den Kantonen und Versicherern sowie einigen anderen Organen je Leistungserbringer zur Verfügung stellt (Art. 59a Abs. 3 KVG). Die Daten werden vom BAG pro Kategorie oder pro Leistungserbringer (pro Spital) veröffentlicht. Resultate, die die Patientinnen und Patienten betreffen, werden nur anonym veröffentlicht, so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.

G04m Ziele der SpiGes Erhebung

  • Die epidemiologische Überwachung der Bevölkerung soll ermöglicht werden (Spitalpopulation). Die Daten liefern wichtige Informationen über die Häufigkeit wichtiger Krankheiten, die zu Spitalaufenthalten führen und ermöglichen die Planung und gegebenenfalls die Anwendung von präventiven oder therapeutischen Massnahmen.
  • Die Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems soll in einem jährlichen Rhythmus möglich sein.
  • Die Wirtschaftlichkeit der Spitäler kann mit den SpiGes Daten gemäss den geltenden Methoden verglichen werden. Diese Vergleiche können für die Verhandlung, Festsetzung und Beurteilung der Tarife genutzt werden.
  • Ausserdem erlauben die erhobenen Daten eine allgemeine Analyse der von den Spitälern erbrachten Leistungen und ihrer Qualität. Als Beispiel ist die Häufigkeit bestimmter Operationen oder die Häufigkeit von Rehospitalisierungen bei bestimmten Diagnosen oder Behandlungen zu werten.
  • Die Daten erlauben es auch, einen Überblick über die Versorgungslage im Bereich der Spitäler zu erhalten. Zum Beispiel können Einzugsgebiete einzelner Spitäler dargestellt werden. Damit dienen die Daten der Versorgungsplanung auf kantonaler und interkantonaler Ebene. Es werden Daten für die Erforschung spezieller Fragestellungen und für die interessierte Öffentlichkeit geliefert.

G05m Anonymisierung der Daten

Das BFS darf gemäss Art. 153c AHVG die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden. Dabei werden sämtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Personendaten eingehalten. Es werden umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anonymität der Personendaten getroffen. So werden z.B. die Personenidentifikatoren (AHV-Nummer) in einem separaten File übermittelt und auf der Plattform umgehend pseudonymisiert.

G06m Der medizinische Datensatz, Definitionen und Variablen

Seit der Einführung von SpiGes werden die Variablen im KHB mit dem entsprechendem Variablennamen benannt.

Die Daten der SpiGes Erhebung enthalten verschiedene Datensätze (Tabellen) mit unterschiedlicher Granularität.

Im Zentrum steht die Tabelle «Falldaten», die Informationen umfasst, die einmal pro Fall vorliegt. Weitere Tabellen sind «Diagnosen», «Behandlungen», «Medikamente», «Rechnung», «KTR», «Operierende» und «Patientenbewegungen». Die Tabelle «Personenidentifikatoren» hat zwar den gleichen Detailierungsgrad wie die Falldaten, sie ist jedoch aus Datenschutzgründen in einem separaten File zu liefern. Die Zusammenhänge der Tabellen können der folgenden Abbildung entnommen werden:

Nicht alle Variablen müssen für alle Fälle (Zeilen) ausgefüllt werden. Für jede Variable ist in der Schnittstellenbeschreibung angegeben, wann sie ausgefüllt werden muss. So müssen z.B. die Angaben für Neugeborene oder Psychiatriepatienten nur für entsprechende Fälle ausgefüllt werden.

Daneben kann die kantonale Erhebungsstelle weitere Auflagen machen, unter anderem einen Kantonsdatensatz einfordern. Kantonale Vorgaben werden nicht durch das BFS beschrieben und hier auch nicht weiter ausgeführt.

Eine Beschreibung der Variablen und der Schnittstelle findet sich auf der Webseite des Bundesamtes für Statistik:

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitswesen/projekt-spiges.html

G10m SpiGes Erhebung, die Patientenklassifikationssysteme SwissDRG und TARPSY

Seit 2012 wurde die Vergütung der Spitäler auf eidgenössischer Ebene schrittweise auf das Fallpauschalensystem, resp. Tagespauschalensystem umgestellt – zuerst für akutsomatische Leistungen (SwissDRG, 2012), dann für psychiatrische Leistungen (TARPSY, 2018) und zuletzt für die Leistungen der Rehabilitation (St Reha, 2022). Beim Fallpauschalensystem wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie z.B. Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen, Alter und Geschlecht etc. einer Fallgruppe (DRG) zugeordnet und pauschal vergütet.

Im Falle von ST Reha und TARPSY wird ausserdem die stationäre Aufenthaltsdauer herangezogen. Aus diesem Grund erhält die medizinisch-pflegerische Dokumentation und Kodierung eine direkte Vergütungsrelevanz für die Spitäler. Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für die jährlichen Weiterentwicklungen der drei Tarifstrukturen.

Folglich muss nach den gültigen Kodierungsinstrumenten (Kodierungshandbuch, CHOP und ICD-10-GM, Rundschreiben und offizielle Kommunikationen) kodiert werden.

Unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha muss der Fall vollständig kodiert werden. Es ist nicht zulässig, Diagnosen oder Prozeduren zur Beeinflussung der Gruppierung wegzulassen oder hinzuzufügen, um spezielle Pauschalen anzusteuern mit dem Ziel, einen höheren Erlös und/oder eine Eingruppierung in eine spezielle Spitalplanungsleistungsgruppe (SPLG) zu erreichen. Siehe auch Punkt 1.4 der «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG» von SwissDRG AG.

Im Rahmen der Pflege und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen werden die Klassifikationen und Kodierungsrichtlinien angepasst und präzisiert.

Das DRG-Klassifikationssystem sowie die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen Definitionshandbuch beschrieben. Das Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG» beschreibt den Anwendungsbereich und die Abrechnungsbestimmungen von SwissDRG (genannt Abrechnungsregeln). Dasselbe gilt für die Tarifsysteme ST Reha und TARPSY.

G20a Die Klassifikationen (ICD-10-GM und CHOP)

G21a ICD-10-GM

Einführung

Das vorrangige Ziel einer Klassifikation besteht in der Verschlüsselung der Diagnosen oder der Behandlungen, um durch diese Abstraktion die statistische Analyse der Daten zu ermöglichen. «Eine statistische Krankheitsklassifikation sollte einerseits spezifische Krankheitsentitäten identifizieren können, sie sollte andererseits aber auch die statistische Darstellung von Daten für grössere Krankheitsgruppen erlauben, um so nutzbringende und verständliche Informationen zugängig zu machen» (ICD-10-WHO, Band 2, Kapitel 2.3).

Eine Klassifikation, die eine Methode der Verallgemeinerung ist, wie William Farr feststellt, muss die Zahl der Rubriken einschränken und dennoch alle bekannten Krankheiten umfassen. Dies schliesst notwendigerweise einen Informationsverlust ein. Dementsprechend kann die Realität in der Medizin mit einer Klassifikation nicht absolut realitätsgetreu abgebildet werden.

Die Klassifikation ICD-10 wurde entwickelt, um die Analyse und den Vergleich von Daten zu Mortalität und Morbidität zu ermöglichen. Für eine solche Interpretation ist ein Instrument zur Verschlüsselung von Diagnosen unerlässlich. Die ICD-10-Version, die in der Schweiz seit 1. Januar 2022 zur Kodierung der Diagnosen verwendet wird, ist die ICD-10-GM 2022 (German Modification).

Geschichte

William Farr, Leiter des Statistischen Amtes für England und Wales, sowie Marc d’Espine aus Genf setzten sich zu ihrer Zeit intensiv für die Entwicklung einer einheitlichen Klassifikation der Todesursachen ein. Das von Farr vorgeschlagene Modell einer Klassifikation der Krankheiten nach fünf Gruppen (epidemiologische Krankheiten, konstitutionelle (allgemeine) Krankheiten, nach der Lokalisation klassifizierte Krankheiten, Entwicklungskrankheiten und Folgen von Gewalteinwirkungen) liegt der Struktur der ICD-10 zugrunde. 1893 legte Jacques Bertillon, Leiter des Statistischen Amtes der Stadt Paris, der Konferenz des Internationalen Statistischen Instituts seine Klassifikation «Internationale Nomenklatur der Todesursachen» vor. Die Klassifikation wurde angenommen und sollte alle zehn Jahre revidiert werden. 1948 wurde diese Klassifikation von der Weltgesundheitsorganisation angenommen.

Bei der 9. Revision der Klassifikation, ICD-9, wurde 1975 eine fünfte Stelle bei den Kodes und das Kreuz-Stern-System eingeführt. 1993 wurde die 10. Revision der Klassifikation validiert, mit der die alphanumerische Struktur der Kodes eingeführt wurde. Es existieren verschiedene Ländermodifikationen der ICD-10, die hauptsächlich zu Abrechnungszwecken erstellt wurden. In der Schweiz wird seit 01.01.2009, resp. 01.01.2010, die GM (German Modification) Version der ICD-10 für die Morbidität verwendet.

Struktur

Die Kodes der Klassifikation ICD-10-GM weisen eine alphanumerische Struktur auf, die sich aus einem Buchstaben an der ersten Stelle gefolgt von zwei Ziffern, einem Punkt und einer bzw. zwei Dezimalstellen (z.B. K38.1, S53.10) zusammensetzt.

Die ICD-10-GM besteht aus zwei Bänden: dem systematischen und dem alphabetischen Verzeichnis.

Systematisches Verzeichnis

Das systematische Verzeichnis der ICD-10-GM ist in 22 Kapitel unterteilt. Die siebzehn ersten Kapitel beschreiben Krankheiten, das Kapitel XVIII enthält Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, das Kapitel XIX die Verletzungen und Vergiftungen, das Kapitel XX (das eng mit dem Kapitel XIX verbunden ist) die äusseren Ursachen von Morbidität und Mortalität. Das Kapitel XXI betrifft hauptsächlich Faktoren, die zur Inanspruchnahme von Einrichtungen des Gesundheitswesens führen. Im Kapitel XXII finden sich «Schlüsselnummern für besondere Zwecke». Dies sind Zusatzkodes zur genaueren Spezifizierung von anderenorts klassifizierten Krankheiten, Klassierungen von Funktionseinschränkungen usw.

Tabelle der Kapitel mit den entsprechenden Kategorien
KapitelTitelKategorien
IBestimmte infektiöse und parasitäre KrankheitenA00 – B99
IINeubildungenC00 – D48
IIIKrankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des ImmunsystemsD50 – D90
IVEndokrine, Ernährungs- und StoffwechselkrankheitenE00 – E90
VPsychische und VerhaltensstörungenF00 – F99
VIKrankheiten des NervensystemsG00 – G99
VIIKrankheiten des Auges und der AugenanhangsgebildeH00 – H59
VIIIKrankheiten des Ohres und des WarzenfortsatzesH60 – H95
IXKrankheiten des KreislaufsystemsI00 – I99
XKrankheiten des AtmungssystemsJ00 – J99
XIKrankheiten des VerdauungssystemsK00 – K93
XIIKrankheiten der Haut und der UnterhautL00 – L99
XIIIKrankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des BindegewebesM00 – M99
XIVKrankheiten des UrogenitalsystemsN00 – N99
XVSchwangerschaft, Geburt und WochenbettO00 – O99
XVIBestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode habenP00 – P96
XVIIAngeborene Fehlbildungen, Deformitäten und ChromosomenanomalienQ00 – Q99
XVIIISymptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sindR00 – R99
XIXVerletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer UrsachenS00 – T98
XXÄussere Ursachen von Morbidität und MortalitätV01! – Y84!
XXIFaktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führenZ00 – Z99
XXIISchlüsselnummern für besondere ZweckeU00 – U99

Jedes Kapitel ist in Blöcke eingeteilt, die aus dreistelligen Kategorien bestehen (ein Buchstabe und zwei Zahlen). Ein Block entspricht einer Gruppe von Kategorien. Die Letzteren entsprechen bestimmten Affektionen oder Gruppen von Krankheiten, die Gemeinsamkeiten aufweisen.

Die Subkategorien: Die Kategorien werden in vierstellige Subkategorien unterteilt. Sie erlauben die Kodierung der Lokalisation oder der Varietäten (wenn die Kategorie selbst eine bestimmte Affektion betrifft) oder bestimmter Krankheiten, wenn die Kategorie eine Gruppe von Affektionen bezeichnet.

Fünfstellige Kodes: In verschiedenen Kapiteln wurden die Kodes zur spezifischeren Verschlüsselung auf fünf Stellen erweitert.

Wichtig für die Kodierung: Nur endständige Kodes sind gültig, d.h. nur Kodes, von denen keine weitere Unterteilung existiert.

Beispiel aus der ICD-10-GM, Kapitel XI:

Block/Gruppe

Krankheiten der Appendix

(K35 – K38)

Dreistellige Kategorie

K35.–

Akute Appendizitis

Vierstellige Subkategorie

K35.2

Aktue Appendizitis mit generalisierter Peritonitis

Appendizitis (akut) mit generalisierter (diffuser) Peritonitis nach Perforation oder Ruptur

K35.3–

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis

Fünfstellige Kodes

K35.30

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis ohne Performation oder Ruptur

K35.31

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis mit Performation oder Ruptur

K35.32

Akute Appendizitis mit Peritonealabszess

K35.8

Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet Akute Appendizitis ohne Angabe einer lokalisierten oder generalisierten Peritonitis

Dreistellige Kategorie

K36

Sonstige Appendizitis

Inkl.: Appendizitis: • chronisch • rezidivierend

K37

Nicht näher bezeichnete Appendizitis

Vierstellige Subkategorien

K38.–

Sonstige Krankheiten der Apppendix

K38.0

Hyperplasie der Appendix

K38.1

Appendixkonkremente

Koprolith Kotstein

Appendix

K38.2

Appendixdivertikel

K38.3

Appendixfistel

K38.8

Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Appendix Invagination der Appendix

K38.9

Krankheit der Appendix, nicht näher bezeichnet

Alphabetisches Verzeichnis

Das alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM unterstützt die Verschlüsselung nach dem systematischen Verzeichnis. Die im alphabetischen Verzeichnis verwendeten formalen Vereinbarungen sind dort beschrieben. Massgeblich für die Kodierung ist stets das systematische Verzeichnis. Soweit das alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode führt, ist deshalb im systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist. Das alphabetische Verzeichnis beinhaltet Suchbegriffe für Krankheiten, Syndrome, Traumata und Symptome. Am linken Rand der Spalte findet sich der Hauptbegriff, der eine Krankheit oder einen Krankheitszustand kennzeichnet, gefolgt von den nach rechts gestaffelt dargestellten Modifizierern oder Qualifizierern:

Flattern

] Leitbegriff

– Herz I49.8

– Kammer I49.0

– Vorhof I48.9

– – atypisch I48.4

– – chronisch I48.9

Modifizierer

Die Modifizierer sind Ergänzungen, die Varianten, Lokalisationen oder Spezifizierungen des Hauptbegriffes darstellen.

Typografische Vereinbarungen und Abkürzungen

Runde Klammern ( ):

Sie schliessen ergänzende Begriffe ein, die den Hauptbegriff präzisieren:

I10.–

Essentielle (primäre) Hypertonie

Inkl.: Bluthochdruck

Hypertonie (arteriell) (essentiell) (primär) (systemisch)

Sie werden zur Angabe der zutreffenden Schlüsselnummer bei Exklusiva benutzt:

H01.0

Blepharitis

Exkl.: Blepharokonjunktivitis (H10.5)

Sie werden im Titel der Gruppenbezeichnungen verwendet, um dreistellige Schlüsselnummern der Kategorien, die sie umfassen, zu bezeichnen:

Krankheiten der Appendix

(K35 – K38)

Sie schliessen den Kreuzkode bei einer Kategorie mit Stern ein und umgekehrt:

N74.2*

Syphilitische Entzündung im weiblichen Becken (A51.4†, A52.7†)

B57.0†

Akute Chagas-Krankheit mit Herzbeteiligung (I41.2*, I98.1*)

Diese Präzisierungen beinhalten keine Modifikation des Kodes.

Eckige Klammern [ ]:

Die eckigen Klammern werden in Band 1 verwendet um:

  • Synonyme oder erklärende Sätze einzuschliessen, z.B.:

A30.–

Lepra [Aussatz]

  • Auf vorangehende Bemerkungen zu verweisen, z.B.:

C00.8

Lippe, mehrere Teilbereiche überlappend

[Siehe Hinweis 5 am Anfang des Kapitels]

Doppelpunkt:

Der Doppelpunkt wird verwendet, um Begriffe aufzulisten, wenn der vorangehende Begriff nicht ganz vollständig ist:

L08.0

Pyodermie

Dermatitis:

• gangraenosa

• purulenta

• septica

• suppurativa

Strich (vertikal):

Dieses Zeichen wird verwendet, um Inklusiva und Exklusiva aufzulisten, wobei keiner der Begriffe, der vor oder nach dem Strich steht, für sich allein vollständig ist und deshalb ohne die jeweilige Ergänzung der Rubrik nicht zugeordnet werden kann:

H50.3

Intermittierender Strabismus concomitans

Intermittierend:

• Strabismus convergens

• Strabismus divergens

(alternierend) (unilateral)

Punkt Strich .– :

Wird in Band 1 verwendet. Der Strich steht für eine weitere Stelle des Kodes, z.B.:

J43.–

Emphysem

Mit dem Strich wird die Kodiererin oder der Kodierer darauf aufmerksam gemacht, dass der entsprechende detailliertere Kode in der genannten Kategorie gesucht werden muss.

Exkl. (Exklusiva):

Diese Begriffe gehören nicht zu dem ausgewählten Kode:

K60.4

Rektalfistel

Rektum-Haut-Fistel

Exkl.: Rektovaginalfistel (N82.3) Vesikorektalfistel (N32.1)

Das «Exkl.» eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese, bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch bei der Patientin, bzw. dem Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

Z.B.: Patient mit portaler Hypertonie und alkoholischer Leberzirrhose, die beide behandelt werden: hier liegt eine Konstellation wie oben beschrieben vor, beide Zustände können diagnostisch voneinander abgegrenzt werden, eine alkoholische Leberzirrhose ist nicht notwendigerweise mit einer portalen Hypertonie vergesellschaftet.

Inkl. (Inklusiva):

Diese Begriffe sind in dem ausgewählten Kode enthalten:

J15.–

Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert

Inkl.: Bronchopneumonie durch andere Bakterien als S. pneumoniae

und H. influenzae

o.n.A.:

Diese Abkürzung bedeutet «ohne nähere Angaben» und ist gleichbedeutend mit «nicht näher bezeichnet». Kodes mit diesem Modifizierer werden für Diagnosen vergeben, die nicht genauer spezifiziert sind:

N85.9

Nichtentzündliche Krankheit des Uterus, nicht näher bezeichnet Krankheit des Uterus o.n.A.

a.n.k./anderenorts nicht klassifiziert:

Sie zeigt an, dass einige genauer bezeichnete Varietäten der aufgeführten Affektionen in einem anderen Teil der Klassifikation aufgeführt sein können. Diese Bezeichnung wird in folgenden Fällen angefügt:

  • Bei Begriffen, die in Restkategorien klassifiziert werden oder bei allgemeinen Begriffen.
  • Bei Begriffen, die schlecht definiert sind.

T45.2

Vitamine, anderenorts nicht klassifiziert

Sonstige:

Die Resteklasse «Sonstige» ist dann bei der Kodierung zu verwenden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es aber in der ICD-10-GM keine eigene Klasse gibt.

E16.1

Sonstige Hypoglykämie

n.n.b./nicht näher bezeichnet:

Die Resteklasse «Nicht näher bezeichnet» ist dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff wie z.B. Katarakt, beschrieben ist und/oder eine weitere Differenzierung nach den Klassifikationskriterien der ICD-10-GM an entsprechender Stelle nicht möglich ist.

I67.9

Zerebrovaskuläre Krankheit, nicht näher bezeichnet

Siehe, siehe auch:

Finden sich im alphabetischen Teil:

  • «Siehe» bezeichnet den speziellen Begriff, auf den verwiesen wird.
  • «Siehe auch» verweist auf die Hauptbegriffe, unter denen nachgeschlagen werden sollte.

PAP – s. Papanicolaou

Abortus (s.a. Abort) O06.9

Und:

Im Titel der Kategorie bedeutet das Wort «und/oder».

I74.–

Arterielle Embolie und Thrombose

Diese Kategorie umfasst Embolien, Thrombosen und Thromboembolien.

G22l Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP)

Allgemeines

Die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) enthält die Liste der Kodes für Operationen, Prozeduren, therapeutische und diagnostische Massnahmen. Sie basiert ursprünglich auf der amerikanischen ICD-9-CM, die durch die CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Baltimore (USA) erstellt und bis 2007 unterhalten wurde. Die CHOP wird jährlich angepasst, die Version 2024 umfasst die Erweiterungen und Änderungen aus dem Antragsverfahren 2022.

Struktur

Die CHOP besteht aus zwei separaten Teilen: das alphabetische Verzeichnis und das systematische Verzeichnis. Die Struktur der Kodes ist grundsätzlich alphanumerisch, doch die meisten Kodes sind aus historischen Gründen Ziffernkodes. Sie setzen sich in der Regel aus 2 Ziffern, gefolgt von einem Punkt und anschliessend einer bis vier weiteren Ziffern zusammen (z.B. 06.4; 45.76; 93.38.10; 99.A1.12).

Es gilt zu beachten, dass nur endständige Kodes verwendet werden können.

Alphabetisches Verzeichnis

Grundlage des alphabetischen Verzeichnisses der CHOP ist das systematische Verzeichnis der CHOP. Als Quelltexte dienten die in der Systematik vorhandenen originalen medizinischen Begriffe, ohne Addition weiterer medizinischer Begriffssammlungen oder Thesauri.

Seit der CHOP 2011 wird dieses alphabetische Verzeichnis maschinell auf Grundlage einer Textpermutation erstellt und weicht somit von dem früher gewohnten Erscheinungsbild ab (siehe ausführliche Einzelheiten in der Einleitung der CHOP).

Systematisches Verzeichnis

Die Einleitung am Anfang der CHOP ist zu beachten insbesondere die technischen Bemerkungen zur Struktur und den Resteklassen.

Klassifikationsstruktur

Die einachsige schweizerische Operationsklassifikation beinhaltet 2- bis 6-stellige alphanumerische Kodes. Die Verwendung einer alphanumerischen Kodierung sowie drei Dezimalisierungsmethoden ermöglichen das Fassungsvermögen der CHOP zu steigern.

Dezimalisierung in einen unsegmentierten Hunderterblock (1 × 100), d.h. ohne Unterscheidung der dazwischen liegenden Segmente:

Dezimalisierung in einen unterteilten Hunderterblock (1 × 100), d.h. mit dazwischen liegenden Segmenten:

Dezimalisierung in (Zehn)-10-er Blöcke (10 × 10):

Znn.nn.0

Znn.nn.0

Znn.nn.0

Znn.nn.00 R n.n.bez.

Znn.nn.00 R n.n.bez.

Znn.nn.00 R n.n.bez.

Znn.nn.01 (Reserve)

Znn.nn.01 (Reserve)

Znn.nn.01 (Reserve)

Znn.nn.02 (Reserve)

Znn.nn.02 (Reserve)

Znn.nn.02 (Reserve)

…

…

…

Znn.nn.09 (Reserve)

Znn.nn.09 (Reserve)

Znn.nn.09 R sonstige

Znn.nn.10 R Beginn der Serie

Znn.nn.10 R Beginn des 1. Segmentes

Znn.nn.1

Znn.nn.11

Znn.nn.11

Znn.nn.10 R n.n.bez.

Znn.nn.12

Znn.nn.12

Znn.nn.11

…

…

…

Znn.nn.88

Znn.nn.20 R Beginn des nachfolgenden Segmentes

Znn.nn.19 R sonstige

Znn.nn.89 R Ende der Serie

Znn.nn.21

Znn.nn.2

…

…

Znn.nn.97 (Reserve)

Znn.nn.40 R Bei Bedarf weiteres Segment

Znn.nn.9

Znn.nn.98 (Reserve)

Znn.nn.41

Znn.nn.90 R n.n.bez.

Znn.nn.99 R sonstige

…

Znn.nn.91

Znn.nn.97 (Reserve)

…

Znn.nn.98 (Reserve)

Z.nn.nn.99 R sonstige

Znn.nn.99 R sonstige

In einem fortlaufenden Hunderterblock ist die Nummerierung fortlaufend von Znn.nn.10 bis Znn.nn.89.

In einem unterteilten Hunderterblock kann die Nummerierung 10er, 20er, usw.-Segmente beinhalten, z.B. für die unterschiedliche Art des operativen Eingriffes: Inzision, Exzision, Destruktion oder Rekonstruktion, usw.

Der Unterschied dieser 10er-Segmente ist bestimmt z.B. durch operative Techniken, Zugangswege oder andere Varianten.

In einer Dezimalisierung mit 10 × 10 10er-Blöcken werden in jedem 10er-Block jeweils die Positionen Znn.nn.n0 und Znn.nn.n9 für die Restelemente «n.n.bez.» bzw. «sonstige» reserviert.

Damit gibt es also potentiell 20 Restelemente in der Dezimalisierung 10 × 10. Der Kode Znn.nn.09 ist die Restkategorie «sonstige» der Subkategorie. Sie ist gebildet durch den Titel der Subkategorie gefolgt von «sonstige».

Resteklassen

Im Allgemeinen wurden in den Kategorien für die Resteklassen «nicht näher bezeichnet» und «sonstige» die Plätze 00 oder n0, resp. die Plätze 99 oder n9, reserviert, entsprechend der gewählten Dezimalisierungsmethode.

Der Kode Znn.nn.00 oder Znn.nn.n0 ist die Restkategorie «nicht näher bezeichnet», gebildet durch den Titel der Subkategorie, resp. der Elementengruppe und mit der Abkürzung «n.n.bez.» versehen. Falls die im Operationsbericht angegebenen Eingriffe nicht spezifiziert wurden, sind sie in der Restkategorie «nicht näher bezeichnet» abzubilden.

Der Kode Znn.nn.99 oder Znn.nn.n9 ist die Restkategorie «sonstige». Sie ist gebildet durch den Titel der Subkategorie, resp. der Elementengruppe, gefolgt von dem Anhang «sonstige». Falls der Eingriff im Operationsbericht spezifiziert wurde, dieser aber nicht mit den Kodeelementen der entsprechenden Elementengruppe oder Subkategorie abgebildet ist, wird der Eingriff in der Restkategorie «sonstige» abgebildet.

Die Sequenz Znn.nn.01 bis Znn.nn.08 ist reserviert für eventuelle (mögliche) andere Varianten der Restekategorien.

Das systematische Verzeichnis der CHOP wird in 19 Kapitel eingeteilt. Die Kapitel 1 bis 15 sind nach der «Anatomie» strukturiert. Es gibt zusätzlich einen Anhang.

KapitelTitelKategorien
0Massnahmen und Interventionen nicht anderswo klassifizierbar00
1Operationen am Nervensystem01 – 05
2Operationen am endokrinen System06 – 07
3Operationen an den Augen08 – 16
4Operationen an den Ohren18 – 20
5Operationen an Nase, Mund und Pharynx21 – 29
6Operationen am respiratorischen System30 – 34
7Operationen am kardiovaskulären System35 – 39
8Operationen am hämatopoetischen und Lymphgefässsystem40 – 41
9Operationen am Verdauungstrakt42 – 54
10Operationen an den Harnorganen55 – 59
11Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen60 – 64
12Operationen an den weiblichen Geschlechtsorganen65 – 71
13Geburtshilfliche Operationen72 – 75
14Operationen an den Bewegungsorganen76 – 84
15Operationen am Integument85 – 86
16Verschiedene diagnostische und therapeutische Massnahmen87 – 99
17MessinstrumenteAA
18RehabilitationBA – BB

Die Klassifikationsachsen weisen üblicherweise eine aufsteigende Komplexität auf. Die weniger aufwändigen Eingriffe befinden sich anfangs jeder Kategorie und die komplexeren Operationen am Schluss.

Prinzipiell besteht folgende Reihenfolge der Einteilung:

  • 1. Inzision, Punktion,
  • 2. Biopsie und andere diagnostische Massnahmen,
  • 3. Exzision oder partielle Destruktion einer Läsion oder von Gewebe,
  • 4. Exzision oder totale Destruktion einer Läsion oder von Gewebe,
  • 5. Naht, Plastik und Rekonstruktion,
  • 6. Andere Eingriffe.

Beachte: Diese ursprüngliche Einteilung konnte mit der Einführung von neuen Kodes an einigen Stellen nicht mehr konsequent eingehalten werden.

Konventionen, Abkürzungen und typografische Vereinbarungen für die CHOP

n.a.klass. Nicht anderenorts klassifizierbar: es existiert kein anderer Subkode für diesen spezifischen Eingriff.

n.n.bez. Nicht näher bezeichnet: den Eingriff präzisierende Angaben fehlen.

( ) Runde Klammern kommen in «Kode-Titel», «ergänzenden Beschreibungen», «Kapitel-Titel», «Beachte», «Kodiere ebenso», «Exklusiva» und «Inklusiva» vor.

Runde Klammern in «Kode-Titel», «Inklusiva», «ergänzenden Beschreibungen» sowie «Beachte»:

Runde Klammern enthalten zusätzliche Wörter, ergänzende Bezeichnungen oder Erläuterungen zu einem Eingriff/ einer Prozedur/einer Behandlung. Sie ergänzen den Kode-Titel, das Inklusivum, die ergänzende Beschreibung oder das Beachte, ohne dessen Bedeutung für die Kodierung zu beeinflussen. Die Aufzählungen in den runden

Klammern sind nicht als abschliessend zu betrachten.

Runde Klammern in «Kapitel-Titel»:

In den Kapitel-Titeln befinden sich die Kapitel-Nummern in runden Klammern.

Runde Klammern in «Kodiere ebenso» und «Exklusiva»:

Am Ende von «Kodiere ebenso» und «Exklusiva» befinden sich Hinweise/Referenzen auf andere Kodes in den

runden Klammern.

[ ] Eckige Klammern enthalten Synonyme, alternative Bezeichnungen, Abkürzungen

EXKL. Ein Exklusivum weist darauf hin, dass ein Eingriff, den man unter einer bestimmten Klasse erwarten würde, in

einer anderen Klasse abgebildet ist.

D.h., der genannte Eingriff im Exklusivum ist nicht in der Klasse abgebildet, unter der das Exklusivum steht.

Die im Exklusivum aufgeführten Eingriffe sind unter dem dort angegebenen Kode klassifiziert. Die Kodes schliessen sich jedoch nicht strikt aus. Sie können, falls zutreffend, zusammen kodiert werden.

Beispiel:

67.62 Verschluss einer zervikalen Fistel

Zervikosigmoidale Fistulektomie

EXKL. Zervikovesikale Fistulektomie (57.84.-)

Ein Benutzer der Klassifikation könnte erwarten, dass die «Zervikovesikale Fistulektomie» unter der Subkategorie

67.62.- «Verschluss einer zervikalen Fistel» abgebildet ist. Klassifikatorisch weist das Exklusivum auf die

Subkategorie 57.84.-, mit der der «Verschluss einer anderen Harnblasenfistel» abgebildet wird.

EXKL. -

Kode weglassen Ein «Exklusivum - Kode weglassen» hingegen schliesst die gemeinsame Kodierung von zwei Kodes zum

Zeitpunkt X für die Lokalisation Y aus.

Beispiel: Da eine Rektumresektion bereits Teil einer totalen Proktokolektomie ist, wird unter der 3-stelligen

Kategorie 48.6- «Sonstige Rektumresektion» ein «Exklusivum - Kode weglassen» aufgeführt: EXKL.

«Kode weglassen - Kolektomie und Proktokolektomie (45.8-)».

Kodiere ebenso Diese Eingriffe müssen, wenn durchgeführt, zusätzlich kodiert werden.

Kode weglassen Diese Eingriffe sind bereits in einem anderen Kode beinhaltet.

INKL. Diese Eingriffe sind Bestandteil des Kodes.

Sowie Der Begriff «sowie» wird im Sinne von einer zwingenden Verknüpfung «sowohl als auch» verwendet. «Sowie»

drückt somit die Bedingung aus, dass die verknüpften Elemente vorkommen/geleistet werden müssen (A plus B).

Folgendes Beispiel soll aufzeigen wie der Begriff «sowie» im Sinne einer zwingenden Verknüpfung «sowohl als

auch» verwendet werden muss.

Beispiel: 32.31.14 «Anatomische Segmentresektion der Lunge, thorakoskopisch, mit bronchoplastischer (A) sowie

mit angioplastischer(B) Erweiterung»

Beim Kode 32.31.14 handelt es sich um eine Segmentresektion (A)«mit bronchoplastischer» plus (B)«mit

angioplastischer» Erweiterung (sowohl angioplastisch wie bronchoplastisch).

und Der Begriff «und» wird im Sinne von «und/oder» verwendet.

* Ein Sternchen bezeichnet eine Schweizer Ergänzung zum Original.

[L] Lateralität (Seitigkeitsangabe muss erfasst werden).

Hinweis «Ergänzende Beschreibungen», «Inklusiva» und «Kodiere ebenso» sind nicht als abschliessende Aufzählungen

zu betrachten.

.

G30a Der Weg zur korrekten Kodierung

Der richtige Weg, einen Kode zu finden, besteht darin, den Leitbegriff für die Diagnose oder die Operation zuerst im alphabetischen Verzeichnis zu suchen und in einem zweiten Schritt seine Genauigkeit im systematischen Verzeichnis zu überprüfen. Schematisch dargestellt:

Schritt 1 : Den Leitbegriff im alphabetischen Verzeichnis suchen.

Schritt 2 : Den gefundenen Kode im systematischen Verzeichnis überprüfen.

ICD-10-GM: Exklusiva, Inklusiva und Hinweise auf allen Ebenen sowie Kodierrichtlinien sind unbedingt zu beachten.

CHOP: Die Anweisungen «Kodiere ebenso», «Kode weglassen», Exklusiva und Inklusiva, sowie Kodierrichtlinien sind unbedingt zu beachten.

Grundsatz: Es ist immer so spezifisch wie möglich und endständig zu kodieren. Das können dreistellige, vierstellige oder fünfstellige Kodes der ICD-10-GM und sechsstellige Kodes in der CHOP sein.

G40m Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren

Die Diagnosestellung und die Dokumentation aller Diagnosen und/oder Prozeduren während eines gesamten Spitalaufenthaltes liegen in der Verantwortung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes. Während des Aufenthaltes durchgeführte Untersuchungen/Eingriffe und daraus abgeleitete Resultate gehören zur Dokumentation, auch wenn diese erst nach dem Austritt der Patientin, bzw. des Patienten vorliegen. Diese Angaben der ärztlichen Dokumentation bilden die Grundlage für die Kodiererinnen und Kodierer zur regelkonformen Abbildung des Falles.

Die Bedeutung einer kohärenten und vollständigen Dokumentation im Patientendossier kann nicht genug betont werden. Fehlt eine solche Dokumentation, ist es schwierig, ja unmöglich, die Kodierrichtlinien umzusetzen.

Die Einstufung durch die fallführende Person in HoNOS/HoNOSCA muss anhand der Dokumentation nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Die Kodiererin bzw. der Kodierer stellt keine Diagnosen. Sie/er interpretiert auch keine Arzneimittellisten Laborergebnisse oder Pflegedokumentation ohne dokumentierte Rücksprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.

Da Differenzialdiagnosen nicht kodierbar sind, ist von der behandelnden Ärztin, bzw. dem behandelnden Arzt die Diagnose oder das Symptom zu bestimmen, die/das am ehesten zutrifft.

Zur Wahl eines präzisen und endständigen ICD-Kodes zu einer von der Ärztin, bzw. dem Arzt gestellten Diagnose, ist es den Kodierverantwortlichen aber erlaubt, die entsprechende Präzisierung aus der gesamten medizinischen Dokumentation zu entnehmen.

Beispiele:

  • Bei ärztlich dokumentierter Diagnose einer chronischen Niereninsuffizienz (N18.-) in der medizinischen Dokumentation ist eine glomeruläre Filtrationsrate (GFR) von 30 beschrieben. Somit bildet sie die Kodiererin, bzw. der Kodierer mit N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3 ab.
  • Bei einer ärztlich gestellten Diagnose «Diabetes mellitus» ist es der Kodierfachkraft gestattet, diese bei erfüllten Kriterien (siehe Anhang unter «Entgleister Diabetes mellitus») mit dem Wort «entgleist» zu präzisieren.
  • Die ärztliche Diagnose «Linksherzinsuffizienz» ist bei dokumentierter Angabe von «mit Beschwerden in Ruhe» mit I50.14 Linksherzinsuffizienz NYHA IV zu kodieren, auch wenn NYHA Stadium 4 nicht ausdrücklich in der Diagnose angefügt ist.
  • Bei der Diagnose «Agranulozytose» wird die kritische Phase mit exakter Dauer kodiert, wenn die betreffenden Angaben aus dem Patientendossier ersichtlich sind.

Für die abschliessende Kodierung des Behandlungsfalles ist das Spital verantwortlich.

G50g Definitionen

G51m Der Behandlungsfall

Es gelten die aktuellen «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG», TARPSY und ST Reha.

Die Kenntnis dieser Dokumente ist zum konkreten Verständnis der Definition eines Behandlungsfalles (Alter der Patientinnen und Patienten, Aufenthaltsdauer, Verlegungen, Wiedereintritte, Fallzusammenführungen etc.) unentbehrlich.

Für die Kodierung ist zu berücksichtigen:

  • Der stationäre Fall beginnt mit dem Eintritt und endet mit dem Austritt, der Verlegung oder dem durch die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte festgelegten und dokumentierten Todeszeitpunkt der Patientinnen und Patienten.
  • Wartepatientinnen, bzw. -patienten: Bei einer Verlängerung eines Aufenthaltes, weil die Patientin bzw. der Patient auf einen Pflegeplatz warten, wird ein neuer administrativer Fall eröffnet. Als Hauptdiagnose wird Z75.8 Sonstige Probleme mit Bezug auf medizinische Betreuungsmöglichkeiten oder andere Gesundheitsversorgung kodiert. Der Fall wird nicht über DRG abgerechnet (Variable «tarif» = 7).
  • Bei Fallzusammenführungen gemäss «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG» oder unter TARPSY und ST-REHA ist nur der zusammengeführte Fall (eine Kodierung) zu übermitteln (zur Kennzeichnung der Wiedereintritte ist die Variable «grund_wiedereintritt» zu erfassen).

G52h Die Hauptdiagnose

Die Definition der Hauptdiagnose entspricht der Definition der WHO. Die Hauptdiagnose ist definiert als:

«Derjenige Zustand, der am Ende des Spitalaufenthaltes als Diagnose feststeht und der der Hauptanlass für die Behandlung und Untersuchung der Patientin, bzw. des Patienten war».

Die Analyse der Patientenakte bei Austritt der Patientin bzw. des Patienten erlaubt es, aus den Affektionen diejenige auszuwählen, die als Hauptdiagnose gelten soll (diejenige, die den Grund für die stationäre Aufnahme darstellt oder diejenige, die im Verlauf des stationären Aufenthaltes diagnostiziert wurde). Die im Austrittsbericht als Hauptdiagnose erwähnte oder zuerst aufgeführte Diagnose stimmt nicht immer mit der zu kodierenden Hauptdiagnose überein. Dies bedeutet, dass erst am Ende des stationären Aufenthaltes die Erkrankung oder Beeinträchtigung festgestellt wird, die den grössten medizinischen Aufwand während der stationären Behandlung verursacht hat. Die Eintrittsdiagnose (der Eintrittsgrund) stimmt nicht zwingend mit der Hauptdiagnose überein.

Wahl der Hauptdiagnose bei zwei oder mehr Diagnosen, die die HD-Definition erfüllen

Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Zuständen, die die obenstehende Definition der Hauptdiagnose erfüllen, ist derjenige als Hauptdiagnose auszuwählen, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erforderte. Der grösste Aufwand wird aufgrund der medizinischen Leistung (ärztliche, pflegerische Leistungen, Operationen, medizinische Produkte, usw.) bestimmt und nicht aufgrund des Kostengewichtes (CW) der Fallpauschale, das noch von anderen Faktoren abhängt. Falls für die Kodiererin, bzw. den Kodierer in der Wahl der Hauptdiagnose Zweifel bestehen, entscheidet die behandelnde Spitalärztin bzw. der behandelnde Spitalarzt. Die Wahl der Hauptdiagnose muss anhand von medizinischen Leistungen und Produkten begründet und dokumentiert werden.

Beispiel 1

Eine Patientin wird für eine Keratoplastik aufgenommen und operiert. Am 2. Tag kommt sie auf die Intensivstation wegen eines Herzinfarktes und es wird eine Koronarangiographie mit Stenteinlage durchgeführt.

Der grösste Aufwand ist der Herzinfarkt und ist somit Hauptdiagnose.

Beispiel 2

Patientin mit dekompensierter Herzinsuffizienz bei vorbestehendem Vorhofseptumdefekt und chronisch venöser Insuffizienz der unteren Extremitäten mit Ulzeration. Behandlung der Herzinsuffizienz, 1- wöchige VAC-Behandlung an den unteren Extremitäten. In der 2. Woche wird ein Vorhofseptumverschluss perkutan mit Amplatzer vorgenommen.

Wegen der Herzoperation mit Implantat wird hier der Vorhofseptumdefekt als Hauptdiagnose kodiert.

Beispiel 3

Ein Patient wird zur Behandlung eines entgleisten Diabetes mellitus 12 Tage hospitalisiert. Ein Tag vor Austritt, Operation einer Phimose.

Der Diabetes mellitus mit 12-tägigem Aufenthalt verursacht den grössten Aufwand und ist somit die Hauptdiagnose (eine Operation bestimmt nicht automatisch die Hauptdiagnose).

Beispiel 4

Hospitalisation wegen eines Magenulkus mit starker Blutung. Endoskopische Blutstillung im Magen. 2 Erythrozytenkonzentrate wegen Blutungsanämie.

Die Behandlung des Magenulkus mit Blutstillung ist der grösste Aufwand und somit die Hauptdiagnose.

Beispiel 5 - Psychiatrie

Ein Patient stellt sich in der Notaufnahme mit seit mehreren Wochen bestehender gedrückter Stimmung vor. In der Untersuchungssituation berichtet er zudem über eine Verminderung von Antrieb und Aktivität, Konzentrationsstörungen, ausgeprägte Müdigkeit bei gleichzeitig bestehender Ein- und Durchschlafstörung sowie einen deutlichen Appetitverlust. Es bestehen ausgeprägte Gedanken über die Wertlosigkeit der eigenen Person. Eine Distanzierung von suizidalen Gedanken ist dem Patienten nicht möglich. Bei einer schweren depressiven Episode wird der Patient stationär aufgenommen. Im Behandlungsverlauf berichtet der Patient über einen schädlichen Gebrauch von Alkohol. Zudem wird ein Diabetes mellitus diagnostiziert, der innerhalb von wenigen Tagen oral problemlos eingestellt werden kann. Während des stationären Aufenthaltes werden bis zur Entlassung folgende Diagnosen gestellt:

Schwere depressive Episode

Schädlicher Gebrauch von Alkohol

Diabetes mellitus

Der grösste Aufwand ist die schwere depressive Episode und ist somit Hauptdiagnose.

Diagnosen, die gemäss Grouper nicht als Hauptdiagnose kodiert werden dürfen, sind im «Definitionshandbuch-SwissDRG, Band

5, Anhang D, Plausibilitäten, D5: Unzulässige Hauptdiagnose» oder im «Definitionshandbuch TARPSY, unzulässige Hauptdiagnosen»,

sowie «Definitionshandbuch ST Reha, unzulässige Hauptdiagnosen» zu finden.

G53m Der Zusatz zur Hauptdiagnose

Das Feld «Zusatz zur Hauptdiagnose» findet unter SpiGes keine Anwendung mehr.

Für die Kodierung von Stern-Kodes (*), siehe D03

Für die Kodierung der äusseren Ursache (V-Y), siehe SD2000

G54g Die Nebendiagnosen

Die Nebendiagnose ist definiert als:

«Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Spitalaufenthaltes entwickelt».

Bei der Kodierung werden diejenigen Nebendiagnosen berücksichtigt, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass einer der folgenden Faktoren erforderlich ist:

  • Therapeutische Massnahmen
  • Diagnostische Massnahmen
  • Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

Eine diagnostizierte Krankheit, die prophylaktische Massnahmen erforderlich macht, erfüllt die Kriterien zur Kodierung, auch wenn damit diese Krankheit selbst nicht ursächlich behandelt wird. Ein Beispiel ist die prophylaktische Verabreichung von Vitamin B1 bei Alkoholabusus oder die Antikoagulation bei Vorhofflimmern.

Krankheiten, die zum Beispiel durch die Anästhesistin bzw. den Anästhesisten während der präoperativen Beurteilung dokumentiert wurden, werden nur kodiert, wenn sie einem der drei oben genannten Kriterien entsprechen. Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine Anästhesie oder Operation beeinflusst, wird dies mit der Krankheit oder dem «Zustand nach» als Nebendiagnose kodiert. Anamnestische Diagnosen, die die Patientenbehandlung gemäss oben genannter Definition nicht beeinflusst haben, werden nicht kodiert (z.B. ausgeheilte Pneumonie vor sechs Monaten oder abgeheiltes Ulkus).

Zusammengefasst:

Medizinischer Aufwand > 0 wird kodiert

Das Spital, die behandelnde Ärztin, bzw. der behandelnde Arzt muss anhand der Dokumentation belegen können, dass der medizinische Aufwand > 0 war.

Beachte auch Präzisierungen unter G40.

Bei Patientinnen und Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, werden alle betroffenen Diagnosen kodiert.

Beispiel 1

Eine Patientin wird für koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie und Herzinsuffizienz mit einem Betablocker behandelt. Kodiert werden alle drei Diagnosen:

  • Koronare Herzkrankheit
  • Arterielle Hypertonie
  • Herzinsuffizienz
Beispiel 2

Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML) stationär aufgenommen. Vor 10 Jahren wurde sie wegen einer Meniskusläsion operiert. Danach war sie beschwerdefrei.

Sie leidet an einer bekannten koronaren Herzkrankheit, die während der Hospitalisation medikamentös weiterbehandelt wird. Die sonografische Untersuchung zur Kontrolle der abdominalen Lymphknoten zeigt ausser einem bereits bekannten Uterusmyom keine pathologischen Befunde. Das Myom erfordert keine weitere Abklärung oder Behandlung. Während des stationären Aufenthaltes kommt es zu einer depressiven Reaktion, die durch Antidepressiva behandelt wird. Wegen anhaltender Lumbalgien wird die Patientin physiotherapeutisch betreut.

HD Chronisch myeloische Leukämie (CML)
ND Koronare Herzkrankheit
ND Depressive Reaktion
ND Lumbalgien

Die übrigen Diagnosen (Uterusmyom und Status nach Meniskusoperation) erfüllen die erforderlichen Bedingungen für die Kodierung nicht und werden somit nicht kodiert. Sie sind jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

Beispiel 3

Ein Patient, der wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen wird, hat zusätzlich einen Diabetes mellitus. Das Pflegepersonal prüft täglich den Blutzucker, und der Patient bekommt eine Diabetes-Diät.

HD Pneumonie
ND Diabetes mellitus
Beispiel 4

Ein 60 Jahre alter Patient mit Varikose wird zur Behandlung von Ulzera am rechten Unterschenkel aufgenommen. Aufgrund einer früheren linken Unterschenkelamputation benötigt der Patient zusätzliche Unterstützung durch das Pflegepersonal.

HD Variköse Ulzera am Bein
L rechts
ND Unterschenkelamputation in der Eigenanamnese
L links
Beispiel 5 - Psychiatrie

Ein Patient erhält wegen der Nebendiagnosen Alkoholabhängigkeit und Medikamentenabhängigkeit

eine Motivationsbehandlung. Kodiert werden beide Diagnosen.

ND Alkoholabhängigkeit
ND Medikamentenabhängigkeit
Beispiel 6 - Psychiatrie

Eine Patientin ist wegen einer schweren Depression hospitalisiert. Sie hat zusätzlich eine behandelte

Hypertonie.

HD Depression
ND Hypertonie

Reihenfolge der Nebendiagnosen

Es gibt keine Kodierrichtlinie, die die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die bedeutenderen Nebendiagnosen zuerst angegeben werden.

G55m Die Behandlung

Nach Definition des BFS ist an 1. Stelle die Prozedur zu kodieren, die für den Heilungsprozess oder für die Diagnosestellung am entscheidendsten war.

Grundsätzlich sollte jede Prozedur eine zugehörige Diagnose haben, aber nicht unbedingt jede Diagnose einen Behandlungskode.

Die Reihenfolge der weiteren Behandlungen ist aufgehoben.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten/Diagnosen D00 – D16

D00m Abnorme Befunde

Ein abnormer Befund ist ein zufällig festgestellter Sachverhalt (Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde). Er wird nicht kodiert, es sei denn, er hat eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik.

Achtung: Die alleinige Überprüfung oder Verlaufskontrolle eines abnormen Wertes, ohne Anpassung des Patientenmanagements, rechtfertigt keine Kodierung.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT gefunden. Ein zweiter Test zeigt Werte im Normbereich.

HD Pneumonie

Die alleinige Überprüfung der erhöhten Gamma-GT erfüllt das Kriterium der weiterführenden Diagnostik nicht und deshalb wird die Erhöhung der Gamma-GT nicht kodiert. Sie ist jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

Beispiel 2

Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT gefunden. Deshalb wird daraufhin die Dosierung des Antibiotikums korrigiert. Ein zweiter Test zeigt Werte im Normbereich.

HD J18.9 Pneumonie, n.n.bez.
ND R74.8 Sonstige abnorme Serumenzymwerte

Die Anpassung der Antibiotika-Dosierung aufgrund der erhöhten Gamma-GT erfüllt das Kriterium einer therapeutischen Konsequenz. Deshalb wird die Erhöhung der Gamma-GT kodiert.

Die Kodes für abnorme Befunde befinden sich sowohl im Kapitel XVIII «Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind» der ICD-10-GM als auch in den Organkapiteln. Die zu Beginn des Kapitels XVIII stehenden Anmerkungen helfen bei der Bestimmung, wann Schlüsselnummern aus den Kategorien R00 – R99 angegeben werden.

Beispiel 3

Bei einer laborchemischen Blutuntersuchung tritt bei einem Patienten mit Trigeminusneuralgie eine pathologisch verminderte Anzahl von Thrombozyten zu Tage. Es erfolgt in den folgenden Tagen eine mehrmalige Verlaufskontrolle, die eine Normalisierung der Thrombozytenwerte ohne therapeutisches Prozedere zeigt.

HD G50.0 Trigeminusneuralgie

Die Thrombozytopenie ist ein abnormer Befund der laborchemischen Blutuntersuchung. Sie hatte weder eine therapeutische Konsequenz noch eine weiterführende Diagnostik im Sinne der Kodierregel D00 zur Folge. Deshalb wird sie nicht kodiert.

Beispiel 4

Bei einer laborchemischen Blutuntersuchung tritt bei einem Patienten mit Trigeminusneuralgie und KHK (unter ASS-Medikation) eine pathologisch verminderte Anzahl von Thrombozyten zu Tage. Aufgrund der Thrombozytopenie wird das ASS abgesetzt.

HD G50.0 Trigeminusneuralgie
ND I25.19 Atherosklerotische Herzkrankheit, n.n.bez.
ND D69.61 Thrombozytopenie, n.n.bez., nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
Beispiel 5

Bei einer Patientin mit Linksherzinsuffizienz NYHA 3 wird eine transthorakale Echokardiographie durchgeführt. Es finden sich eine schwere Aortenstenose als Ursache der Linksherzinsuffizienz, sowie nebenbefundlich eine minime Trikuspidalklappeninsuffizienz und eine leichte Mitralklappeninsuffizienz. Es werden bezüglich der Trikuspidal- und Mitralklappeninsuffizienz keine weiteren diagnostischen Schritte in die Wege geleitet und das therapeutische Regime nicht verändert.

HD I50.13 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
ND I35.0 Aortenklappenstenose, nichtrheumatisch

Die minime Trikuspidal- und die leichte Mitralklappeninsuffizienz sind abnorme Befunde der echokardiographischen Untersuchung. Da sie keine therapeutische Konsequenz oder weiterführende Diagnostik nach sich ziehen, werden sie nicht kodiert.

D01g Symptome

Als Symptome gelten Krankheitszeichen; sie können in der ICD-10-GM im Kapitel XVIII (R00 – R99) und auch in Organkapiteln abgebildet sein.

Symptome als Hauptdiagnose

Symptomkodes werden nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn am Ende der Hospitalisation keine endgültige Diagnose gestellt wurde. In allen anderen Fällen ist die endgültig gestellte Diagnose die Hauptdiagnose. (Beachte auch D09, Abschnitt 2).

Ausnahme: Wird ein Patient ausschliesslich wegen eines Symptoms einer bereits bekannten Krankheit behandelt, ist das Symptom als Hauptdiagnose und die zugrunde liegende Krankheit als Nebendiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit Aszites bei bekannter Leberzirrhose stationär aufgenommen. Es wird nur der Aszites durch eine Punktion behandelt. Er bekommt weiter seine antihypertensive Medikation.

HD R18 Aszites
ND K74.6 Sonstige und nicht näher bezeichnete Zirrhose der Leber
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, n.n.b., ohne Angabe einer hypertensiven Krise
B 54.91 Perkutane abdominale Drainage (Punktion)

Symptome als Nebendiagnosen

Ein Symptom wird nicht kodiert, wenn es als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet ist. Stellt jedoch ein Symptom (eine Manifestation) ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert, wenn es die Nebendiagnosendefinition erfüllt (siehe Regel G54).

Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient wird mit Brustschmerz und Herzklopfen hospitalisiert. Man diagnostiziert eine Panikstörung, die nun behandelt wird.

HD Panikstörung
ND Keine (die Symptome Brustschmerz und Herzklopfen sind in der Diagnose Panikstörung inbegriffen)

D02m Unilaterale und bilaterale Diagnosen Diagnosen multipler Lokalisationen

Handelt es sich um eine Krankheit, die sich sowohl ein- als auch beidseitig manifestieren kann, wird dies im medizinischen Datensatz mit der Angabe der Seitigkeit (Lateralität) dokumentiert:

Variable «diagnose_seitigkeit» für die Hauptdiagnose und die Nebendiagnose.

Folgende Ziffern werden erfasst:

0 = Beidseitig

1 = Einseitig rechts

2 = Einseitig links

3 = Einseitig unbekannt

9 = Unbekannt

leer = Frage stellt sich nicht

Manifestiert sich eine Krankheit bilateral, so gelten für die Kodierung folgende Regeln:

  • Gibt es in der ICD-10-GM eine eigene Schlüsselnummer für eine doppelseitige Erkrankung, so ist diese zu verwenden.
  • Ansonsten ist die Schlüsselnummer für die Diagnose nur einmal anzugeben.
  • In beiden Fällen wird aber im medizinischen Datensatz die Beidseitigkeit dokumentiert.

Ausnahme: Bei Fällen, die zusammengeführt werden müssen, mit einem Wiedereintritt für dieselbe Krankheit auf dem gegenseitigen Organ erscheinend, ist die definitive Kodierung des zusammengeführten Falles separat mit der Lateralität abzubilden.

Beispiel: 1. Aufenthalt: Ureterstein links

2. Aufenthalt: Ureterstein rechts

Definitive zusammengeführte Kodierung: N20.1 links + N20.1 rechts (also nicht N20.1 bilateral).

Wenn eine Diagnose multiple Lokalisationen betrifft, soll jede Lokalisation, sofern präzise Kodes existieren, spezifisch kodiert werden. Die Kodes «mehrerer Lokalisationen» sind nach Möglichkeit nicht zu verwenden (mit Ausnahme von Systemerkrankungen, wie z.B. Polyarthritis oder Osteoporose).

Beispiel 1

Patient mit intrazerebralen Blutungen, eine kortikale im Frontallobus, die andere intraventrikulär.

I61.1 Intrazerebrale Blutung in die Grosshirnhemisphäre, kortikal
I61.5 Intrazerebrale intraventrikuläre Blutung
Beispiel 2

Patientin mit alter Meniskusverletzung: Vorderhorn des Innenmeniskus und Vorderhorn des Aussenmeniskus.

M23.21 Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung, Vorderhorn des Innenmeniskus
L
M23.24 Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung, Vorderhorn des Aussenmeniskus
L
Beispiel 3

Hysterektomie wegen Leiomyom des Uterus. Das histologische Resultat zeigt zwei intramurale und ein subseröses Leiomyom.

D25.1 Intramurales Leiomyom des Uterus
D25.2 Subseröses Leiomyom des Uterus

D03m Kreuz †-Stern*-Kodes

Dieses System ermöglicht es, die Manifestation einer Krankheit mit ihrer Ätiologie in Beziehung zu setzen. Der Kreuz †-Kode, der die ursächliche Erkrankung (oder ihre Ätiologie) beschreibt, ist prioritär gegenüber dem Stern*-Kode, der die Manifestation beschreibt. Man lässt dem Kreuz †-Kode den Stern*-Kode immer unmittelbar folgen. Stern*-Kodes dürfen nie ohne einen Kreuz†-Kode verschlüsselt werden. Kreuz †-Kodes dürfen alleine verschlüsselt werden.

  • Wenn der Kreuz †-Kode in der Hauptdiagnose steht, muss der entsprechende Stern*-Kode im unmittelbar folgenden Diagnosefeld angegeben werden, falls diese Manifestation die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt (siehe Beispiel 1).
  • In den Fällen, in denen es sich beim Kreuz †-Kode um eine Nebendiagnose handelt, wird er vor dem dazugehörigen Stern*-Kode genannt, falls dieser die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt.
  • Einige Kodes sind nicht von vornherein Kreuz †-Kodes, werden aber durch die Assoziation mit einem Stern*-Kode dazu (siehe Beispiel 2).
  • Mehrere Stern*-Kodes können einem Kreuz †-Kode zugeordnet werden (siehe Beispiel 4).

Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz†-Stern*-System. Die Hauptdiagnosenregel G52 erfährt somit ausserhalb der Kreuz †-Stern*-Systematik in Bezug auf die Reihenfolge von Ätiologie-/Manifestationskodes keine Einschränkung.

An dieser Stelle machen wir darauf aufmerksam, dass die Variable «diagnose_zusatz» der Variablenliste SpiGes zu beachten ist.

Beispiel 1

Patient wird wegen eines disseminierten Lupus erythematodes mit Beteiligung der Lunge behandelt.

HD M32.1† Systemischer Lupus erythematodes mit Beteiligung von Organen oder Organsystemen
ND J99.1* Krankheiten der Atemwege bei sonstigen diffusen Bindegewebskrankheiten
Beispiel 2

Eine Patientin wird zur Behandlung einer renalen Anämie hospitalisiert.

HD N18.- † Chronische Nierenkrankheit
ND D63.8* Anämie bei sonstigen chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten

Der Kode N18.– Chronische Nierenkrankheit wird zum Kreuz-Kode mit dem Stern-Kode D63.8* Anämie bei sonstigen chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten.

Beispiel 3 - Psychiatrie

61-jähriger Patient mit einer Demenz bei Alzheimer-Krankheit.

HD G30.0† Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn
ND F00.0* Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn
Beispiel 4

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie, wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle Komplikationen werden behandelt.

HD E10.73† Diabetes mellitus, Typ 1, mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet
ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND H36.0* Retinopathia diabetica
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus

Anmerkung: Der Kode E10.73 gilt hier als «Ätiologiekode» und ist daher mit einem † gekennzeichnet. Gemäss den Regeln ist der Ätiologiekode den Manifestations-Kodes voranzustellen und gilt dann – wie in diesem Beispiel – für alle folgenden Stern-Kodes (Manifestationen) bis zum Auftreten eines neuen Kreuz-Kodes oder eines Kodes ohne Kennzeichen. Somit ist mit E10.73† die Ätiologie der Manifestationen I79.2*, H36.0* und N08.3* kodiert.

Beispiel 5

Ein Patient wird wegen einer lumbalen Diskushernie mit Radikulopathie zur stationären Therapie aufgenommen.

HD M51.1† Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (G55.1*)
ND G55.1* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (M50-M51†)

Beispiele zur Wahl der Hauptdiagnose ausserhalb des Kreuz-Stern-Systems, d.h. nach G52:

Beispiel 6

Chronische Rückenbeschwerden durch Mammahypertrophie. Hospitalisation zur Mammareduktionsplastik. Hier handelt es sich nicht um das Kreuz-Stern System.

HD Mammahypertrophie
L
ND Rückenschmerzen (nur wenn G54 erfüllt ist)
B Mammareduktionsplastik
L
Beispiel 7

Obstruktives Schlafapnoesyndrom bei Tonsillenhyperplasie. Hospitalisation zur Tonsillektomie. Hier handelt es sich nicht um das Kreuz-Stern System.

HD Tonsillenhyperplasie
ND Schlafapnoesyndrom (nur wenn G54 erfüllt ist)
B Tonsillektomie

D04c Kodes mit Ausrufezeichen («!»)

Sie dienen der Spezifizierung eines vorher stehenden, nicht mit einem Ausrufezeichen markierten Kodes oder beschreiben die Umstände einer Krankheit, Verletzung, Vergiftung oder Komplikation. Sie dürfen nicht allein stehen, sondern folgen diesem Kode. Die in der ICD-10-GM als optional bezeichneten Ausrufezeichenkodes sind, sofern zutreffend, alle obligatorisch anzugeben. Zutreffend bedeutet, die Präzisierung im Ausrufezeichenkode ist im vorher stehenden Kode nicht inbegriffen.

Jedes Kapitel der ICD-10-GM zeigt am Anfang eine, im Kapitel enthaltene, Auflistung der «!» -Kodes.

Beispiel 1

Harnwegsinfekt durch Escherichia coli.

HD N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobakterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

Hier ist der Ausrufezeichen-Kode zutreffend: Präzision des Keimes.

Beispiel 2

Offene Wunde an der linken Fusssohle bei einem Patienten, der im Wald über einen metallenen Gegenstand gestolpert ist.

HD S91.3 Offene Wunde sonstiger Teile des Fusses
L 2
ND W49.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte

Hier ist der Ausrufezeichen-Kode zutreffend: Präzision des Umstandes.

Beispiel 3

Arthritis durch Viridans-Streptokokken.

HD M00.2– Arthritis durch sonstige Streptokokken

Hier ist ein zusätzlicher Ausrufezeichen-Kode B95.48! nicht abzubilden, denn dieser Kode B95.48! «Sonstige» Streptokokken ergibt keine Präzision zum Textinhalt des Arthritis-Kodes M00.2– Arthritis und Polyarthritis durch «sonstige» Streptokokken.

Beispiel 4

Eine Patientin erleidet bei einem Verkehrsunfall eine offene Abdomenverletzung mit vollständiger Zerreissung des linken Nierenparenchyms, Milzriss und kleinen Risswunden am Dünndarm.

HD S37.03 Komplette Ruptur des Nierenparenchyms
L 2
ND V99! Transportmittelunfall
ND S36.03 Rissverletzung der Milz mit Beteiligung des Parenchyms
ND S36.49 Verletzung sonstiger und mehrerer Teile des Dünndarmes
ND S31.83! Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung

Es kann vorkommen, dass ein Kode mit Ausrufezeichen aus klinischer Sicht mehreren Diagnosekodes zugeordnet werden kann. Dann ist der Ausrufezeichenkode genau einmal am Ende der Diagnosekodes anzugeben (in Beispiel 4, der Kode S31.83!).

Für die Kodes der äusseren Ursachen (V–Y) ist auch Kapitel SD2000 zu berücksichtigen.

D05m Status nach / Vorhandensein von / Fehlen von

Diese Diagnosen werden nur kodiert, wenn sie einen Einfluss auf die aktuelle Behandlung haben (siehe Nebendiagnosendefinition, Regel G54).

Um einen Kode, der einem «Status nach», «Zustand nach» usw. entspricht, zu finden, kann im alphabetischen Verzeichnis der ICD-10-GM nach den folgenden Leitbegriffen gesucht werden:

  • Fehlen von, Verlust (von), Amputation, z.B. Z89.6 Verlust der unteren Extremität oberhalb des Knies, einseitig
  • Neubildung, Eigenanamnese, z.B. Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese
  • Transplantat (Zustand nach Transplantation), z.B. Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation 11 Z94.– Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation wird nur nach Transplantationen von soliden Organen (Z94.0 – Z94.4) oder hämatopoetischer Stammzellen (Z94.80, Z94.81) abgebildet. Nicht erfasst werden: Z94.5 Zustand nach Hauttransplantation, inklusive Muskeltransplantation Z94.6 Zustand nach Knochentransplantation, inklusive Knorpeltransplantation Z94.7 Zustand nach Keratoplastik Z94.9 Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation, nicht näher bezeichnet Z94.88 Zustand nach sonstiger Organ- oder Gewebetransplantation wird nur bei Zustand nach Darm- oder Pankreastransplantation abgebildet. Z.B. ist eine Neoblase / Ileoblase / Ileumconduit keine Organ- oder Gewebetransplantation, sondern ein Blasenersatz im Sinne einer Gewebetransposition.
  • Vorhandensein (von), z.B. Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

Beispiel 1

Ein Patient, der wegen einer Klebsiellen-Pneumonie hospitalisiert wird, wobei die Behandlung durch eine frühere Lebertransplantation kompliziert wird.

HD J15.0 Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae
L
ND Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation
Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient ist wegen einer paranoiden Schizophrenie hospitalisiert; die Behandlung wird durch eine frühere Lebertransplantation kompliziert.

HD F20.0 Paranoide Schizophrenie
ND Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation

«Status nach»-Diagnosen werden nicht mit einem Kode für die akute Krankheit abgebildet. Bei erneutem Akut-Spitalaufenthalt (Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt), unabhängig von der Zeitspanne zwischen den beiden Aufenthalten, wird die Erkrankung als Akuterkrankung kodiert, falls sie während der Hospitalisation (weiterhin) eine akute/subakute Ausprägung zeigt, die eine akute Therapie oder deren Fortführung erfordert. Steht der medizinische Aufwand jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der akuten/subakuten Ausprägung des Krankheitsbildes, ist die Erkrankung mit der zutreffenden «Status nach»-Diagnose zu verschlüsseln.

Beispiel 3

Bei einem Patienten wird ein Status nach Lungenembolie behandelt.

Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
Z92.1 Dauertherapie mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
Beispiel 4

Eine Patientin wird aufgrund akuter Dyspnoe hospitalisiert. Es findet sich als Ursache eine akute Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale. Es erfolgen eine notfallmässig durchgeführte lokale Lysetherapie und eine Heparinisierung. Nach wenigen Tagen wird letztere umgestellt auf eine Antikoagulation in therapeutischer Dosierung. Bei gutem Verlauf wird die Patientin nach Hause entlassen.

1 Woche später wird sie erneut hospitalisiert, dieses Mal wegen einer Femurschaftfraktur nach Sturz. Noch gleichentags erfolgt deren operative Versorgung. Die Patientin steht immer noch unter Antikoagulation in therapeutischer Dosierung aufgrund der vor 2 Wochen aufgetretenen Lungenembolie.

Kodierung des 2. Aufenthaltes:

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L
ND X59.9! Sonstiger und n.n.bez. Unfall
ND I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L
ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese

Die Patientin steht beim zweiten Aufenthalt immer noch unter Antikoagulation in therapeutischer Dosierung. Die direkte Akuttherapie der vor 2 Wochen aufgetretenen Lungenembolie dauert immer noch an. Somit wird hier I26.9 verschlüsselt.

Wird die Gabe der Antikoagulation reduziert auf eine Dosierung zur Rezidivprophylaxe, handelt es sich nicht mehr um die Fortsetzung der direkten Akuttherapie und es muss Z86.7 anstelle von I26.9 kodiert werden.

Z94.– Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation wird nur nach Transplantationen von soliden Organen

(Z94.0 – Z94.4) oder hämatopoetischer Stammzellen (Z94.80, Z94.81) abgebildet.

Nicht erfasst werden:

Z94.5 Zustand nach Hauttransplantation, inklusive Muskeltransplantation
Z94.6 Zustand nach Knochentransplantation, inklusive Knorpeltransplantation
Z94.7 Zustand nach Keratoplastik
Z94.9 Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation, nicht näher bezeichnet

Z94.88 Zustand nach sonstiger Organ- oder Gewebetransplantation wird nur bei Zustand nach Darm- oder Pankreastransplantation abgebildet.

Z.B. ist eine Neoblase / Ileoblase / Ileumconduit keine Organ- oder Gewebetransplantation, sondern ein Blasenersatz im Sinne einer Gewebetransposition

Beispiel 5

Der Patient wird wegen einer oberen gastrointestinalen Blutung hospitalisiert. Er hatte sich acht Wochen zuvor bei einem Sturz eine periprothetische Femurfraktur zugezogen, die zwei Tage nach dem Ereignis nach offener Reposition mit Drahtcerclagen osteosynthetisiert worden war. Aufgrund dieser Vorgeschichte muss er während der jetzigen Hospitalisierung weiterhin eine mobilisierende Physiotherapie erhalten.

ND Z87.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese

Hier werden während der erneuten Hospitalisation die Folgeerscheinungen der Femurfraktur wie Dekonditionierung und schlechte Mobilität behandelt z.B. durch Physiotherapiesitzungen. Es findet keine therapeutische oder diagnostische Massnahme statt für die Femurfraktur an und für sich. Deshalb wird hier Z87.8 kodiert.

Beispiel 6

Ein Patient tritt wegen einer Grippe mit akuter Infektion der oberen Atemwege ein. Es werden in der Kultur saisonale Influenzaviren nachgewiesen. Er hat während des Aufenthalts seit der operativen Versorgung einer Inguinalhernie vor 14 Tagen Schmerzen im Leistenbereich. Eine Nervenläsion oder ähnliches wird nicht festgestellt. Er bekommt Schmerzmittel.

HD J10.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen
ND R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
Beispiel 7

Ein Patient tritt wegen einer Grippe mit akuter Infektion der oberen Atemwege ein. Es werden in der Kultur saisonale Influenzaviren nachgewiesen. Während des stationären Aufenthaltes werden die Fäden der OP-Wunde einer Inguinalhernie entfernt, die 14 Tage zuvor bei einer anderen Hospitalisierung operiert worden war.

HD J10.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen
ND Z48.0 Kontrolle von Verbänden und Nähten

D06c Folgezustände

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen werden. Die Verschlüsselung erfolgt durch zwei Kodes: einen für den aktuellen Rest- oder Folgezustand und einen «Folgen von …», der ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist. Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von dem Kode «Folgen von ... ».

Es gilt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Kodes für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offensichtlich werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.

Spezielle Kodes für Folgezustände:
B90.–Folgezustände der Tuberkulose
B91Folgezustände der Poliomyelitis
B92Folgezustände der Lepra
B94.–Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
E64.–Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen
E68Folgen der Überernährung
G09Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems
I69.–Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
O94Folgen von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
T90 – T98Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äusserer UrsachenBeachte: Hier ist kein Kode für äussere Ursachen (V – Y) anzugeben.

Folgezustände-Diagnosen werden nicht mit einem Kode der initialen akuten Krankheit abgebildet, z.B. wird ein Folgezustand nach Poliomyelitis mit B91 Folgezustände der Poliomyelitis und nicht mit A80.- Akute Poliomyelitis kodiert.

Beispiel 1

Behandlung einer Dysphasie nach zerebralem Infarkt.

R47.0 Dysphasie und Aphasie
I69.3 Folgen eines Hirninfarktes
Beispiel 2

Behandlung Narbenkeloid am Thorax nach Verbrennungen.

L91.0 Hypertrophie Narbe
T95.1 Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Rumpfes
Beispiel 3

Behandlung Sterilität, bedingt durch tuberkulöse Salpingitis vor zehn Jahren.

N97.1 Sterilität tubaren Ursprungs bei der Frau
B90.1 Folgezustände einer Tuberkulose des Urogenitalsystems

Wird ein Patient dagegen beispielsweise zu einer Sehnenoperation bei einem vor zwei Wochen stattgefundenen Sehnenriss im Fingerbereich aufgenommen, ist dies nicht als «Folgeerscheinung» zu kodieren, da der Riss immer noch behandelt wird.

D07l Geplante Folgeeingriffe

Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffes im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff vorgesehen/geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit oder Verletzung kodiert, selbst wenn sie nicht mehr vorhanden ist, gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. ein Kode aus Z47.– Andere orthopädische Nachbehandlung oder Z43.– Versorgung künstlicher Körperöffnungen), der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur dies als Folgeeingriff anzeigt.

Beispiel 1

Ein Patient wird zur geplanten Rückverlagerung eines Kolostomas, das bei einer früheren Operation wegen einer Sigmadivertikulitis angelegt wurde, aufgenommen. Die Sigmadivertikulitis ist abgeheilt.

HD K57.32 Divertikulitis des Dickdarmes ohne Perforation, Abszess oder Angabe einer Blutung
ND Z43.3 Versorgung eines Kolostomas
Beispiel 2

Eine Patientin wird ein Jahr nach einer Femurschaftfraktur rechts zur Plattenentfernung hospitalisiert.

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L 1
ND Z47.0 Entfernen einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung
Beispiel 3

Status nach Verschluss einer Lippen-Gaumenspalte 2017. Aktuell Hospitalisation zum Restlochverschluss und Korrektur einer Rhinolalie aperta bei velopharyngealer Insuffizienz.

HD Q37.0 Spalte des harten Gaumens mit beidseitiger Lippenspalte
L 0
ND Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
Beispiel 4

Ein Patient wird an einer Läsion der rechten Rotatorenmanschette operiert. Man nützt die Gelegenheit, ihm ein Jahr nach einer Unterarmfraktur rechts das Osteosynthesematerial zu entfernen.

HD M75.1 Läsionen der Rotatorenmanschette
L 1
ND S52.6 Distale Fraktur der Ulna und des Radius, kombiniert
L 1
ND Z47.0 Entfernen einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung Hier werden der Kode für den ursprünglichen Schweregrad der Weichteilverletzung sowie der Kode der äusseren Ursachen bei der Femurfraktur (Beispiel 2) und bei der Ulna- und Radiusfraktur (Beispiel 4) nicht angegeben, da diese schon beim ersten Aufenthalt kodiert wurden (siehe auch SD2000).

Beispiel 5

Geplanter Eintritt ins Akutspital nach Rehabilitation (Dauer 3 Monate) bei Status nach ischämischem Mediainfarkt rechts mit Hirnödem/Hirnschwellung. Ursache des (embolischen) Hirninfarktes war ein nicht erkanntes Vorhofflimmern.

In der Akutbehandlungsphase wurde u.a. eine Kraniektomie (mit offen belassenem Kranium) notwendig.

Weiterhin bestehende Defizite/Folgen sind eine Fazialisparese mit Kau- und Schluckstörung, eine sensomotorische residuale Hemiparese links mit Gangstörung (s.g. Wernicke-Mann-Gangstörung) und eine Aphasie.

Es erfolgt der sekundäre Verschluss der Kraniektomie mit autologem Knochendeckel. Die Folgen des Hirninfarktes gelten alle gemäss Kodierregel G54 als behandelt.

HD I63.4 Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien
L 1
ND Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
ND I48.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, nicht näher bezeichnet
ND G83.6 Zentrale faziale Parese
L 2
ND R13.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie
ND G81.9 Hemiparese und Hemiplegie, nicht näher bezeichnet
L 2
ND R26.1 Paretischer Gang
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes

B Reinsertion autologer Knochendeckel gemäss medizinischer Dokumentation

Es wird für die Kodierung im Kontext Schlaganfall etc. auch auf die Kodierregeln SD0601 und SD0602 verwiesen.

Beachte:

1) Geplante Folgeeingriffe einer Krankheit/Verletzung sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung/Komplikation der ursprünglichen Krankheit/Verletzung oder der ursprünglichen Operation.

Beispiel 6

Verschluss einer Lippen-Gaumenspalte vor 3 Wochen. Aktuell Hospitalisation zur Behandlung einer Wunddehiszenz.

HD T81.3 Aufreissen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert
Beispiel 7

Wegen Schmerzen wird nach 4 Monaten das Osteosynthesematerial am Unterarm entfernt.

HD T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate

2) Eine Narbenrevision wird gemäss Regel SD1201 «Plastische Chirurgie» und Regel D06 «Folgezustände» Beispiel 2 kodiert.

D08a Sich anbahnende oder drohende Krankheit

Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert aber während des Spitalaufenthalts nicht aufgetreten ist, muss in den ICD-10-GM-Verzeichnissen festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich «anbahnend» oder «drohend» unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist.

Wenn in den ICD-10-GM-Verzeichnissen solch ein Eintrag existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich «anbahnend» oder «drohend» beschrieben wurde, nicht kodiert.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit sich anbahnender Gangrän des rechten Beins aufgenommen, das während des Spitalaufenthalts aufgrund sofortiger Behandlung nicht auftritt; es hat sich eine Ulzeration entwickelt.

Einen Eintrag «Gangrän, sich anbahnend oder drohend» gibt es in den ICD-10-GM-Verzeichnissen nicht, und folglich ist dieser Fall anhand der zugrunde liegenden Krankheit zu kodieren, z.B. als Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ulzeration.

HD I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration
L 1

Für wenige Diagnosen, die als «drohend» bezeichnet werden können, gibt die ICD-10-GM eine Kodierung vor, oder es finden sich entsprechende Hinweise in den ICD-10-Verzeichnissen. Für die Diagnose «Drohender Abort» zum Beispiel, gibt es O20.0 Drohender Abort. Die Diagnose «drohender Herzinfarkt» ist eingeschlossen in den Kode I20.0 Instabile Angina pectoris.

D09l Verdachtsdiagnosen

Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.

Es bestehen drei Möglichkeiten:

  • 1. Verdachtsdiagnose wahrscheinlich

In den Fällen, in denen die vermutete Diagnose am Ende der Hospitalisierung wahrscheinlich bleibt und als solche einen medizinischen Aufwand > 0 (im Sinne von Kodierregel G54) verursacht hat, wird kodiert, als wäre sie bestätigt worden. Für die Wahl der Hauptdiagnose wird gemäss Kodierregel G52 vorgegangen.

Beispiel 1 - Psychiatrie

Ein Vorschulkind wurde mit Verdacht auf ADHS aufgenommen. Die diagnostischen Kriterien konnten im Verlauf nicht ausreichend bestätigt werden. Eine psychotherapeutische und heilpädagogische Behandlung des ADHS wurde jedoch vorgenommen.

HD F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung

  • 2. Keine Diagnosestellung

Die vermutete Eintrittsdiagnose wird durch die Untersuchungen nicht bestätigt, die Symptome sind nicht spezifisch und am Ende des Aufenthaltes steht keine definitive Diagnose fest. In solchen Fällen sind die Symptome zu kodieren.

Beispiel 2

Ein Kind wurde wegen rechtsseitiger Schmerzen im Unterbauch mit Verdacht auf Appendizitis aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Appendizitis nicht bestätigt. Eine spezifische Therapie der Appendizitis wurde nicht durchgeführt.

HD R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches

  • 3. Verdachtsdiagnose ausgeschlossen

Wurde die Verdachtsdiagnose, die bei Eintritt vermutet wurde, durch die Untersuchungen ausgeschlossen, bestehen keine Symptome und wurde keine andere Diagnose gestellt, ist ein Kode der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen zu wählen.

Beispiel 3

Ein Kleinkind wird von der Mutter mit einer leeren Tablettenschachtel gefunden. Der Verbleib des Inhaltes ist unklar. Bei dem Kind bestehen keine Symptome, es wird aber zur Beobachtung wegen des Verdachtes einer Medikamenteningestion stationär aufgenommen. Im Verlauf zeigte sich kein Anhalt für eine Tabletteningestion.

HD Z03.6 Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen
ND Keine
Beispiel 4 - Psychiatrie

Ein Patient wird in einer Krisensituation nach einem Autounfall fremdanamnestisch als psychisch auffällig beschrieben. Er sei verwirrt und berichte zusammenhangslos. In der Akutsituation ist eine genaue Klärung der Umstände nicht möglich. Der Patient stimmt einer stationären Aufnahme zur Beobachtung und weiteren Abklärung zu. Im Verlauf zeigt sich kein Anhalt für eine akute Belastungsreaktion oder eine andere psychische Krankheit oder Verhaltensstörung.

HD Z03.2 Beobachtung bei Verdacht auf psychische Krankheiten oder Verhaltensstörungen
ND Keine

Kodierung einer Verdachtsdiagnose bei Verlegung in ein anderes Spital

Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Spital die Verdachtsdiagnose als «wahrscheinlich und als solche behandelt» (siehe unter 1.) zu kodieren. Vom verlegenden Spital dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen aus dem Spital, in das der Patient verlegt wurde, dürfen die Kodierentscheidung nachträglich nicht beeinflussen.

Wird beispielsweise ein Patient mit der Verdachtsdiagnose bipolare Störung verlegt und der Fall vom verlegenden Krankenhaus als bipolare Störung kodiert, so ist die Schlüsselnummer für bipolare Störung vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern. Dies gilt auch dann, wenn vom zweitbehandelnden Spital der Entlassungsbericht zugesandt wird und sich daraus ergibt, dass der Patient laut Untersuchung keine bipolare Störung hatte.

D10g Chronische Krankheiten mit akutem Schub

Leidet ein Patient gleichzeitig an der chronischen und akuten Form derselben Krankheit, wie z.B. akute Exazerbation einer chronischen Krankheit, so wird die akute Form der Krankheit vor der chronischen Form kodiert, wenn es für die akute und chronische Form dieser Krankheit unterschiedliche Schlüsselnummern gibt (gilt für Hauptdiagnose und Nebendiagnosen).

Beispiel 1

Akuter Schub bei chronischer idiopathischer Pankreatitis ohne Organkomplikation.

K85.00 Idiopathische akute Pankreatitis, ohne Angabe einer Organkomplikation
K86.1 Sonstige chronische Pankreatitis
Beispiel 2 - Psychiatrie

Akute alkoholische Intoxikation bei chronischer Alkoholabhängigkeit.

F10.0 Akute Intoxikation (akuter Rausch)
F10.2 Alkohol-Abhängigkeitssyndrom

Ausnahmen:

Dieses Kriterium darf nicht verwendet werden, wenn:

  • die ICD-10-GM für die Kombination eine eigene Schlüsselnummer vorsieht, z.B.: J44.1– Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet
  • die ICD-10-GM eine gegenteilige Anweisung gibt, z.B.: C92.0– Akute myeloblastische Leukämie

Exkl.: Akute Exazerbation einer chronischen myeloischen Leukämie (C92.1–)

  • die ICD-10-GM darauf hinweist, dass nur eine Schlüsselnummer erforderlich ist.

Zum Beispiel weist das alphabetische Verzeichnis bei der Kodierung von «akuter Schub bei chronischer mesenterialer Lymphadenitis» darauf hin, dass die akute Krankheit nicht getrennt kodiert werden muss, da sie in runden Klammern nach dem Hauptbegriff aufgeführt ist (d.h. als nicht wesentlicher Modifizierer):

I88.0 Mesenteriale Lymphadenitis (akut) (chronisch)

D11i Kombinationskodes

Ein einzelner Kode, der zur Klassifikation von zwei Diagnosen, einer Diagnose mit einer Manifestation oder einer mit ihr zusammenhängenden Komplikation verwendet wird, wird als «Kombinationskode» bezeichnet.

Bei der Suche im alphabetischen Verzeichnis ist der Hauptbegriff auf Modifizierer zu überprüfen und die Ein- und Ausschlusshinweise zum betreffenden Kode sind im systematischen Verzeichnis nachzulesen.

Der Kombinationskode ist nur dann zu verwenden, wenn der Kode die diagnostische Information vollständig wiedergibt und das alphabetische Verzeichnis eine entsprechende Anweisung gibt. Mehrfachkodierungen dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation einen spezifischen Kombinationskode bereitstellt.

Beispiel 1

Arteriosklerose an den Extremitäten mit Gangrän.

I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän
L

Nicht korrekt wäre die separate Kodierung:

I70.2– Atherosklerose der Extremitätenarterien
L

mit

R02.07 Gangrän, Nekrose der Haut und Unterhaut an Knöchelregion, Fuss und Zehen

D12m Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen) werden nur kodiert, wenn sie in der ärztlichen Dokumentation als solche beschrieben und dokumentiert sind. Es gilt die Kodierregel zur Nebendiagnosendefinition (G54).

Folgende Aufzählung zeigt die für die Kodierung zur Verfügung stehenden Kodes für Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen:

a. In den meisten Kapiteln der ICD-10-GM finden sich Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw.

Störungen nach medizinischen Massnahmen, die diese Information bereits enthalten. z.B. L58.0 Akute Radiodermatitis, D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie, M81.4- Arzneimittelinduzierte Osteoporose, M87.1- Knochennekrose durch Arzneimittel, P03.2 Schädigung des Fetus und Neugeboren durch Zangenentbindung, D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Massnahmen, G25.1 Arzneimittelinduzierter Tremor, T85.53 Mechanische Komplikation durch Prothesen, Implantate oder Transplantate in den Gallenwegen etc. Hinweis: Aufzählung nicht vollständig

b. Am Ende einiger Organkapitel finden sich zusätzlich folgende Kategorien, z.B.:

E89.– Endokrine und Stoffwechselstörungen nach med. Massnahmen, a.n.k G97.– Krankheiten des Nervensystems nach med. Massnahmen, a.n.k H59.– Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebildes nach med. Massnahmen, a.n.k H95.– Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes nach med. Massnahmen, a.n.k I97.– Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k J95.– Krankheiten der Atemwege nach med. Massnahmen, a.n.k K91.– Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k M96.– Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. Massnahmen, a.n.k N99.– Krankheiten des Urogenitalsystems nach med. Massnahmen, a.n.k

c. Im Kapitel XIX existieren die Kategorien T 80 – T 88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung,anderenorts nicht klassifiziert, die eine genaue Bezeichnung des Organs/Organsystems und der Störung beinhalten können. z.B.: T80.5 Anaphylaktischer Schock durch Serum, T86.51 Nekrose eines Hauttransplantates, T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät Hinweis: Aufzählung nicht vollständig

d. Kodes aus den Kapiteln der ICD-10-GM ohne spezifische Information/Bezeichnung, dass es sich um eine Erkrankung/Störunnach medizinischen Massnahmen (Komplikation) handelt. (In Tabelle «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen»: Organkode ohne Begriff «nach medizinischen Massnahmen», Spalte 4).

Auswahl korrekter Kodes:

  • Alle 4 Möglichkeiten aus den oben angegebenen Paragraphen sind zu beachten.
  • Es soll ein Kode mit dem zutreffendsten Text gewählt werden.
  • Unspezifische Kodes sind zu meiden.
  • Die Erkrankung/Störung nach medizinischen Massnahmen muss möglichst organbezogen und so spezifisch wie möglich verschlüsselt werden, d.h. der gewählte Kode/die gewählte Kodekombination sollte die Pathologie, das betroffene Organ/Organsystem und die Komplikation beinhalten.

Existiert kein spezifischer Kode, der alle drei Parameter (z.B. Pathologie: «akute [ ]...itis» + organbezogen «Derma-» + Komplikation «nach Bestrahlung» wie z.B. L58.0 Radiodermatitis) beinhaltet, ist wie folgt vorzugehen:

  • Zum Auffinden des korrekten Kodes im alphabetischen Verzeichnis unter dem Leitbegriff «Komplikation (bei) (durch) (nach) (wegen)» oder dem organspezifischen Krankheitskode suchen und anschliessend die Richtigkeit im systematischen Verzeichnis überprüfen.

  • Die Kodes aus den Organkapiteln sind den Kodes T80 – T88 vorzuziehen, ausser letztere beschreiben die Erkrankung spezifischer und enthalten genaue Hinweise auf die Art der Komplikation.

  • Die Kodes «andernorts nicht klassifiziert» (a.n.k.) oder «sonstige» sind nur dann zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode für die Erkrankung/Störung existiert oder dieser durch ein Exklusivum der ICD-10-GM ausgeschlossen ist.

  • Um zu dokumentieren, dass es sich um eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen handelt, wird zusätzlich ein Kode aus Kapitel XX (Y57! – Y84!) angegeben, wenn dem keine andere Kodierrichtlinie entgegensteht oder die Information nicht bereits im ICD-10-GM Kode selbst enthalten ist.

  • In der Tabelle: «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen» sind häufige Erkrankungen/Störungen nach medizinischen Massnahmen dokumentiert.

Hinweis: Tabelle nicht vollständig

Beachte:

Die ICD-10-GM enthält neue Anmerkungen unter den Kodes:

T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L
T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L
T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L
M86.- Osteomyelitis
L
M00.- Eitrige Arthritis

Es gelten folgende Kodiervorgaben bezüglich der oben genannten Kodes:

Beispiel 1

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch Gelenkendoprothese

HD M86.- Osteomyelitis
L
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

Hinweis: Aufgrund der in der ICD-10-GM erwähnten Exklusiva unter M86.- müssen Osteomyelitiden an einem Wirbel mit M46.2- und Osteomyelitiden am Kiefer mit K10.2- anstelle des M86.- abgebildet werden.

Beispiel 2

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch interne Osteosynthesevorrichtung

HD M86.- Osteomyelitis
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L

Hinweis: Aufgrund der in der ICD-10-GM erwähnten Exklusiva unter M86.- müssen Osteomyelitiden an einem Wirbel mit M46.2- und Osteomyelitiden am Kiefer mit K10.2- anstelle des M86.- abgebildet werden.

Beispiel 3

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate

HD M86.- Osteomyelitis
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L

Hinweis: Aufgrund der in der ICD-10-GM erwähnten Exklusiva unter M86.- müssen Osteomyelitiden an einem Wirbel mit M46.2- und Osteomyelitiden am Kiefer mit K10.2- anstelle des M86.- abgebildet werden.

Beispiel 4

Implantatassoziierte eitrige Arthritis mit Erregernachweis

HD M00.-/0-8 Eitrige Arthritis
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L
ND Erreger gemäss Regel D04
Beispiel 5

Implantatassoziierte eitrige Arthritis ohne Erregernachweis

HD M00.9- Eitrige Arthritis, n.n.bez.
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

Beispiel 6

Periprothetische entzündliche Reaktion oder Infektion (mit oder ohne Erregernachweis) ohne Vorliegen einer Osteomyelitis und/oder eitrigen Arthritis

HD T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

oder

HD T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L

oder

HD T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L

ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
L
ND Erreger, falls bekannt

Beispiel 7

Implantatassoziierte Myositis nach Einsetzen eines Fixateurs externe

HD M60.8- Sonstige Myositis
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L
ND Erreger, falls bekannt

Als Myositis bezeichnet man eine entzündliche Erkrankung der Skelettmuskulatur. Diese kann sowohl durch Infektionserreger (Bakterien, Viren, Pilze), als auch nicht erregerbedingt wie z.B. durch Autoimmunprozesse oder durch toxische Stoffe hervorgerufen werden.

Eine infektiöse Myositis ohne Assoziation zu einem Implantat wird mit M60.0- «Infektiöse Myositis» verschlüsselt. Soll der Infektionserreger angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (B95 – B98) zu benutzen. Eine implantatassoziierte Myositis wird gemäss Kodierbeispiel 7 mit M60.8 «Sonstige Myositis» kodiert. Durch Abrieb und/oder «Fremdkörperreaktion» kann sich auch ohne Vorliegen von Erregern eine implantatassoziierte Myositis entwickeln.

Bei vorhandenen Erregern ist deren Herkunft vom Implantat aus zu verstehen und ebenfalls zusätzlich mit den Schlüsselnummern aus den Kode - Rubriken T84.- und B95 - B98 zu erfassen.

Verschiedene (weitere) Beispiele sind in der Tabelle «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen» auf den folgenden Seiten aufgeführt.

Wahl der Haupt- oder Nebendiagnose im Kontext «nach medizinischen Massnahmen»

Tritt eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen während des Spitalaufenthaltes auf, wird sie, entgegen der Definition der Hauptdiagnose, immer als Nebendiagnose kodiert, auch wenn sie sich letztlich als gravierender erweist als die Pathologie, auf die sie zurückzuführen ist.

Beispiel 8

Bei einem Patienten, der sich wegen eines Zökumkarzinoms einer Hemikolektomie unterzogen hat, tritt drei Tage nach dem Eingriff eine Dehiszenz der Hautnaht auf.

HD C18.0 Bösartige Neubildung des Kolons, Zäkum
ND T81.3 Aufreissen der Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Eine Komplikation wird nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn der Patient ausdrücklich wegen dieser Komplikation hospitalisiert wird.

Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Proktitis nach Radiotherapie bei Blasenkarzinom
K62.7 StrahlenproktitisK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und med. Behandlung, a.n.k.K62.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums Proktitis o.n.A.K62.7
Im Kode K62.7 ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen.
Hypotonie nach Schmerzmittelgabe
I95.2 Hypotonie durch ArzneimittelI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und med. Behandlung, a.n.k.I95.8 Sonstige Hypotonie I95.2
Im Kode I95.2 ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen.
Postoperative Lungenembolie nach Knöchelosteosynthese
I26.– LungenembolieInkl. Postoperative LungenembolieI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Implantate (Blutung, Embolie, Fibrose, Schmerzen, usw.)I26.– LungenembolieInkl. Postoperative LungenembolieI26.– + Y
Im Inkl. des Kodes I26.– ist die postoperative Lungenembolie aufgeführt + Y beschreibt die Ursache.
Tiefe Beinvenenthrombose nach Knieprothesenimplantation
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Implantate (Blutung, Embolie, Fibrose, Schmerzen, usw.)I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefässe der unteren ExtremitätenI80.28 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen. T84.8 beschreibt verschiedene Komplikationen: Blutung, Embolie, Thrombose, usw.I80.28 beschreibt die präzise Pathologie mit Lokalisation + Y beschreibt die Ursache.
Wunddehiszenz nach Kaiserschnitt
O90.0 Dehiszenz einer SchnittentbindungswundeØT81.3 Aufreissen einer Operationswunde, a.n.k.Exkl: Kaiserschnittwunde (O90.0)ØO90.0
Der Kode O90.0 beschreibt die Pathologie und die Ursache. T81.3 hat ein Exkl. auf O90.0.
Iatrogene Perforation des Kolon descendens
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.K63.1 Perforation des Darmes (nicht traumatisch)oder S36.53 Verletzung des Colon descendensS36.53 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen des Verdauungssystems. T81.2 beschreibt versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.
und ohne Lokalisation. K63.1 ist präzisiert als nicht traumatische Perforation. S36.53 beschreibt die präzise Verletzung und die Lokalisation + Y beschreibt die Ursache.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Hautabszess an der Operationswunde nach Appendektomie
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T81.4 Infektion nach einem Eingriff, a.n.k.L02.2 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am RumpfL02.2 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen am Verdauungssystem. T81.4 beschreibt eine Infektion a.n.k. und ohne Organbezug. L02.2 beschreibt die genaue Pathologie, das Organ + Y beschreibt die Ursache.
Anästhesie bedingtes Delir
F05.8 Sonstige Formen des DelirsPostoperatives DelirG97.88 Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach med. MassnahmenT88.5 Sonstige Komplikationen infolge AnästhesieF05.8 Sonstige Formen des DelirsPostoperatives DelirF05.8 + Y
Unter dem Kode F05.8 ist das postoperative Delir aufgeführt + Y beschreibt die Ursache.
Postoperativer Darmverschluss
ØK91.3 Postoperativer DarmverschlussT88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen, a.n.k.K56.– Paralytischer Ileus und intestinale Obstruktion ohne HernieExkl.: Postoperativer Darmverschluss (K91.3)K91.3
K91.3 beschreibt präzise die Komplikation und die Ursache. T88.8 beschreibt «sonstige Komplikationen» bei chirurgischen Eingriffen, a.n.k. K56.– hat ein Exkl. auf K91.3.Beachte: eine postoperative Darmträgheit wird nicht mit K91.3 Postoperativer Darmverschluss abgebildet, sondern mit K59.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete Obstipation
Iatrogener Pneumothorax
ØJ95.80 Iatrogener PneumothoraxT81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.J93.9 Pneumothorax, n.n.b.oderS27.0 Traumatischer PneumothoraxJ95.80
J95.80 beschreibt präzise die Pathologie und die Ursache.
Luxation einer Hüftgelenkendoprothese beim Aufstehen (z.B. vom Bett oder vom Stuhl)
ØM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. MassnahmenT84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks (Fehllage, Leckage, Verlagerung, usw.)M24.45 Habituelle Luxation eines Gelenkes, Hüfteoder S73.0- Luxation der Hüfte T84.04 + Y
M96.88 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. T84.04 beschreibt eine mechanische Komplikation der Gelenkendoprothese. M24.45 beschreibt eine
Pathologie eines Gelenkes, S73.0– beschreibt eine Luxation durch Trauma, einen Unfall.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Aber: Luxation einer Hüftgelenkendoprothese durch Sturz z.B. von einer Leiter (= Unfall)
ØØT84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks (Fehllage, Leckage, Verlagerung, usw.)S73.0– Luxation der HüfteS73.0– + X
S73.0– beschreibt eine Luxation durch Trauma, durch einen Unfall. (+ X59.9! für den Sturz + Z96.64 für das Vorhandensein der Prothese)
Tiefes Hämatom im Gelenk nach Knieprothesenimplantation
ØM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. MassnahmenT81.0 Blutung als Komplikation eines Eingriffes, a.n.k.Exkl: Blutung durch Prothesen,
Implantate, Transplantate (T84.8)
M25.06 Hämarthros, KniegelenkoderS80.0 Prellung des KniesT84.8 + Y
M96.88 beschreibt eine «sonstige» Krankheit des Muskel-Skelett-Systems. T81.0 beschreibt eine Blutung a.n.k. und hat ein Exkl. auf T84.8. M25.06 beschreibt eine Pathologie des Kniegelenkes, S80.0 beschreibt ein Trauma, einen Unfall.
Verlagerter Herzschrittmacher
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches GerätØT82.1 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen. T82.1 beschreibt eine mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät.
Peritonitis durch Peritonealdialysekatheter
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des
Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k
T85.71 Infektion und entzündliche Reaktion durch Katheter zur PeritonealdialyseK65.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete akute PeritonitisT85.71 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen des Verdauungssystems. T85.71 beschreibt die Pathologie (Infektion) und den Katheter als Ursache. K65.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete akute Peritonitis beschreibt die Infektion, ein Y würde die Ursache beschreiben, aber nicht die präzise medizinische Massnahme (= den Katheter).
Blutung nach Prostatektomie
ØN99.8 Sonstige Krankheiten des
Urogenitalsystems nach med. Massnahmen
T81.0 Blutung und Hämatom als
Komplikation eines Eingriffes, a.n.k.
N42.1 Kongestion und Blutung der
Prostata
T81.0 + Y
N99.8 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Massnahmen. T81.0 beschreibt Blutung als Komplikation, a.n.k., ist aber der präziseste Kode, da: N42.1 eine Blutung der Prostata beschreibt, die nicht mehr als solche vorhanden ist.Diese Kodierung gilt auch bei Blutung nach partieller Resektion der Prostata.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Infizierte Lymphozele n. radikaler Prostatektomie
ØØT81.4 Infektion nach einem Eingriff, a.n.k. I89.8 Sonstige näher bezeichnete nichtinfektiöse Krankheiten der Lymphgefäße und LymphknotenI89.8 + Infektion n. Angabe der Lokalisation (z.B. retroperitoneal akut K65.09) + Y84.9!
Im Kode I89.8 ist die Krankheit der Lymphgefäße und Lymphknoten abgebildet. Mit der Kodierung der Angabe der Lokalisation der Infektion, wird präzisiert, dass es sich um eine infizierte Lymphozele handelt. Y84.9! beschreibt, dass es sich um eine Komplikation n. medizinischen Massnahmen handelt.
Phlebitis am Vorderarm wegen Infusion durch Venenverweilkanüle
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T80.1 Gefässkomplikationen nach Infusion, Transfusion, Injektion zu therapeutischen Zwecken (Phlebitis, Thromboembolie, Thrombophlebitis)I80.80 Phlebitis oberflächlicher Gefässe der oberen ExtremitätenT80.1 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen, a.n.k. T80.1 beschreibt in einem Kode präzise die Gefässkomplikation und die präzise Ursache. I80.80 beschreibt nur die Pathologie.
Harnwegsinfekt unbestimmter Lokalisation bei Dauerkatheterträger
ØN99.8 Sonstige Krankheiten des Urogenitalsystems nach med. MassnahmenT83.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im HarntraktN39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation n.n.b.T83.5 + Y
N99.8 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Urogenitalsystems. T83.5 beschreibt präzise die Infektion, die Lokalisation (Harntrakt) und die Ursache. N39.0 beschreibt nur die Pathologie.
Intraoperativer Durariss mit sofortigem Verschluss abhängig von der Verletzungshöhe
ØG97.88 Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach med. MassnahmenT81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.S19.80 Verletzung zervikaler RückenmarkhäuteS29.80 Verletzung thorakaler RückenmarkhäuteS39.81 Verletzung lumbosakraler RückenmarkhäuteG96.0 Austritt von Liquor cerebrospinalisS19.80 + YS29.80 + YS39.81 + YT81.2 + Y
G97.88 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Nervensystems. T81.2 beschreibt eine versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes a.n.k. Verletzung der Rückenmarkhäute: zervikal S19.80, thorakal S29.80,lumbosakral S39.81, zerebral T81.2. G96.0 beschreibt ein klinisches Krankheitsbild, ein Hypoliquorrhoe-Syndrom ohne Zusammenhang mit einer Operation.
Knochen-/Knochenmarknekrose durch Arzneimittel
M87.1- Knochennekrose durch ArzneimittelM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen MassnahmenT88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, a.n.k.M87.8- Sonstige KnochennekroseM87.1-
Im Kode M87.1- ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen. Es ist das Exklusivum unter M87.- zu beachten

D13a Syndrome

Wenn es für ein Syndrom einen spezifischen Kode gibt, so ist dieser Kode zu verwenden. Grundsätzlich ist dabei die Definition der Hauptdiagnose zu beachten, so dass bei einer im Vordergrund stehenden spezifischen Manifestation des Syndroms die Kodierung des Behandlungsanlasses zur Hauptdiagnose wird.

Beispiel 1

Ein dysmorphes Kind wird zur Syndromabklärung stationär aufgenommen. Die Untersuchungen bestätigen die Diagnose Trisomie 21, meiotische Non-disjunction (Down-Syndrom).

HD Q90.0 Trisomie 21, meiotische Non-disjunction
Beispiel 2

Ein Kind mit Trisomie 21, meiotische Non-disjunction (Down-Syndrom) wird wegen eines angeborenen Ventrikelseptumdefektes zur Herzoperation aufgenommen.

HD Q21.0 Ventrikelseptumdefekt
ND Q90.0 Trisomie 21, meiotische Non-disjunction

Existiert kein spezifischer Kode für das Syndrom, so sind die einzelnen Manifestationen zu kodieren.

Bei einem angeborenen Syndrom ist ein zusätzlicher Kode aus der Kategorie Q87.– Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungssyndrome mit Beteiligung mehrerer Systeme als Nebendiagnose zu den bereits kodierten Manifestationen anzugeben. Dieser zusätzliche Kode dient als Hinweis, dass dies ein angeborenes Syndrom ist, dem kein spezifischer Kode zugewiesen ist.

Beispiel 3

Ein Kind mit Galloway-Mowat-Syndrom (Kombination aus Mikrozephalie, Hiatushernie und nephrotischem Syndrom, autosomal-rezessiv vererbt) wird zur linken Nierenbiopsie aufgenommen. Histologisch finden sich fokale und segmentale glomeruläre Läsionen.

HD N04.1 Nephrotisches Syndrom mit fokalen und segmentalen glomerulären Läsionen
L 0
ND Q40.1 Angeborene Hiatushernie
ND Q02 Mikrozephalie
ND Q87.8 Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungssyndrome, anderenorts nicht klassifiziert
B 55.23 Geschlossene [perkutane] [Nadel-] Biopsie an der Niere
L 2

Ausschliesslich in diesen Fällen werden die Nebendiagnosen, die das Syndrom beschreiben, auch unabhängig von der Nebendiagnosendefinition (Regel G54) kodiert.

Syndrom als Nebendiagnose

Bei einer Hospitalisation für eine Syndrom-unabhängige Erkrankung (z.B. Appendizitis) wird das Syndrom als Nebendiagnose nur abgebildet, wenn die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt ist.

Bei Syndromen ohne spezifischen Kode werden von den verschiedenen Manifestationen nur diejenigen abgebildet, die die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllen.

D14g Aufnahme zur Operation/Prozedur nicht durchgeführt

Wenn ein Patient für eine Operation/Prozedur stationär aufgenommen wird, die Operation aber nicht durchgeführt wird, ist je nach Situation wie folgt zu kodieren:

  • Wenn die Operation/Prozedur aus technischen Gründen nicht durchgeführt wird:
Beispiel 1

Ein Patient wird zwecks Insertion von Paukenröhrchen bei Seromukotympanon im Rahmen einer beidseitigen chronischen mukösen Otitis hospitalisiert. Die Operation wird aus technischen Gründen verschoben.

HD H65.3 Chronische muköse Otitis media
L 0
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient wird zur Durchführung einer Elektrokrampftherapie aufgenommen. Die Intervention wird aus technischen Gründen verschoben.

HD F33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode
mit psychotischen Symptomen
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
  • Wenn die Operation/Prozedur aufgrund einer anderen Krankheit nicht durchgeführt wird:

Beispiel 3

Eine Patientin mit Tonsillitis wird zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wird aufgrund einer akuten bilateralen Sinusitis frontalis verschoben, der Patient wird entlassen.

HD J35.0 Chronische Tonsillitis
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
ND J01.1 Akute Sinusitis frontalis
L 0
Beispiel 4

Ein Patient mit Tonsillitis wird zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wird aufgrund einer Cholezystitis annulliert, der Patient bleibt zur Behandlung dieser Cholezystitis hospitalisiert.

HD K81.0 Akute Cholezystitis
ND –

Hier wird die Krankheit, die die Hospitalisation bedingt, die Hauptdiagnose.

Die chronische Tonsillitis erfüllt hier die Nebendiagnosendefinition nicht, somit wird sie nicht mehr kodiert.

Beispiel 5 - Psychiatrie

Eine Patientin wird aufgrund einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode, zur stationären Psychotherapie aufgenommen. Die geplante stationäre Psychotherapie kann aufgrund einer akuten Appendizitis nicht begonnen werden. Die Patientin wird in die Chirurgie verlegt.

HD F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode
ohne psychotische Symptome
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer
Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
ND K35.8 Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet

D15m Verlegungen

Verlegung zur Weiterbehandlung

Wird ein Patient zur Weiterbehandlung (Nachbehandlung) in ein anderes Spital verlegt (unabhängig ob akut-somatisch oder Rehabilitation/Rekonvaleszenz, Psychiatrie oder Spezialklinik), so hat jedes Spital einen separaten Fall zu kodieren.

Als Hauptdiagnose kodiert das aufnehmende Spital die Grundkrankheit/Verletzung, die die Indikation zur Weiterbehandlung darstellt, der Hauptanlass zur Verlegung war. Bei Vorliegen mehrerer möglicher Diagnosen wird die Wahl der Hauptdiagnose unter entsprechender Anwendung der Hauptdiagnosendefinition (Regel G52) getroffen.

Die Tatsache, dass es eine Nachbehandlung ist, wird mit einem der folgenden Z-Kodes in der ersten Nebendiagnose abgebildet: Z47.– Andere orthopädische Nachbehandlung, Z48.– Andere Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff, Z51.– Sonstige medizinische Behandlung oder Z54.–! Rekonvaleszenz.

Zur Kodierung aller übrigen Diagnosen sind die Kodierrichtlinien des Kodierungshandbuches anzuwenden.

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal beim ersten stationären Aufenthalt/im ersten Spital kodiert.

Beispiel 1

Verlegung ins Spital B nach Osteosynthese einer Fraktur im Spital A.

Spital B kodiert:

HD S-Kode Fraktur
ND Z47.8 Sonstige näher bezeichnete orthopädische Nachbehandlung
Beispiel 2

Verlegung ins Spital B nach Primärversorgung einer koronaren Herzkrankheit durch AC-Bypass im Spital A.

Spital B kodiert:

HD I25.– Chronische ischämische Herzkrankheit
ND Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
ND Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
Beispiel 3

Patient kommt zum perkutanen Mitralklappenersatz ins Zentrumspital. Postoperativ manifestiert sich ein Hirninfarkt mit Hemisyndrom, wahrscheinlich aufgrund einer perioperativen Embolie. Zur Weiterbehandlung des Hirninfarktes mit Hemisyndrom wird der Patient ins Regionalspital verlegt, die Einstichstelle des Mitralklappenersatzes wird überwacht, die Fadenentfernung wird durchgeführt.

Zentrumspital kodiert:

HD Mitralklappeninsuffizienz
ND Hirninfarkt durch Embolie
ND Hemisyndrom
ND Äussere Ursache

Regionalspital kodiert:

HD Hirninfarkt durch Embolie
ND Hemisyndrom
ND Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung
ND Mitralklappeninsuffizienz
ND Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
ND Z95.2 Vorhandensein einer künstlichen Herzklappe

Beachte: Verlegt wird zur Weiterbehandlung des Hemisyndroms infolge des Hirninfarkts (beachte auch SD0601).

Verlegung zur Behandlung

Wird ein Patient zur Behandlung in ein anderes Spital verlegt (z.B., weil sich im betreffenden Spital keine zutreffenden Spezialisten finden), so hat jedes Spital einen separaten Fall zu kodieren.

Als Hauptdiagnose kodiert das aufnehmende Spital die Grundkrankheit/Verletzung, die die Indikation zur Behandlung darstellt. Bei Vorliegen mehrerer Diagnosen wird die Wahl der Hauptdiagnose unter entsprechender Anwendung der Hauptdiagnosendefinition (Regel G52) getroffen.

Beispiel 4

Patient kommt mit Unterschenkelfraktur und Halswirbelfraktur ins Spital A. Die Unterschenkelfraktur wird operiert, die diagnostizierte Halswirbelfraktur wird mit dem Halskragen stabilisiert (temporäre Massnahme, keine «definitive» Behandlung). Dann wird der Patient zur Behandlung (Operation) der Halswirbelfraktur ins Zentrumspital verlegt.

Spital A kodiert:

HD Unterschenkelfraktur
ND Äussere Ursache
ND Halswirbelfraktur

Zentrumspital kodiert:

HD Halswirbelfraktur (= Behandlung)
ND Unterschenkelfraktur (= Weiterbehandlung)
ND Z47.8 Sonstige näher bezeichnete orthopädische Nachbehandlung

Der Z-Kode wird zur Weiterbehandlung der Unterschenkelfraktur abgebildet und nicht zur Behandlung der Halswirbelfraktur.

Beispiel 5

Patient kommt mit Unterschenkelfraktur ins Spital A. Nach Gipsschienen-Anlage wird er zur Behandlung (Operation) sofort ins Zentrumsspital verlegt.

Spital A kodiert:

HD Unterschenkelfraktur
ND Äussere Ursache

Zentrumspital kodiert:

HD Unterschenkelfraktur

Es wird kein Z-Kode abgebildet, da es eine Behandlung und keine Weiterbehandlung ist.

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur beim ersten stationären Aufenthalt kodiert.

Wird ein Patient von der Psychiatrie in die Akutsomatik verlegt, wird in der Psychiatrie die Pathologie, die Grund der Verlegung ist, als Nebendiagnose abgebildet.

Beispiel 6 - Psychiatrie

Ein Patient ist wegen einer Schizophrenie in der Psychiatrie behandelt. Während des Aufenthaltes entwickelt der Patient ein akutes Abdomen. Er wird ins Akutspital verlegt, dort wird die Diagnose einer akuten Cholezystitis als Ursache für die Symptomatik gestellt. Die Schizophrenie wird weiter behandelt.

Psychiatrische Klinik kodiert:

HD F20.– Schizophrenie
ND R10.0 Akutes Abdomen

Akutspital kodiert:

HD K81.0 Akute Cholezystitis
ND F20.– Schizophrenie

Wird ein Patient von der Akutsomatik in die Psychiatrie verlegt, kodiert die psychiatrische Klinik einen unabhängigen Fall mit dem Hauptanlass zur Verlegung als Hauptdiagnose, sofern nach Regel G52 zutreffend, zusätzliche Nebendiagnosen gemäss der Nebendiagnosendefinition G54.

Beispiel 7 - Psychiatrie

Patientin wird wegen Suizidversuch mit Schnittverletzungen am Unterarm bei schwerer Depression mit psychotischen Symptomen im Akutspital behandelt. Verlegung in die Psychiatrie zur Behandlung der Depression nach Versorgung der Schnittwunde.

Akutspital kodiert:

HD S55.7 Verletzung mehrerer Blutgefässe in Höhe des Unterarms
L
ND X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung
ND F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
B Die Wundversorgung

Psychiatrische Klinik kodiert:

HD F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
B 94.A1.24 HoNOS 2: Absichtliche Selbstverletzung: HoNOS 2, Stufe 4

Verlegung zur Behandlung ins Zentrumspital mit Rückverlegung ins Primärspital

Als Beispiel für Verlegung zur Auftragsdiagnostik/-therapie:

Ein Patient mit akutem Myokardinfarkt wird nach der Aufnahme im Primärspital zur Koronarangiographie und Stentversorgung vorübergehend ins Zentrumspital verlegt. Je nachdem, ob die Behandlung im Zentrumspital ambulant (Beispiel 9) oder stationär (Beispiel 8) erfolgt, ist unterschiedlich zu kodieren.

Beispiel 8

Der Myokardinfarktpatient erhält im Zentrumspital eine ambulante Abklärung und PTCA

(1 Gefäss/1 Metallstent), er wird innert Stunden zurückverlegt.

Primärspital kodiert:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
B 00.66.-- (auswärts 11 Die extern erbrachte Leistung wird in der Datenerhebung unter SpiGes in einem Zusatzfeld (Variable «behandlung_auswaerts») erfasst. ) Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 (auswärts1) Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 (auswärts1) Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie

Zentrumspital: keine Kodierung 22 Siehe «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG».

Beispiel 9

Der Myokardinfarktpatient bleibt 36 Stunden stationär im Zentrumspital zur Abklärung und PTCA

(1 Gefäss/1 Metallstent), er wird dann zurückverlegt.

Primärspital kodiert als HD für seinen ersten Aufenthalt:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt

Zentrumspital kodiert:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
B 00.66.-- Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie

Primärspital kodiert als HD für seinen zweiten Aufenthalt:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
ND Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
ND Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

Sofern beide Aufenthalte im Primärspital gemäss Abrechnungsregeln mittels einer Fallpauschalen (DRG) oder einer psychiatrischen Kostengruppe (PCG) abgerechnet werden, sind die Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zunächst separat zu kodieren.

Eine allfällige Fallzusammenführung erfolgt gemäss den Abrechnungsregeln von SwissDRG und TARPSY. Näheres siehe unter:

«Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG» oder unter TARPSY, und «Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG» oder unter TARPSY.

Verlegung eines gesunden Neugeborenen

Bei Verlegung von Mutter und Neugeborenem zur Behandlung oder Weiterbehandlung der kranken Mutter mit ihrem gesunden Neugeborenen wird im zweiten Spital für das Neugeborene ein Fall eröffnet.

Das Gewicht bei Eintritt ins zweite Spital wird unter Variable «aufnahmegewicht» eingetragen.

Als Hauptdiagnose wird für das Neugeborene

Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung

kodiert.

Beachte: Es handelt sich in oben angegebener Situation um ein gesundes Neugeborenes.

In oben beschriebener Ausnahmesituation ist vom ersten (verlegenden) Spital/Geburtshaus in der Variable «austritt_aufenthalt»

die Ziffer «8 = andere» im Fall des Neugeborenen abzubilden.

Die Ziffer «6=anderes Spital» wird nicht für gesunde Begleitpersonen (im oberen Absatz: gesundes, nicht behandlungsbedürftiges Neugeborenes) verwendet.

Vom aufnehmenden Spital wird für den Eintritt des gesunden Neugeborenen

Variable «eintritt_aufenthalt» Ziffer «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus» angegeben, gefolgt von der entsprechenden Variablen «eintrittsart».

Bei Verlegung/Übertritt einer gesunden Mutter mit gesundem Neugeborenen aus dem Spital in das Geburtshaus zur Weiterbetreuung werden folgende Variablen gewählt:

Verlegendes Spital:

Mutter: Variable «austritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Neugeborenes: Variable «austritt_aufenthal» «8 = andere»

Aufnehmendes Spital/Geburtshaus:

Mutter: Variable "eintritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Neugeborenes: Variable "eintritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Zu den möglichen DRG, siehe auch «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG».

D16i Wahl der Hauptdiagnose bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen

Diese besondere Kodierungsrichtlinie ist eine Abrechnungsregel gemäss SwissDRG und steht damit über den allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien des Kodierungshandbuches. Diese Regel hat zum Ziel, dass auch Wiederaufnahmen aufgrund einer Komplikation aus einer vorangehenden Spitalbehandlung zu einer Fallzusammenführung führen.

Wird ein Patient infolge einer Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen in Zusammenhang mit der im Voraufenthalt erbrachten Leistung innerhalb 18 Tagen seit Austritt (siehe Abrechnungsregeln) in dasselbe Spital stationär wieder aufgenommen (Wiedereintritt oder Rückverlegung), ist zu bedenken: sowohl die Hauptdiagnose, wie auch eine Nebendiagnose der ersten Hospitalisation kann eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen verursachen und Anlass zur Rehospitalisation geben. Die Grundkrankheit/Verletzung, deren Behandlung die Ursache dieser Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen ist, wird als Hauptdiagnose und die Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen als Nebendiagnose kodiert. Die Kodierung wird so beibehalten, selbst wenn keine Fallzusammenführung erfolgt.

Beispiel 1

Eine Patientin wird mit einer Luxation ihrer Hüftprothese rechts, die vor 20 Tagen wegen primärer Koxarthrose implantiert wurde, hospitalisiert (Austritt vor 10 Tagen).

HD M16.1 Sonstige primäre Koxarthrose
L 1
ND T84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
Beispiel 2

Wegen einer Sigmadivertikulitis vor 3 Wochen wurde eine Sigmoidektomie mit Kolostomie vorgenommen. Der Patient verliess das Spital vor 12 Tagen und tritt heute wegen Funktionsstörung seines Kolostomas ein.

HD K57.32 Divertikulitis des Dickdarmes ohne Perforation, Abszess oder Angabe einer Blutung
ND K91.4 Funktionsstörung nach Kolostomie oder Enterostomie
Beispiel 3

Nach Osteosynthese einer Femurfraktur rechts (HD im ersten Aufenthalt) und einer Daumenfraktur rechts tritt der Patient nach 2 Wochen wegen Infekt des OS-Materials am Daumen wieder ein.

HD S62.5– Fraktur des Daumens
L 1
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
Beispiel 4

1. Hospitalisation:

Cholelithiasis und Cholezystektomie, danach Komplikation mit postoperativem Ileus, Darm-Teilresektion und Anastomose.

HD K80.2– Gallenblasenstein ohne Cholezystitis
ND K91.3 Postoperativer Darmverschluss

2. Hospitalisation:

Intestinale Anastomoseninsuffizienz.

Die Rehospitalisation innert 18 Tagen erfolgte zur Behandlung einer Komplikation der Ileusoperation. Die Anastomoseninsuffizienz ist eine «Komplikation der Komplikation» des 1. Aufenthaltes; die als HD zu kodierende Grundkrankheit ist also die Komplikation (K91.3).

HD K91.3 Postoperativer Darmverschluss
ND K91.83 Insuffizienzen von Anastomosen und Nähten nach Operationen am sonstigen Verdauungstrakt

In dieser Situation findet keine Fallzusammenführung statt, da nicht die gleiche MDC erreicht wird.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren P00 – P11

P00m Erfassung der Prozedur im medizinischen Datensatz

Zu jeder erfassten Prozedur sind anzugeben:

  • Behandlung: das Behandlungsdatum und der Behandlungsbeginn mit Angabe der Uhrzeit. Die Uhrzeit muss nicht für jede einzelne Prozedur exakt sein. Vielmehr soll die gleiche Uhrzeit für alle Kodes einer Operation angegeben werden. Die Uhrzeit ist nur anzugeben für Prozeduren die im Operationssaal oder Herzkatheterlabor durchgeführt werden. Für Prozeduren die ausserhalb eines Operationssaals oder Herzlabor durchgeführt werden, genügt die Angabe des Datums ohne Uhrzeit (Variable «behandlung_beginn».)

  • Die Seitigkeit/Lateralität bei Eingriffen an paarigen Organen und Körperteilen ist im medizinischen Datensatz anzugeben

Folgende Ziffern werden erfasst:

0 = Beidseitig

1 = Einseitig rechts

2 = Einseitig links

3 = Einseitig unbekannt

9 = Unbekannt

leer = Frage stellt sich nicht

Entsprechende CHOP-Kodes sind in der CHOP mit [L] gekennzeichnet. Diese Information ist eine Kodierhilfe, da die Kennzeichnung nicht vollständig ist. Weiter sind einige Prozeduren mit einem [L] gekennzeichnet, obwohl sie nicht immer eine Seitenangabe erfordern. In diesen Fällen sind die Variablen «behandlung_seitigkeit», usw. leer zu lassen. Diese Situation ist der Tatsache geschuldet, dass gewisse Kodes Verfahren an Lokalisationen mit oder ohne erforderlicher Seitigkeitsangabe einschliessen.

  • Externe ambulante Behandlungen:

Erhält ein stationärer Patient externe ambulante Leistungen, werden diese beim stationären Fall kodiert und mit dem speziellen Item «ambulante Behandlung auswärts» («behandlung_auswaerts», usw.) gekennzeichnet.

Ausnahme Geltungsbereich: TARPSY und ST Reha:

Von dieser Regel ausgenommen sind auswärts erbrachte ambulante Leistungen, die gemäss der «Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes» separat verrechnet werden. Diese dürfen auf den stationären Fall nicht kodiert werden.

Weiterführende Informationen zu den Abrechnungsregeln für separat verrechenbare Leistungen sowie zu den Vereinbarungen zwischen H+ und den Krankenversicherern, bezüglich der Vergütung externer ambulanter Leistungen, entnehmen Sie bitte den aktualisierten Dokumenten auf den Websites der SwissDRG AG, bzw. H+.

P01m Prozeduren, die kodiert werden müssen

Alle signifikanten Prozeduren während des Spitalaufenthaltes sind zu kodieren. Dies schliesst diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.

Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder:

  • chirurgischer Natur ist
  • ein Eingriffsrisiko birgt
  • ein Anästhesierisiko birgt
  • Spezialeinrichtungen, Grossgeräte (z.B. MRI, CT etc.).

Prozeduren, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer anderen Prozedur stehen, werden getrennt kodiert.

Beispiel 1

Es wird eine präoperative Koronarangiographie vor einer aortokoronaren Bypassoperation unter Herz-Lungenmaschine gemacht.

Hier wird die koronare Arteriographie als weitere Behandlung kodiert.

Hinweis:

Wird eine primäre oder sekundäre Sectio caesarea in Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) durchgeführt, muss der entspechende CHOP-Kode aus Kategorie 93.92.- Anästhesie obligatorisch zusätzlich zur entsprechenden Sectio-Prozedur erfasst werden, entgegen dem «Beachte» unter der Kodekategorie 93.92.-.

Dabei ist es unerheblich, ob im Geburtsverlauf bereits eine PDA, ein PDK gelegt oder eine Spinalanästhesie zur Schmerzbekämpfung sub partu verabreicht wurden.

Als Prozedurendatum für den Kode der Allgemeinanästhesie muss das entsprechende Prozedurendatum der Sectio caesarea gewählt werden.

Entsprechende Beispiele finden sich unter SD1505 «Spezielle Kodierregeln für die Geburt», Primäre und sekundäre Schnittentbindung.

P02k Prozeduren, die nicht kodiert werden

  • Prozeduren, die routinemässig bei den meisten Patienten mit einer bestimmten Erkrankung durchgeführt werden, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen durchgeführten kodierten Prozeduren widerspiegelt. Wurde keine signifikante Prozedur erbracht, ist kein CHOP-Kode abzubilden.

Zum Beispiel:

  • Röntgenaufnahme und Gipsverband bei Radius-Fraktur (Colles)
  • Konventionelle Röntgenuntersuchungen, z.B. Routine-Thoraxröntgen
  • EKG (Ruhe-, Langzeit-, Belastungs-EKG)
  • Routinemassnahmen bei Neugeborenen (z.B. Hörtest, Schädelsonographie)
  • Blutentnahme und Laboruntersuchungen
  • Aufnahme-, Kontrolluntersuchungen
  • Medikamentöse Therapien mit Ausnahme von:
  • Medikamentösen Therapien bei Neugeborenen, sofern es einen spezifischen CHOP-Kode gibt
  • Zytostatikatherapien, Immuntherapien, Thrombolysen, Gerinnungsfaktoren, Blutprodukte
  • Für TARPSY und ST Reha: Antiinfektiöse Therapien, z.B. i.v. Verabreichung von Antibiotika (CHOP-Kode 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz, nach Anzahl Behandlungstage)

Beachte: Die Erfassung des CHOP-Kodes 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz nach Anzahl Behandlungstage ist für die Akutsomatik fakultativ

  • hochteuren Medikamenten, sofern es einen spezifischen CHOP-Kode gibt
  • Einzelne Komponenten einer Prozedur: Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie (inkl. Intubation) oder Analgesie, Wundverschluss, sind in der Regel in einem Operationskode abgebildet.

  • Prozeduren, die in direktem Zusammenhang mit einer operativen Prozedur stehen.

Beispiel 1

Es wird im Rahmen einer PTCA eine Koronarangiographie gemacht.

Hier wird die koronare Arteriographie nicht kodiert.

Beispiel 2 – Psychiatrie

Eine Anästhesie bei einer Elektrokrampftherapie ist im Kode enthalten und wird nicht gesondert kodiert.

Ausnahmen:

  • Anästhesie bei Prozeduren, die normalerweise ohne erbracht werden, z.B. Narkose für eine MRI beim Kind.

  • Eingriffsverwandte diagnostische Massnahmen, die in derselben Sitzung durchgeführt werden und in der Regel Bestandteil der Operation sind, werden nicht gesondert kodiert (es sei denn, es ist in der CHOP anders geregelt).

Z.B.: Die diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht zusätzlich verschlüsselt.

  • Zur Kodierung von Schmerztherapien im Kontext von Operationen, Interventionen, Diagnostik und Schmerzbehandlungsverfahren wird auf die Kodierregel SD1804 verwiesen.

  • Postmortale Prozeduren werden nicht kodiert (mit dem Tod endet der Fall). Dies gilt auch für Obduktionen.

P03c Endoskopie und endoskopische Eingriffe

Endoskopische Eingriffe (d.h. laparoskopisch, endoskopisch, arthroskopisch) sind mit dem spezifischen Kode für den endoskopischen Eingriff zu kodieren, falls ein solcher Kode existiert. Eine Erweiterung des Zuganges (Mini-Arthrotomie, Mini-Laparotomie usw., z.B. zur Entfernung des Endobags, eines Dickdarm-Segmentes oder einer Gelenkmaus) wird nicht zusätzlich kodiert.

Beispiel 1

Laparoskopische Cholezystektomie.

51.23 Laparoskopische Cholezystektomie

Wird ein laparoskopischer, endoskopischer, arthroskopischer Eingriff nicht durch einen spezifischen Kode beschrieben, so wird der Kode für den konventionellen (offenen) Eingriff zuerst kodiert, gefolgt von dem entsprechenden Kode für die Endoskopie, ausser wenn die Endoskopie bereits in einem begleitenden Prozedurenkode enthalten ist.

Panendoskopien (Endoskopie mehrerer Lokalisationen) sind nach dem am weitesten eingesehenen oder tiefst gelegenen Gebiet zu kodieren.

Beispiel 2

Eine Ösophagogastroduodenoskopie mit Biopsien an einer oder mehrerer Stellen von Oesophagus, Magen oder Duodenum wird kodiert als

45.16 Ösophagogastroduodenoskopie [EGD] mit geschlossener Biopsie
Beispiel 3

Eine Pharyngo-Tracheo-Bronchoskopie wird kodiert als

33.22 Flexible Tracheobronchoskopie
Beispiel 4

Eine Panendoskopie bei Abklärung Hypopharynxkarzinom (Endoskopie von zwei Organsystemen) wird kodiert als

33.22 Flexible Tracheobronchoskopie
42.23 Sonstige Ösophagoskopie

P04i Kombinationseingriffe/Komplexe Operationen

  • Eingriffe sind möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung) abzubilden. Es gibt Kodes für kombinierte Eingriffe, bei denen mehrere einzeln durchführbare Eingriffe in einer Sitzung vorgenommen werden. Sie sind dann zu verwenden, wenn sie den kombinierten Eingriff vollständig beschreiben und die Kodierrichtlinien bzw. die Hinweise in der CHOP nichts anderes vorschreiben.

Beispiel 1
28.3.- Tonsillektomie mit Adenoidektomie
Beispiel 2
52.51.10 Proximale Pankreatektomie, pyloruserhaltend

oder

52.51.31 Pankreatikoduodenale Resektion mit Teilresektion des Magens
Beispiel 3
77.51 Plastische Rekonstruktion bei Hallux valgus und rigidus mit Exostosenresektion, Weichteilkorrektur und Osteotomie am Os metatarsale I

  • Gibt es keinen spezifischen Kode, der eine Operation beschreibt, die aus mehreren unterschiedlichen Komponenten besteht, ist jeder Kode anzugeben, der die entsprechenden Komponenten beschreibt.

Beispiel 4

Ein Patient muss sich einer totalen Gastrektomie mit Resektion des grossen Netzes und der Lymphknoten der Magenregion unterziehen.

43.99.99 Sonstige totale Gastrektomie, sonstige
40.3X.- Exzision von regionalen Lymphknoten
54.4X.- Exzision oder Destruktion von Peritonealgewebe

Bei Gewebeentnahmen (z.B. Knochen, Muskel, Sehne) anderer Lokalisation als die der durchgeführten Operation, sind diese separat abzubilden, sofern sie nicht schon im Operationskode inbegriffen sind.

Beispiele:

  • Spongiosa-Entnahme am Becken bei Osteosynthese am Oberarm: zusätzlich kodieren.
  • Sehnen-Entnahme im Kode inbegriffen: z.B. 81.45.12 Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes mit Semitendinosus- und/oder Gracilis-Sehne, arthroskopisch.
  • Lappen-Entnahme im Kode inbegriffen: z.B. 85.K4.11 Mammaplastik mit Deep inferior epigastric perforator flap [DIEP]

  • Zum Teil beinhaltet die CHOP spezielle Hinweise («kodiere ebenso»), dass einzelne Komponenten zusätzlich kodiert werden müssen.

Beispiel 5
39.75.- Perkutan-transluminale Gefässintervention, sonstige Gefässe
Kodiere ebenso: Anatomische Lokalisation von gewissen vaskulären Interventionen (00.4B)

  • Zusammengehörige Kodes werden untereinander aufgelistet.

Z.B.: Koronarangioplastik + Stents + Anzahl von Gefässen usw.

P05a Unvollständig durchgeführte Eingriffe

Eine Operation wird nur dann als solche kodiert, wenn sie bis zum Ende oder nahezu vollständig durchgeführt wurde. Muss eine Operation aus irgendeinem Grund abgebrochen werden oder kann sie nicht vollendet werden, ist wie folgt zu kodieren:

  • Wenn bei einem laparoskopischen / endoskopischen / arthroskopischen Verfahren auf «offen chirurgisch» gewechselt wird oder gewechselt werden muss, wird nur die offene chirurgische Prozedur kodiert.

Beispiel 1

Laparoskopische Cholezystektomie mit Umsteigen auf die offen chirurgische Methode.

51.22.- Cholezystektomie

  • Bei abgebrochenen Eingriffen wird nur der ausgeführte Teil der Operation kodiert.

Beispiel 2

Wenn bei einer Appendektomie nach der Laparotomie der Eingriff wegen eines Herzstillstandes abgebrochen werden musste, wird nur die Laparotomie kodiert.

54.11 Probelaparotomie
Beispiel 3

Muss die Ösophagektomie bei einem Ösophagus-Ca vor der Präparation des Ösophagus wegen Inoperabilität abgebrochen werden, wird nur die durchgeführte Thorakotomie kodiert.

34.02 Probethorakotomie

P06k Mehrfach durchgeführte Prozeduren

Die Prozedurenkodierung soll, soweit möglich, den Aufwand widerspiegeln. Deswegen sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden, wie z.B. Osteosynthese von Tibia und Fibula, usw.

Ausnahmen:

  • Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind zum Beispiel: multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige «kleine» Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind.

Beispiel 1

Eine Patientin wird zur Exzision von zehn Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am rechten Ohr, drei Läsionen bei Basalzellkarzinom am rechten Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken und eine Läsion bei Keratosis solaris am linken Unterschenkel.

HD C44.3 Basalzellkarzinom, Nase
ND C44.2 Basalzellkarzinom, Ohr
L 1
ND C44.6 Basalzellkarzinom, Unterarm
L 1
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
ND L57.0 Keratosis solaris
B 21.32 Exzision und lokale Destruktion einer anderen Läsion an der Nase (für Basaliom Nase)
B 18.31 Radikale Exzision einer Läsion am äusseren Ohr (für 2 Basaliome Ohr)
L 1
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 3 Basaliome Unterarm)
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 3 Keratosis solaris-Läsionen am Rücken)
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 1 Keratosis solaris-Läsion am Unterschenkel)

Für die Exzision der drei Basaliome am Unterarm wird nur ein Kode verwendet, weil sie bezüglich der Lokalisation an gleicher Stelle bzw. undifferenziert kodierbar sind. Dasselbe gilt für die Exzision der drei Keratosis solaris-Läsionen am Rücken.

  • Der CHOP-Kode beinhaltet eine Angabe betr. Anzahl der Behandlungen, der Dauer, Mengen usw.: hier wird der Kode nur einmal pro Aufenthalt/Fall abgebildet, mit der Gesamtmenge/Gesamtanzahl und Datum der ersten Prozedur (z.B. Transfusionen, Komplexbehandlungen, Coils (1× den Kode für die Gesamtanzahl aller intrakraniellen, extrakraniellen und spinalen Coils, 1× den Kode für die Gesamtanzahl aller peripheren Coils), Stents, NEMS/SAPS).

Das gleiche gilt für Medikamente der Liste der erfassbaren Medikamente/Substanzen (ATC-Liste) (nur die verabreichte Menge ist zu erfassen).

Bei den Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten sind ebenfalls nur die dem Patienten verabreichten Mengen zu erfassen. Bestellte, dann aber verworfene Mengen werden nicht gezählt. Es sind die Definitionen der Blutspende SRK Schweiz (siehe Beachte unter den CHOP-Kodes 99.04.-- Transfusion von Erythrozytenkonzentraten und 99.05.-- Transfusion von Thrombozyten) für die Transfusions-Einheiten für Erwachsene und Kinder zu beachten. Die Mindestvolumina sind bei Babys bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres nicht zu berücksichtigen (siehe Beachte unter den entsprechenden CHOP-Kodes). Ergibt die Summe der verabreichten Konzentrate bei Kindern und Erwachsenen keine ganze Zahl, wird abgerundet. Wurden z.B. 5,6 Erythrozytenkonzentrate verabreicht, so ist der Kode mit der Angabe von 1 TE bis 5 TE zu erfassen.

Bei Fallzusammenführungen ist diese Addition auch zu machen und der Kode nur einmal abzubilden.

Beispiel 2

Ein Patient erhält eine multimodale Schmerztherapie, dies vom 2. bis zum 8. und vom 12. bis zum 19. Hospitalisationstag.

93.A2.45 MMST, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
Beispiel 3

Ein Patient erhält mehrere Erythrozytenkonzentrate:

Tag 1: 3 EK, Tag 3: 4 EK, Tag 5: 4 EK, Tag 6: 3 EK = 14 EK.

Hier werden die Erythrozytenkonzentrate summiert und nur mit einem CHOP-Kode abgebildet.

99.04.12 Transfusion von Erythrozytenkonzentrat, 11 TE bis 15 TE

Therapeutische Radiologie und Nuklearmedizin 92.2-:

Bei Strahlen- und nuklearmedizinischer Therapie sind die Prozeduren so oft zu erfassen, wie sie durchgeführt wurden. Wenn verschiedene Lokalisationen während einer Sitzung behandelt werden, ist ein Kode pro Lokalisation abzubilden.

Radiojodtherapie:

Hier wird bei mehrfacher Applikation während eines stationären Aufenthaltes die erzielte Gesamtaktivität mit einem Kode aus der Elementegruppe 92.28.4- Radiojodtherapie kodiert.

Vakuumversiegelungstherapie/Behandlung mit Vakuumverband

Für die Abbildung der Dauer einer kontinuierlichen Sogbehandlung bei einer s.g. Vakuumversiegelung/Behandlung mit Vakuumverband steht in der CHOP die Elementegruppe 93.57.1- Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, nach Anzahl Behandlungstage zur Verfügung.

Die Kodierverantwortlichen sind häufig mit der Tatsache konfrontiert, dass in einem stationären Aufenthalt mehrere Vakuumver-bandstherapien (Anlage, Wechsel, Entfernung) stattfinden (müssen) und diese Behandlungen sich auf eine oder mehrere Lokalisatio-nen beziehen können.

Es wird pro stationären Fall nur ein Kode für die Dauer der Sogbehandlung erfasst.

Für die korrekte Erfassung des Kodes werden die Tage aller stattgefundenen Sogbehandlungen addiert. Dabei ist unerheblich, ob die Behandlung nur an einer oder an mehreren Lokalisationen (auch gleichzeitig) stattfand.

Die Tage der Anlage, des Wechsels und Entfernens eines oder mehrerer Vakuumverbände werden in die Zählung der Dauer einbe-zogen. Angebrochene Tage (z.B. auch bei Verlegung) werden dabei als ganze Tage gezählt.

Einzelne Tage dürfen bei der Bestimmung der Gesamtdauer jedoch nicht doppelt gezählt werden.

Als Tage zählen die Kalendertage.

Die folgenden (stark vereinfachten) Beispiele sollen aufzeigen, wie die möglichen unterschiedlichen Szenarien durch die Kodierverantwortlichen erfasst werden müssen.

Beispiel 4

01.01. – 05.01. 5 Tage Vakuumbehandlung am offenen Abdomen

01.01. – 05.01. 5 Tage Vakuumbehandlung zusätzlich tiefreichend an Knochen der Extremität

05.01. – 09.01. 5 Tage Vakuumbehandlung subkutan Abdomen oder an anderer Lokalisation

Kodierung:

86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder

Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 01.01.

86.88.I1 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder

Allgemeinanästhesie, tiefreichend, an Knochen und Gelenken der Extremitäten 01.01.

86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder

Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 05.01.

93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 7 bis 13

Behandlungstage 01.01.

Da vom 01.01. – 05.01. die Vakuumbehandlung des offenen Abdomens (86.88.I3) und an der Extremität (86.88.I1) gleichzeitig erfolgten, ist als Endsumme

93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage

für eine 9 Tage dauernde Sogbehandlung zu wählen.

Das Prozedurendatum ist mit 01.01. anzugeben.

Der 05.01. darf als Einzeltag nicht doppelt gezählt werden, auch wenn ein Wechsel (Beenden der Behandlung am offenen Abdomen) der Vakuumbehandlung von offenem Abdomen auf subkutane Behandlung am Abdomen oder an andere Lokalisation (Neuanlage an anderer Lokalisation) erfolgte.

Beispiel 5

Eintritt 05.02.

06.02. Anlage Vakuumverbände an Abdomen links subkutan und Unterschenkel rechts subkutan (Allgemeinanästhesie)

09.02. Wechsel der Vakuumverbände an beiden Lokalisationen (Allgemeinanästhesie)

12.02. Verlegung in anderes Akutspital zur Weiterbehandlung mit liegenden Vakuumverbänden an Unterschenkel und Abdomen

Kodierung:

86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder

Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 06.02.

L 0

86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder

Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 09.02.

L 0

93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens

7 bis 13 Behandlungstage 06.02.

Da die Tage der Anlage, des Wechsels und der angebrochene Tag der Verlegung in die Erfassung der Dauer der Sogbehandlung der liegenden Vakuumverbände einfliessen, ergibt sich eine Gesamtdauer von 7 Tagen.

Beispiel 6

Stationärer Aufenthalt 01.03.-20.03.

01.03. Anlage Vakuumverband am offenen Abdomen

05.03. Wechsel Vakuumverband am offenen Abdomen

10.03. Entfernung Vakuumverband, Verschluss Abdomen

Später im Aufenthalt:

15.03. Anlage Vakuumverband subkutan Abdomen bei Nahtdehiszenz

18.03. Verschluss Haut und Subkutangewebe Abdomen nach Entfernung Vakuumverband

Kodierung:

86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder

Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 01.03.

86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder

Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 05.03.

93.57.16 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 14 bis 20

Behandlungstage 01.03.

Verschluss Abdomen gemäss medizinischer Dokumentation 10.03.

86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder

Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 15.03.

Verschluss Haut und Subkutangewebe gemäss medizinischer Dokumentation 18.03.

Auch in diesem Beispiel werden die Tage der Anlage (01.03. und 15.03.) sowie der Tag des Wechsels (05.03.) in die Erfassung der Gesamtdauer einbezogen.

Da am 11., 12., 13. und 14.03. keine Vakuumbehandlung erfolgte, dürfen diese Tage des stationären Aufenthaltes zur Gesamtdauer der Sogbehandlung nicht hinzuaddiert werden.

Behandlung auf einer IPS und/oder IMC

Für die Berechnung der Aufwandspunkte, die der korrekten Erfassung der Kodes für die Behandlung auf einer Intensivstation (IS)

(99.B7.- Intensivmedizinische Komplexbehandlung) oder Intermediate-Care Unit (99.B8.- Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit [IMCU]) dienen, werden alle Werte der pro (Pflege)-Schicht erhobenen NEMS und einmalig pro IS/IMCU-Aufenthalt SAPS II, CRIB II oder PIM III gemäss den Vorgaben des MDSi 11 SGI-SSMI. Kommission Datensatz (KDS). Minimaler Datensatz der SGI MDSi. Abschnitte 2.3.5 «Schweregrad der akuten Erkrankung» und 2.4.1 «IS spezifischer Aufwand- Score (NEMS)». (Download der aktuell gültigen Version via: https://www.sgi-ssmi.ch/de/datensatz.html) /MDSimc verwendet.

Zur Bestimmung des zutreffenden CHOP-Kodes aus den entsprechenden Subkategorien 99.B7.- (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) und 99.B8.- (Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit [IMCU]) wird wie folgt vorgegangen:

Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus SAPS II (oder PIM III, CRIB II) + Summe der NEMS aller Schichten.

Bei einer 8-Stunden Schichtdauer wird NEMS aufsummiert, bei einer 12-Stunden Schichtdauer wird die jeweils erhobene Punktzahl für NEMS mit 1.5 multipliziert.

Wird eine Patientin/ein Patient während eines stationären Falles mehrfach auf einer Intensivstation und/oder Intermediate-Care Unit desselben Spitals, oder sequentiell in verschiedenen Intensivstationen/Intermediate Care Units desselben Spitals (auch mit mehreren Standorten) betreut, werden die Summen aller NEMS der Einzelaufenthalte und die SAPS II, CRIB II oder PIM der jeweiligen Einzelau-fenthalte zusammengerechnet und der zur Gesamtsumme passende CHOP-Kode erfasst.

Bei dem Transfer/Transport einer Patientin oder eines Patienten während eines stationären Falles

  • von IS Standort A auf IS Standort B desselben Spitals oder
  • von IMCU Standort A auf IMCU Standort B desselben Spitals oder
  • von IS A auf IS B innerhalb desselben Spitalstandortes oder
  • von IMCU A auf IMCU B innerhalb desselben Spitalstandortes oder
  • von IS Standort A auf IMCU Standort B desselben Spitals oder vice versa oder
  • von IS auf IMCU innerhalb desselben Spitalstandortes oder vice versa oder
  • externe Verlegung von IS/IMCU eines Spitals auf IS/IMCU eines anderen Spitals oder vice versa

werden durch die transferierende/verlegende wie auch aufnehmende Einrichtung für die jeweilige (Pflege)-Schicht, auch wenn der Transfer/die Verlegung in der gleichen Schicht erfolgt, die entsprechenden NEMS und gemäss Bestimmungen der SAPS II, PIM III oder CRIB II erhoben.

Als aufnehmende Einrichtung gelten IS/IMCU (gemäss Richtlinien SGI und/oder KAIMC, zertifizierte einzelne Organisationseinheiten) innerhalb des gleichen Spitalstandortes, IS/IMCU in verschiedenen Standorten desselben Spitals oder in gänzlich verschiedenen Spitälern.

Diese Bestimmungen gelten auch für kurze Aufenthalte < 24h auf der Intensivstation und/oder Intermediate-Care Unit.

Es gelten die Vorgaben der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI), respektive der Kommission für Anerkennung der IMC (KAIMC).

P07m Bilaterale Operationen

Bilaterale Operationen in einer Sitzung werden nur einmal kodiert und erhalten das Kennzeichen bilateral in der Seitigkeitsvariable (Variable «behandlung_seitigkeit» usw.).

Dies gilt auch für Kodes, die die Bilateralität bereits beinhalten.

Beispiel 1

Implantation von Knie-Totalprothesen beidseits.

B 81.54.- Implantation einer Endoprothese des Kniegelenks
L 0

Beispiel 2

Bilaterale Adrenalektomie.

B 07.3 Beidseitige Adrenalektomie
L 0

P08m Revisionen eines Operationsgebietes/Reoperationen

Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

  • Behandlung einer Komplikation,
  • Durchführung einer Rezidivtherapie oder
  • Durchführung einer Operation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet oder bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet.

ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes in der CHOP durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

28.7X.- Blutstillung nach Tonsillektomie und Adenoidektomie
39.41 Stillung einer Blutung nach vaskulärem Eingriff

Existiert kein solcher Reoperationskode, ist der Eingriff möglichst spezifisch abzubilden, gefolgt von

00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet

oder

00.99.12 Offen chirurgische, thorakoskopische oder laparoskopische Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten
oder bestrahlten Gebiet

Beachte: 00.99.11 «Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet» oder

00.99.12 «Offen chirurgische, thorakoskopische oder laparoskopische Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten

oder bestrahlten Gebiet» ist nicht abzubilden, wenn die Tatsache, dass es eine Revision/Reoperation ist, bereits im Kode ersichtlich ist (z.B. Revision einer Knieprothese, Osteosynthesematerialentfernung, Verschluss einer Kolostomie etc.).

Bei Revisionseingriffen ist immer genau zu beachten, ob NUR eine Revision des Operationsgebietes allein oder ob die Revision kombiniert mit Ersatz/Wechsel eines Implantates durchgeführt wurde. Der entsprechende Kode ist zu verwenden.

Revisionseingriffe ohne Implantat-Wechsel

Werden bei Revisionseingriffen vorhandene Implantate explantiert (z.B.Aszitespumpe) und in gleicher Sitzung dieselben Implantate wieder implantiert, dürfen keine Kodes für eine Implantation oder Wechsel eines Implantats kodiert werden.

Z.B. Aszitespumpe

Der Kode 54.99.80 Einsetzen von Kathetern sowie automatischer, programmierbarer und wiederaufladbarer Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage ist nicht zu verwenden.

Zur Anwendung kommen die Kodes 54.99.81 Revision ohne Ersatz von Kathetern sowie automatischer, programmierbarer und wiederaufladbarer Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage und/oder 54.99.82 Behebung einer mechanischen Obstruktion von Kathetern einer automatischen, programmierbaren und wiederaufladbaren Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage.

Das Beispiel ist beliebig erweiterbar z.B. für Defibrillator, Pacemaker, Mammaprothese etc.

Sind bei einem Patienten bei einer stationären Behandlung mehrere Reoperationen notwendig, sind die Kodes 00.99.11 «Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet» oder 00.99.12 «Offen chirurgische, thorakoskopische oder laparoskopische Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet» nur einmal zur ersten Reoperation abzubilden.

Beispiel 1

Patientin kommt zur Sectio bei Status nach Sectio.

B 74.- Sectio caesarea und Extraktion des Fetus
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet

Gebrauch der Kodes 34.03 Wiedereröffnung einer Thorakotomie, 54.12.- Relaparotomie und 37.99.80 Reoperation an Herz und Perikard:

Die Kodes 34.03, 54.12.11 und 37.99.80 werden ausschliesslich zur Abbildung eines Wiedereingriffes verwendet, der sich auf Evakuation eines Hämatoms und/oder Exploration und/oder Hämostase beschränkt.

Ansonsten ist bei intrathorakalen, intraabdominalen oder Herz-Operationen, die mit einem spezifischen Kode abgebildet werden, im Falle einer Reoperation der Kode 00.99.11 zusätzlich zu kodieren.

Beispiel 2

Eine Reoperation zur weiteren Teilresektion des Dünndarms wird mit:

45.62 Sonstige Teilresektion am Dünndarm +
00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet

und nicht mit:

45.62 Sonstige Teilresektion am Dünndarm + den Restklassekodes 54.12.00 oder 54.12.99 kodiert.

P09i Organentnahme und Transplantation

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unterscheiden. Bei der Spende wird zwischen Lebendspende und postmortaler Spende unterschieden. Bei autogener Transplantation sind Spender und Empfänger identisch.

1. Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders

Wird eine potenzielle Spenderin oder ein potenzieller Spender zu Voruntersuchungen vor einer möglichen Lebendspende stationär aufgenommen und erfolgt die Organ- oder Gewebeentnahme nicht während desselben stationären Aufenthaltes, so ist wie folgt zu kodieren:

HD Z00.5 Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders
B 89.07.6– Untersuchung eines Lebendspenders wegen Organentnahme

Kodes aus Z52.– Spender von Organen oder Geweben sind nicht anzugeben.

2. Lebendspende

Für Lebendspender, die zur Spende von Organ oder Gewebe aufgenommen werden und bei denen eine Organ- oder Gewebeentnahme im gleichen stationären Aufenthalt erfolgt, gilt folgende Kodierrichtlinie:

HD Z52.– Spender von Organen oder Geweben
B Prozedurenkode zur Entnahme des Transplantates (siehe auch untenstehende Tabelle)
Beispiel 1

Ein Fremdspender wird zur Lebendspende einer Niere aufgenommen. Eine Nephrektomie wird durchgeführt. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.

HD Z52.4 Nierenspender
B 55.51.02 Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspende
Beispiel 2

Ein Fremdspender wird zur Lebendspende von Stammzellen aufgenommen. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.

HD Z52.01 Stammzellenspender
B 41.0A.14 Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem Knochenmark, allogen, nicht-verwandt, HLA-Identisch

oder

B 41.0A.24 Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem peripheren Blut, allogen, nicht-verwandt, HLA-Identisch

Bei autogener (= autologer) Spende und Transplantation während des gleichen stationären Aufenthaltes sind die Kodes aus Z52.– Spender von Organen oder Geweben nicht anzugeben. Die CHOP-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die Transplantation sind beide anzugeben.

3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Spital

Die Kodierung bei einem Patient, der als Organspender in Frage kommt, unterscheidet sich nicht vom üblichen Vorgehen bei der Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren: als Hauptdiagnose ist diejenige Erkrankung oder Verletzung zu kodieren, die die Aufnahme veranlasst hat, hinzukommen vorliegende Nebendiagnosen und die durchgeführten Prozeduren.

Der entsprechende Kode für die Organentnahme ist nicht zu kodieren. Ebenso ist der Kode Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Spenders eines Organs oder Gewebes nicht anzugeben.

Mit den Variablen «austrittsdatum»/«episode_ende» der SpiGes Erhebung wird der Abschluss des Falles durch das Datum und die Uhrzeit des Todes dokumentiert. Somit sind postmortale Organentnahmen nicht zu kodieren.

4. Evaluation zur Transplantation

Stationäre Abklärungen eines Patienten zur Frage, ob eine Organ- oder Gewebetransplantation angestrebt wird, werden mit einem Kode aus Kategorie

89.07.- Konsultation, als ausführlich bezeichnet

abgebildet.

5. Transplantation

Empfänger des transplantierten Organs werden wie folgt kodiert:

HD Krankheit, die den Grund für die Transplantation darstellt
B Prozedurenkode für Transplantation (siehe Tabelle)
B Kode aus 00.90.- bis 00.93.- Art eines Implantates oder eines Gewebetransplantates und Art der Organkonservierung sowie
Kennzeichnung der Todesart des Spenders («Donation after circulatory death [DCD]» und «Donation after brain death [DBD]»).
Sowie, wenn bekannt, die Kriterien der AB0 Kompatibilität.

Beachte: Es handelt sich um Zusatzkodes. Diese werden kodiert, sofern die Information nicht bereits im Prozedurenkode der Transplantation enthalten ist (z.B. bei 41.0A.- bis 41.0C.- Hämatopoetische Stammzellentnahme und -transplantation wird kein Kode

aus 00.90.- bis 00.93.- kodiert).

B Zusätzlich 99.79.11 Vorbereitung auf AB0 - inkompatible Lebendspender Organtransplantation, falls zutreffend

Die Entfernung des erkrankten Organs wird nicht kodiert.

Domino-Transplantations-Patienten (wenn der Patient während der Behandlungsphase ein Organ sowohl erhält als auch spendet (z.B. Herz/Lunge)) erhalten eine Spender-Nebendiagnose aus Z52.– Spender von Organen und Geweben und die Prozedurenkodes für die Transplantation und für die Entnahme.

6. Nachkontrolle nach Transplantation

Eine stationäre Routinenachkontrolle nach Transplantation wird kodiert mit:

HD Z09.80 Nachuntersuchung nach Organtransplantation
ND Z94.- Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation

7. Versagen oder Abstossungsreaktion nach Transplantation

Ein Versagen oder eine Abstossungsreaktion nach Transplantation eines Organs oder Gewebes oder eine Graft-versus-host-Krankheit (GVHD) wird mit einem Kode aus T86.- Versagen und Abstossung von transplantierten Organen oder Geweben abgebildet.

Im Falle einer Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen sind die Organmanifestationen einer GVHD unter Beachtung des Kreuz-Stern-Systems zu kodieren.

T86.- Versagen und Abstossung von transplantierten Organen oder Geweben wird dann als Hauptdiagnose erfasst, wenn der Zustand die Definition der Hauptdiagnose erfüllt. Die (z.B. maligne) Grunderkrankung wird anschliessend als Nebendiagnose erfasst. Diese Regelung hat Vorrang vor der Regelung SD0202 zur Wahl der Hauptdiagnose bei Neubildungen.

Beachte: Bei Nachkontrolle, Versagen oder Abstossungsreaktion ist ein Kode Z94.– Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation zusätzlich zu kodieren (im Rahmen von D05).

Organ-/Gewebeentnahme und Transplantationstabelle

Diese Tabelle ist nicht als vollständige Auflistung anzusehen.

Organ /GewebeLebendspendeTransplantation (Empfänger)
ICD-10-GMCHOPTextCHOPText
Stammzellen(STZ)Z52.0141.0A.2–Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem peripheren Blut41.0B.2–Hämatopoetische Stammzelltransplantation aus dem peripheren Blut
Knochenmark(KM)Z52.341.0A.1–Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem Knochenmark41.0B.1–Hämatopoetische Stammzelltransplantation aus dem Knochenmark
HautZ52.186.6–.–Freie Hauttransplantation und permanenter HautersatzKode je nach Lokalisation und Umfang
KnochenZ52.277.7–7A.2AKnochenentnahme zur TransplantationKnochenentnahme an der Wirbelsäule zur Transplantation76.91. –78.0–.–7A.51Knochentransplantat an GesichtsschädelknochenKnochentransplantation und KnochentranspositionKnochentransplantation und Knochentransposition an der Wirbelsäule
NiereZ52.455.51.02Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspende55.69.––Sonstige Nierentransplantation
LeberZ52.650.2C.–Partielle Hepatektomie zur Transplantation50.5–Lebertransplantation
Herz37.51.–Herztransplantation
Lunge33.5–Lungentransplantation
Herz/Lunge33.6X.–Kombinierte Herz-Lungentransplantation
Pankreas52.8–Pankreastransplantation
Kornea11.6–Korneatransplantation
Dünndarm46.97.–Darmtransplantation

P10m Adhäsiolyse

Handelt es sich um Adhäsiolyseeingriffe am Peritoneum der Organe/Organsysteme des Abdominalraumes und Beckens (viszerale, urologische, gynäkologische, neonatologische Adhäsiolysen), stehen spezifische Kodes, die den Sachverhalt der Adhäsiolyse abbilden, in der CHOP zur Verfügung.

Entsprechende Kodes befinden sich in den Organkapiteln der CHOP, z.B.:

54.5- Lösung von peritonealen Adhäsionen
65.8- Lösung von Adhäsionen an Ovar und Tuba uterina
59.02 Sonstige Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen
59.03.- Laparoskopische Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen
59.11 Sonstige Lösung von perivesikalen Adhäsionen
59.12 Laparoskopische Lösung von perivesikalen Adhäsionen

Sofern die Operationsdauer der Adhäsiolyse(n) (Zeitsumme der einzelnen Adhäsiolyseeingriffe während eines Eingriffes oder eine alleinige Adhäsiolyse z.B. nur am abdominalen Peritoneum oder nur an den Adnexen) die 60-Minutengrenze überschreitet, dürfen die entsprechenden CHOP-Kodes aus den Organkapiteln (auch mehrere gleichzeitig) kodiert werden.

Für die Summierung der Gesamt-Dauer wird nur die reine Zeit, die das Lösen betrifft, gezählt. Bei Unklarheiten erfolgt die Anfrage an den Operateur.

Die Dauer muss im Operationsbericht schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert und ggf. durch Zeitangaben (z.B. Schnitt-Naht-Zeit) aus dem Operationsprotokoll belegbar sein.

Wird die erforderliche Zeitdauer von > 60 min nicht erreicht (entweder als Zeitsumme einzelner Adhäsiolysen oder als Adhäsiolyse an einem Organ/Organsystem), darf kein Adhäsiolyse-Kode aus den CHOP-Kapiteln verschlüsselt werden.

Die Kodierung eines/mehrerer Diagnosekodes bezogen auf die Adhäsionen (Nebendiagnose) hat bei Erfüllung der Kodierregel G54 jedoch zu erfolgen.

Beispiel 1 (Adhäsiolysezeitsumme ≤ 60 min):

Eine Patientin wird mit persistierendem linksseitigem Ovarialbefund aufgenommen.

Intraoperativ werden massive postentzündliche und endometriale Verwachsungen konstatiert.

Es erfolgt eine aufwändige Adhäsiolyse (perivesikal, periuteral, periovariell, Peritoneum des Darmes). Dokumentierte Zeitsumme der Adhäsiolysen: 55 min.

Erst nach Freilegung des Befundes kann eine laparoskopische Salpingoovarektomie bei grossem, linksseitigem ovariellem Endometriom erfolgen.

Gesamt-OP-Dauer 1h 50 min.

HD N80.1 Endometriose des Ovars
L 2
ND N73.6 Peritoneale Adhäsionen im weiblichen Becken
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen

B 65.41 Salpingoovarektomie, laparoskopisch
L 2
Beispiel 2 (Adhäsiolysezeitsumme > 60 min):

Ein Patient wird wegen akuter gedeckt perforierter Sigmadivertikulitis aufgenommen.

Bei Vorliegen massiver postoperativer Adhäsionen (Status nach Vierquadranten-Peritonitis bei perforierter Appendizitis und iatrogener Harnblasenverletzung) muss eine aufwändige Adhäsiolyse erfolgen, die neben interenterischen, abdominellen Adhäsionen auch das gesamte männliche Becken betrifft.

Erst nach einer 100 min dauernden Adhäsiolyse (Zeitsumme aus Lösung perivesikaler, interenterischer und periureteraler Adhäsionen) kann eine laparoskopische Sigmaresektion erfolgen.

HD K57.22 Divertikulitis des Dickdarmes mit Perforation […]
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 45.76.21 Sigmoidektomie, laparoskopisch
B 59.12 Laparoskopische Lösung von perivesikalen Adhäsionen
B 54.51 Lösung von peritonealen Adhäsionen, laparoskopisch
B 59.03.99 Laparoskopische Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen, sonstige
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet
Beispiel 3 (Adhäsiolysezeitsumme ≤ 60 min):

Ein Patient wird wegen Bridenileus nach vorangegangener Rektumresektion bei Rektumkarzinom aufgenommen.

Es erfolgt eine laparoskopische Bridenlösung (Lösung peritonealer Adhäsionen).

Des Weiteren werden rechtsseitige periureterale, ostiumnahe Adhäsionen gelöst, die ebenfalls auf die vorangegangene Rektumresektion zurückgeführt werden.

Eine Darmentlastung durch Inzision oder Teilresektion aufgrund Ischämie ist nicht notwendig. Der Darm erholt sich sofort nach Lösung der Briden.

OP-Dauer 40 min.

HD K56.5 Intestinale Adhäsionen [Briden] mit Obstruktion
ND C20 Bösartige Neubildung des Rektums
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
L 1

B 54.21.99 Laparoskopie, sonstige
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet

Bei einer Dauer der Adhäsiolyse(n) von > 60 min wird ein Behandlungskode aus dem entsprechenden Organkapitel gewählt.

Es können zusätzlich in den Behandlungen und in den Nebenprozeduren weitere Kodes bezüglich Adhäsiolysen aus den entsprechenden Kapiteln der ICD-10-GM und der CHOP abgebildet werden.

Für die Kodierung gelten die Kodierregeln zur Nebendiagnose (G54) und zu den Behandlungen G55.

Beispiel 4 (Adhäsiolysezeitsumme > 60 min):

Eine Patientin mit massiver sekundärer Dysmenorrhoe, Dyspareunie und sekundärer Sterilität wird aufgenommen.

Es wird bei Status nach sekundärer Sectio caesarea und Appendektomie eine diagnostische Laparoskopie geplant.

Intraoperativ zeigen sich v.a. Adhäsionen zwischen den Adnexen und dem Beckenperitoneum (als Folge der Voreingriffe deklariert).

Dauer der Adhäsiolyse insgesamt 75 min, mit Fokus auf den Adnexen beidseitig. Komplikationsloses Lösen mehrerer kleiner abdomineller, interenterischer Verwachsungen rechtsseitig, Chromopertubation beidseitig, keine weiteren Massnahmen.

HD N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 65.81.10 Laparoskopische Lösung von Adhäsionen an Ovar und Tuba uterina am Peritoneum des weiblichen Beckens
L 0
B 54.51 Lösung von peritonealen Adhäsionen, laparoskopisch
L 1
B 66.8 Insufflation einer Tuba uterina
L 0
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet

Beachte: Als einzige Ausnahme für oben angegebene Kodierregel gilt die Operation nach Ladd.

Unabhängig von der Dauer der Lösung der störenden Ladd-Bänder wird der CHOP-Kode 46.99.8- gewählt.

Beispiel 5

Ein Kind wird (u.a.) mit Dünndarmileus aufgrund Malrotation aufgenommen.

(U.a.) Chirurgische Lösung von störenden Ladd-Bändern, Verwachsungen und Befestigung des Darmes in der «Prozedur nach Ladd».

HD/ND Q43.3 Angeborene Fehlbildungen, die die Darmfixation betreffen
B 46.99.81 Durchtrennung der Laddschen Bänder, offen chirurgisch

oder

B 46.99.82 Durchtrennung der Laddschen Bänder, laparoskopisch

P11h Serosaverletzung mit Übernähung

Wird im Rahmen einer Operation die Serosa verletzt, die übernäht werden muss, ist der spezifische S-Kode des verletzten Abschnittes zu kodieren. Die Übernähung selbst wird in diesem Fall nur mit einem spezifischen CHOP-Kode abgebildet, z.B. 54.67 Naht an Mesenterium, Omentum majus oder minus (nach Verletzung).

Für die Kodierung einer Komplikation müssen die Regeln G40 «Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren» und D12 «Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)» beachtet werden.

Hinweis: Die «Tunica muscularis» gehört zum Organ. Eine Verletzung der Tunica muscularis, die übernäht werden muss, wird mit dem Kode des entsprechenden Organs (Harnblase, Uterus, Darm) und nicht mit einem Kode zur Naht des Peritoneums abgebildet. Das gilt sowohl für die Diagnose als auch für die Prozedur.

Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen SD0100 – SD2200

SD0100 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten

SD0101a Bakteriämie

Eine Bakteriämie ist mit einem Kode aus

A49.– Bakterielle Infektion, nicht näher bezeichneter Lokalisation

oder einem anderen Kode, der spezifisch den Erreger benennt, z. B.

A54.9 Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet

zu kodieren.

Sie ist nicht mit einem Sepsis-Kode zu verschlüsseln.

Eine Ausnahme hiervon stellt die Meningokokken-Bakteriämie dar, die mit

A39.4 Meningokokkensepsis, nicht näher bezeichnet

zu verschlüsseln ist.

Wenn ein Kode aus den Kategorien B95.–! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind oder B96.–! Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind eine zusätzliche Information gibt, ist er abzubilden (siehe auch D04).

SD0102m Sepsis

Auswahl des Sepsis-Kodes

Die Kodes für Sepsis finden sich in folgenden Kapiteln/Kategorien:

  • In Kapitel I, in den Kategorien A40.– Streptokokkensepsis und A41.– Sonstige Sepsis, wobei die Exklusiva zu berücksichtigen sind.
  • In Kapitel I, bei den einzelnen Infektionskrankheiten (z. B. B37.7 Candidasepsis).
  • In Kapitel XVI für die Sepsis beim Neugeborenen (P36.– Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen).
  • Eine Sepsis in Zusammenhang mit Abort, ektopischer Schwangerschaft, Molenschwangerschaft, Geburt oder Wochenbett wird mit einem Kode aus Kapitel XV (O03 – O07, O08.0, O75.3, O85) zusammen mit einem Sepsis-Kode aus Kapitel I abgebildet (Reihenfolge siehe unten), um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen.
  • Obwohl der Begriff Sepsis unter manchen Kodes für Komplikationen nach medizinischen Massnahmen aufgelistet ist, muss zusätzlich ein Sepsis-Kode aus Kapitel I abgebildet werden, um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen (z. B. J95.0 Funktionsstörung eines Tracheostomas, T88.0 Infektion nach Impfung).

Definition der Sepsis gemäss 3. Internationale Konsensus-Konferenz (Singer M et al. The Third International Consensus Definitions for Sepsis and Septic Shock (Sepsis-3). JAMA 2016;315(8):801-810)

Definition der Sepsis: Nachgewiesene oder vermutete Infektion und nachgewiesene Organdysfunktion, verursacht durch eine dysregulierte Reaktion des Körpers auf einen Infekt.

Die Diagnose der Sepsis, die Dokumentation der Sepsis und die Diagnose der Sepsis-assoziierten Organdysfunktionen gemäss SOFA-Score oder Goldsteinkriterien erfolgt durch die behandelnden Ärzte. Alle Organdysfunktionen/Organkomplikationen müssen gemäss dem ihnen zugrundeliegenden Regelwerk einzeln erfasst und kodiert werden. Die Diagnosestellung erfolgt durch die Ärztin/den Arzt. Die Diagnosestellung muss in der Dokumentation nachvollziehbar sein.

Spezialfall Meningokokkenbakteriämie: hier wird eine Meningokokkensepsis verschlüsselt auch ohne Erfüllung der SOFA-Score-

Bedingungen (die Regel SD0101 bleibt bestehen).

Sepsis bei Erwachsenen

Die Organdysfunktion im Rahmen der Sepsis wird bei Erwachsenen über den SOFA-Score bestimmt (Sequential (Sepsis-related) Organ Failure Assessment Score).

Eine Sepsis mit Organdysfunktion zeigt sich über eine Zunahme des SOFA-Scores ≥ 2 innerhalb von maximal 72 Stunden. Die Kumulation der Punkte bei Verschlechterung einzelner Organsysteme um je 1 Punkt ist zulässig.

Die Erhebung des SOFA-Scores richtet sich nach den Vorgaben im Dokument «Minimaler Datensatz der SGI (MDSi)» (abrufbar unter folgendem Link: www.sgi-ssmi.ch/de -> Ressorts -> «MDSi_V30d_V5_2022_definitiv_221202».

Organdysfunktionen, die offensichtlich durch eine andere Ursache erklärt werden können, insbesondere, wenn diese vorbestehen, dürfen nicht als Kriterium zur Definition der Sepsis verwendet werden.

Beispiel für Nichterfassung einer Sepsis

Eintritt einer 56-jährigen Patientin mit Dyspnoe und Fieber.

Eine auf der Notfallstation durchgeführte aBGA zeigt eine leichtgradige hypoxische respiratorische Insuffizienz bei vorbekanntem allergischem Asthma bronchiale.

Bei Verdacht auf pulmonalen Infekt wird ein SOFA-Score erhoben, der eine Differenz von 2 Punkten (jeweils 1 Punkt Atmung und Gerinnung) aufweist. Die initiale Blutentnahme zeigt eine geringe Thrombozytopenie. Diese bleibt im Verlauf ohne weitere Konsequenzen.

Die Patientin wird mit Verdacht auf Sepsis stationär aufgenommen.

Nach weiteren Abklärungen/Diagnostik ergibt sich die Diagnose eines infektexazerbierten Asthma bronchiale mit beginnender Broncho-Pneumonie.

Bereits auf dem Notfall erhält die Patientin u.a. inhalative bronchodilatative Medikamente. Darunter sistiert die Dyspnoe zeitnah und die weiteren aBGA zeigen sich normwertig.

Die Ätiologie der beim Eintritt vorliegenden Thrombozytopenie wird anamnestisch mit zuvor eingenommenen, hochdosierten Analgetika erklärt.

Die betreuenden Mediziner dokumentieren im Austrittsbericht die vorliegenden Differenzen des SOFA-Scores nicht als sepsisbedingt.

Hauptaufwand des 3-tägigen stationären Aufenthaltes ist die antibiotische Behandlung der beginnenden Broncho-Pneumonie.

HD J18.0 Bronchopneumonie, nicht näher bezeichnet

L

ND J45.0 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]

Vorbestehende Organdysfunktionen werden nur als septische Organdysfunktion/Organkomplikation beurteilt, wenn eine sepsisbedingte akute Verschlechterung vorliegt.

Die vorbestehende Organdysfunktion definiert den Ausgangsscore. Bei fehlenden Informationen zu Vorerkrankungen eines Organsystems geht man von einer SOFA-Baseline von 0 aus.

Jede ärztlich dokumentierte sepsisbedingte Organdysfunktion oder sepsisbedingte Verschlechterung einer vorbestehenden Organdysfunktion wird erfasst, da im Rahmen der Behandlung der systemischen Erkrankung Sepsis alle vorhandenen Organdysfunktionen mitbehandelt werden.

Sequential (Sepsis-related) Organ Failure Assessment Scorea
Score
ORGANSYSTEM01234
Atmungd
PaO2/FiO2, mmHg (kPa)≥ 400 (≥ 53.3)< 400 (< 53.3)< 300 (< 40)< 200 (< 26.7) mit
respiratorischer
Unterstützunge
< 100 (< 13.3) mit
respiratorischer
Unterstützunge
oder extrakorporellen Devicesg
Gerinnung
Thrombozyten, x103/µl≥ 150< 150< 100< 50< 20
Leber
Bilirubin, mg/dl (µmol/l)< 1.2 (< 20)1.2 – 1.9 (20 – 32)2.0 – 5.9 (33 – 101)6.0 – 11.9 (102 – 204)> 12.0 (> 204)
Kardiovaskulär
Mittlerer arterieller BlutdruckMAP ≥ 70mmHgMAP < 70mmHgDopamin < 5 oder
Dobutamin (jede Dosis)b
Dopamin 5.1 – 15 oder
Adrenalin ≤ 0.1 oder
Noradrenalin ≤ 0.1b
Dopamin > 15 oder
Adrenalin > 0.1 oder
Noradrenalin > 0.1b oder mechanische Kreislaufunterstützungf
Zentrales Nervensystem
Glasgow Coma Scalec1513 – 1410 – 126 – 9< 6
Renal
Kreatinin, mg/dl (µmol/l)< 1.2 (< 110)1.2 – 1.9 (110 – 170)2.0 – 3.4 (171 – 299)3.5 – 4.9 (300 – 440)> 5.0 (> 440)
Urinausscheidung, ml/d< 500< 200 oder akutes Nierenersatzverfahren
a Adaptiert von Vincent et Al27b verabreichte Katecholamin-Dosen in µg/kg/min für mindestens eine Stundec Bei sedierten oder intubierten Patienten wird der Score angegeben, den der Patient vermutlich ohne Sedation hätte («angenommener GCS» bzw. «letzter bekannter GCS»)d Eine arterielle Blutgasanalyse ist für die Bestimmung des SOFA-Scores betreffend Funktion des Respirationstraktes zwingend.
Bei nicht beatmeten Patienten gilt folgende Annahme für FiO2: Bei O2 nasal: 0.3, Maske: 0.4, Maske mit Reservoir: 0.6.
e Nicht invasive Beatmung und High-Flow-Therapie werden im SOFA-Kontext als «respiratorische Unterstützung» gewertet.f jede Form akuter mechanischer Kreislaufunterstützung, insbes. IABP, Herzpumpen, vaECMO, vvaECMOg extrakorporelle Geräte zur Unterstützung der Oxygenation und/oder CO2 –Elimination27 Vincent JL, Moreno R, Takala J, et al; Working Group on Sepsis-Related Problems of the European Society of Intensive Care Medicine. The SOFA (Sepsis-related Organ Failure Assessment) score to describe organ dysfunction/failure. Intensive Care Med. 1996; 22(7): 707–710.

Sepsis bei Kindern

Bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gelten aktuell die Organdysfunktionskriterien in Anlehnung an Goldstein et al. 2005 gemäss «International pediatric sepsis consensus conference: definitions for sepsis and organ dysfunction in pediatrics».

Kardiovaskulär oder respiratorisch reicht die Erfüllung eines Kriteriums zur Diagnosestellung einer Organdysfunktion im Rahmen einer Sepsis. Alternativ gilt die Organdysfunktion als bestätigt, wenn mindestens 2 Kriterien der übrigen Organsysteme zutreffen.

Organdysfunktionskriterien nach Goldstein
KardiovaskulärTrotz isotonischer Infusion von ≥ 40ml/kg in einer StundeBD-Abfall (Hypotonie) < 5. Perzentile altersabhängig oder systolischer BD < 2 Standardabweichungen unter demaltersabhängigen NormalwertODERNotwendigkeit vasoaktiverMedikation zur Aufrechterhaltung des BD im Normbereich(Adrenalin, Noradrenalin oderDobutamin in jeder Dosierung;Dopamin > 5μg/kg/min)ODERZwei der folgenden Punkte:– unerklärte metabolische Azidose (Basen-Defizit > 5 mmol/l, Base Excess (BE) < -5 mmol/l)– erhöhtes Lactat arteriell > 2-fach des oberen Grenzwertes– Oligurie: Urinmenge < 0.5ml/kg/h– verzögerte Rekapillarisierung > 5 Sek.– Temperaturdifferenz Kerntemperatur/peripher > 3˚C
RespiratorischPaO2/FiO2 < 300 mmHg
(< 40 kPa) in Abwesenheit zyanotischer Herzvitien oder präexistierender Lungenkrankheiten
ODERPaCO2 > 65 mmHg (> 8.7 kPa) oder ≥ 20 mmHg (≥ 2.7 kPa) über der Baseline-PaCO2ODERBewiesener FiO2 -Bedarf > 0.5 für eine SaO2 ≥ 92% (FiO2 - Reduktionsversuch)ODERBedarf nichtelektiver invasiver oder nichtinvasiver mechanischer Beatmung
NeurologischGlasgow Coma Scale ≤ 11ODERAkute Veränderung des Mentalstatus mit GCS-Abfall ≥ 3 Punkte bei abnormaler Baseline
HämatologischTC < 80‘000/mm3 oder Abfall von 50% des höchsten gemessenen Wertes innerhalb der letzten drei Tage (für chronisch hämatologische oder onkologische Patienten)ODERINR > 2
RenalSerumkreatinin ≥ 2-fach oberer, altersabhängiger Grenzwert oder ≥ 2-fache Erhöhung der Baseline
HepatischBilirubin total ≥ 4mg/dl (≥ 68 μmol/l), nicht anwendbar bei NeugeborenenODERALAT doppelt so hoch wieoberer, altersabhängigerGrenzwert
Septischer Schock

Ein septischer Schock wird mit R57.2 abgebildet.

Der Kode R57.2 Septischer Schock wird nicht als Hauptdiagnose erfasst, auch wenn eine Sepsis und ihre Folgen die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» erfüllen, und wenn (in seltenen Fällen) die Behandlung des septischen Schocks (oder seiner Folgen) den Hauptaufwand des stationären Aufenthaltes darstellen.

Definition septischer Schock: Dieser liegt vor, wenn trotz adäquater Volumengabe ein mittlerer arterieller Druck von ≥65 mmHg nur mit Vasopressoren erreicht werden kann und ein Laktatwert >2 mmol/l vorliegt.

Reihenfolge der Kodes

Eine Sepsis wird mit folgenden Kodes in dieser Reihenfolge abgebildet:

  • Sepsiskode
  • Spezifische Erreger und zugehörige Resistenzen U80.-! bis U85! werden gemäss Regel D04 kodiert
  • Septischer Schock R57.2, wenn vorliegend
  • Infektfokus: z.B. Pneumonie

Es soll jeder Erreger, der den Infektfokus spezifiziert, und die dazugehörigen Resistenzen kodiert werden gemäss Regel D04.

  • Jede einzelne Organdysfunktion

Die Kodierung der Sepsis umfasst mindestens den Kode der Sepsis und die Angabe des Fokus, von dem der Infekt ausgeht. Ist der Infektfokus unbekannt, so wird zur Sepsis ergänzend B99 Sonstige und nicht näher bezeichnete Infektionskrankheiten kodiert. Für die Spezifizierung von Erregern oder die Angabe von Resistenzen gilt Regel D04. Weitere ND sind alle Organdysfunktionen, die sich im Rahmen der Sepsis verschlechtern.

Beispiele zur Kodierung

Beispiel 1

E. coli-Sepsis mit septischem Schock bei akuter Pyelonephritis links mit E. coli mit Multiorganversagen

Verlauf: Bei Eintritt auf der Intensivstation intubiert, beatmet bei Oxygenierungsindex (PaO2/FiO2) 155 mmHg im Rahmen einer akuten respiratorischen Insuffizienz. MAP (mittlerer arterieller Blutdruck) 60-80 mmHg unter Noradrenalin-Perfusor (0.1μg/kg/min). In der Folge akutes anurisches Nierenversagen Stadium 3, Start einer CVVHDF (continuous veno-venous hemodiafiltration) mit insgesamter Dauer von 96 Stunden. Bei einer Thrombozytopenie von 18 G/l Durchführung eines HIT-Testes (Heparin-induzierte Thrombozytopenie), der negativ ausfiel. Die Thrombozytopenie war im Verlauf regredient und kann am ehesten auf die Sepsis zurückgeführt werden. In den Urin- und Blutkulturen liess sich ein pansensibler E. coli nachweisen. Es erfolgte eine intravenöse Antibiose mit Rocephin.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
14340304

HD A41.51 Sepsis durch E. coli
ND R57.2 Septischer Schock
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND J96.09 Akute respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert, Typ nicht näher bezeichnet
ND N17.93 Akutes Nierenversagen, n.n.bez. Stadium 3
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
Beispiel 2

72-jährige Patientin mit Urosepsis durch E. coli bei akuter Pyelonephritis rechts

Verlauf: Aggravierung (sepsisbedingte zusätzliche akute Einschränkung der Nierenfunktion - «acute on chronic», Verschlechterung innerhalb 48 h) einer chronischen Niereninsuffizienz mit Kreatininwert von 140 μmol/l und Abnahme der GFR auf 25 ml/min (Baseline-Kreatinin 100 μmol/l; GFR 40 ml/min). Laborchemisch zeigten sich am zweiten Hospitalisationstag ein Bilirubinanstieg auf 1.5 mg/dl (ohne Gelbsucht) sowie eine Thrombozytopenie von 90 G/l. Es erfolgte die intravenöse antibiotische Behandlung und Rehydrierung. In der Folge Normalisierung der Leberwerte und der Thrombozytopenie bei einmaliger Verlaufskontrolle. Besserung der Nierenfunktionseinschränkung auf Niveau der Baseline-GFR im Verlauf. Entlassung nach Hause in gutem Allgemeinzustand.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
4021001

HD A41.51 Sepsis durch Escherichia coli
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND N17.91 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 1
ND N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND R17.9 Hyperbilirubinämie ohne Angabe von Gelbsucht, anderenorts nicht klassifiziert

Beispiel 3

62-jähriger Patient mit Pneumonie links mit Streptococcus pneumoniae mit/bei Bakteriämie mit Streptococcus pneumoniae.

Radiologischer Nachweis einer Pneumonie links. Reduzierter Allgemeinzustand bei Fieber 39.1 °C und begleitender Hypotonie mit mittlerem arteriellem Blutdruck von 82 mmHg. Bei initialem Verdacht auf Sepsis stationäre Aufnahme zur intravenösen antibiotischen Therapie und Kreislaufunterstützung mittels Rehydrierung. Am Folgetag laborchemisch Anstieg des Bilirubins auf 1.3 mg/dl. Mikrobiologisch erfolgt der Nachweis von Streptococcus pneumoniae im Sputum und in den Blutkulturen. Unter gezielter antibiotischer Therapie rasche Besserung des Allgemeinzustandes und Austritt nach Hause.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
1001000

Der SOFA-Score insgesamt ist kleiner als 2. Es wird keine Sepsis kodiert. Hauptdiagnose ist der Infekt. Die Kodierung der Nebendiagnosen erfolgt gemäss Kodierregel G54.

HD J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae
L 2
ND I95.8 Sonstige Hypotonie
ND A49.1 Streptokokken- und Enterokokkeninfektion nicht näher bezeichneter Lokalisation
ND B95.3! Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
Beispiel 4

Septischer Schock und moderates ARDS bei Sepsis durch Streptokokken der Gruppe A

4-jähriges Mädchen. Zuweisung mit der Ambulanz bei Somnolenz. Seit 4 Tagen Fieber bis 39.2 °C, seit zwei Tagen Erbrechen und Diarrhoe. Aktuell Verschlechterung des Allgemeinzustandes, deutlich schlapp, konnte kaum sitzen, somnolent. Beim Transport: tachypnoeisch, kühle Peripherie, initial ohne zusätzlichen Sauerstoff Spontansättigung 60%, unter 12 l/min O2 Sättigung um 92%. GCS 11, febril 39.6 °C. Verlegung auf die Abteilung Intensivmedizin zum weiteren Management bei respiratorischer Dekompensation und Somnolenz. Nach initialer Atemunterstützung am High-Flow mit 15 l/Min und FiO2 von 100% bei weiterhin stark tachydyspnoeischem Atemmuster Umstellung auf

CPAP. Hierunter keine Stabilisation und deshalb bei respiratorischer Dekompensation im Rahmen einer kardiorespiratorischen Insuffizienz Intubation (PaO2/FiO2 138 mmHg, akute hypoxische respiratorische Insuffizienz, ARDS). Bei septischem Schock mit Katecholaminbedarf Beginn einer Steroidstosstherapie und einer empirischen antibiotischen Therapie mit Cefepime. Im Verlauf V.a. Toxic Shock Syndrom mit enoraler Schleimhautblutung und Nachweis eines gekammerten Aszites, deshalb zusätzliche Therapie mit Clindamycin. Eine meningeale Beteiligung konnte bei unauffälligem Liquor ausgeschlossen werden. Nach gutem Ansprechen der Therapie erfolgte am 4. Hospitalisationstag die Extubation. Nach erfreulichem Verlauf konnten die Steroide ausgeschlichen und das Kind in ordentlichem AZ auf die Normalstation verlegt werden.

Organdysfunktionskriterien nach Goldstein
KardiovaskulärTrotz isotonischer Infusion von ≥ 40ml/kg in einer StundeBD-Abfall (Hypotonie) < 5. Perzentile altersabhängig oder systolischer BD < 2 Standardabweichungen unter demaltersabhängigen NormalwertODERNotwendigkeit vasoaktiverMedikation zur Aufrechterhaltung des BD im Normbereich(Adrenalin, Noradrenalin oderDobutamin in jeder Dosierung;Dopamin > 5μg/kg/min)ODERZwei der folgenden Punkte:– unerklärte metabolische Azidose (Basen-Defizit > 5 mmol/l, Base Excess (BE) < -5 mmol/l)– erhöhtes Lactat arteriell > 2-fach des oberen Grenzwertes– Oligurie: Urinmenge < 0.5ml/kg/h– verzögerte Rekapillarisierung > 5 Sek.– Temperaturdifferenz Kerntemperatur/peripher > 3˚C
RespiratorischPaO2/FiO2 < 300 mmHg
(< 40 kPa) in Abwesenheit zyanotischer Herzvitien oder präexistierender Lungenkrankheiten
ODERPaCO2 > 65 mmHg (> 8.7 kPa) oder ≥ 20 mmHg (≥ 2.7 kPa) über der Baseline-PaCO2ODERBewiesener FiO2 -Bedarf > 0.5 für eine SaO2 ≥ 92% (FiO2 - Reduktionsversuch)ODERBedarf nichtelektiver invasiver oder nichtinvasiver mechanischer Beatmung
NeurologischGlasgow Coma Scale ≤ 11ODERAkute Veränderung des Mentalstatus mit GCS-Abfall ≥ 3 Punkte bei abnormaler Baseline
HämatologischTC < 80‘000/mm3 oder Abfall von 50% des höchsten gemessenen Wertes innerhalb der letzten drei Tage (für chronisch hämatologische oder onkologische Patienten)ODERINR > 2
RenalSerumkreatinin ≥ 2-fach oberer, altersabhängiger Grenzwert oder ≥ 2-fache Erhöhung der Baseline
HepatischBilirubin total ≥ 4mg/dl (≥ 68 μmol/l), nicht anwendbar bei NeugeborenenODERALAT doppelt so hoch wieoberer, altersabhängigerGrenzwert

HD A40.0 Sepsis durch Streptokokken, Gruppe A
ND R57.2 Septischer Schock
ND A48.3 Syndrom des toxischen Schocks
ND B99 Sonstige und n.n.bez. Infektionskrankheiten
ND J80.02 Moderates Atemnotsyndrom [ARDS]
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz Typ I [hypoxisch]
ND R40.0 Somnolenz
Beispiel 5

Eutrophes frühgeborenes Mädchen der 25 4/7 SSW, Geburtsgewicht 710g (Perzentile 30)

Atemnotsyndrom bei Surfactantmangel, milde bronchopulmonale Dysplasie, Apnoe-Bradykardie-Syndrom des Frühgeborenen. V.a. neonatalen Infekt, V.a. late onset-Sepsis am 6. Lebenstag.

Erstversorgung: Zyanotisches Kind mit insuffizienter Spontanatmung, Herzfrequenz 80/min. Orales Absaugen und Beginn mit Maskenbeatmung. Rasch normokard, Entwicklung einer Spontanatmung mit Einziehungen und exspiratorischem Stöhnen. Intubation in der 45. Lebensminute. Verlegung auf die neonatologische Intensivstation. FiO2 maximal 0.25. Bei Frühgeburtlichkeit Gabe von Surfactant endotracheal. Durch Therapie Verbesserung der Atmungssituation mit Reduktion der Beatmungsparameter. Die Extubation erfolgte nach 17 Stunden mit anschliessender CPAP-Atemunterstützung. Am 6. Lebenstag musste das Kind bei schwerer Apnoe im Rahmen der late onset Sepsis erneut intubiert werden. Eine antibiotische Therapie mit Co-Amoxicillin und Amikacin wurde begonnen. Nach 6 Tagen erfolgreiche Extubation. Die Blutkultur blieb ohne Wachstum. Die antibiotische Therapie wurde für insgesamt 7 Tage gegeben. Zusätzlicher Sauerstoffbedarf bestand bis zum 39. Hospitalisationstag bei einer milden bronchopulmonalen Dysplasie.

Organdysfunktionskriterien nach Goldstein
KardiovaskulärTrotz isotonischer Infusion von ≥ 40ml/kg in einer StundeBD-Abfall (Hypotonie) < 5. Perzentile altersabhängig oder systolischer BD < 2 Standardabweichungen unter demaltersabhängigen NormalwertODERNotwendigkeit vasoaktiverMedikation zur Aufrechterhaltung des BD im Normbereich(Adrenalin, Noradrenalin oderDobutamin in jeder Dosierung;Dopamin > 5μg/kg/min)ODERZwei der folgenden Punkte:– unerklärte metabolische Azidose (Basen-Defizit > 5 mmol/l, Base Excess (BE) < -5 mmol/l)– erhöhtes Lactat arteriell > 2-fach des oberen Grenzwertes– Oligurie: Urinmenge < 0.5ml/kg/h– verzögerte Rekapillarisierung > 5 Sek.– Temperaturdifferenz Kerntemperatur/peripher > 3˚C
RespiratorischPaO2/FiO2 < 300 mmHg
(< 40 kPa) in Abwesenheit zyanotischer Herzvitien oder präexistierender Lungenkrankheiten
ODERPaCO2 > 65 mmHg (> 8.7 kPa) oder ≥ 20 mmHg (≥ 2.7 kPa) über der Baseline-PaCO2ODERBewiesener FiO2 -Bedarf > 0.5 für eine SaO2 ≥ 92 % (FiO2 - Reduktionsversuch)ODERBedarf nichtelektiver invasiver oder nichtinvasiver mechanischer Beatmung
NeurologischGlasgow Coma Scale ≤ 11ODERAkute Veränderung des Mentalstatus mit GCS-Abfall ≥ 3 Punkte bei abnormaler Baseline
HämatologischTC < 80‘000/mm3 oder Abfall von 50% des höchsten gemessenen Wertes innerhalb der letzten drei Tage (für chronisch hämatologische oder onkologische Patienten)ODERINR > 2
RenalSerumkreatinin ≥ 2-fach oberer, altersabhängiger Grenzwert oder ≥ 2-fache Erhöhung der Baseline
HepatischBilirubin total ≥ 4mg/dl (≥ 68 μmol/l), nicht anwendbar bei NeugeborenenODERALAT doppelt so hoch wieoberer, altersabhängigerGrenzwert
HD P22.0 Atemnotsyndrom des Neugeborenen
ND P36.9 Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen, n. n. b.
ND P39.8 Sonstige näher bez. Infektionen, für Perinatalperiode spezifisch
ND P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen
ND P27.1 Bronchopulmonale Dysplasie mit Ursprung in der Perinatalperiode
ND P07.01 Neugeborenes, Geburtsgewicht 500 bis unter 750 Gramm
ND P07.2 Neugeborenes mit extremer Unreife
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Virale Sepsis

Für die korrekte Grouperzuweisung ist bei vorliegender, ärztlich dokumentierter, viraler Sepsis B33.8 «Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten» mit dem Kode A41.8 «Sonstige näher bezeichnete Sepsis» zu kombinieren. Dies muss unabhängig davon erfolgen, ob die Sepsis als Hauptdiagnose (HD) oder als Nebendiagnose (ND) kodiert wird.

Um die zugrunde liegende Virusinfektion spezifisch anzugeben, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer anzugeben.

Bsp: 64 jährige Patientin mit Sepsis durch Influenzaviren. Seit 7 Tagen typische Grippesymptome, Husten, Halsschmerzen und starke Abgeschlagenheit, Am Eintrittstag Fieber bis 39.3 Grad, Schüttelfrost, Übelkeit, Bewusstseinstrübung. Im PCR Test konnten saisonale Influenzaviren nachgewiesen werden.

Verlauf: Im Rahmen der Sepsis kam es zu einer Bewusstseinsstörung, GCS 12, einer Thrombozytopenie 110 G/l., einer respiratorischen Insuffizienz, (PaO2/FiO2) 355 mmHg). und einer Verschlechterung der Nierenfunktion. Kreatinin 125 (μmol/l). Es erfolgte eine Überwachung auf der IMC. Unter Gabe von antiviralen und fiebersenkenden Medikamenten verbesserte sich der Zustand der Patientin.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
5110021

HD A41.8 Sonstige näher bezeichnete Sepsis
ND B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten
ND J10.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND R40.0 Somnolenz, Benommenheit
ND N17.91 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet Stadium 1
Reihenfolge der Kodes, resp. Wahl der Haupt- und Nebendiagnose
  • Manifestiert sich eine Sepsis als Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen (Komplikation) im Rahmen eines stationären Aufenthaltes, sind die Regeln D12/D16 zu berücksichtigen.
  • Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Zuständen (z.B. Sepsis und Herzinfarkt) wird die Regel G52 angewendet. Erforderte eine Sepsis während des stationären Aufenthaltes nicht den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln, wird sie als eine Nebendiagnose kodiert. Dies gilt insbesondere auch für den Infektfokus, der einen höheren Behandlungsaufwand erfordert und deshalb bei einer Sepsis möglicherweise zur HD werden kann, z.B. Sepsis bei nekrotisierender Fasziitis mit diversen Revisionseingriffen.
  • Spezialfall Meningokokkenbakteriämie: hier wird eine Meningokokkensepsis verschlüsselt auch ohne Erfüllung der SOFA-Score-Bedingungen (s. Regel SD0101).

SD0103l SIRS

Für die Verschlüsselung eines SIRS steht in der ICD-10-GM die Kategorie R65.–! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom zur Verfügung.

Es wird unterschieden zwischen SIRS infektiöser und SIRS nichtinfektiöser Genese.

Bei Vorliegen eines SIRS infektiöser Ursache ist der Infekt anzugeben, gefolgt von dem entsprechenden Kode aus R65.-!.

Bei Vorliegen eines SIRS nichtinfektiöser Genese ist die auslösende Grundkrankheit anzugeben, gefolgt von dem entsprechenden Kode aus R65.-!.

Beachte: Im Kontext der Sepsiskodierung entfällt die Diagnose R65.-!

Wenn während derselben Hospitalisation sowohl eine Sepsis als auch ein SIRS nichtinfektiöser Genese oder ein SIRS aufgrund einer anderen Infektion als derjenigen, die die Sepsis verursacht hat, auftraten und dokumentiert sind, darf das SIRS im Zusammenhang/Kontext der Sepsis-unabhängigen Krankheiten trotzdem kodiert werden.

R65.0! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese ohne Organkomplikationen
R65.1! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese mit Organkomplikationen
R65.2! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Genese ohne Organkomplikationen
R65.3! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Genese mit Organkomplikationen
R65.9! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS], nicht näher bezeichnet

Zur Angabe von Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden.

SD0104d HIV/AIDS

HIV-Kodes sind:

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV] (d.h. unsicherer Nachweis nach nicht eindeutigem serologischem Test)
B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom
Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
B20 – B24 HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
O98.7 HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit], die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
U60.–! Klinische Kategorien der HIV-Krankheit
U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit

Anmerkung: Wird in dieser Richtlinie auf die Kode-Gruppe B20 – B24 hingewiesen, so sind damit alle Kodes dieser Gruppe mit Ausnahme von B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom gemeint.

Die Kodes R75, Z21, B23.0, und B20 – B24 schliessen sich gegenseitig aus und sind während desselben stationären Aufenthaltes nicht zusammen aufzuführen.

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV]

Dieser Kode wird in Fällen von Patienten verwendet, deren Labortests auf HIV nicht gesichert positiv sind, z. B. wenn der erste Test auf Antikörper positiv ist, der zweite nicht schlüssig oder negativ ist. Dieser Kode darf nicht als Hauptdiagnose angegeben werden.

B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom

Bei einem «akuten HIV-Infektionssyndrom» (entweder bestätigt oder vermutet) ist der Kode B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom als Nebendiagnose zu den Kodes der bestehenden Symptome (z. B. Lymphadenopathie, Fieber) oder der Komplikation (z. B. Meningitis) hinzuzufügen.

Hinweis: Diese Kodieranweisung stellt eine Ausnahme zur Regel D01 «Symptome als Hauptdiagnose» dar.

Beispiel 1

Ein HIV-positiver Patient wird mit Lymphadenopathie aufgenommen. Es wird die Diagnose eines akuten HIV-Infektionssyndroms gestellt.

HD R59.1 Lymphknotenvergrösserung, generalisiert
ND B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom
ND U60.1! Klinische Kategorie A
ND U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit, gemäss Laborresultat

Nach kompletter Rückbildung der primären Erkrankung werden fast alle Patienten asymptomatisch und bleiben es für mehrere Jahre. Der Kode für das «Akute HIV-Infektionssyndrom» (B23.0) wird nicht mehr verwendet, sobald die entsprechende Symptomatik nicht mehr besteht.

Z21 Asymptomatischer HIV-Status

Dieser Kode ist nicht routinemässig, sondern nur dann als Nebendiagnose zuzuweisen, wenn ein HIV-positiver Patient zwar keine Symptome der Infektion zeigt, die Infektion aber trotzdem den Behandlungsaufwand erhöht. Da sich Z21 auf Patienten bezieht, die asymptomatisch sind und zur Behandlung einer nicht in Beziehung zur HIV-Infektion stehenden Erkrankung aufgenommen werden, wird der Kode Z21 nicht als Hauptdiagnose zugewiesen. Das Exklusivum «HIV-Krankheit als Komplikation bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (O98.7)» unter Z21 ist zu streichen.

B20, B21, B22, B23.8, B24 HIV-Krankheit

Zur Kodierung von Patienten mit einer HIV-assoziierten Erkrankung (dies kann eine AIDS-definierende Erkrankung sein oder nicht) stehen folgende Kodes zur Verfügung:

B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B22 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit
B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

Die Kodes R75 und Z21 sind in diesem Fall nicht zu verwenden.

O98.7 HIV-Krankheit, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert

Wie unter Regel SD1503 erklärt, steht der Kode O98.7 zur Verfügung, um eine HIV-Krankheit, die die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett kompliziert, abzubilden.

In der ICD-10-GM ist unter O98.7: «Krankheitszustände unter B20 – B24» noch Z21 hinzuzufügen und das Exklusivum betreffend Z21 unter O98.– ist zu streichen.

U60.–! Klinische Kategorien der HIV-Krankheit U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit

Die Kodierung der HIV-Krankheit wird mit zusätzlichen Kodes aus den Kategorien U60.–! und U61.–! abgebildet. Sie werden unabhängig voneinander so präzise wie möglich kodiert (entgegen dem Hinweis der ICD-10-GM).

In der Dokumentation des Aufenthaltes und der Diagnosenliste erwähnt der Arzt sehr häufig das im Krankheitsverlauf festgestellte schwerwiegendste Stadium, da dies der prognostisch wichtigste Faktor ist. Für die Kodierung des aktuellen Aufenthaltes ist jedoch die aktuelle klinische Kategorie mit U60.–! und die Anzahl T-Helferzellen mit U61.–! abzubilden.

U60.–! Klinische Kategorie beim aktuellen Aufenthalt:
Kodierung
Kategorie AAsymptomatische InfektionZ21 Asymptomatische HIV-Infektion
[Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
U60.1!
Persistierende generalisierte Lymphadenopathie (LAS)B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit (Persistierende) generalisierte LymphadenopathieU60.1!
Akute HIV-InfektionB23.0 Akutes HIV-InfektionssyndromU60.1!
Kategorie B(Krankheiten siehe Anhang)Infektiöse, parasitäre, bösartige Krankheiten infolge HIV-KrankheitB20.– bis B22.– und B24+ Krankheit (Reihenfolge siehe unten)U60.2!
Kategorie C(Krankheiten siehe Anhang)Infektiöse, parasitäre, bösartige Krankheiten infolge HIV-KrankheitB20.– bis B22.– und B24+ Krankheit (Reihenfolge siehe unten)U60.3!

U61.–! Laborkategorie im aktuellen Aufenthalt

U61.1! Kategorie 1 500 und mehr CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut
U61.2! Kategorie 2 200 bis 499 CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut
U61.3! Kategorie 3 Weniger als 200 CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut
U61.9! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen nicht näher bezeichnet

Beispiel: Bei einem asymptomatischen Patient wird ein Z21 und U60.1! abgebildet. Der U61.–! wird gemäss den aktuell gemessenen T-Helferzellen kodiert (falls nicht dokumentiert, wird U61.9! kodiert).

Reihenfolge und Auswahl der Kodes

Ist die HIV-Krankheit Hauptanlass für den Spitalaufenthalt des Patienten, ist der entsprechende Kode aus B20 – B24 (ausser B23.0) oder O98.7 als Hauptdiagnose zu verwenden. Zusätzlich sind entgegen der Nebendiagnosendefinition alle bestehenden Manifestationen der HIV-Krankheit zu kodieren, unabhängig davon, ob sie Aufwand generierten oder nicht.

Beispiel 2

Patientin mit HIV Stadium C mit immunoblastischem Sarkom wird hospitalisiert zur antiretroviralen Therapie. Sie leidet auch an HIV-bedingtem Mundsoor.

HD B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND U60.3! Klinische Kategorie der HIV-Krankheit, Kategorie C
ND U61.–! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen, gemäss den aktuellen Laborwerten
ND C83.3 Diffuses grosszelliges B-Zell-Lymphom
ND B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND B37.0 Candida-Stomatitis

Ist eine spezielle Manifestation der bekannten HIV-Krankheit Hauptanlass für den Spitalaufenthalt, ist die Manifestation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus B20 – B24 (ausser B23.0) oder O98.7 ist als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) anzugeben.

Beispiel 3

Ein Patient wird zur Behandlung eines Mundsoors aufgrund einer bereits bekannten HIV-Infektion aufgenommen.

HD B37.0 Candida-Stomatitis
ND B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND U60.2! Klinische Kategorie der HIV-Krankheit, Kategorie B
ND U61.–! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen, gemäss den aktuellen Laborwerten

SD0105a Echter Krupp – Pseudokrupp – Kruppsyndrom

Beim hierzulande eher seltenen echten Krupp handelt es sich um eine diphtheriebedingte Rachen- und Kehlkopfentzündung, die durch A36.0 Rachendiphtherie resp. A36.2 Kehlkopfdiphtherie kodiert wird. Unter dem Begriff «Kruppsyndrom» werden verschiedene Erkrankungen geführt, namentlich der virale, der spastische, der bakterielle sowie der echte (diphtherische Krupp) und der falsche Krupp (Pseudokrupp).

Es ist wie folgt zu kodieren, übereinstimmend mit ICD-10-GM:

Echter Krupp (Kehlkopfdiphtherie) A36.2 Kehlkopfdiphtherie

Viraler Krupp J05.0 Akute obstruktive Laryngitis [Krupp]

Pseudokrupp oder falscher (spastischer) Krupp J38.5 Laryngospasmus (Pseudokrupp)

Bakterieller Krupp J04.2 Akute Laryngotracheitis

SD0106m COVID-19

Im Kontext der COVID-19-Pandemie (Infektion mit SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 [SARS 2])), wurden für die Erfassung spezifische ICD-10-GM-Kodes bereitgestellt:

  • U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
  • U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen
  • U08.9 COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet
  • U09.9! Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
  • U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
  • U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet
  • U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
  • U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

Der Kode U04.9 Schweres akutes respiratorisches Syndrom [SARS], nicht näher bezeichnet wird nicht im Kontext der COVID-19-Pandemie kodiert. Er ist dem Erreger der Coronavirus-Pandemie 2002/2003 vorbehalten.

Fallbeispiele, um die Verwendung der Kodes U07.1! U07.2! und U99.0! zu erklären

Beachte:

  • Die unten aufgeführten Fallbeispiele und die vorgeschlagenen Kodes sind nicht als abschliessend zu betrachten. Die geltenden Kodierungsrichtlinien und Abrechnungsregeln sind zu berücksichtigen, insbesondere G52 «Die Hauptdiagnose», G54 «Die Nebendiagnosen», D09 «Verdachtsdiagnosen», D15 «Verlegungen», SD0102 «Sepsis», SD0103 «SIRS» und SD1002 «Respiratorische Insuffizienz».
  • Der in der untenstehenden Tabelle verwendete Terminus «Primär-ICD» ist nicht gleichbedeutend mit «Hauptdiagnose».
  • Für den seltenen Fall einer Fallzusammenführung (aufgrund Rückverlegung) im Kontext SARS-CoV-2 wird im zusammengeführten Fall der U07.1! oder U07.2! Kode gewählt, der am Ende des letzten Aufenthaltes tatsächlich feststeht.
  • Bei stationären Aufenthalten mit prophylaktischer Isolierung ohne Test, im Kontext SARS-CoV-2-Pandemie, ohne Verdachtskriterien darf kein U07.2! verschlüsselt werden.
  • Erläuterungen zum U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2:
  • Der Kode U99.0! darf in einem Fall nicht mehrfach kodiert werden, z.B. bei mehrfach durchgeführtem Test.
  • Mit «speziellen Verfahren» sind labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemeint.
  • Der U99.0! kann bei einem Verdachtsfall und durchgeführtem Test mit unspezifischem Testergebnis zusammen mit dem U07.2! kodiert werden (s. Bedingungen zur Erfassung des U07.2! unten).
  • Der U99.0! darf nicht zusammen mit dem U07.1! erfasst werden. U07.1! impliziert den Virusnachweis.
  • Für die Durchführung der labordiagnostischen Tests wird kein Prozeduren-Kode erfasst.

  • Wurde eine Infektion mit SARS-CoV-2 sicher ausgeschlossen, darf der U07.2! nicht erfasst werden. Bei eindeutigen Test ergebnissen mit Ausschluss des COVID-19-Erregers ist der Sekundär-Kode U99.0! zu erfassen. o Für die Erfassung des Kodes U07.2! müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Es muss eine (spezifische oder unspezifische) COVID-19-Symptomatik vorliegen und ein epidemiologischer Verdacht bestehen, und es darf kein eindeutiger Virusnachweis im Testergebnis (negatives oder unspezifisches Testergebnis oder nicht durchgeführter Test) vorliegen. Ist keine (spezifische oder unspezifische) COVID-19-Symptomatik vorhanden, obwohl ein epidemiologischer Verdacht besteht (z.B. direkte Kontaktperson), darf der Kode U07.2! nicht erfasst werden.
  • Zur viralen Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 bitte spezifischen Abschnitt nach der Tabelle berücksichtigen.

Virale Sepsis aufgrund SARS-CoV-2

Bei vorliegender, ärztlich dokumentierter, viraler Sepsis, aufgrund SARS-CoV-2-Infektion, wird B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten kodiert. Dieser Kode enthält die Information «Sepsis» nicht. Für die korrekte Grouperzuweisung ist bei vorliegender, ärztlich dokumentierter, viraler Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 der Kode B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten immer mit dem Kode A41.8 Sonstige näher bezeichnete Sepsis zu kombinieren.

Es ist zu beachten, dass die sepsisbezogenen Kodes der Rubrik A40.- bis A41.- eigentlich den bakteriell bedingten Infektionen vorbehalten sind, die im Kontext SARS-CoV-2 – Infektion zusätzlich begleitend auftreten können.

Es gelten die Regeln von SD0102 «Sepsis» und G52 «Hauptdiagnose».

Für die korrekte klassifikatorische Einordnung muss der Kode B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten gefolgt von dem Kode U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen erfasst werden.

Erfüllt die Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 die Bedingungen der Hauptdiagnoseregel, gilt folgende Reihenfolge der Kodeerfassung:

HD A41.8 Sonstige näher bezeichnete Sepsis
ND B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten
ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND wenn vorhanden, U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
ND Infektfokus usw.

weitere Kodes gemäss Reihenfolge in Kodierregel SD0102 «Sepsis»

Erfüllt die Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 nicht die Bedingungen der Hauptdiagnose, gilt folgende Reihenfolge der Kodeerfassung:

HD J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren o.a.

L

ND A41.8 Sonstige näher bezeichnete Sepsis
ND B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten
ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND wenn vorhanden, U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
ND Infektfokus usw.

weitere Kodes gemäss Reihenfolge in Kodierregel SD0102 «Sepsis»

Stationäre Behandlung aufgrund von Fieber nach Impfung gegen COVID -19

Tritt nach Anwendung eines COVID-19-Impfstoffs Fieber auf und erfolgt dahingehend eine stationäre Behandlung, wird folgende Kodierung empfohlen:

HD R50.88 Sonstiges näher bezeichnetes Fieber
ND U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet

Der Kode für arzneimittelinduziertes Fieber R50.2 Medikamenten-induziertes Fieber [Drug fever] ist nicht zu verwenden.

FallbeispielePrimär-ICDSekundär- ICDKlinisches Bild vorhandenLabor- diagnostischer Nachweis
Sepsis (viral) aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19)ggf. + zusätzliche bakterielle Infektion,ggf. + J96.- Respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert und/oderggf. J80.0- Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS] usw.A41.8 und B33.8 und+weitereU07.1!spezifischja
Pneumonie aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19)ggf. + R65.0! SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation,ggf. + J96.- Respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert und/oderggf. J80.0- Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS] usw. J12.8+weitereU07.1!spezifischja
Akute Laryngitis aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19) mit ErregernachweisJ04.0U07.1!spezifischja
Fieber und/oder Husten (und weitere spezifische Symptome) im Kontext SARS-CoV-2 (COVID-19) mit ErregernachweisR50.88 und/oder R05 (usw.)U07.1!spezifischja
Asymptomatische nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV-2Z22.8U07.1!nicht vorhandenja
Klinischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger sicher ausgeschlossenSymptom/ManifestationU99.0!spezifisch und unspezifischVirus sicherausgeschlossen
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da kein LabortestSymptom/Manifestation undZ20.8U07.2!spezifisch und unspezifischKein Labortest
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da Labor-Testergebnisse unspezifischSymptom/Manifestation undZ20.8U07.2!undU99.0!spezifisch und unspezifischTestergebnis unspezifisch
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger sicher ausgeschlossenSymptom/Manifestation undZ20.8U99.0!spezifisch und unspezifischVirus sicher ausgeschlossen
Epidemiologischer Verdachtsfall (Kontaktperson) ohne COVID-19 Symptome (wenn stationäre Behandlung) am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da kein LabortestZ20.8nicht vorhandenKein Labortest
Epidemiologischer Verdachtsfall (Kontaktperson) ohne COVID-19 Symptome (wenn stationäre Behandlung) am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da Labor-Testergebnisse unspezifisch oder sicher ausgeschlossenZ20.8U99.0!nicht vorhandenTestergebnis unspezifischoder negativ
Person ohne klinisch-epidemiologischen Verdacht auf Infektion mit SARS-CoV-2, Test ausgeführt, Erreger sicher ausgeschlossenZ11U99.0!nicht vorhandenVirus sicher ausgeschlossen

SD0200k Neubildungen

Allgemeiner Hinweis:

Das Kapitel SD0200 «Neubildungen» muss zur Behandlung aller Neubildungen angewendet werden. Dies gilt sowohl für die malignen wie benignen Neubildungen als auch für die Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens.

Maligne Neubildungen: z.B. Karzinom (Prostatakarzinom, Endometriumkarzinom), Sarkom, selten Thymome oder Meningeome mit WHO-Grad III (die histopathologisch eindeutig als maligne klassifiziert werden), Lymphome, Leukämien oder andere bösartige immunproliferative Erkrankungen etc.

Benigne Neubildungen: z.B. Adenome (Prostata etc.), Myome (Uterus etc.), Lipome (z.B. des Unterhautfettgewebes oder des viszeralen Fettgewebes), Meningeome mit WHO-Grad I (die histopathologisch eindeutig als benigne klassifiziert werden) etc.

Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens: z.B. Borderlinetumor des Ovars, Meningeom WHO Grad II, Thymome und andere Tumore, deren Dignität histopathologisch nicht eindeutig in benigne oder maligne klassifiziert werden kann.

In der Klassifikation ICD gibt es zwei Systeme, um Tumore zu kodieren: eine Klassifizierung nach der Lokalisation und eine Klassifizierung nach der Morphologie.

Für die SpiGes Erhebung wird nur die Kodierung nach der Lokalisation und organbezogen verwendet. Die entsprechenden Kodes stammen aus dem Kapitel II (C00 – D48) des systematischen Verzeichnisses.

Tabelle der klassischen ICD-10-GM-Kodes für Neubildungen im alphabetischen Verzeichnis

Am Ende des alphabetischen Verzeichnisses unter dem Begriff «Neubildungen» befindet sich eine Tabelle, in der die Kodes nach der Lokalisation der meisten Tumoren klassifiziert sind. Jeder Lokalisation entsprechen im Allgemeinen fünf (manchmal vier) mögliche Kodes, entsprechend der Malignität und der Art des Tumors. Es ist selbstverständlich auch möglich, den Kode im alphabetischen Verzeichnis unter seinem histologischen oder morphologischen Namen zu suchen, dort wird jedoch nur in seltenen Fällen direkt auf einen präzisen Kode aus dem Kapitel II verwiesen, z.B. Melanom (maligne), sondern fast immer auf die Tabelle «Neubildungen».

BösartigIn situGutartigUnsicherer/unbekannter Charakter
PrimärSekundär
– BauchC76.2C79.88D09.7D36.7D48.7
– HöhleC76.2C79.88D09.7D36.7D48.7
– OrganeC76.2C79.88D36.7D48.7
– WandC44.5C79.2D04.5D23.5D48.5
– AkromionC40.0C79.5D16.0D48.0

1. Suche nach der Lokalisation

2. Suche nach dem Kode entsprechend Malignitätsgrad und Art des Tumors

Beispiel 1

Chondrosarkom des Akromion.

Die Suche erfolgt in der Tabelle der Neubildungen unter der entsprechenden Lokalisation, dann in der ersten Spalte, weil es sich um einen Primärtumor handelt:

C40.0 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten; Skapula und lange Knochen der oberen Extremität.

Der Begriff Chondrosarkom erscheint im alphabetischen Verzeichnis, dort wird aber auf die Tabelle «Neubildungen» verwiesen.

Beispiel 2
Muzinöses Zystadenom des Ovars ohne Malignitätsnachweis D27 Gutartige Neubildung des Ovars
Muzinöses Zystadenom des Ovars, maligne C56 Bösartige Neubildung des Ovars
Muzinöses Zystadenom des Ovars, Borderlinetyp D39.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Ovars

Zur Anwendung der Tabelle finden sich spezielle Hinweise im alphabetischen Verzeichnis der ICD-10-GM, unmittelbar vor der «Tabelle der Neubildungen».

Wenn durch die Suche im alphabetischen Index ein histopathologischer Tumor nicht mit einem lokalisationsspezifischen Kode abgebildet werden kann, erfolgt die Suche und Kodierung gemäss Tabelle «Neubildungen» nach Lokalisation oder Organbezogenheit.

z.B. bei Hämangiom der Harnblase, nach alphabetischem Index:

D18.08 Hämangiom, sonstige Lokalisation

nach der Tabelle «Neubildungen», nach Lokalisation, organbezogen:

D30.3 Gutartige Neubildung der Harnorgane, Harnblase

Somit ist hier D30.3 der korrekte organbezogene Kode, obwohl dabei die Information, dass es sich um ein Hämangiom handelt, verloren geht.

Maligne Tumore des hämatopoetischen/lymphatischen Systems

Die Primärtumoren des hämatopoetischen und des lymphatischen Systems (Lymphome, Leukämien etc.) werden nicht nach der Lokalisation kodiert, sondern nach der Morphologie. Sie finden sich aus diesem Grund nicht in der Tabelle der Neubildungen. Die fünfte Stelle dieser Kodes erlaubt zu unterscheiden, ob mit oder ohne Remission.

Beispiel 3
C91.0– Akute lymphatische Leukämie
C91.00 Ohne Angabe einer kompletten Remission, in partieller Remission
C91.01 In kompletter Remission

SD0202m Auswahl und Reihenfolge der Diagnosen

Die unter SD0202 aufgeführten Regeln betreffend die Wahl der Hauptdiagnose im Kontext von Tumorerkrankungen gelten nur, wenn keine andere eigenständige, tumorunabhängige Erkrankung (z.B. Herzinfarkt) die Definition der Hauptdiagnose erfüllt.

Bei Vorliegen einer tumorunabhängigen Erkrankung / Zustand / Manifestation wird die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» angewendet.

Beispiel 1

Eintritt zur beidseitigen Operation von Inguinalhernien (inkarzeriert, kein Rezidiv).

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines lymphogen (Becken) metastasierten Prostatakarzinoms erfolgt im stationären Setting am vorletzten Hospitalisierungstag die Verabreichung einer Chemotherapie im Zyklus.

Die Behandlung der beidseitigen Inguinalhernien wird in der medizinischen Dokumentation als Hauptaufwand des Aufenthaltes deklariert.

HD K40.00 Doppelseitige Hernia inguinalis mit Einklemmung, ohne Gangrän, nicht als Rezidivhernie bezeichnet
L 0
ND C61 Bösartige Neubildung der Prostata
ND C77.5 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intrapelvine Lymphknoten
B Operation Hernia inguinalis gemäss medizinischer Dokumentation
L 0
B Chemotherapie gemäss medizinischer Dokumentation
Beispiel 2

Notfalleintritt aufgrund Herzinfarkt (Vorderwand) bei koronarer 3-Gefässerkrankung. Notfallkoronarintervention und folgende Bypassoperation.

Aufgrund eines zusätzlich vorliegenden Rektumkarzinoms erhält der Patient Chemo- und Immuntherapie im Zyklus zur besseren Überwachung im letzten Drittel des stationären Aufenthaltes. Es treten Komplikationen der Tumortherapie (Mukositis Verdauungstrakt n.n.bez. und Neutropenie) auf, die die Hospitalisierungszeit weiter verlängern.

In der Gesamtschau aller Befunde übersteigen die Aufwände hinsichtlich der Herzerkrankung dennoch die Aufwände der Tumorbehandlung und ihrer Folgen.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand
ND I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäss-Erkrankung
ND C20 Bösartige Neubildung des Rektums
ND K92.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Verdauungssystems
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D70.19 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, nicht näher bezeichnet
B Bypassoperation gemäss medizinischer Dokumentation
B Koronarintervention gemäss medizinischer Dokumentation
B Chemotherapie und Immuntherapie gemäss medizinischer Dokumentation

Beachte:

Obwohl in den Beispielen 1 und 2 eine systemische Tumortherapie verabreicht wurde, gelangt dennoch die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung, da zwei voneinander unabhängige Erkrankungen gleichzeitig bestehen.

Siehe dazu auch unter Absatz «Systemische Therapie».

Hinweis:

Auch wenn die Behandlung einer malignen Neubildung in einem Fall nur die Bedingungen der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnosen» erfüllt, sind zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastasen und vorhandenes Carcinoma in situ ebenfalls als Nebendiagnose anzugeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Das gleiche gilt für die Behandlung von Metastasen, die die Nebendiagnosenregel bei Vorliegen eines anderen Zustandes als Hauptdiagnose erfüllt. Dann wird der entsprechende Primarius gemäss Vorgaben und entgegen der KR G54 ebenfalls erfasst. Das «Beachte» zu «vorhanden» (beschrieben) ist zu berücksichtigen.

Beispiel 3

Aufnahme einer Patientin zur Entfernung eines Uterus myomatosus (vorwiegend intramurale, auch submuköse Myome) bei anhaltenden Blutungsstörungen (ätiologisch den Myomen zugeordnet). Während des Aufenthaltes erleidet die Patientin erstmals einen epileptischen Anfall. Eine chronische Eisenmangelanämie (aufgrund Hypermenorrhoe) wird diagnostiziert und Eisen i.v. substituiert.

Die Diagnostik mittels MRI zeigt den hochgradigen Verdacht auf ein Meningeom. Nach Etablierung antiepileptischer Medikamente Entlassung nach Hause und Planung der weiteren Meningeom-bezogenen Behandlungen.

Die operative Sanierung des Uterus myomatosus wird als Hauptaufwand des Falles deklariert.

HD D25.1 Intramurales Leiomyom des Uterus
ND D25.0 Submuköses Leiomyom des Uterus
ND D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch)
ND D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
B Hysterektomie gemäss medizinischer Dokumentation
B MRI Neurokranium

Maligne Neubildungen/Carcinoma in situ

Der Kode für die maligne Neubildung und/oder das Carcinoma in situ ist als Hauptdiagnose für jeden Spitalaufenthalt zur Behandlung der malignen Neubildung und/oder des Carcinoma in situ oder zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapien) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms/eines Carcinoma in situ folgen. Denn obwohl das Malignom/Carcinoma in situ operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen notwendigen Folgebehandlungen und/oder Folgediagnostik des Malignoms und/oder Carcinoma in situ hospitalisiert.

Sofern eine Patientin/ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms, eines Carcinoma in situ und/oder von Metastasen benötigt, ist bei jedem weiteren Spitalaufenthalt, bei dem eine (geplante) Folgeoperation durchgeführt wird, das Malignom/Carcinoma in situ/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/das Carcinoma in situ/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird während des darauffolgenden Spitalaufenthaltes nach wie vor wegen des Malignoms/des Carcinoma in situ/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/das Carcinoma in situ/die Metastasen ist/sind auch der Anlass für (geplante) Folge-Operationen.

Der Terminus «Folgen» in dieser Kodierregel ist auch gemäss Kodierregel D07 «Geplante Folgeeingriffe» zu betrachten.

Für stationäre Aufenthalte aufgrund Störungen nach medizinischen Massnahmen, therapiebedingten Folgen/Erkrankungen im Kontext von Tumorerkrankungen wird auf die Kodierregel SD0205 verwiesen.

Beispiel 4

Patientin mit Mastektomie und Axilladissektion bei Mammakarzinom (und lobulärem CIS) vor 2 Jahren und postoperativer adjuvanter Chemotherapie. Sie wird aktuell für einen Mamma-Aufbau mittels Expander und Musculus latissimus dorsi-Lappen aufgenommen. Andere therapeutische oder diagnostische Massnahmen bezüglich der malignen Grunderkrankung erfolgen nicht.

HD C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L
ND D05.0 Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse

Beachte: Bei gleichzeitigem Vorliegen von einem Karzinom (z.B. auf Boden eines ausgedehnten CIS) und Carcinoma in situ ist der bösartige Tumor vor dem Carcinoma in situ zu erfassen.

Beispiel 5

Eintritt zur bilateralen Mastektomie bei beidseitigem Carcinoma in situ (stanzbioptisch gesichert).

Im postoperativen histopathologischen Bericht wird ein ausgedehntes, beidseitiges duktales Carcinoma in situ und ein kleiner Anteil eines invasiven Karzinoms (Grösse 0.4 x 0.3 mm, rechts 9-Uhr-Achse) dokumentiert.

HD C50.8 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], mehrere Teilbereiche überlappend
L 1
ND D05.1 Carcinoma in situ der Milchgänge
L 0

Beispiel 6

Eintritt zur geplanten Re-TUR-B bei Harnblasenkarzinom (beide Seitenwände) und Instillation von zytotoxischen Medikamenten.

HD C67.2 Bösartige Neubildung der Harnblase, laterale Harnblasenwand
L 0

B TUR-B
B Reoperation
B Instillation zytotoxischer Medikamente

Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Spitalaufenthaltes ab.

Bei gleichzeitiger Behandlung/Diagnostik von malignen Tumoren/Neubildungen UND Metastasen UND systemischer Therapie gelangt die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung.

  • Diagnostik/Behandlung des primären Tumors: Der Primarius, (lokale) Rezidivprimarius ist als Hauptdiagnose zu kodieren. Zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastasen und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert). Primärtumoren mit unbekannter Lokalisation (CUP) werden mit C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation kodiert.

Beispiel 7

Ein Patient wird zur Teilresektion der Lunge wegen eines Bronchialkarzinoms des Oberlappens eingewiesen.

HD C34.1 Bösartige Neubildung des Oberlappen (-Bronchus)
L

  • Diagnostik/Behandlung von Metastase(n): Die Metastase(n) wird/werden als Hauptdiagnose und der Primarius oder (lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) angegeben. Zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beispiel 8

Eine Patientin wird zur Resektion von Lebermetastasen eines resezierten kolorektalen Karzinoms stationär aufgenommen.

HD C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber
ND C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang

  • Systemische Therapie (Ganzkörperbestrahlung, iv-Radiotherapie, systemische Chemotherapie oder sonstige systemische Tumortherapien wie z.B. Hormontherapien; siehe Beispiel 10) des Primärtumors und/oder der Metastasen: Der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius wird als Hauptdiagnose angegeben.

Zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Primärtumoren mit unbekannter Lokalisation (CUP) werden mit C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation kodiert.

Beispiel 9

Ein Patient wird zur systemischen Chemotherapie bei Lebermetastasen eines resezierten kolorektalen Karzinoms stationär aufgenommen.

HD C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
ND C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber

Bei gleichzeitiger Behandlung einer malignen Erkrankung, die systemisch behandelt wird, und einer von der malignen Neubildung unabhängigen Erkrankung / Zustand / Manifestation im gleichen stationären Aufenthalt gelangt die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung und die hier befindliche Kodierregel wird ausser Kraft gesetzt.

Siehe dazu Beispiele 1 und 2.

Beispiel 10

Eintritt einer 84-jährigen Patientin mit dekompensierter Herzinsuffizienz NYHA 3-4 zur Rekompensation und Medikamenteneinstellung auf die Abteilung «Innere Medizin». Sie leidet zusätzlich an einem bereits vor 1.5 Jahren operierten, in die axillären Lymphknoten metastasierten Mammakarzinom rechts oberer äusserer Quadrant.

Momentan keine Chemotherapie geplant, stable disease.

Aufgrund eines Östrogen-Rezeptor-positiven Karzinoms erhält sie während des Aufenthaltes eine weitere fällige Injektion eines Östrogenblockers.

HD I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe
ND C50.4 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], oberer äusserer Quadrant der Brustdrüse
L 1
ND C77.3 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, axilläre Lymphknoten und
Lymphknoten der oberen Extremität
L 1
  • Diagnostik/Behandlung des Primärtumors als auch der Metastase(n): Diejenige Diagnose, die den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert (gemäss Regel G52), ist als Hauptdiagnose zu wählen. Gemäss dokumentiertem medizinischem Aufwand können sowohl Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n) als Hauptdiagnose in Frage kommen.

Zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder der Tumor und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beispiel 11

Eintritt zur Operation einer Knochenmetastase (Sternum) bei primärem Karzinom im vorderen Mediastinum.

Am Ende des Aufenthaltes erfolgt die Verabreichung einer systemischen Chemotherapie.

Ärztlich deklarierter Hauptaufwand des stationären Falles ist die Behandlung der sekundären Neubildung Sternum.

HD C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND C38.1 Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura, vorderes Mediastinum
Beispiel 12

Eintritt einer Patientin zur Lymphknotenbiopsie bei Verdacht auf inguinale Lymphknotenmetastasen (rechts) eines malignen Melanoms der rechten Labia majora.

Das Staging bestätigt den Verdacht.

Die Patientin erhält im gleichen Aufenthalt eine systemische Therapie mit Chemotherapeutika und Immuntherapie mit Antikörpern.

Die medizinische Dokumentation lässt erkennen, dass die systemische Behandlung einen höheren Aufwand an Mitteln und Aufwänden im Sinne der Kodierregel G52 benötigte als das Staging mittels Lymphknotenbiopsie.

HD C51.0 Bösartige Neubildung der Vulva, Labium majus
L 1
ND C77.4 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, inguinale Lymphknoten und
Lymphknoten der unteren Extremität
L 1

Bei gleichzeitiger systemischer Therapie und Behandlung Metastase (Beispiel 11) und Diagnostik einer Metastase (Beispiel 12) erfolgt die Bestimmung des Hauptaufwandes gemäss Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose».

  • Palliativbehandlung des Tumorpatienten: Der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius) ist als Hauptdiagnose, vorhandene (beschriebene) Metastasen und/oder Carcinoma in situ sind als Nebendiagnosen abzubilden, unabhängig davon, ob dieser/diese direkt behandelt wird/werden oder nicht und entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer ND postuliert.

Beachte: In seltenen Fällen sind für die Notwendigkeit einer Palliativbehandlung einer Tumorerkrankung die Metastasen verantwortlich (z.B. zerebral metastasiertes Mammakarzinom, Aufnahme zur Palliativbehandlung aufgrund sämtlicher zerebraler Folgen).

In diesen Fällen ist der Tumor in die HD zu wählen, der für die Palliativbehandlung im Vordergrund stand.

Falls eine Metastase Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben, sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert.

  • Symptombehandlung: Wenn bei einer Patientin/einem Patienten ausschliesslich ein, resp. mehrere Symptome der Tumorerkrankung behandelt werden und am Tumor keine Massnahme durchgeführt wird, ist der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius, Metastasen), dessen Symptombehandlung den meisten Aufwand (G52) erzeugt hat, als Hauptdiagnose abzubilden. Falls eine Metastase Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben, sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder Carcinoma in situ (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beachte: Sämtliche Aufzählungen und Beispiele sind nicht als vollständig für die Kodierung zu betrachten und dienen ausschliesslich als Anhaltspunkte/Hinweise.

Als Symptome einer Tumorerkrankung zählen z.B.:

– Progrediente, diffuse Schmerzen bei ossärer Metastasierung
– Dyspnoe bei Lungenkarzinom
– Schwindel, Erbrechen bei zerebraler Metastasierung
– Dysphagie bei Oesophaguskarzinom
– Tumorblutung
  • Bei Auftreten und Behandlungsnotwendigkeit einer/mehrerer mit einem Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)) ätiologisch verbundener Erkrankung(en) und ohne dass am Tumor selbst Massnahmen durchgeführt wurden, gilt als Hauptdiagnose der Tumor, mit dem die Erkrankung direkt zusammenhängend ist und die den meisten Aufwand (G52) erzeugt hat. Falls eine Metastase Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).
Die Erkrankung selbst ist bei Erfüllung der Kodierregel G54 zusätzlich zu kodieren.

Ist der ärztlichen Dokumentation kein eindeutiger Hinweis zu entnehmen, ob eine Erkrankung mit dem Tumor ätiologisch verbunden ist oder unabhängig davon betrachtet werden muss, ist zwingend die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu konsultieren.

Als mit einem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankungen zählen z.B.:

– Epilepsie bei zerebraler Metastasierung oder benignem Meningeom
– Poststenotische Pneumonie bei Bronchuskarzinom
– Wirbelkörperfraktur bei ossären Metastasen
– Anämie bei ossärer Metastasierung
– Leberversagen bei Obstruktion des Ductus choledochus durch ein Pankreaskopfkarzinom
– Mechanischer Ileus bei Kolonkarzinom
Beispiel 13

Eintritt einer Patientin mit erstmals aufgetretenem tonisch-klonischem Anfall.

Die Diagnostik u.a. mit Schädel-CT ergibt eine strukturelle Epilepsie bei frontaler Raumforderung mit Verdacht auf benignes Falx-

Meningeom.

Eine Medikation mit Antiepileptika wird etabliert und die Patientin in mittelfristiger Zukunft für die Behandlung des Meningeoms aufgeboten.

HD D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
ND G40.2 Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit
komplexen fokalen Anfällen

Zu den mit einer Tumorerkrankung ätiologisch verbundenen Symptomen/Erkrankungen werden für die Kodierung auch die paraneoplastischen Symptome/Syndrome gezählt.

Auch in diesen Fällen wird der zugrundeliegende, das paraneoplastische Symptom/Syndrom direkt auslösende Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)) in die HD gewählt.

Das Symptom/Syndrom oder einzelne Manifestationen (wenn kein eigenständiger Syndrom-Kode in der ICD-10-GM vorhanden ist) sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) werden in die Nebendiagnose gewählt (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Ist der ärztlichen Dokumentation kein eindeutiger Hinweis zu entnehmen, ob bei Vorliegen eines(-er) Symptoms / Syndroms / Manifestation von einer mit dem Tumor ätiologisch verbundenen Paraneoplasie ausgegangen werden kann oder als davon unabhängig betrachtet werden muss, ist zwingend die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu konsultieren.

Beispiele für Paraneoplasien

• Paraneoplastische endokrine Manifestationen:

  • Bildung von ektopem ACTH oder ACTH-ähnlichen Molekülen

(z.B. Bronchialkarzinom), mgl. Folge: E24.3 Ektopisches ACTH-Syndrom

  • Bildung von PTH

(z.B. Bronchialkarzinom), mgl. Folge: E21.2 Sonstiger Hyperparathyreodismus

• Paraneoplastische Gerinnungsstörungen,

z.B. paraneoplastische Thrombosen:

  • Thrombophlebitis migrans: I82.1
  • Tiefe Beinvenenthrombose: I80.28
  • Abakterielle thrombotische Endokarditis (mit konsekutiven Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall): I33.9

• Antikörpervermittelte Paraneoplasien:

  • Zollinger-Ellison-Syndrom, z.B. bei malignen Tumoren des Gastrointestinaltraktes: E16.4
  • Dermatomyositis/Polymyositis bei Neubildungen: M36.0*

• Neurologisch vermittelte Paraneoplasien:

  • Guillain-Barré Syndrom z.B. bei Hodgkin-Lymphom: G61.0
  • Lambert-Eaton-Syndrom z.B. bei kleinzelligem Bronchialkarzinom: G73.1*
  • Periphere Polyneuropathie (nicht aufgrund Chemotherapie): G62.88

Beachte: Ein(e) paraneoplastisches Symptom/Syndrom oder Manifestation und/oder eine mit dem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankung können weitere Folgeerkrankungen auslösen.

Steht eine solche Folgeerkrankung in direkter Verbindung mit dem/der paraneoplastischen Symptom/Syndrom/Manifestation oder einer Erkrankung, die ätiologisch mit dem Tumor verbunden ist, gilt sie als nicht mehr direkt mit dem Tumor vergesellschaftet und wird als Hauptdiagnose kodiert (sofern sie Kodierregel G52 erfüllt).

Die Paraneoplasie und/oder die mit dem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankung und der auslösende Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius und vorhandene (beschriebene) Metastase(n)) werden in die Nebendiagnose gewählt (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beispiel 14

Ein Patient tritt mit Herzinfarkt in Folge einer paraneoplastischen abakteriellen thrombotischen Endokarditis bei kleinzelligem Bronchuskarzinom ein.

HD I21.- Akuter Myokardinfarkt
ND I33.9 Akute Endokarditis, nicht näher bezeichnet
ND C34.- Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
L

Beispiel 15

Eine Patientin tritt ein mit Lungenembolie ohne Cor pulmonale aufgrund einer tiefen Beinvenenthrombose, bei einer paraneoplastischen Gerinnungsstörung bei Pankreaskopfkarzinom.

Aufgrund der Lungenembolie 2 Tage IPS-Aufenthalt. Dazu ist die Patientin während des Aufenthalts 3 Tage heparinisiert und erhält ein Staging-CT.

HD I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
ND I80.28 Thrombose […] sonstiger tiefer Gefässe der unteren Extremitäten
L
ND C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreaskopfes

Beispiel 16

Ein Patient tritt mit plötzlich zunehmender Aphasie und schlaffer Hemiplegie stationär ein.

Nach endovaskulärer Thrombektomie intrazerebral, Betreuung auf Intensivstation und Stabilisierung auf der Stroke-Unit verhärtet sich der Verdacht auf eine Gerinnungsstörung unklarer Ätiologie bei ansonsten unauffälligem Gesundheitsstatus.

Nach weiteren diagnostischen Massnahmen, einschliesslich Staging -CT, wird die Diagnose eines Pankreaskopfkarzinoms gestellt.

Der betreuende Arzt dokumentiert den hochgradigen Verdacht auf eine paraneoplastische Gerinnungsstörung.

HD I63.3 Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien
L
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien
ND C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreaskopfes

Hinweis:

Für alle Fallbeispiele gilt:

Die Zusatzkodes U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung und U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung werden, gemäss ärztlicher Dokumentation des Krankheitsverlaufes, der Kodierung hinzugefügt.

Beachte: Als «vorhanden» (beschrieben) (in Bezug auf Primarius, (lokalen) Rezidivprimarius und/oder Metastasen) versteht man das ärztlich dokumentierte, metastasierte Grundleiden, unabhängig davon, ob z.B. die Metastasen makro- oder mikroskopisch (histopathologisch) nachweisbar sind/wären.

Als valide ärztliche Dokumentation gilt das Vorhandensein einer TNM-Klassifikation in der fallbezogenen Dokumentation und/oder die exakte Beschreibung der Lokalisationen von Primarius, (lokalem) Rezidivprimarius und/oder Metastasen (oder Verdacht auf...) im Fliesstext und/oder der Diagnoseliste der ärztlichen Berichte.

Auch wenn z.B. Metastasen (lokal) entfernt wurden, kann bei metastasiertem Grundleiden nicht davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen tumor- und/oder metastasenfrei sind.

Beispiel 17

Eine Patientin wird aufgenommen zur palliativen Chemotherapie im Zyklus bei Status nach Mastektomie mit Lymphadenektomie bei metastasiertem Mammakarzinom. Die TNM-Klassifikation gemäss ärztlichem Austrittsbericht ist pT2N2(7/15) M1(OSS, BRA). Die Lymphknotenmetastasen fanden sich axillär.

HD C50.9 Bösartige Neubildung der Brustdrüse, n.n.bez.
ND C77.3 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der axillären Lymphknoten und Lymphknoten der oberen Extremität
ND C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

Beispiel 18

Ein Patient wird aufgenommen mit ärztlich dokumentierter, metastatisch bedingter Wirbelkörperfraktur thorakal zur Vertebroplastie bei metastasiertem Nierenzellkarzinom.

HD C79.5† Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND M49.54* Wirbelkörperkompression im Thorakalbereich bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken

SD0203k Nachresektion im Tumorgebiet

Bei Aufnahmen zur ausgedehnten Exzision (des Gebietes) eines bereits früher entfernten Tumors ist der Kode für den ursprünglichen Tumor zuzuweisen.

Wird der früher entfernte Tumor als metastasiert dokumentiert und/oder finden sich (aktuell) vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder Carcinoma in situ, werden diese Diagnosen ebenfalls erfasst (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Die Abbildung der Re-Operation im gleichen Gebiet erfolgt wie gewohnt entweder über spezielle Re-Eingriffskodes oder über die zusätzliche Erfassung der CHOP-Kodes 00.99.11 «Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet» oder 00.99.12 «Offen chirurgische, thorakoskopische oder laparoskopische Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet».

SD0204k Tumornachweis nur in der Biopsie

Wenn das Ergebnis einer vorangegangenen Biopsie zur Diagnose einer malignen Neubildung, eines Carcinoma in situ oder einer sonstigen Diagnose führt, sich aber diese im aktuell intraoperativ entnommenen Gewebe nicht bestätigen lässt, ist die ursprüngliche Diagnose, die aufgrund der vorangegangenen Biopsie gestellt wurde, nur zu kodieren, wenn sich klinisch und/oder histopathologisch keine anderen Diagnosen und/oder Befunde ergeben.

SD0205k (Akute, chronische) Erkrankungen, Störungen nach und/oder Folgen von medizinischen Massnahmen im Kontext von Behandlungen maligner Neubildungen (solide, hämatologisch)

Durch die / bei der Behandlung / Therapie maligner Erkrankung treten häufig therapiebedingte Erkrankungen / Störungen / Folgen / Syndrome / Symptome / andere Manifestationen auf.

In den verschiedenen Kapiteln der ICD-10-GM finden sich, wie bereits in der Kodierregel D12 aufgeführt, spezifische Diagnosekodes wie z.B. D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Massnahmen, K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis, G62.0 Arzneimittelinduzierte Polyneuropathie etc.

Ist kein spezifischer Diagnosekode gemäss Kodierregel D12 vorhanden, wird zur Suche nach einem geeigneten Diagnosekode wie in genannter Kodierregel vorgegangen.

Z.B. B37.0 Candida-Stomatitis + Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet, R11 Übelkeit und Erbrechen + Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen etc.

Wird/Werden während einer Hospitalisation ausschliesslich die Erkrankung(en) bzw. Störung(en) nach medizinischer Massnahme behandelt und bezüglich maligner Neubildung keine Massnahmen durchgeführt, wird diese Erkrankung bzw. Störung nach medizinischer Massnahme als Hauptdiagnose angegeben. Der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)), dessen Behandlung die Störung nach medizinischen Massnahmen ausgelöst hat und zusätzliche vorhandene (beschriebene) Metastasen werden als Nebendiagnose kodiert entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert.

Werden mehrere Erkrankungen nach medizinischen Massnahmen behandelt, ist diejenige Störung als Hauptdiagnose abzubilden, die den grössten medizinischen Aufwand verursacht hat (Regel G52).

Hinweis: Bei Wiedereintritt innerhalb von 18 Tagen steht die Kodierregel D16 (Abrechnungsregel) hierarchisch über der speziellen Kodierregel SD0205 und ist anzuwenden.

Beachte:

Gilt eine maligne Neubildung als geheilt und ist die Behandlung abgeschlossen (d.h. es erfolgen keine aktuellen Therapien mehr, z.B. auch keine Hormonblockierungstherapien) und es sind auch zukünftig keine erneuten oder weiterführenden Therapien geplant, wird kein ICD-10-GM-Kode für die maligne Neubildung und/oder Carcinoma in situ angegeben.

Um abzubilden, dass es sich um eine Störung nach medizinischen Massnahmen handelt und eine maligne Neubildung vorlag, sind Kodes aus den Kapiteln XX und XXI zu benutzen (Beispiele 7,8).

Der Status «Heilung» im Kontext maligner Grunderkankungen ist von der jeweiligen Erkrankung abhängig und wird mit unterschiedlichen und sich ändernden Fristen und Parametern definiert (siehe dazu auch Kodierregel SD0207).

Somit folgt, dass der ärztlichen Dokumentation deutlich zu entnehmen sein muss, ob eine vollständige Heilung, bezogen auf die maligne Grunderkrankung, vorliegt.

Beispiel 1

Behandlung eines Lymphödems infolge einer Mastektomie wegen Mammakarzinom.

HD I97.2 Lymphödem nach Mastektomie
L
ND C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L

Beispiel 2

Eintritt mit Neutropenie und Anämie nach Verabreichung der 2. Chemotherapie im Zyklus bei in die pelvinen Lymphknoten metastasiertem Endometriumkarzinom. Der histopathologische Bericht zeigte zusätzlich am entnommenen Uterus ein endozervikales Carcinoma in situ.

Hauptaufwand der Behandlung war die Neutropenie mit allen Folgen. Aufgrund Anämie Verabreichung von 2 Erythrozytenkonzentraten. Es erfolgte keine auf die maligne Neubildung ausgerichtete spezifische Behandlung und/oder Diagnostik.

HD D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie
ND D61.1 Aplastische Anämie infolge zytostatischer Therapie
ND C54.1 Bösartige Neubildung des Corpus uteri, Endometrium
ND C77.5 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intrapelvine Lymphknoten
ND D06.0 Carcinoma in situ der Cervix uteri, Endozervix
Beispiel 3

Eintritt mit Candidastomatitis 15 Tage nach letztmalig durchgeführter Chemo- und Immuntherapie bei Pankreaskopfkarzinom mit regionalen Lymphknotenmetastasen.

Der Patient zeigt eine Panzytopenie mit Fokus auf therapiebedingter Anämie.

Der gesamte Mundbereich zeigt enorale Aphten, andere Entzündungsstigmata und hartnäckige Soorbeläge.

Aufgrund der starken Schmerzen bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme liegen als Folgen Dehydrierung und Hyponatriämie

(behandelt mit NaCl-haltigen Infusionen), beginnende Mangelernährung (hochkalorische Flüssignahrung) und damit ein herabgesetzter Allgemeinzustand vor.

Als Hauptaufwand wird bei Gabe von 2 EC, 1 TC, granulozytenstimulierendem Faktor-Medikament (einmalig) und 8 Tagen aufwändiger Soorbehandlung/Entzündungsbehandlung und Rekonditionierung die Candidastomatitis ärzlich deklariert.

Alle aktuellen Erkrankungen werden als Folgen/Störungen nach verabreichter Chemotherapie bezeichnet. Am Ende der Behandlung der o.a. Störungen erfolgt ein Staging-CT und die Verabreichung einer weiteren palliativ intendierten Chemotherapie unter stationärer Überwachung.

HD C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreas, Pankreaskopf
ND C77.2 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten, intraabdominale Lymphknoten
ND B37.0 Candida-Stomatitis
ND E87.1 Hypoosmolalität und Hyponatriämie
ND E86 Volumenmangel
ND E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung
ND D61.10 Aplastische Anämie infolge zytostatischer Therapie
ND D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

Aufgrund des Wiedereintrittes 15 Tage nach erfolgter Chemotherapie und ihrer Folgen gelangt die Kodierregel/Abrechnungsregel D16 zur Anwendung.

Wäre der Wiedereintritt am 19. Tag nach Austritt erfolgt, würde die Kodierregel SD0205 zur Anwendung gelangen und der Kode C25.0 wäre ebenfalls die Hauptdiagnose des Falles.

Beispiel 4

Eintritt einer 34 -jährigen Patientin mit starken Knochenschmerzen direkt im Anschluss nach geplanter Radiotherapie eines Unterkieferosteosarkoms links mit einer solitären zervikalen Lymphknotenmetastase links. Zustand nach Primäroperation und Start der postoperativen Chemotherapie.

Nach Gabe intravenöser Schmerzmittel (3-mal in 24 h) schnelle Besserung der Schmerzsituation.

Aufgrund vorliegender weiterer Verdachtsmomente erfolgen ein Staging–MRI des Neurokraniums und eine Darstellung der Halsweichteile mittels CT. Es kann kein Progress der Grunderkrankung erkannt werden.

Die Patientin ist jung und zeigt aufgrund ihrer malignen Grunderkrankung ein mittelstarkes, neu aufgetretenes depressives Zustandsbild, das ein einmaliges psychiatrisches Konsil und die Etablierung einer antidepressiven Medikation erforderte.

Nach Absprache erfolgt die nächste Chemotherapie, auch zur besseren Überwachung, im gleichen Aufenthalt.

Da die Radiotherapie im gleichen Spital am Eintrittstag erfolgte, fliesst sie ebenfalls in die stationäre Kodierung ein.

HD C41.1 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen,
Unterkieferknochen
L 2
ND C77.0 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses
L 2
ND K10.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Kiefer
L 2
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
ND F32.1 Mittelgradige depressive Episode
Beispiel 5

Nach Abschluss der Behandlung eines Melanoms der Stirn rechts (Resektion, plastische Deckung, Chemo- und Antikörpertherapie) und einer nachgewiesenen Mikrometastase in den bei der Primär-Operation entnommenen zervikalen Lymphknoten rechts kommt es zur Ausbildung eines störenden Narbenkeloids. Die ärztliche Dokumentation enthält keinen Hinweis auf Heilung.

Eintritt zur Revision des Narbenkeloids

HD L91.0 Hypertrophe Narbe
L 1
ND C43.3 Bösartiges Melanom der Haut sonstiger und n.n.bez. Teile des Gesichtes
L 1
ND C77.0 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses
L 1

Beispiel 6

Eintritt zur Operation einer Urethrastriktur 6 Jahre nach transurethraler Operation eines Harnblasenkarzinoms.

Die Behandlung gilt als abgeschlossen, der Patient als geheilt.

HD N99.1 Harnröhrenstriktur nach medizinischen Massnahmen
ND Z85.5 Bösartige Neubildung der Harnorgane in der Eigenanamnese
Beispiel 7

Eintritt zur Abklärung zunehmender signifikanter kognitiver und motorischer Defizite. Eine postaktinische Hirnschädigung vom Typ ALERT (Acute Late-onset Encephalopathy after Radiotherapy) wird diagnostiziert. Anamnestisch liegt die abgeschlossene Behandlung eines frontalen Astrozytoms (vor 17 Jahren) vor. Bezüglich des malignen Tumors gilt der Patient als geheilt.

HD G93.88† Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns
ND F02.8* Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheitsbildern
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND Z85.8 Bösartige Neubildungen sonstiger Organe oder Systeme in der Eigenanamnese
Beispiel 8

Eintritt zur ersten Chemo- und Immuntherapie bei neu diagnostiziertem Lungenkarzinom (Unterlappen rechts).

Zustand nach Bestrahlung eines Non Hodgkin-Lymphoms im rechten Mediastinum vor 20 Jahren.

Die ärztliche Dokumentation zeigt einen ätiologischen Zusammenhang des Zweittumors (pulmonal) mit der Radiotherapie der ersten, Jahre zuvor aufgetretenen und behandelten malignen Neubildung.

HD C34.3 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Unterlappen (-Bronchus)
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND Z85.7 Andere bösartige Neubildungen des lymphatischen […] Gewebes in der Eigenanamnese

SD0206a Verdacht auf Tumor oder Metastasen

Wird bei Verdacht auf Tumor eine Biopsie durchgeführt und der Tumor nicht bestätigt, ist die gefundene Diagnose oder der Befund, der die Biopsie veranlasst hat, zu verschlüsseln.

Der Kode Z03.1 Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung ist nicht zu verwenden.

SD0207a Nachuntersuchung

Wenn der Patient zwecks Kontrolle nach abgeschlossener Behandlung eines Tumorleidens eingewiesen wird und kein Tumor mehr nachweisbar ist, wird die Kontrolle als Hauptdiagnose und eine frühere Existenz des Tumors als Nebendiagnose angegeben mit einem Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese.

Beispiel 1

Ein Patient wird zu verschiedenen Kontrolluntersuchungen nach Pneumonektomie und Chemotherapie bei geheiltem Bronchuskarzinom hospitalisiert. Die Untersuchungen weisen keinen Tumor mehr nach.

HD Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
ND Z85.1 Bösartige Neubildung der Trachea, der Bronchien oder der Lunge in der Eigenanamnese

Ein «Anamnese-Kode» wird dann zugewiesen, wenn man von einer Heilung ausgehen kann. Wann dies bei einem Patienten möglich ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unterscheidung eher «klinisch» auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Tumors als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen.

In Fällen, in denen die Behandlung des Tumors endgültig abgeschlossen ist, ist ein Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) zuzuweisen.

SD0208a Rezidive

Wird ein Patient zur Behandlung eines Primärtumor-Rezidivs hospitalisiert, wird der Tumor als solcher kodiert, auch nach radikaler Resektion, weil es keinen spezifischen Kode für Tumorrezidive gibt. Um die Information zu vervollständigen, wird als Nebendiagnose ein Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose).

Beispiel 1

Bei einer Patientin wird nach zehn Jahren ein Rezidiv eines Mammakarzinoms diagnostiziert.

HD C50.- Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
ND Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese
L

SD0209a Tumore mit endokriner Aktivität

Alle Tumore sind im Kapitel II klassifiziert, unabhängig von ihrer möglichen endokrinen Aktivität. Um eine solche Aktivität zu beschreiben, wird ein zusätzlicher Kode aus Kapitel IV verwendet, sofern die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt ist.

Beispiel 1

Bösartiges Phäochromozytom, das Katecholamin sezerniert.

HD C74.1 Bösartige Neubildung der Nebenniere, Nebennierenmark
ND E27.5 Nebennierenmarküberfunktion

SD0210l Multiple Lokalisationen

  • Primärtumore an mehreren Lokalisationen: Der Kode C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen wird als Nebendiagnose abgebildet, wenn mehr als ein maligner Primärtumor diagnostiziert/behandelt wird (Wahl der Hauptdiagnose nach Regel G52).

Beispiel 1

Eine Patientin hat eine Mastektomie wegen Mammakarzinom und eine Exzision eines malignen Melanoms am Bein.

HD/ND C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L
ND/HD C43.7 Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschliesslich Hüfte
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
Beispiel 2

Ein Patient wird wegen Harnblasenkarzinom mehrerer Lokalisationen behandelt.

HD/ND C67.3 Bösartige Neubildung der Harnblase, vordere Harnblasenwand
ND/HD C67.4 Bösartige Neubildung der Harnblase, hintere Harnblasenwand
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

  • Lymphknotenmetastasen an mehreren Lokalisationen: Multiple Lymphknotenmetastasen werden mit C77.8 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten mehrerer Regionen verschlüsselt, gefolgt von den zutreffenden Kodes aus U69.5-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und n.n.bez. bösartiger Neubildung der Lymphknoten. S. dazu Beispiel 3.

Ausnahme: Erfüllt die Behandlung von einzelnen Lymphknotenmetastasen oder Lymphknotenarealen die Bedingungen der

Hauptdiagnose, wird der entsprechende spezifische Kode aus C77.- (und nicht C77.8) als HD kodiert. Alle anderen vorhandenen

befallenen Lymphknotenareale und zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und der

Primarius/Rezidivprimarius werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen

Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert). S. dazu Beispiel 4.

Beispiel 3

Endometriumkarzinom mit Metastasen im Retroperitoneum, Pleura, Knochen und folgenden befallenen Lymphknotenstationen:

retroperitoneal, mediastinal, inguinal, pelvin, supraclavikulär und zervikal (Hals). Eintritt zur Antikörpertherapie.

HD C54.1 Bösartige Neubildung des Corpus uteri, Endometrium
ND C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura
L
ND C78.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums
ND C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND C77.8 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten mehrerer Regionen
ND U69.50! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses bei
Angabe mehrerer Regionen
ND U69.51! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intrathorakalen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.52! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intraabdominalen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.54! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der inguinalen Lymphknoten und Lymphknoten der unteren
Extremität bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.55! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intrapelvinen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
Beispiel 4

Eintritt zur Diagnostik bei Verdacht (und folgend Bestätigung) auf mediastinale Lymphknotenmetastasen eines in die zervikalen (Hals) Lymphknoten metastasierten Mundbodenkarzinoms.

HD C77.1 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, Intrathorakale Lymphknoten
ND C77.0 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, Lymphknoten des Kopfes, des
Gesichtes und des Halses
ND C04.9 Bösartige Neubildung des Mundbodens, Mundboden, nicht näher bezeichnet

Beispiel 5

Diagnostik eines follikulären (nodulären) Non-Hodgkin-Lymphoms mit Befall der axillären, zervikalen Lymphknotenstationen und grossem mediastinalem Lymphknoten - Bulk.

HD C82.9 Follikuläres Lymphom, nicht näher bezeichnet

SD0211a Überlappende Lokalisation

Die Subkategorien .8:

Die meisten Kategorien des Kapitels II sind mit einer vierten Stelle in Subkategorien unterteilt, die die verschiedenen Teilbereiche des betreffenden Organs bezeichnen. Eine Neubildung, die zwei oder mehr aneinandergrenzende Teilbereiche innerhalb einer dreistelligen Kategorie überlappt, und deren Ursprungsort nicht bestimmt werden kann, soll in der entsprechenden vierstelligen Subkategorie .8 klassifiziert werden.

Beispiel 1

Kolorektales Karzinom, das sich vom Analkanal bis zum Rektum ausdehnt, wobei der Ursprungsort nicht bekannt ist.

C21.8 Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals; Rektum, Anus und Analkanal, mehrere Teilbereiche überlappend

Existiert für einen überlappenden Tumor ein spezifischer Kode, wird dieser angegeben.

Beispiel 2

Adenokarzinom, das sich vom Sigmoid bis zum Rektum erstreckt.

C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang

Sofern sich die Ausbreitung/Infiltration eines Tumors/Metastase von einer bekannten Primärlokalisation auf ein Nachbarorgan oder Nachbargebiet fortsetzt, ist nur die Primärlokalisation zu verschlüsseln (dies gilt auch für lokale Lymphangiosis carcinomatosa des Primärtumors, siehe auch SD0213).

Beispiel 3

Zervixkarzinom (Ektozervix), mit Infiltration der Vagina.

C53.1 Bösartige Neubildung der Ektozervix

SD0212a Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie

Bei den Kodes

C88.– Bösartige immunoproliferative Krankheiten
C90.– Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
C91 – C95 Leukämie

stehen zur Verschlüsselung des Remissionsstatus an fünfter Stelle

0 Ohne Angabe einer kompletten Remission
1 In kompletter Remission

zur Verfügung.

Hierbei ist zu beachten:

.x0 Ohne Angabe einer kompletten Remission

Ohne Angabe einer Remission
In partieller Remission

ist zuzuweisen:

  • wenn es sich um das erste Auftreten und die Erstdiagnose der Erkrankung handelt,
  • wenn keine Remission vorliegt oder trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert (partielle Remission), oder
  • wenn der Remissionsstatus nicht bekannt ist.

.x1 In kompletter Remission

ist zuzuweisen:

  • wenn es sich um eine komplette Remission handelt, d.h. keine Anzeichen oder Symptome eines Malignoms nachweisbar sind.

Für Leukämien mit einem Kode aus C91 – C95, die auf eine Standard-Induktionstherapie refraktär sind, ist die zusätzliche Schlüsselnummer

C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie

anzugeben.

SD0213a Lymphangiosis carcinomatosa

Die Lymphangiosis carcinomatosa wird, wenn sie eine sekundäre Neubildung darstellt, nicht nach der Histologie (Lymphbahnen), sondern nach der Lokalisation, analog einer Metastasierung, kodiert. Lymphangiosis carcinomatosa innerhalb des Primätumors wird nicht kodiert.

Z.B.: Bei einem Patient mit Prostatakarzinom und Lymphangiosis carcinomatosa der Pleura wird diese mit

C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura kodiert.

SD0214g Lymphom

Lymphomen, die als «extranodal» ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

Ein Lymphom wird, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Gebiete, nicht als metastatisch betrachtet.

Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes nicht zuzuordnen:

C77.– Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten
C78.– Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane
C79.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens
C79.1 Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
C79.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Haut
C79.4 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems
C79.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars
C79.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere
C79.8 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen
C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation

Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist

C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81 – C88)

zusätzlich anzugeben.

Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist die zusätzliche Schlüsselnummer

C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

zu verwenden.

SD0215a Chemo- und Radiotherapie

Diese Behandlungen werden über die passenden CHOP-Kodes abgebildet. Die ICD-10-GM Kodes

Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung

Z51.1 Chemotherapie-Sitzung wegen bösartiger Neubildung und

Z51.82 Kombinierte Strahlen- und Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

werden nicht kodiert.

SD0216k Prophylaktische Operationen wegen Risikofaktoren

Diese Operationen werden z.B. bei Diagnosen wie Brustkrebs oder Ovarkrebs in der Familienanamnese, genetischer Veranlagung, chronischer Infektion, lobulärem Mammakarzinom in der Brust der Gegenseite, Carcinoma in situ der Mamma oder fibrozystischer Mastopathie, usw. durchgeführt. Diese Zustände sind als Hauptdiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Brustamputation wegen Brustkrebs in der Familienanamnese.

HD Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse in der Familienanamnese
Beispiel 2

Brustamputation wegen fibrozystischer Mastopathie.

HD N60.1 Diffuse zystische Mastopathie
Beispiel 3

Patientin mit nachgewiesenem Brustkrebsgen wird zur prophylaktischen Brustamputation beidseits aufgenommen.

HD Z40.00 Prophylaktische Operation an der Brustdrüse [Mamma]
Beispiel 4

Patientin mit genetischer Veranlagung für Ovarialkarzinom (BRCA1-Mutation positiv) wird zur prophylaktischen Ovariektomie beidseits aufgenommen.

HD Z40.01 Prophylaktische Operation am Ovar

SD0217m Palliativbehandlung

Die Palliativbehandlung bei (Tumor-)Patientinnen/Patienten wird über die passenden CHOP-Kodes abgebildet.

  • 93.8A.2- Palliativmedizinische Komplexbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage
  • 93.8B.- Spezialisierte Palliative Care

Beachte: «Wahl der Hauptdiagnose bei Palliativbehandlungen: Hauptdiagnose ist die Krankheit, die die Palliativbehandlung bedingt».

Beachte Kodierregel SD0202: «Palliativbehandlung des Tumorpatienten»

Hinweis:

– Symptome einer fortgeschrittenen (Tumor-)Erkrankung, wie z.B. starke Übelkeit, systemische Inflammation, Schwäche, Appetitlosigkeit, generalisierte Schmerzen, Luftnot, Panik etc. sind nicht als Grund für die Palliativbehandlung in die Hauptdiagnose zu kodieren, auch wenn sie in Komfortintention während der stationären Behandlung im Vordergrund standen.

Enthält die ärztliche und/oder medizinische Dokumentation Hinweise darauf, dass sich z.B. die Behandlungsintention von kurativ zu palliativ geändert hat, dass eine Operation in palliativer Absicht erfolgte, dass eine Chemotherapie palliativ intendiert ist etc., darf der Kode Z51.5 Palliativbehandlung nicht erfasst werden.

Erfassung Funktionseinschränkungen im Rahmen von Palliativbehandlungen

Die Kodes der Rubriken U50.- bis U51.-, die sich auf den Barthel-Index beziehen, dürfen für Behandlungen der Palliativmedizin (analog zu den geriatrischen und frührehabilitativen Behandlungen) zu Beginn der Palliativbehandlung erhoben werden.

Das heisst, bezugnehmend auf die Hinweise unter den Koderubriken U50.- und U51.-, dass die Erhebung nicht zwingend in den ersten 5 stationären Behandlungstagen erfolgen muss.

SD0400 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

SD0401c Allgemeines

Diabetes mellitus: Typen

Es gibt verschiedene Typen des Diabetes mellitus, die in der ICD-10-GM wie folgt klassifiziert sind:

E10.- Diabetes mellitus, Typ 1

umfasst alle DM Typ I, u.a. juveniler Diabetes, IDDM (Insulin Dependent DM)

E11.- Diabetes mellitus, Typ 2

umfasst alle DM Typ II, u.a. Erwachsenendiabetes, NIDDM (Non Insulin Dependent DM)

E12.- Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition)

Diese Form kommt überwiegend bei Patienten aus Entwicklungsländern vor. Ein Diabetes mellitus im Rahmen eines metabolischen Syndroms ist hierunter nicht zu verschlüsseln.

E13.- Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus

u.a. Diabetes nach medizinischen Massnahmen, z.B. Steroiddiabetes

E14.- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus
O24.0 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, Typ 1
O24.1 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, Typ 2
O24.2 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus durch Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition)
O24.3 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, nicht näher bezeichnet
O24.4 Diabetes mellitus, während der Schwangerschaft auftretend
P70.0 Syndrom des Kindes einer Mutter mit gestationsbedingtem Diabetes mellitus
P70.1 Syndrom des Kindes einer diabetischen Mutter
P70.2 Diabetes mellitus bei Neugeborenen
R73.0 Abnormer Glukosetoleranztest
Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese

Anmerkung: Die Behandlung mit Insulin bestimmt nicht den Diabetes-Typ und ist kein Nachweis einer primären Insulinabhängigkeit.

Kategorien E10 – E14

Die Kategorien E10 – E14 beschreiben mit der vierten Stelle und fünften Stelle mögliche Komplikationen (z.B.: .0 für Koma, .1 für Ketoazidose, .2 für Nierenkomplikationen, .20 für Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet, .74 für diabetisches Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet usw.).

SD0402a Regeln zur Kodierung des Diabetes mellitus

Die Kodierung des Diabetes mellitus als Haupt- oder Nebendiagnose ist im Hinblick auf eine korrekte DRG-Zuordnung des Falls detailliert geregelt.

Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen

Liegt eine Form des Diabetes mellitus vor, die mit einem Kode aus E10.– bis E14.– verschlüsselt wird, und bestehen Komplikationen des Diabetes, so ist für die korrekte Verschlüsselung zunächst festzustellen, ob

  • die Behandlung der Grunderkrankung Diabetes mellitus oder
  • die Behandlung einer oder mehrerer Komplikationen

bei der Hospitalisation im Vordergrund standen.

Des Weiteren ist für die Kodierung von Bedeutung, wie viele Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen, und ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen (Regel G54).

1) Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existiert nur eine Komplikation (Manifestation) des DM:
HD E10 – E14, vierte Stelle «.6»
ND ausserdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist

Diese Kodieranweisung stellt eine Ausnahme zu den Regeln der ICD-10-GM zur Verschlüsselung des Diabetes mellitus dar. Nach dieser Regel wird mit der vierten Stelle «.6» des Diabeteskodes sachgerecht eine Diabetes-DRG angesteuert. Mit z.B. der vierten Stelle «.2» käme dieser Fall in eine Nieren-DRG.

Beispiel 1

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die behandelt wird.

HD E10.61† Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
Beispiel 2

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die aber nicht behandelt wird.

HD E10.61 Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet
2) Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existieren multiple Komplikationen (Manifestationen) des DM, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht:
HD E10 – E14, vierte Stelle «.7»
ND ausserdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.
Beispiel 3

Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle vorliegenden Komplikationen werden ebenfalls behandelt.

HD E10.73† Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet
ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND H36.0* Retinopathia diabetica
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
Beispiel 4

Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Die Komplikationen werden nicht behandelt.

HD E10.73 Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet

3) Die Behandlung einer Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund:
HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation
ND gefolgt vom entsprechenden Kode für diese Manifestation
ND Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.
Beispiel 5

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation aufgenommen. Zusätzlich besteht eine Retinopathie mit Pflegeaufwand durch erhebliche Einschränkung des Sehvermögens.

HD E10.50† Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen
L
ND E10.30† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND H36.0* Retinopathia diabetica
B 39.25.-- Gefäss-Bypass von der Aorta oder der A. iliaca zu weiteren Arterien der unteren Extremität
L

Hinweis: Der Kode I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

4) Die Behandlung mehrerer Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund:

Entsprechend der Definition der Hauptdiagnose wird der Zustand, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert, als Hauptdiagnose kodiert.

HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der Manifestation mit dem grössten Aufwand
ND gefolgt vom entsprechenden Kode für die Manifestation mit dem grössten Aufwand
ND E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der anderen behandelten Manifestation(en)
ND die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist

Nebendiagnose Diabetes mellitus

Wenn die stationäre Aufnahme aus einem anderen Grund als dem Diabetes mellitus erfolgt ist, so ist für die korrekte Verschlüsselung von Bedeutung:

  • ob der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt,
  • ob Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen und
  • ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Wenn der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt, so ist dieser zu kodieren. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10 – E14 die vierte Stelle entsprechend der Komplikation(en)/Manifestation(en) zu verschlüsseln. Ausserdem sind die Manifestationen anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch:

  • «.6» nicht als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann
  • bei multiplen Komplikationen stets «.7» an vierter Stelle zu kodieren.

Beispiel 6

Eine Patientin wird wegen eines Sturzes mit geschlossener Humeruskopffraktur rechts ohne Weichteilschaden stationär aufgenommen. Zudem besteht ein Diabetes mellitus Typ 2 mit diabetischer Nephropathie. Der Diabetes wird diätetisch und medikamentös behandelt sowie die Nierenkomplikation.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus: Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND E11.20† Diabetes mellitus, Typ 2 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
Beispiel 7

Eine Patientin wird wegen eines Sturzes mit geschlossener Humeruskopffraktur rechts ohne Weichteilschaden stationär aufgenommen. Zudem besteht ein Diabetes mellitus Typ 2 mit diabetischer Nephropathie. Nur der Diabetes wird diätetisch und medikamentös behandelt.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus: Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND E11.20† Diabetes mellitus, Typ 2 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

Beachte: Wie in D03 geregelt: Kreuz †-Kodes dürfen alleine verschlüsselt werden.

SD0403a Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus

Generell sind bezüglich der Kodierung von Komplikationen des Diabetes mellitus die vorhergehenden Absätze zu beachten.

Nierenkomplikationen (E10† – E14†, vierte Stelle «.2»)

Nierenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit Nierenkomplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.2» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Beispiel 1

Ein Patient mit Typ-1 Diabetes kommt zur Behandlung einer diabetischen Nephropathie.

HD E10.20† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
Beispiel 2

Ein Patient mit Typ-1 Diabetes kommt zur Behandlung einer terminalen Niereninsuffizienz aufgrund einer diabetischen Nephropathie.

HD E10.20† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
ND N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5

Hinweis: Der Kode N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5 dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Diabetische Augenerkrankungen (E10† – E14†, vierte Stelle «.3»)

Augenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.3» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetische Retinopathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H36.0* Retinopathia diabetica
Diabetische Retinopathie mit Retina-(Makula-) Ödem ist wie folgt zu kodieren:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H36.0* Retinopathia diabetica
H35.8 Sonstige näher bezeichnete Affektionen der Netzhaut

Wenn die diabetische Augenerkrankung eine Erblindung oder geringes Sehvermögen zur Folge hat, wird zusätzlich ein Kode der Kategorie:

H54.– Blindheit und Sehbeeinträchtigung
L

zugewiesen.

Katarakt: Eine diabetische Katarakt wird nur dann kodiert, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen der Katarakt und dem Diabetes mellitus besteht:

E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H28.0* Diabetische Katarakt

Wenn kein kausaler Zusammenhang besteht, sind Katarakte bei Diabetikern wie folgt zu kodieren:

der zutreffende Kode aus H25.– Cataracta senilis

oder H26.– Sonstige Kataraktformen

sowie die entsprechenden Kodes aus E10 – E14 Diabetes mellitus.

Neuropathie und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.4»)

Neurologische Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.4» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetische Mononeuropathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G59.0* Diabetische Mononeuropathie
Diabetische Amyotrophie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G73.0* Myastheniesyndrome bei endokrinen Krankheiten
Diabetische Polyneuropathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G63.2* Diabetische Polyneuropathie

Periphere vaskuläre Erkrankung und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.5»)

Periphere vaskuläre Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.5» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetes mellitus mit peripherer Angiopathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.5» Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen
I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

Diabetisches Fusssyndrom (E10 – E14, vierte Stelle «.7»)

Die Diagnose «Diabetischer Fuss» wird kodiert mit:

E10 – E14 mit an vierter und fünfter Stelle:

.74 Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet

oder

.75 Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet

Die Kodes für beide Manifestationen/Komplikationen des Fusssyndroms

G63.2* Diabetische Polyneuropathie
I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

sind danach anzugeben. Alle weiteren vorliegenden Manifestationen/Komplikationen sind als Nebendiagnose zu kodieren, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllen. Eine Liste mit einer Auswahl von Diagnosen, die zum klinischen Bild des «diabetischen Fusssyndroms» gehören können, befindet sich im Anhang.

Beispiel 3

Ein Patient mit entgleistem Diabetes mellitus Typ 1 wird zur Behandlung eines diabetischen Fusssyndroms mit gemischtem Ulkus der rechten Zehe (bei Angiopathie und Neuropathie) und Erysipel am rechten Unterschenkel aufgenommen.

HD E10.75† Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration
L
ND A46 Erysipel [Wundrose]

Hinweis: Der Kode I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

SD0404a Metabolisches Syndrom

Bei Vorliegen eines «metabolischen Syndroms» sind die vorliegenden Komponenten des Syndroms (Adipositas, Hypertonie, Hyperlipidämie und Diabetes mellitus) einzeln zu kodieren, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllen (Regel G54).

SD0405a Störungen der inneren Sekretion des Pankreas

Die Kodes

E16.0 Arzneimittelinduzierte Hypoglykämie ohne Koma
E16.1 Sonstige Hypoglykämie
E16.2 Hypoglykämie, nicht näher bezeichnet
E16.8 Sonstige näher bezeichnete Störungen der inneren Sekretion des Pankreas
E16.9 Störungen der inneren Sekretion des Pankreas, nicht näher bezeichnet

sind bei Diabetikerinnen und Diabetikern nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

SD0406a Zystische Fibrose

Bei einem Patienten/einer Patientin mit zystischer Fibrose ist unabhängig davon, aufgrund welcher Manifestation dieser Erkrankung sie/er aufgenommen wird, eine Schlüsselnummer aus E84.- Zystische Fibrose als Hauptdiagnose zuzuordnen. Die spezifische(n) Manifestation(en) ist/sind immer als Nebendiagnose(n) zu verschlüsseln.

Es ist zu beachten, dass in Fällen mit kombinierten Manifestationen der passende Kode aus E84.8– Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen zu verwenden ist:

E84.80 Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation
E84.87 Zystische Fibrose mit sonstigen multiplen Manifestationen
E84.88 Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen
Beispiel 1

Eine Patientin mit Mukoviszidose und Haemophilus influenzae Infektion wird zur Behandlung einer Bronchitis aufgenommen.

HD E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen
ND J20.1 Akute Bronchitis durch Haemophilus influenzae

E84.80 Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation wird nicht angegeben, wenn zum Beispiel die Behandlung der Darm-Manifestation im Vordergrund steht und die stationäre Aufnahme speziell zur Operation einer mit der Darm-Manifestation in Zusammenhang stehenden Komplikation erfolgt ist. In diesen Fällen ist:

E84.1 Zystische Fibrose mit Darmmanifestationen

als Hauptdiagnose zuzuweisen und als Nebendiagnose zusätzlich

E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen

Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu den Regeln der ICD-10-GM zur Verschlüsselung der zystischen Fibrose mit kombinierten Manifestationen dar.

Bei Spitalaufenthalten, die nicht die zystische Fibrose betreffen, wird die Erkrankung (z.B. Fraktur) als Hauptdiagnose und ein Kode aus E84.– Zystische Fibrose als Nebendiagnose verschlüsselt, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

SD0407e Mangelernährung bei Erwachsenen

Definition der Stadien im Anhang.

Kodierung:
  • Die Diagnose muss vom behandelnden Arzt gestellt werden.
  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung kann kodiert werden, wenn eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage

oder

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie

  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E44.- Energie- und Eiweissmangelernährung mässigen und leichten Grades kann kodiert werden, wenn mindestens eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie
  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage
  • 96.6 Enterale Infusion konzentrierter Nährstoffe
  • 99.15 Parenterale Infusion konzentrierter Nährlösungen

Anmerkung: E43 und E44.- dürfen nur bei entsprechend erfüllten Kriterien gemäss Anhang kodiert werden. Bei nicht erfüllten Kriterien (Definition Mangelernährung und/oder Prozedur) wird E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung kodiert.

Sofern eine Energie- und Eiweissmangelernährung (E43, E44.0, E44.1, E46) und eine Kachexie (R64) dokumentiert sind, wird nur der E4– Mangelernährungskode abgebildet (keine Doppelkodierung).

SD0408e Mangelernährung bei Kindern

Definition der Stadien im Anhang.

Kodierung:
  • Die Diagnose muss vom behandelnden Arzt gestellt werden.
  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung kann kodiert werden, wenn eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage

oder

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie

  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E44.- Energie- und Eiweissmangelernährung mässigen und leichten Grades kann kodiert werden, wenn mindestens eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie
  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage
  • 96.6 Enterale Infusion konzentrierter Nährstoffe (mindestens 5 Behandlungstage)
  • 99.15 Parenterale Infusion konzentrierter Nährlösungen (mindestens 5 Behandlungstage)

Anmerkung: E43 und E44.- dürfen nur bei entsprechend erfüllten Kriterien gemäss Anhang kodiert werden. Bei nicht erfüllten Kriterien (Definition Mangelernährung und/oder Prozedur) wird E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung kodiert.

Sofern eine Energie- und Eiweissmangelernährung (E43, E44.0, E44.1, E46) und eine Kachexie (R64) dokumentiert sind, wird nur der E4- Mangelernährungskode abgebildet (keine Doppelkodierung).

SD0500 Psychische und Verhaltensstörungen

SD0501m Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, Nikotin)

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10 – F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

Akute nicht akzidentelle Intoxikation (Rausch)

Im Fall einer akuten Intoxikation (eines akuten Rausches) wird der zutreffende Kode aus F10 – F19, vierte Stelle «.0» zugewiesen, gegebenenfalls zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10 – F19. Sofern die akute Intoxikation der Aufnahmegrund ist, ist sie als Hauptdiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Bekannter Alkoholiker, der in fortgeschrittenem alkoholisiertem Zustand – im Sinne eines Rausches – hospitalisiert wird.

HD F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, akute Intoxikation
ND F10.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Abhängigkeits-Syndrom
Beispiel 2

Nach einer Geburtstagsfeier wird ein Jugendlicher wegen einem stark alkoholisierten Zustand hospitalisiert.

HD F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, akute Intoxikation

Akute akzidentelle Intoxikation

Siehe Kapitel SD1900.

Schädlicher Gebrauch

An vierter Stelle ist eine «.1» zuzuweisen, wenn ein Zusammenhang zwischen einer bestimmten Krankheit/Krankheiten und Alkohol-/Drogenabusus besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Diagnosen durch Aussagen wie «alkoholinduziert» oder «drogenbezogen» näher bezeichnet sind.

Beispiel 3

Bei einem Patienten wird eine alkoholbezogene Ösophagitis diagnostiziert.

HD K20 Ösophagitis
ND F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, schädlicher Gebrauch

Beachte: Alkoholabusus ist nicht gleichbedeutend mit Alkoholabhängigkeit.

Bei Vorliegen eines Alkoholabusus ist der Kode F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Schädlicher Gebrauch zu kodieren.

Bei Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit oder eines chronischen Alkoholabusus ist der Kode F10.2 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom zu erfassen.

Für die Kodierung des Kodes F10.3 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Entzugssyndrom gelten folgende Bedingungen: Vorhandensein des klinischen Bildes von Entzugserscheinungen und die eindeutige Dokumentation des Entzugsbildes.

Die Kodierregeln zu Haupt- und Nebendiagnose (G52 und G54) sind zu beachten.

Hinweise:

  • Kodes aus den Rubriken F10.- bis F19.-, die mit der vierten Stelle «.1» den «schädlichen Gebrauch» einer psychotropen Substanz anzeigen (F10.1 - F19.1), werden nicht in Kombination mit den Kodes der Rubriken F10.2 - 4 bis F19.2 - 4 zusammen kodiert. Die Kodes der Rubriken F10.- bis F19.- mit den Endziffern -0,-5,-6,-7,-8 und -9 können gleichzeitig mit dem «schädlichen Gebrauch» auftreten und wären unter Berücksichtigung der Kodierregeln G52 und G54 zusammen kodierbar.
  • Kodes aus verschiedenen F-Kategorien können bei gemeinsamem Vorliegen, unter der üblichen Anwendung aller Kodierregeln und unter Beachtung der unter den Kodes befindlichen Hinweise, dennoch zusammen kodiert werden. Das bedeutet, es könnten z.B. bei gleichzeitigem Vorliegen F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Schädlicher Gebrauch zusammen mit F14.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain, Abhängigkeitssyndrom erfasst werden.

Gemeinsame Kodierung Abhängigkeits- und Entzugssyndrom

Wird im Rahmen eines stationären Aufenthalts ausschliesslich ein (z.B. Alkohol-)Entzugssyndrom (mit oder ohne Delir) therapiert, wird dies nur mit den Kodes der Rubriken F10.3 - F19.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom oder F10.4 - F19.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch Entzugssyndrom mit Delir kodiert.

Bei alleiniger Therapie/Behandlung eines Entzuges ist die (ärztlich dokumentierte) Abhängigkeit nicht zusätzlich zu kodieren, ausser Aufwände bezüglich dieser Diagnose sind gemäss Kodierregel G54 nachweisbar.

In Fällen, bei denen (z.B. in einer Suchtfachklinik etc.) einer anfänglichen Entzugssyndrombehandlung (Entgiftung) während desselben stationären Aufenthaltes z.B. eine Motivations- und Folgebehandlung angeschlossen wird oder ein anderer Aufwand gemäss Kodierregel G54 nachweisbar ist, spricht nichts gegen eine gleichzeitige Kodierung beider Kodes (F10.3 - F19.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom oder F10.4 – F19.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom mit Delir und F10.2 - F19.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Abhängigkeitssyndrom) unter Berücksichtigung aller Kodierregeln.

Als Hauptdiagnose ist derjenige Diagnosekode anzugeben, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln im entsprechenden Aufenthalt erforderte.

Ein körperliches Entzugssyndrom (biologisches Korrelat) kann grundsätzlich auch ohne das Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms (psychologisches Konstrukt) auftreten. Diese Konstellation tritt in der klinischen Praxis aber eher selten auf.

Z.B. Entzugssymptomatik bei Neugeborenen, die keine aktive Abhängigkeit aufweisen, sondern der entsprechenden psychoaktiven Substanz intrauterin durch den Konsum der Mutter ausgesetzt waren.

D.h. eine Abhängigkeit ist in den meisten klinischen Fällen inhärent in einem Entzugssyndrom.

Voraussetzung für das Auftreten eines körperlichen Entzugssyndroms ist die vorangegangene Toleranzentwicklung.

Das Entzugssyndrom ist somit nur ein (1) Indikator für eine Abhängigkeit.

Je nach quantitativ konsumierter Menge und der individuellen intrinsischen Biologie der betroffenen Patientinnen/Patienten kann sich die Zeit eines Entzugssyndroms von unterschiedlicher Dauer zeigen.

Entzugszustände verlaufen häufig fluktuierend und die Patientinnen/Patienten müssen auch über das akute Entzugsgeschehen hinaus überwacht werden.

Kodierung bei Vorliegen einer multiplen Substanzaufnahme (F19.- «Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen»)

Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten eine multiple Substanzaufnahme vor, bei der die verschiedenen Substanzen untrennbar vermischt sind und es aus diesem Grund nicht möglich ist zu bestimmen, welche der Substanzen und die daraus resultierenden Störungen die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» erfüllen, ist die Kodierung folgendermassen vorzunehmen. Auch der entsprechende U69.3- Kode ist zu verwenden.

HD F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer
psychotroper Substanzen
ND U69.3-! Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese
verursachten psychischen und Verhaltensstörungen
ND F10.—F18.- entsprechend der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnose»
ND andere Erkrankungen/Zustände/Manifestationen/Symptome, die die Bedingungen der Kodierregel G54
«Die Nebendiagnose» erfüllen

Alle aufgenommenen Substanzen sind zusätzlich mit den entsprechenden Kodes F10.- bis F18.- in der entsprechenden Ausprägung, als Nebendiagnosen zu kodieren.

Bei klar trennbarer Symptomatik wird F19.- nicht kodiert. In diesen Fällen werden die zutreffenden Schlüsselnummern der Kategorien F10.- bis F18.- erfasst. Gemäss Regel G52 des Kodierungshandbuchs wird die Wahl der Hauptdiagnose getroffen

SD0600 Krankheiten des Nervensystems

Beachte:

Die Kodierregeln SD0601 und SD0602 gelten für alle Zustände, die unter den Kategorien I60.- bis I64.- sowie G45.-aufgeführt sind, auch für die Kodierung einer Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung und der daraus resultierenden, möglichen neurologischen Defizite.

SD0601l Akuter «Schlaganfall etc.», Subarachnoidalblutung, sonstige nichttraumatische intrakranielle Blutung

Hinweis: Als «Schlaganfall, Stroke, Apoplex, Insult, Cerebrovascular accident (CVA), Cerebrovascular Insult (CVI) etc.» wird/werden ein oder mehrere akut einsetzend(e) neurologisch(e) Defizit(e) aufgrund zerebraler Durchblutungsstörung (ischämisch) oder/und

intrazerebraler Blutung (hämorrhagisch) bezeichnet. Die Symptomatik variiert je nach betroffenem Hirnareal und zeigt unterschiedliche und unmittelbare Folgen.

Solange eine Patientin/ein Patient eine fortgesetzte stationäre Spitalbehandlung eines akuten «Schlaganfalls etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung und der unmittelbaren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60.- bis I64.- Subarachnoidal-, intrazerebrale, nichttraumatische intrakranielle Blutung, Hirninfarkt, Schlaganfall sowie G45.- Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect etc.) zuzuweisen.

Es werden im akuten Setting immer alle unmittelbaren Folgen (Defizite), die eindeutig auf das akute Geschehen zurückzuführen sind, erfasst. Mit der Diagnostik / Therapie / Pflege der ursächlichen Erkrankung gelten im akuten Geschehen die resultierenden (neurologischen) Defizite als ebenfalls behandelt.

Bei erneutem Akut-Spitalaufenthalt innerhalb von 18 Tagen, z.B. Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt, wird bei Erkrankungen/Störungen nach medizinischen Massnahmen, die sich auf Behandlungen beziehen, die im Voraufenthalt erbracht wurden, gemäss den Kodierungsrichtlinien D16 und SD0602 vorgegangen (siehe Beispiel 3).

Steht im erneuten Akut-Spitalaufenthalt (Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt) die Behandlung einer(s) unmittelbaren Folge/neurologischen Defizites des akuten «Schlaganfalls etc.» im Vordergrund oder erfolgt der Wiedereintritt aufgrund eines neu aufgetretenen medizinischen Problems (siehe Beispiel 2) oder erfolgt der Wiedereintritt ausserhalb von 18 Tagen aufgrund einer Erkankung/Störung nach medizinischer Massnahme (siehe Beispiel 4), die im Voraufenthalt erbracht wurde, wird gemäss Kodierregeln G52, G54 und/oder SD0602 vorgegangen.

Für geplante Folgebehandlungen im Kontext der Behandlung eines akuten «Schlaganfalls etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung wird auf die Kodierregel D07 «Geplante Folgeeingriffe» verwiesen.

Beispiel 1

Ein Patient erleidet einen Hirninfarkt mit schlaffer Hemiplegie rechts und Aphasie und wird zur stationären Behandlung aufgenommen. Radiologisch zeigt sich ein Verschluss der Arteria cerebri media links.

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
L 2
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
Beispiel 2

Wiedereintritt nach 5 Tagen Rehabilitationsaufenthalt aufgrund neu aufgetretener instabiler Angina pectoris und Verdacht auf Herzinfarkt. Die bereits im vorherigen Fall (Beispiel 1) behandelten Folgen des Hirninfarktes erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand. Eine koronare Eingefässerkrankung wird diagnostiziert und entsprechend versorgt.

Hauptaufwand des Wiedereintrittes ist gemäss ärztlicher Dokumentation die Behandlung der instabilen Angina pectoris.

HD I20.0 Instabile Angina pectoris
ND I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäss-Erkrankung
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes

Beispiel 3

Wiedereintritt nach 4 Tagen Rehabilitationsaufenthalt aufgrund Infektion an der Einstichstelle des zentralvenösen Katheters (gelegt im Beispiel 1).

Die bereits im vorherigen Fall behandelten Folgen des Hirninfarktes erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand.

Hauptaufwand des Wiedereintrittes ist gemäss ärztlicher Dokumentation die Behandlung der medizinischen Komplikation auf die Hauptdiagnose des Voraufenthaltes (Beispiel 1) bezogen.

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
L 2
ND T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den
Gefässen ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie L 1 ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes In einer möglichen/nötigen Fallzusammenführung (z.B. Beispiele 1+3 bei Rückverlegung gemäss Abrechnungsregeln SwissDRG AG) nach Anwendung der Kodierregel D16 wird ein Kode aus Kategorie I69.- gelöscht.
Beispiel 4

(Wieder-) Eintritt nach 23 Tagen Rehabilitationsaufenthalt (Status nach akuter Subarachnoidalblutung rechts, ausgehend von A. basilaris, Hemiplegie schlaff links, fortwährend bestehende Urininkontinenz, Aphasie und Dysphagie) aufgrund persistierender Infektion an der Einstichstelle des zentralvenösen Katheters (gelegt im Kontext der Behandlung der akuten Subarachnoidalblutung). Die Entzündungsparameter steigen im Rehabilitationsaufenthalt, der Patient hat Fieber, trübt zunehmend ein und ist tachypnoeisch.

Die bereits im 1. (akuten) Fall behandelten Defizite/Folgen der Subarachnoidalblutung erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand.

Eine «Kathetersepsis» (Staphylokokkus aureus, akute Niereninsuffizienz, zunehmende Thrombozytopenie, hypoxische respiratorische Insuffizienz) wird diagnostiziert und über 3 Wochen behandelt.

Alle Folgen des Schlaganfalles werden (auch bei zusätzlicher Verschlechterung aufgrund der Sepsis) weiter behandelt.

HD A41.0 Sepsis durch Staphylococcus aureus
ND alle ND bezogen auf Sepsis gemäss Kodierregeln G54 und SD0102
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie L 2
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND R13.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie
ND R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
ND I69.0 Folgen einer Subarachnoidalblutung

SD0602k Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung

Wenn eine Patientin/ein Patient die Anamnese eines «Schlaganfalles etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung aufweist und aktuell noch/weiterhin neurologische Ausfälle (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect etc.) bestehen, werden diese Erkrankungen/Zustände/Manifestationen entsprechend der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnosen» gefolgt von einem Kode aus Kategorie I69.– Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit erfasst.

Erfüllt kein(e) andere(r) Erkrankung/Zustand/Manifestation die Bedingungen für die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose», ist der behandelte (neurologische) Folgezustand (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Inkontinenz etc.), dessen Behandlung die Bedingungen der Kodierrregel G52 erfüllt, als Hauptdiagnose zu erfassen.

Beispiel 1

Eine Patientin wurde mit einer Pneumokokken-Pneumonie aufgenommen. Die Patientin hatte vor drei Jahren einen akuten Schlaganfall und erhält seitdem Thrombozytenaggregationshemmer zur Rezidivprophylaxe. Es besteht eine residuale linke spastische Hemiparese. Diese verursachte erhöhten Pflegeaufwand.

HD J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae
L
ND G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
L 2
ND I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
Beispiel 2

Ein Patient wird aufgrund eines Dekubitus sakral II. Grades und Zeichen pflegerischer Vernachlässigung (z.B. Mundsoor, Mangelernährung etc.) hospitalisiert. Ätiologisch wird sein Zustand in Zusammenhang mit Bettlägerigkeit und einer häuslichen desolaten Pflegesituation bei einer ausgeprägten spastischen Hemiparese rechts (Status nach schwerer nichttraumatischer intrakranieller Blutung 2 Jahre zuvor) gebracht.

Er zeigt in den klinischen Untersuchungen u.a. starke (Gelenk-)Kontrakturen an der rechten Hand und dem rechten Fuss.

Hauptaufwand des Aufenthaltes ist die akut notwendige Rekonditionierung, insbesondere Lagerungs- und Mobilisationstherapie bezogen auf Verbesserung der spastischen Hemiparese.

Alle anderen vorliegenden Störungen/Erkrankungen/Zustände erfordern einen Aufwand gemäss Kodierregel G54.

HD G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND I69.2 Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung
ND L89.14 Dekubitus, Stadium 2, Kreuzbein
ND B37.0 Candida-Stomatitis
ND E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung
ND M24.5- Gelenkkontraktur (5. Stelle gemäss Lokalisation)
L 1

Funktionsstörungen

Die Kodierung einer Urin- und/oder Stuhlinkontinenz im Rahmen eines akuten «Schlaganfalles etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung oder bei Behandlung der Folgen (Status nach) erfolgt gemäss Kodierregeln G52 « Die Hauptdiagnose» und/oder G54 «Die Nebendiagnosen» und/oder SD0602 «Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung».

SD0603a Paraplegie und Tetraplegie, nicht traumatisch

Zur Kodierung einer traumatischen Paraplegie/Tetraplegie wird auf SD1905 «Verletzung des Rückenmarks» verwiesen.

Initiale (akute) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie

Die «akute» Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie umfasst Erstaufnahmen wegen eines nicht traumatisch bedingten Funktionsausfalls wie z.B. bei Myelitis transversa oder bei Rückenmarkinfarkt. Es kann sich auch um eine konservativ oder operativ behandelte Erkrankung handeln, die sich in Remission befand sich jedoch verschlechtert hat und jetzt die gleiche Behandlungsintensität erfordert wie bei Patienten, die das erste Mal aufgenommen wurden.

Sofern eine Krankheit behandelt wird, die eine akute Schädigung des Rückenmarks zur Folge hat (z.B. Myelitis), sind folgende Kodes zuzuweisen:

Die Krankheit als Hauptdiagnose, z.B. diffuse Myelitis

G04.9 Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis, nicht näher bezeichnet

und einen Kode aus

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «0» oder «1».

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks

anzugeben.

Späte (chronische) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie

Von der chronischen Phase einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer Myelitis), die die Lähmungen verursachte, abgeschlossen ist. Kommt ein Patient in dieser chronischen Phase zur Behandlung der Paraplegie/Tetraplegie, ist ein Kode der Kategorie:

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

als Hauptdiagnose anzugeben.

Wird ein Patient dagegen zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegsinfektion, Fraktur des Femurs usw. aufgenommen, ist die zu behandelnde Erkrankung gefolgt von einem Kode der Kategorie:

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

anzugeben, sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus:

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks anzugeben.

SD0604m Bewusstseinsstörungen

Bewusstlosigkeit

Sofern die Bewusstlosigkeit eines Patienten nicht mit einer Verletzung im Zusammenhang steht, sind folgende Kodes zu verwenden:

R40.0 Somnolenz
R40.1 Sopor
R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet

Tritt ein Verlust des Bewusstseins im Zusammenhang mit einer Verletzung auf, ist die Art der Verletzung vor einem Kode aus S06.7–! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma für die Dauer der Bewusstlosigkeit anzugeben.

Beispiel 1

Patient wird mit einer Fraktur des Siebbeins (Röntgenaufnahme) aufgenommen. Im CT zeigt sich ein grosses subdurales Hämatom. Der Patient war 3 Stunden bewusstlos.

HD S06.5 Traumatische subdurale Blutung
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND S02.1 Schädelbasisfraktur
ND S06.71! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma: 30 Minuten bis 24 Stunden

Hinweis: Schädel-Hirn-Trauma (SHT)

Wenn ein Schädel-Hirn-Trauma (alphabetischer Index S06.9 Intrakranielle Verletzung, nicht näher bezeichnet) ohne nachgewiesene intra-kranielle Verletzung vorliegt, wird nicht der Kode S06.9 abgebildet, sondern S06.0 Gehirnerschütterung kodiert.

Beachte: Bei einem Schädel-Hirn-Trauma mit anschliessendem künstlichem Koma, Dauer > 24 Stunden, werden folgende Kodes abgebildet:

S06.72! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, mehr als 24 Stunden, mit Rückkehr zum vorher bestehenden Bewusstseinsgrad oder S06.73! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, mehr als 24 Stunden, ohne Rückkehr zum vorher bestehenden Bewusstseinsgrad

Schwere Bewusstseinsstörung Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS), frühere Bezeichnung Vegetative State (VS) und Minimally Conscious State (MCS)

Das «Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS)» ist definiert als ein Zustand der Unmöglichkeit mit der Umwelt zu interagieren, d.h. ohne kohärente Antworten und ohne bewusstes Reagieren auf optische, akustische, taktile und schmerzhafte Reize und ohne Bewusstsein über sich selbst oder über die Umwelt.

Der Minimally Conscious State (MCS) ist definiert als Zustand mit schwer veränderter Bewusstseinslage, bei dem minimale, aber deutliche Verhaltensmerkmale reproduzierbar nachweisbar sind, die ein Bewusstsein für sich selbst oder die Umgebung erkennen lassen.

Die exakte Klassifikation und Zuordnung erfolgt durch die CRS-R (Coma Recovery Scale-Revised) als Ergebnis der Bewertungen in den sechs Subskalen der CRS-R: CRS-auditiv — CRS-visuell — CRS-motorisch — CRS-sprachlich — CRS-Kommunikation — CRS-Erwachen. Dieses Assessment ist nicht zuverlässig anwendbar für Patienten vor dem 12. Lebensjahr. Bis zum Erreichen dieses Alters gilt die vom Arzt gestellte Diagnose ohne Referenz auf das CRS-R.

Stadieneinteilung der schweren Bewusstseinsstörung
Subskala CRS-RUnresponsive WakefulnessSyndrom (UWS)Minimally Conscious State minus
(MCS –)
Minimally Conscious Stateplus (MCS+)Emerge from Minimally Conscious State (EMCS)
Auditiv≤ 2 und≤ 2 und3 – 4
Visuell≤ 1 und2 – 5 oder4 – 5
Motorisch≤ 2 und3-5 oder3 – 5= 6 und
Sprachlich≤ 2 und≤ 2 oder3
Kommunikation= 0 und= 0 und1 – 2= 2
Erwachen1 – 21 – 21 – 3

d.h.:

  • Ein Unresponsive Wakefulnesssyndrom (UWS) liegt vor, wenn alle Bedingungen für ein UWS erfüllt sind.
  • Ein Minimally Conscious State minus (MCS-) liegt vor, wenn eine einzige Subskala die für MCS- geforderten Werte erfüllt (d.h. Lokalisation von schmerzhaften Reizen oder visuelles Verfolgen oder adäquates Lachen oder Weinen) und die übrigen Werte dem Stadium UWS entsprechen.
  • Ein Minimally Conscious State plus (MCS+) liegt vor, wenn die Subskala «auditiv» den Wert 3 (Antwort auf Befehl), oder die Subskala «sprachlich» den Wert 3 (Sprachverständnis), oder die Subskala «Kommunikation» den Wert 1–2 (intentionelle oder funktionale Kommunikation) erreicht.
  • Ein Emerge from Minimally Conscious State (EMCS) liegt vor, wenn die Subskala «motorisch» und die Subskala «Kommunikation» den Maximalwert erreicht haben. Um ein Emerge-Stadium zuzuteilen, muss eine Evaluierung zweimal innerhalb einer Woche durchgeführt werden.

Eine Stadieneinteilung kann frühestens 24 h nach Absetzen der kontinuierlichen Sedierung auf der IPS erfolgen und wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass keine medikamentösen Einflüsse den Zustand mitverursachen (allenfalls mit dokumentierten Blutanalysen). Eine vorübergehende Sedierung z. B. für die Pflege des Patienten oder beim Zustand der Agitation ist keine Kontraindikation für eine Evaluierung. Das Stadium muss mindestens 1 Woche bestehen oder sich zu einem anderen Stadium der Bewusstseinsstörung entwickeln. Eine zweite Evaluation in der folgenden Woche (mindestens 2–3 Tage Abstand) ist nötig, um die Diagnose der Bewusstseinsstörung zu bestätigen.

Eine Bewusstseinsstörung wird mit G93.80 Apallisches Syndrom kodiert, wenn:

  • eine schwere Bewusstseinsstörung Stadium Vegetative State (VS), Synonym Unresponsive Wakefulness Syndrome (UWS) oder ein Minimally Conscious State gemäss obenstehenden Definitionen vorliegt.

Hinweis: Bewusstseinsstörungen, die die oben definierten Kriterien für VS/UWS und MCS nicht erfüllen, werden NICHT mit G93.80 kodiert. Dazu gehört das Stadium Emerge from Minimally Conscious State (EMCS).

Literatur: Giacino, J.T., Kalmar, K., & Whyte, J. (2004). The JKF Coma Recovery Scale-Revised: Measurement characteristics and diagnostic utility 1. Archives of physical medicine and rehabilitation, 85(12), 2020–2029.

Gosseries, O., Zasler, N.D., & Laureys, S. (2014). Recent advances in disorders of consciousness: focus on the diagnosis. Brain injury, 28(9), 1141–1150.

Schnakers, C., Majerus, S., Giacino, J., Vanhaudenhuyse, A., Bruno, M.A., Boly, M.,… & Damas, F. (2008). A french validation study of the Coma Recovery Scale-Revised (CRS-R). Brain injury, 22 (10), 786–792.

Seel, R.T., Sherer, M., Whyte, J., Katz, D.I.,Giacino, J.T., Rosenbaum, A.M., …& Biester, R.C. (2010). Assessment scales for disorders of consciousness: evidence-based recommendations for clinical practice and research. Archives of physical medicine and rehabilitation, 91 (12), 1795–1813.

SD0605e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden

Bei Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden wird die Krankheit als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Der Kode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

wird nicht abgebildet.

(Gleiche Regel unter SD1805: Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators bei Schmerzbehandlung)

SD0606e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators /(Test) Elektroden

Bei Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/(Test) Elektroden ist als Hauptdiagnosekode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Die Grundkrankheit wird nur als Nebendiagnose kodiert, wenn sie die Nebendiagnosendefinition (G54) erfüllt.

(Gleiche Regel unter SD1806: Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators bei Schmerzbehandlung)

SD0607h Kodierung der Parkinsonstadien (G20.-)

Um eine einheitliche Kodierung der Stadien der Parkinsonerkrankung zu erreichen, ohne negative Konsequenzen für die betroffenen Patienten, soll das aktuelle Stadium des Parkinson unter Therapie (ON) bestimmt und kodiert werden.

SD0700 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde

SD0701a Versagen oder Abstossung eines Kornea-Transplantates

Versagen und Abstossung eines Hornhauttransplantates des Auges ist mit dem Kode

T86.83 Versagen und Abstossung eines Hornhauttransplantates des Auges

zu kodieren.

Nebendiagnosen im Zusammenhang mit der Abstossung oder dem Versagen eines Korneatransplantates werden zusätzlich zu T86.83 kodiert, z.B.:

H16.- Keratitis
H18.- Sonstige Affektionen der Hornhaut
H20.- Iridozyklitis
H44.0 Purulente Endophthalmitis
H44.1 Sonstige Endophthalmitis
Z96.1 Vorhandensein eines intraokularen Linsenimplantates

Gemäss Regel D05 wird kein Z94.7 Zustand nach Keratoplastik abgebildet.

SD0800 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes

SD0801a Schwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den folgenden Kategorien kodiert werden:

H90.- Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung

und

H91.- Sonstiger Hörverlust

In folgenden Situationen werden sie als Hauptdiagnose kodiert:

  • Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
  • plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen

SD0802d Anpassung/Handhabung eines implantierten Hörgerätes

Hier ist nur

Z45.3 Anpassung und Handhabung eines implantierten Hörgerätes

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

SD0900 Krankheiten des Kreislaufsystems

SD0901a Hypertonie und Krankheiten bei Hypertonie

Hypertensive Herzkrankheit (I11.-)

Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.- Herzinsuffizienz oder I51.- Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit), gefolgt von I11.- Hypertensive Herzkrankheit anzugeben.

Wenn für die Herzerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I11.- Hypertensive Herzkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Liegen Herzerkrankungen und Hypertonie aber ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Herzkrankheit einzeln kodiert.

Hypertensive Nierenkrankheit (I12.-)

Steht eine Nierenerkrankung in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Nierenerkrankung (z.B. aus N18.- Chronische Nierenkrankheit), gefolgt von I12.- Hypertensive Nierenkrankheit anzugeben.

Wenn für die Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I12.- Hypertensive Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Liegen Nierenerkrankungen und Hypertonie aber ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Nierenkrankheit einzeln kodiert.

Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.-)

In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit (I11.-) als auch eine hypertensive Nierenkrankheit (I12.-) vorliegen, ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.- Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z.B. aus N18.- Chronische Nierenkrankheit), gefolgt von I13.- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit zuzuordnen.

Wenn für die Herz- und Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I13.- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Die Hauptdiagnose ist entsprechend der Definition der Hauptdiagnose (Regel G52) festzulegen.

SD0902e Ischämische Herzkrankheit

Angina pectoris (I20.-)

Liegt bei einem Patienten eine Angina pectoris vor, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben. Wenn ein Patient mit instabiler Angina pectoris aufgenommen wird und diese sich während des Spitalaufenthaltes zu einem Myokardinfarkt entwickelt, ist nur der Kode für einen Myokardinfarkt anzugeben.

Wenn der Patient jedoch eine Postinfarkt-Angina entwickelt, kann I20.0 Instabile Angina pectoris als zusätzlicher Kode angegeben werden.

Koronarsyndrom (Acute Coronary Syndrom ACS)

Dieser Begriff fasst die unmittelbar lebensbedrohlichen Phasen der koronaren Herzkrankheit zusammen. Das Spektrum reicht von der instabilen Angina pectoris über den akuten Myokardinfarkt bis zum plötzlichen Herztod. Dabei handelt es sich keineswegs um verschiedene Krankheiten, sondern um fliessend ineinander übergehende Stadien der koronaren Herzkrankheit. Aufgrund dieses fliessenden Übergangs werden Patienten mit Thoraxschmerzen und Verdacht auf ein akutes Koronarsyndrom anhand des EKG und biochemischer kardialer Marker (Troponin) in Kategorien unterteilt:

DiagnoseICD-10-GMLabor/EKG
Instabile Angina pectorisI20.0 instabile Angina pectorisTroponin neg;EKG: keine ST-Hebung
NSTEMI (Non-ST-Elevation Myocardial Infarction)oderTroponinpositives Acute Coronary Syndrom (ACS)I21.4 akuter subendokardialer MyokardinfarktTroponin pos;EKG: keine ST-Hebung
STEMI (ST-Elevation Myocardial Infarction)I21.0 – 3 akuter transmuraler Myokardinfarkt (nach Lokalisation)Troponin pos;EKG pos. (ST-Hebung)
ACS n.n.b. (Acute Coronary Syndrom)I24.9 akute ischämische Herzkrankheit n.n.b.Keine Angabe

Beachte: Die stabile Angina pectoris (I20.1 – I20.9) gehört nicht zum akuten Koronarsyndrom (ACS).

Akuter Myokardinfarkt

Ein als akut bezeichneter oder bis zu vier Wochen (28 Tage) zurückliegender Myokardinfarkt ist mit einem Kode aus I21.- Akuter Myokardinfarkt zu verschlüsseln.

Dabei sind die Kodes dieser Kategorie I21.- Akuter Myokardinfarkt anzugeben, sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Spital, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.

Reinfarkt – Rezidivierender Myokardinfarkt

Wenn der Patient innerhalb von 28 Tagen nach dem ersten Herzinfarkt einen zweiten Infarkt erleidet, ist für diesen ein Kode aus der Kategorie I22.- Rezidivierender Myokardinfarkt anzugeben.

Alter Myokardinfarkt

I25.2- Alter Myokardinfarkt kodiert eine anamnestische Diagnose, die als Z-Kode («Status nach», «Zustand nach») in Kapitel XXI nicht enthalten ist. Sie ist zusätzlich zu kodieren, wenn sie Bedeutung für die aktuelle Behandlung hat (siehe auch D05).

Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde

Wenn während des aktuellen Spitalaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde, ist folgendermassen zu verfahren:

Wenn die vorhandenen Bypässe/Stents offen sind und ein erneuter Eingriff durchgeführt wird, um weitere Gefässabschnitte zu behandeln, ist der Kode

I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäss-Erkrankung
I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit, Zwei-Gefäss-Erkrankung
I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäss-Erkrankung

oder

I25.14 Atherosklerotische Herzkrankheit, Stenose des linken Hauptstammes

und entweder

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

zu kodieren.

Die Kodes

I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen
I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents

sind nur zu verwenden, wenn der Bypass/Stent selbst betroffen ist.

In diesem Fall ist das

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

als Nebendiagnose nicht anzugeben.

Beispiel 1

Ein Patient wurde mit einer instabilen Angina aufgenommen, die sich drei Jahre nach einer Bypassoperation entwickelt hat. Die Herzkatheteruntersuchung zeigte eine Stenose im Bereich des Venenbypasses.

HD I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen
Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

ist, ausser dem Vorliegen anamnestischer Informationen über das Vorhandensein eines Koronararterienbypasses oder eine frühere Koronarangioplastie, dass diese Angaben für die aktuelle Spitalbehandlung von Bedeutung sind (siehe Nebendiagnosendefinition, Regel G54).

SD0903k Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass

Bei der Kodierung von Stent- oder Bypassverschlüssen ist primär wichtig, ob es sich um einen Verschluss MIT oder OHNE Myokardinfarkt handelt.

Bei Verschluss ohne Myokardinfarkt wird zwischen Koronarthrombose und chronischem Verschluss unterschieden. Wird die Thrombose lokalspezifisch behandelt, ist diese als Komplikation durch das Gefässimplantat/Transplantat zusätzlich zu kodieren.

Richtlinien zur Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass

  • 1. Jeder Verschluss eines koronaren Stents oder Bypasses mit konsekutivem Myokardinfarkt ist primär mit I21.- Akuter Myokardinfarkt zu verschlüsseln. Dies gilt sowohl für die akute (Stent-)Thrombose, wie auch für den Verschluss durch Fortschreiten der Grundkrankheit.

T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen wird nur dann zusätzlich kodiert, wenn bei Vorliegen einer Thrombose diese lokalspezifisch behandelt wird.

Bei alleiniger erneuter PTCA mit oder ohne Stenteinlage oder erneuter Bypassoperation ist T82.8 nicht zu kodieren, sondern Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses.

  • 2. Liegt ein Verschluss eines Stents oder Bypasses ohne Myokardinfarkt vor, wird nach Ätiologie unterschieden:

• Eine Thrombose wird primär mit I24.0 Koronarthrombose ohne nachfolgenden Myokardinfarkt kodiert.

T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen wird nur dann zusätzlich kodiert, wenn die Thrombose lokal behandelt wird, z.B. mit 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse

Bei alleiniger erneuter PTCA mit oder ohne Stenteinlage oder erneuter Bypassoperation ist T82.8 nicht zu kodieren, sondern Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses.

• Ein Verschluss durch Intimaproliferation (bzw. Fortschreiten der arteriosklerotischen Grundkrankheit) wird primär verschlüsselt mit:

I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypassgefässen, resp.

I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents.

In diesem Fall ist Z95.1, resp. Z95.5 als Nebendiagnose nicht anzugeben.

Beispiel 1

Patientin mit akutem Myokardinfarkt bei thrombotischem Verschluss eines vor 2 Monaten implantierten Stents. Zur Behandlung wird ein neuer BMS (bare metal stent) eingelegt.

HD I21.- Akuter Myokardinfarkt
ND Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

B 00.66.2- Koronarangioplastik [PTCA], nach Art der verwendeten Ballons
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie
Beispiel 2

Patient mit akutem Myokardinfarkt bei thrombotischem Verschluss eines vor 2 Monaten implantierten Stents. Zur Behandlung wird ein neuer BMS (bare metal stent) eingelegt, zusätzlich wird in der gleichen Sitzung die Thrombose des Stents z.B. mit Koronararterieninfusion behandelt.

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
ND T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte

B 00.66.2- Koronarangioplastik [PTCA], nach Art der verwendeten Ballons
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie
B 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse
Beispiel 3

Patient mit chronischer koronarer Herzkrankheit. Die Koronararteriographie zeigt einen Verschluss des LIMA-Bypasses. Konservative Therapie, eine Reoperation wird geplant.

HD I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen

B 88.55, 88.56 oder 88.57 (je nach Verfahren) […] koronare Arteriographie
B 37.21, 37.22 oder 37.23 (je nach Verfahren) […] Herzkatheter
Beispiel 4

Patientin mit thrombotischem Verschluss eines Stents. Der Stent kann mit lokaler Thrombolyse eröffnet werden, ein Myokardinfarkt entwickelt sich nicht.

HD I24.0 Koronarthrombose ohne nachfolgenden Myokardinfarkt
ND T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte

oder

ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 00.66.- Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse

SD0904d Erkrankungen der Herzklappen

Bei den Erkrankungen der Herzklappen unterscheiden wir zwischen:

  • Angeborene Krankheit (zu kodieren mit einem Q-Kode)
  • Erworbene Krankheit, rheumatisch bedingt
  • Erworbene Herzklappenstörung, nicht rheumatisch bedingt oder nicht näher bezeichnet.

Die ICD-10-GM berücksichtigt bei der Klassifikation von Herzklappenaffektionen Häufigkeitsverteilungen, die nicht unbedingt für die Schweiz typisch sind, wie sich anhand der Mitralklappendefekte veranschaulichen lässt: eine Mitralklappeninsuffizienz nicht näher bezeichneten Ursprungs wird durch einen Kode der Kategorie I34.– Nichtrheumatische Mitralklappenkrankheiten angegeben, während eine nicht näher bezeichnete Stenose mit einem Kode der Kategorie I05.– Rheumatische Mitralklappenkrankheiten bezeichnet wird.

In der Schweiz werden Herzklappenaffektionen ohne näher bezeichnete Ursache abweichend von der ICD-10-GM (siehe Text oben) mit den Kategorien I34 bis I37 angegeben (siehe Tabelle).

Als nicht rheumatisch bezeichnetAls rheumatisch bezeichnetOhne nähere Angabe
MitralklappeInsuffizienzI34.0I05.1I34.0
StenoseI34.2I05.0I34.2
Stenose mit InsuffizienzI34.80I05.2I34.80
AortenklappeInsuffizienzI35.1I06.1I35.1
StenoseI35.0I06.0I35.0
Stenose mit InsuffizienzI35.2I06.2I35.2
TrikuspidalklappeInsuffizienzI36.1I07.1I36.1
StenoseI36.0I07.0I36.0
Stenose mit InsuffizienzI36.2I07.2I36.2
PulmonalklappeInsuffizienzI37.1I09.8I37.1
StenoseI37.0I09.8I37.0
Stenose mit InsuffizienzI37.2I09.8I37.2

Affektion mehrerer Herzklappen

Bei Affektion mehrerer Herzklappen mit präziser Diagnose der Pathologie kodiert man so spezifisch wie möglich gemäss der obigen Tabelle. Fehlt die Angabe des präzisen Klappenfehlers, sind die entsprechenden Kodes der Kategorie I08.- Krankheiten mehrerer Herzklappen anzugeben.

SD0905a Schrittmacher/Defibrillator

Anmerkung: Aussagen für Schrittmacher gelten sinngemäss auch für Defibrillatoren.

Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode Z95.0 Vorhandensein eines kardialen elektronischen Gerätes zuzuweisen.

Permanente Schrittmacher

Wird ein temporärer Schrittmacher entfernt und ein permanenter Schrittmacher implantiert, ist der permanente Schrittmacher als Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz.

Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemässig während des stationären Aufenthaltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt; daher ist in diesem Moment kein gesonderter Prozedurenkode anzugeben. Eine Überprüfung zu einem anderen Zeitpunkt (nicht im Zusammenhang mit einer Implantation beim gleichen Aufenthalt) ist mit Kodes 89.45 – 89.49 Frequenzkontrolle eines künstlichen Schrittmachers abzubilden.

Aufnahme zum Aggregatwechsel (= Wechsel Batterie/Pulsgenerator) eines Herzschrittmachers/Defibrillators

Es ist nur

Z45.0- Anpassung und Handhabung eines kardialen (elektronischen) Gerätes

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem der folgenden Kodes zu verschlüsseln:

T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät Dieser Kode beinhaltet die Funktionsstörung des Schrittmachers und der Elektroden.
T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen

SD0906a Nachuntersuchung nach Herztransplantation

Bei Kontrolluntersuchungen nach einer Herztransplantation ist als Hauptdiagnose der Kode

Z09.80 Nachuntersuchung nach Organtransplantation

anzugeben und als Nebendiagnose

Z94.1 Zustand nach Herztransplantation.

SD0907a Akutes Lungenödem

Ein akutes Lungenödem wird nach der zugrundeliegenden Ursache kodiert, z.B. das sehr häufige akute kardiale Lungenödem mit

I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe

Siehe auch die Hinweise und Exklusiva zu J81 Akutes Lungenödem in der ICD-10-GM.

SD0908k Herzstillstand

Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.- Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmassnahmen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.

Ein Kode aus der Rubrik I46.- Herzstillstand ist nur als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrundeliegende/auslösende Ursache nicht bekannt ist und/oder nicht eruiert werden kann und gemäss Kodierregel G52 kein anderer Diagnosenkode als Hauptdiagnose in Frage kommt.

Wenn die zugrundeliegende Erkrankung für den Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand bekannt und damit als Hauptdiagnose erfasst wird, ist ein Kode für den Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand aus Kategorie I46.- Herzstillstand als Nebendiagnose zu erfassen.

Die Definition des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhanges richtet sich nach den Bestimmungen unter den Kodes I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung, I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet und U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden vor stationärer Behandlung ausserhalb des Spitals aufgetreten und umfasst damit einen Zeitraum von ≤ 24 h.

Tritt ein Herzstillstand oder ein Herz-Atemstillstand als Folge oder Komplikation einer stationären Behandlung oder plötzlich während eines stationären Aufenthaltes auf und bleiben die Wiederbelebungsmassnahmen im stationären Setting erfolglos, dann dürfen etwaige mögliche Diagnosen eines später vorliegenden Autopsieberichtes nicht in die Kodierung einfliessen, da der Fall mit dem Tod endet.

Der passende Kode aus I46.- soll zusammen mit der ärztlich dokumentierten (Verdachts)-Diagnose, die den Herz- oder Herz-Atemstillstand erklärt, erfasst werden.

Beispiel 1

Aufnahme einer Patientin nach Auffinden in reanimationsbedürftiger Situation ca. 2 h vor stationärer Aufnahme.

Gemäss Recherche kann der genaue Zeitpunkt des Herz-Kreislaufstillstandes nicht bestimmt werden, liegt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der letzten 24 h vor stationärer Aufnahme.

Durch ambulante CPR konnte wieder eine Herz-Kreislauf-Zirkulation erreicht werden.

Die Patientin wird beatmet und unter Herz-Kreislauf-regulierender Medikation auf die Intensivstation aufgenommen.

Nach Diagnostik und Feststellung des Hirntodes Entschluss zur Beendigung der intensivmedizinischen Massnahmen und darauf folgend Versterben der Patientin.

Es werden mehrere mögliche Ursachen des Herz-Kreislauf-Versagens ärztlich diskutiert, aber es kann keine konkrete Ursache oder Verdachtsdiagnose zum Zeitpunkt der Kodierung benannt werden.

HD I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus

Der Zusatzkode:

U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden vor stationärer Behandlung ausserhalb des Spitals aufgetreten

soll ergänzend zu I46.- Herzstillstand oder Herz-Atem-Stillstand kodiert werden.

Für die Kodierung des Kodes U69.13! muss der medizinischen Dokumentation der Hinweis zu entnehmen sein, dass ein Herz-Kreislauf-Stillstand aufgrund einer(s) Erkrankung/Zustands/Manifestation vorliegt, der innerhalb der letzten 24 h vor dem aktuellen Spitalaufenthalt, unabhängig von seiner Ursache, auftrat. Die Erfassung von U69.13! erfolgt unabhängig vom Ergebnis der Reanimationsmassnahmen.

Beispiel 2

30 min vor Spitaleintritt erfolgreiche CPR durch Ambulanz und anschliessender Transport ins Spital, wo als Ursache für den Herzstillstand ein akuter Vorderwandinfarkt diagnostiziert wird.

Nach Stabilisierung und Notfalldiagnostik erfolgt eine dringende Bypassoperation.

Nach initial erfolgreicher Operation Zustandsverschlechterung aufgrund schwerer Linksherzinsuffizienz (Orthopnoe, EF 20% und sinkend) bei (vorbestehender) ischämischer Kardiomyopathie und danach folgend Tod des Patienten.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand
ND I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
ND I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe
ND I25.5 Ischämische Kardiomyopathie

Bei Reanimation im Rahmen eines Herzstillstandes im stationären Setting ist der CHOP-Kode für die Reanimation zu kodieren.

Beachte:

Die Feststellung des Todeszeitpunktes, der vor oder nach dem Spitaleintritt liegen kann, obliegt nur den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Je nach ärztlich festgelegtem und dokumentiertem Todeszeitpunkt erfolgt die Eröffnung eines stationären Falles oder nicht.

Wird der Todeszeitpunkt als im Spital stattgefunden ärztlich festgelegt und dokumentiert, kann in jedem Fall von einem Aufwand > 0 gemäss Kodierregeln G52 und G54 ausgegangen werden.

Beispiel 3

Eintritt unter CPR (keine eigene Herzaktion, keine Spontanatmung) auf Notfallstation (Alarmierung der Sanität 1h zuvor aufgrund akuter Bewusstlosigkeit und Atemstillstand, Beginn Laienreanimation). Weiterführen der Massnahmen. 35 min nach Spitaleintritt wird durch den betreuenden Notfallmediziner der Tod festgestellt (Eintritt 10.00 Uhr, ärztlich festgestellter Todeszeitpunkt 10.35 Uhr).

In der durchgeführten Autopsie wird als wahrscheinliche Todesursache eine schwere Lungenembolie konstatiert.

Eröffnung eines stationären Falles gemäss Falldefinitionen SwissDRG AG.

HD I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
B Reanimation - entsprechend den durchgeführten Massnahmen

SD0910j Erfassung der Behandlungsdauer mit einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System

Die Dauer der Behandlung mit einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System ist mit dem entsprechenden spezifischen Kode des Systems zu erfassen.

Kodes für die Dauer der Behandlung mit:

• A: einer intraaortalen Ballonpumpe [IABP] 37.69.1-

• B: einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion

° Intravasal (inkl. intrakardial) 37.69.2-

° Extrakorporal, univentrikulär 37.69.4-

° Extrakorporal, biventrikulär 37.69.5-

° Intrakorporal, uni- und biventrikulär 37.69.6-

• C: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, mit Pumpe, mit CO2-removal, extrakorporal, veno-venös 37.69.7-

• D: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, mit Pumpe, mit Oxygenator (inkl. CO2-removal),

° extrakorporal, veno-venös 37.69.8-

° extrakorporal, veno-arteriell oder veno-venoarteriell 37.69.A-

• E: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, ohne Pumpe,

° mit CO2-removal 37.69.B-

Beachte: Für die Verfahren unter D (ECMO-Verfahren) gilt zusätzlich:

Wird während eines Aufenthaltes das gleiche ECMO-Verfahren (unter D) mehrfach durchgeführt, dann wird wie folgt vorgegangen:

• Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren > 24 Std. und ist sie mit einem Kanülenwechsel verbunden, dürfen die Behandlungsdauern einzeln abgebildet werden.

• Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren > 24 Std. und ist kein Kanülenwechsel erfolgt, sind die Behandlungsdauern zu addieren.

• Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren < 24 Std., sind die Behandlungsdauern zu addieren.

Hinweis: Der Kanülenwechsel ist mit dem Kode 37.6E.11 Wechsel der Kanüle eines herzkreislauf-und lungenunterstützenden Systems zu erfassen.

Beachte:

– Bei Anwendung verschiedener ECMO-Verfahren (unter D) während eines Aufenthaltes ist nur ein Kode aus der Elementegruppe 37.69.- abzubilden und zwar der des längsten Verfahrens.

– Die Zeiten der verschiedenen Verfahren sind zu addieren und diese Gesamtdauer mit dem gewählten, einzigen ECMO-Kode abzubilden.

– Die Implantation, das Entfernen des herzkreislauf- und lungenunterstützenden Systems, der Wechsel der Kanüle und/oder der Ersatz von Teilkomponenten sind dabei fallspezifisch zusätzlich zu kodieren.

Hinweis:

Bei den Verfahren unter A, B, C und E sind bei einer Unterbrechung die Dauern des gleichen Verfahrens zu addieren.

Jedes Verfahren ist separat abzubilden.

Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System

Bei Verwendung des ICD-10-GM-Kodes Z95.80 Vorhandensein eines herzunterstützenden Systems ist zusätzlich die Dauer der Behandlung mit einem der CHOP-Kodes aus folgenden Elementegruppen zu kodieren:

37.69.2- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, intravasal

(inkl. intrakardial)

37.69.4- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, extrakorporal,

univentrikulär

37.69.5- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, extrakorporal,

biventrikulär

37.69.6- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, intrakorporal,

uni- und biventrikulär

SD1000 Krankheiten des Atmungssystems

SD1001m Maschinelle Beatmung

Definition

Maschinelle Beatmung («künstliche Beatmung») ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung der Patientinnen und Patienten.

Maschinelle Beatmung auf einer Intensivstation

Bei der künstlichen Beatmung ist die Patientin oder der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch* versorgten Patientinnen und Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese anstelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden. CPAP ist eine Massnahme zur Atemunterstützung und gilt nicht als maschinelle Beatmung (ausser bei Neugeborenen und Säuglingen bis und mit zum ersten Lebensjahr).

* Die intensivmedizinische Versorgung muss nachvollziehbar dokumentiert sein (Überwachung, Beatmungsprotokolle etc.) und setzt entsprechende räumliche und personelle Ausstattung voraus. Dabei handelt es sich um anerkannte/zertifizierte Intensivstationen (IMC und Aufwachräume zählen nicht dazu). Patientinnen und Patienten, die keiner intensivmedizinischen Versorgung bedürfen (z.B. bereits vorbestehende Heimbeatmung, jetzt Aufnahme zur geplanten Chemotherapie etc.), zählen nicht hierzu.

Für die Erfassung der NEMS IS wird die maschinelle Beatmung auf der IS berücksichtigt. Die Beatmungsstunden werden im Feld Variable «beatmung» «Dauer der künstlichen Beatmung» erfasst.

Maschinelle Beatmung auf einer Intermediate Care Station (IMC)

Die künstliche Beatmung auf der IMC** erfolgt meist über Maskensysteme. Gelegentlich ist jedoch eine invasive Beatmung über einen Trachealtubus oder ein Tracheostoma möglich.

CPAP ist eine Massnahme zur Atemunterstützung und gilt nicht als maschinelle Beatmung (ausser bei Neugeborenen und Säuglingen bis und mit zum ersten Lebensjahr).

** Die Versorgung auf einer IMC muss nachvollziehbar dokumentiert sein (Überwachung, Beatmungsprotokolle etc.) und setzt eine entsprechende räumliche und personelle Ausstattung voraus. Dabei handelt es sich um anerkannte IMC (IS und Aufwachräume zählen nicht dazu). Patientinnen und Patienten, die keiner Versorgung auf einer IMC bedürfen (z.B. bereits vorbestehende Heimbeatmung, jetzt Aufnahme zur geplanten Chemotherapie etc.), zählen nicht hierzu. Für die Erfassung der NEMS IMC wird die maschinelle Beatmung auf der IMC berücksichtigt. Die Erfassung der Beatmungsstunden in einem dafür vorgesehenen Datenfeld des BFS (analog Variable «beatmung») erfolgt nicht (ausser bei Neugeborenen und Säuglingen bis und mit zum ersten Lebensjahr).

Kodierung

Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, ist:

  • Zunächst die Dauer in Stunden der künstlichen Beatmung zu erfassen. Hierfür steht ein separates Datenfeld im Datensatz der SpiGes Erhebung, die Variable «beatmung», zur Verfügung.
  • Dann ist zusätzlich der folgende Kode
93.9B Massnahme zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung
Einsetzen eines endotrachealen Tubus

und/oder der zutreffende Kode aus

31.1 Temporäre Tracheostomie

oder

31.29 Permanente Tracheostomie, sonstige

anzugeben, wenn zur Durchführung der künstlichen Beatmung ein Tracheostoma angelegt wurde.

  • Bei Neugeborenen und Säuglingen ist zusätzlich der Kode
93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen

anzugeben. Zu diesem Kode ist die Beatmungszeit zu erfassen. Als Beatmungszeit wird bei Neugeborenen und Säuglingen sowohl die Zeit der invasiven oder nicht invasiven Beatmung gezählt, wie auch die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP). Dies gilt sowohl auf der neonatologischen IPS, wie auf der neonatologischen IMC.

Anmerkung: Die Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen bei Neugeborenen und Säuglingen wird mit 93.9F.12 Atmungsunterstützung durch Anwendung von High-flow-Nasenkanülen [HFNC-System] bei Neugeborenen und Säuglingen unter Berücksichtigung des «Beachte» kodiert. Für die Dauer dieser Atemunterstützung dürfen keine Beatmungsstunden erfasst werden.

  • Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. Dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen «intensivmedizinisch versorgten Patienten» (anerkannte IPS) handelt.

Berechnung der Dauer der Beatmung

Die Beatmungszeiten werden nur auf SGI-Intensivstationen nach folgenden Vorgaben berechnet: Die Beatmungszeit wird berechnet aus Anzahl Pflegeschichten mit Beatmung (= mind. 2 Std. beatmet pro 8-Stunden-Schicht; mind. 3 Std. pro 12-Stunden-Schicht) multipliziert mit der Schichtdauer (somit sind die Beatmungsstunden immer Multiple von 8 oder 12).

Wird die Beatmung während Transport und Untersuchungen ausserhalb der Intensivstation durch das Team (Ärzte/Pflege) der Intensivstation sichergestellt, wird dies der Gesamtbeatmungszeit der Intensivstation zugerechnet. Eine maschinelle Beatmung dagegen, die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit. Dies heisst, dass die maschinelle Beatmung während einer Operation im Rahmen der Anästhesie als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs gilt und nicht Teil der intensivmedizinischen Behandlung ist.

Bei einer/mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Spitalaufenthaltes ist die Gesamtbeatmungszeit gemäss obigen Regeln zu ermitteln.

Beginn der Dauer der Beatmung

Die Berechnung der Dauer der Beatmung beginnt mit einem der folgenden Ereignisse:

  • Endotracheale Intubation

Für Patienten, die zur künstlichen Beatmung intubiert werden, beginnt die Berechnung der Dauer mit dem Anschluss an die Beatmungsgeräte.

Gelegentlich muss die endotracheale Kanüle wegen mechanischer Probleme ausgetauscht werden. Zeitdauer der Entfernung und des unmittelbaren Ersatzes der endotrachealen Kanüle sind in diesem Fall als Teil der Beatmungsdauer anzusehen; die Berechnung der Dauer wird fortgesetzt.

Für Patienten, bei denen eine künstliche Beatmung durch endotracheale Intubation begonnen und bei denen später eine Tracheotomie durchgeführt wird, beginnt die Berechnung der Dauer mit der Intubation. Die Zeitdauer der Beatmung über das Tracheostoma wird hinzugerechnet.

  • Maskenbeatmung

Die Berechnung der Dauer der künstlichen Beatmung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die maschinelle Beatmung einsetzt.

  • Tracheotomie

Die Beatmungszeit während der Tracheotomie gehört zur Beatmungszeit, wenn die Tracheotomie eines Patienten in der Intensivstation durchgeführt wird.

Wird bei Patienten im Operationssaal eine Tracheotomie durchgeführt, ohne dass eine vorgängige Beatmung auf einer Intensivstation stattgefunden hat, und wird postoperativ auf einer Intensivstation beatmet, beginnt die Beatmungsdauer mit Eintritt in die Intensivstation.

  • Aufnahme eines beatmeten Patienten

Für jene Patienten, die maschinell beatmet aufgenommen werden, beginnt die Berechnung der Dauer mit dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Intensivstation (s.a. «Verlegte Patienten», nachfolgend).

  • Aufnahme eines postoperativ beatmeten Patienten

Für jene Patienten zählt der Eintritt in die Intensivstation.

Ende der Dauer der Beatmung

Die Berechnung der Dauer der Beatmung endet mit einem der folgenden Ereignisse:

  • Extubation

  • Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung.

Anmerkung: Für Patienten mit einem Tracheostoma/Tubus (nach einer Periode der Entwöhnung) gilt: Bei beatmeten Patienten wird die Trachealkanüle/Tubus für einige Tage (oder länger, z.B. bei neuromuskulären Erkrankungen/Koma) an ihrem Platz belassen, nachdem die künstliche Beatmung beendet wurde. Die Berechnung der Beatmungsdauer ist in diesem Fall zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die maschinelle Beatmung eingestellt wird.

  • Entlassung, Tod oder Verlegung eines Patienten, der eine künstliche Beatmung erhält (s.a. «Verlegte Patienten», unten).

Entwöhnung auf Intensivstationen

Die Methode der Entwöhnung von der künstlichen Beatmung wird nicht kodiert.

Die Dauer der Entwöhnung wird insgesamt (inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung) bei der Berechnung der Beatmungsdauer (gemäss Schichtregel) eines Patienten hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen.

Das Ende der Entwöhnung kann nur retrospektiv nach Eintreten einer stabilen respiratorischen Situation festgestellt werden.

Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet.

Dieser Zeitraum wird wie folgt definiert:

  • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmet wurden: 24 Stunden
  • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) mehr als 7 Tage beatmet wurden: 36 Stunden

Für die Berechnung der Beatmungsdauer gilt als Ende der Entwöhnung dann das Ende der letzten maschinellen Unterstützung der Atmung.

Zur Entwöhnung vom Respirator zählt auch die maschinelle Unterstützung der Atmung durch intermittierende Phasen assistierter nicht invasiver Beatmung bzw. Atemunterstützung, wie z.B. durch Masken-CPAP/ASB oder durch Masken-CPAP jeweils im Wechsel mit Spontanatmung ohne maschinelle Unterstützung. Sauerstoffinsufflation bzw. -inhalation über Maskensysteme oder O2-Sonden gehören jedoch nicht dazu.

Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 2 Stunden pro 8-Stunden-Schicht oder mindestens 3 Stunden pro 12-Stunden-Schicht durch Masken-CPAP unterstützt wurde.

Die Berechnung der Beatmungsdauer endet in diesem Fall nach der letzten Masken-CPAP-Phase, während der Unterstützung des Patienten zum letzten Mal insgesamt mindestens 2 Stunden pro 8-Stunden-Schicht, respektive mindestens 3 Stunden pro 12-Stunden-Schicht durch Masken-CPAP erfolgte.

Verlegte Patienten

Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung:

Das verlegende Spital erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung und gibt die zutreffenden Kodes an:

  • für die Intubation (93.9B Massnahmen zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung (Einsetzen eines endotrachealen Tubus))
  • für die Tracheostomie (31.1 Temporäre Tracheostomie oder 31.29 Permanente Tracheostomie, sonstige)
  • für maschinelle Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen (93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen)

wenn diese Massnahmen von der verlegenden Einrichtung durchgeführt worden sind.

Das aufnehmende Spital erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung, bei Neugeborenen wird zusätzlich der Kode 93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen zugewiesen. Ein Kode für Intubation oder Tracheostomie wird nicht angegeben, da diese Massnahme vom verlegenden Spital durchgeführt und kodiert wurde.

Wenn ein nicht beatmeter intubierter oder tracheotomierter Patient verlegt wird, kodiert das verlegende Spital die Intubation (93.9B Massnahmen zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung (Einsetzen eines endotrachealen Tubus)) oder die Tracheostomie (31.1 Temporäre Tracheostomie oder 31.29 Permanente Tracheostomie, sonstige). Das aufnehmende Spital kodiert diese bereits geleisteten Prozeduren nicht noch einmal.

Intubation ohne maschinelle Beatmung

Eine Intubation kann auch durchgeführt werden, wenn keine künstliche Beatmung erforderlich ist, z.B. wenn es notwendig ist, den Luftweg offen zu halten. Kinder können bei Diagnosen wie Asthma, Krupp oder Epilepsie intubiert werden, und Erwachsene können in Fällen von Verbrennungen oder schwerem Trauma intubiert werden.

Eine Intubation ist in diesen Fällen mit dem Kode 93.9B Massnahmen zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung (Einsetzen eines endotrachealen Tubus) zu verschlüsseln.

Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)

Der Kode 93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen darf nur bei Neugeborenen und Säuglingen kodiert werden, unabhängig von der Behandlungsdauer (also auch unter 24 Stunden). Bei einer Atemunterstützung unmittelbar nach der Geburt ist dieser Kode nur dann anzugeben, wenn die Atemunterstützung mindestens 30 Minuten lang durchgeführt wurde.

Wenn bei Erwachsenen, Kindern oder Jugendlichen eine Störung wie z.B. Schlafapnoe, Pneumonie, Lungenödem, usw. mit CPAP behandelt wird, werden keine Beatmungsstunden erfasst, unabhängig davon, ob diese Massnahme auf einer Intensivstation durchgeführt wird oder nicht.

Nur die Ersteinstellung (bedeutet nicht das Einschalten eines Gerätes) einer CPAP/BiPAP-Therapie bzw. die Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten CPAP/BiPAP-Therapie bei schlafbezogenen Atemstörungen wird mit den Kodes 93.9G.1- Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Ersteinstellung, nach Dauer oder 93.9G.3- Maskenüberdrucktherapie, BiPAP, Ersteinstellung, nach Dauer und 93.9G.2- Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Kontrolle und Optimierung einer bestehenden Einstellung, nach Dauer oder 93.9G.4- Maskenüberdrucktherapie, BiPAP, Kontrolle und Optimierung einer bestehenden Einstellung, nach Dauer verschlüsselt.

«Bebeutelung» Neugeborener

Die s.g. «Bebeutelung» (Behandlung mit Beatmungsbeutel) bei Neugeborenen mit Adaptationsstörungen wird nicht kodiert.

Es wird kein Kode aus 93.9F.1- Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung Neugeborener und Säugling abgebildet.

Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Der ICD-10-GM-Kode Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator darf nur unter Berücksichtigung der Vorgaben und Hinweise am Beginn des Kapitels XXI der ICD-10-GM erfasst werden.

Dies bedeutet, dass der Kode Z99.1 nur gewählt werden soll, wenn ein(e) Erkrankung / Zustand / Manifestation / Symptom vorliegt, die eine Langzeitabhängigkeit vom Respirator erfordert, aber für den Grund der Beatmung kein anderer ICD-10-GM-Kode passend vorhanden ist.

Maschinelle Beatmung in der Rehabilitation

Diese Kodierregel gilt für alle Fälle, die über die Tarifstruktur ST Reha abgerechnet werden.

Wenn aufgrund einer Beatmung in der Rehabilitation ein Aufwand > 0 für die Klinik entsteht, d.h. die Beatmung z.B. nicht selbständig von der Patientin/vom Patienten durchgeführt werden kann, ist die Beatmung bei erfüllten Mindestmerkmalen mit den Kodes aus den Kategorien 93.9E.-, 93.9F.- oder 93.9G.- zu verschlüsseln.

Mit dem Kode 93.9G.09 werden auch Maskenüberdrucktherapien gemäss 93.9G.1-, 93.9G.2-, 93.9G.3- oder 93.9G.4- abgebildet, wenn das Mindestmerkmal Punkt 2, die Therapiedichte von mindestens 4 Stunden pro Tag, nicht erfüllt wird, jedoch für die Rehabilitationskli-niken ein Aufwand > 0 vorliegt.

Eine reine Sauerstoffgabe ist nicht mit 93.9G.09 zu kodieren.

SD1002j Respiratorische Insuffizienz

Die ärztlich gestellte und dokumentierte Diagnose einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz wird nur kodiert, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz in der Dokumentation nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung gilt für die Kodierung nicht als respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoffgabe) zusammen mit der Grundkrankheit verschlüsselt werden.

Bei bekannter chronischer respiratorischer Insuffizienz mit Dauersauerstofftherapie und mit früher dokumentierten BGA (Arztbericht oder alte Krankengeschichte) kann J96.1- auch ohne neue BGA abgebildet werden.

Tritt ein(e) Patient(in) mit einer chronischen respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz aufgrund einer akuten Verschlechterung der respiratorischen Situation ein oder kommt es während des stationären Aufenthaltes dazu (z.B. bei exazerbierter COPD), kann zum Kode J96.1 - zusätzlich ein Kode aus J96.0 - kodiert werden.

Beachte: Bei Säuglingen und Kleinkindern können andere diagnostische Massnahmen zur Diagnosestellung hinzugezogen werden.

SD1100 Krankheiten des Verdauungssystems

SD1101j Appendizitis als klinische Diagnose

Anhand der folgenden Beispiele soll aufgezeigt werden, wie bei einem klinischen Verdacht auf Appendizitis, der sich histologisch und/oder klinisch nicht bestätigt, kodiert werden soll.

Es sind auch die Kodierregeln zur Verdachtsdiagnose (D09) und zu Symptomen (D01) zu beachten.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen akutem Abdomen und dringendem (klinischem) Verdacht auf akute Appendizitis hospitalisiert und erhält eine laparoskopische Notfall-Appendektomie.

Im histopathologischen Befund wird eine Appendizitis klar ausgeschlossen.

Es wird jedoch eine rupturierte, nicht maligne Peritonealzyste diagnostiziert und als Ursache der starken Beschwerden postuliert.

Des Weiteren liegen Appendixkonkremente vor, die ebenfalls als zum Beschwerdebild passend deklariert werden.

HD K66.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Peritoneums
ND K38.1 Appendixkonkremente
B 47.01 Appendektomie, laparoskopisch
Beispiel 2

Ein Patient tritt mit Schmerzen im rechten Unterbauch ein. Klinisch wird der Verdacht auf akute Appendizitis gestellt.

Bei laparoskopischer Appendektomie ist der intraoperative Befund bland ohne (visuelle) Hinweise auf andere Erkrankungen oder Zustände, die die Schmerzen erklären können.

Der histopathologische Bericht der Appendix ist ebenfalls bland.

HD R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches
B 47.01 Appendektomie, laparoskopisch

SD1103a Magenulkus mit Gastritis

Bei Patienten mit Magenulkus ist ein Kode aus

K25.– Ulcus ventriculi

anzugeben, gefolgt von einem Kode aus

K29.– Gastritis und Duodenitis

wenn beide Erkrankungen vorliegen.

SD1104i Gastrointestinale Blutung

Werden bei einem Patienten mit einer oberen gastrointestinalen (GI) Blutung bei der Endoskopie ein Ulkus, Erosionen oder Varizen gefunden, wird die gefundene Erkrankung «mit einer Blutung» kodiert.

Beispiel 1

Akute Magenulkusblutung

HD K25.0 Ulcus ventriculi, akut, mit Blutung
Beispiel 2

Refluxösophagitis mit Blutung

HD K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis
ND K22.81 Ösophagusblutung

Man kann davon ausgehen, dass die Blutung der Läsion, die im Endoskopie-Bericht angegeben wird, zugeordnet werden kann, auch

wenn die Blutung weder während der Untersuchung noch während des Spitalaufenthaltes auftritt.

Nicht alle Kategorien, die zur Verschlüsselung von gastrointestinalen Läsionen zur Verfügung stehen, stellen einen Kode mit der

Modifikation «mit einer Blutung» zur Verfügung. In solchen Fällen wird für die Blutung ein zusätzlicher Kode aus

K92.– Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems

angegeben.

Wenn bei einer «peranalen Blutung» die aktuelle Blutungsquelle nicht bestimmt werden kann oder keine entsprechende Untersuchung

durchgeführt wurde, ist

K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet

zu kodieren.

Der Kode

K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums

ist in diesem Fall nicht zuzuweisen.

Wird ein Patient hingegen wegen Melaena (Teerstuhl) oder okkultem Blut im Stuhl untersucht, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass eine endoskopisch gefundene Läsion auch die Ursache der Melaena oder des okkulten Blutes im Stuhl ist. Wenn keine

kausale Verbindung zwischen Symptom und dem Ergebnis der Untersuchung besteht, sind zunächst das Symptom und danach das

Untersuchungsergebnis anzugeben.

Patienten mit der Anamnese einer vor Kurzem stattgefundenen gastrointestinalen Blutung werden manchmal zur Endoskopie aufgenommen, um die Blutungsquelle festzustellen, zeigen aber während der Untersuchung keine Blutung. Wird aufgrund der Vorgeschichte

oder anderer Anhaltspunkte eine klinische Diagnose gestellt, schliesst die Tatsache, dass während des Spitalaufenthaltes keine Blutung

auftritt, nicht von vornherein die Eingabe eines Kodes mit der Modifikation «mit einer Blutung» aus, auch nicht die Zuweisung eines

Kodes der Kategorie K92.– Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems in den Fällen, in denen der Grund für die vorher stattgefundene

Blutung nicht bestimmt werden konnte.

SD1105a Dehydratation bei Gastroenteritis

Bei stationärer Aufnahme zur Behandlung einer Gastroenteritis mit Dehydratation wird die Gastroenteritis als Hauptdiagnose und die Dehydratation (E86 Volumenmangel) als Nebendiagnose (siehe Regel G54) angegeben.

SD1200 Krankheiten der Haut und der Unterhaut

SD1201g Plastische Chirurgie

Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus medizinischen oder kosmetischen Gründen erfolgen:

  • Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.
  • Ist der Grund für den Eingriff rein kosmetisch, dann ist ein «Z-Kode» die Hauptdiagnose (Z41.1 Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen oder Z42.- Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie).

Revision einer Narbe

Wird eine Narbe revidiert, ist

L90.5 Narben und Fibrosen der Haut

anzugeben, wenn die Narbe wegen Problemen (z.B. Schmerz) nachbehandelt wird.

Wenn die Nachbehandlung der Narbe(n) dagegen aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist

Z42.- Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie

zu kodieren.

Entfernung von Brustimplantaten

Brustimplantate werden aus medizinischen oder kosmetischen Gründen entfernt.

Bei medizinischen Gründen zur Entfernung von Brustimplantaten wird einer der folgenden Kodes:

T85.4 Mechanische Komplikation durch Mammaprothese oder -implantat
T85.73 Infektion und entzündliche Reaktion durch Mammaprothese oder -implantat
T85.82 Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder -implantat
T85.83 Sonstige Komplikationen durch Mammaprothese oder -implantat

zugewiesen.

Bei kosmetischen Gründen ist die Implantatentfernung wie folgt zu kodieren:

Z41.1 Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen

wenn die Erstimplantation schon rein aus kosmetischen Gründen war

oder

Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse]

wenn die Erstimplantation aus medizinischen Gründen war.

Operation nach Gewichtsabnahme (spontan oder durch bariatrische Chirurgie)

Bei Hautoperationen (Haut- und Fettreduktion, Hautstraffung) nach Gewichtsabnahme ist

L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut
Schlaffe oder hängende Haut:
• nach Gewichtsverlust (bariatrische Chirurgie) (Diät)
• o. n. A.

als Hauptdiagnose zu kodieren.

SD1202j Spannungsblasen

Spannungsblasen sind ein Begriff aus dem Volksmund und keine dermatologische kodierbare Diagnose.

Diese Hautmanifestation muss ärztlich dokumentiert einer spezifischen Hauterkrankung zugeordnet werden, damit sie kodiert werden kann.

Beispiele:

– Treten Spannungsblasen im Rahmen einer postoperativen Phase auf, sind sie am häufigsten einem S-Kode zuzuordnen.

– Treten Spannungsblasen im Rahmen eines Dekubitalleidens auf, stellen sie eine kurzzeitige Manifestation im Übergang zu einer Erosion oder einem Dekubitus dar. Für die Kodierung eines Kodes aus L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone muss bei Vorliegen von Spannungsblasen die Pathogenese ärztlich bestätigt werden.

SD1400 Krankheiten des Urogenitalsystems

SD1401d Dialyse

Bei den Kodes 39.95.– – Hämodialyse oder 54.98.– – Peritonealdialyse werden die intermittierende und die kontinuierliche Dialyse unterschieden.

1) Bei intermittierender Dialyse wird jede Dialyse einzeln erfasst.

2a) Die kontinuierliche Hämodialyse/Hämo(dia)filtration ist mit präziser Dauer zu erfassen. Diese Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes wird je nach Unterbrechung wie folgt kodiert:

• Unterbrechung < 4 Stunden: Unterbrechung wird nicht berücksichtigt, von der gesamten Dauer nicht abgezogen: 1 Kode mit der gesamten Dauer.

• Unterbrechung > 4 bis < 24 Stunden: Unterbrechung wird berücksichtigt, von der gesamten Dauer abgezogen: 1 Kode mit dieser Dauer.

Bei Anwendung verschiedener kontinuierlicher Hämodialyse-/Hämo(dia)filtrations-Verfahren, ist nur ein Kode abzubilden und zwar der des längsten Verfahrens. Die Dialysezeiten der jeweiligen Verfahren sind zu addieren und diese Gesamtdauer mit dem gewählten einzigen Dialysekode präzise abzubilden.

• Unterbrechung > 24 Stunden: jede Anwendung wird mit 1 Kode verschlüsselt (keine Addition der Behandlungszeiten).

2b) Die kontinuierliche Peritonealdialyse ist mit präziser Dauer zu erfassen. Diese Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes wird nur bei einer Unterbrechung von > 24 Stunden eine neue Verschlüsselung vorgenommen.

Bei Anwendung verschiedener kontinuierlicher Peritonealdialyse-Verfahren, ist auch nur ein Kode abzubilden und zwar der des längsten Verfahrens. Die Dialysezeiten der jeweiligen Verfahren sind zu addieren und diese Gesamtdauer mit dem gewählten einzigen Dialysekode präzise abzubilden.

SD1402m Anogenitale Warzen/anogenitaler Herpes

Aufnahmen zur Behandlung von anogenitalen Warzen werden mit einer Hauptdiagnose aus der unten aufgeführten Liste kodiert:

Perianal K62.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums
Cervix uteri N88.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Cervix uteri
Vaginal N89.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vagina
Vulva N90.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vulva und des Perineums
Penis N48.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Penis
Harnröhre N36.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Harnröhre

Der Kode

A63.0 Anogenitale (venerische) Warzen ist als Nebendiagnose anzugeben.

Aufnahmen zur Behandlung von Infektion der Perianalhaut und des Rektums durch Herpesviren, werden mit der Hauptdiagnose K62.8 «Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums» kodiert.

Der Kode A60.1 «Infektion der Perianalhaut und des Rektums durch Herpesviren», ist als Nebendiagnose anzugeben.

SD1404l Niereninsuffizienz

Akute Niereninsuffizienz

Mit der ICD-10-GM können die Stadien der akuten Niereninsuffizienz abgebildet werden. Die Kriterien der Stadieneinteilung müssen beachtet werden.

Chronische Niereninsuffizienz

Die Kontrolle oder Präzision des Stadiums einer bereits bekannten chronischen Niereninsuffizienz (GFR) ist wichtig für die korrekte Patientenversorgung.

Wenn das Stadium aktuell im Spitalaufenthalt bestimmt wird, muss der dem Stadium entsprechende Kode N18.- kodiert werden.

Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen

Eine Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen wird mit N99.0 Nierenversagen nach medizinischen Massnahmen abgebildet. Ist die Art der Niereninsuffizienz (akut oder chronisch) bekannt, ist der Kode N99.0 entgegen dem Exklusivum der ICD-10-GM unter N17 - N19 wie ein Ausrufezeichen-Kode anzuwenden. Er folgt also dem zutreffenden Kode aus N17.- oder N18.-.

SD1405l Aufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse

Bei der Spitalaufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse wird die Niereninsuffizienz als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit dem passenden Prozedurenkode. Dabei gilt es, die Kodierregel SD0403 bei einer Niereninsuffizienz bei diabetischer Nephropathie zu berücksichtigen.

Der Kode

Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse

wird nicht abgebildet (entgegen dem Hinweis am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM).

SD1406d Aufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters zur Dialyse

Bei der Spitalaufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters (nicht wegen einer Komplikation) ist als Hauptdiagnosekode

Z43.88 Versorgung sonstiger künstlicher Körperöffnungen

zuzuweisen, zusammen mit dem CHOP-Kode

54.99.41 Entfernung oder Verschluss einer kutaneoperitonealen Fistel (Katheterverweilsystem)

SD1407l Aufnahme zur Anlage einer AV-Fistel oder eines AV-Shunts zur Dialyse

Bei Aufnahme zur Anlage einer Fistel, eines Shunts zur Dialyse wird die Niereninsuffizienz als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Dabei gilt es, die Kodierregel SD0403 bei einer Niereninsuffizienz bei diabetischer Nephropathie zu berücksichtigen.

Der Kode

Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse

wird nicht abgebildet (entgegen dem Hinweis am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM).

SD1408a Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts

Bei der Spitalaufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts (nicht wegen einer Komplikation) ist als Hauptdiagnosekode

Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

zuzuweisen, zusammen mit dem CHOP-Kode

39.43 Verschluss eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse

SD1500 Geburtshilfe

SD1501b Definitionen

Schwangerschaftsdauer

Die Schwangerschaftsdauer wird immer mit dem Kode O09.–! Schwangerschaftsdauer dokumentiert, wobei die Dauer der Schwangerschaft bei Aufnahme der Patientin ins Spital zu erfassen ist.

Termingeburt (zum Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von 37 vollendeten Wochen bis vor Vollendung von 41 Wochen (259 bis 286 Tage).

Übertragung (nach dem Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von 41 vollendeten Wochen oder mehr (287 Tage oder mehr).

Frühgeburt (vor dem Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von weniger als 37 vollendeten Wochen (weniger als 259 Tage).

Lebendgeburt

Als Lebendgeburt gilt ein Kind, das atmet oder mindestens Herzschläge (minimale Lebenszeichen) aufweist.

Totgeburt

Als Totgeburt wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen geboren wird und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Schwangerschaftsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist (Zivilstandsverordnung).

Abort/Fehlgeburt

Als Abort/Fehlgeburt gilt die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch spontane oder künstlich herbeigeführte Ausstossung der Leibesfrucht ohne Lebenszeichen sowohl vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche als auch mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm.

Nachgeburtsperiode

Syn. Plazentarperiode; Zeit von der Geburt des Kindes bis zur Ausstossung der Plazenta [Pschyrembel].

Postplazentarperiode

Periode von zwei Stunden nach der Ausstossung der Plazenta [Pschyrembel].

Wochenbett (Puerperium)

Zeitraum von der Entbindung bis zur Rückbildung der Schwangerschafts- und Geburtsveränderungen bei der Mutter; Dauer sechs bis acht Wochen (Frühwochenbett: die ersten sieben Tage post partum) [Pschyrembel].

SD1502a Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft

Abort (O02.- bis O06.-)

Die Kodes der Kategorien O02.- bis O06.- sind dann zu verwenden, wenn eine Schwangerschaft mit einem spontanen oder therapeutisch eingeleiteten Abort endet (vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche als auch mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm). Als Hauptdiagnose gilt der Abort und als Nebendiagnose dessen Ursache.

Beispiel 1

Schwangerschaftsbeendigung wegen Patau-Syndrom (Trisomie 13) nach 12 Schwangerschaftswochen.

HD O04.9 Ärztlich eingeleiteter Abort, komplett oder nicht näher bezeichnet, ohne Komplikation
ND O35.1 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Chromosomenanomalie beim Feten
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer 5 bis 13 vollendete Wochen
Beispiel 2

Schwangerschaftsabbruch im Rahmen einer unerwünschten Schwangerschaft.

HD O04.9 Ärztlich eingeleiteter Abort, komplett oder nicht näher bezeichnet, ohne Komplikation
ND Z64.0 Kontaktanlässe mit Bezug auf eine unerwünschte Schwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer 5 bis 13 vollendete Wochen

Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.-)

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird nur dann als Hauptdiagnose zugewiesen, wenn eine Patientin wegen einer Komplikation infolge eines nicht während des aktuellen Spitalaufenthalts behandelten Aborts stationär aufgenommen wird.

Beispiel 3

Eine Patientin wird mit disseminierter intravasaler Gerinnung nach einem Abort in der 10. SSW, der vor zwei Tagen in einem anderen Spital stattfand, aufgenommen.

HD O08.1 Spätblutung oder verstärkte Blutung nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC]

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung der Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird als Nebendiagnose kodiert, um eine mit den Diagnosen der Kategorie O00 – O02 Extrauteringravidität, Blasenmole, sonstige abnorme Konzeptionsprodukte verbundene Komplikation zu verschlüsseln.

Beispiel 4

Eine Patientin wird wegen Tubarruptur bei Eileiterschwangerschaft in der 6. SSW mit Schock aufgenommen.

HD O00.1 Tubargravidität
ND O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

Wenn eine Patientin aufgenommen wird, weil nach Abortbehandlung bei einer vorhergehenden Behandlung Teile der Fruchtanlage zurückgeblieben sind, wird als Hauptdiagnose ein inkompletter Abort mit Komplikation kodiert (O03 – O06 mit einer vierten Stelle .0 bis .3).

Beispiel 5

Eine Patientin wird mit Blutung bei retinierter Fruchtanlage zwei Wochen nach einem Spontanabort stationär aufgenommen. Der Abort fand in der 5. Schwangerschaftswoche statt und wurde ambulant behandelt.

HD O03.1 Spontanabort, inkomplett, kompliziert durch Spätblutung oder verstärkte Blutung

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung dieser Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird in Verbindung mit Diagnosen der Kategorien O03 – O07 als Nebendiagnose angegeben, wenn die Kodierung dadurch genauer wird (vergleiche Beispiel 5 und Beispiel 6).

Beispiel 6

Eine Patientin wird mit einem inkompletten Abort in der 12. Schwangerschaftswoche und Kreislaufkollaps stationär aufgenommen.

HD O03.3 Spontanabort, inkomplett, mit sonstigen und nicht näher bezeichneten Komplikationen
ND O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

Totgeburt/Lebendgeburt bei vorzeitiger Beendigung einer Schwangerschaft

Wenn die Schwangerschaft wegen intrauterinem Tod endet (spontan) oder beendet wird (eingeleitet), ist der intrauterine Tod als Hauptdiagnose anzugeben.

Beispiel 7

Aufnahme wegen intrauterinem Fruchttod in der 35. Schwangerschaftswoche.

HD O36.4 Betreuung der Mutter wegen intrauterinen Fruchttodes
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
oder
O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)

Wenn die Schwangerschaft wegen einer Fehlbildung oder Verdacht auf eine Fehlbildung vorzeitig beendet wird (eingeleitet), ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung anzugeben. In der Klinik kann dann eine solche Massnahme mit einer Lebendgeburt oder Totgeburt enden; dies ist in der Kodierung abzubilden.

Beispiel 8

Hospitalisation wegen Einleitung bei Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten in der 24. Schwangerschaftswoche.

HD O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.3! Schwangerschaftsdauer 20. bis 25 vollendete Wochen
ND Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
oder
Z37.0! Lebendgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)

SD1503m Krankheiten in der Schwangerschaft

Bei Vorliegen einer Schwangerschaft hat das Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett» Vorrang vor den Organkapiteln. Zu beachten ist, dass bei Kodes O98 – O99 ein zusätzlicher Kode aus anderen Kapiteln zur Bezeichnung der vorliegenden Erkrankung anzugeben ist.

Kapitel XV enthält u.a. folgende Bereiche zur Kodierung von Krankheiten in Zusammenhang mit der Schwangerschaft:

O20 – O29 Sonstige Krankheiten der Mutter, die vorwiegend mit der Schwangerschaft verbunden sind
O85 – O92 Komplikationen, die vorwiegend im Wochenbett auftreten
(Gemäss Hinweis unter dieser Kategorie: nur die Schlüsselnummern O88.–, O91.–, O92.–)
und
O94 – O99 Sonstige Krankheitszustände während der Gestationsperiode, die anderenorts nicht klassifiziert sind.

  • Zustände, die vorwiegend in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auftreten, werden mit spezifischen Kodes aus O20 – O29 verschlüsselt.

Beispiel 1

Eine Patientin wird in der 30. Schwangerschaftswoche zur Behandlung eines Karpaltunnel-Syndroms, das sich durch die Schwangerschaft verschlimmerte, aufgenommen.

HD O26.82 Karpaltunnelsyndrom während der Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. bis 33 vollendete Wochen

Um Infektionen des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen die Kodes aus O23.- Infektionen des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft und O98.3 «Sonstige Infektionen, hauptsächlich durch Geschlechtsverkehr übertragen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren» zur Verfügung. Falls es eine präzisere Abbildung erlaubt, werden diese gefolgt von dem jeweils spezifischen Kode aus Kapitel XIV «Krankheiten des Urogenitalsystems» der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Infektion angegeben.

Um einen Diabetes mellitus in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen die Kodes O24.–-Diabetes mellitus in der Schwangerschaft zur Verfügung. Falls eine Präzisierung möglich ist, werden diese (mit Ausnahme von O24.4) gefolgt von Kodes aus E10 - E14 zur Bezeichnung des jeweils vorliegenden Diabetes mellitus sowie zur Abbildung vorliegender Komplikationen angegeben. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10 - E14 die vierte Stelle entsprechend der Manifestation(en) und die spezifischen Manifestationen gemäss SD0400 zu verschlüsseln.

Um Erkrankungen der Leber in der Schwangerschaft zu kodieren, steht der Kode O26.6 Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes zur Verfügung. Dieser wird zusammen mit dem jeweils spezifischen Kode aus K70 – K77 Krankheiten der Leber der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Leberkrankheit angegeben.

Beachte: Bei der intrahepatischen Schwangerschaftscholestase O26.60 handelt es sich um ein schwangerschaftsspezifisches, akutes Krankheitsbild unbekannter Ätiologie.

Bei Vorliegen dieser Entität soll kein Präzisierungskode aus K70 - K77 zusätzlich kodiert werden.

Beispiel 2

Eine Patientin wird in der 25. SSW mit schmerzhaften Blasen und Urtikaria am Abdomen aufgenommen. Sie leidet unter kaum beherrschbarem Pruritus. Der pemphigoide Hautausschlag weitet sich aus.

Der betreuende Arzt diagnostiziert einen Herpes gestationis.

HD O26.4 Herpes gestationis
ND O09.3! Schwangerschaftsdauer 20. Woche bis 25 vollendete Wochen

Beispiel 3

Eine Patientin mit bekannten, rezidivierenden Herpes genitalis-Infektionen mit Herpes-simplex-Virus Typ 2 tritt mit Verdacht auf erneutes Rezidiv (starke Schmerzen) in der 35. SSW ein.

Eine akute Vulvitis mit Herpes genitalis wird diagnostiziert und dokumentiert. Es liegen keine Ulzerationen der Vulva vor.

HD O98.3 Sonstige Infektionen, hauptsächlich durch Geschlechtsverkehr übertragen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND A60.0† Infektion der Genitalorgane und des Urogenitaltraktes durch Herpesviren
ND N77.1* Vaginitis, Vulvitis oder Vulvovaginitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. Woche bis 36 vollendete Wochen

Diffuse Beschwerden bei bestehender Schwangerschaft, für die keine spezifische Ursache gefunden wird, sind mit O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind zu kodieren.

  • Um andere Komplikationen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (oder Zustände, die sich in der Schwangerschaft verschlimmern oder die hauptsächlicher Anlass für geburtshilfliche Massnahmen sind) zu kodieren, stehen die Kategorien O98 – O99 zur Verfügung, die mit einem Kode aus anderen Kapiteln der ICD-10-GM zur spezifischen Bezeichnung der jeweils vorliegenden Erkrankung immer zusammen angegeben sind (siehe auch Hinweis unter O98 und O99 in der ICD-10-GM).

Ausnahme: Unter Anwendung von TARPSY wird O99.3 nicht als Hauptdiagnose kodiert. Für die Wahl der Hauptdiagnose ist nach Kodierregel G52 vorzugehen.

Es ist gemäss unten stehendem Kodierbeispiel 7 vorzugehen, selbst wenn die psychiatrische Erkrankung die Schwangerschaft kompliziert oder durch die Schwangerschaft kompliziert wird.

Beispiel 4

Eine Patientin wird wegen einer schweren schwangerschaftsbedingten Eisenmangelanämie eingewiesen.

HD O99.0 Anämie, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
ND D50.8 Sonstige Eisenmangelanämien
ND O09.–! Schwangerschaftsdauer … Wochen
Beispiel 5

Spontane Frühgeburt in der 35. Schwangerschaftswoche, die Patientin wird zusätzlich wegen eines verstärkten allergischen Asthmas bronchiale behandelt.

HD O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
ND O99.5 Krankheiten des Atmungssystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND J45.0 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale

  • Wenn eine Patientin wegen einer Erkrankung aufgenommen wird, die weder die Schwangerschaft kompliziert noch durch die Schwangerschaft kompliziert wird, wird der Kode für diese Erkrankung als Hauptdiagnose mit der Nebendiagnose Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft und O09.-! Schwangerschaftsdauer … Wochen zugeordnet.

Beispiel 6

Eine Patientin in der 30. Schwangerschaftswoche wird mit Mittelhandfraktur rechts nach Sturz vom Fahrrad aufgenommen.

HD S62.32 Fraktur eines sonstigen Mittelhandknochens, Schaft
L 1
ND V99! Transportmittelunfall
ND Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. bis 33 vollendete Wochen

Beispiel 7 – Psychiatrie

Eine Patientin mit bekannter rezidivierender Depression wurde in der 27. Schwangerschaftswoche in einer psychiatrischen Klinik wegen eines erneuten schweren depressiven Zustands ohne psychotische Symptome stationär behandelt. Sowohl die berufliche Überlastung als auch die negative Haltung ihrer Kollegen trugen zur Verschlechterung ihres Zustands bei. Ihre Schwangerschaft verläuft weiterhin ohne Komplikationen.

HD F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome
ND Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. Woche bis 33 vollendete Wochen

SD1504e Komplikationen der Schwangerschaft, Mutter oder Kind betreffend

Abnorme Kindslagen und -einstellungen

Kindliche Lage-, Haltungs- und Einstellungsanomalien sind zu kodieren, wenn sie bei der Geburt vorliegen.

  • Bei Spontangeburt bei abnormen Kindslagen liegt kein Geburtshindernis vor und der Kode
O32.– Betreuung der Mutter bei festgestellter oder vermuteter Lage- oder Einstellungsanomalie des Fetus

ist abzubilden.

  • Bei geplanter primärer Sectio bei abnormen Kindslagen wird der Kode
O32.– Betreuung der Mutter bei festgestellter oder vermuteter Lage- oder Einstellungsanomalie des Fetus

abgebildet, unabhängig davon, ob die Patientin schlussendlich ein Geburtshindernis gehabt hätte oder nicht.

  • Bei Geburt durch eine sekundäre Sectio, Vakuum oder Forzeps bei abnormen Kindslagen liegt ein Geburtshindernis vor und der Kode
O64.– Geburtshindernis durch Lage-, Haltungs- und Einstellungsanomalien des Fetus

ist abzubilden.

Hinterhauptslagen wie die hintere, seitliche oder diagonale Hinterhauptslage werden nur dann kodiert, wenn ein Eingriff erfolgt.

Verminderte Kindsbewegungen

Bei Diagnose «verminderte fetale Bewegungen» ist O36.8 Betreuung der Mutter wegen sonstiger näher bezeichneter Komplikationen beim Fetus zu kodieren, wenn die zugrundeliegende Ursache nicht bekannt ist. Wenn eine zugrundeliegende Ursache bekannt ist, ist diese Ursache zu kodieren (O36.8 ist in diesem Fall nicht anzugeben).

Uterusnarbe

Der Kode O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff wird verwendet, wenn

  • Die Patientin aufgrund einer früheren Sectio für eine elektive Sectio aufgenommen wird.
  • Der Versuch einer vaginalen Entbindung bei Uterusnarbe (z.B. Sectio- oder andere operative Uterusnarbe) nicht gelingt und zu einer Sectiogeburt führt.
  • Eine bestehende Uterusnarbe eine Behandlung erfordert, die Entbindung aber nicht während dieses Spitalaufenthaltes erfolgt, z.B. vorgeburtliche Betreuung wegen Uterusschmerzen durch eine bestehende Narbe.

Gerinnungsstörungen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Wenn sie die Definition der Nebendiagnose (G54) erfüllen, sind die Kodes D65 - D69 zusätzlich und entgegen allfälliger Exklusiva in der ICD-10-GM zu den Kodes O00 - O07, O08.1 und O45.0, O46.0, O67.0, O72.3 abzubilden.

Anti-D-Prophylaxe

Eine während des stationären Aufenthalts der Rhesus-negativen Mutter durchgeführte Anti-D-Prophylaxe wird im Fall der Mutter mit Z29.1 Immunprophylaxe verschlüsselt.

Der ICD-10-GM-Kode O36.0 Betreuung der Mutter wegen Rhesus-Isoimmunisierung gelangt nur zur Anwendung, wenn es z.B. aufgrund nachgewiesener Anti-D-Antikörper und/oder einer ärztlich diagnostizierten und dokumentierten hämolytischen Krankheit des Fetus und/oder Neugeborenen bei Rhesus-Inkompatibilität zu einem medizinischen Aufwand > 0 bei der Mutter kommt.

SD1505m Spezielle Kodierregeln für die Geburt

Die untenstehenden Regeln gelten gleichermassen für Spitäler und Geburtshäuser (sofern die betreffende Leistung gemäss den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen überhaupt in einem Geburtshaus erbracht werden darf, siehe Kommentar zu KVV, Art. 58e).

Zuordnung der Hauptdiagnose bei einer Entbindung

Wenn ein Spitalaufenthalt mit der Entbindung eines Kindes verbunden ist, die Patientin jedoch wegen eines behandlungsbedürftigen vorgeburtlichen Zustandes aufgenommen worden ist, ist folgendermassen vorzugehen:

  • Wenn eine Behandlung von mehr als sieben Kalendertagen vor der Geburt erforderlich war, ist der vorgeburtliche Zustand als Hauptdiagnose zu kodieren.
  • In allen anderen Fällen ist die Diagnose, die sich auf die Entbindung bezieht, als Hauptdiagnose zuzuordnen.

Spontane vaginale Entbindung eines Einlings (O80)

O80 Spontangeburt eines Einlings ist nur anzugeben, und dann als Hauptdiagnose, wenn die Geburt problemlos verlaufen ist, ohne Vorliegen von anderen Diagnosen aus Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett». Ansonsten wird das bedeutendste klinische Problem (z.B. Frühgeburt, Dystokie, Risikoschwangerschaft, usw.) als Hauptdiagnose mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel XV dokumentiert, d.h. O80 ist nicht als Nebendiagnose zu kodieren.

Jede spontane Geburt ist mit dem Kode 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige abzubilden.

Das Wort «spontan» bezieht sich auf die Geburt, nicht auf den Wehenbeginn/die Wehentätigkeit, die spontan oder induziert sein kann. Es wird für alle vaginalen Geburten ohne instrumentale Extraktion der Prozedurenkode 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige erfasst.

Die einzigen geburtshilflichen Prozeduren, die bei der Geburt in Verbindung mit dem Hauptdiagnosekode O80 Spontangeburt eines Einlings übermittelt werden dürfen, sind:

03.91.31 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal bei der Geburt
73.0- Künstliche Blasensprengung
73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
73.6 Episiotomie
93.92.15 Patientenkontrollierte intravenöse Analgesie [PCA]

Hinweis: Der Kode 93.92.15 Patientenkontrollierte intravenöse Analgesie [PCA] ist für die geburtshilfliche intravenöse Gabe von Opioiden (Remifentanyl) im PCA-Modus, s.g. Remifentanyl-PCA zu benutzen.

Beachte: Einer (notwendigen) Episiotomie können eine oder mehrere Indikationen zugrunde liegen. Ist der Grund für den Dammschnitt in der ärztlichen Dokumentation aufgeführt (z.B. rigide Weichteile, Notwendigkeit der schnellen Beendigung der späten Austreibungsphase, beginnende Verletzung etc.) wird dieser zusammen mit dem Prozedurenkode für die Episiotomie erfasst und die Kodierung des Kodes O80 Spontangeburt eines Einlings entfällt.

Dammrisse, die trotz Episiotomie auftreten, werden zusätzlich erfasst.

Die Naht eines Dammschnittes ist im Prozedurenkode 73.6 Episiotomie enthalten.

Die Versorgung (zusätzlich auftretender) (von) Dammrisse(n) werden mit einem Kode aus der Kategorie 75.6- Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses abgebildet.

Beachte:

Eine Geburtseinleitung (Weheneinleitung) hat das Ziel, fetale oder maternale Morbidität und Mortalität zu minimieren und bedarf einer ärztlichen Indikation.

Für (den Versuch) eine(r) medikamentöse(n) und andere(n) (z.B. instrumentellen) Weheneinleitung liegt normalerweise eine ärztlich dokumentierte Indikation/Begründung vor, z.B. frustrane, schmerzhafte Wehen bei Multipara, Oligo- oder Polyhydramnion, (V.a.) Plazentainsuffizienz und/oder intrauterine Grössenretardierung, Übertragung, vorzeitiger Blasensprung, (massive) Erschöpfung/Ermüdung der Schwangeren etc.

Sind der ärztlichen und/oder medizinischen Dokumentation ein bzw. mehrere Gründe oder Indikationen

für eine Geburtseinleitung (Weheneinleitung) zu entnehmen, ist (sind) diese Diagnose(n) zu wählen und die Kodierung des Kodes O80 Spontangeburt eines Einlings in Haupt- oder Nebendiagnose entfällt.

Auch wenn eine Beendigung des Geburtsvorganges oder einer Schwangerschaft vaginal-operativ (Vakuumextraktion, Forzepsextraktion) oder per Sectio caesarea (primär, sekundär) erfolgt, muss die Kodierung der Einleitungsindikation(en) erfolgen.

Die Wahl der Hauptdiagnose erfolgt gemäss Kodierregel G52.

Geburtshilfliche Einleitungen können mehrere Stunden bis Tage (auch iterativ) verlaufen.

Nicht selten erfüllt somit auch die Indikation für die Einleitung die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose».

Beispiel 1

Spontane vaginale Geburt eines gesunden Neugeborenen in der 39. Schwangerschaftswoche, Damm intakt.

HD O80 Spontangeburt eines Einlings
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
Beispiel 2

Spontane vaginale Geburt mit Episiotomie in der 39. Schwangerschaftswoche.

HD O80 Spontangeburt eines Einlings
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
B 73.6 Episiotomie
Beispiel 3

Spontane vaginale Geburt in der 42. Schwangerschaftswoche.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige

Beispiel 4

Spontane vaginale Geburt in 36.2 SSW, nach Einleitung (2 Tage, medikamentös) bei Verdacht auf intrauterine Grössenretardierung, Plazentainsuffizienz und etlichen plazentaren Kalkeinlagerungen und Zeichen weisser Infarkte. Dammriss II. Grades, Naht. Die CTG-Aufzeichnung war streckenweise pathologisch, das Fruchtwasser zeigte eine grüne Farbe, so dass eine ununterbrochene Überwachung der Schwangeren notwendig wurde.

HD O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O43.8 Sonstige pathologische Zustände der Plazenta
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser
ND O70.1 Dammriss 2. Grades unter der Geburt
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.4 Medikamentöse Weheneinleitung
B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
B 75.69 Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses

Entbindung eines Einlings durch Zangen-, Vakuumextraktion oder Schnittentbindung (O81 – O82)

Der Beendigung des Geburtsvorganges mittels Vakuum- und/oder Forzepsextraktion oder per Sectio caesara (primär oder sekundär) liegen immer eine oder mehrere Indikationen zugrunde, z.B. pathologische Herzfrequenz (kombiniert mit Veränderungen der Fruchtwasserfarbe), primäre oder sekundäre Wehenschwäche, maternale Erschöpfung, Einstellungs- Haltungs- oder Lageanomalien des Fetus, prä- oder intrapartale (plazentare) Blutungen, rigide Gewebesituationen etc.

Die Erfassung der Kodes

O81 Geburt eines Einlings durch Zangen- oder Vakuumextraktion

und

O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea]

entfällt bei Kodierung der entsprechenden Indikation.

Beispiel 5

Forzepsextraktion (vorangehender Teil Höhenstand Beckenboden) bei Erstgebärender (medikamentöse Einleitung wegen Übertragung 41.3 SSW, Wehenbeginn 3 h nach erster Prostaglandingabe) aufgrund Dezelerationen und Bradykardie (pathologisches Kardiotokogramm). Die Austreibungswehen zeigen sich zu kurz und zu wenig stark. Eine sekundäre Wehenschwäche in protrahierter (95 min) Austreibungsphase wird ebenfalls ärztlich dokumentiert.

Die vaginal-operative Entbindung erfolgt ohne elektive Episiotomie, ein Dammriss 1. Grades wird versorgt.

HD O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)
ND O62.1 Sekundäre Wehenschwäche
ND O70.0 Dammriss 1. Grades unter der Geburt
ND O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer, Mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 72.19 Tiefe Zange, sonstige
B 75.69 Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses
B 73.4 Medikamentöse Weheneinleitung

Primäre und sekundäre Sectio caesarea in der medizinischen Kodierung

Die medizinische Definition einer Sectio caesarea lautet wie folgt:

Eine primäre Sectio caesarea ist die Durchführung einer Schnittentbindung vor Geburtsbeginn (Wehenbeginn und/oder Blasensprung). Sie wird auch als elektive, geplante oder Sectio 1. Grades bezeichnet.

Eine sekundäre Sectio caesarea ist die Durchführung einer Schnittentbindung nach Geburtsbeginn (Wehenbeginn und/oder Blasensprung). Sie wird auch als ungeplante oder Sectio 2. Grades bezeichnet.

Die Notwendigkeit/Entscheidung zur Durchführung einer Sectio caesarea stellt in den meisten Fällen ein multifaktorielles Geschehen dar.

Das bedeutet, nicht nur eine Indikation, sondern eine Kombination aus (mütterlichen und/oder kindlichen) Indikationen und anderen Gründen kann zur Entscheidung der Schnittentbindung führen.

Beachte:

Alle in der medizinischen Dokumentation aufgeführten (absoluten und/oder relativen) Indikationen und anderen Gründe, die zur Entbindung per Sectio caesarea führen, sind mit dem jeweiligen ICD-10-GM-Kode zu erfassen.

Der gemäss Kodierregeln G52 «Die Hauptdiagnose» und G54 «Die Nebendiagnosen» nachzuweisende Aufwand hinsichtlich der Diagnosen ist mit der durchgeführten Schnittentbindung (jeder Art) erbracht.

Die für den Entscheid für eine Sectio caesarea bedeutendste Diagnose wird bei Erfüllung der Kodierregel G52 als Hauptdiagnose erfasst, wenn nicht eine andere Diagnose die Kriterien der Hauptdiagnoseregel erfüllt.

Es werden in der klinischen Geburtshilfe absolute und relative Indikationen für eine Sectio caesarea unterschieden.

Hinweis: Die unten aufgeführten Beispiele für Indikationen sind nicht als vollständig zu betrachten und können in medizinischen Publikationen und im klinischen Alltag variieren.

Die hier erfolgte Aufzählung richtet sich u.a. nach den Guidelines 11 Guideline_Sectio_Caesarea_2015.pdf (sggg.ch) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Absolute Indikationen: Bei Vorliegen dieser Indikationen muss zur Rettung von Leben und/oder Gesundheit des Kindes und/oder der Mutter zwingend zur Sectio caesarea geraten werden. Auf solche Indikationen weisen auch die Termini «Notfall-Sectio» oder «dringliche Sectio» hin.

z.B. Querlage, (drohende) Uterusruptur, fetale Azidose (pH-Wert von ≤ 7.20 als Ergebnis einer Fetalblutanalyse), absolutes Missverhältnis, Beckendeformitäten, schwere therapieresistente fetale Bradykardie, Nabelschnurvorfall, Placenta praevia (mit oder ohne Blutung), vorzeitige Plazentalösung, Geburtsstillstand, Amnioninfektionssyndrom, Eklampsie, HELLP-Syndrom, etc.

Relative Indikationen: Bei Vorliegen dieser Indikationen ist die Durchführung einer Sectio caesarea nicht zwingend. Das Leben und/oder die Gesundheit des Kindes und/oder der Mutter sind nicht unmittelbar in Gefahr. Die vorliegenden Indikationen, die zu einer Schnittentbindung führen können, müssen den Geburtsmodus betreffend hinsichtlich aller Vor- und Nachteile und geburtsmedizinischen Risiken mit der werdenden Mutter individuell besprochen und abgewogen werden.

z.B. Beckenendlage (reine Steisslage, reine Fusslage, Steiss-Fusslage), intrauterine Wachstumsretardierung/Wachstumsrestriktion, Mehrlingsschwangerschaft, cephalo-pelvines Missverhältnis, absolute fetale Makrosomie (> 4500g), HIV-Infektion, primäre genitale Herpes Simplex Virus (HSV)-Infektion im dritten Trimenon, pathologisches CTG, protrahierte Geburt, Präeklampsie, Status nach vorangegangener Sectio, Frühgeburtlichkeit, mütterliche Erschöpfung, psychisch motivierte Sectio caesarea (Angstgefühle hinsichtlich kindlicher Sicherheit, Geburtsschmerzen und organischer Spätschäden), mütterliche Herzinsuffizienz, weitere ähnlich schwere Erkrankungen der Mutter (z.B. entgleister Diabetes mellitus etc.)

Es existieren noch etliche weitere Gründe für den Entscheid für eine primäre oder sekundäre Sectio caesarea, z.B.

- Hepatitis B-Infektion

- Hepatitis C-Infektion

- HPV-Infektion

- Wunschsectio ohne jegliche medizinische Indikation

Auch diese Zustände und weitere Gründe müssen ebenfalls, wenn in der medizinischen Dokumentation angegeben, in der Kodierung als (ein) Grund für eine Sectio caesarea erfasst werden.

In der CHOP stehen seit 2014 sechsstellige Kodes für die Erfassung verschiedener Arten einer Sectio caesarea zur Verfügung.

Für die korrekte Wahl des entsprechenden Prozedurenkodes ist die folgende, für eine schweizweit einheitliche Kodierung notwendige, Regelung zu beachten:

  • Für die Wahl des entsprechenden CHOP-Kodes 74.0X.10, 74.1X.10, 74.2X.10, 74.4X.10 wird die Art der Sectio caesarea erfasst, die als antepartal geplante Prozedur vor oder nach dem Geburtsbeginn (Einsetzen der Wehen und/oder Blasensprung) durchgeführt wird. Die Entscheidung für eine Entbindung per Sectio caesarea wird dabei vor dem Geburtsbeginn, d.h. vor Einsetzen von Wehen und/oder stattgefundenem Blasensprung getroffen. Es handelt sich dabei auch um die s.g. elektive Sectio caesarea. Voraussetzung für die Wahl eines Kodes mit den Endziffern -.10 ist, dass nicht eine zusätzlich auftretende mütterliche und/oder kindliche (absolute und/oder relative) Sectio-Indikation oder andere Gründe die Kodierung eines CHOP-Kodes der Rubrik 74.- mit der Endziffer -.20 erfordert (z.B. in Notfallsituation etc.).

  • Für die Wahl des entsprechenden CHOP-Kodes 74.0X.20, 74.1X.20, 74.2X.20, 74.4X.20 wird die Art Sectio caesarea erfasst, die entweder (unabhängig davon, ob initial geplant* oder ungeplant) aufgrund einer akuten dringlichen Indikation oder Notfallsituation (siehe absolute Sectioindikationen) zwingend vor dem Geburtsbeginn stattfinden musste oder die Entscheidung für die Sectio caesarea (ungeplant) nach dem Geburtsbeginn (während des Geburtsverlaufes) aufgrund einer Notfallsituation, dringlicher oder anderer absoluter und/oder relativer Indikationen erforderlich wurde.

*Auch, wenn es sich z.B. initial um eine antepartal geplante Prozedur handelte und die Geburt noch nicht begonnen hat, kann das Auftreten neuer/zusätzlicher Indikationen und/oder Gründe die Kodierung eines CHOP-Kodes mit der Endziffer -.20 erfordern.

Hinweis:

Die häufigste Methode der Sectio caesarea ist die s.g. tiefe isthmische, horizontale Schnittentbindung. Diese wird mit den Kodes

74.1x.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär und 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär abgebildet.

Methodenbeschreibungen wie z.B. nach «Pfannenstiel», nach «Joel-Cohen» oder «Modified Misgav-Ladach-Technik» subsummieren ebenfalls unter Kategorie 74.1X. - Tiefe zervikale Sectio caesarea, auch wenn sie eigentlich die Eröffnung der Bauchwand beschreiben.

Für die Erfassung einer extraperitonealen Sectio caesarea muss diese spezielle Technik explizit in der ärztlichen Dokumentation aufgeführt sein.

Für die Kodierung einer korporalen Sectio caesarea werden die Kodes aus Rubrik 74.0X.- Klassische Sectio caesarea genutzt.

Es erfolgt dabei eine vertikale und/oder horizontale Uterusinzision im Korpusbereich des Uterus und wird (selten) bei Entbindungen z.B. in sehr frühen Schwangerschaftswochen angewendet.

Sehr selten werden Schnittentbindungen per Längslaparatomie oder andere Sectio caesarea vollzogen. Diese werden mit der Resteklasse 74.4X Sectio caesarea eines anderen näher bezeichneten Typs abgebildet.

Frühgeburtlichkeit und Sectio caesarea:

Eine geplante oder ungeplante Sectio caesarea, die bis zur 36.6 SSW durchgeführt werden muss, wird immer mit einem CHOP-Kode der Kategorie 74.- mit den Endziffern -.20 abgebildet. Dies gilt auch für die Entbindung von Mehrlingsschwangerschaften vor der 36.6 SSW.

Es kann davon ausgegangen werden, dass es keine (geplante, ungeplante) Sectio caesarea einer Frühgeburt gibt ohne entsprechend dringliche Indikation.

Beachte: Aufgrund bestehender Differenzen zwischen der medizinischen Definition einer «primären» und «sekundären» Sectio caesarea einerseits und den Vorgaben zur Erfassung der CHOP-Kodes aus Rubrik 74.- Sectio caesarea und Extraktion des Fetus andererseits, können die Kodierverantwortlichen nicht davon ausgehen, dass die ärztlich-medizinische Dokumentation von «primär» oder «sekundär» immer eins zu eins in die Kodierung übernommen werden kann.

Es gelten unter anderem die Vorgaben dieser Kodierregeln und der folgenden Beispiele.

Folgende Beispiele sollen die Kodierung veranschaulichen und sind aus diesem Grund quantitativ ausführlicher gestaltet.

Sie sind fokussiert auf die Wahl der ICD-10-GM-Kodes bezüglich Indikationen/anderer Gründe und des korrekten CHOP-Kodes für die Schnittentbindung. Sie sind nicht als vollständig zu betrachten hinsichtlich Erfassung der Prozedurenkodes.

Beispiele zur Erfassung der CHOP-Kodes «primäre» Sectio caesarea

Beispiel 6

Elektive Sectio caesarea in intravenöser Allgemeinanästhesie (Angst vor Spinalanästhesie) bei persistierender reiner Beckenendlage in der 39.3 SSW, vorgezogen bei vorzeitigem Blasensprung mit beginnenden spontanen Wehen (6 h nach Blasensprung).

HD O64.1 Geburtshindernis durch Beckenendlage
ND O42.0 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär
B 93.92.10 Intravenöse Anästhesie Datum und Uhrzeit von B 74.1X.10

Die Sectio caesarea bei BEL (relative Sectioindikation) war eine geplante Prozedur vor Geburtsbeginn. Bei Vorliegen eines vorzeitigen Blasensprunges (Blasensprung vor Einsetzen der Wehen) und danach beginnenden Wehen handelt es sich gemäss medizinischer Definition um eine sekundäre Sectio caesarea (Sectio caesarea nach Geburtsbeginn).

Aufgrund der von der medizinischen Definition abweichenden Kodierregel zur Erfassung der CHOP-Kodes für die Sectio caesarea gelangt hier der CHOP-Kode 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär zur Anwendung.

Beispiel 7

Eintritt zur elektiven Sectio caesarea 20 Tage vor errechnetem Geburtstermin bei absoluter Querlage und Vorliegen eines mütterlichen Trichterbeckens (kongenital).

Durchführen der geplanten Sectio vor Blasensprung und Wehenbeginn.

HD O32.2 Betreuung der Mutter bei Quer- und Schräglage
ND O33.3 Betreuung der Mutter bei Missverhältnis durch Beckenausgangsverengung
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND Q74.2 Sonstige angeborene Fehlbildungen der unteren Extremität(en) und des Beckengürtels
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Bei Vorliegen einer Querlage (absolute Sectioindikation) und eines Trichterbeckens (absolute Sectioindikation) wird planmässig eine Sectio caesarea vor Geburtsbeginn durchgeführt. Gemäss medizinischer Definition und in Anlehnung an oben beschriebene Kodierregel handelt es sich um eine primäre Sectio caesarea und der CHOP-Kode 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär wird erfasst.

Beispiel 8

Eintritt einer I.Para, 0.Gravida (42 Jahre) in der 37.2 SSW zur geplanten Sectio caesarea bei vorliegendem Gestationsdiabetes, grosser Angst vor einer vaginalen Entbindung und Verdacht auf beginnende Plazentainsuffizienz (noch keine intrauterine Grössenretardierung).

Die Patientin wünscht eine Sectio caesarea zum aktuellen Zeitpunkt, auch aufgrund zunehmender Müdigkeit und Erschöpfung. Es liegen zusätzlich eine ernährungsbedingte Adipositas permagna (BMI 42) aggraviert durch eine überdurchschnittliche Gewichtszunahme in der Schwangerschaft und ein Status nach IVF vor.

Nach Aufklärung der Vor- und Nachteile und geburtshilflichen Risiken bleibt die Patientin bei ihrem Wunsch und die elektive Sectio wird am folgenden Tag durchgeführt.

HD O24.4 Diabetes mellitus, während der Schwangerschaft auftretend
ND O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind
ND O43.8 Sonstige pathologische Zustände der Plazenta
ND Z35.0 Überwachung einer Schwangerschaft bei Infertilitätsanamnese
ND Z35.5 Überwachung einer älteren Erstschwangeren
ND O26.0 Übermässige Gewichtszunahme in der Schwangerschaft
ND O99.2 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND E66.02 Adipositas durch übermässige Kalorienzufuhr, Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Der Entscheid für die geplante Sectio caesarea wurde aufgrund des Vorliegens mehrerer relativer Sectioindikationen getroffen (Gestationsdiabetes, Angst vor vaginaler Entbindung, beginnende plazentare Insuffizienz, Müdigkeit und Erschöpfung) und des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft bei Zustand nach In-vitro-Fertilisation, Alter der Erstschwangeren etc.

Keine der angegebenen Indikationen und Gründe erfordert eine dringliche Schnittentbindung. Die Geburt hat nicht begonnen, die Sectio caesarea erfolgt geplant.

Der Kode Z35.0 zeigt das Vorliegen einer künstlichen Befruchtung an und fliesst als ein Grund für den Sectioentscheid mit in die Kodierung ein. Die Adipositas permagna und die zusätzliche übermässige Gewichtszunahme in der Schwangerschaft gelten ebenfalls als Risikofaktoren für eine vaginale Geburt und somit auch als Gründe für die indizierte Sectio caesarea.

Dem dringlichen Wunsch einer werdenden Mutter nach einer Entbindung per Sectio aufgrund psychischer Beweggründe ist von ärztlicher Seite, auch bezüglich rechtlich-forensischer Belange, Folge zu leisten (nach entsprechender Aufklärung) und gilt als relative Sectioindikation.

Es handelt sich bei o.a. Beispiel medizinisch wie auch kodiertechnisch um eine 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär.

Beispiel 9

Eintritt einer 7.Gravida, 6.Para zur elektiven Re-Sectio in der 37.3 SSW. Es handelt sich um die 5. Sectio caesarea in Folge.

Bereits nach der 4. Sectio wurde aufgrund «ausgedünnter» Bauchdecken, einer gedeckten Perforation im Isthmusbereich und schwerer Adhäsionen für den Fall einer erneuten Schwangerschaft eine korporale Sectio anstelle der tiefen isthmischen Schnittführung geplant.

HD O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND Z35.2 Überwachung einer Schwangerschaft bei sonstiger ungünstiger geburtshilflicher oder Reproduktionsanamnese
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.0X.10 Klassische Sectio caesarea, primär
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet

Bei Status nach mehreren Schnittentbindungen (relative Sectioindikation), Status nach gedeckter Perforation (drohende absolute Sectioindikation) und Verdacht auf Vorliegen schwerer postoperativer Adhäsionen im Becken (keine absolute oder relative Sectioindikation, aber ein Entscheidungsgrund für die Änderung des Modus operandi) wird eine primäre klassische Sectio caesarea (vertikale Inzision des Uterus im Korpusbereich) durchgeführt.

Auch gemäss der geltenden Kodierregeln wird der Kode für primäre Schnittentbindung gewählt, da es sich um eine geplante Sectio vor Geburtsbeginn handelt.

Sollte die werdende Mutter allerdings mit Wehen und/oder Blasensprung eintreten, kann bei o.a. Status, der einer Risikoschwangerschaft entspricht, sehr schnell eine dringende (Notfall)-Sectio notwendig werden, insbesondere bei CTG-Verschlechterungen, die auf eine erneute Uterusperforation hinweisen können. Wenn dies in der medizinischen Dokumentation festgehalten ist, dürfte anstelle der primären eine sekundäre Sectio kodiert werden.

Beispiel 10

Eintritt einer 30-jährigen 1.Gravida in der 39.2 SSW zur geplanten Wunschsectio wegen Angst vor vaginaler Entbindung.

Alle Risiken und Alternativen wurden mit der werdenden Mutter im Vorfeld besprochen und dokumentiert.

HD O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Es handelt sich um das Vorliegen einer relativen Sectioindikation.

Im medizinischen Sinn als auch in Anlehnung an oben angegebene Kodierregel wird der Kode für die primäre Sectio 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär erfasst.

Beachte:

Für die Abbildung der relativen Sectioindikation «Angst vor vaginaler Entbindung» ist auf den Kode O26.88 zurückzugreifen.

Es ist kein Kode aus der Kategorie F41.- im Speziellen oder aus dem Kapitel V der ICD-10-GM im Allgemeinen zu benutzen, ausser es liegt eine dokumentierte eindeutige, auch vorher bestehende, psychiatrische (Angst-)Diagnose vor.

Aufgrund des Vorliegens einer relativen Sectioindikation ist der Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] nicht zu erfassen.

Beispiel 11

Eintritt in der 38.5 SSW zur terminierten Sectio an Wunschdatum (1.Gravida).

Die Schnittentbindung wird ohne Vorliegen anderer relativer oder absoluter Sectioindikationen auf Wunsch der Eltern an speziellem Datum durchgeführt.

HD O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea]
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Beachte: Ein als solcher bezeichneter «Wunschkaiserschnitt» ohne jegliche weitere relative Sectioindikationen (z.B. Status nach vorangegangener Sectio, Verdacht auf makrosomen Fetus etc.) wird mit dem ICD-Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] verschlüsselt.

Der ICD-Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] kann nicht mit den CHOP-Kodes 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär (oder 74.0X.20 Klassische Sectio caesarea, sekundär; 74.2X.- Extraperitoneale Sectio caesarea) verschlüsselt werden.

Beispiele zur Erfassung der CHOP-Kodes «sekundäre» Sectio caesarea

Beispiel 12

Notfallmässige Sectio caesarea in Allgemeinanästhesie (kombiniertes Verfahren aus inhalativer und intravenöser Anästhesie) bei schwerer fetaler Bradykardie mit silenter Oszillation in früher Eröffnungsperiode mit regelmässigen Kontraktionen (kein Vena-Cava-Kompressionssyndrom). 36.1 SSW, liegende PDA bei früher maternaler Wehenintoleranz.

HD O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O75.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei Wehentätigkeit und Entbindung
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B 03.91.31 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal bei der Geburt
B 93.92.12 Balancierte Anästhesie Datum und Uhrzeit von B 74.1X.20

Die Entscheidung zur Notfallsectio aufgrund schwerer fetaler Bradykardie (absolute Sectioindikation) und bei Frühgeburt (relative Sectioindikation) wurde nach Geburtsbeginn aufgrund des Geburtsverlaufes getroffen.

Der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär gelangt zur Anwendung.

Beispiel 13

Stationäre Aufnahme zur Überwachung und ggf. geplanten medikamentösen Geburtseinleitung im Anschluss an Schwangerschaftsuntersuchung in der 39. SSW.

Bei der ambulant durchgeführten Doppleruntersuchung ergaben sich eine pathologische Nabelschnurdurchblutung (Hinweis auf relative Sectioindikation) bei tiefsitzender Plazenta (relative Sectioindikation) und eine intrauterine Grössenretardierung (relative Sectioindikation).

Bei CTG-Kontrolle am darauffolgenden Tag zeigt sich am wehenlosen Uterus ein pathologisches CTG (relative Sectioindikation) ohne adäquate Erholung der fetalen Herztöne.

Eine dringliche Sectio caesarea wird indiziert und durchgeführt.

Der pH-Wert der Nabelschnurarterie und der BE sind normal.

HD O36.3 Betreuung der Mutter wegen Anzeichen für fetale Hypoxie
ND O44.00 Tiefer Sitz der Plazenta ohne (aktuelle) Blutung
ND O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Bei Vorliegen mehrerer (relativer) Indikationen für eine Sectio caesarea wird aufgrund der Verschlechterung der Gesamtsituation durch zusätzliches Auftreten einer weiteren, prognostisch ungünstigen relativen Sectioindikation (pathologisches CTG vor Wehenbeginn) die Entscheidung zur dringlichen, ungeplanten Schnittentbindung getroffen. Obwohl die Prozedur vor dem eigentlichen Geburtsbeginn durchgeführt wurde und damit gemäss medizinischer Definition ein «primärer» Kaiserschnitt vorlag, gelangt auf Grund der Dringlichkeit der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär zur Anwendung.

Beispiel 14

Nächtlicher Eintritt mit vorzeitigem Blasensprung (ohne Wehen) 20 Tage vor errechnetem Geburtstermin bei absoluter Querlage. Eine elektive Sectio war im Vorfeld für den übernächsten Tag geplant gewesen.

Bei der geburtshilflichen Eintrittsuntersuchung laufen immer wieder grosse Mengen Fruchtwasser ab.

Das CTG ist (noch) nicht pathologisch, zeigt teilweise leichte Kompressionszeichen des Fetus (Fisher-Score 8 Punkte).

Dringliches Vorziehen der geplanten Sectio bei unmöglicher Geburtslage und vorzeitigem Blasensprung, auch um eine Entbindung vor Wehenbeginn durchzuführen.

HD O64.4 Geburtshindernis durch Querlage
ND O42.9 Vorzeitiger Blasensprung, nicht näher bezeichnet
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Bei Vorliegen einer Querlage (absolute Sectioindikation) wurde eine elektive Sectio caesarea geplant. Bei Geburtsbeginn (vorzeitiger Blasensprung) wurde aufgrund des Vorliegens einer für vaginale Entbindung geburtsunmöglichen Lage eine dringliche Sectio caesarea indiziert.

Der Geburtsbeginn bei Querlage des Fetus entspricht einer angespannten geburtshilflichen Situation, die jederzeit in einen Notfall konvertieren kann, besonders auch dann, wenn bei der werdenden Mutter Wehen einsetzen würden.

Es handelt sich im medizinischen Sinn und auch gemäss o.a. Kodierrichtlinien um eine sekundäre Sectio caesarea.

Das Beispiel gilt mit der gleichen Begründung für den Geburtsbeginn mit Wehen ohne Blasensprung oder Blasensprung und Wehen bei vorliegender und verifizierter Querlage.

Beispiel 15

Eintritt mit Blasensprung bei BEL in 37.5 SSW. Im Vorfeld war die Sectio caesarea für 6 Tage später geplant gewesen.

Bei der Eintrittsuntersuchung zeigt sich ein suspektes CTG (Fisher-Score 7 Punkte) und reichlich «erbsbreiartiges» (mekoniumhaltiges) Fruchtwasser mit beginnenden regelmässigen Wehen. Aus der Zervix ragt ein tastbarer Fuss des Kindes.

Eine beschleunigte Sectio caesarea wird durchgeführt.

HD O36.3 Betreuung der Mutter wegen Anzeichen für fetale Hypoxie
ND O42.0 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND O32.1 Betreuung der Mutter wegen Beckenendlage
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Das Auftreten von mekoniumhaltigem Fruchtwasser (die erbsbreiartige Konsistenz kann auf einen länger bestehenden Zustand hindeuten) gilt als Indikator, dass der Fetus nicht mehr optimal versorgt ist und einer hypoxischen Situation ausgesetzt war und/oder ist. Auch das bereits pathologische CTG stützt diese Vermutung.

Beide relative Sectioindikationen führen zum Entscheid «dringliche» Sectio, ohne das aktuell ein akuter Notfall vorliegt.

Da noch keine Wehen vorliegen, kann nicht der Kode O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser aus dem Kapitel «Komplikationen bei Wehentätigkeit und Entbindung» gewählt werden. Der vorzeitige Blasensprung ist nicht der Hauptgrund/das «gravierendste» Problem. Die Sectio caesarea erfolgt aufgrund der vermuteten hypoxischen Situation des Fetus, die sich klinisch in der Veränderung von Fruchtwasser und CTG zeigt.

Der Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär wird erfasst, da es sich im medizinischen Sinne als auch bezüglich der Kodierregel um eine sekundäre Sectio handelt, auch wenn sie im Vorfeld geplant gewesen war.

Beispiel 16

Stationärer Aufenthalt einer I.Gravida seit 4 Wochen wegen intrauteriner Wachstumsretardierung (relative Sectioindikation) und Zervixinsuffizienz (Verkürzung auf 2 cm ohne spürbare Wehen, weiche Konsistenz, keine Trichterbildung). Nach kurzzeitiger Tokolyse wehenloser Uterus. Durchführung täglicher CTG-Kontrollen und ärztliche Überwachung der Versorgung des Fetus und der Zervixlänge. 26.1 SSW bei Eintritt.

Bei zunehmender Verschlechterung der Nabelschnurdopplerwerte (Hinweis auf relative Sectioindikation) wird nach Verabreichung von Medikamenten zur Beschleunigung der Lungenreifeentwicklung eine Sectio caesarea in der 30.2 SSW geplant und durchgeführt.

HD O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O34.38 Betreuung der Mutter bei sonstiger Zervixinsuffizienz
ND O36.3 Betreuung der Mutter wegen Anzeichen für fetale Hypoxie
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer, 26. Woche bis 33 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 73.7X.14 Stationäre Behandlung vor Entbindung im gleichen Aufenthalt, mindestens 28 bis 55 Behandlungstage
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B weitere Prozeduren gemäss med. Dokumentation

Die Patientin wurde aufgrund intrauteriner Wachstumsretardierung (relative Sectioindikation) und Zervixinsuffizienz über mehrere Wochen stationär überwacht.

Aufgrund sich zunehmend verschlechternder Parameter bezüglich fetaler Versorgung musste eine Sectio caesarea lange vor Erreichen der 37.0 SSW und vor Geburtsbeginn indiziert werden.

Im medizinischen Sinn handelt es sich um eine primäre, dringlich geplante und durchgeführte Schnittentbindung.

Aufgrund der vorliegenden Indikationen und der Frühgeburtlichkeit wird aber kodiertechnisch eine 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär erfasst.

Die Sectio caesarea als Entbindungsform erfüllt in dem Fall nicht die Bedingungen der Kodierregel G52 und muss somit als weitere Behandlung erfasst werden.

Das vorherrschende Problem des stationären Aufenthaltes war die Betreuung aufgrund intrauteriner Wachstumsretardierung. Die u.a. durchgeführten Doppleruntersuchungen zeigten eine zunehmende Verschlechterung der Versorgungssituation des Fetus und führten zur Entscheidung der frühzeitigen und vorzeitigen Schnittentbindung.

Beispiel 17

Eintritt in 37.1 SSW nach häuslichem Abgang von leichten Blutungen bei Vorliegen einer vollständigen Plazenta praevia und Status nach tiefer isthmischer Sectio caesarea.

Das CTG zeigt keine Auffälligkeiten und keine Wehentätigkeit. Bei Erstuntersuchung der Kleidung und Einlagen imponiert Altblut. Die Sonographie am graviden Uterus ergibt eine stehende Fruchtblase und Status idem bezüglich Plazenta praevia.

Während der folgenden mehrstündigen Überwachung erneuter Abgang von Frischblut.

Entscheid zur vorgezogenen primären Sectio caesarea aufgrund blutender Plazenta praevia. Aufgrund der Lage der Plazenta muss eine sogenannte klassische (korporale) Sectio caesarea anstatt einer tiefen isthmischen Schnittentbindung durchgeführt werden.

HD O44.11 Placenta praevia mit aktueller Blutung
ND O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.0X.20 Klassische Sectio caesarea, sekundär
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch und laparoskopisch voroperierten Gebiet

Auch wenn die Sectio caesarea geplant ist und die Geburt nicht begonnen hat, ist aufgrund des Vorliegens der absoluten Sectioindikation «Plazenta praevia mit akuter Blutung» und mit dem Vorliegen einer beginnenden Gefahrensituation für Mutter und Kind der Kode 74.0X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär zu erfassen.

Eine weitere relative Sectioindikation (Status nach vorangegangener Sectio caesarea) trägt mit zum Entscheid bei und wird deswegen ebenfalls erfasst.

Beispiel 18

Eintritt einer 3.Gravida, 1.Para (Status nach einem Abort) in der 41.2 SSW zur medikamentösen Weheneinleitung.

Nach iterativer Verabreichung retrozervikaler Medikamente 24 h nach Eintritt und letzter Gabe vorzeitiger Blasensprung mit klarem Fruchtwasser.

Nach entsprechender Pause (6 h) Wechsel auf intravenöse Verabreichung von weheninduzierenden Medikamenten.

Nach weiteren 8 h Beginn regelmässiger, zervixwirksamer Geburtswehen.

In der 11-stündigen Eröffnungsphase Anlage einer Remifentanyl-PCA bei zunehmender Erschöpfung der Patientin. Protrahierte Austreibungsperiode (65 min) und Auftreten schwerer später Dezelerationen mit ungünstigen Zusatzkriterien. Das nach wie vor abgehende Fruchtwasser färbt sich zunehmend grün.

Der Höhenstand des Kopfes erlaubt keine zeitnahe vaginale (instrumentelle) Geburtsbeendigung und ein Geburtsstillstand wird dokumentiert.

Nach Stoppen der Wehenmedikamente zur Geburtsunterstützung und Verabreichung einer Tokolyse (wehenhemmende Medikamente) soweit «Normalisierung» der fetalen Herzfrequenzmuster, dass eine sekundäre, beschleunigte Sectio caesarea in Spinalanästhesie durchgeführt werden kann. Bei Eröffnung des Uterus zeigt sich das Vorliegen einer hinteren Hinterhauptslage mit starker Konfiguration der kindlichen Schädelnähte und grosser Geburtsgeschwulst.

HD O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser
ND O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)
ND O64.0 Geburtshindernis durch unvollständige Drehung des kindlichen Kopfes
ND O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung
ND O42.0 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer, Mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B 73.4 Medikamentöse Weheneinleitung
B 93.92.15 Patientenkontrollierte intravenöse Analgesie [PCA]

Es liegt eine sekundäre Sectio caesarea im medizinischen Sinn vor. Aufgrund des Geburtsverlaufes mit Geburtsstillstand (absolute Sectioindikation), pathologischer fetaler Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser, Erschöpfung der werdenden Mutter, protrahierter Geburt nach Blasensprung und protrahierter Austreibungsperiode wird der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär gewählt.

Der dringlichste Grund für die durchgeführte Sectio caesarea ist das pathologische CTG. Eine kurzfristige Beendigung der Geburt vaginal war nicht möglich. Auch wenn während der durchgeführten Schnittentbindung ein (1) Grund für die protrahierte Austreibungsperiode identifiziert werden konnte, wäre die hintere Hinterhauptslage nicht per se eine Indikation für eine Sectio caesarea.

Dauer der Schwangerschaft

Ein Kode aus

O09.-! Schwangerschaftsdauer

ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer bei der Mutter anzugeben.

Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort oder Geburt wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert.

Resultat der Entbindung

Für jede Entbindung ist vom Spital, in dem die Geburt stattgefunden hat, der passende Kode aus der Kategorie

Z37.-! Resultat der Entbindung

bei der Mutter zu kodieren.

Dies ist ein Ausrufezeichen-Kode (siehe D04), der obligatorisch ist und nie Hauptdiagnose sein kann. Bei Verlegungen (Spital zu Spital, Geburtshaus zu Spital oder vice versa), wird Z37.-! nur von der Institution, in der die Geburt stattgefunden hat, abgebildet.

Mehrlingsgeburt

Wenn eine Mehrlingsschwangerschaft zur Geburt von z.B. lebenden Zwillingen führt, werden die Kodes

O30.0 Zwillingsschwangerschaft
Z37.2! Zwillinge, beide lebendgeboren

zugewiesen.

Wenn die Kinder einer Mehrlingsgeburt auf unterschiedliche Weise geboren werden, sind beide Entbindungsmethoden zu kodieren.

Beispiel 19

Vorzeitige Zwillingsgeburt in der 35. Woche, der erste Zwilling wird durch Extraktion aus Beckenendlage, der zweite durch Schnittentbindung bei Geburtshindernis durch Querlage entbunden.

HD O64.4 Geburtshindernis durch Querlage
ND O32.1 Betreuung der Mutter wegen Beckenendlage
ND O30.0 Zwillingsschwangerschaft
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer, 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.2! Zwillinge, beide lebendgeboren
B 74.1X.-- Tiefe zervikale Sectio caesarea
B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige

Entbindung vor der Aufnahme

Wenn eine Patientin vor der Aufnahme ins Spital ein Kind entbunden hat, keine operativen Prozeduren bezogen auf die Entbindung während der stationären Behandlung durchgeführt wurden und bei der Mutter keine Komplikationen im Wochenbett entstehen, wird der passende Kode aus Kategorie Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter zugeordnet.

Wenn eine Komplikation zur stationären Aufnahme führt, ist diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus Z39.- ist als Nebendiagnose zuzuweisen.

Wenn eine Patientin nach einer Entbindung in ein anderes Spital verlegt wird, um ein krankes Kind zu begleiten und die Patientin dort eine nachgeburtliche Routinebetreuung erhält, wird dort ebenfalls der passende Kode aus Z39.- zugeordnet.

Wenn eine Patientin zur Nachbetreuung nach Kaiserschnitt von einem Spital in ein anderes verlegt wird, ohne dass ein Zustand die Definition einer Haupt- oder Nebendiagnose erfüllt, dann ist dort der passende Z39.- Kode als Hauptdiagnose und Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff als Nebendiagnose zuzuordnen.

Ein Kode aus Z37.-! ist in diesen Fällen nicht zuzuweisen.

Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen

Ein Kode aus

O47.- Frustrane Kontraktionen [unnütze Wehen]

ist bei Aufnahmen mit nicht portiowirksamen Wehen (ohne Wirkung auf die Zervix) zu verschlüsseln.

Ein Kode aus

O60.- Vorzeitige Wehen und Entbindung

ist bei Aufnahme mit portiowirksamen Wehen mit/ohne Entbindung beim selben Spitalaufenthalt zu verschlüsseln.

Wenn der Grund für die Frühgeburt oder für vorzeitige Wehen oder frustrane Kontraktionen bekannt ist, ist dieser Grund als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, gefolgt von einem Kode aus O47.- oder aus O60.- als Nebendiagnose. Ist der Grund nicht bekannt, ist ein Kode aus O47.- oder aus O60.- der Hauptdiagnosekode. Ausserdem ist als Nebendiagnose ein Kode aus O09.-! Schwangerschaftsdauer zuzuordnen.

Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung

O48 Übertragene Schwangerschaft

ist zu kodieren, wenn die Entbindung nach vollendeter 41. Schwangerschaftswoche (ab 287 Tagen) erfolgt oder das Kind deutliche Übertragungszeichen zeigt.

Beispiel 20

Eine Patientin entbindet ein Kind in der 42. Schwangerschaftswoche.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
Beispiel 21

Eine Patientin entbindet ein Kind in der 40. Schwangerschaftswoche. Das Kind zeigt deutliche Übertragungszeichen.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Protrahierte Geburt

Eine Geburt wird als protrahiert betrachtet, wenn:

Dauer Eröffnungsperiode > 12 h

Kode: O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)

Dauer Austreibungsperiode > 60 min

Kode: O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)

Es gelten die geburtshilflichen Definitionen zur Eröffnungs- und Austreibungsperiode.

Die Kodierverantwortlichen sollen gemäss Bestimmungen unter Kodierregel G40 die ärztlich dokumentierten Angaben aus der gesamten Geburtendokumentation (z.B. Partogramm) spezifizieren.

Intervall zwischen geöffneter Fruchtblase und Geburtszeitpunkt ≥ 24 h

Protrahierte Geburt nach Blasensprung (vorzeitig und/oder spontan) oder künstliche Eröffnung der Fruchtblase (Amniotomie, Blasensprengung) zur Geburtsinduktion, Wehenverstärkung oder im Geburtsverlauf:

Kodes: O75.5 Protrahierte Geburt nach Blasensprengung oder O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung

Beachte:

– Sind die oben erwähnten Bedingungen für die Kodes O63.0, O63.1, O75.5 und O75.6 erfüllt, können alle betreffenden ICD-Kodes, auch gleichzeitig, bei Erfüllung der Nebendiagnosenregel (G54) in die Kodierung einbezogen werden.

– Das Exklusivum unter dem Kode O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung verweist die Kodierverantwortlichen bei Vorliegen eines vorzeitigen Blasensprungs (d.h. der Blasensprung findet vor Einsetzen muttermundswirksamer Wehen statt) darauf, einen Kode aus Rubrik O42.- Vorzeitiger Blasensprung zu nutzen.

– Es handelt sich bei den Kodes O42.- und O75.6 um unterschiedliche Zustände/Entitäten.

– Kode O75.6 enthält nicht die Information, dass es sich um einen vorzeitigen (vor Beginn muttermundswirksamer Wehen stattgefundenen), spontanen Blasensprung handelt.

Beispiel 22

Eine Patientin tritt mit vorzeitigem Blasensprung in der 39+4 SSW ein. Vorrangig exspektatives Vorgehen, Antibiotika-Prophylaxe, Überwachung im Gebärsaal.

Nach 30 h selbständiges Einsetzen der Geburtswehen. Protrahierte Eröffnungsperiode von 12 h 45 min Dauer mit Wehenunterstützung und PDA.

Bei protrahierter Austreibungsperiode von 75 min und pathologischem CTG, Geburtsbeendigung durch Vakuumextraktion ohne Episiotomie mit Dammriss 2. Grades.

Aus der ärztlichen Dokumentation wird ersichtlich, dass die protrahierte EP den meisten Aufwand gemäss Kodierregel G52 verursachte.

HD O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
ND O42.11 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn nach Ablauf von 1 bis 7 Tagen
ND O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)
ND O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder n.n.bez. Blasensprung
ND O70.1 Dammriss 2. Grades unter der Geburt
ND O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
Beispiel 23

Eine Patientin tritt mit Geburtswehen seit 03.00 Uhr am Tag X in der 38. SSW und stehender Fruchtblase ein.

Gleichentags um 06.00 Uhr findet sich eine Eröffnung des Muttermunds von 1 - 2 cm.

Es folgt ein verzögerter Geburtsverlauf, weshalb am Tag X um 10.00 Uhr eine Amniotomie zur Wehenanregung durchgeführt wird und eine medikamentöse Wehenunterstützung erfolgt.

Der Muttermund ist vollständig eröffnet am Tag X um 16.00 Uhr.

Nach einer schnellen Austreibungsperiode erfolgt die spontane Geburt am Tag X um 16.50 Uhr.

HD O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Keine Kodierung von O75.5 oder O63.1 möglich.

Uterusatonie und Hämorrhagien

Eine Uterusatonie

  • während des Geburtsvorgangs wird mit den Kodes der Kategorie O62.- Abnorme Wehentätigkeit,
  • nach der Geburt mit den Kodes der Kategorie O72.- Postpartale Blutung angegeben.

Postpartale Blutung (O72.-) ist nur dann zu kodieren, wenn die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist (Regel G54).

Stammzellentnahme für Kryokonservierung

Die Entnahme von Stammzellen aus Nabelschnurblut zur Kryokonservierung (meistens Nabelschnurvene, je nach Herstellerangaben und zur Verfügung stehenden Blutvolumen in der Nabelschnur) wird mit dem Kode

41.0A.31 Hämatopoetische Stammzellentnahme aus Nabelschnurblut, autolog

im Neugeborenenfall kodiert.

Es ist dabei unerheblich, ob die Entnahme direkt nach einer primären/sekundären Sectio caesarea oder einer vaginalen Geburt erfolgt.

Es ist zu beachten, dass der Kode nicht im Fall der Mutter kodiert werden darf, sondern ausschliesslich im Fall des Neugeborenen.

Es handelt sich um eine Entnahme von Nabelschnurblut, das eine hohe Konzentration an hämatopoetischen Stammzellen auf-weist.

Mit Hilfe dieser Stammzellen, die kryokonserviert und über Jahre aufbewahrt werden, sollen später im Leben des Neugeborenen (oder seiner Geschwister) eventuell auftretende Erkrankungen wie z.B. Leukämie, Anämie oder Erkrankungen des Immunsystems therapiert werden können.

SD1506m Krankheiten im Wochenbett (Puerperium)

Puerperalsepsis (veraltet «Kindbettfieber»)

Die Puerperalsepsis ist eine eigene Entität. Ihr eigenständiger Charakter bezogen auf den Zeitpunkt des Auftretens und ihrer Ätiologie (Kontext Geburt) ist vergleichbar mit dem des Gestationsdiabetes, des Herpes gestationis oder der Schwangerschaftscholestase.

Die Unterscheidung «Puerperalsepsis» versus «Sepsis im Puerperium» ist essentiell für die Erfassung der korrekten Kodierung.

Die Puerperalsepsis wird ausgelöst durch eine bakterielle Infektion des Endometriums (Eintrittspforte: z.B. dort befindliche postpartale Wunden, Plazentareste etc.). Die möglichen Folgen dieser Infektion reichen von einer Endomyometritis bis zu einer fulminanten Sepsis im Wochenbett.

Die Puerperalsepsis ist abzugrenzen von postpartalen Septitiden aufgrund von Harnwegsinfekten, Mastitiden und/oder infizierten geburtshilflichen Wunden, wie z.B. nach Episiotomie etc.

In den folgenden Beispielen wird auf die Erfassung der Behandlungen aufgrund Fokus «Diagnosekodierung» bewusst verzichtet.

Beispiel 1

7 h nach protrahierter (EP ca.13 h) aber ansonsten komplikationsloser Geburt (IIGravida/IIPara, 39.SSW) persistierende Schmerzen (s.g. Uteruskantenschmerz).

Die Wöchnerin ist blass, klagt über starke Schmerzen/Nachwehen im Unterbauch, ist noch kreislaufstabil bei einer Temperatur von 35.7 °C.

Primär Verdacht auf Kreislaufdysregulation bei protrahierter Geburt.

Das aktuelle angeforderte Blutbild zeigt eine Anämie (5.1 mmol/l) sowie Thrombozytopenie (76 x 103/μl) bei normalen Leukozytenwerten.

Im Verlauf des nächsten Hospitalisierungstages persistieren zunehmende therapieresistente Unterbauchschmerzen.

Die Patientin zeigt sich klinisch zunehmend unruhig, kaltschweissig und mit Lippenzyanose. Der Blutdruck ist hypoton (80/40 mmHg) bei tachykardem Puls von 122/min. Das Abdomen ist weich und ohne Abwehrspannung.

Aufgrund der Diagnose Endomyometritis mit Sepsis erfolgt die Aufnahme auf die Intensivstation mit Beginn einer antibiotischen Therapie.

Der Zustand der Patientin verschlechtert sich schnell weiter mit Multiorganversagen (Nierenversagen, ARDS, septischer Schock), so dass eine Notfall-Hysterektomie unter Reanimationsbedingungen erfolgt.

Austrittsdiagnose: Foudroyante Puerperalsepsis durch Streptokokken der Gruppe A.

HD A40.0 Sepsis durch Streptokokken A
ND O85 Puerperalfieber
ND B95.0! Streptokokken, Gruppe A, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND R57.2 Septischer Schock
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N17.99 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium nicht näher bezeichnet
ND O99.5 Krankheiten des Atmungssystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND J80.09 Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS], Schweregrad nicht näher bezeichnet
ND O99.1 Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des
Immunsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet
ND O99.0 Anämie, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
ND O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
ND O09.6! 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Der Kode R57.2 Septischer Schock beinhaltet die herz-kreislaufbezogenen Parameter des Beispiels 1 und wird zusammen mit O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren erfasst.

Aufgrund des Kapitels SD1503 «Krankheiten in der Schwangerschaft» werden alle Organdysfunktionen mit den dazugehörigen Kodes aus dem Kapitel XV der ICD-10-GM zusammen kodiert.

Beispiel 2

19 Tage nach Entlassung vom stationärem Aufenthalt wegen elektiver Sectio bei BEL erneute Aufnahme mit ärztlich dokumentierter Urosepsis aufgrund Pyelonephritis (Ätiologie nicht zu eruieren z.B. obstruktiv durch graviden Uterus, iatrogen aufgrund Harnwegskatheter etc.).

Dokumentation einer sepsisbedingten akuten Verschlechterung um 4 SOFA-Punkte innerhalb 72 h.

Vorliegen eines akuten Nierenversagens Stadium AKIN 3, bei Ausgangsbaseline 0.

In der Urinkultur und in den Blutkulturen wird Escherichia coli nachgewiesen.

HD A41.51 Sepsis durch sonstige gramnegative Erreger, Escherichia coli [E. coli]
ND O86.2 Infektion des Harntraktes nach Entbindung
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E. coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert
sind
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 3

Auch wenn sich die Patientin per definitionem im Wochenbett (Puerperium) befindet, wird bei erfüllten Kriterien gemäss Kodierregel SD0102 für die Kodierung der vorliegenden Sepsis nicht der Kode O85 Puerperalfieber gewählt.

Es handelt sich nicht um eine Puerperalsepsis im Sinne ihrer Definition.

Die Kodierung des akuten Nierenversagens erfolgt nicht mit der Kodekombination O90.4 Postpartales akutes Nierenversagen gefolgt von N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 3, da es sich nicht um ein postpartales, sondern sepsisbedingtes Nierenversagen handelt.

Die Kodierung der Schwangerschaftsdauer bei Verwendung von Kodes aus dem Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochen-bett» der ICD-10-GM entfällt im Kontext Wochenbett.

Beispiel 3

Bei einer werdenden Mutter (39.4 SSW) manifestiert sich bereits sub partu bei Verdacht auf Chorioamnionitis (Streptococcus anginosus) eine Sepsis, die sich postpartum zum septischen Schock entwickelt. Aufgrund Kopf-Becken-Missverhältnisses bei Verdacht auf Makrosomie des Fetus, der steigenden Infektionsparameter und klinischen Zeichen einer Sepsis erfolgt eine sekundäre Notfallsectio und anschliessende Behandlung auf der IPS. Alle Parameter gemäss Kodierregel SD0102 sind erfüllt.

HD A40.8 Sonstige Sepsis durch Streptokokken
ND O75.3 Sonstige Infektion unter der Geburt
ND B95.48! Sonstige näher bezeichnete Streptokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND R57.2 Septischer Schock
ND O41.1 Infektion der Fruchtblase und der Eihäute
ND O65.4 Geburtshindernis durch Missverhältnis zwischen Fetus und Becken, nicht näher bezeichnet
ND O66.2 Geburtshindernis durch ungewöhnlich grossen Fetus
ND O09.6! 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Die Sepsis gelangt in o.a. Beispielen in die Hauptdiagnose, weil die Kodierregel SD0102 Vorrang gegenüber den Hinweisen der Benutzung der ICD-10-GM hat.

Die Reihenfolge der Erfassung der Kodes richtet sich nach den Angaben unter Kodierregel SD0102.

SD1600 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

SD1601a Medizinischer Datensatz

Für jedes Neugeborene ist bei Geburt im selben Spital im Datensatz zwingend das Geburtsgewicht zu erfassen.

Bei stationärer Aufnahme eines Neugeborenen oder Säuglings nach der Geburt (bis Vollendung des ersten Lebensjahres) ist zwingend das Aufnahmegewicht (Variable «aufnahmegewicht») zu erfassen.

SD1602a Definitionen

Perinatale und neonatale Periode

Gemäss der Definition der WHO gilt:

  • Die perinatale Periode beginnt 22 Wochen nach dem Beginn der Gestation und endet mit der Vollendung des siebten Tages nach der Geburt.
  • Die Neonatalperiode beginnt mit der Geburt und endet mit Vollendung des 28. Tages nach der Geburt.

SD1603i Neugeborene

Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort

Diese Kategorie Z38.- beinhaltet Kinder, die

  • im Spital/Geburtshaus geboren wurden.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 3 (Geburt) angegeben.

  • ausserhalb des Spitals/Geburtshauses geboren und unmittelbar nach der Geburt aufgenommen wurden.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 1 (Notfall) oder 2 (angemeldet, geplant) angegeben. Es wird kein Neugeborenendatensatz ausgefüllt.

Beachte: Bei einer normalen Geburt zu Hause oder auf dem Weg ins Spital/Geburtshaus ist bei der Mutter als HD Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter zu kodieren, auch wenn die komplikationslose Nachgeburt erst im Spital stattfindet.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 1 (Notfall) oder 2 (angemeldet, geplant) angegeben.

Für ein Neugeborenes ist als Hauptdiagnose ein Kode der Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort anzugeben, wenn das Neugeborene gesund ist (einschliesslich der Kinder, bei denen eine Beschneidung vorgenommen wurde).

Für Frühgeborene und bereits bei Geburt oder während des stationären Aufenthaltes erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort kodiert.

Beispiel 1

Ein Neugeborenes, zu Hause geboren, wird aufgenommen. Es liegt keine Erkrankung vor.

HD Z38.1 Einling, Geburt ausserhalb des Krankenhauses
Beispiel 2

Ein Neugeborenes, im Spital gesund geboren (vaginale Entbindung), wird wegen auftretenden Krampfanfällen drei Tage nach der Geburt behandelt.

HD P90 Krämpfe beim Neugeborenen
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus
Beispiel 3

Frühgeborenes mit Entbindung in der 27. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von 1520 g.

HD P07.12 Neugeborenes mit sonstigem niedrigem Geburtsgewicht, Geburtsgewicht 1500 bis unter 2500 Gramm
ND P07.2 Neugeborenes mit extremer Unreife
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Kodes aus Z38.- sind nicht mehr zu verwenden, wenn die Behandlung während einer zweiten oder nachfolgenden stationären Aufnahme erfolgt.

Beispiel 4

Ein Neugeborenes wird am 2. Tag nach Geburt mit hyaliner Membranenkrankheit und Pneumothorax aus dem Spital A in das Spital B verlegt.

Spital A:

HD P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress] des Neugeborenen
ND P25.1 Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Spital B:

HD P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress] des Neugeborenen
ND P25.1 Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode

SD1604g Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

Zur Verschlüsselung von Zuständen, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben, steht das Kapitel XVI «Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben» der ICD-10-GM zur Verfügung. Es sind auch die Erläuterungen im Kapitel XVI zu beachten.

Beispiel 1

Ein Frühgeborenes wird mit Lungenhypoplasie in die Kinderklinik eines anderen Spitals verlegt. Die Mutter hatte in der 25. SSW einen vorzeitigen Blasensprung. Die Schwangerschaft wurde durch Tokolyse bis zur 29. SSW hinausgezögert. Wegen V.a. Amnioninfektionssyndrom und pathologischem CTG erfolgte eine Schnittentbindung in der 29. SSW. Die Lungenhypoplasie wird auf die Frühgeburtlichkeit infolge des Blasensprungs zurückgeführt. Die aufnehmende Kinderklinik kodiert wie folgt:

HD P28.0 Primäre Atelektase beim Neugeborenen
ND P01.1 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch vorzeitigen Blasensprung

Es ist auch zu berücksichtigen, dass einige Zustände (wie z.B. Stoffwechselstörungen), die während der Perinatalperiode auftreten können, nicht im Kapitel XVI klassifiziert sind. Wenn solch ein Zustand beim Neugeborenen auftritt, ist ein Kode aus dem entsprechenden Kapitel der ICD-10-GM ohne einen Kode aus Kapitel XVI zuzuordnen.

Beispiel 2

Ein Neugeborenes wird wegen Rotavirenenteritis aus der Geburtshilfe in die Pädiatrie desselben Spitals verlegt.

HD A08.0 Enteritis durch Rotaviren
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Die Definition der Perinatalperiode ist wörtlich zu nehmen. Wenn die Erkrankung nach dem 7. Tag auftritt oder behandelt wird, aber ihren Ursprung in der Perinatalperiode hat, darf z.B. P27.1 Bronchopulmonale Dysplasie mit Ursprung in der Perinatalperiode das ganze Leben lang verschlüsselt werden. Die Festlegung des zeitlichen Ursprungs bedarf der fachlichen Einschätzung im Einzelfall.

Postexpositionsprophylaxe beim gesunden Neugeborenen

Wenn ein gesundes Neugeborenes nach der Geburt eine medikamentöse Prophylaxe erhält, wird gemäss Indikation der entsprechende Z20.- Kontakt mit und Exposition gegenüber übertragbaren Krankheiten abgebildet.

D.h. medizinischer Aufwand > 0 wird kodiert. Bei einem Neugeborenen ohne Prophylaxe wird nichts abgebildet.

Beispiele:

Kodierung des Neugeborenen bei Streptokokken-B-Positivität der Mutter:

1. ohne Aufwand > 0: nichts kodieren

Eine mehr oder weniger engmaschige Überwachung ist hier in der Routine des Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort inbegriffen.

2. mit Aufwand > 0

– Postexpositions-Prophylaxe (Antibiotika): Z20.8 + B95.1!
– Kind mit infektiöser Pathologie: die Pathologie + der Kode P00.8 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch sonstige Zustände der Mutter, der besagt, dass die zuvor kodierte Pathologie durch einen Zustand der Mutter hervorgerufen wurde.

Zur Erinnerung, Kodierung der Mutter als Streptokokken-B-Trägerin:

– Streptokokken-B ohne Aufwand > 0: nichts kodieren
– Streptokokken-B mit Aufwand > 0 (Antibiotika): Z22.3 + B95.1!

Gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin

Falls ein gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin eine wiederholte Blutzuckerüberwachung benötigt, wird dies mit dem Kode Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese abgebildet (und nicht mit P70.- Transitorische Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels, die für den Fetus und das Neugeborene spezifisch sind).

SD1605a Totgeborene

Obgleich die Information «Totgeborenes» (z.B. Z37.1 Totgeborener Einling) bereits im Datensatz der Mutter erscheint, muss auch ein Minimaldatensatz (d.h. ein Fall) und ein Neugeborenen-Zusatzdatensatz für das Kind angelegt werden. Es wird aber für das Kind keine Kodierung vorgenommen, MedPlaus ist in diesem Sinne adaptiert.

SD1606j Besondere Massnahmen für das (kranke) Neugeborene

Parenterale Therapie

Der Kode 99.1.- Injektion oder Infusion einer therapeutischen oder prophylaktischen Substanz wird z.B. zugewiesen, wenn eine parenterale Flüssigkeitszufuhr zur Behandlung mit Kohlenhydraten, zur Hydratation oder bei Elektrolytstörungen eingesetzt wird.

Gleiches gilt für die präventive parenterale Flüssigkeitszufuhr bei Frühgeborenen unter 2000 Gramm, die erfolgt, um einer Hypoglykämie oder Elektrolytentgleisung vorzubeugen.

Lichttherapie

Bei der Diagnose Neugeborenengelbsucht wird der Kode für die Lichttherapie

99.83 Sonstige Phototherapie

nur erfasst, wenn diese mindestens während zwölf Stunden durchgeführt wurde.

Primäre Reanimation

Hinweis: Für die Abbildung des CHOP-Kodes 99.65 Akute Behandlung einer Adaptationsstörung beim Neugeborenen (sog. Primäre Reanimation) müssen alle unter dem «Beachte» aufgeführten Bedingungen erfüllt sein.

Sind die Bedingungen nicht vollständig erfüllt, darf der Kode nicht erfasst werden.

Für die Beurteilung des Kriteriums «[…] - Unterstützende Massnahmen der Atmung (CPAP, Beatmung) […]» wird ebenfalls auf die Kodierregel SD1001i «Maschinelle Beatmung; Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)» verwiesen.

SD1607c Atemnotsyndrom bei hyaliner Membranenkrankheit/Surfactantmangel

Der Kode für das Atemnotsyndrom bei Frühgeborenen/Neugeborenen

P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrom] des Neugeborenen

ist der Kodierung folgender Zustände vorbehalten:

  • Hyaline Membranenkrankheit
  • Surfactant-Mangel

Die Applikation von Surfactant bei Neugeborenen wird nur durch die Liste der hochteuren Medikamente mit dem ATC-Kode eingetragen, der auch die Applikationsart beinhaltet. Ein CHOP-Kode wird nicht abgebildet.

Beachte: P22.0 setzt voraus, dass ein spezifisch definiertes Krankheitsbild vorliegt und ist von vorübergehenden Anpassungsstörungen, wie z.B. transitorische Tachypnoe (P22.1), abzugrenzen!

SD1608c Atemnotsyndrom bei massivem Aspirationssyndrom, Wet lung oder transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen

Die Kategorie

P24.- Aspirationssyndrome beim Neugeborenen

ist zu verwenden, wenn die Atemstörung – bedingt durch das Aspirationssyndrom – eine Sauerstoffzufuhr von über 24 Stunden Dauer erforderte.

Der Kode

P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen

ist für folgende Diagnosen zu verwenden:

  • Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen (ungeachtet der Dauer der Sauerstofftherapie)
  • Aspirationssyndrom beim Neugeborenen, wenn die Atemstörung eine Sauerstoffzufuhr von weniger als 24 Stunden Dauer erforderte
  • wet lung

SD1609j Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE)

Die hypoxisch-ischämische Enzephalopathie wird klinisch, nach Sarnat-Stadien 11 http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/987769; Neonatal encephalopathy following fetal distress. Sarnat HB, Sarnat MS A clinical and electroencephalographic study. Arch Neurol. 1976 Oct;33(10):696-7052 https://doi.org/10.1159/000490721; https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27343024 und/oder nach Thompson Score2, wie folgt eingestuft:

1. Stadium nach Sarnat1: Übererregbarkeit, Hyperreflexie, erweiterte Pupillen, Tachykardie, aber keine Krampfanfälle

(entspricht Thompson Score2 1-6 Punkte)

2. Stadium nach Sarnat1: Lethargie, Miosis, Bradykardie, verminderte Reflexe (z.B. Moro-Reflex), Hypotonie und Krampfanfälle

(entspricht Thompson Score2 7-12 Punkte)

3. Stadium nach Sarnat1: Stupor, Schlaffheit, Krampfanfälle, fehlende Moro- und bulbäre Reflexe

(entspricht Thompson Score2 > 12 Punkte).

Die ICD-10-GM sieht für die Kodierung einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie den Kode P91.6 Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie beim Neugeborenen [HIE] vor.

Die Kodes für den jeweiligen Schweregrad der HIE sind wie folgt aufgelistet zusätzlich zu kodieren. Die oben aufgeführten Symptome sind, mit Ausnahme von Konvulsionen (P90 Krämpfe beim Neugeborenen), nicht separat zu kodieren.

Kodierung HIE 1. Stadium P91.3 Zerebrale Übererregbarkeit des Neugeborenen

Kodierung HIE 2. Stadium P91.4 Zerebraler Depressionszustand des Neugeborenen

Kodierung HIE 3. Stadium P91.5 Koma beim Neugeborenen

Zusätzlich vorhandene Störungen/Diagnosen (z.B. P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt) werden separat kodiert.

SD1610h Asphyxie unter der Geburt

Wenn eine Diagnose aus dem Problembereich intrauterine Asphyxie oder Asphyxie unter der Geburt gestellt wird, kommen folgende Punkte zur Anwendung:

P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt

Bedingungen: Mindestens drei der untenstehenden Kriterien müssen erfüllt sein:

  • APGAR ≤ 5 im Alter von 5 Minuten
  • Schwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH ≤ 7.00 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)
  • Basendefizit ≤ –16 mmol/l im Nabelschnurblut oder während der ersten Lebensstunde
  • Laktat ≥ 12 mmol/l im Nabelschnurblut oder während der ersten Lebensstunde
  • Mittelschwere oder schwere Enzephalopathie (Sarnat Stadium II oder III)

Kinder, die ohne Werte ins Spital kommen, werden mit P20.9 kodiert.

P21.1 Mässige Asphyxie unter der Geburt (statt P21.1 Leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt)

Bedingungen: Mindestens zwei der untenstehenden Kriterien müssen erfüllt sein:

  • APGAR ≤ 7 im Alter von 5 Minuten
  • Mittelschwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH < 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)
  • Leichte oder mittelschwere Enzephalopathie (Sarnat Stadium I oder II)

Kinder, die ohne Werte ins Spital kommen, werden mit P20.9 kodiert.

P21.9 Leichte Asphyxie unter der Geburt ohne metabolische Korrelation (statt P21.9 Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet)

Bedingungen: Beide Kriterien müssen zutreffen.

  • APGAR ≤ 7 im Alter von 5 Minuten
  • Tiefster pH-Wert in der ersten Lebensstunde ≥ 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

P20.- Intrauterine Hypoxie

Eine metabolische Azidose ohne klinische Korrelation (Asphyxie) beim Neugeborenen wird unter der Kategorie P20.- Intrauterine Hypoxie kodiert.

Die metabolische Azidose wird folgendermassen definiert:

Beide Kriterien müssen zutreffen.

  • APGAR > 7 im Alter von 5 Minuten
  • Mittelschwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH < 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

Definition der Norm gemäss folgenden Werten:

  • APGAR > 7 im Alter von 5 Minuten
  • pH ≥ 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

Die unter P20.- aufgeführten Befunde wie z.B. «Distress», «Gefahrenzustand», «Mekonium im Fruchtwasser» oder «Mekoniumabgang» sind als Beobachtungen ohne Krankheitswert zu verstehen und werden nicht kodiert.

Die Adaptationsstörungen werden unter P22.8 kodiert.

Gemäss Regel G40 ist der behandelnde Arzt für die Diagnosestellung und die Dokumentation aller Diagnosen während des gesamten Spitalaufenthaltes zuständig. Eine direkte Kodierung durch Kodierer/Innen mit diesen Kriterien ist nicht erlaubt.

SD1611j Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen

Ein respiratorisches Versagen des Neugeborenen entspricht einer partiellen resp. globalen respiratorischen Insuffizienz und wird mit P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen kodiert, wenn ein Neugeborenes/Frühgeborenes zur weiteren Betreuung auf eine von der SGN/SGI anerkannten neonatologischen IMC/IPS verlegt wird, sowie in Folge eine invasive, eine nichtinvasive Beatmung oder eine Atemunterstützung mit CPAP stattfindet.

Die Diagnose einer partiellen resp. globalen respiratorischen Insuffizienz muss in der ärztlichen Dokumentation vorhanden sein (siehe Kodierregel SD1002).

Bei Vorliegen weiterer Zustände, die das Atmungssystem betreffen (z.B. P20.-, P21.-, P22.-, P23.-, P24.-, P25.- etc.) werden diese unter Berücksichtigung der bestehenden Kodierregeln zusätzlich kodiert.

SD1800 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind

SD1801a Inkontinenz

Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn

  • die Inkontinenz nicht im Rahmen einer Behandlung als «normal» angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen)
  • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern)
  • die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.

Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz:

N39.3 Belastungsinkontinenz [Stressinkontinenz]
N39.4– Sonstige näher bezeichnete Harninkontinenz
R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
R15 Stuhlinkontinenz

sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung ist oder eine oben genannte klinische Bedeutung hat. Zu den Inkontinenzen, die im Rahmen einer Behandlung/Operation als «normal» angesehen werden und deshalb nicht zu kodieren sind, zählen beispielsweise eine postoperativ vorübergehende Harninkontinenz nach Prostataresektion oder die Stuhlinkontinenz nach tiefer Rektumresektion.

SD1802m Dysphagie

Die Kodierung einer Dysphagie erfolgt gemäss G52 «Die Hauptdiagnose» oder Kodierregeln G54 «Die Nebendiagnosen»

SD1803a Fieberkrämpfe

R56.0 Fieberkrämpfe

wird nur dann als Hauptdiagnosekode angegeben, wenn keine auslösenden Erkrankungen wie Pneumonie oder andere Infektionsherde vorliegen.

Ist eine zugrundeliegende Ursache bekannt, wird diese als Hauptdiagnose angegeben und R56.0 Fieberkrämpfe wird als Nebendiagnose zusätzlich kodiert.

SD1804k Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren

Akuter Schmerz

Akuter Schmerz geht meistens mit einer Schädigung/Beeinflussung der Gewebestrukturen einher und wird als «Symptom» und/oder als s.g. «Warnfunktion» des Organismus betrachtet.

Wird eine Patientin oder ein Patient wegen akuter postoperativer und/oder im Rahmen eines Traumas auftretender akuter Schmerzen und/oder wegen akuter Schmerzen, die in ätiologischem Zusammenhang mit einer Erkrankung/Zustand/Manifestation stehen, behandelt (z.B. Appendizitis, Peritonitis, akute Ischämien, Ileus, akute Schmerzen aufgrund Tumorinfiltrationen (Primarius und/oder Metastasen), Medikamentennebenwirkungen, postoperative Komplikationen und/oder Störungen etc.), ist der ICD-10-GM-Kode R52.0 Akuter Schmerz nicht zu erfassen.

Erfasst werden:

- Erkrankungen/Traumata (auch intraoperativ und/oder iatrogen ausgelöst)

- andere Zustände

- andere Manifestationen

die den akuten Schmerz auslösen.

Der ICD-10-GM-Kode R52.0 Akuter Schmerz wird nur dann erfasst, wenn die Ursache des Schmerzes nicht bekannt, nicht zu eruieren und nicht zu definieren ist.

Kodes aus anderen Rubriken, die unter dem Exkl. der Kategorie R52.- erfasst sind, z.B. R07.1 Brustschmerzen bei der Atmung, R10.2 Schmerzen im Becken und am Damm, M25.5- Gelenkschmerz etc. sind ebenfalls nur dann zu erfassen, wenn ihre Ursache nicht erkannt und dokumentiert werden kann.

Beispiel 1

Ein 69-jähriger Patient tritt mit heftigen, plötzlich einsetzenden abdominalen Schmerzen über die Notfallstation ein.

Er ist kaltschweissig und hypoton. Das gesamte Abdomen ist druckdolent.

Die Diagnostik zeigt einen akuten (wahrscheinlich thrombotischen) Gefässverschluss des Truncus coeliacus auf Basis einer generalisierten Arteriosklerose und Ischämiezeichen des Darmes. Es erfolgt eine Notfall-Operation, die die Diagnosen bestätigt.

HD K55.0 Akute Gefässkrankheiten des Darmes
ND I74.8 Embolie und Thrombose sonstiger Arterien
ND I70.9 Generalisierte und nicht näher bezeichnete Atherosklerose
Beispiel 2

Eine Patientin tritt mit akuten Thoraxschmerzen, mit kurzfristigem Punctum maximum über dem Herzen ein.

Es sind keine kardialen oder vaskulären Vorerkrankungen bekannt.

Eine notfallmässig durchgeführte Linksherzuntersuchung (Koronarangiographie und Ventrikulographie) zeigt keine strukturellen Auffälligkeiten am Herzen und an den Koronargefässen und schliesst eine ischämische Herzerkrankung aus.

Eine weiterführende Diagnostik der anderen möglichen beeinträchtigten Organsysteme (z.B. Lunge, Oesophagus, Magen, muskuloskelettales System) bleibt ergebnislos.

Nach 2 Tagen erfolgt die Entlassung.

HD R07.2 Präkordiale Schmerzen
Beispiel 3

Ein Patient tritt mit retrosternalem Schmerz, Engegefühl und Belastungsdyspnoe ein. Er erhält eine elektive Linksherzuntersuchung

(Koronarangiographie und Ventrikulographie), die keine strukturellen Auffälligkeiten am Herzen und an den Koronargefässen zeigt, die für die seit einigen Wochen bestehende stabile Angina pectoris ursächlich sein könnten.

Die bei Eintritt routinemässig erhobenen Laborparameter zeigen jedoch eine schwere Anämie unbekannter Ätiologie, die für die kardiale Ischämie verantwortlich gemacht wird.

Der Patient erhält 2 Erythrozytenkonzentrate im gleichen Aufenthalt und wird für eine erweiterte Diagnostik zu einem späteren Zeitpunkt aufgeboten.

HD I20.8 Sonstige Formen der Angina pectoris
ND D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet

Schmerzbehandlungsverfahren können in operative und nichtoperative Verfahren differenziert werden.

Beispiele für operative Schmerzbehandlungsverfahren sind (Aufzählung nicht abschliessend):

-Implantation von Neurostimulatoren und/oder (Test) Elektroden

-Implantation von (u.a. subkutanen) Schmerzpumpen

-Durchtrennung von Nerven

-Dekompression von Nerven

-andere Operationen, die Ursachen für akute Schmerzen beheben (z.B. Operation eines Diskusprolapses)

Beachte: Operative Schmerzbehandlungsverfahren sind unter Beachtung der Kodierregeln G52, G54 und G55 zwingend zu kodieren.

Beispiele für nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren sind (Aufzählung nicht abschliessend):

- Periduralanästhesie (PDA)

- Spinalanästhesie

- Periduralkatheter (PDK)

- Patient-controlled analgesia (PCA), parenteral und/oder peridural

- Analgosedierung

- orale oder intravenöse medikamentöse Analgesien

- physikalische Schmerztherapien

- periphere Regionalanästhesie, z.B. Plexus- und Pudendusanästhesien

- Schmerztherapieschemata

Beachte:

Verfahren zur (nichtoperativen) Schmerzausschaltung bei Durchführung einer Operation/Intervention/Diagnostik werden nicht kodiert.

Eine Ausnahme dazu bilden die geburtshilflichen, nichtoperativen Schmerzbehandlungsverfahren.

Hinweis:

Im Rahmen des geburtshilflichen Settings sind nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren, ausser zur postoperativen Schmerzbe-handlung, zu kodieren.

Hierzu zählen z.B. die Patient-controlled analgesia (PCA) parenteral und/oder peridural, der Periduralkatheter, die (seltene) Spinalanäs-thesie zur Schmerzausschaltung bei nicht möglicher Anlage eines Periduralkatheters oder transvaginale Pudendusanästhesien zur Erleichterung der Austreibungsperiode bei spontanen oder vaginal-operativen Entbindungen (z.B. Vakuumextraktion, Forcepsextraktion).

Die KR SD1505 ist zu beachten.

Wird zur Erleichterung der Austreibungsperiode eine transvaginale Pudendusanästhesie verabreicht, ist nach Entbindungsart wie folgt zu kodieren:

Spontanpartus: 04.81.11 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum an periphere Nerven, zur Schmerztherapie,
ohne bildgebende Verfahren [BV]
Vaginal-operativ: 04.81.42 Injektion eines Anästhetikums an periphere Nerven zur Anästhesie bei Untersuchungen und Interventionen

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren im Kontext des akuten Schmerzes werden unter Anwendung anderer in diesem Buch publizierter Kodierregeln nur erfasst, wenn sie als alleinige Massnahme im stationären Fall durchgeführt werden.

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren, die für die üblichen postoperativen Schmerztherapien (z.B. Periduralkatheter nach grosser viszeralchirurgischer Operation) direkt oder verzögert angewendet werden, sind unabhängig vom Zeitpunkt an dem diese erbracht wurden, nicht zu kodieren.

Aufwände hinsichtlich nichtoperativer Schmerzbehandlungsverfahren, die im Kontext perioperativer akuter Schmerzen erbracht werden, sind durch die Kodes der ICD-10-GM, die den Anlass für den operativen Eingriff und seiner Folgen (z.B. Grund für verstärkte

postoperative Schmerzen) bilden, abgegolten.

Hinweis:

Der CHOP-Kode 93.A3.3- Komplexe Akutschmerzbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage kann bei schweren akuten postoperativen Schmerzzuständen, bei Traumata und/oder exazerbierten (akuten) Tumorschmerzen etc. bei dokumentierter Erfüllung der Mindest-merkmale entgegen der o.a. Weisungen jedoch erfasst werden.

Das «Kod. eb.» unter dem CHOP-Kode ist zwingend zu beachten.

Beispiel 4

Ein Patient muss sich einer subtotalen Kolektomie bei schwerer ulzeröser Kolitis unterziehen.

Er erhält einen Periduralkatheter für das postoperative Schmerzmanagement.

Keine Kodierung des Periduralkatheters.

Beispiel 5

Ein Patient muss sich einer offenen subtotalen Kolektomie bei schwerer ulzeröser Kolitis unterziehen.

Er erhält einen Periduralkatheter für das postoperative Schmerzmanagement.

Trotz aller Vorsorge sind die postoperativen Schmerzen so anhaltend stark, dass die erbrachten und dokumentierten Aufwände die Kodierung einer Akutschmerzbehandlung CHOP-Kode 93.A3.3- erlauben.

Der stationäre Aufenthalt verlängert sich durch das komplizierte Schmerzmanagement um 20 Tage.

HD K51.9 Colitis ulcerosa, nicht näher bezeichnet
B 45.81.11 Kolektomie, offen chirurgisch
B 93.A3.3- Komplexe Akutschmerzbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage
B 03.91.11 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal zur Schmerztherapie
Beispiel 6

5 Tage nach ausgedehnter Operation einer inkarzerierten abdominellen Narbenhernie verursacht ein ausgedehntes postoperatives Hämatom starke Druckschmerzen bei einer Patientin.

Sie erhält am 5. postoperativen Tag eine parenterale PCA und ab dem Zeitpunkt physikalische Schmerztherapien.

Durch diese Massnahmen kann eine operative Hämatomausräumung vermieden werden.

HD K43.0 Narbenhernie, inkarzeriert mit Einklemmung, ohne Gangrän
ND T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, andernorts nicht klassifiziert
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Keine Kodierung der PCA und der physikalischen Schmerztherapien.

Chronischer/therapieresistenter Schmerz

Im Rahmen von chronischen Schmerzen kann es zum Verlust der «Warnfunktion» (siehe unter «akuter Schmerz») kommen. Für die Betrachtung und Behandlung des chronischen Schmerzes sind auch psychologische Faktoren und ihre Behandlung relevant.

Chronischer Schmerz hat einen eigenen Krankheitswert. Eine mögliche vorliegende Entkoppelung von Schmerz und nachweisbarer Gewebeschädigung dient u.a. der Differenzierung des chronischen vom akuten Schmerz.

Die den chronischen Schmerz betreffende(n) Diagnose(n) muss/müssen ärztlich dokumentiert sein, damit die folgende Kodierregel angewendet werden kann.

1) Wird eine Patientin/ein Patient zur Schmerzbehandlung aufgenommen und stellt diese den Hauptaufwand des Aufenthaltes dar, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Die dem chronischen Schmerz zugrundeliegende Erkrankung ist entgegen der Kodierregel zur Nebendiagnose (G54) zusätzlich zu kodieren.

Beispiel 7

Eine Patientin tritt stationär für 7 Tage wegen chronischer atmungsabhängiger Schmerzen thorakal rechts (Thorakal-Syndrom) ein. Die Schmerzen werden von den behandelnden Medizinern als chronisch dokumentiert und u.a. einer vorliegenden postmenopausalen Osteoporose und Fehlbelastung, besonders im zervikalen-thorakalen Bereich der Wirbelsäule, zugeschrieben. Es liegen keine osteoporotischen Frakturen oder Impressionen vor.

Die Patientin ist durch die Schmerzen stark im Alltag limitiert und leidet an psychischen Begleiterscheinungen, insbesondere an einer akuten, reaktiven Depression mittlerer Ausprägung.

Sie erhält eine parenterale PCA für 5 Tage, regelmässige Physiotherapie, ein an die Situation angepasstes Medikamentenschema und Schmerzvisiten.

Zusätzlich erfolgt während des Aufenthalts ein psychiatrisches Konsil mit Etablierung einer antidepressiven Medikation.

HD M54.6 Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule
ND M81.08 Postmenopausale Osteoporose ohne pathologische Fraktur, sonstige Lokalisationen
ND F32.1 Mittelgradige depressive Episode
B PCA
B Schmerzvisiten

Beachte:

Ausnahmen zum Absatz «Chronischer/therapieresistenter Schmerz» stellen die folgenden Diagnosen dar:

F45.4- Anhaltende Schmerzstörung
G43.- Migräne
G44.- Sonstige Kopfschmerzsyndrome
G54.6 Phantomschmerz
G90.5- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, Typ I
G90.6- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, Typ II
G90.7- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, sonstiger und nicht näher bezeichneter Typ

und chronische Tumorschmerzen (siehe Kodierregel SD0202).

Sind o.a. Diagnosen dokumentiert, ist nicht die Lokalisation des Schmerzes, sondern die genannte/dokumentierte Diagnose als Haupt-diagnose zu verschlüsseln, wenn die Definition der Kodierregel G52 zutrifft.

Bei Vorliegen eines anderen Haupthospitalisationsgrundes gelangt die Kodierregel zur Nebendiagnose G54 zur Anwendung.

Siehe dazu unter Punkt 3.

Das komplexe regionale Schmerzsyndrom (Complex Regional Pain Syndrome - CRPS) und andere Zustände unter G43.-, G44.- und G54.6 können sowohl akut als auch chronisch auftreten.

Gemäss ärztlicher Dokumentation zur Dauer des Bestehens der Symptome gelangt entweder die Kodierregel zum akuten oder zum chronischen Schmerz zur Anwendung.

In den betroffenen Fällen werden das CRPS, die Migräne etc. direkt erfasst und nicht die typischen Symptome, wie z.B. anhaltender Schmerz in einer Extremität, Überwärmung, livide oder andere Verfärbungen, Kälteempfindlichkeit, Schwellungen, Funktionseinschrän-kungen, Myoklonien und/oder Atrophie (CRPS) oder Übelkeit, Halbseitenkopfschmerz, Farbflimmerskotome und/oder Aura-Sensatio-nen (Migräne) etc.

Bei (chronisch) vorliegenden Grunderkankungen, die akut exazerbieren (können), wird die Kodierung nach Art der Behandlung ausge-richtet.

Handelt es sich bei der Behandlung z.B. um die Linderung der akuten Schmerzen (z.B. bei G44.0 Clusterkopfschmerz oder akut exazer-bierten chronischen Tumorschmerzen) kommt die Kodierregel zum akuten Schmerz zur Anwendung.

Handelt es sich um die Behandlung der chronischen Grunderkrankung (z.B. Entzugs- und/oder Schmerzbehandlung bei medikamentös bedingten chronischen Kopfschmerzen) kommt die Kodierregel zum chronischen Schmerz zur Anwendung.

Beispiel 8

Eintritt zur multimodalen Schmerztherapie einer 76-jährigen Patientin 13 Monate nach operativer Behandlung einer distalen Radiusfraktur links nach Sturz.

Sie leidet an einer Funktionseinschränkung, anhaltenden brennenden Ruheschmerzen mit stark ausgeprägter zusätzlicher Berührungskomponente. Die linke Hand zeigt auch einen Tremor.

Die Anamnese ergab eine vorher gescheiterte Schmerzbehandlung und zunehmenden Schmerzmittelkonsum in Eigenregie mit fehlender Compliance gegenüber ärztlichen Vorgaben.

Nebenbefundlich besteht eine pAVK Stadium 2b nach Fontaine des rechten Beines und eine chronische Linksherzinsuffizienz NYHA-Stadium 2, bei Status nach Herzinfarkt 2 Jahre zuvor.

In der ärztlichen Dokumentation findet sich die Diagnose «chronisches CRPS Typ 1 der linken Hand», die Mindestmerkmale für die Kodierung der multimodalen Schmerzbehandlung (11 Tage) sind gemäss medizinischer Dokumentation erfüllt. Bezüglich bestehender Nebendiagnosen ist ein Aufwand > 0 erbracht.

Während der Behandlung demaskiert sich eine zusätzliche psychische Komponente als rezidivierende Depression mittelgradiger Episode.

HD G90.50 Komplexes regionales Schmerzsyndrom der oberen Extremität, Typ 1
L 2
ND I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz,
Gehstrecke weniger als 200 m
L 1
ND I50.12 Linksherzinsuffizienz, mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
ND I25.22 Alter Myokardinfarkt, 1 Jahr und länger zurückliegend
ND F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode
B 93.A2.44 MMST, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren im Kontext des chronischen Schmerzes werden unter Anwendung anderer in diesem

Buch publizierter Kodierregeln nur erfasst, wenn sie als alleinige Massnahme im stationären Fall durchgeführt werden.

Bei erfüllten Mindestmerkmalen der CHOP-Kodes 93.A2.- Multimodale Schmerztherapie [MMST] oder 93.A1 Multimodale schmerzthera-peutische Kurzzeitbehandlung können diese erfasst werden.

Die Kodes 93.A2.- Multimodale Schmerztherapie [MMST] und 93.A1 Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung können bei Vorliegen anderer Erkrankungen / Zustände / Manifestationen, die den Hauptaufwand des stationären Aufenthaltes darstellen, gemäss Kodierregeln G54 und G55 erfasst werden.

Es ist zu beachten, dass die Erfassung der CHOP-Kodes für die komplexen Schmerztherapien nicht explizit nur den in dieser Kodierre-gel (SD1804) genannten Indikationen vorbehalten ist.

2) In den (seltenen) Fällen von stationärer Aufnahme aufgrund chronischer Schmerzen ohne mögliche Lokalisationszuordnung (z.B. diffuse Schmerzen) und/oder ohne mögliche Zuordnung zu einer Ursache können die Kodes

R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz oder
R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz

kodiert werden, wenn die Definition der Hauptdiagnose (G52) erfüllt ist.

Beispiel 9

Ein Patient wird stationär für 3 Tage zur Untersuchung eines chronischen, diffusen und therapieresistenten Schmerzes ins Spital aufgenom-men. Der Schmerz besteht seit ca. 8 Monaten und beeinträchtigt zunehmend die Lebensqualität.

Die Ursache des Schmerzes (physisch, psychisch) und eine nähere Zuordnung zu einer bestimmten Lokalisation kann während des

Spitalaufenthaltes nicht erfolgen.

Nach Erstellung eines Medikamentenplanes, MRI-Untersuchungen der gesamten Wirbelsäule und einem CT-Thorax-Abdomen erfolgt eine psychiatrische Untersuchung. Alle diagnostischen Massnahmen sind bland.

HD R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
B 88.97.14 MRI-Übersicht und Teilstücke der Wirbelsäule
B 87.41.99 Computertomographie des Thorax, sonstige
B 88.01.10 Computertomographie gesamtes Abdomen
B 94.19 Psychiatrische Diagnostik, sonstige

3) In allen anderen Fällen aufgrund stationärer Aufnahme wegen chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verur-sacht, analog zu den Kodieranweisungen unter «Akuter Schmerz», als Hauptdiagnose angegeben werden.

Bei nicht erfüllten Bedingungen der Kodierregel G52 gelangt die Kodierregel G54 zur Anwendung.

Betreffend Behandlungen mit operativen und nichtoperativen Schmerzbehandlungsverfahren bei Patientinnen bzw. Patienten mit chronischem Schmerz gelten die gleichen Bedingungen wie unter Abschnitt «Akuter Schmerz».

Beispiel 10

Ein Patient wird zur Behandlung chronischer Schmerzen steigender Intensität (vorhanden seit ca. 9 Monaten) bei diffusen Knochenmetastasen in der gesamten Wirbelsäule und den Beckenknochen aufgenommen. Gesamtaufenthaltsdauer 15 Tage.

Primärtumor ist ein lymphogen (Becken, Abdomen) metastasiertes Prostatakarzinom.

Implantation einer epiduralen Schmerzpumpe nach initial subkutaner Verabreichung von morphinhaltigen Analgetika.

Während des Aufenthalts wird am Tag vor Austritt noch eine palliative niedrigkomplexe Chemotherapie im Zyklus verabreicht.

HD C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
L 0
ND C61 Bösartige Neubildung der Prostata
ND C77.2 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intraabdominale Lymphknoten
ND C77.5 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intrapelvine Lymphknoten
B 03.9B.1- Implantation oder Wechsel einer vollständig implantierbaren Infusionspumpe zur intrathekalen und epiduralen Infusion
B 03.90.11 Einsetzen oder Ersetzen eines Katheters zur intrathekalen und epiduralen Infusion, Permanenter Katheter zur
Dauerinfusion
B 99.25.51 Nicht komplexe Chemotherapie
Beispiel 11

Ein Patient tritt mit akutem transmuralem Hinterwandinfarkt zur notfallmässigen Bypassoperation ein. In der postoperativen Phase, nach komplikationsloser kardialer Operation, aggraviert ein chronisch bestehender beidseitiger Extremitäten(ruhe)schmerz auf Basis einer diabeti-schen Polyneuropathie (Typ 2, nicht entgleist) und limitiert den Patienten stark (Schlaflosigkeit, erschwerte postoperative Physiotherapie etc.).

Neben neurologischen Untersuchungen bedside, Anpassung der auf die Grunderkrankung ausgerichteten Medikation erhält er ein Medikamentenschmerzschema, physikalische Schmerzbehandlungsverfahren etc.

Der gesamten medizinischen Dokumentation ist zu entnehmen, dass die Bedingungen/Mindestmerkmale für die Erfassung einer 93.A1 multimodalen schmerztherapeutischen Kurzzeitbehandlung für 3 Tage erfüllt sind.

HD I21.1 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Hinterwand
ND E11.40† Diabetes mellitus, Typ2, Mit neurologischen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
B Bypassoperation gemäss geltenden Kodierrichtlinien
B 93.A1 Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung

SD1805e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung

Bei Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden wird die Krankheit als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Der Kode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

wird nicht abgebildet.

(Gleiche Regel unter SD0605: Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators)

SD1806e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung

Bei Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/(Test) Elektroden ist als Hauptdiagnosekode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Die Grundkrankheit wird nur als Nebendiagnose kodiert, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

(Gleiche Regel unter SD0606: Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators)

SD1807l Schock

Beim Schock handelt es sich um ein potentiell lebensbedrohliches Zustandsbild, dem unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen und das in Diagnostik und Therapie mitunter weit über das Ausmass eines Symptoms einer anderen Erkrankung hinausgeht. Aus diesem Grund sind die unter der Koderubrik R57.- Schock, anderenorts nicht klassifiziert beschriebenen Zustände als eigenständige Diagnosen zu betrachten.

Für die Wahl als Haupt- oder Nebendiagnose ist die Kodierregel G52 zu berücksichtigen.

Bei einem septischen Schock, gilt die Regel SD0102 Sepsis.

Beispiel 1

Eine Patientin wird aufgrund einer gastrointestinalen Blutung hospitalisiert. Als Ursache findet sich eine Blutung aus einem akut aufgetretenen Ulcus in der Bulbushinterwand des Duodenums. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer akuten Blutungsanämie und einem hämorrhagischen Schock, weshalb die Patientin IPS-pflichtig wird und Vasoaktiva erhält. Die behandelnden Ärzte dokumentieren, dass der grösste Aufwand an medizinischen Mitteln durch den hämorrhagischen Schock bedingt war.

HD R57.1 Hypovolämischer Schock
ND K26.0 Ulcus duodeni, akut, mit Blutung
ND D62 Akute Blutungsanämie

SD1900 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen

Sofern es in den Kodierrichtlinien nicht anders geregelt ist, folgen die Kodes der äusseren Ursachen (V01 - Y84) zwingend den Kodes S und T.

SD1901a Oberflächliche Verletzungen

Abschürfungen und Prellungen werden nicht kodiert, wenn sie mit schwereren Verletzungen derselben Lokalisation im Zusammenhang stehen, es sei denn, sie erhöhen den Aufwand für die Behandlung der schwereren Verletzung, z.B. durch zeitliche Verzögerung.

Beispiel 1

Ein Patient kommt nach einem Sturz zur Behandlung einer suprakondylären Humerusfraktur links und Prellung des Ellbogens sowie einer Fraktur des Skapulakorpus links.

HD S42.41 Fraktur des distalen Endes des Humerus, suprakondylär
L 2
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S42.11 Fraktur der Skapula, Korpus
L 2

In diesem Fall ist die Prellung des Ellbogens nicht zu kodieren.

SD1902a Fraktur und Luxation

Zur Kodierung von Wirbelfrakturen/Luxationen siehe SD1905.

Fraktur und Luxation mit Weichteilschaden

Zum Kodieren einer Fraktur/Luxation mit Weichteilschaden werden zwei Kodes benötigt: zuerst wird der Kode der Fraktur, bzw. der Luxation angegeben, danach der entsprechende Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens. Die Zusatzkodes für Weichteilschaden sind:

Sx1.84! – Sx1.86! Weichteilschaden Grad I bis III bei geschlossener Fraktur/Luxation
(x je nach Körperregion)
Sx1.87! – Sx1.89! Weichteilschaden Grad I bis III bei offener Fraktur/Luxation
(x je nach Körperregion)

In der ICD-10-GM findet sich bei den Kodes jeweils ein begleitender Text, der den Schweregrad umschreibt.

Bei Verlegungen zur Weiterbehandlung oder Wiederaufnahmen wird der Weichteilschaden nur noch abgebildet, wenn er die Definition der Nebendiagnose (G54) erfüllt.

Ausnahme: Nur geschlossene Frakturen mit einfacher Bruchform oder Luxationen mit Weichteilschaden Grad 0 oder n.n.b. erhalten diesen zusätzlichen Kode nicht.

Beispiel 1

Patient mit einer offenen Oberschenkelschaftfraktur rechts II. Grades nach Sturz.

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L 1
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S71.88! Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation der Hüfte und des Oberschenkels
L 1

Luxationsfraktur

In diesen Fällen ist sowohl für die Fraktur als auch für die Luxation ein Kode zuzuweisen; der erste Kode für die Fraktur.

Zu beachten ist, dass die ICD-10-GM in bestimmten Fällen Kombinationskodes vorsieht, z.B.:

S52.31 Fraktur des distalen Radiusschaftes mit Luxation des Ulnakopfes

Fraktur und Luxation an gleicher oder unterschiedlicher Lokalisation

Bei Vorliegen einer kombinierten Verletzung an gleicher Lokalisation ist die Angabe eines Zusatzkodes für den Schweregrad des Weichteilschadens ausreichend.

Beispiel 2

Eine Patientin wird nach einem Sturz zur Behandlung einer offenen Humeruskopffraktur rechts I. Grades mit offener Schulterluxation rechts nach vorne mit Weichteilschaden I. Grades aufgenommen.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus, Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S43.01 Luxation des Humerus nach vorne
L 1
ND S41.87! Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Oberarmes
L 1

Liegen bei einem Patienten mehrere Frakturen/Luxationen unterschiedlicher Lokalisation vor, so muss für jede Lokalisation der Weichteilschaden Grad I – III erfasst werden.

Knochenkontusion

Eine Knochenkontusion mit radiologisch nachgewiesener Fraktur der Spongiosa bei intakter Kortikalis wird wie eine Fraktur kodiert.

SD1903c Offene Wunden/Verletzungen

Für jede Körperregion steht eine Kategorie für offene Wunden zur Verfügung.

Dort finden sich neben den «!»-Kodes für Weichteilschäden bei Fraktur auch «!»-Kodes für Verletzungen, bei denen durch die Haut in Körperhöhlen eingedrungen wurde (intrakranielle, intrathorakale oder intraabdominale Wunden).

Die offene Wunde ist in diesen Fällen zusätzlich zur Verletzung (z.B. der Fraktur) zu kodieren.

Offene Verletzungen mit Gefäss-, Nerven- und Sehnenbeteiligung

Liegt eine Verletzung mit Gefässschaden vor, hängt die Reihenfolge der Kodes davon ab, ob der Verlust der betroffenen Gliedmasse droht. Ist dies der Fall, so ist bei einer Verletzung mit Schädigung von Arterie und Nerv:

  • zuerst die arterielle Verletzung,
  • dann die Verletzung des Nervs,
  • danach ggf. die Verletzung der Sehnen, die Fraktur, die offene Wunde anzugeben.

In Fällen, bei denen trotz einer Nerven- und Arterienschädigung der Verlust von Gliedmassen unwahrscheinlich ist, ist die Reihenfolge der Kodierung je nach der Schwere der jeweiligen Schäden festzulegen.

Offene intrakranielle / intrathorakale / intraabdominelle Verletzung

Wenn eine offene intrakranielle/intrathorakale/intraabdominelle Verletzung vorliegt, ist zuerst der Kode für die intrakranielle /

intrathorakale / intraabdominelle Verletzung anzugeben, gefolgt vom Kode für die offene Wunde.

Beispiel 1

Patient mit Messerstichverletzung am Thorax mit Hämatothorax.

HD S27.1 Traumatischer Hämatothorax
ND Y09.9! Tätlicher Angriff
ND S21.83! Offene Wunde (jeder Teil des Thorax) mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung

Offene Fraktur mit intrakranieller / intrathorakaler / intraabdomineller Verletzung

Wenn eine offene Schädelfraktur verbunden mit einer intrakraniellen Verletzung oder offene Fraktur des Rumpfes mit einer

intrathorakalen/intraabdominellen Verletzung vorliegt, ist

  • ein Kode für die intrakranielle/intrakavitäre Verletzung anzugeben,
  • einer der folgenden Kodes
S01.83! Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes) mit Verbindung zu einer intrakraniellen Verletzung
S21.83! Offene Wunde (jeder Teil des Thorax) mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung

oder

S31.83! Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung
  • die Kodes für die Fraktur

und

  • ein Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens der offenen Fraktur aus
S01.87! – S01.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Kopfes
S21.87! – S21.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Thorax

oder

S31.87! – S31.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation der Lendenwirbelsäule und des Beckens

Komplikationen einer offenen Wunde

Die Kodierung von Komplikationen offener Wunden ist davon abhängig, ob die Komplikation wie z.B. eine Infektion, mit einem spezifischen Kode näher bezeichnet werden kann. Ist die Kodierung mit einem spezifischen Kode der ICD-10-GM möglich, so ist zuerst der spezifische Kode für die Komplikation (z.B. Infektion wie Erysipel, Phlegmone etc.) gefolgt von dem Kode für die offene Wunde anzugeben.

Beachte: Bei einer Sepsis als Komplikation einer offenen Wunde ist auch Regel SD0102 zu beachten.

Beispiel 2

Eine Patientin wird mit einer Phlegmone an der linken Hand nach einem Katzenbiss aufgenommen. Das Alter des Bisses ist nicht bekannt. Bei der Aufnahme finden sich am Daumenballen zwei punktförmige Wunden, die Umgebung ist gerötet, die Hand und der Unterarm sind stark geschwollen. Im Abstrich findet sich ein Staphylococcus aureus. Es wird eine intravenöse antibiotische Therapie eingeleitet.

HD L03.10 Phlegmone an der oberen Extremität
L 2
ND B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND S61.0 Offene Wunde eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels
L 2
ND W64.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte

Ist eine spezifische Verschlüsselung der Komplikation einer offenen Wunde nicht möglich, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben, gefolgt von einem Kode aus

T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal, beim ersten stationären Aufenthalt, kodiert.

SD1905c Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie)

Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch

Unter der akuten Phase einer Rückenmarksverletzung versteht man den Behandlungszeitraum unmittelbar nach dem Trauma. Sie kann mehrere Spitalaufenthalte umfassen.

Wenn ein Patient mit einer Verletzung des Rückenmarks aufgenommen wird (z.B. mit Kompression des Rückenmarks, Kontusion, Riss, Querschnitt oder Quetschung), sind folgende Details zu kodieren:

  • Die Art der Läsion des Rückenmarks ist als erster Kode anzugeben (komplette oder inkomplette Querschnittverletzung)
  • Die funktionale Höhe (Ebene) der Rückenmarksläsion ist mit

S14.7-!, S24.7-!, S34.7-! Funktionale Höhe der zervikalen / thorakalen / lumbosakralen Rückenmarksverletzung

zu verschlüsseln.

Für die Höhenangabe der funktionalen Höhe sind die Hinweise bei S14.7-!, S24.7-! und S34.7-! in der ICD-10-GM zu beachten.

Patienten mit Rückenmarksverletzungen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Wirbelfraktur oder Wirbelluxation erlitten; demnach sind auch folgende Angaben zu kodieren:

  • Die Bruchstelle, wenn eine Fraktur der Wirbel vorliegt
  • Der Ort der Luxation, wenn eine Luxation vorliegt
  • Der Schweregrad des Weichteilschadens der Fraktur/Luxation

Beispiel 1

Eine Patientin wird nach einem Sturz mit einer Kompressionsfraktur an T12 aufgenommen. Es liegt eine Kompressionsverletzung des Rückenmarks auf derselben Höhe mit inkompletter Paraplegie auf der funktionalen Höhe L2 vor.

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S34.72! Funktionale Höhe einer Verletzung des lumbosakralen Rückenmarkes, L2
ND S22.06 Fraktur eines Brustwirbels, T11 und T12

Die akute Phase – Verlegung des Patienten

Wenn ein Patient infolge eines Traumas eine Verletzung des Rückenmarks erlitten hat und unmittelbar von einem Akutspital in ein anderes Akutspital verlegt wurde, ist in beiden Häusern der Kode für die Art der Verletzung als Hauptdiagnose anzugeben und der entsprechende Kode für die funktionale Höhe der Rückenmarksverletzung als erste Nebendiagnose.

Beispiel 2

Ein Patient wird nach einem Sturz mit einer schweren Rückenmarksverletzung in Spital A aufgenommen. Eine CT bestätigt eine Luxation des T7/T8 Wirbels mit Verletzung des Rückenmarks auf derselben Höhe. Neurologisch zeigt sich ein inkompletter Querschnitt unterhalb T8. Nach Stabilisierung im Spital A wird der Patient ins Spital B verlegt, in dem eine Spondylodese durchgeführt wird.

Spital A:

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S24.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T8/T9
ND S23.14 Luxation eines Brustwirbels, Höhe T7/T8 und T8/T9

Spital B:

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND S24.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T8/T9
ND S23.14 Luxation eines Brustwirbels, Höhe T7/T8 und T8/T9

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal beim ersten stationären Aufenthalt (im ersten Spital) kodiert.

Rückenmarksverletzung – chronische Phase

Von der chronischen Phase einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer akuten Rückenmarksverletzung), die die Lähmungen verursachte, abgeschlossen ist.

Kommt ein Patient in dieser chronischen Phase zur Behandlung der Paraplegie/Tetraplegie, ist ein Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

als Hauptdiagnose anzugeben.

Wird ein Patient dagegen zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegsinfektion, Fraktur des Femurs usw. aufgenommen, ist die zu behandelnde Erkrankung gefolgt von einem Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

anzugeben sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks

anzugeben.

Die Kodes für die Verletzung des Rückenmarks sind nicht anzugeben, da diese nur in der akuten Phase zu verwenden sind.

Beispiel 3

Eine Patientin wird zur Behandlung einer Infektion des Harntraktes aufgenommen. Zusätzlich bestehen eine inkomplette schlaffe Paraplegie auf Höhe von L2, ein inkomplettes Cauda-(equina-)Syndrom und eine neurogene Blasenentleerungsstörung.

HD N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
ND G82.03 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, chronische inkomplette Querschnittslähmung
ND G82.66! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks, L2 – S1
ND G83.41 Inkomplettes Cauda-(equina-)Syndrom
ND G95.81 Harnblasenlähmung bei Schädigung des unteren motorischen Neurons

Anmerkung: Soll das Vorliegen einer neurogenen Blasenfunktionsstörung angegeben werden, ist wie im Beispiel eine zusätzliche Schlüsselnummer aus G95.8– zu verwenden.

Kodierung von Wirbelfrakturen und Wirbelluxationen

Siehe auch SD1902 «Fraktur und Luxation».

Bei Mehrfachfrakturen oder -luxationen wird jede Höhe einzeln angegeben.

Beispiel 4

Ein Patient wird nach einem Autounfall mit einer komplizierten offenen Fraktur II. Grades des zweiten, dritten und vierten Brustwirbels mit Verschiebung auf Höhe T2/T3 und T3/T4 und kompletter Durchtrennung des Rückenmarks in Höhe T3 aufgenommen. Die neurologische Untersuchung bestätigt einen kompletten Querschnitt unterhalb T3.

HD S24.11 Komplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND V99! Transportmittelunfall
ND S24.72! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T2/T3
ND S22.01 Fraktur eines Brustwirbels, Höhe: T1 und T2
ND S22.02 Fraktur eines Brustwirbels, Höhe: T3 und T4
ND S23.11 Luxation eines Brustwirbels, Höhe: T1/T2 und T2/T3
ND S23.12 Luxation eines Brustwirbels, Höhe: T3/T4 und T4/T5
ND S21.88! Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Thorax

SD1906a Mehrfachverletzungen

Diagnosen

Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

Kombinationskategorien für Mehrfachverletzungen T00 – T07 Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen und Kodes aus S00 – S99, die mit einer «.7» an vierter Stelle multiple Verletzungen kodieren, sind nur dann zu verwenden, wenn die Anzahl der zu kodierenden Verletzungen die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen überschreitet.

In diesen Fällen sind spezifische Kodes (Verletzung nach Lokalisation/Art) für die schwerwiegenderen Verletzungen zu verwenden und die Mehrfachkategorien, um weniger schwere Verletzungen (z.B. oberflächliche Verletzungen, offene Wunden sowie Distorsion und Zerrung) zu kodieren.

Hinweis: Das alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM schlägt für eine «Mehrfachverletzung» oder ein «Polytrauma» den Kode T07 Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen vor. Dieser Kode ist unspezifisch und deshalb nach Möglichkeit nicht zu verwenden.

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen

Die Wahl der Hauptdiagnose erfolgt nach Regel G52.

Beispiel 1

Eine Patientin wird nach einem Autounfall mit fokaler Hirnkontusion, traumatischer Amputation des rechten Ohres, 20-minütiger Bewusstlosigkeit, Prellung von Kehlkopf und rechter Schulter sowie mit Schnittwunden in rechter Wange und rechtem Oberschenkel aufgenommen.

HD S06.31 Umschriebene Hirnkontusion
ND V99! Transportmittelunfall
ND S06.70! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten
ND S08.1 Traumatische Amputation des Ohres
L 1
ND S01.41 Offene Wunde der Wange
L 1
ND S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L 1
ND S10.0 Prellung des Rachens
ND S40.0 Prellung der Schulter und des Oberarms
L 1

In diesem Fall werden S09.7 Multiple Verletzungen des Kopfes und T01.8 Offene Wunden an sonstigen Kombinationen von Körperregionen nicht angegeben, da individuelle Kodes anzugeben sind, wann immer dies möglich ist.

SD1907j Verbrennungen und Verätzungen

Reihenfolge der Kodes

Das Gebiet mit der schwersten Verbrennung/Verätzung ist zuerst anzugeben. Eine Verbrennung/Verätzung dritten Grades ist demnach vor einer Verbrennung/Verätzung zweiten Grades anzugeben, auch wenn letztere einen grösseren Teil der Körperoberfläche betrifft.

Verbrennungen/Verätzungen desselben Gebietes, aber unterschiedlichen Grades, sind als Verbrennungen/Verätzungen des höchsten vorkommenden Grades anzugeben.

Beispiel 1

Verbrennung 2. und 3. Grades des rechten Knöchels (< 10%) durch heisses Wasser.

HD T25.3 Verbrennung 3. Grades der Knöchelregion und des Fusses
L 1
ND X19.9! Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heisse Substanzen
ND T31.00! Verbrennungen von weniger als 10% der Körperoberfläche

Verbrennungen/Verätzungen, die eine Hauttransplantation erfordern, sind immer vor denjenigen anzugeben, die keine erfordern.

Liegen mehrere Verbrennungen/Verätzungen desselben Grades vor, dann wird das Gebiet mit der grössten betroffenen Körperoberfläche zuerst angegeben. Alle weiteren sind − wenn immer möglich − mit ihrer jeweiligen Lokalisation zu kodieren.

Beispiel 2

Verbrennung Grad 2a der Bauchwand (15%) und des Perineums (10%) durch heisses Wasser.

HD T21.23 Verbrennung Grad 2a des Rumpfes, Bauchdecke
ND X19.9! Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heisse Substanzen
ND T21.25 Verbrennung Grad 2a des Rumpfes, (äusseres) Genitale
ND T31.20 Verbrennungen von 20% bis 29% der Körperoberfläche

Wenn die Zahl der Diagnosen die Anzahl der maximal übermittelbaren Diagnosen übersteigt, ist der Kode T29.– Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen zu verwenden.

Bei Verbrennungen/Verätzungen dritten Grades sind immer die differenzierten Kodes zu verwenden. Wenn Mehrfachkodes erforderlich sind, werden diese für Verbrennungen/Verätzungen ersten und zweiten Grades benutzt.

Körperoberfläche (KOF)

Jeder Verbrennungs-/Verätzungsfall ist zusätzlich mit einem Kode aus

T31.-! Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmass der betroffenen Körperoberfläche

bzw.

T32.-! Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmass der betroffenen Körperoberfläche

zu versehen, um den Prozentsatz der betroffenen Körperoberfläche anzuzeigen.

Die vierte Stelle beschreibt die Summe aller einzelnen Verbrennungen/Verätzungen, angegeben in Prozent der Körperoberfläche. Ein Kode aus T31.-! und T32.-! ist nur einmal nach dem letzten Kode für die betroffenen Gebiete anzugeben.

Beachte: Eine Narbenrevision in Folge von Verbrennungen/Verätzungen wird gemäss Kodierregeln SD1201 «Plastische Chirurgie» und D06 «Folgezustände» Beispiel 2 kodiert.

Die Hauptdiagnose Verbrennung/Verätzung (T20 - T32) ist nur dann anzugeben, wenn es um die akute Behandlungsphase einer Verbrennung/Verätzung geht.

SD1908b Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

Die Diagnose «Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen» wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemässer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.

Vergiftungen sind in den Kategorien

T36 – T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51 – T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

klassifiziert.

Bei Vergiftungen mit Manifestation(en) (z.B. Koma, Arrhythmie) ist der Kode für die Manifestation als Hauptdiagnose anzugeben. Die Kodes für die Vergiftung durch die beteiligten (Wirk-)Stoffe (Medikamente, Drogen, Alkohol) sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Beispiel 1

Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.

HD R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet
ND X49.9! Akzidentelle Vergiftung
ND T40.2 Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide
Beispiel 2

Ein Patient wird mit Hämatemesis aufgrund der Einnahme von Cumarin (verordnet) versehentlich in Verbindung mit Acetylsalicylsäure (nicht verordnet) aufgenommen.

HD K92.0 Hämatemesis
ND X49.9! Akzidentelle Vergiftung
ND T39.0 Vergiftung durch Salizylate
ND T45.5 Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert, Antikoagulanzien

Bei Vergiftungen ohne Manifestation ist als Hauptdiagnose ein Kode aus den Kategorien

T36 – T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51– T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

anzugeben.

Beispiel 3

Eine Patientin stellt sich in der Notaufnahme vor und gibt an, kurz zuvor in einer unüberlegten Kurzschlussreaktion 20 Tabletten Paracetamol eingenommen zu haben. Nach einer Magenspülung zeigen sich im weiteren Verlauf keine Manifestationen.

HD T39.1 Vergiftung durch nicht-opioidhaltige Analgetika, Antipyretika und Antirheumatika, 4-Aminophenol-Derivate
ND X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung

Insulinüberdosierung beim Diabetiker

Die Ausnahme dieser Regel ist die Insulinüberdosierung bei einem Diabetiker, bei der ein Kode aus

E10 – E14 vierte Stelle «.6» Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen

vor dem Kode für die Vergiftung

T38.3 Vergiftung durch Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel [Antidiabetika]

anzugeben ist.

SD1909j Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäss Verordnung)

Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäss Verordnung werden wie folgt kodiert:

  • Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen, wenn dies nicht im Diagnosenkode beinhaltet ist.

Beispiel 1

Eine Patientin wird mit einer akuten, hämorrhagischen Gastritis aufgrund von ordnungsgemäss eingenommener Acetylsalicylsäure aufgenommen. Eine andere Ursache der Gastritis wird nicht gefunden.

HD K29.0 Akute hämorrhagische Gastritis
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
Beispiel 2

Ein HIV-positiver Patient kommt zur Behandlung einer hämolytischen Anämie, die durch die antiretrovirale Therapie induziert ist.

HD D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie
ND Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]

  • Unter Antikoagulation stehende Patientinnen und Patienten mit Blutung bei ordnungsgemäss eingenommenen Antikoagulanzien werden mit den Kodes:

D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten),

D68.34 Hämorrhagische Diathese durch Heparine,

D68.35 Hämorrhagische Diathese durch sonstige Antikoagulanzien

+ die Blutung abgebildet, ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen, wenn dies nicht im Diagnosekode

beinhaltet ist.

Die Reihenfolge der Kodes richtet sich nach Kodierregel G52.

Beispiel 3

Eine Patientin mit unstillbarem Nasenbluten unter Antikoagulation bei ordnungsgemäss eingenommenem Cumarinpräparat erhält eine Nasentamponade, die Antikoagulation wird vorübergehend pausiert, ein Vitamin-K-Präparat wird verabreicht.

HD R04.0 Epistaxis
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Beispiel 4

Ein Patient unter indikationsgerecht eingestellter Antikoagulation bei ordnungsgemäss eingenommenem Cumarinpräparat wird mit Schlaganfallsymptomatik stationär aufgenommen. Ein Trauma ist nicht bekannt. Im Schädel-CT zeigt sich ein grosses, komprimierendes Subduralhämatom.

Die Antikoagulation wird pausiert, ein Vitamin-K-Präparat verabreicht.

Die zerebrale Symptomatik verschlechtert sich trotz beschriebener Massnahmen.

Es erfolgt die intravenöse Gabe von Gerinnungsfaktoren, Ausräumung des Hämatoms durch Bohrlochtrepanation und Anlage einer subduralen Drainage.

HD I62.00 Nichttraumatische subdurale Blutung, akut
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Beispiel 5

Ein Patient mit Status nach künstlichem Aortenklappenersatz und mit Vorhofflimmern, unter indikationsgerecht eingestellter Antikoagulation, wird nach Kontrolluntersuchung beim Hausarzt wegen starker Überschreitung der therapeutischen INR-Zielwerte bei hoher Blutungsgefahr stationär eingewiesen. Aufnahme zur Stabilisierung der Gerinnungssituation, u.a. erfolgt die sofortige Verabreichung von Gerinnungsfaktoren.

HD D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
ND I48.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, n.n.bez.
ND Z95.2 Vorhandensein einer künstlichen Herzklappe
Beispiel 6

Eine Patientin mit Vorhofflimmern unter indikationsgerechter und ordnungsgemäss eingestellter Antikoagulation wird zur geplanten endovaskulären Gefässintervention bei pAVK Fontaine-Stadium 2b aufgenommen.

Die Antikoagulation wurde präoperativ umgestellt.

Am Eintrittstag erhält sie ein Vitamin-K-Präparat zur Prophylaxe. Der INR im präoperativen Labor liegt bei 2.4.

HD I70.22 Atherosklerose vom Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m
ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
Beispiel 7

Ein Patient steht dauerhaft unter einer prophylaktischen Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmern bei arterieller Hypertension und Aortenklappeninsuffizienz.

Er tritt nach Hämatemesis über den Notfall ein.

Es folgt eine Endoskopie mit der Diagnose eines kleinen Ulcus ventriculi mit Blutungsstigmata (bedingt durch Einnahme oben angegebener Medikamente), das geklippt wird.

Der orale Thrombozytenaggregationshemmer wird pausiert und durch ein Heparin-Präparat für die Dauer des stationären Aufenthaltes ersetzt.

HD K25.4 Ulcus ventriculi, chronisch oder nicht näher bezeichnet, mit Blutung
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D69.80 Hämorrhagische Diathese durch Thrombozytenaggregationshemmer
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung

Beachte: Unter der Kodierregel SD1909 wird ausschliesslich die Gerinnungsstörung «Hämorrhagische Diathese (mit oder ohne Blutung) durch indikationsgerecht angewendete Medikamente» geregelt.

Hinweise:

– Hämorrhagische Diathesen sind allgemein definiert als angeborene (hereditäre) oder erworbene Gerinnungsstörungen mit erhöhter Blutungsneigung. Hämorrhagische Diathese bedeutet eine (pathologisch) erhöhte Blutungsneigung und/oder Blutung.

– Die mit einer hämorrhagischen Diathese verbundenen Blutungen können sich als zu lang, zu stark und/oder aus inadäquatem Anlass (z.B. Bagatelltrauma) entstanden zeigen.

– Die einmalige Gabe eines Vitamin-K-Antagonisten oder eines Vitamin-K-Präparates erlaubt nicht die Kodierung des Kodes D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren.

– Die prophylaktische Gabe eines Vitamin-K-Präparates erlaubt nicht die Kodierung der Kodes D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) oder D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien, auch wenn die Intensität der oralen Antikoagulation die gemessenen Grenzwerte (z.B. INR) der jeweiligen erkrankungsbezogenen Thromboembolieprophylaxe übersteigt.

– Die übliche postpartale prophylaktische Gabe eines Vitamin-K-Präparates bei einem termingeborenen Neugeborenen erlaubt nicht die Kodierung des Kodes P53 Hämorrhagische Krankheit bei Fetus und Neugeborenen.

– Antikoagulierter Patient ohne Blutung:

Bei Aufwand > 0 (z.B. prophylaktische Verabreichung von Vitamin K und/oder Heparin)

ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese

– Antikoagulierter Patient (mit oder ohne Blutung) mit der Notwendigkeit der Verabreichung von Gerinnungsfaktoren und/oder anderen Blutersatzprodukten (z.B. Thrombozytenkonzentrate, Fresh Frozen Plasma etc.)

und/oder notwendiger stationärer Stabilisierung der Gerinnungssituation:

D68.- Sonstige Koagulopathien, D69.- Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen (HD oder ND gemäss Kodierregel G52)

Hinweis: Alle aufgeführten Beispiele dienen der Orientierung und sind nicht als vollständig zu betrachten.

SD1910b Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen (bei Einnahme entgegen einer Verordnung)

Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol

Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in Verbindung mit Alkohol eingenommen wurde, ist als

Vergiftung durch beide (Wirk-) Stoffe zu kodieren.

Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden

Eine Nebenwirkung, die wegen der Verbindung eines verordneten und eines nicht verordneten Medikamentes auftritt, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.

Beachte auch SD1908.

SD2000 Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität

Dieses Kapitel erlaubt die Klassifizierung von Umweltereignissen und Umständen als Ursache von Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen. Sie sind aus epidemiologischen Gründen zu erfassen.

Sofern es in den Kodierrichtlinien nicht anders geregelt ist, folgen die Kodes der äusseren Ursachen (V – Y) zwingend den Kodes der Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen.

Ein äusserer Ursachen-Kode pro Ereignis genügt, dies wird nur im ersten stationären Aufenthalt abgebildet.

Falls der Kode für Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen in der Hauptdiagnose steht, ist der Kode der äusseren Ursache (V – Y) im unmittelbar folgenden Diagnosefeld anzugeben. Wenn die Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen in den Nebendiagnosen aufgeführt sind, folgt der Kode der äusseren Ursache (V – Y) diesem Kode direkt. Wenn der Kode der äusseren Ursache mehreren Nebendiagnosen-Kodes zugeordnet werden kann, ist er nur einmal am Ende dieser Nebendiagnosen-Kodes anzugeben.

Beispiel 1

Offene Wunde des Oberschenkels durch Fahrradunfall.

HD S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L
ND V99! Transportmittelunfall
Beispiel 2

Patient mit fokaler Hirnkontusion, 20-minütiger Bewusstlosigkeit und Schnittwunden am Oberschenkel.

HD S06.31 Umschriebene Hirnkontusion
ND X59.9! Sonstiger oder nicht näher bezeichneter Unfall
ND S06.70! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten
ND S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L
Beispiel 3

Tiefe postoperative Beinvenenthrombose nach Behandlung einer Tibiafraktur.

HD I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefässe der unteren Extremitäten
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Ausnahme: Wenn im Diagnosekode die äussere Ursache präzise inbegriffen ist:

Beispiel 4

Arzneimittelinduzierte Anämie.

HD D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie

Hier wird Y57.9! nicht abgebildet, da im Kode inbegriffen (entgegen der Bemerkung in der ICD-10-GM, die noch aus der WHO-Version stammt).

SD2100 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen

Für die Benützung dieser Z-Kodes ist Folgendes zu beachten:

  • Die Kodierrichtlinien, die die Abbildung eines Z-Kodes beinhalten.
  • Das «Definitionshandbuch SwissDRG, Band 5, Anhang D, Plausibilitäten, D5: Z-Kodes als unzulässige Hauptdiagnose» oder das «Definitionshandbuch TARPSY, unzulässige Hauptdiagnosen».
  • Die Hinweise am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM.

Beachte: Kommt der Patient zur Kontrolle einer bestehenden und bekannten Krankheit, ist diese Krankheit als Hauptdiagnose abzubilden. Erfüllt der Z-Kode in dieser Situation die Nebendiagnosendefinition (G54), ist er zusätzlich zu erfassen.

SD2200m Schlüsselnummern für besondere Zwecke

Unter der Kategorie U51.- Kognitive Funktionseinschränkung sind unter den Kodes U51.0- bis U51.2- folgende Bewertungs-,

Assessment- und Testverfahren aufgeführt:

  • Barthel-Index
  • Kognitiver FIM (Functional Independence Measure™)
  • MMSE (Mini Mental Status Examination).

Für die Erfassung der Ausprägung einer kognitiven Funktionseinschränkung kommt zunehmend das Montreal Cognitive Assessment

(MoCA©) als Screening-Instrument zum Einsatz.

Die Kodes aus der Kategorie U51.- Kognitive Funktionseinschränkung können auch für ein vorliegendes MoCA© genutzt werden.

Für die einheitliche Überleitung MoCA© zu MMSE ist die Umrechnungstabelle 11 https://www.mocatest.ch/de/standardwerte/normwerttabellen-herunterladen des Spitals «FELIX PLATTERspital, Universitäre Altersmedizin Basel, Memory Clinic» oder untenstehende Tabelle zu verwenden.

MoCA© WertMMSE-RangeGrad der FunktionseinschränkungICD-Kode
18-3024-30 Punktekeine oder leichteU51.02
12-1717-23 PunktemittlereU51.12
0-110-16 PunkteschwereU51.22

Unter den Kategorien U50.- Motorische Funktionseinschränkung und U51.- Kognitive Funktionseinschränkung sind folgende Bewertungs-, Assessment- und Testverfahren aufgeführt:

  • Barthel-Index
  • Kognitiver FIM (Functional Independence Measure™)
  • MMSE (Mini Mental Status Examination).

Für die Erfassung der Ausprägung einer motorischen,- sowie einer kognitiven Funktionseinschränkung kommt zunehmend das

epaSYSTEM 22 https://www.epa-cc.de mit unter anderem seinem Basisassessment epaAC (AcuteCare) zum Einsatz.

Die Summenscores epaSPI und epaKOGNI haben sich als äquivalent zu den Summenscores des Barthel-Index resp. des erweiterten Barthel-Index erwiesen.

Der Summenscore epaSPI des epaAC kann den Stufen der U50.- des Barthel- Index äquivalent zugeordnet werden. Der Summenscore epaKOGNI kann den Stufen der U51.- des erweiterten Barthel äquivalent zugeordnet werden.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Äquivalenz von Barthel-Index resp. erweiterten Barthel-Index zu epaSPI und epaKOGNI.

Äquivalenz von U50.n /U51.n (ICD-10-GM-2022) zu epaSPI/ epaKOGNI

BIepaSPIeBIepaKOGNI
Von bisVon bisVon bisVon bis
U50.0010039-40
U50.1080-9533-38
U50.2060-7531-32
U50.3040-5529-30
U50.4020-3521-28
U50.500-1510-20
U51.0070-9021-24
U51.1020-6510-20
U51.200-156-9

Spezielle Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen SP0100 – SP0400

In Anlehnung an das Kapitel «Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen (SD) SD0100-SD2200» wird das folgende Kapitel speziell für Prozeduren und Behandlungen eröffnet.

Die Aufgliederung richtet sich vorerst nicht nach der CHOP-Struktur. In den zukünftigen Versionen des Kodierungshandbuches wird sich dieses neue Kapitel weiterentwickeln.

Die zwei ersten Unterkapitel werden den Komplexbehandlungen und der Früh- sowie Akutrehabilitation und paraplegiologischen Rehabilitation gewidmet und es werden dort erste kurze Kodierrichtlinien und Fallbeispiele aufgenommen.

SP0100 Komplexbehandlungen

SP0101k Berufsbezeichnungen in der CHOP

Die in der CHOP genannten Gesundheitsberufe orientieren sich an dem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG) 11 SR 811.21 - Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG) (admin.ch) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) 22 SR 832.102 - Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) (admin.ch) .

Folgende Bezeichnungen der Gesundheitsberufe wurden in Anlehnung an oben angegebene Gesetzestexte in der CHOP harmonisiert:

  • Ärztin/Arzt
  • Ergotherapeutin/-therapeut
  • Ernährungsberaterin/-berater
  • Logopädin/Logopäde
  • Osteopathin/Osteopath
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Physiotherapeutin/-therapeut

Für die relevanten Bildungsabschlüsse wird auf die oben genannten Gesetze gewiesen.

SP0200 Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation, Akutrehabilitation

SP0201m Frührehabilitation

Die Frührehabilitation bezeichnet die besonders intensive Phase der Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Schädigungen nach der Akutversorgung oder bei Patientinnen und Patienten mit akuter Exazerbation bei vorbestehenden chronischen

Krankheiten.

93.86.- Fachübergreifende Frührehabilitation, nach Anzahl der Behandlungstage

93.8C.1.- Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

Beispiel 1

Notfallaufnahme einer 49-jährigen Patientin mit akuter Subarachnoidalblutung ausgehend von einem rupturierten Aneurysma der A. communicans posterior (nicht als angeboren klassifiziert) und Verlegung auf die neurologisch-neurochirurgische Intensivstation.

Nach endovaskulärer Aneurysmaausschaltung mittels Coiling und Stabilisierung auf der Intensivstation im Verlauf des stationären Aufenthaltes Übernahme auf die neurochirurgisch-neurologische Intermediate Care Unit.

Die Erhebung des Frühreha-Barthel-Index nach Schönle (FRB) (innerhalb der ersten 5 stationären Behandlungstage) ergibt eine Punktzahl von - 145.

Bei der zuvor nur unter Bluthochdruck leidenden Patientin zeigen sich bei schweren zerebralen Vasospasmen neurologische Defizite, u.a. eine schlaffe Halbseitenlähmung,

Während des Aufenthaltes auf der Intensivstation bestanden ein komatöser Zustand und Atemstörungen (u.a. hypoxisch respiratorische Insuffizienz), die eine initiale Beatmung und das Anlegen eines Tracheostomas erforderten.

Bei Übernahme auf die IMCU ist die Patientin wach, ansprechbar, atmet spontan, ist aber desorientiert. Das Tracheostoma wurde vorerst belassen und es wird intermittierend mit CPAP die Spontanatmung unterstützt. Stabilität von Herz-Kreislauf-System und Atmungssystem sind in horizontaler Position vorhanden.

Die Patientin ist vollständig von pflegerischer Hilfe abhängig, hat eine Ernährungssonde und leidet unter Harn- und Stuhlinkontinenz. Nach Wiedererlangen des Bewusstseins zeigt sich eine Orientierungsstörung hinsichtlich Zeit und Ort.

Immer wieder versucht die Patientin, sich mit der nicht betroffenen Seite Infusionsleitungen und überwachungsnotwendige Ableitungen zu entfernen.

Für die Vorbeugung weiterer Schädigungen und Verringern des Ausmasses der neurologischen Defizite des zentralen Nervensystems ist eine frührehabilitative Behandlung geplant, die auf der IMCU begonnen wird.

Es erfolgt eine Abklärung und entsprechende Assessments. Die Erhebung des Frühreha-Barthel-Index nach Schönle (FRB) ergibt weiterhin, zusätzlich zu den Indices, die in den ersten 5 stationären Behandlungstagen erhoben wurden, eine Punktzahl von - 145.

Alle anderen Mindestmerkmale des CHOP-Kodes 93.8C.1 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation nach Anzahl Behandlungstage sind ebenfalls erfüllt.

Während der Zeit bis zum Übertritt in eine spezialisierte Rehabilitationseinrichtung werden wöchentlich weitere Frühreha-Barthel-Indices erhoben, die nie über den Wert von 30 hinausgehen.

Nach mehrwöchigem Aufenthalt Verlegung in eine entsprechende neurologische Rehabilitationseinrichtung.

HD I60.3 Subarachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend
ND I67.80! Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung
ND I67.10 Zerebrales Aneurysma (erworben)
ND U52.2 Frührehabilitations-Barthel-Index: -200 bis -76 Punkte
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND R06.88 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen der Atmung
ND R41.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Symptome, die das Erkennungsvermögen und das Bewusstsein betreffen
ND R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]
ND R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
ND R15 Stuhlinkontinenz
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet, ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND Z43.0 Versorgung eines Tracheostomas

B alle Behandlungen bezüglich Aneurysma gemäss aktuellen Kodiervorgaben
B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 99.B8.1- Komplexbehandlung des Erwachsenen in einer Intermediate-Care Unit [IMCU], nach Aufwandspunkten
B 93.8C.1- Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage
Beispiel 2

Eintritt eines 60-jährigen Patienten in ein Akutspital zur Operation eines grossen intrakraniellen benignen Meningeoms.

Nach dem Eingriff zeigen sich wahrscheinlich ischämiebedingte neurologische Defizite, und zwar eine inkomplette schlaffe Hemiparese und eine beaufsichtigungspflichtige Schluckstörung.

Im Kontext der Dysphagie Entwicklung einer Pneumonie aufgrund Nahrungsmittelaspiration am 4. Hospitalisationstag, die jedoch mit entsprechenden Massnahmen gut beherrscht werden kann. Die Folgen der Operation führen zu einem (verlängerten) Aufenthalt auf der Intensivstation.

Nach Abklärung/Assessment ergibt sich am 14. Hospitalisationstag ein Frühreha-Barthel-Index (FRB) von initial 0 Punkten.

Bei Erfüllung der Mindestmerkmale für 93.8C.1 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage Beginn der frührehabilitativen Behandlung auf peripherer Station.

Im Verlauf der ersten frührehabilitativen Behandlungswoche (Tag 5) wird ein Frühreha-Barthel-Index (FRB) von mehr als 30 Punkten gemessen, der bei Kontrolle 7 Kalendertage später (Tag 12) nicht verifiziert werden kann.

Im Verlauf der 3. frührehabilitativen Behandlungswoche wird eine Punktzahl von mehr als 30 Punkten erreicht (Tag 19), die 7 Kalendertage später (Tag 26) mit einem weiteren Anstieg der Punkte bestätigt wird.

Somit sind die Bedingungen für die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ab Tag 26 nicht mehr erfüllt.

Der Patient wird (bei Bedarf) zur weiteren neurologischen Rehabilitation in eine entsprechende Einrichtung verlegt.

HD D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
ND U52.1 Frührehabilitations-Barthel-Index: -75 bis 30 Punkte
ND R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
ND J69.0 Pneumonie durch Nahrung oder Erbrochenes
ND U69.01! Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Aufnahme auftritt

B alle Behandlungen bezüglich Meningeom gemäss aktuell geltenden Kodiervorgaben
B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 93.8C.14 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage

Beachte:

Handelt es sich um Einrichtungen, die sowohl auf frührehabilitative Behandlungen als auch auf Rehabilitationen spezialisiert sind, muss zu dem Zeitpunkt, wenn die Bedingungen der CHOP-Kodes für Frührehabilitation nicht mehr erfüllt sind, der auf die Frührehabilitation bezogene Fall abgeschlossen und ein neuer Fall eröffnet werden.

Der neue Fall wird dann gemäss Kodierrichtlinien «Rehabilitation» erfasst.

SP0202m Paraplegiologische Rehabilitation

Funktionseinschränkung

Im Falle der paraplegiologischen Rehabilitation ist die Erfassung der Kodes U50.- und U51.-, für das Ausmass der Funktionseinschränkung bei Eintritt, fakultativ.

Diese Kodierung erfolgt zusätzlich zur Erhebung des Assessments, das mittels CHOP-Kapitel AA.- kodiert wird. (Siehe unter Abschnitt «Prozeduren»)

Der CHOP-Kode für die Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung (93.87.-) gilt sowohl für akutsomatische Fälle als auch für

die Rehabilitation.

Aus diesem Grund werden für die Paraplegiologische Rehabilitation keine Kodes aus dem CHOP-Kapitel 18 (BA-BB) erfasst. Der

Pflegeaufwand wird über einen CHOP-Kode aus der Kategorie 99.C- Pflege-Komplexbehandlung abgebildet.

Der CHOP-Kode 93.87.- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung wird nicht zusammen mit den CHOP-Kodes der Kategorien BB.3- für die Zusatzkodes in der Rehabilitation abgebildet.

Erfasst werden:

  • 93.87.- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung
  • AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM]
  • weitere Leistungen, die kodiert werden müssen:

– 99.C- Pflege-Komplexbehandlung

– 93.9F.- Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung

– und weitere

Der SCIM ist gemäss den Vorgaben in der CHOP zu erfassen. Das bedeutet u.a., dass die Kodes bei Eintritt innerhalb von 3 Tagen, sowie

bei Austritt (d.h. frühestens 3 Tage vor Austritt) zu kodieren sind.

Jedes Kriterium ist unterteilt in 3 bis 9 Schweregrade, wobei 0 «höchste Abhängigkeit» bedeutet. Die Stufen sind genau nach den Definitionen des SCIM III abzubilden.

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet.

Die in der chronischen Phase einer Rückenmarksverletzung stattfindende(n) paraplegiologische(n) Rehabilitation(en) werden u.a. mit

Kodierregel SD1905 «Rückenmarksverletzung - chronische Phase» abgebildet

Paraplegiologische Rehabilitation - Akute Phase

Beispiel 1

Ein 30-jähriger, ansonsten gesunder Patient ist mit dem Snowboard gestürzt. Direkt nach dem Sturz Verlust der Sensibilität und Motorik unterhalb des Halses.

Der Patient berichtete über keinen Bewusstseinsverlust und sein Erinnerungsvermögen ist nicht beeinträchtigt. Es wird eine instabile Wirbel-Fraktur auf Höhe des Wirbels C6 mit nachträglicher Verschiebung und Kompression des Rückenmarks diagnostiziert. Im Akutspital erfolgte eine dorsale Stabilisierung C5 bis C7 mit gleichzeitiger Diskektomie C5-6 und C6-7. Der Patient wird am 5. postoperativen Tag zur spezialisierten Erstrehabilitation in ein Paraplegiezentrum verlegt.

Bei Eintritt in das Paraplegiezentrum wurde eine schlaffe Querschnittlähmung C5 AIS B mit spinalem Schock, sowie neurogener Störung der Harnblasen-, Darm- und Sexualfunktionen diagnostiziert. Neurogene Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen Motoneurons (Typ UMNL). Die Atmung erfolgt spontan. Der Patient leidet bei vegetativer Dysregulation unter labilem Blutdruck (Blutdruckinstabilität). Er ist bei allen alltäglichen Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen. Während des Rehabilitationsaufenthaltes entwickelte er subläsionale, neurogene Schmerzen sowie eine behindernde Spastik. Zusätzlich wurde die Behandlung durch eine akute psychotische Episode nach aktuellem Cannabiskonsum erschwert. Unter anderem wurden psychiatrische Interventionen dahingehend notwendig.

Er erhielt eine intensive Behandlung mit dem Ziel einer schnellen Rückkehr in das, durch zusätzliche Hilfe/Unterstützung ergänzte, häusliche Umfeld.

In der rehabilitativen Grundpflege benötigte der Patient im Durchschnitt maximal 180 Minuten Pflege pro Tag. Zusätzlich erlernte er im Rahmen von therapeutischen Massnahmen (30 Minuten täglich) wieder neu die Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. selbständiges Umdrehen, Lagern, An- und Auskleiden, Körperpflege, eigenständige Positionierung, Prävention von Komplikationen etc.). Während seines 294-tägigen Aufenthalts erhielt der Patient insgesamt 30 Sitzungen Physio- und Ergotherapie pro Woche und wöchentliche psychologische Betreuung. Zusätzlich erfolgte während des Rehabilitationsaufenthalts ein Hausbesuch zur Klärung der häuslichen Situation und zur Beurteilung weiterer Rehabilitationsziele/weiterer notwendiger Massnahmen. Die funktionellen Einschränkungen werden als schwer eingestuft, kognitiv liegen keine Störungen vor. Das Gehen ist nicht möglich, der SCIM-Score steigt von 10 von 100 Punkten auf 27 von 100 Punkten.

Folgende Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Austrittsdokumentation vor:

- Inkomplette spastische Tetraplegie der Sensibilität und Motorik auf neurologischer Ebene C6 AIS C in Folge einer C6-Wirbelfraktur (initial C5 AIS B), stabilisiert.

- Neurogen bedingte Störung der Harnfunktionen und notwendige Anlage/Einsatz eines suprapubischen Katheters.

- Neurogen bedingte Störungen der Darmfunktionen mit rezidivierendem Subileus und Stuhlentleerung über Einläufe und abführende Medikamente.

- Neurogen bedingte Störungen der Sexualfunktionen mit erektiler Dysfunktion, Anorgasmie und Anejakulation.

- Mittlere Dysautonomie mit anhaltend labilem Blutdruck und Neigung zu Hypotonie, die medikamentös eingestellt wurde.

- Subläsionale neurogene Schmerzen, hauptsächlich auf der Höhe der rechten unteren Extremität bei behindernder Spastik.

Die medizinische Dokumentation erlaubt zusätzlich die Kodierung einer komplexen Akutschmerzbehandlung für mehr als 21 Behandlungstage.

An 210 Aufenthaltstagen sind die Bedingungen für die Erfassung der Pflegekomplexbehandlung gemäss Dokumentation ebenfalls erfüllt.

HD S14.13† Sonstige inkomplette Querschnittverletzungen des zervikalen Rückenmarkes
ND N51.8* Sonstige Krankheiten der männlichen Genitalorgane bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND S14.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen Rückenmarkes, C5
ND G95.80 Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen motorischen Neurons [UMNL]
ND G95.82 Harnblasenfunktionsstörung durch spinalen Schock
ND G90.8† Sonstige Krankheiten des autonomen Nervensystems
ND I98.8* Sonstige näher bezeichnete Störungen des Kreislaufsystems bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND I95.8 Sonstige Hypotonie
ND F12.5 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide, Psychotische Störung
ND K59.2 Neurogene Darmstörung, anderenorts nicht klassifiziert
ND R25.2 Krämpfe und Spasmen der Muskulatur

B 93.87.D4 Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung, mindestens 280 bis zu 307 Behandlungstage, mit
durchschnittlich 30 Therapieeinheiten pro Woche
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Austritt entsprechend der Score-Erhebung
B 99.C2.1Y Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, 601 bis 700 Aufwandspunkte
B 93.A3.34 Komplexe Akutschmerzbehandlung, von 21 und mehr Behandlungstage
B Psychiatrische und andere Interventionen gemäss med. Dokumentation
B 57.17 Perkutane suprapubische Zystostomie

Der SCIM ist gemäss den Vorgaben in der CHOP zu erfassen. Das bedeutet u.a., dass die Kodes bei Eintritt innerhalb von 3 Tagen, sowie bei Austritt (d.h. frühestens 3 Tage vor Austritt) zu kodieren sind.

Jedes Kriterium ist unterteilt in 3 bis 9 Schweregrade, wobei 0 «höchste Abhängigkeit» bedeutet.

Die Stufen sind genau nach den Definitionen des SCIM III abzubilden.

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet.

Paraplegiologische Rehabilitation - Chronische Phase

Beispiel 2

Eintritt einer 64-jährigen Patientin in Rehabilitationseinrichtung mit Spezialisierung auf paraplegiologische Rehabilitation mit bekannter spastischer Paraplegie auf Läsionshöhe Th7, AIS A, infolge einer Rückenmarksischämie im Rahmen einer Aortendissektion 17 Jahre zuvor mit erfolgter operativer Versorgung.

Es persistieren seit Jahren neurogene Störungen der Blasen-, Darm- und Sexualfunktionen sowie neurogene Schmerzen auf Läsionshöhe.

Nach einer Hospitalisierung infolge einer Fraktur der rechten distalen Tibia ohne offensichtliches Trauma, die mit einer Knieschiene behandelt wurde, tritt nach längerer Bettruhe zu Hause ein Dekubitus des Steissbeins Grad II-III auf. Die Patientin hat eine bekannte chronische MRSA-Besiedelung des Urogenitaltraktes, der Leistengegend und der dort und submammär bestehenden Intertrigines.

Spitaleintritt auf Anordnung des behandelnden Arztes aufgrund der ungünstigen Entwicklung zu Hause.

Die Patientin wird über den gesamten Aufenthalt isoliert (die Mindestmerkmale der Komplexbehandlung bei Vorliegen multiresistenter Erreger ist gemäss Dokumentation erfüllt), es erfolgen ein Débridement (ca. 18 cm2) des Dekubitus in Allgemeinanästhesie und die Einlage eines Dauerkatheters.

Ansonsten weitere konservative Behandlung.

In der Anfangsphase der aktuellen Hospitalisierung unterliegt die Patientin strikter Bettruhe mit Wendemanövern alle zwei Stunden tagsüber und alle vier Stunden in der Nacht.

Eine tägliche Gesamtpflegezeit von 160 Minuten wird dokumentiert.

Sie erhält zusätzlich vorbeugende Atemphysiotherapie, tägliche passive Mobilisation bei bestehenden Kontrakturen des rechten Fusses und zusätzlich zur allgemeinen Kontrakturen-Prophylaxe physikalische Therapien mit insgesamt zehn Sitzungen pro Woche während 40 Tagen.

Aufgrund der aggravierten Schlafstörungen und der verschlechterten Gesamtsituation erhält die Patientin über den gesamten Aufenthalt psychologische Unterstützung und Schulungen in Entspannungstechniken.

Während der Nacht Verabreichung von CPAP bei vorliegendem obstruktivem Schlafapnoesyndrom.

Der SCIM-Score beträgt 15 von 100 Punkten.

Bei Vorliegen einer Fraktur Durchführung einer Osteodensitometrie mit der Diagnose einer Inaktivitätsosteoporose.

Befüllung der vorhandenen intrathekalen Muskelrelaxans-Medikamentenpumpe und mehrfache Anpassung der Dosierung vor Entlassung.

Nach Konsolidierung der Fraktur und guter Heilung des Dekubitus autonome sukzessive Wiederaufnahme der ADL während 2 Wochen. In dieser Zeitspanne 15 Therapiesitzungen pro Woche und eine tägliche Gesamtpflegezeit von 60 Minuten. Es erfolgen die Anpassung der Hilfsmittel und Wechsel des Dekubituskissens aufgrund von Verschleiss.

Zunehmende Re-Mobilisierung und Rückkehr zur vorherigen Autonomie.

In der letzten Hospitalisierungswoche liegt der SCIM-Score bei 72 von 100 Punkten, es erfolgen 20 therapeutische Sitzungen und es wird eine tägliche Pflegezeit von 30 Minuten dokumentiert.

Es erfolgt die begleitete Entlassung mit Rückkehr nach Hause ohne zusätzliche Hilfe nach 40 Tagen Aufenthalt.

Folgende Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Austrittsdokumentation vor:

- Komplette spastische Paraplegie mit sensiblem und motorischem Niveau Th7 AIS A, nach Aortendissektion 17 Jahre zuvor, operiert (Gore-Tex-Prothese), mit:

- Neurogene Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen Motoneurons (Typ UMNL), Behandlung mit Botoxinjektionen alle neun Monate, intermittierende Selbstkatheterisierung mit wiederkehrenden Infektionen (aktuell keine Infektion ersichtlich)

- Neurogen bedingte Störung der Darmfunktion mit verlangsamtem Transit, unter Abführmitteln, Entleerung über manuelle Ausräumung und Einläufe

- Neurogen bedingte Störungen der Sexualfunktionen mit Anorgasmie und Dyspareunie

- Neurogene Schmerzen auf Läsionshöhe mit Brennen im Brustbereich

- Invalidisierende Spastik mit intrathekaler Medikamenten-Pumpe bei 180mcg/24h (Muskelrelaxanzien)

- Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, CPAP

- Chronische MRSA-Besiedelung seit 2018 (Urogenitaltrakt, Intertrigines Leistengegend und submammär)

Aktuell:

- pathologische Fraktur der rechtsseitigen distalen Tibia durch Osteoporose

- Dekubitus Steissbein Grad II-III

Zusätzliche Diagnosen:

- Arterielle Hypertonie (weiter behandelt)

- Schlafstörungen

- mittelgradige Episode einer rezidivierenden Depression

An 16 Aufenthaltstagen sind die Bedingungen für die Erfassung der Pflegekomplexbehandlung gemäss Dokumentation ebenfalls erfüllt.

HD G82.12 Spastische Paraparese und Paraplegie: Chronische komplette Querschnittlähmung
ND G82.64! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes: T7-T10
ND Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
ND Z95.88 Vorhandensein von sonstigen kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten
ND G95.80 Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen motorischen Neurons [UMNL]
ND K59.2 Neurogene Darmstörung
ND G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom
ND R07.3 Sonstige Brustschmerzen
ND L30.4 Intertriginöses Ekzem
L 0
ND B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA]
ND Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten
ND M80.26 Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur: Unterschenkel [Fibula, Tibia, Kniegelenk]
L 1
ND L89.24 Dekubitus, Stadium 3: Kreuzbein
ND Z45.82 Überprüfung der Funktionsparameter einer Medikamentenpumpe
ND M62.47 Muskelkontraktur: Knöchel und Fuss
L 1
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet, ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode
ND G47.9 Schlafstörung, nicht näher bezeichnet

B 93.87.3- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung, mindestens 28 bis zu 55 Behandlungstage
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Eintritt entsprechend der Score-Erhebung
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Austritt entsprechend der Score-Erhebung
B 99.C2.1J Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, 91 bis 100 Aufwandspunkte
B 57.94 Einsetzen eines transurethralen Dauerkatheters
B 93.59.53 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, 21 und mehr Behandlungstage
B 86.2A.2E Chirurgisches Débridement, mittlerer Ausdehnung, an anderer Lokalisation
B 00.98.11 Wiederbefüllung und Programmierung einer vollständig implantierten, programmierbaren Infusionspumpe mit
konstanter Flussrate zur intrathekalen und intraventrikulären Applikation von Medikamenten
B 88.98.10 Knochendensitometrie mit Doppelenergie-Röntgen-Absorptiometrie [DXA]

SP0203m Akutrehabilitation

Spezielle rehabilitative Leistungen, die bei akutstationären Patienten erbracht werden.

93.89.9.- Geriatrische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

93.89.2.- Physikalisch-medizinische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

93.9A.1.- Pneumologische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

Beispiel 1

Eintritt eines 59-jährigen Patienten (ohne Vorerkrankungen) in das Akutspital mit COVID-19-Pneumonie aufgrund SARS-CoV-2.

Bei schneller respiratorischer Erschöpfung (schweres ARDS) wird er umgehend auf die Intensivstation verlegt und 17 Tage beatmet.

Nach Beendigung der Intensivbehandlung, die durch eine Lungenembolie mit akutem Cor pulmonale erschwert wurde, besteht ein Gewichtsverlust von ca. 15 kg, starke (muskuläre) Dekonditionierung und Rechtsherzinsuffizienz (NYHA 2) aufgrund der erhöhten Druckbelastung des rechten Ventrikels wegen der Lungenembolie.

Da eine Entlassung nach Hause aufgrund persistierender Lungenfunktionseinschränkung und dem herabgesetzten Allgemeinzustand nicht möglich ist, wird nach entsprechenden standardisierten Assessments und Score-Erhebungen eine pneumologische Akutrehabilitation begonnen.

Die Mindestmerkmale des CHOP-Kodes 93.9A.1 sind für 12 Tage gemäss medizinischer Dokumentation erfüllt.

Die Mindestmerkmale für die Erfassung der Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage sind ebenfalls für 26 Tage erfüllt.

Eine Anschlussbehandlung wird initiiert und es erfolgt die direkte Verlegung in eine Rehabilitationseinrichtung zur pulmonalen weiteren Rehabilitation.

HD J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren
L
ND J80.03 Schweres Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]
ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND I26.0 Lungenembolie mit Angabe eines akuten Cor pulmonale
ND I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz
ND I50.03! Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
ND R63.4 Abnorme Gewichtsabnahme
ND R29.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Symptome, die das Nervensystem und das Muskel-Skelett-System betreffen
ND R53 Unwohlsein und Ermüdung

B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 93.9A.12 Pneumologische Akutrehabilitation, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
B 93.59.53 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, 21 und mehr Behandlungstage

Beachte:

Alle rehabilitativen Behandlungsfälle, die nicht frührehabilitativen, paraplegiologischen oder akutrehabilitativen Charakter aufweisen und/oder die Bedingungen/Mindestmerkmale gemäss anzuwendender CHOP für Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation und Akutrehabilitation nicht erfüllen, werden nach Vorgaben der «Kodierrichtlinien Rehabilitation» kodiert.

SP0300 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 9 «Operationen am Verdauungstrakt»

SP0301k Hiatushernie – Fundoplicatio:

Zusätzliche Erfassung CHOP-Kode 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen

Bei einer Hiatushernie kommt es zu einer Verlagerung von Magen(-anteilen) durch den Hiatus oesophageus des Zwerchfells aus der Bauch- in die Brusthöhle. Diese können in die paraösophagealen und in die axialen Hiatushernien eingeteilt werden.

Bei Ersteren verlagern sich neben dem Ösophagus hindurch Magenanteile ins Mediastinum. Vom Ausmass her kann dies von einer leichtgradigen paraösophagealen Hernierung bis zu einer vollständigen Verdrehung des Magens (Volvulus) mit Einklemmung und einem Upside-Down-Magen reichen.

70-90% der Hiatushernien sind hingegen den axialen Hiatushernien (oder auch Gleithernien genannt) zuzurechnen. Dabei gleitet die Magenkardia durch den Hiatus oesophageus ins Mediastinum.

Bei einer leichten axialen Hiatushernie oder einer leichten Ausprägung einer paraösophagealen Hernierung ist das Ausmass der Magenmanipulation zu gering, um die zusätzliche Kodierung des CHOP-Kodes 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen zu rechtfertigen. Es ist bei einer Fundoplicatio unabdingbar, dass die ins Mediastinum hernierten Magenanteile zuvor wieder unter das Zwerchfell platziert werden müssen. Somit ist dieser OP-Schritt z.B. dem Prozedurenkode 44.67.20 inhärent.

Bei einem Magenvolvulus im Mediastinum oder einem vollständig im Mediastinum liegenden upside-down-stomach ist die zusätzliche Kodierung von 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen zulässig.

Bei Vorliegen dieser Ausprägung handelt es sich um einen zusätzlichen operativen Aufwand, der allein mit der Kodierung eines Kodes aus den Rubriken 44.66.- Sonstige Massnahmen zur Rekonstruktion der ösophagogastrischen Sphinkterfunktion oder 44.67.- Laparoskopische Massnahmen zur Rekonstruktion der ösophagogastrischen Sphinkterfunktion nicht abgebildet wird.

SP0400 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen»

SP0401m Geschlechtsangleichung

Die genannten «Kodiere ebenso» unter der 3-stelligen Kategorie 64.5- Operationen zur Geschlechtsangleichung sind nicht abschliessend.

Bei jedem Eingriff in Zusammenhang mit einer Geschlechtsangleichung, auch wenn diese Angleichungsoperation die sekundären Geschlechtsmerkmale betreffen (z.B. subkutane Mastektomie), sind die Kodes unter 64.5- (CHOP-Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen») zu kodieren.

Kodierrichtlinien Rehabilitation

Allgemeine Informationen

Geltungsbereich:

Die folgenden Vorgaben zur Kodierung stationärer Rehabilitationsfälle sind anzuwenden für alle Behandlungen in Rehabilitations-Kliniken oder Rehabilitations-Abteilungen von Akutkliniken, die unter den Anwendungsbereich des Tarifs ST Reha fallen.

Abzugrenzen von der stationären Rehabilitation sind:
Frührehabilitation:

Siehe SP0201 Frührehabilitation

Paraplegiologische Rehabilitation:
Siehe SP0202 Paraplegiologische Rehabilitation
Akutrehabilitation:

Siehe SP0203 Akutrehabilitation

Die Früh-, Akut- und paraplegiologische Rehabilitation werden im Rahmen der Tarifstruktur SwissDRG erfasst wie in der Akutsomatik.

Wir verweisen für Beispiele zur Kodierung von Fällen der paraplegiologische, Früh-, und Akutrehabilitation auf das Kapitel «Spezielle

Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen SP0100 bis SP0400».

Für die Definitionen Behandlungsfall, siehe Kodierregel G51 «Der Behandlungsfall».

Sowohl der Aufnahme- als auch der Entlassungs-/Verlegungstag wird bei der Erfassung der Therapieeinheiten/Aufwandspunkte

berücksichtigt.

Diagnosen - ICD-10-GM

Hauptdiagnose:

Als Hauptdiagnose wird die Grundkrankheit kodiert, die der Hauptanlass für die Rehabilitation bzw. die Ursache für die Funktionseinschränkung ist. Diese Hauptdiagnose muss nicht identisch mit der Hauptdiagnose des akutstationären Falles sein.

Bemerkung: Bei statistischen Auswertungen ist eine eindeutige Zuordnung des Falls zum Anwendungsbereich der Tarifstrukturen über die Variable «tarif» der SpiGes Erhebung möglich, d.h. die epidemiologische Auswertung der Akutdiagnosen ist gewährleistet.

Nebendiagnose:

Siehe dazu Kodierregel G 54 «Die Nebendiagnosen».

Funktionseinschränkung:

Die Funktionseinschränkung wird als Nebendiagnose kodiert.

Das Ausmass der Funktionseinschränkung, die bei Eintritt vorliegt, muss als Nebendiagnose über die Kodes U50.- Motorische

Funktionseinschränkung und U51.- Kognitive Funktionseinschränkung abgebildet werden.

Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren

Siehe Kodierregel G40 «Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren».

Kodierrichtlinien

Status nach/Vorhandensein von/Fehlen von: Für Rehabilitation im Anschluss an einen operativen Eingriff mit Einsetzen von Implantaten und/oder nach einer Organtransplantation siehe D05 «Status nach/Vorhandensein von/Fehlen von».

Verlegung

Siehe D15 «Verlegungen».

Auch zur Kodierung der ADL-Scores bei einer Verlegung siehe unter D15 «Verlegungen».

Berechnung der Aufenthaltsdauer in der Rehabilitation zur Erfassung der BA.- Kode

Eine Patientin/ein Patient tritt z.B. am 3. März in die muskuloskelettale Rehabilitation ein und verlässt diese am 25. März. Die Aufenthaltsdauer beträgt somit 23 Tage, da es sich um einen Fall ohne Verlegung handelt, gilt die Rechnung (25 – 3 + 1 = 23). Die erbrachten Therapien und Schulungen am Eintritts- und Austrittstag werden berücksichtigt und zählen zu den Therapie- und Schulungsminuten.

Insgesamt erhält der Patient 1495 Therapie- und Schulungsminuten. Zur Berechnung des Durchschnitts werden die geleisteten

Therapieminuten durch die Aufenthaltsdauer dividiert, im genannten Beispiel 23 Tage, und mit 7 multipliziert. 1495/23*7= 455

Therapieminuten/Woche. D.h. der Kode BA.5 «Muskuloskelettale Rehabilitation» kann erfasst werden.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Punkt 1.5. «Aufenthaltsdauer» der «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha» der SwissDRG AG.

Erfassung der Behandlung bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw.

Störungen nach medizinischen Massnahmen (Fallzusammenführung)

Siehe auch Regel D16.

Für die Rehabilitation bedeutet die Eingabe eines Kodes BA.1- bis BA.9 zwingend die erstmalige Eingabe eines Kodes AA.- (für die ADLScores).

Das Assessment für einen Kode AA.- muss innerhalb von 72 Stunden (3 Tagen) nach Beginn des stationären Aufenthalts in

der Rehabilitation durchgeführt werden. Wenn eine Fallzusammenführung (gemäss «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter

ST Reha») nach einem ersten Rehabilitationsaufenthalt von weniger als 72 Stunden ohne ADL-Bewertung durchgeführt wird, weil der Zustand der Patientin/des Patienten eine Beurteilung während dieses ersten Aufenthalts nicht zulässt, wird die Unterbrechungsperiode nicht gezählt. Der Rest des 72-Stunden-Zeitraums für die Beurteilung von ADL wird nach der Unterbrechung gezählt. In diesem Fall wird der

ADL-Score nach der Unterbrechung für den zusammengefassten Fall berücksichtigt und ein Kode BA.- erfasst, wenn die Kriterien für

den Kode BA.- erfüllt sind.

Prozeduren

Für jeden Rehabilitationsfall müssen mindestens ein CHOP AA-Kode und ein CHOP BA-Kode erfasst werden.

Wenn zutreffend wird ein spezifischer BB.3-Kode erfasst.

Assessments – CHOP AA
Die Alltagsfunktionsmessungen beziehen sich auf folgende Subkategorien:

AA.13.- Items des ADL-Scores

AA.31.- 6-Minuten-Gehtest

AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM]

Die zutreffenden Alltagsfunktionsmessungen müssen bei Eintritt und Austritt erhoben und dokumentiert werden.

Die Multimorbiditätsmessung bezieht sich auf folgende Subkategorie:

AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]

und muss einmal pro Aufenthalt, bei Eintritt, erhoben und dokumentiert werden.

Die Eintrittsmessung hat grundsätzlich innerhalb von drei Arbeitstagen* nach Klinikeintritt zu erfolgen (Eintrittstag eingerechnet).

Wenn der stationäre Rehabilitationsaufenthalt innerhalb von 72 Stunden nach Eintritt des Patienten wegen einer akuten Situation

unterbrochen wird, die eine Fortsetzung der Rehabilitation nicht zulässt (z.B. Verlegung in die Akutsomatik wegen einer Infektion)

und die ADL-Bewertungen nicht durchgeführt werden konnten, werden die 72 Stunden (3 Tage) nach der Unterbrechung

weitergezählt, z.B. wenn der Patient 24 Stunden nach Eintritt in die Akutsomatik verlegt wurde. Die verbleibenden 2 Tage für die ADL Beurteilung werden nach der Unterbrechung bei der Rückkehr des Patienten gezählt.

Die Austrittsmessung erfolgt analog frühestens drei Arbeitstage vor Klinikaustritt (Austrittstag eingerechnet).

Definition «innerhalb von 3 Arbeitstagen»: um die drei Arbeitstage berechnen zu können, gilt es zu beachten, dass nur die Sonntage und

gesetzliche Feiertage als Feiertage gelten. Samstage gelten als Arbeitstage.

Die ADL-Items werden mit den CHOP-Kodes aus der Subkategorie AA.13.- erfasst.

Rehabilitation, CHOP BA- unterteilt nach 8 Rehabilitations-Arten

Kodierung 1x pro Aufenthalt, ausser bei Wechsel der Rehabilitationsart aus medizinischen Gründen.

Der BA.-Kode wird auch kodiert bei einer Rehabilitation von weniger als 7 Behandlungstagen, bei interner Verlegung, Tod des

Patienten oder bei Entlassung gegen ärztlichen Rat.

Die Information ist in der Variable «austrittsentscheid» zu erfassen.

Für einen Rehabilitations-Fall, der für eine Rehabilitations-Art stationär aufgenommen wird, ist die Basisleistung dieser Rehabilitations-Art einmal für diesen Rehabilitations-Aufenthalt zu kodieren. Erfolgt aus medizinischen Gründen während des Rehabilitations-Aufenthaltes ein Wechsel zu einer anderen Rehabilitations-Art, so ist ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Basisleistung der neuen Rehabilitations-Art ebenfalls einmal zu kodieren.

Beispiele und Erläuterungen

Hauptdiagnose HD

Behandlung (B)

Rehabilitation (BA) = 8 Rehabilitationsarten und eine Resteklasse für sonstige

Rehabilitationsarten

Hauptdiagnose

= Diagnose, die eine Rehabilitation erfordert

BA.1 Neurologische Rehabilitation

BA.2 Psychosomatische Rehabilitation

BA.3 Pulmonale Rehabilitation

BA.4 Kardiale Rehabilitation

BA.5 Muskuloskelettale Rehabilitation

BA.6 Internistische und onkologische Rehabilitation

BA.7 Pädiatrische Rehabilitation

BA.8 Geriatrische Rehabilitation

BA.9 Rehabilitation, sonstige

Kodierregeln zur Erfassung der BA.-Kodes

Die im systematischen Verzeichnis der CHOP aufgeführten Mindestmerkmale einer Prozedur sind alle zu erfüllen und fallbezogen zu dokumentieren. Hinweise, Bemerkungen, Inklusiva und Exklusiva sind zu beachten.

Therapien, die in den Mindestmerkmalen erwähnt/beschrieben sind, dürfen nicht zusätzlich kodiert werden.

Erläuterungen zum Verständnis der Mindestmerkmale

Eintrittsabklärung

Die Erklärung zur Eintrittsabklärung finden Sie unter Assessments CHOP-AA

Aufenthaltsdauer und Therapiedauer

Eine Woche (Behandlungswoche) umfasst 7 Kalendertage. Zeitliche Vorgaben für die wöchentlichen Therapie-und Schulungsleistungen sind als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen.

Die Anzahl Tage des gesamten Reha-Aufenthalts berechnen sich nach derselben Regel, wie die Berechnung der Aufenthaltsdauer in den für das Anwendungsjahr geltenden «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha». Die in der Kategorie BA.- beschriebenen «Therapiedauern pro Woche» schliessen Leistungen an der Patientin/am Patienten ein. Leistungen ohne Anwesenheit der Patientin / des Patienten zählen nicht zur Therapiedauer. Die Therapie und Edukation (Schulung) für Kurzaufenthalte und angebrochene Reha-Wochen werden pro Rata berechnet. Selbsttraining unter Aufsicht des entsprechenden Therapeuten entspricht einer Therapie.

Rehabilitationskoordination oder Rehabilitationsteambesprechung

Wöchentlich stattfindende und dokumentierte, interdisziplinäre Rehabilitationskoordination bzw. die Reha-Teambesprechung erfolgt unter Einbezug des an der Rehabilitation ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Personals. Falls aus organisatorischen Gründen ein beteiligter Fachbereich an einer Teambesprechung nicht teilnehmen kann, die Information trotzdem schriftlich übermittelt wurde, gilt die Teambesprechung als erfolgt und ein gesamter Reha-Aufenthalt kann aus diesem einzigen Grund nicht in Frage gestellt werden.

Bei einer angebrochenen Behandlungswoche, muss die Teambesprechung nicht zwingend stattfinden.

Resteklasse:

BA.9

Muss alle Mindestanforderungen unter BA erfüllen - aber nicht unbedingt unter den spezifischen Merkmalen (BA.1- bis BA.8-)

Der Kode BA.9 Rehabilitation, sonstige wird erfasst, wenn:

  • eine Rehabilitationsart geleistet wird, die nicht unter den 3-stelligen Kategorien BA.1- bis BA.8- fällt, respektive dort nicht aufgeführt ist.
  • eine Rehabilitationsart geleistet wird, die unter einem der Kodes BA.1- bis BA.8- aufgeführt ist, die alle Mindestmerkmale unter BA.- erfüllt, aber mindestens ein Mindestmerkmale für BA.1- bis BA.8- nicht erfüllt.

Logik Aufgliederung BA.1-BA.8

Die Kodes BA.1- bis BA.8 - sind nach Art der Rehabilitation in durchschnittliche Therapieminuten pro Woche aufgegliedert. Bei BA.1- bis BA.8- stellen die beiden niedrigsten Stufen Fälle mit einem Aufenthalt von weniger als 7 Tagen mit weniger als 300 Therapieminuten dar, gefolgt von der nächsthöheren Stufe für Fälle mit reduzierter Belastbarkeit. Diese Aufgliederung ermöglicht die Erfassung von Fällen mit verminderter Belastbarkeit sowie von Fällen mit einem Spitalaufenthalt von weniger als 7 Tagen und weniger als 300 Therapieminuten aufgrund einer akuten medizinischen Indikation, die eine Fortsetzung der Rehabilitation nicht zulässt. Die folgenden Untergliederungen stellen Rehabilitationsfälle mit der Anzahl der Therapieminuten dar, die den Schwellenwert für jede Rehabilitationsart erreichen.

Kategorie BB.3- Zusatzkodes für die Rehabilitation

Unter Kategorie BB.3- sind spezifische aufwändige pflegerische Leistungen in der Rehabilitation beschrieben. Wenn zutreffend, sind die Pflegeleistungen (BB.3-Kodes --> Wundmanagement, 1:1 Betreuung) zu erfassen. Diese Kodes werden nur bei Fällen, die ST Reha zugeordnet sind, erfasst. Die beiden Kodes (1:1 Betreuung in der Rehabilitation (BB.31.-) und Wundmanagement in der Rehabilitation (BB.32)) müssen an jedem Tag eingegeben werden, an dem die Pflege durchgeführt wird.

In der Situation der 1:1-Betreuung ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Betreuung an einem (und nicht an mehreren) Patienten vorgenommen wird

Der Kode BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag, wird für die Abbildung des erhöhten Aufwandes (alle Arten der Rehabilitation), der zur Wundpflege anfällt, angewendet. Dies gilt zur Wundpflege nach Entfernung der Trachealkanüle, aber auch für Stomawunden, Fixateur Extern- Wunden, Ein- oder Ausgängen von Drainagen, usw. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

Die Pflege-Komplexbehandlung 99.C- wird nicht zusätzlich erfasst. Sie ist grundsätzlich nicht zusammen mit den Kodes der Kategorie BA.- «Rehabilitation» zu erfassen.

Überwachung in der Rehabilitation BB.4.-

Es gibt 2 Kodes für die Überwachung in der Rehabilitation:

BB.41.- Überwachungsrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage: Kode für Patientinnen / Patienten, die aus dem Setting der Akutsomatik entlassen werden, die mit der Rehabilitation beginnen können, aber aufgrund klinischer Instabilität noch eine Überwachung benötigen.

BB.42.- Intensive Überwachung bei vorübergehend vital bedrohlicher Situation: Kode für Patientinnen / Patienten, die während der Rehabilitation eine vorübergehend vitalbedrohliche Situation aufweisen und aufgrund dieser eine Überwachung benötigen.

Beide Kodes können ohne die Erfüllung von BA.-Kriterien (Rehabilitationskriterien bezogen auf den ganzen Fall) nicht erfasst werden. Die beiden Kodes können nicht gleichzeitig erfasst werden, aber sie können zu verschiedenen Zeitpunkten desselben Rehabilitationsfalls getrennt eingegeben werden.

Prozeduren, die kodiert werden müssen (nicht abschliessend)

Siehe Kodierregel P01 «Prozeduren, die kodiert werden müssen».

Für die maschinelle Beatmung in der Rehabilitation siehe Kodierregel SD1001 «Maschinelle Beatmung».

Externe ambulante Behandlungen

Siehe Kodierregel P00m «Externe ambulante Leistungen».

Prozeduren, die nicht kodiert werden

Siehe Kodierregel P02 «Prozeduren, die nicht kodiert werden».

Es ist zu beachten, dass die unter Kodierregel P02 dokumentierten, nicht zu kodierenden Prozeduren im akutstationären Setting als Routine und/oder immanent angesehen werden, jedoch in Rehabilitationsaufenthalten unter Umständen nicht als solche definiert werden können und somit kodiert werden müssen.

Beispiele

Beispiele zur Kodierung der Hauptdiagnose

Beispiel 1: Kardiovaskuläre Rehabilitation

Ein Patient tritt nach akutem Myokardinfarkt zur Rehabilitation ein. Ein postinterventioneller Wundinfekt wird mittels VAC-Behandlung therapiert.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand

Beispiel 2: Muskuloskelettale Rehabilitation

Ein Patient tritt nach Implantation einer Hüftendoprothese bei primärer Koxarthrose zur Rehabilitation ein. Problemloser Verlauf.

HD M16.1 Sonstige primäre Koxarthrose
L

Beispiele zur Kodierung der Nebendiagnosen

Beispiel 1: Kardiovaskulär

Ein Patient tritt nach Herztransplantation wegen dilatativer Kardiomyopathie zur Rehabilitation ein. Der Barthel-Index beträgt bei Eintritt 68 Punkte, der MMSE 29 Punkte.

HD I42.0 Dilatative Kardiomyopathie
ND Z94.1 Zustand nach Herztransplantation
ND U50.20 Mittlere motorische Funktionseinschränkung Barthel-Index: 60-75 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiel 2: Neurologisch

Ein Patient tritt nach akutstationär behandeltem embolischem Stroke des Mediastromgebietes mit neurologischen Defiziten (schlaffe Hemiplegie mit Sprach- und Schluckstörung) zur Rehabilitation ein. Bei Eintritt wird ein Barthel-Index von 27 Punkten erhoben. Es werden nur leichte kognitive Defizite festgestellt, MMSE 28 Punkte.

HD I63.4 Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien

L

ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND U50.40 Schwere motorische Funktionseinschränkung. Barthel-Index: 20-35 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiel 3: Pneumologisch

Ein Patient mit zystischer Fibrose wird vom Hausarzt wegen Verschlechterung bei bekannter und dokumentierter chronischer respiratorischer Insuffizienz in die pneumologische Rehabilitation eingewiesen. Es wird eine Heimbeatmung eingeleitet. Bei Eintritt dokumentierter Barthel-Index von 80 Punkten, MMSE unauffällig.

HD E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen
ND J96.1- Chronisch respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert
ND U50.10 Leichte motorische Funktionseinschränkung Barthel-Index: 80-95 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiele je Rehabilitationsart

Beispiel 1: Neurologische Rehabilitation

Ein Patient wird zur stationären Rehabilitation verlegt mit Status nach Hirninfarkt im Mediastromgebiet und mit schlaffer Halbseitenlähmung. Nebendiagnostisch besteht eine koronare Herzkrankheit zweier Gefässe, die medikamentös behandelt wird. Pflegerisch

benötigt der Patient einen über die Basisleistung hinausgehenden dokumentierten Zusatzaufwand von 73 Aufwandspunkten. Zusätzlich erhält er über 4 Wochen durchschnittlich 700 Minuten pro Woche Logopädie und Ergotherapie. Ausserdem erfolgt während der Rehabilitation ein Hausbesuch zur Abklärung der häuslichen Situation sowie der weiteren Rehabilitationsziele und Massnahmen.

Kodierung:

HD I63.4 Hirninfarkt nach Embolie zerebraler Arterien
L
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäss-Erkrankung
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.1 Neurologische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]
B 93.89.D2 Diagnostischer Hausbesuch als Teil einer akutrehabilitativen oder rehabilitativen Abklärung,
Dauer von mehr als 4 Stunden bis 6 Stunden

Beispiel 2: Psychosomatische Rehabilitation

Ein Patient tritt wegen im ambulanten Setting nicht kontrollierbarer, persistierender Rückenschmerzen ohne eindeutige Ursache in die stationäre Rehabilitation ein. Ein übermässiger Gebrauch von Schmerz- und Schlafmedikamenten sowie eine im Verlauf der Rehabilitation diagnostizierte depressive Episode werden gemäss ärztlicher Dokumentation behandelt.

Kodierung:

HD F45.0 Somatisierungsstörung
ND M54.5 Kreuzschmerz
ND F32.9 Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
ND F13.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika, schädlicher Gebrauch
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.2 Psychosomatische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]

Beispiel 3: Pulmonale Rehabilitation

Übertritt eines Patienten in die Rehabilitation mit chronisch obstruktiver Lungenkrankheit Gold-Stadium III, als Folge von jahrelangem, persistierendem Nikotinabusus und aktuell akut entzündlicher unterer Atemwegserkrankung. Weitere Nebendiagnosen gemäss medizinischer Dokumentation, z.B. arterielle Hypertonie, die medikamentös behandelt und überwacht wird.

Bei protrahiertem Verlauf unter antibiotischer Therapie und gelegentlichem Erstickungsempfinden wird eine Bronchoskopie mit bronchoalveolärer Lavage durchgeführt. Zur Atemunterstützung wird bei durch Blutgasanalyse bestätigter, akuter hypoxischer respiratorischer Insuffizienz eine unterstützende CPAP-Beatmung für 3 Tage durchgeführt. Durch dafür ausgebildetes (medizinisches) Personal erhält der Patient Rauchstopp- und Atemtherapieschulungen und tägliche intensive Atemtherapie durch Physiotherapeuten.

Die Gesamtsumme dieser dokumentierten Therapien beträgt durchschnittlich 820 min pro Woche.

Kodierung:

HD J44.01 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege FEV 1 >=35%
und <50% des Sollwertes
ND F17.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Schädlicher Gebrauch
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.3 Pulmonale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]
B AA.31.- 6-Minuten-Gehtest
B 33.24.11 Tracheobronchoskopie (flexible) (starr) mit bronchoalveolärer Lavage
B 93.9G.11 Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Ersteinstellung, innerhalb von 3 Tagen
B 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz, nach Anzahl Behandlungstage.

Beispiel 4: Kardiale Rehabilitation

Verlegung eines Patienten aus der Akutklinik nach subendokardialem Herzinfarkt bei koronarer 2-Gefäss-Krankheit. Er leidet an behandlungsrelevanter, ernährungsbedingter morbider Adipositas mit einem BMI von 43.5.

Kodierung:

HD I21.4 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt
ND I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäss-Erkrankung
ND E66.02 Adipositas durch übermässige Kalorienzufuhr, Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.4 Kardiale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]

Beispiel 5: Muskuloskelettale Rehabilitation

Ein Patient wird vom Hausarzt zur stationären Rehabilitation zugewiesen. Er leidet an posttraumatischer Kniearthrose und in Folge an entlastungsbedingten Kreuzschmerzen. In die stationäre Behandlung fliesst die Abklärung und Behandlung eines Diabetes mellitus ein. Im Zentrum der rehabilitativen Massnahmen stehen die analgetische Behandlung und muskuläre Rekonditionierung/Kräftigung durch Physiotherapie.

Kodierung:

HD M17.3 Sonstige posttraumatische Gonarthrose
ND M54.5 Kreuzschmerz
ND E11.90 Diabetes mellitus, Typ 2: ohne Komplikationen: nicht als entgleist bezeichnet
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.5 Muskuloskelettale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]
Beispiel 6: Internistische und onkologische Rehabilitation

Eine Patientin mit metastasiertem (Lymphknoten mehrerer Regionen) Bronchus-Karzinom des linken Oberlappens tritt zur stationären Rehabilitation im Anschluss an die akutstationäre Hospitalisation ein. Die im Akutspital begonnene Verabreichung einer niedrigkomplexen Chemotherapie und die notwendige Gabe von nicht modifizierten Antikörpern im Rahmen einer Immuntherapie werden während der Rehabilitation einmal ambulant (im Akutspital) weitergeführt.

Ziel der rehabilitativen Behandlung ist eine Verbesserung des Allgemeinbefindens im Sinne einer Rekonditionierung.

Die Kodierung erfolgt in diesem Fall unter Berücksichtigung der Kodierregel

P00m externe ambulante Leistungen

Daher sind die nicht komplexe Chemotherapie und die Immuntherapie nicht im stationären Fall zu kodieren.

Kodierung:

HD C34.1 Bösartige Neubildung: Oberlappen (-Bronchus)
L 2
ND C77.8 Sekundäre bösartige Neubildung von Lymphknoten mehrerer Regionen
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.6 Internistische und onkologische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]

Beispiel 7: Pädiatrische Rehabilitation

Übertritt eines Kindes aus Akutspital zur Rehabilitation mit Status nach Enzephalomyelitis und persistierenden krankheitsbedingten hirnorganischen Dysfunktionen, Funktionsdefiziten und rezidivierenden epileptischen Anfällen.

Alle Kriterien für eine pädiatrische Rehabilitation sind erfüllt.

Zur Rehabilitationssteuerung werden periodisch diagnostische Massnahmen erbracht.

Kodierung:

HD G04.9 Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis, nicht näher bezeichnet
ND G40.8 Sonstige Epilepsien
ND F06.8 Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung
des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.7 Pädiatrische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]
Beispiel 8: Geriatrische Rehabilitation

Ein multimorbider Patient tritt im Anschluss an die Behandlung im Akutspital zur Rehabilitation ein. Er leidet an Rückenschmerzen aufgrund Spinalkanalstenose begleitet von radikulären schmerzhaften Ausstrahlungen und Lähmungserscheinungen.

Alle im Beispiel aufgeführten akutsomatischen Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Dokumentation weiterhin vor und benötigen für die Kodierung einen Aufwand > 0 gemäss Kodierregel G 54. Andere Kodierregeln und Hinweise im Medizinischen Kodierungshandbuch sind zu beachten.

Während der Rehabilitation erfolgt ein Hausbesuch zur Abklärung der häuslichen Situation und zum Festlegen von weiteren Rehabilitationszielen und notwendigen Massnahmen.

Kodierung:

HD M48.06 Spinal(kanal)stenose: Lumbalbereich
ND G55.3* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
(M45 - M46†, M48.-†, M53 - M54†)
ND E03.9 Hypothyreose, nicht näher bezeichnet
ND I50.13 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
ND E11.72† Diabetes mellitus Typ 2, mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
ND N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3
ND I10.00 Benigne essentielle Hypertonie: ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND E44.1 Leichte Energie- und Eiweissmangelernährung
ND E55.9 Vitamin-D-Mangel, nicht näher bezeichnet
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.8 Geriatrische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]
B 93.89.D2 Diagnostischer Hausbesuch als Teil einer akutrehabilitativen oder rehabilitativen Abklärung, Dauer von mehr
als 4 Stunden bis 6 Stunden

Beispiele für BB.3-Kodes

Beispiel 1

Eine Patientin mit bekannter Anorexia nervosa vom aktiven Typ, erhält eine psychosomatische Rehabilitation, weil sie unter Angstzuständen leidet und trotz ihres Wunsches, wieder zu arbeiten, Schwierigkeiten hat, die vorgeschlagenen Anpassungen ihrer Tagesabläufe und ihrer Ernährung zu akzeptieren. Um die schrittweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz zu fördern, muss der Verlust an Muskelmasse berücksichtigt werden. Sie erhielt während des psychosomatischen Rehabilitationsaufenthalts, aufgrund von Selbstgefährdung, an zwei Tagen, je drei stundenlang eine 1:1-Betreuung.

Kodierung:

HD F50.01 Anorexia nervosa, mit Massnahmen zur Gewichtsreduktion

B BA.2 Psychosomatische Rehabilitation
B BB.31.11 1:1 Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag
B BB.31.11 1:1 Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag

Beispiel 2

Ein Patient tritt nach akutem Myokardinfarkt zur Rehabilitation ein. Ein postinterventioneller Wundinfekt wird therapiert.

Die Wundpflege an zwei Tagen des Rehabilitationsaufenthalts erfordert eine Gesamtminutenzahl von mehr als 60 Minuten für jeden der beiden Tage. Alle Kriterien für eine kardiale Rehabilitation sind erfüllt.

Kodierung:

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand.
ND L08.8 Sonstige näher bezeichnete lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut

B BA.4 Kardiale Rehabilitation
B BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag
B BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag

Beispiele für BB.4-Kodes

Beispiel 1

Ein Patient wird zur muskuloskelettalen Rehabilitation in eine Rehabilitationsabteilung verlegt, nachdem er zwei Wochen lang auf einer akutsomatischen Station betreut worden war, weil er eine Fraktur des rechten Oberschenkelhalses mit Verletzung der Oberschenkelarterie erlitten hatte.

Der Patient weist weiterhin Schwankungen der Vitalparameter (Atemfrequenz, Blutdruck) und Schwankungen des Bewusstseinszustands auf. In diesem Fall sind alle drei der möglichen Funktionsstörungen gegeben.

Die Eintrittsabklärung ergab einen Barthel-Index von 50 Punkten. Die Erhebung des Frührehabilitations-Barthel-Index (FRB) nach Schönle ergibt zu Beginn der Überwachungsrehabilitation, eine Punktzahl von - 25. Die Bewertung des erweiterten Barthel-Index (EBI) ergibt eine Punktzahl von 30 Punkten.

Während des Aufenthalts zur muskuloskelettalen Rehabilitation benötigte der Patient in der ersten Woche (7 Tage) eine Überwachung mit Arztvisiten an 5 Tagen.

Alle Kriterien der muskuloskelettale Rehabilitation sind bezogen auf den ganzen Fall erfüllt. Die durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche betragen 560 Minuten. Dies entspricht dem Kode BA.52.

In Verbindung mit den funktionellen Einschränkungen, die zu einem Stimmungstief führten, erhielt der Patient eine 1:1-Betreuung, die einmal für zwei Stunden durchgeführt wurde.

Kodierung:

HD S72.00 Fraktur des Femurs, Teil nicht näher bezeichnet
L 1
ND U50.30 Mittelschwere motorische Funktionseinschränkung, Barthel-Index: 40 - 55 Punkte
ND U51.10 Mittlere kognitive Funktionseinschränkung, Erweiterter Barthel-Index: 20 - 65 Punkte
ND U52.1 Frührehabilitations-Barthel-Index: -75 bis 30 Punkte

B BA.52 Muskuloskelettale Rehabilitation, mit durchschnittlich 450 bis weniger als 565 Therapieminuten pro Woche
B BB.41.12 Überwachungsrehabilitation, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
B BB.31.11 1:1-Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag

Beispiel 2

Während eines neurologischen Rehabilitationsaufenthalts nach einem Hirninfarkt zeigt der Patient in der zweiten Woche des Krankenhausaufenthalts eine lebensbedrohliche Fluktuation der Vitalparameter (Blutdruck, Herzfrequenz, Temperatur und Sauerstoffsättigung) aufgrund einer Aspirationspneumonie beidseitig.

Die Überwachung erfolgte kontinuierlich über drei Tage, abgesehen von einer 60-minütigen Unterbrechung am ersten Tag, um eine Röntgenaufnahme des Thorax durchzuführen. Am ersten Tag fanden vier Arztbesuche statt, am zweiten Tag drei und am dritten Tag zwei.

Der Rest des stationären Aufenthalts zur neurologischen Rehabilitation verlief bei stabilen Vitalparametern. Die durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche bezogen auf den ganzen Fall betragen 680 Minuten. Dies entspricht dem Kode BA.13.

Kodierung:

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
ND J69.0 Aspirationsbronchopneumonie
L 0
ND U69.01! Im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Aufnahme auftritt

B BA.13 Neurologische Rehabilitation, mit durchschnittlich 675 bis weniger als 845 Therapieminuten pro Woche
B BB.42.14 Intensive Überwachung in der Rehabilitation, von mehr als 48 Stunden bis 72 Stunden

Anhang

Entgleister Diabetes mellitus

An fünfter Stelle werden angegeben:

0 für nicht als entgleist bezeichneter Diabetes mellitus

1 für als entgleist bezeichneter Diabetes mellitus

2 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

3 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet

4 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet

5 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet

Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Kombinationen der jeweiligen 4-stelligen Kodes mit den fünften Stellen medizinisch sinnvoll sind. Weder bei Diabetes mellitus Typ 1 noch bei Diabetes mellitus Typ 2 ist der Blutzuckerspiegel zum Zeitpunkt der Aufnahme als Kontrollindikator für die Diagnose «entgleister Diabetes mellitus» zu nehmen. Die Einstufung als «entgleist» oder «nicht entgleist» wird generell in Kenntnis des gesamten Behandlungsverlaufs vorgenommen (retrospektiv). Der Begriff «entgleist» bezieht sich dabei auf die Stoffwechsellage.

Kriterien für den entgleisten Diabetes mellitus (besprochen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie):

  • Rezidivierende Hypoglykämien unter 3 mmol/l mit Symptomen, mit dreimal tgl Blutzucker (BZ)-Kontrollen und Therapieanpassung oder
  • stark schwankende BZ-Werte (Diff. mind. 5 mmol/l) mit dreimal tgl BZ-Kontrollen und Therapieanpassung oder
  • deutlich überhöhtes HBA1c (> 9%) während der letzten 3 Mo und dreimal tgl BZ-Kontrollen und/oder
  • mindestens dreimal Werte > 15 mmol/l mit mehrfacher Therapieanpassung
  • bei Werten < 15 mmol/l aber aufwändigem Management mit an mehreren Tagen mehr als dreimal tgl BZ und dokumentiertem Nachspritzen

Auswahl von Diagnosen, die zum klinischen Bild des diabetischen Fusssyndroms gehören können:

1. Infektion und/oder Ulkus

Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an Extremitäten L02.4

Phlegmone an Zehen L03.02

Phlegmone an der unteren Extremität L03.11

Hinweis: Die folgenden Viersteller zu L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone verschlüsseln an fünfter Stelle die Lokalisation der Druckstellen (siehe ICD-10-GM):

Dekubitus, Stadium 1 L89.0–

Dekubitus, Stadium 2 L89.1–

Dekubitus, Stadium 3 L89.2–

Dekubitus, Stadium 4 L89.3–

Dekubitus, Stadium nicht näher bezeichnet L89.9–

Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert L97

Malum perforans pedis L98.4

Osteomyelitis M86.–

2. Periphere vaskuläre Erkrankung

Atherosklerose der Extremitätenarterien, ohne Beschwerden I70.20

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit

belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke 200 m und mehr I70.21

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit

belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m I70.22

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen I70.23

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration I70.24

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän I70.25

3. Periphere Neuropathie

Diabetische Polyneuropathie G63.2*

Autonome Neuropathie bei endokrinen und Stoffwechselkrankheiten G99.0*

4. Deformitäten

Hallux valgus (erworben) M20.1

Hallux rigidus M20.2

Sonstige Deformität der Grosszehe (erworben) M20.3

Sonstige Hammerzehe(n) (erworben) M20.4

Sonstige Deformitäten der Zehen (erworben) M20.5

Flexionsdeformität, Knöchel und Fuss M21.27

Hängefuss (erworben), Knöchel und Fuss M21.37

Plattfuss [Pes planus] (erworben) M21.4

Erworbener Klauenfuss und Klumpfuss, Knöchel und Fuss M21.57

Sonstige erworbene Deformitäten des Knöchels und des Fusses M21.67

Sonstige näher bezeichnete erworbene Deformitäten der Extremitäten,

des Knöchels und des Fusses M21.87

5. Frühere Amputation(en)

Verlust des Fusses und des Knöchels, einseitig, Zehe(n), auch beidseitig Z89.4

Verlust der unteren Extremität unterhalb oder bis zum Knie, einseitig Z89.5

Verlust der unteren Extremität oberhalb des Knies, einseitig Z89.6

(Teilweiser) Verlust der unteren Extremität, beidseitig Z89.7

Exkl.: Isolierter Verlust der Zehen, beidseitig (Z89.4)

HIV/AIDS: CDC-Klassifikation (1993)

Die Laborkategorien 1 bis 3

1: ab 500/µl CD4-Lymphozyten

2: 200 – 499/µl CD4-Lymphozyten

3: < 200/µl CD4-Lymphozyten

Die klinischen Kategorien A bis C

Kategorie A

  • Asymptomatische HIV-Infektion
  • Persistierende generalisierte Lymphadenopathie (LAS)
  • Akute, symptomatische (primäre) HIV-Infektion (auch in der Anamnese)

Kategorie B

Krankheitssymptome oder Erkrankungen, die nicht in die AIDS-definierende Kategorie C fallen, dennoch aber der HIV-Infektion ursächlich zuzuordnen sind oder auf eine Störung der zellulären Immunabwehr hinweisen:

  • Bazilläre Angiomatose
  • Oropharyngeale Candida-Infektion
  • Vulvovaginale Candida-Infektionen, die entweder chronisch (länger als ein Monat) oder nur schlecht therapierbar sind
  • Zervikale Dysplasien oder Carcinoma in situ
  • Konstitutionelle Symptome wie Fieber über 38,5 Grad Celsius oder länger als vier Wochen bestehende Diarrhöe
  • Orale Haarleukoplakie
  • Herpes Zoster bei Befall mehrerer Dermatome oder nach Rezidiven in einem Dermatom
  • Idiopathische thrombozytopenische Purpura
  • Listeriose
  • Entzündungen des kleinen Beckens, besonders bei Komplikationen eines Tuben- oder Ovarialabszesses
  • Periphere Neuropathie

Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen)

  • Pneumocystis jirovecii-Pneumonie
  • Toxoplasma-Enzephalitis
  • Ösophageale Candida-Infektion oder Befall von Bronchien, Trachea oder Lunge
  • Chronische Herpes simplex, -Ulcera oder Herpes-Bronchitis, -Pneumonie oder -Ösophagitis
  • CMV-Retinitis
  • Generalisierte CMV-Infektion (nicht von Leber oder Milz)
  • Rezidivierende Salmonellen-Septikämien
  • Rezidivierende Pneumonien innerhalb eines Jahres
  • Extrapulmonale Kryptokokken-Infektionen
  • Chronische intestinale Kryptosporidien-Infektion
  • Chronische intestinale Infektion mit Isospora belli
  • Disseminierte oder extrapulmonale Histoplasmose
  • Tuberkulose
  • Infektionen mit Mykobakterium avium complex oder M. kansasii, disseminiert oder extrapulmonal
  • Kaposi-Sarkom
  • Maligne Lymphome (Burkitt´s, immunoblastisches oder primär zerebrales Lymphom)
  • Invasives Zervix-Karzinom
  • HIV-Enzephalopathie
  • Progressiv multifokale Leukenzephalopathie
  • Wasting-Syndrom

Mangelernährung

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Erwachsenen

  • E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung

Eine erhebliche Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore (Nutritional Risk Screening*) von mindestens 5

und

• BMI < 18.5 kg/m2 bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 1 Monat und reduzierter Allgemeinzustand

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt praktisch keine Nahrung zugeführt** (0–25% des Bedarfs) (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 3).

  • E44.0 Mässige Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine mässige Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore von mindestens 4

und

• BMI 18.5 – 20,5 kg/m2 bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 2 Monaten und reduzierter Allgemeinzustand

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt weniger als die Hälfte des Bedarfs zugeführt ** (zwischen 25–50% des Bedarfs) (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 2).

  • E44.1 Leichte Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine leichte Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore von mindestens 3

und

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 3 Monaten

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt weniger als 50–75% des Bedarfs zugeführt** (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 1).

Tabelle zur Erläuterung der Zuordnung der ICD-Mangelernährungsdiagnose:
Grad der Verschlechterung des Ernährungszustandes123
NRS-Gesamtscore*≥ 5E44.1E44.0E43
4E44.1E44.0E44.0
3E44.1E44.1E44.1
* Modifiziert nach Kondrup Guidelines for Nutrition Risk Screening 2002. Clin Nutr (2003); 22(3): 321 – 336** Nahrungszufuhr entspricht jeglicher Ernährungsform (parenteral, enteral, per os).

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Kindern

Die Definitionen sind für Kinder und Jugendliche im Alter von 1 – 16 Jahre gültig. Im Säuglingsalter (0 – 12 Monate) ist der PYMS (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score*) nicht anwendbar und es reicht für die Diagnosestellung, wenn eines der drei Argumente erfüllt wird.

  • E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung

Eine erhebliche Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 4

und 2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge ≥ – 3 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 0.5 WHO Perzentilenkurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) < 70% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI ≥ – 3 SD z-Score unter dem entsprechenden Wert für Alter und Geschlecht bzw. < P 0.5 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 10% bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (0–25% des Bedarfs)

  • E44.0 Mässige Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine mässige Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 3

und 2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge – 2 bis – 2,9 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 3 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) 70–79% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI – 2 bis – 2.9 SD z-Score unter dem entsprechenden Wert für Alter und Geschlecht (BMI Perzentilen) bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 7,5% bei reduziertem Allgemeinzustand oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (26–50% des Bedarfs)

  • E44.1 Leichte Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine leichte Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamcore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 2 und

2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge – 1 bis – 1,9 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 16 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) 80–89% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI – 1 bis – 1.9 SD z-Score des entsprechenden Wertes für Alter und Geschlecht bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 5% bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (51–75% des Bedarfs)

Grundlagen G00 – G55

G00 Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) und medizinische Kodierung

G01n Geschichte

Der Verband schweizerischer Krankenanstalten VESKA, als Vorgänger der H+ Die Spitäler der Schweiz, sammelte bereits seit 1969 Daten im Rahmen eines Projektes Spitalstatistik. Die Diagnosen und Behandlungen wurden mit den VESKA-Kodes kodiert, die auf der ICD-9 basierten. Daraus resultierte eine Statistik für die Spitäler. Die Daten waren auf nationaler Ebene nicht repräsentativ, da sich nur einige Kantone für die Erhebung der Daten gesetzlich verpflichteten.

1997/1998 wurde eine Reihe von Statistiken der stationären Betriebe des Gesundheitswesens auf nationaler Ebene ins Leben gerufen. Diese basieren auf das Bundesstatistikgesetz (BstatG, SR 431.01) vom 09. Oktober 1992 und der zugehörigen Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) vom 30. Juni 1993. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt und veröffentlicht seither Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser (MS), die über Patientinnen und Patienten in den Schweizer Spitälern Auskunft geben.

Diese Erhebung wird durch eine administrative Statistik der Krankenhäuser / Krankenhausstatistik (KS) ergänzt. Gleichzeitig erhoben aber auch die Tariforganisation SwissDRG AG, Krankenversicherungen, der Spitalverband H+, die Kantone und das BAG Daten zu denselben Inhalten. Mit der Nationalen Datenbewirtschaftung (NaDB) beschloss der Bundesrat am 27. September 2019 eine Strategie zur Vereinheitlichung und Vereinfachung solcher Prozesse. Das Ziel der Strategie ist die einmalige Erhebung der Daten und deren Mehrfachnutzung. Mit dem Projekt «Spitalstationäre Gesundheitsversorgung» (SpiGes) wurde dieses Vorhaben für die stationären Spitaldaten als Pilotprojekt im Rahmen des NaDB-Programms umgesetzt.

Die Daten der MS, der Fallkostenstatistik (FKS) sowie Teile der KS werden ab 2025 einheitlich erhoben und allen Berechtigten gemäss ihren Nutzungsrechten durch das BFS zur Verfügung gestellt.

Die damit verbundene Datenerfassung erfolgt gemäss SpiGes ab dem 01. Januar 2024.

Eine Statistik der sozialmedizinischen Institutionen mit administrativen Daten und Angaben zu den Klientinnen und Klienten der Alters- und Pflegeheime, der Heime für Behinderte, der Heime für Suchtkranke und der Betriebe für Personen mit psychosozialen Problemen vervollständigen das Angebot im stationären Bereich.

Die Kodierung der Diagnosen und Behandlungen in den Spitälern ist ein essenzieller Baustein für die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie ist der Gesundheitszustand der Bevölkerung, mit welchen gesundheitlichen Problemen ist sie konfrontiert und wie schwerwiegend sind die Probleme?
  • Wie verteilen sich die Probleme auf unterschiedliche Anteile der Bevölkerung (nach Alter, Geschlecht und weiteren Angaben, die nach heutigem Wissen zu Unterschieden führen, wie zum Beispiel Bildung, Migration, …)?
  • Welchen Einfluss haben die Lebensumstände und die Lebensweise auf die Gesundheit?
  • Welche Leistungen der Gesundheitsversorgung werden in Anspruch genommen? Wie verteilt sich die Inanspruchnahme auf unterschiedliche Anteile der Bevölkerung?
  • Wie entwickeln sich die Kosten und die Finanzierungsströme?
  • Über welche Ressourcen verfügt das Gesundheitswesen (Infrastruktur, Personal, Finanzen) und welche Dienstleistungen bietet es an?
  • Welchen Bedarf an Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gibt es aktuell und wie wird er sich voraussichtlich entwickeln?
  • Welches sind die Folgen/Auswirkungen von Massnahmen, die auf politischer Ebene getroffen werden?

G02m Organisation

Die Sektion Gesundheitsversorgung GESV des Bundesamtes für Statistik ist für die Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) verantwortlich. Die statistischen Ämter der Kantone, die Statistikabteilungen der Gesundheitsdirektionen der Kantone koordinieren kantonsweit die Datenerhebung in den Spitälern. Diese Stellen informieren die Leistungserbringer über die Fristen zur Datenlieferung und überwachen deren Einhaltung. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Lieferfristen sowie die Qualitätsprüfung, Plausibilisierung und Freigabe auf der SpiGes Plattform.

Die Spitäler sammeln die Daten der Patientinnen und Patienten an zentraler Stelle. Sie erstellen den Datensatz mit den kodierten Diagnose- und Behandlungsangaben. Sie sind gesetzlich zur Bereitstellung der Daten verpflichtet. Das BFS informiert die kantonalen Erhebungsstellen über die zu liefernden Daten, das Format der Daten und wie diese übermittelt werden müssen. Die Kantone sind verpflichtet, diese Informationen den Spitälern weiterzuleiten. Die Vorgaben sind auch auf der Webseite des BFS veröffentlicht.

G03m Gesetzliche Grundlagen

Die Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) basiert auf dem BStatG sowie der Statistikerhebungsverordnung, die die Vorschriften über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes enthalten und sich auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG, SR 832.10) stützt.

Das BStatG bestimmt, dass die Einrichtung von Gesundheitsstatistiken eine Aufgabe auf nationaler Ebene ist (Art. 3 Abs. 2b), die die Zusammenarbeit von Kantonen, Gemeinden und anderen involvierten Partnern erfordert. Der Bundesrat kann nach Artikel 6 Abs. 4 die Teilnahme an einer Erhebung als obligatorisch erklären.

Im Anhang der Statistikerhebungsverordnung werden die für die verschiedenen statistischen Erhebungen verantwortlichen Organe benannt. Jede nationale statistische Erhebung wird im Anhang einzeln beschrieben. Im Falle der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) wurde das BFS als für die Erhebung verantwortliches Organ bestimmt. Die Verordnung präzisiert auch die Bedingungen für die Umsetzung, unter anderem den verpflichtenden Charakter dieser Erhebung. Sie bestimmt, dass für die Erfassung der Diagnosen die Klassifikation ICD und der Behandlungen die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) zu verwenden sind.

Neben dem BStatG bestimmt auch das KVG die Erhebung. Nach dem KVG sind die Spitäler und die Geburtshäuser verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, «um die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen» (Art. 59a Abs. 1). Die Daten werden stellvertretend für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom BFS erhoben und die Angaben sind von den Leistungserbringern kostenlos zur Verfügung zu stellen (Art. 59a Abs. 2 u. 3). Ausserdem bestimmt das KVG, dass das BFS die Angaben dem Bundesamt für Gesundheit, dem Eidgenössischen Preisüberwacher, dem Bundesamt für Justiz, den Kantonen und Versicherern sowie einigen anderen Organen je Leistungserbringer zur Verfügung stellt (Art. 59a Abs. 3 KVG). Die Daten werden vom BAG pro Kategorie oder pro Leistungserbringer (pro Spital) veröffentlicht. Resultate, die die Patientinnen und Patienten betreffen, werden nur anonym veröffentlicht, so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.

G04m Ziele der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes)

  • Die epidemiologische Überwachung der Bevölkerung soll ermöglicht werden (Spitalpopulation). Die Daten liefern wichtige Informationen über die Häufigkeit wichtiger Krankheiten, die zu Spitalaufenthalten führen und ermöglichen die Planung und gegebenenfalls die Anwendung von präventiven oder therapeutischen Massnahmen.
  • Die Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems soll in einem jährlichen Rhythmus möglich sein.
  • Die Wirtschaftlichkeit der Spitäler kann mit den SpiGes Daten gemäss den geltenden Methoden verglichen werden. Diese Vergleiche können für die Verhandlung, Festsetzung und Beurteilung der Tarife genutzt werden.
  • Ausserdem erlauben die erhobenen Daten eine allgemeine Analyse der von den Spitälern erbrachten Leistungen und ihrer Qualität. Als Beispiel ist die Häufigkeit bestimmter Operationen oder die Häufigkeit von Rehospitalisierungen bei bestimmten Diagnosen oder Behandlungen zu werten.
  • Die Daten erlauben es auch, einen Überblick über die Versorgungslage im Bereich der Spitäler zu erhalten. Zum Beispiel können Einzugsgebiete einzelner Spitäler dargestellt werden. Damit dienen die Daten der Versorgungsplanung auf kantonaler und interkantonaler Ebene. Es werden Daten für die Erforschung spezieller Fragestellungen und für die interessierte Öffentlichkeit geliefert.

G05m Anonymisierung der Daten

Das BFS darf gemäss Art. 153c AHVG die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden. Dabei werden sämtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Personendaten eingehalten. Es werden umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anonymität der Personendaten getroffen. So werden z.B. die Personenidentifikatoren (AHV-Nummer) in einem separaten File übermittelt und auf der Plattform umgehend anonymisiert.

G06m Der medizinische Datensatz, Definitionen und Variablen

Seit der Einführung von SpiGes werden die Variablen im KHB mit dem entsprechendem Variablennamen benannt.

Die Daten der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) enthalten verschiedene Datensätze (Tabellen) mit unterschiedlicher Granularität.

Im Zentrum steht die Tabelle «Falldaten», die Informationen umfasst, die einmal pro Fall vorliegt. Weitere Tabellen sind «Diagnosen», «Behandlungen», «Medikamente», «Rechnung», «KTR», «Operierende» und «Patientenbewegungen». Die Tabelle «Personenidentifikatoren» hat zwar den gleichen Detailierungsgrad wie die Falldaten, sie ist jedoch aus Datenschutzgründen in einem separaten File zu liefern. Die Zusammenhänge der Tabellen können der folgenden Abbildung entnommen werden:

Nicht alle Variablen müssen für alle Fälle (Zeilen) ausgefüllt werden. Für jede Variable ist in der Schnittstellenbeschreibung angegeben, wann sie ausgefüllt werden muss. So müssen z.B. die Angaben für Neugeborene oder Psychiatriepatienten nur für entsprechende Fälle ausgefüllt werden.

Daneben kann die kantonale Erhebungsstelle weitere Auflagen machen, unter anderem einen Kantonsdatensatz einfordern. Kantonale Vorgaben werden nicht durch das BFS beschrieben und hier auch nicht weiter ausgeführt.

Eine Beschreibung der Variablen und der Schnittstelle findet sich auf der Webseite des Bundesamtes für Statistik:

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitswesen/projekt-spiges.html

G10n Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes), die Patientenklassifikationssysteme SwissDRG, TARPSY und ST Reha

Seit 2012 wurde die Vergütung der Spitäler auf eidgenössischer Ebene schrittweise auf das Fallpauschalensystem, resp. Tagespauschalensystem umgestellt – zuerst für akutsomatische Leistungen (SwissDRG, 2012), dann für psychiatrische Leistungen (TARPSY, 2018) und zuletzt für die Leistungen der Rehabilitation (ST Reha, 2022). Beim Fallpauschalensystem wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie z.B. Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen, Alter und Geschlecht etc. einer Fallgruppe (DRG) zugeordnet und pauschal vergütet.

Im Falle von ST Reha und TARPSY wird ausserdem die stationäre Aufenthaltsdauer herangezogen. Aus diesem Grund erhält die medizinisch-pflegerische Dokumentation und Kodierung eine direkte Vergütungsrelevanz für die Spitäler. Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für die jährlichen Weiterentwicklungen der drei Tarifstrukturen.

Folglich muss nach den gültigen Kodierungsinstrumenten (Kodierungshandbuch, CHOP und ICD-10-GM, Rundschreiben und offiziellen Kommunikationen) kodiert werden.

Unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha muss jeder Fall vollständig kodiert werden. Es ist nicht zulässig, Diagnosen oder Prozeduren zur Beeinflussung der Gruppierung wegzulassen oder hinzuzufügen, um spezielle Pauschalen anzusteuern mit dem Ziel, einen höheren Erlös und/oder eine Eingruppierung in eine spezielle Spitalplanungsleistungsgruppe (SPLG) zu erreichen. Siehe auch Punkt 1.4 der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha der SwissDRG AG.

Im Rahmen der Pflege und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen werden die Klassifikationen und Kodierungsrichtlinien angepasst und präzisiert.

Das DRG-Klassifikationssystem sowie die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen Definitionshandbuch beschrieben. Das Dokument Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha beschreibt den Anwendungsbereich und die Abrechnungsbestimmungen von SwissDRG (genannt Abrechnungsregeln). Dasselbe gilt für die Tarifsysteme ST Reha und TARPSY.

G20 Die Klassifikationen (ICD-10-GM und CHOP)

G21n ICD-10-GM

Einführung

Das vorrangige Ziel einer Klassifikation besteht in der Verschlüsselung der Diagnosen oder der Behandlungen, um durch diese Abstraktion die statistische Analyse der Daten zu ermöglichen. «Eine statistische Krankheitsklassifikation sollte einerseits spezifische Krankheitsentitäten identifizieren können, sie sollte andererseits aber auch die statistische Darstellung von Daten für grössere Krankheitsgruppen erlauben, um so nutzbringende und verständliche Informationen zugängig zu machen» (ICD-10-WHO, Band 2, Kapitel 2.3).

Eine Klassifikation, die eine Methode der Verallgemeinerung ist, wie William Farr im 19. Jahrhundert feststellte, muss die Zahl der Rubriken einschränken und dennoch alle bekannten Krankheiten umfassen. Dies schliesst notwendigerweise einen Informationsverlust ein. Dementsprechend kann die Realität in der Medizin mit einer Klassifikation nicht absolut realitätsgetreu abgebildet werden.

Die Klassifikation ICD-10 wurde entwickelt, um die Analyse und den Vergleich von Daten zur Mortalität und Morbidität zu ermöglichen. Für eine solche Interpretation ist ein Instrument zur Verschlüsselung von Diagnosen unerlässlich. Die ICD-10-Version, die in der Schweiz seit 1. Januar 2025 zur Kodierung der Diagnosen verwendet wird, ist die ICD-10-GM 2024 (German Modification).

Geschichte

William Farr, Leiter des Statistischen Amtes für England und Wales, sowie Marc d’Espine aus Genf setzten sich zu ihrer Zeit intensiv für die Entwicklung einer einheitlichen Klassifikation der Todesursachen ein. Das von Farr vorgeschlagene Modell einer Klassifikation der Krankheiten nach fünf Gruppen (epidemiologische Krankheiten, konstitutionelle (allgemeine) Krankheiten, nach der Lokalisation klassifizierte Krankheiten, Entwicklungskrankheiten und Folgen von Gewalteinwirkungen) liegt der Struktur der ICD-10 zugrunde. 1893 legte Jacques Bertillon, Leiter des Statistischen Amtes der Stadt Paris, der Konferenz des Internationalen Statistischen Instituts seine Klassifikation «Internationale Nomenklatur der Todesursachen» vor. Die Klassifikation wurde angenommen und sollte alle zehn Jahre revidiert werden. 1948 wurde diese Klassifikation von der Weltgesundheitsorganisation angenommen.

Bei der 9. Revision der Klassifikation, ICD-9, wurde 1975 eine fünfte Stelle bei den Kodes und das Kreuz-Stern-System eingeführt. 1993 wurde die 10. Revision der Klassifikation validiert, mit der die alphanumerische Struktur der Kodes eingeführt wurde. Es existieren verschiedene Ländermodifikationen der ICD-10, die hauptsächlich zu Abrechnungszwecken erstellt wurden. In der Schweiz wird seit 01.01.2009, resp. 01.01.2010, die GM (German Modification) Version der ICD-10 für die Morbidität verwendet.

Struktur

Die Kodes der Klassifikation ICD-10-GM weisen eine alphanumerische Struktur auf, die sich aus einem Buchstaben an der ersten Stelle gefolgt von zwei Ziffern, einem Punkt und einer bzw. zwei Dezimalstellen (z.B. K38.1, S53.10) zusammensetzt.

Die ICD-10-GM besteht aus zwei Bänden: dem systematischen und dem alphabetischen Verzeichnis.

Systematisches Verzeichnis

Das systematische Verzeichnis der ICD-10-GM ist in 22 Kapitel unterteilt. Die siebzehn ersten Kapitel beschreiben Krankheiten, das Kapitel XVIII enthält Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, das Kapitel XIX die Verletzungen und Vergiftungen, das Kapitel XX (das eng mit dem Kapitel XIX verbunden ist) die äusseren Ursachen von Morbidität und Mortalität. Das Kapitel XXI betrifft hauptsächlich Faktoren, die zur Inanspruchnahme von Einrichtungen des Gesundheitswesens führen. Im Kapitel XXII finden sich «Schlüsselnummern für besondere Zwecke». Dies sind Zusatzkodes zur genaueren Spezifizierung von anderenorts klassifizierten Krankheiten, Klassierungen von Funktionseinschränkungen usw.

Tabelle der Kapitel mit den entsprechenden Kategorien
KapitelTitelKategorien
IBestimmte infektiöse und parasitäre KrankheitenA00 – B99
IINeubildungenC00 – D48
IIIKrankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des ImmunsystemsD50 – D90
IVEndokrine, Ernährungs- und StoffwechselkrankheitenE00 – E90
VPsychische und VerhaltensstörungenF00 – F99
VIKrankheiten des NervensystemsG00 – G99
VIIKrankheiten des Auges und der AugenanhangsgebildeH00 – H59
VIIIKrankheiten des Ohres und des WarzenfortsatzesH60 – H95
IXKrankheiten des KreislaufsystemsI00 – I99
XKrankheiten des AtmungssystemsJ00 – J99
XIKrankheiten des VerdauungssystemsK00 – K93
XIIKrankheiten der Haut und der UnterhautL00 – L99
XIIIKrankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des BindegewebesM00 – M99
XIVKrankheiten des UrogenitalsystemsN00 – N99
XVSchwangerschaft, Geburt und WochenbettO00 – O99
XVIBestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode habenP00 – P96
XVIIAngeborene Fehlbildungen, Deformitäten und ChromosomenanomalienQ00 – Q99
XVIIISymptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sindR00 – R99
XIXVerletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer UrsachenS00 – T98
XXÄussere Ursachen von Morbidität und MortalitätV01! – Y84!
XXIFaktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führenZ00 – Z99
XXIISchlüsselnummern für besondere ZweckeU00 – U99

Jedes Kapitel ist in Blöcke eingeteilt, die aus dreistelligen Kategorien bestehen (ein Buchstabe und zwei Zahlen). Ein Block entspricht einer Gruppe von Kategorien. Die Letzteren entsprechen bestimmten Affektionen oder Gruppen von Krankheiten, die Gemeinsamkeiten aufweisen.

Die Subkategorien: Die Kategorien werden in vierstellige Subkategorien unterteilt. Sie erlauben die Kodierung der Lokalisation oder der Varietäten (wenn die Kategorie selbst eine bestimmte Affektion betrifft) oder bestimmter Krankheiten, wenn die Kategorie eine Gruppe von Affektionen bezeichnet.

Fünfstellige Kodes: In verschiedenen Kapiteln wurden die Kodes zur spezifischeren Verschlüsselung auf fünf Stellen erweitert.

Wichtig für die Kodierung: Nur endständige Kodes sind gültig, d.h. nur Kodes, von denen keine weitere Unterteilung existiert.

Beispiel aus der ICD-10-GM, Kapitel XI:

Block/Gruppe

Krankheiten der Appendix

(K35 – K38)

Dreistellige Kategorie

K35.–

Akute Appendizitis

Vierstellige Subkategorie

K35.2

Akute Appendizitis mit generalisierter Peritonitis

Appendizitis (akut) mit generalisierter (diffuser) Peritonitis nach Perforation oder Ruptur

K35.3–

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis

Fünfstellige Kodes

K35.30

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis ohne Performation oder Ruptur

K35.31

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis mit Performation oder Ruptur

K35.32

Akute Appendizitis mit Peritonealabszess

K35.8

Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet Akute Appendizitis ohne Angabe einer lokalisierten oder generalisierten Peritonitis

Dreistellige Kategorie

K36

Sonstige Appendizitis

Inkl.: Appendizitis: • chronisch • rezidivierend

K37

Nicht näher bezeichnete Appendizitis

Vierstellige Subkategorien

K38.–

Sonstige Krankheiten der Appendix

K38.0

Hyperplasie der Appendix

K38.1

Appendixkonkremente

Koprolith Kotstein

Appendix

K38.2

Appendixdivertikel

K38.3

Appendixfistel

K38.8

Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Appendix Invagination der Appendix

K38.9

Krankheit der Appendix, nicht näher bezeichnet

Alphabetisches Verzeichnis

Das alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM unterstützt die Verschlüsselung nach dem systematischen Verzeichnis. Massgeblich für die Kodierung ist stets das systematische Verzeichnis (siehe G30a). Das alphabetische Verzeichnis beinhaltet Suchbegriffe für Krankheiten, Syndrome, Traumata und Symptome. Am linken Rand der Spalte findet sich der Hauptbegriff, der eine Krankheit oder einen Krankheitszustand kennzeichnet, gefolgt von den nach rechts gestaffelt dargestellten Modifizierern oder Qualifizierern:

Flattern

] Leitbegriff

– Herz I49.8

– Kammer I49.0

– Vorhof I48.9

– – atypisch I48.4

– – chronisch I48.9

Modifizierer

Die Modifizierer sind Ergänzungen, die Varianten, Lokalisationen oder Spezifizierungen des Hauptbegriffes darstellen.

Typografische Vereinbarungen und Abkürzungen

Runde Klammern ( ):

Sie schliessen ergänzende Begriffe ein, die den Hauptbegriff präzisieren:

I10.–

Essentielle (primäre) Hypertonie

Inkl.: Bluthochdruck

Hypertonie (arteriell) (essentiell) (primär) (systemisch)

Sie werden zur Angabe der zutreffenden Schlüsselnummer bei Exklusiva benutzt:

H01.0

Blepharitis

Exkl.: Blepharokonjunktivitis (H10.5)

Sie werden im Titel der Gruppenbezeichnungen verwendet, um dreistellige Schlüsselnummern der Kategorien, die sie umfassen, zu bezeichnen:

Krankheiten der Appendix

(K35 – K38)

Sie schliessen den Kreuzkode bei einer Kategorie mit Stern ein und umgekehrt:

N74.2*

Syphilitische Entzündung im weiblichen Becken (A51.4†, A52.7†)

B57.0†

Akute Chagas-Krankheit mit Herzbeteiligung (I41.2*, I98.1*)

Diese Präzisierungen beinhalten keine Modifikation des Kodes.

Eckige Klammern [ ]:

Die eckigen Klammern werden in Band 1 verwendet um:

  • Synonyme oder erklärende Sätze einzuschliessen, z.B.:

A30.–

Lepra [Aussatz]

  • Auf vorangehende Bemerkungen zu verweisen, z.B.:

C00.8

Lippe, mehrere Teilbereiche überlappend

[Siehe Hinweis 5 am Anfang des Kapitels]

Doppelpunkt:

Der Doppelpunkt wird verwendet, um Begriffe aufzulisten, wenn der vorangehende Begriff nicht ganz vollständig ist:

L08.0

Pyodermie

Dermatitis:

• gangraenosa

• purulenta

• septica

• suppurativa

Strich (vertikal):

Dieses Zeichen wird verwendet, um Inklusiva und Exklusiva aufzulisten, wobei keiner der Begriffe, der vor oder nach dem Strich steht, für sich allein vollständig ist und deshalb ohne die jeweilige Ergänzung der Rubrik nicht zugeordnet werden kann:

H50.3

Intermittierender Strabismus concomitans

Intermittierend:

• Strabismus convergens

• Strabismus divergens

(alternierend) (unilateral)

Punkt Strich .– :

Wird in Band 1 verwendet. Der Strich steht für eine weitere Stelle des Kodes, z.B.:

J43.–

Emphysem

Mit dem Strich wird die Kodiererin oder der Kodierer darauf aufmerksam gemacht, dass der entsprechende detailliertere Kode in der genannten Kategorie gesucht werden muss.

Exkl. (Exklusiva):

Diese Begriffe gehören nicht zu dem ausgewählten Kode:

K60.4

Rektalfistel

Rektum-Haut-Fistel

Exkl.: Rektovaginalfistel (N82.3) Vesikorektalfistel (N32.1)

Das «Exkl.» eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese, bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch bei der Patientin, bzw. dem Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

Z.B.: Patient mit portaler Hypertonie und alkoholischer Leberzirrhose, die beide behandelt werden: hier liegt eine Konstellation wie oben beschrieben vor, beide Zustände können diagnostisch voneinander abgegrenzt werden, eine alkoholische Leberzirrhose ist nicht notwendigerweise mit einer portalen Hypertonie vergesellschaftet.

Inkl. (Inklusiva):

Diese Begriffe sind in dem ausgewählten Kode enthalten:

J15.–

Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert

Inkl.: Bronchopneumonie durch andere Bakterien als S. pneumoniae

und H. influenzae

o.n.A.:

Diese Abkürzung bedeutet «ohne nähere Angaben» und ist gleichbedeutend mit «nicht näher bezeichnet». Kodes mit diesem Modifizierer werden für Diagnosen vergeben, die nicht genauer spezifiziert sind:

N85.9

Nichtentzündliche Krankheit des Uterus, nicht näher bezeichnet Krankheit des Uterus o.n.A.

a.n.k./anderenorts nicht klassifiziert:

Sie zeigt an, dass einige genauer bezeichnete Varietäten der aufgeführten Affektionen in einem anderen Teil der Klassifikation aufgeführt sein können. Diese Bezeichnung wird in folgenden Fällen angefügt:

  • Bei Begriffen, die in Restkategorien klassifiziert werden oder bei allgemeinen Begriffen.
  • Bei Begriffen, die schlecht definiert sind.

T45.2

Vitamine, anderenorts nicht klassifiziert

Sonstige:

Die Resteklasse «Sonstige» ist dann bei der Kodierung zu verwenden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es aber in der ICD-10-GM keine eigene Klasse gibt.

E16.1

Sonstige Hypoglykämie

n.n.b./nicht näher bezeichnet:

Die Resteklasse «Nicht näher bezeichnet» ist dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff wie z.B. Katarakt, beschrieben ist und/oder eine weitere Differenzierung nach den Klassifikationskriterien der ICD-10-GM an entsprechender Stelle nicht möglich ist.

I67.9

Zerebrovaskuläre Krankheit, nicht näher bezeichnet

Siehe, siehe auch:

Finden sich im alphabetischen Teil:

  • «Siehe» bezeichnet den speziellen Begriff, auf den verwiesen wird.
  • «Siehe auch» verweist auf die Hauptbegriffe, unter denen nachgeschlagen werden sollte.

PAP – s. Papanicolaou

Abortus (s.a. Abort) O06.9

Und:

Im Titel der Kategorie bedeutet das Wort «und/oder».

I74.–

Arterielle Embolie und Thrombose

Diese Kategorie umfasst Embolien, Thrombosen und Thromboembolien.

G22l Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP)

Allgemeines

Die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) enthält die Liste der Kodes für Operationen, Prozeduren, therapeutische und diagnostische Massnahmen. Sie basiert ursprünglich auf der amerikanischen ICD-9-CM, die durch die CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Baltimore (USA) erstellt und bis 2007 unterhalten wurde. Die CHOP wird jährlich angepasst, die Version 2025 umfasst die Erweiterungen und Änderungen aus dem Antragsverfahren 2023.

Struktur

Die CHOP besteht aus zwei separaten Teilen: das alphabetische Verzeichnis und das systematische Verzeichnis. Die Struktur der Kodes ist grundsätzlich alphanumerisch, doch die meisten Kodes sind aus historischen Gründen Ziffernkodes. Sie setzen sich in der Regel aus 2 Ziffern, gefolgt von einem Punkt und anschliessend einer bis vier weiteren Ziffern zusammen (z.B. 06.4; 45.76; 93.38.10; 99.A1.12).

Es gilt zu beachten, dass nur endständige Kodes verwendet werden können.

Alphabetisches Verzeichnis

Grundlage des alphabetischen Verzeichnisses der CHOP ist das systematische Verzeichnis der CHOP. Als Quelltexte dienten die in der Systematik vorhandenen originalen medizinischen Begriffe, ohne Addition weiterer medizinischer Begriffssammlungen oder Thesauri.

Seit der CHOP 2011 wird dieses alphabetische Verzeichnis maschinell auf Grundlage einer Textpermutation erstellt und weicht somit von dem früher gewohnten Erscheinungsbild ab (siehe ausführliche Einzelheiten in der Einleitung der CHOP).

Systematisches Verzeichnis

Die Einleitung am Anfang der CHOP ist zu beachten insbesondere die technischen Bemerkungen zur Struktur und den Resteklassen.

Klassifikationsstruktur

Die einachsige schweizerische Operationsklassifikation beinhaltet 2- bis 6-stellige alphanumerische Kodes. Die Verwendung einer alphanumerischen Kodierung sowie drei Dezimalisierungsmethoden ermöglichen das Fassungsvermögen der CHOP zu steigern.

Dezimalisierung in einen unsegmentierten Hunderterblock (1 × 100), d.h. ohne Unterscheidung der dazwischen liegenden Segmente:

Dezimalisierung in einen unterteilten Hunderterblock (1 × 100), d.h. mit dazwischen liegenden Segmenten:

Dezimalisierung in (Zehn)-10-er Blöcke (10 × 10):

Znn.nn.0

Znn.nn.0

Znn.nn.0

Znn.nn.00 R n.n.bez.

Znn.nn.00 R n.n.bez.

Znn.nn.00 R n.n.bez.

Znn.nn.01 (Reserve)

Znn.nn.01 (Reserve)

Znn.nn.01 (Reserve)

Znn.nn.02 (Reserve)

Znn.nn.02 (Reserve)

Znn.nn.02 (Reserve)

…

…

…

Znn.nn.09 (Reserve)

Znn.nn.09 (Reserve)

Znn.nn.09 R sonstige

Znn.nn.10 R Beginn der Serie

Znn.nn.10 R Beginn des 1. Segmentes

Znn.nn.1

Znn.nn.11

Znn.nn.11

Znn.nn.10 R n.n.bez.

Znn.nn.12

Znn.nn.12

Znn.nn.11

…

…

…

Znn.nn.88

Znn.nn.20 R Beginn des nachfolgenden Segmentes

Znn.nn.19 R sonstige

Znn.nn.89 R Ende der Serie

Znn.nn.21

Znn.nn.2

…

…

Znn.nn.97 (Reserve)

Znn.nn.40 R Bei Bedarf weiteres Segment

Znn.nn.9

Znn.nn.98 (Reserve)

Znn.nn.41

Znn.nn.90 R n.n.bez.

Znn.nn.99 R sonstige

…

Znn.nn.91

Znn.nn.97 (Reserve)

…

Znn.nn.98 (Reserve)

Z.nn.nn.99 R sonstige

Znn.nn.99 R sonstige

In einem fortlaufenden Hunderterblock ist die Nummerierung fortlaufend von Znn.nn.10 bis Znn.nn.89.

In einem unterteilten Hunderterblock kann die Nummerierung 10er, 20er, usw.-Segmente beinhalten, z.B. für die unterschiedliche Art des operativen Eingriffes: Inzision, Exzision, Destruktion oder Rekonstruktion, usw.

Der Unterschied dieser 10er-Segmente ist bestimmt z.B. durch operative Techniken, Zugangswege oder andere Varianten.

In einer Dezimalisierung mit 10 × 10 10er-Blöcken werden in jedem 10er-Block jeweils die Positionen Znn.nn.n0 und Znn.nn.n9 für die Restelemente «n.n.bez.» bzw. «sonstige» reserviert.

Damit gibt es also potentiell 20 Restelemente in der Dezimalisierung 10 × 10. Der Kode Znn.nn.09 ist die Restkategorie «sonstige» der Subkategorie. Sie ist gebildet durch den Titel der Subkategorie gefolgt von «sonstige».

Resteklassen

Im Allgemeinen wurden in den Kategorien für die Resteklassen «nicht näher bezeichnet» und «sonstige» die Plätze 00 oder n0, resp. die Plätze 99 oder n9, reserviert, entsprechend der gewählten Dezimalisierungsmethode.

Der Kode Znn.nn.00 oder Znn.nn.n0 ist die Restkategorie «nicht näher bezeichnet», gebildet durch den Titel der Subkategorie, resp. der Elementengruppe und mit der Abkürzung «n.n.bez.» versehen. Falls die im Operationsbericht angegebenen Eingriffe nicht spezifiziert wurden, sind sie in der Restkategorie «nicht näher bezeichnet» abzubilden.

Der Kode Znn.nn.99 oder Znn.nn.n9 ist die Restkategorie «sonstige». Sie ist gebildet durch den Titel der Subkategorie, resp. der Elementengruppe, gefolgt von dem Anhang «sonstige». Falls der Eingriff im Operationsbericht spezifiziert wurde, dieser aber nicht mit den Kodeelementen der entsprechenden Elementengruppe oder Subkategorie abgebildet ist, wird der Eingriff in der Restkategorie «sonstige» abgebildet.

Die Sequenz Znn.nn.01 bis Znn.nn.08 ist reserviert für eventuelle (mögliche) andere Varianten der Restekategorien.

Das systematische Verzeichnis der CHOP wird in 19 Kapitel eingeteilt. Die Kapitel 1 bis 15 sind nach der «Anatomie» strukturiert. Es gibt zusätzlich einen Anhang.

KapitelTitelKategorien
0Massnahmen und Interventionen nicht anderswo klassifizierbar00
1Operationen am Nervensystem01 – 05
2Operationen am endokrinen System06 – 07
3Operationen an den Augen08 – 16
4Operationen an den Ohren18 – 20
5Operationen an Nase, Mund und Pharynx21 – 29
6Operationen am respiratorischen System30 – 34
7Operationen am kardiovaskulären System35 – 39
8Operationen am hämatopoetischen und Lymphgefässsystem40 – 41
9Operationen am Verdauungstrakt42 – 54
10Operationen an den Harnorganen55 – 59
11Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen60 – 64
12Operationen an den weiblichen Geschlechtsorganen65 – 71
13Geburtshilfliche Operationen72 – 75
14Operationen an den Bewegungsorganen76 – 84
15Operationen am Integument85 – 86
16Verschiedene diagnostische und therapeutische Massnahmen87 – 99
17MessinstrumenteAA
18RehabilitationBA – BB

Die Klassifikationsachsen weisen üblicherweise eine aufsteigende Komplexität auf. Die weniger aufwändigen Eingriffe befinden sich anfangs jeder Kategorie und die komplexeren Operationen am Schluss.

Prinzipiell besteht folgende Reihenfolge der Einteilung:

  • 1. Inzision, Punktion,
  • 2. Biopsie und andere diagnostische Massnahmen,
  • 3. Exzision oder partielle Destruktion einer Läsion oder von Gewebe,
  • 4. Exzision oder totale Destruktion einer Läsion oder von Gewebe,
  • 5. Naht, Plastik und Rekonstruktion,
  • 6. Andere Eingriffe.

Beachte: Diese ursprüngliche Einteilung konnte mit der Einführung von neuen Kodes an einigen Stellen nicht mehr konsequent eingehalten werden.

Konventionen, Abkürzungen und typografische Vereinbarungen für die CHOP

n.a.klass. Nicht anderenorts klassifizierbar: es existiert kein anderer Subkode für diesen spezifischen Eingriff.

n.n.bez. Nicht näher bezeichnet: den Eingriff präzisierende Angaben fehlen.

( ) Runde Klammern kommen in «Kode-Titel», «ergänzenden Beschreibungen», «Kapitel-Titel», «Beachte», «Kodiere ebenso», «Exklusiva» und «Inklusiva» vor.

Runde Klammern in «Kode-Titel», «Inklusiva», «ergänzenden Beschreibungen» sowie «Beachte»:

Runde Klammern enthalten zusätzliche Wörter, ergänzende Bezeichnungen oder Erläuterungen zu einem Eingriff/ einer Prozedur/einer Behandlung. Sie ergänzen den Kode-Titel, das Inklusivum, die ergänzende Beschreibung oder das Beachte, ohne dessen Bedeutung für die Kodierung zu beeinflussen. Die Aufzählungen in den runden

Klammern sind nicht als abschliessend zu betrachten.

Runde Klammern in «Kapitel-Titel»:

In den Kapitel-Titeln befinden sich die Kapitel-Nummern in runden Klammern.

Runde Klammern in «Kodiere ebenso» und «Exklusiva»:

Am Ende von «Kodiere ebenso» und «Exklusiva» befinden sich Hinweise/Referenzen auf andere Kodes in den

runden Klammern.

[ ] Eckige Klammern enthalten Synonyme, alternative Bezeichnungen, Abkürzungen

EXKL. Ein Exklusivum weist darauf hin, dass ein Eingriff, den man unter einer bestimmten Klasse erwarten würde, in

einer anderen Klasse abgebildet ist.

D.h., der genannte Eingriff im Exklusivum ist nicht in der Klasse abgebildet, unter der das Exklusivum steht.

Die im Exklusivum aufgeführten Eingriffe sind unter dem dort angegebenen Kode klassifiziert. Die Kodes schliessen sich jedoch nicht strikt aus. Sie können, falls zutreffend, zusammen kodiert werden.

Beispiel:

67.62 Verschluss einer zervikalen Fistel

Zervikosigmoidale Fistulektomie

EXKL. Zervikovesikale Fistulektomie (57.84.-)

Ein Benutzer der Klassifikation könnte erwarten, dass die «Zervikovesikale Fistulektomie» unter der Subkategorie

67.62.- «Verschluss einer zervikalen Fistel» abgebildet ist. Klassifikatorisch weist das Exklusivum auf die

Subkategorie 57.84.-, mit der der «Verschluss einer anderen Harnblasenfistel» abgebildet wird.

EXKL. -

Kode weglassen Ein «Exklusivum - Kode weglassen» hingegen schliesst die gemeinsame Kodierung von zwei Kodes zum

Zeitpunkt X für die Lokalisation Y aus.

Beispiel: Da eine Rektumresektion bereits Teil einer totalen Proktokolektomie ist, wird unter der 3-stelligen

Kategorie 48.6- «Sonstige Rektumresektion» ein «Exklusivum - Kode weglassen» aufgeführt: EXKL.

«Kode weglassen - Kolektomie und Proktokolektomie (45.8-)».

Kodiere ebenso Diese Eingriffe müssen, wenn durchgeführt, zusätzlich kodiert werden.

Kode weglassen Diese Eingriffe sind bereits in einem anderen Kode beinhaltet.

INKL. Diese Eingriffe sind Bestandteil des Kodes.

Sowie Der Begriff «sowie» wird im Sinne von einer zwingenden Verknüpfung «sowohl als auch» verwendet. «Sowie»

drückt somit die Bedingung aus, dass die verknüpften Elemente vorkommen/geleistet werden müssen (A plus B).

Folgendes Beispiel soll aufzeigen wie der Begriff «sowie» im Sinne einer zwingenden Verknüpfung «sowohl als

auch» verwendet werden muss.

Beispiel: 32.31.14 «Anatomische Segmentresektion der Lunge, thorakoskopisch, mit bronchoplastischer (A) sowie

mit angioplastischer(B) Erweiterung»

Beim Kode 32.31.14 handelt es sich um eine Segmentresektion (A)«mit bronchoplastischer» plus (B)«mit

angioplastischer» Erweiterung (sowohl angioplastisch wie bronchoplastisch).

und Der Begriff «und» wird im Sinne von «und/oder» verwendet.

* Ein Sternchen bezeichnet eine Schweizer Ergänzung zum Original.

[L] Lateralität (Seitigkeitsangabe muss erfasst werden).

Hinweis «Ergänzende Beschreibungen», «Inklusiva» und «Kodiere ebenso» sind nicht als abschliessende Aufzählungen

zu betrachten.

.

G30a Der Weg zur korrekten Kodierung

Der richtige Weg, einen Kode zu finden, besteht darin, den Leitbegriff für die Diagnose oder die Operation zuerst im alphabetischen Verzeichnis zu suchen und in einem zweiten Schritt seine Genauigkeit im systematischen Verzeichnis zu überprüfen. Schematisch dargestellt:

Schritt 1 : Den Leitbegriff im alphabetischen Verzeichnis suchen.

Schritt 2 : Den gefundenen Kode im systematischen Verzeichnis überprüfen.

ICD-10-GM: Exklusiva, Inklusiva und Hinweise auf allen Ebenen sowie Kodierrichtlinien sind unbedingt zu beachten.

CHOP: Die Anweisungen «Kodiere ebenso», «Kode weglassen», Exklusiva und Inklusiva, sowie Kodierrichtlinien sind unbedingt zu beachten.

Grundsatz: Es ist immer so spezifisch wie möglich und endständig zu kodieren. Das können dreistellige, vierstellige oder fünfstellige Kodes der ICD-10-GM und sechsstellige Kodes in der CHOP sein.

G40n Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren

Die Diagnosestellung und die Dokumentation aller Diagnosen und/oder Prozeduren während eines gesamten Spitalaufenthaltes liegen in der Verantwortung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes. Die durchgeführten Untersuchungen/Eingriffe und daraus abgeleiteten Resultate gehören zur Dokumentation, auch wenn diese erst nach dem Austritt der Patientin, bzw. des Patienten vorliegen. Diese Angaben der ärztlichen Dokumentation bilden die Grundlage für die Kodiererinnen und Kodierer zur regelkonformen Abbildung des Falles.

Die Bedeutung einer kohärenten und vollständigen Dokumentation im Patientendossier kann nicht genug betont werden. Fehlt eine solche Dokumentation, ist es schwierig, ja unmöglich, die Kodierrichtlinien umzusetzen.

Die Einstufung durch die fallführende Person in HoNOS/HoNOSCA muss anhand der Dokumentation nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Die Kodiererin bzw. der Kodierer stellt keine Diagnosen. Sie/er interpretiert auch keine Arzneimittellisten Laborergebnisse oder Pflegedokumentation ohne dokumentierte Rücksprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.

Da Differenzialdiagnosen nicht kodierbar sind, ist von der behandelnden Ärztin, bzw. dem behandelnden Arzt die Diagnose oder das Symptom zu bestimmen, die/das am ehesten zutrifft.

Zur Wahl eines präzisen und endständigen ICD-Kodes zu einer von der Ärztin, bzw. dem Arzt gestellten Diagnose, ist es den Kodierverantwortlichen aber erlaubt, die entsprechende Präzisierung aus der gesamten medizinischen Dokumentation zu entnehmen.

Beispiele:

  • Bei ärztlich dokumentierter Diagnose einer chronischen Niereninsuffizienz (N18.-) in der medizinischen Dokumentation ist eine glomeruläre Filtrationsrate (GFR) von 30 beschrieben. Somit bildet sie die Kodiererin, bzw. der Kodierer mit N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3 ab.
  • Bei einer ärztlich gestellten Diagnose «Diabetes mellitus» ist es der Kodierfachkraft gestattet, diese bei erfüllten Kriterien mit dem Wort «entgleist» zu präzisieren.
  • Die ärztliche Diagnose «Linksherzinsuffizienz» ist bei dokumentierter Angabe von «mit Beschwerden in Ruhe» mit I50.14 Linksherzinsuffizienz NYHA IV zu kodieren, auch wenn NYHA Stadium 4 nicht ausdrücklich in der Diagnose angefügt ist.
  • Bei der Diagnose «Agranulozytose» wird die kritische Phase mit exakter Dauer kodiert, wenn die betreffenden Angaben aus dem Patientendossier ersichtlich sind.

Für die abschliessende Kodierung des Behandlungsfalles ist das Spital verantwortlich.

G50 Definitionen

G51n Der Behandlungsfall

Es gelten die aktuellen «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha».

Die Kenntnis dieser Dokumente ist zum konkreten Verständnis der Definition eines Behandlungsfalles (Alter der Patientinnen und Patienten, Aufenthaltsdauer, Verlegungen, Wiedereintritte, Fallzusammenführungen etc.) unentbehrlich.

Für die Kodierung ist zu berücksichtigen:

  • Der stationäre Fall beginnt mit dem Eintritt und endet mit dem Austritt, der Verlegung oder dem durch die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte festgelegten und dokumentierten Todeszeitpunkt der Patientinnen und Patienten.
  • Wartepatientinnen, bzw. -patienten: Bei einer Verlängerung eines Aufenthaltes, weil die Patientin bzw. der Patient auf einen Pflegeplatz warten, wird ein neuer administrativer Fall eröffnet. Als Hauptdiagnose wird Z75.8 Sonstige Probleme mit Bezug auf medizinische Betreuungsmöglichkeiten oder andere Gesundheitsversorgung kodiert. Der Fall wird nicht über DRG abgerechnet (Variable «tarif» = 7).
  • Bei Fallzusammenführungen gemäss «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha» ist nur der zusammengeführte Fall (eine Kodierung) zu übermitteln (zur Kennzeichnung der Wiedereintritte ist die Variable «grund_wiedereintritt» zu erfassen).

G52h Die Hauptdiagnose

Die Definition der Hauptdiagnose entspricht der Definition der WHO. Die Hauptdiagnose ist definiert als:

«Derjenige Zustand, der am Ende des Spitalaufenthaltes als Diagnose feststeht und der der Hauptanlass für die Behandlung und Untersuchung der Patientin, bzw. des Patienten war».

Die Analyse der Patientenakte bei Austritt der Patientin bzw. des Patienten erlaubt es, aus den Affektionen diejenige auszuwählen, die als Hauptdiagnose gelten soll (diejenige, die den Grund für die stationäre Aufnahme darstellt oder diejenige, die im Verlauf des stationären Aufenthaltes diagnostiziert wurde). Die im Austrittsbericht als Hauptdiagnose erwähnte oder zuerst aufgeführte Diagnose stimmt nicht immer mit der zu kodierenden Hauptdiagnose überein. Dies bedeutet, dass erst am Ende des stationären Aufenthaltes die Erkrankung oder Beeinträchtigung festgestellt wird, die den grössten medizinischen Aufwand während der stationären Behandlung verursacht hat. Die Eintrittsdiagnose (der Eintrittsgrund) stimmt nicht zwingend mit der Hauptdiagnose überein.

Wahl der Hauptdiagnose bei zwei oder mehr Diagnosen, die die HD-Definition erfüllen

Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Zuständen, die die obenstehende Definition der Hauptdiagnose erfüllen, ist derjenige als Hauptdiagnose auszuwählen, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erforderte. Der grösste Aufwand wird aufgrund der medizinischen Leistung (ärztliche, pflegerische Leistungen, Operationen, medizinische Produkte, usw.) bestimmt und nicht aufgrund des Kostengewichtes (CW) der Fallpauschale, das noch von anderen Faktoren abhängt. Falls für die Kodiererin, bzw. den Kodierer in der Wahl der Hauptdiagnose Zweifel bestehen, entscheidet die behandelnde Spitalärztin bzw. der behandelnde Spitalarzt. Die Wahl der Hauptdiagnose muss anhand von medizinischen Leistungen und Produkten begründet und dokumentiert werden.

Beispiel 1

Eine Patientin wird für eine Keratoplastik aufgenommen und operiert. Am 2. Tag kommt sie auf die Intensivstation wegen eines Herzinfarktes und es wird eine Koronarangiographie mit Stenteinlage durchgeführt.

Der grösste Aufwand ist der Herzinfarkt und ist somit Hauptdiagnose.

Beispiel 2

Patientin mit dekompensierter Herzinsuffizienz bei vorbestehendem Vorhofseptumdefekt und chronisch venöser Insuffizienz der unteren Extremitäten mit Ulzeration. Behandlung der Herzinsuffizienz, 1- wöchige VAC-Behandlung an den unteren Extremitäten. In der 2. Woche wird ein Vorhofseptumverschluss perkutan mit Amplatzer vorgenommen.

Wegen des Herzeingriffs mit Implantat wird hier der Vorhofseptumdefekt als Hauptdiagnose kodiert.

Beispiel 3

Ein Patient wird zur Behandlung eines entgleisten Diabetes mellitus 12 Tage hospitalisiert. Ein Tag vor Austritt, Operation einer Phimose.

Der Diabetes mellitus mit 12-tägigem Aufenthalt verursacht den grössten Aufwand und ist somit die Hauptdiagnose (eine Operation bestimmt nicht automatisch die Hauptdiagnose).

Beispiel 4

Hospitalisation wegen eines Magenulkus mit starker Blutung. Endoskopische Blutstillung im Magen. 2 Erythrozytenkonzentrate wegen Blutungsanämie.

Die Behandlung des Magenulkus mit Blutstillung ist der grösste Aufwand und ist somit die Hauptdiagnose.

Beispiel 5 - Psychiatrie

Ein Patient stellt sich in der Notaufnahme mit seit mehreren Wochen bestehender gedrückter Stimmung vor. In der Untersuchungssituation berichtet er zudem über eine Verminderung von Antrieb und Aktivität, Konzentrationsstörungen, ausgeprägte Müdigkeit bei gleichzeitig bestehender Ein- und Durchschlafstörung sowie einen deutlichen Appetitverlust. Es bestehen ausgeprägte Gedanken über die Wertlosigkeit der eigenen Person. Eine Distanzierung von suizidalen Gedanken ist dem Patienten nicht möglich. Bei einer schweren depressiven Episode wird der Patient stationär aufgenommen. Im Behandlungsverlauf berichtet der Patient über einen schädlichen Gebrauch von Alkohol. Zudem wird ein Diabetes mellitus diagnostiziert, der innerhalb von wenigen Tagen oral problemlos eingestellt werden kann. Während des stationären Aufenthaltes werden bis zur Entlassung folgende Diagnosen gestellt:

Schwere depressive Episode

Schädlicher Gebrauch von Alkohol

Diabetes mellitus

Der grösste Aufwand ist die schwere depressive Episode und ist somit Hauptdiagnose.

Diagnosen, die gemäss Grouper nicht als Hauptdiagnose kodiert werden dürfen, sind im «Definitionshandbuch-SwissDRG, Band

5, Anhang D, Plausibilitäten, D5: Unzulässige Hauptdiagnose» oder im «Definitionshandbuch TARPSY, unzulässige Hauptdiagnosen»,

sowie «Definitionshandbuch ST Reha, unzulässige Hauptdiagnosen» zu finden.

G53m Der Zusatz zur Hauptdiagnose

Das Feld «Zusatz zur Hauptdiagnose» findet unter SpiGes keine Anwendung mehr.

Für die Kodierung von Stern-Kodes (*), siehe D03

Für die Kodierung der äusseren Ursache (V-Y), siehe SD2000

G54n Die Nebendiagnosen

Die Nebendiagnose ist definiert als:

«Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Spitalaufenthaltes entwickelt».

Bei der Kodierung werden diejenigen Nebendiagnosen berücksichtigt, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass einer der folgenden Faktoren erforderlich ist:

  • Therapeutische Massnahmen
  • Diagnostische Massnahmen
  • Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

Eine diagnostizierte Krankheit, die prophylaktische Massnahmen erforderlich macht, erfüllt die Kriterien zur Kodierung, auch wenn damit diese Krankheit selbst nicht ursächlich behandelt wird. Ein Beispiel ist die prophylaktische Verabreichung von Vitamin B12 bei Alkoholabusus oder die Antikoagulation bei Vorhofflimmern.

Krankheiten, die zum Beispiel durch die Anästhesistin bzw. den Anästhesisten während der präoperativen Beurteilung dokumentiert wurden, werden nur kodiert, wenn sie einem der drei oben genannten Kriterien entsprechen. Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine Anästhesie oder Operation beeinflusst, wird dies mit der Krankheit oder dem «Zustand nach» als Nebendiagnose kodiert. Anamnestische Diagnosen, die die Patientenbehandlung gemäss oben genannter Definition nicht beeinflusst haben, werden nicht kodiert (z.B. ausgeheilte Pneumonie vor sechs Monaten oder abgeheiltes Ulkus).

Zusammengefasst:

Medizinischer Aufwand > 0 wird kodiert

Das Spital, die behandelnde Ärztin, bzw. der behandelnde Arzt muss anhand der Dokumentation belegen können, dass der medizinische Aufwand > 0 war.

Beachte auch Präzisierungen unter G40.

Bei Patientinnen und Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, werden alle betroffenen Diagnosen kodiert.

Beispiel 1

Eine Patientin wird für koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie und Herzinsuffizienz mit einem Betablocker behandelt. Kodiert werden alle drei Diagnosen:

  • Koronare Herzkrankheit
  • Arterielle Hypertonie
  • Herzinsuffizienz
Beispiel 2

Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML) stationär aufgenommen. Vor 10 Jahren wurde sie wegen einer Meniskusläsion operiert. Danach war sie beschwerdefrei.

Sie leidet an einer bekannten koronaren Herzkrankheit, die während der Hospitalisation medikamentös weiterbehandelt wird. Die sonografische Untersuchung zur Kontrolle der abdominalen Lymphknoten zeigt ausser einem bereits bekannten Uterusmyom keine pathologischen Befunde. Das Myom erfordert keine weitere Abklärung oder Behandlung. Während des stationären Aufenthaltes kommt es zu einer depressiven Reaktion, die durch Antidepressiva behandelt wird. Wegen anhaltender Lumbalgien wird die Patientin physiotherapeutisch betreut.

HD Chronisch myeloische Leukämie (CML)
ND Koronare Herzkrankheit
ND Depressive Reaktion
ND Lumbalgien

Die übrigen Diagnosen (Uterusmyom und Status nach Meniskusoperation) erfüllen die erforderlichen Bedingungen für die Kodierung nicht und werden somit nicht kodiert. Sie sind jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

Beispiel 3

Ein Patient, der wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen wird, hat zusätzlich einen Diabetes mellitus. Das Pflegepersonal prüft täglich den Blutzucker, und der Patient bekommt eine Diabetes-Diät.

HD Pneumonie
ND Diabetes mellitus
Beispiel 4

Ein 60 Jahre alter Patient mit Varikose wird zur Behandlung von Ulzera am rechten Unterschenkel aufgenommen. Aufgrund einer früheren Unterschenkelamputation links benötigt der Patient zusätzliche Unterstützung durch das Pflegepersonal.

HD Variköse Ulzera am Bein
L rechts
ND Unterschenkelamputation in der Eigenanamnese
L links
Beispiel 5 - Psychiatrie

Ein Patient erhält wegen der Nebendiagnosen Alkoholabhängigkeit und Medikamentenabhängigkeit

eine Motivationsbehandlung. Kodiert werden beide Diagnosen.

ND Alkoholabhängigkeit
ND Medikamentenabhängigkeit
Beispiel 6 - Psychiatrie

Eine Patientin ist wegen einer schweren Depression hospitalisiert. Sie hat zusätzlich eine behandelte

Hypertonie.

HD Depression
ND Hypertonie

Kodierung des ICD Kodes D62 akute Blutungsanämie:

Der Nachweis eines pathologischen Hämoglobinwertes allein rechtfertigt nicht die Kodierung einer Anämie. Auch die alleinigen Kontrollen des abnormen Hämoglobinwertes, das Einkreuzen von Blutkonserven, das Verabreichen von Eisenprodukten (oral und i.v.) oder die Verwendung von Cell Saver, genügen nicht. Die Kodierung darf dann erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden weiterführenden diagnostischen Abklärungen oder therapeutischen Konsequenzen ersichtlich ist:

  • Suche nach einer Blutungsquelle (z.B. Gastroskopie)
  • Spezialanalysen wie z. B. gezielte Bestimmung der Gerinnungsfaktoren oder Analyse der Thrombozytenfunktion mittels Plättchenaggregation und/oder Immunphänotypisierung
  • Gabe von Erythropoetin
  • Transfusion von Blutprodukten
  • Stillung einer Blutung

Reihenfolge der Nebendiagnosen

Es gibt keine Kodierrichtlinie, die die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die bedeutenderen Nebendiagnosen zuerst angegeben werden.

G55m Die Behandlung

Nach Definition des BFS ist an 1. Stelle die Prozedur zu kodieren, die für den Heilungsprozess oder für die Diagnosestellung am entscheidendsten war.

Grundsätzlich sollte jede Prozedur eine zugehörige Diagnose haben, aber nicht unbedingt jede Diagnose einen Behandlungskode.

Die Reihenfolge der weiteren Behandlungen ist aufgehoben. Ausnahme siehe Kodierregel P04.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten/Diagnosen D00 – D16

D00m Abnorme Befunde

Ein abnormer Befund ist ein zufällig festgestellter Sachverhalt (Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde). Er wird nicht kodiert, es sei denn, er hat eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik.

Achtung: Die alleinige Überprüfung oder Verlaufskontrolle eines abnormen Wertes, ohne Anpassung des Patientenmanagements, rechtfertigt keine Kodierung.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT gefunden. Ein zweiter Test zeigt Werte im Normbereich.

HD Pneumonie

Die alleinige Überprüfung der erhöhten Gamma-GT erfüllt das Kriterium der weiterführenden Diagnostik nicht und deshalb wird die Erhöhung der Gamma-GT nicht kodiert. Sie ist jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

Beispiel 2

Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT gefunden. Deshalb wird daraufhin die Dosierung des Antibiotikums korrigiert. Ein zweiter Test zeigt Werte im Normbereich.

HD J18.9 Pneumonie, n.n.bez.
L
ND R74.8 Sonstige abnorme Serumenzymwerte

Die Anpassung der Antibiotika-Dosierung aufgrund der erhöhten Gamma-GT erfüllt das Kriterium einer therapeutischen Konsequenz. Deshalb wird die Erhöhung der Gamma-GT kodiert.

Die Kodes für abnorme Befunde befinden sich sowohl im Kapitel XVIII «Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind» der ICD-10-GM als auch in den Organkapiteln. Die zu Beginn des Kapitels XVIII stehenden Anmerkungen helfen bei der Bestimmung, wann Schlüsselnummern aus den Kategorien R00 – R99 angegeben werden.

Beispiel 3

Bei einer laborchemischen Blutuntersuchung tritt bei einem Patienten mit Trigeminusneuralgie eine pathologisch verminderte Anzahl von Thrombozyten zu Tage. Es erfolgt in den folgenden Tagen eine mehrmalige Verlaufskontrolle, die eine Normalisierung der Thrombozytenwerte ohne therapeutisches Prozedere zeigt.

HD G50.0 Trigeminusneuralgie

Die Thrombozytopenie ist ein abnormer Befund der laborchemischen Blutuntersuchung. Sie hatte weder eine therapeutische Konsequenz noch eine weiterführende Diagnostik im Sinne der Kodierregel D00 zur Folge. Deshalb wird sie nicht kodiert.

Beispiel 4

Bei einer laborchemischen Blutuntersuchung tritt bei einem Patienten mit Trigeminusneuralgie und KHK (unter ASS-Medikation) eine pathologisch verminderte Anzahl von Thrombozyten zu Tage. Aufgrund der Thrombozytopenie wird das ASS abgesetzt.

HD G50.0 Trigeminusneuralgie
ND I25.19 Atherosklerotische Herzkrankheit, n.n.bez.
ND D69.61 Thrombozytopenie, n.n.bez., nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
Beispiel 5

Bei einer Patientin mit Linksherzinsuffizienz NYHA 3 wird eine transthorakale Echokardiographie durchgeführt. Es finden sich eine schwere Aortenstenose als Ursache der Linksherzinsuffizienz, sowie nebenbefundlich eine minime Trikuspidalklappeninsuffizienz und eine leichte Mitralklappeninsuffizienz. Es werden bezüglich der Trikuspidal- und Mitralklappeninsuffizienz keine weiteren diagnostischen Schritte in die Wege geleitet und das therapeutische Regime nicht verändert.

HD I50.13 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
ND I35.0 Aortenklappenstenose, nichtrheumatisch

Die minime Trikuspidal- und die leichte Mitralklappeninsuffizienz sind abnorme Befunde der echokardiographischen Untersuchung. Da sie keine therapeutische Konsequenz oder weiterführende Diagnostik nach sich ziehen, werden sie nicht kodiert.

D01g Symptome

Als Symptome gelten Krankheitszeichen; sie können in der ICD-10-GM im Kapitel XVIII (R00 – R99) und auch in Organkapiteln abgebildet sein.

Symptome als Hauptdiagnose

Symptomkodes werden nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn am Ende der Hospitalisation keine endgültige Diagnose gestellt wurde. In allen anderen Fällen ist die endgültig gestellte Diagnose die Hauptdiagnose. (Beachte auch D09, Abschnitt 2).

Ausnahme: Wird ein Patient ausschliesslich wegen eines Symptoms einer bereits bekannten Krankheit behandelt, ist das Symptom als Hauptdiagnose und die zugrunde liegende Krankheit als Nebendiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit Aszites bei bekannter Leberzirrhose stationär aufgenommen. Es wird nur der Aszites durch eine Punktion behandelt. Er bekommt weiter seine antihypertensive Medikation.

HD R18 Aszites
ND K74.6 Sonstige und nicht näher bezeichnete Zirrhose der Leber
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, n.n.b., ohne Angabe einer hypertensiven Krise
B 54.91 Perkutane abdominale Drainage (Punktion)

Symptome als Nebendiagnosen

Ein Symptom wird nicht kodiert, wenn es als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet ist. Stellt jedoch ein Symptom (eine Manifestation) ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert, wenn es die Nebendiagnosendefinition erfüllt (siehe Regel G54).

Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient wird mit Brustschmerz und Herzklopfen hospitalisiert. Man diagnostiziert eine Panikstörung, die nun behandelt wird.

HD Panikstörung
ND Keine (die Symptome Brustschmerz und Herzklopfen sind in der Diagnose Panikstörung inbegriffen)

D02m Unilaterale und bilaterale Diagnosen Diagnosen multipler Lokalisationen

Handelt es sich um eine Krankheit, die sich sowohl ein- als auch beidseitig manifestieren kann, wird dies im medizinischen Datensatz mit der Angabe der Seitigkeit (Lateralität) dokumentiert:

Variable «diagnose_seitigkeit» für die Hauptdiagnose und die Nebendiagnose.

Folgende Ziffern werden erfasst:

0 = Beidseitig

1 = Einseitig rechts

2 = Einseitig links

3 = Einseitig unbekannt

9 = Unbekannt

leer = Frage stellt sich nicht

Manifestiert sich eine Krankheit bilateral, so gelten für die Kodierung folgende Regeln:

  • Gibt es in der ICD-10-GM eine eigene Schlüsselnummer für eine doppelseitige Erkrankung, so ist diese zu verwenden.
  • Ansonsten ist die Schlüsselnummer für die Diagnose nur einmal anzugeben.
  • In beiden Fällen wird aber im medizinischen Datensatz die Beidseitigkeit dokumentiert.

Ausnahme: Bei Fällen, die zusammengeführt werden müssen, mit einem Wiedereintritt für dieselbe Krankheit auf dem gegenseitigen Organ erscheinend, ist die definitive Kodierung des zusammengeführten Falles separat mit der Lateralität abzubilden.

Beispiel: 1. Aufenthalt: Ureterstein links

2. Aufenthalt: Ureterstein rechts

Definitive zusammengeführte Kodierung: N20.1 links + N20.1 rechts (also nicht N20.1 bilateral).

Wenn eine Diagnose multiple Lokalisationen betrifft, soll jede Lokalisation, sofern präzise Kodes existieren, spezifisch kodiert werden. Die Kodes «mehrerer Lokalisationen» sind nach Möglichkeit nicht zu verwenden (mit Ausnahme von Systemerkrankungen, wie z.B. Polyarthritis oder Osteoporose).

Beispiel 1

Patient mit intrazerebralen Blutungen, eine kortikale im Frontallobus, die andere intraventrikulär.

I61.1 Intrazerebrale Blutung in die Grosshirnhemisphäre, kortikal
I61.5 Intrazerebrale intraventrikuläre Blutung
Beispiel 2

Patientin mit alter Meniskusverletzung: Vorderhorn des Innenmeniskus und Vorderhorn des Aussenmeniskus.

M23.21 Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung, Vorderhorn des Innenmeniskus
L
M23.24 Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung, Vorderhorn des Aussenmeniskus
L
Beispiel 3

Hysterektomie wegen Leiomyom des Uterus. Das histologische Resultat zeigt zwei intramurale und ein subseröses Leiomyom.

D25.1 Intramurales Leiomyom des Uterus
D25.2 Subseröses Leiomyom des Uterus

D03m Kreuz †-Stern*-Kodes

Dieses System ermöglicht es, die Manifestation einer Krankheit mit ihrer Ätiologie in Beziehung zu setzen. Der Kreuz †-Kode, der die ursächliche Erkrankung (oder ihre Ätiologie) beschreibt, ist prioritär gegenüber dem Stern*-Kode, der die Manifestation beschreibt. Man lässt dem Kreuz †-Kode den Stern*-Kode immer unmittelbar folgen. Stern*-Kodes dürfen nie ohne einen Kreuz†-Kode verschlüsselt werden. Kreuz †-Kodes dürfen alleine verschlüsselt werden.

  • Wenn der Kreuz †-Kode in der Hauptdiagnose steht, muss der entsprechende Stern*-Kode im unmittelbar folgenden Diagnosefeld angegeben werden, falls diese Manifestation die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt (siehe Beispiel 1).
  • In den Fällen, in denen es sich beim Kreuz †-Kode um eine Nebendiagnose handelt, wird er vor dem dazugehörigen Stern*-Kode genannt, falls dieser die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt.
  • Einige Kodes sind nicht von vornherein Kreuz †-Kodes, werden aber durch die Assoziation mit einem Stern*-Kode dazu (siehe Beispiel 2).
  • Mehrere Stern*-Kodes können einem Kreuz †-Kode zugeordnet werden (siehe Beispiel 4).

Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz†-Stern*-System. Die Hauptdiagnosenregel G52 erfährt somit ausserhalb der Kreuz †-Stern*-Systematik in Bezug auf die Reihenfolge von Ätiologie-/Manifestationskodes keine Einschränkung.

An dieser Stelle machen wir darauf aufmerksam, dass die Variable «diagnose_zusatz» der Variablenliste SpiGes zu beachten ist.

Beispiel 1

Patient wird wegen eines disseminierten Lupus erythematodes mit Beteiligung der Lunge behandelt.

HD M32.1† Systemischer Lupus erythematodes mit Beteiligung von Organen oder Organsystemen
ND J99.1* Krankheiten der Atemwege bei sonstigen diffusen Bindegewebskrankheiten
Beispiel 2

Eine Patientin wird zur Behandlung einer renalen Anämie hospitalisiert.

HD N18.- † Chronische Nierenkrankheit
ND D63.8* Anämie bei sonstigen chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten

Der Kode N18.– Chronische Nierenkrankheit wird zum Kreuz-Kode mit dem Stern-Kode D63.8* Anämie bei sonstigen chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten.

Beispiel 3 - Psychiatrie

61-jähriger Patient mit einer Demenz bei Alzheimer-Krankheit.

HD G30.0† Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn
ND F00.0* Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn
Beispiel 4

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie, wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle Komplikationen werden behandelt.

HD E10.73† Diabetes mellitus, Typ 1, mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet
ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND H36.0* Retinopathia diabetica
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus

Anmerkung: Der Kode E10.73 gilt hier als «Ätiologiekode» und ist daher mit einem † gekennzeichnet. Gemäss den Regeln ist der Ätiologiekode den Manifestations-Kodes voranzustellen und gilt dann – wie in diesem Beispiel – für alle folgenden Stern-Kodes (Manifestationen) bis zum Auftreten eines neuen Kreuz-Kodes oder eines Kodes ohne Kennzeichen. Somit ist mit E10.73† die Ätiologie der Manifestationen I79.2*, H36.0* und N08.3* kodiert.

Beispiel 5

Ein Patient wird wegen einer lumbalen Diskushernie mit Radikulopathie zur stationären Therapie aufgenommen.

HD M51.1† Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (G55.1*)
ND G55.1* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (M50-M51†)

Beispiele zur Wahl der Hauptdiagnose ausserhalb des Kreuz-Stern-Systems, d.h. nach G52:

Beispiel 6

Chronische Rückenbeschwerden durch Mammahypertrophie. Hospitalisation zur Mammareduktionsplastik. Hier handelt es sich nicht um das Kreuz-Stern System.

HD Mammahypertrophie
L
ND Rückenschmerzen (nur wenn G54 erfüllt ist)
B Mammareduktionsplastik
L
Beispiel 7

Obstruktives Schlafapnoesyndrom bei Tonsillenhyperplasie. Hospitalisation zur Tonsillektomie. Hier handelt es sich nicht um das Kreuz-Stern System.

HD Tonsillenhyperplasie
ND Schlafapnoesyndrom (nur wenn G54 erfüllt ist)
B Tonsillektomie

D04c Kodes mit Ausrufezeichen («!»)

Sie dienen der Spezifizierung eines vorher stehenden, nicht mit einem Ausrufezeichen markierten Kodes oder beschreiben die Umstände einer Krankheit, Verletzung, Vergiftung oder Komplikation. Sie dürfen nicht allein stehen, sondern folgen diesem Kode. Die in der ICD-10-GM als optional bezeichneten Ausrufezeichenkodes sind, sofern zutreffend, alle obligatorisch anzugeben. Zutreffend bedeutet, die Präzisierung im Ausrufezeichenkode ist im vorher stehenden Kode nicht inbegriffen.

Jedes Kapitel der ICD-10-GM zeigt am Anfang eine, im Kapitel enthaltene, Auflistung der «!» -Kodes.

Beispiel 1

Harnwegsinfekt durch Escherichia coli.

HD N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobakterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

Hier ist der Ausrufezeichen-Kode zutreffend: Präzision des Keimes.

Beispiel 2

Offene Wunde an der linken Fusssohle bei einem Patienten, der im Wald über einen metallenen Gegenstand gestolpert ist.

HD S91.3 Offene Wunde sonstiger Teile des Fusses
L 2
ND W49.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte

Hier ist der Ausrufezeichen-Kode zutreffend: Präzision des Umstandes.

Beispiel 3

Arthritis durch Viridans-Streptokokken.

HD M00.2– Arthritis durch sonstige Streptokokken

Hier ist ein zusätzlicher Ausrufezeichen-Kode B95.48! nicht abzubilden, denn dieser Kode B95.48! «Sonstige» Streptokokken ergibt keine Präzision zum Textinhalt des Arthritis-Kodes M00.2– Arthritis und Polyarthritis durch «sonstige» Streptokokken.

Beispiel 4

Eine Patientin erleidet bei einem Verkehrsunfall eine offene Abdomenverletzung mit vollständiger Zerreissung des linken Nierenparenchyms, Milzriss und kleinen Risswunden am Dünndarm.

HD S37.03 Komplette Ruptur des Nierenparenchyms
L 2
ND V99! Transportmittelunfall
ND S36.03 Rissverletzung der Milz mit Beteiligung des Parenchyms
ND S36.49 Verletzung sonstiger und mehrerer Teile des Dünndarmes
ND S31.83! Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung

Es kann vorkommen, dass ein Kode mit Ausrufezeichen aus klinischer Sicht mehreren Diagnosekodes zugeordnet werden kann. Dann ist der Ausrufezeichenkode einmal am Ende der Diagnosekodes anzugeben (in Beispiel 4, der Kode S31.83!).

Für die Kodes der äusseren Ursachen (V–Y) ist auch Kapitel SD2000 zu berücksichtigen.

D05n Status nach / Vorhandensein von / Fehlen von

Diese Diagnosen werden nur kodiert, wenn sie einen Einfluss auf die aktuelle Behandlung haben (siehe Nebendiagnosendefinition, Regel G54).

Um einen Kode, der einem «Status nach», «Zustand nach» usw. entspricht, zu finden, kann im alphabetischen Verzeichnis der ICD-10-GM nach den folgenden Leitbegriffen gesucht werden:

  • Fehlen von, Verlust (von), Amputation, z.B. Z89.6 Verlust der unteren Extremität oberhalb des Knies, einseitig
  • Neubildung, Eigenanamnese, z.B. Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese
  • Transplantat (Zustand nach Transplantation), z.B. Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation 11 Z94.– Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation wird nur nach Transplantationen von soliden Organen (Z94.0 – Z94.4) oder hämatopoetischer Stammzellen (Z94.80, Z94.81) abgebildet. Nicht erfasst werden: Z94.5 Zustand nach Hauttransplantation, inklusive Muskeltransplantation Z94.6 Zustand nach Knochentransplantation, inklusive Knorpeltransplantation Z94.7 Zustand nach Keratoplastik Z94.9 Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation, nicht näher bezeichnet Z94.88 Zustand nach sonstiger Organ- oder Gewebetransplantation wird nur bei Zustand nach Darm- oder Pankreastransplantation abgebildet. Z.B. ist eine Neoblase / Ileoblase / Ileumconduit keine Organ- oder Gewebetransplantation, sondern ein Blasenersatz im Sinne einer Gewebetransposition.
  • Vorhandensein (von), z.B. Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

Beispiel 1

Ein Patient, der wegen einer Klebsiellen-Pneumonie hospitalisiert wird, wobei die Behandlung durch eine frühere Lebertransplantation kompliziert wird.

HD J15.0 Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae
L
ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48
Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
ND Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation
Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient ist wegen einer paranoiden Schizophrenie hospitalisiert; die Behandlung wird durch eine frühere Lebertransplantation kompliziert.

HD F20.0 Paranoide Schizophrenie
ND Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation

«Status nach»-Diagnosen werden nicht mit einem Kode für die akute Krankheit abgebildet. Bei erneutem Akut-Spitalaufenthalt (Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt), unabhängig von der Zeitspanne zwischen den beiden Aufenthalten, wird die Erkrankung als Akuterkrankung kodiert, falls sie während der Hospitalisation (weiterhin) eine akute/subakute Ausprägung zeigt, die eine akute Therapie oder deren Fortführung erfordert. Steht der medizinische Aufwand jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der akuten/subakuten Ausprägung des Krankheitsbildes, ist die Erkrankung mit der zutreffenden «Status nach»-Diagnose zu verschlüsseln.

Beispiel 3

Bei einem Patienten wird ein Status nach Lungenembolie behandelt.

HD Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
ND Z92.1 Dauertherapie mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
Beispiel 4

Eine Patientin wird aufgrund akuter Dyspnoe hospitalisiert. Es findet sich als Ursache eine akute Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale. Es erfolgen eine notfallmässig durchgeführte lokale Lysetherapie und eine Heparinisierung. Nach wenigen Tagen wird letztere umgestellt auf eine Antikoagulation in therapeutischer Dosierung. Bei gutem Verlauf wird die Patientin nach Hause entlassen.

1 Woche später wird sie erneut hospitalisiert, dieses Mal wegen einer Femurschaftfraktur nach Sturz. Noch gleichentags erfolgt deren operative Versorgung. Die Patientin steht immer noch unter Antikoagulation aufgrund der vor 2 Wochen aufgetretenen Lungenembolie.

Kodierung des 2. Aufenthaltes:

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L
ND X59.9! Sonstiger und n.n.bez. Unfall
ND I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L
ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
8 Absätze aus 2024 in 2025 durch 1 neue ersetzt
Die Patientin steht beim zweiten Aufenthalt immer noch unter Antikoagulation in therapeutischer Dosierung. Die direkte Akuttherapie der vor 2 Wochen aufgetretenen Lungenembolie dauert immer noch an. Somit wird hier I26.9 verschlüsselt.
Wird die Gabe der Antikoagulation reduziert auf eine Dosierung zur Rezidivprophylaxe, handelt es sich nicht mehr um die Fortsetzung der direkten Akuttherapie und es muss Z86.7 anstelle von I26.9 kodiert werden.
Z94.- Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation wird nur nach Transplantationen von soliden Organen
(Z94.0 - Z94.4) oder hämatopoetischer Stammzellen (Z94.80, Z94.81) abgebildet.
Nicht erfasst werden:
Z94.5 | Zustand nach Hauttransplantation, inklusive Muskeltransplantation
Z94.6 | Zustand nach Knochentransplantation, inklusive Knorpeltransplantation
Z94.7 | Zustand nach Keratoplastik
Z94.9 | Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation, nicht näher bezeichnet
Z94.88 Zustand nach sonstiger Organ- oder Gewebetransplantation wird nur bei Zustand nach Darm- oder Pankreastransplantation abgebildet.
Z.B. ist eine Neoblase / Ileoblase / Ileumconduit keine Organ- oder Gewebetransplantation, sondern ein Blasenersatz im Sinne einer Gewebetransposition

Für die Erfassung einer akuten Lungenembolie gilt ein Zeitfenster von vier Wochen (28 Tage), danach handelt es sich kodiertechnisch nicht mehr um eine akute Lungenembolie. Es muss Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese kodiert werden.

Beispiel 5

Der Patient wird wegen einer oberen gastrointestinalen Blutung hospitalisiert. Er hatte sich acht Wochen zuvor bei einem Sturz eine periprothetische Femurfraktur zugezogen, die zwei Tage nach dem Ereignis nach offener Reposition mit Drahtcerclagen osteosynthetisiert worden war. Aufgrund dieser Vorgeschichte muss er während der jetzigen Hospitalisierung weiterhin eine mobilisierende Physiotherapie erhalten.

ND Z87.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese

Hier werden während der erneuten Hospitalisation die Folgeerscheinungen der Femurfraktur wie Dekonditionierung und schlechte Mobilität behandelt z.B. durch Physiotherapiesitzungen. Es findet keine therapeutische oder diagnostische Massnahme statt für die Femurfraktur an und für sich. Deshalb wird hier Z87.8 kodiert.

Beispiel 6

Ein Patient tritt wegen einer Grippe mit akuter Infektion der oberen Atemwege ein. Es werden in der Kultur saisonale Influenzaviren nachgewiesen. Er hat während des Aufenthalts seit der operativen Versorgung einer Inguinalhernie vor 14 Tagen Schmerzen im Leistenbereich. Eine Nervenläsion oder ähnliches wird nicht festgestellt. Er bekommt Schmerzmittel.

HD J10.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen
ND R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
3 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Beispiel 7
Ein Patient tritt wegen einer Grippe mit akuter Infektion der oberen Atemwege ein. Es werden in der Kultur saisonale Influenzaviren nachgewiesen. Während des stationären Aufenthaltes werden die Fäden der OP-Wunde einer Inguinalhernie entfernt, die 14 Tage zuvor bei einer anderen Hospitalisierung operiert worden war.
HD | J10.1 | Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen
ND | Z48.0 | Kontrolle von Verbänden und Nähten

D06c Folgezustände

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen werden. Die Verschlüsselung erfolgt durch zwei Kodes: einen für den aktuellen Rest- oder Folgezustand und einen «Folgen von …», der ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist. Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von dem Kode «Folgen von ... ».

Es gilt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Kodes für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offensichtlich werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.

Spezielle Kodes für Folgezustände:
B90.–Folgezustände der Tuberkulose
B91Folgezustände der Poliomyelitis
B92Folgezustände der Lepra
B94.–Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
E64.–Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen
E68Folgen der Überernährung
G09Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems
I69.–Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
O94Folgen von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
T90 – T98Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äusserer UrsachenBeachte: Hier ist kein Kode für äussere Ursachen (V – Y) anzugeben.

Folgezustände-Diagnosen werden nicht mit einem Kode der initialen akuten Krankheit abgebildet, z.B. wird ein Folgezustand nach Poliomyelitis mit B91 Folgezustände der Poliomyelitis und nicht mit A80.- Akute Poliomyelitis kodiert.

Beispiel 1

Behandlung einer Dysphasie nach zerebralem Infarkt.

R47.0 Dysphasie und Aphasie
I69.3 Folgen eines Hirninfarktes
Beispiel 2

Behandlung Narbenkeloid am Thorax nach Verbrennungen.

L91.0 Hypertrophie Narbe
T95.1 Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Rumpfes
Beispiel 3

Behandlung Sterilität, bedingt durch tuberkulöse Salpingitis vor zehn Jahren.

N97.1 Sterilität tubaren Ursprungs bei der Frau
B90.1 Folgezustände einer Tuberkulose des Urogenitalsystems

Wird ein Patient dagegen beispielsweise zu einer Sehnenoperation bei einem vor zwei Wochen stattgefundenen Sehnenriss im Fingerbereich aufgenommen, ist dies nicht als «Folgeerscheinung» zu kodieren, da der Riss immer noch behandelt wird.

D07n Geplante Folgeeingriffe

Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffes im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff vorgesehen/geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit oder Verletzung kodiert, selbst wenn sie nicht mehr vorhanden ist, gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. ein Kode aus Z47.– Andere orthopädische Nachbehandlung oder Z43.– Versorgung künstlicher Körperöffnungen), der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur dies als Folgeeingriff anzeigt.

Beispiel 1

Ein Patient wird zur geplanten Rückverlagerung eines Kolostomas, das bei einer früheren Operation wegen einer Sigmadivertikulitis angelegt wurde, aufgenommen. Es besteht ein Status nach Sigmoidektomie.

HD K57.32 Divertikulitis des Dickdarmes ohne Perforation, Abszess oder Angabe einer Blutung
ND Z43.3 Versorgung eines Kolostomas
Beispiel 2

Eine Patientin wird ein Jahr nach einer Femurschaftfraktur rechts zur Plattenentfernung hospitalisiert.

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L 1
ND Z47.0 Entfernen einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung
Beispiel 3

Status nach Verschluss einer Lippen-Gaumenspalte 2017. Aktuell Hospitalisation zum Restlochverschluss und Korrektur einer Rhinolalie aperta bei velopharyngealer Insuffizienz.

HD Q37.0 Spalte des harten Gaumens mit beidseitiger Lippenspalte
L 0
ND Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
Beispiel 4

Ein Patient wird an einer Läsion der rechten Rotatorenmanschette operiert. Man nützt die Gelegenheit, ihm ein Jahr nach einer Unterarmfraktur rechts das Osteosynthesematerial zu entfernen.

HD M75.1 Läsionen der Rotatorenmanschette
L 1
ND S52.6 Distale Fraktur der Ulna und des Radius, kombiniert
L 1
ND Z47.0 Entfernen einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung Hier werden der Kode für den ursprünglichen Schweregrad der Weichteilverletzung sowie der Kode der äusseren Ursachen bei der Femurfraktur (Beispiel 2) und bei der Ulna- und Radiusfraktur (Beispiel 4) nicht angegeben, da diese schon beim ersten Aufenthalt kodiert wurden (siehe auch SD2000).

Beispiel 5

Geplanter Eintritt ins Akutspital nach Rehabilitation (Dauer 3 Monate) bei Status nach ischämischem Mediainfarkt rechts mit Hirnödem/Hirnschwellung. Ursache des (embolischen) Hirninfarktes war ein nicht erkanntes Vorhofflimmern.

In der Akutbehandlungsphase wurde u.a. eine Kraniektomie (mit offen belassenem Kranium) notwendig.

Weiterhin bestehende Defizite/Folgen sind eine Fazialisparese mit Kau- und Schluckstörung, eine sensomotorische residuale Hemiparese links mit Gangstörung (s.g. Wernicke-Mann-Gangstörung) und eine Aphasie.

Es erfolgt der sekundäre Verschluss der Kraniektomie mit autologem Knochendeckel. Die Folgen des Hirninfarktes gelten alle gemäss Kodierregel G54 als behandelt.

HD I63.4 Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien
L 1
ND I48.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, nicht näher bezeichnet
ND G83.6 Zentrale faziale Parese
L 2
ND R13.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie
ND G81.9 Hemiparese und Hemiplegie, nicht näher bezeichnet
L 2
ND R26.1 Paretischer Gang
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes

B Reinsertion autologer Knochendeckel gemäss medizinischer Dokumentation

Es wird für die Kodierung im Kontext Schlaganfall etc. auch auf die Kodierregeln SD0601 und SD0602 verwiesen.

Beachte:

1) Geplante Folgeeingriffe einer Krankheit/Verletzung sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung/Komplikation der ursprünglichen Krankheit/Verletzung oder der ursprünglichen Operation.

Beispiel 6

Verschluss einer Lippen-Gaumenspalte vor 3 Wochen. Aktuell Hospitalisation zur Behandlung einer Wunddehiszenz.

HD T81.3 Aufreissen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert
Beispiel 7

Wegen Schmerzen wird nach 4 Monaten das Osteosynthesematerial am Unterarm entfernt.

HD T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate

2) Eine Narbenrevision wird gemäss Regel SD1201 «Plastische Chirurgie» und Regel D06 «Folgezustände» Beispiel 2 kodiert.

D08a Sich anbahnende oder drohende Krankheit

Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert aber während des Spitalaufenthalts nicht aufgetreten ist, muss in den ICD-10-GM-Verzeichnissen festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich «anbahnend» oder «drohend» unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist.

Wenn in den ICD-10-GM-Verzeichnissen solch ein Eintrag existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich «anbahnend» oder «drohend» beschrieben wurde, nicht kodiert.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit sich anbahnender Gangrän des rechten Beins aufgenommen, das während des Spitalaufenthalts aufgrund sofortiger Behandlung nicht auftritt; es hat sich eine Ulzeration entwickelt.

Einen Eintrag «Gangrän, sich anbahnend oder drohend» gibt es in den ICD-10-GM-Verzeichnissen nicht, und folglich ist dieser Fall anhand der zugrunde liegenden Krankheit zu kodieren, z.B. als Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ulzeration.

HD I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration
L 1

Für wenige Diagnosen, die als «drohend» bezeichnet werden können, gibt die ICD-10-GM eine Kodierung vor, oder es finden sich entsprechende Hinweise in den ICD-10-Verzeichnissen. Für die Diagnose «Drohender Abort» zum Beispiel, gibt es O20.0 Drohender Abort. Die Diagnose «drohender Herzinfarkt» ist eingeschlossen in den Kode I20.0 Instabile Angina pectoris.

D09l Verdachtsdiagnosen

Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.

Es bestehen drei Möglichkeiten:

  • 1. Verdachtsdiagnose wahrscheinlich

In den Fällen, in denen die vermutete Diagnose am Ende der Hospitalisierung wahrscheinlich bleibt und als solche einen medizinischen Aufwand > 0 (im Sinne von Kodierregel G54) verursacht hat, wird kodiert, als wäre sie bestätigt worden. Für die Wahl der Hauptdiagnose wird gemäss Kodierregel G52 vorgegangen.

Beispiel 1 - Psychiatrie

Ein Vorschulkind wurde mit Verdacht auf ADHS aufgenommen. Die diagnostischen Kriterien konnten im Verlauf nicht ausreichend bestätigt werden. Eine psychotherapeutische und heilpädagogische Behandlung des ADHS wurde jedoch vorgenommen.

HD F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung

  • 2. Keine Diagnosestellung

Die vermutete Eintrittsdiagnose wird durch die Untersuchungen nicht bestätigt, die Symptome sind nicht spezifisch und am Ende des Aufenthaltes steht keine definitive Diagnose fest. In solchen Fällen sind die Symptome zu kodieren.

Beispiel 2

Ein Kind wurde wegen rechtsseitiger Schmerzen im Unterbauch mit Verdacht auf Appendizitis aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Appendizitis nicht bestätigt. Eine spezifische Therapie der Appendizitis wurde nicht durchgeführt.

HD R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches

  • 3. Verdachtsdiagnose ausgeschlossen

Wurde die Verdachtsdiagnose, die bei Eintritt vermutet wurde, durch die Untersuchungen ausgeschlossen, bestehen keine Symptome und wurde keine andere Diagnose gestellt, ist ein Kode der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen zu wählen.

Beispiel 3

Ein Kleinkind wird von der Mutter mit einer leeren Tablettenschachtel gefunden. Der Verbleib des Inhaltes ist unklar. Bei dem Kind bestehen keine Symptome, es wird aber zur Beobachtung wegen des Verdachtes einer Medikamenteningestion stationär aufgenommen. Im Verlauf zeigte sich kein Anhalt für eine Tabletteningestion.

HD Z03.6 Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen
ND Keine
Beispiel 4 - Psychiatrie

Ein Patient wird in einer Krisensituation nach einem Autounfall fremdanamnestisch als psychisch auffällig beschrieben. Er sei verwirrt und berichte zusammenhangslos. In der Akutsituation ist eine genaue Klärung der Umstände nicht möglich. Der Patient stimmt einer stationären Aufnahme zur Beobachtung und weiteren Abklärung zu. Im Verlauf zeigt sich kein Anhalt für eine akute Belastungsreaktion oder eine andere psychische Krankheit oder Verhaltensstörung.

HD Z03.2 Beobachtung bei Verdacht auf psychische Krankheiten oder Verhaltensstörungen
ND Keine

Kodierung einer Verdachtsdiagnose bei Verlegung in ein anderes Spital

Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Spital die Verdachtsdiagnose als «wahrscheinlich und als solche behandelt» (siehe unter 1.) zu kodieren. Vom verlegenden Spital dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen aus dem Spital, in das der Patient verlegt wurde, dürfen die Kodierentscheidung nachträglich nicht beeinflussen.

Wird beispielsweise ein Patient mit der Verdachtsdiagnose bipolare Störung verlegt und der Fall vom verlegenden Krankenhaus als bipolare Störung kodiert, so ist die Schlüsselnummer für bipolare Störung vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern. Dies gilt auch dann, wenn vom zweitbehandelnden Spital der Entlassungsbericht zugesandt wird und sich daraus ergibt, dass der Patient laut Untersuchung keine bipolare Störung hatte.

D10g Chronische Krankheiten mit akutem Schub

Leidet ein Patient gleichzeitig an der chronischen und akuten Form derselben Krankheit, wie z.B. akute Exazerbation einer chronischen Krankheit, so wird die akute Form der Krankheit vor der chronischen Form kodiert, wenn es für die akute und chronische Form dieser Krankheit unterschiedliche Schlüsselnummern gibt (gilt für Hauptdiagnose und Nebendiagnosen).

Beispiel 1

Akuter Schub bei chronischer idiopathischer Pankreatitis ohne Organkomplikation.

K85.00 Idiopathische akute Pankreatitis, ohne Angabe einer Organkomplikation
K86.18 Sonstige chronische Pankreatitis
Beispiel 2 - Psychiatrie

Akute alkoholische Intoxikation bei chronischer Alkoholabhängigkeit.

F10.0 Akute Intoxikation (akuter Rausch)
F10.2 Alkohol-Abhängigkeitssyndrom

Ausnahmen:

Dieses Kriterium darf nicht verwendet werden, wenn:

3 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
die ICD-10-GM für die Kombination eine eigene Schlüsselnummer vorsieht, z.B.: J44.1- Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet
die ICD-10-GM eine gegenteilige Anweisung gibt, z.B.: C92.0- Akute myeloblastische Leukämie
Exkl.: Akute Exazerbation einer chronischen myeloischen Leukämie (C92.1-)
die ICD-10-GM darauf hinweist, dass nur eine Schlüsselnummer erforderlich ist.
  • die ICD-10-GM für die Kombination eine eigene Schlüsselnummer vorsieht, z.B.: J44.1– Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet
  • die ICD-10-GM eine gegenteilige Anweisung gibt, z.B.: C92.0– Akute myeloblastische Leukämie Exkl.: Akute Exazerbation einer chronischen myeloischen Leukämie (C92.1–)
  • die ICD-10-GM darauf hinweist, dass nur eine Schlüsselnummer erforderlich ist. Zum Beispiel weist das alphabetische Verzeichnis bei der Kodierung von «akuter Schub bei chronischer mesenterialer Lymphadenitis» darauf hin, dass die akute Krankheit nicht getrennt kodiert werden muss, da sie in runden Klammern nach dem Hauptbegriff aufgeführt ist (d.h. als nicht wesentlicher Modifizierer): I88.0 Mesenteriale Lymphadenitis (akut) (chronisch)

D11n Kombinationskodes

Ein einzelner Kode, der zur Klassifikation von zwei Diagnosen, einer Diagnose mit einer Manifestation oder einer mit ihr zusammenhängenden Komplikation verwendet wird, wird als «Kombinationskode» bezeichnet.

Bei der Suche im alphabetischen Verzeichnis ist der Hauptbegriff auf Modifizierer zu überprüfen und die Ein- und Ausschlusshinweise zum betreffenden Kode sind im systematischen Verzeichnis nachzulesen.

Der Kombinationskode ist nur dann zu verwenden, wenn der Kode die diagnostische Information vollständig wiedergibt und das alphabetische Verzeichnis eine entsprechende Anweisung gibt. Mehrfachkodierungen dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation einen spezifischen Kombinationskode bereitstellt.

Beispiel:

Arteriosklerose an den Extremitäten mit Gangrän.

I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän
L

Nicht korrekt wäre die separate Kodierung:

I70.2– Atherosklerose der Extremitätenarterien
L

mit

R02.07 Gangrän, Nekrose der Haut und Unterhaut an Knöchelregion, Fuss und Zehen
L

D12n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen) werden nur kodiert, wenn sie in der ärztlichen Dokumentation als solche beschrieben und dokumentiert sind. Es gilt die Kodierregel zur Nebendiagnosendefinition (G54).

Folgende Aufzählung zeigt die für die Kodierung zur Verfügung stehenden Kodes für Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen:

a. In den meisten Kapiteln der ICD-10-GM finden sich Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw.

Störungen nach medizinischen Massnahmen, die diese Information bereits enthalten. z.B. L58.0 Akute Radiodermatitis, D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie, M81.4- Arzneimittelinduzierte Osteoporose, M87.1- Knochennekrose durch Arzneimittel, P03.2 Schädigung des Fetus und Neugeboren durch Zangenentbindung, D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Massnahmen, G25.1 Arzneimittelinduzierter Tremor, etc. Hinweis: Aufzählung nicht vollständig

b. Am Ende einiger Organkapitel finden sich zusätzlich folgende Kategorien, z.B.:

E89.– Endokrine und Stoffwechselstörungen nach med. Massnahmen, a.n.k G97.– Krankheiten des Nervensystems nach med. Massnahmen, a.n.k H59.– Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde nach med. Massnahmen, a.n.k H95.– Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes nach med. Massnahmen, a.n.k I97.– Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k J95.– Krankheiten der Atemwege nach med. Massnahmen, a.n.k K91.– Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k M96.– Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. Massnahmen, a.n.k N99.– Krankheiten des Urogenitalsystems nach med. Massnahmen, a.n.k

c. Im Kapitel XIX existieren die Kategorien T80 – T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, die eine genaue Bezeichnung des Organs/Organsystems und der Störung beinhalten können. z.B.: T80.5 Anaphylaktischer Schock durch Serum, T86.51 Nekrose eines Hauttransplantates, T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät, T85.53 Mechanische Komplikation durch Prothesen, Implantate oder Transplantate in den Gallenwegen. Hinweis: Aufzählung nicht vollständig

d. Kodes aus den Kapiteln der ICD-10-GM ohne spezifische Information/Bezeichnung, dass es sich um eine Erkrankung/Störung nach medizinischen Massnahmen (Komplikation) handelt (In Tabelle «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen»: Organkode ohne Begriff «nach medizinischen Massnahmen», Spalte 4).

Auswahl korrekter Kodes:

  • Alle 4 Möglichkeiten aus den oben angegebenen Paragraphen sind zu beachten.
  • Es soll ein Kode mit dem zutreffendsten Text gewählt werden.
  • Unspezifische Kodes sind zu meiden.
  • Die Erkrankung/Störung nach medizinischen Massnahmen muss möglichst organbezogen und so spezifisch wie möglich verschlüsselt werden, d.h. der gewählte Kode/die gewählte Kodekombination sollte die Pathologie, das betroffene Organ/Organsystem und die Komplikation beinhalten.

Existiert kein spezifischer Kode, der alle drei Parameter (z.B. Pathologie: «akute [ ]...itis» + organbezogen «Derma-» + Komplikation «nach Bestrahlung» wie z.B. L58.0 Radiodermatitis) beinhaltet, ist wie folgt vorzugehen:

  • Zum Auffinden des korrekten Kodes im alphabetischen Verzeichnis unter dem Leitbegriff «Komplikation (bei) (durch) (nach) (wegen)» oder dem organspezifischen Krankheitskode suchen und anschliessend die Richtigkeit im systematischen Verzeichnis überprüfen.
  • Die Kodes aus den Organkapiteln sind den Kodes T80 – T88 vorzuziehen, ausser letztere beschreiben die Erkrankung spezifischer und enthalten genaue Hinweise auf die Art der Komplikation.

  • Die Kodes «andernorts nicht klassifiziert» (a.n.k.) oder «sonstige» sind nur dann zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode für die Erkrankung/Störung existiert oder dieser durch ein Exklusivum der ICD-10-GM ausgeschlossen ist.

  • Um zu dokumentieren, dass es sich um eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen handelt, wird zusätzlich ein Kode aus Kapitel XX (Y57! – Y84!) angegeben, wenn dem keine andere Kodierrichtlinie entgegensteht oder die Information nicht bereits im ICD-10-GM Kode selbst enthalten ist.

  • In der Tabelle: «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen» sind häufige Erkrankungen/Störungen nach medizinischen Massnahmen dokumentiert.

Hinweis: Tabelle nicht vollständig

Beachte:

Die ICD-10-GM enthält Anmerkungen unter den Kodes:

T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L
T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L
T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L
M86.- Osteomyelitis
L
M00.- Eitrige Arthritis

Es gelten folgende Kodiervorgaben bezüglich der oben genannten Kodes:

Beispiel 1

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch Gelenkendoprothese

HD M86.- Osteomyelitis
L
ND Y82.8 Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

Beispiel 2

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch interne Osteosynthesevorrichtung

HD M86.- Osteomyelitis
ND Y82.8 Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L

Beispiel 3

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate

HD M86.- Osteomyelitis
ND Y82.8 Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L

Hinweis: Aufgrund der in der ICD-10-GM erwähnten Exklusiva unter M86.- müssen Osteomyelitiden an einem Wirbel mit M46.2- und Osteomyelitiden am Kiefer mit K10.2- anstelle des M86.- abgebildet werden.

Beispiel 4

Implantatassoziierte eitrige Arthritis mit Erregernachweis

HD M00.-/0-8 Eitrige Arthritis
ND Y82.8 Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L
ND Erreger gemäss Regel D04
Beispiel 5

Implantatassoziierte eitrige Arthritis ohne Erregernachweis

HD M00.9- Eitrige Arthritis, n.n.bez.
ND Y82.8 Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

Beispiel 6

Periprothetische entzündliche Reaktion oder Infektion (mit oder ohne Erregernachweis) ohne Vorliegen einer Osteomyelitis und/oder eitrigen Arthritis

HD T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

oder

HD T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L

oder

HD T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L

ND Y82.8 Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
L
ND Erreger, falls bekannt

Beispiel 7

Implantatassoziierte Myositis nach Einsetzen eines Fixateurs externe

HD M60.8- Sonstige Myositis
ND Y82.8 Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L
ND Erreger, falls bekannt

Als Myositis bezeichnet man eine entzündliche Erkrankung der Skelettmuskulatur. Diese kann sowohl durch Infektionserreger (Bakterien, Viren, Pilze), als auch nicht erregerbedingt wie z.B. durch Autoimmunprozesse oder durch toxische Stoffe hervorgerufen werden.

Eine infektiöse Myositis ohne Assoziation zu einem Implantat wird mit M60.0- «Infektiöse Myositis» verschlüsselt. Soll der Infektionserreger angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (B95 – B98) zu benutzen. Eine implantatassoziierte Myositis wird gemäss Kodierbeispiel 7 mit M60.8 «Sonstige Myositis» kodiert. Durch Abrieb und/oder «Fremdkörperreaktion» kann sich auch ohne Vorliegen von Erregern eine implantatassoziierte Myositis entwickeln.

Bei vorhandenen Erregern ist deren Herkunft vom Implantat aus zu verstehen und ebenfalls zusätzlich mit den Schlüsselnummern aus den Kode - Rubriken T84.- und B95 - B98 zu erfassen.

Verschiedene (weitere) Beispiele sind in der Tabelle «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen» auf den folgenden Seiten aufgeführt.

Wahl der Haupt- oder Nebendiagnose im Kontext «nach medizinischen Massnahmen»

Tritt eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen während des Spitalaufenthaltes auf, wird sie, entgegen der Definition der Hauptdiagnose, immer als Nebendiagnose kodiert, auch wenn sie sich letztlich als gravierender erweist als die Pathologie, auf die sie zurückzuführen ist.

Beispiel 8

Bei einem Patienten, der sich wegen eines Zökumkarzinoms einer Hemikolektomie unterzogen hat, tritt drei Tage nach dem Eingriff eine Dehiszenz der Hautnaht auf.

HD C18.0 Bösartige Neubildung des Kolons, Zäkum
ND T81.3 Aufreissen der Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Eine Komplikation wird nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn der Patient ausdrücklich wegen dieser Komplikation hospitalisiert wird.

Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Proktitis nach Radiotherapie bei Blasenkarzinom
K62.7 StrahlenproktitisK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und med. Behandlung, a.n.k.K62.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums Proktitis o.n.A.K62.7
Im Kode K62.7 ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen.
Hypotonie nach Schmerzmittelgabe
I95.2 Hypotonie durch ArzneimittelI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und med. Behandlung, a.n.k.I95.8 Sonstige Hypotonie I95.2
Im Kode I95.2 ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen.
Postoperative Lungenembolie nach Knöchelosteosynthese
I26.– LungenembolieInkl. Postoperative LungenembolieI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Implantate (Blutung, Embolie, Fibrose, Schmerzen, usw.)I26.– LungenembolieInkl. Postoperative LungenembolieI26.– + Y
Im Inkl. des Kodes I26.– ist die postoperative Lungenembolie aufgeführt + Y beschreibt die Ursache.
Tiefe Beinvenenthrombose nach Knieprothesenimplantation
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Implantate (Blutung, Embolie, Fibrose, Schmerzen, usw.)I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefässe der unteren ExtremitätenI80.28 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen. T84.8 beschreibt verschiedene Komplikationen: Blutung, Embolie, Thrombose, usw.I80.28 beschreibt die präzise Pathologie mit Lokalisation + Y beschreibt die Ursache.
Wunddehiszenz nach Kaiserschnitt
O90.0 Dehiszenz einer SchnittentbindungswundeØT81.3 Aufreissen einer Operationswunde, a.n.k.Exkl: Kaiserschnittwunde (O90.0)ØO90.0
Der Kode O90.0 beschreibt die Pathologie und die Ursache. T81.3 hat ein Exkl. auf O90.0.
Iatrogene Perforation des Kolon descendens
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.K63.1 Perforation des Darmes (nicht traumatisch)oder S36.53 Verletzung des Colon descendensS36.53 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen des Verdauungssystems. T81.2 beschreibt versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.
und ohne Lokalisation. K63.1 ist präzisiert als nicht traumatische Perforation. S36.53 beschreibt die präzise Verletzung und die Lokalisation + Y beschreibt die Ursache.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Hautabszess an der Operationswunde nach Appendektomie
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T81.4 Infektion nach einem Eingriff, a.n.k.L02.2 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am RumpfL02.2 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen am Verdauungssystem. T81.4 beschreibt eine Infektion a.n.k. und ohne Organbezug. L02.2 beschreibt die genaue Pathologie, das Organ + Y beschreibt die Ursache.
Anästhesie bedingtes Delir
F05.8 Sonstige Formen des DelirsPostoperatives DelirG97.88 Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach med. MassnahmenT88.5 Sonstige Komplikationen infolge AnästhesieF05.8 Sonstige Formen des DelirsPostoperatives DelirF05.8 + Y
Unter dem Kode F05.8 ist das postoperative Delir aufgeführt + Y beschreibt die Ursache.
Postoperativer Darmverschluss
ØK91.3 Postoperativer DarmverschlussT88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen, a.n.k.K56.– Paralytischer Ileus und intestinale Obstruktion ohne HernieExkl.: Postoperativer Darmverschluss (K91.3)K91.3
K91.3 beschreibt präzise die Komplikation und die Ursache. T88.8 beschreibt «sonstige Komplikationen» bei chirurgischen Eingriffen, a.n.k. K56.– hat ein Exkl. auf K91.3.Beachte: eine postoperative Darmträgheit wird nicht mit K91.3 Postoperativer Darmverschluss abgebildet, sondern mit K59.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete Obstipation
Iatrogener Pneumothorax
ØJ95.80 Iatrogener PneumothoraxT81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.J93.9 Pneumothorax, n.n.b.oderS27.0 Traumatischer PneumothoraxJ95.80
J95.80 beschreibt präzise die Pathologie und die Ursache.
Luxation einer Hüftgelenkendoprothese beim Aufstehen (z.B. vom Bett oder vom Stuhl)
ØM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. MassnahmenT84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks (Fehllage, Leckage, Verlagerung, usw.)M24.45 Habituelle Luxation eines Gelenkes, Hüfteoder S73.0- Luxation der Hüfte T84.04 + Y
M96.88 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. T84.04 beschreibt eine mechanische Komplikation der Gelenkendoprothese. M24.45 beschreibt eine
Pathologie eines Gelenkes, S73.0– beschreibt eine Luxation durch Trauma, einen Unfall.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Aber: Luxation einer Hüftgelenkendoprothese durch Sturz z.B. von einer Leiter (= Unfall)
ØØT84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks (Fehllage, Leckage, Verlagerung, usw.)S73.0– Luxation der HüfteS73.0– + X
S73.0– beschreibt eine Luxation durch Trauma, durch einen Unfall. (+ X59.9! für den Sturz + Z96.64 für das Vorhandensein der Prothese)
Tiefes Hämatom im Gelenk nach Knieprothesenimplantation
ØM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. MassnahmenT84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate oder T81.0 Blutung als Komplikation eines Eingriffes, a.n.k.Exkl: Blutung durch Prothesen,
Implantate, Transplantate (T84.8)
M25.06 Hämarthros, KniegelenkoderS80.0 Prellung des KniesT84.8 + Y
M96.88 beschreibt eine «sonstige» Krankheit des Muskel-Skelett-Systems. T81.0 beschreibt eine Blutung a.n.k. und hat ein Exkl. auf T84.8. M25.06 beschreibt eine Pathologie des Kniegelenkes, S80.0 beschreibt ein Trauma, einen Unfall.
Verlagerter Herzschrittmacher
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches GerätØT82.1 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen. T82.1 beschreibt eine mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät.
Peritonitis durch Peritonealdialysekatheter
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des
Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k
T85.71 Infektion und entzündliche Reaktion durch Katheter zur PeritonealdialyseK65.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete akute PeritonitisT85.71 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen des Verdauungssystems. T85.71 beschreibt die Pathologie (Infektion) und den Katheter als Ursache. K65.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete akute Peritonitis beschreibt die Infektion, ein Y würde die Ursache beschreiben, aber nicht die präzise medizinische Massnahme (= den Katheter).
Blutung nach Prostatektomie
ØN99.8 Sonstige Krankheiten des
Urogenitalsystems nach med. Massnahmen
T81.0 Blutung und Hämatom als
Komplikation eines Eingriffes, a.n.k.
N42.1 Kongestion und Blutung der
Prostata
T81.0 + Y
N99.8 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Massnahmen. T81.0 beschreibt Blutung als Komplikation, a.n.k., ist aber der präziseste Kode, da: N42.1 eine Blutung der Prostata beschreibt, die nicht mehr als solche vorhanden ist.Diese Kodierung gilt auch bei Blutung nach partieller Resektion der Prostata.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Infizierte Lymphozele n. radikaler Prostatektomie
ØØT81.4 Infektion nach einem Eingriff, a.n.k. I89.8 Sonstige näher bezeichnete nichtinfektiöse Krankheiten der Lymphgefäße und LymphknotenI89.8 + Infektion n. Angabe der Lokalisation (z.B. retroperitoneal akut K65.09) + Y84.9!
Im Kode I89.8 ist die Krankheit der Lymphgefäße und Lymphknoten abgebildet. Mit der Kodierung der Angabe der Lokalisation der Infektion, wird präzisiert, dass es sich um eine infizierte Lymphozele handelt. Y84.9! beschreibt, dass es sich um eine Komplikation n. medizinischen Massnahmen handelt.
Phlebitis am Vorderarm wegen Infusion durch Venenverweilkanüle
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T80.1 Gefässkomplikationen nach Infusion, Transfusion, Injektion zu therapeutischen Zwecken (Phlebitis, Thromboembolie, Thrombophlebitis)I80.80 Phlebitis oberflächlicher Gefässe der oberen ExtremitätenT80.1 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen, a.n.k. T80.1 beschreibt in einem Kode präzise die Gefässkomplikation und die präzise Ursache. I80.80 beschreibt nur die Pathologie.
Harnwegsinfekt unbestimmter Lokalisation bei Dauerkatheterträger
ØN99.8 Sonstige Krankheiten des Urogenitalsystems nach med. MassnahmenT83.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im HarntraktN39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation n.n.b.T83.5 + Y
N99.8 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Urogenitalsystems. T83.5 beschreibt präzise die Infektion, die Lokalisation (Harntrakt) und die Ursache. N39.0 beschreibt nur die Pathologie.
Intraoperativer Durariss mit sofortigem Verschluss abhängig von der Verletzungshöhe
ØG97.88 Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach med. MassnahmenT81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.S19.80 Verletzung zervikaler RückenmarkhäuteS29.80 Verletzung thorakaler RückenmarkhäuteS39.81 Verletzung lumbosakraler RückenmarkhäuteG96.0 Austritt von Liquor cerebrospinalisS19.80 + YS29.80 + YS39.81 + YT81.2 + Y
G97.88 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Nervensystems. T81.2 beschreibt eine versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes a.n.k. Verletzung der Rückenmarkhäute: zervikal S19.80, thorakal S29.80,lumbosakral S39.81, zerebral T81.2. G96.0 beschreibt ein klinisches Krankheitsbild, ein Hypoliquorrhoe-Syndrom ohne Zusammenhang mit einer Operation.
Knochen-/Knochenmarknekrose durch Arzneimittel
M87.1- Knochennekrose durch ArzneimittelM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen MassnahmenT88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, a.n.k.M87.8- Sonstige KnochennekroseM87.1-
Im Kode M87.1- ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen. Es ist das Exklusivum unter M87.- zu beachten

D13a Syndrome

Wenn es für ein Syndrom einen spezifischen Kode gibt, so ist dieser Kode zu verwenden. Grundsätzlich ist dabei die Definition der Hauptdiagnose zu beachten, so dass bei einer im Vordergrund stehenden spezifischen Manifestation des Syndroms die Kodierung des Behandlungsanlasses zur Hauptdiagnose wird.

Beispiel 1

Ein dysmorphes Kind wird zur Syndromabklärung stationär aufgenommen. Die Untersuchungen bestätigen die Diagnose Trisomie 21, meiotische Non-disjunction (Down-Syndrom).

HD Q90.0 Trisomie 21, meiotische Non-disjunction
Beispiel 2

Ein Kind mit Trisomie 21, meiotische Non-disjunction (Down-Syndrom) wird wegen eines angeborenen Ventrikelseptumdefektes zur Herzoperation aufgenommen.

HD Q21.0 Ventrikelseptumdefekt
ND Q90.0 Trisomie 21, meiotische Non-disjunction

Existiert kein spezifischer Kode für das Syndrom, so sind die einzelnen Manifestationen zu kodieren.

Bei einem angeborenen Syndrom ist ein zusätzlicher Kode aus der Kategorie Q87.– Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungssyndrome mit Beteiligung mehrerer Systeme als Nebendiagnose zu den bereits kodierten Manifestationen anzugeben. Dieser zusätzliche Kode dient als Hinweis, dass dies ein angeborenes Syndrom ist, dem kein spezifischer Kode zugewiesen ist.

Beispiel 3

Ein Kind mit Galloway-Mowat-Syndrom (Kombination aus Mikrozephalie, Hiatushernie und nephrotischem Syndrom, autosomal-rezessiv vererbt) wird zur linken Nierenbiopsie aufgenommen. Histologisch finden sich fokale und segmentale glomeruläre Läsionen.

HD N04.1 Nephrotisches Syndrom mit fokalen und segmentalen glomerulären Läsionen
L 0
ND Q40.1 Angeborene Hiatushernie
ND Q02 Mikrozephalie
ND Q87.8 Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungssyndrome, anderenorts nicht klassifiziert
B 55.23 Geschlossene [perkutane] [Nadel-] Biopsie an der Niere
L 2

Ausschliesslich in diesen Fällen werden die Nebendiagnosen, die das Syndrom beschreiben, auch unabhängig von der Nebendiagnosendefinition (Regel G54) kodiert.

Syndrom als Nebendiagnose

Bei einer Hospitalisation für eine Syndrom-unabhängige Erkrankung (z.B. Appendizitis) wird das Syndrom als Nebendiagnose nur abgebildet, wenn die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt ist.

Bei Syndromen ohne spezifischen Kode werden von den verschiedenen Manifestationen nur diejenigen abgebildet, die die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllen.

D14g Aufnahme zur Operation/Prozedur nicht durchgeführt

Wenn ein Patient für eine Operation/Prozedur stationär aufgenommen wird, die Operation aber nicht durchgeführt wird, ist je nach Situation wie folgt zu kodieren:

  • Wenn die Operation/Prozedur aus technischen Gründen nicht durchgeführt wird:
Beispiel 1

Ein Patient wird zwecks Insertion von Paukenröhrchen bei Seromukotympanon im Rahmen einer beidseitigen chronischen mukösen Otitis hospitalisiert. Die Operation wird aus technischen Gründen verschoben.

HD H65.3 Chronische muköse Otitis media
L 0
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient wird zur Durchführung einer Elektrokrampftherapie aufgenommen. Die Intervention wird aus technischen Gründen verschoben.

HD F33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode
mit psychotischen Symptomen
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
  • Wenn die Operation/Prozedur aufgrund einer anderen Krankheit nicht durchgeführt wird:

Beispiel 3

Eine Patientin mit Tonsillitis wird zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wird aufgrund einer akuten bilateralen Sinusitis frontalis verschoben, der Patient wird entlassen.

HD J35.0 Chronische Tonsillitis
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
ND J01.1 Akute Sinusitis frontalis
L 0
Beispiel 4

Ein Patient mit Tonsillitis wird zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wird aufgrund einer Cholezystitis annulliert, der Patient bleibt zur Behandlung dieser Cholezystitis hospitalisiert.

HD K81.0 Akute Cholezystitis
ND –

Hier wird die Krankheit, die die Hospitalisation bedingt, die Hauptdiagnose.

Die chronische Tonsillitis erfüllt hier die Nebendiagnosendefinition nicht, somit wird sie nicht mehr kodiert.

Beispiel 5 - Psychiatrie

Eine Patientin wird aufgrund einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode, zur stationären Psychotherapie aufgenommen. Die geplante stationäre Psychotherapie kann aufgrund einer akuten Appendizitis nicht begonnen werden. Die Patientin wird in die Chirurgie verlegt.

HD F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode
ohne psychotische Symptome
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer
Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
ND K35.8 Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet

D15n Verlegungen

Verlegung zur Weiterbehandlung

Wird ein Patient zur Weiterbehandlung (Nachbehandlung) in ein anderes Spital verlegt (unabhängig ob akut-somatisch oder Rehabilitation/Rekonvaleszenz, Psychiatrie oder Spezialklinik), so hat jedes Spital einen separaten Fall zu kodieren.

Als Hauptdiagnose kodiert das aufnehmende Spital die Grundkrankheit/Verletzung, die die Indikation zur Weiterbehandlung darstellt, der Hauptanlass zur Verlegung war. Bei Vorliegen mehrerer möglicher Diagnosen wird die Wahl der Hauptdiagnose unter entsprechender Anwendung der Hauptdiagnosendefinition (Regel G52) getroffen.

Zur Kodierung aller übrigen Diagnosen sind die Kodierrichtlinien des Kodierungshandbuches anzuwenden.

Die folgenden Kodes sind nicht mehr als Nebendiagnose zu erfassen:

  • Z47.- Andere orthopädische Nachbehandlung
  • Z48.- Andere Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
  • Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung
  • Z54.-! Rekonvaleszenz

Für geplante Folgeeingriffe gilt die Regel D07

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal beim ersten stationären Aufenthalt/im ersten Spital kodiert.

15 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Beispiel 1
Verlegung ins Spital B nach Osteosynthese einer Fraktur im Spital A.
Spital B kodiert:
HD | S-Kode | Fraktur
ND | Z47.8 | Sonstige näher bezeichnete orthopädische Nachbehandlung
Beispiel 2
Verlegung ins Spital B nach Primärversorgung einer koronaren Herzkrankheit durch AC-Bypass im Spital A.
Spital B kodiert:
HD | I25.- | Chronische ischämische Herzkrankheit
ND | Z48.8 | Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
ND | Z95.1 | Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
Beispiel 3
Patient kommt zum perkutanen Mitralklappenersatz ins Zentrumspital. Postoperativ manifestiert sich ein Hirninfarkt mit Hemisyndrom, wahrscheinlich aufgrund einer perioperativen Embolie. Zur Weiterbehandlung des Hirninfarktes mit Hemisyndrom wird der Patient ins Regionalspital verlegt, die Einstichstelle des Mitralklappenersatzes wird überwacht, die Fadenentfernung wird durchgeführt.
Zentrumspital kodiert:
HD | Mitralklappeninsuffizienz
ND | Hirninfarkt durch Embolie
ND | Hemisyndrom
ND | Äussere Ursache
Regionalspital kodiert:
HD | Hirninfarkt durch Embolie
ND | Hemisyndrom
ND | Z51.88 | Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung
ND | Mitralklappeninsuffizienz
ND | Z48.8 | Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
ND | Z95.2 | Vorhandensein einer künstlichen Herzklappe
Beachte: Verlegt wird zur Weiterbehandlung des Hemisyndroms infolge des Hirninfarkts (beachte auch SD0601).

Verlegung zur Behandlung

Wird ein Patient zur Behandlung in ein anderes Spital verlegt (z.B., weil sich im betreffenden Spital keine zutreffenden Spezialisten finden), so hat jedes Spital einen separaten Fall zu kodieren.

Als Hauptdiagnose kodiert das aufnehmende Spital die Grundkrankheit/Verletzung, die die Indikation zur Behandlung darstellt. Bei Vorliegen mehrerer Diagnosen wird die Wahl der Hauptdiagnose unter entsprechender Anwendung der Hauptdiagnosendefinition (Regel G52) getroffen.

Beispiel 1

Patient kommt mit Unterschenkelfraktur und Halswirbelfraktur ins Spital A. Die Unterschenkelfraktur wird operiert, die diagnostizierte Halswirbelfraktur wird mit dem Halskragen stabilisiert (temporäre Massnahme, keine «definitive» Behandlung). Dann wird der Patient zur Behandlung (Operation) der Halswirbelfraktur ins Zentrumspital verlegt.

Spital A kodiert:

HD S82.- Unterschenkelfraktur
L 0
ND X59.9 Äussere Ursache
ND S12.- Halswirbelfraktur

Zentrumspital kodiert:

HD S12.- Halswirbelfraktur (= Behandlung)
ND S82.- Unterschenkelfraktur (= Weiterbehandlung)
Beispiel 2

Patient kommt mit Unterschenkelfraktur ins Spital A. Nach Gipsschienen-Anlage wird er zur Behandlung (Operation) sofort ins Zentrumsspital verlegt.

Spital A kodiert:

HD S82.- Unterschenkelfraktur
L 0
ND X59.9 Äussere Ursache

Zentrumspital kodiert:

HD S82.- Unterschenkelfraktur

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur beim ersten stationären Aufenthalt kodiert.

Wird ein Patient von der Psychiatrie in die Akutsomatik verlegt, wird in der Psychiatrie die Pathologie, die Grund der Verlegung ist, als Nebendiagnose abgebildet.

Beispiel 3 - Psychiatrie

Ein Patient ist wegen einer Schizophrenie in der Psychiatrie behandelt. Während des Aufenthaltes entwickelt der Patient ein akutes Abdomen. Er wird ins Akutspital verlegt, dort wird die Diagnose einer akuten Cholezystitis als Ursache für die Symptomatik gestellt. Die Schizophrenie wird weiter behandelt.

Psychiatrische Klinik kodiert:

HD F20.– Schizophrenie
ND R10.0 Akutes Abdomen

Akutspital kodiert:

HD K81.0 Akute Cholezystitis
ND F20.– Schizophrenie

Wird ein Patient von der Akutsomatik in die Psychiatrie verlegt, kodiert die psychiatrische Klinik einen unabhängigen Fall mit dem Hauptanlass zur Verlegung als Hauptdiagnose, sofern nach Regel G52 zutreffend, zusätzliche Nebendiagnosen gemäss der Nebendiagnosendefinition G54.

Beispiel 4 - Psychiatrie

Patientin wird wegen Suizidversuch mit Schnittverletzungen am Unterarm bei schwerer Depression mit psychotischen Symptomen im Akutspital behandelt. Verlegung in die Psychiatrie zur Behandlung der Depression nach Versorgung der Schnittwunde.

Akutspital kodiert:

HD S55.7 Verletzung mehrerer Blutgefässe in Höhe des Unterarms
L
ND X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung
ND F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
B Die Wundversorgung

Psychiatrische Klinik kodiert:

HD F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
B 94.A1.24 HoNOS 2: Absichtliche Selbstverletzung: HoNOS 2, Stufe 4
Beispiel 5 - Rehabilitation

Ein Patient wird nach multiplen, offenen Unterschenkelfrakturen bds auf der muskuloskelettalen Rehabilitation behandelt. Während einer Therapieeinheit klagt der Patient über Atemnot und Brustschmerzen. Es erfolgt eine Verlegung ins Akutspital bei Verdacht auf Lungenembolie. Im Akutspital bestätigt sich die Diagnose einer akuten Lungenembolie bds ohne cor pulmonale.

Rehaklinik kodiert:

HD S82.- Fraktur des Unterschenkels, einschliesslich des oberen Sprunggelenkes bds
L 0
ND I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L 0

Nebendiagnosen gemäss Kodierregel G54

Behandlungen entsprechend Mindestmerkmalen unter BA und BA.5_

Akutspital kodiert:

HD I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L 0

Zusätzliche Nebendiagnosen gemäss der Nebendiagnosendefinition G54.

Verlegung zur Behandlung ins Zentrumspital mit Rückverlegung ins Primärspital

Beispiel für eine Verlegung zur Auftragsdiagnostik/-therapie:

Ein Patient mit akutem Myokardinfarkt wird nach der Aufnahme im Primärspital zur Koronarangiographie und Stentversorgung vorübergehend ins Zentrumspital verlegt. Je nachdem, ob die Behandlung im Zentrumspital ambulant (Beispiel 6) oder stationär (Beispiel 7) erfolgt, ist unterschiedlich zu kodieren.

Beispiel 6

Der Myokardinfarktpatient erhält im Zentrumspital eine ambulante Abklärung und PTCA (1 Gefäss/1 Metallstent), er wird innert Stunden zurückverlegt.

Primärspital kodiert:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
B 00.66.-- (auswärts 11 Die extern erbrachte Leistung wird in der Datenerhebung unter SpiGes in einem Zusatzfeld (Variable «behandlung_auswaerts») erfasst. ) Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 (auswärts1) Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 (auswärts1) Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie

Zentrumspital: keine Kodierung 22 Siehe «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha»

Beispiel 7

Der Myokardinfarktpatient bleibt 36 Stunden stationär im Zentrumspital zur Abklärung und PTCA

(1 Gefäss/1 Metallstent), er wird dann zurückverlegt.

Primärspital kodiert als HD für den ersten Aufenthalt:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt

Zentrumspital kodiert:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
B 00.66.-- Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie

Primärspital kodiert als HD für den zweiten Aufenthalt:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
ND Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

Sofern beide Aufenthalte im Primärspital gemäss Abrechnungsregeln mittels einer Fallpauschalen (DRG) oder einer psychiatrischen Kostengruppe (PCG) abgerechnet werden, sind die Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zunächst separat zu kodieren.

Eine allfällige Fallzusammenführung erfolgt gemäss den Abrechnungsregeln von SwissDRG, TARPSY und ST Reha. Näheres siehe unter: «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha».

Verlegung eines gesunden Neugeborenen

Bei Verlegung von Mutter und Neugeborenem zur Behandlung oder Weiterbehandlung der kranken Mutter mit ihrem gesunden Neugeborenen wird im zweiten Spital für das Neugeborene ein Fall eröffnet.

Das Gewicht bei Eintritt ins zweite Spital wird unter Variable «aufnahmegewicht» eingetragen.

Als Hauptdiagnose wird für das Neugeborene Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung kodiert.

Beachte: Es handelt sich in oben angegebener Situation um ein gesundes Neugeborenes.

In oben beschriebener Ausnahmesituation ist vom ersten (verlegenden) Spital/Geburtshaus in der Variable «austritt_aufenthalt»

die Ziffer «8 = andere» im Fall des Neugeborenen abzubilden.

Die Ziffer «6=anderes Spital» wird nicht für gesunde Begleitpersonen (im oberen Absatz: gesundes, nicht behandlungsbedürftiges Neugeborenes) verwendet.

Vom aufnehmenden Spital wird für den Eintritt des gesunden Neugeborenen

Variable «eintritt_aufenthalt» Ziffer «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus» angegeben, gefolgt von der entsprechenden Variablen «eintrittsart».

Bei Verlegung/Übertritt einer gesunden Mutter mit gesundem Neugeborenen aus dem Spital in das Geburtshaus zur Weiterbetreuung werden folgende Variablen gewählt:

Verlegendes Spital:

Mutter: Variable «austritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Neugeborenes: Variable «austritt_aufenthalt» «8 = andere»

Aufnehmendes Spital/Geburtshaus:

Mutter: Variable "eintritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Neugeborenes: Variable "eintritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Zu den möglichen DRG, siehe auch «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha».

D16i Wahl der Hauptdiagnose bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen

Diese besondere Kodierungsrichtlinie ist eine Abrechnungsregel gemäss SwissDRG und steht damit über den allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien des Kodierungshandbuches. Diese Regel hat zum Ziel, dass auch Wiederaufnahmen aufgrund einer Komplikation aus einer vorangehenden Spitalbehandlung zu einer Fallzusammenführung führen.

Wird ein Patient infolge einer Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen in Zusammenhang mit der im Voraufenthalt erbrachten Leistung innerhalb 18 Tagen seit Austritt (siehe Abrechnungsregeln) in dasselbe Spital stationär wieder aufgenommen (Wiedereintritt oder Rückverlegung), ist zu bedenken: sowohl die Hauptdiagnose, wie auch eine Nebendiagnose der ersten Hospitalisation kann eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen verursachen und Anlass zur Rehospitalisation geben. Die Grundkrankheit/Verletzung, deren Behandlung die Ursache dieser Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen ist, wird als Hauptdiagnose und die Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen als Nebendiagnose kodiert. Die Kodierung wird so beibehalten, selbst wenn keine Fallzusammenführung erfolgt.

Beispiel 1

Eine Patientin wird mit einer Luxation ihrer Hüftprothese rechts, die vor 20 Tagen wegen primärer Koxarthrose implantiert wurde, hospitalisiert (Austritt vor 10 Tagen).

HD M16.1 Sonstige primäre Koxarthrose
L 1
ND T84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
Beispiel 2

Wegen einer Sigmadivertikulitis vor 3 Wochen wurde eine Sigmoidektomie mit Kolostomie vorgenommen. Der Patient verliess das Spital vor 12 Tagen und tritt heute wegen Funktionsstörung seines Kolostomas ein.

HD K57.32 Divertikulitis des Dickdarmes ohne Perforation, Abszess oder Angabe einer Blutung
ND K91.4 Funktionsstörung nach Kolostomie oder Enterostomie
Beispiel 3

Nach Osteosynthese einer Femurfraktur rechts (HD im ersten Aufenthalt) und einer Daumenfraktur rechts tritt der Patient nach 2 Wochen wegen Infekt des OS-Materials am Daumen wieder ein.

HD S62.5– Fraktur des Daumens
L 1
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
Beispiel 4

1. Hospitalisation:

Cholelithiasis und Cholezystektomie, danach Komplikation mit postoperativem Ileus, Darm-Teilresektion und Anastomose.

HD K80.2– Gallenblasenstein ohne Cholezystitis
ND K91.3 Postoperativer Darmverschluss

2. Hospitalisation:

Intestinale Anastomoseninsuffizienz.

Die Rehospitalisation innert 18 Tagen erfolgte zur Behandlung einer Komplikation der Ileusoperation. Die Anastomoseninsuffizienz ist eine «Komplikation der Komplikation» des 1. Aufenthaltes; die als HD zu kodierende Grundkrankheit ist also die Komplikation (K91.3).

HD K91.3 Postoperativer Darmverschluss
ND K91.83 Insuffizienzen von Anastomosen und Nähten nach Operationen am sonstigen Verdauungstrakt

In dieser Situation findet keine Fallzusammenführung statt, da nicht die gleiche MDC erreicht wird.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren P00 – P11

P00n Erfassung der Prozedur im medizinischen Datensatz

  • Zu jeder erfassten Prozedur sind anzugeben: Behandlung: das Behandlungsdatum und der Behandlungsbeginn mit Angabe der Uhrzeit. Die Uhrzeit muss nicht für jede einzelne Prozedur exakt sein. Für alle Kodes einer Operation (inklusive eingesetztem Material und Zusatzkodes für die Materialeigenschaften) soll die gleiche Uhrzeit erfasst werden. Die Uhrzeit ist nur anzugeben für Prozeduren die im Operationssaal oder Herzkatheterlabor durchgeführt werden. Für Prozeduren die ausserhalb dieser Strukturen durchgeführt werden, genügt die Angabe des Datums ohne Uhrzeit (Variable «behandlung_beginn».)
  • Die Seitigkeit/Lateralität bei Eingriffen an paarigen Organen und Körperteilen ist im medizinischen Datensatz anzugeben

Folgende Ziffern werden erfasst:

0 = Beidseitig

1 = Einseitig rechts

2 = Einseitig links

3 = Einseitig unbekannt

9 = Unbekannt

leer = Frage stellt sich nicht

Entsprechende CHOP-Kodes sind in der CHOP mit [L] gekennzeichnet. Diese Information ist eine Kodierhilfe, da die Kennzeichnung nicht vollständig ist. Weiter sind einige Prozeduren mit einem [L] gekennzeichnet, obwohl sie nicht immer eine Seitenangabe erfordern. In diesen Fällen sind die Variablen «behandlung_seitigkeit», usw. leer zu lassen. Diese Situation ist der Tatsache geschuldet, dass gewisse Kodes Verfahren an Lokalisationen mit oder ohne erforderlicher Seitigkeitsangabe einschliessen.

  • Externe ambulante Behandlungen:

Erhält ein stationärer Patient externe ambulante Leistungen, werden diese beim stationären Fall kodiert und mit dem speziellen Item «ambulante Behandlung auswärts» («behandlung_auswaerts», usw.) gekennzeichnet.

Ausnahme Geltungsbereich: TARPSY und ST Reha:

Von dieser Regel ausgenommen sind auswärts erbrachte ambulante Leistungen, die gemäss der «Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes» separat verrechnet werden. Diese dürfen auf den stationären Fall nicht kodiert werden.

Weiterführende Informationen zu den Abrechnungsregeln für separat verrechenbare Leistungen sowie zu den Vereinbarungen zwischen H+ und den Krankenversicherern, bezüglich der Vergütung externer ambulanter Leistungen, entnehmen Sie bitte den aktualisierten Dokumenten auf den Websites der SwissDRG AG, bzw. H+.

P01m Prozeduren, die kodiert werden müssen

Alle signifikanten Prozeduren während des Spitalaufenthaltes sind zu kodieren. Dies schliesst diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.

Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder:

  • chirurgischer Natur ist
  • ein Eingriffsrisiko birgt
  • ein Anästhesierisiko birgt
  • Spezialeinrichtungen, Grossgeräte (z.B. MRI, CT etc.).

Prozeduren, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer anderen Prozedur stehen, werden getrennt kodiert.

Beispiel 1

Es wird eine präoperative Koronarangiographie vor einer aortokoronaren Bypassoperation unter Herz-Lungenmaschine gemacht.

Hier wird die koronare Arteriographie als weitere Behandlung kodiert.

Hinweis:

Wird eine primäre oder sekundäre Sectio caesarea in Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) durchgeführt, muss der entsprechende CHOP-Kode aus Kategorie 93.92.- Anästhesie obligatorisch zusätzlich zur entsprechenden Sectio-Prozedur erfasst werden, entgegen dem «Beachte» unter der Kodekategorie 93.92.-.

Dabei ist es unerheblich, ob im Geburtsverlauf bereits eine PDA, ein PDK gelegt oder eine Spinalanästhesie zur Schmerzbekämpfung sub partu verabreicht wurden.

Als Prozedurendatum für den Kode der Allgemeinanästhesie muss das entsprechende Prozedurendatum der Sectio caesarea gewählt werden.

Entsprechende Beispiele finden sich unter SD1505 «Spezielle Kodierregeln für die Geburt», Primäre und sekundäre Schnittentbindung.

P02n Prozeduren, die nicht kodiert werden Prozeduren, die routinemässig bei den meisten Patienten mit einer bestimmten Erkrankung durchgeführt werden, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen durchgeführten kodierten Prozeduren widerspiegelt. Wurde keine signifikante Prozedur erbracht, ist kein CHOP-Kode abzubilden.

Zum Beispiel:

  • Röntgenaufnahme und Gipsverband bei Radius-Fraktur (Colles)
  • Konventionelle Röntgenuntersuchungen, z.B. Routine-Thoraxröntgen
  • EKG (Ruhe-, Langzeit-, Belastungs-EKG)
  • Routinemassnahmen bei Neugeborenen (z.B. Hörtest, Schädelsonographie)
  • Blutentnahme und Laboruntersuchungen
  • Aufnahme-, Kontrolluntersuchungen
  • Medikamentöse Therapien mit Ausnahme von:
  • Medikamentösen Therapien bei Neugeborenen, sofern es einen spezifischen CHOP-Kode gibt
  • Zytostatikatherapien, Immuntherapien, Thrombolysen, Gerinnungsfaktoren, Blutprodukte
  • Für TARPSY und ST Reha: Antiinfektiöse Therapien, z.B. i.v. Verabreichung von Antibiotika (CHOP-Kode 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz, nach Anzahl Behandlungstage)

Beachte: Die Erfassung des CHOP-Kodes 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz nach Anzahl Behandlungstage ist für die Akutsomatik fakultativ

  • hochteuren Medikamenten, sofern es einen spezifischen CHOP-Kode gibt
  • Einzelne Komponenten einer Prozedur: Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie (inkl. Intubation) oder Analgesie, Wundverschluss, sind in der Regel in einem Operationskode abgebildet.

  • Prozeduren, die in direktem Zusammenhang mit einer operativen Prozedur stehen.

Bei Gewebetransplantationen, die im gleichen Eingriff durchgeführt wurden, soll die Transplantatentnahme nicht zusätzlich kodiert werden. Ist kein spezifischer Verweis (Kodiere ebenso) auf die Entnahme vorhanden, dann ist die Entnahme inklusive.

Beispiel 1

Es wird im Rahmen einer PTCA eine Koronarangiographie gemacht.

Hier wird die koronare Arteriographie nicht kodiert.

Beispiel 2 – Psychiatrie

Eine Anästhesie bei einer Elektrokrampftherapie ist im Kode enthalten und wird nicht gesondert kodiert.

Ausnahmen:

  • Anästhesie bei Prozeduren, die normalerweise ohne erbracht werden, z.B. Narkose für eine MRI beim Kind.

  • Eingriffsverwandte diagnostische Massnahmen, die in derselben Sitzung durchgeführt werden und in der Regel Bestandteil der Operation sind, werden nicht gesondert kodiert (es sei denn, es ist in der CHOP anders geregelt).

Z.B.: Die diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht zusätzlich verschlüsselt.

  • Zur Kodierung von Schmerztherapien im Kontext von Operationen, Interventionen, Diagnostik und Schmerzbehandlungsverfahren wird auf die Kodierregel SD1804 verwiesen.

  • Postmortale Prozeduren werden nicht kodiert (mit dem Tod endet der Fall). Dies gilt auch für Obduktionen.

P03c Endoskopie und endoskopische Eingriffe

Endoskopische Eingriffe (d.h. laparoskopisch, endoskopisch, arthroskopisch) sind mit dem spezifischen Kode für den endoskopischen Eingriff zu kodieren, falls ein solcher Kode existiert. Eine Erweiterung des Zuganges (Mini-Arthrotomie, Mini-Laparotomie usw., z.B. zur Entfernung des Endobags, eines Dickdarm-Segmentes oder einer Gelenkmaus) wird nicht zusätzlich kodiert.

Beispiel 1

Laparoskopische Cholezystektomie.

51.23 Laparoskopische Cholezystektomie

Wird ein laparoskopischer, endoskopischer, arthroskopischer Eingriff nicht durch einen spezifischen Kode beschrieben, so wird der Kode für den konventionellen (offenen) Eingriff zuerst kodiert, gefolgt von dem entsprechenden Kode für die Endoskopie, ausser wenn die Endoskopie bereits in einem begleitenden Prozedurenkode enthalten ist.

Panendoskopien (Endoskopie mehrerer Lokalisationen) sind nach dem am weitesten eingesehenen oder tiefst gelegenen Gebiet zu kodieren.

Beispiel 2

Eine Ösophagogastroduodenoskopie mit Biopsien an einer oder mehrerer Stellen von Ösophagus, Magen oder Duodenum wird kodiert als

45.16 Ösophagogastroduodenoskopie [EGD] mit geschlossener Biopsie
Beispiel 3

Eine Pharyngo-Tracheo-Bronchoskopie wird kodiert als

33.22 Flexible Tracheobronchoskopie
Beispiel 4

Eine Panendoskopie bei Abklärung Hypopharynxkarzinom (Endoskopie von zwei Organsystemen) wird kodiert als

33.22 Flexible Tracheobronchoskopie
42.23 Sonstige Ösophagoskopie

P04n Kombinationseingriffe/Komplexe Operationen

Eingriffe sind möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung) abzubilden. Es gibt Kodes für kombinierte Eingriffe, bei denen mehrere einzeln durchführbare Eingriffe in einer Sitzung vorgenommen werden. Sie sind dann zu verwenden, wenn sie den kombinierten Eingriff vollständig beschreiben und die Kodierrichtlinien bzw. die Hinweise in der CHOP nichts anderes vorschreiben.

Beispiel 1
28.3.- Tonsillektomie mit Adenoidektomie
Beispiel 2
52.51.10 Proximale Pankreatektomie, pyloruserhaltend

oder

52.51.31 Pankreatikoduodenale Resektion mit Teilresektion des Magens
Beispiel 3
77.51 Plastische Rekonstruktion bei Hallux valgus und rigidus mit Exostosenresektion, Weichteilkorrektur und Osteotomie am Os metatarsale I

Gibt es keinen spezifischen Kode, der eine Operation beschreibt, die aus mehreren unterschiedlichen Komponenten besteht, ist jeder Kode anzugeben, der die entsprechenden Komponenten beschreibt.

Beispiel 4

Ein Patient muss sich einer totalen Gastrektomie mit Resektion des grossen Netzes und der Lymphknoten der Magenregion unterziehen.

43.99.99 Sonstige totale Gastrektomie, sonstige
40.3X.- Exzision von regionalen Lymphknoten
54.4X.- Exzision oder Destruktion von Peritonealgewebe

Gibt es keinen spezifischen Kode, der eine Operation beschreibt, die aus mehreren unterschiedlichen Komponenten besteht, ist jeder Kode anzugeben, der die entsprechenden Komponenten beschreibt. Bei Gewebeentnahmen (z.B. Knochen, Muskel, Sehne) anderer Lokalisation als die der durchgeführten Operation, sind diese nur dann separat abzubilden, wenn sie nicht im Operationskode inbegriffen sind, oder ein spezifischer Verweis (Kodiere ebenso) auf die Entnahme vorhanden ist. Ist kein spezifischer Verweis (Kodiere ebenso) auf die Entnahme vorhanden, dann ist die Entnahme inklusive.

Beispiele:

  • Spongiosa-Entnahme am Becken bei Osteosynthese am Oberarm: zusätzlich kodieren.
  • Sehnen-Entnahme im Kode inbegriffen: z.B. 81.45.12 Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes mit Semitendinosus- und/oder Gracilis-Sehne, arthroskopisch.
  • Lappen-Entnahme im Kode inbegriffen: z.B. 85.K4.11 Mammaplastik mit Deep inferior epigastric perforator flap [DIEP]

Zum Teil beinhaltet die CHOP spezielle Hinweise («kodiere ebenso»), dass einzelne Komponenten zusätzlich kodiert werden müssen.

Beispiel 5
39.75.- Perkutan-transluminale Gefässintervention, sonstige Gefässe
Kodiere ebenso: Anatomische Lokalisation von gewissen vaskulären Interventionen (00.4B)

Zusammengehörige Kodes werden untereinander aufgelistet. Z.B.: Koronarangioplastik + Stents + Anzahl von Gefässen usw.

P05a Unvollständig durchgeführte Eingriffe

Eine Operation wird nur dann als solche kodiert, wenn sie bis zum Ende oder nahezu vollständig durchgeführt wurde. Muss eine Operation aus irgendeinem Grund abgebrochen werden oder kann sie nicht vollendet werden, ist wie folgt zu kodieren:

  • Wenn bei einem laparoskopischen / endoskopischen / arthroskopischen Verfahren auf «offen chirurgisch» gewechselt wird oder gewechselt werden muss, wird nur die offene chirurgische Prozedur kodiert.

Beispiel 1

Laparoskopische Cholezystektomie mit Umsteigen auf die offen chirurgische Methode.

51.22.- Cholezystektomie

  • Bei abgebrochenen Eingriffen wird nur der ausgeführte Teil der Operation kodiert.

Beispiel 2

Wenn bei einer Appendektomie nach der Laparotomie der Eingriff wegen eines Herzstillstandes abgebrochen werden musste, wird nur die Laparotomie kodiert.

54.11 Probelaparotomie
Beispiel 3

Muss die Ösophagektomie bei einem Ösophagus-Ca vor der Präparation des Ösophagus wegen Inoperabilität abgebrochen werden, wird nur die durchgeführte Thorakotomie kodiert.

34.02 Probethorakotomie

P06k Mehrfach durchgeführte Prozeduren

Die Prozedurenkodierung soll, soweit möglich, den Aufwand widerspiegeln. Deswegen sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden, wie z.B. Osteosynthese von Tibia und Fibula, usw.

Ausnahmen:

  • Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind zum Beispiel: multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige «kleine» Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind.

Beispiel 1

Eine Patientin wird zur Exzision von zehn Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am rechten Ohr, drei Läsionen bei Basalzellkarzinom am rechten Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken und eine Läsion bei Keratosis solaris am linken Unterschenkel.

HD C44.3 Basalzellkarzinom, Nase
ND C44.2 Basalzellkarzinom, Ohr
L 1
ND C44.6 Basalzellkarzinom, Unterarm
L 1
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
ND L57.0 Keratosis solaris
B 21.32 Exzision und lokale Destruktion einer anderen Läsion an der Nase (für Basaliom Nase)
B 18.31 Radikale Exzision einer Läsion am äusseren Ohr (für 2 Basaliome Ohr)
L 1
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 3 Basaliome Unterarm)
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 3 Keratosis solaris-Läsionen am Rücken)
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 1 Keratosis solaris-Läsion am Unterschenkel)

Für die Exzision der drei Basaliome am Unterarm wird nur ein Kode verwendet, weil sie bezüglich der Lokalisation an gleicher Stelle bzw. undifferenziert kodierbar sind. Dasselbe gilt für die Exzision der drei Keratosis solaris-Läsionen am Rücken.

  • Der CHOP-Kode beinhaltet eine Angabe betr. Anzahl der Behandlungen, der Dauer, Mengen usw.: hier wird der Kode nur einmal pro Aufenthalt/Fall abgebildet, mit der Gesamtmenge/Gesamtanzahl und Datum der ersten Prozedur (z.B. Transfusionen, Komplexbehandlungen, Coils (1× den Kode für die Gesamtanzahl aller intrakraniellen, extrakraniellen und spinalen Coils, 1× den Kode für die Gesamtanzahl aller peripheren Coils), Stents, NEMS/SAPS).

Das gleiche gilt für Medikamente der Liste der erfassbaren Medikamente/Substanzen (ATC-Liste) (nur die verabreichte Menge ist zu erfassen).

Bei den Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten sind ebenfalls nur die dem Patienten verabreichten Mengen zu erfassen. Bestellte, dann aber verworfene Mengen werden nicht gezählt. Es sind die Definitionen der Blutspende SRK Schweiz (siehe Beachte unter den CHOP-Kodes 99.04.-- Transfusion von Erythrozytenkonzentraten und 99.05.-- Transfusion von Thrombozyten) für die Transfusions-Einheiten für Erwachsene und Kinder zu beachten. Die Mindestvolumina sind bei Babys bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres nicht zu berücksichtigen (siehe Beachte unter den entsprechenden CHOP-Kodes). Ergibt die Summe der verabreichten Konzentrate bei Kindern und Erwachsenen keine ganze Zahl, wird abgerundet. Wurden z.B. 5,6 Erythrozytenkonzentrate verabreicht, so ist der Kode mit der Angabe von 1 TE bis 5 TE zu erfassen.

Bei Fallzusammenführungen ist diese Addition auch zu machen und der Kode nur einmal abzubilden.

Beispiel 2

Ein Patient erhält eine multimodale Schmerztherapie, dies vom 2. bis zum 8. und vom 12. bis zum 19. Hospitalisationstag.

93.A2.45 MMST, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
Beispiel 3

Ein Patient erhält mehrere Erythrozytenkonzentrate:

Tag 1: 3 EK, Tag 3: 4 EK, Tag 5: 4 EK, Tag 6: 3 EK = 14 EK.

Hier werden die Erythrozytenkonzentrate summiert und nur mit einem CHOP-Kode abgebildet.

99.04.12 Transfusion von Erythrozytenkonzentrat, 11 TE bis 15 TE

Therapeutische Radiologie und Nuklearmedizin 92.2-:

Bei Strahlen- und nuklearmedizinischer Therapie sind die Prozeduren so oft zu erfassen, wie sie durchgeführt wurden. Wenn verschiedene Lokalisationen während einer Sitzung behandelt werden, ist ein Kode pro Lokalisation abzubilden.

Radiojodtherapie:

Hier wird bei mehrfacher Applikation während eines stationären Aufenthaltes die erzielte Gesamtaktivität mit einem Kode aus der Elementegruppe 92.28.4- Radiojodtherapie kodiert.

Vakuumversiegelungstherapie/Behandlung mit Vakuumverband:

Für die Abbildung der Dauer einer kontinuierlichen Sogbehandlung bei einer s.g. Vakuumversiegelung/Behandlung mit Vakuumverband steht in der CHOP die Elementegruppe 93.57.1- Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, nach Anzahl Behandlungstage zur Verfügung.

Die Kodierverantwortlichen sind häufig mit der Tatsache konfrontiert, dass in einem stationären Aufenthalt mehrere Vakuumver-bandstherapien (Anlage, Wechsel, Entfernung) stattfinden (müssen) und diese Behandlungen sich auf eine oder mehrere Lokalisatio-nen beziehen können.

Es wird pro stationären Fall nur ein Kode für die Dauer der Sogbehandlung erfasst.

Für die korrekte Erfassung des Kodes werden die Tage aller stattgefundenen Sogbehandlungen addiert. Dabei ist unerheblich, ob die Behandlung nur an einer oder an mehreren Lokalisationen (auch gleichzeitig) stattfand.

Die Tage der Anlage, des Wechsels und Entfernens eines oder mehrerer Vakuumverbände werden in die Zählung der Dauer einbe-zogen. Angebrochene Tage (z.B. auch bei Verlegung) werden dabei als ganze Tage gezählt.

Einzelne Tage dürfen bei der Bestimmung der Gesamtdauer jedoch nicht doppelt gezählt werden.

Als Tage zählen die Kalendertage.

Die folgenden (stark vereinfachten) Beispiele sollen aufzeigen, wie die möglichen unterschiedlichen Szenarien durch die Kodierverantwortlichen erfasst werden müssen.

Beispiel 4
01.01. – 05.01. 5 Tage Vakuumbehandlung am offenen Abdomen
01.01. – 05.01. 5 Tage Vakuumbehandlung zusätzlich tiefreichend an Knochen der Extremität
05.01. – 09.01. 5 Tage Vakuumbehandlung subkutan Abdomen oder an anderer Lokalisation

Kodierung:

86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 01.01.
86.88.I1 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, tiefreichend, an Knochen und Gelenken der Extremitäten 01.01.
86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 05.01.
93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 7 bis 13
Behandlungstage 01.01.

Da vom 01.01. – 05.01. die Vakuumbehandlung des offenen Abdomens (86.88.I3) und an der Extremität (86.88.I1) gleichzeitig erfolgten, ist als Endsumme

93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage

für eine 9 Tage dauernde Sogbehandlung zu wählen.

Das Prozedurendatum ist mit 01.01. anzugeben.

Der 05.01. darf als Einzeltag nicht doppelt gezählt werden, auch wenn ein Wechsel (Beenden der Behandlung am offenen Abdomen) der Vakuumbehandlung von offenem Abdomen auf subkutane Behandlung am Abdomen oder an andere Lokalisation (Neuanlage an anderer Lokalisation) erfolgte.

Beispiel 5

Eintritt 05.02.

06.02. Anlage Vakuumverbände an Abdomen links subkutan und Unterschenkel rechts subkutan (Allgemeinanästhesie)
09.02. Wechsel der Vakuumverbände an beiden Lokalisationen (Allgemeinanästhesie)
12.02. Verlegung in anderes Akutspital zur Weiterbehandlung mit liegenden Vakuumverbänden an Unterschenkel und Abdomen

Kodierung:

86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 06.02.
L 0
86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 09.02.
L 0
93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens
7 bis 13 Behandlungstage 06.02.

Da die Tage der Anlage, des Wechsels und der angebrochene Tag der Verlegung in die Erfassung der Dauer der Sogbehandlung der liegenden Vakuumverbände einfliessen, ergibt sich eine Gesamtdauer von 7 Tagen.

Beispiel 6

Stationärer Aufenthalt 01.03.-20.03.

01.03. Anlage Vakuumverband am offenen Abdomen
05.03. Wechsel Vakuumverband am offenen Abdomen
10.03. Entfernung Vakuumverband, Verschluss Abdomen

Später im Aufenthalt:

15.03. Anlage Vakuumverband subkutan Abdomen bei Nahtdehiszenz
18.03. Verschluss Haut und Subkutangewebe Abdomen nach Entfernung Vakuumverband

Kodierung:

86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 01.03.
86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 05.03.
93.57.16 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 14 bis 20
Behandlungstage 01.03.
Verschluss Abdomen gemäss medizinischer Dokumentation 10.03.
86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 15.03.
Verschluss Haut und Subkutangewebe gemäss medizinischer Dokumentation 18.03.

Auch in diesem Beispiel werden die Tage der Anlage (01.03. und 15.03.) sowie der Tag des Wechsels (05.03.) in die Erfassung der Gesamtdauer einbezogen.

Da am 11., 12., 13. und 14.03. keine Vakuumbehandlung erfolgte, dürfen diese Tage des stationären Aufenthaltes zur Gesamtdauer der Sogbehandlung nicht hinzuaddiert werden.

Behandlung auf einer IPS und/oder IMC:

Für die Berechnung der Aufwandspunkte, die der korrekten Erfassung der Kodes für die Behandlung auf einer Intensivstation (IS)

(99.B7.- Intensivmedizinische Komplexbehandlung) oder Intermediate-Care Unit (99.B8.- Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit [IMCU]) dienen, werden alle Werte der pro (Pflege)-Schicht erhobenen NEMS und einmalig pro IS/IMCU-Aufenthalt SAPS II, CRIB II oder PIM III gemäss den Vorgaben des MDSi 11 SGI-SSMI. Kommission Datensatz (KDS). Minimaler Datensatz der SGI MDSi. Abschnitte 2.3.5 «Schweregrad der akuten Erkrankung» und 2.4.1 «IS spezifischer Aufwand- Score (NEMS)». (Download der aktuell gültigen Version via: https://www.sgi-ssmi.ch/de/datensatz.html) /MDSimc verwendet.

Zur Bestimmung des zutreffenden CHOP-Kodes aus den entsprechenden Subkategorien 99.B7.- (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) und 99.B8.- (Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit [IMCU]) wird wie folgt vorgegangen:

Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus SAPS II (oder PIM III, CRIB II) + Summe der NEMS aller Schichten.

Bei einer 8-Stunden Schichtdauer wird NEMS aufsummiert, bei einer 12-Stunden Schichtdauer wird die jeweils erhobene Punktzahl für NEMS mit 1.5 multipliziert.

Wird eine Patientin/ein Patient während eines stationären Falles mehrfach auf einer Intensivstation und/oder Intermediate-Care Unit desselben Spitals, oder sequentiell in verschiedenen Intensivstationen/Intermediate Care Units desselben Spitals (auch mit mehreren Standorten) betreut, werden die Summen aller NEMS der Einzelaufenthalte und die SAPS II, CRIB II oder PIM der jeweiligen Einzelau-fenthalte zusammengerechnet und der zur Gesamtsumme passende CHOP-Kode erfasst.

Bei dem Transfer/Transport einer Patientin oder eines Patienten während eines stationären Falles

  • von IS Standort A auf IS Standort B desselben Spitals oder
  • von IMCU Standort A auf IMCU Standort B desselben Spitals oder
  • von IS A auf IS B innerhalb desselben Spitalstandortes oder
  • von IMCU A auf IMCU B innerhalb desselben Spitalstandortes oder
  • von IS Standort A auf IMCU Standort B desselben Spitals oder vice versa oder
  • von IS auf IMCU innerhalb desselben Spitalstandortes oder vice versa oder
  • externe Verlegung von IS/IMCU eines Spitals auf IS/IMCU eines anderen Spitals oder vice versa

werden durch die transferierende/verlegende wie auch aufnehmende Einrichtung für die jeweilige (Pflege)-Schicht, auch wenn der Transfer/die Verlegung in der gleichen Schicht erfolgt, die entsprechenden NEMS und gemäss Bestimmungen der SAPS II, PIM III oder CRIB II erhoben.

Als aufnehmende Einrichtung gelten IS/IMCU (gemäss Richtlinien SGI und/oder KAIMC, zertifizierte einzelne Organisationseinheiten) innerhalb des gleichen Spitalstandortes, IS/IMCU in verschiedenen Standorten desselben Spitals oder in gänzlich verschiedenen Spitälern.

Diese Bestimmungen gelten auch für kurze Aufenthalte < 24h auf der Intensivstation und/oder Intermediate-Care Unit.

Es gelten die Vorgaben der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI), respektive der Kommission für Anerkennung der IMC (KAIMC).

P07m Bilaterale Operationen

Bilaterale Operationen in einer Sitzung werden nur einmal kodiert und erhalten das Kennzeichen bilateral in der Seitigkeitsvariable (Variable «behandlung_seitigkeit» usw.).

Dies gilt auch für Kodes, die die Bilateralität bereits beinhalten.

Beispiel 1

Implantation von Knie-Totalprothesen beidseits.

B 81.54.- Implantation einer Endoprothese des Kniegelenks
L 0

Beispiel 2

Bilaterale Adrenalektomie.

B 07.3 Beidseitige Adrenalektomie
L 0

P08n Revisionen eines Operationsgebietes/Reoperationen

Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

  • Behandlung einer Komplikation,
  • Durchführung einer Rezidivtherapie oder
  • Durchführung einer Operation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet oder
  • bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet.

ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes in der CHOP durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

28.7X.- Blutstillung nach Tonsillektomie und Adenoidektomie
39.41 Stillung einer Blutung nach vaskulärem Eingriff

Existiert kein solcher Reoperationskode, ist der Eingriff möglichst spezifisch abzubilden, gefolgt von

00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet

oder

00.99.12 Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet

Beachte: 00.99.11 «Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet» oder

00.99.12 «Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet» ist nicht abzubilden, wenn die Tatsache, dass es eine Revision/Reoperation ist, bereits im Kode ersichtlich ist (z.B. Revision einer Knieprothese, Osteosynthesematerialentfernung, Verschluss einer Kolostomie etc.).

Bei Revisionseingriffen ist immer genau zu beachten, ob NUR eine Revision des Operationsgebietes allein oder ob die Revision kombiniert mit Ersatz/Wechsel eines Implantates durchgeführt wurde. Der entsprechende Kode ist zu verwenden.

Revisionseingriffe ohne Implantat-Wechsel

Werden bei Revisionseingriffen vorhandene Implantate explantiert (z.B. Aszitespumpe) und in gleicher Sitzung dieselben Implantate wieder implantiert, dürfen keine Kodes für eine Implantation oder Wechsel eines Implantats kodiert werden.

Z.B. Aszitespumpe

Der Kode 54.99.80 Einsetzen von Kathetern sowie automatischer, programmierbarer und wiederaufladbarer Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage ist nicht zu verwenden.

Zur Anwendung kommen die Kodes 54.99.81 Revision ohne Ersatz von Kathetern sowie automatischer, programmierbarer und wiederaufladbarer Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage und/oder 54.99.82 Behebung einer mechanischen Obstruktion von Kathetern einer automatischen, programmierbaren und wiederaufladbaren Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage.

Das Beispiel ist beliebig erweiterbar z.B. für Defibrillator, Pacemaker, Mammaprothese etc.

Sind bei einem Patienten bei einer stationären Behandlung mehrere Reoperationen notwendig, sind die Kodes 00.99.11 «Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet» oder 00.99.12 «Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet» nur einmal zur ersten Reoperation abzubilden.

Beispiel 1

Patientin kommt zur Sectio bei Status nach Sectio.

B 74.- Sectio caesarea und Extraktion des Fetus
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet

Gebrauch der Kodes 34.03 Wiedereröffnung einer Thorakotomie, 54.12.- Relaparotomie und 37.99.80 Reoperation an Herz und Perikard:

Die Kodes 34.03, 54.12.11 und 37.99.80 werden ausschliesslich zur Abbildung eines Wiedereingriffes verwendet, der sich auf Evakuation eines Hämatoms und/oder Exploration und/oder Hämostase beschränkt.

Ansonsten ist bei intrathorakalen, intraabdominalen oder Herz-Operationen, die mit einem spezifischen Kode abgebildet werden, im Falle einer Reoperation der Kode 00.99.11 zusätzlich zu kodieren.

Beispiel 2

Eine Reoperation zur weiteren Teilresektion des Dünndarms wird mit:

45.62 Sonstige Teilresektion am Dünndarm +
00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet

und nicht mit:

45.62 Sonstige Teilresektion am Dünndarm + den Restklassekodes 54.12.00 oder 54.12.99 kodiert.

P09i Organentnahme und Transplantation

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unterscheiden. Bei der Spende wird zwischen Lebendspende und postmortaler Spende unterschieden. Bei autogener Transplantation sind Spender und Empfänger identisch.

1. Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders

Wird eine potenzielle Spenderin oder ein potenzieller Spender zu Voruntersuchungen vor einer möglichen Lebendspende stationär aufgenommen und erfolgt die Organ- oder Gewebeentnahme nicht während desselben stationären Aufenthaltes, so ist wie folgt zu kodieren:

HD Z00.5 Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders
B 89.07.6– Untersuchung eines Lebendspenders wegen Organentnahme

Kodes aus Z52.– Spender von Organen oder Geweben sind nicht anzugeben.

2. Lebendspende

Für Lebendspender, die zur Spende von Organ oder Gewebe aufgenommen werden und bei denen eine Organ- oder Gewebeentnahme im gleichen stationären Aufenthalt erfolgt, gilt folgende Kodierrichtlinie:

HD Z52.– Spender von Organen oder Geweben
B Prozedurenkode zur Entnahme des Transplantates (siehe auch untenstehende Tabelle)
Beispiel 1

Ein Fremdspender wird zur Lebendspende einer Niere aufgenommen. Eine Nephrektomie wird durchgeführt. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.

HD Z52.4 Nierenspender
B 55.51.02 Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspende
L
Beispiel 2

Ein Fremdspender wird zur Lebendspende von Stammzellen aufgenommen. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.

HD Z52.01 Stammzellenspender
B 41.0A.14 Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem Knochenmark, allogen, nicht-verwandt, HLA-Identisch

oder

B 41.0A.24 Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem peripheren Blut, allogen, nicht-verwandt, HLA-Identisch

Bei autogener (= autologer) Spende und Transplantation während des gleichen stationären Aufenthaltes sind die Kodes aus Z52.– Spender von Organen oder Geweben nicht anzugeben. Die CHOP-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die Transplantation sind beide anzugeben.

3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Spital

Die Kodierung bei einem Patienten, der als Organspender in Frage kommt, unterscheidet sich nicht vom üblichen Vorgehen bei der Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren: als Hauptdiagnose ist diejenige Erkrankung oder Verletzung zu kodieren, die die Aufnahme veranlasst hat, hinzukommen vorliegende Nebendiagnosen und die durchgeführten Prozeduren.

Der entsprechende Kode für die Organentnahme ist nicht zu kodieren. Ebenso ist der Kode Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Spenders eines Organs oder Gewebes nicht anzugeben.

Mit den Variablen «austrittsdatum»/«episode_ende» der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) wird der Abschluss des Falles durch das Datum und die Uhrzeit des Todes dokumentiert. Somit sind postmortale Organentnahmen nicht zu kodieren.

4. Evaluation zur Transplantation

Stationäre Abklärungen eines Patienten zur Frage, ob eine Organ- oder Gewebetransplantation angestrebt wird, werden mit einem Kode aus Kategorie

89.07.- Konsultation, als ausführlich bezeichnet

abgebildet.

5. Transplantation

Empfänger des transplantierten Organs werden wie folgt kodiert:

HD Krankheit, die den Grund für die Transplantation darstellt
B Prozedurenkode für Transplantation (siehe Tabelle)
B Kode aus 00.90.- bis 00.93.- Art eines Implantates oder eines Gewebetransplantates und Art der Organkonservierung sowie
Kennzeichnung der Todesart des Spenders («Donation after circulatory death [DCD]» und «Donation after brain death [DBD]»).
Sowie, wenn bekannt, die Kriterien der AB0 Kompatibilität.

Beachte: Es handelt sich um Zusatzkodes. Diese werden kodiert, sofern die Information nicht bereits im Prozedurenkode der Transplantation enthalten ist (z.B. bei 41.0A.- bis 41.0C.- Hämatopoetische Stammzellentnahme und -transplantation wird kein Kode

aus 00.90.- bis 00.93.- kodiert).

B Zusätzlich 99.79.11 Vorbereitung auf AB0 - inkompatible Lebendspender Organtransplantation, falls zutreffend

Die Entfernung des erkrankten Organs wird nicht kodiert.

Domino-Transplantations-Patienten (wenn der Patient während der Behandlungsphase ein Organ sowohl erhält als auch spendet (z.B. Herz/Lunge)) erhalten eine Spender-Nebendiagnose aus Z52.– Spender von Organen und Geweben und die Prozedurenkodes für die Transplantation und für die Entnahme.

6. Nachkontrolle nach Transplantation

Eine stationäre Routinenachkontrolle nach Transplantation wird kodiert mit:

HD Z09.80 Nachuntersuchung nach Organtransplantation
ND Z94.- Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation

7. Versagen oder Abstossungsreaktion nach Transplantation

Ein Versagen oder eine Abstossungsreaktion nach Transplantation eines Organs oder Gewebes oder eine Graft-versus-host-Krankheit (GVHD) wird mit einem Kode aus T86.- Versagen und Abstossung von transplantierten Organen oder Geweben abgebildet.

Im Falle einer Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen sind die Organmanifestationen einer GVHD unter Beachtung des Kreuz-Stern-Systems zu kodieren.

T86.- Versagen und Abstossung von transplantierten Organen oder Geweben wird dann als Hauptdiagnose erfasst, wenn der Zustand die Definition der Hauptdiagnose erfüllt. Die (z.B. maligne) Grunderkrankung wird anschliessend als Nebendiagnose erfasst. Diese Regelung hat Vorrang vor der Regelung SD0202 zur Wahl der Hauptdiagnose bei Neubildungen.

Beachte: Bei Nachkontrolle, Versagen oder Abstossungsreaktion ist ein Kode Z94.– Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation zusätzlich zu kodieren (im Rahmen von D05).

Organ-/Gewebeentnahme und Transplantationstabelle

Diese Tabelle ist nicht als vollständige Auflistung anzusehen.

Organ /GewebeLebendspendeTransplantation (Empfänger)
ICD-10-GMCHOPTextCHOPText
Stammzellen(STZ)Z52.0141.0A.2–Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem peripheren Blut41.0B.2–Hämatopoetische Stammzelltransplantation aus dem peripheren Blut
Knochenmark(KM)Z52.341.0A.1–Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem Knochenmark41.0B.1–Hämatopoetische Stammzelltransplantation aus dem Knochenmark
HautZ52.186.6–.–Freie Hauttransplantation und permanenter HautersatzKode je nach Lokalisation und Umfang
KnochenZ52.277.7–7A.2AKnochenentnahme zur TransplantationKnochenentnahme an der Wirbelsäule zur Transplantation76.91. –78.0–.–7A.51Knochentransplantat an GesichtsschädelknochenKnochentransplantation und KnochentranspositionKnochentransplantation und Knochentransposition an der Wirbelsäule
NiereZ52.455.51.02Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspende55.69.––Sonstige Nierentransplantation
LeberZ52.650.2C.–Partielle Hepatektomie zur Transplantation50.5–Lebertransplantation
Herz37.51.–Herztransplantation
Lunge33.5–Lungentransplantation
Herz/Lunge33.6X.–Kombinierte Herz-Lungentransplantation
Pankreas52.8–Pankreastransplantation
Kornea11.6–Korneatransplantation
Dünndarm46.97.–Darmtransplantation

P10n Adhäsiolyse

Handelt es sich um Adhäsiolyseeingriffe am Peritoneum der Organe/Organsysteme des Abdominalraumes und Beckens (viszerale, urologische, gynäkologische, neonatologische Adhäsiolysen), stehen spezifische Kodes, die den Sachverhalt der Adhäsiolyse abbilden, in der CHOP zur Verfügung.

Entsprechende Kodes befinden sich in den Organkapiteln der CHOP, z.B.:

54.5- Lösung von peritonealen Adhäsionen
65.8- Lösung von Adhäsionen an Ovar und Tuba uterina
59.02 Sonstige Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen
59.03.- Laparoskopische Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen
59.11 Sonstige Lösung von perivesikalen Adhäsionen
59.12 Laparoskopische Lösung von perivesikalen Adhäsionen

Sofern die Operationsdauer der Adhäsiolyse(n) (Zeitsumme der einzelnen Adhäsiolyseeingriffe während eines Eingriffes oder eine alleinige Adhäsiolyse z.B. nur am abdominalen Peritoneum oder nur an den Adnexen) die 60-Minutengrenze überschreitet, dürfen die entsprechenden CHOP-Kodes aus den Organkapiteln (auch mehrere gleichzeitig) kodiert werden.

Für die Summierung der Gesamt-Dauer wird nur die reine Zeit, die das Lösen betrifft, gezählt. Bei Unklarheiten erfolgt die Anfrage an den Operateur.

Die Dauer muss im Operationsbericht schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert und ggf. durch Zeitangaben (z.B. Schnitt-Naht-Zeit) aus dem Operationsprotokoll belegbar sein.

Wird die erforderliche Zeitdauer von > 60 min nicht erreicht (entweder als Zeitsumme einzelner Adhäsiolysen oder als Adhäsiolyse an einem Organ/Organsystem), darf kein Adhäsiolyse-Kode aus den CHOP-Kapiteln verschlüsselt werden.

Die Kodierung eines/mehrerer Diagnosekodes bezogen auf die Adhäsionen (Nebendiagnose) hat bei Erfüllung der Kodierregel G54 jedoch zu erfolgen.

Beispiel 1 (Adhäsiolysezeitsumme ≤ 60 min):

Eine Patientin wird mit persistierendem linksseitigem Ovarialbefund aufgenommen.

Intraoperativ werden massive postentzündliche und endometriale Verwachsungen konstatiert.

Es erfolgt eine aufwändige Adhäsiolyse (perivesikal, periuteral, periovariell, Peritoneum des Darmes). Dokumentierte Zeitsumme der Adhäsiolysen: 55 min.

Erst nach Freilegung des Befundes kann eine laparoskopische Salpingoovarektomie bei grossem, linksseitigem ovariellem Endometriom erfolgen.

Gesamt-OP-Dauer 1h 50 min.

HD N80.1 Endometriose des Ovars
L 2
ND N73.6 Peritoneale Adhäsionen im weiblichen Becken
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen

B 65.41 Salpingoovarektomie, laparoskopisch
L 2
Beispiel 2 (Adhäsiolysezeitsumme > 60 min):

Ein Patient wird wegen akuter gedeckt perforierter Sigmadivertikulitis aufgenommen.

Bei Vorliegen massiver postoperativer Adhäsionen (Status nach Vierquadranten-Peritonitis bei perforierter Appendizitis und iatrogener Harnblasenverletzung) muss eine aufwändige Adhäsiolyse erfolgen, die neben interenterischen, abdominellen Adhäsionen auch das gesamte männliche Becken betrifft.

Erst nach einer 100 min dauernden Adhäsiolyse (Zeitsumme aus Lösung perivesikaler, interenterischer und periureteraler Adhäsionen) kann eine laparoskopische Sigmaresektion erfolgen.

HD K57.22 Divertikulitis des Dickdarmes mit Perforation […]
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 45.76.21 Sigmoidektomie, laparoskopisch
B 59.12 Laparoskopische Lösung von perivesikalen Adhäsionen
B 54.51 Lösung von peritonealen Adhäsionen, laparoskopisch
B 59.03.99 Laparoskopische Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen, sonstige
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet
Beispiel 3 (Adhäsiolysezeitsumme ≤ 60 min):

Ein Patient wird wegen Bridenileus nach vorangegangener Rektumresektion bei Rektumkarzinom aufgenommen.

Es erfolgt eine laparoskopische Bridenlösung (Lösung peritonealer Adhäsionen).

Des Weiteren werden rechtsseitige periureterale, ostiumnahe Adhäsionen gelöst, die ebenfalls auf die vorangegangene Rektumresektion zurückgeführt werden.

Eine Darmentlastung durch Inzision oder Teilresektion aufgrund Ischämie ist nicht notwendig. Der Darm erholt sich sofort nach Lösung der Briden.

OP-Dauer 40 min.

HD K56.5 Intestinale Adhäsionen [Briden] mit Obstruktion
ND C20 Bösartige Neubildung des Rektums
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
L 1

B 54.21.99 Laparoskopie, sonstige
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet

Bei einer Dauer der Adhäsiolyse(n) von > 60 min wird ein Behandlungskode aus dem entsprechenden Organkapitel gewählt.

Es können zusätzliche Behandlungen und Nebendiagnosen bezüglich Adhäsiolysen aus den entsprechenden Kapiteln der ICD-10-GM und der CHOP abgebildet werden.

Für die Kodierung gelten die Kodierregeln zur Nebendiagnose (G54) und zu den Behandlungen (G55).

Beispiel 4 (Adhäsiolysezeitsumme > 60 min):

Eine Patientin mit massiver sekundärer Dysmenorrhoe, Dyspareunie und sekundärer Sterilität wird aufgenommen.

Es wird bei Status nach sekundärer Sectio caesarea und Appendektomie eine diagnostische Laparoskopie geplant.

Intraoperativ zeigen sich v.a. Adhäsionen zwischen den Adnexen und dem Beckenperitoneum (als Folge der Voreingriffe deklariert).

Dauer der Adhäsiolyse insgesamt 75 min, mit Fokus auf den Adnexen beidseitig. Komplikationsloses Lösen mehrerer kleiner abdomineller, interenterischer Verwachsungen rechtsseitig, Chromopertubation beidseitig, keine weiteren Massnahmen.

HD N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 65.81.10 Laparoskopische Lösung von Adhäsionen an Ovar und Tuba uterina am Peritoneum des weiblichen Beckens
L 0
B 54.51 Lösung von peritonealen Adhäsionen, laparoskopisch
L 1
B 66.8 Insufflation einer Tuba uterina
L 0
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet

Beachte: Als einzige Ausnahme für oben angegebene Kodierregel gilt die Operation nach Ladd.

Unabhängig von der Dauer der Lösung der störenden Ladd-Bänder wird der CHOP-Kode 46.99.8- gewählt.

Beispiel 5

Ein Kind wird (u.a.) mit Dünndarmileus aufgrund Malrotation aufgenommen.

(U.a.) Chirurgische Lösung von störenden Ladd-Bändern, Verwachsungen und Befestigung des Darmes in der «Prozedur nach Ladd».

HD/ND Q43.3 Angeborene Fehlbildungen, die die Darmfixation betreffen
B 46.99.81 Durchtrennung der Laddschen Bänder, offen chirurgisch

oder

B 46.99.82 Durchtrennung der Laddschen Bänder, laparoskopisch

P11h Serosaverletzung mit Übernähung

Wird im Rahmen einer Operation die Serosa verletzt, die übernäht werden muss, ist der spezifische S-Kode des verletzten Abschnittes zu kodieren. Die Übernähung selbst wird in diesem Fall nur mit einem spezifischen CHOP-Kode abgebildet, z.B. 54.67 Naht an Mesenterium, Omentum majus oder minus (nach Verletzung).

Für die Kodierung einer Komplikation müssen die Regeln G40 «Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren» und D12 «Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)» beachtet werden.

Hinweis: Die «Tunica muscularis» gehört zum Organ. Eine Verletzung der Tunica muscularis, die übernäht werden muss, wird mit dem Kode des entsprechenden Organs (Harnblase, Uterus, Darm) und nicht mit einem Kode zur Naht des Peritoneums abgebildet. Das gilt sowohl für die Diagnose als auch für die Prozedur.

Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen SD0100 – SD2200

SD0100 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten

SD0101a Bakteriämie

Eine Bakteriämie ist mit einem Kode aus

A49.– Bakterielle Infektion, nicht näher bezeichneter Lokalisation

oder einem anderen Kode, der spezifisch den Erreger benennt, z. B.

A54.9 Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet

zu kodieren.

Sie ist nicht mit einem Sepsis-Kode zu verschlüsseln.

Eine Ausnahme hiervon stellt die Meningokokken-Bakteriämie dar, die mit

A39.4 Meningokokkensepsis, nicht näher bezeichnet

zu verschlüsseln ist.

Wenn ein Kode aus den Kategorien B95.–! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind oder B96.–! Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind eine zusätzliche Information gibt, ist er abzubilden (siehe auch D04).

SD0102n Sepsis

Auswahl des Sepsis-Kodes

Die Kodes für Sepsis finden sich in folgenden Kapiteln/Kategorien:

  • In Kapitel I, in den Kategorien A40.– Streptokokkensepsis und A41.– Sonstige Sepsis, wobei die Exklusiva zu berücksichtigen sind.
  • In Kapitel I, bei den einzelnen Infektionskrankheiten (z. B. B37.7 Candidasepsis).
  • In Kapitel XVI für die Sepsis beim Neugeborenen (P36.– Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen).
  • Eine Sepsis in Zusammenhang mit Abort, ektopischer Schwangerschaft, Molenschwangerschaft, Geburt oder Wochenbett wird mit einem Kode aus Kapitel XV (O03 – O07, O08.0, O75.3, O85) zusammen mit einem Sepsis-Kode aus Kapitel I abgebildet (Reihenfolge siehe unten), um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen.
  • Obwohl der Begriff Sepsis unter manchen Kodes für Komplikationen nach medizinischen Massnahmen aufgelistet ist, muss zusätzlich ein Sepsis-Kode aus Kapitel I abgebildet werden, um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen (z. B. J95.0 Funktionsstörung eines Tracheostomas, T88.0 Infektion nach Impfung).

Zusätzlich ist der entsprechende Kode, U69.8-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme, zu erfassen.

Die Schlüsselnummern sind nur für vollstationär im Krankenhaus behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) anzugeben.

Definition der Sepsis gemäss 3. Internationale Konsensus-Konferenz (Singer M et al. The Third International Consensus Definitions for Sepsis and Septic Shock (Sepsis-3). JAMA 2016;315(8):801-810)

Definition der Sepsis: Nachgewiesene oder vermutete Infektion und nachgewiesene Organdysfunktion, verursacht durch eine dysregulierte Reaktion des Körpers auf einen Infekt.

Die Diagnose der Sepsis, die Dokumentation der Sepsis und die Diagnose der Sepsis-assoziierten Organdysfunktionen gemäss SOFA-Score oder Goldsteinkriterien erfolgt durch die behandelnden Ärzte. Alle Organdysfunktionen/Organkomplikationen müssen gemäss dem ihnen zugrundeliegenden Regelwerk einzeln erfasst und kodiert werden. Die Diagnosestellung erfolgt durch die Ärztin/den Arzt. Die Diagnosestellung muss in der Dokumentation nachvollziehbar sein.

Spezialfall Meningokokkenbakteriämie: hier wird eine Meningokokkensepsis verschlüsselt auch ohne Erfüllung der SOFA-Score-

Bedingungen (die Regel SD0101 bleibt bestehen).

Sepsis bei Erwachsenen

Die Organdysfunktion im Rahmen der Sepsis wird bei Erwachsenen über den SOFA-Score bestimmt (Sequential (Sepsis-related) Organ Failure Assessment Score).

Eine Sepsis mit Organdysfunktion zeigt sich über eine Zunahme des SOFA-Scores ≥ 2 innerhalb von maximal 72 Stunden. Die Kumulation der Punkte bei Verschlechterung einzelner Organsysteme um je 1 Punkt ist zulässig.

Die Erhebung des SOFA-Scores richtet sich nach den Vorgaben im Dokument «Minimaler Datensatz der SGI (MDSi)» (abrufbar unter folgendem Link: www.sgi-ssmi.ch/de -> Ressorts -> Datensatz (MDSi) -> MDSiV 31_V4_de_final_25.04.2024

Organdysfunktionen, die offensichtlich durch eine andere Ursache erklärt werden können, insbesondere, wenn diese vorbestehen, dürfen nicht als Kriterium zur Definition der Sepsis verwendet werden.

Beispiel für Nichterfassung einer Sepsis

Eintritt einer 56-jährigen Patientin mit Dyspnoe und Fieber.

Eine auf der Notfallstation durchgeführte aBGA zeigt eine leichtgradige hypoxische respiratorische Insuffizienz bei vorbekanntem allergischem Asthma bronchiale.

Bei Verdacht auf pulmonalen Infekt wird ein SOFA-Score erhoben, der eine Differenz von 2 Punkten (jeweils 1 Punkt Atmung und Gerinnung) aufweist. Die initiale Blutentnahme zeigt eine geringe Thrombozytopenie. Diese bleibt im Verlauf ohne weitere Konsequenzen.

Die Patientin wird mit Verdacht auf Sepsis stationär aufgenommen.

Nach weiteren Abklärungen/Diagnostik ergibt sich die Diagnose eines infektexazerbierten Asthma bronchiale mit beginnender Broncho-Pneumonie.

Bereits auf dem Notfall erhält die Patientin u.a. inhalative bronchodilatative Medikamente. Darunter sistiert die Dyspnoe zeitnah und die weiteren aBGA zeigen sich normwertig.

Die Ätiologie der beim Eintritt vorliegenden Thrombozytopenie wird anamnestisch mit zuvor eingenommenen, hochdosierten Analgetika erklärt.

Die betreuenden Mediziner dokumentieren im Austrittsbericht die vorliegenden Differenzen des SOFA-Scores nicht als sepsisbedingt.

Hauptaufwand des 3-tägigen stationären Aufenthaltes ist die antibiotische Behandlung der beginnenden Broncho-Pneumonie.

HD J18.0 Bronchopneumonie, nicht näher bezeichnet

L

ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von

48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt"

ND J45.09 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]

Vorbestehende Organdysfunktionen werden nur als septische Organdysfunktion/Organkomplikation beurteilt, wenn eine sepsisbedingte akute Verschlechterung vorliegt.

Die vorbestehende Organdysfunktion definiert den Ausgangsscore. Für die Berechnung des SOFA-Scores wird nur der sepsisbedingte Anstieg zum Grundwert berücksichtigt. Bei fehlenden Informationen zu Vorerkrankungen eines Organsystems geht man von einer SOFA-Baseline von 0 aus.

Jede ärztlich dokumentierte sepsisbedingte Organdysfunktion oder sepsisbedingte Verschlechterung einer vorbestehenden Organdysfunktion wird erfasst, da im Rahmen der Behandlung der systemischen Erkrankung Sepsis alle vorhandenen Organdysfunktionen mitbehandelt werden.

Sequential (Sepsis-related) Organ Failure Assessment Score
Score
ORGANSYSTEM01234
Atmungd
PaO2/FiO2, mmHg (kPa)≥ 400 (≥ 53.3)< 400 (< 53.3)< 300 (< 40)< 200 (< 26.7) mit
respiratorischer
Unterstützunge
< 100 (< 13.3) mit
respiratorischer
Unterstützunge
oder extrakorporellen Devicesg
Gerinnung
Thrombozyten, x103/µl≥ 150< 150< 100< 50< 20
Leber
Bilirubin, mg/dl (µmol/l)< 1.2 (< 20)1.2 – 1.9 (20 – 32)2.0 – 5.9 (33 – 101)6.0 – 11.9 (102 – 204)> 12.0 (> 204)
Kardiovaskulär
Mittlerer arterieller BlutdruckMAP ≥ 70mmHgMAP < 70mmHgDopamin < 5 oder
Dobutamin (jede Dosis)b
Dopamin 5.1 – 15 oder
Adrenalin ≤ 0.1 oder
Noradrenalin ≤ 0.1b
Dopamin > 15 oder
Adrenalin > 0.1 oder
Noradrenalin > 0.1b oder mechanische Kreislaufunterstützungf
Zentrales Nervensystem
Glasgow Coma Scalec1513 – 1410 – 126 – 9< 6
Renal
Kreatinin, mg/dl (µmol/l)< 1.2 (< 110)1.2 – 1.9 (110 – 170)2.0 – 3.4 (171 – 299)3.5 – 4.9 (300 – 440)> 5.0 (> 440)
Urinausscheidung, ml/d< 500< 200 oder akutes Nierenersatzverfahren
a Adaptiert von Vincent et Al27b verabreichte Katecholamin-Dosen in µg/kg/min für mindestens eine Stundec Bei sedierten oder intubierten Patienten wird der Score angegeben, den der Patient vermutlich ohne Sedation hätte («angenommener GCS» bzw. «letzter bekannter GCS»)d Eine arterielle Blutgasanalyse ist für die Bestimmung des SOFA-Scores betreffend Funktion des Respirationstraktes zwingend.
Bei nicht beatmeten Patienten gilt folgende Annahme für FiO2: Bei O2 nasal: 0.3, Maske: 0.4, Maske mit Reservoir: 0.6.
e Nicht invasive Beatmung und High-Flow-Therapie werden im SOFA-Kontext als «respiratorische Unterstützung» gewertet.f jede Form akuter mechanischer Kreislaufunterstützung, insbes. IABP, Herzpumpen, vaECMO, vvaECMOg extrakorporelle Geräte zur Unterstützung der Oxygenation und/oder CO2 –Elimination27 Vincent JL, Moreno R, Takala J, et al; Working Group on Sepsis-Related Problems of the European Society of Intensive Care Medicine. The SOFA (Sepsis-related Organ Failure Assessment) score to describe organ dysfunction/failure. Intensive Care Med. 1996; 22(7): 707–710.

Sepsis bei Kindern

Bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gelten aktuell die Organdysfunktionskriterien in Anlehnung an Goldstein et al. 2005 gemäss «International pediatric sepsis consensus conference: definitions for sepsis and organ dysfunction in pediatrics».

Kardiovaskulär oder respiratorisch reicht die Erfüllung eines Kriteriums zur Diagnosestellung einer Organdysfunktion im Rahmen einer Sepsis. Alternativ gilt die Organdysfunktion als bestätigt, wenn mindestens 2 Kriterien der übrigen Organsysteme zutreffen.

Organdysfunktionskriterien nach Goldstein
KardiovaskulärTrotz isotonischer Infusion von ≥ 40ml/kg in einer StundeBD-Abfall (Hypotonie) < 5. Perzentile altersabhängig oder systolischer BD < 2 Standardabweichungen unter demaltersabhängigen NormalwertODERNotwendigkeit vasoaktiverMedikation zur Aufrechterhaltung des BD im Normbereich(Adrenalin, Noradrenalin oderDobutamin in jeder Dosierung;Dopamin > 5μg/kg/min)ODERZwei der folgenden Punkte:– unerklärte metabolische Azidose (Basen-Defizit > 5 mmol/l, Base Excess (BE) < -5 mmol/l)– erhöhtes Lactat arteriell > 2-fach des oberen Grenzwertes– Oligurie: Urinmenge < 0.5ml/kg/h– verzögerte Rekapillarisierung > 5 Sek.– Temperaturdifferenz Kerntemperatur/peripher > 3˚C
RespiratorischPaO2/FiO2 < 300 mmHg
(< 40 kPa) in Abwesenheit zyanotischer Herzvitien oder präexistierender Lungenkrankheiten
ODERPaCO2 > 65 mmHg (> 8.7 kPa) oder ≥ 20 mmHg (≥ 2.7 kPa) über der Baseline-PaCO2ODERBewiesener FiO2 -Bedarf > 0.5 für eine SaO2 ≥ 92% (FiO2 - Reduktionsversuch)ODERBedarf nichtelektiver invasiver oder nichtinvasiver mechanischer Beatmung
NeurologischGlasgow Coma Scale ≤ 11ODERAkute Veränderung des Mentalstatus mit GCS-Abfall ≥ 3 Punkte bei abnormaler Baseline
HämatologischTC < 80‘000/mm3 oder Abfall von 50% des höchsten gemessenen Wertes innerhalb der letzten drei Tage (für chronisch hämatologische oder onkologische Patienten)ODERINR > 2
RenalSerumkreatinin ≥ 2-fach oberer, altersabhängiger Grenzwert oder ≥ 2-fache Erhöhung der Baseline
HepatischBilirubin total ≥ 4mg/dl (≥ 68 μmol/l), nicht anwendbar bei NeugeborenenODERALAT doppelt so hoch wieoberer, altersabhängigerGrenzwert

Septischer Schock

Ein septischer Schock wird mit R57.2 abgebildet.

Der Kode R57.2 Septischer Schock wird nicht als Hauptdiagnose erfasst, auch wenn eine Sepsis und ihre Folgen die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» erfüllen, und wenn (in seltenen Fällen) die Behandlung des septischen Schocks (oder seiner Folgen) den Hauptaufwand des stationären Aufenthaltes darstellen.

Definition septischer Schock: Dieser liegt vor, wenn trotz adäquater Volumengabe ein mittlerer arterieller Druck von ≥65 mmHg nur mit Vasopressoren erreicht werden kann und ein Laktatwert >2 mmol/l vorliegt.

2 Absätze aus 2024 in 2025 durch 3 neue ersetzt
Reihenfolge der Kodes
Eine Sepsis wird mit folgenden Kodes in dieser Reihenfolge abgebildet:

Benutze für vollstationär im Krankenhaus behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.83! - U69.85!), um den zeitlichen Bezug des septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme anzugeben.

Reihenfolge der Kodes, resp. Wahl der Haupt- und Nebendiagnose

  • Sepsiskode
  • Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur

stationären Krankenhausaufnahme (bei Erwachsenen ab 18 Jahren) • Spezifische Erreger und zugehörige Resistenzen U80.-! bis U85! werden gemäss Regel D04 kodiert

  • Septischer Schock R57.2, wenn vorliegend
  • Infektfokus: z.B. Pneumonie

Es soll jeder Erreger, der den Infektfokus spezifiziert, und die dazugehörigen Resistenzen kodiert werden gemäss Regel D04.

  • Jede einzelne Organdysfunktion

Die Kodierung der Sepsis umfasst mindestens den Kode der Sepsis und die Angabe des Fokus, von dem der Infekt ausgeht. Ist der Infektfokus unbekannt, so wird zur Sepsis ergänzend B99 Sonstige und nicht näher bezeichnete Infektionskrankheiten kodiert. Für die Spezifizierung von Erregern oder die Angabe von Resistenzen gilt Regel D04. Weitere ND sind alle Organdysfunktionen, die sich im Rahmen der Sepsis verschlechtern.

  • Manifestiert sich eine Sepsis als Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen (Komplikation) im Rahmen eines stationären Aufenthaltes, sind die Regeln D12/D16 zu berücksichtigen.
  • Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Zuständen (z.B. Sepsis und Herzinfarkt) wird die Regel G52 angewendet. Erforderte eine Sepsis während des stationären Aufenthaltes nicht den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln, wird sie als Nebendiagnose kodiert. Dies gilt insbesondere auch für den Infektfokus, der einen höheren Behandlungsaufwand erfordert und deshalb bei einer Sepsis möglicherweise zur HD werden kann, z.B. Sepsis bei nekrotisierender Fasziitis mit diversen Revisionseingriffen.
  • Spezialfall Meningokokkenbakteriämie: hier wird eine Meningokokkensepsis verschlüsselt auch ohne Erfüllung der SOFA-Score-Bedingungen (s. Regel SD0101).

Beispiele zur Kodierung

Beispiel 1

E. coli-Sepsis mit septischem Schock bei akuter Pyelonephritis links mit E. coli mit Multiorganversagen

Verlauf: Bei Eintritt auf der Intensivstation intubiert, beatmet bei Oxygenierungsindex (PaO2/FiO2) 155 mmHg im Rahmen einer akuten respiratorischen Insuffizienz. MAP (mittlerer arterieller Blutdruck) 60-80 mmHg unter Noradrenalin-Perfusor (0.1μg/kg/min). In der Folge akutes anurisches Nierenversagen Stadium 3, Start einer CVVHDF (continuous veno-venous hemodiafiltration) mit insgesamter Dauer von 96 Stunden. Bei einer Thrombozytopenie von 18 G/l Durchführung eines HIT-Testes (Heparin-induzierte Thrombozytopenie), der negativ ausfiel. Die Thrombozytopenie war im Verlauf regredient und kann am ehesten auf die Sepsis zurückgeführt werden. In den Urin- und Blutkulturen liess sich ein pansensibler E. coli nachweisen. Es erfolgte eine intravenöse Antibiose mit Rocephin.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
14340304

HD A41.51 Sepsis durch E. coli
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND R57.2 Septischer Schock
ND U69.83! Nicht-nosokomialer septischer Schock
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND J96.09 Akute respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert, Typ nicht näher bezeichnet
ND N17.93 Akutes Nierenversagen, n.n.bez. Stadium 3
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
Beispiel 2

72-jährige Patientin mit Urosepsis durch E. coli bei akuter Pyelonephritis rechts Verlauf: Aggravierung (sepsisbedingte zusätzliche akute Einschränkung der Nierenfunktion - «acute on chronic», Verschlechterung innerhalb 48 h (Anstieg des Kreatininwertes um 0.79 mg/dl)) einer chronischen Niereninsuffizienz, mit Kreatininwert von 220 μmol/l und Abnahme der GFR auf 21 ml/min (Baseline-Kreatinin 150 μmol/l; GFR 33 ml/min). Laborchemisch zeigten sich am zweiten Hospitalisationstag ein Bilirubinanstieg auf 1.5 mg/dl (ohne Gelbsucht) sowie eine Thrombozytopenie von 90 G/l. Es erfolgte die intravenöse antibiotische Behandlung. In der Folge Normalisierung der Leberwerte und der Thrombozytopenie bei einmaliger Verlaufskontrolle. Besserung der Nierenfunktionseinschränkung auf Niveau der Baseline-GFR im Verlauf. Entlassung nach Hause in gutem Allgemeinzustand.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
4021001

HD A41.51 Sepsis durch Escherichia coli
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND N17.91 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 1
ND N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND R17.9 Hyperbilirubinämie ohne Angabe von Gelbsucht, anderenorts nicht klassifiziert

Beispiel 3

62-jähriger Patient mit Pneumonie links mit Streptococcus pneumoniae mit/bei Bakteriämie mit Streptococcus pneumoniae.

Radiologischer Nachweis einer Pneumonie links. Reduzierter Allgemeinzustand bei Fieber 39.1 °C und begleitender Hypotonie mit mittlerem arteriellem Blutdruck von 82 mmHg. Bei initialem Verdacht auf Sepsis stationäre Aufnahme zur intravenösen antibiotischen Therapie und Kreislaufunterstützung mittels Rehydrierung. Am Folgetag laborchemisch Anstieg des Bilirubins auf 1.3 mg/dl. Mikrobiologisch erfolgt der Nachweis von Streptococcus pneumoniae im Sputum und in den Blutkulturen. Unter gezielter antibiotischer Therapie rasche Besserung des Allgemeinzustandes und Austritt nach Hause.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
1001000

Der SOFA-Score insgesamt ist kleiner als 2. Es wird keine Sepsis kodiert. Hauptdiagnose ist der Infekt. Die Kodierung der Nebendiagnosen erfolgt gemäss Kodierregel G54.

HD J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae
L 2
ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von
48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
ND I95.8 Sonstige Hypotonie
ND A49.1 Streptokokken- und Enterokokkeninfektion nicht näher bezeichneter Lokalisation
ND B95.3! Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
Beispiel 4

Septischer Schock und moderates ARDS bei Sepsis durch Streptokokken der Gruppe A

4-jähriges Mädchen. Zuweisung mit der Ambulanz bei Somnolenz. Seit 4 Tagen Fieber bis 39.2 °C, seit zwei Tagen Erbrechen und Diarrhoe. Aktuell Verschlechterung des Allgemeinzustandes, deutlich schlapp, konnte kaum sitzen, somnolent. Beim Transport: tachypnoeisch, kühle Peripherie, initial ohne zusätzlichen Sauerstoff Spontansättigung 60%, unter 12 l/min O2 Sättigung um 92%. GCS 11, febril 39.6 °C. Verlegung auf die Abteilung Intensivmedizin zum weiteren Management bei respiratorischer Dekompensation und Somnolenz. Nach initialer Atemunterstützung am High-Flow mit 15 l/Min und FiO2 von 100% bei weiterhin stark tachydyspnoeischem Atemmuster Umstellung auf

CPAP. Hierunter keine Stabilisation und deshalb bei respiratorischer Dekompensation im Rahmen einer kardiorespiratorischen Insuffizienz Intubation (PaO2/FiO2 138 mmHg, akute hypoxische respiratorische Insuffizienz, ARDS). Bei septischem Schock mit Katecholaminbedarf Beginn einer Steroidstosstherapie und einer empirischen antibiotischen Therapie mit Cefepime. Im Verlauf V.a. Toxic Shock Syndrom mit enoraler Schleimhautblutung und Nachweis eines gekammerten Aszites, deshalb zusätzliche Therapie mit Clindamycin. Eine meningeale Beteiligung konnte bei unauffälligem Liquor ausgeschlossen werden. Nach gutem Ansprechen der Therapie erfolgte am 4. Hospitalisationstag die Extubation. Nach erfreulichem Verlauf konnten die Steroide ausgeschlichen und das Kind in ordentlichem AZ auf die Normalstation verlegt werden.

Organdysfunktionskriterien nach Goldstein
KardiovaskulärTrotz isotonischer Infusion von ≥ 40ml/kg in einer StundeBD-Abfall (Hypotonie) < 5. Perzentile altersabhängig oder systolischer BD < 2 Standardabweichungen unter demaltersabhängigen NormalwertODERNotwendigkeit vasoaktiverMedikation zur Aufrechterhaltung des BD im Normbereich(Adrenalin, Noradrenalin oderDobutamin in jeder Dosierung;Dopamin > 5μg/kg/min)ODERZwei der folgenden Punkte:– unerklärte metabolische Azidose (Basen-Defizit > 5 mmol/l, Base Excess (BE) < -5 mmol/l)– erhöhtes Lactat arteriell > 2-fach des oberen Grenzwertes– Oligurie: Urinmenge < 0.5ml/kg/h– verzögerte Rekapillarisierung > 5 Sek.– Temperaturdifferenz Kerntemperatur/peripher > 3˚C
RespiratorischPaO2/FiO2 < 300 mmHg
(< 40 kPa) in Abwesenheit zyanotischer Herzvitien oder präexistierender Lungenkrankheiten
ODERPaCO2 > 65 mmHg (> 8.7 kPa) oder ≥ 20 mmHg (≥ 2.7 kPa) über der Baseline-PaCO2ODERBewiesener FiO2 -Bedarf > 0.5 für eine SaO2 ≥ 92% (FiO2 - Reduktionsversuch)ODERBedarf nichtelektiver invasiver oder nichtinvasiver mechanischer Beatmung
NeurologischGlasgow Coma Scale ≤ 11ODERAkute Veränderung des Mentalstatus mit GCS-Abfall ≥ 3 Punkte bei abnormaler Baseline
HämatologischTC < 80‘000/mm3 oder Abfall von 50% des höchsten gemessenen Wertes innerhalb der letzten drei Tage (für chronisch hämatologische oder onkologische Patienten)ODERINR > 2
RenalSerumkreatinin ≥ 2-fach oberer, altersabhängiger Grenzwert oder ≥ 2-fache Erhöhung der Baseline
HepatischBilirubin total ≥ 4mg/dl (≥ 68 μmol/l), nicht anwendbar bei NeugeborenenODERALAT doppelt so hoch wieoberer, altersabhängigerGrenzwert

HD A40.0 Sepsis durch Streptokokken, Gruppe A
ND R57.2 Septischer Schock
ND A48.3 Syndrom des toxischen Schocks
ND B99 Sonstige und n.n.bez. Infektionskrankheiten
ND J80.05 Moderates akutes Atemnotsyndrom des Kindes und Jugendlichen [ARDS]
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz Typ I [hypoxisch]
ND R40.0 Somnolenz
Beispiel 5

Eutrophes frühgeborenes Mädchen der 25 4/7 SSW, Geburtsgewicht 710g (Perzentile 30)

Atemnotsyndrom bei Surfactantmangel, milde bronchopulmonale Dysplasie, Apnoe-Bradykardie-Syndrom des Frühgeborenen. V.a. neonatalen Infekt, V.a. late onset-Sepsis am 6. Lebenstag.

Erstversorgung: Zyanotisches Kind mit insuffizienter Spontanatmung, Herzfrequenz 80/min. Orales Absaugen und Beginn mit Maskenbeatmung. Rasch normokard, Entwicklung einer Spontanatmung mit Einziehungen und exspiratorischem Stöhnen. Intubation in der 45. Lebensminute. Verlegung auf die neonatologische Intensivstation. FiO2 maximal 0.25. Bei Frühgeburtlichkeit Gabe von Surfactant endotracheal. Durch Therapie Verbesserung der Atmungssituation mit Reduktion der Beatmungsparameter. Die Extubation erfolgte nach 17 Stunden mit anschliessender CPAP-Atemunterstützung. Am 6. Lebenstag musste das Kind bei schwerer Apnoe im Rahmen der late onset Sepsis erneut intubiert werden. Eine antibiotische Therapie mit Co-Amoxicillin und Amikacin wurde begonnen. Nach 6 Tagen erfolgreiche Extubation. Die Blutkultur blieb ohne Wachstum. Die antibiotische Therapie wurde für insgesamt 7 Tage gegeben. Zusätzlicher Sauerstoffbedarf bestand bis zum 39. Hospitalisationstag bei einer milden bronchopulmonalen Dysplasie.

Organdysfunktionskriterien nach Goldstein
KardiovaskulärTrotz isotonischer Infusion von ≥ 40ml/kg in einer StundeBD-Abfall (Hypotonie) < 5. Perzentile altersabhängig oder systolischer BD < 2 Standardabweichungen unter demaltersabhängigen NormalwertODERNotwendigkeit vasoaktiverMedikation zur Aufrechterhaltung des BD im Normbereich(Adrenalin, Noradrenalin oderDobutamin in jeder Dosierung;Dopamin > 5μg/kg/min)ODERZwei der folgenden Punkte:– unerklärte metabolische Azidose (Basen-Defizit > 5 mmol/l, Base Excess (BE) < -5 mmol/l)– erhöhtes Lactat arteriell > 2-fach des oberen Grenzwertes– Oligurie: Urinmenge < 0.5ml/kg/h– verzögerte Rekapillarisierung > 5 Sek.– Temperaturdifferenz Kerntemperatur/peripher > 3˚C
RespiratorischPaO2/FiO2 < 300 mmHg
(< 40 kPa) in Abwesenheit zyanotischer Herzvitien oder präexistierender Lungenkrankheiten
ODERPaCO2 > 65 mmHg (> 8.7 kPa) oder ≥ 20 mmHg (≥ 2.7 kPa) über der Baseline-PaCO2ODERBewiesener FiO2 -Bedarf > 0.5 für eine SaO2 ≥ 92 % (FiO2 - Reduktionsversuch)ODERBedarf nichtelektiver invasiver oder nichtinvasiver mechanischer Beatmung
NeurologischGlasgow Coma Scale ≤ 11ODERAkute Veränderung des Mentalstatus mit GCS-Abfall ≥ 3 Punkte bei abnormaler Baseline
HämatologischTC < 80‘000/mm3 oder Abfall von 50% des höchsten gemessenen Wertes innerhalb der letzten drei Tage (für chronisch hämatologische oder onkologische Patienten)ODERINR > 2
RenalSerumkreatinin ≥ 2-fach oberer, altersabhängiger Grenzwert oder ≥ 2-fache Erhöhung der Baseline
HepatischBilirubin total ≥ 4mg/dl (≥ 68 μmol/l), nicht anwendbar bei NeugeborenenODERALAT doppelt so hoch wieoberer, altersabhängigerGrenzwert
HD P22.0 Atemnotsyndrom des Neugeborenen
ND P36.9 Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen, n. n. b.
ND P39.8 Sonstige näher bez. Infektionen, für Perinatalperiode spezifisch
ND P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen
ND P27.1 Bronchopulmonale Dysplasie mit Ursprung in der Perinatalperiode
ND P07.01 Neugeborenes, Geburtsgewicht 500 bis unter 750 Gramm
ND P07.2 Neugeborenes mit extremer Unreife
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Virale Sepsis

2 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Für die korrekte Grouperzuweisung ist bei vorliegender, ärztlich dokumentierter, viraler Sepsis B33.8 "Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten" mit dem Kode A41.8 "Sonstige näher bezeichnete Sepsis" zu kombinieren. Dies muss unabhängig davon erfolgen, ob die Sepsis als Hauptdiagnose (HD) oder als Nebendiagnose (ND) kodiert wird.
Um die zugrunde liegende Virusinfektion spezifisch anzugeben, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer anzugeben.

Bsp: 64 jährige Patientin mit Sepsis durch Influenzaviren. Seit 7 Tagen typische Grippesymptome, Husten, Halsschmerzen und starke Abgeschlagenheit, Am Eintrittstag Fieber bis 39.3 Grad, Schüttelfrost, Übelkeit, Bewusstseinstrübung. Im PCR Test konnten saisonale Influenzaviren nachgewiesen werden.

Verlauf: Im Rahmen der Sepsis kam es zu einer Bewusstseinsstörung, GCS 12, einer Thrombozytopenie 110 G/l., einer respiratorischen Insuffizienz, (PaO2/FiO2) 355 mmHg). und einer Verschlechterung der Nierenfunktion. Kreatinin 125 (μmol/l). Es erfolgte eine Überwachung auf der IMC. Unter Gabe von antiviralen und fiebersenkenden Medikamenten verbesserte sich der Zustand der Patientin.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
5110021

HD B34.80 Sepsis durch Viren, anderenorts nicht klassifiziert
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND J10.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND R40.0 Somnolenz, Benommenheit
ND N17.91 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet Stadium 1
Abschnitt «Reihenfolge der Kodes, resp. Wahl der Haupt- und Nebendiagnose» (1 Absätze) aus 2024 in 2025 entfernt
Reihenfolge der Kodes, resp. Wahl der Haupt- und Nebendiagnose
Manifestiert sich eine Sepsis als Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen (Komplikation) im Rahmen eines stationären Aufenthaltes, sind die Regeln D12/D16 zu berücksichtigen.
Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Zuständen (z.B. Sepsis und Herzinfarkt) wird die Regel G52 angewendet. Erforderte eine Sepsis während des stationären Aufenthaltes nicht den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln, wird sie als eine Nebendiagnose kodiert. Dies gilt insbesondere auch für den Infektfokus, der einen höheren Behandlungsaufwand erfordert und deshalb bei einer Sepsis möglicherweise zur HD werden kann, z.B. Sepsis bei nekrotisierender Fasziitis mit diversen Revisionseingriffen.
Spezialfall Meningokokkenbakteriämie: hier wird eine Meningokokkensepsis verschlüsselt auch ohne Erfüllung der SOFA-Score-Bedingungen (s. Regel SD0101).

SD0103l SIRS

Für die Verschlüsselung eines SIRS steht in der ICD-10-GM die Kategorie R65.–! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom zur Verfügung.

Es wird unterschieden zwischen SIRS infektiöser und SIRS nichtinfektiöser Genese.

Bei Vorliegen eines SIRS infektiöser Ursache ist der Infekt anzugeben, gefolgt von dem entsprechenden Kode aus R65.-!.

Bei Vorliegen eines SIRS nichtinfektiöser Genese ist die auslösende Grundkrankheit anzugeben, gefolgt von dem entsprechenden Kode aus R65.-!.

Beachte: Im Kontext der Sepsiskodierung entfällt die Diagnose R65.-!

Wenn während derselben Hospitalisation sowohl eine Sepsis als auch ein SIRS nichtinfektiöser Genese oder ein SIRS aufgrund einer anderen Infektion als derjenigen, die die Sepsis verursacht hat, auftraten und dokumentiert sind, darf das SIRS im Zusammenhang/Kontext der Sepsis-unabhängigen Krankheiten trotzdem kodiert werden.

R65.0! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese ohne Organkomplikationen
R65.1! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese mit Organkomplikationen
R65.2! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Genese ohne Organkomplikationen
R65.3! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Genese mit Organkomplikationen
R65.9! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS], nicht näher bezeichnet

Zur Angabe von Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden.

SD0104n HIV/AIDS

HIV-Kodes sind:

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV] (d.h. unsicherer Nachweis nach nicht eindeutigem serologischem Test)
B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom
Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
B20 – B24 HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
O98.7 HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit], die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
U60.–! Klinische Kategorien der HIV-Krankheit
U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit

Anmerkung: Wird in dieser Richtlinie auf die Kode-Gruppe B20 – B24 hingewiesen, so sind damit alle Kodes dieser Gruppe mit Ausnahme von B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom gemeint.

Die Kodes R75, Z21, B23.0, und B20 – B24 schliessen sich gegenseitig aus und sind während desselben stationären Aufenthaltes nicht zusammen aufzuführen.

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV]

Dieser Kode wird in Fällen von Patienten verwendet, deren Labortests auf HIV nicht gesichert positiv sind, z. B. wenn der erste Test auf Antikörper positiv ist, der zweite nicht schlüssig oder negativ ist. Dieser Kode darf nicht als Hauptdiagnose angegeben werden.

B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom

Bei einem «akuten HIV-Infektionssyndrom» (entweder bestätigt oder vermutet) ist der Kode B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom als Nebendiagnose zu den Kodes der bestehenden Symptome (z. B. Lymphadenopathie, Fieber) oder der Komplikation (z. B. Meningitis) hinzuzufügen.

Hinweis: Diese Kodieranweisung stellt eine Ausnahme zur Regel D01 «Symptome als Hauptdiagnose» dar.

Beispiel 1

Ein HIV-positiver Patient wird mit Lymphadenopathie aufgenommen. Es wird die Diagnose eines akuten HIV-Infektionssyndroms gestellt.

HD R59.1 Lymphknotenvergrösserung, generalisiert
ND B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom
ND U60.1! Klinische Kategorie A
ND U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit, gemäss Laborresultat

Nach kompletter Rückbildung der primären Erkrankung werden fast alle Patienten asymptomatisch und bleiben es für mehrere Jahre. Der Kode für das «Akute HIV-Infektionssyndrom» (B23.0) wird nicht mehr verwendet, sobald die entsprechende Symptomatik nicht mehr besteht.

Z21 Asymptomatischer HIV-Status

Dieser Kode ist nicht routinemässig, sondern nur dann als Nebendiagnose zuzuweisen, wenn ein HIV-positiver Patient zwar keine Symptome der Infektion zeigt, die Infektion aber trotzdem den Behandlungsaufwand erhöht. Da sich Z21 auf Patienten bezieht, die asymptomatisch sind und zur Behandlung einer nicht in Beziehung zur HIV-Infektion stehenden Erkrankung aufgenommen werden, wird der Kode Z21 nicht als Hauptdiagnose zugewiesen. Das Exklusivum «HIV-Krankheit als Komplikation bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (O98.7)» unter Z21 ist zu streichen.

B20, B21, B22, B23.8, B24 HIV-Krankheit

Zur Kodierung von Patienten mit einer HIV-assoziierten Erkrankung (dies kann eine AIDS-definierende Erkrankung sein oder nicht) stehen folgende Kodes zur Verfügung:

B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B22 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit
B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

Die Kodes R75 und Z21 sind in diesem Fall nicht zu verwenden.

O98.7 HIV-Krankheit, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert

Wie unter Regel SD1503 erklärt, steht der Kode O98.7 zur Verfügung, um eine HIV-Krankheit, die die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett kompliziert, abzubilden.

In der ICD-10-GM ist unter O98.7: «Krankheitszustände unter B20 – B24» noch Z21 hinzuzufügen und das Exklusivum betreffend Z21 unter O98.– ist zu streichen.

U60.–! Klinische Kategorien der HIV-Krankheit U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit

Die Kodierung der HIV-Krankheit wird mit zusätzlichen Kodes aus den Kategorien U60.–! und U61.–! abgebildet. Sie werden unabhängig voneinander so präzise wie möglich kodiert (entgegen dem Hinweis der ICD-10-GM).

In der Dokumentation des Aufenthaltes und der Diagnosenliste erwähnt der Arzt sehr häufig das im Krankheitsverlauf festgestellte schwerwiegendste Stadium, da dies der prognostisch wichtigste Faktor ist. Für die Kodierung des aktuellen Aufenthaltes ist jedoch die aktuelle klinische Kategorie mit U60.–! und die Anzahl T-Helferzellen mit U61.–! abzubilden.

U60.–! Klinische Kategorie beim aktuellen Aufenthalt:
Kodierung
Kategorie AAsymptomatische InfektionZ21 Asymptomatische HIV-Infektion
[Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
U60.1!
Persistierende generalisierte Lymphadenopathie (LAS)B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit (Persistierende) generalisierte LymphadenopathieU60.1!
Akute HIV-InfektionB23.0 Akutes HIV-InfektionssyndromU60.1!
Kategorie BInfektiöse, parasitäre, bösartige Krankheiten infolge HIV-KrankheitB20.– bis B22.– und B24+ Krankheit (Reihenfolge siehe unten)U60.2!
Kategorie CInfektiöse, parasitäre, bösartige Krankheiten infolge HIV-KrankheitB20.– bis B22.– und B24+ Krankheit (Reihenfolge siehe unten)U60.3!

CDC-Klassifikation (1993)

Die Laborkategorien 1 bis 3

1: ab 500/µl CD4-Lymphozyten

2: 200 – 499/µl CD4-Lymphozyten

3: < 200/µl CD4-Lymphozyten

Die klinischen Kategorien A bis C

Kategorie A

  • Asymptomatische HIV-Infektion
  • Persistierende generalisierte Lymphadenopathie (LAS)
  • Akute, symptomatische (primäre) HIV-Infektion (auch in der Anamnese)

Kategorie B

Krankheitssymptome oder Erkrankungen, die nicht in die AIDS-definierende Kategorie C fallen, dennoch aber der HIV-Infektion ursächlich zuzuordnen sind oder auf eine Störung der zellulären Immunabwehr hinweisen:

  • Bazilläre Angiomatose
  • Oropharyngeale Candida-Infektion
  • Vulvovaginale Candida-Infektionen, die entweder chronisch (länger als ein Monat) oder nur schlecht therapierbar sind
  • Zervikale Dysplasien oder Carcinoma in situ
  • Konstitutionelle Symptome wie Fieber über 38,5 Grad Celsius oder länger als vier Wochen bestehende Diarrhöe
  • Orale Haarleukoplakie
  • Herpes Zoster bei Befall mehrerer Dermatome oder nach Rezidiven in einem Dermatom
  • Idiopathische thrombozytopenische Purpura
  • Listeriose
  • Entzündungen des kleinen Beckens, besonders bei Komplikationen eines Tuben- oder Ovarialabszesses
  • Periphere Neuropathie

Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen)

  • Pneumocystis jirovecii-Pneumonie
  • Toxoplasma-Enzephalitis
  • Ösophageale Candida-Infektion oder Befall von Bronchien, Trachea oder Lunge
  • Chronische Herpes simplex, -Ulcera oder Herpes-Bronchitis, -Pneumonie oder -Ösophagitis
  • CMV-Retinitis
  • Generalisierte CMV-Infektion (nicht von Leber oder Milz)
  • Rezidivierende Salmonellen-Septikämien
  • Rezidivierende Pneumonien innerhalb eines Jahres
  • Extrapulmonale Kryptokokken-Infektionen
  • Chronische intestinale Kryptosporidien-Infektion
  • Chronische intestinale Infektion mit Isospora belli
  • Disseminierte oder extrapulmonale Histoplasmose
  • Tuberkulose
  • Infektionen mit Mykobakterium avium complex oder M. kansasii, disseminiert oder extrapulmonal
  • Kaposi-Sarkom
  • Maligne Lymphome (Burkitt´s, immunoblastisches oder primär zerebrales Lymphom)
  • Invasives Zervix-Karzinom
  • HIV-Enzephalopathie
  • Progressiv multifokale Leukenzephalopathie
  • Wasting-Syndrom

U61.–! Laborkategorie im aktuellen Aufenthalt

U61.1! Kategorie 1 500 und mehr CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut
U61.2! Kategorie 2 200 bis 499 CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut
U61.3! Kategorie 3 Weniger als 200 CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut
U61.9! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen nicht näher bezeichnet

Beispiel: Bei einem asymptomatischen Patient wird ein Z21 und U60.1! abgebildet. Der U61.–! wird gemäss den aktuell gemessenen T-Helferzellen kodiert (falls nicht dokumentiert, wird U61.9! kodiert).

Reihenfolge und Auswahl der Kodes

Ist die HIV-Krankheit Hauptanlass für den Spitalaufenthalt des Patienten, ist der entsprechende Kode aus B20 – B24 (ausser B23.0) oder O98.7 als Hauptdiagnose zu verwenden. Zusätzlich sind entgegen der Nebendiagnosendefinition alle bestehenden Manifestationen der HIV-Krankheit zu kodieren, unabhängig davon, ob sie Aufwand generierten oder nicht.

Beispiel 2

Patientin mit HIV Stadium C mit immunoblastischem Sarkom wird hospitalisiert zur antiretroviralen Therapie. Sie leidet auch an HIV-bedingtem Mundsoor.

HD B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND U60.3! Klinische Kategorie der HIV-Krankheit, Kategorie C
ND U61.–! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen, gemäss den aktuellen Laborwerten
ND C83.3 Diffuses grosszelliges B-Zell-Lymphom
ND B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND B37.0 Candida-Stomatitis

Ist eine spezielle Manifestation der bekannten HIV-Krankheit Hauptanlass für den Spitalaufenthalt, ist die Manifestation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus B20 – B24 (ausser B23.0) oder O98.7 ist als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) anzugeben.

Beispiel 3

Ein Patient wird zur Behandlung eines Mundsoors aufgrund einer bereits bekannten HIV-Infektion aufgenommen.

HD B37.0 Candida-Stomatitis
ND B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND U60.2! Klinische Kategorie der HIV-Krankheit, Kategorie B
ND U61.–! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen, gemäss den aktuellen Laborwerten

SD0105a Echter Krupp – Pseudokrupp – Kruppsyndrom

Beim hierzulande eher seltenen echten Krupp handelt es sich um eine diphtheriebedingte Rachen- und Kehlkopfentzündung, die durch A36.0 Rachendiphtherie resp. A36.2 Kehlkopfdiphtherie kodiert wird. Unter dem Begriff «Kruppsyndrom» werden verschiedene Erkrankungen geführt, namentlich der virale, der spastische, der bakterielle sowie der echte (diphtherische Krupp) und der falsche Krupp (Pseudokrupp).

Es ist wie folgt zu kodieren, übereinstimmend mit ICD-10-GM:

Echter Krupp (Kehlkopfdiphtherie) A36.2 Kehlkopfdiphtherie

Viraler Krupp J05.0 Akute obstruktive Laryngitis [Krupp]

Pseudokrupp oder falscher (spastischer) Krupp J38.5 Laryngospasmus (Pseudokrupp)

Bakterieller Krupp J04.2 Akute Laryngotracheitis

SD0106n COVID-19

Im Kontext der COVID-19-Pandemie (Infektion mit SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 [SARS 2])), wurden für die Erfassung spezifische ICD-10-GM-Kodes bereitgestellt:

  • U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
  • U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen
  • U08.9 COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet
  • U09.9! Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
  • U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
  • U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet
  • U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
  • U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

Der Kode U04.9 Schweres akutes respiratorisches Syndrom [SARS], nicht näher bezeichnet wird nicht im Kontext der COVID-19-Pandemie kodiert. Er ist dem Erreger der Coronavirus-Pandemie 2002/2003 vorbehalten.

Fallbeispiele, um die Verwendung der Kodes U07.1! U07.2! und U99.0! zu erklären

Beachte:

  • Die unten aufgeführten Fallbeispiele und die vorgeschlagenen Kodes sind nicht als abschliessend zu betrachten. Die geltenden Kodierungsrichtlinien und Abrechnungsregeln sind zu berücksichtigen, insbesondere G52 «Die Hauptdiagnose», G54 «Die Nebendiagnosen», D09 «Verdachtsdiagnosen», D15 «Verlegungen», SD0102 «Sepsis», SD0103 «SIRS» und SD1002 «Respiratorische Insuffizienz».
  • Der in der untenstehenden Tabelle verwendete Terminus «Primär-ICD» ist nicht gleichbedeutend mit «Hauptdiagnose».
  • Für den seltenen Fall einer Fallzusammenführung (aufgrund Rückverlegung) im Kontext SARS-CoV-2 wird im zusammengeführten Fall der U07.1! oder U07.2! Kode gewählt, der am Ende des letzten Aufenthaltes tatsächlich feststeht.
  • Bei stationären Aufenthalten mit prophylaktischer Isolierung ohne Test, im Kontext SARS-CoV-2-Pandemie, ohne Verdachtskriterien darf kein U07.2! verschlüsselt werden.
  • Erläuterungen zum U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2:
  • Der Kode U99.0! darf in einem Fall nicht mehrfach kodiert werden, z.B. bei mehrfach durchgeführtem Test.
  • Mit «speziellen Verfahren» sind labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemeint.
  • Der U99.0! kann bei einem Verdachtsfall und durchgeführtem Test mit unspezifischem Testergebnis zusammen mit dem U07.2! kodiert werden (s. Bedingungen zur Erfassung des U07.2! unten).
  • Der U99.0! darf nicht zusammen mit dem U07.1! erfasst werden. U07.1! impliziert den Virusnachweis.
  • Für die Durchführung der labordiagnostischen Tests wird kein Prozeduren-Kode erfasst.
  • Wurde eine Infektion mit SARS-CoV-2 sicher ausgeschlossen, darf der U07.2! nicht erfasst werden. Bei eindeutigen Testergebnissen mit Ausschluss des COVID-19-Erregers ist der Sekundär-Kode U99.0! zu erfassen. o Für die Erfassung des Kodes U07.2! müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Es muss eine (spezifische oder unspezifische) COVID-19-Symptomatik vorliegen und ein epidemiologischer Verdacht bestehen, und es darf kein eindeutiger Virusnachweis im Testergebnis (negatives oder unspezifisches Testergebnis oder nicht durchgeführter Test) vorliegen. Ist keine (spezifische oder unspezifische) COVID-19-Symptomatik vorhanden, obwohl ein epidemiologischer Verdacht besteht (z.B. direkte Kontaktperson), darf der Kode U07.2! nicht erfasst werden.
  • Zur viralen Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 bitte spezifischen Abschnitt nach der Tabelle berücksichtigen.

Virale Sepsis aufgrund SARS-CoV-2

5 Absätze aus 2024 in 2025 durch 3 neue ersetzt
Bei vorliegender, ärztlich dokumentierter, viraler Sepsis, aufgrund SARS-CoV-2-Infektion, wird B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten kodiert. Dieser Kode enthält die Information "Sepsis" nicht. Für die korrekte Grouperzuweisung ist bei vorliegender, ärztlich dokumentierter, viraler Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 der Kode B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten immer mit dem Kode A41.8 Sonstige näher bezeichnete Sepsis zu kombinieren.
Es ist zu beachten, dass die sepsisbezogenen Kodes der Rubrik A40.- bis A41.- eigentlich den bakteriell bedingten Infektionen vorbehalten sind, die im Kontext SARS-CoV-2 - Infektion zusätzlich begleitend auftreten können.
Es gelten die Regeln von SD0102 "Sepsis" und G52 "Hauptdiagnose".
Für die korrekte klassifikatorische Einordnung muss der Kode B33.8 Sonstige näher bezeichnete Viruskrankheiten gefolgt von dem Kode U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen erfasst werden.
Erfüllt die Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 die Bedingungen der Hauptdiagnoseregel, gilt folgende Reihenfolge der Kodeerfassung:

Bsp.

HD B34.80 Sepsis durch Viren, anderenorts nicht klassifiziert
ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND zusätzliche Schlüsselnummer U69.80!-U69.82!,um den zeitlichen Bezug der Sepsis zur stationären

Krankenhausaufnahme anzugeben.

ND wenn vorhanden, U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
ND Infektfokus usw.

weitere Kodes gemäss Reihenfolge in Kodierregel SD0102 «Sepsis»

Erfüllt die Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 nicht die Bedingungen der Hauptdiagnose, gilt folgende Reihenfolge der Kodeerfassung:

HD J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren o.a.

L

ND U69.0-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer anderenorts klassifizierten

Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme

ND B34.80 Sepsis durch Viren, anderenorts nicht klassifiziert
ND zusätzliche Schlüsselnummer U69.80!-U69.82!,um den zeitlichen Bezug der Sepsis zur stationären

Krankenhausaufnahme anzugeben.

ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND wenn vorhanden, U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
ND Infektfokus usw.

weitere Kodes gemäss Reihenfolge in Kodierregel SD0102 «Sepsis»

Stationäre Behandlung aufgrund von Fieber nach Impfung gegen COVID -19

Tritt nach Anwendung eines COVID-19-Impfstoffs Fieber auf und erfolgt dahingehend eine stationäre Behandlung, wird folgende Kodierung empfohlen:

HD R50.88 Sonstiges näher bezeichnetes Fieber
ND U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet

Der Kode für arzneimittelinduziertes Fieber R50.2 Medikamenten-induziertes Fieber [Drug fever] ist nicht zu verwenden.

FallbeispielePrimär-ICDSekundär- ICDKlinisches Bild vorhandenLabor- diagnostischer Nachweis
Sepsis (viral) aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19)ggf. + zusätzliche bakterielle Infektion,ggf. + J96.- Respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert und/oderggf. J80.0- Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS] usw.B34.80 und+weitereU07.1!spezifischja
Pneumonie aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19)ggf. + R65.0! SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation,ggf. + J96.- Respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert und/oder ggf. J80.0- Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS] usw. J12.8+weitereU07.1!spezifischja
Akute Laryngitis aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19) mit ErregernachweisJ04.0U07.1!spezifischja
Fieber und/oder Husten (und weitere spezifische Symptome) im Kontext SARS-CoV-2 (COVID-19) mit ErregernachweisR50.88 und/oder R05 (usw.)U07.1!spezifischja
Asymptomatische nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV-2Z22.8U07.1!nicht vorhandenja
Klinischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger sicher ausgeschlossenSymptom/ManifestationU99.0!spezifisch und unspezifischVirus sicherausgeschlossen
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da kein LabortestSymptom/Manifestation undZ20.8U07.2!spezifisch und unspezifischKein Labortest
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da Labor-Testergebnisse unspezifischSymptom/Manifestation undZ20.8U07.2!undU99.0!spezifisch und unspezifischTestergebnis unspezifisch
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger sicher ausgeschlossenSymptom/Manifestation undZ20.8U99.0!spezifisch und unspezifischVirus sicher ausgeschlossen
Epidemiologischer Verdachtsfall (Kontaktperson) ohne COVID-19 Symptome (wenn stationäre Behandlung) am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da kein LabortestZ20.8nicht vorhandenKein Labortest
Epidemiologischer Verdachtsfall (Kontaktperson) ohne COVID-19 Symptome (wenn stationäre Behandlung) am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da Labor-Testergebnisse unspezifisch oder sicher ausgeschlossenZ20.8U99.0!nicht vorhandenTestergebnis unspezifischoder negativ
Person ohne klinisch-epidemiologischen Verdacht auf Infektion mit SARS-CoV-2, Test ausgeführt, Erreger sicher ausgeschlossenZ11U99.0!nicht vorhandenVirus sicher ausgeschlossen

SD0200n Neubildungen

Allgemeiner Hinweis:

Das Kapitel SD0200 «Neubildungen» muss zur Behandlung aller Neubildungen angewendet werden. Dies gilt sowohl für die malignen wie benignen Neubildungen als auch für die Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens.

Maligne Neubildungen: z.B. Karzinom (Prostatakarzinom, Endometriumkarzinom), Sarkom, selten Thymome oder Meningeome mit WHO-Grad III (die histopathologisch eindeutig als maligne klassifiziert werden), Lymphome, Leukämien oder andere bösartige immunproliferative Erkrankungen etc.

Benigne Neubildungen: z.B. Adenome (Prostata etc.), Myome (Uterus etc.), Lipome (z.B. des Unterhautfettgewebes oder des viszeralen Fettgewebes), Meningeome mit WHO-Grad I (die histopathologisch eindeutig als benigne klassifiziert werden) etc.

Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens: z.B. Borderlinetumor des Ovars, Meningeom WHO Grad II, Thymome und andere Tumore, deren Dignität histopathologisch nicht eindeutig in benigne oder maligne klassifiziert werden kann.

In der Klassifikation ICD gibt es zwei Systeme, um Tumore zu kodieren: eine Klassifizierung nach der Lokalisation und eine Klassifizierung nach der Morphologie.

Für die Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) wird nur die Kodierung nach der Lokalisation und organbezogen verwendet. Die entsprechenden Kodes stammen aus dem Kapitel II (C00 – D48) des systematischen Verzeichnisses.

Tabelle der klassischen ICD-10-GM-Kodes für Neubildungen im alphabetischen Verzeichnis

Am Ende des alphabetischen Verzeichnisses unter dem Begriff «Neubildungen» befindet sich eine Tabelle, in der die Kodes nach der Lokalisation der meisten Tumoren klassifiziert sind. Jeder Lokalisation entsprechen im Allgemeinen fünf (manchmal vier) mögliche Kodes, entsprechend der Malignität und der Art des Tumors. Es ist selbstverständlich auch möglich, den Kode im alphabetischen Verzeichnis unter seinem histologischen oder morphologischen Namen zu suchen, dort wird jedoch nur in seltenen Fällen direkt auf einen präzisen Kode aus dem Kapitel II verwiesen, z.B. Melanom (maligne), sondern fast immer auf die Tabelle «Neubildungen».

BösartigIn situGutartigUnsicherer/unbekannter Charakter
PrimärSekundär
– BauchC76.2C79.88D09.7D36.7D48.7
– HöhleC76.2C79.88D09.7D36.7D48.7
– OrganeC76.2C79.88D36.7D48.7
– WandC44.59C79.2D04.5D23.5D48.5
– AkromionC40.0C79.5D16.0D48.0

1. Suche nach der Lokalisation

2. Suche nach dem Kode entsprechend Malignitätsgrad und Art des Tumors

Beispiel 1

Chondrosarkom des Akromion.

Die Suche erfolgt in der Tabelle der Neubildungen unter der entsprechenden Lokalisation, dann in der ersten Spalte, weil es sich um einen Primärtumor handelt:

C40.0 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten; Skapula und lange Knochen der oberen Extremität.

Der Begriff Chondrosarkom erscheint im alphabetischen Verzeichnis, dort wird aber auf die Tabelle «Neubildungen» verwiesen.

Beispiel 2
Muzinöses Zystadenom des Ovars ohne Malignitätsnachweis D27 Gutartige Neubildung des Ovars
Muzinöses Zystadenom des Ovars, maligne C56 Bösartige Neubildung des Ovars
Muzinöses Zystadenom des Ovars, Borderlinetyp D39.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Ovars

Zur Anwendung der Tabelle finden sich spezielle Hinweise im alphabetischen Verzeichnis der ICD-10-GM, unmittelbar vor der «Tabelle der Neubildungen».

Wenn durch die Suche im alphabetischen Index ein histopathologischer Tumor nicht mit einem lokalisationsspezifischen Kode abgebildet werden kann, erfolgt die Suche und Kodierung gemäss Tabelle «Neubildungen» nach Lokalisation oder Organbezogenheit.

z.B. bei Hämangiom der Harnblase, nach alphabetischem Index:

D18.08 Hämangiom, sonstige Lokalisation

nach der Tabelle «Neubildungen», nach Lokalisation, organbezogen:

D30.3 Gutartige Neubildung der Harnorgane, Harnblase

Somit ist hier D30.3 der korrekte organbezogene Kode, obwohl dabei die Information, dass es sich um ein Hämangiom handelt, verloren geht.

Maligne Tumore des hämatopoetischen/lymphatischen Systems

Die Primärtumoren des hämatopoetischen und des lymphatischen Systems (Lymphome, Leukämien etc.) werden nicht nach der Lokalisation kodiert, sondern nach der Morphologie. Sie finden sich aus diesem Grund nicht in der Tabelle der Neubildungen. Die fünfte Stelle dieser Kodes erlaubt zu unterscheiden, ob mit oder ohne Remission.

Beispiel 3
C91.0– Akute lymphatische Leukämie
C91.00 Ohne Angabe einer kompletten Remission, in partieller Remission
C91.01 In kompletter Remission

Bösartige Neubildungen des Bindegewebes und anderer Weichteile

Für die Lokalisation «Gehirn» ist zu beachten, dass diese nicht mit einem Kode aus C49*, sondern mit der exakteren anatomischen Lokalisation angegeben werden (C71* «Bösartige Neubildung des Gehirns»).

SD0202m Auswahl und Reihenfolge der Diagnosen

Die unter SD0202 aufgeführten Regeln betreffend die Wahl der Hauptdiagnose im Kontext von Tumorerkrankungen gelten nur, wenn keine andere eigenständige, tumorunabhängige Erkrankung (z.B. Herzinfarkt) die Definition der Hauptdiagnose erfüllt.

Bei Vorliegen einer tumorunabhängigen Erkrankung / Zustand / Manifestation wird die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» angewendet.

Beispiel 1

Eintritt zur beidseitigen Operation von Inguinalhernien (inkarzeriert, kein Rezidiv).

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines lymphogen (Becken) metastasierten Prostatakarzinoms erfolgt im stationären Setting am vorletzten Hospitalisierungstag die Verabreichung einer Chemotherapie im Zyklus.

Die Behandlung der beidseitigen Inguinalhernien wird in der medizinischen Dokumentation als Hauptaufwand des Aufenthaltes deklariert.

HD K40.00 Doppelseitige Hernia inguinalis mit Einklemmung, ohne Gangrän, nicht als Rezidivhernie bezeichnet
L 0
ND C61 Bösartige Neubildung der Prostata
ND C77.5 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intrapelvine Lymphknoten
B Operation Hernia inguinalis gemäss medizinischer Dokumentation
L 0
B Chemotherapie gemäss medizinischer Dokumentation
Beispiel 2

Notfalleintritt aufgrund Herzinfarkt (Vorderwand) bei koronarer 3-Gefässerkrankung. Notfallkoronarintervention und folgende Bypassoperation.

Aufgrund eines zusätzlich vorliegenden Rektumkarzinoms erhält der Patient Chemo- und Immuntherapie im Zyklus zur besseren Überwachung im letzten Drittel des stationären Aufenthaltes. Es treten Komplikationen der Tumortherapie (Mukositis Verdauungstrakt n.n.bez. und Neutropenie) auf, die die Hospitalisierungszeit weiter verlängern.

In der Gesamtschau aller Befunde übersteigen die Aufwände hinsichtlich der Herzerkrankung dennoch die Aufwände der Tumorbehandlung und ihrer Folgen.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand
ND I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäss-Erkrankung
ND C20 Bösartige Neubildung des Rektums
ND K92.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Verdauungssystems
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D70.19 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, nicht näher bezeichnet
B Bypassoperation gemäss medizinischer Dokumentation
B Koronarintervention gemäss medizinischer Dokumentation
B Chemotherapie und Immuntherapie gemäss medizinischer Dokumentation

Beachte:

Obwohl in den Beispielen 1 und 2 eine systemische Tumortherapie verabreicht wurde, gelangt dennoch die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung, da zwei voneinander unabhängige Erkrankungen gleichzeitig bestehen.

Siehe dazu auch unter Absatz «Systemische Therapie».

Hinweis:

Auch wenn die Behandlung einer malignen Neubildung in einem Fall nur die Bedingungen der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnosen» erfüllt, sind zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastasen und vorhandenes Carcinoma in situ ebenfalls als Nebendiagnose anzugeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Das gleiche gilt für die Behandlung von Metastasen, die die Nebendiagnosenregel bei Vorliegen eines anderen Zustandes als Hauptdiagnose erfüllt. Dann wird der entsprechende Primarius gemäss Vorgaben und entgegen der KR G54 ebenfalls erfasst. Das «Beachte» zu «vorhanden» (beschrieben) ist zu berücksichtigen.

Beispiel 3

Aufnahme einer Patientin zur Entfernung eines Uterus myomatosus (vorwiegend intramurale, auch submuköse Myome) bei anhaltenden Blutungsstörungen (ätiologisch den Myomen zugeordnet). Während des Aufenthaltes erleidet die Patientin erstmals einen epileptischen Anfall. Eine chronische Eisenmangelanämie (aufgrund Hypermenorrhoe) wird diagnostiziert und Eisen i.v. substituiert.

Die Diagnostik mittels MRI zeigt den hochgradigen Verdacht auf ein Meningeom. Nach Etablierung antiepileptischer Medikamente Entlassung nach Hause und Planung der weiteren Meningeom-bezogenen Behandlungen.

Die operative Sanierung des Uterus myomatosus wird als Hauptaufwand des Falles deklariert.

HD D25.1 Intramurales Leiomyom des Uterus
ND D25.0 Submuköses Leiomyom des Uterus
ND D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch)
ND D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
B Hysterektomie gemäss medizinischer Dokumentation
B MRI Neurokranium

Maligne Neubildungen/Carcinoma in situ

Der Kode für die maligne Neubildung und/oder das Carcinoma in situ ist als Hauptdiagnose für jeden Spitalaufenthalt zur Behandlung der malignen Neubildung und/oder des Carcinoma in situ oder zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapien) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms/eines Carcinoma in situ folgen. Denn obwohl das Malignom/Carcinoma in situ operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen notwendigen Folgebehandlungen und/oder Folgediagnostik des Malignoms und/oder Carcinoma in situ hospitalisiert.

Sofern eine Patientin/ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms, eines Carcinoma in situ und/oder von Metastasen benötigt, ist bei jedem weiteren Spitalaufenthalt, bei dem eine (geplante) Folgeoperation durchgeführt wird, das Malignom/Carcinoma in situ/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/das Carcinoma in situ/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird während des darauffolgenden Spitalaufenthaltes nach wie vor wegen des Malignoms/des Carcinoma in situ/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/das Carcinoma in situ/die Metastasen ist/sind auch der Anlass für (geplante) Folge-Operationen.

Der Terminus «Folgen» in dieser Kodierregel ist auch gemäss Kodierregel D07 «Geplante Folgeeingriffe» zu betrachten.

Für stationäre Aufenthalte aufgrund Störungen nach medizinischen Massnahmen, therapiebedingten Folgen/Erkrankungen im Kontext von Tumorerkrankungen wird auf die Kodierregel SD0205 verwiesen.

Beispiel 4

Patientin mit Mastektomie und Axilladissektion bei Mammakarzinom (und lobulärem CIS) vor 2 Jahren und postoperativer adjuvanter Chemotherapie. Sie wird aktuell für einen Mamma-Aufbau mittels Expander und Musculus latissimus dorsi-Lappen aufgenommen. Andere therapeutische oder diagnostische Massnahmen bezüglich der malignen Grunderkrankung erfolgen nicht.

HD C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L
ND D05.0 Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse
L 0

Beachte: Bei gleichzeitigem Vorliegen von einem Karzinom (z.B. auf Boden eines ausgedehnten CIS) und Carcinoma in situ ist der bösartige Tumor vor dem Carcinoma in situ zu erfassen.

Beispiel 5

Eintritt zur bilateralen Mastektomie bei beidseitigem Carcinoma in situ (stanzbioptisch gesichert).

Im postoperativen histopathologischen Bericht wird ein ausgedehntes, beidseitiges duktales Carcinoma in situ und ein kleiner Anteil eines invasiven Karzinoms (Grösse 0.4 x 0.3 mm, rechts 9-Uhr-Achse) dokumentiert.

HD C50.8 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], mehrere Teilbereiche überlappend
L 1
ND D05.1 Carcinoma in situ der Milchgänge
L 0

Beispiel 6

Eintritt zur geplanten Re-TUR-B bei Harnblasenkarzinom (beide Seitenwände) und Instillation von zytotoxischen Medikamenten.

HD C67.2 Bösartige Neubildung der Harnblase, laterale Harnblasenwand
L 0

B TUR-B
B Reoperation
B Instillation zytotoxischer Medikamente

Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Spitalaufenthaltes ab.

Bei gleichzeitiger Behandlung/Diagnostik von malignen Tumoren/Neubildungen UND Metastasen UND systemischer Therapie gelangt die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung.

  • Diagnostik/Behandlung des primären Tumors: Der Primarius, (lokale) Rezidivprimarius ist als Hauptdiagnose zu kodieren. Zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastasen und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert). Primärtumoren mit unbekannter Lokalisation (CUP) werden mit C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation kodiert.

Beispiel 7

Ein Patient wird zur Teilresektion der Lunge wegen eines Bronchialkarzinoms des Oberlappens eingewiesen.

HD C34.1 Bösartige Neubildung des Oberlappen (-Bronchus)
L

  • Diagnostik/Behandlung von Metastase(n): Die Metastase(n) wird/werden als Hauptdiagnose und der Primarius oder (lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) angegeben. Zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beispiel 8

Eine Patientin wird zur Resektion von Lebermetastasen eines resezierten kolorektalen Karzinoms stationär aufgenommen.

HD C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber
ND C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang

  • Systemische Therapie (Ganzkörperbestrahlung, iv-Radiotherapie, systemische Chemotherapie oder sonstige systemische Tumortherapien wie z.B. Hormontherapien; siehe Beispiel 10) des Primärtumors und/oder der Metastasen: Der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius wird als Hauptdiagnose angegeben.

Zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Primärtumoren mit unbekannter Lokalisation (CUP) werden mit C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation kodiert.

Beispiel 9

Ein Patient wird zur systemischen Chemotherapie bei Lebermetastasen eines resezierten kolorektalen Karzinoms stationär aufgenommen.

HD C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
ND C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber

Bei gleichzeitiger Behandlung einer malignen Erkrankung, die systemisch behandelt wird, und einer von der malignen Neubildung unabhängigen Erkrankung / Zustand / Manifestation im gleichen stationären Aufenthalt gelangt die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung und die hier befindliche Kodierregel wird ausser Kraft gesetzt.Siehe dazu Beispiele 1 und 2. Beispiel 10 Eintritt einer 84-jährigen Patientin mit dekompensierter Herzinsuffizienz NYHA 3-4 zur Rekompensation und Medikamenteneinstellung auf die Abteilung «Innere Medizin». Sie leidet zusätzlich an einem bereits vor 1.5 Jahren operierten, in die axillären Lymphknoten metastasierten Mammakarzinom rechts oberer äusserer Quadrant. Momentan keine Chemotherapie geplant, stable disease. Aufgrund eines Östrogen-Rezeptor-positiven Karzinoms erhält sie während des Aufenthaltes eine weitere fällige Injektion eines Östrogenblockers. HD I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe ND C50.4 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], oberer äusserer Quadrant der Brustdrüse L 1 ND C77.3 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, axilläre Lymphknoten und Lymphknoten der oberen Extremität L 1
  • Diagnostik/Behandlung sowohl des Primärtumors als auch der Metastase(n): Diejenige Diagnose, die den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert (gemäss Regel G52), ist als Hauptdiagnose zu wählen. Gemäss dokumentiertem medizinischem Aufwand können sowohl Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n) als Hauptdiagnose in Frage kommen. Zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder der Tumor und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert). Beispiel 11 Eintritt zur Operation einer Knochenmetastase (Sternum) bei primärem Karzinom im vorderen Mediastinum. Am Ende des Aufenthaltes erfolgt die Verabreichung einer systemischen Chemotherapie. Ärztlich deklarierter Hauptaufwand des stationären Falles ist die Behandlung der sekundären Neubildung Sternum. HD C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes ND C38.1 Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura, vorderes Mediastinum Beispiel 12 Eintritt einer Patientin zur Lymphknotenbiopsie bei Verdacht auf inguinale Lymphknotenmetastasen (rechts) eines malignen Melanoms der rechten Labia majora. Das Staging bestätigt den Verdacht. Die Patientin erhält im gleichen Aufenthalt eine systemische Therapie mit Chemotherapeutika und Immuntherapie mit Antikörpern. Die medizinische Dokumentation lässt erkennen, dass die systemische Behandlung einen höheren Aufwand an Mitteln und Aufwänden im Sinne der Kodierregel G52 benötigte als das Staging mittels Lymphknotenbiopsie. HD C51.0 Bösartige Neubildung der Vulva, Labium majus L 1 ND C77.4 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, inguinale Lymphknoten und Lymphknoten der unteren Extremität L 1 Bei gleichzeitiger systemischer Therapie und Behandlung Metastase (Beispiel 11) und Diagnostik einer Metastase (Beispiel 12) erfolgt die Bestimmung des Hauptaufwandes gemäss Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose».
  • Palliativbehandlung des Tumorpatienten: Der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius) ist als Hauptdiagnose, vorhandene (beschriebene) Metastasen und/oder ein vorhandenes Carcinoma in situ sind als Nebendiagnosen abzubilden, unabhängig davon, ob dieser/diese direkt behandelt wird/werden oder nicht und entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer ND postuliert. Beachte: In seltenen Fällen sind für die Notwendigkeit einer Palliativbehandlung einer Tumorerkrankung die Metastasen verantwortlich (z.B. zerebral metastasiertes Mammakarzinom, Aufnahme zur Palliativbehandlung aufgrund sämtlicher zerebraler Folgen). In diesen Fällen ist der Tumor in die HD zu wählen, der für die Palliativbehandlung im Vordergrund stand. Falls eine Metastase Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben, sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert.
  • Symptombehandlung: Wenn bei einer Patientin/einem Patienten ausschliesslich ein, resp. mehrere Symptome der Tumorerkrankung behandelt werden und am Tumor keine Massnahme durchgeführt wird, ist der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius, Metastasen), dessen Symptombehandlung den meisten Aufwand (G52) erzeugt hat, als Hauptdiagnose abzubilden. Falls eine Metastase Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben, sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder ein vorhandenes Carcinoma in situ (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert). Beachte: Sämtliche Aufzählungen und Beispiele sind nicht als vollständig für die Kodierung zu betrachten und dienen ausschliesslich als Anhaltspunkte/Hinweise.

Als Symptome einer Tumorerkrankung zählen z.B.:

– Progrediente, diffuse Schmerzen bei ossärer Metastasierung

– Dyspnoe bei Lungenkarzinom

– Schwindel, Erbrechen bei zerebraler Metastasierung

– Dysphagie bei Ösophaguskarzinom

– Tumorblutung

  • Bei Auftreten und Behandlungsnotwendigkeit einer/mehrerer mit einem Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)) ätiologisch verbundener Erkrankung(en) und ohne, dass am Tumor selbst Massnahmen durchgeführt wurden, gilt als Hauptdiagnose der Tumor, mit dem die Erkrankung direkt zusammenhängend ist und die den meisten Aufwand (G52) erzeugt hat. Falls eine Metastase Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Die Erkrankung selbst ist bei Erfüllung der Kodierregel G54 zusätzlich zu kodieren.

Ist der ärztlichen Dokumentation kein eindeutiger Hinweis zu entnehmen, ob eine Erkrankung mit dem Tumor ätiologisch verbunden ist oder unabhängig davon betrachtet werden muss, ist zwingend die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu konsultieren.

Als mit einem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankungen zählen z.B.:

– Epilepsie bei zerebraler Metastasierung oder benignem Meningeom

– Poststenotische Pneumonie bei Bronchuskarzinom

– Wirbelkörperfraktur bei ossären Metastasen

– Anämie bei ossärer Metastasierung

– Leberversagen bei Obstruktion des Ductus choledochus durch ein Pankreaskopfkarzinom

– Mechanischer Ileus bei Kolonkarzinom

Beispiel 13

Eintritt einer Patientin mit erstmals aufgetretenem tonisch-klonischem Anfall.

Die Diagnostik u.a. mit Schädel-CT ergibt eine strukturelle Epilepsie bei frontaler Raumforderung mit Verdacht auf benignes Falx-

Meningeom.

Eine Medikation mit Antiepileptika wird etabliert und die Patientin in mittelfristiger Zukunft für die Behandlung des Meningeoms aufgeboten.

HD D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
ND G40.2 Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit
komplexen fokalen Anfällen

Zu den mit einer Tumorerkrankung ätiologisch verbundenen Symptomen/Erkrankungen werden für die Kodierung auch die paraneoplastischen Symptome/Syndrome gezählt.

Auch in diesen Fällen wird der zugrundeliegende, das paraneoplastische Symptom/Syndrom direkt auslösende Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)) in die HD gewählt.

Das Symptom/Syndrom oder einzelne Manifestationen (wenn kein eigenständiger Syndrom-Kode in der ICD-10-GM vorhanden ist) sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) werden in die Nebendiagnose gewählt (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Ist der ärztlichen Dokumentation kein eindeutiger Hinweis zu entnehmen, ob bei Vorliegen eines(-er) Symptoms / Syndroms / Manifestation von einer mit dem Tumor ätiologisch verbundenen Paraneoplasie ausgegangen werden kann oder als davon unabhängig betrachtet werden muss, ist zwingend die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu konsultieren.

Beispiele für Paraneoplasien

• Paraneoplastische endokrine Manifestationen:

  • Bildung von ektopem ACTH oder ACTH-ähnlichen Molekülen

(z.B. Bronchialkarzinom), mgl. Folge: E24.3 Ektopisches ACTH-Syndrom

  • Bildung von PTH

(z.B. Bronchialkarzinom), mgl. Folge: E21.2 Sonstiger Hyperparathyreodismus

• Paraneoplastische Gerinnungsstörungen,

z.B. paraneoplastische Thrombosen:

  • Thrombophlebitis migrans: I82.1
  • Tiefe Beinvenenthrombose: I80.28
  • Abakterielle thrombotische Endokarditis (mit konsekutiven Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall): I33.9

• Antikörpervermittelte Paraneoplasien:

  • Zollinger-Ellison-Syndrom, z.B. bei malignen Tumoren des Gastrointestinaltraktes: E16.4
  • Dermatomyositis/Polymyositis bei Neubildungen: M36.0*

• Neurologisch vermittelte Paraneoplasien:

  • Guillain-Barré Syndrom z.B. bei Hodgkin-Lymphom: G61.0
  • Lambert-Eaton-Syndrom z.B. bei kleinzelligem Bronchialkarzinom: G73.1*
  • Periphere Polyneuropathie (nicht aufgrund Chemotherapie): G62.88

Beachte: Ein(e) paraneoplastisches Symptom/Syndrom oder Manifestation und/oder eine mit dem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankung können weitere Folgeerkrankungen auslösen.

Steht eine solche Folgeerkrankung in direkter Verbindung mit dem/der paraneoplastischen Symptom/Syndrom/Manifestation oder einer Erkrankung, die ätiologisch mit dem Tumor verbunden ist, gilt sie als nicht mehr direkt mit dem Tumor vergesellschaftet und wird als Hauptdiagnose kodiert (sofern sie Kodierregel G52 erfüllt).

Die Paraneoplasie und/oder die mit dem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankung und der auslösende Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius und vorhandene (beschriebene) Metastase(n)) werden in die Nebendiagnose gewählt (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beispiel 14

Ein Patient tritt mit Herzinfarkt in Folge einer paraneoplastischen abakteriellen thrombotischen Endokarditis bei kleinzelligem Bronchuskarzinom ein.

HD I21.- Akuter Myokardinfarkt
ND I33.9 Akute Endokarditis, nicht näher bezeichnet
ND C34.- Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
L

Beispiel 15

Eine Patientin tritt ein mit Lungenembolie ohne Cor pulmonale aufgrund einer tiefen Beinvenenthrombose, bei einer paraneoplastischen Gerinnungsstörung bei Pankreaskopfkarzinom.

Aufgrund der Lungenembolie 2 Tage IPS-Aufenthalt. Dazu ist die Patientin während des Aufenthalts 3 Tage heparinisiert und erhält ein Staging-CT.

HD I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L
ND I80.28 Thrombose […] sonstiger tiefer Gefässe der unteren Extremitäten
L
ND C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreaskopfes

Beispiel 16

Ein Patient tritt mit plötzlich zunehmender Aphasie und schlaffer Hemiplegie stationär ein.

Nach endovaskulärer Thrombektomie intrazerebral, Betreuung auf Intensivstation und Stabilisierung auf der Stroke-Unit verhärtet sich der Verdacht auf eine Gerinnungsstörung unklarer Ätiologie bei ansonsten unauffälligem Gesundheitsstatus.

Nach weiteren diagnostischen Massnahmen, einschliesslich Staging -CT, wird die Diagnose eines Pankreaskopfkarzinoms gestellt.

Der betreuende Arzt dokumentiert den hochgradigen Verdacht auf eine paraneoplastische Gerinnungsstörung.

HD I63.3 Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien
L
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien
ND C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreaskopfes

Hinweis:

Für alle Fallbeispiele gilt:

Die Zusatzkodes U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung und U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung werden, gemäss ärztlicher Dokumentation des Krankheitsverlaufes, der Kodierung hinzugefügt.

Beachte: Als «vorhanden» (beschrieben) (in Bezug auf Primarius, (lokalen) Rezidivprimarius und/oder Metastasen) versteht man das ärztlich dokumentierte, metastasierte Grundleiden, unabhängig davon, ob z.B. die Metastasen makro- oder mikroskopisch (histopathologisch) nachweisbar sind/wären.

Als valide ärztliche Dokumentation gilt das Vorhandensein einer TNM-Klassifikation in der fallbezogenen Dokumentation und/oder die exakte Beschreibung der Lokalisationen von Primarius, (lokalem) Rezidivprimarius und/oder Metastasen (oder Verdacht auf...) im Fliesstext und/oder der Diagnoseliste der ärztlichen Berichte.

Auch wenn z.B. Metastasen (lokal) entfernt wurden, kann bei metastasiertem Grundleiden nicht davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen tumor- und/oder metastasenfrei sind.

Beispiel 17

Eine Patientin wird aufgenommen zur palliativen Chemotherapie im Zyklus bei Status nach Mastektomie mit Lymphadenektomie bei metastasiertem Mammakarzinom. Die TNM-Klassifikation gemäss ärztlichem Austrittsbericht ist pT2N2(7/15) M1(OSS, BRA). Die Lymphknotenmetastasen fanden sich axillär.

HD C50.9 Bösartige Neubildung der Brustdrüse, n.n.bez.
L
ND C77.3 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der axillären Lymphknoten und Lymphknoten der oberen Extremität
L
ND C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

Beispiel 18

Ein Patient wird aufgenommen mit ärztlich dokumentierter, metastatisch bedingter Wirbelkörperkompression thorakal zur Vertebroplastie bei metastasiertem Nierenzellkarzinom.

HD C79.5† Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND M49.54* Wirbelkörperkompression im Thorakalbereich bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
L

SD0203n Nachresektion im Tumorgebiet

Bei Aufnahmen zur ausgedehnten Exzision (des Gebietes) eines bereits früher entfernten Tumors ist der Kode für den ursprünglichen Tumor zuzuweisen.

Wird der früher entfernte Tumor als metastasiert dokumentiert und/oder finden sich (aktuell) vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder ein vorhandenes Carcinoma in situ, werden diese Diagnosen ebenfalls erfasst (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Die Abbildung der Re-Operation im gleichen Gebiet erfolgt wie gewohnt entweder über spezielle Re-Eingriffskodes oder über die zusätzliche Erfassung der CHOP-Kodes 00.99.11 «Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet» oder 00.99.12 «Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet».

SD0204k Tumornachweis nur in der Biopsie

Wenn das Ergebnis einer vorangegangenen Biopsie zur Diagnose einer malignen Neubildung, eines Carcinoma in situ oder einer sonstigen Diagnose führt, sich aber diese im aktuell intraoperativ entnommenen Gewebe nicht bestätigen lässt, ist die ursprüngliche Diagnose, die aufgrund der vorangegangenen Biopsie gestellt wurde, nur zu kodieren, wenn sich klinisch und/oder histopathologisch keine anderen Diagnosen und/oder Befunde ergeben.

SD0205n (Akute, chronische) Erkrankungen, Störungen nach und/oder Folgen von medizinischen Massnahmen im Kontext von Behandlungen maligner Neubildungen (solide, hämatologisch)

Durch die / bei der Behandlung / Therapie maligner Erkrankung treten häufig therapiebedingte Erkrankungen / Störungen / Folgen / Syndrome / Symptome / andere Manifestationen auf.

In den verschiedenen Kapiteln der ICD-10-GM finden sich, wie bereits in der Kodierregel D12 aufgeführt, spezifische Diagnosekodes wie z.B. D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Massnahmen, K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis, G62.0 Arzneimittelinduzierte Polyneuropathie etc.

Ist kein spezifischer Diagnosekode gemäss Kodierregel D12 vorhanden, wird zur Suche nach einem geeigneten Diagnosekode wie in genannter Kodierregel vorgegangen.

Z.B. B37.0 Candida-Stomatitis + Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet, R11 Übelkeit und Erbrechen + Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen etc.

Wird/Werden während einer Hospitalisation ausschliesslich die Erkrankung(en) bzw. Störung(en) nach medizinischer Massnahme behandelt und bezüglich maligner Neubildung keine Massnahmen durchgeführt, wird diese Erkrankung bzw. Störung nach medizinischer Massnahme als Hauptdiagnose angegeben. Der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)), dessen Behandlung die Störung nach medizinischen Massnahmen ausgelöst hat und zusätzliche vorhandene (beschriebene) Metastasen werden als Nebendiagnose kodiert entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert.

Werden mehrere Erkrankungen nach medizinischen Massnahmen behandelt, ist diejenige Störung als Hauptdiagnose abzubilden, die den grössten medizinischen Aufwand verursacht hat (Regel G52).

Hinweis: Bei Wiedereintritt innerhalb von 18 Tagen steht die Kodierregel D16 (Abrechnungsregel) hierarchisch über der speziellen Kodierregel SD0205 und ist anzuwenden.

Beachte:

Gilt eine maligne Neubildung als geheilt und ist die Behandlung abgeschlossen (d.h. es erfolgen keine aktuellen Therapien mehr, z.B. auch keine Hormonblockierungstherapien) und es sind auch zukünftig keine erneuten oder weiterführenden Therapien geplant, wird kein ICD-10-GM-Kode für die maligne Neubildung und/oder Carcinoma in situ angegeben.

Um abzubilden, dass es sich um eine Störung nach medizinischen Massnahmen handelt und eine maligne Neubildung vorlag, sind Kodes aus den Kapiteln XX und XXI zu benutzen (Beispiele 7,8).

Der Status «Heilung» im Kontext maligner Grunderkankungen ist von der jeweiligen Erkrankung abhängig und wird mit unterschiedlichen und sich ändernden Fristen und Parametern definiert (siehe dazu auch Kodierregel SD0207).

Somit folgt, dass der ärztlichen Dokumentation deutlich zu entnehmen sein muss, ob eine vollständige Heilung, bezogen auf die maligne Grunderkrankung, vorliegt.

Beispiel 1

Behandlung eines Lymphödems infolge einer Mastektomie bei Mammakarzinom unter fortbestehender Hormontherapie.

HD I97.2 Lymphödem nach Mastektomie
L
ND C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L

Beispiel 2

Eintritt mit Neutropenie und Anämie nach Verabreichung der 2. Chemotherapie im Zyklus bei in die pelvinen Lymphknoten metastasiertem Endometriumkarzinom. Der histopathologische Bericht zeigte zusätzlich am entnommenen Uterus ein endozervikales Carcinoma in situ.

Hauptaufwand der Behandlung war die Neutropenie mit allen Folgen. Aufgrund Anämie Verabreichung von 2 Erythrozytenkonzentraten. Es erfolgte keine auf die maligne Neubildung ausgerichtete spezifische Behandlung und/oder Diagnostik.

HD D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie
ND D61.1 Aplastische Anämie infolge zytostatischer Therapie
ND C54.1 Bösartige Neubildung des Corpus uteri, Endometrium
ND C77.5 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intrapelvine Lymphknoten
ND D06.0 Carcinoma in situ der Cervix uteri, Endozervix
Beispiel 3

Eintritt mit Candidastomatitis 15 Tage nach letztmalig durchgeführter Chemo- und Immuntherapie bei Pankreaskopfkarzinom mit regionalen Lymphknotenmetastasen.

Der Patient zeigt eine Panzytopenie mit Fokus auf therapiebedingter Anämie.

Der gesamte Mundbereich zeigt enorale Aphten, andere Entzündungsstigmata und hartnäckige Soorbeläge.

Aufgrund der starken Schmerzen bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme liegen als Folgen Dehydrierung und Hyponatriämie

(behandelt mit NaCl-haltigen Infusionen), beginnende Mangelernährung (hochkalorische Flüssignahrung) und damit ein herabgesetzter Allgemeinzustand vor.

Als Hauptaufwand wird bei Gabe von 2 EC, 1 TC, einem Medikament das als Granulozyten-Kolonie-stimulierender Faktor wirkt (einmalig) und 8 Tagen aufwändiger Soorbehandlung/Entzündungsbehandlung und Rekonditionierung die Candidastomatitis ärztlich deklariert.

Alle aktuellen Erkrankungen werden als Folgen/Störungen nach verabreichter Chemotherapie bezeichnet. Am Ende der Behandlung der o.a. Störungen erfolgt ein Staging-CT und die Verabreichung einer weiteren palliativ intendierten Chemotherapie unter stationärer Überwachung.

HD C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreas, Pankreaskopf
ND C77.2 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten, intraabdominale Lymphknoten
ND B37.0 Candida-Stomatitis
ND E87.1 Hypoosmolalität und Hyponatriämie
ND E86 Volumenmangel
ND E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung
ND D61.10 Aplastische Anämie infolge zytostatischer Therapie
ND D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

Aufgrund des Wiedereintrittes 15 Tage nach erfolgter Chemotherapie und ihrer Folgen gelangt die Kodierregel/Abrechnungsregel D16 zur Anwendung.

Wäre der Wiedereintritt am 19. Tag nach Austritt erfolgt, würde die Kodierregel SD0205 zur Anwendung gelangen und der Kode C25.0 wäre ebenfalls die Hauptdiagnose des Falles.

Beispiel 4

Eintritt einer 34 -jährigen Patientin mit starken Knochenschmerzen direkt im Anschluss nach geplanter Radiotherapie eines Unterkieferosteosarkoms links mit einer solitären zervikalen Lymphknotenmetastase links. Zustand nach Primäroperation und Start der postoperativen Chemotherapie.

Nach Gabe intravenöser Schmerzmittel (3-mal in 24 h) schnelle Besserung der Schmerzsituation.

Aufgrund vorliegender weiterer Verdachtsmomente erfolgen ein Staging–MRI des Neurokraniums und eine Darstellung der Halsweichteile mittels CT. Es kann kein Progress der Grunderkrankung erkannt werden.

Die Patientin ist jung und zeigt aufgrund ihrer malignen Grunderkrankung ein mittelstarkes, neu aufgetretenes depressives Zustandsbild, das ein einmaliges psychiatrisches Konsil und die Etablierung einer antidepressiven Medikation erforderte.

Nach Absprache erfolgt die nächste Chemotherapie, auch zur besseren Überwachung, im gleichen Aufenthalt.

Da die Radiotherapie im gleichen Spital am Eintrittstag erfolgte, fliesst sie ebenfalls in die stationäre Kodierung ein.

HD C41.1 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen,
Unterkieferknochen
L 2
ND C77.0 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses
L 2
ND K10.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Kiefer
L 2
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
ND F32.1 Mittelgradige depressive Episode
Beispiel 5

Nach Abschluss der Behandlung eines Melanoms der Stirn rechts (Resektion, plastische Deckung, Chemo- und Antikörpertherapie) und einer nachgewiesenen Mikrometastase in den bei der Primär-Operation entnommenen zervikalen Lymphknoten rechts kommt es zur Ausbildung eines störenden Narbenkeloids. Die ärztliche Dokumentation enthält keinen Hinweis auf Heilung.

Eintritt zur Revision des Narbenkeloids

HD L91.0 Hypertrophe Narbe
L 1
ND C43.3 Bösartiges Melanom der Haut sonstiger und n.n.bez. Teile des Gesichtes
L 1
ND C77.0 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses
L 1

Beispiel 6

Eintritt zur Operation einer Urethrastriktur 6 Jahre nach transurethraler Operation eines Harnblasenkarzinoms.

Die Behandlung gilt als abgeschlossen, der Patient als geheilt.

HD N99.1 Harnröhrenstriktur nach medizinischen Massnahmen
ND Z85.5 Bösartige Neubildung der Harnorgane in der Eigenanamnese

Beispiel 7

Eintritt zur Abklärung zunehmender signifikanter kognitiver und motorischer Defizite, sowie affektiver Störung. Eine postaktinische Hirnschädigung vom Typ ALERT (Acute Late-onset Encephalopathy after Radiotherapy) wird diagnostiziert. Anamnestisch liegt die abgeschlossene Behandlung eines frontalen Astrozytoms (vor 17 Jahren) vor. Bezüglich des malignen Tumors gilt der Patient als geheilt.

HD G93.88† Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns
ND F02.8* Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheitsbildern
ND U63.1! Affektive Symptome bei Demenz
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND Z85.8 Bösartige Neubildungen sonstiger Organe oder Systeme in der Eigenanamnese

Beispiel 8

Eintritt zur ersten Chemo- und Immuntherapie bei neu diagnostiziertem Lungenkarzinom (Unterlappen rechts).

Zustand nach Bestrahlung eines Non Hodgkin-Lymphoms im rechten Mediastinum vor 20 Jahren.

Die ärztliche Dokumentation zeigt einen ätiologischen Zusammenhang des Zweittumors (pulmonal) mit der Radiotherapie der ersten, Jahre zuvor aufgetretenen und behandelten malignen Neubildung.

HD C34.3 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Unterlappen (-Bronchus)
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND Z85.7 Andere bösartige Neubildungen des lymphatischen […] Gewebes in der Eigenanamnese

SD0206a Verdacht auf Tumor oder Metastasen

Wird bei Verdacht auf Tumor eine Biopsie durchgeführt und der Tumor nicht bestätigt, ist die gefundene Diagnose oder der Befund, der die Biopsie veranlasst hat, zu verschlüsseln.

Der Kode Z03.1 Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung ist nicht zu verwenden.

SD0207a Nachuntersuchung

Wenn der Patient zwecks Kontrolle nach abgeschlossener Behandlung eines Tumorleidens eingewiesen wird und kein Tumor mehr nachweisbar ist, wird die Kontrolle als Hauptdiagnose und eine frühere Existenz des Tumors als Nebendiagnose angegeben mit einem Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese.

Beispiel 1

Ein Patient wird zu verschiedenen Kontrolluntersuchungen nach Pneumonektomie und Chemotherapie bei geheiltem Bronchuskarzinom hospitalisiert. Die Untersuchungen weisen keinen Tumor mehr nach.

HD Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
ND Z85.1 Bösartige Neubildung der Trachea, der Bronchien oder der Lunge in der Eigenanamnese

Ein «Anamnese-Kode» wird dann zugewiesen, wenn man von einer Heilung ausgehen kann. Wann dies bei einem Patienten möglich ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unterscheidung eher «klinisch» auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Tumors als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen.

In Fällen, in denen die Behandlung des Tumors endgültig abgeschlossen ist, ist ein Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) zuzuweisen.

SD0208n Rezidive

Wird ein Patient zur Behandlung eines Primärtumor-Rezidivs hospitalisiert, wird der Tumor als solcher kodiert, auch nach radikaler Resektion, weil es keinen spezifischen Kode für Tumorrezidive gibt. Um die Information zu vervollständigen, wird als Nebendiagnose ein Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose).

Beispiel 1

Bei einer Patientin wird nach zehn Jahren ein Rezidiv eines Mammakarzinoms diagnostiziert.

HD C50.- Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
L
ND Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese
L

SD0209a Tumore mit endokriner Aktivität

Alle Tumore sind im Kapitel II klassifiziert, unabhängig von ihrer möglichen endokrinen Aktivität. Um eine solche Aktivität zu beschreiben, wird ein zusätzlicher Kode aus Kapitel IV verwendet, sofern die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt ist.

Beispiel 1

Bösartiges Phäochromozytom, das Katecholamin sezerniert.

HD C74.1 Bösartige Neubildung der Nebenniere, Nebennierenmark
L
ND E27.5 Nebennierenmarküberfunktion

SD0210n Multiple Lokalisationen

  • Primärtumore an mehreren Lokalisationen: Der Kode C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen wird als Nebendiagnose abgebildet, wenn mehr als ein maligner Primärtumor diagnostiziert/behandelt wird (Wahl der Hauptdiagnose nach Regel G52).

Beispiel 1

Eine Patientin hat eine Mastektomie wegen Mammakarzinom und eine Exzision eines malignen Melanoms am Bein.

HD/ND C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L
ND/HD C43.7 Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschliesslich Hüfte
L
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
Beispiel 2

Ein Patient wird wegen Harnblasenkarzinom mehrerer Lokalisationen behandelt.

HD/ND C67.3 Bösartige Neubildung der Harnblase, vordere Harnblasenwand
ND/HD C67.4 Bösartige Neubildung der Harnblase, hintere Harnblasenwand
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

  • Lymphknotenmetastasen an mehreren Lokalisationen: Multiple Lymphknotenmetastasen werden mit C77.8 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten mehrerer Regionen verschlüsselt, gefolgt von den zutreffenden Kodes aus U69.5-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und n.n.bez. bösartiger Neubildung der Lymphknoten. S. dazu Beispiel 3.

Ausnahme: Erfüllt die Behandlung von einzelnen Lymphknotenmetastasen oder Lymphknotenarealen die Bedingungen der

Hauptdiagnose, wird der entsprechende spezifische Kode aus C77.- (und nicht C77.8) als HD kodiert. Alle anderen vorhandenen

befallenen Lymphknotenareale und zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und der

Primarius/Rezidivprimarius werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen

Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert). S. dazu Beispiel 4.

Beispiel 3

Endometriumkarzinom mit Metastasen im Retroperitoneum, Pleura, Knochen und folgenden befallenen Lymphknotenstationen:

retroperitoneal, mediastinal, inguinal, pelvin, supraclavikulär und zervikal (Hals). Eintritt zur Antikörpertherapie.

HD C54.1 Bösartige Neubildung des Corpus uteri, Endometrium
ND C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura
L
ND C78.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums
ND C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND C77.8 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten mehrerer Regionen
ND U69.50! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses bei
Angabe mehrerer Regionen
ND U69.51! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intrathorakalen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.52! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intraabdominalen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.54! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der inguinalen Lymphknoten und Lymphknoten der unteren
Extremität bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.55! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intrapelvinen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
Beispiel 4

Eintritt zur Diagnostik bei Verdacht (und folgend Bestätigung) auf mediastinale Lymphknotenmetastasen eines in die zervikalen (Hals) Lymphknoten metastasierten Mundbodenkarzinoms.

HD C77.1 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, Intrathorakale Lymphknoten
ND C77.0 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, Lymphknoten des Kopfes, des
Gesichtes und des Halses
ND C04.9 Bösartige Neubildung des Mundbodens, Mundboden, nicht näher bezeichnet

Beispiel 5

Diagnostik eines follikulären (nodulären) Non-Hodgkin-Lymphoms mit Befall der axillären, zervikalen Lymphknotenstationen und grossem mediastinalem Lymphknoten - Bulk.

HD C82.9 Follikuläres Lymphom, nicht näher bezeichnet

SD0211a Überlappende Lokalisation

Die Subkategorien .8:

Die meisten Kategorien des Kapitels II sind mit einer vierten Stelle in Subkategorien unterteilt, die die verschiedenen Teilbereiche des betreffenden Organs bezeichnen. Eine Neubildung, die zwei oder mehr aneinandergrenzende Teilbereiche innerhalb einer dreistelligen Kategorie überlappt, und deren Ursprungsort nicht bestimmt werden kann, soll in der entsprechenden vierstelligen Subkategorie .8 klassifiziert werden.

Beispiel 1

Kolorektales Karzinom, das sich vom Analkanal bis zum Rektum ausdehnt, wobei der Ursprungsort nicht bekannt ist.

C21.8 Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals; Rektum, Anus und Analkanal, mehrere Teilbereiche überlappend

Existiert für einen überlappenden Tumor ein spezifischer Kode, wird dieser angegeben.

Beispiel 2

Adenokarzinom, das sich vom Sigmoid bis zum Rektum erstreckt.

C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang

Sofern sich die Ausbreitung/Infiltration eines Tumors/Metastase von einer bekannten Primärlokalisation auf ein Nachbarorgan oder Nachbargebiet fortsetzt, ist nur die Primärlokalisation zu verschlüsseln (dies gilt auch für lokale Lymphangiosis carcinomatosa des Primärtumors, siehe auch SD0213).

Beispiel 3

Zervixkarzinom (Ektozervix), mit Infiltration der Vagina.

C53.1 Bösartige Neubildung der Ektozervix

SD0212a Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie

Bei den Kodes

C88.– Bösartige immunoproliferative Krankheiten
C90.– Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
C91 – C95 Leukämie

stehen zur Verschlüsselung des Remissionsstatus an fünfter Stelle

0 Ohne Angabe einer kompletten Remission
1 In kompletter Remission

zur Verfügung.

Hierbei ist zu beachten:

.x0 Ohne Angabe einer kompletten Remission

Ohne Angabe einer Remission
In partieller Remission

ist zuzuweisen:

  • wenn es sich um das erste Auftreten und die Erstdiagnose der Erkrankung handelt,
  • wenn keine Remission vorliegt oder trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert (partielle Remission), oder
  • wenn der Remissionsstatus nicht bekannt ist.

.x1 In kompletter Remission

ist zuzuweisen:

  • wenn es sich um eine komplette Remission handelt, d.h. keine Anzeichen oder Symptome eines Malignoms nachweisbar sind.

Für Leukämien mit einem Kode aus C91 – C95, die auf eine Standard-Induktionstherapie refraktär sind, ist die zusätzliche Schlüsselnummer

C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie

anzugeben.

SD0213a Lymphangiosis carcinomatosa

Die Lymphangiosis carcinomatosa wird, wenn sie eine sekundäre Neubildung darstellt, nicht nach der Histologie (Lymphbahnen), sondern nach der Lokalisation, analog einer Metastasierung, kodiert. Lymphangiosis carcinomatosa innerhalb des Primätumors wird nicht kodiert.

Z.B.: Bei einem Patient mit Prostatakarzinom und Lymphangiosis carcinomatosa der Pleura wird diese mit

C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura kodiert.

SD0214n Lymphom

Lymphomen, die als «extranodal» ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

Ein Lymphom wird, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Gebiete, nicht als metastatisch betrachtet.

Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes nicht zuzuordnen: C77.– Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten C78.– Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane C79.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens C79.1 Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane C79.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Haut C79.4 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems C79.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars C79.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere C79.8- Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation

Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist

C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81 – C88)

zusätzlich anzugeben.

Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist die zusätzliche Schlüsselnummer

C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

zu verwenden.

Erfüllt die Behandlung des Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns, oder der Befall der Knochen, die Bedingungen der Hauptdiagnose,

wird der entsprechende spezifische Kode als HD kodiert.

SD0215a Chemo- und Radiotherapie

Diese Behandlungen werden über die passenden CHOP-Kodes abgebildet. Die ICD-10-GM Kodes Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung Z51.1 Chemotherapie-Sitzung wegen bösartiger Neubildung und Z51.82 Kombinierte Strahlen- und Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

3 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Z51.0 | Strahlentherapie-Sitzung
Z51.1 Chemotherapie-Sitzung wegen bösartiger Neubildung und
Z51.82 | Kombinierte Strahlen- und Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

werden nicht kodiert.

SD0216n Prophylaktische Operationen wegen Risikofaktoren

Diese Operationen werden z.B. bei Diagnosen wie Brustkrebs oder Ovarialkrebs in der Familienanamnese, genetischer Veranlagung, chronischer Infektion, lobulärem Mammakarzinom in der Brust der Gegenseite, Carcinoma in situ der Mamma oder fibrozystischer Mastopathie, usw. durchgeführt. Diese Zustände sind als Hauptdiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Brustamputation wegen Brustkrebs in der Familienanamnese.

HD Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse in der Familienanamnese
Beispiel 2

Brustamputation wegen fibrozystischer Mastopathie.

HD N60.1 Diffuse zystische Mastopathie
L
Beispiel 3

Patientin mit nachgewiesenem Brustkrebsgen wird zur prophylaktischen Brustamputation beidseits aufgenommen.

HD Z40.00 Prophylaktische Operation an der Brustdrüse [Mamma]
L 0
Beispiel 4

Patientin mit genetischer Veranlagung für Ovarialkarzinom (BRCA1-Mutation positiv) wird zur prophylaktischen Ovariektomie beidseits aufgenommen.

HD Z40.01 Prophylaktische Operation am Ovar
L 0

SD0217m Palliativbehandlung

Die Palliativbehandlung bei (Tumor-)Patientinnen/Patienten wird über die passenden CHOP-Kodes abgebildet.

93.8A.2- Palliativmedizinische Komplexbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage 93.8B.- Spezialisierte Palliative Care

Beachte: «Wahl der Hauptdiagnose bei Palliativbehandlungen: Hauptdiagnose ist die Krankheit, die die Palliativbehandlung bedingt».

Beachte Kodierregel SD0202: «Palliativbehandlung des Tumorpatienten»

Hinweis:

– Symptome einer fortgeschrittenen (Tumor-)Erkrankung, wie z.B. starke Übelkeit, systemische Inflammation, Schwäche, Appetitlosigkeit, generalisierte Schmerzen, Luftnot, Panik etc. sind nicht als Grund für die Palliativbehandlung in die Hauptdiagnose zu kodieren, auch wenn sie in Komfortintention während der stationären Behandlung im Vordergrund standen.

Enthält die ärztliche und/oder medizinische Dokumentation Hinweise darauf, dass sich z.B. die Behandlungsintention von kurativ zu palliativ geändert hat, dass eine Operation in palliativer Absicht erfolgte, dass eine Chemotherapie palliativ intendiert ist etc., darf der Kode Z51.5 Palliativbehandlung nicht erfasst werden.

Erfassung Funktionseinschränkungen im Rahmen von Palliativbehandlungen

Die Kodes der Rubriken U50.- bis U51.-, die sich auf den Barthel-Index beziehen, dürfen für Behandlungen der Palliativmedizin (analog zu den geriatrischen und frührehabilitativen Behandlungen) zu Beginn der Palliativbehandlung erhoben werden.

Das heisst, bezugnehmend auf die Hinweise unter den Koderubriken U50.- und U51.-, dass die Erhebung nicht zwingend in den ersten 5 stationären Behandlungstagen erfolgen muss.

SD0400 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

SD0401n Allgemeines

Diabetes mellitus: Typen

Es gibt verschiedene Typen des Diabetes mellitus, die in der ICD-10-GM wie folgt klassifiziert sind:

E10.- Diabetes mellitus, Typ 1

umfasst alle DM Typ I, u.a. juveniler Diabetes, IDDM (Insulin Dependent DM)

E11.- Diabetes mellitus, Typ 2

umfasst alle DM Typ II, u.a. Erwachsenendiabetes, NIDDM (Non Insulin Dependent DM)

E12.- Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition)

Diese Form kommt überwiegend bei Patienten aus Entwicklungsländern vor. Ein Diabetes mellitus im Rahmen eines metabolischen Syndroms ist hierunter nicht zu verschlüsseln.

E13.- Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus

u.a. Diabetes nach medizinischen Massnahmen, z.B. Steroiddiabetes

E14.- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus
O24.0 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, Typ 1
O24.1 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, Typ 2
O24.2 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus durch Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition)
O24.3 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, nicht näher bezeichnet
O24.4 Diabetes mellitus, während der Schwangerschaft auftretend
P70.0 Syndrom des Kindes einer Mutter mit gestationsbedingtem Diabetes mellitus
P70.1 Syndrom des Kindes einer diabetischen Mutter
P70.2 Diabetes mellitus bei Neugeborenen
R73.0 Abnormer Glukosetoleranztest
Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese

Anmerkung: Die Behandlung mit Insulin bestimmt nicht den Diabetes-Typ und ist kein Nachweis einer primären Insulinabhängigkeit.

Kategorien E10 – E14

Die Kategorien E10 – E14 beschreiben mit der vierten Stelle und fünften Stelle mögliche Komplikationen (z.B.: .0 für Koma, .1 für Ketoazidose, .2 für Nierenkomplikationen, .20 für Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet, .74 für diabetisches Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet usw.).

Entgleister Diabetes mellitus

An fünfter Stelle werden angegeben:

0 für nicht als entgleist bezeichneter Diabetes mellitus

1 für als entgleist bezeichneter Diabetes mellitus

2 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

3 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet

4 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet

5 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet

Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Kombinationen der jeweiligen 4-stelligen Kodes mit den fünften Stellen medizinisch sinnvoll sind. Weder bei Diabetes mellitus Typ 1 noch bei Diabetes mellitus Typ 2 ist der Blutzuckerspiegel zum Zeitpunkt der Aufnahme als Kontrollindikator für die Diagnose «entgleister Diabetes mellitus» zu nehmen. Die Einstufung als «entgleist» oder «nicht entgleist» wird generell in Kenntnis des gesamten Behandlungsverlaufs vorgenommen (retrospektiv). Der Begriff «entgleist» bezieht sich dabei auf die Stoffwechsellage.

Kriterien für den entgleisten Diabetes mellitus (besprochen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie):

  • Rezidivierende Hypoglykämien unter 3 mmol/l mit Symptomen, mit dreimal tgl Blutzucker (BZ)-Kontrollen und Therapieanpassung oder
  • stark schwankende BZ-Werte (Diff. mind. 5 mmol/l) mit dreimal tgl BZ-Kontrollen und Therapieanpassung oder
  • deutlich überhöhtes HBA1c (> 9%) während der letzten 3 Mo und dreimal tgl BZ-Kontrollen und/oder
  • mindestens dreimal Werte > 15 mmol/l mit mehrfacher Therapieanpassung
  • bei Werten < 15 mmol/l aber aufwändigem Management mit an mehreren Tagen mehr als dreimal tgl BZ und dokumentiertem Nachspritzen

SD0402n Regeln zur Kodierung des Diabetes mellitus

Die Kodierung des Diabetes mellitus als Haupt- oder Nebendiagnose ist im Hinblick auf eine korrekte DRG-Zuordnung des Falls detailliert geregelt.

Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen

Liegt eine Form des Diabetes mellitus vor, die mit einem Kode aus E10.– bis E14.– verschlüsselt wird, und bestehen Komplikationen des Diabetes, so ist für die korrekte Verschlüsselung zunächst festzustellen, ob

  • die Behandlung der Grunderkrankung Diabetes mellitus oder
  • die Behandlung einer oder mehrerer Komplikationen

bei der Hospitalisation im Vordergrund standen.

Des Weiteren ist für die Kodierung von Bedeutung, wie viele Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen, und ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen (Regel G54).

• Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existiert nur eine Komplikation (Manifestation) des DM: HD E10 – E14, vierte Stelle «.6» ND ausserdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist Diese Kodieranweisung stellt eine Ausnahme zu den Regeln der ICD-10-GM zur Verschlüsselung des Diabetes mellitus dar. Nach dieser Regel wird mit der vierten Stelle «.6» des Diabeteskodes sachgerecht eine Diabetes-DRG angesteuert. Mit z.B. der vierten Stelle «.2» käme dieser Fall in eine Nieren-DRG. Beispiel 1 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die behandelt wird. HD E10.61† Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus Beispiel 2 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die aber nicht behandelt wird. HD E10.61 Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet Soll der Schweregrad einer Hypoglykämie oder das Vorliegen einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.70! - U69.74!) zu benutzen.
• Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existieren multiple Komplikationen (Manifestationen) des DM, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht: HD E10 – E14, vierte Stelle «.7» ND ausserdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Beispiel 3 Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einerRetinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle vorliegenden Komplikationen werden ebenfalls behandelt. HD E10.73† Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ND H36.0* Retinopathia diabetica ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus Beispiel 4 Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Die Komplikationen werden nicht behandelt. HD E10.73 Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet
• Die Behandlung einer Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund: HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation ND gefolgt vom entsprechenden Kode für diese Manifestation ND Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Beispiel 5 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation aufgenommen. Zusätzlich besteht eine Retinopathie mit Pflegeaufwand durch erhebliche Einschränkung des Sehvermögens. HD E10.50† Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ND I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen L ND E10.30† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnetND H36.0* Retinopathia diabetica B 39.25.-- Gefäss-Bypass von der Aorta oder der A. iliaca zu weiteren Arterien der unteren Extremität L

Hinweis: Der Kode I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Abschnitt «4) Die Behandlung mehrerer Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund:» (1 Absätze) aus 2024 in 2025 entfernt
4) Die Behandlung mehrerer Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund:
Entsprechend der Definition der Hauptdiagnose wird der Zustand, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert, als Hauptdiagnose kodiert.

• Die Behandlung mehrerer Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund: Entsprechend der Definition der Hauptdiagnose wird der Zustand, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert, als Hauptdiagnose kodiert. HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der Manifestation mit dem grössten Aufwand ND gefolgt vom entsprechenden Kode für die Manifestation mit dem grössten Aufwand ND E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der anderen behandelten Manifestation(en) ND die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist

Nebendiagnose Diabetes mellitus

Wenn die stationäre Aufnahme aus einem anderen Grund als dem Diabetes mellitus erfolgt ist, so ist für die korrekte Verschlüsselung von Bedeutung:

  • ob der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt,
  • ob Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen und
  • ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Wenn der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt, so ist dieser zu kodieren. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10 – E14 die vierte Stelle entsprechend der Komplikation(en)/Manifestation(en) zu verschlüsseln. Ausserdem sind die Manifestationen anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch:

  • «.6» nicht als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann
  • bei multiplen Komplikationen stets «.7» an vierter Stelle zu kodieren.

Beispiel 6

Eine Patientin wird wegen eines Sturzes mit geschlossener Humeruskopffraktur rechts ohne Weichteilschaden stationär aufgenommen. Zudem besteht ein Diabetes mellitus Typ 2 mit diabetischer Nephropathie. Der Diabetes wird diätetisch und medikamentös behandelt sowie die Nierenwerte regelmässig kontrolliert.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus: Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND E11.20† Diabetes mellitus, Typ 2 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
Beispiel 7

Eine Patientin wird wegen eines Sturzes mit geschlossener Humeruskopffraktur rechts ohne Weichteilschaden stationär aufgenommen. Zudem besteht ein Diabetes mellitus Typ 2 mit diabetischer Nephropathie. Nur der Diabetes wird diätetisch und medikamentös behandelt.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus: Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND E11.20† Diabetes mellitus, Typ 2 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

Beachte: Wie in D03 geregelt: Kreuz †-Kodes dürfen alleine verschlüsselt werden.

SD0403n Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus

Generell sind bezüglich der Kodierung von Komplikationen des Diabetes mellitus die vorhergehenden Absätze zu beachten.

Nierenkomplikationen (E10† – E14†, vierte Stelle «.2»)

Nierenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit Nierenkomplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.2» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Beispiel 1

Ein Patient mit Typ-1 Diabetes kommt zur Behandlung einer diabetischen Nephropathie.

HD E10.20† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
Beispiel 2

Ein Patient mit Typ-1 Diabetes kommt zur Behandlung einer terminalen Niereninsuffizienz aufgrund einer diabetischen Nephropathie.

HD E10.20† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
ND N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5

Hinweis: Der Kode N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5 dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Diabetische Augenerkrankungen (E10† – E14†, vierte Stelle «.3»)

Augenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.3» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetische Retinopathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H36.0* Retinopathia diabetica
L
Diabetische Retinopathie mit Retina-(Makula-) Ödem ist wie folgt zu kodieren:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H36.0* Retinopathia diabetica
L
H35.8 Sonstige näher bezeichnete Affektionen der Netzhaut
L

Wenn die diabetische Augenerkrankung eine Erblindung oder geringes Sehvermögen zur Folge hat, wird zusätzlich ein Kode der Kategorie:

H54.– Blindheit und Sehbeeinträchtigung
L

zugewiesen.

Katarakt: Eine diabetische Katarakt wird nur dann kodiert, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen der Katarakt und dem Diabetes mellitus besteht:

E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H28.0* Diabetische Katarakt
L

Wenn kein kausaler Zusammenhang besteht, sind Katarakte bei Diabetikern wie folgt zu kodieren:

der zutreffende Kode aus H25.– Cataracta senilis

oder H26.– Sonstige Kataraktformen

sowie die entsprechenden Kodes aus E10 – E14 Diabetes mellitus.

Neuropathie und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.4»)

Neurologische Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.4» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetische Mononeuropathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G59.0* Diabetische Mononeuropathie
Diabetische Amyotrophie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G73.0* Myastheniesyndrome bei endokrinen Krankheiten
Diabetische Polyneuropathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G63.2* Diabetische Polyneuropathie

Periphere vaskuläre Erkrankung und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.5»)

Periphere vaskuläre Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.5» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetes mellitus mit peripherer Angiopathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.5» Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen
I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

Diabetisches Fusssyndrom (E10 – E14, vierte Stelle «.7»)

Die Diagnose «Diabetischer Fuss» wird kodiert mit:

E10 – E14 mit an vierter und fünfter Stelle:

.74 Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet

oder

.75 Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet

Die Kodes für beide Manifestationen/Komplikationen des Fusssyndroms

G63.2* Diabetische Polyneuropathie
I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

sind danach anzugeben. Alle weiteren vorliegenden Manifestationen/Komplikationen sind als Nebendiagnose zu kodieren, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Beispiel 3

Ein Patient mit entgleistem Diabetes mellitus Typ 1 wird zur Behandlung eines diabetischen Fusssyndroms mit gemischtem Ulkus der rechten Zehe (bei Angiopathie und Neuropathie) und Erysipel am rechten Unterschenkel aufgenommen.

HD E10.75† Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration
L
ND A46 Erysipel [Wundrose]

Hinweis: Der Kode I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Auswahl von Diagnosen, die zum klinischen Bild des diabetischen Fusssyndroms gehören können:

1. Infektion und/oder Ulkus

Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an Extremitäten L02.4

Phlegmone an Zehen L03.02

Phlegmone an der unteren Extremität L03.11

Hinweis: Die folgenden Viersteller zu L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone verschlüsseln an fünfter Stelle die Lokalisation der Druckstellen (siehe ICD-10-GM):

Dekubitus, Stadium 1 L89.0–

Dekubitus, Stadium 2 L89.1–

Dekubitus, Stadium 3 L89.2–

Dekubitus, Stadium 4 L89.3–

Dekubitus, Stadium nicht näher bezeichnet L89.9–

Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert L97

Malum perforans pedis L98.4

Osteomyelitis M86.–

2. Periphere vaskuläre Erkrankung

Atherosklerose der Extremitätenarterien, ohne Beschwerden I70.20

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit

belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke 200 m und mehr I70.21

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit

belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m I70.22

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen I70.23

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration I70.24

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän I70.25

3. Periphere Neuropathie

Diabetische Polyneuropathie G63.2*

Autonome Neuropathie bei endokrinen und Stoffwechselkrankheiten G99.0*

4. Deformitäten

Hallux valgus (erworben) M20.1

Hallux rigidus M20.2

Sonstige Deformität der Grosszehe (erworben) M20.3

Sonstige Hammerzehe(n) (erworben) M20.4

Sonstige Deformitäten der Zehen (erworben) M20.5

Flexionsdeformität, Knöchel und Fuss M21.27

Hängefuss (erworben), Knöchel und Fuss M21.37

Plattfuss [Pes planus] (erworben) M21.4

Erworbener Klauenfuss und Klumpfuss, Knöchel und Fuss M21.57

Sonstige erworbene Deformitäten des Knöchels und des Fusses M21.67

Sonstige näher bezeichnete erworbene Deformitäten der Extremitäten,

des Knöchels und des Fusses M21.87

5. Frühere Amputation(en)

Verlust des Fusses und des Knöchels, einseitig, Zehe(n), auch beidseitig Z89.4

Verlust der unteren Extremität unterhalb oder bis zum Knie, einseitig Z89.5

Verlust der unteren Extremität oberhalb des Knies, einseitig Z89.6

(Teilweiser) Verlust der unteren Extremität, beidseitig Z89.7

Exkl.: Isolierter Verlust der Zehen, beidseitig (Z89.4)

SD0404a Metabolisches Syndrom

Bei Vorliegen eines «metabolischen Syndroms» sind die vorliegenden Komponenten des Syndroms (Adipositas, Hypertonie, Hyperlipidämie und Diabetes mellitus) einzeln zu kodieren, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllen (Regel G54).

SD0405n Störungen der inneren Sekretion des Pankreas

Die Kodes

E16.0 Arzneimittelinduzierte Hypoglykämie ohne Koma
E16.1 Sonstige Hypoglykämie
E16.2 Hypoglykämie, nicht näher bezeichnet
E16.8 Sonstige näher bezeichnete Störungen der inneren Sekretion des Pankreas
E16.9 Störungen der inneren Sekretion des Pankreas, nicht näher bezeichnet

sind bei Diabetikerinnen und Diabetikern nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

Der Schweregrad einer Hypoglykämie soll mit einer zusätzlichen Schlüsselnummer (U69.70!, U69.71!, U69.72!), erfasst werden.

SD0406a Zystische Fibrose

Bei einem Patienten/einer Patientin mit zystischer Fibrose ist unabhängig davon, aufgrund welcher Manifestation dieser Erkrankung sie/er aufgenommen wird, eine Schlüsselnummer aus E84.- Zystische Fibrose als Hauptdiagnose zuzuordnen. Die spezifische(n) Manifestation(en) ist/sind immer als Nebendiagnose(n) zu verschlüsseln.

Es ist zu beachten, dass in Fällen mit kombinierten Manifestationen der passende Kode aus E84.8– Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen zu verwenden ist:

E84.80 Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation
E84.87 Zystische Fibrose mit sonstigen multiplen Manifestationen
E84.88 Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen
Beispiel 1

Eine Patientin mit Mukoviszidose und Haemophilus influenzae Infektion wird zur Behandlung einer Bronchitis aufgenommen.

HD E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen
ND J20.1 Akute Bronchitis durch Haemophilus influenzae

E84.80 Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation wird nicht angegeben, wenn zum Beispiel die Behandlung der Darm-Manifestation im Vordergrund steht und die stationäre Aufnahme speziell zur Operation einer mit der Darm-Manifestation in Zusammenhang stehenden Komplikation erfolgt ist. In diesen Fällen ist:

E84.1 Zystische Fibrose mit Darmmanifestationen

als Hauptdiagnose zuzuweisen und als Nebendiagnose zusätzlich

E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen

Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu den Regeln der ICD-10-GM zur Verschlüsselung der zystischen Fibrose mit kombinierten Manifestationen dar.

Bei Spitalaufenthalten, die nicht die zystische Fibrose betreffen, wird die Erkrankung (z.B. Fraktur) als Hauptdiagnose und ein Kode aus E84.– Zystische Fibrose als Nebendiagnose verschlüsselt, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

SD0407n Mangelernährung bei Erwachsenen

Kodierung:
  • Die Diagnose muss vom behandelnden Arzt gestellt werden.
  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung kann kodiert werden, wenn eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage

oder

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie

  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E44.- Energie- und Eiweissmangelernährung mässigen und leichten Grades kann kodiert werden, wenn mindestens eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie
  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage
  • 96.6 Enterale Infusion konzentrierter Nährstoffe
  • 99.15 Parenterale Infusion konzentrierter Nährlösungen

Anmerkung: E43 und E44.- dürfen nur bei entsprechend erfüllten Kriterien kodiert werden. Bei nicht erfüllten Kriterien (Definition Mangelernährung und/oder Prozedur) wird E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung kodiert.

Sofern eine Energie- und Eiweissmangelernährung (E43, E44.0, E44.1, E46) und eine Kachexie (R64) dokumentiert sind, wird nur der E4– Mangelernährungskode abgebildet (keine Doppelkodierung).

Ausnahme:

Wenn in einem Komplexbehandlungskode eine Therapieform bereits enthalten ist, wird diese nicht separat (zusätzlich) kodiert.

Dennoch kann zur Präzisierung der entsprechende ICD-10-GM Kode erfasst werden.

Beispiel:

Der Kode 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie wird nicht zusätzlich erfasst, wenn die Ernährungsberatung bereits in den Mindestmerkmalen der Komplexbehandlungskodes aufgeführt ist. Ausser ein spezifisches «Kodiere ebenso» verweist darauf.

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Erwachsenen

  • E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung

Eine erhebliche Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore (Nutritional Risk Screening*) von mindestens 5

und

• BMI < 18.5 kg/m2 bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 1 Monat und reduzierter Allgemeinzustand

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt praktisch keine Nahrung zugeführt** (0–25% des Bedarfs) (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 3).

  • E44.0 Mässige Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine mässige Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore von mindestens 4

und

• BMI 18.5 – 20,5 kg/m2 bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 2 Monaten und reduzierter Allgemeinzustand

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt weniger als die Hälfte des Bedarfs zugeführt ** (zwischen 25–50% des Bedarfs) (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 2).

  • E44.1 Leichte Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine leichte Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore von mindestens 3

und

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 3 Monaten

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt weniger als 50–75% des Bedarfs zugeführt** (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 1).

Tabelle zur Erläuterung der Zuordnung der ICD-Mangelernährungsdiagnose:
Grad der Verschlechterung des Ernährungszustandes123
NRS-Gesamtscore*≥ 5E44.1E44.0E43
4E44.1E44.0E44.0
3E44.1E44.1E44.1
* Modifiziert nach Kondrup Guidelines for Nutrition Risk Screening 2002. Clin Nutr (2003); 22(3): 321 – 336** Nahrungszufuhr entspricht jeglicher Ernährungsform (parenteral, enteral, per os).

SD0408n Mangelernährung bei Kindern

Kodierung:
  • Die Diagnose muss vom behandelnden Arzt gestellt werden.
  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung kann kodiert werden, wenn eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage

oder

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie

  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E44.- Energie- und Eiweissmangelernährung mässigen und leichten Grades kann kodiert werden, wenn mindestens eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:
  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie
  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage
  • 96.6 Enterale Infusion konzentrierter Nährstoffe (mindestens 5 Behandlungstage)
  • 99.15 Parenterale Infusion konzentrierter Nährlösungen (mindestens 5 Behandlungstage)

Anmerkung: E43 und E44.- dürfen nur bei entsprechend erfüllten Kriterien kodiert werden. Bei nicht erfüllten Kriterien (Definition Mangelernährung und/oder Prozedur) wird E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung kodiert.

Sofern eine Energie- und Eiweissmangelernährung (E43, E44.0, E44.1, E46) und eine Kachexie (R64) dokumentiert sind, wird nur der E4- Mangelernährungskode abgebildet (keine Doppelkodierung).

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Kindern

Die Definitionen sind für Kinder und Jugendliche im Alter von 1 – 16 Jahre gültig. Im Säuglingsalter (0 – 12 Monate) ist der PYMS (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score*) nicht anwendbar und es reicht für die Diagnosestellung, wenn eine der drei Bedingungen erfüllt ist.

  • E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung

Eine erhebliche Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 4

und 2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge ≥ – 3 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 0.5 WHO Perzentilenkurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) < 70% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI ≥ – 3 SD z-Score unter dem entsprechenden Wert für Alter und Geschlecht bzw. < P 0.5 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 10% bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (0–25% des Bedarfs)

  • E44.0 Mässige Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine mässige Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 3

und 2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge – 2 bis – 2,9 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 3 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) 70–79% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI – 2 bis – 2.9 SD z-Score unter dem entsprechenden Wert für Alter und Geschlecht (BMI Perzentilen) bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 7,5% bei reduziertem Allgemeinzustand oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (26–50% des Bedarfs)

  • E44.1 Leichte Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine leichte Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 2 und

2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge – 1 bis – 1,9 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 16 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) 80–89% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI – 1 bis – 1.9 SD z-Score des entsprechenden Wertes für Alter und Geschlecht bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 5% bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (51–75% des Bedarfs)

SD0500 Psychische und Verhaltensstörungen

SD0501n Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, Nikotin)

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10 – F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

Akute nicht akzidentelle Intoxikation (Rausch)

Im Fall einer akuten Intoxikation (eines akuten Rausches) wird der zutreffende Kode aus F10 – F19, vierte Stelle «.0» zugewiesen, gegebenenfalls zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10 – F19. Sofern die akute Intoxikation der Aufnahmegrund ist, ist sie als Hauptdiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Bekannter Alkoholiker, der in fortgeschrittenem alkoholisiertem Zustand – im Sinne eines Rausches – hospitalisiert wird.

HD F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, akute Intoxikation
ND F10.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Abhängigkeits-Syndrom
Beispiel 2

Nach einer Geburtstagsfeier wird ein Jugendlicher wegen einem stark alkoholisierten Zustand hospitalisiert.

HD F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, akute Intoxikation

Akute akzidentelle Intoxikation

Siehe Kapitel SD1900.

Schädlicher Gebrauch

An vierter Stelle ist eine «.1» zuzuweisen, wenn ein Zusammenhang zwischen einer bestimmten Krankheit/Krankheiten und Alkohol-/Drogenabusus besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Diagnosen durch Aussagen wie «alkoholinduziert» oder «drogenbezogen» näher bezeichnet sind.

Beispiel 3

Bei einem Patienten wird eine alkoholbezogene Ösophagitis diagnostiziert.

HD K20.8 Sonstige näher bezeichnete Ösophagitis
ND F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, schädlicher Gebrauch

Beachte:

  • Alkoholabusus ist nicht gleichbedeutend mit Alkoholabhängigkeit. Bei Vorliegen eines Alkoholabusus ist der Kode F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Schädlicher Gebrauch zu kodieren. Bei Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit oder eines chronischen Alkoholabusus ist der Kode F10.2 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom zu erfassen.
  • Für die Kodierung des Kodes F10.3 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Entzugssyndrom gelten folgende Bedingungen: Vorhandensein des klinischen Bildes von Entzugserscheinungen und die eindeutige Dokumentation des Entzugsbildes. Die Kodierregeln zu Haupt- und Nebendiagnose (G52 und G54) sind zu beachten.

Hinweise:

  • Kodes aus den Rubriken F10.- bis F19.-, die mit der vierten Stelle «.1» den «schädlichen Gebrauch» einer psychotropen Substanz anzeigen (F10.1 - F19.1), werden nicht in Kombination mit den Kodes der Rubriken F10.2 - 4 bis F19.2 - 4 zusammen kodiert. Die Kodes der Rubriken F10.- bis F19.- mit den Endziffern -0,-5,-6,-7,-8 und -9 können gleichzeitig mit dem «schädlichen Gebrauch» auftreten und wären unter Berücksichtigung der Kodierregeln G52 und G54 zusammen kodierbar.
  • Kodes aus verschiedenen F-Kategorien können bei gemeinsamem Vorliegen, unter der üblichen Anwendung aller Kodierregeln und unter Beachtung der unter den Kodes befindlichen Hinweise, dennoch zusammen kodiert werden. Das bedeutet, es könnten z.B. bei gleichzeitigem Vorliegen F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Schädlicher Gebrauch zusammen mit F14.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain, Abhängigkeitssyndrom erfasst werden.

Gemeinsame Kodierung Abhängigkeits- und Entzugssyndrom

Wird im Rahmen eines stationären Aufenthalts ausschliesslich ein (z.B. Alkohol-)Entzugssyndrom (mit oder ohne Delir) therapiert, wird dies nur mit den Kodes der Rubriken F10.3 - F19.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom oder F10.4 - F19.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch Entzugssyndrom mit Delir kodiert.

Bei alleiniger Therapie/Behandlung eines Entzuges ist die (ärztlich dokumentierte) Abhängigkeit nicht zusätzlich zu kodieren, ausser Aufwände bezüglich dieser Diagnose sind gemäss Kodierregel G54 nachweisbar.

In Fällen, bei denen (z.B. in einer Suchtfachklinik etc.) einer anfänglichen Entzugssyndrombehandlung (Entgiftung) während desselben stationären Aufenthaltes z.B. eine Motivations- und Folgebehandlung angeschlossen wird oder ein anderer Aufwand gemäss Kodierregel G54 nachweisbar ist, spricht nichts gegen eine gleichzeitige Kodierung beider Kodes (F10.3 - F19.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom oder F10.4 – F19.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom mit Delir und F10.2 - F19.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Abhängigkeitssyndrom) unter Berücksichtigung aller Kodierregeln.

Als Hauptdiagnose ist derjenige Diagnosekode anzugeben, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln im entsprechenden Aufenthalt erforderte.

Ein körperliches Entzugssyndrom (biologisches Korrelat) kann grundsätzlich auch ohne das Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms (psychologisches Konstrukt) auftreten. Diese Konstellation tritt in der klinischen Praxis aber eher selten auf.

Z.B. Entzugssymptomatik bei Neugeborenen, die keine aktive Abhängigkeit aufweisen, sondern der entsprechenden psychoaktiven Substanz intrauterin durch den Konsum der Mutter ausgesetzt waren.

D.h. eine Abhängigkeit ist in den meisten klinischen Fällen inhärent in einem Entzugssyndrom.

Voraussetzung für das Auftreten eines körperlichen Entzugssyndroms ist die vorangegangene Toleranzentwicklung.

Das Entzugssyndrom ist somit nur ein (1) Indikator für eine Abhängigkeit.

Je nach quantitativ konsumierter Menge und der individuellen intrinsischen Biologie der betroffenen Patientinnen/Patienten kann sich die Zeit eines Entzugssyndroms von unterschiedlicher Dauer zeigen.

Entzugszustände verlaufen häufig fluktuierend und die Patientinnen/Patienten müssen auch über das akute Entzugsgeschehen hinaus überwacht werden.

Kodierung bei Vorliegen einer multiplen Substanzaufnahme (F19.- «Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen»)

Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten eine multiple Substanzaufnahme vor, bei der die verschiedenen Substanzen untrennbar vermischt sind und es aus diesem Grund nicht möglich ist zu bestimmen, welche der Substanzen und die daraus resultierenden Störungen die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» erfüllen, ist die Kodierung folgendermassen vorzunehmen. Auch der entsprechende U69.3- Kode ist zu verwenden.

HD F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer
psychotroper Substanzen
ND U69.3-! Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese
verursachten psychischen und Verhaltensstörungen
ND F10.—F18.- entsprechend der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnose»
ND andere Erkrankungen/Zustände/Manifestationen/Symptome, die die Bedingungen der Kodierregel G54
«Die Nebendiagnose» erfüllen

Alle aufgenommenen Substanzen sind zusätzlich mit den entsprechenden Kodes F10.- bis F18.- in der entsprechenden Ausprägung, als Nebendiagnosen zu kodieren.

Bei klar trennbarer Symptomatik wird F19.- nicht kodiert. In diesen Fällen werden die zutreffenden Schlüsselnummern der Kategorien F10.- bis F18.- erfasst. Gemäss Regel G52 des Kodierungshandbuchs wird die Wahl der Hauptdiagnose getroffen.

SD0600 Krankheiten des Nervensystems

Beachte:

Die Kodierregeln SD0601 und SD0602 gelten für alle Zustände, die unter den Kategorien I60.- bis I64.- sowie G45.-aufgeführt sind, auch für die Kodierung einer Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung und der daraus resultierenden, möglichen neurologischen Defizite.

SD0601n Akuter «Schlaganfall etc.», Subarachnoidalblutung, sonstige nichttraumatische intrakranielle Blutung

Hinweis: Als «Schlaganfall, Stroke, Apoplex, Insult, Cerebrovascular accident (CVA), Cerebrovascular Insult (CVI) etc.» wird/werden ein oder mehrere akut einsetzend(e) neurologisch(e) Defizit(e) aufgrund zerebraler Durchblutungsstörung (ischämisch) oder/und

intrazerebraler Blutung (hämorrhagisch) bezeichnet. Die Symptomatik variiert je nach betroffenem Hirnareal und zeigt unterschiedliche und unmittelbare Folgen.

Solange eine Patientin/ein Patient eine fortgesetzte stationäre Spitalbehandlung eines akuten «Schlaganfalls etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung und der unmittelbaren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60.- bis I64.- Subarachnoidal-, intrazerebrale, nichttraumatische intrakranielle Blutung, Hirninfarkt, Schlaganfall sowie G45.- Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect etc.) zuzuweisen.

Es werden im akuten Setting immer alle unmittelbaren Folgen (Defizite), die eindeutig auf das akute Geschehen zurückzuführen sind, erfasst. Mit der Diagnostik / Therapie / Pflege der ursächlichen Erkrankung gelten im akuten Geschehen die resultierenden (neurologischen) Defizite als ebenfalls behandelt.

Bei erneutem Akut-Spitalaufenthalt innerhalb von 18 Tagen, z.B. Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt, wird bei Erkrankungen/Störungen nach medizinischen Massnahmen, die sich auf Behandlungen beziehen, die im Voraufenthalt erbracht wurden, gemäss den Kodierungsrichtlinien D16 und SD0602 vorgegangen (siehe Beispiel 3).

Steht im erneuten Akut-Spitalaufenthalt (Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt) die Behandlung einer(s) unmittelbaren Folge/neurologischen Defizites des akuten «Schlaganfalls etc.» im Vordergrund oder erfolgt der Wiedereintritt aufgrund eines neu aufgetretenen medizinischen Problems (siehe Beispiel 2) oder erfolgt der Wiedereintritt ausserhalb von 18 Tagen aufgrund einer Erkrankung/Störung nach medizinischer Massnahme (siehe Beispiel 4), die im Voraufenthalt erbracht wurde, wird gemäss Kodierregeln G52, G54 und/oder SD0602 vorgegangen.

Für geplante Folgebehandlungen im Kontext der Behandlung eines akuten «Schlaganfalls etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung wird auf die Kodierregel D07 «Geplante Folgeeingriffe» verwiesen.

Beispiel 1

Ein Patient erleidet einen Hirninfarkt mit schlaffer Hemiplegie rechts und Aphasie und wird zur stationären Behandlung aufgenommen. Radiologisch zeigt sich ein Verschluss der Arteria cerebri media links.

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
L 2
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
Beispiel 2

Wiedereintritt nach 5 Tagen Rehabilitationsaufenthalt aufgrund neu aufgetretener instabiler Angina pectoris und Verdacht auf Herzinfarkt. Die bereits im vorherigen Fall (Beispiel 1) behandelten Folgen des Hirninfarktes erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand. Eine koronare Eingefässerkrankung wird diagnostiziert und entsprechend versorgt.

Hauptaufwand des Wiedereintrittes ist gemäss ärztlicher Dokumentation die Behandlung der instabilen Angina pectoris.

HD I20.0 Instabile Angina pectoris
ND I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäss-Erkrankung
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes

Beispiel 3

Wiedereintritt nach 4 Tagen Rehabilitationsaufenthalt aufgrund Infektion an der Einstichstelle des zentralvenösen Katheters gelegt im vorherigen Fall/Aufenthalt (Beispiel 1).

Die bereits im vorherigen Fall behandelten Folgen des Hirninfarktes erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand.

Hauptaufwand des Wiedereintrittes ist gemäss ärztlicher Dokumentation die Behandlung der medizinischen Komplikation auf die Hauptdiagnose des Voraufenthaltes (Beispiel 1) bezogen.

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
L 2
ND T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den
Gefässen ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie L 1 ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes In einer möglichen/nötigen Fallzusammenführung (z.B. Beispiele 1+3 bei Rückverlegung gemäss Abrechnungsregeln SwissDRG AG) nach Anwendung der Kodierregel D16 wird ein Kode aus Kategorie I69.- gelöscht.
Beispiel 4

(Wieder-) Eintritt nach 23 Tagen Rehabilitationsaufenthalt (Status nach akuter Subarachnoidalblutung rechts, ausgehend von A. basilaris, Hemiplegie schlaff links, fortwährend bestehende Urininkontinenz, Aphasie und Dysphagie) aufgrund persistierender Infektion an der Einstichstelle des zentralvenösen Katheters (gelegt im Kontext der Behandlung der akuten Subarachnoidalblutung). Die Entzündungsparameter steigen im Rehabilitationsaufenthalt, der Patient hat Fieber, trübt zunehmend ein und ist tachypnoeisch.

Die bereits im 1. (akuten) Fall behandelten Defizite/Folgen der Subarachnoidalblutung erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand.

Eine «Kathetersepsis» (Staphylokokkus aureus, akute Niereninsuffizienz, zunehmende Thrombozytopenie, hypoxische respiratorische Insuffizienz) wird diagnostiziert und über 3 Wochen behandelt.

Alle Folgen der Subarachnoidalblutung werden (auch bei zusätzlicher Verschlechterung aufgrund der Sepsis) weiter behandelt.

HD A41.0 Sepsis durch Staphylococcus aureus
ND alle ND bezogen auf Sepsis gemäss Kodierregeln G54 und SD0102
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie L 2
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND R13.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie
ND R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
ND I69.0 Folgen einer Subarachnoidalblutung

SD0602n Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung

Wenn eine Patientin/ein Patient die Anamnese eines «Schlaganfalles etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung aufweist und aktuell noch/weiterhin neurologische Ausfälle (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect etc.) bestehen, werden diese Erkrankungen/Zustände/Manifestationen entsprechend der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnosen» gefolgt von einem Kode aus Kategorie I69.– Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit erfasst.

Erfüllt kein(e) andere(r) Erkrankung/Zustand/Manifestation die Bedingungen für die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose», ist der behandelte (neurologische) Folgezustand (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Inkontinenz etc.), dessen Behandlung die Bedingungen der Kodierrregel G52 erfüllt, als Hauptdiagnose zu erfassen.

Beispiel 1

Eine Patientin wurde mit einer Pneumokokken-Pneumonie aufgenommen. Die Patientin hatte vor drei Jahren einen akuten Schlaganfall und erhält seitdem Thrombozytenaggregationshemmer zur Rezidivprophylaxe. Es besteht eine residuale linke spastische Hemiparese. Diese verursachte erhöhten Pflegeaufwand.

HD J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae
L
ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von
48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
ND G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
L 2
ND I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
Beispiel 2

Ein Patient wird aufgrund eines Dekubitus sakral II. Grades und Zeichen pflegerischer Vernachlässigung (z.B. Mundsoor, Mangelernährung etc.) hospitalisiert. Ätiologisch wird sein Zustand in Zusammenhang mit Bettlägerigkeit und einer häuslichen desolaten Pflegesituation bei einer ausgeprägten spastischen Hemiparese rechts (Status nach schwerer nichttraumatischer intrakranieller Blutung 2 Jahre zuvor) gebracht.

Er zeigt in den klinischen Untersuchungen u.a. starke (Gelenk-)Kontrakturen an der rechten Hand und dem rechten Fuss.

Hauptaufwand des Aufenthaltes ist die akut notwendige Rekonditionierung, insbesondere Lagerungs- und Mobilisationstherapie bezogen auf Verbesserung der spastischen Hemiparese.

Alle anderen vorliegenden Störungen/Erkrankungen/Zustände erfordern einen Aufwand gemäss Kodierregel G54.

HD G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND I69.2 Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung
ND L89.14 Dekubitus, Stadium 2, Kreuzbein
ND B37.0 Candida-Stomatitis
ND E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung
ND M24.5- Gelenkkontraktur (5. Stelle gemäss Lokalisation)
L 1

Funktionsstörungen

Die Kodierung einer Urin- und/oder Stuhlinkontinenz im Rahmen eines akuten «Schlaganfalles etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung oder bei Behandlung der Folgen (Status nach) erfolgt gemäss Kodierregeln G52 « Die Hauptdiagnose» und/oder G54 «Die Nebendiagnosen» und/oder SD0602 «Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung».

SD0603n Paraplegie und Tetraplegie, nicht traumatisch

Zur Kodierung einer traumatischen Paraplegie/Tetraplegie wird auf SD1905 «Verletzung des Rückenmarks» verwiesen.

Initiale (akute) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie

Die «akute» Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie umfasst Erstaufnahmen wegen eines nicht traumatisch bedingten Funktionsausfalls wie z.B. bei Myelitis transversa, Rückenmarkinfarkt oder bei Guillain-Barré-Syndrom. Es kann sich auch um eine konservativ oder operativ behandelte Erkrankung handeln, die sich in Remission befand sich jedoch verschlechtert hat und jetzt die gleiche Behandlungsintensität erfordert wie bei Patienten, die das erste Mal aufgenommen wurden.

Bei der Behandlung von akuten, nicht traumatischen Paraplegien/-paresen resp. Tetraplegien/-paresen sind folgende Codes zuzuweisen:

Die Krankheit als Hauptdiagnose, z.B. diffuse Myelitis

G04.9 Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis, nicht näher bezeichnet

und einen Kode aus

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «0» oder «1».

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks

anzugeben.

Späte (chronische) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie

Von der chronischen Phase einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer Myelitis), die die Lähmungen verursachte, abgeschlossen ist. Kommt ein Patient in dieser chronischen Phase zur Behandlung der Paraplegie/Tetraplegie, ist ein Kode der Kategorie:

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

als Hauptdiagnose anzugeben.

Wird ein Patient dagegen zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegsinfektion, Fraktur des Femurs usw. aufgenommen, ist die zu behandelnde Erkrankung gefolgt von einem Kode der Kategorie:

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

anzugeben, sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus:

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks anzugeben.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit Atemnot und Lähmungserscheinungen der unteren Extremitäten aufgenommen. In den Untersuchungen ergab sich ein Guillain-Barré-Syndrom mit akuter inkompletter Paraplegie. Das Rückenmark ist nicht geschädigt.

HD G61.0 Guillain-Barré-Syndrom
ND G82.01 Schlaffe Paraplegie, akute inkomplette Querschnittslähmung nichttraumatischer Genese
L

SD0604m Bewusstseinsstörungen

Bewusstlosigkeit

Sofern die Bewusstlosigkeit eines Patienten nicht mit einer Verletzung im Zusammenhang steht, sind folgende Kodes zu verwenden:

R40.0 Somnolenz
R40.1 Sopor
R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet

Tritt ein Verlust des Bewusstseins im Zusammenhang mit einer Verletzung auf, ist die Art der Verletzung vor einem Kode aus S06.7–! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma für die Dauer der Bewusstlosigkeit anzugeben.

Beispiel 1

Patient wird mit einer Fraktur des Siebbeins (Röntgenaufnahme) aufgenommen. Im CT zeigt sich ein grosses subdurales Hämatom. Der Patient war 3 Stunden bewusstlos.

HD S06.5 Traumatische subdurale Blutung
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND S02.1 Schädelbasisfraktur
ND S06.71! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma: 30 Minuten bis 24 Stunden

Hinweis: Schädel-Hirn-Trauma (SHT)

Wenn ein Schädel-Hirn-Trauma (alphabetischer Index S06.9 Intrakranielle Verletzung, nicht näher bezeichnet) ohne nachgewiesene intra-kranielle Verletzung vorliegt, wird nicht der Kode S06.9 abgebildet, sondern S06.0 Gehirnerschütterung kodiert.

Beachte: Bei einem Schädel-Hirn-Trauma mit anschliessendem künstlichem Koma, Dauer > 24 Stunden, werden folgende Kodes abgebildet:

S06.72! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, mehr als 24 Stunden, mit Rückkehr zum vorher bestehenden Bewusstseinsgrad oder S06.73! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, mehr als 24 Stunden, ohne Rückkehr zum vorher bestehenden Bewusstseinsgrad

Schwere Bewusstseinsstörung Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS), frühere Bezeichnung Vegetative State (VS) und Minimally Conscious State (MCS)

Das «Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS)» ist definiert als ein Zustand der Unmöglichkeit mit der Umwelt zu interagieren, d.h. ohne kohärente Antworten und ohne bewusstes Reagieren auf optische, akustische, taktile und schmerzhafte Reize und ohne Bewusstsein über sich selbst oder über die Umwelt.

Der Minimally Conscious State (MCS) ist definiert als Zustand mit schwer veränderter Bewusstseinslage, bei dem minimale, aber deutliche Verhaltensmerkmale reproduzierbar nachweisbar sind, die ein Bewusstsein für sich selbst oder die Umgebung erkennen lassen.

Die exakte Klassifikation und Zuordnung erfolgt durch die CRS-R (Coma Recovery Scale-Revised) als Ergebnis der Bewertungen in den sechs Subskalen der CRS-R: CRS-auditiv — CRS-visuell — CRS-motorisch — CRS-sprachlich — CRS-Kommunikation — CRS-Erwachen. Dieses Assessment ist nicht zuverlässig anwendbar für Patienten vor dem 12. Lebensjahr. Bis zum Erreichen dieses Alters gilt die vom Arzt gestellte Diagnose ohne Referenz auf das CRS-R.

Stadieneinteilung der schweren Bewusstseinsstörung
Subskala CRS-RUnresponsive WakefulnessSyndrom (UWS)Minimally Conscious State minus
(MCS –)
Minimally Conscious Stateplus (MCS+)Emerge from Minimally Conscious State (EMCS)
Auditiv≤ 2 und≤ 2 und3 – 4
Visuell≤ 1 und2 – 5 oder4 – 5
Motorisch≤ 2 und3-5 oder3 – 5= 6 und
Sprachlich≤ 2 und≤ 2 oder3
Kommunikation= 0 und= 0 und1 – 2= 2
Erwachen1 – 21 – 21 – 3

d.h.:

  • Ein Unresponsive Wakefulnesssyndrom (UWS) liegt vor, wenn alle Bedingungen für ein UWS erfüllt sind.
  • Ein Minimally Conscious State minus (MCS-) liegt vor, wenn eine einzige Subskala die für MCS- geforderten Werte erfüllt (d.h. Lokalisation von schmerzhaften Reizen oder visuelles Verfolgen oder adäquates Lachen oder Weinen) und die übrigen Werte dem Stadium UWS entsprechen.
  • Ein Minimally Conscious State plus (MCS+) liegt vor, wenn die Subskala «auditiv» den Wert 3 (Antwort auf Befehl), oder die Subskala «sprachlich» den Wert 3 (Sprachverständnis), oder die Subskala «Kommunikation» den Wert 1–2 (intentionelle oder funktionale Kommunikation) erreicht.
  • Ein Emerge from Minimally Conscious State (EMCS) liegt vor, wenn die Subskala «motorisch» und die Subskala «Kommunikation» den Maximalwert erreicht haben. Um ein Emerge-Stadium zuzuteilen, muss eine Evaluierung zweimal innerhalb einer Woche durchgeführt werden.

Eine Stadieneinteilung kann frühestens 24 h nach Absetzen der kontinuierlichen Sedierung auf der IPS erfolgen und wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass keine medikamentösen Einflüsse den Zustand mitverursachen (allenfalls mit dokumentierten Blutanalysen). Eine vorübergehende Sedierung z. B. für die Pflege des Patienten oder beim Zustand der Agitation ist keine Kontraindikation für eine Evaluierung. Das Stadium muss mindestens 1 Woche bestehen oder sich zu einem anderen Stadium der Bewusstseinsstörung entwickeln. Eine zweite Evaluation in der folgenden Woche (mindestens 2–3 Tage Abstand) ist nötig, um die Diagnose der Bewusstseinsstörung zu bestätigen.

Eine Bewusstseinsstörung wird mit G93.80 Apallisches Syndrom kodiert, wenn:

  • eine schwere Bewusstseinsstörung Stadium Vegetative State (VS), Synonym Unresponsive Wakefulness Syndrome (UWS) oder ein Minimally Conscious State gemäss obenstehenden Definitionen vorliegt.

Hinweis: Bewusstseinsstörungen, die die oben definierten Kriterien für VS/UWS und MCS nicht erfüllen, werden NICHT mit G93.80 kodiert. Dazu gehört das Stadium Emerge from Minimally Conscious State (EMCS).

Literatur: Giacino, J.T., Kalmar, K., & Whyte, J. (2004). The JKF Coma Recovery Scale-Revised: Measurement characteristics and diagnostic utility 1. Archives of physical medicine and rehabilitation, 85(12), 2020–2029.

Gosseries, O., Zasler, N.D., & Laureys, S. (2014). Recent advances in disorders of consciousness: focus on the diagnosis. Brain injury, 28(9), 1141–1150.

Schnakers, C., Majerus, S., Giacino, J., Vanhaudenhuyse, A., Bruno, M.A., Boly, M.,… & Damas, F. (2008). A french validation study of the Coma Recovery Scale-Revised (CRS-R). Brain injury, 22 (10), 786–792.

Seel, R.T., Sherer, M., Whyte, J., Katz, D.I.,Giacino, J.T., Rosenbaum, A.M., …& Biester, R.C. (2010). Assessment scales for disorders of consciousness: evidence-based recommendations for clinical practice and research. Archives of physical medicine and rehabilitation, 91 (12), 1795–1813.

SD0605e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden

Bei Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden wird die Krankheit als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Der Kode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

wird nicht abgebildet.

(Gleiche Regel unter SD1805: Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators bei Schmerzbehandlung)

SD0606e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators /(Test) Elektroden

Bei Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/(Test) Elektroden ist als Hauptdiagnosekode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Die Grundkrankheit wird nur als Nebendiagnose kodiert, wenn sie die Nebendiagnosendefinition (G54) erfüllt.

(Gleiche Regel unter SD1806: Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators bei Schmerzbehandlung)

SD0607h Kodierung der Parkinsonstadien (G20.-)

Um eine einheitliche Kodierung der Stadien der Parkinsonerkrankung zu erreichen, ohne negative Konsequenzen für die betroffenen Patienten, soll das aktuelle Stadium des Parkinson unter Therapie (ON) bestimmt und kodiert werden.

SD0700 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde

SD0701a Versagen oder Abstossung eines Kornea-Transplantates

Versagen und Abstossung eines Hornhauttransplantates des Auges ist mit dem Kode

T86.83 Versagen und Abstossung eines Hornhauttransplantates des Auges

zu kodieren.

Nebendiagnosen im Zusammenhang mit der Abstossung oder dem Versagen eines Korneatransplantates werden zusätzlich zu T86.83 kodiert, z.B.:

H16.- Keratitis
H18.- Sonstige Affektionen der Hornhaut
H20.- Iridozyklitis
H44.0 Purulente Endophthalmitis
H44.1 Sonstige Endophthalmitis
Z96.1 Vorhandensein eines intraokularen Linsenimplantates

Gemäss Regel D05 wird kein Z94.7 Zustand nach Keratoplastik abgebildet.

SD0800 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes

SD0801a Schwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den folgenden Kategorien kodiert werden:

H90.- Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung

und

H91.- Sonstiger Hörverlust

In folgenden Situationen werden sie als Hauptdiagnose kodiert:

  • Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
  • plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen

SD0802d Anpassung/Handhabung eines implantierten Hörgerätes

Hier ist nur

Z45.3 Anpassung und Handhabung eines implantierten Hörgerätes

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

SD0900 Krankheiten des Kreislaufsystems

SD0901a Hypertonie und Krankheiten bei Hypertonie

Hypertensive Herzkrankheit (I11.-)

Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.- Herzinsuffizienz oder I51.- Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit), gefolgt von I11.- Hypertensive Herzkrankheit anzugeben.

Wenn für die Herzerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I11.- Hypertensive Herzkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Liegen Herzerkrankungen und Hypertonie aber ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Herzkrankheit einzeln kodiert.

Hypertensive Nierenkrankheit (I12.-)

Steht eine Nierenerkrankung in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Nierenerkrankung (z.B. aus N18.- Chronische Nierenkrankheit), gefolgt von I12.- Hypertensive Nierenkrankheit anzugeben.

Wenn für die Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I12.- Hypertensive Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Liegen Nierenerkrankungen und Hypertonie aber ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Nierenkrankheit einzeln kodiert.

Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.-)

In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit (I11.-) als auch eine hypertensive Nierenkrankheit (I12.-) vorliegen, ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.- Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z.B. aus N18.- Chronische Nierenkrankheit), gefolgt von I13.- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit zuzuordnen.

Wenn für die Herz- und Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I13.- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Die Hauptdiagnose ist entsprechend der Definition der Hauptdiagnose (Regel G52) festzulegen.

SD0902e Ischämische Herzkrankheit

Angina pectoris (I20.-)

Liegt bei einem Patienten eine Angina pectoris vor, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben. Wenn ein Patient mit instabiler Angina pectoris aufgenommen wird und diese sich während des Spitalaufenthaltes zu einem Myokardinfarkt entwickelt, ist nur der Kode für einen Myokardinfarkt anzugeben.

Wenn der Patient jedoch eine Postinfarkt-Angina entwickelt, kann I20.0 Instabile Angina pectoris als zusätzlicher Kode angegeben werden.

Koronarsyndrom (Acute Coronary Syndrom ACS)

Dieser Begriff fasst die unmittelbar lebensbedrohlichen Phasen der koronaren Herzkrankheit zusammen. Das Spektrum reicht von der instabilen Angina pectoris über den akuten Myokardinfarkt bis zum plötzlichen Herztod. Dabei handelt es sich keineswegs um verschiedene Krankheiten, sondern um fliessend ineinander übergehende Stadien der koronaren Herzkrankheit. Aufgrund dieses fliessenden Übergangs werden Patienten mit Thoraxschmerzen und Verdacht auf ein akutes Koronarsyndrom anhand des EKG und biochemischer kardialer Marker (Troponin) in Kategorien unterteilt:

DiagnoseICD-10-GMLabor/EKG
Instabile Angina pectorisI20.0 instabile Angina pectorisTroponin neg;EKG: keine ST-Hebung
NSTEMI (Non-ST-Elevation Myocardial Infarction)oderTroponinpositives Acute Coronary Syndrom (ACS)I21.4- akuter subendokardialer MyokardinfarktTroponin pos;EKG: keine ST-Hebung
STEMI (ST-Elevation Myocardial Infarction)I21.0 – 3 akuter transmuraler Myokardinfarkt (nach Lokalisation)Troponin pos;EKG pos. (ST-Hebung)
ACS n.n.b. (Acute Coronary Syndrom)I24.9 akute ischämische Herzkrankheit n.n.b.Keine Angabe

Beachte: Die stabile Angina pectoris (I20.1 – I20.9) gehört nicht zum akuten Koronarsyndrom (ACS).

Akuter Myokardinfarkt

Ein als akut bezeichneter oder bis zu vier Wochen (28 Tage) zurückliegender Myokardinfarkt ist mit einem Kode aus I21.- Akuter Myokardinfarkt zu verschlüsseln.

Dabei sind die Kodes dieser Kategorie I21.- Akuter Myokardinfarkt anzugeben, sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Spital, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.

Reinfarkt – Rezidivierender Myokardinfarkt

Wenn der Patient innerhalb von 28 Tagen nach dem ersten Herzinfarkt einen zweiten Infarkt erleidet, ist für diesen ein Kode aus der Kategorie I22.- Rezidivierender Myokardinfarkt anzugeben.

Alter Myokardinfarkt

I25.2- Alter Myokardinfarkt kodiert eine anamnestische Diagnose, die als Z-Kode («Status nach», «Zustand nach») in Kapitel XXI nicht enthalten ist. Sie ist zusätzlich zu kodieren, wenn sie Bedeutung für die aktuelle Behandlung hat (siehe auch D05).

Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde

Wenn während des aktuellen Spitalaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde, ist folgendermassen zu verfahren:

Wenn die vorhandenen Bypässe/Stents offen sind und ein erneuter Eingriff durchgeführt wird, um weitere Gefässabschnitte zu behandeln, ist der Kode

I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäss-Erkrankung
I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit, Zwei-Gefäss-Erkrankung
I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäss-Erkrankung

oder

I25.14 Atherosklerotische Herzkrankheit, Stenose des linken Hauptstammes

und entweder

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

zu kodieren.

Die Kodes

I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen
I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents

sind nur zu verwenden, wenn der Bypass/Stent selbst betroffen ist.

In diesem Fall ist das

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

als Nebendiagnose nicht anzugeben.

Beispiel 1

Ein Patient wurde mit einer instabilen Angina aufgenommen, die sich drei Jahre nach einer Bypassoperation entwickelt hat. Die Herzkatheteruntersuchung zeigte eine Stenose im Bereich des Venenbypasses.

HD I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen
Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

ist, ausser dem Vorliegen anamnestischer Informationen über das Vorhandensein eines Koronararterienbypasses oder eine frühere Koronarangioplastie, dass diese Angaben für die aktuelle Spitalbehandlung von Bedeutung sind (siehe Nebendiagnosendefinition, Regel G54).

SD0903n Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass

Bei der Kodierung von Stent- oder Bypassverschlüssen ist primär wichtig, ob es sich um einen Verschluss MIT oder OHNE Myokardinfarkt handelt.

Bei Verschluss ohne Myokardinfarkt wird zwischen Koronarthrombose und chronischem Verschluss unterschieden. Wird die Thrombose lokalspezifisch behandelt, ist diese als Komplikation durch das Gefässimplantat/Transplantat zusätzlich zu kodieren.

Richtlinien zur Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass

  • 1. Jeder Verschluss eines koronaren Stents oder Bypasses mit konsekutivem Myokardinfarkt ist primär mit I21.- Akuter Myokardinfarkt zu verschlüsseln. Dies gilt sowohl für die akute (Stent-)Thrombose, wie auch für den Verschluss durch Fortschreiten der Grundkrankheit.

• T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen wird nur dann zusätzlich kodiert, wenn bei Vorliegen einer Thrombose diese lokalspezifisch behandelt wird.

• Bei alleiniger erneuter PTCA mit oder ohne Stenteinlage oder erneuter Bypassoperation ist T82.8 nicht zu kodieren, sondern Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik.

  • 2. Liegt ein Verschluss eines Stents oder Bypasses ohne Myokardinfarkt vor, wird nach Ätiologie unterschieden:

• Eine Thrombose wird primär mit I24.0 Koronarthrombose ohne nachfolgenden Myokardinfarkt kodiert.

T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen wird nur dann zusätzlich kodiert, wenn die Thrombose lokal behandelt wird, z.B. mit 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse

Bei alleiniger erneuter PTCA mit oder ohne Stenteinlage oder erneuter Bypassoperation ist T82.8 nicht zu kodieren, sondern Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik.

• Ein Verschluss durch Intimaproliferation (bzw. Fortschreiten der arteriosklerotischen Grundkrankheit) wird primär verschlüsselt mit:

I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypassgefässen, resp.

I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents.

In diesem Fall ist Z95.1, resp. Z95.5 als Nebendiagnose nicht anzugeben.

Beispiel 1

Patientin mit akutem Myokardinfarkt bei thrombotischem Verschluss eines vor 2 Monaten implantierten Stents. Zur Behandlung wird ein neuer BMS (bare metal stent) eingelegt.

HD I21.- Akuter Myokardinfarkt
ND Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

B 00.66.2- Koronarangioplastik [PTCA], nach Art der verwendeten Ballons
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie
Beispiel 2

Patient mit akutem Myokardinfarkt bei thrombotischem Verschluss eines vor 2 Monaten implantierten Stents. Zur Behandlung wird ein neuer BMS (bare metal stent) eingelegt, zusätzlich wird in der gleichen Sitzung die Thrombose des Stents z.B. mit Koronararterieninfusion behandelt.

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
ND T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte

B 00.66.2- Koronarangioplastik [PTCA], nach Art der verwendeten Ballons
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie
B 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse
Beispiel 3

Patient mit chronischer koronarer Herzkrankheit. Die Koronararteriographie zeigt einen Verschluss des LIMA-Bypasses. Konservative Therapie, eine Reoperation wird geplant.

HD I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen

B 88.55, 88.56 oder 88.57 (je nach Verfahren) […] koronare Arteriographie
B 37.21, 37.22 oder 37.23 (je nach Verfahren) […] Herzkatheter
Beispiel 4

Patientin mit thrombotischem Verschluss eines Stents. Der Stent kann mit lokaler Thrombolyse eröffnet werden, ein Myokardinfarkt entwickelt sich nicht.

HD I24.0 Koronarthrombose ohne nachfolgenden Myokardinfarkt
ND T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte

oder

ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 00.66.- Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse

SD0904d Erkrankungen der Herzklappen

Bei den Erkrankungen der Herzklappen unterscheiden wir zwischen:

  • Angeborene Krankheit (zu kodieren mit einem Q-Kode)
  • Erworbene Krankheit, rheumatisch bedingt
  • Erworbene Herzklappenstörung, nicht rheumatisch bedingt oder nicht näher bezeichnet.

Die ICD-10-GM berücksichtigt bei der Klassifikation von Herzklappenaffektionen Häufigkeitsverteilungen, die nicht unbedingt für die Schweiz typisch sind, wie sich anhand der Mitralklappendefekte veranschaulichen lässt: eine Mitralklappeninsuffizienz nicht näher bezeichneten Ursprungs wird durch einen Kode der Kategorie I34.– Nichtrheumatische Mitralklappenkrankheiten angegeben, während eine nicht näher bezeichnete Stenose mit einem Kode der Kategorie I05.– Rheumatische Mitralklappenkrankheiten bezeichnet wird.

In der Schweiz werden Herzklappenaffektionen ohne näher bezeichnete Ursache abweichend von der ICD-10-GM (siehe Text oben) mit den Kategorien I34 bis I37 angegeben (siehe Tabelle).

Als nicht rheumatisch bezeichnetAls rheumatisch bezeichnetOhne nähere Angabe
MitralklappeInsuffizienzI34.0I05.1I34.0
StenoseI34.2I05.0I34.2
Stenose mit InsuffizienzI34.80I05.2I34.80
AortenklappeInsuffizienzI35.1I06.1I35.1
StenoseI35.0I06.0I35.0
Stenose mit InsuffizienzI35.2I06.2I35.2
TrikuspidalklappeInsuffizienzI36.1I07.1I36.1
StenoseI36.0I07.0I36.0
Stenose mit InsuffizienzI36.2I07.2I36.2
PulmonalklappeInsuffizienzI37.1I09.8I37.1
StenoseI37.0I09.8I37.0
Stenose mit InsuffizienzI37.2I09.8I37.2

Affektion mehrerer Herzklappen

Bei Affektion mehrerer Herzklappen mit präziser Diagnose der Pathologie kodiert man so spezifisch wie möglich gemäss der obigen Tabelle. Fehlt die Angabe des präzisen Klappenfehlers, sind die entsprechenden Kodes der Kategorie I08.- Krankheiten mehrerer Herzklappen anzugeben.

SD0905a Schrittmacher/Defibrillator

Anmerkung: Aussagen für Schrittmacher gelten sinngemäss auch für Defibrillatoren.

Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode Z95.0 Vorhandensein eines kardialen elektronischen Gerätes zuzuweisen.

Permanente Schrittmacher

Wird ein temporärer Schrittmacher entfernt und ein permanenter Schrittmacher implantiert, ist der permanente Schrittmacher als Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz.

Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemässig während des stationären Aufenthaltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt; daher ist in diesem Moment kein gesonderter Prozedurenkode anzugeben. Eine Überprüfung zu einem anderen Zeitpunkt (nicht im Zusammenhang mit einer Implantation beim gleichen Aufenthalt) ist mit Kodes 89.45 – 89.49 Frequenzkontrolle eines künstlichen Schrittmachers abzubilden.

Aufnahme zum Aggregatwechsel (= Wechsel Batterie/Pulsgenerator) eines Herzschrittmachers/Defibrillators

Es ist nur

Z45.0- Anpassung und Handhabung eines kardialen (elektronischen) Gerätes

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem der folgenden Kodes zu verschlüsseln:

T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät Dieser Kode beinhaltet die Funktionsstörung des Schrittmachers und der Elektroden.
T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen

SD0906a Nachuntersuchung nach Herztransplantation

Bei Kontrolluntersuchungen nach einer Herztransplantation ist als Hauptdiagnose der Kode

Z09.80 Nachuntersuchung nach Organtransplantation

anzugeben und als Nebendiagnose

Z94.1 Zustand nach Herztransplantation.

SD0907a Akutes Lungenödem

Ein akutes Lungenödem wird nach der zugrundeliegenden Ursache kodiert, z.B. das sehr häufige akute kardiale Lungenödem mit

I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe

Siehe auch die Hinweise und Exklusiva zu J81 Akutes Lungenödem in der ICD-10-GM.

SD0908k Herzstillstand

Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.- Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmassnahmen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.

Ein Kode aus der Rubrik I46.- Herzstillstand ist nur als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrundeliegende/auslösende Ursache nicht bekannt ist und/oder nicht eruiert werden kann und gemäss Kodierregel G52 kein anderer Diagnosenkode als Hauptdiagnose in Frage kommt.

Wenn die zugrundeliegende Erkrankung für den Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand bekannt und damit als Hauptdiagnose erfasst wird, ist ein Kode für den Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand aus Kategorie I46.- Herzstillstand als Nebendiagnose zu erfassen.

Die Definition des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhanges richtet sich nach den Bestimmungen unter den Kodes I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung, I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet und U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden vor stationärer Behandlung ausserhalb des Spitals aufgetreten und umfasst damit einen Zeitraum von ≤ 24 h.

Tritt ein Herzstillstand oder ein Herz-Atemstillstand als Folge oder Komplikation einer stationären Behandlung oder plötzlich während eines stationären Aufenthaltes auf und bleiben die Wiederbelebungsmassnahmen im stationären Setting erfolglos, dann dürfen etwaige mögliche Diagnosen eines später vorliegenden Autopsieberichtes nicht in die Kodierung einfliessen, da der Fall mit dem Tod endet.

Der passende Kode aus I46.- soll zusammen mit der ärztlich dokumentierten (Verdachts)-Diagnose, die den Herz- oder Herz-Atemstillstand erklärt, erfasst werden.

Beispiel 1

Aufnahme einer Patientin nach Auffinden in reanimationsbedürftiger Situation ca. 2 h vor stationärer Aufnahme.

Gemäss Recherche kann der genaue Zeitpunkt des Herz-Kreislaufstillstandes nicht bestimmt werden, liegt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der letzten 24 h vor stationärer Aufnahme.

Durch ambulante CPR konnte wieder eine Herz-Kreislauf-Zirkulation erreicht werden.

Die Patientin wird beatmet und unter Herz-Kreislauf-regulierender Medikation auf die Intensivstation aufgenommen.

Nach Diagnostik und Feststellung des Hirntodes Entschluss zur Beendigung der intensivmedizinischen Massnahmen und darauf folgend Versterben der Patientin.

Es werden mehrere mögliche Ursachen des Herz-Kreislauf-Versagens ärztlich diskutiert, aber es kann keine konkrete Ursache oder Verdachtsdiagnose zum Zeitpunkt der Kodierung benannt werden.

HD I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus

Der Zusatzkode:

U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden vor stationärer Behandlung ausserhalb des Spitals aufgetreten

soll ergänzend zu I46.- Herzstillstand oder Herz-Atem-Stillstand kodiert werden.

Für die Kodierung des Kodes U69.13! muss der medizinischen Dokumentation der Hinweis zu entnehmen sein, dass ein Herz-Kreislauf-Stillstand aufgrund einer(s) Erkrankung/Zustands/Manifestation vorliegt, der innerhalb der letzten 24 h vor dem aktuellen Spitalaufenthalt, unabhängig von seiner Ursache, auftrat. Die Erfassung von U69.13! erfolgt unabhängig vom Ergebnis der Reanimationsmassnahmen.

Beispiel 2

30 min vor Spitaleintritt erfolgreiche CPR durch Ambulanz und anschliessender Transport ins Spital, wo als Ursache für den Herzstillstand ein akuter Vorderwandinfarkt diagnostiziert wird.

Nach Stabilisierung und Notfalldiagnostik erfolgt eine dringende Bypassoperation.

Nach initial erfolgreicher Operation Zustandsverschlechterung aufgrund schwerer Linksherzinsuffizienz (Orthopnoe, EF 20% und sinkend) bei (vorbestehender) ischämischer Kardiomyopathie und danach folgend Tod des Patienten.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand
ND I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
ND I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe
ND I25.5 Ischämische Kardiomyopathie

Bei Reanimation im Rahmen eines Herzstillstandes im stationären Setting ist der CHOP-Kode für die Reanimation zu kodieren.

Beachte:

Die Feststellung des Todeszeitpunktes, der vor oder nach dem Spitaleintritt liegen kann, obliegt nur den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Je nach ärztlich festgelegtem und dokumentiertem Todeszeitpunkt erfolgt die Eröffnung eines stationären Falles oder nicht.

Wird der Todeszeitpunkt als im Spital stattgefunden ärztlich festgelegt und dokumentiert, kann in jedem Fall von einem Aufwand > 0 gemäss Kodierregeln G52 und G54 ausgegangen werden.

Beispiel 3

Eintritt unter CPR (keine eigene Herzaktion, keine Spontanatmung) auf Notfallstation (Alarmierung der Sanität 1h zuvor aufgrund akuter Bewusstlosigkeit und Atemstillstand, Beginn Laienreanimation). Weiterführen der Massnahmen. 35 min nach Spitaleintritt wird durch den betreuenden Notfallmediziner der Tod festgestellt (Eintritt 10.00 Uhr, ärztlich festgestellter Todeszeitpunkt 10.35 Uhr).

In der durchgeführten Autopsie wird als wahrscheinliche Todesursache eine schwere Lungenembolie konstatiert.

Eröffnung eines stationären Falles gemäss Falldefinitionen SwissDRG AG.

HD I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
B Reanimation - entsprechend den durchgeführten Massnahmen

SD0910j Erfassung der Behandlungsdauer mit einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System

Die Dauer der Behandlung mit einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System ist mit dem entsprechenden spezifischen Kode des Systems zu erfassen.

Kodes für die Dauer der Behandlung mit:

• A: einer intraaortalen Ballonpumpe [IABP] 37.69.1-

• B: einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion

° Intravasal (inkl. intrakardial) 37.69.2-

° Extrakorporal, univentrikulär 37.69.4-

° Extrakorporal, biventrikulär 37.69.5-

° Intrakorporal, uni- und biventrikulär 37.69.6-

• C: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, mit Pumpe, mit CO2-removal, extrakorporal, veno-venös 37.69.7-

• D: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, mit Pumpe, mit Oxygenator (inkl. CO2-removal),

° extrakorporal, veno-venös 37.69.8-

° extrakorporal, veno-arteriell oder veno-venoarteriell 37.69.A-

• E: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, ohne Pumpe,

° mit CO2-removal 37.69.B-

Beachte: Für die Verfahren unter D (ECMO-Verfahren) gilt zusätzlich:

Wird während eines Aufenthaltes das gleiche ECMO-Verfahren (unter D) mehrfach durchgeführt, dann wird wie folgt vorgegangen:

  • Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren > 24 Std. und ist sie mit einem Kanülenwechsel verbunden, dürfen die Behandlungsdauern einzeln abgebildet werden.
  • Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren > 24 Std. und ist kein Kanülenwechsel erfolgt, sind die Behandlungsdauern zu addieren.
  • Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren < 24 Std., sind die Behandlungsdauern zu addieren.
2 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren > 24 Std. und ist kein Kanülenwechsel erfolgt, sind die Behandlungsdauern zu addieren.
Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren < 24 Std., sind die Behandlungsdauern zu addieren.

Hinweis: Der Kanülenwechsel ist mit dem Kode 37.6E.11 Wechsel der Kanüle eines herzkreislauf-und lungenunterstützenden Systems zu erfassen.

Beachte:

  • Bei Anwendung verschiedener ECMO-Verfahren (unter D) während eines Aufenthaltes ist nur ein Kode aus der Elementegruppe 37.69.- abzubilden und zwar der des längsten Verfahrens.
  • Die Zeiten der verschiedenen Verfahren sind zu addieren und diese Gesamtdauer mit dem gewählten, einzigen ECMO-Kode abzubilden.
  • Die Implantation, das Entfernen des herzkreislauf- und lungenunterstützenden Systems, der Wechsel der Kanüle und/oder der Ersatz von Teilkomponenten sind dabei fallspezifisch zusätzlich zu kodieren.

Hinweis:

Bei den Verfahren unter A, B, C und E sind bei einer Unterbrechung die Dauern des gleichen Verfahrens zu addieren.

Jedes Verfahren ist separat abzubilden.

Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System

Bei Verwendung des ICD-10-GM-Kodes Z95.80 Vorhandensein eines herzunterstützenden Systems ist zusätzlich die Dauer der Behandlung mit einem der CHOP-Kodes aus folgenden Elementegruppen zu kodieren:

37.69.2- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, intravasal

(inkl. intrakardial)

37.69.4- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, extrakorporal,

univentrikulär

37.69.5- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, extrakorporal,

biventrikulär

37.69.6- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, intrakorporal,

uni- und biventrikulär

SD1000 Krankheiten des Atmungssystems

SD1001n Maschinelle Beatmung

Definition

Maschinelle Beatmung («künstliche Beatmung») ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung der Patientinnen und Patienten.

4 Absätze aus 2024 in 2025 durch 13 neue ersetzt
Maschinelle Beatmung auf einer Intensivstation
Bei der künstlichen Beatmung ist die Patientin oder der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch* versorgten Patientinnen und Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese anstelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden. CPAP ist eine Massnahme zur Atemunterstützung und gilt nicht als maschinelle Beatmung (ausser bei Neugeborenen und Säuglingen bis und mit zum ersten Lebensjahr).
* Die intensivmedizinische Versorgung muss nachvollziehbar dokumentiert sein (Überwachung, Beatmungsprotokolle etc.) und setzt entsprechende räumliche und personelle Ausstattung voraus. Dabei handelt es sich um anerkannte/zertifizierte Intensivstationen (IMC und Aufwachräume zählen nicht dazu). Patientinnen und Patienten, die keiner intensivmedizinischen Versorgung bedürfen (z.B. bereits vorbestehende Heimbeatmung, jetzt Aufnahme zur geplanten Chemotherapie etc.), zählen nicht hierzu.
Für die Erfassung der NEMS IS wird die maschinelle Beatmung auf der IS berücksichtigt. Die Beatmungsstunden werden im Feld Variable "beatmung" "Dauer der künstlichen Beatmung" erfasst.

Maschinelle Beatmung durch eine zertifizierte Intensivstation

Die Erfassung der «Maschinellen Beatmung» durch die SGI zertifizierten IS erfolgt gemäss den Regeln des jeweils gültigen MDSi-Reglements https://www.sgi-ssmi.ch/de/datensatz.html. Voraussetzung für die Erfassung ist eine nachvollziehbare Dokumentation der intensivmedizinischen Behandlung durch ein Team einer SGI zertifizierten IS. Die Dauer der «Maschinellen Beatmung» fliesst einerseits als Anzahl geleisteter Beatmungsschichten in die Summe der NEMS-Punkte resp. Aufwandspunkte einer „intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ ein. Andererseits wird die Beatmungszeit in Stunden (Berechnung s.u.) in der medizinischen Statistik erfasst. Die Beatmungsstunden werden im Feld Variable «beatmung» «Dauer der künstlichen Beatmung» erfasst.

Eine Pflegeschicht der zertifizierten IS gilt als Beatmungsschicht, wenn die (kumulative) Beatmungszeit in einer 8h-Schicht >= 2h, in einer 12h-Schicht >= 3h beträgt. Entsprechend den Regeln des MDSi werden die sich daraus ergebenden NEMS-Punkte bei einem 12h-Schichtsystem mit 1.5 multipliziert.

Invasive (über einen Trachealtubus oder über ein Tracheostoma) und nicht-invasive Beatmungsformen gelten als Beatmung (Ausnahmen siehe unten).

CPAP und High-Flow Therapie über Nasenkanülen oder über das Tracheostoma gelten nicht als Beatmung (Ausnahme siehe unten).

Weaning wird nicht spezifisch kodiert, weil der Beginn des Weanings gemäss aktueller internationaler Literatur weder prospektiv noch retrospektiv bestimmt werden kann.

Explizite Regeln für Beatmungsschichten im obigen Sinne auf zertifizierten IS:

Als Beatmung gilt:

  • Invasive Beatmung über einen Trachealtubus oder ein Tracheostoma
  • Beatmung permanent tracheotomierter Patienten, falls diese eine intensivmedizinische Behandlung ausserhalb der vorbestehenden Beatmung benötigen, d.h. bei einer akuten respiratorischen, kardiovaskulären oder neurologischen Verschlechterung (z.B. Aspiration) welche eine Intensivbehandlung erfordert
  • Nicht-invasive Beatmung (kontinuierlich oder intermittierend) mit Intensiv- oder Heimbeatmungsgeräten (Maskensysteme, Helm), inkl. während des Weanings. Dies gilt auch falls das patienteneigene Heimbeatmungsgerät für die nicht-invasive Beatmung während der Behandlung in der zertifizierten IS verwendet wird, sofern der Patient eine intensivmedizinisch begründbare Ursache für eine nicht-invasive Beatmung aufweist (akute respiratorische, kardiovaskuläre oder neurologische Verschlechterung)
  • CPAP (PEEP ohne inspiratorische Druckunterstützung) in der Neonatologie und bei Säuglingen bis zum abgeschlossenen ersten Lebensjahr
  • Invasive und nicht-invasive Beatmung ausserhalb der zertifizierten IS, falls diese durch ein Team der zertifizierten IS durchgeführt wird und die intensivmedizinische Behandlung während dieser Beatmungsperiode dokumentiert wird. Dies gilt auch falls die initiale Übernahme der Beatmung ausserhalb der zertifizierten IS erfolgt
  • Die Beatmung während einer Tracheotomie, wenn die Tracheotomie in der zertifizierten IS erfolgt

Nicht als Beatmung gilt:

  • Beatmung chronisch tracheotomierter Patienten, falls keine intensivmedizinisch begründbare Ursache vorliegt
  • Nicht-invasive Beatmung mit dem Heimbeatmungsgerät des Patienten, falls keine intensivmedizinisch begründbare Ursache vorliegt (z.B. postoperativ bei OSAS)
  • CPAP bei Erwachsenen und Kindern über dem abgeschlossenen ersten Lebensjahr
  • Invasive oder nicht-invasive Beatmung eines Patienten der zertifizierten IS durch ein anderes Team (z.B. Anästhesie im Operationssaal, Herzkatheterlabor, Notfallstation oder während Transporten etc.)
  • High-flow Therapie über die Nase (HFNC) oder über ein Tracheostoma in jedem Alter

Die Beatmung endet

  • wenn ein beatmeter Patient in der zertifizierten IS nicht mehr beatmet wird
  • wenn ein beatmeter Patient die zertifizierte IS verlässt und durch ein anderes Team weiter beatmet wird

Maschinelle Beatmung auf einer anerkannten Intermediate Care Station (IMCU)

Die künstliche Beatmung auf der IMC** erfolgt meist über Maskensysteme. Gelegentlich ist jedoch eine invasive Beatmung über einen Trachealtubus oder ein Tracheostoma möglich.

CPAP ist eine Massnahme zur Atemunterstützung und gilt nicht als maschinelle Beatmung (ausser bei Neugeborenen und Säuglingen bis und mit zum ersten Lebensjahr).

** Die Versorgung auf einer IMC muss nachvollziehbar dokumentiert sein (Überwachung, Beatmungsprotokolle etc.) und setzt eine entsprechende räumliche und personelle Ausstattung voraus. Dabei handelt es sich um anerkannte IMC (IS und Aufwachräume zählen nicht dazu). Patientinnen und Patienten, die keiner Versorgung auf einer IMC bedürfen (z.B. bereits vorbestehende Heimbeatmung, jetzt Aufnahme zur geplanten Chemotherapie etc.), zählen nicht hierzu. Für die Erfassung der NEMS IMC wird die maschinelle Beatmung auf der IMC berücksichtigt. Die Erfassung der Beatmungsstunden in einem dafür vorgesehenen Datenfeld des BFS (analog Variable «beatmung») erfolgt nicht (ausser bei Neugeborenen und Säuglingen bis und mit zum 1. Lebensjahr).

Kodierung

Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, ist:

  • Bei Beatmung auf einer zertifizierten IS sowie bei Beatmung von Neugeborenen und Säuglingen bis und mit 1. Lebensjahr auf einer zertifizierten IMCU zunächst die Dauer in Stunden der künstlichen Beatmung zu erfassen. Hierfür steht ein separates Datenfeld im Datensatz der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes), die Variable «beatmung», zur Verfügung. Die Beatmungszeit wird berechnet aus Anzahl Pflegeschichten mit Beatmung multipliziert mit der Schichtdauer in Stunden (somit sind die Beatmungsstunden immer Multiple von 8 oder 12).
  • Je nach Situation, die zu einer Beatmung auf der Intensivstation oder IMCU führt, sind evt. zusätzlich folgende Kodes anzugeben:

93.9B Massnahme zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung Einsetzen eines endotrachealen Tubus und/oder der zutreffende Kode aus:

31.1 Temporäre Tracheostomie oder

2 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
oder
31.29 | Permanente Tracheostomie, sonstige

31.29 Permanente Tracheostomie, sonstige, wenn zur Durchführung der künstlichen Beatmung ein Tracheostoma angelegt wurde.

2 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Bei Neugeborenen und Säuglingen ist zusätzlich der Kode
93.9F.11 | Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen
  • Bei Neugeborenen und Säuglingen ist zusätzlich der Kode 93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen anzugeben. Zu diesem Kode ist die Beatmungszeit zu erfassen. Als Beatmungszeit wird bei Neugeborenen und Säuglingen sowohl die Zeit der invasiven oder nicht invasiven Beatmung gezählt, wie auch die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP). Dies gilt sowohl auf der neonatologischen IS, wie auf der neonatologischen IMCU. Anmerkung: Die Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen bei Neugeborenen und Säuglingen wird mit 93.9F.12 Atmungsunterstützung durch Anwendung von High-flow-Nasenkanülen [HFNC-System] bei Neugeborenen und Säuglingen unter Berücksichtigung des «Beachte» kodiert. Für die Dauer dieser Atemunterstützung dürfen keine Beatmungsstunden erfasst werden.
2 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Anmerkung: Die Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen bei Neugeborenen und Säuglingen wird mit 93.9F.12 Atmungsunterstützung durch Anwendung von High-flow-Nasenkanülen [HFNC-System] bei Neugeborenen und Säuglingen unter Berücksichtigung des "Beachte" kodiert. Für die Dauer dieser Atemunterstützung dürfen keine Beatmungsstunden erfasst werden.
Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. Dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen "intensivmedizinisch versorgten Patienten" (anerkannte IPS) handelt.
Abschnitt «Berechnung der Dauer der Beatmung» (3 Absätze) aus 2024 in 2025 entfernt
Berechnung der Dauer der Beatmung
Die Beatmungszeiten werden nur auf SGI-Intensivstationen nach folgenden Vorgaben berechnet: Die Beatmungszeit wird berechnet aus Anzahl Pflegeschichten mit Beatmung (= mind. 2 Std. beatmet pro 8-Stunden-Schicht; mind. 3 Std. pro 12-Stunden-Schicht) multipliziert mit der Schichtdauer (somit sind die Beatmungsstunden immer Multiple von 8 oder 12).
Wird die Beatmung während Transport und Untersuchungen ausserhalb der Intensivstation durch das Team (Ärzte/Pflege) der Intensivstation sichergestellt, wird dies der Gesamtbeatmungszeit der Intensivstation zugerechnet. Eine maschinelle Beatmung dagegen, die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit. Dies heisst, dass die maschinelle Beatmung während einer Operation im Rahmen der Anästhesie als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs gilt und nicht Teil der intensivmedizinischen Behandlung ist.
Bei einer/mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Spitalaufenthaltes ist die Gesamtbeatmungszeit gemäss obigen Regeln zu ermitteln.
Abschnitt «Beginn der Dauer der Beatmung» (14 Absätze) aus 2024 in 2025 entfernt
Beginn der Dauer der Beatmung
Die Berechnung der Dauer der Beatmung beginnt mit einem der folgenden Ereignisse:
Endotracheale Intubation
Für Patienten, die zur künstlichen Beatmung intubiert werden, beginnt die Berechnung der Dauer mit dem Anschluss an die Beatmungsgeräte.
Gelegentlich muss die endotracheale Kanüle wegen mechanischer Probleme ausgetauscht werden. Zeitdauer der Entfernung und des unmittelbaren Ersatzes der endotrachealen Kanüle sind in diesem Fall als Teil der Beatmungsdauer anzusehen; die Berechnung der Dauer wird fortgesetzt.
Für Patienten, bei denen eine künstliche Beatmung durch endotracheale Intubation begonnen und bei denen später eine Tracheotomie durchgeführt wird, beginnt die Berechnung der Dauer mit der Intubation. Die Zeitdauer der Beatmung über das Tracheostoma wird hinzugerechnet.
Maskenbeatmung
Die Berechnung der Dauer der künstlichen Beatmung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die maschinelle Beatmung einsetzt.
Tracheotomie
Die Beatmungszeit während der Tracheotomie gehört zur Beatmungszeit, wenn die Tracheotomie eines Patienten in der Intensivstation durchgeführt wird.
Wird bei Patienten im Operationssaal eine Tracheotomie durchgeführt, ohne dass eine vorgängige Beatmung auf einer Intensivstation stattgefunden hat, und wird postoperativ auf einer Intensivstation beatmet, beginnt die Beatmungsdauer mit Eintritt in die Intensivstation.
Aufnahme eines beatmeten Patienten
Für jene Patienten, die maschinell beatmet aufgenommen werden, beginnt die Berechnung der Dauer mit dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Intensivstation (s.a. "Verlegte Patienten", nachfolgend).
Aufnahme eines postoperativ beatmeten Patienten
Für jene Patienten zählt der Eintritt in die Intensivstation.
Abschnitt «Ende der Dauer der Beatmung» (5 Absätze) aus 2024 in 2025 entfernt
Ende der Dauer der Beatmung
Die Berechnung der Dauer der Beatmung endet mit einem der folgenden Ereignisse:
Extubation
Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung.
Anmerkung: Für Patienten mit einem Tracheostoma/Tubus (nach einer Periode der Entwöhnung) gilt: Bei beatmeten Patienten wird die Trachealkanüle/Tubus für einige Tage (oder länger, z.B. bei neuromuskulären Erkrankungen/Koma) an ihrem Platz belassen, nachdem die künstliche Beatmung beendet wurde. Die Berechnung der Beatmungsdauer ist in diesem Fall zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die maschinelle Beatmung eingestellt wird.
Entlassung, Tod oder Verlegung eines Patienten, der eine künstliche Beatmung erhält (s.a. "Verlegte Patienten", unten).
Abschnitt «Entwöhnung auf Intensivstationen» (10 Absätze) aus 2024 in 2025 entfernt
Entwöhnung auf Intensivstationen
Die Methode der Entwöhnung von der künstlichen Beatmung wird nicht kodiert.
Die Dauer der Entwöhnung wird insgesamt (inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung) bei der Berechnung der Beatmungsdauer (gemäss Schichtregel) eines Patienten hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen.
Das Ende der Entwöhnung kann nur retrospektiv nach Eintreten einer stabilen respiratorischen Situation festgestellt werden.
Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet.
Dieser Zeitraum wird wie folgt definiert:
Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmet wurden: 24 Stunden
Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) mehr als 7 Tage beatmet wurden: 36 Stunden
Für die Berechnung der Beatmungsdauer gilt als Ende der Entwöhnung dann das Ende der letzten maschinellen Unterstützung der Atmung.
Zur Entwöhnung vom Respirator zählt auch die maschinelle Unterstützung der Atmung durch intermittierende Phasen assistierter nicht invasiver Beatmung bzw. Atemunterstützung, wie z.B. durch Masken-CPAP/ASB oder durch Masken-CPAP jeweils im Wechsel mit Spontanatmung ohne maschinelle Unterstützung. Sauerstoffinsufflation bzw. -inhalation über Maskensysteme oder O2-Sonden gehören jedoch nicht dazu.
Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 2 Stunden pro 8-Stunden-Schicht oder mindestens 3 Stunden pro 12-Stunden-Schicht durch Masken-CPAP unterstützt wurde.
Die Berechnung der Beatmungsdauer endet in diesem Fall nach der letzten Masken-CPAP-Phase, während der Unterstützung des Patienten zum letzten Mal insgesamt mindestens 2 Stunden pro 8-Stunden-Schicht, respektive mindestens 3 Stunden pro 12-Stunden-Schicht durch Masken-CPAP erfolgte.

Verlegte Patienten

Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung:

Das verlegende Spital erfasst die Dauer der dort durch die IS (nicht IMCU) durchgeführten Beatmung und gibt falls in diesem Spital durchgeführt folgende zutreffende Kodes an:

  • für die Intubation (93.9B Massnahmen zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung (Einsetzen eines endotrachealen Tubus))
  • für die Tracheostomie (31.1 Temporäre Tracheostomie oder 31.29 Permanente Tracheostomie, sonstige)
  • für maschinelle Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen (93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen)

Das aufnehmende Spital erfasst die Dauer der dort durch die IS (nicht IMCU) durchgeführten Beatmung. Bei Neugeborenen wird zusätzlich der Kode 93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen zugewiesen. Ein Kode für Intubation oder Tracheostomie wird nur angegeben, wenn diese Massnahme im aufnehmenden Spital durchgeführt wurden. Eine Intubation und selten eine Tracheotomie kann auch mehrfach durchgeführt werden.

Intubation ohne maschinelle Beatmung

Eine Intubation kann auch durchgeführt werden, wenn keine künstliche Beatmung auf der IS oder IMCU erforderlich ist, z.B. wenn es notwendig ist, den Luftweg offen zu halten. Kinder können bei Diagnosen wie Asthma, Krupp oder Epilepsie intubiert werden, und Erwachsene können in Fällen von Verbrennungen oder schwerem Trauma intubiert werden.

Eine Intubation ist in diesen Fällen mit dem Kode 93.9B Massnahmen zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung (Einsetzen eines endotrachealen Tubus) zu verschlüsseln.

Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)

Der Kode 93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen darf nur bei Neugeborenen und Säuglingen kodiert werden, unabhängig von der Behandlungsdauer (also auch unter 24 Stunden). Bei einer Atemunterstützung unmittelbar nach der Geburt ist dieser Kode nur dann anzugeben, wenn die Atemunterstützung mindestens 30 Minuten lang durchgeführt wurde.

Nur die Ersteinstellung (bedeutet nicht das Einschalten eines Gerätes) einer CPAP/BiPAP-Therapie bzw. die Kontrolle oder Optimierung

einer früher eingeleiteten CPAP/BiPAP-Therapie bei schlafbezogenen Atemstörungen wird mit den Kodes 93.9G.1- Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Ersteinstellung, nach Dauer oder 93.9G.3- Maskenüberdrucktherapie, BiPAP, Ersteinstellung, nach Dauer und 93.9G.2- Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Kontrolle und Optimierung einer bestehenden Einstellung, nach Dauer oder 93.9G.4- Maskenüberdrucktherapie,

BiPAP, Kontrolle und Optimierung einer bestehenden Einstellung, nach Dauer verschlüsselt.

«Bebeutelung» Neugeborener und Erwachsener

Die s.g. «Bebeutelung» (Behandlung mit Beatmungsbeutel) bei Neugeborenen mit Adaptationsstörungen wird nicht kodiert.

Es wird kein Kode aus 93.9F.1- Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung Neugeborener und Säugling abgebildet.

Gleiches gilt auch für Erwachsene (z.B. während der Elektrokonversion).

Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Der ICD-10-GM-Kode Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator darf nur unter Berücksichtigung der Vorgaben und Hinweise am

Beginn des Kapitels XXI der ICD-10-GM erfasst werden.

Dies bedeutet, dass der Kode Z99.1 nur gewählt werden soll, wenn ein(e) Erkrankung / Zustand / Manifestation / Symptom vorliegt,

die eine Langzeitabhängigkeit vom Respirator erfordert, aber für den Grund der Beatmung kein anderer ICD-10-GM-Kode passend

vorhanden ist.

Maschinelle Beatmung in der Rehabilitation

Diese Kodierregel gilt für alle Fälle, die über die Tarifstruktur ST Reha abgerechnet werden.

Wenn aufgrund einer Beatmung in der Rehabilitation ein Aufwand > 0 für die Klinik entsteht, d.h. die Beatmung z.B. nicht selbständig von der Patientin/vom Patienten durchgeführt werden kann, ist die Beatmung bei erfüllten Mindestmerkmalen mit den Kodes aus den Kategorien 93.9E.-, 93.9F.- oder 93.9G.- zu verschlüsseln.

Mit dem Kode 93.9G.09 werden auch Maskenüberdrucktherapien gemäss 93.9G.1-, 93.9G.2-, 93.9G.3- oder 93.9G.4- abgebildet, wenn das Mindestmerkmal Punkt 2, die Therapiedichte von mindestens 4 Stunden pro Tag, nicht erfüllt wird, jedoch für die Rehabilitationskli-niken ein Aufwand > 0 vorliegt.

Eine reine Sauerstoffgabe ist nicht mit 93.9G.09 zu kodieren.

SD1002n Respiratorische Insuffizienz

Die ärztlich gestellte und dokumentierte Diagnose einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz wird nur kodiert, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz in der Dokumentation nachweisbar sind.

J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoffgabe) zusammen mit der Grundkrankheit verschlüsselt werden. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung gilt für die Kodierung nicht als respiratorische Insuffizienz.

Bei bekannter chronischer respiratorischer Insuffizienz mit Dauersauerstofftherapie und mit früher dokumentierten BGA (Arztbericht oder alte Krankengeschichte) kann J96.1- auch ohne neue BGA abgebildet werden.

Tritt ein(e) Patient(in) mit einer chronischen respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz aufgrund einer akuten Verschlechterung der respiratorischen Situation ein oder kommt es während des stationären Aufenthaltes dazu (z.B. bei exazerbierter COPD), kann zum Kode J96.1 - zusätzlich ein Kode aus J96.0 - kodiert werden.

Beachte: Bei Säuglingen und Kleinkindern können andere diagnostische Massnahmen zur Diagnosestellung hinzugezogen werden.

SD1100 Krankheiten des Verdauungssystems

SD1101j Appendizitis als klinische Diagnose

Anhand der folgenden Beispiele soll aufgezeigt werden, wie bei einem klinischen Verdacht auf Appendizitis, der sich histologisch und/oder klinisch nicht bestätigt, kodiert werden soll.

Es sind auch die Kodierregeln zur Verdachtsdiagnose (D09) und zu Symptomen (D01) zu beachten.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen akutem Abdomen und dringendem (klinischem) Verdacht auf akute Appendizitis hospitalisiert und erhält eine laparoskopische Notfall-Appendektomie.

Im histopathologischen Befund wird eine Appendizitis klar ausgeschlossen.

Es wird jedoch eine rupturierte, nicht maligne Peritonealzyste diagnostiziert und als Ursache der starken Beschwerden postuliert.

Des Weiteren liegen Appendixkonkremente vor, die ebenfalls als zum Beschwerdebild passend deklariert werden.

HD K66.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Peritoneums
ND K38.1 Appendixkonkremente
B 47.01 Appendektomie, laparoskopisch
Beispiel 2

Ein Patient tritt mit Schmerzen im rechten Unterbauch ein. Klinisch wird der Verdacht auf akute Appendizitis gestellt.

Bei laparoskopischer Appendektomie ist der intraoperative Befund bland ohne (visuelle) Hinweise auf andere Erkrankungen oder Zustände, die die Schmerzen erklären können.

Der histopathologische Bericht der Appendix ist ebenfalls bland.

HD R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches
B 47.01 Appendektomie, laparoskopisch

SD1103a Magenulkus mit Gastritis

Bei Patienten mit Magenulkus ist ein Kode aus

K25.– Ulcus ventriculi

anzugeben, gefolgt von einem Kode aus

K29.– Gastritis und Duodenitis

wenn beide Erkrankungen vorliegen.

SD1104i Gastrointestinale Blutung

Werden bei einem Patienten mit einer oberen gastrointestinalen (GI) Blutung bei der Endoskopie ein Ulkus, Erosionen oder Varizen gefunden, wird die gefundene Erkrankung «mit einer Blutung» kodiert.

Beispiel 1

Akute Magenulkusblutung

HD K25.0 Ulcus ventriculi, akut, mit Blutung
Beispiel 2

Refluxösophagitis mit Blutung

HD K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis
ND K22.81 Ösophagusblutung

Man kann davon ausgehen, dass die Blutung der Läsion, die im Endoskopie-Bericht angegeben wird, zugeordnet werden kann, auch

wenn die Blutung weder während der Untersuchung noch während des Spitalaufenthaltes auftritt.

Nicht alle Kategorien, die zur Verschlüsselung von gastrointestinalen Läsionen zur Verfügung stehen, stellen einen Kode mit der

Modifikation «mit einer Blutung» zur Verfügung. In solchen Fällen wird für die Blutung ein zusätzlicher Kode aus

K92.– Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems

angegeben.

Wenn bei einer «peranalen Blutung» die aktuelle Blutungsquelle nicht bestimmt werden kann oder keine entsprechende Untersuchung

durchgeführt wurde, ist

K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet

zu kodieren.

Der Kode

K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums

ist in diesem Fall nicht zuzuweisen.

Wird ein Patient hingegen wegen Melaena (Teerstuhl) oder okkultem Blut im Stuhl untersucht, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass eine endoskopisch gefundene Läsion auch die Ursache der Melaena oder des okkulten Blutes im Stuhl ist. Wenn keine

kausale Verbindung zwischen Symptom und dem Ergebnis der Untersuchung besteht, sind zunächst das Symptom und danach das

Untersuchungsergebnis anzugeben.

Patienten mit der Anamnese einer vor Kurzem stattgefundenen gastrointestinalen Blutung werden manchmal zur Endoskopie aufgenommen, um die Blutungsquelle festzustellen, zeigen aber während der Untersuchung keine Blutung. Wird aufgrund der Vorgeschichte

oder anderer Anhaltspunkte eine klinische Diagnose gestellt, schliesst die Tatsache, dass während des Spitalaufenthaltes keine Blutung

auftritt, nicht von vornherein die Eingabe eines Kodes mit der Modifikation «mit einer Blutung» aus, auch nicht die Zuweisung eines

Kodes der Kategorie K92.– Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems in den Fällen, in denen der Grund für die vorher stattgefundene

Blutung nicht bestimmt werden konnte.

SD1105a Dehydratation bei Gastroenteritis

Bei stationärer Aufnahme zur Behandlung einer Gastroenteritis mit Dehydratation wird die Gastroenteritis als Hauptdiagnose und die Dehydratation (E86 Volumenmangel) als Nebendiagnose (siehe Regel G54) angegeben.

SD1200 Krankheiten der Haut und der Unterhaut

SD1201g Plastische Chirurgie

Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus medizinischen oder kosmetischen Gründen erfolgen:

  • Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.
  • Ist der Grund für den Eingriff rein kosmetisch, dann ist ein «Z-Kode» die Hauptdiagnose (Z41.1 Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen oder Z42.- Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie) zu kodieren.

Revision einer Narbe

Wird eine Narbe revidiert, ist

L90.5 Narben und Fibrosen der Haut

anzugeben, wenn die Narbe wegen Problemen (z.B. Schmerz) nachbehandelt wird.

Wenn die Nachbehandlung der Narbe(n) dagegen aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist

Z42.- Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie

zu kodieren.

Entfernung von Brustimplantaten

Brustimplantate werden aus medizinischen oder kosmetischen Gründen entfernt.

Bei medizinischen Gründen zur Entfernung von Brustimplantaten wird einer der folgenden Kodes:

T85.4 Mechanische Komplikation durch Mammaprothese oder -implantat
T85.73 Infektion und entzündliche Reaktion durch Mammaprothese oder -implantat
T85.82 Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder -implantat
T85.83 Sonstige Komplikationen durch Mammaprothese oder -implantat

zugewiesen.

Bei kosmetischen Gründen ist die Implantatentfernung wie folgt zu kodieren:

Z41.1 Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen

wenn die Erstimplantation schon rein aus kosmetischen Gründen war

oder

Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse]

wenn die Erstimplantation aus medizinischen Gründen war.

Operation nach Gewichtsabnahme (spontan oder durch bariatrische Chirurgie)

Bei Hautoperationen (Haut- und Fettreduktion, Hautstraffung) nach Gewichtsabnahme ist

L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut
Schlaffe oder hängende Haut:
• nach Gewichtsverlust (bariatrische Chirurgie) (Diät)
• o. n. A.

als Hauptdiagnose zu kodieren.

SD1202j Spannungsblasen

Spannungsblasen sind ein Begriff aus dem Volksmund und keine dermatologische kodierbare Diagnose.

Diese Hautmanifestation muss ärztlich dokumentiert einer spezifischen Hauterkrankung zugeordnet werden, damit sie kodiert werden kann.

Beispiele:

  • Treten Spannungsblasen im Rahmen einer postoperativen Phase auf, sind sie am häufigsten einem S-Kode zuzuordnen.
  • Treten Spannungsblasen im Rahmen eines Dekubitalleidens auf, stellen sie eine kurzzeitige Manifestation im Übergang zu einer Erosion oder einem Dekubitus dar. Für die Kodierung eines Kodes aus L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone muss bei Vorliegen von Spannungsblasen die Pathogenese ärztlich bestätigt werden.

SD1400 Krankheiten des Urogenitalsystems

SD1401d Dialyse

Bei den Kodes 39.95.– – Hämodialyse oder 54.98.– – Peritonealdialyse werden die intermittierende und die kontinuierliche Dialyse unterschieden.

1) Bei intermittierender Dialyse wird jede Dialyse einzeln erfasst.

2a) Die kontinuierliche Hämodialyse/Hämo(dia)filtration ist mit präziser Dauer zu erfassen. Diese Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes wird je nach Unterbrechung wie folgt kodiert:

  • Unterbrechung < 4 Stunden: Unterbrechung wird nicht berücksichtigt, von der gesamten Dauer nicht abgezogen: 1 Kode mit der gesamten Dauer.
  • Unterbrechung > 4 bis < 24 Stunden: Unterbrechung wird berücksichtigt, von der gesamten Dauer abgezogen: 1 Kode mit dieser Dauer.

Bei Anwendung verschiedener kontinuierlicher Hämodialyse-/Hämo(dia)filtrations-Verfahren, ist nur ein Kode abzubilden und zwar der des längsten Verfahrens. Die Dialysezeiten der jeweiligen Verfahren sind zu addieren und diese Gesamtdauer mit dem gewählten einzigen Dialysekode präzise abzubilden.

  • Unterbrechung > 24 Stunden: jede Anwendung wird mit 1 Kode verschlüsselt (keine Addition der Behandlungszeiten).

2b) Die kontinuierliche Peritonealdialyse ist mit präziser Dauer zu erfassen. Diese Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes wird nur bei einer Unterbrechung von > 24 Stunden eine neue Verschlüsselung vorgenommen.

Bei Anwendung verschiedener kontinuierlicher Peritonealdialyse-Verfahren, ist auch nur ein Kode abzubilden und zwar der des längsten Verfahrens. Die Dialysezeiten der jeweiligen Verfahren sind zu addieren und diese Gesamtdauer mit dem gewählten einzigen Dialysekode präzise abzubilden.

SD1402m Anogenitale Warzen/anogenitaler Herpes

Aufnahmen zur Behandlung von anogenitalen Warzen werden mit einer Hauptdiagnose aus der unten aufgeführten Liste kodiert:

Perianal K62.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums
Cervix uteri N88.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Cervix uteri
Vaginal N89.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vagina
Vulva N90.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vulva und des Perineums
Penis N48.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Penis
Harnröhre N36.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Harnröhre

Der Kode

A63.0 Anogenitale (venerische) Warzen ist als Nebendiagnose anzugeben.

Aufnahmen zur Behandlung von Infektion der Perianalhaut und des Rektums durch Herpesviren, werden mit der Hauptdiagnose K62.8 «Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums» kodiert.

Der Kode A60.1 «Infektion der Perianalhaut und des Rektums durch Herpesviren», ist als Nebendiagnose anzugeben.

SD1404l Niereninsuffizienz

Akute Niereninsuffizienz

Mit der ICD-10-GM können die Stadien der akuten Niereninsuffizienz abgebildet werden. Die Kriterien der Stadieneinteilung müssen beachtet werden.

Chronische Niereninsuffizienz

Die Kontrolle oder Präzision des Stadiums einer bereits bekannten chronischen Niereninsuffizienz (GFR) ist wichtig für die korrekte Patientenversorgung.

Wenn das Stadium aktuell im Spitalaufenthalt bestimmt wird, muss der dem Stadium entsprechende Kode N18.- kodiert werden.

Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen

Eine Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen wird mit N99.0 Nierenversagen nach medizinischen Massnahmen abgebildet. Ist die Art der Niereninsuffizienz (akut oder chronisch) bekannt, ist der Kode N99.0 entgegen dem Exklusivum der ICD-10-GM unter N17 - N19 wie ein Ausrufezeichen-Kode anzuwenden. Er folgt also dem zutreffenden Kode aus N17.- oder N18.-.

SD1405l Aufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse

Bei der Spitalaufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse wird die Niereninsuffizienz als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit dem passenden Prozedurenkode. Dabei gilt es, die Kodierregel SD0403 bei einer Niereninsuffizienz bei diabetischer Nephropathie zu berücksichtigen.

Der Kode

Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse

wird nicht abgebildet (entgegen dem Hinweis am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM).

SD1406d Aufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters zur Dialyse

Bei der Spitalaufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters (nicht wegen einer Komplikation) ist als Hauptdiagnosekode

Z43.88 Versorgung sonstiger künstlicher Körperöffnungen

zuzuweisen, zusammen mit dem CHOP-Kode

54.99.41 Entfernung oder Verschluss einer kutaneoperitonealen Fistel (Katheterverweilsystem)

SD1407l Aufnahme zur Anlage einer AV-Fistel oder eines AV-Shunts zur Dialyse

Bei Aufnahme zur Anlage einer Fistel, eines Shunts zur Dialyse wird die Niereninsuffizienz als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Dabei gilt es, die Kodierregel SD0403 bei einer Niereninsuffizienz bei diabetischer Nephropathie zu berücksichtigen.

Der Kode

Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse

wird nicht abgebildet (entgegen dem Hinweis am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM).

SD1408a Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts

Bei der Spitalaufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts (nicht wegen einer Komplikation) ist als Hauptdiagnosekode

Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

zuzuweisen, zusammen mit dem CHOP-Kode

39.43 Verschluss eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse

SD1500 Geburtshilfe

SD1501n Definitionen

Schwangerschaftsdauer

Die Schwangerschaftsdauer wird immer mit dem Kode O09.–! Schwangerschaftsdauer dokumentiert, wobei die Dauer der Schwangerschaft bei Aufnahme der Patientin ins Spital zu erfassen ist.

Bei dokumentierten Gestationsalter 1 (Gestationsalter berechnet ab Beginn der letzten Menstruation in Anzahl Wochen und Tage (erfüllte Wochen und erfüllte Tage, Tag 1 der letzten Menstruation ist Tag 1 Gestationsalter)) und Gestationsalter 2 (Gestationsalter aufgrund einer Ultraschalluntersuchung in der 1. Schwangerschaftshälfte (erfüllte Wochen und erfüllte Tage)), soll auf Basis von Gestationsalter 2 kodiert werden.

Wird vom behandelnden Arzt / Ärztin ein korrigiertes Gestationsalter dokumentiert, ist dieses unter Gestationsalter 2 zu erfassen, auch wenn es sich nicht um das ultraschallbestimmte Gestationsalter handelt.

Bei Abweichung des errechneten und des sonographischen Gestationsalters liegt es in der Verantwortung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin das korrigierte Gestationsalter festzulegen und zu dokumentieren.

Termingeburt (zum Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von 37 vollendeten Wochen bis vor Vollendung von 41 Wochen (259 bis 286 Tage).

Übertragung (nach dem Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von 41 vollendeten Wochen oder mehr (287 Tage oder mehr).

Frühgeburt (vor dem Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von weniger als 37 vollendeten Wochen (weniger als 259 Tage).

Lebendgeburt

Als Lebendgeburt gilt ein Kind, das atmet oder mindestens Herzschläge (minimale Lebenszeichen) aufweist.

Totgeburt

Als Totgeburt wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen geboren wird und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Schwangerschaftsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist (Zivilstandsverordnung).

Abort/Fehlgeburt

Als Abort/Fehlgeburt gilt die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch spontane oder künstlich herbeigeführte Ausstossung der Leibesfrucht ohne Lebenszeichen sowohl vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche als auch mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm.

Nachgeburtsperiode

Syn. Plazentarperiode; Zeit von der Geburt des Kindes bis zur Ausstossung der Plazenta [Pschyrembel].

Postplazentarperiode

Periode von zwei Stunden nach der Ausstossung der Plazenta [Pschyrembel].

Wochenbett (Puerperium)

Zeitraum von der Entbindung bis zur Rückbildung der Schwangerschafts- und Geburtsveränderungen bei der Mutter; Dauer sechs bis acht Wochen (Frühwochenbett: die ersten sieben Tage post partum) [Pschyrembel].

SD1502n Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft

Abort (O02.- bis O06.-)

Die Kodes der Kategorien O02.- bis O06.- sind dann zu verwenden, wenn eine Schwangerschaft mit einem spontanen oder therapeutisch eingeleiteten Abort endet (vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche als auch mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm). Als Hauptdiagnose gilt der Abort und als Nebendiagnose dessen Ursache.

Beispiel 1

Schwangerschaftsbeendigung wegen Patau-Syndrom (Trisomie 13) nach 12 Schwangerschaftswochen.

HD O04.9 Ärztlich eingeleiteter Abort, komplett oder nicht näher bezeichnet, ohne Komplikation
ND O35.1 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Chromosomenanomalie beim Feten
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer 5 bis 13 vollendete Wochen
Beispiel 2

Schwangerschaftsabbruch im Rahmen einer unerwünschten Schwangerschaft.

HD O04.9 Ärztlich eingeleiteter Abort, komplett oder nicht näher bezeichnet, ohne Komplikation
ND Z64.0 Kontaktanlässe mit Bezug auf eine unerwünschte Schwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer 5 bis 13 vollendete Wochen

Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.-)

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird nur dann als Hauptdiagnose zugewiesen, wenn eine Patientin wegen einer Komplikation infolge eines nicht während des aktuellen Spitalaufenthalts behandelten Aborts stationär aufgenommen wird.

Beispiel 3

Eine Patientin wird mit disseminierter intravasaler Gerinnung nach einem Abort in der 10. SSW, der vor zwei Tagen in einem anderen Spital stattfand, aufgenommen.

HD O08.1 Spätblutung oder verstärkte Blutung nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC]
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung der Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird als Nebendiagnose kodiert, um eine mit den Diagnosen der Kategorie O00 – O02 Extrauteringravidität, Blasenmole, sonstige abnorme Konzeptionsprodukte verbundene Komplikation zu verschlüsseln.

Beispiel 4

Eine Patientin wird wegen Tubarruptur bei Eileiterschwangerschaft in der 6. SSW mit Schock aufgenommen.

HD O00.1 Tubargravidität
ND O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

Wenn eine Patientin aufgenommen wird, weil nach Abortbehandlung bei einer vorhergehenden Behandlung Teile der Fruchtanlage zurückgeblieben sind, wird als Hauptdiagnose ein inkompletter Abort mit Komplikation kodiert (O03 – O06 mit einer vierten Stelle .0 bis .3).

Beispiel 5

Eine Patientin wird mit Blutung bei retinierter Fruchtanlage zwei Wochen nach einem Spontanabort stationär aufgenommen. Der Abort fand in der 5. Schwangerschaftswoche statt und wurde ambulant behandelt.

HD O03.1 Spontanabort, inkomplett, kompliziert durch Spätblutung oder verstärkte Blutung

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung dieser Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird in Verbindung mit Diagnosen der Kategorien O03 – O07 als Nebendiagnose angegeben, wenn die Kodierung dadurch genauer wird (vergleiche Beispiel 5 und Beispiel 6).

Beispiel 6

Eine Patientin wird mit einem inkompletten Abort in der 12. Schwangerschaftswoche und Kreislaufkollaps stationär aufgenommen.

HD O03.3 Spontanabort, inkomplett, mit sonstigen und nicht näher bezeichneten Komplikationen
ND O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

Totgeburt/Lebendgeburt bei vorzeitiger Beendigung einer Schwangerschaft

Wenn die Schwangerschaft wegen intrauterinem Tod endet (spontan) oder beendet wird (eingeleitet), ist der intrauterine Tod als Hauptdiagnose anzugeben.

Beispiel 7

Aufnahme wegen intrauterinem Fruchttod in der 35. Schwangerschaftswoche.

HD O36.4 Betreuung der Mutter wegen intrauterinen Fruchttodes
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
oder
O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)

Wenn die Schwangerschaft wegen einer Fehlbildung oder Verdacht auf eine Fehlbildung vorzeitig beendet wird (eingeleitet), ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung anzugeben. In der Klinik kann dann eine solche Massnahme mit einer Lebendgeburt oder Totgeburt enden; dies ist in der Kodierung abzubilden.

Beispiel 8

Hospitalisation wegen Einleitung bei Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten in der 24. Schwangerschaftswoche.

HD O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.3! Schwangerschaftsdauer 20. bis 25 vollendete Wochen
ND Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
oder
Z37.0! Lebendgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)

SD1503n Krankheiten in der Schwangerschaft

Bei Vorliegen einer Schwangerschaft hat das Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett» Vorrang vor den Organkapiteln. Zu beachten ist, dass bei Kodes O98 – O99 ein zusätzlicher Kode aus anderen Kapiteln zur Bezeichnung der vorliegenden Erkrankung anzugeben ist.

Kapitel XV enthält u.a. folgende Bereiche zur Kodierung von Krankheiten in Zusammenhang mit der Schwangerschaft:

O20 – O29 Sonstige Krankheiten der Mutter, die vorwiegend mit der Schwangerschaft verbunden sind
O85 – O92 Komplikationen, die vorwiegend im Wochenbett auftreten
(Gemäss Hinweis unter dieser Kategorie: nur die Schlüsselnummern O88.–, O91.–, O92.–)
und
O94 – O99 Sonstige Krankheitszustände während der Gestationsperiode, die anderenorts nicht klassifiziert sind.

  • Zustände, die vorwiegend in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auftreten, werden mit spezifischen Kodes aus O20 – O29 verschlüsselt.

Beispiel 1

Eine Patientin wird in der 30. Schwangerschaftswoche zur Behandlung eines Karpaltunnel-Syndroms, das sich durch die Schwangerschaft verschlimmerte, aufgenommen.

HD O26.82 Karpaltunnelsyndrom während der Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. bis 33 vollendete Wochen

Um Infektionen des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen die Kodes aus O23.- Infektionen des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft und O98.3 «Sonstige Infektionen, hauptsächlich durch Geschlechtsverkehr übertragen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren» zur Verfügung. Falls es eine präzisere Abbildung erlaubt, werden diese gefolgt von dem jeweils spezifischen Kode aus Kapitel XIV «Krankheiten des Urogenitalsystems» der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Infektion angegeben.

Um einen Diabetes mellitus in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen die Kodes O24.–-Diabetes mellitus in der Schwangerschaft zur Verfügung. Falls eine Präzisierung möglich ist, werden diese (mit Ausnahme von O24.4) gefolgt von Kodes aus E10 - E14 zur Bezeichnung des jeweils vorliegenden Diabetes mellitus sowie zur Abbildung vorliegender Komplikationen angegeben. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10 - E14 die vierte Stelle entsprechend der Manifestation(en) und die spezifischen Manifestationen gemäss SD0400 zu verschlüsseln.

Um Erkrankungen der Leber in der Schwangerschaft zu kodieren, steht der Kode O26.6 Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes zur Verfügung. Dieser wird zusammen mit dem jeweils spezifischen Kode aus K70 – K77 Krankheiten der Leber der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Leberkrankheit angegeben.

Beachte: Bei der intrahepatischen Schwangerschaftscholestase O26.60 handelt es sich um ein schwangerschaftsspezifisches, akutes Krankheitsbild unbekannter Ätiologie.

Bei Vorliegen dieser Entität soll kein Präzisierungskode aus K70 - K77 zusätzlich kodiert werden.

Beispiel 2

Eine Patientin wird in der 25. SSW mit schmerzhaften Blasen und Urtikaria am Abdomen aufgenommen. Sie leidet unter kaum beherrschbarem Pruritus. Der pemphigoide Hautausschlag weitet sich aus.

Der betreuende Arzt diagnostiziert einen Herpes gestationis.

HD O26.4 Herpes gestationis
ND O09.3! Schwangerschaftsdauer 20. Woche bis 25 vollendete Wochen

Beispiel 3

Eine Patientin mit bekannten, rezidivierenden Herpes genitalis-Infektionen mit Herpes-simplex-Virus Typ 2 tritt mit Verdacht auf erneutes Rezidiv (starke Schmerzen) in der 35. SSW ein.

Eine akute Vulvitis mit Herpes genitalis wird diagnostiziert und dokumentiert. Es liegen keine Ulzerationen der Vulva vor.

HD O98.3 Sonstige Infektionen, hauptsächlich durch Geschlechtsverkehr übertragen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND A60.0† Infektion der Genitalorgane und des Urogenitaltraktes durch Herpesviren
ND N77.1* Vaginitis, Vulvitis oder Vulvovaginitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. Woche bis 36 vollendete Wochen

Diffuse Beschwerden bei bestehender Schwangerschaft, für die keine spezifische Ursache gefunden wird, sind mit O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind zu kodieren.

  • Um andere Komplikationen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (oder Zustände, die sich in der Schwangerschaft verschlimmern oder die hauptsächlicher Anlass für geburtshilfliche Massnahmen sind) zu kodieren, stehen die Kategorien O98 – O99 zur Verfügung, die mit einem Kode aus anderen Kapiteln der ICD-10-GM zur spezifischen Bezeichnung der jeweils vorliegenden Erkrankung immer zusammen angegeben sind (siehe auch Hinweis unter O98 und O99 in der ICD-10-GM).

Ausnahme: Unter Anwendung von TARPSY wird O99.3 Psychische Krankheiten sowie Krankheiten des Nervensystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren nicht als Hauptdiagnose kodiert. Für die Wahl der Hauptdiagnose ist nach Kodierregel G52 vorzugehen.

Es ist gemäss unten stehendem Kodierbeispiel 7 vorzugehen, selbst wenn die psychiatrische Erkrankung die Schwangerschaft kompliziert oder durch die Schwangerschaft kompliziert wird.

Beispiel 4

Eine Patientin wird wegen einer schweren schwangerschaftsbedingten Eisenmangelanämie eingewiesen.

HD O99.0 Anämie, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
ND D50.8 Sonstige Eisenmangelanämien
ND O09.–! Schwangerschaftsdauer … Wochen
Beispiel 5

Spontane Frühgeburt in der 35. Schwangerschaftswoche, die Patientin wird zusätzlich wegen eines allergischen Asthmas bronchiale behandelt. Die moderaten Asthmasymptome konnten durch die Behandlung gut kontrolliert werden

HD O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
ND O99.5 Krankheiten des Atmungssystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND J45.00 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, als gut kontrolliert und nicht schwer bezeichnet

  • Wenn eine Patientin wegen einer Erkrankung aufgenommen wird, die weder die Schwangerschaft kompliziert noch durch die Schwangerschaft kompliziert wird, wird der Kode für diese Erkrankung als Hauptdiagnose mit der Nebendiagnose Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft und O09.-! Schwangerschaftsdauer … Wochen zugeordnet.

Beispiel 6

Eine Patientin in der 30. Schwangerschaftswoche wird mit Mittelhandfraktur rechts nach Sturz vom Fahrrad aufgenommen.

HD S62.32 Fraktur eines sonstigen Mittelhandknochens, Schaft
L 1
ND V99! Transportmittelunfall
ND Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. bis 33 vollendete Wochen

Beispiel 7 – Psychiatrie

Eine Patientin mit bekannter rezidivierender Depression wurde in der 27. Schwangerschaftswoche in einer psychiatrischen Klinik wegen eines erneuten schweren depressiven Zustands ohne psychotische Symptome stationär behandelt. Sowohl die berufliche Überlastung als auch die negative Haltung ihrer Kollegen trugen zur Verschlechterung ihres Zustands bei. Ihre Schwangerschaft verläuft weiterhin ohne Komplikationen.

HD F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome
ND Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. Woche bis 33 vollendete Wochen

SD1504e Komplikationen der Schwangerschaft, Mutter oder Kind betreffend

Abnorme Kindslagen und -einstellungen

Kindliche Lage-, Haltungs- und Einstellungsanomalien sind zu kodieren, wenn sie bei der Geburt vorliegen.

  • Bei Spontangeburt bei abnormen Kindslagen liegt kein Geburtshindernis vor und der Kode
O32.– Betreuung der Mutter bei festgestellter oder vermuteter Lage- oder Einstellungsanomalie des Fetus

ist abzubilden.

  • Bei geplanter primärer Sectio bei abnormen Kindslagen wird der Kode
O32.– Betreuung der Mutter bei festgestellter oder vermuteter Lage- oder Einstellungsanomalie des Fetus

abgebildet, unabhängig davon, ob die Patientin schlussendlich ein Geburtshindernis gehabt hätte oder nicht.

  • Bei Geburt durch eine sekundäre Sectio, Vakuum oder Forzeps bei abnormen Kindslagen liegt ein Geburtshindernis vor und der Kode
O64.– Geburtshindernis durch Lage-, Haltungs- und Einstellungsanomalien des Fetus

ist abzubilden.

Hinterhauptslagen wie die hintere, seitliche oder diagonale Hinterhauptslage werden nur dann kodiert, wenn deswegen ein Eingriff erfolgt.

Verminderte Kindsbewegungen

Bei Diagnose «verminderte fetale Bewegungen» ist O36.8 Betreuung der Mutter wegen sonstiger näher bezeichneter Komplikationen beim Fetus zu kodieren, wenn die zugrundeliegende Ursache nicht bekannt ist. Wenn eine zugrundeliegende Ursache bekannt ist, ist diese Ursache zu kodieren (O36.8 ist in diesem Fall nicht anzugeben).

Uterusnarbe

Der Kode O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff wird verwendet, wenn

  • Die Patientin aufgrund einer früheren Sectio für eine elektive Sectio aufgenommen wird.
  • Der Versuch einer vaginalen Entbindung bei Uterusnarbe (z.B. Sectio- oder andere operative Uterusnarbe) nicht gelingt und zu einer Sectiogeburt führt.
  • Eine bestehende Uterusnarbe eine Behandlung erfordert, die Entbindung aber nicht während dieses Spitalaufenthaltes erfolgt, z.B. vorgeburtliche Betreuung wegen Uterusschmerzen durch eine bestehende Narbe.

Gerinnungsstörungen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Wenn sie die Definition der Nebendiagnose (G54) erfüllen, sind die Kodes D65 - D69 zusätzlich und entgegen allfälliger Exklusiva in der ICD-10-GM zu den Kodes O00 - O07, O08.1 und O45.0, O46.0, O67.0, O72.3 abzubilden.

Anti-D-Prophylaxe

Eine während des stationären Aufenthalts der Rhesus-negativen Mutter durchgeführte Anti-D-Prophylaxe wird im Fall der Mutter mit Z29.1 Immunprophylaxe verschlüsselt.

Der ICD-10-GM-Kode O36.0 Betreuung der Mutter wegen Rhesus-Isoimmunisierung gelangt nur zur Anwendung, wenn es z.B. aufgrund nachgewiesener Anti-D-Antikörper und/oder einer ärztlich diagnostizierten und dokumentierten hämolytischen Krankheit des Fetus und/oder Neugeborenen bei Rhesus-Inkompatibilität zu einem medizinischen Aufwand > 0 bei der Mutter kommt.

SD1505n Spezielle Kodierregeln für die Geburt

Die untenstehenden Regeln gelten gleichermassen für Spitäler und Geburtshäuser (sofern die betreffende Leistung gemäss den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen überhaupt in einem Geburtshaus erbracht werden darf, siehe Kommentar zu KVV, Art. 58e).

Zuordnung der Hauptdiagnose bei einer Entbindung

Wenn ein Spitalaufenthalt mit der Entbindung eines Kindes verbunden ist, die Patientin jedoch wegen eines behandlungsbedürftigen vorgeburtlichen Zustandes aufgenommen worden ist, ist folgendermassen vorzugehen:

  • Wenn eine Behandlung von mehr als sieben Kalendertagen vor der Geburt erforderlich war, ist der vorgeburtliche Zustand als Hauptdiagnose zu kodieren.
  • In allen anderen Fällen ist die Diagnose, die sich auf die Entbindung bezieht, als Hauptdiagnose zuzuordnen.

Spontane vaginale Entbindung eines Einlings (O80)

O80 Spontangeburt eines Einlings ist nur anzugeben, und dann als Hauptdiagnose, wenn die Geburt problemlos verlaufen ist, ohne Vorliegen von anderen Diagnosen aus Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett». Ansonsten wird das bedeutendste klinische Problem (z.B. Frühgeburt, Dystokie, Risikoschwangerschaft, usw.) als Hauptdiagnose mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel XV dokumentiert, d.h. O80 ist nicht als Nebendiagnose zu kodieren.

Jede spontane Geburt ist mit dem Kode 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige abzubilden.

Das Wort «spontan» bezieht sich auf die Geburt, nicht auf den Wehenbeginn/die Wehentätigkeit, die spontan oder induziert sein kann. Es wird für alle vaginalen Geburten ohne instrumentale Extraktion der Prozedurenkode 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige erfasst.

Die einzigen geburtshilflichen Prozeduren, die bei der Geburt in Verbindung mit dem Hauptdiagnosekode O80 Spontangeburt eines Einlings übermittelt werden dürfen, sind:

03.91.31 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal bei der Geburt
73.0- Künstliche Blasensprengung
73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
73.6 Episiotomie
93.92.15 Patientenkontrollierte intravenöse Analgesie [PCA]

Beachte: Einer (notwendigen) Episiotomie können eine oder mehrere Indikationen zugrunde liegen. Ist der Grund für den Dammschnitt in der ärztlichen Dokumentation aufgeführt, wird dieser zusammen mit dem Prozedurenkode für die Episiotomie erfasst.

Dammrisse, die trotz Episiotomie auftreten, werden zusätzlich erfasst.

Die Naht eines Dammschnittes ist im Prozedurenkode 73.6 Episiotomie enthalten.

Die Versorgung (zusätzlich auftretender) (von) Dammrisse(n) werden mit einem Kode aus der Kategorie 75.6- Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses abgebildet.

Beachte:

Eine Geburtseinleitung (Weheneinleitung) hat das Ziel, fetale oder maternale Morbidität und Mortalität zu minimieren und bedarf einer ärztlichen Indikation.

Für (den Versuch) eine(r) medikamentöse(n) und andere(n) (z.B. instrumentellen) Weheneinleitung liegt normalerweise eine ärztlich dokumentierte Indikation/Begründung vor, z.B. frustrane, schmerzhafte Wehen bei Multipara, Oligo- oder Polyhydramnion, (V.a.) Plazentainsuffizienz und/oder intrauterine Grössenretardierung, Übertragung, vorzeitiger Blasensprung, (massive) Erschöpfung/Ermüdung der Schwangeren etc.

Sind der ärztlichen und/oder medizinischen Dokumentation ein bzw. mehrere Indikationen für eine Geburtseinleitung (Weheneinleitung) zu entnehmen, ist (sind) diese Diagnose(n) zu kodieren.

Auch wenn eine Beendigung des Geburtsvorganges oder einer Schwangerschaft vaginal-operativ (Vakuumextraktion, Forzepsextraktion) oder per Sectio caesarea (primär, sekundär) erfolgt, muss die Kodierung der Einleitungsindikation(en) erfolgen.

Die Wahl der Hauptdiagnose erfolgt gemäss Kodierregel G52.

Geburtshilfliche Einleitungen können mehrere Stunden bis Tage (auch iterativ) verlaufen.

Nicht selten erfüllt somit auch die Indikation für die Einleitung die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose».

Beispiel 1

Spontane vaginale Geburt eines gesunden Neugeborenen in der 39. Schwangerschaftswoche, Damm intakt.

HD O80 Spontangeburt eines Einlings
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
Beispiel 2

Spontane vaginale Geburt mit Episiotomie in der 39. Schwangerschaftswoche.

HD O80 Spontangeburt eines Einlings
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
B 73.6 Episiotomie
Beispiel 3

Spontane vaginale Geburt in der 42. Schwangerschaftswoche.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige

Beispiel 4

Spontane vaginale Geburt in 36.2 SSW, nach Einleitung (2 Tage, medikamentös) bei Verdacht auf intrauterine Grössenretardierung, Plazentainsuffizienz und etlichen plazentaren Kalkeinlagerungen und Zeichen weisser Infarkte. Dammriss II. Grades, Naht. Die CTG-Aufzeichnung war streckenweise pathologisch, das Fruchtwasser zeigte eine grüne Farbe, so dass eine ununterbrochene Überwachung der Schwangeren notwendig wurde.

HD O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O43.8 Sonstige pathologische Zustände der Plazenta
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser
ND O70.1 Dammriss 2. Grades unter der Geburt
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.4 Medikamentöse Weheneinleitung
B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
B 75.69 Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses

Entbindung eines Einlings durch Zangen-, Vakuumextraktion oder Schnittentbindung (O81 – O82)

Der Beendigung des Geburtsvorganges mittels Vakuum- und/oder Forzepsextraktion oder per Sectio caesara (primär oder sekundär) liegen immer eine oder mehrere Indikationen zugrunde, z.B. pathologische Herzfrequenz (kombiniert mit Veränderungen der Fruchtwasserfarbe), primäre oder sekundäre Wehenschwäche, maternale Erschöpfung, Einstellungs- Haltungs- oder Lageanomalien des Fetus, prä- oder intrapartale (plazentare) Blutungen, rigide Gewebesituationen etc.

Die Erfassung der Kodes

O81 Geburt eines Einlings durch Zangen- oder Vakuumextraktion

und

O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea]

entfällt bei Kodierung der entsprechenden Indikation.

Beispiel 5

Forzepsextraktion (vorangehender Teil Höhenstand Beckenboden) bei Erstgebärender (medikamentöse Einleitung wegen Übertragung 41.3 SSW, Wehenbeginn 3 h nach erster Prostaglandingabe) aufgrund Dezelerationen und Bradykardie (pathologisches Kardiotokogramm). Die Austreibungswehen zeigen sich zu kurz und zu wenig stark. Eine sekundäre Wehenschwäche in protrahierter (95 min) Austreibungsphase wird ebenfalls ärztlich dokumentiert.

Die vaginal-operative Entbindung erfolgt ohne elektive Episiotomie, ein Dammriss 1. Grades wird versorgt.

HD O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)
ND O62.1 Sekundäre Wehenschwäche
ND O70.0 Dammriss 1. Grades unter der Geburt
ND O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer, Mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 72.19 Tiefe Zange, sonstige
B 75.69 Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses
B 73.4 Medikamentöse Weheneinleitung

Primäre und sekundäre Sectio caesarea in der medizinischen Kodierung

Die medizinische Definition einer Sectio caesarea lautet wie folgt:

Eine primäre Sectio caesarea ist die Durchführung einer Schnittentbindung vor Geburtsbeginn (Wehenbeginn und/oder Blasensprung). Sie wird auch als elektive, geplante oder Sectio 1. Grades bezeichnet.

Eine sekundäre Sectio caesarea ist die Durchführung einer Schnittentbindung nach Geburtsbeginn (Wehenbeginn und/oder Blasensprung). Sie wird auch als ungeplante oder Sectio 2. Grades bezeichnet.

Die Notwendigkeit/Entscheidung zur Durchführung einer Sectio caesarea stellt in den meisten Fällen ein multifaktorielles Geschehen dar.

Das bedeutet, nicht nur eine Indikation, sondern eine Kombination aus (mütterlichen und/oder kindlichen) Faktoren kann zur Entscheidung der Schnittentbindung führen.

Beachte:

Alle in der medizinischen Dokumentation aufgeführten (absoluten und/oder relativen) Indikationen, die zur Entbindung per Sectio caesarea führen, sind mit dem jeweiligen ICD-10-GM-Kode zu erfassen.

Der gemäss Kodierregeln G52 «Die Hauptdiagnose» und G54 «Die Nebendiagnosen» nachzuweisende Aufwand hinsichtlich der Diagnosen ist mit der durchgeführten Schnittentbindung (jeder Art) erbracht.

Die für den Entscheid für eine Sectio caesarea bedeutendste Diagnose wird bei Erfüllung der Kodierregel G52 als Hauptdiagnose erfasst, wenn nicht eine andere Diagnose die Kriterien der Hauptdiagnoseregel erfüllt.

Es werden in der klinischen Geburtshilfe absolute und relative Indikationen für eine Sectio caesarea unterschieden.

Hinweis: Die unten aufgeführten Beispiele für Indikationen sind nicht als vollständig zu betrachten und können in medizinischen Publikationen und im klinischen Alltag variieren.

Die hier erfolgte Aufzählung richtet sich u.a. nach den Guidelines 11 Guideline_Sectio_Caesarea_2015.pdf (sggg.ch) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Absolute Indikationen: Bei Vorliegen dieser Indikationen muss zur Rettung von Leben und/oder Gesundheit des Kindes und/oder der Mutter zwingend zur Sectio caesarea geraten werden. Auf solche Indikationen weisen auch die Termini «Notfall-Sectio» oder «dringliche Sectio» hin.

z.B. Querlage, (drohende) Uterusruptur, fetale Azidose (pH-Wert von ≤ 7.20 als Ergebnis einer Fetalblutanalyse), absolutes Missverhältnis, Beckendeformitäten, schwere therapieresistente fetale Bradykardie, Nabelschnurvorfall, Placenta praevia (mit oder ohne Blutung), vorzeitige Plazentalösung, Geburtsstillstand, Amnioninfektionssyndrom, Eklampsie, HELLP-Syndrom, etc.

Relative Indikationen: Bei Vorliegen dieser Indikationen ist die Durchführung einer Sectio caesarea nicht zwingend. Das Leben und/oder die Gesundheit des Kindes und/oder der Mutter sind nicht unmittelbar in Gefahr. Die vorliegenden Indikationen, die zu einer Schnittentbindung führen können, müssen den Geburtsmodus betreffend hinsichtlich aller Vor- und Nachteile und geburtsmedizinischen Risiken mit der werdenden Mutter individuell besprochen und abgewogen werden.

z.B. Beckenendlage (reine Steisslage, reine Fusslage, Steiss-Fusslage), intrauterine Wachstumsretardierung/Wachstumsrestriktion, Mehrlingsschwangerschaft, cephalo-pelvines Missverhältnis, absolute fetale Makrosomie (> 4500g), HIV-Infektion, primäre genitale Herpes Simplex Virus (HSV)-Infektion im dritten Trimenon, pathologisches CTG, protrahierte Geburt, Präeklampsie, Status nach vorangegangener Sectio, Frühgeburtlichkeit, mütterliche Erschöpfung, psychisch motivierte Sectio caesarea (Angstgefühle hinsichtlich kindlicher Sicherheit, Geburtsschmerzen und organischer Spätschäden), mütterliche Herzinsuffizienz, weitere ähnlich schwere Erkrankungen der Mutter (z.B. entgleister Diabetes mellitus etc.)

Es existieren noch etliche weitere Faktoren für eine primäre oder sekundäre Sectio caesarea, z.B.

- Hepatitis B-Infektion

- Hepatitis C-Infektion

- HPV-Infektion

- Wunschsectio ohne jegliche medizinische Indikation

Auch diese Zustände und weitere Faktoren müssen ebenfalls, wenn in der medizinischen Dokumentation angegeben, in der Kodierung als (ein) Grund für eine Sectio caesarea erfasst werden.

In der CHOP stehen seit 2014 sechsstellige Kodes für die Erfassung verschiedener Arten einer Sectio caesarea zur Verfügung.

Für die korrekte Wahl des entsprechenden Prozedurenkodes ist die folgende, für eine schweizweit einheitliche Kodierung notwendige, Regelung zu beachten:

  • Für die Wahl des entsprechenden CHOP-Kodes 74.0X.10, 74.1X.10, 74.2X.10, 74.4X.10 wird die Art der Sectio caesarea erfasst, die als antepartal geplante Prozedur, vor oder nach dem Geburtsbeginn (Einsetzen der Wehen und/oder Blasensprung) durchgeführt wird. Die Entscheidung für eine Entbindung per Sectio caesarea wird dabei vor dem Geburtsbeginn, d.h. vor Einsetzen von Wehen und/oder stattgefundenem Blasensprung getroffen. Es handelt sich dabei auch um die s.g. elektive Sectio caesarea. Voraussetzung für die Wahl eines Kodes mit den Endziffern -.10 ist, dass keine zusätzlich auftretende mütterliche und/oder kindliche (absolute und/oder relative) Sectio-Indikation die Kodierung eines CHOP-Kodes der Rubrik 74.- mit der Endziffer -.20 erfordert (z.B. in Notfallsituation etc.).

  • Für die Wahl des entsprechenden CHOP-Kodes 74.0X.20, 74.1X.20, 74.2X.20, 74.4X.20 wird die Art Sectio caesarea erfasst, die entweder (unabhängig davon, ob initial geplant* oder ungeplant) aufgrund einer akuten dringlichen Indikation oder Notfallsituation (siehe absolute Sectioindikationen) zwingend vor dem Geburtsbeginn stattfinden musste oder die Entscheidung für die Sectio caesarea (ungeplant) nach dem Geburtsbeginn (während des Geburtsverlaufes) aufgrund einer Notfallsituation, dringlicher oder anderer absoluter und/oder relativer Indikationen erforderlich wurde.

*Auch, wenn es sich z.B. initial um eine antepartal geplante Prozedur handelte und die Geburt noch nicht begonnen hat, kann das Auftreten neuer/zusätzlicher Indikationen und/oder Gründe die Kodierung eines CHOP-Kodes mit der Endziffer -.20 erfordern.

Hinweis:

Die häufigste Methode der Sectio caesarea ist die s.g. tiefe isthmische, horizontale Schnittentbindung. Diese wird mit den Kodes

74.1x.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär und 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär abgebildet.

Methodenbeschreibungen wie z.B. nach «Pfannenstiel», nach «Joel-Cohen» oder «Modified Misgav-Ladach-Technik» subsummieren ebenfalls unter Kategorie 74.1X. - Tiefe zervikale Sectio caesarea, auch wenn sie eigentlich die Eröffnung der Bauchwand beschreiben.

Für die Erfassung einer extraperitonealen Sectio caesarea muss diese spezielle Technik explizit in der ärztlichen Dokumentation aufgeführt sein.

Für die Kodierung einer korporalen Sectio caesarea werden die Kodes aus Rubrik 74.0X.- Klassische Sectio caesarea genutzt.

Es erfolgt dabei eine vertikale und/oder horizontale Uterusinzision im Korpusbereich des Uterus und wird (selten) bei Entbindungen z.B. in sehr frühen Schwangerschaftswochen angewendet.

Sehr selten werden Schnittentbindungen per Längslaparatomie oder andere Sectio caesarea vollzogen. Diese werden mit der Resteklasse 74.4X Sectio caesarea eines anderen näher bezeichneten Typs abgebildet.

Frühgeburtlichkeit und Sectio caesarea:

Jede geplante oder ungeplante Sectio caesarea, die bis zu einer SS-Dauer von weniger als 37 vollendeten SSW (SD1501 Definitionen Frühgeburt S. 163) durchgeführt werden muss, wird mit einem CHOP-Kode der Kategorie 74.- mit den Endziffern - .20 abgebildet.

Beachte: Aufgrund bestehender Differenzen zwischen der medizinischen Definition einer «primären» und «sekundären» Sectio caesarea einerseits und den Vorgaben zur Erfassung der CHOP-Kodes aus Rubrik 74.- Sectio caesarea und Extraktion des Fetus andererseits, können die Kodierverantwortlichen nicht davon ausgehen, dass die ärztlich-medizinische Dokumentation von «primär» oder «sekundär» immer eins zu eins in die Kodierung übernommen werden kann.

Es gelten unter anderem die Vorgaben dieser Kodierregeln und der folgenden Beispiele.

Folgende Beispiele sollen die Kodierung veranschaulichen und sind aus diesem Grund quantitativ ausführlicher gestaltet.

Sie sind fokussiert auf die Wahl der ICD-10-GM-Kodes bezüglich Indikationen und des korrekten CHOP-Kodes für die Schnittentbindung. Sie sind nicht als vollständig zu betrachten hinsichtlich Erfassung der Prozedurenkodes.

Beispiele zur Erfassung der CHOP-Kodes «primäre» Sectio caesarea

Beispiel 6

Elektive Sectio caesarea in intravenöser Allgemeinanästhesie (Angst vor Spinalanästhesie) bei persistierender reiner Beckenendlage in der 39.3 SSW, vorgezogen bei vorzeitigem Blasensprung mit beginnenden spontanen Wehen (6 h nach Blasensprung).

HD O64.1 Geburtshindernis durch Beckenendlage
ND O42.0 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär
B 93.92.10 Intravenöse Anästhesie Datum und Uhrzeit von B 74.1X.10

Die Sectio caesarea bei BEL (relative Sectioindikation) war eine geplante Prozedur vor Geburtsbeginn. Bei Vorliegen eines vorzeitigen Blasensprunges (Blasensprung vor Einsetzen der Wehen) und danach beginnenden Wehen handelt es sich gemäss medizinischer Definition um eine sekundäre Sectio caesarea (Sectio caesarea nach Geburtsbeginn).

Aufgrund der von der medizinischen Definition abweichenden Kodierregel zur Erfassung der CHOP-Kodes für die Sectio caesarea gelangt hier der CHOP-Kode 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär zur Anwendung.

Beispiel 7

Eintritt zur elektiven Sectio caesarea 20 Tage vor errechnetem Geburtstermin bei absoluter Querlage und Vorliegen eines mütterlichen Trichterbeckens (kongenital).

Durchführen der geplanten Sectio vor Blasensprung und Wehenbeginn.

HD O32.2 Betreuung der Mutter bei Quer- und Schräglage
ND O33.3 Betreuung der Mutter bei Missverhältnis durch Beckenausgangsverengung
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND Q74.2 Sonstige angeborene Fehlbildungen der unteren Extremität(en) und des Beckengürtels
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Bei Vorliegen einer Querlage (absolute Sectioindikation) und eines Trichterbeckens (absolute Sectioindikation) wird planmässig eine Sectio caesarea vor Geburtsbeginn durchgeführt. Gemäss medizinischer Definition und in Anlehnung an oben beschriebene Kodierregel handelt es sich um eine primäre Sectio caesarea und der CHOP-Kode 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär wird erfasst.

Beispiel 8

Eintritt einer 0.Para, 1.Gravida (42 Jahre) in der 37.2 SSW zur geplanten Sectio caesarea bei vorliegendem Gestationsdiabetes, grosser Angst vor einer vaginalen Entbindung und Verdacht auf beginnende Plazentainsuffizienz (noch keine intrauterine Grössenretardierung).

Die Patientin wünscht eine Sectio caesarea zum aktuellen Zeitpunkt, auch aufgrund zunehmender Müdigkeit und Erschöpfung. Es liegen zusätzlich eine ernährungsbedingte Adipositas permagna (BMI 42) aggraviert durch eine überdurchschnittliche Gewichtszunahme in der Schwangerschaft vor.

Nach Aufklärung der Vor- und Nachteile und geburtshilflichen Risiken bleibt die Patientin bei ihrem Wunsch und die elektive Sectio wird am folgenden Tag durchgeführt.

HD O24.4 Diabetes mellitus, während der Schwangerschaft auftretend
ND O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind
ND O43.8 Sonstige pathologische Zustände der Plazenta
ND Z35.5 Überwachung einer älteren Erstschwangeren
ND O26.0 Übermässige Gewichtszunahme in der Schwangerschaft
ND O99.2 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND E66.02 Adipositas durch übermässige Kalorienzufuhr, Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Der Entscheid für die geplante Sectio caesarea wurde aufgrund des Vorliegens mehrerer relativer Sectioindikationen getroffen (Gestationsdiabetes, Angst vor vaginaler Entbindung, beginnende plazentare Insuffizienz, Müdigkeit und Erschöpfung) und des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft aufgrund des Alters der Erstschwangeren.

Keine der angegebenen Indikationen und Gründe erfordert eine dringliche Schnittentbindung. Die Geburt hat nicht begonnen, die Sectio caesarea erfolgt geplant.

Die Adipositas permagna und die zusätzliche übermässige Gewichtszunahme in der Schwangerschaft gelten ebenfalls als Risikofaktoren für eine vaginale Geburt und somit auch als Gründe für die indizierte Sectio caesarea.

Dem dringlichen Wunsch einer werdenden Mutter nach einer Entbindung per Sectio aufgrund psychischer Beweggründe ist von ärztlicher Seite, auch bezüglich rechtlich-forensischer Belange, Folge zu leisten (nach entsprechender Aufklärung) und gilt als relative Sectioindikation.

Es handelt sich bei o.a. Beispiel medizinisch wie auch kodiertechnisch um eine 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär.

Beispiel 9

Eintritt einer 7.Gravida, 6.Para zur elektiven Re-Sectio in der 37.3 SSW. Es handelt sich um die 5. Sectio caesarea in Folge.

Bereits nach der 4. Sectio wurde aufgrund «ausgedünnter» Bauchdecken, einer gedeckten Perforation im Isthmusbereich und schwerer Adhäsionen für den Fall einer erneuten Schwangerschaft eine korporale Sectio anstelle der tiefen isthmischen Schnittführung geplant.

HD O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND Z35.2 Überwachung einer Schwangerschaft bei sonstiger ungünstiger geburtshilflicher oder Reproduktionsanamnese
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.0X.10 Klassische Sectio caesarea, primär
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet

Bei Status nach mehreren Schnittentbindungen (relative Sectioindikation), Status nach gedeckter Perforation (drohende absolute Sectioindikation) und Verdacht auf Vorliegen schwerer postoperativer Adhäsionen im Becken (keine absolute oder relative Sectioindikation, aber ein Entscheidungsgrund für die Änderung des Modus operandi) wird eine primäre klassische Sectio caesarea (vertikale Inzision des Uterus im Korpusbereich) durchgeführt.

Auch gemäss der geltenden Kodierregeln wird der Kode für primäre Schnittentbindung gewählt, da es sich um eine geplante Sectio vor Geburtsbeginn handelt. Sollte die werdende Mutter allerdings mit Wehen und/oder Blasensprung eintreten, kann bei o.a. Status, der einer Risikoschwangerschaft entspricht, sehr schnell eine dringende (Notfall)-Sectio notwendig werden, insbesondere bei CTG-Verschlechterungen, die auf eine erneute Uterusperforation hinweisen können. Wenn dies in der medizinischen Dokumentation festgehalten ist, dürfte anstelle der primären eine sekundäre Sectio kodiert werden.

Beispiel 10

Eintritt einer 30-jährigen 1.Gravida in der 39.2 SSW zur geplanten Wunschsectio wegen Angst vor vaginaler Entbindung.

Alle Risiken und Alternativen wurden mit der werdenden Mutter im Vorfeld besprochen und dokumentiert.

HD O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Es handelt sich um das Vorliegen einer relativen Sectioindikation.

Im medizinischen Sinn als auch in Anlehnung an oben angegebene Kodierregel wird der Kode für die primäre Sectio 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär erfasst.

Beachte:

Für die Abbildung der relativen Sectioindikation «Angst vor vaginaler Entbindung» ist auf den Kode O26.88 zurückzugreifen.

Es ist kein Kode aus der Kategorie F41.- im Speziellen oder aus dem Kapitel V der ICD-10-GM im Allgemeinen zu benutzen, ausser es liegt eine dokumentierte eindeutige, auch vorher bestehende, psychiatrische (Angst-)Diagnose vor.

Aufgrund des Vorliegens einer relativen Sectioindikation ist der Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] nicht zu erfassen.

Beispiel 11

Eintritt in der 38.5 SSW zur terminierten Sectio an Wunschdatum (1.Gravida).

Die Schnittentbindung wird ohne Vorliegen anderer relativer oder absoluter Sectioindikationen auf Wunsch der Eltern an speziellem Datum durchgeführt.

HD O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea]
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Beachte:

Ein als solcher bezeichneter «Wunschkaiserschnitt» ohne jegliche weitere relative Sectioindikationen (z.B. Status nach vorangegangener Sectio, Verdacht auf makrosomen Fetus etc.) wird mit dem ICD-Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] verschlüsselt.

Der ICD-Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] kann nicht mit den CHOP-Kodes 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär (oder 74.0X.20 Klassische Sectio caesarea, sekundär; 74.2X.- Extraperitoneale Sectio caesarea) verschlüsselt werden.

Beispiele zur Erfassung der CHOP-Kodes «sekundäre» Sectio caesarea

Beispiel 12

Notfallmässige Sectio caesarea in Allgemeinanästhesie (kombiniertes Verfahren aus inhalativer und intravenöser Anästhesie) bei schwerer fetaler Bradykardie mit silenter Oszillation in früher Eröffnungsperiode mit regelmässigen Kontraktionen (kein Vena-Cava-Kompressionssyndrom). 36.1 SSW, liegende PDA bei früher maternaler Wehenintoleranz.

HD O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O75.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei Wehentätigkeit und Entbindung
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B 03.91.31 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal bei der Geburt
B 93.92.12 Balancierte Anästhesie Datum und Uhrzeit von B 74.1X.20

Die Entscheidung zur Notfallsectio aufgrund schwerer fetaler Bradykardie (absolute Sectioindikation) und bei Frühgeburt (relative Sectioindikation) wurde nach Geburtsbeginn aufgrund des Geburtsverlaufes getroffen.

Der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär gelangt zur Anwendung.

Beispiel 13

Stationäre Aufnahme zur Überwachung und ggf. geplanten medikamentösen Geburtseinleitung im Anschluss an Schwangerschaftsuntersuchung in der 39. SSW.

Bei der ambulant durchgeführten Doppleruntersuchung ergaben sich eine pathologische Nabelschnurdurchblutung (Hinweis auf relative Sectioindikation) bei tiefsitzender Plazenta (relative Sectioindikation) und eine intrauterine Grössenretardierung (relative Sectioindikation).

Bei CTG-Kontrolle am darauffolgenden Tag zeigt sich am wehenlosen Uterus ein pathologisches CTG (relative Sectioindikation) ohne adäquate Erholung der fetalen Herztöne.

Eine dringliche Sectio caesarea wird indiziert und durchgeführt.

Der pH-Wert der Nabelschnurarterie und der BE sind normal.

HD O36.3 Betreuung der Mutter wegen Anzeichen für fetale Hypoxie
ND O44.00 Tiefer Sitz der Plazenta ohne (aktuelle) Blutung
ND O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Bei Vorliegen mehrerer (relativer) Indikationen für eine Sectio caesarea wird aufgrund der Verschlechterung der Gesamtsituation durch zusätzliches Auftreten einer weiteren, prognostisch ungünstigen relativen Sectioindikation (pathologisches CTG vor Wehenbeginn) die Entscheidung zur dringlichen, ungeplanten Schnittentbindung getroffen. Obwohl die Prozedur vor dem eigentlichen Geburtsbeginn durchgeführt wurde und damit gemäss medizinischer Definition ein «primärer» Kaiserschnitt vorlag, gelangt auf Grund der Dringlichkeit der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär zur Anwendung.

Beispiel 14

Nächtlicher Eintritt mit vorzeitigem Blasensprung (ohne Wehen) 20 Tage vor errechnetem Geburtstermin bei absoluter Querlage. Eine elektive Sectio war im Vorfeld für den übernächsten Tag geplant gewesen.

Bei der geburtshilflichen Eintrittsuntersuchung laufen immer wieder grosse Mengen Fruchtwasser ab.

Das CTG ist (noch) nicht pathologisch, zeigt teilweise leichte Kompressionszeichen des Fetus (Fisher-Score 8 Punkte).

Dringliches Vorziehen der geplanten Sectio bei unmöglicher Geburtslage und vorzeitigem Blasensprung, auch um eine Entbindung vor Wehenbeginn durchzuführen.

HD O64.4 Geburtshindernis durch Querlage
ND O42.9 Vorzeitiger Blasensprung, nicht näher bezeichnet
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Bei Vorliegen einer Querlage (absolute Sectioindikation) wurde eine elektive Sectio caesarea geplant. Bei Geburtsbeginn (vorzeitiger Blasensprung) wurde aufgrund des Vorliegens einer für vaginale Entbindung geburtsunmöglichen Lage eine dringliche Sectio caesarea indiziert.

Der Geburtsbeginn bei Querlage des Fetus entspricht einer angespannten geburtshilflichen Situation, die jederzeit in einen Notfall konvertieren kann, besonders auch dann, wenn bei der werdenden Mutter Wehen einsetzen würden.

Es handelt sich im medizinischen Sinn und auch gemäss o.a. Kodierrichtlinien um eine sekundäre Sectio caesarea.

Das Beispiel gilt mit der gleichen Begründung für den Geburtsbeginn mit Wehen ohne Blasensprung oder Blasensprung und Wehen bei vorliegender und verifizierter Querlage.

Beispiel 15

Eintritt mit Blasensprung bei BEL in 37.5 SSW mit regelmässigen Wehen. Im Vorfeld war die Sectio caesarea für 6 Tage später geplant gewesen.

Bei der Eintrittsuntersuchung zeigt sich ein suspektes CTG (Fisher-Score 7 Punkte) und reichlich «erbsbreiartiges» (mekoniumhaltiges) Fruchtwasser. Aus der Zervix ragt ein tastbarer Fuss des Kindes.

Eine beschleunigte Sectio caesarea wird durchgeführt.

HD O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser
ND O42.0 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND O64.1 Geburtshindernis durch Beckenendlage
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Das Auftreten von mekoniumhaltigem Fruchtwasser (die erbsbreiartige Konsistenz kann auf einen länger bestehenden Zustand hindeuten) gilt als Indikator, dass der Fetus nicht mehr optimal versorgt ist und einer hypoxischen Situation ausgesetzt war und/oder ist. Auch das bereits pathologische CTG stützt diese Vermutung.

Beide relative Sectioindikationen führen zum Entscheid «dringliche» Sectio, ohne das aktuell ein akuter Notfall vorliegt.

Da die Wehen begonnen haben, wird der Kode O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser aus dem Kapitel «Komplikationen bei Wehentätigkeit und Entbindung» erfasst. Der vorzeitige Blasensprung ist nicht der Hauptgrund/das «gravierendste» Problem. Die Sectio caesarea erfolgt aufgrund der vermuteten hypoxischen Situation des Fetus, die sich klinisch in der Veränderung von Fruchtwasser und CTG zeigt.

Der Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär wird erfasst, da es sich im medizinischen Sinne als auch bezüglich der Kodierregel um eine sekundäre Sectio handelt, auch wenn sie im Vorfeld geplant gewesen war.

Beispiel 16

Stationärer Aufenthalt einer I.Gravida seit 4 Wochen wegen intrauteriner Wachstumsretardierung (relative Sectioindikation) und Zervixinsuffizienz (Verkürzung auf 2 cm ohne spürbare Wehen, weiche Konsistenz, keine Trichterbildung). Nach kurzzeitiger Tokolyse wehenloser Uterus. Durchführung täglicher CTG-Kontrollen und ärztliche Überwachung der Versorgung des Fetus und der Zervixlänge. 26.1 SSW bei Eintritt.

Bei zunehmender Verschlechterung der Nabelschnurdopplerwerte (Hinweis auf relative Sectioindikation) wird nach Verabreichung von Medikamenten zur Beschleunigung der Lungenreifeentwicklung eine Sectio caesarea in der 30.2 SSW geplant und durchgeführt.

HD O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O34.38 Betreuung der Mutter bei sonstiger Zervixinsuffizienz
ND O36.3 Betreuung der Mutter wegen Anzeichen für fetale Hypoxie
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer, 26. Woche bis 33 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 73.7X.14 Stationäre Behandlung vor Entbindung im gleichen Aufenthalt, mindestens 28 bis 55 Behandlungstage
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B weitere Prozeduren gemäss med. Dokumentation

Die Patientin wurde aufgrund intrauteriner Wachstumsretardierung (relative Sectioindikation) und Zervixinsuffizienz über mehrere Wochen stationär überwacht.

Aufgrund sich zunehmend verschlechternder Parameter bezüglich fetaler Versorgung musste eine Sectio caesarea lange vor Erreichen der 37.0 SSW und vor Geburtsbeginn indiziert werden.

Im medizinischen Sinn handelt es sich um eine primäre, dringlich geplante und durchgeführte Schnittentbindung.

Aufgrund der vorliegenden Indikationen und der Frühgeburtlichkeit wird aber kodiertechnisch eine 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär erfasst.

2 Absätze aus 2024 in 2025 durch 1 neue ersetzt
Die Sectio caesarea als Entbindungsform erfüllt in dem Fall nicht die Bedingungen der Kodierregel G52 und muss somit als weitere Behandlung erfasst werden.
Das vorherrschende Problem des stationären Aufenthaltes war die Betreuung aufgrund intrauteriner Wachstumsretardierung. Die u.a. durchgeführten Doppleruntersuchungen zeigten eine zunehmende Verschlechterung der Versorgungssituation des Fetus und führten zur Entscheidung der frühzeitigen und vorzeitigen Schnittentbindung.

Das vorherrschende Problem des stationären Aufenthaltes war die mehrwöchige Betreuung aufgrund der intrauterinen Wachstumsretardierung und der zunehmenden Verschlechterung der Versorgungssituation des Fetus. Gemäss KR G55 wird die Sectio nicht als 1. Behandlung erfasst.

Beispiel 17

Eintritt in 37.1 SSW nach häuslichem Abgang von leichten Blutungen bei Vorliegen einer vollständigen Plazenta praevia und Status nach tiefer isthmischer Sectio caesarea.

Das CTG zeigt keine Auffälligkeiten und keine Wehentätigkeit. Bei Erstuntersuchung der Kleidung und Einlagen imponiert Altblut. Die Sonographie am graviden Uterus ergibt eine stehende Fruchtblase und Status idem bezüglich Plazenta praevia.

Während der folgenden mehrstündigen Überwachung erneuter Abgang von Frischblut.

Entscheid zur vorgezogenen primären Sectio caesarea aufgrund blutender Plazenta praevia. Aufgrund der Lage der Plazenta muss eine sogenannte klassische (korporale) Sectio caesarea anstatt einer tiefen isthmischen Schnittentbindung durchgeführt werden.

HD O44.11 Placenta praevia mit aktueller Blutung
ND O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.0X.20 Klassische Sectio caesarea, sekundär
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet

Auch wenn die Sectio caesarea geplant ist und die Geburt nicht begonnen hat, ist aufgrund des Vorliegens der absoluten Sectioindikation «Plazenta praevia mit akuter Blutung» und mit dem Vorliegen einer beginnenden Gefahrensituation für Mutter und Kind der Kode 74.0X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär zu erfassen.

Eine weitere relative Sectioindikation (Status nach vorangegangener Sectio caesarea) trägt mit zum Entscheid bei und wird deswegen ebenfalls erfasst.

Beispiel 18

Eintritt einer 3.Gravida, 1.Para in der 41.2 SSW zur medikamentösen Weheneinleitung.

Nach Verabreichung eines Prostaglandin Vaginalinsert, 24 h nach Eintritt vorzeitiger Blasensprung mit klarem Fruchtwasser.

Nach entsprechender Pause (6 h) Wechsel auf intravenöse Verabreichung von weheninduzierenden Medikamenten.

Nach weiteren 8 h Beginn regelmässiger, zervixwirksamer Geburtswehen.

In der 11-stündigen Eröffnungsphase Anlage einer Remifentanyl-PCA bei zunehmender Erschöpfung der Patientin. Protrahierte Austreibungsperiode (65 min) und Auftreten schwerer später Dezelerationen mit ungünstigen Zusatzkriterien. Das nach wie vor abgehende Fruchtwasser färbt sich zunehmend grün.

Der Höhenstand des Kopfes erlaubt keine zeitnahe vaginale (instrumentelle) Geburtsbeendigung und ein Geburtsstillstand wird dokumentiert.

Nach Stoppen der Wehenmedikamente zur Geburtsunterstützung und Verabreichung einer Tokolyse (wehenhemmende Medikamente) soweit «Normalisierung» der fetalen Herzfrequenzmuster, dass eine sekundäre, beschleunigte Sectio caesarea in Spinalanästhesie durchgeführt werden kann. Bei Eröffnung des Uterus zeigt sich das Vorliegen einer hinteren Hinterhauptslage mit starker Konfiguration der kindlichen Schädelnähte und grosser Geburtsgeschwulst.

HD O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser
ND O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)
ND O64.0 Geburtshindernis durch unvollständige Drehung des kindlichen Kopfes
ND O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung
ND O42.0 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer, Mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B 73.4 Medikamentöse Weheneinleitung
B 93.92.15 Patientenkontrollierte intravenöse Analgesie [PCA]

Es liegt eine sekundäre Sectio caesarea im medizinischen Sinn vor. Aufgrund des Geburtsverlaufes mit Geburtsstillstand (absolute Sectioindikation), pathologischer fetaler Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser, Erschöpfung der werdenden Mutter, protrahierter Geburt nach Blasensprung und protrahierter Austreibungsperiode wird der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär gewählt.

Der dringlichste Grund für die durchgeführte Sectio caesarea ist das pathologische CTG. Eine kurzfristige Beendigung der Geburt vaginal war nicht möglich. Auch wenn während der durchgeführten Schnittentbindung ein (1) Grund für die protrahierte Austreibungsperiode identifiziert werden konnte, wäre die hintere Hinterhauptslage nicht per se eine Indikation für eine Sectio caesarea.

Dauer der Schwangerschaft

Ein Kode aus

O09.-! Schwangerschaftsdauer

ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer bei der Mutter anzugeben.

Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort oder Geburt wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert.

Resultat der Entbindung

Für jede Entbindung ist vom Spital, in dem die Geburt stattgefunden hat, der passende Kode aus der Kategorie

Z37.-! Resultat der Entbindung

bei der Mutter zu kodieren.

Dies ist ein Ausrufezeichen-Kode (siehe D04), der obligatorisch ist und nie Hauptdiagnose sein kann. Bei Verlegungen (Spital zu Spital, Geburtshaus zu Spital oder vice versa), wird Z37.-! nur von der Institution, in der die Geburt stattgefunden hat, abgebildet.

Mehrlingsgeburt

Wenn eine Mehrlingsschwangerschaft zur Geburt von lebenden Zwillingen führt, werden die Kodes

O30.0 Zwillingsschwangerschaft
Z37.2! Zwillinge, beide lebendgeboren

zugewiesen.

Wenn die Kinder einer Mehrlingsgeburt auf unterschiedliche Weise geboren werden, sind beide Entbindungsmethoden zu kodieren.

Beispiel 19

Vorzeitige Zwillingsgeburt in der 35. Woche, der erste Zwilling wird durch Extraktion aus Beckenendlage, der zweite durch Schnittentbindung bei Geburtshindernis durch Querlage entbunden.

HD O64.4 Geburtshindernis durch Querlage
ND O32.1 Betreuung der Mutter wegen Beckenendlage
ND O30.0 Zwillingsschwangerschaft
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer, 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.2! Zwillinge, beide lebendgeboren
B 74.1X.-- Tiefe zervikale Sectio caesarea
B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige

Entbindung vor der Aufnahme

Wenn eine Patientin vor der Aufnahme ins Spital ein Kind entbunden hat, keine operativen Prozeduren bezogen auf die Entbindung während der stationären Behandlung durchgeführt wurden und bei der Mutter keine Komplikationen im Wochenbett entstehen, wird der passende Kode aus Kategorie Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter zugeordnet.

Wenn eine Komplikation zur stationären Aufnahme führt, ist diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus Z39.- ist als Nebendiagnose zuzuweisen.

Wenn eine Patientin nach einer Entbindung in ein anderes Spital verlegt wird, um ein krankes Kind zu begleiten und die Patientin dort eine nachgeburtliche Routinebetreuung erhält, wird dort ebenfalls der passende Kode aus Z39.- zugeordnet.

Wenn eine Patientin zur Nachbetreuung nach Kaiserschnitt von einem Spital in ein anderes verlegt wird, ohne dass ein Zustand die Definition einer Haupt- oder Nebendiagnose erfüllt, dann ist dort der passende Z39.- Kode als Hauptdiagnose zu kodieren.

Ein Kode aus Z37.-! ist in diesen Fällen nicht zuzuweisen.

Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen

Ein Kode aus

O47.- Frustrane Kontraktionen [unnütze Wehen]

ist bei Aufnahmen mit nicht portiowirksamen Wehen (ohne Wirkung auf die Zervix) zu verschlüsseln.

Ein Kode aus

O60.- Vorzeitige Wehen und Entbindung

ist bei Aufnahme mit portiowirksamen Wehen mit/ohne Entbindung beim selben Spitalaufenthalt zu verschlüsseln.

Wenn der Grund für die Frühgeburt oder für vorzeitige Wehen oder frustrane Kontraktionen bekannt ist, ist dieser Grund als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, gefolgt von einem Kode aus O47.- oder aus O60.- als Nebendiagnose. Ist der Grund nicht bekannt, ist ein Kode aus O47.- oder aus O60.- der Hauptdiagnosekode. Ausserdem ist als Nebendiagnose ein Kode aus O09.-! Schwangerschaftsdauer zuzuordnen.

Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung

O48 Übertragene Schwangerschaft

ist zu kodieren, wenn die Entbindung nach vollendeter 41. Schwangerschaftswoche (ab 287 Tagen) erfolgt oder das Kind deutliche Übertragungszeichen zeigt.

Beispiel 20

Eine Patientin entbindet ein Kind in der 42. Schwangerschaftswoche.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
Beispiel 21

Eine Patientin entbindet ein Kind in der 40. Schwangerschaftswoche. Das Kind zeigt deutliche Übertragungszeichen.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Protrahierte Geburt

Eine Geburt wird als protrahiert betrachtet, wenn:

Dauer Eröffnungsperiode > 12 h

Kode: O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)

Dauer Austreibungsperiode > 60 min

Kode: O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)

Es gelten die geburtshilflichen Definitionen zur Eröffnungs- und Austreibungsperiode.

Die Kodierverantwortlichen sollen gemäss Bestimmungen unter Kodierregel G40 die ärztlich dokumentierten Angaben aus der gesamten Geburtendokumentation (z.B. Partogramm) spezifizieren.

Intervall zwischen geöffneter Fruchtblase und Geburtszeitpunkt ≥ 24 h

Protrahierte Geburt nach Blasensprung (vorzeitig und/oder spontan) oder künstlicher Eröffnung der Fruchtblase (Amniotomie, Blasensprengung) zur Geburtsinduktion, Wehenverstärkung oder im Geburtsverlauf:

Kodes: O75.5 Protrahierte Geburt nach Blasensprengung oder O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung

Beachte:

  • Sind die oben erwähnten Bedingungen für die Kodes O63.0, O63.1, O75.5 und O75.6 erfüllt, können alle betreffenden ICD-Kodes, auch gleichzeitig, bei Erfüllung der Nebendiagnosenregel (G54) in die Kodierung einbezogen werden.
  • Das Exklusivum unter dem Kode O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung verweist die Kodierverantwortlichen bei Vorliegen eines vorzeitigen Blasensprungs (d.h. der Blasensprung findet vor Einsetzen muttermundswirksamer Wehen statt) darauf, einen Kode aus Rubrik O42.- Vorzeitiger Blasensprung zu nutzen.
  • Es handelt sich bei den Kodes O42.- und O75.6 um unterschiedliche Zustände/Entitäten.
  • Kode O75.6 enthält nicht die Information, dass es sich um einen vorzeitigen (vor Beginn muttermundswirksamer Wehen stattgefundenen), spontanen Blasensprung handelt.
2 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Es handelt sich bei den Kodes O42.- und O75.6 um unterschiedliche Zustände/Entitäten.
Kode O75.6 enthält nicht die Information, dass es sich um einen vorzeitigen (vor Beginn muttermundswirksamer Wehen stattgefundenen), spontanen Blasensprung handelt.
Beispiel 22

Eine Patientin tritt mit vorzeitigem Blasensprung in der 39+4 SSW ein. Vorrangig exspektatives Vorgehen, Antibiotika-Prophylaxe, Überwachung im Gebärsaal.

Nach 30 h selbständiges Einsetzen der Geburtswehen. Protrahierte Eröffnungsperiode von 12 h 45 min Dauer mit Wehenunterstützung und PDA.

Bei protrahierter Austreibungsperiode von 75 min und pathologischem CTG, Geburtsbeendigung durch Vakuumextraktion ohne Episiotomie mit Dammriss 2. Grades.

Aus der ärztlichen Dokumentation wird ersichtlich, dass die protrahierte EP den meisten Aufwand gemäss Kodierregel G52 verursachte.

HD O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
ND O42.11 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn nach Ablauf von 1 bis 7 Tagen
ND O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)
ND O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder n.n.bez. Blasensprung
ND O70.1 Dammriss 2. Grades unter der Geburt
ND O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
Beispiel 23

Eine Patientin tritt mit Geburtswehen seit 03.00 Uhr am Tag X in der 38. SSW und stehender Fruchtblase ein.

Gleichentags um 06.00 Uhr findet sich eine Eröffnung des Muttermunds von 1 - 2 cm.

Es folgt ein verzögerter Geburtsverlauf, weshalb am Tag X um 10.00 Uhr eine Amniotomie zur Wehenanregung durchgeführt wird und eine medikamentöse Wehenunterstützung erfolgt.

Der Muttermund ist vollständig eröffnet am Tag X um 16.00 Uhr.

Nach einer schnellen Austreibungsperiode erfolgt die spontane Geburt am Tag X um 16.50 Uhr.

HD O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Keine Kodierung von O75.5 oder O63.1 möglich.

Uterusatonie und Hämorrhagien

Eine Uterusatonie

  • während des Geburtsvorgangs wird mit den Kodes der Kategorie O62.- Abnorme Wehentätigkeit,
  • nach der Geburt mit den Kodes der Kategorie O72.- Postpartale Blutung angegeben.

Postpartale Blutung (O72.-) ist nur dann zu kodieren, wenn die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist (Regel G54).

Stammzellentnahme für Kryokonservierung

Die Entnahme von Stammzellen aus Nabelschnurblut zur Kryokonservierung (meistens Nabelschnurvene, je nach Herstellerangaben und zur Verfügung stehenden Blutvolumen in der Nabelschnur) wird mit dem Kode

41.0A.31 Hämatopoetische Stammzellentnahme aus Nabelschnurblut, autolog

im Neugeborenenfall kodiert.

Es ist dabei unerheblich, ob die Entnahme direkt nach einer primären/sekundären Sectio caesarea oder einer vaginalen Geburt erfolgt.

Es ist zu beachten, dass der Kode nicht im Fall der Mutter kodiert werden darf, sondern ausschliesslich im Fall des Neugeborenen.

Es handelt sich um eine Entnahme von Nabelschnurblut, das eine hohe Konzentration an hämatopoetischen Stammzellen auf-weist.

Mit Hilfe dieser Stammzellen, die kryokonserviert und über Jahre aufbewahrt werden, sollen später im Leben des Neugeborenen (oder seiner Geschwister) eventuell auftretende Erkrankungen wie z.B. Leukämie, Anämie oder Erkrankungen des Immunsystems therapiert werden können.

SD1506n Krankheiten im Wochenbett (Puerperium)

Puerperalsepsis (veraltet «Kindbettfieber»)

Die Puerperalsepsis ist eine eigene Entität. Ihr eigenständiger Charakter bezogen auf den Zeitpunkt des Auftretens und ihrer Ätiologie (Kontext Geburt) ist vergleichbar mit dem des Gestationsdiabetes, des Herpes gestationis oder der Schwangerschaftscholestase.

Die Unterscheidung «Puerperalsepsis» versus «Sepsis im Puerperium» ist essentiell für die Erfassung der korrekten Kodierung.

Die Puerperalsepsis wird ausgelöst durch eine bakterielle Infektion des Endometriums (Eintrittspforte: z.B. dort befindliche postpartale Wunden, Plazentareste etc.). Die möglichen Folgen dieser Infektion reichen von einer Endomyometritis bis zu einer fulminanten Sepsis im Wochenbett.

Die Puerperalsepsis ist abzugrenzen von postpartalen Septitiden aufgrund von Harnwegsinfekten, Mastitiden und/oder infizierten geburtshilflichen Wunden, wie z.B. nach Episiotomie etc.

In den folgenden Beispielen wird auf die Erfassung der Behandlungen aufgrund Fokus «Diagnosekodierung» bewusst verzichtet.

Beispiel 1

7 h nach protrahierter (EP ca.13 h) aber ansonsten komplikationsloser Geburt (IIGravida/IIPara, 39.SSW) Eintritt am Vortag, persistierende Schmerzen (s.g. Uteruskantenschmerz).

Die Wöchnerin ist blass, klagt über starke Schmerzen/Nachwehen im Unterbauch, ist noch kreislaufstabil bei einer Temperatur von 35.7 °C.

Primär Verdacht auf Kreislaufdysregulation bei protrahierter Geburt.

Das aktuelle angeforderte Blutbild zeigt eine Anämie (5.1 mmol/l, 82.2 g/L) sowie Thrombozytopenie (76 x 103/μl) bei normalen Leukozytenwerten.

Im Verlauf des nächsten Hospitalisierungstages persistieren zunehmende therapieresistente Unterbauchschmerzen.

Die Patientin zeigt sich klinisch zunehmend unruhig, kaltschweissig und mit Lippenzyanose. Der Blutdruck ist hypoton (80/40 mmHg) bei tachykardem Puls von 122/min. Das Abdomen ist weich und ohne Abwehrspannung.

Aufgrund der Diagnose Endomyometritis mit Sepsis erfolgt die Aufnahme auf die Intensivstation mit Beginn einer antibiotischen Therapie.

Der Zustand der Patientin verschlechtert sich schnell weiter mit Multiorganversagen (Nierenversagen, ARDS, septischer Schock), so dass eine Notfall-Hysterektomie unter Reanimationsbedingungen erfolgt.

Austrittsdiagnose: Foudroyante Puerperalsepsis durch Streptokokken der Gruppe A.

HD A40.0 Sepsis durch Streptokokken A
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND O85 Puerperalfieber
ND B95.0! Streptokokken, Gruppe A, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND R57.2 Septischer Schock
ND U69.83! Nicht-nosokomialer septischer Schock
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N17.99 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium nicht näher bezeichnet
ND O99.5 Krankheiten des Atmungssystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND J80.09 Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS], Schweregrad nicht näher bezeichnet
ND O99.1 Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des
Immunsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet
ND O99.0 Anämie, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
ND O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
ND O09.6! 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Der Kode R57.2 Septischer Schock beinhaltet die herz-kreislaufbezogenen Parameter des Beispiels 1 und wird zusammen mit O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren erfasst.

Aufgrund des Kapitels SD1503 «Krankheiten in der Schwangerschaft» werden alle Organdysfunktionen mit den dazugehörigen Kodes aus dem Kapitel XV der ICD-10-GM zusammen kodiert.

Beispiel 2

19 Tage nach Entlassung vom stationärem Aufenthalt wegen elektiver Sectio bei BEL erneute Aufnahme mit ärztlich dokumentierter Urosepsis aufgrund Pyelonephritis (Ätiologie nicht zu eruieren z.B. obstruktiv durch graviden Uterus, iatrogen aufgrund Harnwegskatheter etc.).

Dokumentation einer sepsisbedingten akuten Verschlechterung um 4 SOFA-Punkte innerhalb 72 h.

Vorliegen eines akuten Nierenversagens Stadium AKIN 3, bei Ausgangsbaseline 0.

In der Urinkultur und in den Blutkulturen wird Escherichia coli nachgewiesen.

HD A41.51 Sepsis durch sonstige gramnegative Erreger, Escherichia coli [E. coli]
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND O86.2 Infektion des Harntraktes nach Entbindung
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E. coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln
klassifiziert sind
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 3

Auch wenn sich die Patientin per definitionem im Wochenbett (Puerperium) befindet, wird bei erfüllten Kriterien gemäss Kodierregel SD0102 für die Kodierung der vorliegenden Sepsis nicht der Kode O85 Puerperalfieber gewählt.

Es handelt sich nicht um eine Puerperalsepsis im Sinne ihrer Definition.

Die Kodierung des akuten Nierenversagens erfolgt nicht mit der Kodekombination O90.4 Postpartales akutes Nierenversagen gefolgt von N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 3, da es sich nicht um ein postpartales, sondern sepsisbedingtes Nierenversagen handelt.

Die Kodierung der Schwangerschaftsdauer bei Verwendung von Kodes aus dem Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochen-bett» der ICD-10-GM entfällt im Kontext Wochenbett.

Beispiel 3

Bei einer werdenden Mutter (39.4 SSW) manifestiert sich bereits sub partu bei Verdacht auf Chorioamnionitis (Streptococcus anginosus) eine Sepsis, die sich postpartum zum septischen Schock entwickelt. Aufgrund Kopf-Becken-Missverhältnisses bei Verdacht auf Makrosomie des Fetus, der steigenden Infektionsparameter und klinischen Zeichen einer Sepsis erfolgt eine sekundäre Notfallsectio und anschliessende Behandlung auf der IPS. Alle Parameter gemäss Kodierregel SD0102 sind erfüllt.

HD A40.8 Sonstige Sepsis durch Streptokokken
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND O75.3 Sonstige Infektion unter der Geburt
ND O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND R57.2 Septischer Schock
ND U69.83! Nicht-nosokomialer septischer Schock
ND O41.1 Infektion der Fruchtblase und der Eihäute
ND O65.4 Geburtshindernis durch Missverhältnis zwischen Fetus und Becken, nicht näher bezeichnet
ND O66.2 Geburtshindernis durch ungewöhnlich grossen Fetus
ND O09.6! 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Die Sepsis gelangt in o.a. Beispielen in die Hauptdiagnose, weil die Kodierregel SD0102 Vorrang gegenüber den Hinweisen der Benutzung der ICD-10-GM hat.

Die Reihenfolge der Erfassung der Kodes richtet sich nach den Angaben unter Kodierregel SD0102.

SD1600 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

SD1601n Medizinischer Datensatz

Für jedes Neugeborene sind bei Geburt im selben Spital im Datensatz zwingend das Geburtsgewicht und das Gestationsalter zu erfassen.

Bei stationärer Aufnahme eines Neugeborenen oder Säuglings nach der Geburt (bis Vollendung des ersten Lebensjahres) sind zwingend das Aufnahmegewicht (Variable «aufnahmegewicht») und das Gestationsalter (Variable «gestationsalter») zu erfassen.

SD1602a Definitionen

Perinatale und neonatale Periode

Gemäss der Definition der WHO gilt:

  • Die perinatale Periode beginnt 22 Wochen nach dem Beginn der Gestation und endet mit der Vollendung des siebten Tages nach der Geburt.
  • Die Neonatalperiode beginnt mit der Geburt und endet mit Vollendung des 28. Tages nach der Geburt.

SD1603i Neugeborene

Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort

Diese Kategorie Z38.- beinhaltet Kinder, die

  • im Spital/Geburtshaus geboren wurden.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 3 (Geburt) angegeben.

  • ausserhalb des Spitals/Geburtshauses geboren und unmittelbar nach der Geburt aufgenommen wurden.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 1 (Notfall) oder 2 (angemeldet, geplant) angegeben. Es wird kein Neugeborenendatensatz ausgefüllt.

Beachte: Bei einer komplikationslosen Geburt zu Hause oder auf dem Weg ins Spital/Geburtshaus ist bei der Mutter als HD Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter zu kodieren, auch wenn die komplikationslose Nachgeburt erst im Spital stattfindet.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 1 (Notfall) oder 2 (angemeldet, geplant) angegeben.

Für ein Neugeborenes ist als Hauptdiagnose ein Kode der Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort anzugeben, wenn das Neugeborene gesund ist (einschliesslich der Kinder, bei denen eine Beschneidung vorgenommen wurde).

Für Frühgeborene und bereits bei Geburt oder während des stationären Aufenthaltes erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort kodiert.

Beispiel 1

Ein Neugeborenes, zu Hause geboren, wird aufgenommen. Es liegt keine Erkrankung vor.

HD Z38.1 Einling, Geburt ausserhalb des Krankenhauses
Beispiel 2

Ein Neugeborenes, im Spital gesund geboren (vaginale Entbindung), wird wegen auftretenden Krampfanfällen drei Tage nach der Geburt behandelt.

HD P90 Krämpfe beim Neugeborenen
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus
Beispiel 3

Frühgeborenes mit Entbindung in der 27. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von 1520 g.

HD P07.12 Neugeborenes mit sonstigem niedrigem Geburtsgewicht, Geburtsgewicht 1500 bis unter 2500 Gramm
ND P07.2 Neugeborenes mit extremer Unreife
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Kodes aus Z38.- sind nicht mehr zu verwenden, wenn die Behandlung während einer zweiten oder nachfolgenden stationären Aufnahme erfolgt.

Beispiel 4

Ein Neugeborenes wird am 2. Tag nach Geburt mit hyaliner Membranenkrankheit und Pneumothorax aus dem Spital A in das Spital B verlegt.

Spital A:

HD P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress] des Neugeborenen
ND P25.1 Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Spital B:

HD P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress] des Neugeborenen
ND P25.1 Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode

SD1604g Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

Zur Verschlüsselung von Zuständen, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben, steht das Kapitel XVI «Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben» der ICD-10-GM zur Verfügung. Es sind auch die Erläuterungen im Kapitel XVI zu beachten.

Beispiel 1

Ein Frühgeborenes wird mit Lungenhypoplasie in die Kinderklinik eines anderen Spitals verlegt. Die Mutter hatte in der 25. SSW einen vorzeitigen Blasensprung. Die Schwangerschaft wurde durch Tokolyse bis zur 29. SSW hinausgezögert. Wegen V.a. Amnioninfektionssyndrom und pathologischem CTG erfolgte eine Schnittentbindung in der 29. SSW. Die Lungenhypoplasie wird auf die Frühgeburtlichkeit infolge des Blasensprungs zurückgeführt. Die aufnehmende Kinderklinik kodiert wie folgt:

HD P28.0 Primäre Atelektase beim Neugeborenen
ND P01.1 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch vorzeitigen Blasensprung

Es ist auch zu berücksichtigen, dass einige Zustände (wie z.B. Stoffwechselstörungen), die während der Perinatalperiode auftreten können, nicht im Kapitel XVI klassifiziert sind. Wenn solch ein Zustand beim Neugeborenen auftritt, ist ein Kode aus dem entsprechenden Kapitel der ICD-10-GM ohne einen Kode aus Kapitel XVI zuzuordnen.

Beispiel 2

Ein Neugeborenes wird wegen Rotavirenenteritis aus der Geburtshilfe in die Pädiatrie desselben Spitals verlegt.

HD A08.0 Enteritis durch Rotaviren
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Die Definition der Perinatalperiode ist wörtlich zu nehmen. Wenn die Erkrankung nach dem 7. Tag auftritt oder behandelt wird, aber ihren Ursprung in der Perinatalperiode hat, darf z.B. P27.1 Bronchopulmonale Dysplasie mit Ursprung in der Perinatalperiode das ganze Leben lang verschlüsselt werden. Die Festlegung des zeitlichen Ursprungs bedarf der fachlichen Einschätzung im Einzelfall.

Postexpositionsprophylaxe beim gesunden Neugeborenen

Wenn ein gesundes Neugeborenes nach der Geburt eine medikamentöse Prophylaxe erhält, wird gemäss Indikation der entsprechende Z20.- Kontakt mit und Exposition gegenüber übertragbaren Krankheiten abgebildet.

D.h. medizinischer Aufwand > 0 wird kodiert. Bei einem Neugeborenen ohne Prophylaxe wird nichts abgebildet.

Beispiele:

Kodierung des Neugeborenen bei Streptokokken-B-Positivität der Mutter:

1. ohne Aufwand > 0: nichts kodieren

Eine mehr oder weniger engmaschige Überwachung ist hier in der Routine des Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort inbegriffen.

2. mit Aufwand > 0

– Postexpositions-Prophylaxe (Antibiotika): Z20.8 + B95.1!
– Kind mit infektiöser Pathologie: die Pathologie + der Kode P00.8 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch sonstige Zustände der Mutter, der besagt, dass die zuvor kodierte Pathologie durch einen Zustand der Mutter hervorgerufen wurde.

Zur Erinnerung, Kodierung der Mutter als Streptokokken-B-Trägerin:

– Streptokokken-B ohne Aufwand > 0: nichts kodieren
– Streptokokken-B mit Aufwand > 0 (Antibiotika): Z22.3 + B95.1!

Gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin

Falls ein gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin eine wiederholte Blutzuckerüberwachung benötigt, wird dies mit dem Kode Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese abgebildet (und nicht mit P70.- Transitorische Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels, die für den Fetus und das Neugeborene spezifisch sind).

SD1605a Totgeborene

Obgleich die Information «Totgeborenes» (z.B. Z37.1 Totgeborener Einling) bereits im Datensatz der Mutter erscheint, muss auch ein Minimaldatensatz (d.h. ein Fall) und ein Neugeborenen-Zusatzdatensatz für das Kind angelegt werden. Es wird aber für das Kind keine Kodierung vorgenommen, MedPlaus ist in diesem Sinne adaptiert.

SD1606j Besondere Massnahmen für das (kranke) Neugeborene

Parenterale Therapie

Der Kode 99.1.- Injektion oder Infusion einer therapeutischen oder prophylaktischen Substanz wird z.B. zugewiesen, wenn eine parenterale Flüssigkeitszufuhr zur Behandlung mit Kohlenhydraten, zur Hydratation oder bei Elektrolytstörungen eingesetzt wird.

Gleiches gilt für die präventive parenterale Flüssigkeitszufuhr bei Frühgeborenen unter 2000 Gramm, die erfolgt, um einer Hypoglykämie oder Elektrolytentgleisung vorzubeugen.

Lichttherapie

Bei der Diagnose Neugeborenengelbsucht wird der Kode für die Lichttherapie

99.83 Sonstige Phototherapie

nur erfasst, wenn diese mindestens während zwölf Stunden durchgeführt wurde.

Primäre Reanimation

Hinweis: Für die Abbildung des CHOP-Kodes 99.65 Akute Behandlung einer Adaptationsstörung beim Neugeborenen (sog. Primäre Reanimation) müssen alle unter dem «Beachte» aufgeführten Bedingungen erfüllt sein.

Sind die Bedingungen nicht vollständig erfüllt, darf der Kode nicht erfasst werden.

Für die Beurteilung des Kriteriums «[…] - Unterstützende Massnahmen der Atmung (CPAP, Beatmung) […]» wird ebenfalls auf die Kodierregel SD1001i «Maschinelle Beatmung; Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)» verwiesen.

SD1607c Atemnotsyndrom bei hyaliner Membranenkrankheit/Surfactantmangel

Der Kode für das Atemnotsyndrom bei Frühgeborenen/Neugeborenen

P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrom] des Neugeborenen

ist der Kodierung folgender Zustände vorbehalten:

  • Hyaline Membranenkrankheit
  • Surfactant-Mangel

Die Applikation von Surfactant bei Neugeborenen wird nur durch die Liste der hochteuren Medikamente mit dem ATC-Kode eingetragen, der auch die Applikationsart beinhaltet. Ein CHOP-Kode wird nicht abgebildet.

Beachte: P22.0 setzt voraus, dass ein spezifisch definiertes Krankheitsbild vorliegt und ist von vorübergehenden Anpassungsstörungen, wie z.B. transitorische Tachypnoe (P22.1), abzugrenzen!

SD1608c Atemnotsyndrom bei massivem Aspirationssyndrom, Wet lung oder transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen

Die Kategorie

P24.- Aspirationssyndrome beim Neugeborenen

ist zu verwenden, wenn die Atemstörung – bedingt durch das Aspirationssyndrom – eine Sauerstoffzufuhr von über 24 Stunden Dauer erforderte.

Der Kode

P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen

ist für folgende Diagnosen zu verwenden:

  • Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen (ungeachtet der Dauer der Sauerstofftherapie)
  • Aspirationssyndrom beim Neugeborenen, wenn die Atemstörung eine Sauerstoffzufuhr von weniger als 24 Stunden Dauer erforderte
  • wet lung

SD1609j Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE)

Die hypoxisch-ischämische Enzephalopathie wird klinisch, nach Sarnat-Stadien 11 http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/987769; Neonatal encephalopathy following fetal distress. Sarnat HB, Sarnat MS A clinical and electroencephalographic study. Arch Neurol. 1976 Oct;33(10):696-7052 https://doi.org/10.1159/000490721; https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27343024 und/oder nach Thompson Score2, wie folgt eingestuft:

1. Stadium nach Sarnat1: Übererregbarkeit, Hyperreflexie, erweiterte Pupillen, Tachykardie, aber keine Krampfanfälle

(entspricht Thompson Score2 1-6 Punkte)

2. Stadium nach Sarnat1: Lethargie, Miosis, Bradykardie, verminderte Reflexe (z.B. Moro-Reflex), Hypotonie und Krampfanfälle

(entspricht Thompson Score2 7-12 Punkte)

3. Stadium nach Sarnat1: Stupor, Schlaffheit, Krampfanfälle, fehlende Moro- und bulbäre Reflexe

(entspricht Thompson Score2 > 12 Punkte).

Die ICD-10-GM sieht für die Kodierung einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie den Kode P91.6 Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie beim Neugeborenen [HIE] vor.

Die Kodes für den jeweiligen Schweregrad der HIE sind wie folgt aufgelistet zusätzlich zu kodieren. Die oben aufgeführten Symptome sind, mit Ausnahme von Konvulsionen (P90 Krämpfe beim Neugeborenen), nicht separat zu kodieren.

Kodierung HIE 1. Stadium P91.3 Zerebrale Übererregbarkeit des Neugeborenen

Kodierung HIE 2. Stadium P91.4 Zerebraler Depressionszustand des Neugeborenen

Kodierung HIE 3. Stadium P91.5 Koma beim Neugeborenen

Zusätzlich vorhandene Störungen/Diagnosen (z.B. P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt) werden separat kodiert.

SD1610h Asphyxie unter der Geburt

Wenn eine Diagnose aus dem Problembereich intrauterine Asphyxie oder Asphyxie unter der Geburt gestellt wird, kommen folgende Punkte zur Anwendung:

P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt

Bedingungen: Mindestens drei der untenstehenden Kriterien müssen erfüllt sein:

  • APGAR ≤ 5 im Alter von 5 Minuten
  • Schwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH ≤ 7.00 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)
  • Basendefizit ≤ –16 mmol/l im Nabelschnurblut oder während der ersten Lebensstunde
  • Laktat ≥ 12 mmol/l im Nabelschnurblut oder während der ersten Lebensstunde
  • Mittelschwere oder schwere Enzephalopathie (Sarnat Stadium II oder III)

Kinder, die ohne Werte ins Spital kommen, werden mit P20.9 kodiert.

P21.1 Mässige Asphyxie unter der Geburt (statt P21.1 Leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt)

Bedingungen: Mindestens zwei der untenstehenden Kriterien müssen erfüllt sein:

  • APGAR ≤ 7 im Alter von 5 Minuten
  • Mittelschwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH < 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)
  • Leichte oder mittelschwere Enzephalopathie (Sarnat Stadium I oder II)

Kinder, die ohne Werte ins Spital kommen, werden mit P20.9 kodiert.

P21.9 Leichte Asphyxie unter der Geburt ohne metabolische Korrelation (statt P21.9 Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet)

Bedingungen: Beide Kriterien müssen zutreffen.

  • APGAR ≤ 7 im Alter von 5 Minuten
  • Tiefster pH-Wert in der ersten Lebensstunde ≥ 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

P20.- Intrauterine Hypoxie

Eine metabolische Azidose ohne klinische Korrelation (Asphyxie) beim Neugeborenen wird unter der Kategorie P20.- Intrauterine Hypoxie kodiert.

Die metabolische Azidose wird folgendermassen definiert:

Beide Kriterien müssen zutreffen.

  • APGAR > 7 im Alter von 5 Minuten
  • Mittelschwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH < 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

Definition der Norm gemäss folgenden Werten:

  • APGAR > 7 im Alter von 5 Minuten
  • pH ≥ 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

Die unter P20.- aufgeführten Befunde wie z.B. «Distress», «Gefahrenzustand», «Mekonium im Fruchtwasser» oder «Mekoniumabgang» sind als Beobachtungen ohne Krankheitswert zu verstehen und werden nicht kodiert.

Die Adaptationsstörungen werden unter P22.8 kodiert.

Gemäss Regel G40 ist der behandelnde Arzt für die Diagnosestellung und die Dokumentation aller Diagnosen während des gesamten Spitalaufenthaltes zuständig. Eine direkte Kodierung durch Kodierer/Innen mit diesen Kriterien ist nicht erlaubt.

SD1611j Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen

Ein respiratorisches Versagen des Neugeborenen entspricht einer partiellen resp. globalen respiratorischen Insuffizienz und wird mit P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen kodiert, wenn ein Neugeborenes/Frühgeborenes zur weiteren Betreuung auf eine von der SGN/SGI anerkannten neonatologischen IMC/IPS verlegt wird, sowie in Folge eine invasive, eine nichtinvasive Beatmung oder eine Atemunterstützung mit CPAP stattfindet.

Die Diagnose einer partiellen resp. globalen respiratorischen Insuffizienz muss in der ärztlichen Dokumentation vorhanden sein (siehe Kodierregel SD1002).

Bei Vorliegen weiterer Zustände, die das Atmungssystem betreffen (z.B. P20.-, P21.-, P22.-, P23.-, P24.-, P25.- etc.) werden diese unter Berücksichtigung der bestehenden Kodierregeln zusätzlich kodiert.

SD1800 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind

SD1801a Inkontinenz

Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn

  • die Inkontinenz nicht im Rahmen einer Behandlung als «normal» angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen)
  • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern)
  • die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.

Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz:

N39.3 Belastungsinkontinenz [Stressinkontinenz]
N39.4– Sonstige näher bezeichnete Harninkontinenz
R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
R15 Stuhlinkontinenz

sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung ist oder eine oben genannte klinische Bedeutung hat. Zu den Inkontinenzen, die im Rahmen einer Behandlung/Operation als «normal» angesehen werden und deshalb nicht zu kodieren sind, zählen beispielsweise eine postoperativ vorübergehende Harninkontinenz nach Prostataresektion oder die Stuhlinkontinenz nach tiefer Rektumresektion.

SD1802m Dysphagie

Die Kodierung einer Dysphagie erfolgt gemäss G52 «Die Hauptdiagnose» oder Kodierregeln G54 «Die Nebendiagnosen»

SD1803a Fieberkrämpfe

R56.0 Fieberkrämpfe

wird nur dann als Hauptdiagnosekode angegeben, wenn keine auslösenden Erkrankungen wie Pneumonie oder andere Infektionsherde vorliegen.

Ist eine zugrundeliegende Ursache bekannt, wird diese als Hauptdiagnose angegeben und R56.0 Fieberkrämpfe wird als Nebendiagnose zusätzlich kodiert.

SD1804n Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren

Akuter Schmerz

Akuter Schmerz geht meistens mit einer Schädigung/Beeinflussung der Gewebestrukturen einher und wird als «Symptom» und/oder als s.g. «Warnfunktion» des Organismus betrachtet.

Wird eine Patientin oder ein Patient wegen akuter postoperativer und/oder im Rahmen eines Traumas auftretender akuter Schmerzen und/oder wegen akuter Schmerzen, die in ätiologischem Zusammenhang mit einer Erkrankung/Zustand/Manifestation stehen, behandelt (z.B. Appendizitis, Peritonitis, akute Ischämien, Ileus, akute Schmerzen aufgrund Tumorinfiltrationen (Primarius und/oder Metastasen), Medikamentennebenwirkungen, postoperative Komplikationen und/oder Störungen etc.), ist der ICD-10-GM-Kode R52.0 Akuter Schmerz nicht zu erfassen.

Erfasst werden:

- Erkrankungen/Traumata (auch intraoperativ und/oder iatrogen ausgelöst)

- andere Zustände

- andere Manifestationen

die den akuten Schmerz auslösen.

Der ICD-10-GM-Kode R52.0 Akuter Schmerz wird nur dann erfasst, wenn die Ursache des Schmerzes nicht bekannt, nicht zu eruieren und nicht zu definieren ist.

Kodes aus anderen Rubriken, die unter dem Exkl. der Kategorie R52.- erfasst sind, z.B. R07.1 Brustschmerzen bei der Atmung, R10.2 Schmerzen im Becken und am Damm, M25.5- Gelenkschmerz etc. sind ebenfalls nur dann zu erfassen, wenn ihre Ursache nicht erkannt und dokumentiert werden kann.

Beispiel 1

Ein 69-jähriger Patient tritt mit heftigen, plötzlich einsetzenden abdominalen Schmerzen über die Notfallstation ein.

Er ist kaltschweissig und hypoton. Das gesamte Abdomen ist druckdolent.

Die Diagnostik zeigt einen akuten (wahrscheinlich thrombotischen) Mesenterialarterienverschluss auf Basis einer generalisierten Arteriosklerose und Ischämiezeichen des Darmes. Es erfolgt eine Notfall-Operation, die die Diagnosen bestätigt.

HD K55.0 Akute Gefässkrankheiten des Darmes
ND I70.9 Generalisierte und nicht näher bezeichnete Atherosklerose
Beispiel 2

Eine Patientin tritt mit akuten Thoraxschmerzen, mit kurzfristigem Punctum maximum über dem Herzen ein.

Es sind keine kardialen oder vaskulären Vorerkrankungen bekannt.

Eine notfallmässig durchgeführte Linksherzuntersuchung (Koronarangiographie und Ventrikulographie) zeigt keine strukturellen Auffälligkeiten am Herzen und an den Koronargefässen und schliesst eine ischämische Herzerkrankung aus.

Eine weiterführende Diagnostik der anderen möglichen beeinträchtigten Organsysteme (z.B. Lunge, Ösophagus, Magen, muskuloskelettales System) bleibt ergebnislos.

Nach 2 Tagen erfolgt die Entlassung.

HD R07.2 Präkordiale Schmerzen
Beispiel 3

Ein Patient tritt mit retrosternalem Schmerz, Engegefühl und Belastungsdyspnoe ein. Er erhält eine elektive Linksherzuntersuchung

(Koronarangiographie und Ventrikulographie), die keine strukturellen Auffälligkeiten am Herzen und an den Koronargefässen zeigt, die für die seit einigen Wochen bestehende stabile Angina pectoris ursächlich sein könnten.

Die bei Eintritt routinemässig erhobenen Laborparameter zeigen jedoch eine schwere Anämie unbekannter Ätiologie, die für die kardiale Ischämie verantwortlich gemacht wird.

Der Patient erhält 2 Erythrozytenkonzentrate im gleichen Aufenthalt und wird für eine erweiterte Diagnostik zu einem späteren Zeitpunkt aufgeboten.

HD I20.8 Sonstige Formen der Angina pectoris
ND D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet

Schmerzbehandlungsverfahren können in operative und nichtoperative Verfahren differenziert werden.

Beispiele für operative Schmerzbehandlungsverfahren sind (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Implantation von Neurostimulatoren und/oder (Test) Elektroden
  • Implantation von (u.a. subkutanen) Schmerzpumpen
  • Durchtrennung von Nerven
  • Dekompression von Nerven
  • andere Operationen, die Ursachen für akute Schmerzen beheben (z.B. Operation eines Diskusprolapses)

Beachte: Operative Schmerzbehandlungsverfahren sind unter Beachtung der Kodierregeln G52, G54 und G55 zwingend zu kodieren.

Beispiele für nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren sind (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Periduralanästhesie (PDA)
  • Spinalanästhesie
  • Periduralkatheter (PDK)
  • Patient-controlled analgesia (PCA), parenteral und/oder peridural
  • Analgosedierung
  • orale oder intravenöse medikamentöse Analgesien
  • physikalische Schmerztherapien
  • periphere Regionalanästhesie, z.B. Plexus- und Pudendusanästhesien
  • Schmerztherapieschemata

Beachte:

Verfahren zur (nichtoperativen) Schmerzausschaltung bei Durchführung einer Operation/Intervention/Diagnostik werden nicht kodiert.

Eine Ausnahme dazu bilden die geburtshilflichen, nichtoperativen Schmerzbehandlungsverfahren.

Hinweis:

Im Rahmen des geburtshilflichen Settings sind nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren, ausser zur postoperativen Schmerzbe-handlung, zu kodieren.

Hierzu zählen z.B. die Patient-controlled analgesia (PCA) intravenös und/oder peridural, der Periduralkatheter, die (seltene) Spinalanäs-thesie zur Schmerzausschaltung bei nicht möglicher Anlage eines Periduralkatheters oder transvaginale Pudendusanästhesien zur Erleichterung der Austreibungsperiode bei spontanen oder vaginal-operativen Entbindungen (z.B. Vakuumextraktion, Forcepsextraktion).

Die KR SD1505 ist zu beachten.

Wird zur Erleichterung der Austreibungsperiode eine transvaginale Pudendusanästhesie verabreicht, ist nach Entbindungsart wie folgt zu kodieren:

Spontanpartus: 04.81.11 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum an periphere Nerven, zur Schmerztherapie,
ohne bildgebende Verfahren [BV]
Vaginal-operativ: 04.81.42 Injektion eines Anästhetikums an periphere Nerven zur Anästhesie bei Untersuchungen und Interventionen

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren im Kontext des akuten Schmerzes werden unter Anwendung anderer in diesem Buch publizierter Kodierregeln nur erfasst, wenn sie als alleinige Massnahme im stationären Fall durchgeführt werden.

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren, die für die üblichen postoperativen Schmerztherapien (z.B. Periduralkatheter nach grosser viszeralchirurgischer Operation) direkt oder verzögert angewendet werden, sind unabhängig vom Zeitpunkt an dem diese erbracht wurden, nicht zu kodieren.

Aufwände hinsichtlich nichtoperativer Schmerzbehandlungsverfahren, die im Kontext perioperativer akuter Schmerzen erbracht werden, sind durch die Kodes der ICD-10-GM, die den Anlass für den operativen Eingriff und seiner Folgen (z.B. Grund für verstärkte

postoperative Schmerzen) bilden, abgegolten.

Hinweis:

Der CHOP-Kode 93.A3.3- Komplexe Akutschmerzbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage kann bei schweren akuten postoperativen Schmerzzuständen, bei Traumata und/oder exazerbierten (akuten) Tumorschmerzen etc. bei dokumentierter Erfüllung der Mindest-merkmale entgegen der o.a. Weisungen jedoch erfasst werden.

Das «Kod. eb.» unter dem CHOP-Kode ist zwingend zu beachten.

Beispiel 4

Ein Patient muss sich einer subtotalen Kolektomie bei schwerer ulzeröser Kolitis unterziehen.

Er erhält einen Periduralkatheter für das postoperative Schmerzmanagement.

Keine Kodierung des Periduralkatheters.

Beispiel 5

Ein Patient muss sich einer offenen subtotalen Kolektomie bei schwerer ulzeröser Kolitis unterziehen.

Er erhält einen Periduralkatheter für das postoperative Schmerzmanagement.

Trotz aller Vorsorge sind die postoperativen Schmerzen so anhaltend stark, dass die erbrachten und dokumentierten Aufwände die Kodierung einer Akutschmerzbehandlung CHOP-Kode 93.A3.3- erlauben.

Der stationäre Aufenthalt verlängert sich durch das komplizierte Schmerzmanagement um 20 Tage.

HD K51.9 Colitis ulcerosa, nicht näher bezeichnet
B 45.81.11 Kolektomie, offen chirurgisch
B 93.A3.3- Komplexe Akutschmerzbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage
B 03.91.11 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal zur Schmerztherapie
Beispiel 6

5 Tage nach ausgedehnter Operation einer inkarzerierten abdominellen Narbenhernie verursacht ein ausgedehntes postoperatives Hämatom starke Druckschmerzen bei einer Patientin.

Sie erhält am 5. postoperativen Tag eine parenterale PCA und ab dem Zeitpunkt physikalische Schmerztherapien.

Durch diese Massnahmen kann eine operative Hämatomausräumung vermieden werden.

HD K43.0 Narbenhernie, inkarzeriert mit Einklemmung, ohne Gangrän
ND T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, andernorts nicht klassifiziert
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Keine Kodierung der PCA und der physikalischen Schmerztherapien.

Chronischer/therapieresistenter Schmerz

Im Rahmen von chronischen Schmerzen kann es zum Verlust der «Warnfunktion» (siehe unter «akuter Schmerz») kommen. Für die Betrachtung und Behandlung des chronischen Schmerzes sind auch psychologische Faktoren und ihre Behandlung relevant.

Chronischer Schmerz hat einen eigenen Krankheitswert. Eine mögliche vorliegende Entkoppelung von Schmerz und nachweisbarer Gewebeschädigung dient u.a. der Differenzierung des chronischen vom akuten Schmerz.

Die den chronischen Schmerz betreffende(n) Diagnose(n) muss/müssen ärztlich dokumentiert sein, damit die folgende Kodierregel angewendet werden kann.

1) Wird eine Patientin/ein Patient zur Schmerzbehandlung aufgenommen und stellt diese den Hauptaufwand des Aufenthaltes dar, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Die dem chronischen Schmerz zugrundeliegende Erkrankung ist entgegen der Kodierregel zur Nebendiagnose (G54) zusätzlich zu kodieren.

Beispiel 7

Eine Patientin tritt stationär für 7 Tage wegen chronischer atmungsabhängiger Schmerzen thorakal rechts (Thorakal-Syndrom) ein. Die Schmerzen werden von den behandelnden Medizinern als chronisch dokumentiert und u.a. einer vorliegenden postmenopausalen Osteoporose und Fehlbelastung, besonders im zervikalen-thorakalen Bereich der Wirbelsäule, zugeschrieben. Es liegen keine osteoporotischen Frakturen oder Impressionen vor.

Die Patientin ist durch die Schmerzen stark im Alltag limitiert und leidet an psychischen Begleiterscheinungen, insbesondere an einer akuten, reaktiven Depression mittlerer Ausprägung.

Sie erhält eine parenterale PCA für 5 Tage, regelmässige Physiotherapie, ein an die Situation angepasstes Medikamentenschema und Schmerzvisiten.

Zusätzlich erfolgt während des Aufenthalts ein psychiatrisches Konsil mit Etablierung einer antidepressiven Medikation.

HD M54.6 Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule
ND M81.08 Postmenopausale Osteoporose ohne pathologische Fraktur, sonstige Lokalisationen
ND F32.1 Mittelgradige depressive Episode
B PCA
B Schmerzvisiten

Beachte:

Ausnahmen zum Absatz «Chronischer/therapieresistenter Schmerz» stellen die folgenden Diagnosen dar:

F45.4- Anhaltende Schmerzstörung
G43.- Migräne
G44.- Sonstige Kopfschmerzsyndrome
G54.6 Phantomschmerz
G90.5- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, Typ I
G90.6- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, Typ II
G90.7- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, sonstiger und nicht näher bezeichneter Typ

und chronische Tumorschmerzen (siehe Kodierregel SD0202).

Sind o.a. Diagnosen dokumentiert, ist nicht die Lokalisation des Schmerzes, sondern die genannte/dokumentierte Diagnose als Haupt-diagnose zu verschlüsseln, wenn die Definition der Kodierregel G52 zutrifft.

Bei Vorliegen eines anderen Haupthospitalisationsgrundes gelangt die Kodierregel zur Nebendiagnose G54 zur Anwendung.

Siehe dazu unter Punkt 3.

Das komplexe regionale Schmerzsyndrom (Complex Regional Pain Syndrome - CRPS) und andere Zustände unter G43.-, G44.- und G54.6 können sowohl akut als auch chronisch auftreten.

Gemäss ärztlicher Dokumentation zur Dauer des Bestehens der Symptome gelangt entweder die Kodierregel zum akuten oder zum chronischen Schmerz zur Anwendung.

In den betroffenen Fällen werden das CRPS, die Migräne etc. direkt erfasst und nicht die typischen Symptome, wie z.B. anhaltender Schmerz in einer Extremität, Überwärmung, livide oder andere Verfärbungen, Kälteempfindlichkeit, Schwellungen, Funktionseinschrän-kungen, Myoklonien und/oder Atrophie (CRPS) oder Übelkeit, Halbseitenkopfschmerz, Farbflimmerskotome und/oder Aura-Sensatio-nen (Migräne) etc.

Bei (chronisch) vorliegenden Grunderkankungen, die akut exazerbieren (können), wird die Kodierung nach Art der Behandlung ausge-richtet.

Handelt es sich bei der Behandlung z.B. um die Linderung der akuten Schmerzen (z.B. bei G44.0 Clusterkopfschmerz oder akut exazer-bierten chronischen Tumorschmerzen) kommt die Kodierregel zum akuten Schmerz zur Anwendung.

Handelt es sich um die Behandlung der chronischen Grunderkrankung (z.B. Entzugs- und/oder Schmerzbehandlung bei medikamentös bedingten chronischen Kopfschmerzen) kommt die Kodierregel zum chronischen Schmerz zur Anwendung.

Beispiel 8

Eintritt zur multimodalen Schmerztherapie einer 76-jährigen Patientin 13 Monate nach operativer Behandlung einer distalen Radiusfraktur links nach Sturz.

Sie leidet an einer Funktionseinschränkung, anhaltenden brennenden Ruheschmerzen mit stark ausgeprägter zusätzlicher Berührungskomponente. Die linke Hand zeigt auch einen Tremor.

Die Anamnese ergab eine vorher gescheiterte Schmerzbehandlung und zunehmenden Schmerzmittelkonsum in Eigenregie mit fehlender Compliance gegenüber ärztlichen Vorgaben.

Nebenbefundlich besteht eine pAVK Stadium 2b nach Fontaine des rechten Beines und eine chronische Linksherzinsuffizienz NYHA-Stadium 2, bei Status nach Herzinfarkt 2 Jahre zuvor.

In der ärztlichen Dokumentation findet sich die Diagnose «chronisches CRPS Typ 1 der linken Hand», die Mindestmerkmale für die Kodierung der multimodalen Schmerzbehandlung (11 Tage) sind gemäss medizinischer Dokumentation erfüllt. Bezüglich bestehender Nebendiagnosen ist ein Aufwand > 0 erbracht.

Während der Behandlung demaskiert sich eine zusätzliche psychische Komponente als rezidivierende Depression mittelgradiger Episode.

HD G90.50 Komplexes regionales Schmerzsyndrom der oberen Extremität, Typ 1
L 2
ND I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz,
Gehstrecke weniger als 200 m
L 1
ND I50.12 Linksherzinsuffizienz, mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
ND I25.22 Alter Myokardinfarkt, 1 Jahr und länger zurückliegend
ND F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode
B 93.A2.44 MMST, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren im Kontext des chronischen Schmerzes werden unter Anwendung anderer in diesem

Buch publizierter Kodierregeln nur erfasst, wenn sie als alleinige Massnahme im stationären Fall durchgeführt werden.

Bei erfüllten Mindestmerkmalen der CHOP-Kodes 93.A2.- Multimodale Schmerztherapie [MMST] oder 93.A1 Multimodale schmerzthera-peutische Kurzzeitbehandlung können diese erfasst werden.

Die Kodes 93.A2.- Multimodale Schmerztherapie [MMST] und 93.A1 Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung können bei Vorliegen anderer Erkrankungen / Zustände / Manifestationen, die den Hauptaufwand des stationären Aufenthaltes darstellen, gemäss Kodierregeln G54 und G55 erfasst werden.

Es ist zu beachten, dass die Erfassung der CHOP-Kodes für die komplexen Schmerztherapien nicht explizit nur den in dieser Kodierre-gel (SD1804) genannten Indikationen vorbehalten ist.

2) In den (seltenen) Fällen von stationärer Aufnahme aufgrund chronischer Schmerzen ohne mögliche Lokalisationszuordnung (z.B. diffuse Schmerzen) und/oder ohne mögliche Zuordnung zu einer Ursache können die Kodes

R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz oder
R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz

kodiert werden, wenn die Definition der Hauptdiagnose (G52) erfüllt ist.

Beispiel 9

Ein Patient wird stationär für 3 Tage zur Untersuchung eines chronischen, diffusen und therapieresistenten Schmerzes ins Spital aufgenom-men. Der Schmerz besteht seit ca. 8 Monaten und beeinträchtigt zunehmend die Lebensqualität.

Die Ursache des Schmerzes (physisch, psychisch) und eine nähere Zuordnung zu einer bestimmten Lokalisation kann während des

Spitalaufenthaltes nicht erfolgen.

Nach Erstellung eines Medikamentenplanes, MRI-Untersuchungen der gesamten Wirbelsäule und einem CT-Thorax-Abdomen erfolgt eine psychiatrische Untersuchung. Alle diagnostischen Massnahmen sind bland.

HD R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
B 88.97.14 MRI-Übersicht und Teilstücke der Wirbelsäule
B 87.41.99 Computertomographie des Thorax, sonstige
B 88.01.10 Computertomographie gesamtes Abdomen
B 94.19 Psychiatrische Diagnostik, sonstige

3) In allen anderen Fällen aufgrund stationärer Aufnahme wegen chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verur-sacht, analog zu den Kodieranweisungen unter «Akuter Schmerz», als Hauptdiagnose angegeben werden.

Bei nicht erfüllten Bedingungen der Kodierregel G52 gelangt die Kodierregel G54 zur Anwendung.

Betreffend Behandlungen mit operativen und nichtoperativen Schmerzbehandlungsverfahren bei Patientinnen bzw. Patienten mit chronischem Schmerz gelten die gleichen Bedingungen wie unter Abschnitt «Akuter Schmerz».

Beispiel 10

Ein Patient wird zur Behandlung chronischer Schmerzen steigender Intensität (vorhanden seit ca. 9 Monaten) bei diffusen Knochenmetastasen in der gesamten Wirbelsäule und den Beckenknochen aufgenommen. Gesamtaufenthaltsdauer 15 Tage.

Primärtumor ist ein lymphogen (Becken, Abdomen) metastasiertes Prostatakarzinom.

Implantation einer epiduralen Schmerzpumpe nach initial subkutaner Verabreichung von morphinhaltigen Analgetika.

Während des Aufenthalts wird am Tag vor Austritt noch eine palliative niedrigkomplexe Chemotherapie im Zyklus verabreicht.

HD C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
L 0
ND C61 Bösartige Neubildung der Prostata
ND C77.2 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intraabdominale Lymphknoten
ND C77.5 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intrapelvine Lymphknoten
B 03.9B.1- Implantation oder Wechsel einer vollständig implantierbaren Infusionspumpe zur intrathekalen und epiduralen Infusion
B 03.90.11 Einsetzen oder Ersetzen eines Katheters zur intrathekalen und epiduralen Infusion, Permanenter Katheter zur
Dauerinfusion
B 99.25.51 Nicht komplexe Chemotherapie
Beispiel 11

Ein Patient tritt mit akutem transmuralem Hinterwandinfarkt zur notfallmässigen Bypassoperation ein. In der postoperativen Phase, nach komplikationsloser kardialer Operation, aggraviert ein chronisch bestehender beidseitiger Extremitäten(ruhe)schmerz auf Basis einer diabeti-schen Polyneuropathie (Typ 2, nicht entgleist) und limitiert den Patienten stark (Schlaflosigkeit, erschwerte postoperative Physiotherapie etc.).

Neben neurologischen Untersuchungen bedside, Anpassung der auf die Grunderkrankung ausgerichteten Medikation erhält er ein Medikamentenschmerzschema, physikalische Schmerzbehandlungsverfahren etc.

Der gesamten medizinischen Dokumentation ist zu entnehmen, dass die Bedingungen/Mindestmerkmale für die Erfassung einer 93.A1 multimodalen schmerztherapeutischen Kurzzeitbehandlung für 3 Tage erfüllt sind.

HD I21.1 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Hinterwand
ND E11.40† Diabetes mellitus, Typ2, Mit neurologischen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
B Bypassoperation gemäss geltenden Kodierrichtlinien
B 93.A1 Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung

SD1805e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung

Bei Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden wird die Krankheit als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Der Kode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

wird nicht abgebildet.

(Gleiche Regel unter SD0605: Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators)

SD1806e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung

Bei Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/(Test) Elektroden ist als Hauptdiagnosekode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Die Grundkrankheit wird nur als Nebendiagnose kodiert, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

(Gleiche Regel unter SD0606: Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators)

SD1807l Schock

Beim Schock handelt es sich um ein potentiell lebensbedrohliches Zustandsbild, dem unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen und das in Diagnostik und Therapie mitunter weit über das Ausmass eines Symptoms einer anderen Erkrankung hinausgeht. Aus diesem Grund sind die unter der Koderubrik R57.- Schock, anderenorts nicht klassifiziert beschriebenen Zustände als eigenständige Diagnosen zu betrachten.

Für die Wahl als Haupt- oder Nebendiagnose ist die Kodierregel G52 zu berücksichtigen.

Bei einem septischen Schock, gilt die Regel SD0102 Sepsis.

Beispiel 1

Eine Patientin wird aufgrund einer gastrointestinalen Blutung hospitalisiert. Als Ursache findet sich eine Blutung aus einem akut aufgetretenen Ulcus in der Bulbushinterwand des Duodenums. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer akuten Blutungsanämie und einem hämorrhagischen Schock, weshalb die Patientin IPS-pflichtig wird und Vasoaktiva erhält. Die behandelnden Ärzte dokumentieren, dass der grösste Aufwand an medizinischen Mitteln durch den hämorrhagischen Schock bedingt war.

HD R57.1 Hypovolämischer Schock
ND K26.0 Ulcus duodeni, akut, mit Blutung
ND D62 Akute Blutungsanämie

SD1900 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen

Sofern es in den Kodierrichtlinien nicht anders geregelt ist, folgen die Kodes der äusseren Ursachen (V01 - Y84) zwingend den Kodes S und T.

SD1901a Oberflächliche Verletzungen

Abschürfungen und Prellungen werden nicht kodiert, wenn sie mit schwereren Verletzungen derselben Lokalisation im Zusammenhang stehen, es sei denn, sie erhöhen den Aufwand für die Behandlung der schwereren Verletzung, z.B. durch zeitliche Verzögerung.

Beispiel 1

Ein Patient kommt nach einem Sturz zur Behandlung einer suprakondylären Humerusfraktur links und Prellung des Ellbogens sowie einer Fraktur des Skapulakorpus links.

HD S42.41 Fraktur des distalen Endes des Humerus, suprakondylär
L 2
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S42.11 Fraktur der Skapula, Korpus
L 2

In diesem Fall ist die Prellung des Ellbogens nicht zu kodieren.

SD1902n Fraktur und Luxation

Zur Kodierung von Wirbelfrakturen/Luxationen siehe SD1905.

Fraktur und Luxation mit Weichteilschaden

Zum Kodieren einer Fraktur/Luxation mit Weichteilschaden werden zwei Kodes benötigt: zuerst wird der Kode der Fraktur, bzw. der Luxation angegeben, danach der entsprechende Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens. Die Zusatzkodes für Weichteilschaden sind:

Sx1.84! – Sx1.86! Weichteilschaden Grad I bis III bei geschlossener Fraktur/Luxation
(x je nach Körperregion)
Sx1.87! – Sx1.89! Weichteilschaden Grad I bis III bei offener Fraktur/Luxation
(x je nach Körperregion)

In der ICD-10-GM findet sich bei den Kodes jeweils ein begleitender Text, der den Schweregrad umschreibt.

Bei Verlegungen zur Weiterbehandlung oder Wiederaufnahmen wird der Weichteilschaden nur noch abgebildet, wenn er die Definition der Nebendiagnose (G54) erfüllt.

Ausnahme: Nur geschlossene Frakturen mit einfacher Bruchform oder Luxationen mit Weichteilschaden Grad 0 oder n.n.b. erhalten diesen zusätzlichen Kode nicht.

Beispiel 1

Patient mit einer offenen Oberschenkelschaftfraktur rechts II. Grades nach Sturz.

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L 1
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S71.88! Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation der Hüfte und des Oberschenkels
L 1

Luxationsfraktur

In diesen Fällen ist sowohl für die Fraktur als auch für die Luxation ein Kode zuzuweisen; der erste Kode für die Fraktur.

Zu beachten ist, dass die ICD-10-GM in bestimmten Fällen Kombinationskodes vorsieht, z.B.:

S52.31 Fraktur des distalen Radiusschaftes mit Luxation des Ulnakopfes

Fraktur und Luxation an gleicher oder unterschiedlicher Lokalisation

Bei Vorliegen einer kombinierten Verletzung an gleicher Lokalisation ist die Angabe eines Zusatzkodes für den Schweregrad des Weichteilschadens (Grad I-III) ausreichend.

Beispiel 2

Eine Patientin wird nach einem Sturz zur Behandlung einer offenen Humeruskopffraktur rechts I. Grades mit offener Schulterluxation rechts nach vorne mit Weichteilschaden I. Grades aufgenommen.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus, Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S43.01 Luxation des Humerus nach vorne
L 1
ND S41.87! Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Oberarmes
L 1

Liegen bei einem Patienten mehrere Frakturen/Luxationen unterschiedlicher Lokalisation vor, so muss für jede Lokalisation der Weichteilschaden Grad I – III erfasst werden.

Knochenkontusion

Eine Knochenkontusion mit radiologisch nachgewiesener Fraktur der Spongiosa bei intakter Kortikalis wird wie eine Fraktur kodiert.

SD1903c Offene Wunden/Verletzungen

Für jede Körperregion steht eine Kategorie für offene Wunden zur Verfügung.

Dort finden sich neben den «!»-Kodes für Weichteilschäden bei Fraktur auch «!»-Kodes für Verletzungen, bei denen durch die Haut in Körperhöhlen eingedrungen wurde (intrakranielle, intrathorakale oder intraabdominale Wunden).

Die offene Wunde ist in diesen Fällen zusätzlich zur Verletzung (z.B. der Fraktur) zu kodieren.

Offene Verletzungen mit Gefäss-, Nerven- und Sehnenbeteiligung

Liegt eine Verletzung mit Gefässschaden vor, hängt die Reihenfolge der Kodes davon ab, ob der Verlust der betroffenen Gliedmasse droht. Ist dies der Fall, so ist bei einer Verletzung mit Schädigung von Arterie und Nerv:

  • zuerst die arterielle Verletzung,
  • dann die Verletzung des Nervs,
  • danach ggf. die Verletzung der Sehnen, die Fraktur, die offene Wunde anzugeben.

In Fällen, bei denen trotz einer Nerven- und Arterienschädigung der Verlust von Gliedmassen unwahrscheinlich ist, ist die Reihenfolge der Kodierung je nach der Schwere der jeweiligen Schäden festzulegen.

Offene intrakranielle / intrathorakale / intraabdominelle Verletzung

Wenn eine offene intrakranielle/intrathorakale/intraabdominelle Verletzung vorliegt, ist zuerst der Kode für die intrakranielle /

intrathorakale / intraabdominelle Verletzung anzugeben, gefolgt vom Kode für die offene Wunde.

Beispiel 1

Patient mit Messerstichverletzung am Thorax mit Hämatothorax.

HD S27.1 Traumatischer Hämatothorax
ND Y09.9! Tätlicher Angriff
ND S21.83! Offene Wunde (jeder Teil des Thorax) mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung

Offene Fraktur mit intrakranieller / intrathorakaler / intraabdomineller Verletzung

Wenn eine offene Schädelfraktur verbunden mit einer intrakraniellen Verletzung oder offene Fraktur des Rumpfes mit einer

intrathorakalen/intraabdominellen Verletzung vorliegt, ist

  • ein Kode für die intrakranielle/intrakavitäre Verletzung anzugeben,
  • einer der folgenden Kodes
S01.83! Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes) mit Verbindung zu einer intrakraniellen Verletzung
S21.83! Offene Wunde (jeder Teil des Thorax) mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung

oder

S31.83! Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung
  • die Kodes für die Fraktur

und

  • ein Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens der offenen Fraktur aus
S01.87! – S01.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Kopfes
S21.87! – S21.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Thorax

oder

S31.87! – S31.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation der Lendenwirbelsäule und des Beckens

Komplikationen einer offenen Wunde

Die Kodierung von Komplikationen offener Wunden ist davon abhängig, ob die Komplikation wie z.B. eine Infektion, mit einem spezifischen Kode näher bezeichnet werden kann. Ist die Kodierung mit einem spezifischen Kode der ICD-10-GM möglich, so ist zuerst der spezifische Kode für die Komplikation (z.B. Infektion wie Erysipel, Phlegmone etc.) gefolgt von dem Kode für die offene Wunde anzugeben.

Beachte: Bei einer Sepsis als Komplikation einer offenen Wunde ist auch Regel SD0102 zu beachten.

Beispiel 2

Eine Patientin wird mit einer Phlegmone an der linken Hand nach einem Katzenbiss aufgenommen. Das Alter des Bisses ist nicht bekannt. Bei der Aufnahme finden sich am Daumenballen zwei punktförmige Wunden, die Umgebung ist gerötet, die Hand und der Unterarm sind stark geschwollen. Im Abstrich findet sich ein Staphylococcus aureus. Es wird eine intravenöse antibiotische Therapie eingeleitet.

HD L03.10 Phlegmone an der oberen Extremität
L 2
ND B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND S61.0 Offene Wunde eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels
L 2
ND W64.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte

Ist eine spezifische Verschlüsselung der Komplikation einer offenen Wunde nicht möglich, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben, gefolgt von einem Kode aus

T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal, beim ersten stationären Aufenthalt, kodiert.

SD1905c Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie)

Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch

Unter der akuten Phase einer Rückenmarksverletzung versteht man den Behandlungszeitraum unmittelbar nach dem Trauma. Sie kann mehrere Spitalaufenthalte umfassen.

Wenn ein Patient mit einer Verletzung des Rückenmarks aufgenommen wird (z.B. mit Kompression des Rückenmarks, Kontusion, Riss, Querschnitt oder Quetschung), sind folgende Kodes zu erfassen:

  • Die Art der Läsion des Rückenmarks ist als erster Kode anzugeben (komplette oder inkomplette Querschnittverletzung)
  • Die funktionale Höhe (Ebene) der Rückenmarksläsion ist mit

S14.7-!, S24.7-!, S34.7-! Funktionale Höhe der zervikalen / thorakalen / lumbosakralen Rückenmarksverletzung

zu verschlüsseln.

Für die Höhenangabe der funktionalen Höhe sind die Hinweise bei S14.7-!, S24.7-! und S34.7-! in der ICD-10-GM zu beachten.

Patienten mit Rückenmarksverletzungen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Wirbelfraktur oder Wirbelluxation erlitten; demnach sind auch folgende Angaben zu kodieren:

  • Die Bruchstelle, wenn eine Fraktur der Wirbel vorliegt
  • Der Ort der Luxation, wenn eine Luxation vorliegt
  • Der Schweregrad des Weichteilschadens der Fraktur/Luxation

Beispiel 1

Eine Patientin wird nach einem Sturz mit einer Kompressionsfraktur an T12 aufgenommen. Es liegt eine Kompressionsverletzung des Rückenmarks auf derselben Höhe mit inkompletter Paraplegie auf der funktionalen Höhe L2 vor.

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S34.72! Funktionale Höhe einer Verletzung des lumbosakralen Rückenmarkes, L2
ND S22.06 Fraktur eines Brustwirbels, T11 und T12

Die akute Phase – Verlegung des Patienten

Wenn ein Patient infolge eines Traumas eine Verletzung des Rückenmarks erlitten hat und unmittelbar von einem Akutspital in ein anderes Akutspital verlegt wurde, ist in beiden Häusern der Kode für die Art der Verletzung als Hauptdiagnose anzugeben und der entsprechende Kode für die funktionale Höhe der Rückenmarksverletzung als Nebendiagnose.

Beispiel 2

Ein Patient wird nach einem Sturz mit einer schweren Rückenmarksverletzung in Spital A aufgenommen. Eine CT bestätigt eine Luxation des T7/T8 Wirbels mit Verletzung des Rückenmarks auf derselben Höhe. Neurologisch zeigt sich ein inkompletter Querschnitt unterhalb T8. Nach Stabilisierung im Spital A wird der Patient ins Spital B verlegt, in dem eine Spondylodese durchgeführt wird.

Spital A:

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S24.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T8/T9
ND S23.14 Luxation eines Brustwirbels, Höhe T7/T8 und T8/T9

Spital B:

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND S24.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T8/T9
ND S23.14 Luxation eines Brustwirbels, Höhe T7/T8 und T8/T9

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal beim ersten stationären Aufenthalt (im ersten Spital) kodiert.

Rückenmarksverletzung – chronische Phase

Von der chronischen Phase einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer akuten Rückenmarksverletzung), die die Lähmungen verursachte, abgeschlossen ist.

Kommt ein Patient in dieser chronischen Phase zur Behandlung der Paraplegie/Tetraplegie, ist ein Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

als Hauptdiagnose anzugeben.

Wird ein Patient dagegen zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegsinfektion, Fraktur des Femurs usw. aufgenommen, ist die zu behandelnde Erkrankung gefolgt von einem Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

anzugeben sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks

anzugeben.

Die Kodes für die Verletzung des Rückenmarks sind nicht anzugeben, da diese nur in der akuten Phase zu verwenden sind.

Beispiel 3

Eine Patientin wird zur Behandlung einer Infektion des Harntraktes aufgenommen. Zusätzlich bestehen eine inkomplette schlaffe Paraplegie auf Höhe von L2, ein inkomplettes Cauda-(equina-)Syndrom und eine neurogene Blasenentleerungsstörung.

HD N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
ND G82.03 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, chronische inkomplette Querschnittslähmung
ND G82.66! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks, L2 – S1
ND G83.41 Inkomplettes Cauda-(equina-)Syndrom
ND G95.81 Harnblasenlähmung bei Schädigung des unteren motorischen Neurons

Anmerkung: Soll das Vorliegen einer neurogenen Blasenfunktionsstörung angegeben werden, ist wie im Beispiel eine zusätzliche Schlüsselnummer aus G95.8– zu verwenden.

Kodierung von Wirbelfrakturen und Wirbelluxationen

Siehe auch SD1902 «Fraktur und Luxation».

Bei Mehrfachfrakturen oder -luxationen wird jede Höhe einzeln angegeben.

Beispiel 4

Ein Patient wird nach einem Autounfall mit einer komplizierten offenen Fraktur II. Grades des zweiten, dritten und vierten Brustwirbels mit Verschiebung auf Höhe T2/T3 und T3/T4 und kompletter Durchtrennung des Rückenmarks in Höhe T3 aufgenommen. Die neurologische Untersuchung bestätigt einen kompletten Querschnitt unterhalb T3.

HD S24.11 Komplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND V99! Transportmittelunfall
ND S24.72! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T2/T3
ND S22.01 Fraktur eines Brustwirbels, Höhe: T1 und T2
ND S22.02 Fraktur eines Brustwirbels, Höhe: T3 und T4
ND S23.11 Luxation eines Brustwirbels, Höhe: T1/T2 und T2/T3
ND S23.12 Luxation eines Brustwirbels, Höhe: T3/T4 und T4/T5
ND S21.88! Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Thorax

SD1906n Mehrfachverletzungen

Diagnosen

Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

Kombinationskategorien für Mehrfachverletzungen T00 – T07 Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen und Kodes aus S00 – S99, die mit einer «.7» an vierter Stelle multiple Verletzungen kodieren, sind nicht zu verwenden.

Hinweis: Das alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM schlägt für eine «Mehrfachverletzung» oder ein «Polytrauma» den Kode T07 Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen vor. Dieser Kode ist unspezifisch und deshalb nach Möglichkeit nicht zu verwenden.

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen

Die Wahl der Hauptdiagnose erfolgt nach Regel G52.

Beispiel 1

Eine Patientin wird nach einem Autounfall mit fokaler Hirnkontusion, traumatischer Amputation des rechten Ohres, 20-minütiger Bewusstlosigkeit, Prellung von Kehlkopf und rechter Schulter sowie mit Schnittwunden in rechter Wange und rechtem Oberschenkel aufgenommen.

HD S06.31 Umschriebene Hirnkontusion
ND V99! Transportmittelunfall
ND S06.70! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten
ND S08.1 Traumatische Amputation des Ohres
L 1
ND S01.41 Offene Wunde der Wange
L 1
ND S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L 1
ND S10.0 Prellung des Rachens
ND S40.0 Prellung der Schulter und des Oberarms
L 1

In diesem Fall werden S09.7 Multiple Verletzungen des Kopfes und T01.8 Offene Wunden an sonstigen Kombinationen von Körperregionen nicht angegeben, da individuelle Kodes anzugeben sind, wann immer dies möglich ist.

SD1907j Verbrennungen und Verätzungen

Reihenfolge der Kodes

Das Gebiet mit der schwersten Verbrennung/Verätzung ist zuerst anzugeben. Eine Verbrennung/Verätzung dritten Grades ist demnach vor einer Verbrennung/Verätzung zweiten Grades anzugeben, auch wenn letztere einen grösseren Teil der Körperoberfläche betrifft.

Verbrennungen/Verätzungen desselben Gebietes, aber unterschiedlichen Grades, sind als Verbrennungen/Verätzungen des höchsten vorkommenden Grades anzugeben.

Beispiel 1

Verbrennung 2. und 3. Grades des rechten Knöchels (< 10%) durch heisses Wasser.

HD T25.3 Verbrennung 3. Grades der Knöchelregion und des Fusses
L 1
ND X19.9! Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heisse Substanzen
ND T31.00! Verbrennungen von weniger als 10% der Körperoberfläche

Verbrennungen/Verätzungen, die eine Hauttransplantation erfordern, sind immer vor denjenigen anzugeben, die keine erfordern.

Liegen mehrere Verbrennungen/Verätzungen desselben Grades vor, dann wird das Gebiet mit der grössten betroffenen Körperoberfläche zuerst angegeben. Alle weiteren sind − wenn immer möglich − mit ihrer jeweiligen Lokalisation zu kodieren.

Beispiel 2

Verbrennung Grad 2a der Bauchwand (15%) und des Perineums (10%) durch heisses Wasser.

HD T21.23 Verbrennung Grad 2a des Rumpfes, Bauchdecke
ND X19.9! Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heisse Substanzen
ND T21.25 Verbrennung Grad 2a des Rumpfes, (äusseres) Genitale
ND T31.20 Verbrennungen von 20% bis 29% der Körperoberfläche

Bei Verbrennungen/Verätzungen dritten Grades sind immer die differenzierten Kodes zu verwenden.

Körperoberfläche (KOF)

Jeder Verbrennungs-/Verätzungsfall ist zusätzlich mit einem Kode aus

T31.-! Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmass der betroffenen Körperoberfläche

bzw.

T32.-! Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmass der betroffenen Körperoberfläche

zu versehen, um den Prozentsatz der betroffenen Körperoberfläche anzuzeigen.

Die vierte Stelle beschreibt die Summe aller einzelnen Verbrennungen/Verätzungen, angegeben in Prozent der Körperoberfläche. Ein Kode aus T31.-! und T32.-! ist nur einmal nach dem letzten Kode für die betroffenen Gebiete anzugeben.

Beachte: Eine Narbenrevision in Folge von Verbrennungen/Verätzungen wird gemäss Kodierregeln SD1201 «Plastische Chirurgie» und D06 «Folgezustände» Beispiel 2 kodiert.

Die Hauptdiagnose Verbrennung/Verätzung (T20 - T32) ist nur dann anzugeben, wenn es um die akute Behandlungsphase einer Verbrennung/Verätzung geht.

SD1908n Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

Die Diagnose «Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen» wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemässer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.

Vergiftungen sind in den Kategorien

T36 – T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51 – T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

klassifiziert.

Bei Vergiftungen mit Manifestation(en) (z.B. Koma, Arrhythmie) ist der Kode für die Manifestation als Hauptdiagnose anzugeben. Die Kodes für die Vergiftung durch die beteiligten (Wirk-)Stoffe (Medikamente, Drogen, Alkohol) sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Beispiel 1

Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.

HD R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet
ND X49.9! Akzidentelle Vergiftung
ND T40.2 Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide
Beispiel 2

Ein Patient wird mit Hämatemesis aufgrund der Einnahme von Cumarin (verordnet) versehentlich in Verbindung mit Acetylsalicylsäure (nicht verordnet) aufgenommen.

HD K92.0 Hämatemesis
ND X49.9! Akzidentelle Vergiftung
ND T39.0 Vergiftung durch Salizylate
ND T45.5 Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert, Antikoagulanzien

Bei Vergiftungen ohne Manifestation ist als Hauptdiagnose ein Kode aus den Kategorien

T36 – T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51– T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

anzugeben.

Beispiel 3

Eine Patientin stellt sich in der Notaufnahme vor und gibt an, kurz zuvor in einer unüberlegten Kurzschlussreaktion 20 Tabletten Paracetamol eingenommen zu haben. Nach einer Magenspülung zeigen sich im weiteren Verlauf keine Manifestationen.

HD T39.1 Vergiftung durch nicht-opioidhaltige Analgetika, Antipyretika und Antirheumatika, 4-Aminophenol-Derivate
ND X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung

Insulinüberdosierung beim Diabetiker

Die Ausnahme dieser Regel ist die Insulinüberdosierung bei einem Diabetiker, bei der ein Kode aus

E10 – E14 vierte Stelle «.6» Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen

vor dem Kode für die Vergiftung

T38.3 Vergiftung durch Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel [Antidiabetika]

anzugeben ist.

Soll der Schweregrad einer Hypoglykämie oder das Vorliegen einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.70!-U69.74!) zu benutzen.

SD1909n Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäss Verordnung)

Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäss Verordnung werden wie folgt kodiert:

  • Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen, wenn dies nicht im Diagnosenkode beinhaltet ist.

Beispiel 1

Eine Patientin wird mit einer akuten, hämorrhagischen Gastritis aufgrund von ordnungsgemäss eingenommener Acetylsalicylsäure aufgenommen. Eine andere Ursache der Gastritis wird nicht gefunden.

HD K29.0 Akute hämorrhagische Gastritis
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
Beispiel 2

Ein HIV-positiver Patient kommt zur Behandlung einer hämolytischen Anämie, die durch die antiretrovirale Therapie induziert ist.

HD D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie
ND Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]

  • Unter Antikoagulation stehende Patientinnen und Patienten mit Blutung bei ordnungsgemäss eingenommenen Antikoagulanzien werden mit den Kodes:

D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten),

D68.34 Hämorrhagische Diathese durch Heparine,

D68.35 Hämorrhagische Diathese durch sonstige Antikoagulanzien

+ die Blutung abgebildet, ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen, wenn dies nicht im Diagnosekode

beinhaltet ist.

Die Reihenfolge der Kodes richtet sich nach Kodierregel G52.

Beispiel 3

Eine Patientin mit unstillbarem Nasenbluten unter Antikoagulation bei ordnungsgemäss eingenommenem Cumarinpräparat erhält eine Nasentamponade, die Antikoagulation wird vorübergehend pausiert, ein Vitamin-K-Präparat wird verabreicht.

HD R04.0 Epistaxis
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Beispiel 4

Ein Patient unter indikationsgerecht eingestellter Antikoagulation bei ordnungsgemäss eingenommenem Cumarinpräparat wird mit Schlaganfallsymptomatik stationär aufgenommen. Ein Trauma ist nicht bekannt. Im Schädel-CT zeigt sich ein grosses, komprimierendes Subduralhämatom.

Die Antikoagulation wird pausiert, ein Vitamin-K-Präparat verabreicht.

Die zerebrale Symptomatik verschlechtert sich trotz beschriebener Massnahmen.

Es erfolgt die intravenöse Gabe von Gerinnungsfaktoren, Ausräumung des Hämatoms durch Bohrlochtrepanation und Anlage einer subduralen Drainage.

HD I62.00 Nichttraumatische subdurale Blutung, akut
L
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Beispiel 5

Ein Patient mit Status nach künstlichem Aortenklappenersatz und mit Vorhofflimmern, unter indikationsgerecht eingestellter Antikoagulation, wird nach Kontrolluntersuchung beim Hausarzt wegen starker Überschreitung der therapeutischen INR-Zielwerte bei hoher Blutungsgefahr stationär eingewiesen. Aufnahme zur Stabilisierung der Gerinnungssituation, u.a. erfolgt die sofortige Verabreichung von Gerinnungsfaktoren.

HD D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
ND I48.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, n.n.bez.
ND Z95.2 Vorhandensein einer künstlichen Herzklappe
Beispiel 6

Eine Patientin mit Vorhofflimmern unter indikationsgerechter und ordnungsgemäss eingestellter Antikoagulation wird zur geplanten endovaskulären Gefässintervention bei pAVK Fontaine-Stadium 2b aufgenommen.

Die Antikoagulation wurde präoperativ umgestellt.

Am Eintrittstag erhält sie ein Vitamin-K-Präparat zur Prophylaxe. Der INR im präoperativen Labor liegt bei 2.4.

HD I70.22 Atherosklerose vom Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m
ND I48.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, n.n.bez.
ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
Beispiel 7

Ein Patient steht dauerhaft unter einer prophylaktischen Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmern bei arterieller Hypertension und Aortenklappeninsuffizienz.

Er tritt nach Hämatemesis über den Notfall ein.

Es folgt eine Endoskopie mit der Diagnose eines kleinen Ulcus ventriculi mit Blutungsstigmata (bedingt durch Einnahme oben angegebener Medikamente), das geklippt wird.

Der orale Thrombozytenaggregationshemmer wird pausiert und durch ein Heparin-Präparat für die Dauer des stationären Aufenthaltes ersetzt.

HD K25.4 Ulcus ventriculi, chronisch oder nicht näher bezeichnet, mit Blutung
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D69.80 Hämorrhagische Diathese durch Thrombozytenaggregationshemmer
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung

Beachte: Unter der Kodierregel SD1909 wird ausschliesslich die Gerinnungsstörung «Hämorrhagische Diathese (mit oder ohne Blutung) durch indikationsgerecht angewendete Medikamente» geregelt.

Hinweise:

  • Hämorrhagische Diathesen sind allgemein definiert als angeborene (hereditäre) oder erworbene Gerinnungsstörungen mit erhöhter Blutungsneigung. Hämorrhagische Diathese bedeutet eine (pathologisch) erhöhte Blutungsneigung und/oder Blutung.
  • Die mit einer hämorrhagischen Diathese verbundenen Blutungen können sich als zu lang, zu stark und/oder aus inadäquatem Anlass (z.B. Bagatelltrauma) entstanden zeigen.
  • Die einmalige Gabe eines Vitamin-K-Antagonisten oder eines Vitamin-K-Präparates erlaubt nicht die Kodierung des Kodes D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren.
  • Die prophylaktische Gabe eines Vitamin-K-Präparates erlaubt nicht die Kodierung der Kodes D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) oder D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien, auch wenn die Intensität der oralen Antikoagulation die gemessenen Grenzwerte (z.B. INR) der jeweiligen erkrankungsbezogenen Thromboembolieprophylaxe übersteigt.
  • Die übliche postpartale prophylaktische Gabe eines Vitamin-K-Präparates bei einem termingeborenen Neugeborenen erlaubt nicht die Kodierung des Kodes P53 Hämorrhagische Krankheit bei Fetus und Neugeborenen.
  • Antikoagulierter Patient ohne Blutung: Bei Aufwand > 0 (z.B. prophylaktische Verabreichung von Vitamin K und/oder Heparin) ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
  • Antikoagulierter Patient (mit oder ohne Blutung) mit der Notwendigkeit der Verabreichung von Gerinnungsfaktoren und/oder anderen Blutersatzprodukten (z.B. Thrombozytenkonzentrate, Fresh Frozen Plasma etc.) und/oder notwendiger stationärer Stabilisierung der Gerinnungssituation: D68.- Sonstige Koagulopathien, D69.- Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen (HD oder ND gemäss Kodierregel G52)

Hinweis: Alle aufgeführten Beispiele dienen der Orientierung und sind nicht als vollständig zu betrachten.

SD1910b Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen (bei Einnahme entgegen einer Verordnung)

Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol

Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in Verbindung mit Alkohol eingenommen wurde, ist als

Vergiftung durch beide (Wirk-) Stoffe zu kodieren.

Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden

Eine Nebenwirkung, die wegen der Verbindung eines verordneten und eines nicht verordneten Medikamentes auftritt, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.

Beachte auch SD1908.

SD2000 Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität

Dieses Kapitel erlaubt die Klassifizierung von Umweltereignissen und Umständen als Ursache von Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen. Sie sind aus epidemiologischen Gründen zu erfassen.

Sofern es in den Kodierrichtlinien nicht anders geregelt ist, folgen die Kodes der äusseren Ursachen (V – Y) zwingend den Kodes der Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen.

Ein äusserer Ursachen-Kode pro Ereignis genügt, dies wird nur im ersten stationären Aufenthalt abgebildet.

Falls der Kode für Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen in der Hauptdiagnose steht, ist der Kode der äusseren Ursache (V – Y) im unmittelbar folgenden Diagnosefeld anzugeben. Wenn die Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen in den Nebendiagnosen aufgeführt sind, folgt der Kode der äusseren Ursache (V – Y) diesem Kode direkt. Wenn der Kode der äusseren Ursache mehreren Nebendiagnosen-Kodes zugeordnet werden kann, ist er nur einmal am Ende dieser Nebendiagnosen-Kodes anzugeben.

Beispiel 1

Offene Wunde des Oberschenkels durch Fahrradunfall.

HD S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L
ND V99! Transportmittelunfall
Beispiel 2

Patient mit fokaler Hirnkontusion, 20-minütiger Bewusstlosigkeit und Schnittwunden am Oberschenkel.

HD S06.31 Umschriebene Hirnkontusion
ND X59.9! Sonstiger oder nicht näher bezeichneter Unfall
ND S06.70! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten
ND S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L
Beispiel 3

Tiefe postoperative Beinvenenthrombose nach Behandlung einer Tibiafraktur.

HD I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefässe der unteren Extremitäten
L
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Ausnahme: Wenn im Diagnosekode die äussere Ursache präzise inbegriffen ist:

Beispiel 4

Arzneimittelinduzierte Anämie.

HD D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie

Hier wird Y57.9! nicht abgebildet, da im Kode inbegriffen (entgegen der Bemerkung in der ICD-10-GM, die noch aus der WHO-Version stammt).

SD2100 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen

Für die Benützung dieser Z-Kodes ist Folgendes zu beachten:

  • Die Kodierrichtlinien, die die Abbildung eines Z-Kodes beinhalten.
  • Das «Definitionshandbuch SwissDRG, Band 5, Anhang D, Plausibilitäten, D5: Z-Kodes als unzulässige Hauptdiagnose» das «Definitionshandbuch TARPSY, unzulässige Hauptdiagnosen» oder das «Definitionshandbuch ST Reha, unzulässige Hauptdiagnosen».
  • Die Hinweise am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM.

Beachte: Kommt der Patient zur Kontrolle einer bestehenden und bekannten Krankheit, ist diese Krankheit als Hauptdiagnose abzubilden. Erfüllt der Z-Kode in dieser Situation die Nebendiagnosendefinition (G54), ist er zusätzlich zu erfassen.

SD2200n Schlüsselnummern für besondere Zwecke

Unter der Kategorie U51.- Kognitive Funktionseinschränkung sind unter den Kodes U51.0- bis U51.2- folgende Bewertungs-,

Assessment- und Testverfahren aufgeführt:

  • Barthel-Index
  • Kognitiver FIM (Functional Independence Measure™)
  • MMSE (Mini Mental Status Examination).

Für die Erfassung der Ausprägung einer kognitiven Funktionseinschränkung kommt zunehmend das Montreal Cognitive Assessment

(MoCA©) als Screening-Instrument zum Einsatz.

Die Kodes aus der Kategorie U51.- Kognitive Funktionseinschränkung können auch für ein vorliegendes MoCA© genutzt werden.

Für die einheitliche Überleitung MoCA© zu MMSE ist die Umrechnungstabelle 11 https://www.mocatest.ch/de/standardwerte/normwerttabellen-herunterladen des Spitals «FELIX PLATTER Spital, Universitäre Altersmedizin Basel, Memory Clinic» oder untenstehende Tabelle zu verwenden.

MoCA© WertMMSE-RangeGrad der FunktionseinschränkungICD-Kode
18-3024-30 Punktekeine oder leichteU51.02
12-1717-23 PunktemittlereU51.12
0-110-16 PunkteschwereU51.22

Unter den Kategorien U50.- Motorische Funktionseinschränkung und U51.- Kognitive Funktionseinschränkung sind folgende Bewertungs-, Assessment- und Testverfahren aufgeführt:

  • Barthel-Index
  • Kognitiver FIM (Functional Independence Measure™)
  • MMSE (Mini Mental Status Examination).

Für die Erfassung der Ausprägung einer motorischen,- sowie einer kognitiven Funktionseinschränkung kommt zunehmend das

epaSYSTEM 22 https://www.epa-cc.de mit unter anderem seinem Basisassessment epaAC (AcuteCare) zum Einsatz.

Die Summenscores epaSPI und epaKOGNI haben sich als äquivalent zu den Summenscores des Barthel-Index resp. des erweiterten Barthel-Index erwiesen.

Der Summenscore epaSPI des epaAC kann den Stufen der U50.- des Barthel- Index äquivalent zugeordnet werden. Der Summenscore epaKOGNI kann den Stufen der U51.- des erweiterten Barthel äquivalent zugeordnet werden.

Wenn der Barthel-Index ausserhalb der geriatrischen Akutrehabilitation, der fachübergreifenden Frührehabilitation, der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation, der palliativmedizinischen Komplexbehandlung, der Rehabilitation oder der Psychiatrie, abgebildet wird, muss die Erfassung des Barthel-Index innerhalb von 3 bis spätestens 5 Tagen wiederholt werden. Es ist der höchste Punktwert zu verschlüsseln 33 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kodiersysteme/hamburger-manual.pdf .

Bei Aufenthalten unter 3 Tagen werden die Kodes U50.-/U51.- ausserhalb der geriatrischen Akutrehabilitation, der fachübergreifenden Frührehabilitation, der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation, der palliativmedizinischen Komplexbehandlung, der Rehabilitation oder der Psychiatrie, nicht kodiert.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Äquivalenz von Barthel-Index resp. erweiterten Barthel-Index zu epaSPI und epaKOGNI.

Äquivalenz von U50.n /U51.n (ICD-10-GM-2024) zu epaSPI/ epaKOGNI

BIepaSPIeBIepaKOGNI
Von bisVon bisVon bisVon bis
U50.0010039-40
U50.1080-9533-38
U50.2060-7531-32
U50.3040-5529-30
U50.4020-3521-28
U50.500-1510-20
U51.0070-9021-24
U51.1020-6510-20
U51.200-156-9

Spezielle Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen SP0100 – SP0400

In Anlehnung an das Kapitel «Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen (SD) SD0100-SD2200» wird das folgende Kapitel speziell für Prozeduren und Behandlungen eröffnet.

Die Aufgliederung richtet sich vorerst nicht nach der CHOP-Struktur. In den zukünftigen Versionen des Kodierungshandbuches wird sich dieses neue Kapitel weiterentwickeln.

Die zwei ersten Unterkapitel werden den Komplexbehandlungen und der Früh- sowie Akutrehabilitation und paraplegiologischen Rehabilitation gewidmet und es werden dort erste kurze Kodierrichtlinien und Fallbeispiele aufgenommen.

SP0100 Komplexbehandlungen

SP0101k Berufsbezeichnungen in der CHOP

Die in der CHOP genannten Gesundheitsberufe orientieren sich an dem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG) 11 SR 811.21 - Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG) (admin.ch) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) 22 SR 832.102 - Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) (admin.ch) .

Folgende Bezeichnungen der Gesundheitsberufe wurden in Anlehnung an oben angegebene Gesetzestexte in der CHOP harmonisiert:

  • Ärztin/Arzt
  • Ergotherapeutin/-therapeut
  • Ernährungsberaterin/-berater
  • Logopädin/Logopäde
  • Osteopathin/Osteopath
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Physiotherapeutin/-therapeut

Für die relevanten Bildungsabschlüsse wird auf die oben genannten Gesetze gewiesen.

SP0200 Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation, Akutrehabilitation

SP0201n Frührehabilitation

Die Frührehabilitation bezeichnet die besonders intensive Phase der Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Schädigungen nach der Akutversorgung oder bei Patientinnen und Patienten mit akuter Exazerbation bei vorbestehenden chronischen

Krankheiten.

93.86.- Fachübergreifende Frührehabilitation, nach Anzahl der Behandlungstage

93.8C.1.- Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

Beispiel 1

Notfallaufnahme einer 49-jährigen Patientin mit akuter Subarachnoidalblutung ausgehend von einem rupturierten Aneurysma der A. communicans posterior (nicht als angeboren klassifiziert) und Verlegung auf die neurologisch-neurochirurgische Intensivstation.

Nach endovaskulärer Aneurysmaausschaltung mittels Coiling und Stabilisierung auf der Intensivstation im Verlauf des stationären Aufenthaltes Übernahme auf die neurochirurgisch-neurologische Intermediate Care Unit.

Die Erhebung des Frühreha-Barthel-Index nach Schönle (FRB) (innerhalb der ersten 5 stationären Behandlungstage) ergibt eine Punktzahl von - 145.

Bei der zuvor nur unter Bluthochdruck leidenden Patientin zeigen sich bei schweren zerebralen Vasospasmen neurologische Defizite, u.a. eine schlaffe Halbseitenlähmung,

Während des Aufenthaltes auf der Intensivstation bestanden ein komatöser Zustand und Atemstörungen (u.a. hypoxisch respiratorische Insuffizienz), die eine initiale Beatmung und das Anlegen eines Tracheostomas erforderten.

Bei Übernahme auf die IMCU ist die Patientin wach, ansprechbar, atmet spontan, ist aber desorientiert. Das Tracheostoma wurde vorerst belassen und es wird intermittierend mit CPAP die Spontanatmung unterstützt. Stabilität von Herz-Kreislauf-System und Atmungssystem sind in horizontaler Position vorhanden.

Die Patientin ist vollständig von pflegerischer Hilfe abhängig, hat eine Ernährungssonde und leidet unter Harn- und Stuhlinkontinenz. Nach Wiedererlangen des Bewusstseins zeigt sich eine Orientierungsstörung hinsichtlich Zeit und Ort.

Immer wieder versucht die Patientin, sich mit der nicht betroffenen Seite Infusionsleitungen und überwachungsnotwendige Ableitungen zu entfernen.

Für die Vorbeugung weiterer Schädigungen und Verringern des Ausmasses der neurologischen Defizite des zentralen Nervensystems ist eine frührehabilitative Behandlung geplant, die auf der IMCU begonnen wird.

Es erfolgt eine Abklärung und entsprechende Assessments. Die Erhebung des Frühreha-Barthel-Index nach Schönle (FRB) ergibt weiterhin, zusätzlich zu den Indices, die in den ersten 5 stationären Behandlungstagen erhoben wurden, eine Punktzahl von - 145.

Alle anderen Mindestmerkmale des CHOP-Kodes 93.8C.1 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation nach Anzahl Behandlungstage sind ebenfalls erfüllt.

Während der Zeit bis zum Übertritt in eine spezialisierte Rehabilitationseinrichtung werden wöchentlich weitere Frühreha-Barthel-Indices erhoben, die nie über den Wert von 30 hinausgehen.

Nach mehrwöchigem Aufenthalt Verlegung in eine entsprechende neurologische Rehabilitationseinrichtung.

HD I60.3 Subarachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend
L
ND I67.80! Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung
ND I67.10 Zerebrales Aneurysma (erworben)
ND U52.2 Frührehabilitations-Barthel-Index: -200 bis -76 Punkte
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND R06.88 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen der Atmung
ND R41.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Symptome, die das Erkennungsvermögen und das Bewusstsein betreffen
ND R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]
ND R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
ND R15 Stuhlinkontinenz
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet, ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND Z43.0 Versorgung eines Tracheostomas

B alle Behandlungen bezüglich Aneurysma gemäss aktuellen Kodiervorgaben
B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 99.B8.1- Komplexbehandlung des Erwachsenen in einer Intermediate-Care Unit [IMCU], nach Aufwandspunkten
B 93.8C.1- Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage
Beispiel 2

Eintritt eines 60-jährigen Patienten in ein Akutspital zur Operation eines grossen intrakraniellen benignen Meningeoms.

Nach dem Eingriff zeigen sich wahrscheinlich ischämiebedingte neurologische Defizite, und zwar eine inkomplette schlaffe Hemiparese und eine beaufsichtigungspflichtige Schluckstörung.

Im Kontext der Dysphagie Entwicklung einer Pneumonie aufgrund Nahrungsmittelaspiration am 4. Hospitalisationstag, die jedoch mit entsprechenden Massnahmen gut beherrscht werden kann. Die Folgen der Operation führen zu einem (verlängerten) Aufenthalt auf der Intensivstation.

Nach Abklärung/Assessment ergibt sich am 14. Hospitalisationstag ein Frühreha-Barthel-Index (FRB) von initial 0 Punkten.

Bei Erfüllung der Mindestmerkmale für 93.8C.1 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage Beginn der frührehabilitativen Behandlung auf peripherer Station.

Im Verlauf der ersten frührehabilitativen Behandlungswoche (Tag 5) wird ein Frühreha-Barthel-Index (FRB) von mehr als 30 Punkten gemessen, der bei Kontrolle 7 Kalendertage später (Tag 12) nicht verifiziert werden kann.

Im Verlauf der 3. frührehabilitativen Behandlungswoche wird eine Punktzahl von mehr als 30 Punkten erreicht (Tag 19), die 7 Kalendertage später (Tag 26) mit einem weiteren Anstieg der Punkte bestätigt wird.

Somit sind die Bedingungen für die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ab Tag 26 nicht mehr erfüllt.

Der Patient wird (bei Bedarf) zur weiteren neurologischen Rehabilitation in eine entsprechende Einrichtung verlegt.

HD D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND U52.1 Frührehabilitations-Barthel-Index: -75 bis 30 Punkte
ND R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
ND J69.0 Pneumonie durch Nahrung oder Erbrochenes
L
ND U69.01! Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Aufnahme auftritt

B alle Behandlungen bezüglich Meningeom gemäss aktuell geltenden Kodiervorgaben
B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 93.8C.14 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage

Beachte:

Handelt es sich um Einrichtungen, die sowohl auf frührehabilitative Behandlungen als auch auf Rehabilitationen spezialisiert sind, muss zu dem Zeitpunkt, wenn die Bedingungen der CHOP-Kodes für Frührehabilitation nicht mehr erfüllt sind, der auf die Frührehabilitation bezogene Fall abgeschlossen und ein neuer Fall eröffnet werden.

Der neue Fall wird dann gemäss Kodierrichtlinien «Rehabilitation» erfasst.

SP0202n Paraplegiologische Rehabilitation

Funktionseinschränkung

Im Falle der paraplegiologischen Rehabilitation ist die Erfassung der Kodes U50.- und U51.-, für das Ausmass der Funktionseinschränkung bei Eintritt, fakultativ.

Diese Kodierung erfolgt zusätzlich zur Erhebung des Assessments, das mittels CHOP-Kapitel AA.- kodiert wird. (Siehe unter Abschnitt «Prozeduren»)

Der CHOP-Kode für die Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung (93.87.-) gilt sowohl für akutsomatische Fälle als auch für

die Rehabilitation.

Aus diesem Grund werden für die Paraplegiologische Rehabilitation keine Kodes aus dem CHOP-Kapitel 18 (BA-BB) erfasst. Der

Pflegeaufwand wird über einen CHOP-Kode aus der Kategorie 99.C- Pflege-Komplexbehandlung abgebildet.

Der CHOP-Kode 93.87.- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung wird nicht zusammen mit den CHOP-Kodes der Kategorien BB.3- für die Zusatzkodes in der Rehabilitation abgebildet.

Erfasst werden:

  • 93.87.- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung
  • AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM]
  • weitere Leistungen, die kodiert werden müssen:
  • 99.C- Pflege-Komplexbehandlung
  • 93.9F.- Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung
  • und weitere
3 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
99.C- Pflege-Komplexbehandlung
93.9F.- Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung
und weitere

Der SCIM ist gemäss den Vorgaben in der CHOP zu erfassen. Das bedeutet u.a., dass die Kodes bei Eintritt innerhalb von 3 Tagen, sowie

bei Austritt (d.h. frühestens 3 Tage vor Austritt) zu kodieren sind.

Jedes Kriterium ist unterteilt in 3 bis 9 Schweregrade, wobei 0 «höchste Abhängigkeit» bedeutet. Die Stufen sind genau nach den Definitionen des SCIM III abzubilden.

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet.

Die in der chronischen Phase einer Rückenmarksverletzung stattfindende(n) paraplegiologische(n) Rehabilitation(en) werden u.a. mit

Kodierregel SD1905 «Rückenmarksverletzung - chronische Phase» abgebildet

Paraplegiologische Rehabilitation - Akute Phase

Beispiel 1

Ein 30-jähriger, ansonsten gesunder Patient ist mit dem Snowboard gestürzt. Direkt nach dem Sturz Verlust der Sensibilität und Motorik unterhalb des Halses.

Der Patient berichtete über keinen Bewusstseinsverlust und sein Erinnerungsvermögen ist nicht beeinträchtigt. Es wird eine instabile Wirbel-Fraktur auf Höhe des Wirbels C6 mit nachträglicher Verschiebung und Kompression des Rückenmarks diagnostiziert. Im Akutspital erfolgte eine dorsale Stabilisierung C5 bis C7 mit gleichzeitiger Diskektomie C5-6 und C6-7. Der Patient wird am 5. postoperativen Tag zur spezialisierten Erstrehabilitation in ein Paraplegiezentrum verlegt.

Bei Eintritt in das Paraplegiezentrum wurde eine schlaffe Querschnittlähmung C5 AIS B mit spinalem Schock, sowie neurogener Störung der Harnblasen-, Darm- und Sexualfunktionen diagnostiziert. Neurogene Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen Motoneurons (Typ UMNL). Die Atmung erfolgt spontan. Der Patient leidet bei vegetativer Dysregulation unter labilem Blutdruck (Blutdruckinstabilität). Er ist bei allen alltäglichen Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen. Während des Rehabilitationsaufenthaltes entwickelte er subläsionale, neurogene Schmerzen sowie eine behindernde Spastik. Zusätzlich wurde die Behandlung durch eine akute psychotische Episode nach aktuellem Cannabiskonsum erschwert. Unter anderem wurden psychiatrische Interventionen dahingehend notwendig.

Er erhielt eine intensive Behandlung mit dem Ziel einer schnellen Rückkehr in das, durch zusätzliche Hilfe/Unterstützung ergänzte, häusliche Umfeld.

In der rehabilitativen Grundpflege benötigte der Patient im Durchschnitt maximal 180 Minuten Pflege pro Tag. Zusätzlich erlernte er im Rahmen von therapeutischen Massnahmen (30 Minuten täglich) wieder neu die Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. selbständiges Umdrehen, Lagern, An- und Auskleiden, Körperpflege, eigenständige Positionierung, Prävention von Komplikationen etc.). Während seines 294-tägigen Aufenthalts erhielt der Patient insgesamt 30 Sitzungen Physio- und Ergotherapie pro Woche und wöchentliche psychologische Betreuung. Die funktionellen Einschränkungen werden als schwer eingestuft, kognitiv liegen keine Störungen vor. Das Gehen ist nicht möglich, der SCIM-Score steigt von 10 von 100 Punkten auf 27 von 100 Punkten.

Folgende Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Austrittsdokumentation vor:

- Inkomplette spastische Tetraplegie der Sensibilität und Motorik auf neurologischer Ebene C6 AIS C in Folge einer C6-Wirbelfraktur (initial C5 AIS B), stabilisiert.

- Neurogen bedingte Störung der Harnfunktionen und notwendige Anlage/Einsatz eines suprapubischen Katheters.

- Neurogen bedingte Störungen der Darmfunktionen mit rezidivierendem Subileus und Stuhlentleerung über Einläufe und abführende Medikamente.

- Neurogen bedingte Störungen der Sexualfunktionen mit erektiler Dysfunktion, Anorgasmie und Anejakulation.

- Mittlere Dysautonomie mit anhaltend labilem Blutdruck und Neigung zu Hypotonie, die medikamentös eingestellt wurde.

- Subläsionale neurogene Schmerzen, hauptsächlich auf der Höhe der rechten unteren Extremität bei behindernder Spastik.

Die medizinische Dokumentation erlaubt zusätzlich die Kodierung einer komplexen Akutschmerzbehandlung für mehr als 21 Behandlungstage.

An 210 Aufenthaltstagen sind die Bedingungen für die Erfassung der Pflegekomplexbehandlung gemäss Dokumentation ebenfalls erfüllt.

HD S14.13† Sonstige inkomplette Querschnittverletzungen des zervikalen Rückenmarkes
ND N51.8* Sonstige Krankheiten der männlichen Genitalorgane bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND S14.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen Rückenmarkes, C5
ND G95.80 Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen motorischen Neurons [UMNL]
ND G95.82 Harnblasenfunktionsstörung durch spinalen Schock
ND G90.88 Sonstige Krankheiten des autonomen Nervensystems
ND I98.8* Sonstige näher bezeichnete Störungen des Kreislaufsystems bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND I95.8 Sonstige Hypotonie
ND F12.5 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide, Psychotische Störung
ND K59.2 Neurogene Darmstörung, anderenorts nicht klassifiziert
ND R25.2 Krämpfe und Spasmen der Muskulatur

B 93.87.D4 Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung, mindestens 280 bis zu 307 Behandlungstage, mit
durchschnittlich 30 Therapieeinheiten pro Woche
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Eintritt entsprechend der Score-Erhebung
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Austritt entsprechend der Score-Erhebung
B 99.C2.1Y Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, 601 bis 700 Aufwandspunkte
B 93.A3.34 Komplexe Akutschmerzbehandlung, von 21 und mehr Behandlungstage
B Psychiatrische und andere Interventionen gemäss med. Dokumentation
B 57.17 Perkutane suprapubische Zystostomie

Der SCIM ist gemäss den Vorgaben in der CHOP zu erfassen. Das bedeutet u.a., dass die Kodes bei Eintritt innerhalb von 3 Tagen, sowie bei Austritt (d.h. frühestens 3 Tage vor Austritt) zu kodieren sind.

Jedes Kriterium ist unterteilt in 3 bis 9 Schweregrade, wobei 0 «höchste Abhängigkeit» bedeutet.

Die Stufen sind genau nach den Definitionen des SCIM III abzubilden.

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet.

Paraplegiologische Rehabilitation - Chronische Phase

Beispiel 2

Eintritt einer 64-jährigen Patientin in Rehabilitationseinrichtung mit Spezialisierung auf paraplegiologische Rehabilitation mit bekannter spastischer Paraplegie auf Läsionshöhe Th7, AIS A, infolge einer Rückenmarksischämie im Rahmen einer Aortendissektion 17 Jahre zuvor mit erfolgter operativer Versorgung.

Es persistieren seit Jahren neurogene Störungen der Blasen-, Darm- und Sexualfunktionen sowie neurogene Schmerzen auf Läsionshöhe.

Nach einer Hospitalisierung infolge einer Fraktur der rechten distalen Tibia ohne offensichtliches Trauma, die mit einer Knieschiene behandelt wurde, tritt nach längerer Bettruhe zu Hause ein Dekubitus des Steissbeins Grad II-III auf. Die Patientin hat eine bekannte chronische MRSA-Besiedelung des Urogenitaltraktes, der Leistengegend und der dort und submammär bestehenden Intertrigines.

Spitaleintritt auf Anordnung des behandelnden Arztes aufgrund der ungünstigen Entwicklung zu Hause.

Die Patientin wird über den gesamten Aufenthalt isoliert (die Mindestmerkmale der Komplexbehandlung bei Vorliegen multiresistenter Erreger ist gemäss Dokumentation erfüllt), es erfolgen ein Débridement (ca. 18 cm2) des Dekubitus in Allgemeinanästhesie und die Einlage eines Dauerkatheters.

Ansonsten weitere konservative Behandlung.

In der Anfangsphase der aktuellen Hospitalisierung unterliegt die Patientin strikter Bettruhe mit Wendemanövern alle zwei Stunden tagsüber und alle vier Stunden in der Nacht.

Eine tägliche Gesamtpflegezeit von 160 Minuten wird dokumentiert.

Sie erhält zusätzlich vorbeugende Atemphysiotherapie, tägliche passive Mobilisation bei bestehenden Kontrakturen des rechten Fusses und zusätzlich zur allgemeinen Kontrakturen-Prophylaxe physikalische Therapien mit insgesamt zehn Sitzungen pro Woche während 40 Tagen.

Aufgrund der aggravierten Schlafstörungen und der verschlechterten Gesamtsituation erhält die Patientin über den gesamten Aufenthalt psychologische Unterstützung und Schulungen in Entspannungstechniken.

Während der Nacht Verabreichung von CPAP bei vorliegendem obstruktivem Schlafapnoesyndrom.

Der SCIM-Score beträgt 15 von 100 Punkten.

Bei Vorliegen einer Fraktur Durchführung einer Osteodensitometrie mit der Diagnose einer Inaktivitätsosteoporose.

Befüllung der vorhandenen intrathekalen Muskelrelaxans-Medikamentenpumpe und mehrfache Anpassung der Dosierung vor Entlassung.

Nach Konsolidierung der Fraktur und guter Heilung des Dekubitus autonome sukzessive Wiederaufnahme der ADL während 2 Wochen. In dieser Zeitspanne 15 Therapiesitzungen pro Woche und eine tägliche Gesamtpflegezeit von 60 Minuten. Es erfolgen die Anpassung der Hilfsmittel und Wechsel des Dekubituskissens aufgrund von Verschleiss.

Zunehmende Re-Mobilisierung und Rückkehr zur vorherigen Autonomie.

In der letzten Hospitalisierungswoche liegt der SCIM-Score bei 72 von 100 Punkten, es erfolgen 20 therapeutische Sitzungen und es wird eine tägliche Pflegezeit von 30 Minuten dokumentiert.

Es erfolgt die begleitete Entlassung mit Rückkehr nach Hause ohne zusätzliche Hilfe nach 40 Tagen Aufenthalt.

Folgende Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Austrittsdokumentation vor:

- Komplette spastische Paraplegie mit sensiblem und motorischem Niveau Th7 AIS A, nach Aortendissektion 17 Jahre zuvor, operiert (Gore-Tex-Prothese), mit:

- Neurogene Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen Motoneurons (Typ UMNL), Behandlung mit Botoxinjektionen alle neun Monate, intermittierende Selbstkatheterisierung mit wiederkehrenden Infektionen (aktuell keine Infektion ersichtlich)

- Neurogen bedingte Störung der Darmfunktion mit verlangsamtem Transit, unter Abführmitteln, Entleerung über manuelle Ausräumung und Einläufe

- Neurogen bedingte Störungen der Sexualfunktionen mit Anorgasmie und Dyspareunie

- Neurogene Schmerzen auf Läsionshöhe mit Brennen im Brustbereich

- Invalidisierende Spastik mit intrathekaler Medikamenten-Pumpe bei 180mcg/24h (Muskelrelaxanzien)

- Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, CPAP

- Chronische MRSA-Besiedelung seit 2018 (Urogenitaltrakt, Intertrigines Leistengegend und submammär)

Aktuell:

- pathologische Fraktur der rechtsseitigen distalen Tibia durch Osteoporose

- Dekubitus Steissbein Grad II-III

Zusätzliche Diagnosen:

- Arterielle Hypertonie (weiter behandelt)

- Schlafstörungen

- mittelgradige Episode einer rezidivierenden Depression

An 16 Aufenthaltstagen sind die Bedingungen für die Erfassung der Pflegekomplexbehandlung gemäss Dokumentation ebenfalls erfüllt.

HD G82.12 Spastische Paraparese und Paraplegie: Chronische komplette Querschnittlähmung
ND G82.64! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes: T7-T10
ND Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
ND Z95.88 Vorhandensein von sonstigen kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten
ND G95.80 Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen motorischen Neurons [UMNL]
ND K59.2 Neurogene Darmstörung
ND G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom
ND R07.3 Sonstige Brustschmerzen
ND L30.4 Intertriginöses Ekzem
ND B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA]
ND Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten
ND M80.26 Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur: Unterschenkel [Fibula, Tibia, Kniegelenk]
L 1
ND L89.24 Dekubitus, Stadium 3: Kreuzbein
ND Z45.82 Überprüfung der Funktionsparameter einer Medikamentenpumpe
ND M62.47 Muskelkontraktur: Knöchel und Fuss
L 1
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet, ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode
ND G47.9 Schlafstörung, nicht näher bezeichnet

B 93.87.3- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung, mindestens 28 bis zu 55 Behandlungstage
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Eintritt entsprechend der Score-Erhebung
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Austritt entsprechend der Score-Erhebung
B 99.C2.1J Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, 91 bis 100 Aufwandspunkte
B 57.94 Einsetzen eines transurethralen Dauerkatheters
B 93.59.53 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, 21 und mehr Behandlungstage
B 86.2A.2E Chirurgisches Débridement, mittlerer Ausdehnung, an anderer Lokalisation
B 00.98.11 Wiederbefüllung und Programmierung einer vollständig implantierten, programmierbaren Infusionspumpe mit
konstanter Flussrate zur intrathekalen und intraventrikulären Applikation von Medikamenten
B 88.98.10 Knochendensitometrie mit Doppelenergie-Röntgen-Absorptiometrie [DXA]

SP0203n Akutrehabilitation

Spezielle rehabilitative Leistungen, die bei akutstationären Patienten erbracht werden.

93.89.9.- Geriatrische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

93.89.2.- Physikalisch-medizinische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

93.9A.1.- Pneumologische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

Beispiel 1

Eintritt eines 59-jährigen Patienten (ohne Vorerkrankungen) in das Akutspital mit COVID-19-Pneumonie aufgrund SARS-CoV-2.

Bei schneller respiratorischer Erschöpfung (schweres ARDS) wird er umgehend auf die Intensivstation verlegt und 17 Tage beatmet.

Nach Beendigung der Intensivbehandlung, die durch eine Lungenembolie mit akutem Cor pulmonale erschwert wurde, besteht ein Gewichtsverlust von ca. 15 kg, starke (muskuläre) Dekonditionierung und Rechtsherzinsuffizienz (NYHA 2) aufgrund der erhöhten Druckbelastung des rechten Ventrikels wegen einer beidseitigen Lungenembolie.

Da eine Entlassung nach Hause aufgrund persistierender Lungenfunktionseinschränkung und dem herabgesetzten Allgemeinzustand nicht möglich ist, wird nach entsprechenden standardisierten Assessments und Score-Erhebungen eine pneumologische Akutrehabilitation begonnen.

Die Mindestmerkmale des CHOP-Kodes 93.9A.1 sind für 12 Tage gemäss medizinischer Dokumentation erfüllt.

Die Mindestmerkmale für die Erfassung der Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage sind ebenfalls für 26 Tage erfüllt.

Eine Anschlussbehandlung wird initiiert und es erfolgt die direkte Verlegung in eine Rehabilitationseinrichtung zur pulmonalen weiteren Rehabilitation.

HD J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren
L
ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von
48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
ND J80.03 Schweres akutes Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]
ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND I26.0 Lungenembolie mit Angabe eines akuten Cor pulmonale
L 0
ND I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz
ND I50.03! Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
ND R63.4 Abnorme Gewichtsabnahme
ND R29.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Symptome, die das Nervensystem und das Muskel-Skelett-System betreffen
ND R53 Unwohlsein und Ermüdung

B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 93.9A.12 Pneumologische Akutrehabilitation, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
B 93.59.53 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, 21 und mehr Behandlungstage

Beachte:

Alle rehabilitativen Behandlungsfälle, die nicht frührehabilitativen, paraplegiologischen oder akutrehabilitativen Charakter aufweisen und/oder die Bedingungen/Mindestmerkmale gemäss anzuwendender CHOP für Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation und Akutrehabilitation nicht erfüllen, werden nach Vorgaben der «Kodierrichtlinien Rehabilitation» kodiert.

SP0300 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 9 «Operationen am Verdauungstrakt»

SP0301k Hiatushernie – Fundoplicatio:

Zusätzliche Erfassung CHOP-Kode 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen

Bei einer Hiatushernie kommt es zu einer Verlagerung von Magen(-anteilen) durch den Hiatus oesophageus des Zwerchfells aus der Bauch- in die Brusthöhle. Diese können in die paraösophagealen und in die axialen Hiatushernien eingeteilt werden.

Bei Ersteren verlagern sich neben dem Ösophagus hindurch Magenanteile ins Mediastinum. Vom Ausmass her kann dies von einer leichtgradigen paraösophagealen Hernierung bis zu einer vollständigen Verdrehung des Magens (Volvulus) mit Einklemmung und einem Upside-Down-Magen reichen.

70-90% der Hiatushernien sind hingegen den axialen Hiatushernien (oder auch Gleithernien genannt) zuzurechnen. Dabei gleitet die Magenkardia durch den Hiatus oesophageus ins Mediastinum.

Bei einer leichten axialen Hiatushernie oder einer leichten Ausprägung einer paraösophagealen Hernierung ist das Ausmass der Magenmanipulation zu gering, um die zusätzliche Kodierung des CHOP-Kodes 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen zu rechtfertigen. Es ist bei einer Fundoplicatio unabdingbar, dass die ins Mediastinum hernierten Magenanteile zuvor wieder unter das Zwerchfell platziert werden müssen. Somit ist dieser OP-Schritt z.B. dem Prozedurenkode 44.67.20 inhärent.

Bei einem Magenvolvulus im Mediastinum oder einem vollständig im Mediastinum liegenden upside-down-stomach ist die zusätzliche Kodierung von 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen zulässig.

Bei Vorliegen dieser Ausprägung handelt es sich um einen zusätzlichen operativen Aufwand, der allein mit der Kodierung eines Kodes aus den Rubriken 44.66.- Sonstige Massnahmen zur Rekonstruktion der ösophagogastrischen Sphinkterfunktion oder 44.67.- Laparoskopische Massnahmen zur Rekonstruktion der ösophagogastrischen Sphinkterfunktion nicht abgebildet wird.

SP0400 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen»

SP0401m Geschlechtsangleichung

Die genannten «Kodiere ebenso» unter der 3-stelligen Kategorie 64.5- Operationen zur Geschlechtsangleichung sind nicht abschliessend.

Bei jedem Eingriff in Zusammenhang mit einer Geschlechtsangleichung, auch wenn diese Angleichungsoperation die sekundären Geschlechtsmerkmale betreffen (z.B. subkutane Mastektomie), sind die Kodes unter 64.5- (CHOP-Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen») zu kodieren.

Kodierrichtlinien Rehabilitation

Allgemeine Informationen

Geltungsbereich:

Die folgenden Vorgaben zur Kodierung stationärer Rehabilitationsfälle sind anzuwenden für alle Behandlungen in Rehabilitations-Kliniken oder Rehabilitations-Abteilungen von Akutkliniken, die unter den Anwendungsbereich des Tarifs ST Reha fallen.

Abzugrenzen von der stationären Rehabilitation sind:
Frührehabilitation:

Siehe SP0201 Frührehabilitation

Paraplegiologische Rehabilitation:
Siehe SP0202 Paraplegiologische Rehabilitation
Akutrehabilitation:

Siehe SP0203 Akutrehabilitation

Die Früh-, Akut- und paraplegiologische Rehabilitation werden im Rahmen der Tarifstruktur SwissDRG erfasst wie in der Akutsomatik.

Wir verweisen für Beispiele zur Kodierung von Fällen der paraplegiologische, Früh-, und Akutrehabilitation auf das Kapitel «Spezielle

Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen SP0100 bis SP0400».

Für die Definitionen Behandlungsfall, siehe Kodierregel G51 «Der Behandlungsfall».

Sowohl der Aufnahme- als auch der Entlassungs-/Verlegungstag wird bei der Erfassung der Therapieeinheiten/Aufwandspunkte

berücksichtigt.

Diagnosen - ICD-10-GM

Hauptdiagnose:

Als Hauptdiagnose wird die Grundkrankheit kodiert, die der Hauptanlass für die Rehabilitation bzw. die Ursache für die Funktionseinschränkung ist. Diese Hauptdiagnose muss nicht identisch mit der Hauptdiagnose des akutstationären Falles sein.

Bemerkung: Bei statistischen Auswertungen ist eine eindeutige Zuordnung des Falls zum Anwendungsbereich der Tarifstrukturen über die Variable «tarif» der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) möglich, d.h. die epidemiologische Auswertung der Akutdiagnosen ist gewährleistet.

Nebendiagnose:

Siehe dazu Kodierregel G 54 «Die Nebendiagnosen».

Funktionseinschränkung:

Die Funktionseinschränkung wird als Nebendiagnose kodiert.

Das Ausmass der Funktionseinschränkung, die bei Eintritt vorliegt, muss als Nebendiagnose über die Kodes U50.- Motorische

Funktionseinschränkung und U51.- Kognitive Funktionseinschränkung abgebildet werden.

Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren

Siehe Kodierregel G40 «Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren».

Kodierrichtlinien

Status nach/Vorhandensein von/Fehlen von: Für Rehabilitation im Anschluss an einen operativen Eingriff mit Einsetzen von Implantaten und/oder nach einer Organtransplantation siehe D05 «Status nach/Vorhandensein von/Fehlen von».

Verlegung

Siehe D15 «Verlegungen».

Berechnung der Aufenthaltsdauer in der Rehabilitation zur Erfassung der BA.- Kode

Eine Patientin/ein Patient tritt z.B. am 3. März in die muskuloskelettale Rehabilitation ein und verlässt diese am 25. März. Die Aufenthaltsdauer beträgt somit 23 Tage, da es sich um einen Fall ohne Verlegung handelt, gilt die Rechnung (25 – 3 + 1 = 23). Die erbrachten Therapien und Schulungen am Eintritts- und Austrittstag werden berücksichtigt und zählen zu den Therapie- und Schulungsminuten.

Insgesamt erhält der Patient 1495 Therapie- und Schulungsminuten. Zur Berechnung des Durchschnitts werden die geleisteten

Therapieminuten durch die Aufenthaltsdauer dividiert, im genannten Beispiel 23 Tage, und mit 7 multipliziert. 1495/23*7= 455

Therapieminuten/Woche. D.h. der Kode BA.5 «Muskuloskelettale Rehabilitation» kann erfasst werden.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Punkt 1.5. «Aufenthaltsdauer» der SwissDRG AG «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha».

Erfassung der Behandlung bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw.

Störungen nach medizinischen Massnahmen (Fallzusammenführung)

Siehe auch Regel D16.

Für die Rehabilitation bedeutet die Eingabe eines Kodes BA.1- bis BA.9 zwingend die erstmalige Eingabe der Kodes AA.- (für die ADL-Scores).

5 Absätze aus 2024 in 2025 durch 3 neue ersetzt
Das Assessment für einen Kode AA.- muss innerhalb von 72 Stunden (3 Tagen) nach Beginn des stationären Aufenthalts in
der Rehabilitation durchgeführt werden. Wenn eine Fallzusammenführung (gemäss "Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter
ST Reha") nach einem ersten Rehabilitationsaufenthalt von weniger als 72 Stunden ohne ADL-Bewertung durchgeführt wird, weil der Zustand der Patientin/des Patienten eine Beurteilung während dieses ersten Aufenthalts nicht zulässt, wird die Unterbrechungsperiode nicht gezählt. Der Rest des 72-Stunden-Zeitraums für die Beurteilung von ADL wird nach der Unterbrechung gezählt. In diesem Fall wird der
ADL-Score nach der Unterbrechung für den zusammengefassten Fall berücksichtigt und ein Kode BA.- erfasst, wenn die Kriterien für
den Kode BA.- erfüllt sind.

Bei einem Aufenthalt von weniger als 72 Stunden ohne Eingabe von ADL-Score-Kodes aufgrund einer akuten medizinischen (somatisch, psychisch) Indikation, die eine Fortsetzung der Rehabilitation nicht zulässt, wird ein BA.x0-Kode erfasst.

Kommt es innerhalb von 18 Tagen zu einem Wiedereintritt in die Rehabilitation, muss die Erfassung der ADL-Scores innerhalb von 72 Stunden (3 Tagen) nach Beginn des zweiten stationären Aufenthalts durchgeführt werden.

Die ADL-Scores des zweiten Aufenthaltes sind in diesen Fällen bei Fallzusammenführungen für die Erfassung massgebend.

Prozeduren

Für jeden Rehabilitationsfall müssen mindestens einmal die Kodes der CHOP-Subkategorie AA.13.- und ein CHOP BA-Kode erfasst werden. Wenn zutreffend werden BB.3- und BB.4-Kodes erfasst.

Weitere zu erfassende Assessments hängen von der Art der Rehabilitation ab. (Siehe CHOP - AA Messinstrumente und Messungen).

Assessments – CHOP AA
Abschnitt «Die Alltagsfunktionsmessungen beziehen sich auf folgende Subkategorien:» (7 Absätze) aus 2024 in 2025 entfernt
Die Alltagsfunktionsmessungen beziehen sich auf folgende Subkategorien:
AA.13.- Items des ADL-Scores
AA.31.- 6-Minuten-Gehtest
AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM]
Die zutreffenden Alltagsfunktionsmessungen müssen bei Eintritt und Austritt erhoben und dokumentiert werden.
Die Multimorbiditätsmessung bezieht sich auf folgende Subkategorie:
AA.21.- Cumulative Illness Rating Scale [CIRS]
und muss einmal pro Aufenthalt, bei Eintritt, erhoben und dokumentiert werden.

Die Eintrittsmessung hat grundsätzlich innerhalb von drei Arbeitstagen* nach Klinikeintritt zu erfolgen (Eintrittstag eingerechnet).

4 Absätze aus 2024 in 2025 entfernt
Wenn der stationäre Rehabilitationsaufenthalt innerhalb von 72 Stunden nach Eintritt des Patienten wegen einer akuten Situation
unterbrochen wird, die eine Fortsetzung der Rehabilitation nicht zulässt (z.B. Verlegung in die Akutsomatik wegen einer Infektion)
und die ADL-Bewertungen nicht durchgeführt werden konnten, werden die 72 Stunden (3 Tage) nach der Unterbrechung
weitergezählt, z.B. wenn der Patient 24 Stunden nach Eintritt in die Akutsomatik verlegt wurde. Die verbleibenden 2 Tage für die ADL Beurteilung werden nach der Unterbrechung bei der Rückkehr des Patienten gezählt.

Die Austrittsmessung erfolgt analog frühestens drei Arbeitstage vor Klinikaustritt (Austrittstag eingerechnet).

*Definition «innerhalb von 3 Arbeitstagen»: um die drei Arbeitstage berechnen zu können, gilt es zu beachten, dass nur die Sonntage und

gesetzliche Feiertage als Feiertage gelten. Samstage gelten als Arbeitstage.

Die ADL-Items werden mit den CHOP-Kodes aus der Subkategorie AA.13.- erfasst.

Rehabilitation, CHOP BA- unterteilt nach 8 Rehabilitations-Arten

Kodierung 1x pro Aufenthalt, ausser bei Wechsel der Rehabilitationsart aus medizinischen Gründen.

Der BA.-Kode wird auch kodiert bei einer Rehabilitation von weniger als 7 Behandlungstagen, bei interner Verlegung, Tod des

Patienten oder bei Entlassung gegen ärztlichen Rat.

Die Information ist in der Variable «austrittsentscheid» zu erfassen.

Für einen Rehabilitations-Fall, der für eine Rehabilitations-Art stationär aufgenommen wird, ist die Basisleistung dieser Rehabilitations-Art einmal für diesen Rehabilitations-Aufenthalt zu kodieren. Erfolgt aus medizinischen Gründen während des Rehabilitations-Aufenthaltes ein Wechsel zu einer anderen Rehabilitations-Art, so ist ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Basisleistung der neuen Rehabilitations-Art ebenfalls einmal zu kodieren.

Beispiele und Erläuterungen

Hauptdiagnose HD

Behandlung (B)

Rehabilitation (BA) = 8 Rehabilitationsarten und eine Resteklasse für sonstige

Rehabilitationsarten

Hauptdiagnose

= Diagnose, die eine Rehabilitation erfordert

BA.1 Neurologische Rehabilitation

BA.2 Psychosomatische Rehabilitation

BA.3 Pulmonale Rehabilitation

BA.4 Kardiale Rehabilitation

BA.5 Muskuloskelettale Rehabilitation

BA.6 Internistische und onkologische Rehabilitation

BA.7 Pädiatrische Rehabilitation

BA.8 Geriatrische Rehabilitation

BA.9 Rehabilitation, sonstige

Kodierregeln zur Erfassung der BA.-Kodes

Die im systematischen Verzeichnis der CHOP aufgeführten Mindestmerkmale einer Prozedur sind alle zu erfüllen und fallbezogen zu dokumentieren. Hinweise, Bemerkungen, Inklusiva und Exklusiva sind zu beachten.

Therapien, die in den Mindestmerkmalen erwähnt/beschrieben sind, dürfen nicht zusätzlich kodiert werden.

Erläuterungen zum Verständnis der Mindestmerkmale

Eintrittsabklärung

Die Erklärung zur Eintrittsabklärung finden Sie unter Assessments CHOP-AA

Aufenthaltsdauer und Therapiedauer

Eine Woche (Behandlungswoche) umfasst 7 Kalendertage. Zeitliche Vorgaben für die wöchentlichen Therapie-und Schulungsleistungen sind als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen.

Die Anzahl Tage des gesamten Reha-Aufenthalts berechnen sich nach derselben Regel, wie die Berechnung der Aufenthaltsdauer in den für das Anwendungsjahr geltenden «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha». Die in der Kategorie BA.- beschriebenen «Therapiedauern pro Woche» schliessen Leistungen an der Patientin/am Patienten ein. Leistungen ohne Anwesenheit der Patientin / des Patienten zählen nicht zur Therapiedauer. Die Therapie und Edukation (Schulung) für Kurzaufenthalte und angebrochene Reha-Wochen werden pro Rata berechnet. Selbsttraining unter Aufsicht des entsprechenden Therapeuten entspricht einer Therapie.

Rehabilitationskoordination oder Rehabilitationsteambesprechung

Wöchentlich stattfindende und dokumentierte, interdisziplinäre Rehabilitationskoordination bzw. die Reha-Teambesprechung erfolgt unter Einbezug des an der Rehabilitation ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Personals. Falls aus organisatorischen Gründen ein beteiligter Fachbereich an einer Teambesprechung nicht teilnehmen kann, die Information trotzdem schriftlich übermittelt wurde, gilt die Teambesprechung als erfolgt und ein gesamter Reha-Aufenthalt kann aus diesem einzigen Grund nicht in Frage gestellt werden.

Bei einer angebrochenen Behandlungswoche, muss die Teambesprechung nicht zwingend stattfinden.

Resteklasse:

BA.9

Muss alle Mindestanforderungen unter BA erfüllen - aber nicht unbedingt unter den spezifischen Merkmalen (BA.1- bis BA.8-)

Der Kode BA.9 Rehabilitation, sonstige wird erfasst, wenn:

  • eine Rehabilitationsart geleistet wird, die nicht unter den 3-stelligen Kategorien BA.1- bis BA.8- fällt, respektive dort nicht aufgeführt ist.
  • eine Rehabilitationsart geleistet wird, die unter einem der Kodes BA.1- bis BA.8- aufgeführt ist, die alle Mindestmerkmale unter BA.- erfüllt, aber mindestens ein Mindestmerkmale für BA.1- bis BA.8- nicht erfüllt.

Mindestmerkmale, die für einen Zeitraum von 7 Tagen definiert sind:

Dabei handelt es sich um Mindestmerkmale, die den strukturellen oder funktionalen Ablauf im Spital betreffen und die für einen Zeitraum von 7 Tagen definiert sind (z. B. eine (1) Facharztvisite / 7 Tage - siehe CHOP BA Rehabilitation - Mindestmerkmal Punkt 4, Visite oder eine (1) Teambesprechung / 7 Tage).

Diese Mindestmerkmale werden nicht für einen Zeitraum von weniger als 7 Tagen verlangt, da es nicht möglich ist, einen Bruchteil (pro rata) einer Facharztvisite oder Teambesprechung zu erfüllen.

Beispiel:

Wenn ein Patient/eine Patientin an einem Donnerstag eintritt und am darauffolgenden Dienstag entlassen wird, die Teambesprechung jedoch immer am Mittwoch stattfindet, wird vom Spital nicht erwartet, dass es die Teambesprechung vorverlegt. Dieses Mindestmerkmal wird in diesem Fall nicht verlangt zur Erfassung des Kodes.

Logik Aufgliederung BA.1-BA.8

Die Kodes BA.1- bis BA.8 - sind nach Art der Rehabilitation in durchschnittliche Therapieminuten pro Woche aufgegliedert. Bei BA.1- bis BA.8- stellen die beiden niedrigsten Stufen Fälle mit einem Aufenthalt von weniger als 7 Tagen mit weniger als 300 Therapieminuten dar, gefolgt von der nächsthöheren Stufe für Fälle mit reduzierter Belastbarkeit. Diese Aufgliederung ermöglicht die Erfassung von Fällen mit verminderter Belastbarkeit sowie von Fällen mit einem Spitalaufenthalt von weniger als 7 Tagen und weniger als 300 Therapieminuten aufgrund einer akuten medizinischen Indikation, die eine Fortsetzung der Rehabilitation nicht zulässt. Die folgenden Untergliederungen stellen Rehabilitationsfälle mit der Anzahl der Therapieminuten dar, die den Schwellenwert für jede Rehabilitationsart erreichen.

Kategorie BB.3- Zusatzkodes für die Rehabilitation

Unter Kategorie BB.3- sind spezifische aufwändige pflegerische Leistungen in der Rehabilitation beschrieben. Wenn zutreffend, sind die Pflegeleistungen (BB.3-Kodes --> Wundmanagement, 1:1 Betreuung) zu erfassen. Diese Kodes werden nur bei Fällen, die ST Reha zugeordnet sind, erfasst. Die beiden Kodes (1:1 Betreuung in der Rehabilitation (BB.31.-) und Wundmanagement in der Rehabilitation (BB.32)) müssen an jedem Tag eingegeben werden, an dem die Pflege durchgeführt wird.

In der Situation der 1:1-Betreuung ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Betreuung an einem (und nicht an mehreren) Patienten /einer Patientin vorgenommen wird

Der Kode BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag, wird für die Abbildung des erhöhten Aufwandes (alle Arten der Rehabilitation), der zur Wundpflege anfällt, angewendet. Dies gilt zur Wundpflege nach Entfernung der Trachealkanüle, aber auch für Stomawunden, Fixateur Extern- Wunden, Ein- oder Ausgängen von Drainagen, usw. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

Die Pflege-Komplexbehandlung 99.C- wird nicht zusätzlich erfasst. Sie ist grundsätzlich nicht zusammen mit den Kodes der Kategorie BA.- «Rehabilitation» zu erfassen.

Überwachung in der Rehabilitation BB.4.-

Es gibt 2 Kodes für die Überwachung in der Rehabilitation:

BB.41.- Überwachungsrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage: Kode für Patientinnen / Patienten, die aus dem Setting der Akutsomatik entlassen werden, die mit der Rehabilitation beginnen können, aber aufgrund klinischer Instabilität noch eine Überwachung benötigen.

BB.42.- Intensive Überwachung bei vorübergehend vital bedrohlicher Situation: Kode für Patientinnen / Patienten, die während der Rehabilitation eine vorübergehend vitalbedrohliche Situation aufweisen und aufgrund dieser eine Überwachung benötigen.

Beide Kodes können ohne die Erfüllung von BA.-Kriterien (Rehabilitationskriterien bezogen auf den ganzen Fall) nicht erfasst werden. Die beiden Kodes können nicht gleichzeitig erfasst werden, aber sie können zu verschiedenen Zeitpunkten desselben Rehabilitationsfalls getrennt eingegeben werden.

Prozeduren, die kodiert werden müssen (nicht abschliessend)

Siehe Kodierregel P01 «Prozeduren, die kodiert werden müssen».

Für die maschinelle Beatmung in der Rehabilitation siehe Kodierregel SD1001 «Maschinelle Beatmung».

Externe ambulante Behandlungen

Siehe Kodierregel P00m «Externe ambulante Leistungen».

Prozeduren, die nicht kodiert werden

Siehe Kodierregel P02 «Prozeduren, die nicht kodiert werden».

Es ist zu beachten, dass die unter Kodierregel P02 dokumentierten, nicht zu kodierenden Prozeduren im akutstationären Setting als Routine und/oder immanent angesehen werden, jedoch in Rehabilitationsaufenthalten unter Umständen nicht als solche definiert werden können und somit kodiert werden müssen.

Beispiele

Beispiele zur Kodierung der Hauptdiagnose

Beispiel 1 Kardiovaskuläre Rehabilitation

Ein Patient tritt nach akutem Myokardinfarkt zur Rehabilitation ein. Ein postinterventioneller Wundinfekt wird mittels VAC-Behandlung therapiert.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand

Beispiel 2 Muskuloskelettale Rehabilitation

Ein Patient tritt nach Implantation einer Hüftendoprothese bei primärer Koxarthrose zur Rehabilitation ein. Problemloser Verlauf.

HD M16.1 Sonstige primäre Koxarthrose
L

Beispiele zur Kodierung der Nebendiagnosen

Beispiel 1 Kardiovaskulär

Ein Patient tritt nach Herztransplantation wegen dilatativer Kardiomyopathie zur Rehabilitation ein. Der Barthel-Index beträgt bei Eintritt 68 Punkte, der MMSE 29 Punkte.

HD I42.0 Dilatative Kardiomyopathie
ND Z94.1 Zustand nach Herztransplantation
ND U50.20 Mittlere motorische Funktionseinschränkung Barthel-Index: 60-75 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiel 2 Neurologisch

Ein Patient tritt nach akutstationär behandeltem embolischem Stroke des Mediastromgebietes mit neurologischen Defiziten (schlaffe Hemiplegie mit Sprach- und Schluckstörung) zur Rehabilitation ein. Bei Eintritt wird ein Barthel-Index von 27 Punkten erhoben. Es werden nur leichte kognitive Defizite festgestellt, MMSE 28 Punkte.

HD I63.4 Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien

L

ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND U50.40 Schwere motorische Funktionseinschränkung. Barthel-Index: 20-35 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiel 3 Pneumologisch

Ein Patient mit zystischer Fibrose wird vom Hausarzt wegen Verschlechterung bei bekannter und dokumentierter chronischer respiratorischer Insuffizienz in die pneumologische Rehabilitation eingewiesen. Es wird eine Heimbeatmung eingeleitet. Bei Eintritt dokumentierter Barthel-Index von 80 Punkten, MMSE unauffällig.

HD E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen
ND J96.1- Chronisch respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert
ND U50.10 Leichte motorische Funktionseinschränkung Barthel-Index: 80-95 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiele je Rehabilitationsart

Beispiel 1 Neurologische Rehabilitation

Ein Patient wird zur stationären Rehabilitation verlegt mit Status nach Hirninfarkt im Mediastromgebiet und mit schlaffer Halbseitenlähmung. Nebendiagnostisch besteht eine koronare Herzkrankheit zweier Gefässe, die medikamentös behandelt wird. Pflegerisch

benötigt der Patient einen über die Basisleistung hinausgehenden dokumentierten Zusatzaufwand von 73 Aufwandspunkten. Zusätzlich erhält er über 4 Wochen durchschnittlich 700 Minuten pro Woche Logopädie und Ergotherapie. Ausserdem erfolgt während der Rehabilitation ein Hausbesuch zur Abklärung der häuslichen Situation sowie der weiteren Rehabilitationsziele und Massnahmen.

Kodierung:

HD I63.4 Hirninfarkt nach Embolie zerebraler Arterien
L
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäss-Erkrankung
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.1 Neurologische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B 93.89.D2 Diagnostischer Hausbesuch als Teil einer akutrehabilitativen oder rehabilitativen Abklärung,
Dauer von mehr als 4 Stunden bis 6 Stunden
Beispiel 2 Psychosomatische Rehabilitation

Ein Patient tritt wegen im ambulanten Setting nicht kontrollierbarer, persistierender Rückenschmerzen ohne eindeutige Ursache in die stationäre Rehabilitation ein. Ein übermässiger Gebrauch von Schmerz- und Schlafmedikamenten sowie eine im Verlauf der Rehabilitation diagnostizierte depressive Episode werden gemäss ärztlicher Dokumentation behandelt.

Kodierung:

HD F45.0 Somatisierungsstörung
ND M54.5 Kreuzschmerz
ND F32.9 Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
ND F13.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika, schädlicher Gebrauch
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.2 Psychosomatische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 3 Pulmonale Rehabilitation

Übertritt eines Patienten in die Rehabilitation mit chronisch obstruktiver Lungenkrankheit Gold-Stadium III, als Folge von jahrelangem, persistierendem Nikotinabusus und aktuell akut entzündlicher unterer Atemwegserkrankung. Weitere Nebendiagnosen gemäss medizinischer Dokumentation, z.B. arterielle Hypertonie, die medikamentös behandelt und überwacht wird.

Bei protrahiertem Verlauf unter antibiotischer Therapie und gelegentlichem Erstickungsempfinden wird eine Bronchoskopie mit bronchoalveolärer Lavage durchgeführt. Zur Atemunterstützung wird bei durch Blutgasanalyse bestätigter, akuter hypoxischer respiratorischer Insuffizienz eine unterstützende CPAP-Beatmung für 3 Tage durchgeführt. Durch dafür ausgebildetes (medizinisches) Personal erhält der Patient Rauchstopp- und Atemtherapieschulungen und tägliche intensive Atemtherapie durch Physiotherapeuten.

Die Gesamtsumme dieser dokumentierten Therapien beträgt durchschnittlich 820 min pro Woche.

Kodierung:

HD J44.01 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege FEV 1 >=35%
und <50% des Sollwertes
ND F17.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Schädlicher Gebrauch
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.3 Pulmonale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
T AA.31.- 6-Minuten-Gehtest (bei Eintritt)
T AA.31.- 6-Minuten-Gehtest (bei Austritt)
B 33.24.11 Tracheobronchoskopie (flexible) (starr) mit bronchoalveolärer Lavage
B 93.9G.11 Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Ersteinstellung, innerhalb von 3 Tagen
B 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz, nach Anzahl Behandlungstage.

Beispiel 4 Kardiale Rehabilitation

Verlegung eines Patienten aus der Akutklinik nach subendokardialem Herzinfarkt bei koronarer 2-Gefäss-Krankheit. Er leidet an behandlungsrelevanter, ernährungsbedingter morbider Adipositas mit einem BMI von 43.5.

Kodierung:

HD I21.40 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt, Typ-1-Infarkt
ND I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäss-Erkrankung
ND E66.02 Adipositas durch übermässige Kalorienzufuhr, Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.4 Kardiale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 5 Muskuloskelettale Rehabilitation

Ein Patient wird vom Hausarzt zur stationären Rehabilitation zugewiesen. Er leidet an posttraumatischer Kniearthrose und in Folge an entlastungsbedingten Kreuzschmerzen. In die stationäre Behandlung fliesst die Abklärung und Behandlung eines Diabetes mellitus ein. Im Zentrum der rehabilitativen Massnahmen stehen die analgetische Behandlung und muskuläre Rekonditionierung/Kräftigung durch Physiotherapie.

Kodierung:

HD M17.3 Sonstige posttraumatische Gonarthrose
L
ND M54.5 Kreuzschmerz
ND E11.90 Diabetes mellitus, Typ 2: ohne Komplikationen: nicht als entgleist bezeichnet
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.5 Muskuloskelettale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 6 Internistische und onkologische Rehabilitation

Eine Patientin mit metastasiertem (Lymphknoten mehrerer Regionen) Bronchus-Karzinom des linken Oberlappens tritt zur stationären Rehabilitation im Anschluss an die akutstationäre Hospitalisation ein. Die im Akutspital begonnene Verabreichung einer niedrigkomplexen Chemotherapie und die notwendige Gabe von nicht modifizierten Antikörpern im Rahmen einer Immuntherapie werden während der Rehabilitation einmal ambulant (im Akutspital) weitergeführt.

Ziel der rehabilitativen Behandlung ist eine Verbesserung des Allgemeinbefindens im Sinne einer Rekonditionierung.

Die Kodierung erfolgt in diesem Fall unter Berücksichtigung der Kodierregel

P00m externe ambulante Leistungen

Daher sind die nicht komplexe Chemotherapie und die Immuntherapie nicht im stationären Fall zu kodieren.

Kodierung:

HD C34.1 Bösartige Neubildung: Oberlappen (-Bronchus)
L 2
ND C77.8 Sekundäre bösartige Neubildung von Lymphknoten mehrerer Regionen
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.6 Internistische und onkologische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 7 Pädiatrische Rehabilitation

Übertritt eines Kindes aus Akutspital zur Rehabilitation mit Status nach Enzephalomyelitis und persistierenden krankheitsbedingten hirnorganischen Dysfunktionen, Funktionsdefiziten und rezidivierenden epileptischen Anfällen.

Alle Kriterien für eine pädiatrische Rehabilitation sind erfüllt.

Zur Rehabilitationssteuerung werden periodisch diagnostische Massnahmen erbracht.

Kodierung:

HD G04.9 Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis, nicht näher bezeichnet
ND G40.8 Sonstige Epilepsien
ND F06.8 Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung
des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.7 Pädiatrische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 8 Geriatrische Rehabilitation

Ein multimorbider Patient tritt im Anschluss an die Behandlung im Akutspital zur Rehabilitation ein. Er leidet an Rückenschmerzen aufgrund Spinalkanalstenose begleitet von radikulären schmerzhaften Ausstrahlungen und Lähmungserscheinungen.

Alle im Beispiel aufgeführten akutsomatischen Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Dokumentation weiterhin vor und benötigen für die Kodierung einen Aufwand > 0 gemäss Kodierregel G 54. Andere Kodierregeln und Hinweise im Medizinischen Kodierungshandbuch sind zu beachten.

Während der Rehabilitation erfolgt ein Hausbesuch zur Abklärung der häuslichen Situation und zum Festlegen von weiteren Rehabilitationszielen und notwendigen Massnahmen.

Kodierung:

HD M48.06 Spinal(kanal)stenose: Lumbalbereich
ND G55.3* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
(M45 - M46†, M48.-†, M53 - M54†)
ND E03.9 Hypothyreose, nicht näher bezeichnet
ND I50.13 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
ND E11.72† Diabetes mellitus Typ 2, mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
ND N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3
ND I10.00 Benigne essentielle Hypertonie: ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND E44.1 Leichte Energie- und Eiweissmangelernährung
ND E55.9 Vitamin-D-Mangel, nicht näher bezeichnet
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.8 Geriatrische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
B 93.89.D2 Diagnostischer Hausbesuch als Teil einer akutrehabilitativen oder rehabilitativen Abklärung, Dauer von mehr
als 4 Stunden bis 6 Stunden

Beispiele für BA.9 Kodes

Beispiel 1

Eine 70-jährige Patientin wird nach Implantation einer Totalendoprothese links aus dem akutsomatischen Setting zur muskuloskelettalen Rehabilitation in die Rehabilitationsklinik verlegt. Bei der Patientin ist eine langjährige chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) bekannt. Postoperativ und in den ersten Tagen der Rehabilitation kam es zu einer Exazerbation von Dyspnoe-Episoden (FEV1 60%), die mit einem Bronchodilatator erfolgreich behandelt werden konnte.

Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt betrug 8 Tage. Die Anzahl der durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche lag bei 280.

Alle anderen Kriterien für die muskuloskelettale Rehabilitation waren erfüllt.

Kodierung :

HD M16.1 Sonstige primäre Koxarthrose, einseitig
L 2
ND J44.12 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet, FEV1 >=50 % und <70 % des
Sollwertes
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.9 Rehabilitation, sonstige
B AA.13- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 2

Ein Patient, mit Status nach Hirninfarkt im Mediastromgebiet und schlaffer Halbseitenlähmung, wird zur stationären neurologischen Rehabilitation verlegt. Nebendiagnostisch besteht eine koronare 2- Gefässerkrankung, die medikamentös behandelt wird.

Die Anzahl der durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche lag bei 560. Während des vierwöchigen stationären Rehabilitationsaufenthalts erfolgten sechs Besuche des Facharztes .

Kodierung:

HD I63.4 Hirninfarkt nach Embolie zerebraler Arterien
L
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäss-Erkrankung
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.9 Rehabilitation, sonstige
B AA.13- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiele für BB.3-Kodes

Beispiel 1

Eine Patientin mit bekannter Anorexia nervosa vom aktiven Typ, erhält eine psychosomatische Rehabilitation, weil sie unter Angstzuständen leidet und trotz ihres Wunsches, wieder zu arbeiten, Schwierigkeiten hat, die vorgeschlagenen Anpassungen ihrer Tagesabläufe und ihrer Ernährung zu akzeptieren. Um die schrittweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz zu fördern, muss der Verlust an Muskelmasse berücksichtigt werden. Sie erhielt während des psychosomatischen Rehabilitationsaufenthalts, aufgrund von Selbstgefährdung, an zwei Tagen, je drei stundenlang eine 1:1-Betreuung.

Kodierung:

HD F50.01 Anorexia nervosa, mit Massnahmen zur Gewichtsreduktion

B BA.2 Psychosomatische Rehabilitation
B BB.31.11 1:1 Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag
B BB.31.11 1:1 Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag

Beispiel 2

Ein Patient tritt nach akutem Myokardinfarkt zur Rehabilitation ein. Ein postinterventioneller Wundinfekt wird therapiert.

Die Wundpflege an zwei Tagen des Rehabilitationsaufenthalts erfordert eine Gesamtminutenzahl von mehr als 60 Minuten für jeden der beiden Tage. Alle Kriterien für eine kardiale Rehabilitation sind erfüllt.

Kodierung:

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand.
ND L08.8 Sonstige näher bezeichnete lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut

B BA.4 Kardiale Rehabilitation
B BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag
B BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag

Beispiele für BB.4-Kodes

Beispiel 1

Ein Patient wird zur muskuloskelettalen Rehabilitation in eine Rehabilitationsabteilung verlegt, nachdem er zwei Wochen lang auf einer akutsomatischen Station betreut worden war, weil er eine Fraktur des rechten Oberschenkelhalses mit Verletzung der Oberschenkelarterie erlitten hatte.

Der Patient weist weiterhin Schwankungen der Vitalparameter (Atemfrequenz, Blutdruck) und Schwankungen des Bewusstseinszustands auf. In diesem Fall sind alle drei der möglichen Funktionsstörungen gegeben.

Die Eintrittsabklärung ergab einen Barthel-Index von 50 Punkten. Die Bewertung des erweiterten Barthel-Index (EBI) ergibt eine Punktzahl von 30 Punkten.

Während des Aufenthalts zur muskuloskelettalen Rehabilitation benötigte der Patient in der ersten Woche (7 Tage) eine Überwachung mit Arztvisiten an 5 Tagen.

Alle Kriterien der muskuloskelettale Rehabilitation sind bezogen auf den ganzen Fall erfüllt. Die durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche betragen 560 Minuten. Dies entspricht dem Kode BA.52.

In Verbindung mit den funktionellen Einschränkungen, die zu einem Stimmungstief führten, erhielt der Patient eine 1:1-Betreuung, die einmal für zwei Stunden durchgeführt wurde.

Kodierung:

HD S72.00 Fraktur des Femurs, Teil nicht näher bezeichnet
L 1
ND U50.30 Mittelschwere motorische Funktionseinschränkung, Barthel-Index: 40 - 55 Punkte
ND U51.10 Mittlere kognitive Funktionseinschränkung, Erweiterter Barthel-Index: 20 - 65 Punkte

B BA.52 Muskuloskelettale Rehabilitation, mit durchschnittlich 450 bis weniger als 565 Therapieminuten pro Woche
B BB.41.12 Überwachungsrehabilitation, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
B BB.31.11 1:1-Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag

Beispiel 2

Während eines neurologischen Rehabilitationsaufenthalts nach einem Hirninfarkt zeigt der Patient in der zweiten Woche des Krankenhausaufenthalts eine lebensbedrohliche Fluktuation der Vitalparameter (Blutdruck, Herzfrequenz, Temperatur und Sauerstoffsättigung) aufgrund einer Aspirationspneumonie beidseitig.

Die Überwachung erfolgte kontinuierlich über drei Tage, abgesehen von einer 60-minütigen Unterbrechung am ersten Tag, um eine Röntgenaufnahme des Thorax durchzuführen. Am ersten Tag fanden vier Arztbesuche statt, am zweiten Tag drei und am dritten Tag zwei.

Der Rest des stationären Aufenthalts zur neurologischen Rehabilitation verlief bei stabilen Vitalparametern. Die durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche bezogen auf den ganzen Fall betragen 680 Minuten. Dies entspricht dem Kode BA.13.

Kodierung:

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
L
ND J69.0 Aspirationsbronchopneumonie
L 0
ND U69.01! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt

B BA.13 Neurologische Rehabilitation, mit durchschnittlich 675 bis weniger als 845 Therapieminuten pro Woche
B BB.42.14 Intensive Überwachung in der Rehabilitation, von mehr als 48 Stunden bis 72 Stunden

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Kindern – in 2025 entfernt

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Die Definitionen sind für Kinder und Jugendliche im Alter von 1 - 16 Jahre gültig. Im Säuglingsalter (0 - 12 Monate) ist der PYMS (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score*) nicht anwendbar und es reicht für die Diagnosestellung, wenn eines der drei Argumente erfüllt wird.
E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung
Eine erhebliche Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:
1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 4
und 2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:
a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge ≥ - 3 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 0.5 WHO Perzentilenkurven bei reduziertem Allgemeinzustand
b) Ab 120 - 175 cm Knaben und 120 - 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) < 70% bei reduziertem Allgemeinzustand
c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI ≥ - 3 SD z-Score unter dem entsprechenden Wert für Alter und Geschlecht bzw. < P 0.5 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand
oder
ungewollter Gewichtsverlust ≥ 10% bei reduziertem Allgemeinzustand
oder
in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (0-25% des Bedarfs)
E44.0 Mässige Energie-und Eiweissmangelernährung
Eine mässige Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:
1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 3
und 2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:
a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge - 2 bis - 2,9 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 3 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand
b) Ab 120 - 175 cm Knaben und 120 - 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) 70-79% bei reduziertem Allgemeinzustand
c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI - 2 bis - 2.9 SD z-Score unter dem entsprechenden Wert für Alter und Geschlecht (BMI Perzentilen) bei reduziertem Allgemeinzustand
oder
ungewollter Gewichtsverlust ≥ 7,5% bei reduziertem Allgemeinzustand oder
in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (26-50% des Bedarfs)
E44.1 Leichte Energie-und Eiweissmangelernährung
Eine leichte Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:
1. Bedingung: PYMS-Gesamcore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 2 und
2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:
a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge - 1 bis - 1,9 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 16 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand
b) Ab 120 - 175 cm Knaben und 120 - 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) 80-89% bei reduziertem Allgemeinzustand
c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI - 1 bis - 1.9 SD z-Score des entsprechenden Wertes für Alter und Geschlecht bei reduziertem Allgemeinzustand
oder
ungewollter Gewichtsverlust ≥ 5% bei reduziertem Allgemeinzustand
oder
in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (51-75% des Bedarfs)

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Erwachsenen – in 2025 entfernt

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E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung
Eine erhebliche Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:
NRS-Gesamtscore (Nutritional Risk Screening*) von mindestens 5
und
BMI < 18.5 kg/m2 bei reduziertem Allgemeinzustand
oder
ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 1 Monat und reduzierter Allgemeinzustand
oder
in der vergangenen Woche ungewollt praktisch keine Nahrung zugeführt** (0-25% des Bedarfs) (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 3).
E44.0 Mässige Energie-und Eiweissmangelernährung
Eine mässige Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:
NRS-Gesamtscore von mindestens 4
und
BMI 18.5 - 20,5 kg/m2 bei reduziertem Allgemeinzustand
oder
ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 2 Monaten und reduzierter Allgemeinzustand
oder
in der vergangenen Woche ungewollt weniger als die Hälfte des Bedarfs zugeführt ** (zwischen 25-50% des Bedarfs) (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 2).
E44.1 Leichte Energie-und Eiweissmangelernährung
Eine leichte Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:
NRS-Gesamtscore von mindestens 3
und
ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 3 Monaten
oder
in der vergangenen Woche ungewollt weniger als 50-75% des Bedarfs zugeführt** (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 1).
Tabelle zur Erläuterung der Zuordnung der ICD-Mangelernährungsdiagnose:
Grad der Verschlechterung des Ernährungszustandes | 1 | 2 | 3
NRS-Gesamtscore* | ≥ 5 | E44.1 | E44.0 | E43
4 | E44.1 | E44.0 | E44.0
3 | E44.1 | E44.1 | E44.1
* Modifiziert nach Kondrup Guidelines for Nutrition Risk Screening 2002. Clin Nutr (2003); 22(3): 321 - 336 ** Nahrungszufuhr entspricht jeglicher Ernährungsform (parenteral, enteral, per os).

Mangelernährung – in 2025 entfernt

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Die klinischen Kategorien A bis C – in 2025 entfernt

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Kategorie A
Asymptomatische HIV-Infektion
Persistierende generalisierte Lymphadenopathie (LAS)
Akute, symptomatische (primäre) HIV-Infektion (auch in der Anamnese)
Kategorie B
Krankheitssymptome oder Erkrankungen, die nicht in die AIDS-definierende Kategorie C fallen, dennoch aber der HIV-Infektion ursächlich zuzuordnen sind oder auf eine Störung der zellulären Immunabwehr hinweisen:
Bazilläre Angiomatose
Oropharyngeale Candida-Infektion
Vulvovaginale Candida-Infektionen, die entweder chronisch (länger als ein Monat) oder nur schlecht therapierbar sind
Zervikale Dysplasien oder Carcinoma in situ
Konstitutionelle Symptome wie Fieber über 38,5 Grad Celsius oder länger als vier Wochen bestehende Diarrhöe
Orale Haarleukoplakie
Herpes Zoster bei Befall mehrerer Dermatome oder nach Rezidiven in einem Dermatom
Idiopathische thrombozytopenische Purpura
Listeriose
Entzündungen des kleinen Beckens, besonders bei Komplikationen eines Tuben- oder Ovarialabszesses
Periphere Neuropathie
Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen)
Pneumocystis jirovecii-Pneumonie
Toxoplasma-Enzephalitis
Ösophageale Candida-Infektion oder Befall von Bronchien, Trachea oder Lunge
Chronische Herpes simplex, -Ulcera oder Herpes-Bronchitis, -Pneumonie oder -Ösophagitis
CMV-Retinitis
Generalisierte CMV-Infektion (nicht von Leber oder Milz)
Rezidivierende Salmonellen-Septikämien
Rezidivierende Pneumonien innerhalb eines Jahres
Extrapulmonale Kryptokokken-Infektionen
Chronische intestinale Kryptosporidien-Infektion
Chronische intestinale Infektion mit Isospora belli
Disseminierte oder extrapulmonale Histoplasmose
Tuberkulose
Infektionen mit Mykobakterium avium complex oder M. kansasii, disseminiert oder extrapulmonal
Kaposi-Sarkom
Maligne Lymphome (Burkitt ́s, immunoblastisches oder primär zerebrales Lymphom)
Invasives Zervix-Karzinom
HIV-Enzephalopathie
Progressiv multifokale Leukenzephalopathie
Wasting-Syndrom

Die Laborkategorien 1 bis 3 – in 2025 entfernt

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1: ab 500/μl CD4-Lymphozyten
2: 200 - 499/μl CD4-Lymphozyten
3: < 200/μl CD4-Lymphozyten

HIV/AIDS: CDC-Klassifikation (1993) – in 2025 entfernt

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Entgleister Diabetes mellitus – in 2025 entfernt

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An fünfter Stelle werden angegeben:
0 für nicht als entgleist bezeichneter Diabetes mellitus
1 für als entgleist bezeichneter Diabetes mellitus
2 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
3 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet
4 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet
5 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet
Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Kombinationen der jeweiligen 4-stelligen Kodes mit den fünften Stellen medizinisch sinnvoll sind. Weder bei Diabetes mellitus Typ 1 noch bei Diabetes mellitus Typ 2 ist der Blutzuckerspiegel zum Zeitpunkt der Aufnahme als Kontrollindikator für die Diagnose "entgleister Diabetes mellitus" zu nehmen. Die Einstufung als "entgleist" oder "nicht entgleist" wird generell in Kenntnis des gesamten Behandlungsverlaufs vorgenommen (retrospektiv). Der Begriff "entgleist" bezieht sich dabei auf die Stoffwechsellage.
Kriterien für den entgleisten Diabetes mellitus (besprochen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie):
Rezidivierende Hypoglykämien unter 3 mmol/l mit Symptomen, mit dreimal tgl Blutzucker (BZ)-Kontrollen und Therapieanpassung oder
stark schwankende BZ-Werte (Diff. mind. 5 mmol/l) mit dreimal tgl BZ-Kontrollen und Therapieanpassung oder
deutlich überhöhtes HBA1c (> 9%) während der letzten 3 Mo und dreimal tgl BZ-Kontrollen und/oder
mindestens dreimal Werte > 15 mmol/l mit mehrfacher Therapieanpassung
bei Werten < 15 mmol/l aber aufwändigem Management mit an mehreren Tagen mehr als dreimal tgl BZ und dokumentiertem Nachspritzen
Auswahl von Diagnosen, die zum klinischen Bild des diabetischen Fusssyndroms gehören können:
1. Infektion und/oder Ulkus
Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an Extremitäten L02.4
Phlegmone an Zehen L03.02
Phlegmone an der unteren Extremität L03.11
Hinweis: Die folgenden Viersteller zu L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone verschlüsseln an fünfter Stelle die Lokalisation der Druckstellen (siehe ICD-10-GM):
Dekubitus, Stadium 1 L89.0-
Dekubitus, Stadium 2 L89.1-
Dekubitus, Stadium 3 L89.2-
Dekubitus, Stadium 4 L89.3-
Dekubitus, Stadium nicht näher bezeichnet L89.9-
Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert L97
Malum perforans pedis L98.4
Osteomyelitis M86.-
2. Periphere vaskuläre Erkrankung
Atherosklerose der Extremitätenarterien, ohne Beschwerden I70.20
Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit
belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke 200 m und mehr I70.21
Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit
belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m I70.22
Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen I70.23
Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration I70.24
Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän I70.25
3. Periphere Neuropathie
Diabetische Polyneuropathie G63.2*
Autonome Neuropathie bei endokrinen und Stoffwechselkrankheiten G99.0*
4. Deformitäten
Hallux valgus (erworben) M20.1
Hallux rigidus M20.2
Sonstige Deformität der Grosszehe (erworben) M20.3
Sonstige Hammerzehe(n) (erworben) M20.4
Sonstige Deformitäten der Zehen (erworben) M20.5
Flexionsdeformität, Knöchel und Fuss M21.27
Hängefuss (erworben), Knöchel und Fuss M21.37
Plattfuss [Pes planus] (erworben) M21.4
Erworbener Klauenfuss und Klumpfuss, Knöchel und Fuss M21.57
Sonstige erworbene Deformitäten des Knöchels und des Fusses M21.67
Sonstige näher bezeichnete erworbene Deformitäten der Extremitäten,
des Knöchels und des Fusses M21.87
5. Frühere Amputation(en)
Verlust des Fusses und des Knöchels, einseitig, Zehe(n), auch beidseitig Z89.4
Verlust der unteren Extremität unterhalb oder bis zum Knie, einseitig Z89.5
Verlust der unteren Extremität oberhalb des Knies, einseitig Z89.6
(Teilweiser) Verlust der unteren Extremität, beidseitig Z89.7
Exkl.: Isolierter Verlust der Zehen, beidseitig (Z89.4)

Anhang – in 2025 entfernt

Inhalt aus 2024 anzeigen

Grundlagen G00 – G55

G00 Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) und medizinische Kodierung

G01n Geschichte

Der Verband schweizerischer Krankenanstalten VESKA, als Vorgänger der H+ Die Spitäler der Schweiz, sammelte bereits seit 1969 Daten im Rahmen eines Projektes Spitalstatistik. Die Diagnosen und Behandlungen wurden mit den VESKA-Kodes kodiert, die auf der ICD-9 basierten. Daraus resultierte eine Statistik für die Spitäler. Die Daten waren auf nationaler Ebene nicht repräsentativ, da sich nur einige Kantone für die Erhebung der Daten gesetzlich verpflichteten.

1997/1998 wurde eine Reihe von Statistiken der stationären Betriebe des Gesundheitswesens auf nationaler Ebene ins Leben gerufen. Diese basieren auf das Bundesstatistikgesetz (BstatG, SR 431.01) vom 09. Oktober 1992 und der zugehörigen Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) vom 30. Juni 1993. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt und veröffentlicht seither Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser (MS), die über Patientinnen und Patienten in den Schweizer Spitälern Auskunft geben.

Diese Erhebung wird durch eine administrative Statistik der Krankenhäuser / Krankenhausstatistik (KS) ergänzt. Gleichzeitig erhoben aber auch die Tariforganisation SwissDRG AG, Krankenversicherungen, der Spitalverband H+, die Kantone und das BAG Daten zu denselben Inhalten. Mit der Nationalen Datenbewirtschaftung (NaDB) beschloss der Bundesrat am 27. September 2019 eine Strategie zur Vereinheitlichung und Vereinfachung solcher Prozesse. Das Ziel der Strategie ist die einmalige Erhebung der Daten und deren Mehrfachnutzung. Mit dem Projekt «Spitalstationäre Gesundheitsversorgung» (SpiGes) wurde dieses Vorhaben für die stationären Spitaldaten als Pilotprojekt im Rahmen des NaDB-Programms umgesetzt.

Die Daten der MS, der Fallkostenstatistik (FKS) sowie Teile der KS werden ab 2025 einheitlich erhoben und allen Berechtigten gemäss ihren Nutzungsrechten durch das BFS zur Verfügung gestellt.

Die damit verbundene Datenerfassung erfolgt gemäss SpiGes ab dem 01. Januar 2024.

Eine Statistik der sozialmedizinischen Institutionen mit administrativen Daten und Angaben zu den Klientinnen und Klienten der Alters- und Pflegeheime, der Heime für Behinderte, der Heime für Suchtkranke und der Betriebe für Personen mit psychosozialen Problemen vervollständigen das Angebot im stationären Bereich.

Die Kodierung der Diagnosen und Behandlungen in den Spitälern ist ein essenzieller Baustein für die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie ist der Gesundheitszustand der Bevölkerung, mit welchen gesundheitlichen Problemen ist sie konfrontiert und wie schwerwiegend sind die Probleme?
  • Wie verteilen sich die Probleme auf unterschiedliche Anteile der Bevölkerung (nach Alter, Geschlecht und weiteren Angaben, die nach heutigem Wissen zu Unterschieden führen, wie zum Beispiel Bildung, Migration, …)?
  • Welchen Einfluss haben die Lebensumstände und die Lebensweise auf die Gesundheit?
  • Welche Leistungen der Gesundheitsversorgung werden in Anspruch genommen? Wie verteilt sich die Inanspruchnahme auf unterschiedliche Anteile der Bevölkerung?
  • Wie entwickeln sich die Kosten und die Finanzierungsströme?
  • Über welche Ressourcen verfügt das Gesundheitswesen (Infrastruktur, Personal, Finanzen) und welche Dienstleistungen bietet es an?
  • Welchen Bedarf an Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gibt es aktuell und wie wird er sich voraussichtlich entwickeln?
  • Welches sind die Folgen/Auswirkungen von Massnahmen, die auf politischer Ebene getroffen werden?

G02m Organisation

Die Sektion Gesundheitsversorgung GESV des Bundesamtes für Statistik ist für die Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) verantwortlich. Die statistischen Ämter der Kantone, die Statistikabteilungen der Gesundheitsdirektionen der Kantone koordinieren kantonsweit die Datenerhebung in den Spitälern. Diese Stellen informieren die Leistungserbringer über die Fristen zur Datenlieferung und überwachen deren Einhaltung. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Lieferfristen sowie die Qualitätsprüfung, Plausibilisierung und Freigabe auf der SpiGes Plattform.

Die Spitäler sammeln die Daten der Patientinnen und Patienten an zentraler Stelle. Sie erstellen den Datensatz mit den kodierten Diagnose- und Behandlungsangaben. Sie sind gesetzlich zur Bereitstellung der Daten verpflichtet. Das BFS informiert die kantonalen Erhebungsstellen über die zu liefernden Daten, das Format der Daten und wie diese übermittelt werden müssen. Die Kantone sind verpflichtet, diese Informationen den Spitälern weiterzuleiten. Die Vorgaben sind auch auf der Webseite des BFS veröffentlicht.

G03m Gesetzliche Grundlagen

Die Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) basiert auf dem BStatG sowie der Statistikerhebungsverordnung, die die Vorschriften über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes enthalten und sich auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG, SR 832.10) stützt.

Das BStatG bestimmt, dass die Einrichtung von Gesundheitsstatistiken eine Aufgabe auf nationaler Ebene ist (Art. 3 Abs. 2b), die die Zusammenarbeit von Kantonen, Gemeinden und anderen involvierten Partnern erfordert. Der Bundesrat kann nach Artikel 6 Abs. 4 die Teilnahme an einer Erhebung als obligatorisch erklären.

Im Anhang der Statistikerhebungsverordnung werden die für die verschiedenen statistischen Erhebungen verantwortlichen Organe benannt. Jede nationale statistische Erhebung wird im Anhang einzeln beschrieben. Im Falle der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) wurde das BFS als für die Erhebung verantwortliches Organ bestimmt. Die Verordnung präzisiert auch die Bedingungen für die Umsetzung, unter anderem den verpflichtenden Charakter dieser Erhebung. Sie bestimmt, dass für die Erfassung der Diagnosen die Klassifikation ICD und der Behandlungen die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) zu verwenden sind.

Neben dem BStatG bestimmt auch das KVG die Erhebung. Nach dem KVG sind die Spitäler und die Geburtshäuser verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, «um die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen» (Art. 59a Abs. 1). Die Daten werden stellvertretend für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom BFS erhoben und die Angaben sind von den Leistungserbringern kostenlos zur Verfügung zu stellen (Art. 59a Abs. 2 u. 3). Ausserdem bestimmt das KVG, dass das BFS die Angaben dem Bundesamt für Gesundheit, dem Eidgenössischen Preisüberwacher, dem Bundesamt für Justiz, den Kantonen und Versicherern sowie einigen anderen Organen je Leistungserbringer zur Verfügung stellt (Art. 59a Abs. 3 KVG). Die Daten werden vom BAG pro Kategorie oder pro Leistungserbringer (pro Spital) veröffentlicht. Resultate, die die Patientinnen und Patienten betreffen, werden nur anonym veröffentlicht, so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.

G04m Ziele der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes)

  • Die epidemiologische Überwachung der Bevölkerung soll ermöglicht werden (Spitalpopulation). Die Daten liefern wichtige Informationen über die Häufigkeit wichtiger Krankheiten, die zu Spitalaufenthalten führen und ermöglichen die Planung und gegebenenfalls die Anwendung von präventiven oder therapeutischen Massnahmen.
  • Die Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems soll in einem jährlichen Rhythmus möglich sein.
  • Die Wirtschaftlichkeit der Spitäler kann mit den SpiGes Daten gemäss den geltenden Methoden verglichen werden. Diese Vergleiche können für die Verhandlung, Festsetzung und Beurteilung der Tarife genutzt werden.
  • Ausserdem erlauben die erhobenen Daten eine allgemeine Analyse der von den Spitälern erbrachten Leistungen und ihrer Qualität. Als Beispiel ist die Häufigkeit bestimmter Operationen oder die Häufigkeit von Rehospitalisierungen bei bestimmten Diagnosen oder Behandlungen zu werten.
  • Die Daten erlauben es auch, einen Überblick über die Versorgungslage im Bereich der Spitäler zu erhalten. Zum Beispiel können Einzugsgebiete einzelner Spitäler dargestellt werden. Damit dienen die Daten der Versorgungsplanung auf kantonaler und interkantonaler Ebene. Es werden Daten für die Erforschung spezieller Fragestellungen und für die interessierte Öffentlichkeit geliefert.

G05m Anonymisierung der Daten

Das BFS darf gemäss Art. 153c AHVG die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden. Dabei werden sämtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Personendaten eingehalten. Es werden umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anonymität der Personendaten getroffen. So werden z.B. die Personenidentifikatoren (AHV-Nummer) in einem separaten File übermittelt und auf der Plattform umgehend anonymisiert.

G06m Der medizinische Datensatz, Definitionen und Variablen

Seit der Einführung von SpiGes werden die Variablen im KHB mit dem entsprechendem Variablennamen benannt.

Die Daten der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) enthalten verschiedene Datensätze (Tabellen) mit unterschiedlicher Granularität.

Im Zentrum steht die Tabelle «Falldaten», die Informationen umfasst, die einmal pro Fall vorliegt. Weitere Tabellen sind «Diagnosen», «Behandlungen», «Medikamente», «Rechnung», «KTR», «Operierende» und «Patientenbewegungen». Die Tabelle «Personenidentifikatoren» hat zwar den gleichen Detailierungsgrad wie die Falldaten, sie ist jedoch aus Datenschutzgründen in einem separaten File zu liefern. Die Zusammenhänge der Tabellen können der folgenden Abbildung entnommen werden:

Nicht alle Variablen müssen für alle Fälle (Zeilen) ausgefüllt werden. Für jede Variable ist in der Schnittstellenbeschreibung angegeben, wann sie ausgefüllt werden muss. So müssen z.B. die Angaben für Neugeborene oder Psychiatriepatienten nur für entsprechende Fälle ausgefüllt werden.

Daneben kann die kantonale Erhebungsstelle weitere Auflagen machen, unter anderem einen Kantonsdatensatz einfordern. Kantonale Vorgaben werden nicht durch das BFS beschrieben und hier auch nicht weiter ausgeführt.

Eine Beschreibung der Variablen und der Schnittstelle findet sich auf der Webseite des Bundesamtes für Statistik:

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitswesen/projekt-spiges.html

G10n Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes), die Patientenklassifikationssysteme SwissDRG, TARPSY und ST Reha

Seit 2012 wurde die Vergütung der Spitäler auf eidgenössischer Ebene schrittweise auf das Fallpauschalensystem, resp. Tagespauschalensystem umgestellt – zuerst für akutsomatische Leistungen (SwissDRG, 2012), dann für psychiatrische Leistungen (TARPSY, 2018) und zuletzt für die Leistungen der Rehabilitation (ST Reha, 2022). Beim Fallpauschalensystem wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie z.B. Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen, Alter und Geschlecht etc. einer Fallgruppe (DRG) zugeordnet und pauschal vergütet.

Im Falle von ST Reha und TARPSY wird ausserdem die stationäre Aufenthaltsdauer herangezogen. Aus diesem Grund erhält die medizinisch-pflegerische Dokumentation und Kodierung eine direkte Vergütungsrelevanz für die Spitäler. Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für die jährlichen Weiterentwicklungen der drei Tarifstrukturen.

Folglich muss nach den gültigen Kodierungsinstrumenten (Kodierungshandbuch, CHOP und ICD-10-GM, Rundschreiben und offiziellen Kommunikationen) kodiert werden.

Unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha muss jeder Fall vollständig kodiert werden. Es ist nicht zulässig, Diagnosen oder Prozeduren zur Beeinflussung der Gruppierung wegzulassen oder hinzuzufügen, um spezielle Pauschalen anzusteuern mit dem Ziel, einen höheren Erlös und/oder eine Eingruppierung in eine spezielle Spitalplanungsleistungsgruppe (SPLG) zu erreichen. Siehe auch Punkt 1.4 der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha der SwissDRG AG.

Im Rahmen der Pflege und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen werden die Klassifikationen und Kodierungsrichtlinien angepasst und präzisiert.

Das DRG-Klassifikationssystem sowie die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen Definitionshandbuch beschrieben. Das Dokument Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha beschreibt den Anwendungsbereich und die Abrechnungsbestimmungen von SwissDRG (genannt Abrechnungsregeln). Dasselbe gilt für die Tarifsysteme ST Reha und TARPSY.

G20 Die Klassifikationen (ICD-10-GM und CHOP)

G21n ICD-10-GM

Einführung

Das vorrangige Ziel einer Klassifikation besteht in der Verschlüsselung der Diagnosen oder der Behandlungen, um durch diese Abstraktion die statistische Analyse der Daten zu ermöglichen. «Eine statistische Krankheitsklassifikation sollte einerseits spezifische Krankheitsentitäten identifizieren können, sie sollte andererseits aber auch die statistische Darstellung von Daten für grössere Krankheitsgruppen erlauben, um so nutzbringende und verständliche Informationen zugängig zu machen» (ICD-10-WHO, Band 2, Kapitel 2.3).

Eine Klassifikation, die eine Methode der Verallgemeinerung ist, wie William Farr im 19. Jahrhundert feststellte, muss die Zahl der Rubriken einschränken und dennoch alle bekannten Krankheiten umfassen. Dies schliesst notwendigerweise einen Informationsverlust ein. Dementsprechend kann die Realität in der Medizin mit einer Klassifikation nicht absolut realitätsgetreu abgebildet werden.

Die Klassifikation ICD-10 wurde entwickelt, um die Analyse und den Vergleich von Daten zur Mortalität und Morbidität zu ermöglichen. Für eine solche Interpretation ist ein Instrument zur Verschlüsselung von Diagnosen unerlässlich. Die ICD-10-Version, die in der Schweiz seit 1. Januar 2025 zur Kodierung der Diagnosen verwendet wird, ist die ICD-10-GM 2024 (German Modification).

Geschichte

William Farr, Leiter des Statistischen Amtes für England und Wales, sowie Marc d’Espine aus Genf setzten sich zu ihrer Zeit intensiv für die Entwicklung einer einheitlichen Klassifikation der Todesursachen ein. Das von Farr vorgeschlagene Modell einer Klassifikation der Krankheiten nach fünf Gruppen (epidemiologische Krankheiten, konstitutionelle (allgemeine) Krankheiten, nach der Lokalisation klassifizierte Krankheiten, Entwicklungskrankheiten und Folgen von Gewalteinwirkungen) liegt der Struktur der ICD-10 zugrunde. 1893 legte Jacques Bertillon, Leiter des Statistischen Amtes der Stadt Paris, der Konferenz des Internationalen Statistischen Instituts seine Klassifikation «Internationale Nomenklatur der Todesursachen» vor. Die Klassifikation wurde angenommen und sollte alle zehn Jahre revidiert werden. 1948 wurde diese Klassifikation von der Weltgesundheitsorganisation angenommen.

Bei der 9. Revision der Klassifikation, ICD-9, wurde 1975 eine fünfte Stelle bei den Kodes und das Kreuz-Stern-System eingeführt. 1993 wurde die 10. Revision der Klassifikation validiert, mit der die alphanumerische Struktur der Kodes eingeführt wurde. Es existieren verschiedene Ländermodifikationen der ICD-10, die hauptsächlich zu Abrechnungszwecken erstellt wurden. In der Schweiz wird seit 01.01.2009, resp. 01.01.2010, die GM (German Modification) Version der ICD-10 für die Morbidität verwendet.

Struktur

Die Kodes der Klassifikation ICD-10-GM weisen eine alphanumerische Struktur auf, die sich aus einem Buchstaben an der ersten Stelle gefolgt von zwei Ziffern, einem Punkt und einer bzw. zwei Dezimalstellen (z.B. K38.1, S53.10) zusammensetzt.

Die ICD-10-GM besteht aus zwei Bänden: dem systematischen und dem alphabetischen Verzeichnis.

Systematisches Verzeichnis

Das systematische Verzeichnis der ICD-10-GM ist in 22 Kapitel unterteilt. Die siebzehn ersten Kapitel beschreiben Krankheiten, das Kapitel XVIII enthält Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, das Kapitel XIX die Verletzungen und Vergiftungen, das Kapitel XX (das eng mit dem Kapitel XIX verbunden ist) die äusseren Ursachen von Morbidität und Mortalität. Das Kapitel XXI betrifft hauptsächlich Faktoren, die zur Inanspruchnahme von Einrichtungen des Gesundheitswesens führen. Im Kapitel XXII finden sich «Schlüsselnummern für besondere Zwecke». Dies sind Zusatzkodes zur genaueren Spezifizierung von anderenorts klassifizierten Krankheiten, Klassierungen von Funktionseinschränkungen usw.

Tabelle der Kapitel mit den entsprechenden Kategorien
KapitelTitelKategorien
IBestimmte infektiöse und parasitäre KrankheitenA00 – B99
IINeubildungenC00 – D48
IIIKrankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des ImmunsystemsD50 – D90
IVEndokrine, Ernährungs- und StoffwechselkrankheitenE00 – E90
VPsychische und VerhaltensstörungenF00 – F99
VIKrankheiten des NervensystemsG00 – G99
VIIKrankheiten des Auges und der AugenanhangsgebildeH00 – H59
VIIIKrankheiten des Ohres und des WarzenfortsatzesH60 – H95
IXKrankheiten des KreislaufsystemsI00 – I99
XKrankheiten des AtmungssystemsJ00 – J99
XIKrankheiten des VerdauungssystemsK00 – K93
XIIKrankheiten der Haut und der UnterhautL00 – L99
XIIIKrankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des BindegewebesM00 – M99
XIVKrankheiten des UrogenitalsystemsN00 – N99
XVSchwangerschaft, Geburt und WochenbettO00 – O99
XVIBestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode habenP00 – P96
XVIIAngeborene Fehlbildungen, Deformitäten und ChromosomenanomalienQ00 – Q99
XVIIISymptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sindR00 – R99
XIXVerletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer UrsachenS00 – T98
XXÄussere Ursachen von Morbidität und MortalitätV01! – Y84!
XXIFaktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führenZ00 – Z99
XXIISchlüsselnummern für besondere ZweckeU00 – U99

Jedes Kapitel ist in Blöcke eingeteilt, die aus dreistelligen Kategorien bestehen (ein Buchstabe und zwei Zahlen). Ein Block entspricht einer Gruppe von Kategorien. Die Letzteren entsprechen bestimmten Affektionen oder Gruppen von Krankheiten, die Gemeinsamkeiten aufweisen.

Die Subkategorien: Die Kategorien werden in vierstellige Subkategorien unterteilt. Sie erlauben die Kodierung der Lokalisation oder der Varietäten (wenn die Kategorie selbst eine bestimmte Affektion betrifft) oder bestimmter Krankheiten, wenn die Kategorie eine Gruppe von Affektionen bezeichnet.

Fünfstellige Kodes: In verschiedenen Kapiteln wurden die Kodes zur spezifischeren Verschlüsselung auf fünf Stellen erweitert.

Wichtig für die Kodierung: Nur endständige Kodes sind gültig, d.h. nur Kodes, von denen keine weitere Unterteilung existiert.

Beispiel aus der ICD-10-GM, Kapitel XI:

Block/Gruppe

Krankheiten der Appendix

(K35 – K38)

Dreistellige Kategorie

K35.–

Akute Appendizitis

Vierstellige Subkategorie

K35.2

Akute Appendizitis mit generalisierter Peritonitis

Appendizitis (akut) mit generalisierter (diffuser) Peritonitis nach Perforation oder Ruptur

K35.3–

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis

Fünfstellige Kodes

K35.30

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis ohne Performation oder Ruptur

K35.31

Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis mit Performation oder Ruptur

K35.32

Akute Appendizitis mit Peritonealabszess

K35.8

Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet Akute Appendizitis ohne Angabe einer lokalisierten oder generalisierten Peritonitis

Dreistellige Kategorie

K36

Sonstige Appendizitis

Inkl.: Appendizitis: • chronisch • rezidivierend

K37

Nicht näher bezeichnete Appendizitis

Vierstellige Subkategorien

K38.–

Sonstige Krankheiten der Appendix

K38.0

Hyperplasie der Appendix

K38.1

Appendixkonkremente

Koprolith Kotstein

Appendix

K38.2

Appendixdivertikel

K38.3

Appendixfistel

K38.8

Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Appendix Invagination der Appendix

K38.9

Krankheit der Appendix, nicht näher bezeichnet

Alphabetisches Verzeichnis

Das alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM unterstützt die Verschlüsselung nach dem systematischen Verzeichnis. Massgeblich für die Kodierung ist stets das systematische Verzeichnis (siehe G30a). Das alphabetische Verzeichnis beinhaltet Suchbegriffe für Krankheiten, Syndrome, Traumata und Symptome. Am linken Rand der Spalte findet sich der Hauptbegriff, der eine Krankheit oder einen Krankheitszustand kennzeichnet, gefolgt von den nach rechts gestaffelt dargestellten Modifizierern oder Qualifizierern:

Flattern

] Leitbegriff

– Herz I49.8

– Kammer I49.0

– Vorhof I48.9

– – atypisch I48.4

– – chronisch I48.9

Modifizierer

Die Modifizierer sind Ergänzungen, die Varianten, Lokalisationen oder Spezifizierungen des Hauptbegriffes darstellen.

Typografische Vereinbarungen und Abkürzungen

Runde Klammern ( ):

Sie schliessen ergänzende Begriffe ein, die den Hauptbegriff präzisieren:

I10.–

Essentielle (primäre) Hypertonie

Inkl.: Bluthochdruck

Hypertonie (arteriell) (essentiell) (primär) (systemisch)

Sie werden zur Angabe der zutreffenden Schlüsselnummer bei Exklusiva benutzt:

H01.0

Blepharitis

Exkl.: Blepharokonjunktivitis (H10.5)

Sie werden im Titel der Gruppenbezeichnungen verwendet, um dreistellige Schlüsselnummern der Kategorien, die sie umfassen, zu bezeichnen:

Krankheiten der Appendix

(K35 – K38)

Sie schliessen den Kreuzkode bei einer Kategorie mit Stern ein und umgekehrt:

N74.2*

Syphilitische Entzündung im weiblichen Becken (A51.4†, A52.7†)

B57.0†

Akute Chagas-Krankheit mit Herzbeteiligung (I41.2*, I98.1*)

Diese Präzisierungen beinhalten keine Modifikation des Kodes.

Eckige Klammern [ ]:

Die eckigen Klammern werden in Band 1 verwendet um:

  • Synonyme oder erklärende Sätze einzuschliessen, z.B.:

A30.–

Lepra [Aussatz]

  • Auf vorangehende Bemerkungen zu verweisen, z.B.:

C00.8

Lippe, mehrere Teilbereiche überlappend

[Siehe Hinweis 5 am Anfang des Kapitels]

Doppelpunkt:

Der Doppelpunkt wird verwendet, um Begriffe aufzulisten, wenn der vorangehende Begriff nicht ganz vollständig ist:

L08.0

Pyodermie

Dermatitis:

• gangraenosa

• purulenta

• septica

• suppurativa

Strich (vertikal):

Dieses Zeichen wird verwendet, um Inklusiva und Exklusiva aufzulisten, wobei keiner der Begriffe, der vor oder nach dem Strich steht, für sich allein vollständig ist und deshalb ohne die jeweilige Ergänzung der Rubrik nicht zugeordnet werden kann:

H50.3

Intermittierender Strabismus concomitans

Intermittierend:

• Strabismus convergens

• Strabismus divergens

(alternierend) (unilateral)

Punkt Strich .– :

Wird in Band 1 verwendet. Der Strich steht für eine weitere Stelle des Kodes, z.B.:

J43.–

Emphysem

Mit dem Strich wird die Kodiererin oder der Kodierer darauf aufmerksam gemacht, dass der entsprechende detailliertere Kode in der genannten Kategorie gesucht werden muss.

Exkl. (Exklusiva):

Diese Begriffe gehören nicht zu dem ausgewählten Kode:

K60.4

Rektalfistel

Rektum-Haut-Fistel

Exkl.: Rektovaginalfistel (N82.3) Vesikorektalfistel (N32.1)

Das «Exkl.» eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese, bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch bei der Patientin, bzw. dem Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

Z.B.: Patient mit portaler Hypertonie und alkoholischer Leberzirrhose, die beide behandelt werden: hier liegt eine Konstellation wie oben beschrieben vor, beide Zustände können diagnostisch voneinander abgegrenzt werden, eine alkoholische Leberzirrhose ist nicht notwendigerweise mit einer portalen Hypertonie vergesellschaftet.

Inkl. (Inklusiva):

Diese Begriffe sind in dem ausgewählten Kode enthalten:

J15.–

Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert

Inkl.: Bronchopneumonie durch andere Bakterien als S. pneumoniae

und H. influenzae

o.n.A.:

Diese Abkürzung bedeutet «ohne nähere Angaben» und ist gleichbedeutend mit «nicht näher bezeichnet». Kodes mit diesem Modifizierer werden für Diagnosen vergeben, die nicht genauer spezifiziert sind:

N85.9

Nichtentzündliche Krankheit des Uterus, nicht näher bezeichnet Krankheit des Uterus o.n.A.

a.n.k./anderenorts nicht klassifiziert:

Sie zeigt an, dass einige genauer bezeichnete Varietäten der aufgeführten Affektionen in einem anderen Teil der Klassifikation aufgeführt sein können. Diese Bezeichnung wird in folgenden Fällen angefügt:

  • Bei Begriffen, die in Restkategorien klassifiziert werden oder bei allgemeinen Begriffen.
  • Bei Begriffen, die schlecht definiert sind.

T45.2

Vitamine, anderenorts nicht klassifiziert

Sonstige:

Die Resteklasse «Sonstige» ist dann bei der Kodierung zu verwenden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es aber in der ICD-10-GM keine eigene Klasse gibt.

E16.1

Sonstige Hypoglykämie

n.n.b./nicht näher bezeichnet:

Die Resteklasse «Nicht näher bezeichnet» ist dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff wie z.B. Katarakt, beschrieben ist und/oder eine weitere Differenzierung nach den Klassifikationskriterien der ICD-10-GM an entsprechender Stelle nicht möglich ist.

I67.9

Zerebrovaskuläre Krankheit, nicht näher bezeichnet

Siehe, siehe auch:

Finden sich im alphabetischen Teil:

  • «Siehe» bezeichnet den speziellen Begriff, auf den verwiesen wird.
  • «Siehe auch» verweist auf die Hauptbegriffe, unter denen nachgeschlagen werden sollte.

PAP – s. Papanicolaou

Abortus (s.a. Abort) O06.9

Und:

Im Titel der Kategorie bedeutet das Wort «und/oder».

I74.–

Arterielle Embolie und Thrombose

Diese Kategorie umfasst Embolien, Thrombosen und Thromboembolien.

G22o Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP)

Allgemeines

23 Absätze aus 2025 in 2026 durch 3 neue ersetzt
Die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) enthält die Liste der Kodes für Operationen, Prozeduren, therapeutische und diagnostische Massnahmen. Sie basiert ursprünglich auf der amerikanischen ICD-9-CM, die durch die CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Baltimore (USA) erstellt und bis 2007 unterhalten wurde. Die CHOP wird jährlich angepasst, die Version 2025 umfasst die Erweiterungen und Änderungen aus dem Antragsverfahren 2023.
Struktur
Die CHOP besteht aus zwei separaten Teilen: das alphabetische Verzeichnis und das systematische Verzeichnis. Die Struktur der Kodes ist grundsätzlich alphanumerisch, doch die meisten Kodes sind aus historischen Gründen Ziffernkodes. Sie setzen sich in der Regel aus 2 Ziffern, gefolgt von einem Punkt und anschliessend einer bis vier weiteren Ziffern zusammen (z.B. 06.4; 45.76; 93.38.10; 99.A1.12).
Es gilt zu beachten, dass nur endständige Kodes verwendet werden können.
Alphabetisches Verzeichnis
Grundlage des alphabetischen Verzeichnisses der CHOP ist das systematische Verzeichnis der CHOP. Als Quelltexte dienten die in der Systematik vorhandenen originalen medizinischen Begriffe, ohne Addition weiterer medizinischer Begriffssammlungen oder Thesauri.
Seit der CHOP 2011 wird dieses alphabetische Verzeichnis maschinell auf Grundlage einer Textpermutation erstellt und weicht somit von dem früher gewohnten Erscheinungsbild ab (siehe ausführliche Einzelheiten in der Einleitung der CHOP).
Systematisches Verzeichnis
Die Einleitung am Anfang der CHOP ist zu beachten insbesondere die technischen Bemerkungen zur Struktur und den Resteklassen.
Klassifikationsstruktur
Die einachsige schweizerische Operationsklassifikation beinhaltet 2- bis 6-stellige alphanumerische Kodes. Die Verwendung einer alphanumerischen Kodierung sowie drei Dezimalisierungsmethoden ermöglichen das Fassungsvermögen der CHOP zu steigern.
Dezimalisierung in einen unsegmentierten Hunderterblock (1 × 100), d.h. ohne Unterscheidung der dazwischen liegenden Segmente: | Dezimalisierung in einen unterteilten Hunderterblock (1 × 100), d.h. mit dazwischen liegenden Segmenten: | Dezimalisierung in (Zehn)-10-er Blöcke (10 × 10):
Znn.nn.0 | Znn.nn.0 | Znn.nn.0
Znn.nn.00 R n.n.bez. | Znn.nn.00 R n.n.bez. | Znn.nn.00 R n.n.bez.
Znn.nn.01 (Reserve) | Znn.nn.01 (Reserve) | Znn.nn.01 (Reserve)
Znn.nn.02 (Reserve) | Znn.nn.02 (Reserve) | Znn.nn.02 (Reserve)
... |... |...
Znn.nn.09 (Reserve) | Znn.nn.09 (Reserve) | Znn.nn.09 R sonstige
Znn.nn.10 R Beginn der Serie | Znn.nn.10 R Beginn des 1. Segmentes | Znn.nn.1
Znn.nn.11 | Znn.nn.11 | Znn.nn.10 R n.n.bez.
Znn.nn.12 | Znn.nn.12 | Znn.nn.11
... |... |...
Znn.nn.88 | Znn.nn.20 R Beginn des nachfolgenden Segmentes | Znn.nn.19 R sonstige
Znn.nn.89 R Ende der Serie | Znn.nn.21 | Znn.nn.2
... |...
Znn.nn.97 (Reserve) | Znn.nn.40 R Bei Bedarf weiteres Segment | Znn.nn.9
Znn.nn.98 (Reserve) | Znn.nn.41 | Znn.nn.90 R n.n.bez.
Znn.nn.99 R sonstige |... | Znn.nn.91
Znn.nn.97 (Reserve) |...
Znn.nn.98 (Reserve) | Z.nn.nn.99 R sonstige
Znn.nn.99 R sonstige
In einem fortlaufenden Hunderterblock ist die Nummerierung fortlaufend von Znn.nn.10 bis Znn.nn.89. | In einem unterteilten Hunderterblock kann die Nummerierung 10er, 20er, usw.-Segmente beinhalten, z.B. für die unterschiedliche Art des operativen Eingriffes: Inzision, Exzision, Destruktion oder Rekonstruktion, usw. Der Unterschied dieser 10er-Segmente ist bestimmt z.B. durch operative Techniken, Zugangswege oder andere Varianten. | In einer Dezimalisierung mit 10 × 10 10er-Blöcken werden in jedem 10er-Block jeweils die Positionen Znn.nn.n0 und Znn.nn.n9 für die Restelemente "n.n.bez." bzw. "sonstige" reserviert. Damit gibt es also potentiell 20 Restelemente in der Dezimalisierung 10 × 10. Der Kode Znn.nn.09 ist die Restkategorie "sonstige" der Subkategorie. Sie ist gebildet durch den Titel der Subkategorie gefolgt von "sonstige".
Resteklassen
Im Allgemeinen wurden in den Kategorien für die Resteklassen "nicht näher bezeichnet" und "sonstige" die Plätze 00 oder n0, resp. die Plätze 99 oder n9, reserviert, entsprechend der gewählten Dezimalisierungsmethode.
Der Kode Znn.nn.00 oder Znn.nn.n0 ist die Restkategorie "nicht näher bezeichnet", gebildet durch den Titel der Subkategorie, resp. der Elementengruppe und mit der Abkürzung "n.n.bez." versehen. Falls die im Operationsbericht angegebenen Eingriffe nicht spezifiziert wurden, sind sie in der Restkategorie "nicht näher bezeichnet" abzubilden.
Der Kode Znn.nn.99 oder Znn.nn.n9 ist die Restkategorie "sonstige". Sie ist gebildet durch den Titel der Subkategorie, resp. der Elementengruppe, gefolgt von dem Anhang "sonstige". Falls der Eingriff im Operationsbericht spezifiziert wurde, dieser aber nicht mit den Kodeelementen der entsprechenden Elementengruppe oder Subkategorie abgebildet ist, wird der Eingriff in der Restkategorie "sonstige" abgebildet.
Die Sequenz Znn.nn.01 bis Znn.nn.08 ist reserviert für eventuelle (mögliche) andere Varianten der Restekategorien.
Das systematische Verzeichnis der CHOP wird in 19 Kapitel eingeteilt. Die Kapitel 1 bis 15 sind nach der "Anatomie" strukturiert. Es gibt zusätzlich einen Anhang.
Kapitel | Titel | Kategorien
0 | Massnahmen und Interventionen nicht anderswo klassifizierbar | 00
1 | Operationen am Nervensystem | 01 - 05
2 | Operationen am endokrinen System | 06 - 07
3 | Operationen an den Augen | 08 - 16
4 | Operationen an den Ohren | 18 - 20
5 | Operationen an Nase, Mund und Pharynx | 21 - 29
6 | Operationen am respiratorischen System | 30 - 34
7 | Operationen am kardiovaskulären System | 35 - 39
8 | Operationen am hämatopoetischen und Lymphgefässsystem | 40 - 41
9 | Operationen am Verdauungstrakt | 42 - 54
10 | Operationen an den Harnorganen | 55 - 59
11 | Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen | 60 - 64
12 | Operationen an den weiblichen Geschlechtsorganen | 65 - 71
13 | Geburtshilfliche Operationen | 72 - 75
14 | Operationen an den Bewegungsorganen | 76 - 84
15 | Operationen am Integument | 85 - 86
16 | Verschiedene diagnostische und therapeutische Massnahmen | 87 - 99
17 | Messinstrumente | AA
18 | Rehabilitation | BA - BB
Die Klassifikationsachsen weisen üblicherweise eine aufsteigende Komplexität auf. Die weniger aufwändigen Eingriffe befinden sich anfangs jeder Kategorie und die komplexeren Operationen am Schluss.
Prinzipiell besteht folgende Reihenfolge der Einteilung:
1. Inzision, Punktion,
2. Biopsie und andere diagnostische Massnahmen,
3. Exzision oder partielle Destruktion einer Läsion oder von Gewebe,
4. Exzision oder totale Destruktion einer Läsion oder von Gewebe,
5. Naht, Plastik und Rekonstruktion,
6. Andere Eingriffe.
Beachte: Diese ursprüngliche Einteilung konnte mit der Einführung von neuen Kodes an einigen Stellen nicht mehr konsequent eingehalten werden.
Abschnitt «Konventionen, Abkürzungen und typografische Vereinbarungen für die CHOP» (46 Absätze) aus 2025 in 2026 entfernt
Konventionen, Abkürzungen und typografische Vereinbarungen für die CHOP
n.a.klass. Nicht anderenorts klassifizierbar: es existiert kein anderer Subkode für diesen spezifischen Eingriff.
n.n.bez. Nicht näher bezeichnet: den Eingriff präzisierende Angaben fehlen.
() Runde Klammern kommen in "Kode-Titel", "ergänzenden Beschreibungen", "Kapitel-Titel", "Beachte", "Kodiere ebenso", "Exklusiva" und "Inklusiva" vor.
Runde Klammern in "Kode-Titel", "Inklusiva", "ergänzenden Beschreibungen" sowie "Beachte":
Runde Klammern enthalten zusätzliche Wörter, ergänzende Bezeichnungen oder Erläuterungen zu einem Eingriff/ einer Prozedur/einer Behandlung. Sie ergänzen den Kode-Titel, das Inklusivum, die ergänzende Beschreibung oder das Beachte, ohne dessen Bedeutung für die Kodierung zu beeinflussen. Die Aufzählungen in den runden
Klammern sind nicht als abschliessend zu betrachten.
Runde Klammern in "Kapitel-Titel":
In den Kapitel-Titeln befinden sich die Kapitel-Nummern in runden Klammern.
Runde Klammern in "Kodiere ebenso" und "Exklusiva":
Am Ende von "Kodiere ebenso" und "Exklusiva" befinden sich Hinweise/Referenzen auf andere Kodes in den
runden Klammern.
[ ] Eckige Klammern enthalten Synonyme, alternative Bezeichnungen, Abkürzungen
EXKL. Ein Exklusivum weist darauf hin, dass ein Eingriff, den man unter einer bestimmten Klasse erwarten würde, in
einer anderen Klasse abgebildet ist.
D.h., der genannte Eingriff im Exklusivum ist nicht in der Klasse abgebildet, unter der das Exklusivum steht.
Die im Exklusivum aufgeführten Eingriffe sind unter dem dort angegebenen Kode klassifiziert. Die Kodes schliessen sich jedoch nicht strikt aus. Sie können, falls zutreffend, zusammen kodiert werden.
Beispiel:
67.62 Verschluss einer zervikalen Fistel
Zervikosigmoidale Fistulektomie
EXKL. Zervikovesikale Fistulektomie (57.84.-)
Ein Benutzer der Klassifikation könnte erwarten, dass die "Zervikovesikale Fistulektomie" unter der Subkategorie
67.62.- "Verschluss einer zervikalen Fistel" abgebildet ist. Klassifikatorisch weist das Exklusivum auf die
Subkategorie 57.84.-, mit der der "Verschluss einer anderen Harnblasenfistel" abgebildet wird.
EXKL. -
Kode weglassen Ein "Exklusivum - Kode weglassen" hingegen schliesst die gemeinsame Kodierung von zwei Kodes zum
Zeitpunkt X für die Lokalisation Y aus.
Beispiel: Da eine Rektumresektion bereits Teil einer totalen Proktokolektomie ist, wird unter der 3-stelligen
Kategorie 48.6- "Sonstige Rektumresektion" ein "Exklusivum - Kode weglassen" aufgeführt: EXKL.
"Kode weglassen - Kolektomie und Proktokolektomie (45.8-)".
Kodiere ebenso Diese Eingriffe müssen, wenn durchgeführt, zusätzlich kodiert werden.
Kode weglassen Diese Eingriffe sind bereits in einem anderen Kode beinhaltet.
INKL. Diese Eingriffe sind Bestandteil des Kodes.
Sowie Der Begriff "sowie" wird im Sinne von einer zwingenden Verknüpfung "sowohl als auch" verwendet. "Sowie"
drückt somit die Bedingung aus, dass die verknüpften Elemente vorkommen/geleistet werden müssen (A plus B).
Folgendes Beispiel soll aufzeigen wie der Begriff "sowie" im Sinne einer zwingenden Verknüpfung "sowohl als
auch" verwendet werden muss.
Beispiel: 32.31.14 "Anatomische Segmentresektion der Lunge, thorakoskopisch, mit bronchoplastischer (A) sowie
mit angioplastischer(B) Erweiterung"
Beim Kode 32.31.14 handelt es sich um eine Segmentresektion (A)"mit bronchoplastischer" plus (B)"mit
angioplastischer" Erweiterung (sowohl angioplastisch wie bronchoplastisch).
und Der Begriff "und" wird im Sinne von "und/oder" verwendet.
* Ein Sternchen bezeichnet eine Schweizer Ergänzung zum Original.
[L] Lateralität (Seitigkeitsangabe muss erfasst werden).
Hinweis "Ergänzende Beschreibungen", "Inklusiva" und "Kodiere ebenso" sind nicht als abschliessende Aufzählungen
zu betrachten.
.

Die schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) dient der Erfassung der Behandlungen im Rahmen der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes). Informationen zur medizinischen Kodierung sind im medizinischen Kodierungshandbuch (dem offiziellen Leitfaden der Kodierrichtlinien in der Schweiz) enthalten. Eine aktualisierte Version der CHOP wird jährlich publiziert.

Die CHOP basiert ursprünglich auf der amerikanischen ICD-9-CM, die durch das CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Baltimore (USA) erstellt wurde. Seit 2008 entwickelt sich die CHOP unabhängig von der ICD-9-CM weiter. Diverse Anpassungsbedürfnisse wurden und werden berücksichtigt, u.a. im Zusammenhang mit den Tarifstrukturen SwissDRG, TARPSY und ST Reha sowie medizinische Weiterentwicklungen und klassifikatorische Revisionsarbeiten. Mittels des jährlichen Antragsverfahrens wird die Weiterentwicklung der CHOP unterstützt.

Die Einleitung des systematischen Verzeichnisses der CHOP ist zu beachten, insbesondere die Abschnitte «technische Bemerkungen», die u.a. Informationen zur Klassifikationsstruktur und zu den Resteklassen enthalten und «Abkürzungen und Konventionen».

G30a Der Weg zur korrekten Kodierung

Der richtige Weg, einen Kode zu finden, besteht darin, den Leitbegriff für die Diagnose oder die Operation zuerst im alphabetischen Verzeichnis zu suchen und in einem zweiten Schritt seine Genauigkeit im systematischen Verzeichnis zu überprüfen. Schematisch dargestellt:

Schritt 1 : Den Leitbegriff im alphabetischen Verzeichnis suchen.

Schritt 2 : Den gefundenen Kode im systematischen Verzeichnis überprüfen.

ICD-10-GM: Exklusiva, Inklusiva und Hinweise auf allen Ebenen sowie Kodierrichtlinien sind unbedingt zu beachten.

CHOP: Die Anweisungen «Kodiere ebenso», «Kode weglassen», Exklusiva und Inklusiva, sowie Kodierrichtlinien sind unbedingt zu beachten.

Grundsatz: Es ist immer so spezifisch wie möglich und endständig zu kodieren. Das können dreistellige, vierstellige oder fünfstellige Kodes der ICD-10-GM und sechsstellige Kodes in der CHOP sein.

G40o Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren

Die Diagnosestellung und die Dokumentation aller Diagnosen und/oder Prozeduren während eines gesamten Spitalaufenthaltes liegen in der Verantwortung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes. Die durchgeführten Untersuchungen/Eingriffe und daraus abgeleiteten Resultate gehören zur Dokumentation, auch wenn diese erst nach dem Austritt der Patientin, bzw. des Patienten vorliegen. Diese Angaben der ärztlichen Dokumentation bilden die Grundlage für die Kodiererinnen und Kodierer zur regelkonformen Abbildung des Falles.

Die Bedeutung einer kohärenten und vollständigen Dokumentation im Patientendossier kann nicht genug betont werden. Das BFS weist darauf hin, dass es nicht in der Lage ist, anstelle einer Ärztin oder eines Arztes eine Diagnose zu stellen. Es obliegt dem medizinischen ärztlichen Personal zu definieren, welche Eingriffe vorgenommen wurden und die Kodiererinnen und Kodierer darüber zu informieren, wobei die Informationen zu den Diagnosen und erfolgten Prozeduren vollständig und schriftlich in den jeweiligen Berichten zur Verfügung gestellt werden müssen. Fehlt eine solche Dokumentation, ist es schwierig, ja unmöglich, die Kodierrichtlinien umzusetzen.

Die Einstufung durch die fallführende Person in HoNOS/HoNOSCA muss anhand der Dokumentation nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Die Kodiererin bzw. der Kodierer stellt keine Diagnosen. Sie/er interpretiert auch keine Arzneimittellisten, Laborergebnisse oder Pflegedokumentation ohne dokumentierte Rücksprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.

Da Differenzialdiagnosen nicht kodierbar sind, ist von der behandelnden Ärztin, bzw. dem behandelnden Arzt die Diagnose oder das Symptom zu bestimmen, die/das am ehesten zutrifft.

Zur Wahl eines präzisen und endständigen ICD-Kodes zu einer von der Ärztin, bzw. dem Arzt gestellten Diagnose, ist es den Kodierverantwortlichen aber erlaubt, die entsprechende Präzisierung aus der gesamten medizinischen Dokumentation zu entnehmen.

Beispiele:

  • Bei ärztlich dokumentierter Diagnose einer chronischen Niereninsuffizienz (N18.-) in der medizinischen Dokumentation ist eine glomeruläre Filtrationsrate (GFR) von 30 beschrieben. Somit bildet sie die Kodiererin, bzw. der Kodierer mit N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3 ab.
  • Bei einer ärztlich gestellten Diagnose «Diabetes mellitus» ist es der Kodierfachkraft gestattet, diese bei erfüllten Kriterien mit dem Wort «entgleist» zu präzisieren.
  • Die ärztliche Diagnose «Linksherzinsuffizienz» ist bei dokumentierter Angabe von «mit Beschwerden in Ruhe» mit I50.14 Linksherzinsuffizienz NYHA IV zu kodieren, auch wenn NYHA Stadium 4 nicht ausdrücklich in der Diagnose angefügt ist.
  • Bei der Diagnose «Agranulozytose» wird die kritische Phase mit exakter Dauer kodiert, wenn die betreffenden Angaben aus dem Patientendossier ersichtlich sind.

Für die abschliessende Kodierung des Behandlungsfalles ist das Spital verantwortlich.

G50 Definitionen

G51o Der Behandlungsfall

Es gelten die aktuellen «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha».

Die Kenntnis dieser Dokumente ist zum konkreten Verständnis der Definition eines Behandlungsfalles (Alter der Patientinnen und Patienten, Aufenthaltsdauer, Verlegungen, Wiedereintritte, Fallzusammenführungen etc.) unentbehrlich.

Für die Kodierung ist zu berücksichtigen:

  • Der stationäre Fall beginnt mit dem Eintritt und endet mit dem Austritt, der Verlegung oder dem durch die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte festgelegten und dokumentierten Todeszeitpunkt der Patientinnen und Patienten.
  • Wartepatientinnen, bzw. -patienten: Bei Fortführung des Aufenthaltes, obwohl die Patientin bzw. der Patient nach medizinischer Indikation keiner stationären Behandlung und Pflege oder keiner medizinischen Rehabilitation im Spital bedarf, wird ein neuer administrativer Fall eröffnet. Als Hauptdiagnose wird Z75.8 Sonstige Probleme mit Bezug auf medizinische Betreuungsmöglichkeiten oder andere Gesundheitsversorgung kodiert. Der Fall wird nicht über DRG abgerechnet (Variable «tarif» = 7).
  • Bei Fallzusammenführungen gemäss «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha» ist nur der zusammengeführte Fall (eine Kodierung) zu übermitteln (zur Kennzeichnung der Wiedereintritte ist die Variable «grund_wiedereintritt» zu erfassen).

G52h Die Hauptdiagnose

Die Definition der Hauptdiagnose entspricht der Definition der WHO. Die Hauptdiagnose ist definiert als:

«Derjenige Zustand, der am Ende des Spitalaufenthaltes als Diagnose feststeht und der der Hauptanlass für die Behandlung und Untersuchung der Patientin, bzw. des Patienten war».

Die Analyse der Patientenakte bei Austritt der Patientin bzw. des Patienten erlaubt es, aus den Affektionen diejenige auszuwählen, die als Hauptdiagnose gelten soll (diejenige, die den Grund für die stationäre Aufnahme darstellt oder diejenige, die im Verlauf des stationären Aufenthaltes diagnostiziert wurde). Die im Austrittsbericht als Hauptdiagnose erwähnte oder zuerst aufgeführte Diagnose stimmt nicht immer mit der zu kodierenden Hauptdiagnose überein. Dies bedeutet, dass erst am Ende des stationären Aufenthaltes die Erkrankung oder Beeinträchtigung festgestellt wird, die den grössten medizinischen Aufwand während der stationären Behandlung verursacht hat. Die Eintrittsdiagnose (der Eintrittsgrund) stimmt nicht zwingend mit der Hauptdiagnose überein.

Wahl der Hauptdiagnose bei zwei oder mehr Diagnosen, die die HD-Definition erfüllen

Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Zuständen, die die obenstehende Definition der Hauptdiagnose erfüllen, ist derjenige als Hauptdiagnose auszuwählen, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erforderte. Der grösste Aufwand wird aufgrund der medizinischen Leistung (ärztliche, pflegerische Leistungen, Operationen, medizinische Produkte, usw.) bestimmt und nicht aufgrund des Kostengewichtes (CW) der Fallpauschale, das noch von anderen Faktoren abhängt. Falls für die Kodiererin, bzw. den Kodierer in der Wahl der Hauptdiagnose Zweifel bestehen, entscheidet die behandelnde Spitalärztin bzw. der behandelnde Spitalarzt. Die Wahl der Hauptdiagnose muss anhand von medizinischen Leistungen und Produkten begründet und dokumentiert werden.

Beispiel 1

Eine Patientin wird für eine Keratoplastik aufgenommen und operiert. Am 2. Tag kommt sie auf die Intensivstation wegen eines Herzinfarktes und es wird eine Koronarangiographie mit Stenteinlage durchgeführt.

Der grösste Aufwand ist der Herzinfarkt und ist somit Hauptdiagnose.

Beispiel 2

Patientin mit dekompensierter Herzinsuffizienz bei vorbestehendem Vorhofseptumdefekt und chronisch venöser Insuffizienz der unteren Extremitäten mit Ulzeration. Behandlung der Herzinsuffizienz, 1-wöchige VAC-Behandlung an den unteren Extremitäten. In der 2. Woche wird ein Vorhofseptumverschluss perkutan mit Amplatzer vorgenommen.

Wegen des Herzeingriffs mit Implantat wird hier der Vorhofseptumdefekt als Hauptdiagnose kodiert.

Beispiel 3

Ein Patient wird zur Behandlung eines entgleisten Diabetes mellitus 12 Tage hospitalisiert. Ein Tag vor Austritt, Operation einer Phimose.

Der Diabetes mellitus mit 12-tägigem Aufenthalt verursacht den grössten Aufwand und ist somit die Hauptdiagnose (eine Operation bestimmt nicht automatisch die Hauptdiagnose).

Beispiel 4

Hospitalisation wegen eines Magenulkus mit starker Blutung. Endoskopische Blutstillung im Magen. 2 Erythrozytenkonzentrate wegen Blutungsanämie.

Die Behandlung des Magenulkus mit Blutstillung ist der grösste Aufwand und ist somit die Hauptdiagnose.

Beispiel 5 - Psychiatrie

Ein Patient stellt sich in der Notaufnahme mit seit mehreren Wochen bestehender gedrückter Stimmung vor. In der Untersuchungssituation berichtet er zudem über eine Verminderung von Antrieb und Aktivität, Konzentrationsstörungen, ausgeprägte Müdigkeit bei gleichzeitig bestehender Ein- und Durchschlafstörung sowie einen deutlichen Appetitverlust. Es bestehen ausgeprägte Gedanken über die Wertlosigkeit der eigenen Person. Eine Distanzierung von suizidalen Gedanken ist dem Patienten nicht möglich. Bei einer schweren depressiven Episode wird der Patient stationär aufgenommen. Im Behandlungsverlauf berichtet der Patient über einen schädlichen Gebrauch von Alkohol. Zudem wird ein Diabetes mellitus diagnostiziert, der innerhalb von wenigen Tagen oral problemlos eingestellt werden kann. Während des stationären Aufenthaltes werden bis zur Entlassung folgende Diagnosen gestellt:

Schwere depressive Episode

Schädlicher Gebrauch von Alkohol

Diabetes mellitus

Der grösste Aufwand ist die schwere depressive Episode und ist somit Hauptdiagnose.

Diagnosen, die gemäss Grouper nicht als Hauptdiagnose kodiert werden dürfen, sind im «Definitionshandbuch-SwissDRG, Band

5, Anhang D, Plausibilitäten, D5: Unzulässige Hauptdiagnose» oder im «Definitionshandbuch TARPSY, unzulässige Hauptdiagnosen»,

sowie «Definitionshandbuch ST Reha, unzulässige Hauptdiagnosen» zu finden.

G53m Der Zusatz zur Hauptdiagnose

Das Feld «Zusatz zur Hauptdiagnose» findet unter SpiGes keine Anwendung mehr.

Für die Kodierung von Stern-Kodes (*), siehe D03

Für die Kodierung der äusseren Ursache (V-Y), siehe SD2000

G54n Die Nebendiagnosen

Die Nebendiagnose ist definiert als:

«Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Spitalaufenthaltes entwickelt».

Bei der Kodierung werden diejenigen Nebendiagnosen berücksichtigt, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass einer der folgenden Faktoren erforderlich ist:

  • Therapeutische Massnahmen
  • Diagnostische Massnahmen
  • Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

Eine diagnostizierte Krankheit, die prophylaktische Massnahmen erforderlich macht, erfüllt die Kriterien zur Kodierung, auch wenn damit diese Krankheit selbst nicht ursächlich behandelt wird. Ein Beispiel ist die prophylaktische Verabreichung von Vitamin B12 bei Alkoholabusus oder die Antikoagulation bei Vorhofflimmern.

Krankheiten, die zum Beispiel durch die Anästhesistin bzw. den Anästhesisten während der präoperativen Beurteilung dokumentiert wurden, werden nur kodiert, wenn sie einem der drei oben genannten Kriterien entsprechen. Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine Anästhesie oder Operation beeinflusst, wird dies mit der Krankheit oder dem «Zustand nach» als Nebendiagnose kodiert. Anamnestische Diagnosen, die die Patientenbehandlung gemäss oben genannter Definition nicht beeinflusst haben, werden nicht kodiert (z.B. ausgeheilte Pneumonie vor sechs Monaten oder abgeheiltes Ulkus).

Zusammengefasst:

Medizinischer Aufwand > 0 wird kodiert

Das Spital, die behandelnde Ärztin, bzw. der behandelnde Arzt muss anhand der Dokumentation belegen können, dass der medizinische Aufwand > 0 war.

Beachte auch Präzisierungen unter G40.

Bei Patientinnen und Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, werden alle betroffenen Diagnosen kodiert.

Beispiel 1

Eine Patientin wird für koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie und Herzinsuffizienz mit einem Betablocker behandelt. Kodiert werden alle drei Diagnosen:

  • Koronare Herzkrankheit
  • Arterielle Hypertonie
  • Herzinsuffizienz
Beispiel 2

Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML) stationär aufgenommen. Vor 10 Jahren wurde sie wegen einer Meniskusläsion operiert. Danach war sie beschwerdefrei.

Sie leidet an einer bekannten koronaren Herzkrankheit, die während der Hospitalisation medikamentös weiterbehandelt wird. Die sonografische Untersuchung zur Kontrolle der abdominalen Lymphknoten zeigt ausser einem bereits bekannten Uterusmyom keine pathologischen Befunde. Das Myom erfordert keine weitere Abklärung oder Behandlung. Während des stationären Aufenthaltes kommt es zu einer depressiven Reaktion, die durch Antidepressiva behandelt wird. Wegen anhaltender Lumbalgien wird die Patientin physiotherapeutisch betreut.

HD Chronisch myeloische Leukämie (CML)
ND Koronare Herzkrankheit
ND Depressive Reaktion
ND Lumbalgien

Die übrigen Diagnosen (Uterusmyom und Status nach Meniskusoperation) erfüllen die erforderlichen Bedingungen für die Kodierung nicht und werden somit nicht kodiert. Sie sind jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

Beispiel 3

Ein Patient, der wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen wird, hat zusätzlich einen Diabetes mellitus. Das Pflegepersonal prüft täglich den Blutzucker, und der Patient bekommt eine Diabetes-Diät.

HD Pneumonie
ND Diabetes mellitus
Beispiel 4

Ein 60 Jahre alter Patient mit Varikose wird zur Behandlung von Ulzera am rechten Unterschenkel aufgenommen. Aufgrund einer früheren Unterschenkelamputation links benötigt der Patient zusätzliche Unterstützung durch das Pflegepersonal.

HD Variköse Ulzera am Bein
L rechts
ND Unterschenkelamputation in der Eigenanamnese
L links
Beispiel 5 - Psychiatrie

Ein Patient erhält wegen der Nebendiagnosen Alkoholabhängigkeit und Medikamentenabhängigkeit

eine Motivationsbehandlung. Kodiert werden beide Diagnosen.

ND Alkoholabhängigkeit
ND Medikamentenabhängigkeit
Beispiel 6 - Psychiatrie

Eine Patientin ist wegen einer schweren Depression hospitalisiert. Sie hat zusätzlich eine behandelte

Hypertonie.

HD Depression
ND Hypertonie

Kodierung des ICD Kodes D62 akute Blutungsanämie:

Der Nachweis eines pathologischen Hämoglobinwertes allein rechtfertigt nicht die Kodierung einer Anämie. Auch die alleinigen Kontrollen des abnormen Hämoglobinwertes, das Einkreuzen von Blutkonserven, das Verabreichen von Eisenprodukten (oral und i.v.) oder die Verwendung von Cell Saver, genügen nicht. Die Kodierung darf dann erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden weiterführenden diagnostischen Abklärungen oder therapeutischen Konsequenzen ersichtlich ist:

  • Suche nach einer Blutungsquelle (z.B. Gastroskopie)
  • Spezialanalysen wie z. B. gezielte Bestimmung der Gerinnungsfaktoren oder Analyse der Thrombozytenfunktion mittels Plättchenaggregation und/oder Immunphänotypisierung
  • Gabe von Erythropoetin
  • Transfusion von Blutprodukten
  • Stillung einer Blutung

Reihenfolge der Nebendiagnosen

Es gibt keine Kodierrichtlinie, die die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die bedeutenderen Nebendiagnosen zuerst angegeben werden.

G55m Die Behandlung

Nach Definition des BFS ist an 1. Stelle die Prozedur zu kodieren, die für den Heilungsprozess oder für die Diagnosestellung am entscheidendsten war.

Grundsätzlich sollte jede Prozedur eine zugehörige Diagnose haben, aber nicht unbedingt jede Diagnose einen Behandlungskode.

Die Reihenfolge der weiteren Behandlungen ist aufgehoben. Ausnahme siehe Kodierregel P04.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten/Diagnosen D00 – D16

D00m Abnorme Befunde

Ein abnormer Befund ist ein zufällig festgestellter Sachverhalt (Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde). Er wird nicht kodiert, es sei denn, er hat eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik.

Achtung: Die alleinige Überprüfung oder Verlaufskontrolle eines abnormen Wertes, ohne Anpassung des Patientenmanagements, rechtfertigt keine Kodierung.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT gefunden. Ein zweiter Test zeigt Werte im Normbereich.

HD Pneumonie

Die alleinige Überprüfung der erhöhten Gamma-GT erfüllt das Kriterium der weiterführenden Diagnostik nicht und deshalb wird die Erhöhung der Gamma-GT nicht kodiert. Sie ist jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

Beispiel 2

Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT gefunden. Deshalb wird daraufhin die Dosierung des Antibiotikums angepasst. Ein zweiter Test zeigt Werte im Normbereich.

HD J18.9 Pneumonie, n.n.bez.
L
ND R74.8 Sonstige abnorme Serumenzymwerte

Die Anpassung der Antibiotika-Dosierung aufgrund der erhöhten Gamma-GT erfüllt das Kriterium einer therapeutischen Konsequenz. Deshalb wird die Erhöhung der Gamma-GT kodiert.

Die Kodes für abnorme Befunde befinden sich sowohl im Kapitel XVIII «Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind» der ICD-10-GM als auch in den Organkapiteln. Die zu Beginn des Kapitels XVIII stehenden Anmerkungen helfen bei der Bestimmung, wann Schlüsselnummern aus den Kategorien R00 – R99 angegeben werden.

Beispiel 3

Bei einer laborchemischen Blutuntersuchung tritt bei einem Patienten mit Trigeminusneuralgie eine pathologisch verminderte Anzahl von Thrombozyten zu Tage. Es erfolgt in den folgenden Tagen eine mehrmalige Verlaufskontrolle, die eine Normalisierung der Thrombozytenwerte ohne therapeutisches Prozedere zeigt.

HD G50.0 Trigeminusneuralgie

Die Thrombozytopenie ist ein abnormer Befund der laborchemischen Blutuntersuchung. Sie hatte weder eine therapeutische Konsequenz noch eine weiterführende Diagnostik im Sinne der Kodierregel D00 zur Folge. Deshalb wird sie nicht kodiert.

Beispiel 4

Bei einer laborchemischen Blutuntersuchung tritt bei einem Patienten mit Trigeminusneuralgie und KHK (unter ASS-Medikation) eine pathologisch verminderte Anzahl von Thrombozyten zu Tage. Aufgrund der Thrombozytopenie wird das ASS abgesetzt.

2 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
HD | G50.0 | Trigeminusneuralgie
ND | I25.19 | Atherosklerotische Herzkrankheit, n.n.bez.
ND | D69.61 | Thrombozytopenie, n.n.bez., nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
Beispiel 5
HD G50.0 Trigeminusneuralgie
ND I25.19 Atherosklerotische Herzkrankheit, n.n.bez.
ND D69.61 Thrombozytopenie, n.n.bez., nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
Beispiel 5 Bei einer Patientin mit Linksherzinsuffizienz NYHA 3 wird eine transthorakale Echokardiographie durchgeführt. Es finden sich eine schwere Aortenstenose als Ursache der Linksherzinsuffizienz, sowie nebenbefundlich eine minime Trikuspidalklappeninsuffizienz und eine leichte Mitralklappeninsuffizienz. Es werden bezüglich der Trikuspidal- und Mitralklappeninsuffizienz keine weiteren diagnostischen Schritte in die Wege geleitet und das therapeutische Regime nicht verändert. HD I50.13 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung ND I35.0 Aortenklappenstenose, nichtrheumatisch
2 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
HD | I50.13 | Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
ND | I35.0 | Aortenklappenstenose, nichtrheumatisch

Die minime Trikuspidal- und die leichte Mitralklappeninsuffizienz sind abnorme Befunde der echokardiographischen Untersuchung. Da sie keine therapeutische Konsequenz oder weiterführende Diagnostik nach sich ziehen, werden sie nicht kodiert.

D01g Symptome

Als Symptome gelten Krankheitszeichen; sie können in der ICD-10-GM im Kapitel XVIII (R00 – R99) und auch in Organkapiteln abgebildet sein.

Symptome als Hauptdiagnose

Symptomkodes werden nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn am Ende der Hospitalisation keine endgültige Diagnose gestellt wurde. In allen anderen Fällen ist die endgültig gestellte Diagnose die Hauptdiagnose. (Beachte auch D09, Abschnitt 2).

Ausnahme: Wird ein Patient ausschliesslich wegen eines Symptoms einer bereits bekannten Krankheit behandelt, ist das Symptom als Hauptdiagnose und die zugrunde liegende Krankheit als Nebendiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit Aszites bei bekannter Leberzirrhose stationär aufgenommen. Es wird nur der Aszites durch eine Punktion behandelt. Er bekommt weiter seine antihypertensive Medikation.

HD R18 Aszites
ND K74.6 Sonstige und nicht näher bezeichnete Zirrhose der Leber
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, n.n.b., ohne Angabe einer hypertensiven Krise
B 54.91 Perkutane abdominale Drainage (Punktion)

Symptome als Nebendiagnosen

Ein Symptom wird nicht kodiert, wenn es als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet ist. Stellt jedoch ein Symptom (eine Manifestation) ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert, wenn es die Nebendiagnosendefinition erfüllt (siehe Regel G54).

Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient wird mit Brustschmerz und Herzklopfen hospitalisiert. Man diagnostiziert eine Panikstörung, die nun behandelt wird.

HD Panikstörung
ND Keine (die Symptome Brustschmerz und Herzklopfen sind in der Diagnose Panikstörung inbegriffen)

D02m Unilaterale und bilaterale Diagnosen Diagnosen multipler Lokalisationen

Handelt es sich um eine Krankheit, die sich sowohl ein- als auch beidseitig manifestieren kann, wird dies im medizinischen Datensatz mit der Angabe der Seitigkeit (Lateralität) dokumentiert:

Variable «diagnose_seitigkeit» für die Hauptdiagnose und die Nebendiagnose.

Folgende Ziffern werden erfasst:

0 = Beidseitig

1 = Einseitig rechts

2 = Einseitig links

3 = Einseitig unbekannt

9 = Unbekannt

leer = Frage stellt sich nicht

Manifestiert sich eine Krankheit bilateral, so gelten für die Kodierung folgende Regeln:

  • Gibt es in der ICD-10-GM eine eigene Schlüsselnummer für eine doppelseitige Erkrankung, so ist diese zu verwenden.
  • Ansonsten ist die Schlüsselnummer für die Diagnose nur einmal anzugeben.
  • In beiden Fällen wird aber im medizinischen Datensatz die Beidseitigkeit dokumentiert.

Ausnahme: Bei Fällen, die zusammengeführt werden müssen, mit einem Wiedereintritt für dieselbe Krankheit auf dem gegenseitigen Organ erscheinend, ist die definitive Kodierung des zusammengeführten Falles separat mit der Lateralität abzubilden.

Beispiel: 1. Aufenthalt: Ureterstein links

2. Aufenthalt: Ureterstein rechts

Definitive zusammengeführte Kodierung: N20.1 links + N20.1 rechts (also nicht N20.1 bilateral).

Wenn eine Diagnose multiple Lokalisationen betrifft, soll jede Lokalisation, sofern präzise Kodes existieren, spezifisch kodiert werden. Die Kodes «mehrerer Lokalisationen» sind nach Möglichkeit nicht zu verwenden (mit Ausnahme von Systemerkrankungen, wie z.B. Polyarthritis oder Osteoporose).

Beispiel 1

Patient mit intrazerebralen Blutungen, eine kortikale im Frontallobus, die andere intraventrikulär.

I61.1 Intrazerebrale Blutung in die Grosshirnhemisphäre, kortikal
I61.5 Intrazerebrale intraventrikuläre Blutung
Beispiel 2

Patientin mit alter Meniskusverletzung: Vorderhorn des Innenmeniskus und Vorderhorn des Aussenmeniskus.

M23.21 Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung, Vorderhorn des Innenmeniskus
L
M23.24 Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung, Vorderhorn des Aussenmeniskus
L
Beispiel 3

Hysterektomie wegen Leiomyom des Uterus. Das histologische Resultat zeigt zwei intramurale und ein subseröses Leiomyom.

D25.1 Intramurales Leiomyom des Uterus
D25.2 Subseröses Leiomyom des Uterus

D03m Kreuz †-Stern*-Kodes

Dieses System ermöglicht es, die Manifestation einer Krankheit mit ihrer Ätiologie in Beziehung zu setzen. Der Kreuz †-Kode, der die ursächliche Erkrankung (oder ihre Ätiologie) beschreibt, ist prioritär gegenüber dem Stern*-Kode, der die Manifestation beschreibt. Man lässt dem Kreuz †-Kode den Stern*-Kode immer unmittelbar folgen. Stern*-Kodes dürfen nie ohne einen Kreuz†-Kode verschlüsselt werden. Kreuz †-Kodes dürfen alleine verschlüsselt werden.

  • Wenn der Kreuz †-Kode in der Hauptdiagnose steht, muss der entsprechende Stern*-Kode im unmittelbar folgenden Diagnosefeld angegeben werden, falls diese Manifestation die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt (siehe Beispiel 1).
  • In den Fällen, in denen es sich beim Kreuz †-Kode um eine Nebendiagnose handelt, wird er vor dem dazugehörigen Stern*-Kode genannt, falls dieser die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt.
  • Einige Kodes sind nicht von vornherein Kreuz †-Kodes, werden aber durch die Assoziation mit einem Stern*-Kode dazu (siehe Beispiel 2).
  • Mehrere Stern*-Kodes können einem Kreuz †-Kode zugeordnet werden (siehe Beispiel 4).

Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz†-Stern*-System. Die Hauptdiagnosenregel G52 erfährt somit ausserhalb der Kreuz †-Stern*-Systematik in Bezug auf die Reihenfolge von Ätiologie-/Manifestationskodes keine Einschränkung.

An dieser Stelle machen wir darauf aufmerksam, dass die Variable «diagnose_zusatz» der Variablenliste SpiGes zu beachten ist.

Beispiel 1

Patient wird wegen eines disseminierten Lupus erythematodes mit Beteiligung der Lunge behandelt.

HD M32.1† Systemischer Lupus erythematodes mit Beteiligung von Organen oder Organsystemen
ND J99.1* Krankheiten der Atemwege bei sonstigen diffusen Bindegewebskrankheiten
Beispiel 2

Eine Patientin wird zur Behandlung einer renalen Anämie hospitalisiert.

HD N18.- † Chronische Nierenkrankheit
ND D63.8* Anämie bei sonstigen chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten

Der Kode N18.– Chronische Nierenkrankheit wird zum Kreuz-Kode mit dem Stern-Kode D63.8* Anämie bei sonstigen chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten.

Beispiel 3 - Psychiatrie

61-jähriger Patient mit einer Demenz bei Alzheimer-Krankheit.

HD G30.0† Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn
ND F00.0* Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn
Beispiel 4

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie, wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle Komplikationen werden behandelt.

HD E10.73† Diabetes mellitus, Typ 1, mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet
ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND H36.0* Retinopathia diabetica
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus

Anmerkung: Der Kode E10.73 gilt hier als «Ätiologiekode» und ist daher mit einem † gekennzeichnet. Gemäss den Regeln ist der Ätiologiekode den Manifestations-Kodes voranzustellen und gilt dann – wie in diesem Beispiel – für alle folgenden Stern-Kodes (Manifestationen) bis zum Auftreten eines neuen Kreuz-Kodes oder eines Kodes ohne Kennzeichen. Somit ist mit E10.73† die Ätiologie der Manifestationen I79.2*, H36.0* und N08.3* kodiert.

Beispiel 5

Ein Patient wird wegen einer lumbalen Diskushernie mit Radikulopathie zur stationären Therapie aufgenommen.

HD M51.1† Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (G55.1*)
ND G55.1* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (M50-M51†)

Beispiele zur Wahl der Hauptdiagnose ausserhalb des Kreuz-Stern-Systems, d.h. nach G52:

Beispiel 6

Chronische Rückenbeschwerden durch Mammahypertrophie. Hospitalisation zur Mammareduktionsplastik. Hier handelt es sich nicht um das Kreuz-Stern System.

HD Mammahypertrophie
L
ND Rückenschmerzen (nur wenn G54 erfüllt ist)
B Mammareduktionsplastik
L
Beispiel 7

Obstruktives Schlafapnoesyndrom bei Tonsillenhyperplasie. Hospitalisation zur Tonsillektomie. Hier handelt es sich nicht um das Kreuz-Stern System.

HD Tonsillenhyperplasie
ND Schlafapnoesyndrom (nur wenn G54 erfüllt ist)
B Tonsillektomie

D04c Kodes mit Ausrufezeichen («!»)

Sie dienen der Spezifizierung eines vorher stehenden, nicht mit einem Ausrufezeichen markierten Kodes oder beschreiben die Umstände einer Krankheit, Verletzung, Vergiftung oder Komplikation. Sie dürfen nicht allein stehen, sondern folgen diesem Kode. Die in der ICD-10-GM als optional bezeichneten Ausrufezeichenkodes sind, sofern zutreffend, alle obligatorisch anzugeben. Zutreffend bedeutet, die Präzisierung im Ausrufezeichenkode ist im vorher stehenden Kode nicht inbegriffen.

Jedes Kapitel der ICD-10-GM zeigt am Anfang eine, im Kapitel enthaltene, Auflistung der «!» -Kodes.

Beispiel 1

Harnwegsinfekt durch Escherichia coli.

HD N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobakterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

Hier ist der Ausrufezeichen-Kode zutreffend: Präzision des Keimes.

Beispiel 2

Offene Wunde an der linken Fusssohle bei einem Patienten, der im Wald über einen metallenen Gegenstand gestolpert ist.

HD S91.3 Offene Wunde sonstiger Teile des Fusses
L 2
ND W49.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte

Hier ist der Ausrufezeichen-Kode zutreffend: Präzision des Umstandes.

Beispiel 3

Arthritis durch Viridans-Streptokokken.

HD M00.2– Arthritis durch sonstige Streptokokken

Hier ist ein zusätzlicher Ausrufezeichen-Kode B95.48! nicht abzubilden, denn dieser Kode B95.48! «Sonstige» Streptokokken ergibt keine Präzision zum Textinhalt des Arthritis-Kodes M00.2– Arthritis und Polyarthritis durch «sonstige» Streptokokken.

Beispiel 4

Eine Patientin erleidet bei einem Verkehrsunfall eine offene Abdomenverletzung mit vollständiger Zerreissung des linken Nierenparenchyms, Milzriss und kleinen Risswunden am Dünndarm.

HD S37.03 Komplette Ruptur des Nierenparenchyms
L 2
ND V99! Transportmittelunfall
ND S36.03 Rissverletzung der Milz mit Beteiligung des Parenchyms
ND S36.49 Verletzung sonstiger und mehrerer Teile des Dünndarmes
ND S31.83! Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung

Es kann vorkommen, dass ein Kode mit Ausrufezeichen aus klinischer Sicht mehreren Diagnosekodes zugeordnet werden kann. Dann ist der Ausrufezeichenkode einmal am Ende der Diagnosekodes anzugeben (in Beispiel 4, der Kode S31.83!).

Für die Kodes der äusseren Ursachen (V–Y) ist auch Kapitel SD2000 zu berücksichtigen.

D05o Status nach / Vorhandensein von / Fehlen von

Diese Diagnosen werden nur kodiert, wenn sie einen Einfluss auf die aktuelle Behandlung haben (siehe Nebendiagnosendefinition, Regel G54).

Um einen Kode, der einem «Status nach», «Zustand nach» usw. entspricht, zu finden, kann im alphabetischen Verzeichnis der ICD-10-GM nach den folgenden Leitbegriffen gesucht werden:

  • Fehlen von, Verlust (von), Amputation, z.B. Z89.6 Verlust der unteren Extremität oberhalb des Knies, einseitig
  • Neubildung, Eigenanamnese, z.B. Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese
  • Transplantat (Zustand nach Transplantation), z.B. Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation 11 Z94.– Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation wird nur nach Transplantationen von soliden Organen (Z94.0 – Z94.4) oder hämatopoetischer Stammzellen (Z94.80, Z94.81) abgebildet. Nicht erfasst werden: Z94.5 Zustand nach Hauttransplantation, inklusive Muskeltransplantation Z94.6 Zustand nach Knochentransplantation, inklusive Knorpeltransplantation Z94.7 Zustand nach Keratoplastik Z94.9 Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation, nicht näher bezeichnet Z94.88 Zustand nach sonstiger Organ- oder Gewebetransplantation wird nur bei Zustand nach Darm- oder Pankreastransplantation abgebildet. Z.B. ist eine Neoblase / Ileoblase / Ileumconduit keine Organ- oder Gewebetransplantation, sondern ein Blasenersatz im Sinne einer Gewebetransposition.
  • Vorhandensein (von), z.B. Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

Beispiel 1

Ein Patient, der wegen einer Klebsiellen-Pneumonie hospitalisiert wird, wobei die Behandlung durch eine frühere Lebertransplantation kompliziert wird.

HD J15.0 Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae
L
ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48
Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
ND Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation
Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient ist wegen einer paranoiden Schizophrenie hospitalisiert; die Behandlung wird durch eine frühere Lebertransplantation kompliziert.

HD F20.0 Paranoide Schizophrenie
ND Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation

«Status nach»-Diagnosen werden nicht mit einem Kode für die akute Krankheit abgebildet. Bei erneutem Akut-Spitalaufenthalt (Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt), unabhängig von der Zeitspanne zwischen den beiden Aufenthalten, wird die Erkrankung als Akuterkrankung kodiert, falls sie während der Hospitalisation (weiterhin) eine akute/subakute Ausprägung zeigt, die eine akute Therapie oder deren Fortführung erfordert. Steht der medizinische Aufwand jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der akuten/subakuten Ausprägung des Krankheitsbildes, ist die Erkrankung mit der zutreffenden «Status nach»-Diagnose zu verschlüsseln.

Beispiel 3

Bei einem Patienten wird ein Status nach Lungenembolie behandelt.

HD Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
ND Z92.1 Dauertherapie mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
Beispiel 4

Eine Patientin wird aufgrund akuter Dyspnoe hospitalisiert. Es findet sich als Ursache eine akute Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale. Es erfolgen eine notfallmässig durchgeführte lokale Lysetherapie und eine Heparinisierung. Nach wenigen Tagen wird letztere umgestellt auf eine Antikoagulation in therapeutischer Dosierung. Bei gutem Verlauf wird die Patientin nach Hause entlassen.

1 Woche später wird sie erneut hospitalisiert, dieses Mal wegen einer Femurschaftfraktur nach Sturz. Noch gleichentags erfolgt deren operative Versorgung. Die Patientin steht immer noch unter Antikoagulation aufgrund der vor 2 Wochen aufgetretenen Lungenembolie.

Kodierung des 2. Aufenthaltes:

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L
ND X59.9! Sonstiger und n.n.bez. Unfall
ND I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L
ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese

Für die Erfassung einer akuten Lungenembolie gilt ein Zeitfenster von vier Wochen (28 Tage), danach handelt es sich kodiertechnisch nicht mehr um eine akute Lungenembolie. Es muss Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese kodiert werden.

Beispiel 5

Der Patient wird wegen einer oberen gastrointestinalen Blutung hospitalisiert. Er hatte sich acht Wochen zuvor bei einem Sturz eine periprothetische Femurfraktur zugezogen, die zwei Tage nach dem Ereignis nach offener Reposition mit Drahtcerclagen osteosynthetisiert worden war. Aufgrund dieser Vorgeschichte muss er während der jetzigen Hospitalisierung weiterhin eine mobilisierende Physiotherapie erhalten.

ND Z87.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese

Hier werden während der erneuten Hospitalisation die Folgeerscheinungen der Femurfraktur behandelt, z.B. durch Physiotherapiesitzungen. Es findet keine therapeutische oder diagnostische Massnahme für die Femurfraktur per se statt. Deshalb wird hier Z87.8 kodiert.

Beispiel 6

Ein Patient tritt wegen einer Grippe mit akuter Infektion der oberen Atemwege ein. Es werden in der Kultur saisonale Influenzaviren nachgewiesen. Er hat während des Aufenthalts seit der operativen Versorgung einer Inguinalhernie vor 14 Tagen Schmerzen im Leistenbereich. Eine Nervenläsion oder ähnliches wird nicht festgestellt. Er bekommt Schmerzmittel.

HD J10.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen
ND R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

D06c Folgezustände

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen werden. Die Verschlüsselung erfolgt durch zwei Kodes: einen für den aktuellen Rest- oder Folgezustand und einen «Folgen von …», der ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist. Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von dem Kode «Folgen von ... ».

Es gilt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Kodes für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offensichtlich werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.

Spezielle Kodes für Folgezustände:
B90.–Folgezustände der Tuberkulose
B91Folgezustände der Poliomyelitis
B92Folgezustände der Lepra
B94.–Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
E64.–Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen
E68Folgen der Überernährung
G09Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems
I69.–Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
O94Folgen von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
T90 – T98Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äusserer UrsachenBeachte: Hier ist kein Kode für äussere Ursachen (V – Y) anzugeben.

Folgezustände-Diagnosen werden nicht mit einem Kode der initialen akuten Krankheit abgebildet, z.B. wird ein Folgezustand nach Poliomyelitis mit B91 Folgezustände der Poliomyelitis und nicht mit A80.- Akute Poliomyelitis kodiert.

Beispiel 1

Behandlung einer Dysphasie nach zerebralem Infarkt.

R47.0 Dysphasie und Aphasie
I69.3 Folgen eines Hirninfarktes
Beispiel 2

Behandlung Narbenkeloid am Thorax nach Verbrennungen.

L91.0 Hypertrophie Narbe
T95.1 Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Rumpfes
Beispiel 3

Behandlung Sterilität, bedingt durch tuberkulöse Salpingitis vor zehn Jahren.

N97.1 Sterilität tubaren Ursprungs bei der Frau
B90.1 Folgezustände einer Tuberkulose des Urogenitalsystems

Wird ein Patient dagegen beispielsweise zu einer Sehnenoperation bei einem vor zwei Wochen stattgefundenen Sehnenriss im Fingerbereich aufgenommen, ist dies nicht als «Folgeerscheinung» zu kodieren, da der Riss immer noch behandelt wird.

D07n Geplante Folgeeingriffe

Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffes im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff vorgesehen/geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit oder Verletzung kodiert, selbst wenn sie nicht mehr vorhanden ist, gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. ein Kode aus Z47.– Andere orthopädische Nachbehandlung oder Z43.– Versorgung künstlicher Körperöffnungen), der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur dies als Folgeeingriff anzeigt.

Beispiel 1

Ein Patient wird zur geplanten Rückverlagerung eines Kolostomas, das bei einer früheren Operation wegen einer Sigmadivertikulitis angelegt wurde, aufgenommen. Es besteht ein Status nach Sigmoidektomie.

HD K57.32 Divertikulitis des Dickdarmes ohne Perforation, Abszess oder Angabe einer Blutung
ND Z43.3 Versorgung eines Kolostomas
Beispiel 2

Eine Patientin wird ein Jahr nach einer Femurschaftfraktur rechts zur Plattenentfernung hospitalisiert.

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L 1
ND Z47.0 Entfernen einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung
Beispiel 3

Status nach Verschluss einer Lippen-Gaumenspalte 2017. Aktuell Hospitalisation zum Restlochverschluss und Korrektur einer Rhinolalie aperta bei velopharyngealer Insuffizienz.

HD Q37.0 Spalte des harten Gaumens mit beidseitiger Lippenspalte
L 0
ND Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
Beispiel 4

Ein Patient wird an einer Läsion der rechten Rotatorenmanschette operiert. Man nützt die Gelegenheit, ihm ein Jahr nach einer Unterarmfraktur rechts das Osteosynthesematerial zu entfernen.

HD M75.1 Läsionen der Rotatorenmanschette
L 1
ND S52.6 Distale Fraktur der Ulna und des Radius, kombiniert
L 1
ND Z47.0 Entfernen einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung Hier werden der Kode für den ursprünglichen Schweregrad der Weichteilverletzung sowie der Kode der äusseren Ursachen bei der Femurfraktur (Beispiel 2) und bei der Ulna- und Radiusfraktur (Beispiel 4) nicht angegeben, da diese schon beim ersten Aufenthalt kodiert wurden (siehe auch SD2000).

Beispiel 5

Geplanter Eintritt ins Akutspital nach Rehabilitation (Dauer 3 Monate) bei Status nach ischämischem Mediainfarkt rechts mit Hirnödem/Hirnschwellung. Ursache des (embolischen) Hirninfarktes war ein nicht erkanntes Vorhofflimmern.

In der Akutbehandlungsphase wurde u.a. eine Kraniektomie (mit offen belassenem Kranium) notwendig.

Weiterhin bestehende Defizite/Folgen sind eine Fazialisparese mit Kau- und Schluckstörung, eine sensomotorische residuale Hemiparese links mit Gangstörung (s.g. Wernicke-Mann-Gangstörung) und eine Aphasie.

Es erfolgt der sekundäre Verschluss der Kraniektomie mit autologem Knochendeckel. Die Folgen des Hirninfarktes gelten alle gemäss Kodierregel G54 als behandelt.

HD I63.4 Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien
L 1
ND I48.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, nicht näher bezeichnet
ND G83.6 Zentrale faziale Parese
L 2
ND R13.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie
ND G81.9 Hemiparese und Hemiplegie, nicht näher bezeichnet
L 2
ND R26.1 Paretischer Gang
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes

B Reinsertion autologer Knochendeckel gemäss medizinischer Dokumentation

Es wird für die Kodierung im Kontext Schlaganfall etc. auch auf die Kodierregeln SD0601 und SD0602 verwiesen.

Beachte:

1) Geplante Folgeeingriffe einer Krankheit/Verletzung sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung/Komplikation der ursprünglichen Krankheit/Verletzung oder der ursprünglichen Operation.

Beispiel 6

Verschluss einer Lippen-Gaumenspalte vor 3 Wochen. Aktuell Hospitalisation zur Behandlung einer Wunddehiszenz.

HD T81.3 Aufreissen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert
Beispiel 7

Wegen Schmerzen wird nach 4 Monaten das Osteosynthesematerial am Unterarm entfernt.

HD T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate

2) Eine Narbenrevision wird gemäss Regel SD1201 «Plastische Chirurgie» und Regel D06 «Folgezustände» Beispiel 2 kodiert.

D08a Sich anbahnende oder drohende Krankheit

Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert aber während des Spitalaufenthalts nicht aufgetreten ist, muss in den ICD-10-GM-Verzeichnissen festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich «anbahnend» oder «drohend» unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist.

Wenn in den ICD-10-GM-Verzeichnissen solch ein Eintrag existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich «anbahnend» oder «drohend» beschrieben wurde, nicht kodiert.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit sich anbahnender Gangrän des rechten Beins aufgenommen, das während des Spitalaufenthalts aufgrund sofortiger Behandlung nicht auftritt; es hat sich eine Ulzeration entwickelt.

Einen Eintrag «Gangrän, sich anbahnend oder drohend» gibt es in den ICD-10-GM-Verzeichnissen nicht, und folglich ist dieser Fall anhand der zugrunde liegenden Krankheit zu kodieren, z.B. als Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ulzeration.

HD I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration
L 1

Für wenige Diagnosen, die als «drohend» bezeichnet werden können, gibt die ICD-10-GM eine Kodierung vor, oder es finden sich entsprechende Hinweise in den ICD-10-Verzeichnissen. Für die Diagnose «Drohender Abort» zum Beispiel, gibt es O20.0 Drohender Abort. Die Diagnose «drohender Herzinfarkt» ist eingeschlossen in den Kode I20.0 Instabile Angina pectoris.

D09l Verdachtsdiagnosen

Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.

Es bestehen drei Möglichkeiten:

  • 1. Verdachtsdiagnose wahrscheinlich

In den Fällen, in denen die vermutete Diagnose am Ende der Hospitalisierung wahrscheinlich bleibt und als solche einen medizinischen Aufwand > 0 (im Sinne von Kodierregel G54) verursacht hat, wird kodiert, als wäre sie bestätigt worden. Für die Wahl der Hauptdiagnose wird gemäss Kodierregel G52 vorgegangen.

Beispiel 1 - Psychiatrie

Ein Vorschulkind wurde mit Verdacht auf ADHS aufgenommen. Die diagnostischen Kriterien konnten im Verlauf nicht ausreichend bestätigt werden. Eine psychotherapeutische und heilpädagogische Behandlung des ADHS wurde jedoch vorgenommen.

HD F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung

  • 2. Keine Diagnosestellung

Die vermutete Eintrittsdiagnose wird durch die Untersuchungen nicht bestätigt, die Symptome sind nicht spezifisch und am Ende des Aufenthaltes steht keine definitive Diagnose fest. In solchen Fällen sind die Symptome zu kodieren.

Beispiel 2

Ein Kind wurde wegen rechtsseitiger Schmerzen im Unterbauch mit Verdacht auf Appendizitis aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Appendizitis nicht bestätigt. Eine spezifische Therapie der Appendizitis wurde nicht durchgeführt.

HD R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches

  • 3. Verdachtsdiagnose ausgeschlossen

Wurde die Verdachtsdiagnose, die bei Eintritt vermutet wurde, durch die Untersuchungen ausgeschlossen, bestehen keine Symptome und wurde keine andere Diagnose gestellt, ist ein Kode der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen zu wählen.

Beispiel 3

Ein Kleinkind wird von der Mutter mit einer leeren Tablettenschachtel gefunden. Der Verbleib des Inhaltes ist unklar. Bei dem Kind bestehen keine Symptome, es wird aber zur Beobachtung wegen des Verdachtes einer Medikamenteningestion stationär aufgenommen. Im Verlauf zeigte sich kein Anhalt für eine Tabletteningestion.

HD Z03.6 Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen
ND Keine
Beispiel 4 - Psychiatrie

Ein Patient wird in einer Krisensituation nach einem Autounfall fremdanamnestisch als psychisch auffällig beschrieben. Er sei verwirrt und berichte zusammenhangslos. In der Akutsituation ist eine genaue Klärung der Umstände nicht möglich. Der Patient stimmt einer stationären Aufnahme zur Beobachtung und weiteren Abklärung zu. Im Verlauf zeigt sich kein Anhalt für eine akute Belastungsreaktion oder eine andere psychische Krankheit oder Verhaltensstörung.

HD Z03.2 Beobachtung bei Verdacht auf psychische Krankheiten oder Verhaltensstörungen
ND Keine

Kodierung einer Verdachtsdiagnose bei Verlegung in ein anderes Spital

Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Spital die Verdachtsdiagnose als «wahrscheinlich und als solche behandelt» (siehe unter 1.) zu kodieren. Vom verlegenden Spital dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen aus dem Spital, in das der Patient verlegt wurde, dürfen die Kodierentscheidung nachträglich nicht beeinflussen.

Wird beispielsweise ein Patient mit der Verdachtsdiagnose bipolare Störung verlegt und der Fall vom verlegenden Krankenhaus als bipolare Störung kodiert, so ist die Schlüsselnummer für bipolare Störung vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern. Dies gilt auch dann, wenn vom zweitbehandelnden Spital der Entlassungsbericht zugesandt wird und sich daraus ergibt, dass der Patient laut Untersuchung keine bipolare Störung hatte.

D10g Chronische Krankheiten mit akutem Schub

Leidet ein Patient gleichzeitig an der chronischen und akuten Form derselben Krankheit, wie z.B. akute Exazerbation einer chronischen Krankheit, so wird die akute Form der Krankheit vor der chronischen Form kodiert, wenn es für die akute und chronische Form dieser Krankheit unterschiedliche Schlüsselnummern gibt (gilt für Hauptdiagnose und Nebendiagnosen).

Beispiel 1

Akuter Schub bei chronischer idiopathischer Pankreatitis ohne Organkomplikation.

K85.00 Idiopathische akute Pankreatitis, ohne Angabe einer Organkomplikation
K86.18 Sonstige chronische Pankreatitis
Beispiel 2 - Psychiatrie

Akute alkoholische Intoxikation bei chronischer Alkoholabhängigkeit.

F10.0 Akute Intoxikation (akuter Rausch)
F10.2 Alkohol-Abhängigkeitssyndrom

Ausnahmen:

Dieses Kriterium darf nicht verwendet werden, wenn:

  • die ICD-10-GM für die Kombination eine eigene Schlüsselnummer vorsieht, z.B.:
J44.1– Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet
  • die ICD-10-GM eine gegenteilige Anweisung gibt, z.B.:
C92.0– Akute myeloblastische Leukämie Exkl.: Akute Exazerbation einer chronischen myeloischen Leukämie (C92.1–)
  • die ICD-10-GM darauf hinweist, dass nur eine Schlüsselnummer erforderlich ist. Zum Beispiel weist das alphabetische Verzeichnis bei der Kodierung von «akuter Schub bei chronischer mesenterialer Lymphadenitis» darauf hin, dass die akute Krankheit nicht getrennt kodiert werden muss, da sie in runden Klammern nach dem Hauptbegriff aufgeführt ist (d.h. als nicht wesentlicher Modifizierer):
I88.0 Mesenteriale Lymphadenitis (akut) (chronisch)

D11n Kombinationskodes

Ein einzelner Kode, der zur Klassifikation von zwei Diagnosen, einer Diagnose mit einer Manifestation oder einer mit ihr zusammenhängenden Komplikation verwendet wird, wird als «Kombinationskode» bezeichnet.

Bei der Suche im alphabetischen Verzeichnis ist der Hauptbegriff auf Modifizierer zu überprüfen und die Ein- und Ausschlusshinweise zum betreffenden Kode sind im systematischen Verzeichnis nachzulesen.

Der Kombinationskode ist nur dann zu verwenden, wenn der Kode die diagnostische Information vollständig wiedergibt und das alphabetische Verzeichnis eine entsprechende Anweisung gibt. Mehrfachkodierungen dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation einen spezifischen Kombinationskode bereitstellt.

Beispiel:

Arteriosklerose an den Extremitäten mit Gangrän.

I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän
L

Nicht korrekt wäre die separate Kodierung:

I70.2– Atherosklerose der Extremitätenarterien
L

mit

R02.07 Gangrän, Nekrose der Haut und Unterhaut an Knöchelregion, Fuss und Zehen
L

D12n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen) werden nur kodiert, wenn sie in der ärztlichen Dokumentation als solche beschrieben und dokumentiert sind. Es gilt die Kodierregel zur Nebendiagnosendefinition (G54).

Folgende Aufzählung zeigt die für die Kodierung zur Verfügung stehenden Kodes für Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen:

a. In den meisten Kapiteln der ICD-10-GM finden sich Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw.

Störungen nach medizinischen Massnahmen, die diese Information bereits enthalten. z.B. L58.0 Akute Radiodermatitis, D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie, M81.4- Arzneimittelinduzierte Osteoporose, M87.1- Knochennekrose durch Arzneimittel, P03.2 Schädigung des Fetus und Neugeboren durch Zangenentbindung, D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Massnahmen, G25.1 Arzneimittelinduzierter Tremor, etc. Hinweis: Aufzählung nicht vollständig

b. Am Ende einiger Organkapitel finden sich zusätzlich folgende Kategorien, z.B.:

E89.– Endokrine und Stoffwechselstörungen nach med. Massnahmen, a.n.k G97.– Krankheiten des Nervensystems nach med. Massnahmen, a.n.k H59.– Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde nach med. Massnahmen, a.n.k H95.– Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes nach med. Massnahmen, a.n.k I97.– Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k J95.– Krankheiten der Atemwege nach med. Massnahmen, a.n.k K91.– Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k M96.– Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. Massnahmen, a.n.k N99.– Krankheiten des Urogenitalsystems nach med. Massnahmen, a.n.k

c. Im Kapitel XIX existieren die Kategorien T80 – T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, die eine genaue Bezeichnung des Organs/Organsystems und der Störung beinhalten können. z.B.: T80.5 Anaphylaktischer Schock durch Serum, T86.51 Nekrose eines Hauttransplantates, T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät, T85.53 Mechanische Komplikation durch Prothesen, Implantate oder Transplantate in den Gallenwegen. Hinweis: Aufzählung nicht vollständig

d. Kodes aus den Kapiteln der ICD-10-GM ohne spezifische Information/Bezeichnung, dass es sich um eine Erkrankung/Störung nach medizinischen Massnahmen (Komplikation) handelt (In Tabelle «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen»: Organkode ohne Begriff «nach medizinischen Massnahmen», Spalte 4).

Auswahl korrekter Kodes:

  • Alle 4 Möglichkeiten aus den oben angegebenen Paragraphen sind zu beachten.
  • Es soll ein Kode mit dem zutreffendsten Text gewählt werden.
  • Unspezifische Kodes sind zu meiden.
  • Die Erkrankung/Störung nach medizinischen Massnahmen muss möglichst organbezogen und so spezifisch wie möglich verschlüsselt werden, d.h. der gewählte Kode/die gewählte Kodekombination sollte die Pathologie, das betroffene Organ/Organsystem und die Komplikation beinhalten.

Existiert kein spezifischer Kode, der alle drei Parameter (z.B. Pathologie: «akute [ ]...itis» + organbezogen «Derma-» + Komplikation «nach Bestrahlung» wie z.B. L58.0 Radiodermatitis) beinhaltet, ist wie folgt vorzugehen:

  • Zum Auffinden des korrekten Kodes im alphabetischen Verzeichnis unter dem Leitbegriff «Komplikation (bei) (durch) (nach) (wegen)» oder dem organspezifischen Krankheitskode suchen und anschliessend die Richtigkeit im systematischen Verzeichnis überprüfen.
  • Die Kodes aus den Organkapiteln sind den Kodes T80 – T88 vorzuziehen, ausser letztere beschreiben die Erkrankung spezifischer und enthalten genaue Hinweise auf die Art der Komplikation.

  • Die Kodes «andernorts nicht klassifiziert» (a.n.k.) oder «sonstige» sind nur dann zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode für die Erkrankung/Störung existiert oder dieser durch ein Exklusivum der ICD-10-GM ausgeschlossen ist.

  • Um zu dokumentieren, dass es sich um eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen handelt, wird zusätzlich ein Kode aus Kapitel XX (Y57! – Y84!) angegeben, wenn dem keine andere Kodierrichtlinie entgegensteht oder die Information nicht bereits im ICD-10-GM Kode selbst enthalten ist.

  • In der Tabelle: «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen» sind häufige Erkrankungen/Störungen nach medizinischen Massnahmen dokumentiert.

Hinweis: Tabelle nicht vollständig

Beachte:

Die ICD-10-GM enthält Anmerkungen unter den Kodes:

T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L
T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L
T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L
M86.- Osteomyelitis
L
M00.- Eitrige Arthritis

Es gelten folgende Kodiervorgaben bezüglich der oben genannten Kodes:

Beispiel 1

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch Gelenkendoprothese

HD M86.- Osteomyelitis
L
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

Beispiel 2

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch interne Osteosynthesevorrichtung

HD M86.- Osteomyelitis
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L

Beispiel 3

Implantatassoziierte Osteomyelitis durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate

HD M86.- Osteomyelitis
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L

Hinweis: Aufgrund der in der ICD-10-GM erwähnten Exklusiva unter M86.- müssen Osteomyelitiden an einem Wirbel mit M46.2- und Osteomyelitiden am Kiefer mit K10.2- anstelle des M86.- abgebildet werden.

Beispiel 4

Implantatassoziierte eitrige Arthritis mit Erregernachweis

HD M00.-/0-8 Eitrige Arthritis
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L
ND Erreger gemäss Regel D04
Beispiel 5

Implantatassoziierte eitrige Arthritis ohne Erregernachweis

HD M00.9- Eitrige Arthritis, n.n.bez.
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

Beispiel 6

Periprothetische entzündliche Reaktion oder Infektion (mit oder ohne Erregernachweis) ohne Vorliegen einer Osteomyelitis und/oder eitrigen Arthritis

HD T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
L

oder

HD T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L

oder

HD T84.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
L

ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND Erreger, falls bekannt

Beispiel 7

Implantatassoziierte Myositis nach Einsetzen eines Fixateurs externe

HD M60.8- Sonstige Myositis
ND Y82.8 Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]
L
ND Erreger, falls bekannt

Als Myositis bezeichnet man eine entzündliche Erkrankung der Skelettmuskulatur. Diese kann sowohl durch Infektionserreger (Bakterien, Viren, Pilze), als auch nicht erregerbedingt wie z.B. durch Autoimmunprozesse oder durch toxische Stoffe hervorgerufen werden.

Eine infektiöse Myositis ohne Assoziation zu einem Implantat wird mit M60.0- «Infektiöse Myositis» verschlüsselt. Soll der Infektionserreger angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (B95 – B98) zu benutzen. Eine implantatassoziierte Myositis wird gemäss Kodierbeispiel 7 mit M60.8 «Sonstige Myositis» kodiert. Durch Abrieb und/oder «Fremdkörperreaktion» kann sich auch ohne Vorliegen von Erregern eine implantatassoziierte Myositis entwickeln.

Bei vorhandenen Erregern ist deren Herkunft vom Implantat aus zu verstehen und ebenfalls zusätzlich mit den Schlüsselnummern aus den Kode - Rubriken T84.- und B95 - B98 zu erfassen.

Verschiedene (weitere) Beispiele sind in der Tabelle «Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen» auf den folgenden Seiten aufgeführt.

Wahl der Haupt- oder Nebendiagnose im Kontext «nach medizinischen Massnahmen»

Tritt eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen während des Spitalaufenthaltes auf, wird sie, entgegen der Definition der Hauptdiagnose, immer als Nebendiagnose kodiert, auch wenn sie sich letztlich als gravierender erweist als die Pathologie, auf die sie zurückzuführen ist.

Beispiel 8

Bei einem Patienten, der sich wegen eines Zökumkarzinoms einer Hemikolektomie unterzogen hat, tritt drei Tage nach dem Eingriff eine Dehiszenz der Hautnaht auf.

HD C18.0 Bösartige Neubildung des Kolons, Zäkum
ND T81.3 Aufreissen der Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Eine Komplikation wird nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn der Patient ausdrücklich wegen dieser Komplikation hospitalisiert wird.

Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Proktitis nach Radiotherapie bei Blasenkarzinom
K62.7 StrahlenproktitisK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und med. Behandlung, a.n.k.K62.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums Proktitis o.n.A.K62.7
Im Kode K62.7 ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen.
Hypotonie nach Schmerzmittelgabe
I95.2 Hypotonie durch ArzneimittelI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und med. Behandlung, a.n.k.I95.8 Sonstige Hypotonie I95.2
Im Kode I95.2 ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen.
Postoperative Lungenembolie nach Knöchelosteosynthese
I26.– LungenembolieInkl. Postoperative LungenembolieI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Implantate (Blutung, Embolie, Fibrose, Schmerzen, usw.)I26.– LungenembolieInkl. Postoperative LungenembolieI26.– + Y
Im Inkl. des Kodes I26.– ist die postoperative Lungenembolie aufgeführt + Y beschreibt die Ursache.
Tiefe Beinvenenthrombose nach Knieprothesenimplantation
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Implantate (Blutung, Embolie, Fibrose, Schmerzen, usw.)I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefässe der unteren ExtremitätenI80.28 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen. T84.8 beschreibt verschiedene Komplikationen: Blutung, Embolie, Thrombose, usw.I80.28 beschreibt die präzise Pathologie mit Lokalisation + Y beschreibt die Ursache.
Wunddehiszenz nach Kaiserschnitt
O90.0 Dehiszenz einer SchnittentbindungswundeØT81.3 Aufreissen einer Operationswunde, a.n.k.Exkl: Kaiserschnittwunde (O90.0)ØO90.0
Der Kode O90.0 beschreibt die Pathologie und die Ursache. T81.3 hat ein Exkl. auf O90.0.
Iatrogene Perforation des Kolon descendens
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.K63.1 Perforation des Darmes (nicht traumatisch)oder S36.53 Verletzung des Colon descendensS36.53 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen des Verdauungssystems. T81.2 beschreibt versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.
und ohne Lokalisation. K63.1 ist präzisiert als nicht traumatische Perforation. S36.53 beschreibt die präzise Verletzung und die Lokalisation + Y beschreibt die Ursache.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Hautabszess an der Operationswunde nach Appendektomie
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k.T81.4 Infektion nach einem Eingriff, a.n.k.L02.2 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am RumpfL02.2 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen am Verdauungssystem. T81.4 beschreibt eine Infektion a.n.k. und ohne Organbezug. L02.2 beschreibt die genaue Pathologie, das Organ + Y beschreibt die Ursache.
Anästhesie bedingtes Delir
F05.8 Sonstige Formen des DelirsPostoperatives DelirG97.88 Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach med. MassnahmenT88.5 Sonstige Komplikationen infolge AnästhesieF05.8 Sonstige Formen des DelirsPostoperatives DelirF05.8 + Y
Unter dem Kode F05.8 ist das postoperative Delir aufgeführt + Y beschreibt die Ursache.
Postoperativer Darmverschluss
ØK91.3 Postoperativer DarmverschlussT88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen, a.n.k.K56.– Paralytischer Ileus und intestinale Obstruktion ohne HernieExkl.: Postoperativer Darmverschluss (K91.3)K91.3
K91.3 beschreibt präzise die Komplikation und die Ursache. T88.8 beschreibt «sonstige Komplikationen» bei chirurgischen Eingriffen, a.n.k. K56.– hat ein Exkl. auf K91.3.Beachte: eine postoperative Darmträgheit wird nicht mit K91.3 Postoperativer Darmverschluss abgebildet, sondern mit K59.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete Obstipation
Iatrogener Pneumothorax
ØJ95.80 Iatrogener PneumothoraxT81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.J93.9 Pneumothorax, n.n.b.oderS27.0 Traumatischer PneumothoraxJ95.80
J95.80 beschreibt präzise die Pathologie und die Ursache.
Luxation einer Hüftgelenkendoprothese beim Aufstehen (z.B. vom Bett oder vom Stuhl)
ØM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. MassnahmenT84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks (Fehllage, Leckage, Verlagerung, usw.)M24.45 Habituelle Luxation eines Gelenkes, Hüfteoder S73.0- Luxation der Hüfte T84.04 + Y
M96.88 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. T84.04 beschreibt eine mechanische Komplikation der Gelenkendoprothese. M24.45 beschreibt eine
Pathologie eines Gelenkes, S73.0– beschreibt eine Luxation durch Trauma, einen Unfall.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Aber: Luxation einer Hüftgelenkendoprothese durch Sturz z.B. von einer Leiter (= Unfall)
ØØT84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks (Fehllage, Leckage, Verlagerung, usw.)S73.0– Luxation der HüfteS73.0– + X
S73.0– beschreibt eine Luxation durch Trauma, durch einen Unfall. (+ X59.9! für den Sturz + Z96.64 für das Vorhandensein der Prothese)
Tiefes Hämatom im Gelenk nach Knieprothesenimplantation
ØM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach med. MassnahmenT84.8 Sonstige Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate oder T81.0 Blutung als Komplikation eines Eingriffes, a.n.k.Exkl: Blutung durch Prothesen,
Implantate, Transplantate (T84.8)
M25.06 Hämarthros, KniegelenkoderS80.0 Prellung des KniesT84.8 + Y
M96.88 beschreibt eine «sonstige» Krankheit des Muskel-Skelett-Systems. T81.0 beschreibt eine Blutung a.n.k. und hat ein Exkl. auf T84.8. M25.06 beschreibt eine Pathologie des Kniegelenkes, S80.0 beschreibt ein Trauma, einen Unfall.
Verlagerter Herzschrittmacher
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches GerätØT82.1 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen. T82.1 beschreibt eine mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät.
Peritonitis durch Peritonealdialysekatheter
ØK91.88 Sonstige Krankheiten des
Verdauungssystems nach med. Massnahmen, a.n.k
T85.71 Infektion und entzündliche Reaktion durch Katheter zur PeritonealdialyseK65.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete akute PeritonitisT85.71 + Y
K91.88 beschreibt «sonstige» Komplikationen des Verdauungssystems. T85.71 beschreibt die Pathologie (Infektion) und den Katheter als Ursache. K65.09 Sonstige und nicht näher bezeichnete akute Peritonitis beschreibt die Infektion, ein Y würde die Ursache beschreiben, aber nicht die präzise medizinische Massnahme (= den Katheter).
Blutung nach Prostatektomie
ØN99.8 Sonstige Krankheiten des
Urogenitalsystems nach med. Massnahmen
T81.0 Blutung und Hämatom als
Komplikation eines Eingriffes, a.n.k.
N42.1 Kongestion und Blutung der
Prostata
T81.0 + Y
N99.8 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Massnahmen. T81.0 beschreibt Blutung als Komplikation, a.n.k., ist aber der präziseste Kode, da: N42.1 eine Blutung der Prostata beschreibt, die nicht mehr als solche vorhanden ist.Diese Kodierung gilt auch bei Blutung nach partieller Resektion der Prostata.
Beispiele für Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen
1. In den Kapiteln:
Organkode mit Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
2. Am Ende mancher Kapitel3. Kategorien T80 – T884. In den Kapiteln:
Organkode ohne Begriff
«nach medizinischen Massnahmen»
Präzise Kodierung
Infizierte Lymphozele n. radikaler Prostatektomie
ØØT81.4 Infektion nach einem Eingriff, a.n.k. I89.8 Sonstige näher bezeichnete nichtinfektiöse Krankheiten der Lymphgefäße und LymphknotenI89.8 + Infektion n. Angabe der Lokalisation (z.B. retroperitoneal akut K65.09) + Y84.9!
Im Kode I89.8 ist die Krankheit der Lymphgefäße und Lymphknoten abgebildet. Mit der Kodierung der Angabe der Lokalisation der Infektion, wird präzisiert, dass es sich um eine infizierte Lymphozele handelt. Y84.9! beschreibt, dass es sich um eine Komplikation n. medizinischen Massnahmen handelt.
Phlebitis am Vorderarm wegen Infusion durch Venenverweilkanüle
ØI97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Massnahmen, a.n.k.T80.1 Gefässkomplikationen nach Infusion, Transfusion, Injektion zu therapeutischen Zwecken (Phlebitis, Thromboembolie, Thrombophlebitis)I80.80 Phlebitis oberflächlicher Gefässe der oberen ExtremitätenT80.1 + Y
I97.8 beschreibt «sonstige» Kreislaufkomplikationen, a.n.k. T80.1 beschreibt in einem Kode präzise die Gefässkomplikation und die präzise Ursache. I80.80 beschreibt nur die Pathologie.
Harnwegsinfekt unbestimmter Lokalisation bei Dauerkatheterträger
ØN99.8 Sonstige Krankheiten des Urogenitalsystems nach med. MassnahmenT83.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im HarntraktN39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation n.n.b.T83.5 + Y
N99.8 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Urogenitalsystems. T83.5 beschreibt präzise die Infektion, die Lokalisation (Harntrakt) und die Ursache. N39.0 beschreibt nur die Pathologie.
Intraoperativer Durariss mit sofortigem Verschluss abhängig von der Verletzungshöhe
ØG97.88 Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach med. MassnahmenT81.2 Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, a.n.k.S19.80 Verletzung zervikaler RückenmarkhäuteS29.80 Verletzung thorakaler RückenmarkhäuteS39.81 Verletzung lumbosakraler RückenmarkhäuteG96.0 Austritt von Liquor cerebrospinalisS19.80 + YS29.80 + YS39.81 + YT81.2 + Y
G97.88 beschreibt «sonstige» Krankheiten des Nervensystems. T81.2 beschreibt eine versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes a.n.k. Verletzung der Rückenmarkhäute: zervikal S19.80, thorakal S29.80,lumbosakral S39.81, zerebral T81.2. G96.0 beschreibt ein klinisches Krankheitsbild, ein Hypoliquorrhoe-Syndrom ohne Zusammenhang mit einer Operation.
Knochen-/Knochenmarknekrose durch Arzneimittel
M87.1- Knochennekrose durch ArzneimittelM96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen MassnahmenT88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, a.n.k.M87.8- Sonstige KnochennekroseM87.1-
Im Kode M87.1- ist die präzise Pathologie sowie die Ursache in einem Kode inbegriffen. Es ist das Exklusivum unter M87.- zu beachten

D13a Syndrome

Wenn es für ein Syndrom einen spezifischen Kode gibt, so ist dieser Kode zu verwenden. Grundsätzlich ist dabei die Definition der Hauptdiagnose zu beachten, so dass bei einer im Vordergrund stehenden spezifischen Manifestation des Syndroms die Kodierung des Behandlungsanlasses zur Hauptdiagnose wird.

Beispiel 1

Ein dysmorphes Kind wird zur Syndromabklärung stationär aufgenommen. Die Untersuchungen bestätigen die Diagnose Trisomie 21, meiotische Non-disjunction (Down-Syndrom).

HD Q90.0 Trisomie 21, meiotische Non-disjunction
Beispiel 2

Ein Kind mit Trisomie 21, meiotische Non-disjunction (Down-Syndrom) wird wegen eines angeborenen Ventrikelseptumdefektes zur Herzoperation aufgenommen.

HD Q21.0 Ventrikelseptumdefekt
ND Q90.0 Trisomie 21, meiotische Non-disjunction

Existiert kein spezifischer Kode für das Syndrom, so sind die einzelnen Manifestationen zu kodieren.

Bei einem angeborenen Syndrom ist ein zusätzlicher Kode aus der Kategorie Q87.– Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungssyndrome mit Beteiligung mehrerer Systeme als Nebendiagnose zu den bereits kodierten Manifestationen anzugeben. Dieser zusätzliche Kode dient als Hinweis, dass dies ein angeborenes Syndrom ist, dem kein spezifischer Kode zugewiesen ist.

Beispiel 3

Ein Kind mit Galloway-Mowat-Syndrom (Kombination aus Mikrozephalie, Hiatushernie und nephrotischem Syndrom, autosomal-rezessiv vererbt) wird zur linken Nierenbiopsie aufgenommen. Histologisch finden sich fokale und segmentale glomeruläre Läsionen.

HD N04.1 Nephrotisches Syndrom mit fokalen und segmentalen glomerulären Läsionen
L 0
ND Q40.1 Angeborene Hiatushernie
ND Q02 Mikrozephalie
ND Q87.8 Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungssyndrome, anderenorts nicht klassifiziert
B 55.23 Geschlossene [perkutane] [Nadel-] Biopsie an der Niere
L 2

Ausschliesslich in diesen Fällen werden die Nebendiagnosen, die das Syndrom beschreiben, auch unabhängig von der Nebendiagnosendefinition (Regel G54) kodiert.

Syndrom als Nebendiagnose

Bei einer Hospitalisation für eine Syndrom-unabhängige Erkrankung (z.B. Appendizitis) wird das Syndrom als Nebendiagnose nur abgebildet, wenn die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt ist.

Bei Syndromen ohne spezifischen Kode werden von den verschiedenen Manifestationen nur diejenigen abgebildet, die die Neben-diagnosendefinition (Regel G54) erfüllen.

D14g Aufnahme zur Operation/Prozedur nicht durchgeführt

Wenn ein Patient für eine Operation/Prozedur stationär aufgenommen wird, die Operation aber nicht durchgeführt wird, ist je nach Situation wie folgt zu kodieren:

  • Wenn die Operation/Prozedur aus technischen Gründen nicht durchgeführt wird:
Beispiel 1

Ein Patient wird zwecks Insertion von Paukenröhrchen bei Seromukotympanon im Rahmen einer beidseitigen chronischen mukösen Otitis hospitalisiert. Die Operation wird aus technischen Gründen verschoben.

HD H65.3 Chronische muköse Otitis media
L 0
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
Beispiel 2 - Psychiatrie

Ein Patient wird zur Durchführung einer Elektrokrampftherapie aufgenommen. Die Intervention wird aus technischen Gründen verschoben.

HD F33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode
mit psychotischen Symptomen
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
  • Wenn die Operation/Prozedur aufgrund einer anderen Krankheit nicht durchgeführt wird:

Beispiel 3

Eine Patientin mit Tonsillitis wird zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wird aufgrund einer akuten bilateralen Sinusitis frontalis verschoben, der Patient wird entlassen.

HD J35.0 Chronische Tonsillitis
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
ND J01.1 Akute Sinusitis frontalis
L 0
Beispiel 4

Ein Patient mit Tonsillitis wird zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wird aufgrund einer Cholezystitis annulliert, der Patient bleibt zur Behandlung dieser Cholezystitis hospitalisiert.

HD K81.0 Akute Cholezystitis
ND –

Hier wird die Krankheit, die die Hospitalisation bedingt, die Hauptdiagnose.

Die chronische Tonsillitis erfüllt hier die Nebendiagnosendefinition nicht, somit wird sie nicht mehr kodiert.

Beispiel 5 - Psychiatrie

Eine Patientin wird aufgrund einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode, zur stationären Psychotherapie aufgenommen. Die geplante stationäre Psychotherapie kann aufgrund einer akuten Appendizitis nicht begonnen werden. Die Patientin wird in die Chirurgie verlegt.

HD F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode
ohne psychotische Symptome
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer
Massnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
ND K35.8 Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet

D15o Verlegungen

Verlegung zur Weiterbehandlung

Wird ein Patient zur Weiterbehandlung in ein anderes Spital verlegt (unabhängig ob akut-somatisch oder Rehabilitation/Rekonvaleszenz, Psychiatrie oder Spezialklinik), so hat jedes Spital einen separaten Fall zu kodieren.

Als Hauptdiagnose kodiert das aufnehmende Spital die Grundkrankheit/Verletzung, die die Indikation zur Weiterbehandlung darstellt, der Hauptanlass zur Verlegung war. Bei Vorliegen mehrerer möglicher Diagnosen wird die Wahl der Hauptdiagnose unter entsprechender Anwendung der Hauptdiagnosendefinition (Regel G52) getroffen.

Zur Kodierung aller übrigen Diagnosen sind die Kodierrichtlinien des Kodierungshandbuches anzuwenden.

2 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
Die folgenden Kodes sind nicht mehr als Nebendiagnose zu erfassen:
Z47.- Andere orthopädische Nachbehandlung
Z48.- Andere Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung
Z54.-! Rekonvaleszenz

Für geplante Folgeeingriffe gilt die Regel D07

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal beim ersten stationären Aufenthalt/im ersten Spital kodiert.

Verlegung zur Behandlung

Wird ein Patient zur Behandlung in ein anderes Spital verlegt (z.B., weil sich im betreffenden Spital keine zutreffenden Spezialisten finden), so hat jedes Spital einen separaten Fall zu kodieren.

Als Hauptdiagnose kodiert das aufnehmende Spital die Grundkrankheit/Verletzung, die die Indikation zur Behandlung darstellt. Bei Vorliegen mehrerer Diagnosen wird die Wahl der Hauptdiagnose unter entsprechender Anwendung der Hauptdiagnosendefinition (Regel G52) getroffen.

Beispiel 1

Patient kommt mit Unterschenkelfraktur und Halswirbelfraktur ins Spital A. Die Unterschenkelfraktur wird operiert, die diagnostizierte Halswirbelfraktur wird mit dem Halskragen stabilisiert (temporäre Massnahme, keine «definitive» Behandlung). Dann wird der Patient zur Behandlung (Operation) der Halswirbelfraktur ins Zentrumspital verlegt.

Spital A kodiert:

HD S82.- Unterschenkelfraktur
L 0
ND X59.9 Äussere Ursache
ND S12.- Halswirbelfraktur

Zentrumspital kodiert:

HD S12.- Halswirbelfraktur (= Behandlung)
ND S82.- Unterschenkelfraktur (= Weiterbehandlung)
Beispiel 2

Patient kommt mit Unterschenkelfraktur ins Spital A. Nach Gipsschienen-Anlage wird er zur Behandlung (Operation) sofort ins Zentrumsspital verlegt.

Spital A kodiert:

HD S82.- Unterschenkelfraktur
L 0
ND X59.9 Äussere Ursache

Zentrumspital kodiert:

HD S82.- Unterschenkelfraktur

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur beim ersten stationären Aufenthalt kodiert.

Wird ein Patient von der Psychiatrie in die Akutsomatik verlegt, wird in der Psychiatrie die Pathologie, die Grund der Verlegung ist, als Nebendiagnose abgebildet.

Beispiel 3 - Psychiatrie

Ein Patient ist wegen einer Schizophrenie in der Psychiatrie behandelt. Während des Aufenthaltes entwickelt der Patient ein akutes Abdomen. Er wird ins Akutspital verlegt, dort wird die Diagnose einer akuten Cholezystitis als Ursache für die Symptomatik gestellt. Die Schizophrenie wird weiter behandelt.

Psychiatrische Klinik kodiert:

HD F20.– Schizophrenie
ND R10.0 Akutes Abdomen

Akutspital kodiert:

HD K81.0 Akute Cholezystitis
ND F20.– Schizophrenie

Wird ein Patient von der Akutsomatik in die Psychiatrie verlegt, kodiert die psychiatrische Klinik einen unabhängigen Fall mit dem Hauptanlass zur Verlegung als Hauptdiagnose, sofern nach Regel G52 zutreffend, zusätzliche Nebendiagnosen gemäss der Nebendiagnosendefinition G54.

Beispiel 4 - Psychiatrie

Patientin wird wegen Suizidversuch mit Schnittverletzungen am Unterarm bei schwerer Depression mit psychotischen Symptomen im Akutspital behandelt. Verlegung in die Psychiatrie zur Behandlung der Depression nach Versorgung der Schnittwunde.

Akutspital kodiert:

HD S55.7 Verletzung mehrerer Blutgefässe in Höhe des Unterarms
L
ND X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung
ND F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
B Die Wundversorgung

Psychiatrische Klinik kodiert:

HD F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
B 94.A1.24 HoNOS 2: Absichtliche Selbstverletzung: HoNOS 2, Stufe 4
Beispiel 5 - Rehabilitation

Ein Patient wird nach multiplen, offenen Unterschenkelfrakturen bds auf der muskuloskelettalen Rehabilitation behandelt. Während einer Therapieeinheit klagt der Patient über Atemnot und Brustschmerzen. Es erfolgt eine Verlegung ins Akutspital bei Verdacht auf Lungenembolie. Im Akutspital bestätigt sich die Diagnose einer akuten Lungenembolie bds ohne cor pulmonale.

Rehaklinik kodiert:

HD S82.- Fraktur des Unterschenkels, einschliesslich des oberen Sprunggelenkes bds
L 0
ND I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L 0

Nebendiagnosen gemäss Kodierregel G54

Behandlungen entsprechend Mindestmerkmalen unter BA und BA.5_

Akutspital kodiert:

HD I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L 0

Zusätzliche Nebendiagnosen gemäss der Nebendiagnosendefinition G54.

Verlegung zur Behandlung ins Zentrumspital mit Rückverlegung ins Primärspital

Beispiel für eine Verlegung zur Auftragsdiagnostik/-therapie:

Ein Patient mit akutem Myokardinfarkt wird nach der Aufnahme im Primärspital zur Koronarangiographie und Stentversorgung vorübergehend ins Zentrumspital verlegt. Je nachdem, ob die Behandlung im Zentrumspital ambulant (Beispiel 6 – externe ambulante Leistung - Kodierregel P00n) oder stationär (Beispiel 7 – stationäre Verlegung) erfolgt, ist unterschiedlich zu kodieren.

Beispiel 6

Der Myokardinfarktpatient erhält im Zentrumspital eine ambulante Abklärung und PTCA (1 Gefäss/1 Metallstent), er wird innert Stunden zurückverlegt.

Primärspital kodiert:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
B 00.66.-- (auswärts 11 Die extern erbrachte Leistung wird in der Datenerhebung unter SpiGes in einem Zusatzfeld (Variable «behandlung_auswaerts») erfasst. ) Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 (auswärts1) Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 (auswärts1) Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie

Zentrumspital: keine Kodierung 22 Siehe «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha»

Beispiel 7

Der Myokardinfarktpatient bleibt 36 Stunden stationär im Zentrumspital zur Abklärung und PTCA

(1 Gefäss/1 Metallstent), er wird dann zurückverlegt.

Primärspital kodiert als HD für den ersten Aufenthalt:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt

Zentrumspital kodiert:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
B 00.66.-- Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie

Primärspital kodiert als HD für den zweiten Aufenthalt:

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
ND Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

Sofern beide Aufenthalte im Primärspital gemäss Abrechnungsregeln mittels einer Fallpauschalen (DRG) oder einer psychiatrischen Kostengruppe (PCG) abgerechnet werden, sind die Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zunächst separat zu kodieren.

Eine allfällige Fallzusammenführung erfolgt gemäss den Abrechnungsregeln von SwissDRG, TARPSY und ST Reha. Näheres siehe unter: «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha».

Verlegung eines gesunden Neugeborenen

Bei Verlegung von Mutter und Neugeborenem zur Behandlung oder Weiterbehandlung der kranken Mutter mit ihrem gesunden Neugeborenen wird im zweiten Spital für das Neugeborene ein Fall eröffnet.

Das Gewicht bei Eintritt ins zweite Spital wird unter Variable «aufnahmegewicht» eingetragen.

Als Hauptdiagnose wird für das Neugeborene Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung kodiert.

Beachte: Es handelt sich in oben angegebener Situation um ein gesundes Neugeborenes.

In oben beschriebener Ausnahmesituation ist vom ersten (verlegenden) Spital/Geburtshaus in der Variable «austritt_aufenthalt»

die Ziffer «8 = andere» im Fall des Neugeborenen abzubilden.

Die Ziffer «6=anderes Spital» wird nicht für gesunde Begleitpersonen (im oberen Absatz: gesundes, nicht behandlungsbedürftiges Neugeborenes) verwendet.

Vom aufnehmenden Spital wird für den Eintritt des gesunden Neugeborenen

Variable «eintritt_aufenthalt» Ziffer «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus» angegeben, gefolgt von der entsprechenden Variablen «eintrittsart».

Bei Verlegung/Übertritt einer gesunden Mutter mit gesundem Neugeborenen aus dem Spital in das Geburtshaus zur Weiterbetreuung werden folgende Variablen gewählt:

Verlegendes Spital:

Mutter: Variable «austritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Neugeborenes: Variable «austritt_aufenthalt» «8 = andere»

Aufnehmendes Spital/Geburtshaus:

Mutter: Variable "eintritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Neugeborenes: Variable "eintritt_aufenthalt» «6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus»

Zu den möglichen DRG, siehe auch «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha».

D16i Wahl der Hauptdiagnose bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen

Diese besondere Kodierungsrichtlinie ist eine Abrechnungsregel gemäss SwissDRG und steht damit über den allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien des Kodierungshandbuches. Diese Regel hat zum Ziel, dass auch Wiederaufnahmen aufgrund einer Komplikation aus einer vorangehenden Spitalbehandlung zu einer Fallzusammenführung führen.

Wird ein Patient infolge einer Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen in Zusammenhang mit der im Voraufenthalt erbrachten Leistung innerhalb 18 Tagen seit Austritt (siehe Abrechnungsregeln) in dasselbe Spital stationär wieder aufgenommen (Wiedereintritt oder Rückverlegung), ist zu bedenken: sowohl die Hauptdiagnose, wie auch eine Nebendiagnose der ersten Hospitalisation kann eine Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen verursachen und Anlass zur Rehospitalisation geben. Die Grundkrankheit/Verletzung, deren Behandlung die Ursache dieser Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen ist, wird als Hauptdiagnose und die Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen als Nebendiagnose kodiert. Die Kodierung wird so beibehalten, selbst wenn keine Fallzusammenführung erfolgt.

Beispiel 1

Eine Patientin wird mit einer Luxation ihrer Hüftprothese rechts, die vor 20 Tagen wegen primärer Koxarthrose implantiert wurde, hospitalisiert (Austritt vor 10 Tagen).

HD M16.1 Sonstige primäre Koxarthrose
L 1
ND T84.04 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese des Hüftgelenks
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
Beispiel 2

Wegen einer Sigmadivertikulitis vor 3 Wochen wurde eine Sigmoidektomie mit Kolostomie vorgenommen. Der Patient verliess das Spital vor 12 Tagen und tritt heute wegen Funktionsstörung seines Kolostomas ein.

HD K57.32 Divertikulitis des Dickdarmes ohne Perforation, Abszess oder Angabe einer Blutung
ND K91.4 Funktionsstörung nach Kolostomie oder Enterostomie
Beispiel 3

Nach Osteosynthese einer Femurfraktur rechts (HD im ersten Aufenthalt) und einer Daumenfraktur rechts tritt der Patient nach 2 Wochen wegen Infekt des OS-Materials am Daumen wieder ein.

HD S62.5– Fraktur des Daumens
L 1
ND T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
Beispiel 4

1. Hospitalisation:

Cholelithiasis und Cholezystektomie, danach Komplikation mit postoperativem Ileus, Darm-Teilresektion und Anastomose.

HD K80.2– Gallenblasenstein ohne Cholezystitis
ND K91.3 Postoperativer Darmverschluss

2. Hospitalisation:

Intestinale Anastomoseninsuffizienz.

Die Rehospitalisation innert 18 Tagen erfolgte zur Behandlung einer Komplikation der Ileusoperation. Die Anastomoseninsuffizienz ist eine «Komplikation der Komplikation» des 1. Aufenthaltes; die als HD zu kodierende Grundkrankheit ist also die Komplikation (K91.3).

HD K91.3 Postoperativer Darmverschluss
ND K91.83 Insuffizienzen von Anastomosen und Nähten nach Operationen am sonstigen Verdauungstrakt

In dieser Situation findet keine Fallzusammenführung statt, da nicht die gleiche MDC erreicht wird.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren P00 – P11

P00n Erfassung der Prozedur im medizinischen Datensatz

  • Zu jeder erfassten Prozedur sind anzugeben: Behandlung: das Behandlungsdatum und der Behandlungsbeginn mit Angabe der Uhrzeit. Die Uhrzeit muss nicht für jede einzelne Prozedur exakt sein. Für alle Kodes einer Operation (inklusive eingesetztem Material und Zusatzkodes für die Material- eigenschaften) soll die gleiche Uhrzeit erfasst werden. Die Uhrzeit ist nur anzugeben für Prozeduren die im Operationssaal oder Herzkatheterlabor durchgeführt werden. Für Prozeduren die ausserhalb dieser Strukturen durchgeführt werden, genügt die Angabe des Datums ohne Uhrzeit (Variable «behandlung_beginn».)
7 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
Folgende Ziffern werden erfasst:
0 = Beidseitig
1 = Einseitig rechts
2 = Einseitig links
3 = Einseitig unbekannt
9 = Unbekannt
leer = Frage stellt sich nicht

Die Seitigkeit/Lateralität bei Eingriffen an paarigen Organen und Körperteilen ist im medizinischen Datensatz anzugeben Folgende Ziffern werden erfasst: 0 = Beidseitig 1 = Einseitig rechts 2 = Einseitig links 3 = Einseitig unbekannt 9 = Unbekannt leer = Frage stellt sich nicht Entsprechende CHOP-Kodes sind in der CHOP mit [L] gekennzeichnet. Diese Information ist eine Kodierhilfe, da die Kennzeichnung nicht vollständig ist. Weiter sind einige Prozeduren mit einem [L] gekennzeichnet, obwohl sie nicht immer eine Seitenangabe erfordern. In diesen Fällen sind die Variablen «behandlung_seitigkeit», usw. leer zu lassen. Diese Situation ist der Tatsache geschuldet, dass gewisse Kodes Verfahren an Lokalisationen mit oder ohne erforderlicher Seitigkeitsangabe einschliessen.

3 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
Externe ambulante Behandlungen:
Erhält ein stationärer Patient externe ambulante Leistungen, werden diese beim stationären Fall kodiert und mit dem speziellen Item "ambulante Behandlung auswärts" ("behandlung_auswaerts", usw.) gekennzeichnet.
Ausnahme Geltungsbereich: TARPSY und ST Reha:

  • Externe ambulante Behandlungen: Erhält ein stationärer Patient externe ambulante Leistungen, werden diese beim stationären Fall kodiert und mit dem speziellen Item «ambulante Behandlung auswärts» («behandlung_auswaerts», usw.) gekennzeichnet. Ausnahme Geltungsbereich: TARPSY und ST Reha: Von dieser Regel ausgenommen sind auswärts erbrachte ambulante Leistungen, die gemäss der «Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes» separat verrechnet werden. Diese dürfen auf den stationären Fall nicht kodiert werden.

Weiterführende Informationen zur Erfassung der Kodes und zu den Abrechnungsregeln für separat verrechenbare

Leistungen sowie zu den Vereinbarungen zwischen H+ und den Krankenversicherern, bezüglich der Vergütung externer

ambulanter Leistungen, entnehmen Sie bitte den aktualisierten Dokumenten auf den Websites der SwissDRG AG, bzw. H+.

P01m Prozeduren, die kodiert werden müssen

Alle signifikanten Prozeduren während des Spitalaufenthaltes sind zu kodieren. Dies schliesst diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.

Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder:

  • chirurgischer Natur ist
  • ein Eingriffsrisiko birgt
  • ein Anästhesierisiko birgt
  • Spezialeinrichtungen, Grossgeräte (z.B. MRI, CT etc.).

Prozeduren, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer anderen Prozedur stehen, werden getrennt kodiert.

Beispiel 1

Es wird eine präoperative Koronarangiographie vor einer aortokoronaren Bypassoperation unter Herz-Lungenmaschine gemacht.

Hier wird die koronare Arteriographie als weitere Behandlung kodiert.

Hinweis:

Wird eine primäre oder sekundäre Sectio caesarea in Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) durchgeführt, muss der entsprechende CHOP-Kode aus Kategorie 93.92.- Anästhesie obligatorisch zusätzlich zur entsprechenden Sectio-Prozedur erfasst werden, entgegen dem «Beachte» unter der Kodekategorie 93.92.-.

Dabei ist es unerheblich, ob im Geburtsverlauf bereits eine PDA, ein PDK gelegt oder eine Spinalanästhesie zur Schmerzbekämpfung sub partu verabreicht wurden.

Als Prozedurendatum für den Kode der Allgemeinanästhesie muss das entsprechende Prozedurendatum der Sectio caesarea gewählt werden.

Entsprechende Beispiele finden sich unter SD1505 «Spezielle Kodierregeln für die Geburt», Primäre und sekundäre Schnittentbindung.

P02o Prozeduren, die nicht kodiert werden

Prozeduren, die routinemässig bei den meisten Patienten mit einer bestimmten Erkrankung durchgeführt werden, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen durchgeführten kodierten Prozeduren widerspiegelt. Wurde keine signifikante Prozedur erbracht, ist kein CHOP-Kode abzubilden.

Zum Beispiel:

  • Röntgenaufnahme und Gipsverband bei Radius-Fraktur (Colles)
  • Konventionelle Röntgenuntersuchungen, z.B. Routine-Thoraxröntgen
  • EKG (Ruhe-, Langzeit-, Belastungs-EKG)
  • Routinemassnahmen bei Neugeborenen (z.B. Hörtest, Schädelsonographie)
  • Blutentnahme und Laboruntersuchungen
  • Aufnahme-, Kontrolluntersuchungen
  • Medikamentöse Therapien mit Ausnahme von:
– Medikamentösen Therapien bei Neugeborenen, sofern es einen spezifischen CHOP-Kode gibt
– Zytostatikatherapien, Immuntherapien, Thrombolysen, Gerinnungsfaktoren, Blutprodukte
– Für TARPSY und ST Reha: Antiinfektiöse Therapien, z.B. i.v. Verabreichung von Antibiotika (CHOP-Kode 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz, nach Anzahl Behandlungstage)
Beachte: Die Erfassung des CHOP-Kodes 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz nach Anzahl Behandlungstage ist für die Akutsomatik fakultativ
– hochteuren Medikamenten, sofern es einen spezifischen CHOP-Kode gibt
  • Einzelne Komponenten einer Prozedur: Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie (inkl. Intubation) oder Analgesie, Wundverschluss, sind in der Regel in einem Operationskode abgebildet.

Beachte: CHOP-Kodes des Kapitels 94 «Auf die Psyche bezogene Massnahmen» können unter TARPSY fakultativ erfasst werden, auch wenn sie bei der entsprechenden Diagnose routinemässig durchgeführt werden.

  • Prozeduren, die in direktem Zusammenhang mit einer operativen Prozedur stehen.

Bei Gewebetransplantationen, die im gleichen Eingriff durchgeführt wurden, soll die Transplantatentnahme nicht zusätzlich kodiert werden. Ist kein spezifischer Verweis (Kodiere ebenso) auf die Entnahme vorhanden, dann ist die Entnahme inklusive.

Beispiel 1

Es wird im Rahmen einer PTCA eine Koronarangiographie gemacht.

Hier wird die koronare Arteriographie nicht kodiert.

Beispiel 2 – Psychiatrie

Eine Anästhesie bei einer Elektrokrampftherapie ist im Kode enthalten und wird nicht gesondert kodiert.

Ausnahmen:

  • Anästhesie bei Prozeduren, die normalerweise ohne erbracht werden, z.B. Narkose für eine MRI beim Kind.

  • Eingriffsverwandte diagnostische Massnahmen, die in derselben Sitzung durchgeführt werden und in der Regel Bestandteil der Operation sind, werden nicht gesondert kodiert (es sei denn, es ist in der CHOP anders geregelt).

Z.B.: Die diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht zusätzlich verschlüsselt.

  • Zur Kodierung von Schmerztherapien im Kontext von Operationen, Interventionen, Diagnostik und Schmerzbehandlungsverfahren wird auf die Kodierregel SD1804 verwiesen.

  • Postmortale Prozeduren werden nicht kodiert (mit dem Tod endet der Fall). Dies gilt auch für Obduktionen.

P03c Endoskopie und endoskopische Eingriffe

Endoskopische Eingriffe (d.h. laparoskopisch, endoskopisch, arthroskopisch) sind mit dem spezifischen Kode für den endoskopischen Eingriff zu kodieren, falls ein solcher Kode existiert. Eine Erweiterung des Zuganges (Mini-Arthrotomie, Mini-Laparotomie usw., z.B. zur Entfernung des Endobags, eines Dickdarm-Segmentes oder einer Gelenkmaus) wird nicht zusätzlich kodiert.

Beispiel 1

Laparoskopische Cholezystektomie.

51.23 Laparoskopische Cholezystektomie

Wird ein laparoskopischer, endoskopischer, arthroskopischer Eingriff nicht durch einen spezifischen Kode beschrieben, so wird der Kode für den konventionellen (offenen) Eingriff zuerst kodiert, gefolgt von dem entsprechenden Kode für die Endoskopie, ausser wenn die Endoskopie bereits in einem begleitenden Prozedurenkode enthalten ist.

Panendoskopien (Endoskopie mehrerer Lokalisationen) sind nach dem am weitesten eingesehenen oder tiefst gelegenen Gebiet zu kodieren.

Beispiel 2

Eine Ösophagogastroduodenoskopie mit Biopsien an einer oder mehrerer Stellen von Ösophagus, Magen oder Duodenum wird kodiert als

45.16 Ösophagogastroduodenoskopie [EGD] mit geschlossener Biopsie
Beispiel 3

Eine Pharyngo-Tracheo-Bronchoskopie wird kodiert als

33.22 Flexible Tracheobronchoskopie
Beispiel 4

Eine Panendoskopie bei Abklärung Hypopharynxkarzinom (Endoskopie von zwei Organsystemen) wird kodiert als

33.22 Flexible Tracheobronchoskopie
42.23 Sonstige Ösophagoskopie

P04n Kombinationseingriffe/Komplexe Operationen

Eingriffe sind möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung) abzubilden. Es gibt Kodes für kombinierte Eingriffe, bei denen mehrere einzeln durchführbare Eingriffe in einer Sitzung vorgenommen werden. Sie sind dann zu verwenden, wenn sie den kombinierten Eingriff vollständig beschreiben und die Kodierrichtlinien bzw. die Hinweise in der CHOP nichts anderes vorschreiben.

Beispiel 1
28.3.- Tonsillektomie mit Adenoidektomie
Beispiel 2
52.51.10 Proximale Pankreatektomie, pyloruserhaltend

oder

52.51.31 Pankreatikoduodenale Resektion mit Teilresektion des Magens
Beispiel 3
77.51 Plastische Rekonstruktion bei Hallux valgus und rigidus mit Exostosenresektion, Weichteilkorrektur und Osteotomie am Os metatarsale I

Gibt es keinen spezifischen Kode, der eine Operation beschreibt, die aus mehreren unterschiedlichen Komponenten besteht, ist jeder Kode anzugeben, der die entsprechenden Komponenten beschreibt.

Beispiel 4

Ein Patient muss sich einer totalen Gastrektomie mit Resektion des grossen Netzes und der Lymphknoten der Magenregion unterziehen.

43.99.99 Sonstige totale Gastrektomie, sonstige
40.3X.- Exzision von regionalen Lymphknoten
54.4X.- Exzision oder Destruktion von Peritonealgewebe

Gibt es keinen spezifischen Kode, der eine Operation beschreibt, die aus mehreren unterschiedlichen Komponenten besteht, ist jeder Kode anzugeben, der die entsprechenden Komponenten beschreibt.

Bei Gewebeentnahmen (z.B. Knochen, Muskel, Sehne) anderer Lokalisation als die der durchgeführten Operation, sind diese nur dann separat abzubilden, wenn sie nicht im Operationskode inbegriffen sind, oder ein spezifischer Verweis (Kodiere ebenso) auf die Entnahme vorhanden ist. Ist kein spezifischer Verweis (Kodiere ebenso) auf die Entnahme vorhanden, dann ist die Entnahme inklusive.

Beispiele:

  • Spongiosa-Entnahme am Becken bei Osteosynthese am Oberarm: zusätzlich kodieren.
  • Sehnen-Entnahme im Kode inbegriffen: z.B. 81.45.12 Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes mit Semitendinosus- und/oder Gracilis-Sehne, arthroskopisch.
  • Lappen-Entnahme im Kode inbegriffen: z.B. 85.K4.11 Mammaplastik mit Deep inferior epigastric perforator flap [DIEP]

Zum Teil beinhaltet die CHOP spezielle Hinweise («kodiere ebenso»), dass einzelne Komponenten zusätzlich kodiert werden müssen.

Beispiel 5
39.75.- Perkutan-transluminale Gefässintervention, sonstige Gefässe
Kodiere ebenso: Anatomische Lokalisation von gewissen vaskulären Interventionen (00.4B)

Zusammengehörige Kodes werden untereinander aufgelistet. Z.B.: Koronarangioplastik + Stents + Anzahl von Gefässen usw.

P05a Unvollständig durchgeführte Eingriffe

Eine Operation wird nur dann als solche kodiert, wenn sie bis zum Ende oder nahezu vollständig durchgeführt wurde. Muss eine Operation aus irgendeinem Grund abgebrochen werden oder kann sie nicht vollendet werden, ist wie folgt zu kodieren:

  • Wenn bei einem laparoskopischen / endoskopischen / arthroskopischen Verfahren auf «offen chirurgisch» gewechselt wird oder gewechselt werden muss, wird nur die offene chirurgische Prozedur kodiert.

Beispiel 1

Laparoskopische Cholezystektomie mit Umsteigen auf die offen chirurgische Methode.

51.22.- Cholezystektomie

  • Bei abgebrochenen Eingriffen wird nur der ausgeführte Teil der Operation kodiert.

Beispiel 2

Wenn bei einer Appendektomie nach der Laparotomie der Eingriff wegen eines Herzstillstandes abgebrochen werden musste, wird nur die Laparotomie kodiert.

54.11 Probelaparotomie
Beispiel 3

Muss die Ösophagektomie bei einem Ösophagus-Ca vor der Präparation des Ösophagus wegen Inoperabilität abgebrochen werden, wird nur die durchgeführte Thorakotomie kodiert.

34.02 Probethorakotomie

P06o Mehrfach durchgeführte Prozeduren

Die Prozedurenkodierung soll, soweit möglich, den Aufwand widerspiegeln. Deswegen sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden, wie z.B. Osteosynthese von Tibia und Fibula, usw.

Ausnahmen:

  • Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind zum Beispiel: multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige «kleine» Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind.

Beispiel 1

Eine Patientin wird zur Exzision von zehn Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am rechten Ohr, drei Läsionen bei Basalzellkarzinom am rechten Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken und eine Läsion bei Keratosis solaris am linken Unterschenkel.

HD C44.3 Basalzellkarzinom, Nase
ND C44.2 Basalzellkarzinom, Ohr
L 1
ND C44.6 Basalzellkarzinom, Unterarm
L 1
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
ND L57.0 Keratosis solaris
B 21.32 Exzision und lokale Destruktion einer anderen Läsion an der Nase (für Basaliom Nase)
B 18.31 Radikale Exzision einer Läsion am äusseren Ohr (für 2 Basaliome Ohr)
L 1
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 3 Basaliome Unterarm)
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 3 Keratosis solaris-Läsionen am Rücken)
B 86.32.1E Lokale Exzision von Läsion oder Gewebe an Haut und Subkutangewebe, mit primärem Wundverschluss, an anderer Lokalisation (für 1 Keratosis solaris-Läsion am Unterschenkel)

Für die Exzision der drei Basaliome am Unterarm wird nur ein Kode verwendet, weil sie bezüglich der Lokalisation an gleicher Stelle bzw. undifferenziert kodierbar sind. Dasselbe gilt für die Exzision der drei Keratosis solaris-Läsionen am Rücken.

  • Der CHOP-Kode beinhaltet eine Angabe betr. Anzahl der Behandlungen, der Dauer, Mengen usw.: hier wird der Kode nur einmal pro Aufenthalt/Fall abgebildet, mit der Gesamtmenge/Gesamtanzahl und Datum der ersten Prozedur (z.B. Transfusionen, Komplexbehandlungen, Coils (1× den Kode für die Gesamtanzahl aller intrakraniellen, extrakraniellen und spinalen Coils, 1× den Kode für die Gesamtanzahl aller peripheren Coils), Stents, NEMS/SAPS).

Das gleiche gilt für Medikamente der Liste der erfassbaren Medikamente/Substanzen (ATC-Liste) (nur die verabreichte Menge ist zu erfassen).

Bei den Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten sind ebenfalls nur die dem Patienten verabreichten Mengen zu erfassen. Bestellte, dann aber verworfene Mengen werden nicht gezählt. Es sind die Definitionen der Blutspende SRK Schweiz (siehe Beachte unter den CHOP-Kodes 99.04.-- Transfusion von Erythrozytenkonzentraten und 99.05.-- Transfusion von Thrombozyten) für die Transfusions-Einheiten für Erwachsene und Kinder zu beachten. Die Mindestvolumina sind bei Babys bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres nicht zu berücksichtigen (siehe Beachte unter den entsprechenden CHOP-Kodes). Ergibt die Summe der verabreichten Konzentrate bei Kindern und Erwachsenen keine ganze Zahl, wird abgerundet. Wurden z.B. 5,6 Erythrozytenkonzentrate verabreicht, so ist der Kode mit der Angabe von 1 TE bis 5 TE zu erfassen.

Bei Fallzusammenführungen ist diese Addition auch zu machen und der Kode nur einmal abzubilden.

Beispiel 2

Ein Patient erhält eine multimodale Schmerztherapie, dies vom 2. bis zum 8. und vom 12. bis zum 19. Hospitalisationstag.

93.A2.45 MMST, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
Beispiel 3

Ein Patient erhält mehrere Erythrozytenkonzentrate:

Tag 1: 3 EK, Tag 3: 4 EK, Tag 5: 4 EK, Tag 6: 3 EK = 14 EK.

Hier werden die Erythrozytenkonzentrate summiert und nur mit einem CHOP-Kode abgebildet.

99.04.12 Transfusion von Erythrozytenkonzentrat, 11 TE bis 15 TE

Therapeutische Radiologie und Nuklearmedizin

Die Abbildung 1 stellt die verschiedenen Begriffe dar. Pro senkrechten Pfeil ist der entsprechende Kode zu erfassen.

Bei nuklearmedizinischer Therapie sind die Prozeduren so oft zu erfassen, wie sie durchgeführt wurden und es ist ein Kode pro Lokalisation abzubilden.

Für die Radio-Onkologie verweisen wir auf die Erläuterungen der Einleitung der CHOP 2025.

Radiojodtherapie:

Hier wird bei mehrfacher Applikation während eines stationären Aufenthaltes die erzielte Gesamtaktivität mit einem Kode aus der Elementegruppe 92.28.4- Radiojodtherapie kodiert.

Vakuumversiegelungstherapie/Behandlung mit Vakuumverband:

Für die Abbildung der Dauer einer kontinuierlichen Sogbehandlung bei einer s.g. Vakuumversiegelung/Behandlung mit Vakuumverband steht in der CHOP die Elementegruppe 93.57.1- Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, nach Anzahl Behandlungstage zur Verfügung.

Die Kodierverantwortlichen sind häufig mit der Tatsache konfrontiert, dass in einem stationären Aufenthalt mehrere Vakuumver-bandstherapien (Anlage, Wechsel, Entfernung) stattfinden (müssen) und diese Behandlungen sich auf eine oder mehrere Lokalisatio-nen beziehen können.

Es wird pro stationären Fall nur ein Kode für die Dauer der Sogbehandlung erfasst.

Für die korrekte Erfassung des Kodes werden die Tage aller stattgefundenen Sogbehandlungen addiert. Dabei ist unerheblich, ob die Behandlung nur an einer oder an mehreren Lokalisationen (auch gleichzeitig) stattfand.

Die Tage der Anlage, des Wechsels und Entfernens eines oder mehrerer Vakuumverbände werden in die Zählung der Dauer einbe-zogen. Angebrochene Tage (z.B. auch bei Verlegung) werden dabei als ganze Tage gezählt.

Einzelne Tage dürfen bei der Bestimmung der Gesamtdauer jedoch nicht doppelt gezählt werden.

Als Tage zählen die Kalendertage.

Einweggebrauch-VAC-Pumpensysteme werden mit dem Kode 93.57.21 Applikation eines epikutanen (Vakuum-)Verbandes kodiert.

Die folgenden (stark vereinfachten) Beispiele sollen aufzeigen, wie die möglichen unterschiedlichen Szenarien durch die Kodierverantwortlichen erfasst werden müssen.

Beispiel 4
01.01. – 05.01. 5 Tage Vakuumbehandlung am offenen Abdomen
01.01. – 05.01. 5 Tage Vakuumbehandlung zusätzlich tiefreichend an Knochen der Extremität
05.01. – 09.01. 5 Tage Vakuumbehandlung subkutan Abdomen oder an anderer Lokalisation

Kodierung:

86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 01.01.
86.88.I1 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, tiefreichend, an Knochen und Gelenken der Extremitäten 01.01.
86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 05.01.
93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 7 bis 13
Behandlungstage 01.01.

Da vom 01.01. – 05.01. die Vakuumbehandlung des offenen Abdomens (86.88.I3) und an der Extremität (86.88.I1) gleichzeitig erfolgten, ist als Endsumme

93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage

für eine 9 Tage dauernde Sogbehandlung zu wählen.

Das Prozedurendatum ist mit 01.01. anzugeben.

Der 05.01. darf als Einzeltag nicht doppelt gezählt werden, auch wenn ein Wechsel (Beenden der Behandlung am offenen Abdomen) der Vakuumbehandlung von offenem Abdomen auf subkutane Behandlung am Abdomen oder an andere Lokalisation (Neuanlage an anderer Lokalisation) erfolgte.

Beispiel 5

Eintritt 05.02.

06.02. Anlage Vakuumverbände an Abdomen links subkutan und Unterschenkel rechts subkutan (Allgemeinanästhesie)
09.02. Wechsel der Vakuumverbände an beiden Lokalisationen (Allgemeinanästhesie)
12.02. Verlegung in anderes Akutspital zur Weiterbehandlung mit liegenden Vakuumverbänden an Unterschenkel und Abdomen

Kodierung:

86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 06.02.
L 0
86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 09.02.
L 0
93.57.15 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens
7 bis 13 Behandlungstage 06.02.

Da die Tage der Anlage, des Wechsels und der angebrochene Tag der Verlegung in die Erfassung der Dauer der Sogbehandlung der liegenden Vakuumverbände einfliessen, ergibt sich eine Gesamtdauer von 7 Tagen.

Beispiel 6

Stationärer Aufenthalt 01.03.-20.03.

01.03. Anlage Vakuumverband am offenen Abdomen
05.03. Wechsel Vakuumverband am offenen Abdomen
10.03. Entfernung Vakuumverband, Verschluss Abdomen

Später im Aufenthalt:

15.03. Anlage Vakuumverband subkutan Abdomen bei Nahtdehiszenz
18.03. Verschluss Haut und Subkutangewebe Abdomen nach Entfernung Vakuumverband

Kodierung:

86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 01.03.
86.88.I3 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, am offenen Abdomen 05.03.
93.57.16 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, mindestens 14 bis 20
Behandlungstage 01.03.
Verschluss Abdomen gemäss medizinischer Dokumentation 10.03.
86.88.I5 Operative Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung in Regional- oder
Allgemeinanästhesie, an Haut und Subkutangewebe 15.03.
Verschluss Haut und Subkutangewebe gemäss medizinischer Dokumentation 18.03.

Auch in diesem Beispiel werden die Tage der Anlage (01.03. und 15.03.) sowie der Tag des Wechsels (05.03.) in die Erfassung der Gesamtdauer einbezogen.

Da am 11., 12., 13. und 14.03. keine Vakuumbehandlung erfolgte, dürfen diese Tage des stationären Aufenthaltes zur Gesamtdauer der Sogbehandlung nicht hinzuaddiert werden.

Behandlung auf einer IPS und/oder IMC:

Für die Berechnung der Aufwandspunkte, die der korrekten Erfassung der Kodes für die Behandlung auf einer Intensivstation (IS)

(99.B7.- Intensivmedizinische Komplexbehandlung) oder Intermediate-Care Unit (99.B8.- Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit [IMCU]) dienen, werden alle Werte der pro (Pflege)-Schicht erhobenen NEMS und einmalig pro IS/IMCU-Aufenthalt SAPS II, CRIB II oder PIM III gemäss den Vorgaben des MDSi 11 SGI-SSMI. Kommission Datensatz (KDS). Minimaler Datensatz der SGI MDSi. Abschnitte 2.3.5 «Schweregrad der akuten Erkrankung» und 2.4.1 «IS spezifischer Aufwand- Score (NEMS)». (Download der aktuell gültigen Version via: https://www.sgi-ssmi.ch/de/datensatz.html) /MDSimc verwendet.

Zur Bestimmung des zutreffenden CHOP-Kodes aus den entsprechenden Subkategorien 99.B7.- (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) und 99.B8.- (Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit [IMCU]) wird wie folgt vorgegangen:

Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus SAPS II (oder PIM III, CRIB II (Predicted Death Rate in %)) + Summe der NEMS aller Schichten.

Bei einer 8-Stunden Schichtdauer wird NEMS aufsummiert, bei einer 12-Stunden Schichtdauer wird die jeweils erhobene Punktzahl für NEMS mit 1.5 multipliziert.

Für die Berechnung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung wird der gerundete Wert für die «predicted mortality» eingesetzt.

Fallbeispiel:

NEMS 386, PIM3 95.8%

Es muss zu den NEMS-Punkten die gemäss PIM3 erwartete Mortalität (predicted mortality) in % addiert werden:

NEMS 386 + 96 (PIM 3, Predicted Death Rate in %) = 482.

Wird eine Patientin/ein Patient während eines stationären Falles mehrfach auf einer Intensivstation und/oder Intermediate-Care Unit desselben Spitals, oder sequentiell in verschiedenen Intensivstationen/Intermediate Care Units desselben Spitals (auch mit mehreren Standorten) betreut, werden die Summen aller NEMS der Einzelaufenthalte und die SAPS II, CRIB II oder PIM der jeweiligen Einzelau-fenthalte zusammengerechnet und der zur Gesamtsumme passende CHOP-Kode erfasst.

Bei dem Transfer/Transport einer Patientin oder eines Patienten während eines stationären Falles

  • von IS Standort A auf IS Standort B desselben Spitals oder
  • von IMCU Standort A auf IMCU Standort B desselben Spitals oder
  • von IS A auf IS B innerhalb desselben Spitalstandortes oder
  • von IMCU A auf IMCU B innerhalb desselben Spitalstandortes oder
  • von IS Standort A auf IMCU Standort B desselben Spitals oder vice versa oder
  • von IS auf IMCU innerhalb desselben Spitalstandortes oder vice versa oder
  • externe Verlegung von IS/IMCU eines Spitals auf IS/IMCU eines anderen Spitals oder vice versa

werden durch die transferierende/verlegende wie auch aufnehmende Einrichtung für die jeweilige (Pflege)-Schicht, auch wenn der Transfer/die Verlegung in der gleichen Schicht erfolgt, die entsprechenden NEMS und gemäss Bestimmungen der SAPS II, PIM III oder CRIB II erhoben.

Als aufnehmende Einrichtung gelten IS/IMCU (gemäss Richtlinien SGI und/oder KAIMC, zertifizierte einzelne Organisationseinheiten) innerhalb des gleichen Spitalstandortes, IS/IMCU in verschiedenen Standorten desselben Spitals oder in gänzlich verschiedenen Spitälern.

Diese Bestimmungen gelten auch für kurze Aufenthalte < 24h auf der Intensivstation und/oder Intermediate-Care Unit.

Es gelten die Vorgaben der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI), respektive der Kommission für Anerkennung der IMC (KAIMC).

P07o Bilaterale Operationen

Bilaterale Operationen in einer Sitzung werden nur einmal kodiert und erhalten das Kennzeichen bilateral in der Seitigkeitsvariable (Variable «behandlung_seitigkeit» usw.).

Dies gilt auch für Kodes, die die Bilateralität bereits beinhalten.

Beispiel

Implantation von Knie-Totalprothesen beidseits.

B 81.54.- Implantation einer Endoprothese des Kniegelenks
L 0
3 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
Beispiel 2
Bilaterale Adrenalektomie.
B | 07.3 | Beidseitige Adrenalektomie
L | 0

P08o Revisionen eines Operationsgebietes/Reoperationen

Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

  • Behandlung einer Komplikation,
  • Durchführung einer Rezidivtherapie oder
  • Durchführung einer Operation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet oder
  • bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet.

ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes in der CHOP durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

28.7X.- Blutstillung nach Tonsillektomie und Adenoidektomie
39.41 Stillung einer Blutung nach vaskulärem Eingriff

Existiert kein solcher Reoperationskode, ist der Eingriff möglichst spezifisch abzubilden, gefolgt von

00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet

oder

00.99.12 Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet

oder

00.99.19 Reoperation in einem bereits über sonstige Zugänge voroperierten Gebiet

Beachte: 00.99.11 «Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet» oder

00.99.12 «Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet» ist nicht abzubilden, wenn die Tatsache, dass es eine Revision/Reoperation ist, bereits im Kode ersichtlich ist (z.B. Revision einer Knieprothese, Osteosynthesematerialentfernung, Verschluss einer Kolostomie etc.).

Bei Revisionseingriffen ist immer genau zu beachten, ob NUR eine Revision des Operationsgebietes allein oder ob die Revision kombiniert mit Ersatz/Wechsel eines Implantates durchgeführt wurde. Der entsprechende Kode ist zu verwenden.

Revisionseingriffe ohne Implantat-Wechsel

Werden bei Revisionseingriffen vorhandene Implantate explantiert (z.B. Aszitespumpe) und in gleicher Sitzung dieselben Implantate wieder implantiert, dürfen keine Kodes für eine Implantation oder Wechsel eines Implantats kodiert werden.

Z.B. Aszitespumpe

Der Kode 54.99.80 Einsetzen von Kathetern sowie automatischer, programmierbarer und wiederaufladbarer Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage ist nicht zu verwenden.

Zur Anwendung kommen die Kodes 54.99.81 Revision ohne Ersatz von Kathetern sowie automatischer, programmierbarer und wiederaufladbarer Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage und/oder 54.99.82 Behebung einer mechanischen Obstruktion von Kathetern einer automatischen, programmierbaren und wiederaufladbaren Pumpe zur kontinuierlichen Aszitesdrainage.

Das Beispiel ist beliebig erweiterbar z.B. für Defibrillator, Pacemaker, Mammaprothese etc.

Sind bei einem Patienten bei einer stationären Behandlung mehrere Reoperationen notwendig, sind die Kodes 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet oder 00.99.12 Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet sowie 00.99.19 Reoperation in einem bereits über sonstige Zugänge voroperierten Gebiet nur einmal zur ersten Reoperation abzubilden.

Beispiel 1

Patientin kommt zur Sectio bei Status nach Sectio.

B 74.- Sectio caesarea und Extraktion des Fetus
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet

Gebrauch der Kodes 34.03 Wiedereröffnung einer Thorakotomie, 54.12.11 Relaparotomie und 37.99.80 Reoperation an Herz und Perikard:

Die Kodes 34.03, 54.12.11 und 37.99.80 werden ausschliesslich zur Abbildung eines Wiedereingriffes verwendet, der sich auf Evakuation eines Hämatoms und/oder Exploration und/oder Hämostase beschränkt.

Ansonsten ist bei intrathorakalen, intraabdominalen oder Herz-Operationen, die mit einem spezifischen Kode abgebildet werden, im Falle einer Reoperation der Kode 00.99.11 zusätzlich zu kodieren.

Beispiel 2

Eine Reoperation zur weiteren Teilresektion des Dünndarms wird mit:

45.62 Sonstige Teilresektion am Dünndarm +
00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet

und nicht mit:

45.62 Sonstige Teilresektion am Dünndarm + den Restklassekodes 54.12.00 oder 54.12.99 kodiert.

P09o Organentnahme und Transplantation

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unterscheiden. Bei der Spende wird zwischen Lebendspende und postmortaler Spende unterschieden. Bei autogener Transplantation sind Spender und Empfänger identisch.

1. Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders

Wird eine potenzielle Spenderin oder ein potenzieller Spender zu Voruntersuchungen vor einer möglichen Lebendspende stationär aufgenommen und erfolgt die Organ- oder Gewebeentnahme nicht während desselben stationären Aufenthaltes, so ist wie folgt zu kodieren:

HD Z00.5 Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders
B 89.07.6– Untersuchung eines Lebendspenders wegen Organentnahme

Kodes aus Z52.– Spender von Organen oder Geweben sind nicht anzugeben.

2. Lebendspende

Für Lebendspender, die zur Spende von Organ oder Gewebe aufgenommen werden und bei denen eine Organ- oder Gewebeentnahme im gleichen stationären Aufenthalt erfolgt, gilt folgende Kodierrichtlinie:

HD Z52.– Spender von Organen oder Geweben
B Prozedurenkode zur Entnahme des Transplantates (siehe auch untenstehende Tabelle)
Beispiel 1

Ein Fremdspender wird zur Lebendspende einer Niere aufgenommen. Eine Nephrektomie wird durchgeführt. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.

HD Z52.4 Nierenspender
B 55.51.02 Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspende
L
Beispiel 2
4 Absätze aus 2025 in 2026 durch 2 neue ersetzt
Ein Fremdspender wird zur Lebendspende von Stammzellen aufgenommen. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.
HD | Z52.01 | Stammzellenspender
B | 41.0A.14 | Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem Knochenmark, allogen, nicht-verwandt, HLA-Identisch
oder
B | 41.0A.24 | Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem peripheren Blut, allogen, nicht-verwandt, HLA-Identisch

Aufnahme zur Stammzellenspende (Eigenspende = autolog, oder Fremdspende = allogen). Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.

HD Z52.01 Stammzellenspender
B Prozedurenkode zur Entnahme des Transplantates (siehe auch nachfolgende Transplantationstabelle)

Bei autogener (= autologer) Spende und Transplantation während des gleichen stationären Aufenthaltes sind die Kodes aus Z52.– Spender von Organen oder Geweben nicht anzugeben. Die CHOP-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die Transplantation sind beide anzugeben.

3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Spital

Die Kodierung bei einem Patienten, der als Organspender in Frage kommt, unterscheidet sich nicht vom üblichen Vorgehen bei der Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren: als Hauptdiagnose ist diejenige Erkrankung oder Verletzung zu kodieren, die die Aufnahme veranlasst hat, hinzukommen vorliegende Nebendiagnosen und die durchgeführten Prozeduren.

Der entsprechende Kode für die Organentnahme ist nicht zu kodieren. Ebenso ist der Kode Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Spenders eines Organs oder Gewebes nicht anzugeben.

Mit den Variablen «austrittsdatum»/«episode_ende» der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) wird der Abschluss des Falles durch das Datum und die Uhrzeit des Todes dokumentiert. Somit sind postmortale Organentnahmen nicht zu kodieren.

4. Evaluation zur Transplantation

Stationäre Abklärungen eines Patienten zur Frage, ob eine Organ- oder Gewebetransplantation angestrebt wird, werden mit einem Kode aus Kategorie

89.07.- Konsultation, als ausführlich bezeichnet

abgebildet.

5. Transplantation

Empfänger des transplantierten Organs werden wie folgt kodiert:

HD Krankheit, die den Grund für die Transplantation darstellt
B Prozedurenkode für Transplantation (siehe Tabelle)
B Kode aus 00.90.- bis 00.93.- Art eines Implantates oder eines Gewebetransplantates und Art der Organkonservierung sowie
Kennzeichnung der Todesart des Spenders («Donation after circulatory death [DCD]» und «Donation after brain death [DBD]»).
Sowie, wenn bekannt, die Kriterien der AB0 Kompatibilität.

Beachte: Es handelt sich um Zusatzkodes. Diese werden kodiert, sofern die Information nicht bereits im Prozedurenkode der Transplantation enthalten ist (z.B. bei 41.0A.- bis 41.0C.- Hämatopoetische Stammzellentnahme und -transplantation wird kein Kode

aus 00.90.- bis 00.93.- kodiert).

B Zusätzlich 99.79.11 Vorbereitung auf AB0 - inkompatible Lebendspender Organtransplantation, falls zutreffend

Die Entfernung des erkrankten Organs wird nicht kodiert.

Domino-Transplantations-Patienten (wenn der Patient während der Behandlungsphase ein Organ sowohl erhält als auch spendet (z.B. Herz/Lunge)) erhalten eine Spender-Nebendiagnose aus Z52.– Spender von Organen und Geweben und die Prozedurenkodes für die Transplantation und für die Entnahme.

6. Nachkontrolle nach Transplantation

Eine stationäre Routinenachkontrolle nach Transplantation wird kodiert mit:

HD Z09.80 Nachuntersuchung nach Organtransplantation
ND Z94.- Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation

7. Versagen oder Abstossungsreaktion nach Transplantation

Ein Versagen oder eine Abstossungsreaktion nach Transplantation eines Organs oder Gewebes oder eine Graft-versus-host-Krankheit (GVHD) wird mit einem Kode aus T86.- Versagen und Abstossung von transplantierten Organen oder Geweben abgebildet.

Im Falle einer Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen sind die Organmanifestationen einer GVHD unter Beachtung des Kreuz-Stern-Systems zu kodieren.

T86.- Versagen und Abstossung von transplantierten Organen oder Geweben wird dann als Hauptdiagnose erfasst, wenn der Zustand die Definition der Hauptdiagnose erfüllt. Die (z.B. maligne) Grunderkrankung wird anschliessend als Nebendiagnose erfasst, sofern sie die Kriterien der Kodierregel G54 Die Nebendiagnosen erfüllt. Diese Regelung hat Vorrang vor der Regelung SD0202 zur Wahl der Hauptdiagnose bei Neubildungen.

Beachte: Bei Nachkontrolle, Versagen oder Abstossungsreaktion ist ein Kode Z94.– Zustand nach Organ- oder Gewebetransplantation zusätzlich zu kodieren (im Rahmen von D05).

Organ-/Gewebeentnahme und Transplantationstabelle

Diese Tabelle ist nicht als vollständige Auflistung anzusehen.

Organ /GewebeLebendspendeTransplantation (Empfänger)
ICD-10-GMCHOPTextCHOPText
Stammzellen(STZ)Z52.0141.0A.2–Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem peripheren Blut41.0B.2–Hämatopoetische Stammzelltransplantation aus dem peripheren Blut
Knochenmark(KM)Z52.341.0A.1–Hämatopoetische Stammzellentnahme aus dem Knochenmark41.0B.1–Hämatopoetische Stammzelltransplantation aus dem Knochenmark
HautZ52.186.6–.–Freie Hauttransplantation und permanenter HautersatzKode je nach Lokalisation und Umfang
KnochenZ52.277.7–7A.2AKnochenentnahme zur TransplantationKnochenentnahme an der Wirbelsäule zur Transplantation76.91. –78.0–.–7A.51Knochentransplantat an GesichtsschädelknochenKnochentransplantation und KnochentranspositionKnochentransplantation und Knochentransposition an der Wirbelsäule
NiereZ52.455.51.02Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspende55.69.––Sonstige Nierentransplantation
LeberZ52.650.2C.–Partielle Hepatektomie zur Transplantation50.5–Lebertransplantation
Herz37.51.–Herztransplantation
Lunge33.5–Lungentransplantation
Herz/Lunge33.6X.–Kombinierte Herz-Lungentransplantation
Pankreas52.8–Pankreastransplantation
Kornea11.6–Korneatransplantation
Dünndarm46.97.–Darmtransplantation

P10n Adhäsiolyse

Handelt es sich um Adhäsiolyseeingriffe am Peritoneum der Organe/Organsysteme des Abdominalraumes und Beckens (viszerale, urologische, gynäkologische, neonatologische Adhäsiolysen), stehen spezifische Kodes, die den Sachverhalt der Adhäsiolyse abbilden, in der CHOP zur Verfügung.

Entsprechende Kodes befinden sich in den Organkapiteln der CHOP, z.B.:

54.5- Lösung von peritonealen Adhäsionen
65.8- Lösung von Adhäsionen an Ovar und Tuba uterina
59.02 Sonstige Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen
59.03.- Laparoskopische Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen
59.11 Sonstige Lösung von perivesikalen Adhäsionen
59.12 Laparoskopische Lösung von perivesikalen Adhäsionen

Sofern die Operationsdauer der Adhäsiolyse(n) (Zeitsumme der einzelnen Adhäsiolyseeingriffe während eines Eingriffes oder eine alleinige Adhäsiolyse z.B. nur am abdominalen Peritoneum oder nur an den Adnexen) die 60-Minutengrenze überschreitet, dürfen die entsprechenden CHOP-Kodes aus den Organkapiteln (auch mehrere gleichzeitig) kodiert werden.

Für die Summierung der Gesamt-Dauer wird nur die reine Zeit, die das Lösen betrifft, gezählt. Bei Unklarheiten erfolgt die Anfrage an den Operateur.

Die Dauer muss im Operationsbericht schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert und ggf. durch Zeitangaben (z.B. Schnitt-Naht-Zeit) aus dem Operationsprotokoll belegbar sein.

Wird die erforderliche Zeitdauer von > 60 min nicht erreicht (entweder als Zeitsumme einzelner Adhäsiolysen oder als Adhäsiolyse an einem Organ/Organsystem), darf kein Adhäsiolyse-Kode aus den CHOP-Kapiteln verschlüsselt werden.

Die Kodierung eines/mehrerer Diagnosekodes bezogen auf die Adhäsionen (Nebendiagnose) hat bei Erfüllung der Kodierregel G54 jedoch zu erfolgen.

Beispiel 1 (Adhäsiolysezeitsumme ≤ 60 min):

Eine Patientin wird mit persistierendem linksseitigem Ovarialbefund aufgenommen.

Intraoperativ werden massive postentzündliche und endometriale Verwachsungen konstatiert.

Es erfolgt eine aufwändige Adhäsiolyse (perivesikal, periuteral, periovariell, Peritoneum des Darmes). Dokumentierte Zeitsumme der Adhäsiolysen: 55 min.

Erst nach Freilegung des Befundes kann eine laparoskopische Salpingoovarektomie bei grossem, linksseitigem ovariellem Endometriom erfolgen.

Gesamt-OP-Dauer 1h 50 min.

HD N80.1 Endometriose des Ovars
L 2
ND N73.6 Peritoneale Adhäsionen im weiblichen Becken
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen

B 65.41 Salpingoovarektomie, laparoskopisch
L 2
Beispiel 2 (Adhäsiolysezeitsumme > 60 min):

Ein Patient wird wegen akuter gedeckt perforierter Sigmadivertikulitis aufgenommen.

Bei Vorliegen massiver postoperativer Adhäsionen (Status nach Vierquadranten-Peritonitis bei perforierter Appendizitis und iatrogener Harnblasenverletzung) muss eine aufwändige Adhäsiolyse erfolgen, die neben interenterischen, abdominellen Adhäsionen auch das gesamte männliche Becken betrifft.

Erst nach einer 100 min dauernden Adhäsiolyse (Zeitsumme aus Lösung perivesikaler, interenterischer und periureteraler Adhäsionen) kann eine laparoskopische Sigmaresektion erfolgen.

HD K57.22 Divertikulitis des Dickdarmes mit Perforation […]
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 45.76.21 Sigmoidektomie, laparoskopisch
B 59.12 Laparoskopische Lösung von perivesikalen Adhäsionen
B 54.51 Lösung von peritonealen Adhäsionen, laparoskopisch
B 59.03.99 Laparoskopische Lösung von perirenalen oder periureteralen Adhäsionen, sonstige
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet
Beispiel 3 (Adhäsiolysezeitsumme ≤ 60 min):

Ein Patient wird wegen Bridenileus nach vorangegangener Rektumresektion bei Rektumkarzinom aufgenommen.

Es erfolgt eine laparoskopische Bridenlösung (Lösung peritonealer Adhäsionen).

Des Weiteren werden rechtsseitige periureterale, ostiumnahe Adhäsionen gelöst, die ebenfalls auf die vorangegangene Rektumresektion zurückgeführt werden.

Eine Darmentlastung durch Inzision oder Teilresektion aufgrund Ischämie ist nicht notwendig. Der Darm erholt sich sofort nach Lösung der Briden.

OP-Dauer 40 min.

HD K56.5 Intestinale Adhäsionen [Briden] mit Obstruktion
ND C20 Bösartige Neubildung des Rektums
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
L 1

B 54.21.99 Laparoskopie, sonstige
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet

Bei einer Dauer der Adhäsiolyse(n) von > 60 min wird ein Behandlungskode aus dem entsprechenden Organkapitel gewählt.

Es können zusätzliche Behandlungen und Nebendiagnosen bezüglich Adhäsiolysen aus den entsprechenden Kapiteln der ICD-10-GM und der CHOP abgebildet werden.

Für die Kodierung gelten die Kodierregeln zur Nebendiagnose (G54) und zu den Behandlungen (G55).

Beispiel 4 (Adhäsiolysezeitsumme > 60 min):

Eine Patientin mit massiver sekundärer Dysmenorrhoe, Dyspareunie und sekundärer Sterilität wird aufgenommen.

Es wird bei Status nach sekundärer Sectio caesarea und Appendektomie eine diagnostische Laparoskopie geplant.

Intraoperativ zeigen sich v.a. Adhäsionen zwischen den Adnexen und dem Beckenperitoneum (als Folge der Voreingriffe deklariert).

Dauer der Adhäsiolyse insgesamt 75 min, mit Fokus auf den Adnexen beidseitig. Komplikationsloses Lösen mehrerer kleiner abdomineller, interenterischer Verwachsungen rechtsseitig, Chromopertubation beidseitig, keine weiteren Massnahmen.

HD N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND K66.0 Peritoneale Adhäsionen
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 65.81.10 Laparoskopische Lösung von Adhäsionen an Ovar und Tuba uterina am Peritoneum des weiblichen Beckens
L 0
B 54.51 Lösung von peritonealen Adhäsionen, laparoskopisch
L 1
B 66.8 Insufflation einer Tuba uterina
L 0
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten
Gebiet

Beachte: Als einzige Ausnahme für oben angegebene Kodierregel gilt die Operation nach Ladd.

Unabhängig von der Dauer der Lösung der störenden Ladd-Bänder wird der CHOP-Kode 46.99.8- gewählt.

Beispiel 5

Ein Kind wird (u.a.) mit Dünndarmileus aufgrund Malrotation aufgenommen.

(U.a.) Chirurgische Lösung von störenden Ladd-Bändern, Verwachsungen und Befestigung des Darmes in der «Prozedur nach Ladd».

HD/ND Q43.3 Angeborene Fehlbildungen, die die Darmfixation betreffen
B 46.99.81 Durchtrennung der Laddschen Bänder, offen chirurgisch

oder

B 46.99.82 Durchtrennung der Laddschen Bänder, laparoskopisch

P11h Serosaverletzung mit Übernähung

Wird im Rahmen einer Operation die Serosa verletzt, die übernäht werden muss, ist der spezifische S-Kode des verletzten Abschnittes zu kodieren. Die Übernähung selbst wird in diesem Fall nur mit einem spezifischen CHOP-Kode abgebildet, z.B. 54.67 Naht an Mesenterium, Omentum majus oder minus (nach Verletzung).

Für die Kodierung einer Komplikation müssen die Regeln G40 «Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren» und D12 «Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen (Komplikationen)» beachtet werden.

Hinweis: Die «Tunica muscularis» gehört zum Organ. Eine Verletzung der Tunica muscularis, die übernäht werden muss, wird mit dem Kode des entsprechenden Organs (Harnblase, Uterus, Darm) und nicht mit einem Kode zur Naht des Peritoneums abgebildet. Das gilt sowohl für die Diagnose als auch für die Prozedur.

Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen SD0100 – SD2200

SD0100 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten

SD0101a Bakteriämie

Eine Bakteriämie ist mit einem Kode aus

A49.– Bakterielle Infektion, nicht näher bezeichneter Lokalisation

oder einem anderen Kode, der spezifisch den Erreger benennt, z. B.

A54.9 Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet

zu kodieren.

Sie ist nicht mit einem Sepsis-Kode zu verschlüsseln.

Eine Ausnahme hiervon stellt die Meningokokken-Bakteriämie dar, die mit

A39.4 Meningokokkensepsis, nicht näher bezeichnet

zu verschlüsseln ist.

Wenn ein Kode aus den Kategorien B95.–! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind oder B96.–! Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind eine zusätzliche Information gibt, ist er abzubilden (siehe auch D04).

SD0102o Sepsis

Auswahl des Sepsis-Kodes

Die Kodes für Sepsis finden sich in folgenden Kapiteln/Kategorien:

  • In Kapitel I, in den Kategorien A40.– Streptokokkensepsis und A41.– Sonstige Sepsis, wobei die Exklusiva zu berücksichtigen sind.
  • In Kapitel I, bei den einzelnen Infektionskrankheiten (z. B. B37.7 Candidasepsis).
  • In Kapitel XVI für die Sepsis beim Neugeborenen (P36.– Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen).
  • Eine Sepsis in Zusammenhang mit Abort, ektopischer Schwangerschaft, Molenschwangerschaft, Geburt oder Wochenbett wird mit einem Kode aus Kapitel XV (O03 – O07, O08.0, O75.3, O85) zusammen mit einem Sepsis-Kode aus Kapitel I abgebildet (Reihenfolge siehe unten), um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen.
  • Obwohl der Begriff Sepsis unter manchen Kodes für Komplikationen nach medizinischen Massnahmen aufgelistet ist, muss zusätzlich ein Sepsis-Kode aus Kapitel I abgebildet werden, um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen (z. B. J95.0 Funktionsstörung eines Tracheostomas, T88.0 Infektion nach Impfung).

Zusätzlich ist der entsprechende Kode, U69.8-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme, zu erfassen.

Die Schlüsselnummern sind nur für stationär im Krankenhaus behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) anzugeben.

Definition der Sepsis gemäss 3. Internationale Konsensus-Konferenz (Singer M et al. The Third International Consensus Definitions for Sepsis and Septic Shock (Sepsis-3). JAMA 2016;315(8):801-810)

Definition der Sepsis: Nachgewiesene oder vermutete Infektion und nachgewiesene Organdysfunktion, verursacht durch eine dysregulierte Reaktion des Körpers auf einen Infekt.

Die Diagnose der Sepsis, die Dokumentation der Sepsis und die Diagnose der Sepsis-assoziierten Organdysfunktionen gemäss SOFA-Score oder Goldsteinkriterien erfolgt durch die behandelnden Ärzte. Alle Organdysfunktionen/Organkomplikationen müssen gemäss dem ihnen zugrundeliegenden Regelwerk einzeln erfasst und kodiert werden. Die Diagnosestellung erfolgt durch die Ärztin/den Arzt. Die Diagnosestellung muss in der Dokumentation nachvollziehbar sein.

Spezialfall Meningokokkenbakteriämie: hier wird eine Meningokokkensepsis verschlüsselt auch ohne Erfüllung der SOFA-Score-

Bedingungen (die Regel SD0101 bleibt bestehen).

Sepsis bei Erwachsenen

Die Organdysfunktion im Rahmen der Sepsis wird bei Erwachsenen über den SOFA-Score bestimmt (Sequential (Sepsis-related) Organ Failure Assessment Score).

Eine Sepsis mit Organdysfunktion zeigt sich über eine Zunahme des SOFA-Scores ≥ 2 innerhalb von maximal 72 Stunden. Die Kumulation der Punkte bei Verschlechterung einzelner Organsysteme um je 1 Punkt ist zulässig.

Die Erhebung des SOFA-Scores richtet sich nach den Vorgaben im Dokument «Minimaler Datensatz der SGI (MDSi)» (abrufbar unter folgendem Link: www.sgi-ssmi.ch/de -> Ressorts -> Datensatz (MDSi) -> MDSiV 32_2025_V3_DE_def)

Organdysfunktionen, die offensichtlich durch eine andere Ursache erklärt werden können, insbesondere, wenn diese vorbestehen, dürfen nicht als Kriterium zur Definition der Sepsis verwendet werden.

Beispiel für Nichterfassung einer Sepsis

Eintritt einer 56-jährigen Patientin mit Dyspnoe und Fieber.

Eine auf der Notfallstation durchgeführte aBGA zeigt eine leichtgradige hypoxische respiratorische Insuffizienz bei vorbekanntem allergischem Asthma bronchiale.

Bei Verdacht auf pulmonalen Infekt wird ein SOFA-Score erhoben, der eine Differenz von 2 Punkten (jeweils 1 Punkt Atmung und Gerinnung) aufweist. Die initiale Blutentnahme zeigt eine geringe Thrombozytopenie. Diese bleibt im Verlauf ohne weitere Konsequenzen.

Die Patientin wird mit Verdacht auf Sepsis stationär aufgenommen.

Nach weiteren Abklärungen/Diagnostik ergibt sich die Diagnose eines infektexazerbierten Asthma bronchiale mit beginnender Broncho-Pneumonie.

Bereits auf dem Notfall erhält die Patientin u.a. inhalative bronchodilatative Medikamente. Darunter sistiert die Dyspnoe zeitnah und die weiteren aBGA zeigen sich normwertig.

Die Ätiologie der beim Eintritt vorliegenden Thrombozytopenie wird anamnestisch mit zuvor eingenommenen, hochdosierten Analgetika erklärt.

Die betreuenden Mediziner dokumentieren im Austrittsbericht die vorliegenden Differenzen des SOFA-Scores nicht als sepsisbedingt.

Hauptaufwand des 3-tägigen stationären Aufenthaltes ist die antibiotische Behandlung der beginnenden Broncho-Pneumonie.

HD J18.0 Bronchopneumonie, nicht näher bezeichnet

L

ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von

48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt"

ND J45.09 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]

Vorbestehende Organdysfunktionen werden nur als septische Organdysfunktion/Organkomplikation beurteilt, wenn eine sepsisbedingte akute Verschlechterung vorliegt.

Die vorbestehende Organdysfunktion definiert den Ausgangsscore. Für die Berechnung des SOFA-Scores wird nur der sepsisbedingte Anstieg zum Grundwert berücksichtigt. Bei fehlenden Informationen zu Vorerkrankungen eines Organsystems geht man von einer SOFA-Baseline von 0 aus.

Jede ärztlich dokumentierte sepsisbedingte Organdysfunktion oder sepsisbedingte Verschlechterung einer vorbestehenden Organdysfunktion wird erfasst, da im Rahmen der Behandlung der systemischen Erkrankung Sepsis alle vorhandenen Organdysfunktionen mitbehandelt werden.

Sequential (Sepsis-related) Organ Failure Assessment Score
Score
ORGANSYSTEM01234
Atmungd
PaO2/FiO2, mmHg (kPa)≥ 400 (≥ 53.3)< 400 (< 53.3)< 300 (< 40)< 200 (< 26.7) mit
respiratorischer
Unterstützunge
< 100 (< 13.3) mit
respiratorischer
Unterstützunge
oder extrakorporellen Devicesg
Gerinnung
Thrombozyten, x103/µl≥ 150< 150< 100< 50< 20
Leber
Bilirubin, mg/dl (µmol/l)< 1.2 (< 20)1.2 – 1.9 (20 – 32)2.0 – 5.9 (33 – 101)6.0 – 11.9 (102 – 204)> 12.0 (> 204)
Kardiovaskulär
Mittlerer arterieller BlutdruckMAP ≥ 70mmHgMAP < 70mmHgDopamin < 5 oder
Dobutamin (jede Dosis)b
Dopamin 5.1 – 15 oder
Adrenalin ≤ 0.1 oder
Noradrenalin ≤ 0.1b
Dopamin > 15 oder
Adrenalin > 0.1 oder
Noradrenalin > 0.1b oder mechanische Kreislaufunterstützungf
Zentrales Nervensystem
Glasgow Coma Scalec1513 – 1410 – 126 – 9< 6
Renal
Kreatinin, mg/dl (µmol/l)< 1.2 (< 110)1.2 – 1.9 (110 – 170)2.0 – 3.4 (171 – 299)3.5 – 4.9 (300 – 440)> 5.0 (> 440)
Urinausscheidung, ml/d< 500< 200 oder akutes Nierenersatzverfahren
a Adaptiert von Vincent et Al27b verabreichte Katecholamin-Dosen in µg/kg/min für mindestens eine Stundec Bei sedierten oder intubierten Patienten wird der Score angegeben, den der Patient vermutlich ohne Sedation hätte («angenommener GCS» bzw. «letzter bekannter GCS»)d Eine arterielle Blutgasanalyse ist für die Bestimmung des SOFA-Scores betreffend Funktion des Respirationstraktes zwingend.
Bei nicht beatmeten Patienten gilt folgende Annahme für FiO2: Bei O2 nasal: 0.3, Maske: 0.4, Maske mit Reservoir: 0.6.
e Nicht invasive Beatmung und High-Flow-Therapie werden im SOFA-Kontext als «respiratorische Unterstützung» gewertet.f jede Form akuter mechanischer Kreislaufunterstützung, insbes. IABP, Herzpumpen, vaECMO, vvaECMOg extrakorporelle Geräte zur Unterstützung der Oxygenation und/oder CO2 –Elimination27 Vincent JL, Moreno R, Takala J, et al; Working Group on Sepsis-Related Problems of the European Society of Intensive Care Medicine. The SOFA (Sepsis-related Organ Failure Assessment) score to describe organ dysfunction/failure. Intensive Care Med. 1996; 22(7): 707–710.

Sepsis bei Kindern

Bei Kindern von der vollendeten 37. Woche post conceptionem (ausser bei Hospitalisationen direkt nach der Geburt) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gelten aktuell die Organdysfunktionskriterien «Phoenix Sepsis Kriterien» gemäss «International Consensus Criteria for Pediatric Sepsis and Septic Shock» von Schlapbach et al. (JAMA. 2024;331(8):665-674).*

Bei Kindern vor der vollendeten 37. Woche post conceptionem (p.c.) sowie bei Hospitalisationen direkt nach der Geburt gelten weiterhin die Organdysfunktionskriterien in Anlehnung an Goldstein et al. 2005 gemäss «International pediatric sepsis consensus conference: definitions for sepsis and organ dysfunction in pediatrics».

Bei Jugendlichen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist zudem weiterhin auch der SOFA-Score anwendbar.

Die betroffenen Fachgesellschaften haben sich für die Altersspannen, in welchen mehrere Scores anwendbar sind, auf die Anwendung abhängig vom Behandlungsort geeinigt:

  • Kinder <37. Woche p.c.: Goldstein-Kriterien
  • Kinder ≥37. Woche p.c. bis vollendete 44. Woche p.c.:
  • Neonatologieabteilungen: Goldstein-Kriterien
  • Ausserhalb Neonatologieabteilungen: Phoenix-Kriterien
  • Kinder ≥ 44. Woche bis <16 Jahre: Phoenix-Kriterien
  • Jugendliche ≥ 16 Jahre bis <18 Jahre:
  • Pädiatrische Stationen: Phoenix-Kriterien
  • Erwachsenen Stationen: SOFA-Score

Organsdysfunktionskriterien nach Goldstein

Kardiovaskulär oder respiratorisch reicht die Erfüllung eines Kriteriums zur Diagnosestellung einer Organdysfunktion im Rahmen einer Sepsis. Alternativ gilt die Organdysfunktion als bestätigt, wenn mindestens 2 Kriterien der übrigen Organsysteme zutreffen.

Organdysfunktionskriterien nach Goldstein
KardiovaskulärTrotz isotonischer Infusion von ≥ 40ml/kg in einer StundeBD-Abfall (Hypotonie) < 5. Perzentile altersabhängig oder systolischer BD < 2 Standardabweichungen unter demaltersabhängigen NormalwertODERNotwendigkeit vasoaktiverMedikation zur Aufrechterhaltung des BD im Normbereich(Adrenalin, Noradrenalin oderDobutamin in jeder Dosierung;Dopamin > 5μg/kg/min)ODERZwei der folgenden Punkte:– unerklärte metabolische Azidose (Basen-Defizit > 5 mmol/l, Base Excess (BE) < -5 mmol/l)– erhöhtes Lactat arteriell > 2-fach des oberen Grenzwertes– Oligurie: Urinmenge < 0.5ml/kg/h– verzögerte Rekapillarisierung > 5 Sek.– Temperaturdifferenz Kerntemperatur/peripher > 3˚C
RespiratorischPaO2/FiO2 < 300 mmHg
(< 40 kPa) in Abwesenheit zyanotischer Herzvitien oder präexistierender Lungenkrankheiten
ODERPaCO2 > 65 mmHg (> 8.7 kPa) oder ≥ 20 mmHg (≥ 2.7 kPa) über der Baseline-PaCO2ODERBewiesener FiO2 -Bedarf > 0.5 für eine SaO2 ≥ 92% (FiO2 - Reduktionsversuch)ODERBedarf nichtelektiver invasiver oder nichtinvasiver mechanischer Beatmung
NeurologischGlasgow Coma Scale ≤ 11ODERAkute Veränderung des Mentalstatus mit GCS-Abfall ≥ 3 Punkte bei abnormaler Baseline
HämatologischTC < 80‘000/mm3 oder Abfall von 50% des höchsten gemessenen Wertes innerhalb der letzten drei Tage (für chronisch hämatologische oder onkologische Patienten)ODERINR > 2
RenalSerumkreatinin ≥ 2-fach oberer, altersabhängiger Grenzwert oder ≥ 2-fache Erhöhung der Baseline
HepatischBilirubin total ≥ 4mg/dl (≥ 68 μmol/l), nicht anwendbar bei NeugeborenenODERALAT doppelt so hoch wieoberer, altersabhängigerGrenzwert

Phoenix Sepsis Score1

  • Eine Sepsis wird diagnostiziert bei vermuteter Infektion und einem Phoenix Sepsis Score von ≥ 2 Punkten.
  • Bei gleichzeitig ≥ 1 Punkt im Bereich Hämodynamik sind die Kriterien für einen septischen Schock erfüllt.

Wichtig in der Anwendung: Laut Empfehlung ist der Phoenix Score nicht für das "Screening" von Sepsis gedacht, sondern nur, falls diese bereits vermutet wird.

0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
(Be)Atmung (0-3 PunktePaO2:FiO2 ≥400 oder SpO2:FiO2 ≥2922 PaO2:FiO2 <400 oder SpO2:FiO2 <2922 PaO2:FiO2 100-200 oder SpO2:FiO2 148-2202 PaO2:FiO2 <100 oder SpO2:FiO2 <1482
unter jeglicher O2-Gabe oder Atemunter-stützung (inkl. invasive Beatmung)unter invasiver Beatmungunter invasiver Beatmung
Hämodynamik (0-6 Punkte) Keine vasoaktiven Medikamente31 vasoaktives Medikament3≥2 vasoaktive Medikamente3
Laktat <5mmol/L4Laktat 5-10,9mmol/L4Laktat ≥11mmol/L4
Blutdruck MAP5, mmHg <1 Mo: >30 1-11 Mo: >38 1- <2J: >43 2- <5J: >44 5- <12J: >48 12-17J: >51 <1 Mo: 17-30 1-11 Mo: 25-38 1- <2J: 31-43 2- <5J: 32-44 5- <12J: 36-48 12-17J: 38-51 <1 Mo: <17 1-11 Mo: <25 1- <2J: <31 2- <5J: <32 5- <12J: <36 12-17J: <38
Gerinnung (0-2 Punkte) Thrombozyten ≥100.000/μLThrombozyten <100.000/μL
INR ≤1,3INR >1,3
D-Dimer ≤2mg/LD-Dimer >2mg/L
Fibrinogen ≥100 mg/dlFibrinogen <100 mg/dl
(jeweils 1 Punkt, max. 2)
Neurologie (0-2 Punkte) GCS >10, Pupillen lichtre-agibelGCS ≤10Pupillen beidseits lichtstarr

1 Der Score kann auch bei Fehlen von Variablen berechnet werden (wenn z.B. kein Laktatwert gemessen wurde und keine

vasoaktiven Medikamente verwendet werden, kann der Score bezüglich Hämodynamik anhand des Blutdrucks ermittelt werden). Nicht gemessene Variablen tragen keine Punkte zum Score bei.

2 Nur berechnet, falls SpO2 ≤97%

3 Vasoaktive Medikamente inkl. Adrenalin, Noradrenalin, Dopamin, Dobutamin, Milrinon und Vasopressin

4 Laktat aus arteriellem oder venösem Blut

5 Vorzugsweise gemessener MAP (invasiv arteriell oder nicht invasiv oszillometrisch), alternativ kann der berechnete MAP

verwendet werden (1/3 × systolischer BD + 2/3 × diastolischer BD).

Septischer Schock

Ein septischer Schock wird mit R57.2 abgebildet.

Der Kode R57.2 Septischer Schock wird nicht als Hauptdiagnose erfasst, auch wenn eine Sepsis und ihre Folgen die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» erfüllen, und wenn (in seltenen Fällen) die Behandlung des septischen Schocks (oder seiner Folgen) den Hauptaufwand des stationären Aufenthaltes darstellen.

Definition septischer Schock bei Anwendung von SOFA-Score oder Goldstein-Kriterien: Dieser liegt vor, wenn trotz adäquater Volumengabe ein mittlerer arterieller Druck von ≥65 mmHg (respektive > 5. Perzentile altersabhängig bei Kindern und Jugendlichen) nur mit Vasopressoren erreicht werden kann und ein Laktatwert >2 mmol/l vorliegt.

Definition septischer Schock bei Anwendung der Phoenix-Kriterien: Sepsis mit mindestens 1 Punkt bezüglich Hämodynamik im Phoenix Sepsis Score.

Benutze für vollstationär im Krankenhaus behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.83! - U69.85!), um den zeitlichen Bezug des septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme anzugeben.

Reihenfolge der Kodes, resp. Wahl der Haupt- und Nebendiagnose

  • Sepsiskode
  • Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur

stationären Krankenhausaufnahme (bei Erwachsenen ab 18 Jahren) • Spezifische Erreger und zugehörige Resistenzen U80.-! bis U85! werden gemäss Regel D04 kodiert

  • Septischer Schock R57.2, wenn vorliegend
  • Infektfokus: z.B. Pneumonie

Es soll jeder Erreger, der den Infektfokus spezifiziert, und die dazugehörigen Resistenzen kodiert werden gemäss Regel D04.

  • Jede einzelne Organdysfunktion

Die Kodierung der Sepsis umfasst mindestens den Kode der Sepsis und die Angabe des Fokus, von dem der Infekt ausgeht. Ist der Infektfokus unbekannt, so wird zur Sepsis ergänzend B99 Sonstige und nicht näher bezeichnete Infektionskrankheiten kodiert. Für die Spezifizierung von Erregern oder die Angabe von Resistenzen gilt Regel D04. Weitere ND sind alle Organdysfunktionen, die sich im Rahmen der Sepsis verschlechtern.

  • Manifestiert sich eine Sepsis als Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Massnahmen (Komplikation) im Rahmen eines stationären Aufenthaltes, sind die Regeln D12/D16 zu berücksichtigen.
  • Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Zuständen (z.B. Sepsis und Herzinfarkt) wird die Regel G52 angewendet. Erforderte eine Sepsis während des stationären Aufenthaltes nicht den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln, wird sie als Nebendiagnose kodiert. Dies gilt insbesondere auch für den Infektfokus, der einen höheren Behandlungsaufwand erfordert und deshalb bei einer Sepsis möglicherweise zur HD werden kann, z.B. Sepsis bei nekrotisierender Fasziitis mit diversen Revisionseingriffen.
  • Spezialfall Meningokokkenbakteriämie: hier wird eine Meningokokkensepsis verschlüsselt auch ohne Erfüllung der SOFA-Score-Bedingungen (s. Regel SD0101).

Beispiele zur Kodierung

Beispiel 1

E. coli-Sepsis mit septischem Schock bei akuter Pyelonephritis links mit E. coli mit Multiorganversagen

Verlauf: Bei Eintritt auf der Intensivstation intubiert, beatmet bei Oxygenierungsindex (PaO2/FiO2) 155 mmHg im Rahmen einer akuten respiratorischen Insuffizienz. MAP (mittlerer arterieller Blutdruck) 60-80 mmHg unter Noradrenalin-Perfusor (0.1μg/kg/min). In der Folge akutes anurisches Nierenversagen Stadium 3, Start einer CVVHDF (continuous veno-venous hemodiafiltration) mit insgesamter Dauer von 96 Stunden. Bei einer Thrombozytopenie von 18 G/l Durchführung eines HIT-Testes (Heparin-induzierte Thrombozytopenie), der negativ ausfiel. Die Thrombozytopenie war im Verlauf regredient und kann am ehesten auf die Sepsis zurückgeführt werden. In den Urin- und Blutkulturen liess sich ein pansensibler E. coli nachweisen. Es erfolgte eine intravenöse Antibiose mit Rocephin.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
14340304

HD A41.51 Sepsis durch E. coli
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND R57.2 Septischer Schock
ND U69.83! Nicht-nosokomialer septischer Schock
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND J96.09 Akute respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert, Typ nicht näher bezeichnet
ND N17.93 Akutes Nierenversagen, n.n.bez. Stadium 3
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet

Beispiel 2

72-jährige Patientin mit Urosepsis durch E. coli bei akuter Pyelonephritis rechts Verlauf: Aggravierung (sepsisbedingte zusätzliche akute Einschränkung der Nierenfunktion - «acute on chronic», Verschlechterung innerhalb 48 h (Anstieg des Kreatininwertes um 0.79 mg/dl)) einer chronischen Niereninsuffizienz, mit Kreatininwert von 220 μmol/l und Abnahme der GFR auf 21 ml/min (Baseline-Kreatinin 150 μmol/l; GFR 33 ml/min). Laborchemisch zeigten sich am zweiten Hospitalisationstag ein Bilirubinanstieg auf 1.5 mg/dl (ohne Gelbsucht) sowie eine Thrombozytopenie von 90 G/l. Es erfolgte die intravenöse antibiotische Behandlung. In der Folge Normalisierung der Leberwerte und der Thrombozytopenie bei einmaliger Verlaufskontrolle. Besserung der Nierenfunktionseinschränkung auf Niveau der Baseline-GFR im Verlauf. Entlassung nach Hause in gutem Allgemeinzustand.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
4021001

HD A41.51 Sepsis durch Escherichia coli
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND N17.91 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 1
ND N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND R17.9 Hyperbilirubinämie ohne Angabe von Gelbsucht, anderenorts nicht klassifiziert

Beispiel 3

62-jähriger Patient mit Pneumonie links mit Streptococcus pneumoniae mit/bei Bakteriämie mit Streptococcus pneumoniae.

Radiologischer Nachweis einer Pneumonie links. Reduzierter Allgemeinzustand bei Fieber 39.1 °C und begleitender Hypotonie mit mittlerem arteriellem Blutdruck von 82 mmHg. Bei initialem Verdacht auf Sepsis stationäre Aufnahme zur intravenösen antibiotischen Therapie und Kreislaufunterstützung mittels Rehydrierung. Am Folgetag laborchemisch Anstieg des Bilirubins auf 1.3 mg/dl. Mikrobiologisch erfolgt der Nachweis von Streptococcus pneumoniae im Sputum und in den Blutkulturen. Unter gezielter antibiotischer Therapie rasche Besserung des Allgemeinzustandes und Austritt nach Hause.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
1001000

Der SOFA-Score insgesamt ist kleiner als 2. Es wird keine Sepsis kodiert. Hauptdiagnose ist der Infekt. Die Kodierung der Nebendiagnosen erfolgt gemäss Kodierregel G54.

HD J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae
L 2
ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von
48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
ND I95.8 Sonstige Hypotonie
ND A49.1 Streptokokken- und Enterokokkeninfektion nicht näher bezeichneter Lokalisation
ND B95.3! Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
Beispiel 4

Septischer Schock und moderates ARDS bei Sepsis durch Streptokokken der Gruppe A

4-jähriges Mädchen. Zuweisung mit der Ambulanz bei Somnolenz. Seit 4 Tagen Fieber bis 39.2 °C, seit zwei Tagen Erbrechen und Diarrhoe. Aktuell Verschlechterung des Allgemeinzustandes, deutlich schlapp, konnte kaum sitzen, somnolent. Beim Transport: tachypnoeisch, kühle Peripherie, initial ohne zusätzlichen Sauerstoff Spontansättigung 60%, unter 12 l/min O2 Sättigung um 92%. GCS 11 (0 Pkt.), febril 39.6 °C. Verlegung auf die Abteilung Intensivmedizin zum weiteren Management bei respiratorischer Dekompensation und Somnolenz. Nach initialer Atemunterstützung am High-Flow mit 15 l/Min und FiO2 von 100% bei weiterhin stark tachydyspnoeischem Atemmuster Umstellung auf

CPAP. Hierunter keine Stabilisation und deshalb bei respiratorischer Dekompensation Intubation (PaO2/FiO2 138 mmHg (2 Pkt.), akute hypoxische respiratorische Insuffizienz, ARDS). Bei septischem Schock mit Katecholaminbedarf (Noradrenalin (1 Pkt.) und einem Laktatwert von 9mml/L (1 Pkt.) bei einem MAP von 52 mmHg (0 Pkt.)). Beginn einer Steroidstosstherapie und einer empirischen antibiotischen Therapie. Im Verlauf V.a. Toxic Shock Syndrom mit enoraler Schleimhautblutung und Nachweis eines gekammerten Aszites, deshalb Ausbau der Antibiotikatherapie. Eine meningeale Beteiligung konnte bei unauffälligem Liquor ausgeschlossen werden. Nach gutem Ansprechen der Therapie erfolgte am 4. Hospitalisationstag die Extubation. Nach erfreulichem Verlauf konnten die Steroide ausgeschlichen und das Kind in ordentlichem AZ auf die Normalstation verlegt werden.

Gesamtscore Phoenix AtmungHämodynamik GerinnungNeurologie
42200

HD A40.0 Sepsis durch Streptokokken, Gruppe A
ND R57.2 Septischer Schock
ND A48.3 Syndrom des toxischen Schocks
ND B99 Sonstige und n.n.bez. Infektionskrankheiten
ND J80.05 Moderates akutes Atemnotsyndrom des Kindes und Jugendlichen [ARDS]
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz Typ I [hypoxisch]
ND R40.0 Somnolenz

Beispiel 5

Eutrophes frühgeborenes Mädchen der 25 4/7 SSW, Geburtsgewicht 710g (Perzentile 30)

Atemnotsyndrom bei Surfactantmangel, milde bronchopulmonale Dysplasie, Apnoe-Bradykardie-Syndrom des Frühgeborenen. V.a. neonatalen Infekt, V.a. late onset-Sepsis am 6. Lebenstag.

Erstversorgung: Zyanotisches Kind mit insuffizienter Spontanatmung, Herzfrequenz 80/min. Orales Absaugen und Beginn mit Maskenbeatmung. Rasch normokard, Entwicklung einer Spontanatmung mit Einziehungen und exspiratorischem Stöhnen. Intubation in der 45. Lebensminute. Verlegung auf die neonatologische Intensivstation. FiO2 maximal 0.25. Bei Frühgeburtlichkeit Gabe von Surfactant endotracheal. Durch Therapie Verbesserung der Atmungssituation mit Reduktion der Beatmungsparameter. Die Extubation erfolgte nach 17 Stunden mit anschliessender CPAP-Atemunterstützung. Am 6. Lebenstag musste das Kind bei schwerer Apnoe im Rahmen der late onset Sepsis erneut intubiert werden. Eine antibiotische Therapie wurde begonnen. Nach 6 Tagen erfolgreiche Extubation. Die Blutkultur blieb ohne Wachstum. Die antibiotische Therapie wurde für insgesamt 7 Tage gegeben. Zusätzlicher Sauerstoffbedarf bestand bis zum 39. Hospitalisationstag bei einer milden bronchopulmonalen Dysplasie.

Gesamtanzahl Organsysteme mit erfüllten Organdysfunkti 11 onskriterien nach Goldstein KardiovaskulärRespiratorischNeurologischHämatologischRenalHepatisch
1erfüllt
HD P22.0 Atemnotsyndrom des Neugeborenen
ND P36.9 Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen, n. n. b.
ND P39.8 Sonstige näher bez. Infektionen, für Perinatalperiode spezifisch
ND P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen
ND P27.1 Bronchopulmonale Dysplasie mit Ursprung in der Perinatalperiode
ND P07.01 Neugeborenes, Geburtsgewicht 500 bis unter 750 Gramm
ND P07.2 Neugeborenes mit extremer Unreife
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Virale Sepsis

Bsp: 64 jährige Patientin mit Sepsis durch Influenzaviren. Seit 7 Tagen typische Grippesymptome, Husten, Halsschmerzen und starke Abgeschlagenheit, Am Eintrittstag Fieber bis 39.3 Grad, Schüttelfrost, Übelkeit, Bewusstseinstrübung. Im PCR Test konnten saisonale Influenzaviren nachgewiesen werden.

Verlauf: Im Rahmen der Sepsis kam es zu einer Bewusstseinsstörung, GCS 12, einer Thrombozytopenie 110 G/l., einer respiratorischen Insuffizienz, (PaO2/FiO2) 355 mmHg). und einer Verschlechterung der Nierenfunktion. Kreatinin 125 (μmol/l). Es erfolgte eine Überwachung auf der IMC. Unter Gabe von antiviralen und fiebersenkenden Medikamenten verbesserte sich der Zustand der Patientin.

Gesamtscore SOFAAtmungGerinnungLeberKardiovaskulär, MAPZNSRenal
5110021

HD B34.80 Sepsis durch Viren, anderenorts nicht klassifiziert
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND J10.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND R40.0 Somnolenz, Benommenheit
ND N17.91 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet Stadium 1

SD0103l SIRS

Für die Verschlüsselung eines SIRS steht in der ICD-10-GM die Kategorie R65.–! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom zur Verfügung.

Es wird unterschieden zwischen SIRS infektiöser und SIRS nichtinfektiöser Genese.

Bei Vorliegen eines SIRS infektiöser Ursache ist der Infekt anzugeben, gefolgt von dem entsprechenden Kode aus R65.-!.

Bei Vorliegen eines SIRS nichtinfektiöser Genese ist die auslösende Grundkrankheit anzugeben, gefolgt von dem entsprechenden Kode aus R65.-!.

Beachte: Im Kontext der Sepsiskodierung entfällt die Diagnose R65.-!

Wenn während derselben Hospitalisation sowohl eine Sepsis als auch ein SIRS nichtinfektiöser Genese oder ein SIRS aufgrund einer anderen Infektion als derjenigen, die die Sepsis verursacht hat, auftraten und dokumentiert sind, darf das SIRS im Zusammenhang/Kontext der Sepsis-unabhängigen Krankheiten trotzdem kodiert werden.

R65.0! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese ohne Organkomplikationen
R65.1! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese mit Organkomplikationen
R65.2! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Genese ohne Organkomplikationen
R65.3! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Genese mit Organkomplikationen
R65.9! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS], nicht näher bezeichnet

Zur Angabe von Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden.

SD0104n HIV/AIDS

HIV-Kodes sind:

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV] (d.h. unsicherer Nachweis nach nicht eindeutigem serologischem Test)
B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom
Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
B20 – B24 HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
O98.7 HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit], die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
U60.–! Klinische Kategorien der HIV-Krankheit
U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit

Anmerkung: Wird in dieser Richtlinie auf die Kode-Gruppe B20 – B24 hingewiesen, so sind damit alle Kodes dieser Gruppe mit Ausnahme von B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom gemeint.

Die Kodes R75, Z21, B23.0, und B20 – B24 schliessen sich gegenseitig aus und sind während desselben stationären Aufenthaltes nicht zusammen aufzuführen.

R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV]

Dieser Kode wird in Fällen von Patienten verwendet, deren Labortests auf HIV nicht gesichert positiv sind, z. B. wenn der erste Test auf Antikörper positiv ist, der zweite nicht schlüssig oder negativ ist. Dieser Kode darf nicht als Hauptdiagnose angegeben werden.

B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom

Bei einem «akuten HIV-Infektionssyndrom» (entweder bestätigt oder vermutet) ist der Kode B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom als Nebendiagnose zu den Kodes der bestehenden Symptome (z. B. Lymphadenopathie, Fieber) oder der Komplikation (z. B. Meningitis) hinzuzufügen.

Hinweis: Diese Kodieranweisung stellt eine Ausnahme zur Regel D01 «Symptome als Hauptdiagnose» dar.

Beispiel 1

Ein HIV-positiver Patient wird mit Lymphadenopathie aufgenommen. Es wird die Diagnose eines akuten HIV-Infektionssyndroms gestellt.

HD R59.1 Lymphknotenvergrösserung, generalisiert
ND B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom
ND U60.1! Klinische Kategorie A
ND U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit, gemäss Laborresultat

Nach kompletter Rückbildung der primären Erkrankung werden fast alle Patienten asymptomatisch und bleiben es für mehrere Jahre. Der Kode für das «Akute HIV-Infektionssyndrom» (B23.0) wird nicht mehr verwendet, sobald die entsprechende Symptomatik nicht mehr besteht.

Z21 Asymptomatischer HIV-Status

Dieser Kode ist nicht routinemässig, sondern nur dann als Nebendiagnose zuzuweisen, wenn ein HIV-positiver Patient zwar keine Symptome der Infektion zeigt, die Infektion aber trotzdem den Behandlungsaufwand erhöht. Da sich Z21 auf Patienten bezieht, die asymptomatisch sind und zur Behandlung einer nicht in Beziehung zur HIV-Infektion stehenden Erkrankung aufgenommen werden, wird der Kode Z21 nicht als Hauptdiagnose zugewiesen. Das Exklusivum «HIV-Krankheit als Komplikation bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (O98.7)» unter Z21 ist zu streichen.

B20, B21, B22, B23.8, B24 HIV-Krankheit

Zur Kodierung von Patienten mit einer HIV-assoziierten Erkrankung (dies kann eine AIDS-definierende Erkrankung sein oder nicht) stehen folgende Kodes zur Verfügung:

B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B22 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit
B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

Die Kodes R75 und Z21 sind in diesem Fall nicht zu verwenden.

O98.7 HIV-Krankheit, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert

Wie unter Regel SD1503 erklärt, steht der Kode O98.7 zur Verfügung, um eine HIV-Krankheit, die die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett kompliziert, abzubilden.

In der ICD-10-GM ist unter O98.7: «Krankheitszustände unter B20 – B24» noch Z21 hinzuzufügen und das Exklusivum betreffend Z21 unter O98.– ist zu streichen.

U60.–! Klinische Kategorien der HIV-Krankheit U61.–! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit

Die Kodierung der HIV-Krankheit wird mit zusätzlichen Kodes aus den Kategorien U60.–! und U61.–! abgebildet. Sie werden unabhängig voneinander so präzise wie möglich kodiert (entgegen dem Hinweis der ICD-10-GM).

In der Dokumentation des Aufenthaltes und der Diagnosenliste erwähnt der Arzt sehr häufig das im Krankheitsverlauf festgestellte schwerwiegendste Stadium, da dies der prognostisch wichtigste Faktor ist. Für die Kodierung des aktuellen Aufenthaltes ist jedoch die aktuelle klinische Kategorie mit U60.–! und die Anzahl T-Helferzellen mit U61.–! abzubilden.

U60.–! Klinische Kategorie beim aktuellen Aufenthalt:
Kodierung
Kategorie AAsymptomatische InfektionZ21 Asymptomatische HIV-Infektion
[Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
U60.1!
Persistierende generalisierte Lymphadenopathie (LAS)B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit (Persistierende) generalisierte LymphadenopathieU60.1!
Akute HIV-InfektionB23.0 Akutes HIV-InfektionssyndromU60.1!
Kategorie BInfektiöse, parasitäre, bösartige Krankheiten infolge HIV-KrankheitB20.– bis B22.– und B24+ Krankheit (Reihenfolge siehe unten)U60.2!
Kategorie CInfektiöse, parasitäre, bösartige Krankheiten infolge HIV-KrankheitB20.– bis B22.– und B24+ Krankheit (Reihenfolge siehe unten)U60.3!

HIV/AIDS: CDC-Klassifikation (1993)

Die Laborkategorien 1 bis 3

1: ab 500/µl CD4-Lymphozyten

2: 200 – 499/µl CD4-Lymphozyten

3: < 200/µl CD4-Lymphozyten

Die klinischen Kategorien A bis C

Kategorie A

  • Asymptomatische HIV-Infektion
  • Persistierende generalisierte Lymphadenopathie (LAS)
  • Akute, symptomatische (primäre) HIV-Infektion (auch in der Anamnese)

Kategorie B

Krankheitssymptome oder Erkrankungen, die nicht in die AIDS-definierende Kategorie C fallen, dennoch aber der HIV-Infektion ursächlich zuzuordnen sind oder auf eine Störung der zellulären Immunabwehr hinweisen:

  • Bazilläre Angiomatose
  • Oropharyngeale Candida-Infektion
  • Vulvovaginale Candida-Infektionen, die entweder chronisch (länger als ein Monat) oder nur schlecht therapierbar sind
  • Zervikale Dysplasien oder Carcinoma in situ
  • Konstitutionelle Symptome wie Fieber über 38,5 Grad Celsius oder länger als vier Wochen bestehende Diarrhöe
  • Orale Haarleukoplakie
  • Herpes Zoster bei Befall mehrerer Dermatome oder nach Rezidiven in einem Dermatom
  • Idiopathische thrombozytopenische Purpura
  • Listeriose
  • Entzündungen des kleinen Beckens, besonders bei Komplikationen eines Tuben- oder Ovarialabszesses
  • Periphere Neuropathie

Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen)

  • Pneumocystis jirovecii-Pneumonie
  • Toxoplasma-Enzephalitis
  • Ösophageale Candida-Infektion oder Befall von Bronchien, Trachea oder Lunge
  • Chronische Herpes simplex, -Ulcera oder Herpes-Bronchitis, -Pneumonie oder -Ösophagitis
  • CMV-Retinitis
  • Generalisierte CMV-Infektion (nicht von Leber oder Milz)
  • Rezidivierende Salmonellen-Septikämien
  • Rezidivierende Pneumonien innerhalb eines Jahres
  • Extrapulmonale Kryptokokken-Infektionen
  • Chronische intestinale Kryptosporidien-Infektion
  • Chronische intestinale Infektion mit Isospora belli
  • Disseminierte oder extrapulmonale Histoplasmose
  • Tuberkulose
  • Infektionen mit Mykobakterium avium complex oder M. kansasii, disseminiert oder extrapulmonal
  • Kaposi-Sarkom
  • Maligne Lymphome (Burkitt´s, immunoblastisches oder primär zerebrales Lymphom)
  • Invasives Zervix-Karzinom
  • HIV-Enzephalopathie
  • Progressiv multifokale Leukenzephalopathie
  • Wasting-Syndrom

U61.–! Laborkategorie im aktuellen Aufenthalt U61.1! Kategorie 1 500 und mehr CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut

U61.2! Kategorie 2 200 bis 499 CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut
U61.3! Kategorie 3 Weniger als 200 CD4+-T-Helferzellen pro Mikroliter Blut
U61.9! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen nicht näher bezeichnet

Beispiel: Bei einem asymptomatischen Patient wird ein Z21 und U60.1! abgebildet. Der U61.–! wird gemäss den aktuell gemessenen T-Helferzellen kodiert (falls nicht dokumentiert, wird U61.9! kodiert).

Reihenfolge und Auswahl der Kodes

Ist die HIV-Krankheit Hauptanlass für den Spitalaufenthalt des Patienten, ist der entsprechende Kode aus B20 – B24 (ausser B23.0) oder O98.7 als Hauptdiagnose zu verwenden. Zusätzlich sind entgegen der Nebendiagnosendefinition alle bestehenden Manifestationen der HIV-Krankheit zu kodieren, unabhängig davon, ob sie Aufwand generierten oder nicht.

Beispiel 2

Patientin mit HIV Stadium C mit immunoblastischem Sarkom wird hospitalisiert zur antiretroviralen Therapie. Sie leidet auch an HIV-bedingtem Mundsoor.

HD B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND U60.3! Klinische Kategorie der HIV-Krankheit, Kategorie C
ND U61.–! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen, gemäss den aktuellen Laborwerten
ND C83.3 Diffuses grosszelliges B-Zell-Lymphom
ND B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND B37.0 Candida-Stomatitis

Ist eine spezielle Manifestation der bekannten HIV-Krankheit Hauptanlass für den Spitalaufenthalt, ist die Manifestation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus B20 – B24 (ausser B23.0) oder O98.7 ist als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) anzugeben.

Beispiel 3

Ein Patient wird zur Behandlung eines Mundsoors aufgrund einer bereits bekannten HIV-Infektion aufgenommen.

HD B37.0 Candida-Stomatitis
ND B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
ND U60.2! Klinische Kategorie der HIV-Krankheit, Kategorie B
ND U61.–! Anzahl der CD4+-T-Helferzellen, gemäss den aktuellen Laborwerten

SD0105a Echter Krupp – Pseudokrupp – Kruppsyndrom

Beim hierzulande eher seltenen echten Krupp handelt es sich um eine diphtheriebedingte Rachen- und Kehlkopfentzündung, die durch A36.0 Rachendiphtherie resp. A36.2 Kehlkopfdiphtherie kodiert wird. Unter dem Begriff «Kruppsyndrom» werden verschiedene Erkrankungen geführt, namentlich der virale, der spastische, der bakterielle sowie der echte (diphtherische Krupp) und der falsche Krupp (Pseudokrupp).

Es ist wie folgt zu kodieren, übereinstimmend mit ICD-10-GM:

Echter Krupp (Kehlkopfdiphtherie) A36.2 Kehlkopfdiphtherie

Viraler Krupp J05.0 Akute obstruktive Laryngitis [Krupp]

Pseudokrupp oder falscher (spastischer) Krupp J38.5 Laryngospasmus (Pseudokrupp)

Bakterieller Krupp J04.2 Akute Laryngotracheitis

FallbeispielePrimär-ICDSekundär- ICDKlinisches Bild vorhandenLabor- diagnostischer Nachweis
Sepsis (viral) aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19)ggf. + zusätzliche bakterielle Infektion,ggf. + J96.- Respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert und/oderggf. J80.0- Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS] usw.B34.80 und+weitereU07.1!spezifischja
Pneumonie aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19)ggf. + R65.0! SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation,ggf. + J96.- Respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert und/oder ggf. J80.0- Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS] usw. J12.8+weitereU07.1!spezifischja
Akute Laryngitis aufgrund SARS-CoV-2 (COVID-19) mit ErregernachweisJ04.0U07.1!spezifischja
Fieber und/oder Husten (und weitere spezifische Symptome) im Kontext SARS-CoV-2 (COVID-19) mit ErregernachweisR50.88 und/oder R05 (usw.)U07.1!spezifischja
Asymptomatische nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV-2Z22.8U07.1!nicht vorhandenja
Klinischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger sicher ausgeschlossenSymptom/ManifestationU99.0!spezifisch und unspezifischVirus sicherausgeschlossen
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da kein LabortestSymptom/Manifestation undZ20.8U07.2!spezifisch und unspezifischKein Labortest
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da Labor-Testergebnisse unspezifischSymptom/Manifestation undZ20.8U07.2!undU99.0!spezifisch und unspezifischTestergebnis unspezifisch
Klinisch-epidemiologischer Verdachtsfall im Kontext SARS-CoV-2, mit Symptomen/Manifestationen, am Ende Aufenthalt Erreger sicher ausgeschlossenSymptom/Manifestation undZ20.8U99.0!spezifisch und unspezifischVirus sicher ausgeschlossen
Epidemiologischer Verdachtsfall (Kontaktperson) ohne COVID-19 Symptome (wenn stationäre Behandlung) am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da kein LabortestZ20.8nicht vorhandenKein Labortest
Epidemiologischer Verdachtsfall (Kontaktperson) ohne COVID-19 Symptome (wenn stationäre Behandlung) am Ende Aufenthalt Erreger nicht sicher ausgeschlossen, da Labor-Testergebnisse unspezifisch oder sicher ausgeschlossenZ20.8U99.0!nicht vorhandenTestergebnis unspezifischoder negativ
Person ohne klinisch-epidemiologischen Verdacht auf Infektion mit SARS-CoV-2, Test ausgeführt, Erreger sicher ausgeschlossenZ11U99.0!nicht vorhandenVirus sicher ausgeschlossen

Virale Sepsis aufgrund SARS-CoV-2

Bsp.

HD B34.80 Sepsis durch Viren, anderenorts nicht klassifiziert
ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND zusätzliche Schlüsselnummer U69.80!-U69.82!,um den zeitlichen Bezug der Sepsis zur stationären

Krankenhausaufnahme anzugeben.

ND wenn vorhanden, U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
ND Infektfokus usw.

weitere Kodes gemäss Reihenfolge in Kodierregel SD0102 «Sepsis»

Erfüllt die Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 nicht die Bedingungen der Hauptdiagnose, gilt folgende Reihenfolge der Kodeerfassung:

HD J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren o.a.

L

ND U69.0-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer anderenorts klassifizierten

Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme

ND B34.80 Sepsis durch Viren, anderenorts nicht klassifiziert
ND zusätzliche Schlüsselnummer U69.80!-U69.82!,um den zeitlichen Bezug der Sepsis zur stationären

Krankenhausaufnahme anzugeben.

ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND wenn vorhanden, U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
ND Infektfokus usw.

weitere Kodes gemäss Reihenfolge in Kodierregel SD0102 «Sepsis»

Stationäre Behandlung aufgrund von Fieber nach Impfung gegen COVID -19

Tritt nach Anwendung eines COVID-19-Impfstoffs Fieber auf und erfolgt dahingehend eine stationäre Behandlung, wird folgende Kodierung empfohlen:

HD R50.88 Sonstiges näher bezeichnetes Fieber
ND U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet

Der Kode für arzneimittelinduziertes Fieber R50.2 Medikamenten-induziertes Fieber [Drug fever] ist nicht zu verwenden.

SD0106n COVID-19

Im Kontext der COVID-19-Pandemie (Infektion mit SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 [SARS 2])), wurden für die Erfassung spezifische ICD-10-GM-Kodes bereitgestellt:

  • U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
  • U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen
  • U08.9 COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet
  • U09.9! Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
  • U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
  • U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet
  • U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
  • U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

Der Kode U04.9 Schweres akutes respiratorisches Syndrom [SARS], nicht näher bezeichnet wird nicht im Kontext der COVID-19-Pandemie kodiert. Er ist dem Erreger der Coronavirus-Pandemie 2002/2003 vorbehalten.

Fallbeispiele, um die Verwendung der Kodes U07.1! U07.2! und U99.0! zu erklären

Beachte:

  • Die unten aufgeführten Fallbeispiele und die vorgeschlagenen Kodes sind nicht als abschliessend zu betrachten. Die geltenden Kodierungsrichtlinien und Abrechnungsregeln sind zu berücksichtigen, insbesondere G52 «Die Hauptdiagnose», G54 «Die Nebendiagnosen», D09 «Verdachtsdiagnosen», D15 «Verlegungen», SD0102 «Sepsis», SD0103 «SIRS» und SD1002 «Respiratorische Insuffizienz».
  • Der in der untenstehenden Tabelle verwendete Terminus «Primär-ICD» ist nicht gleichbedeutend mit «Hauptdiagnose».
  • Für den seltenen Fall einer Fallzusammenführung (aufgrund Rückverlegung) im Kontext SARS-CoV-2 wird im zusammengeführten Fall der U07.1! oder U07.2! Kode gewählt, der am Ende des letzten Aufenthaltes tatsächlich feststeht.
  • Bei stationären Aufenthalten mit prophylaktischer Isolierung ohne Test, im Kontext SARS-CoV-2-Pandemie, ohne Verdachtskriterien darf kein U07.2! verschlüsselt werden.
  • Erläuterungen zum U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2:
  • Der Kode U99.0! darf in einem Fall nicht mehrfach kodiert werden, z.B. bei mehrfach durchgeführtem Test.
  • Mit «speziellen Verfahren» sind labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemeint.
  • Der U99.0! kann bei einem Verdachtsfall und durchgeführtem Test mit unspezifischem Testergebnis zusammen mit dem U07.2! kodiert werden (s. Bedingungen zur Erfassung des U07.2! unten).
  • Der U99.0! darf nicht zusammen mit dem U07.1! erfasst werden. U07.1! impliziert den Virusnachweis.
  • Für die Durchführung der labordiagnostischen Tests wird kein Prozeduren-Kode erfasst.
  • Wurde eine Infektion mit SARS-CoV-2 sicher ausgeschlossen, darf der U07.2! nicht erfasst werden. Bei eindeutigen Testergebnissen mit Ausschluss des COVID-19-Erregers ist der Sekundär-Kode U99.0! zu erfassen. o Für die Erfassung des Kodes U07.2! müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Es muss eine (spezifische oder unspezifische) COVID-19-Symptomatik vorliegen und ein epidemiologischer Verdacht bestehen, und es darf kein eindeutiger Virusnachweis im Testergebnis (negatives oder unspezifisches Testergebnis oder nicht durchgeführter Test) vorliegen. Ist keine (spezifische oder unspezifische) COVID-19-Symptomatik vorhanden, obwohl ein epidemiologischer Verdacht besteht (z.B. direkte Kontaktperson), darf der Kode U07.2! nicht erfasst werden.
  • Zur viralen Sepsis aufgrund SARS-CoV-2 bitte spezifischen Abschnitt nach der Tabelle berücksichtigen.
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Virale Sepsis aufgrund SARS-CoV-2
Bsp.
Krankenhausaufnahme anzugeben.
L
Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme
Krankenhausaufnahme anzugeben.

SD0200n Neubildungen

Allgemeiner Hinweis:

Das Kapitel SD0200 «Neubildungen» muss zur Behandlung aller Neubildungen angewendet werden. Dies gilt sowohl für die malignen wie benignen Neubildungen als auch für die Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens.

Maligne Neubildungen: z.B. Karzinom (Prostatakarzinom, Endometriumkarzinom), Sarkom, selten Thymome oder Meningeome mit WHO-Grad III (die histopathologisch eindeutig als maligne klassifiziert werden), Lymphome, Leukämien oder andere bösartige immunproliferative Erkrankungen etc.

Benigne Neubildungen: z.B. Adenome (Prostata etc.), Myome (Uterus etc.), Lipome (z.B. des Unterhautfettgewebes oder des viszeralen Fettgewebes), Meningeome mit WHO-Grad I (die histopathologisch eindeutig als benigne klassifiziert werden) etc.

Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens: z.B. Borderlinetumor des Ovars, Meningeom WHO Grad II, Thymome und andere Tumore, deren Dignität histopathologisch nicht eindeutig in benigne oder maligne klassifiziert werden kann.

In der Klassifikation ICD gibt es zwei Systeme, um Tumore zu kodieren: eine Klassifizierung nach der Lokalisation und eine Klassifizierung nach der Morphologie.

Für die Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) wird nur die Kodierung nach der Lokalisation und organbezogen verwendet. Die entsprechenden Kodes stammen aus dem Kapitel II (C00 – D48) des systematischen Verzeichnisses.

Tabelle der klassischen ICD-10-GM-Kodes für Neubildungen im alphabetischen Verzeichnis

Am Ende des alphabetischen Verzeichnisses unter dem Begriff «Neubildungen» befindet sich eine Tabelle, in der die Kodes nach der Lokalisation der meisten Tumoren klassifiziert sind. Jeder Lokalisation entsprechen im Allgemeinen fünf (manchmal vier) mögliche Kodes, entsprechend der Malignität und der Art des Tumors. Es ist selbstverständlich auch möglich, den Kode im alphabetischen Verzeichnis unter seinem histologischen oder morphologischen Namen zu suchen, dort wird jedoch nur in seltenen Fällen direkt auf einen präzisen Kode aus dem Kapitel II verwiesen, z.B. Melanom (maligne), sondern fast immer auf die Tabelle «Neubildungen».

BösartigIn situGutartigUnsicherer/unbekannter Charakter
PrimärSekundär
– BauchC76.2C79.88D09.7D36.7D48.7
– HöhleC76.2C79.88D09.7D36.7D48.7
– OrganeC76.2C79.88D36.7D48.7
– WandC44.59C79.2D04.5D23.5D48.5
– AkromionC40.0C79.5D16.0D48.0

1. Suche nach der Lokalisation

2. Suche nach dem Kode entsprechend Malignitätsgrad und Art des Tumors

Beispiel 1

Chondrosarkom des Akromion.

Die Suche erfolgt in der Tabelle der Neubildungen unter der entsprechenden Lokalisation, dann in der ersten Spalte, weil es sich um einen Primärtumor handelt:

C40.0 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten; Skapula und lange Knochen der oberen Extremität.

Der Begriff Chondrosarkom erscheint im alphabetischen Verzeichnis, dort wird aber auf die Tabelle «Neubildungen» verwiesen.

Beispiel 2
Muzinöses Zystadenom des Ovars ohne Malignitätsnachweis D27 Gutartige Neubildung des Ovars
Muzinöses Zystadenom des Ovars, maligne C56 Bösartige Neubildung des Ovars
Muzinöses Zystadenom des Ovars, Borderlinetyp D39.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Ovars

Zur Anwendung der Tabelle finden sich spezielle Hinweise im alphabetischen Verzeichnis der ICD-10-GM, unmittelbar vor der «Tabelle der Neubildungen».

Wenn durch die Suche im alphabetischen Index ein histopathologischer Tumor nicht mit einem lokalisationsspezifischen Kode abgebildet werden kann, erfolgt die Suche und Kodierung gemäss Tabelle «Neubildungen» nach Lokalisation oder Organbezogenheit.

z.B. bei Hämangiom der Harnblase, nach alphabetischem Index:

D18.08 Hämangiom, sonstige Lokalisation

nach der Tabelle «Neubildungen», nach Lokalisation, organbezogen:

D30.3 Gutartige Neubildung der Harnorgane, Harnblase

Somit ist hier D30.3 der korrekte organbezogene Kode, obwohl dabei die Information, dass es sich um ein Hämangiom handelt, verloren geht.

Maligne Tumore des hämatopoetischen/lymphatischen Systems

Die Primärtumoren des hämatopoetischen und des lymphatischen Systems (Lymphome, Leukämien etc.) werden nicht nach der Lokalisation kodiert, sondern nach der Morphologie. Sie finden sich aus diesem Grund nicht in der Tabelle der Neubildungen. Die fünfte Stelle dieser Kodes erlaubt zu unterscheiden, ob mit oder ohne Remission.

Beispiel 3
C91.0– Akute lymphatische Leukämie
C91.00 Ohne Angabe einer kompletten Remission, in partieller Remission
C91.01 In kompletter Remission

Bösartige Neubildungen des Bindegewebes und anderer Weichteile

Für die Lokalisation «Gehirn» ist zu beachten, dass diese nicht mit einem Kode aus C49*, sondern mit der exakteren anatomischen Lokalisation angegeben werden (C71* «Bösartige Neubildung des Gehirns»).

SD0202m Auswahl und Reihenfolge der Diagnosen

Die unter SD0202 aufgeführten Regeln betreffend die Wahl der Hauptdiagnose im Kontext von Tumorerkrankungen gelten nur, wenn keine andere eigenständige, tumorunabhängige Erkrankung (z.B. Herzinfarkt) die Definition der Hauptdiagnose erfüllt.

Bei Vorliegen einer tumorunabhängigen Erkrankung / Zustand / Manifestation wird die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» angewendet.

Beispiel 1

Eintritt zur beidseitigen Operation von Inguinalhernien (inkarzeriert, kein Rezidiv).

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines lymphogen (Becken) metastasierten Prostatakarzinoms erfolgt im stationären Setting am vorletzten Hospitalisierungstag die Verabreichung einer Chemotherapie im Zyklus.

Die Behandlung der beidseitigen Inguinalhernien wird in der medizinischen Dokumentation als Hauptaufwand des Aufenthaltes deklariert.

HD K40.00 Doppelseitige Hernia inguinalis mit Einklemmung, ohne Gangrän, nicht als Rezidivhernie bezeichnet
L 0
ND C61 Bösartige Neubildung der Prostata
ND C77.5 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intrapelvine Lymphknoten
B Operation Hernia inguinalis gemäss medizinischer Dokumentation
L 0
B Chemotherapie gemäss medizinischer Dokumentation
Beispiel 2

Notfalleintritt aufgrund Herzinfarkt (Vorderwand) bei koronarer 3-Gefässerkrankung. Notfallkoronarintervention und folgende Bypassoperation.

Aufgrund eines zusätzlich vorliegenden Rektumkarzinoms erhält der Patient Chemo- und Immuntherapie im Zyklus zur besseren Überwachung im letzten Drittel des stationären Aufenthaltes. Es treten Komplikationen der Tumortherapie (Mukositis Verdauungstrakt n.n.bez. und Neutropenie) auf, die die Hospitalisierungszeit weiter verlängern.

In der Gesamtschau aller Befunde übersteigen die Aufwände hinsichtlich der Herzerkrankung dennoch die Aufwände der Tumorbehandlung und ihrer Folgen.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand
ND I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäss-Erkrankung
ND C20 Bösartige Neubildung des Rektums
ND K92.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Verdauungssystems
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D70.19 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, nicht näher bezeichnet
B Bypassoperation gemäss medizinischer Dokumentation
B Koronarintervention gemäss medizinischer Dokumentation
B Chemotherapie und Immuntherapie gemäss medizinischer Dokumentation

Beachte:

Obwohl in den Beispielen 1 und 2 eine systemische Tumortherapie verabreicht wurde, gelangt dennoch die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung, da zwei voneinander unabhängige Erkrankungen gleichzeitig bestehen.

Siehe dazu auch unter Absatz «Systemische Therapie».

Hinweis:

Auch wenn die Behandlung einer malignen Neubildung in einem Fall nur die Bedingungen der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnosen» erfüllt, sind zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastasen und vorhandenes Carcinoma in situ ebenfalls als Nebendiagnose anzugeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Das gleiche gilt für die Behandlung von Metastasen, die die Nebendiagnosenregel bei Vorliegen eines anderen Zustandes als Haupt-

diagnose erfüllt. Dann wird der entsprechende Primarius gemäss Vorgaben und entgegen der KR G54 ebenfalls erfasst. Das «Beachte» zu «vorhanden» (beschrieben) ist zu berücksichtigen.

Beispiel 3

Aufnahme einer Patientin zur Entfernung eines Uterus myomatosus (vorwiegend intramurale, auch submuköse Myome) bei anhaltenden Blutungsstörungen (ätiologisch den Myomen zugeordnet). Während des Aufenthaltes erleidet die Patientin erstmals einen epileptischen Anfall. Eine chronische Eisenmangelanämie (aufgrund Hypermenorrhoe) wird diagnostiziert und Eisen i.v. substituiert.

Die Diagnostik mittels MRI zeigt den hochgradigen Verdacht auf ein Meningeom. Nach Etablierung antiepileptischer Medikamente Entlassung nach Hause und Planung der weiteren Meningeom-bezogenen Behandlungen.

Die operative Sanierung des Uterus myomatosus wird als Hauptaufwand des Falles deklariert.

HD D25.1 Intramurales Leiomyom des Uterus
ND D25.0 Submuköses Leiomyom des Uterus
ND D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch)
ND D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
B Hysterektomie gemäss medizinischer Dokumentation
B MRI Neurokranium

Maligne Neubildungen/Carcinoma in situ

Der Kode für die maligne Neubildung und/oder das Carcinoma in situ ist als Hauptdiagnose für jeden Spitalaufenthalt zur Behandlung der malignen Neubildung und/oder des Carcinoma in situ oder zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapien) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms/eines Carcinoma in situ folgen. Denn obwohl das Malignom/Carcinoma in situ operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen notwendigen Folgebehandlungen und/oder Folgediagnostik des Malignoms und/oder Carcinoma in situ hospitalisiert.

Sofern eine Patientin/ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms, eines Carcinoma in situ und/oder von Metastasen benötigt, ist bei jedem weiteren Spitalaufenthalt, bei dem eine (geplante) Folgeoperation durchgeführt wird, das Malignom/Carcinoma in situ/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/das Carcinoma in situ/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird während des darauffolgenden Spitalaufenthaltes nach wie vor wegen des Malignoms/des Carcinoma in situ/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/das Carcinoma in situ/die Metastasen ist/sind auch der Anlass für (geplante) Folge-Operationen.

Der Terminus «Folgen» in dieser Kodierregel ist auch gemäss Kodierregel D07 «Geplante Folgeeingriffe» zu betrachten.

Für stationäre Aufenthalte aufgrund Störungen nach medizinischen Massnahmen, therapiebedingten Folgen/Erkrankungen im Kontext von Tumorerkrankungen wird auf die Kodierregel SD0205 verwiesen.

Beispiel 4

Patientin mit Mastektomie und Axilladissektion bei Mammakarzinom und lobulärem CIS vor 2 Jahren und postoperativer adjuvanter Chemotherapie. Sie wird aktuell für einen Mamma-Aufbau mittels Expander und Musculus latissimus dorsi-Lappen aufgenommen. Andere therapeutische oder diagnostische Massnahmen bezüglich der malignen Grunderkrankung erfolgen nicht.

HD C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L
ND D05.0 Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse
L 0

Beachte: Bei gleichzeitigem Vorliegen von einem Karzinom (z.B. auf Boden eines ausgedehnten CIS) und Carcinoma in situ ist der bösartige Tumor vor dem Carcinoma in situ zu erfassen.

Beispiel 5

Eintritt zur bilateralen Mastektomie bei beidseitigem Carcinoma in situ (stanzbioptisch gesichert).

Im postoperativen histopathologischen Bericht wird ein ausgedehntes, beidseitiges duktales Carcinoma in situ und ein kleiner Anteil eines invasiven Karzinoms (Grösse 0.4 x 0.3 mm, rechts 9-Uhr-Achse) dokumentiert.

HD C50.8 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], mehrere Teilbereiche überlappend
L 1
ND D05.1 Carcinoma in situ der Milchgänge
L 0

Beispiel 6

Eintritt zur geplanten Re-TUR-B bei Harnblasenkarzinom (beide Seitenwände) und Instillation von zytotoxischen Medikamenten.

HD C67.2 Bösartige Neubildung der Harnblase, laterale Harnblasenwand
L 0

B TUR-B
B Reoperation
B Instillation zytotoxischer Medikamente

Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Spitalaufenthaltes ab.

Bei gleichzeitiger Behandlung/Diagnostik von malignen Tumoren/Neubildungen UND Metastasen UND systemischer Therapie gelangt die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung.

  • Diagnostik/Behandlung des primären Tumors: Der Primarius, (lokale) Rezidivprimarius ist als Hauptdiagnose zu kodieren. Zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastasen und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert). Primärtumoren mit unbekannter Lokalisation (CUP) werden mit C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation kodiert.

Beispiel 7

Ein Patient wird zur Teilresektion der Lunge wegen eines Bronchialkarzinoms des Oberlappens eingewiesen.

HD C34.1 Bösartige Neubildung des Oberlappen (-Bronchus)
L

  • Diagnostik/Behandlung von Metastase(n): Die Metastase(n) wird/werden als Hauptdiagnose und der Primarius oder (lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) angegeben. Zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beispiel 8

Eine Patientin wird zur Resektion von Lebermetastasen eines resezierten kolorektalen Karzinoms stationär aufgenommen.

HD C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber
ND C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang

  • Systemische Therapie (Ganzkörperbestrahlung, iv-Radiotherapie, systemische Chemotherapie oder sonstige systemische Tumortherapien wie z.B. Hormontherapien; siehe Beispiel 10) des Primärtumors und/oder der Metastasen: Der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius wird als Hauptdiagnose angegeben.

Zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Primärtumoren mit unbekannter Lokalisation (CUP) werden mit C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation kodiert.

Beispiel 9

Ein Patient wird zur systemischen Chemotherapie bei Lebermetastasen eines resezierten kolorektalen Karzinoms stationär aufgenommen.

HD C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
ND C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber
Bei gleichzeitiger Behandlung einer malignen Erkrankung, die systemisch behandelt wird, und einer von der malignen Neubildung unabhängigen Erkrankung / Zustand / Manifestation im gleichen stationären Aufenthalt gelangt die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» zur Anwendung und die hier befindliche Kodierregel wird ausser Kraft gesetzt.Siehe dazu Beispiele 1 und 2. Beispiel 10 Eintritt einer 84-jährigen Patientin mit dekompensierter Herzinsuffizienz NYHA 3-4 zur Rekompensation und Medikamenteneinstellung auf die Abteilung «Innere Medizin». Sie leidet zusätzlich an einem bereits vor 1.5 Jahren operierten, in die axillären Lymphknoten metastasierten Mammakarzinom rechts oberer äusserer Quadrant. Momentan keine Chemotherapie geplant, stable disease. Aufgrund eines Östrogen-Rezeptor-positiven Karzinoms erhält sie während des Aufenthaltes eine weitere fällige Injektion eines Östrogenblockers. HD I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe ND C50.4 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], oberer äusserer Quadrant der Brustdrüse L 1 ND C77.3 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, axilläre Lymphknoten und Lymphknoten der oberen Extremität L 1
  • Diagnostik/Behandlung sowohl des Primärtumors als auch der Metastase(n): Diejenige Diagnose, die den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert (gemäss Regel G52), ist als Hauptdiagnose zu wählen. Gemäss dokumentiertem medizinischem Aufwand können sowohl Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n) als Hauptdiagnose in Frage kommen. Zusätzlich vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder der Tumor und vorhandenes Carcinoma in situ werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).
Beispiel 11 Eintritt zur Operation einer Knochenmetastase (Sternum) bei primärem Karzinom im vorderen Mediastinum. Am Ende des Aufenthaltes erfolgt die Verabreichung einer systemischen Chemotherapie. Ärztlich deklarierter Hauptaufwand des stationären Falles ist die Behandlung der sekundären Neubildung Sternum. HD C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes ND C38.1 Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura, vorderes Mediastinum Beispiel 12 Eintritt einer Patientin zur Lymphknotenbiopsie bei Verdacht auf inguinale Lymphknotenmetastasen (rechts) eines malignen Melanoms der rechten Labia majora. Das Staging bestätigt den Verdacht. Die Patientin erhält im gleichen Aufenthalt eine systemische Therapie mit Chemotherapeutika und Immuntherapie mit Antikörpern. Die medizinische Dokumentation lässt erkennen, dass die systemische Behandlung einen höheren Aufwand an Mitteln und Aufwänden im Sinne der Kodierregel G52 benötigte als das Staging mittels Lymphknotenbiopsie. HD C51.0 Bösartige Neubildung der Vulva, Labium majus L 1 ND C77.4 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, inguinale Lymphknoten und Lymphknoten der unteren Extremität L 1 Bei gleichzeitiger systemischer Therapie und Behandlung Metastase (Beispiel 11) und Diagnostik einer Metastase (Beispiel 12) erfolgt die Bestimmung des Hauptaufwandes gemäss Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose».
  • Bei Palliativbehandlung des Tumorpatienten: Der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius) ist als Hauptdiagnose, vorhandene

(beschriebene) Metastasen und/oder ein vorhandenes Carcinoma in situ sind als Nebendiagnosen abzubilden, unabhängig davon, ob dieser/diese direkt behandelt wird/werden oder nicht und entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand

> 0 für die zulässige Kodierung einer ND postuliert.

Beachte: In seltenen Fällen sind für die Notwendigkeit einer Palliativbehandlung einer Tumorerkrankung die Metastasen verantwortlich (z.B. zerebral metastasiertes Mammakarzinom, Aufnahme zur Palliativbehandlung aufgrund sämtlicher zerebraler Folgen). In diesen Fällen ist der Tumor in die HD zu wählen, der für die Palliativbehandlung im Vordergrund stand. Falls eine Metastase

Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben, sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert.

  • Symptombehandlung: Wenn bei einer Patientin/einem Patienten ausschliesslich ein, resp. mehrere Symptome der Tumorerkrankung behandelt werden und am Tumor keine Massnahme durchgeführt wird, ist der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius, Metastasen), dessen Symptombehandlung den meisten Aufwand (G52) erzeugt hat, als Hauptdiagnose abzubilden. Falls eine Metastase Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben, sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder ein vorhandenes Carcinoma in situ (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beachte: Sämtliche Aufzählungen und Beispiele sind nicht als vollständig für die Kodierung zu betrachten und dienen ausschliesslich als Anhaltspunkte/Hinweise.

Als Symptome einer Tumorerkrankung zählen z.B.:

– Progrediente, diffuse Schmerzen bei ossärer Metastasierung

– Dyspnoe bei Lungenkarzinom

– Schwindel, Erbrechen bei zerebraler Metastasierung

– Dysphagie bei Ösophaguskarzinom

– Tumorblutung

  • Bei Auftreten und Behandlungsnotwendigkeit einer/mehrerer mit einem Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)) ätiologisch verbundener Erkrankung(en) und ohne, dass am Tumor selbst Massnahmen durchgeführt wurden, gilt als Hauptdiagnose der Tumor, mit dem die Erkrankung direkt zusammenhängend ist und die den meisten Aufwand (G52) erzeugt hat. Falls eine Metastase Hauptdiagnose ist, wird der Primarius/(lokale) Rezidivprimarius als Nebendiagnose angegeben sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Die Erkrankung selbst ist bei Erfüllung der Kodierregel G54 zusätzlich zu kodieren.

Ist der ärztlichen Dokumentation kein eindeutiger Hinweis zu entnehmen, ob eine Erkrankung mit dem Tumor ätiologisch verbunden ist oder unabhängig davon betrachtet werden muss, ist zwingend die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu konsultieren.

Als mit einem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankungen zählen z.B.:

– Epilepsie bei zerebraler Metastasierung oder benignem Meningeom

– Poststenotische Pneumonie bei Bronchuskarzinom

– Wirbelkörperfraktur bei ossären Metastasen

– Anämie bei ossärer Metastasierung

– Leberversagen bei Obstruktion des Ductus choledochus durch ein Pankreaskopfkarzinom

– Mechanischer Ileus bei Kolonkarzinom

Beispiel 13

Eintritt einer Patientin mit erstmals aufgetretenem tonisch-klonischem Anfall.

Die Diagnostik u.a. mit Schädel-CT ergibt eine strukturelle Epilepsie bei frontaler Raumforderung mit Verdacht auf benignes Falx-

Meningeom.

Eine Medikation mit Antiepileptika wird etabliert und die Patientin in mittelfristiger Zukunft für die Behandlung des Meningeoms aufgeboten.

HD D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
ND G40.2 Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit
komplexen fokalen Anfällen

Zu den mit einer Tumorerkrankung ätiologisch verbundenen Symptomen/Erkrankungen werden für die Kodierung auch die paraneoplastischen Symptome/Syndrome gezählt.

Auch in diesen Fällen wird der zugrundeliegende, das paraneoplastische Symptom/Syndrom direkt auslösende Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)) in die HD gewählt.

Das Symptom/Syndrom oder einzelne Manifestationen (wenn kein eigenständiger Syndrom-Kode in der ICD-10-GM vorhanden ist) sowie andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) werden in die Nebendiagnose gewählt (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Ist der ärztlichen Dokumentation kein eindeutiger Hinweis zu entnehmen, ob bei Vorliegen eines(-er) Symptoms / Syndroms / Manifestation von einer mit dem Tumor ätiologisch verbundenen Paraneoplasie ausgegangen werden kann oder als davon unabhängig betrachtet werden muss, ist zwingend die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu konsultieren.

Beispiele für Paraneoplasien

• Paraneoplastische endokrine Manifestationen:

  • Bildung von ektopem ACTH oder ACTH-ähnlichen Molekülen

(z.B. Bronchialkarzinom), mgl. Folge: E24.3 Ektopisches ACTH-Syndrom

  • Bildung von PTH

(z.B. Bronchialkarzinom), mgl. Folge: E21.2 Sonstiger Hyperparathyreodismus

• Paraneoplastische Gerinnungsstörungen,

z.B. paraneoplastische Thrombosen:

  • Thrombophlebitis migrans: I82.1
  • Tiefe Beinvenenthrombose: I80.28
  • Abakterielle thrombotische Endokarditis (mit konsekutiven Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall): I33.9

• Antikörpervermittelte Paraneoplasien:

  • Zollinger-Ellison-Syndrom, z.B. bei malignen Tumoren des Gastrointestinaltraktes: E16.4
  • Dermatomyositis/Polymyositis bei Neubildungen: M36.0*

• Neurologisch vermittelte Paraneoplasien:

  • Guillain-Barré Syndrom z.B. bei Hodgkin-Lymphom: G61.0
  • Lambert-Eaton-Syndrom z.B. bei kleinzelligem Bronchialkarzinom: G73.1*
  • Periphere Polyneuropathie (nicht aufgrund Chemotherapie): G62.88

Beachte: Ein(e) paraneoplastisches Symptom/Syndrom oder Manifestation und/oder eine mit dem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankung können weitere Folgeerkrankungen auslösen.

Steht eine solche Folgeerkrankung in direkter Verbindung mit dem/der paraneoplastischen Symptom/Syndrom/Manifestation oder einer Erkrankung, die ätiologisch mit dem Tumor verbunden ist, gilt sie als nicht mehr direkt mit dem Tumor vergesellschaftet und wird als Hauptdiagnose kodiert (sofern sie Kodierregel G52 erfüllt).

Die Paraneoplasie und/oder die mit dem Tumor ätiologisch verbundene Erkrankung und der auslösende Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius und vorhandene (beschriebene) Metastase(n)) werden in die Nebendiagnose gewählt (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Beispiel 14

Ein Patient tritt mit Herzinfarkt in Folge einer paraneoplastischen abakteriellen thrombotischen Endokarditis bei kleinzelligem Bronchuskarzinom ein.

HD I21.- Akuter Myokardinfarkt
ND I33.9 Akute Endokarditis, nicht näher bezeichnet
ND C34.- Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
L

Beispiel 15

Eine Patientin tritt ein mit Lungenembolie ohne Cor pulmonale aufgrund einer tiefen Beinvenenthrombose, bei einer paraneoplastischen Gerinnungsstörung bei Pankreaskopfkarzinom.

Aufgrund der Lungenembolie 2 Tage IPS-Aufenthalt. Dazu ist die Patientin während des Aufenthalts 3 Tage heparinisiert und erhält ein Staging-CT.

HD I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
L
ND I80.28 Thrombose […] sonstiger tiefer Gefässe der unteren Extremitäten
L
ND C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreaskopfes

Beispiel 16

Ein Patient tritt mit plötzlich zunehmender Aphasie und schlaffer Hemiplegie stationär ein.

Nach endovaskulärer Thrombektomie intrazerebral, Betreuung auf Intensivstation und Stabilisierung auf der Stroke-Unit verhärtet sich der Verdacht auf eine Gerinnungsstörung unklarer Ätiologie bei ansonsten unauffälligem Gesundheitsstatus.

Nach weiteren diagnostischen Massnahmen, einschliesslich Staging -CT, wird die Diagnose eines Pankreaskopfkarzinoms gestellt.

Der betreuende Arzt dokumentiert den hochgradigen Verdacht auf eine paraneoplastische Gerinnungsstörung.

HD I63.3 Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien
L
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien
ND C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreaskopfes

Hinweis:

Für alle Fallbeispiele gilt:

Die Zusatzkodes U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung und U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung werden, gemäss ärztlicher Dokumentation des Krankheitsverlaufes, der Kodierung hinzugefügt.

Beachte: Als «vorhanden» (beschrieben) (in Bezug auf Primarius, (lokalen) Rezidivprimarius und/oder Metastasen) versteht man das ärztlich dokumentierte, metastasierte Grundleiden, unabhängig davon, ob z.B. die Metastasen makro- oder mikroskopisch (histopathologisch) nachweisbar sind/wären.

Als valide ärztliche Dokumentation gilt das Vorhandensein einer TNM-Klassifikation in der fallbezogenen Dokumentation und/oder die exakte Beschreibung der Lokalisationen von Primarius, (lokalem) Rezidivprimarius und/oder Metastasen (oder Verdacht auf...) im Fliesstext und/oder der Diagnoseliste der ärztlichen Berichte.

Auch wenn z.B. Metastasen (lokal) entfernt wurden, kann bei metastasiertem Grundleiden nicht davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen tumor- und/oder metastasenfrei sind.

Beispiel 17

Eine Patientin wird aufgenommen zur palliativen Chemotherapie im Zyklus bei Status nach Mastektomie mit Lymphadenektomie bei metastasiertem Mammakarzinom. Die TNM-Klassifikation gemäss ärztlichem Austrittsbericht ist pT2N2(7/15) M1(OSS, BRA). Die Lymphknotenmetastasen fanden sich axillär.

HD C50.9 Bösartige Neubildung der Brustdrüse, n.n.bez.
L
ND C77.3 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der axillären Lymphknoten und Lymphknoten der oberen Extremität
L
ND C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

Beispiel 18

Ein Patient wird aufgenommen mit ärztlich dokumentierter, metastatisch bedingter Wirbelkörperkompression thorakal zur Vertebroplastie bei metastasiertem Nierenzellkarzinom.

HD C79.5† Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND M49.54* Wirbelkörperkompression im Thorakalbereich bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
L

SD0203n Nachresektion im Tumorgebiet

Bei Aufnahmen zur ausgedehnten Exzision (des Gebietes) eines bereits früher entfernten Tumors ist der Kode für den ursprünglichen Tumor zuzuweisen.

Wird der früher entfernte Tumor als metastasiert dokumentiert und/oder finden sich (aktuell) vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und/oder ein vorhandenes Carcinoma in situ, werden diese Diagnosen ebenfalls erfasst (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert).

Die Abbildung der Re-Operation im gleichen Gebiet erfolgt wie gewohnt entweder über spezielle Re-Eingriffskodes oder über die zusätzliche Erfassung der CHOP-Kodes 00.99.11 «Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet» oder 00.99.12 «Operation in einem bereits perkutan interventionell vorbehandelten oder bestrahlten Gebiet».

SD0204k Tumornachweis nur in der Biopsie

Wenn das Ergebnis einer vorangegangenen Biopsie zur Diagnose einer malignen Neubildung, eines Carcinoma in situ oder einer sonstigen Diagnose führt, sich aber diese im aktuell intraoperativ entnommenen Gewebe nicht bestätigen lässt, ist die ursprüngliche Diagnose, die aufgrund der vorangegangenen Biopsie gestellt wurde, nur zu kodieren, wenn sich klinisch und/oder histopathologisch keine anderen Diagnosen und/oder Befunde ergeben.

SD0205n (Akute, chronische) Erkrankungen, Störungen nach und/oder Folgen von medizinischen Massnahmen im Kontext von Behandlungen maligner Neubildungen (solide, hämatologisch)

Durch die / bei der Behandlung / Therapie maligner Erkrankung treten häufig therapiebedingte Erkrankungen / Störungen / Folgen / Syndrome / Symptome / andere Manifestationen auf.

In den verschiedenen Kapiteln der ICD-10-GM finden sich, wie bereits in der Kodierregel D12 aufgeführt, spezifische Diagnosekodes wie z.B. D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Massnahmen, K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis, G62.0 Arzneimittelinduzierte Polyneuropathie etc.

Ist kein spezifischer Diagnosekode gemäss Kodierregel D12 vorhanden, wird zur Suche nach einem geeigneten Diagnosekode wie in genannter Kodierregel vorgegangen.

Z.B. B37.0 Candida-Stomatitis + Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet, R11 Übelkeit und Erbrechen + Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen etc.

Wird/Werden während einer Hospitalisation ausschliesslich die Erkrankung(en) bzw. Störung(en) nach medizinischer Massnahme behandelt und bezüglich maligner Neubildung keine Massnahmen durchgeführt, wird diese Erkrankung bzw. Störung nach medizinischer Massnahme als Hauptdiagnose angegeben. Der Tumor (Primarius, (lokaler) Rezidivprimarius oder Metastase(n)), dessen Behandlung die Störung nach medizinischen Massnahmen ausgelöst hat und zusätzliche vorhandene (beschriebene) Metastasen werden als Nebendiagnose kodiert entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert.

Werden mehrere Erkrankungen nach medizinischen Massnahmen behandelt, ist diejenige Störung als Hauptdiagnose abzubilden, die den grössten medizinischen Aufwand verursacht hat (Regel G52).

Hinweis: Bei Wiedereintritt innerhalb von 18 Tagen steht die Kodierregel D16 (Abrechnungsregel) hierarchisch über der speziellen Kodierregel SD0205 und ist anzuwenden.

Beachte:

Gilt eine maligne Neubildung als geheilt und ist die Behandlung abgeschlossen (d.h. es erfolgen keine aktuellen Therapien mehr, z.B. auch keine Hormonblockierungstherapien) und es sind auch zukünftig keine erneuten oder weiterführenden Therapien geplant, wird kein ICD-10-GM-Kode für die maligne Neubildung und/oder Carcinoma in situ angegeben.

Um abzubilden, dass es sich um eine Störung nach medizinischen Massnahmen handelt und eine maligne Neubildung vorlag, sind Kodes aus den Kapiteln XX und XXI zu benutzen (Beispiele 7,8).

Der Status «Heilung» im Kontext maligner Grunderkankungen ist von der jeweiligen Erkrankung abhängig und wird mit unterschied-lichen und sich ändernden Fristen und Parametern definiert (siehe dazu auch Kodierregel SD0207).

Somit folgt, dass der ärztlichen Dokumentation deutlich zu entnehmen sein muss, ob eine vollständige Heilung, bezogen auf die maligne Grunderkrankung, vorliegt.

Beispiel 1

Behandlung eines Lymphödems infolge einer Mastektomie bei Mammakarzinom unter fortbestehender Hormontherapie.

HD I97.2 Lymphödem nach Mastektomie
L
ND C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L

Beispiel 2

Eintritt mit Neutropenie und Anämie nach Verabreichung der 2. Chemotherapie im Zyklus bei in die pelvinen Lymphknoten metastasiertem Endometriumkarzinom. Der histopathologische Bericht zeigte zusätzlich am entnommenen Uterus ein endozervikales Carcinoma in situ.

Hauptaufwand der Behandlung war die Neutropenie mit allen Folgen. Aufgrund Anämie Verabreichung von 2 Erythrozytenkonzentraten. Es erfolgte keine auf die maligne Neubildung ausgerichtete spezifische Behandlung und/oder Diagnostik.

HD D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie
ND D61.1 Aplastische Anämie infolge zytostatischer Therapie
ND C54.1 Bösartige Neubildung des Corpus uteri, Endometrium
ND C77.5 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, intrapelvine Lymphknoten
ND D06.0 Carcinoma in situ der Cervix uteri, Endozervix
Beispiel 3

Eintritt mit Candidastomatitis 15 Tage nach letztmalig durchgeführter Chemo- und Immuntherapie bei Pankreaskopfkarzinom mit regionalen Lymphknotenmetastasen.

Der Patient zeigt eine Panzytopenie mit Fokus auf therapiebedingter Anämie.

Der gesamte Mundbereich zeigt enorale Aphten, andere Entzündungsstigmata und hartnäckige Soorbeläge.

Aufgrund der starken Schmerzen bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme liegen als Folgen Dehydrierung und Hyponatriämie

(behandelt mit NaCl-haltigen Infusionen), beginnende Mangelernährung (hochkalorische Flüssignahrung) und damit ein herabgesetzter Allgemeinzustand vor.

Als Hauptaufwand wird bei Gabe von 2 EC, 1 TC, einem Medikament das als Granulozyten-Kolonie-stimulierender Faktor wirkt (einmalig) und 8 Tagen aufwändiger Soorbehandlung/Entzündungsbehandlung und Rekonditionierung die Candidastomatitis ärztlich deklariert.

Alle aktuellen Erkrankungen werden als Folgen/Störungen nach verabreichter Chemotherapie bezeichnet. Am Ende der Behandlung der o.a. Störungen erfolgt ein Staging-CT und die Verabreichung einer weiteren palliativ intendierten Chemotherapie unter stationärer Überwachung.

HD C25.0 Bösartige Neubildung des Pankreas, Pankreaskopf
ND C77.2 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten, intraabdominale Lymphknoten
ND B37.0 Candida-Stomatitis
ND E87.1 Hypoosmolalität und Hyponatriämie
ND E86 Volumenmangel
ND E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung
ND D61.10 Aplastische Anämie infolge zytostatischer Therapie
ND D70.1- Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

Aufgrund des Wiedereintrittes 15 Tage nach erfolgter Chemotherapie und ihrer Folgen gelangt die Kodierregel/Abrechnungsregel D16 zur Anwendung.

Wäre der Wiedereintritt am 19. Tag nach Austritt erfolgt, würde die Kodierregel SD0205 zur Anwendung gelangen und der Kode C25.0 wäre ebenfalls die Hauptdiagnose des Falles.

Beispiel 4

Eintritt einer 34 -jährigen Patientin mit starken Knochenschmerzen direkt im Anschluss nach geplanter Radiotherapie eines Unterkieferosteosarkoms links mit einer solitären zervikalen Lymphknotenmetastase links. Zustand nach Primäroperation und Start der postoperativen Chemotherapie.

Nach Gabe intravenöser Schmerzmittel (3-mal in 24 h) schnelle Besserung der Schmerzsituation.

Aufgrund vorliegender weiterer Verdachtsmomente erfolgen ein Staging–MRI des Neurokraniums und eine Darstellung der Halsweichteile mittels CT. Es kann kein Progress der Grunderkrankung erkannt werden.

Die Patientin ist jung und zeigt aufgrund ihrer malignen Grunderkrankung ein mittelstarkes, neu aufgetretenes depressives Zustandsbild, das ein einmaliges psychiatrisches Konsil und die Etablierung einer antidepressiven Medikation erforderte.

Nach Absprache erfolgt die nächste Chemotherapie, auch zur besseren Überwachung, im gleichen Aufenthalt.

Da die Radiotherapie im gleichen Spital am Eintrittstag erfolgte, fliesst sie ebenfalls in die stationäre Kodierung ein.

HD C41.1 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen,
Unterkieferknochen
L 2
ND C77.0 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses
L 2
ND K10.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Kiefer
L 2
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet
ND F32.1 Mittelgradige depressive Episode
Beispiel 5

Nach Abschluss der Behandlung eines Melanoms der Stirn rechts (Resektion, plastische Deckung, Chemo- und Antikörpertherapie) und einer nachgewiesenen Mikrometastase in den bei der Primär-Operation entnommenen zervikalen Lymphknoten rechts kommt es zur Ausbildung eines störenden Narbenkeloids. Die ärztliche Dokumentation enthält keinen Hinweis auf Heilung.

Eintritt zur Revision des Narbenkeloids

HD L91.0 Hypertrophe Narbe
L 1
ND C43.3 Bösartiges Melanom der Haut sonstiger und n.n.bez. Teile des Gesichtes
L 1
ND C77.0 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses
L 1

Beispiel 6

Eintritt zur Operation einer Urethrastriktur 6 Jahre nach transurethraler Operation eines Harnblasenkarzinoms.

Die Behandlung gilt als abgeschlossen, der Patient als geheilt.

HD N99.1 Harnröhrenstriktur nach medizinischen Massnahmen
ND Z85.5 Bösartige Neubildung der Harnorgane in der Eigenanamnese

Beispiel 7

Eintritt zur Abklärung zunehmender signifikanter kognitiver und motorischer Defizite, sowie affektiver Störung. Eine postaktinische Hirnschädigung vom Typ ALERT (Acute Late-onset Encephalopathy after Radiotherapy) wird diagnostiziert. Anamnestisch liegt die abgeschlossene Behandlung eines frontalen Astrozytoms (vor 17 Jahren) vor. Bezüglich des malignen Tumors gilt der Patient als geheilt.

HD G93.88† Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns
ND F02.8* Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheitsbildern
ND U63.1! Affektive Symptome bei Demenz
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND Z85.8 Bösartige Neubildungen sonstiger Organe oder Systeme in der Eigenanamnese

Beispiel 8

Eintritt zur ersten Chemo- und Immuntherapie bei neu diagnostiziertem Lungenkarzinom (Unterlappen rechts).

Zustand nach Bestrahlung eines Non Hodgkin-Lymphoms im rechten Mediastinum vor 20 Jahren.

Die ärztliche Dokumentation zeigt einen ätiologischen Zusammenhang des Zweittumors (pulmonal) mit der Radiotherapie der ersten, Jahre zuvor aufgetretenen und behandelten malignen Neubildung.

HD C34.3 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Unterlappen (-Bronchus)
L 1
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.
ND Z85.7 Andere bösartige Neubildungen des lymphatischen […] Gewebes in der Eigenanamnese

SD0206a Verdacht auf Tumor oder Metastasen

Wird bei Verdacht auf Tumor eine Biopsie durchgeführt und der Tumor nicht bestätigt, ist die gefundene Diagnose oder der Befund, der die Biopsie veranlasst hat, zu verschlüsseln.

Der Kode Z03.1 Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung ist nicht zu verwenden.

SD0207a Nachuntersuchung

Wenn der Patient zwecks Kontrolle nach abgeschlossener Behandlung eines Tumorleidens eingewiesen wird und kein Tumor mehr nachweisbar ist, wird die Kontrolle als Hauptdiagnose und eine frühere Existenz des Tumors als Nebendiagnose angegeben mit einem Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese.

Beispiel

Ein Patient wird zu verschiedenen Kontrolluntersuchungen nach Pneumonektomie und Chemotherapie bei geheiltem Bronchuskarzinom hospitalisiert. Die Untersuchungen weisen keinen Tumor mehr nach.

HD Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
ND Z85.1 Bösartige Neubildung der Trachea, der Bronchien oder der Lunge in der Eigenanamnese

Ein «Anamnese-Kode» wird dann zugewiesen, wenn man von einer Heilung ausgehen kann. Wann dies bei einem Patienten möglich ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unterscheidung eher «klinisch» auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Tumors als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen.

In Fällen, in denen die Behandlung des Tumors endgültig abgeschlossen ist, ist ein Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigen-anamnese als Nebendiagnose (entgegen der Definition der Nebendiagnose) zuzuweisen.

SD0208n Rezidive

Wird ein Patient zur Behandlung eines Primärtumor-Rezidivs hospitalisiert, wird der Tumor als solcher kodiert, auch nach radikaler Resektion, weil es keinen spezifischen Kode für Tumorrezidive gibt. Um die Information zu vervollständigen, wird als Nebendiagnose ein Kode aus Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose).

Beispiel 1

Bei einer Patientin wird nach zehn Jahren ein Rezidiv eines Mammakarzinoms diagnostiziert.

HD C50.- Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
L
ND Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese
L

SD0209a Tumore mit endokriner Aktivität

Alle Tumore sind im Kapitel II klassifiziert, unabhängig von ihrer möglichen endokrinen Aktivität. Um eine solche Aktivität zu beschreiben, wird ein zusätzlicher Kode aus Kapitel IV verwendet, sofern die Nebendiagnosendefinition (Regel G54) erfüllt ist.

Beispiel 1

Bösartiges Phäochromozytom, das Katecholamin sezerniert.

HD C74.1 Bösartige Neubildung der Nebenniere, Nebennierenmark
L
ND E27.5 Nebennierenmarküberfunktion

SD0210n Multiple Lokalisationen

  • Primärtumore an mehreren Lokalisationen: Der Kode C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen wird als Nebendiagnose abgebildet, wenn mehr als ein maligner Primärtumor diagnostiziert/behandelt wird (Wahl der Hauptdiagnose nach Regel G52).

Beispiel 1

Eine Patientin hat eine Mastektomie wegen Mammakarzinom und eine Exzision eines malignen Melanoms am Bein.

HD/ND C50.– Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] (4. Stelle entsprechend der Lokalisation)
L
ND/HD C43.7 Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschliesslich Hüfte
L
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
Beispiel 2

Ein Patient wird wegen Harnblasenkarzinom mehrerer Lokalisationen behandelt.

HD/ND C67.3 Bösartige Neubildung der Harnblase, vordere Harnblasenwand
ND/HD C67.4 Bösartige Neubildung der Harnblase, hintere Harnblasenwand
ND C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

  • Lymphknotenmetastasen an mehreren Lokalisationen: Multiple Lymphknotenmetastasen werden mit C77.8 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten mehrerer Regionen verschlüsselt, gefolgt von den zutreffenden Kodes aus U69.5-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und n.n.bez. bösartiger Neubildung der Lymphknoten. S. dazu Beispiel 3.

Ausnahme: Erfüllt die Behandlung von einzelnen Lymphknotenmetastasen oder Lymphknotenarealen die Bedingungen der

Hauptdiagnose, wird der entsprechende spezifische Kode aus C77.- (und nicht C77.8) als HD kodiert. Alle anderen vorhandenen

befallenen Lymphknotenareale und zusätzlich andere vorhandene (beschriebene) Metastase(n) und der

Primarius/Rezidivprimarius werden als Nebendiagnose angegeben (entgegen der Definition der Nebendiagnose G54, die einen

Aufwand > 0 für die zulässige Kodierung einer Nebendiagnose postuliert). S. dazu Beispiel 4.

Beispiel 3

Endometriumkarzinom mit Metastasen im Retroperitoneum, Pleura, Knochen und folgenden befallenen Lymphknotenstationen:

retroperitoneal, mediastinal, inguinal, pelvin, supraclavikulär und zervikal (Hals). Eintritt zur Antikörpertherapie.

HD C54.1 Bösartige Neubildung des Corpus uteri, Endometrium
ND C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura
L
ND C78.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums
ND C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ND C77.8 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten mehrerer Regionen
ND U69.50! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses bei
Angabe mehrerer Regionen
ND U69.51! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intrathorakalen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.52! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intraabdominalen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.54! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der inguinalen Lymphknoten und Lymphknoten der unteren
Extremität bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.55! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intrapelvinen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
Beispiel 4

Eintritt zur Diagnostik bei Verdacht (und folgend Bestätigung) auf mediastinale Lymphknotenmetastasen eines in die zervikalen (Hals) Lymphknoten metastasierten Mundbodenkarzinoms.

HD C77.1 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, Intrathorakale Lymphknoten
ND C77.0 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten, Lymphknoten des Kopfes, des
Gesichtes und des Halses
ND C04.9 Bösartige Neubildung des Mundbodens, Mundboden, nicht näher bezeichnet

Beispiel 5

Diagnostik eines follikulären (nodulären) Non-Hodgkin-Lymphoms mit Befall der axillären, zervikalen Lymphknotenstationen und grossem mediastinalem Lymphknoten - Bulk.

HD C82.9 Follikuläres Lymphom, nicht näher bezeichnet

SD0211a Überlappende Lokalisation

Die Subkategorien .8:

Die meisten Kategorien des Kapitels II sind mit einer vierten Stelle in Subkategorien unterteilt, die die verschiedenen Teilbereiche des betreffenden Organs bezeichnen. Eine Neubildung, die zwei oder mehr aneinandergrenzende Teilbereiche innerhalb einer dreistelligen Kategorie überlappt, und deren Ursprungsort nicht bestimmt werden kann, soll in der entsprechenden vierstelligen Subkategorie .8 klassifiziert werden.

Beispiel 1

Kolorektales Karzinom, das sich vom Analkanal bis zum Rektum ausdehnt, wobei der Ursprungsort nicht bekannt ist.

C21.8 Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals; Rektum, Anus und Analkanal, mehrere Teilbereiche überlappend

Existiert für einen überlappenden Tumor ein spezifischer Kode, wird dieser angegeben.

Beispiel 2

Adenokarzinom, das sich vom Sigmoid bis zum Rektum erstreckt.

C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang

Sofern sich die Ausbreitung/Infiltration eines Tumors/Metastase von einer bekannten Primärlokalisation auf ein Nachbarorgan oder Nachbargebiet fortsetzt, ist nur die Primärlokalisation zu verschlüsseln (dies gilt auch für lokale Lymphangiosis carcinomatosa des Primärtumors, siehe auch SD0213).

Beispiel 3

Zervixkarzinom (Ektozervix), mit Infiltration der Vagina.

C53.1 Bösartige Neubildung der Ektozervix

SD0212a Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie

Bei den Kodes

C88.– Bösartige immunoproliferative Krankheiten
C90.– Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
C91 – C95 Leukämie

stehen zur Verschlüsselung des Remissionsstatus an fünfter Stelle

0 Ohne Angabe einer kompletten Remission
1 In kompletter Remission

zur Verfügung.

Hierbei ist zu beachten:

.x0 Ohne Angabe einer kompletten Remission

Ohne Angabe einer Remission
In partieller Remission

ist zuzuweisen:

  • wenn es sich um das erste Auftreten und die Erstdiagnose der Erkrankung handelt,
  • wenn keine Remission vorliegt oder trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert (partielle Remission), oder
  • wenn der Remissionsstatus nicht bekannt ist.

.x1 In kompletter Remission

ist zuzuweisen:

  • wenn es sich um eine komplette Remission handelt, d.h. keine Anzeichen oder Symptome eines Malignoms nachweisbar sind.

Für Leukämien mit einem Kode aus C91 – C95, die auf eine Standard-Induktionstherapie refraktär sind, ist die zusätzliche Schlüsselnummer

C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie

anzugeben.

SD0213a Lymphangiosis carcinomatosa

Die Lymphangiosis carcinomatosa wird, wenn sie eine sekundäre Neubildung darstellt, nicht nach der Histologie (Lymphbahnen), sondern nach der Lokalisation, analog einer Metastasierung, kodiert. Lymphangiosis carcinomatosa innerhalb des Primätumors wird nicht kodiert.

Z.B.: Bei einem Patient mit Prostatakarzinom und Lymphangiosis carcinomatosa der Pleura wird diese mit

C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura kodiert.

SD0214n Lymphom

Lymphomen, die als «extranodal» ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

Ein Lymphom wird, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Gebiete, nicht als metastatisch betrachtet.

Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes nicht zuzuordnen: C77.– Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten C78.– Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane C79.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens C79.1 Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane C79.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Haut C79.4 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems C79.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars C79.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere C79.8- Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation

Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist

C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81 – C88)

zusätzlich anzugeben.

Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist die zusätzliche Schlüsselnummer

C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

zu verwenden.

Erfüllt die Behandlung des Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns, oder der Befall der Knochen, die Bedingungen der Hauptdiagnose,

wird der entsprechende spezifische Kode als HD kodiert.

SD0215a Chemo- und Radiotherapie

Diese Behandlungen werden über die passenden CHOP-Kodes abgebildet. Die ICD-10-GM Kodes Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung Z51.1 Chemotherapie-Sitzung wegen bösartiger Neubildung und Z51.82 Kombinierte Strahlen- und Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

werden nicht kodiert.

SD0216n Prophylaktische Operationen wegen Risikofaktoren

Diese Operationen werden z.B. bei Diagnosen wie Brustkrebs oder Ovarialkrebs in der Familienanamnese, genetischer Veranlagung, chronischer Infektion, lobulärem Mammakarzinom in der Brust der Gegenseite, Carcinoma in situ der Mamma oder fibrozystischer Mastopathie, usw. durchgeführt. Diese Zustände sind als Hauptdiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Brustamputation wegen Brustkrebs in der Familienanamnese.

HD Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse in der Familienanamnese
Beispiel 2

Brustamputation wegen fibrozystischer Mastopathie.

HD N60.1 Diffuse zystische Mastopathie
L
Beispiel 3

Patientin mit nachgewiesenem Brustkrebsgen wird zur prophylaktischen Brustamputation beidseits aufgenommen.

HD Z40.00 Prophylaktische Operation an der Brustdrüse [Mamma]
L 0
Beispiel 4

Patientin mit genetischer Veranlagung für Ovarialkarzinom (BRCA1-Mutation positiv) wird zur prophylaktischen Ovariektomie beidseits aufgenommen.

HD Z40.01 Prophylaktische Operation am Ovar
L 0

SD0217o Palliativbehandlung

Die Palliativbehandlung bei (Tumor-)Patientinnen/Patienten wird über die passenden CHOP-Kodes abgebildet.

93.8A.2- Palliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), nach Anzahl Behandlungstage 93.8B.- Spezialisierte Palliative Care

Beachte: «Wahl der Hauptdiagnose bei Palliativbehandlungen: Hauptdiagnose ist die Krankheit, die die Palliativbehandlung bedingt».

Beachte Kodierregel SD0202: «Palliativbehandlung des Tumorpatienten»

Hinweis:

  • Symptome einer fortgeschrittenen (Tumor-)Erkrankung, wie z.B. starke Übelkeit, systemische Inflammation, Schwäche, Appetitlosigkeit, generalisierte Schmerzen, Luftnot, Panik etc. sind nicht als Grund für die Palliativbehandlung in die

Hauptdiagnose zu kodieren, auch wenn sie in Komfortintention während der stationären Behandlung im Vordergrund standen.

Enthält die ärztliche und/oder medizinische Dokumentation Hinweise darauf, dass sich z.B. die Behandlungsintention von kurativ zu palliativ geändert hat, dass eine Operation in palliativer Absicht erfolgte, dass eine Chemotherapie palliativ intendiert ist etc., darf der Kode Z51.5 Palliativbehandlung nicht erfasst werden.

Erfassung Funktionseinschränkungen im Rahmen von Palliativbehandlungen

Die Kodes der Rubriken U50.- bis U51.-, die sich auf den Barthel-Index beziehen, dürfen für Behandlungen der Palliativmedizin (analog zu den geriatrischen und frührehabilitativen Behandlungen) zu Beginn der Palliativbehandlung erhoben werden.

Das heisst, bezugnehmend auf die Hinweise unter den Koderubriken U50.- und U51.-, dass die Erhebung nicht zwingend in den ersten 5 stationären Behandlungstagen erfolgen muss.

SD0400 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

SD0401n Allgemeines

Diabetes mellitus: Typen

Es gibt verschiedene Typen des Diabetes mellitus, die in der ICD-10-GM wie folgt klassifiziert sind:

E10.- Diabetes mellitus, Typ 1

umfasst alle DM Typ I, u.a. juveniler Diabetes, IDDM (Insulin Dependent DM)

E11.- Diabetes mellitus, Typ 2

umfasst alle DM Typ II, u.a. Erwachsenendiabetes, NIDDM (Non Insulin Dependent DM)

E12.- Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition)

Diese Form kommt überwiegend bei Patienten aus Entwicklungsländern vor. Ein Diabetes mellitus im Rahmen eines metabolischen Syndroms ist hierunter nicht zu verschlüsseln.

E13.- Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus

u.a. Diabetes nach medizinischen Massnahmen, z.B. Steroiddiabetes

E14.- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus
O24.0 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, Typ 1
O24.1 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, Typ 2
O24.2 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus durch Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition)
O24.3 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, nicht näher bezeichnet
O24.4 Diabetes mellitus, während der Schwangerschaft auftretend
P70.0 Syndrom des Kindes einer Mutter mit gestationsbedingtem Diabetes mellitus
P70.1 Syndrom des Kindes einer diabetischen Mutter
P70.2 Diabetes mellitus bei Neugeborenen
R73.0 Abnormer Glukosetoleranztest
Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese

Anmerkung: Die Behandlung mit Insulin bestimmt nicht den Diabetes-Typ und ist kein Nachweis einer primären Insulinabhängigkeit.

Kategorien E10 – E14

Die Kategorien E10 – E14 beschreiben mit der vierten Stelle und fünften Stelle mögliche Komplikationen (z.B.: .0 für Koma, .1 für Ketoazidose, .2 für Nierenkomplikationen, .20 für Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet, .74 für diabetisches Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet usw.).

Entgleister Diabetes mellitus

An fünfter Stelle werden angegeben:

0 für nicht als entgleist bezeichneter Diabetes mellitus

1 für als entgleist bezeichneter Diabetes mellitus

2 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

3 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet

4 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet

5 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet

Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Kombinationen der jeweiligen 4-stelligen Kodes mit den fünften Stellen medizinisch sinnvoll sind. Weder bei Diabetes mellitus Typ 1 noch bei Diabetes mellitus Typ 2 ist der Blutzuckerspiegel zum Zeitpunkt der Aufnahme als Kontrollindikator für die Diagnose «entgleister Diabetes mellitus» zu nehmen. Die Einstufung als «entgleist» oder «nicht entgleist» wird generell in Kenntnis des gesamten Behandlungsverlaufs vorgenommen (retrospektiv). Der Begriff «entgleist» bezieht sich dabei auf die Stoffwechsellage.

Kriterien für den entgleisten Diabetes mellitus (besprochen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie):

  • Rezidivierende Hypoglykämien unter 3 mmol/l mit Symptomen, mit dreimal tgl Blutzucker (BZ)-Kontrollen und Therapieanpassung oder
  • stark schwankende BZ-Werte (Diff. mind. 5 mmol/l) mit dreimal tgl BZ-Kontrollen und Therapieanpassung oder
  • deutlich überhöhtes HBA1c (> 9%) während der letzten 3 Mo und dreimal tgl BZ-Kontrollen und/oder
  • mindestens dreimal Werte > 15 mmol/l mit mehrfacher Therapieanpassung
  • bei Werten < 15 mmol/l aber aufwändigem Management mit an mehreren Tagen mehr als dreimal tgl BZ und dokumentiertem Nachspritzen

SD0402n Regeln zur Kodierung des Diabetes mellitus

Die Kodierung des Diabetes mellitus als Haupt- oder Nebendiagnose ist im Hinblick auf eine korrekte DRG-Zuordnung des Falls detailliert geregelt.

Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen

Liegt eine Form des Diabetes mellitus vor, die mit einem Kode aus E10.– bis E14.– verschlüsselt wird, und bestehen Komplikationen des Diabetes, so ist für die korrekte Verschlüsselung zunächst festzustellen, ob

  • die Behandlung der Grunderkrankung Diabetes mellitus oder
  • die Behandlung einer oder mehrerer Komplikationen

bei der Hospitalisation im Vordergrund standen.

Des Weiteren ist für die Kodierung von Bedeutung, wie viele Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen, und ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen (Regel G54).

• Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existiert nur eine Komplikation (Manifestation) des DM: HD E10 – E14, vierte Stelle «.6» ND ausserdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist
Diese Kodieranweisung stellt eine Ausnahme zu den Regeln der ICD-10-GM zur Verschlüsselung des Diabetes mellitus dar. Nach dieser Regel wird mit der vierten Stelle «.6» des Diabeteskodes sachgerecht eine Diabetes-DRG angesteuert. Mit z.B. der vierten Stelle «.2» käme dieser Fall in eine Nieren-DRG.
Beispiel 1 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die behandelt wird. HD E10.61† Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus Beispiel 2 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die aber nicht behandelt wird. HD E10.61 Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet

Soll der Schweregrad einer Hypoglykämie oder das Vorliegen einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.70! - U69.74!) zu benutzen.

• Die Grunderkrankung Diabetes mellitus wird behandelt, es existieren multiple Komplikationen (Manifestationen) des DM, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht: HD E10 – E14, vierte Stelle «.7» ND ausserdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Beispiel 3 Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle vorliegenden Komplikationen werden ebenfalls behandelt. HD E10.73† Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ND H36.0* Retinopathia diabetica ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus Beispiel 4 Eine Patientin mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Die Komplikationen werden nicht behandelt. HD E10.73 Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet
• Die Behandlung einer Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund: HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation ND gefolgt vom entsprechenden Kode für diese Manifestation ND Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Beispiel 5 Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation aufgenommen. Zusätzlich besteht eine Retinopathie mit Pflegeaufwand durch erhebliche Einschränkung des Sehvermögens. HD E10.50† Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten ND I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen L ND E10.30† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet ND H36.0* Retinopathia diabetica B 39.25.-- Gefäss-Bypass von der Aorta oder der A. iliaca zu weiteren Arterien der unteren Extremität L

Hinweis: Der Kode I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

• Die Behandlung mehrerer Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus steht im Vordergrund: Entsprechend der Definition der Hauptdiagnose wird der Zustand, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erfordert, als Hauptdiagnose kodiert. HD E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der Manifestation mit dem grössten Aufwand ND gefolgt vom entsprechenden Kode für die Manifestation mit dem grössten Aufwand ND E10 – E14, vierte Stelle entsprechend der anderen behandelten Manifestation(en) ND die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist

Nebendiagnose Diabetes mellitus

Wenn die stationäre Aufnahme aus einem anderen Grund als dem Diabetes mellitus erfolgt ist, so ist für die korrekte Verschlüsselung von Bedeutung:

  • ob der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt,
  • ob Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen und
  • ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Wenn der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt, so ist dieser zu kodieren. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10 – E14 die vierte Stelle entsprechend der Komplikation(en)/Manifestation(en) zu verschlüsseln. Ausserdem sind die Manifestationen anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch:

  • «.6» nicht als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann
  • bei multiplen Komplikationen stets «.7» an vierter Stelle zu kodieren.

Beispiel 6

Eine Patientin wird wegen eines Sturzes mit geschlossener Humeruskopffraktur rechts ohne Weichteilschaden stationär aufgenommen. Zudem besteht ein Diabetes mellitus Typ 2 mit diabetischer Nephropathie. Der Diabetes wird diätetisch und medikamentös behandelt sowie die Nierenwerte regelmässig kontrolliert.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus: Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND E11.20† Diabetes mellitus, Typ 2 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
Beispiel 7

Eine Patientin wird wegen eines Sturzes mit geschlossener Humeruskopffraktur rechts ohne Weichteilschaden stationär aufgenommen. Zudem besteht ein Diabetes mellitus Typ 2 mit diabetischer Nephropathie. Nur der Diabetes wird diätetisch und medikamentös behandelt.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus: Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND E11.20† Diabetes mellitus, Typ 2 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

Beachte: Wie in D03 geregelt: Kreuz †-Kodes dürfen alleine verschlüsselt werden.

SD0403n Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus

Generell sind bezüglich der Kodierung von Komplikationen des Diabetes mellitus die vorhergehenden Absätze zu beachten.

Nierenkomplikationen (E10† – E14†, vierte Stelle «.2»)

Nierenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit Nierenkomplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.2» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Beispiel 1

Ein Patient mit Typ-1 Diabetes kommt zur Behandlung einer diabetischen Nephropathie.

HD E10.20† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
Beispiel 2

Ein Patient mit Typ-1 Diabetes kommt zur Behandlung einer terminalen Niereninsuffizienz aufgrund einer diabetischen Nephropathie.

HD E10.20† Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
ND N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5

Hinweis: Der Kode N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5 dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Diabetische Augenerkrankungen (E10† – E14†, vierte Stelle «.3»)

Augenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.3» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetische Retinopathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H36.0* Retinopathia diabetica
L
Diabetische Retinopathie mit Retina-(Makula-) Ödem ist wie folgt zu kodieren:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H36.0* Retinopathia diabetica
L
H35.8 Sonstige näher bezeichnete Affektionen der Netzhaut
L

Wenn die diabetische Augenerkrankung eine Erblindung oder geringes Sehvermögen zur Folge hat, wird zusätzlich ein Kode der Kategorie:

H54.– Blindheit und Sehbeeinträchtigung
L

zugewiesen.

Katarakt: Eine diabetische Katarakt wird nur dann kodiert, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen der Katarakt und dem Diabetes mellitus besteht:

E10† – E14† mit vierter Stelle «.3» Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
H28.0* Diabetische Katarakt
L

Wenn kein kausaler Zusammenhang besteht, sind Katarakte bei Diabetikern wie folgt zu kodieren:

der zutreffende Kode aus H25.– Cataracta senilis

oder H26.– Sonstige Kataraktformen

sowie die entsprechenden Kodes aus E10 – E14 Diabetes mellitus.

Neuropathie und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.4»)

Neurologische Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.4» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetische Mononeuropathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G59.0* Diabetische Mononeuropathie
Diabetische Amyotrophie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G73.0* Myastheniesyndrome bei endokrinen Krankheiten
Diabetische Polyneuropathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.4» Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
G63.2* Diabetische Polyneuropathie

Periphere vaskuläre Erkrankung und Diabetes mellitus (E10† – E14†, vierte Stelle «.5»)

Periphere vaskuläre Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen E10† – E14†, vierte Stelle «.5» zu verschlüsseln. Ausserdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Diabetes mellitus mit peripherer Angiopathie:
E10† – E14† mit vierter Stelle «.5» Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen
I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

Diabetisches Fusssyndrom (E10 – E14, vierte Stelle «.7»)

Die Diagnose «Diabetischer Fuss» wird kodiert mit:

E10 – E14 mit an vierter und fünfter Stelle:

.74 Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, nicht als entgleist bezeichnet

oder

.75 Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet

Die Kodes für beide Manifestationen/Komplikationen des Fusssyndroms

G63.2* Diabetische Polyneuropathie
I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

sind danach anzugeben. Alle weiteren vorliegenden Manifestationen/Komplikationen sind als Nebendiagnose zu kodieren, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Beispiel 3

Ein Patient mit entgleistem Diabetes mellitus Typ 1 wird zur Behandlung eines diabetischen Fusssyndroms mit gemischtem Ulkus der rechten Zehe (bei Angiopathie und Neuropathie) und Erysipel am rechten Unterschenkel aufgenommen.

HD E10.75† Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fusssyndrom, als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration
L
ND A46 Erysipel [Wundrose]

Hinweis: Der Kode I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Auswahl von Diagnosen, die zum klinischen Bild des diabetischen Fusssyndroms gehören können:

1. Infektion und/oder Ulkus

Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an Extremitäten L02.4

Phlegmone an Zehen L03.02

Phlegmone an der unteren Extremität L03.11

Hinweis: Die folgenden Viersteller zu L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone verschlüsseln an fünfter Stelle die Lokalisation der Druckstellen (siehe ICD-10-GM):

Dekubitus, Stadium 1 L89.0–

Dekubitus, Stadium 2 L89.1–

Dekubitus, Stadium 3 L89.2–

Dekubitus, Stadium 4 L89.3–

Dekubitus, Stadium nicht näher bezeichnet L89.9–

Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert L97

Malum perforans pedis L98.4

Osteomyelitis M86.–

2. Periphere vaskuläre Erkrankung

Atherosklerose der Extremitätenarterien, ohne Beschwerden I70.20

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit

belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke 200 m und mehr I70.21

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit

belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m I70.22

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen I70.23

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration I70.24

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän I70.25

3. Periphere Neuropathie

Diabetische Polyneuropathie G63.2*

Autonome Neuropathie bei endokrinen und Stoffwechselkrankheiten G99.0*

4. Deformitäten

Hallux valgus (erworben) M20.1

Hallux rigidus M20.2

Sonstige Deformität der Grosszehe (erworben) M20.3

Sonstige Hammerzehe(n) (erworben) M20.4

Sonstige Deformitäten der Zehen (erworben) M20.5

Flexionsdeformität, Knöchel und Fuss M21.27

Hängefuss (erworben), Knöchel und Fuss M21.37

Plattfuss [Pes planus] (erworben) M21.4

Erworbener Klauenfuss und Klumpfuss, Knöchel und Fuss M21.57

Sonstige erworbene Deformitäten des Knöchels und des Fusses M21.67

Sonstige näher bezeichnete erworbene Deformitäten der Extremitäten,

des Knöchels und des Fusses M21.87

5. Frühere Amputation(en)

Verlust des Fusses und des Knöchels, einseitig, Zehe(n), auch beidseitig Z89.4

Verlust der unteren Extremität unterhalb oder bis zum Knie, einseitig Z89.5

Verlust der unteren Extremität oberhalb des Knies, einseitig Z89.6

(Teilweiser) Verlust der unteren Extremität, beidseitig Z89.7

Exkl.: Isolierter Verlust der Zehen, beidseitig (Z89.4)

SD0404a Metabolisches Syndrom

Bei Vorliegen eines «metabolischen Syndroms» sind die vorliegenden Komponenten des Syndroms (Adipositas, Hypertonie, Hyperlipidämie und Diabetes mellitus) einzeln zu kodieren, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllen (Regel G54).

SD0405n Störungen der inneren Sekretion des Pankreas

Die Kodes

E16.0 Arzneimittelinduzierte Hypoglykämie ohne Koma
E16.1 Sonstige Hypoglykämie
E16.2 Hypoglykämie, nicht näher bezeichnet
E16.8 Sonstige näher bezeichnete Störungen der inneren Sekretion des Pankreas
E16.9 Störungen der inneren Sekretion des Pankreas, nicht näher bezeichnet

sind bei Diabetikerinnen und Diabetikern nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

Der Schweregrad einer Hypoglykämie soll mit einer zusätzlichen Schlüsselnummer (U69.70!, U69.71!, U69.72!), erfasst werden.

SD0406a Zystische Fibrose

Bei einem Patienten/einer Patientin mit zystischer Fibrose ist unabhängig davon, aufgrund welcher Manifestation dieser Erkrankung sie/er aufgenommen wird, eine Schlüsselnummer aus E84.- Zystische Fibrose als Hauptdiagnose zuzuordnen. Die spezifische(n) Manifestation(en) ist/sind immer als Nebendiagnose(n) zu verschlüsseln.

Es ist zu beachten, dass in Fällen mit kombinierten Manifestationen der passende Kode aus E84.8– Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen zu verwenden ist:

E84.80 Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation
E84.87 Zystische Fibrose mit sonstigen multiplen Manifestationen
E84.88 Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen
Beispiel 1

Eine Patientin mit Mukoviszidose und Haemophilus influenzae Infektion wird zur Behandlung einer Bronchitis aufgenommen.

HD E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen
ND J20.1 Akute Bronchitis durch Haemophilus influenzae

E84.80 Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation wird nicht angegeben, wenn zum Beispiel die Behandlung der Darm-Manifestation im Vordergrund steht und die stationäre Aufnahme speziell zur Operation einer mit der Darm-Manifestation in Zusammenhang stehenden Komplikation erfolgt ist. In diesen Fällen ist:

E84.1 Zystische Fibrose mit Darmmanifestationen

als Hauptdiagnose zuzuweisen und als Nebendiagnose zusätzlich

E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen

Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu den Regeln der ICD-10-GM zur Verschlüsselung der zystischen Fibrose mit kombinierten Manifestationen dar.

Bei Spitalaufenthalten, die nicht die zystische Fibrose betreffen, wird die Erkrankung (z.B. Fraktur) als Hauptdiagnose und ein Kode aus E84.– Zystische Fibrose als Nebendiagnose verschlüsselt, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

SD0407n Mangelernährung bei Erwachsenen

Kodierung:
  • Die Diagnose muss vom behandelnden Arzt gestellt werden.
  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung kann kodiert werden, wenn eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage

oder

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie

  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E44.- Energie- und Eiweissmangelernährung mässigen und leichten Grades kann kodiert werden, wenn mindestens eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie
  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage
  • 96.6 Enterale Infusion konzentrierter Nährstoffe
  • 99.15 Parenterale Infusion konzentrierter Nährlösungen

Anmerkung: E43 und E44.- dürfen nur bei entsprechend erfüllten Kriterien kodiert werden. Bei nicht erfüllten Kriterien (Definition Mangelernährung und/oder Prozedur) wird E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung kodiert.

Sofern eine Energie- und Eiweissmangelernährung (E43, E44.0, E44.1, E46) und eine Kachexie (R64) dokumentiert sind, wird nur der E4– Mangelernährungskode abgebildet (keine Doppelkodierung).

Ausnahme:

Wenn in einem Komplexbehandlungskode eine Therapieform bereits enthalten ist, wird diese nicht separat (zusätzlich) kodiert.

Dennoch kann zur Präzisierung der entsprechende ICD-10-GM Kode erfasst werden.

Beispiel:

Der Kode 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie wird nicht zusätzlich erfasst, wenn die Ernährungsberatung bereits in den Mindestmerkmalen der Komplexbehandlungskodes aufgeführt ist. Ausser ein spezifisches «Kodiere ebenso» verweist darauf.

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Erwachsenen

  • E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung

Eine erhebliche Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore (Nutritional Risk Screening*) von mindestens 5

und

• BMI < 18.5 kg/m2 bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 1 Monat und reduzierter Allgemeinzustand

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt praktisch keine Nahrung zugeführt** (0–25% des Bedarfs) (entspricht der Verschlech-terung des Ernährungszustandes Grad 3).

  • E44.0 Mässige Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine mässige Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore von mindestens 4

und

• BMI 18.5 – 20,5 kg/m2 bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 2 Monaten und reduzierter Allgemeinzustand

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt weniger als die Hälfte des Bedarfs zugeführt ** (zwischen 25–50% des Bedarfs) (entspricht der Verschlechterung des Ernährungszustandes Grad 2).

  • E44.1 Leichte Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine leichte Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• NRS-Gesamtscore von mindestens 3

und

• ungewolltem Gewichtsverlust > 5% in 3 Monaten

oder

• in der vergangenen Woche ungewollt weniger als 50–75% des Bedarfs zugeführt** (entspricht der Verschlechterung des

Ernährungszustandes Grad 1).

Tabelle zur Erläuterung der Zuordnung der ICD-Mangelernährungsdiagnose:
Grad der Verschlechterung des Ernährungszustandes123
NRS-Gesamtscore*≥ 5E44.1E44.0E43
4E44.1E44.0E44.0
3E44.1E44.1E44.1
* Modifiziert nach Kondrup Guidelines for Nutrition Risk Screening 2002. Clin Nutr (2003); 22(3): 321 – 336** Nahrungszufuhr entspricht jeglicher Ernährungsform (parenteral, enteral, per os).

SD0408n Mangelernährung bei Kindern

Kodierung:
  • Die Diagnose muss vom behandelnden Arzt gestellt werden.
  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung kann kodiert werden, wenn eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:

  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage

oder

  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie

  • Eine Mangelernährung gemäss ICD-10-GM E44.- Energie- und Eiweissmangelernährung mässigen und leichten Grades kann kodiert werden, wenn mindestens eine der untenstehenden Prozeduren durchgeführt wurde:
  • 89.0A.32 Ernährungsberatung/therapie
  • 89.0A.4- Multimodale Ernährungsberatung/therapie, nach Anzahl Behandlungstage
  • 96.6 Enterale Infusion konzentrierter Nährstoffe (mindestens 5 Behandlungstage)
  • 99.15 Parenterale Infusion konzentrierter Nährlösungen (mindestens 5 Behandlungstage)

Anmerkung: E43 und E44.- dürfen nur bei entsprechend erfüllten Kriterien kodiert werden. Bei nicht erfüllten Kriterien (Definition Mangelernährung und/oder Prozedur) wird E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung kodiert.

Sofern eine Energie- und Eiweissmangelernährung (E43, E44.0, E44.1, E46) und eine Kachexie (R64) dokumentiert sind, wird nur der E4- Mangelernährungskode abgebildet (keine Doppelkodierung).

Definition der Stadien der Mangelernährung bei Kindern

Die Definitionen sind für Kinder und Jugendliche im Alter von 1 – 16 Jahre gültig. Im Säuglingsalter (0 – 12 Monate) ist der PYMS

(Paediatric Yorkhill Malnutrition Score*) nicht anwendbar und es reicht für die Diagnosestellung, wenn eine der drei Bedingungen erfüllt ist.

  • E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweissmangelernährung

Eine erhebliche Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 4

und 2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge ≥ – 3 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 0.5 WHO Perzentilenkurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) < 70% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI ≥ – 3 SD z-Score unter dem entsprechenden Wert für Alter und Geschlecht bzw. < P 0.5 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 10% bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (0–25% des Bedarfs)

  • E44.0 Mässige Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine mässige Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 3

und 2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge – 2 bis – 2,9 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 3 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) 70–79% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI – 2 bis – 2.9 SD z-Score unter dem entsprechenden Wert für Alter und Geschlecht (BMI Perzentilen) bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 7,5% bei reduziertem Allgemeinzustand oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (26–50% des Bedarfs)

  • E44.1 Leichte Energie-und Eiweissmangelernährung

Eine leichte Mangelernährung liegt vor, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind:

• 1. Bedingung: PYMS-Gesamtscore (Paediatric Yorkhill Malnutrition Score) von mindestens 2 und

2. Bedingung: zusätzlich eines der folgenden 3 Kriterien:

a) Bis 120 cm: Gewicht für Länge – 1 bis – 1,9 SD (standard deviation) z-Score bzw. < P 16 WHO Perzentilen Kurven bei reduziertem Allgemeinzustand

b) Ab 120 – 175 cm Knaben und 120 – 163 cm Mädchen: Längen-Sollgewicht (Wellcome Klassifikation) 80–89% bei reduziertem Allgemeinzustand

c) Ab 175 cm Knaben bzw. 163 cm Mädchen: BMI – 1 bis – 1.9 SD z-Score des entsprechenden Wertes für Alter und Geschlecht bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

ungewollter Gewichtsverlust ≥ 5% bei reduziertem Allgemeinzustand

oder

in der vergangenen Woche ungewollt reduzierte Nahrungsaufnahme (51–75% des Bedarfs)

SD0500 Psychische und Verhaltensstörungen

SD0501o Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, Nikotin)

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10 – F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

Verwendung der Zusatzkodes U69.3-! Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese verursachten psychischen und Verhaltensstörungen

Grundsätzlich sind die Hinweise bei den entsprechenden Schlüsselnummern F10 – F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen in der ICD-10-GM zu beachten.

Ergänzend dazu wird der nichtintravenöse Konsum von Kokain mit dem Kode U69.36! Nichtintravenöser Konsum sonstiger Stimulanzien, ausser Koffein zusätzlich zum zutreffenden Kode aus F14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain abgebildet.

Akute nicht akzidentelle Intoxikation (Rausch)

Im Fall einer akuten Intoxikation (eines akuten Rausches) wird der zutreffende Kode aus F10 – F19, vierte Stelle «.0» zugewiesen, gegebenenfalls zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10 – F19. Sofern die akute Intoxikation der Aufnahmegrund ist, ist sie als Hauptdiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Bekannter Alkoholiker, der in fortgeschrittenem alkoholisiertem Zustand – im Sinne eines Rausches – hospitalisiert wird.

HD F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, akute Intoxikation
ND F10.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Abhängigkeits-Syndrom
Beispiel 2

Nach einer Geburtstagsfeier wird ein Jugendlicher wegen einem stark alkoholisierten Zustand hospitalisiert.

HD F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, akute Intoxikation

Akute akzidentelle Intoxikation

Siehe Kapitel SD1900.

Lithiumintoxikation

Lithium wird in Kombination mit Antidepressiva bei schweren Depressionen, die auf die üblichen Behandlungen nicht ansprechen, verwendet. Lithium wird aber auch bei der Behandlung akuter Phasen und der Langzeitprophylaxe manisch-depressiver Erkrankungen verwendet. Lithium gehört zur Kategorie der Stimmungsstabilisatoren. Bei einer Lithiumintoxikation in diesem Zusammenhang ist der Kode T43.8 Vergiftung durch psychotrope Substanzen, anderenorts nicht klassifiziert, sonstige psychotrope Substanzen, anderenorts nicht klassifiziert zu erfassen und nicht der Kode T43.2 Vergiftung durch psychotrope Substanzen, anderenorts nicht klassifiziert, sonstige und nicht näher bezeichnete Antidepressiva.

Schädlicher Gebrauch

An vierter Stelle ist eine «.1» zuzuweisen, wenn ein Zusammenhang zwischen einer bestimmten Krankheit/Krankheiten und Alkohol-/Drogenabusus besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Diagnosen durch Aussagen wie «alkoholinduziert» oder «drogenbezogen» näher bezeichnet sind.

Beispiel 3

Bei einem Patienten wird eine alkoholbezogene Ösophagitis diagnostiziert.

HD K20.8 Sonstige näher bezeichnete Ösophagitis
ND F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, schädlicher Gebrauch

Beachte:

  • Alkoholabusus ist nicht gleichbedeutend mit Alkoholabhängigkeit. Bei Vorliegen eines Alkoholabusus ist der Kode F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Schädlicher Gebrauch zu kodieren. Bei Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit oder eines chronischen Alkoholabusus ist der Kode F10.2 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom zu erfassen.
  • Für die Kodierung des Kodes F10.3 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Entzugssyndrom gelten folgende Bedingungen: Vorhandensein des klinischen Bildes von Entzugserscheinungen und die eindeutige Dokumentation des Entzugsbildes. Die Kodierregeln zu Haupt- und Nebendiagnose (G52 und G54) sind zu beachten.

Hinweise:

  • Kodes aus den Rubriken F10.- bis F19.-, die mit der vierten Stelle «.1» den «schädlichen Gebrauch» einer psychotropen Substanz anzeigen (F10.1 - F19.1), werden nicht in Kombination mit den Kodes der Rubriken F10.2 - 4 bis F19.2 - 4 zusammen kodiert. Die Kodes der Rubriken F10.- bis F19.- mit den Endziffern -0,-5,-6,-7,-8 und -9 können gleichzeitig mit dem «schädlichen Gebrauch» auftreten und wären unter Berücksichtigung der Kodierregeln G52 und G54 zusammen kodierbar.

  • Kodes aus verschiedenen F-Kategorien können bei gemeinsamem Vorliegen, unter der üblichen Anwendung aller Kodierregeln und unter Beachtung der unter den Kodes befindlichen Hinweise, dennoch zusammen kodiert werden. Das bedeutet, es könnten z.B. bei gleichzeitigem Vorliegen F10.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Schädlicher Gebrauch zusammen mit F14.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain, Abhängigkeitssyndrom erfasst werden.

Gemeinsame Kodierung Abhängigkeits- und Entzugssyndrom

Wird im Rahmen eines stationären Aufenthalts ausschliesslich ein (z.B. Alkohol-)Entzugssyndrom (mit oder ohne Delir) therapiert, wird dies nur mit den Kodes der Rubriken F10.3 - F19.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom oder F10.4 - F19.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch Entzugssyndrom mit Delir kodiert.

Bei alleiniger Therapie/Behandlung eines Entzuges ist die (ärztlich dokumentierte) Abhängigkeit nicht zusätzlich zu kodieren, ausser Aufwände bezüglich dieser Diagnose sind gemäss Kodierregel G54 nachweisbar.

In Fällen, bei denen (z.B. in einer Suchtfachklinik etc.) einer anfänglichen Entzugssyndrombehandlung (Entgiftung) während desselben stationären Aufenthaltes z.B. eine Motivations- und Folgebehandlung angeschlossen wird oder ein anderer Aufwand gemäss Kodierregel G54 nachweisbar ist, spricht nichts gegen eine gleichzeitige Kodierung beider Kodes (F10.3 - F19.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom oder F10.4 – F19.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Entzugssyndrom mit Delir und F10.2 - F19.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch..., Abhängigkeitssyndrom) unter Berücksichtigung aller Kodierregeln.

Als Hauptdiagnose ist derjenige Diagnosekode anzugeben, der den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln im entsprechenden Aufenthalt erforderte.

Ein körperliches Entzugssyndrom (biologisches Korrelat) kann grundsätzlich auch ohne das Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms (psychologisches Konstrukt) auftreten. Diese Konstellation tritt in der klinischen Praxis aber eher selten auf.

Z.B. Entzugssymptomatik bei Neugeborenen, die keine aktive Abhängigkeit aufweisen, sondern der entsprechenden psychoaktiven Substanz intrauterin durch den Konsum der Mutter ausgesetzt waren.

D.h. eine Abhängigkeit ist in den meisten klinischen Fällen inhärent in einem Entzugssyndrom.

Voraussetzung für das Auftreten eines körperlichen Entzugssyndroms ist die vorangegangene Toleranzentwicklung.

Das Entzugssyndrom ist somit nur ein (1) Indikator für eine Abhängigkeit.

Je nach quantitativ konsumierter Menge und der individuellen intrinsischen Biologie der betroffenen Patientinnen/Patienten kann sich die Zeit eines Entzugssyndroms von unterschiedlicher Dauer zeigen.

Entzugszustände verlaufen häufig fluktuierend und die Patientinnen/Patienten müssen auch über das akute Entzugsgeschehen hinaus überwacht werden.

Kodierung bei Vorliegen einer multiplen Substanzaufnahme (F19.- «Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen»)

Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten eine multiple Substanzaufnahme vor, bei der die verschiedenen Substanzen untrennbar vermischt sind und es aus diesem Grund nicht möglich ist zu bestimmen, welche der Substanzen und die daraus resultierenden Störungen die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose» erfüllen, ist die Kodierung folgendermassen vorzunehmen. Auch der entsprechende U69.3- Kode ist zu verwenden.

HD F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer

psychotroper Substanzen

ND U69.3-! Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese

verursachten psychischen und Verhaltensstörungen

ND F10.—F18.- entsprechend der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnose»
ND andere Erkrankungen/Zustände/Manifestationen/Symptome, die die Bedingungen der Kodierregel G54

«Die Nebendiagnose» erfüllen

Alle aufgenommenen Substanzen sind zusätzlich mit den entsprechenden Kodes F10.- bis F18.- in der entsprechenden Ausprägung, als Nebendiagnosen zu kodieren.

Bei klar trennbarer Symptomatik wird F19.- nicht kodiert. In diesen Fällen werden die zutreffenden Schlüsselnummern der Kategorien F10.- bis F18.- erfasst. Gemäss Regel G52 des Kodierungshandbuchs wird die Wahl der Hauptdiagnose getroffen.

SD0600 Krankheiten des Nervensystems

Beachte:

Die Kodierregeln SD0601 und SD0602 gelten für Zustände, die unter den Kategorien I60.- bis I64.-, G45.- sowie S06.- aufgeführt sind und der daraus resultierenden, möglichen neurologischen Defizite.

SD0601o Akuter «Schlaganfall etc.», Subarachnoidalblutung und sonstige intrakranielle Blutungen traumatischer und nichttraumatischer Genese

Hinweis: Als «Schlaganfall, Stroke, Apoplex, Insult, Cerebrovascular accident (CVA), Cerebrovascular Insult (CVI) etc.» wird/werden ein oder mehrere akut einsetzend(e) neurologisch(e) Defizit(e) aufgrund zerebraler Durchblutungsstörung (ischämisch) oder/und

intrazerebraler Blutung (hämorrhagisch) bezeichnet. Die Symptomatik variiert je nach betroffenem Hirnareal und zeigt unterschiedliche und unmittelbare Folgen.

Solange eine Patientin/ein Patient eine fortgesetzte stationäre Spitalbehandlung eines akuten «Schlaganfalls etc.», einer traumatischen oder nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen traumatischen oder nichttraumatischen intrakraniellen Blutung und der unmittelbaren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60.- bis I64.- Subarachnoidal-, intrazerebrale, nichttraumatische intrakranielle Blutung, Hirninfarkt, Schlaganfall, G45.- Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome sowie S06.- Intrakranielle Verletzung, mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect etc.) zuzuweisen.

Es werden im akuten Setting immer alle unmittelbaren Folgen (Defizite), die eindeutig auf das akute Geschehen zurückzuführen sind, erfasst. Mit der Diagnostik / Therapie / Pflege der ursächlichen Erkrankung/des ursächlichen Traumas gelten im akuten Geschehen die resultierenden (neurologischen) Defizite als ebenfalls behandelt.

Bei erneutem Akut-Spitalaufenthalt innerhalb von 18 Tagen, z.B. Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt, wird bei Erkrankungen/Störungen nach medizinischen Massnahmen, die sich auf Behandlungen beziehen, die im Voraufenthalt erbracht wurden, gemäss den Kodierungsrichtlinien D16 und SD0602 vorgegangen (siehe Beispiel 3).

Steht im erneuten Akut-Spitalaufenthalt (Rückverlegung aus der Rehabilitation oder Wiedereintritt) die Behandlung einer(s) unmittelbaren Folge/neurologischen Defizites des akuten «Schlaganfalls etc.» im Vordergrund oder erfolgt der Wiedereintritt aufgrund eines neu aufgetretenen medizinischen Problems (siehe Beispiel 2) oder erfolgt der Wiedereintritt ausserhalb von 18 Tagen aufgrund einer Erkrankung/Störung nach medizinischer Massnahme (siehe Beispiel 4), die im Voraufenthalt erbracht wurde, wird gemäss Kodierregeln G52, G54 und/oder SD0602 vorgegangen.

Für geplante Folgebehandlungen im Kontext der Behandlung eines akuten «Schlaganfalls etc.», einer traumatischen oder nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen traumatischen oder nichttraumatischen intrakraniellen Blutung wird auf die Kodierregel D07 «Geplante Folgeeingriffe» verwiesen.

Beispiel 1

Ein Patient erleidet einen Hirninfarkt mit schlaffer Hemiplegie rechts und Aphasie und wird zur stationären Behandlung aufgenommen. Radiologisch zeigt sich ein Verschluss der Arteria cerebri media links.

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
L 2
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
Beispiel 2

Wiedereintritt nach 5 Tagen Rehabilitationsaufenthalt aufgrund neu aufgetretener instabiler Angina pectoris und Verdacht auf Herzinfarkt. Die bereits im vorherigen Fall (Beispiel 1) behandelten Folgen des Hirninfarktes erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand. Eine koronare Eingefässerkrankung wird diagnostiziert und entsprechend versorgt.

Hauptaufwand des Wiedereintrittes ist gemäss ärztlicher Dokumentation die Behandlung der instabilen Angina pectoris.

HD I20.0 Instabile Angina pectoris
ND I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäss-Erkrankung
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes

Beispiel 3

Wiedereintritt nach 4 Tagen Rehabilitationsaufenthalt aufgrund Infektion an der Einstichstelle des zentralvenösen Katheters gelegt im vorherigen Fall/Aufenthalt (Beispiel 1).

Die bereits im vorherigen Fall behandelten Folgen des Hirninfarktes erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand.

Hauptaufwand des Wiedereintrittes ist gemäss ärztlicher Dokumentation die Behandlung der medizinischen Komplikation auf die Hauptdiagnose des Voraufenthaltes (Beispiel 1) bezogen.

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
L 2
ND T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den
Gefässen ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie L 1 ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND I69.3 Folgen eines Hirninfarktes In einer möglichen/nötigen Fallzusammenführung (z.B. Beispiele 1+3 bei Rückverlegung gemäss Abrechnungsregeln SwissDRG AG) nach Anwendung der Kodierregel D16 wird ein Kode aus Kategorie I69.- gelöscht.
Beispiel 4

(Wieder-) Eintritt nach 23 Tagen Rehabilitationsaufenthalt (Status nach akuter Subarachnoidalblutung rechts, ausgehend von A. basilaris, Hemiplegie schlaff links, fortwährend bestehende Urininkontinenz, Aphasie und Dysphagie) aufgrund persistierender Infektion an der Einstichstelle des zentralvenösen Katheters (gelegt im Kontext der Behandlung der akuten Subarachnoidalblutung). Die Entzündungsparameter steigen im Rehabilitationsaufenthalt, der Patient hat Fieber, trübt zunehmend ein und ist tachypnoeisch.

Die bereits im 1. (akuten) Fall behandelten Defizite/Folgen der Subarachnoidalblutung erzeugen weiteren dokumentierten Aufwand.

Eine «Kathetersepsis» (Staphylokokkus aureus, akute Niereninsuffizienz, zunehmende Thrombozytopenie, hypoxische respiratorische Insuffizienz) wird diagnostiziert und über 3 Wochen behandelt.

Alle Folgen der Subarachnoidalblutung werden (auch bei zusätzlicher Verschlechterung aufgrund der Sepsis) weiter behandelt.

HD A41.0 Sepsis durch Staphylococcus aureus
ND alle ND bezogen auf Sepsis gemäss Kodierregeln G54 und SD0102
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie L 2
ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND R13.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie
ND R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
ND I69.0 Folgen einer Subarachnoidalblutung

SD0602n Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung

Wenn eine Patientin/ein Patient die Anamnese eines «Schlaganfalles etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung aufweist und aktuell noch/weiterhin neurologische Ausfälle (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect etc.) bestehen, werden diese Erkrankungen/Zustände/Manifestationen entsprechend der Kodierregel G54 «Die Nebendiagnosen» gefolgt von einem Kode aus Kategorie I69.– Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit erfasst.

Erfüllt kein(e) andere(r) Erkrankung/Zustand/Manifestation die Bedingungen für die Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose», ist der behandelte (neurologische) Folgezustand (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Inkontinenz etc.), dessen Behandlung die Bedingungen der Kodierrregel G52 erfüllt, als Hauptdiagnose zu erfassen.

Beispiel 1

Eine Patientin wurde mit einer Pneumokokken-Pneumonie aufgenommen. Die Patientin hatte vor drei Jahren einen akuten Schlaganfall und erhält seitdem Thrombozytenaggregationshemmer zur Rezidivprophylaxe. Es besteht eine residuale linke spastische Hemiparese. Diese verursachte erhöhten Pflegeaufwand.

HD J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae
L
ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von
48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
ND G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
L 2
ND I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
Beispiel 2

Ein Patient wird aufgrund eines Dekubitus sakral II. Grades und Zeichen pflegerischer Vernachlässigung (z.B. Mundsoor, Mangelernährung etc.) hospitalisiert. Ätiologisch wird sein Zustand in Zusammenhang mit Bettlägerigkeit und einer häuslichen desolaten Pflegesituation bei einer ausgeprägten spastischen Hemiparese rechts (Status nach schwerer nichttraumatischer intrakranieller Blutung 2 Jahre zuvor) gebracht.

Er zeigt in den klinischen Untersuchungen u.a. starke (Gelenk-)Kontrakturen an der rechten Hand und dem rechten Fuss.

Hauptaufwand des Aufenthaltes ist die akut notwendige Rekonditionierung, insbesondere Lagerungs- und Mobilisationstherapie bezogen auf Verbesserung der spastischen Hemiparese.

Alle anderen vorliegenden Störungen/Erkrankungen/Zustände erfordern einen Aufwand gemäss Kodierregel G54.

HD G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
L 1
ND I69.2 Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung
ND L89.14 Dekubitus, Stadium 2, Kreuzbein
ND B37.0 Candida-Stomatitis
ND E46 Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweissmangelernährung
ND M24.5- Gelenkkontraktur (5. Stelle gemäss Lokalisation)
L 1

Funktionsstörungen

Die Kodierung einer Urin- und/oder Stuhlinkontinenz im Rahmen eines akuten «Schlaganfalles etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung oder bei Behandlung der Folgen (Status nach) erfolgt gemäss Kodierregeln G52 « Die Hauptdiagnose» und/oder G54 «Die Nebendiagnosen» und/oder SD0602 «Folgen eines/Status nach: «Schlaganfall etc.», einer nichttraumatischen Subarachnoidalblutung oder sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung».

SD0603o Paraplegie und Tetraplegie, nicht traumatisch

Zur Kodierung einer traumatischen Paraplegie/Tetraplegie wird auf SD1905 «Verletzung des Rückenmarks» verwiesen.

Initiale (akute) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie

Die «akute» Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie umfasst Erstaufnahmen wegen eines nicht traumatisch bedingten Funktionsausfalls wie z.B. bei Myelitis transversa, Rückenmarkinfarkt oder bei Guillain-Barré-Syndrom. Es kann sich auch um eine konservativ oder operativ behandelte Erkrankung handeln, die sich in Remission befand sich jedoch verschlechtert hat und jetzt die gleiche Behandlungsintensität erfordert wie bei Patienten, die das erste Mal aufgenommen wurden.

Bei der Behandlung von akuten, nicht traumatischen Paraplegien/-paresen resp. Tetraplegien/-paresen sind folgende Codes zuzuweisen:

Die Krankheit als Hauptdiagnose, z.B. diffuse Myelitis

G04.9 Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis, nicht näher bezeichnet

und einen Kode aus

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «0» oder «1».

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks

anzugeben.

Späte (chronische) Phase einer nicht traumatischen Paraplegie/Tetraplegie

Von der chronischen Phase einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer Myelitis), die die Lähmungen verursachte, abgeschlossen ist. Kommt ein Patient in dieser chronischen Phase zur Behandlung der Paraplegie/Tetraplegie, ist ein Kode der Kategorie:

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

als Hauptdiagnose anzugeben.

Wird ein Patient dagegen zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegsinfektion, Fraktur des Femurs usw. aufgenommen, ist die zu behandelnde Erkrankung gefolgt von einem Kode der Kategorie:

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

anzugeben, sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus:

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks anzugeben.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit Atemnot und Lähmungserscheinungen der unteren Extremitäten aufgenommen. In den Untersuchungen ergab sich ein Guillain-Barré-Syndrom mit akuter schlaffer Paraparese. Das Rückenmark ist nicht geschädigt.

HD G61.0 Guillain-Barré-Syndrom
ND G82.01 Schlaffe Paraplegie, akute inkomplette Querschnittslähmung nichttraumatischer Genese
L

SD0604m Bewusstseinsstörungen

Bewusstlosigkeit

Sofern die Bewusstlosigkeit eines Patienten nicht mit einer Verletzung im Zusammenhang steht, sind folgende Kodes zu verwenden:

R40.0 Somnolenz
R40.1 Sopor
R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet

Tritt ein Verlust des Bewusstseins im Zusammenhang mit einer Verletzung auf, ist die Art der Verletzung vor einem Kode aus S06.7–! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma für die Dauer der Bewusstlosigkeit anzugeben.

Beispiel 1

Patient wird mit einer Fraktur des Siebbeins (Röntgenaufnahme) aufgenommen. Im CT zeigt sich ein grosses subdurales Hämatom. Der Patient war 3 Stunden bewusstlos.

HD S06.5 Traumatische subdurale Blutung
ND X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
ND S02.1 Schädelbasisfraktur
ND S06.71! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma: 30 Minuten bis 24 Stunden

Hinweis: Schädel-Hirn-Trauma (SHT)

Wenn ein Schädel-Hirn-Trauma (alphabetischer Index S06.9 Intrakranielle Verletzung, nicht näher bezeichnet) ohne nachgewiesene intra-kranielle Verletzung vorliegt, wird nicht der Kode S06.9 abgebildet, sondern S06.0 Gehirnerschütterung kodiert.

Beachte: Bei einem Schädel-Hirn-Trauma mit anschliessendem künstlichem Koma, Dauer > 24 Stunden, werden folgende Kodes abgebildet:

S06.72! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, mehr als 24 Stunden, mit Rückkehr zum vorher bestehenden Bewusstseinsgrad oder S06.73! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, mehr als 24 Stunden, ohne Rückkehr zum vorher bestehenden Bewusstseinsgrad

Schwere Bewusstseinsstörung Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS), frühere Bezeichnung Vegetative State (VS) und Minimally Conscious State (MCS)

Das «Unresponsive Wakefulness Syndrom (UWS)» ist definiert als ein Zustand der Unmöglichkeit mit der Umwelt zu interagieren, d.h. ohne kohärente Antworten und ohne bewusstes Reagieren auf optische, akustische, taktile und schmerzhafte Reize und ohne Bewusstsein über sich selbst oder über die Umwelt.

Der Minimally Conscious State (MCS) ist definiert als Zustand mit schwer veränderter Bewusstseinslage, bei dem minimale, aber deutliche Verhaltensmerkmale reproduzierbar nachweisbar sind, die ein Bewusstsein für sich selbst oder die Umgebung erkennen lassen.

Die exakte Klassifikation und Zuordnung erfolgt durch die CRS-R (Coma Recovery Scale-Revised) als Ergebnis der Bewertungen in den sechs Subskalen der CRS-R: CRS-auditiv — CRS-visuell — CRS-motorisch — CRS-sprachlich — CRS-Kommunikation — CRS-Erwachen. Dieses Assessment ist nicht zuverlässig anwendbar für Patienten vor dem 12. Lebensjahr. Bis zum Erreichen dieses Alters gilt die vom Arzt gestellte Diagnose ohne Referenz auf das CRS-R.

Stadieneinteilung der schweren Bewusstseinsstörung
Subskala CRS-RUnresponsive WakefulnessSyndrom (UWS)Minimally Conscious State minus
(MCS –)
Minimally Conscious Stateplus (MCS+)Emerge from Minimally Conscious State (EMCS)
Auditiv≤ 2 und≤ 2 und3 – 4
Visuell≤ 1 und2 – 5 oder4 – 5
Motorisch≤ 2 und3-5 oder3 – 5= 6 und
Sprachlich≤ 2 und≤ 2 oder3
Kommunikation= 0 und= 0 und1 – 2= 2
Erwachen1 – 21 – 21 – 3

d.h.:

  • Ein Unresponsive Wakefulnesssyndrom (UWS) liegt vor, wenn alle Bedingungen für ein UWS erfüllt sind.
  • Ein Minimally Conscious State minus (MCS-) liegt vor, wenn eine einzige Subskala die für MCS- geforderten Werte erfüllt (d.h. Lokalisation von schmerzhaften Reizen oder visuelles Verfolgen oder adäquates Lachen oder Weinen) und die übrigen Werte dem Stadium UWS entsprechen.
  • Ein Minimally Conscious State plus (MCS+) liegt vor, wenn die Subskala «auditiv» den Wert 3 (Antwort auf Befehl), oder die Subskala «sprachlich» den Wert 3 (Sprachverständnis), oder die Subskala «Kommunikation» den Wert 1–2 (intentionelle oder funktionale Kommunikation) erreicht.
  • Ein Emerge from Minimally Conscious State (EMCS) liegt vor, wenn die Subskala «motorisch» und die Subskala «Kommunikation» den Maximalwert erreicht haben. Um ein Emerge-Stadium zuzuteilen, muss eine Evaluierung zweimal innerhalb einer Woche durchgeführt werden.

Eine Stadieneinteilung kann frühestens 24 h nach Absetzen der kontinuierlichen Sedierung auf der IPS erfolgen und wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass keine medikamentösen Einflüsse den Zustand mitverursachen (allenfalls mit dokumentierten Blutanalysen). Eine vorübergehende Sedierung z. B. für die Pflege des Patienten oder beim Zustand der Agitation ist keine Kontraindikation für eine Evaluierung. Das Stadium muss mindestens 1 Woche bestehen oder sich zu einem anderen Stadium der Bewusstseinsstörung entwickeln. Eine zweite Evaluation in der folgenden Woche (mindestens 2–3 Tage Abstand) ist nötig, um die Diagnose der Bewusstseinsstörung zu bestätigen.

Eine Bewusstseinsstörung wird mit G93.80 Apallisches Syndrom kodiert, wenn:

  • eine schwere Bewusstseinsstörung Stadium Vegetative State (VS), Synonym Unresponsive Wakefulness Syndrome (UWS) oder ein Minimally Conscious State gemäss obenstehenden Definitionen vorliegt.

Hinweis: Bewusstseinsstörungen, die die oben definierten Kriterien für VS/UWS und MCS nicht erfüllen, werden NICHT mit G93.80 kodiert. Dazu gehört das Stadium Emerge from Minimally Conscious State (EMCS).

Literatur: Giacino, J.T., Kalmar, K., & Whyte, J. (2004). The JKF Coma Recovery Scale-Revised: Measurement characteristics and diagnostic utility 1. Archives of physical medicine and rehabilitation, 85(12), 2020–2029.

Gosseries, O., Zasler, N.D., & Laureys, S. (2014). Recent advances in disorders of consciousness: focus on the diagnosis. Brain injury, 28(9), 1141–1150.

Schnakers, C., Majerus, S., Giacino, J., Vanhaudenhuyse, A., Bruno, M.A., Boly, M.,… & Damas, F. (2008). A french validation study of the Coma Recovery Scale-Revised (CRS-R). Brain injury, 22 (10), 786–792.

Seel, R.T., Sherer, M., Whyte, J., Katz, D.I.,Giacino, J.T., Rosenbaum, A.M., …& Biester, R.C. (2010). Assessment scales for disorders of consciousness: evidence-based recommendations for clinical practice and research. Archives of physical medicine and rehabilitation, 91 (12), 1795–1813.

SD0605e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden

Bei Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden wird die Krankheit als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Der Kode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

wird nicht abgebildet.

(Gleiche Regel unter SD1805: Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators bei Schmerzbehandlung)

SD0606e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators /(Test) Elektroden

Bei Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/(Test) Elektroden ist als Hauptdiagnosekode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Die Grundkrankheit wird nur als Nebendiagnose kodiert, wenn sie die Nebendiagnosendefinition (G54) erfüllt.

(Gleiche Regel unter SD1806: Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators bei Schmerzbehandlung)

SD0607o Kodierung der Parkinsonstadien (G20.-)

Um eine einheitliche Kodierung der Stadien der Parkinsonerkrankung zu erreichen, ohne negative Konsequenzen für die betroffenen Patienten, soll das aktuelle Stadium des Parkinson unter Therapie (ON) nach Hoehn & Yahr durch den Arzt bestimmt und dokumentiert werden.

SD0701a Versagen oder Abstossung eines Kornea-Transplantates – in 2026 entfernt

Inhalt aus 2025 anzeigen
Versagen und Abstossung eines Hornhauttransplantates des Auges ist mit dem Kode
T86.83 | Versagen und Abstossung eines Hornhauttransplantates des Auges
zu kodieren.
Nebendiagnosen im Zusammenhang mit der Abstossung oder dem Versagen eines Korneatransplantates werden zusätzlich zu T86.83 kodiert, z.B.:
H16.- | Keratitis
H18.- | Sonstige Affektionen der Hornhaut
H20.- | Iridozyklitis
H44.0 | Purulente Endophthalmitis
H44.1 | Sonstige Endophthalmitis
Z96.1 | Vorhandensein eines intraokularen Linsenimplantates
Gemäss Regel D05 wird kein Z94.7 Zustand nach Keratoplastik abgebildet.

SD0700 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde – in 2026 entfernt

Inhalt aus 2025 anzeigen

SD0800 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes

SD0801a Schwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den folgenden Kategorien kodiert werden:

H90.- Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung

und

H91.- Sonstiger Hörverlust

In folgenden Situationen werden sie als Hauptdiagnose kodiert:

  • Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
  • plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen

SD0802d Anpassung/Handhabung eines implantierten Hörgerätes

Hier ist nur

Z45.3 Anpassung und Handhabung eines implantierten Hörgerätes

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

SD0900 Krankheiten des Kreislaufsystems

SD0901a Hypertonie und Krankheiten bei Hypertonie

Hypertensive Herzkrankheit (I11.-)

Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.- Herzinsuffizienz oder I51.- Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit), gefolgt von I11.- Hypertensive Herzkrankheit anzugeben.

Wenn für die Herzerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I11.- Hypertensive Herzkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Liegen Herzerkrankungen und Hypertonie aber ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Herzkrankheit einzeln kodiert.

Hypertensive Nierenkrankheit (I12.-)

Steht eine Nierenerkrankung in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Nierenerkrankung (z.B. aus N18.- Chronische Nierenkrankheit), gefolgt von I12.- Hypertensive Nierenkrankheit anzugeben.

Wenn für die Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I12.- Hypertensive Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Liegen Nierenerkrankungen und Hypertonie aber ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Nierenkrankheit einzeln kodiert.

Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.-)

In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit (I11.-) als auch eine hypertensive Nierenkrankheit (I12.-) vorliegen, ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.- Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z.B. aus N18.- Chronische Nierenkrankheit), gefolgt von I13.- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit zuzuordnen.

Wenn für die Herz- und Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM ausser I13.- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Die Hauptdiagnose ist entsprechend der Definition der Hauptdiagnose (Regel G52) festzulegen.

SD0902e Ischämische Herzkrankheit

Angina pectoris (I20.-)

Liegt bei einem Patienten eine Angina pectoris vor, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben. Wenn ein Patient mit instabiler Angina pectoris aufgenommen wird und diese sich während des Spitalaufenthaltes zu einem Myokardinfarkt entwickelt, ist nur der Kode für einen Myokardinfarkt anzugeben.

Wenn der Patient jedoch eine Postinfarkt-Angina entwickelt, kann I20.0 Instabile Angina pectoris als zusätzlicher Kode angegeben werden.

Koronarsyndrom (Acute Coronary Syndrom ACS)

Dieser Begriff fasst die unmittelbar lebensbedrohlichen Phasen der koronaren Herzkrankheit zusammen. Das Spektrum reicht von der instabilen Angina pectoris über den akuten Myokardinfarkt bis zum plötzlichen Herztod. Dabei handelt es sich keineswegs um verschiedene Krankheiten, sondern um fliessend ineinander übergehende Stadien der koronaren Herzkrankheit. Aufgrund dieses fliessenden Übergangs werden Patienten mit Thoraxschmerzen und Verdacht auf ein akutes Koronarsyndrom anhand des EKG und biochemischer kardialer Marker (Troponin) in Kategorien unterteilt:

DiagnoseICD-10-GMLabor/EKG
Instabile Angina pectorisI20.0 instabile Angina pectorisTroponin neg;EKG: keine ST-Hebung
NSTEMI (Non-ST-Elevation Myocardial Infarction)oderTroponinpositives Acute Coronary Syndrom (ACS)I21.4- akuter subendokardialer MyokardinfarktTroponin pos;EKG: keine ST-Hebung
STEMI (ST-Elevation Myocardial Infarction)I21.0 – 3 akuter transmuraler Myokardinfarkt (nach Lokalisation)Troponin pos;EKG pos. (ST-Hebung)
ACS n.n.b. (Acute Coronary Syndrom)I24.9 akute ischämische Herzkrankheit n.n.b.Keine Angabe

Beachte: Die stabile Angina pectoris (I20.1 – I20.9) gehört nicht zum akuten Koronarsyndrom (ACS).

Akuter Myokardinfarkt

Ein als akut bezeichneter oder bis zu vier Wochen (28 Tage) zurückliegender Myokardinfarkt ist mit einem Kode aus I21.- Akuter Myokardinfarkt zu verschlüsseln.

Dabei sind die Kodes dieser Kategorie I21.- Akuter Myokardinfarkt anzugeben, sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Spital, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.

Reinfarkt – Rezidivierender Myokardinfarkt

Wenn der Patient innerhalb von 28 Tagen nach dem ersten Herzinfarkt einen zweiten Infarkt erleidet, ist für diesen ein Kode aus der Kategorie I22.- Rezidivierender Myokardinfarkt anzugeben.

Alter Myokardinfarkt

I25.2- Alter Myokardinfarkt kodiert eine anamnestische Diagnose, die als Z-Kode («Status nach», «Zustand nach») in Kapitel XXI nicht enthalten ist. Sie ist zusätzlich zu kodieren, wenn sie Bedeutung für die aktuelle Behandlung hat (siehe auch D05).

Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde

Wenn während des aktuellen Spitalaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde, ist folgendermassen zu verfahren:

Wenn die vorhandenen Bypässe/Stents offen sind und ein erneuter Eingriff durchgeführt wird, um weitere Gefässabschnitte zu behandeln, ist der Kode

I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäss-Erkrankung
I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit, Zwei-Gefäss-Erkrankung
I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäss-Erkrankung

oder

I25.14 Atherosklerotische Herzkrankheit, Stenose des linken Hauptstammes

und entweder

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

zu kodieren.

Die Kodes

I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen
I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents

sind nur zu verwenden, wenn der Bypass/Stent selbst betroffen ist.

In diesem Fall ist das

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

als Nebendiagnose nicht anzugeben.

Beispiel 1

Ein Patient wurde mit einer instabilen Angina aufgenommen, die sich drei Jahre nach einer Bypassoperation entwickelt hat. Die Herzkatheteruntersuchung zeigte eine Stenose im Bereich des Venenbypasses.

HD I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen
Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

ist, ausser dem Vorliegen anamnestischer Informationen über das Vorhandensein eines Koronararterienbypasses oder eine frühere Koronarangioplastie, dass diese Angaben für die aktuelle Spitalbehandlung von Bedeutung sind (siehe Nebendiagnosendefinition, Regel G54).

SD0903n Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass

Bei der Kodierung von Stent- oder Bypassverschlüssen ist primär wichtig, ob es sich um einen Verschluss MIT oder OHNE Myokardinfarkt handelt.

Bei Verschluss ohne Myokardinfarkt wird zwischen Koronarthrombose und chronischem Verschluss unterschieden. Wird die Thrombose lokalspezifisch behandelt, ist diese als Komplikation durch das Gefässimplantat/Transplantat zusätzlich zu kodieren.

Richtlinien zur Thrombose resp. Verschluss von koronarem Stent resp. Bypass

  • 1. Jeder Verschluss eines koronaren Stents oder Bypasses mit konsekutivem Myokardinfarkt ist primär mit I21.- Akuter Myokardinfarkt zu verschlüsseln. Dies gilt sowohl für die akute (Stent-)Thrombose, wie auch für den Verschluss durch Fortschreiten der Grundkrankheit.
  • T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen wird nur dann zusätzlich kodiert, wenn bei Vorliegen einer Thrombose diese lokalspezifisch behandelt wird.
  • Bei alleiniger erneuter PTCA mit oder ohne Stenteinlage oder erneuter Bypassoperation ist T82.8 nicht zu kodieren, sondern Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik.

  • 2. Liegt ein Verschluss eines Stents oder Bypasses ohne Myokardinfarkt vor, wird nach Ätiologie unterschieden:
  • Eine Thrombose wird primär mit I24.0 Koronarthrombose ohne nachfolgenden Myokardinfarkt kodiert. T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen wird nur dann zusätzlich kodiert, wenn die Thrombose lokal behandelt wird, z.B. mit 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse.
  • Bei alleiniger erneuter PTCA mit oder ohne Stenteinlage oder erneuter Bypassoperation ist T82.8 nicht zu kodieren, sondern Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik.
  • Ein Verschluss durch Intimaproliferation (bzw. Fortschreiten der arteriosklerotischen Grundkrankheit) wird primär verschlüsselt mit:

I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypassgefässen, resp.

I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents.

In diesem Fall ist Z95.1, resp. Z95.5 als Nebendiagnose nicht anzugeben.

Beispiel 1

Patientin mit akutem Myokardinfarkt bei thrombotischem Verschluss eines vor 2 Monaten implantierten Stents. Zur Behandlung wird ein neuer BMS (bare metal stent) eingelegt.

HD I21.- Akuter Myokardinfarkt
ND Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefässplastik

B 00.66.2- Koronarangioplastik [PTCA], nach Art der verwendeten Ballons
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie
Beispiel 2

Patient mit akutem Myokardinfarkt bei thrombotischem Verschluss eines vor 2 Monaten implantierten Stents. Zur Behandlung wird ein neuer BMS (bare metal stent) eingelegt, zusätzlich wird in der gleichen Sitzung die Thrombose des Stents z.B. mit Koronararterieninfusion behandelt.

HD I21.– Akuter Myokardinfarkt
ND T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte

B 00.66.2- Koronarangioplastik [PTCA], nach Art der verwendeten Ballons
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 36.08.11 Implantation perkutan-transluminal von Stents ohne Medikamenten-Freisetzung, in einer Koronararterie
B 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse
Beispiel 3

Patient mit chronischer koronarer Herzkrankheit. Die Koronararteriographie zeigt einen Verschluss des LIMA-Bypasses. Konservative Therapie, eine Reoperation wird geplant.

HD I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefässen

B 88.55, 88.56 oder 88.57 (je nach Verfahren) […] koronare Arteriographie
B 37.21, 37.22 oder 37.23 (je nach Verfahren) […] Herzkatheter
Beispiel 4

Patientin mit thrombotischem Verschluss eines Stents. Der Stent kann mit lokaler Thrombolyse eröffnet werden, ein Myokardinfarkt entwickelt sich nicht.

HD I24.0 Koronarthrombose ohne nachfolgenden Myokardinfarkt
ND T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
ND Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte

oder

ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, n.n.bez.

B 00.66.- Perkutane transluminale Koronarangioplastik [PTCA] oder koronare Atherektomie
B 00.40 Massnahme auf einem Gefäss
B 00.66.38 Perkutan-transluminale Gefässintervention an den Koronarien, selektive Thrombolyse

SD0904d Erkrankungen der Herzklappen

Bei den Erkrankungen der Herzklappen unterscheiden wir zwischen:

  • Angeborene Krankheit (zu kodieren mit einem Q-Kode)
  • Erworbene Krankheit, rheumatisch bedingt
  • Erworbene Herzklappenstörung, nicht rheumatisch bedingt oder nicht näher bezeichnet.

Die ICD-10-GM berücksichtigt bei der Klassifikation von Herzklappenaffektionen Häufigkeitsverteilungen, die nicht unbedingt für die Schweiz typisch sind, wie sich anhand der Mitralklappendefekte veranschaulichen lässt: eine Mitralklappeninsuffizienz nicht näher bezeichneten Ursprungs wird durch einen Kode der Kategorie I34.– Nichtrheumatische Mitralklappenkrankheiten angegeben, während eine nicht näher bezeichnete Stenose mit einem Kode der Kategorie I05.– Rheumatische Mitralklappenkrankheiten bezeichnet wird.

In der Schweiz werden Herzklappenaffektionen ohne näher bezeichnete Ursache abweichend von der ICD-10-GM (siehe Text oben) mit den Kategorien I34 bis I37 angegeben (siehe Tabelle).

Als nicht rheumatisch bezeichnetAls rheumatisch bezeichnetOhne nähere Angabe
MitralklappeInsuffizienzI34.0I05.1I34.0
StenoseI34.2I05.0I34.2
Stenose mit InsuffizienzI34.80I05.2I34.80
AortenklappeInsuffizienzI35.1I06.1I35.1
StenoseI35.0I06.0I35.0
Stenose mit InsuffizienzI35.2I06.2I35.2
TrikuspidalklappeInsuffizienzI36.1I07.1I36.1
StenoseI36.0I07.0I36.0
Stenose mit InsuffizienzI36.2I07.2I36.2
PulmonalklappeInsuffizienzI37.1I09.8I37.1
StenoseI37.0I09.8I37.0
Stenose mit InsuffizienzI37.2I09.8I37.2

Affektion mehrerer Herzklappen

Bei Affektion mehrerer Herzklappen mit präziser Diagnose der Pathologie kodiert man so spezifisch wie möglich gemäss der obigen Tabelle. Fehlt die Angabe des präzisen Klappenfehlers, sind die entsprechenden Kodes der Kategorie I08.- Krankheiten mehrerer Herzklappen anzugeben.

SD0905a Schrittmacher/Defibrillator

Anmerkung: Aussagen für Schrittmacher gelten sinngemäss auch für Defibrillatoren.

Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode Z95.0 Vorhandensein eines kardialen elektronischen Gerätes zuzuweisen.

Permanente Schrittmacher

Wird ein temporärer Schrittmacher entfernt und ein permanenter Schrittmacher implantiert, ist der permanente Schrittmacher als Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz.

Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemässig während des stationären Aufenthaltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt; daher ist in diesem Moment kein gesonderter Prozedurenkode anzugeben. Eine Überprüfung zu einem anderen Zeitpunkt (nicht im Zusammenhang mit einer Implantation beim gleichen Aufenthalt) ist mit Kodes 89.45 – 89.49 Frequenzkontrolle eines künstlichen Schrittmachers abzubilden.

Aufnahme zum Aggregatwechsel (= Wechsel Batterie/Pulsgenerator) eines Herzschrittmachers/Defibrillators

Es ist nur

Z45.0- Anpassung und Handhabung eines kardialen (elektronischen) Gerätes

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem der folgenden Kodes zu verschlüsseln:

T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät Dieser Kode beinhaltet die Funktionsstörung des Schrittmachers und der Elektroden.
T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen

SD0906a Nachuntersuchung nach Herztransplantation

Bei Kontrolluntersuchungen nach einer Herztransplantation ist als Hauptdiagnose der Kode

Z09.80 Nachuntersuchung nach Organtransplantation

anzugeben und als Nebendiagnose

Z94.1 Zustand nach Herztransplantation.

SD0907a Akutes Lungenödem

Ein akutes Lungenödem wird nach der zugrundeliegenden Ursache kodiert, z.B. das sehr häufige akute kardiale Lungenödem mit

I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe

Siehe auch die Hinweise und Exklusiva zu J81 Akutes Lungenödem in der ICD-10-GM.

SD0908k Herzstillstand

Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.- Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmassnahmen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.

Ein Kode aus der Rubrik I46.- Herzstillstand ist nur als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrundeliegende/auslösende Ursache nicht bekannt ist und/oder nicht eruiert werden kann und gemäss Kodierregel G52 kein anderer Diagnosenkode als Hauptdiagnose in Frage kommt.

Wenn die zugrundeliegende Erkrankung für den Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand bekannt und damit als Hauptdiagnose erfasst wird, ist ein Kode für den Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand aus Kategorie I46.- Herzstillstand als Nebendiagnose zu erfassen.

Die Definition des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhanges richtet sich nach den Bestimmungen unter den Kodes I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung, I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet und U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden vor stationärer Behandlung ausserhalb des Spitals aufgetreten und umfasst damit einen Zeitraum von ≤ 24 h.

Tritt ein Herzstillstand oder ein Herz-Atemstillstand als Folge oder Komplikation einer stationären Behandlung oder plötzlich während eines stationären Aufenthaltes auf und bleiben die Wiederbelebungsmassnahmen im stationären Setting erfolglos, dann dürfen etwaige mögliche Diagnosen eines später vorliegenden Autopsieberichtes nicht in die Kodierung einfliessen, da der Fall mit dem Tod endet.

Der passende Kode aus I46.- soll zusammen mit der ärztlich dokumentierten (Verdachts)-Diagnose, die den Herz- oder Herz-Atemstillstand erklärt, erfasst werden.

Beispiel 1

Aufnahme einer Patientin nach Auffinden in reanimationsbedürftiger Situation ca. 2 h vor stationärer Aufnahme.

Gemäss Recherche kann der genaue Zeitpunkt des Herz-Kreislaufstillstandes nicht bestimmt werden, liegt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der letzten 24 h vor stationärer Aufnahme.

Durch ambulante CPR konnte wieder eine Herz-Kreislauf-Zirkulation erreicht werden.

Die Patientin wird beatmet und unter Herz-Kreislauf-regulierender Medikation auf die Intensivstation aufgenommen.

Nach Diagnostik und Feststellung des Hirntodes Entschluss zur Beendigung der intensivmedizinischen Massnahmen und darauf folgend Versterben der Patientin.

Es werden mehrere mögliche Ursachen des Herz-Kreislauf-Versagens ärztlich diskutiert, aber es kann keine konkrete Ursache oder Verdachtsdiagnose zum Zeitpunkt der Kodierung benannt werden.

HD I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus

Der Zusatzkode:

U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden vor stationärer Behandlung ausserhalb des Spitals aufgetreten

soll ergänzend zu I46.- Herzstillstand oder Herz-Atem-Stillstand kodiert werden.

Für die Kodierung des Kodes U69.13! muss der medizinischen Dokumentation der Hinweis zu entnehmen sein, dass ein Herz-Kreislauf-Stillstand aufgrund einer(s) Erkrankung/Zustands/Manifestation vorliegt, der innerhalb der letzten 24 h vor dem aktuellen Spitalaufenthalt, unabhängig von seiner Ursache, auftrat. Die Erfassung von U69.13! erfolgt unabhängig vom Ergebnis der Reanimationsmassnahmen.

Beispiel 2

30 min vor Spitaleintritt erfolgreiche CPR durch Ambulanz und anschliessender Transport ins Spital, wo als Ursache für den Herzstillstand ein akuter Vorderwandinfarkt diagnostiziert wird.

Nach Stabilisierung und Notfalldiagnostik erfolgt eine dringende Bypassoperation.

Nach initial erfolgreicher Operation Zustandsverschlechterung aufgrund schwerer Linksherzinsuffizienz (Orthopnoe, EF 20% und sinkend) bei (vorbestehender) ischämischer Kardiomyopathie und danach folgend Tod des Patienten.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand
ND I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
ND I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe
ND I25.5 Ischämische Kardiomyopathie

Bei Reanimation im Rahmen eines Herzstillstandes im stationären Setting ist der CHOP-Kode für die Reanimation zu kodieren.

Beachte:

Die Feststellung des Todeszeitpunktes, der vor oder nach dem Spitaleintritt liegen kann, obliegt nur den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Je nach ärztlich festgelegtem und dokumentiertem Todeszeitpunkt erfolgt die Eröffnung eines stationären Falles oder nicht.

Wird der Todeszeitpunkt als im Spital stattgefunden ärztlich festgelegt und dokumentiert, kann in jedem Fall von einem Aufwand > 0 gemäss Kodierregeln G52 und G54 ausgegangen werden.

Beispiel 3

Eintritt unter CPR (keine eigene Herzaktion, keine Spontanatmung) auf Notfallstation (Alarmierung der Sanität 1h zuvor aufgrund akuter Bewusstlosigkeit und Atemstillstand, Beginn Laienreanimation). Weiterführen der Massnahmen. 35 min nach Spitaleintritt wird durch den betreuenden Notfallmediziner der Tod festgestellt (Eintritt 10.00 Uhr, ärztlich festgestellter Todeszeitpunkt 10.35 Uhr).

In der durchgeführten Autopsie wird als wahrscheinliche Todesursache eine schwere Lungenembolie konstatiert.

Eröffnung eines stationären Falles gemäss Falldefinitionen SwissDRG AG.

HD I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet
ND U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus

B Reanimation - entsprechend den durchgeführten Massnahmen

SD0910o Erfassung der Behandlungsdauer mit einem Herzunterstützungssystem oder einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System

Die Dauer der Behandlung mit einem Herzunterstützungssystem oder einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System ist mit dem entsprechenden spezifischen Kode des Systems unter 37.69.- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System zu erfassen.

17 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
Kodes für die Dauer der Behandlung mit:
A: einer intraaortalen Ballonpumpe [IABP] 37.69.1-
B: einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion
° Intravasal (inkl. intrakardial) 37.69.2-
° Extrakorporal, univentrikulär 37.69.4-
° Extrakorporal, biventrikulär 37.69.5-
° Intrakorporal, uni- und biventrikulär 37.69.6-
C: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, mit Pumpe, mit CO2-removal, extrakorporal, veno-venös 37.69.7-
D: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, mit Pumpe, mit Oxygenator (inkl. CO2-removal),
° extrakorporal, veno-venös 37.69.8-
° extrakorporal, veno-arteriell oder veno-venoarteriell 37.69.A-
E: einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System, ohne Pumpe,
° mit CO2-removal 37.69.B-
Beachte: Für die Verfahren unter D (ECMO-Verfahren) gilt zusätzlich:
Wird während eines Aufenthaltes das gleiche ECMO-Verfahren (unter D) mehrfach durchgeführt, dann wird wie folgt vorgegangen:
Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren > 24 Std. und ist sie mit einem Kanülenwechsel verbunden, dürfen die Behandlungsdauern einzeln abgebildet werden.
Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren > 24 Std. und ist kein Kanülenwechsel erfolgt, sind die Behandlungsdauern zu addieren.
Beträgt die Pause/Unterbrechung zwischen den Verfahren < 24 Std., sind die Behandlungsdauern zu addieren.
Hinweis: Der Kanülenwechsel ist mit dem Kode 37.6E.11 Wechsel der Kanüle eines herzkreislauf-und lungenunterstützenden Systems zu erfassen.

Beachte:

  • Bei einer Pause / Unterbrechung der Behandlung sind die Behandlungsdauern des gleichen Verfahrens über den gesamten Aufenthalt zu addieren. Unterbrechungen zählen nicht mit zur Behandlungsdauer. Jedes Verfahren ist separat abzubilden.
  • Bei Anwendung verschiedener Herzunterstützungssysteme oder herzkreislauf- und lungenunterstützenden Systeme während eines Aufenthaltes ist jedes Verfahren mit dem entsprechenden Kode der Dauer einzeln zu erfassen.
  • Die Implantation, das Entfernen des herzkreislauf- und lungenunterstützenden Systems, der Wechsel der Kanüle und/oder der Ersatz von Teilkomponenten sind dabei fallspezifisch zusätzlich zu kodieren.

3 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
Hinweis:
Bei den Verfahren unter A, B, C und E sind bei einer Unterbrechung die Dauern des gleichen Verfahrens zu addieren.
Jedes Verfahren ist separat abzubilden.

Dauer der Behandlung bei einem vorhandenen herzkreislaufunterstützenden System

Bei Verwendung des ICD-10-GM-Kodes Z95.80 Vorhandensein eines herzunterstützenden Systems ist zusätzlich die Dauer der Behandlung mit einem der CHOP-Kodes der Elementegruppe 37.69.- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislauf- und lungenunterstützenden System zu kodieren:

8 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
37.69.2- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, intravasal
(inkl. intrakardial)
37.69.4- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, extrakorporal,
univentrikulär
37.69.5- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, extrakorporal,
biventrikulär
37.69.6- Dauer der Behandlung mit einem herzkreislaufunterstützenden System, mit Pumpe, ohne Gasaustauschfunktion, intrakorporal,
uni- und biventrikulär

SD1000 Krankheiten des Atmungssystems

SD1001n Maschinelle Beatmung

Definition

Maschinelle Beatmung («künstliche Beatmung») ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung der Patientinnen und Patienten.

Maschinelle Beatmung durch eine zertifizierte Intensivstation

Die Erfassung der «Maschinellen Beatmung» durch die SGI zertifizierten IS erfolgt gemäss den Regeln des jeweils gültigen MDSi-Reglements https://www.sgi-ssmi.ch/de/datensatz.html. Voraussetzung für die Erfassung ist eine nachvollziehbare Dokumentation der intensivmedizinischen Behandlung durch ein Team einer SGI zertifizierten IS. Die Dauer der «Maschinellen Beatmung» fliesst einerseits als Anzahl geleisteter Beatmungsschichten in die Summe der NEMS-Punkte resp. Aufwandspunkte einer „intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ ein. Andererseits wird die Beatmungszeit in Stunden (Berechnung s.u.) in der medizinischen Statistik erfasst. Die Beatmungsstunden werden im Feld Variable «beatmung» «Dauer der künstlichen Beatmung» erfasst.

Eine Pflegeschicht der zertifizierten IS gilt als Beatmungsschicht, wenn die (kumulative) Beatmungszeit in einer 8h-Schicht >= 2h, in einer 12h-Schicht >= 3h beträgt. Entsprechend den Regeln des MDSi werden die sich daraus ergebenden NEMS-Punkte bei einem 12h-Schichtsystem mit 1.5 multipliziert.

Invasive (über einen Trachealtubus oder über ein Tracheostoma) und nicht-invasive Beatmungsformen gelten als Beatmung (Ausnahmen siehe unten).

CPAP und High-Flow Therapie über Nasenkanülen oder über das Tracheostoma gelten nicht als Beatmung (Ausnahme siehe unten).

Weaning wird nicht spezifisch kodiert, weil der Beginn des Weanings gemäss aktueller internationaler Literatur weder prospektiv noch retrospektiv bestimmt werden kann.

Explizite Regeln für Beatmungsschichten im obigen Sinne auf zertifizierten IS:

Als Beatmung gilt:

  • Invasive Beatmung über einen Trachealtubus oder ein Tracheostoma
  • Beatmung permanent tracheotomierter Patienten, falls diese eine intensivmedizinische Behandlung ausserhalb der vorbestehenden Beatmung benötigen, d.h. bei einer akuten respiratorischen, kardiovaskulären oder neurologischen Verschlechterung (z.B. Aspiration) welche eine Intensivbehandlung erfordert
  • Nicht-invasive Beatmung (kontinuierlich oder intermittierend) mit Intensiv- oder Heimbeatmungsgeräten (Maskensysteme, Helm), inkl. während des Weanings. Dies gilt auch falls das patienteneigene Heimbeatmungsgerät für die nicht-invasive Beatmung während der Behandlung in der zertifizierten IS verwendet wird, sofern der Patient eine intensivmedizinisch begründbare Ursache für eine nicht-invasive Beatmung aufweist (akute respiratorische, kardiovaskuläre oder neurologische Verschlechterung)
  • CPAP (PEEP ohne inspiratorische Druckunterstützung) in der Neonatologie und bei Säuglingen bis zum abgeschlossenen ersten Lebensjahr
  • Invasive und nicht-invasive Beatmung ausserhalb der zertifizierten IS, falls diese durch ein Team der zertifizierten IS durchgeführt wird und die intensivmedizinische Behandlung während dieser Beatmungsperiode dokumentiert wird. Dies gilt auch falls die initiale Übernahme der Beatmung ausserhalb der zertifizierten IS erfolgt
  • Die Beatmung während einer Tracheotomie, wenn die Tracheotomie in der zertifizierten IS erfolgt

Nicht als Beatmung gilt:

  • Beatmung chronisch tracheotomierter Patienten, falls keine intensivmedizinisch begründbare Ursache vorliegt
  • Nicht-invasive Beatmung mit dem Heimbeatmungsgerät des Patienten, falls keine intensivmedizinisch begründbare Ursache vorliegt (z.B. postoperativ bei OSAS)
  • CPAP bei Erwachsenen und Kindern über dem abgeschlossenen ersten Lebensjahr
  • Invasive oder nicht-invasive Beatmung eines Patienten der zertifizierten IS durch ein anderes Team (z.B. Anästhesie im Operationssaal, Herzkatheterlabor, Notfallstation oder während Transporten etc.)
  • High-flow Therapie über die Nase (HFNC) oder über ein Tracheostoma in jedem Alter

Die Beatmung endet

  • wenn ein beatmeter Patient in der zertifizierten IS nicht mehr beatmet wird
  • wenn ein beatmeter Patient die zertifizierte IS verlässt und durch ein anderes Team weiter beatmet wird

Maschinelle Beatmung auf einer anerkannten Intermediate Care Station (IMCU)

Die künstliche Beatmung auf der IMC** erfolgt meist über Maskensysteme. Gelegentlich ist jedoch eine invasive Beatmung über einen Trachealtubus oder ein Tracheostoma möglich.

CPAP ist eine Massnahme zur Atemunterstützung und gilt nicht als maschinelle Beatmung (ausser bei Neugeborenen und Säuglingen bis und mit zum ersten Lebensjahr).

** Die Versorgung auf einer IMC muss nachvollziehbar dokumentiert sein (Überwachung, Beatmungsprotokolle etc.) und setzt eine entsprechende räumliche und personelle Ausstattung voraus. Dabei handelt es sich um anerkannte IMC (IS und Aufwachräume zählen nicht dazu). Patientinnen und Patienten, die keiner Versorgung auf einer IMC bedürfen (z.B. bereits vorbestehende Heimbeatmung, jetzt Aufnahme zur geplanten Chemotherapie etc.), zählen nicht hierzu. Für die Erfassung der NEMS IMC wird die maschinelle Beatmung auf der IMC berücksichtigt. Die Erfassung der Beatmungsstunden in einem dafür vorgesehenen Datenfeld des BFS (analog Variable «beatmung») erfolgt nicht (ausser bei Neugeborenen und Säuglingen bis und mit zum 1. Lebensjahr).

Kodierung

Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, ist:

  • Bei Beatmung auf einer zertifizierten IS sowie bei Beatmung von Neugeborenen und Säuglingen bis und mit 1. Lebensjahr auf einer zertifizierten IMCU zunächst die Dauer in Stunden der künstlichen Beatmung zu erfassen. Hierfür steht ein separates Datenfeld im Datensatz der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes), die Variable «beatmung», zur Verfügung. Die Beatmungszeit wird berechnet aus Anzahl Pflegeschichten mit Beatmung multipliziert mit der Schichtdauer in Stunden (somit sind die Beatmungsstunden immer Multiple von 8 oder 12).
  • Je nach Situation, die zu einer Beatmung auf der Intensivstation oder IMCU führt, sind evt. zusätzlich folgende Kodes anzugeben:

93.9B Massnahme zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung Einsetzen eines endotrachealen Tubus und/oder der zutreffende Kode aus:

31.1 Temporäre Tracheostomie oder

31.29 Permanente Tracheostomie, sonstige, wenn zur Durchführung der künstlichen Beatmung ein Tracheostoma angelegt wurde.

  • Bei Neugeborenen und Säuglingen ist zusätzlich der Kode 93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen anzugeben. Zu diesem Kode ist die Beatmungszeit zu erfassen. Als Beatmungszeit wird bei Neugeborenen und Säuglingen sowohl die Zeit der invasiven oder nicht invasiven Beatmung gezählt, wie auch die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP). Dies gilt sowohl auf der neonatologischen IS, wie auf der neonatologischen IMCU. Anmerkung: Die Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen bei Neugeborenen und Säuglingen wird mit 93.9F.12 Atmungsunterstützung durch Anwendung von High-flow-Nasenkanülen [HFNC-System] bei Neugeborenen und Säuglingen unter Berücksichtigung des «Beachte» kodiert. Für die Dauer dieser Atemunterstützung dürfen keine Beatmungsstunden erfasst werden.

Verlegte Patienten

Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung:

Das verlegende Spital erfasst die Dauer der dort durch die IS (nicht IMCU) durchgeführten Beatmung und gibt falls in diesem Spital durchgeführt folgende zutreffende Kodes an:

  • für die Intubation (93.9B Massnahmen zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung (Einsetzen eines endotrachealen Tubus))
  • für die Tracheostomie (31.1 Temporäre Tracheostomie oder 31.29 Permanente Tracheostomie, sonstige)
  • für maschinelle Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen (93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen)

Das aufnehmende Spital erfasst die Dauer der dort durch die IS (nicht IMCU) durchgeführten Beatmung. Bei Neugeborenen wird zusätzlich der Kode 93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen zugewiesen. Ein Kode für Intubation oder Tracheostomie wird nur angegeben, wenn diese Massnahme im aufnehmenden Spital durchgeführt wurden. Eine Intubation und selten eine Tracheotomie kann auch mehrfach durchgeführt werden.

Intubation ohne maschinelle Beatmung

Eine Intubation kann auch durchgeführt werden, wenn keine künstliche Beatmung auf der IS oder IMCU erforderlich ist, z.B. wenn es notwendig ist, den Luftweg offen zu halten. Kinder können bei Diagnosen wie Asthma, Krupp oder Epilepsie intubiert werden, und Erwachsene können in Fällen von Verbrennungen oder schwerem Trauma intubiert werden.

Eine Intubation ist in diesen Fällen mit dem Kode 93.9B Massnahmen zur Sicherung der grossen Atemwege zur Beatmung (Einsetzen eines endotrachealen Tubus) zu verschlüsseln.

Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)

Der Kode 93.9F.11 Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung mit kontinuierlichem positivem Druck [CPAP] bei Neugeborenen und Säuglingen darf nur bei Neugeborenen und Säuglingen kodiert werden, unabhängig von der Behandlungsdauer (also auch unter 24 Stunden). Bei einer Atemunterstützung unmittelbar nach der Geburt ist dieser Kode nur dann anzugeben, wenn die Atemunterstützung mindestens 30 Minuten lang durchgeführt wurde.

Nur die Ersteinstellung (bedeutet nicht das Einschalten eines Gerätes) einer CPAP/BiPAP-Therapie bzw. die Kontrolle oder Optimierung

einer früher eingeleiteten CPAP/BiPAP-Therapie bei schlafbezogenen Atemstörungen wird mit den Kodes 93.9G.1- Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Ersteinstellung, nach Dauer oder 93.9G.3- Maskenüberdrucktherapie, BiPAP, Ersteinstellung, nach Dauer und 93.9G.2- Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Kontrolle und Optimierung einer bestehenden Einstellung, nach Dauer oder 93.9G.4- Maskenüberdrucktherapie,

BiPAP, Kontrolle und Optimierung einer bestehenden Einstellung, nach Dauer verschlüsselt.

«Bebeutelung» Neugeborener und Erwachsener

Die s.g. «Bebeutelung» (Behandlung mit Beatmungsbeutel) bei Neugeborenen mit Adaptationsstörungen wird nicht kodiert.

Es wird kein Kode aus 93.9F.1- Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung Neugeborener und Säugling abgebildet.

Gleiches gilt auch für Erwachsene (z.B. während der Elektrokonversion).

Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Der ICD-10-GM-Kode Z99.1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator darf nur unter Berücksichtigung der Vorgaben und Hinweise am

Beginn des Kapitels XXI der ICD-10-GM erfasst werden.

Dies bedeutet, dass der Kode Z99.1 nur gewählt werden soll, wenn ein(e) Erkrankung / Zustand / Manifestation / Symptom vorliegt,

die eine Langzeitabhängigkeit vom Respirator erfordert, aber für den Grund der Beatmung kein anderer ICD-10-GM-Kode passend

vorhanden ist.

Maschinelle Beatmung in der Rehabilitation

Diese Kodierregel gilt für alle Fälle, die über die Tarifstruktur ST Reha abgerechnet werden.

Wenn aufgrund einer Beatmung in der Rehabilitation ein Aufwand > 0 für die Klinik entsteht, d.h. die Beatmung z.B. nicht selbständig von der Patientin/vom Patienten durchgeführt werden kann, ist die Beatmung bei erfüllten Mindestmerkmalen mit den Kodes aus den Kategorien 93.9E.-, 93.9F.- oder 93.9G.- zu verschlüsseln.

Mit dem Kode 93.9G.09 werden auch Maskenüberdrucktherapien gemäss 93.9G.1-, 93.9G.2-, 93.9G.3- oder 93.9G.4- abgebildet, wenn das Mindestmerkmal Punkt 2, die Therapiedichte von mindestens 4 Stunden pro Tag, nicht erfüllt wird, jedoch für die Rehabilitationskli-niken ein Aufwand > 0 vorliegt.

Eine reine Sauerstoffgabe ist nicht mit 93.9G.09 zu kodieren.

SD1002o Respiratorische Insuffizienz

Die ärztlich gestellte und dokumentierte Diagnose einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz wird nur kodiert, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz in der Dokumentation nachweisbar sind.

J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoffgabe) zusammen mit der Grundkrankheit verschlüsselt werden. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung gilt für die Kodierung nicht als respiratorische Insuffizienz.

Bei bekannter chronischer respiratorischer Insuffizienz mit Dauersauerstofftherapie und mit früher dokumentierten BGA (Arztbericht oder alte Krankengeschichte) kann J96.1- auch ohne neue BGA abgebildet werden.

Tritt ein(e) Patient(in) mit einer chronischen respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz aufgrund einer akuten Verschlechterung der respiratorischen Situation ein oder kommt es während des stationären Aufenthaltes dazu (z.B. bei exazerbierter COPD), kann zum Kode J96.1 - zusätzlich ein Kode aus J96.0 - kodiert werden.

Beachte: Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann eine respiratorische Insuffizienz kodiert werden bei Sauerstoffgabe und Erfüllen der folgenden zwei Kriterien:

  • 1. Es bestehen Anzeichen gestörter Atemarbeit (Tachypnoe, Nasenflügeln, Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, Einziehungen,

Bradypnoe, Apnoe, pathologische Atemmuster)

sowie

  • 2. Es bestehen diagnostische Hinweise auf eine respiratorische Insuffizienz (Zyanose oder verminderte periphere Sauerstoffsättigung)

SD1100 Krankheiten des Verdauungssystems

SD1101j Appendizitis als klinische Diagnose

Anhand der folgenden Beispiele soll aufgezeigt werden, wie bei einem klinischen Verdacht auf Appendizitis, der sich histologisch und/oder klinisch nicht bestätigt, kodiert werden soll.

Es sind auch die Kodierregeln zur Verdachtsdiagnose (D09) und zu Symptomen (D01) zu beachten.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen akutem Abdomen und dringendem (klinischem) Verdacht auf akute Appendizitis hospitalisiert und erhält eine laparoskopische Notfall-Appendektomie.

Im histopathologischen Befund wird eine Appendizitis klar ausgeschlossen.

Es wird jedoch eine rupturierte, nicht maligne Peritonealzyste diagnostiziert und als Ursache der starken Beschwerden postuliert.

Des Weiteren liegen Appendixkonkremente vor, die ebenfalls als zum Beschwerdebild passend deklariert werden.

HD K66.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Peritoneums
ND K38.1 Appendixkonkremente
B 47.01 Appendektomie, laparoskopisch
Beispiel 2

Ein Patient tritt mit Schmerzen im rechten Unterbauch ein. Klinisch wird der Verdacht auf akute Appendizitis gestellt.

Bei laparoskopischer Appendektomie ist der intraoperative Befund bland ohne (visuelle) Hinweise auf andere Erkrankungen oder Zustände, die die Schmerzen erklären können.

Der histopathologische Bericht der Appendix ist ebenfalls bland.

HD R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches
B 47.01 Appendektomie, laparoskopisch

SD1103a Magenulkus mit Gastritis

Bei Patienten mit Magenulkus ist ein Kode aus

K25.– Ulcus ventriculi

anzugeben, gefolgt von einem Kode aus

K29.– Gastritis und Duodenitis

wenn beide Erkrankungen vorliegen.

SD1104i Gastrointestinale Blutung

Werden bei einem Patienten mit einer oberen gastrointestinalen (GI) Blutung bei der Endoskopie ein Ulkus, Erosionen oder Varizen gefunden, wird die gefundene Erkrankung «mit einer Blutung» kodiert.

Beispiel 1

Akute Magenulkusblutung

HD K25.0 Ulcus ventriculi, akut, mit Blutung

Beispiel 2

Refluxösophagitis mit Blutung

HD K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis
ND K22.81 Ösophagusblutung

Man kann davon ausgehen, dass die Blutung der Läsion, die im Endoskopie-Bericht angegeben wird, zugeordnet werden kann, auch

wenn die Blutung weder während der Untersuchung noch während des Spitalaufenthaltes auftritt.

Nicht alle Kategorien, die zur Verschlüsselung von gastrointestinalen Läsionen zur Verfügung stehen, stellen einen Kode mit der

Modifikation «mit einer Blutung» zur Verfügung. In solchen Fällen wird für die Blutung ein zusätzlicher Kode aus

K92.– Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems

angegeben.

Wenn bei einer «peranalen Blutung» die aktuelle Blutungsquelle nicht bestimmt werden kann oder keine entsprechende Untersuchung

durchgeführt wurde, ist

K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet

zu kodieren.

Der Kode

K62.5- Hämorrhagie des Anus und des Rektums

ist in diesem Fall nicht zuzuweisen.

Wird ein Patient hingegen wegen Melaena (Teerstuhl) oder okkultem Blut im Stuhl untersucht, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass eine endoskopisch gefundene Läsion auch die Ursache der Melaena oder des okkulten Blutes im Stuhl ist. Wenn keine

kausale Verbindung zwischen Symptom und dem Ergebnis der Untersuchung besteht, sind zunächst das Symptom und danach das

Untersuchungsergebnis anzugeben.

Patienten mit der Anamnese einer vor Kurzem stattgefundenen gastrointestinalen Blutung werden manchmal zur Endoskopie aufgenommen, um die Blutungsquelle festzustellen, zeigen aber während der Untersuchung keine Blutung. Wird aufgrund der Vorgeschichte

oder anderer Anhaltspunkte eine klinische Diagnose gestellt, schliesst die Tatsache, dass während des Spitalaufenthaltes keine Blutung

auftritt, nicht von vornherein die Eingabe eines Kodes mit der Modifikation «mit einer Blutung» aus, auch nicht die Zuweisung eines

Kodes der Kategorie K92.– Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems in den Fällen, in denen der Grund für die vorher stattgefundene

Blutung nicht bestimmt werden konnte.

SD1105a Dehydratation bei Gastroenteritis

Bei stationärer Aufnahme zur Behandlung einer Gastroenteritis mit Dehydratation wird die Gastroenteritis als Hauptdiagnose und die Dehydratation (E86 Volumenmangel) als Nebendiagnose (siehe Regel G54) angegeben.

SD1200 Krankheiten der Haut und der Unterhaut

SD1201g Plastische Chirurgie

Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus medizinischen oder kosmetischen Gründen erfolgen:

  • Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.
  • Ist der Grund für den Eingriff rein kosmetisch, dann ist ein «Z-Kode» die Hauptdiagnose (Z41.1 Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen oder Z42.- Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie) zu kodieren.

Revision einer Narbe

Wird eine Narbe revidiert, ist

L90.5 Narben und Fibrosen der Haut

anzugeben, wenn die Narbe wegen Problemen (z.B. Schmerz) nachbehandelt wird.

Wenn die Nachbehandlung der Narbe(n) dagegen aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist

Z42.- Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie

zu kodieren.

Entfernung von Brustimplantaten

Brustimplantate werden aus medizinischen oder kosmetischen Gründen entfernt.

Bei medizinischen Gründen zur Entfernung von Brustimplantaten wird einer der folgenden Kodes:

T85.4 Mechanische Komplikation durch Mammaprothese oder -implantat
T85.73 Infektion und entzündliche Reaktion durch Mammaprothese oder -implantat
T85.82 Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder -implantat
T85.83 Sonstige Komplikationen durch Mammaprothese oder -implantat

zugewiesen.

Bei kosmetischen Gründen ist die Implantatentfernung wie folgt zu kodieren:

Z41.1 Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen

wenn die Erstimplantation schon rein aus kosmetischen Gründen war

oder

Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse]

wenn die Erstimplantation aus medizinischen Gründen war.

Operation nach Gewichtsabnahme (spontan oder durch bariatrische Chirurgie)

Bei Hautoperationen (Haut- und Fettreduktion, Hautstraffung) nach Gewichtsabnahme ist

L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut
Schlaffe oder hängende Haut:
• nach Gewichtsverlust (bariatrische Chirurgie) (Diät)
• o. n. A.

als Hauptdiagnose zu kodieren.

SD1202j Spannungsblasen

Spannungsblasen sind ein Begriff aus dem Volksmund und keine dermatologische kodierbare Diagnose.

Diese Hautmanifestation muss ärztlich dokumentiert einer spezifischen Hauterkrankung zugeordnet werden, damit sie kodiert werden kann.

Beispiele:

  • Treten Spannungsblasen im Rahmen einer postoperativen Phase auf, sind sie am häufigsten einem S-Kode zuzuordnen.
  • Treten Spannungsblasen im Rahmen eines Dekubitalleidens auf, stellen sie eine kurzzeitige Manifestation im Übergang zu einer Erosion oder einem Dekubitus dar. Für die Kodierung eines Kodes aus L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone muss bei Vorliegen von Spannungsblasen die Pathogenese ärztlich bestätigt werden.

SD1400 Krankheiten des Urogenitalsystems

SD1401o Dialyse

Bei den Kodes 39.95.– – Hämodialyse oder 54.98.– – Peritonealdialyse werden die intermittierende und die kontinuierliche Dialyse unterschieden.

1) Bei intermittierender Dialyse wird jede Dialyse einzeln erfasst.

2a) Die kontinuierliche Hämodialyse/Hämo(dia)filtration ist mit präziser Dauer zu erfassen. Diese Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes wird je nach Unterbrechung wie folgt kodiert:

  • Unterbrechung < 4 Stunden: Unterbrechung wird nicht berücksichtigt, von der gesamten Dauer nicht abgezogen: 1 Kode mit der gesamten Dauer.
  • Unterbrechung > 4 bis < 24 Stunden: Unterbrechung wird berücksichtigt, von der gesamten Dauer abgezogen: 1 Kode mit dieser Dauer.

Bei Anwendung verschiedener kontinuierlicher Hämodialyse-/Hämo(dia)filtrations-Verfahren, ist nur ein Kode abzubilden und zwar der des längsten Verfahrens. Die Dialysezeiten der jeweiligen Verfahren sind zu addieren und diese Gesamtdauer mit dem gewählten einzigen Dialysekode präzise abzubilden.

  • Unterbrechung > 24 Stunden: jede Anwendung wird mit 1 Kode verschlüsselt (keine Addition der Behandlungszeiten).

2b) Die kontinuierliche Peritonealdialyse ist mit präziser Dauer zu erfassen. Diese Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes wird nur bei einer Unterbrechung von > 24 Stunden eine neue Verschlüsselung vorgenommen.

Bei Anwendung verschiedener kontinuierlicher Peritonealdialyse-Verfahren, ist auch nur ein Kode abzubilden und zwar der des längsten Verfahrens. Die Dialysezeiten der jeweiligen Verfahren sind zu addieren und diese Gesamtdauer mit dem gewählten einzigen Dialysekode präzise abzubilden.

Bei Filter-, Beutel-, oder Systemwechsel ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich.

Ein Kode der Subkategorie 54.98.- Peritonealdialyse darf auch dann kodiert werden, wenn der Patient/- die Patientin diese selbstständig durchführt. Die dazu benötigten Materialien, wie zum Beispiel Spülflüssigkeit usw., müssen dabei von der stationären Abteilung zur Verfügung gestellt werden.

SD1402m Anogenitale Warzen/anogenitaler Herpes

Aufnahmen zur Behandlung von anogenitalen Warzen werden mit einer Hauptdiagnose aus der unten aufgeführten Liste kodiert:

Perianal K62.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums
Cervix uteri N88.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Cervix uteri
Vaginal N89.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vagina
Vulva N90.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vulva und des Perineums
Penis N48.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Penis
Harnröhre N36.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Harnröhre

Der Kode

A63.0 Anogenitale (venerische) Warzen ist als Nebendiagnose anzugeben.

Aufnahmen zur Behandlung von Infektion der Perianalhaut und des Rektums durch Herpesviren, werden mit der Hauptdiagnose K62.8 «Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums» kodiert.

Der Kode A60.1 «Infektion der Perianalhaut und des Rektums durch Herpesviren», ist als Nebendiagnose anzugeben.

SD1404o Niereninsuffizienz

Akute Niereninsuffizienz

Mit der ICD-10-GM können die Stadien der akuten Niereninsuffizienz abgebildet werden. Die Kriterien der Stadieneinteilung müssen beachtet werden.

Für die Berechnung des Stadiums des akuten Nierenversagens wird nur die akute Verschlechterung berücksichtigt.

Das heisst, Ausgangswert für die Berechnung des Stadiums der akuten Niereninsuffizienz ist bei vorbestehender chronischer Niereninsuffizienz die Baseline des Serumkreatinins.

Chronische Niereninsuffizienz

Die Kontrolle oder Präzision des Stadiums einer bereits bekannten chronischen Niereninsuffizienz (GFR) ist wichtig für die korrekte Patientenversorgung.

Wenn das Stadium aktuell im Spitalaufenthalt bestimmt wird, muss der dem Stadium entsprechende Kode N18.- kodiert werden.

Bei vorbestehender chronischer Niereninsuffizienz mit akuter Verschlechterung wird das Stadium der chronischen Niereninsuffizienz anhand der Baseline des Serumkreatinins festgelegt.

Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen

Eine Niereninsuffizienz nach medizinischen Massnahmen wird mit N99.0 Nierenversagen nach medizinischen Massnahmen abgebildet. Ist die Art der Niereninsuffizienz (akut oder chronisch) bekannt, ist der Kode N99.0 entgegen dem Exklusivum der ICD-10-GM unter N17 - N19 wie ein Ausrufezeichen-Kode anzuwenden. Er folgt also dem zutreffenden Kode aus N17.- oder N18.-.

SD1405l Aufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse

Bei der Spitalaufnahme zur Anlage eines Peritonealkatheters zur Dialyse wird die Niereninsuffizienz als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit dem passenden Prozedurenkode. Dabei gilt es, die Kodierregel SD0403 bei einer Niereninsuffizienz bei diabetischer Nephropathie zu berücksichtigen.

Der Kode

Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse

wird nicht abgebildet (entgegen dem Hinweis am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM).

SD1406d Aufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters zur Dialyse

Bei der Spitalaufnahme zur Entfernung eines Peritonealkatheters (nicht wegen einer Komplikation) ist als Hauptdiagnosekode

Z43.88 Versorgung sonstiger künstlicher Körperöffnungen

zuzuweisen, zusammen mit dem CHOP-Kode

54.99.41 Entfernung oder Verschluss einer kutaneoperitonealen Fistel (Katheterverweilsystem)

SD1407l Aufnahme zur Anlage einer AV-Fistel oder eines AV-Shunts zur Dialyse

Bei Aufnahme zur Anlage einer Fistel, eines Shunts zur Dialyse wird die Niereninsuffizienz als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Dabei gilt es, die Kodierregel SD0403 bei einer Niereninsuffizienz bei diabetischer Nephropathie zu berücksichtigen.

Der Kode

Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse

wird nicht abgebildet (entgegen dem Hinweis am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM).

SD1408a Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts

Bei der Spitalaufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts (nicht wegen einer Komplikation) ist als Hauptdiagnosekode

Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

zuzuweisen, zusammen mit dem CHOP-Kode

39.43 Verschluss eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse

SD1500 Geburtshilfe

SD1501n Definitionen

Schwangerschaftsdauer

Die Schwangerschaftsdauer wird immer mit dem Kode O09.–! Schwangerschaftsdauer dokumentiert, wobei die Dauer der Schwangerschaft bei Aufnahme der Patientin ins Spital zu erfassen ist.

Bei dokumentierten Gestationsalter 1 (Gestationsalter berechnet ab Beginn der letzten Menstruation in Anzahl Wochen und Tage (erfüllte Wochen und erfüllte Tage, Tag 1 der letzten Menstruation ist Tag 1 Gestationsalter)) und Gestationsalter 2 (Gestationsalter aufgrund einer Ultraschalluntersuchung in der 1. Schwangerschaftshälfte (erfüllte Wochen und erfüllte Tage)), soll auf Basis von Gestationsalter 2 kodiert werden.

Wird vom behandelnden Arzt / Ärztin ein korrigiertes Gestationsalter dokumentiert, ist dieses unter Gestationsalter 2 zu erfassen, auch wenn es sich nicht um das ultraschallbestimmte Gestationsalter handelt.

Bei Abweichung des errechneten und des sonographischen Gestationsalters liegt es in der Verantwortung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin das korrigierte Gestationsalter festzulegen und zu dokumentieren.

Termingeburt (zum Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von 37 vollendeten Wochen bis vor Vollendung von 41 Wochen (259 bis 286 Tage).

Übertragung (nach dem Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von 41 vollendeten Wochen oder mehr (287 Tage oder mehr).

Frühgeburt (vor dem Termin Geborenes)

Schwangerschaftsdauer von weniger als 37 vollendeten Wochen (weniger als 259 Tage).

Lebendgeburt

Als Lebendgeburt gilt ein Kind, das atmet oder mindestens Herzschläge (minimale Lebenszeichen) aufweist.

Totgeburt

Als Totgeburt wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen geboren wird und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Schwangerschaftsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist (Zivilstandsverordnung).

Abort/Fehlgeburt

Als Abort/Fehlgeburt gilt die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch spontane oder künstlich herbeigeführte Ausstossung der Leibesfrucht ohne Lebenszeichen sowohl vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche als auch mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm.

Nachgeburtsperiode

Syn. Plazentarperiode; Zeit von der Geburt des Kindes bis zur Ausstossung der Plazenta [Pschyrembel].

Postplazentarperiode

Periode von zwei Stunden nach der Ausstossung der Plazenta [Pschyrembel].

Wochenbett (Puerperium)

Zeitraum von der Entbindung bis zur Rückbildung der Schwangerschafts- und Geburtsveränderungen bei der Mutter; Dauer sechs bis acht Wochen (Frühwochenbett: die ersten sieben Tage post partum) [Pschyrembel].

SD1502n Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft

Abort (O02.- bis O06.-)

Die Kodes der Kategorien O02.- bis O06.- sind dann zu verwenden, wenn eine Schwangerschaft mit einem spontanen oder therapeutisch eingeleiteten Abort endet (vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche als auch mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm). Als Hauptdiagnose gilt der Abort und als Nebendiagnose dessen Ursache.

Beispiel 1

Schwangerschaftsbeendigung wegen Patau-Syndrom (Trisomie 13) nach 12 Schwangerschaftswochen.

HD O04.9 Ärztlich eingeleiteter Abort, komplett oder nicht näher bezeichnet, ohne Komplikation
ND O35.1 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Chromosomenanomalie beim Feten
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer 5 bis 13 vollendete Wochen
Beispiel 2

Schwangerschaftsabbruch im Rahmen einer unerwünschten Schwangerschaft.

HD O04.9 Ärztlich eingeleiteter Abort, komplett oder nicht näher bezeichnet, ohne Komplikation
ND Z64.0 Kontaktanlässe mit Bezug auf eine unerwünschte Schwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer 5 bis 13 vollendete Wochen

Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.-)

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird nur dann als Hauptdiagnose zugewiesen, wenn eine Patientin wegen einer Komplikation infolge eines nicht während des aktuellen Spitalaufenthalts behandelten Aborts stationär aufgenommen wird.

Beispiel 3

Eine Patientin wird mit disseminierter intravasaler Gerinnung nach einem Abort in der 10. SSW, der vor zwei Tagen in einem anderen Spital stattfand, aufgenommen.

HD O08.1 Spätblutung oder verstärkte Blutung nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC]
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung der Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird als Nebendiagnose kodiert, um eine mit den Diagnosen der Kategorie O00 – O02 Extrauteringravidität, Blasenmole, sonstige abnorme Konzeptionsprodukte verbundene Komplikation zu verschlüsseln.

Beispiel 4

Eine Patientin wird wegen Tubarruptur bei Eileiterschwangerschaft in der 6. SSW mit Schock aufgenommen.

HD O00.1 Tubargravidität
ND O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

Wenn eine Patientin aufgenommen wird, weil nach Abortbehandlung bei einer vorhergehenden Behandlung Teile der Fruchtanlage zurückgeblieben sind, wird als Hauptdiagnose ein inkompletter Abort mit Komplikation kodiert (O03 – O06 mit einer vierten Stelle .0 bis .3).

Beispiel 5

Eine Patientin wird mit Blutung bei retinierter Fruchtanlage zwei Wochen nach einem Spontanabort stationär aufgenommen. Der Abort fand in der 5. Schwangerschaftswoche statt und wurde ambulant behandelt.

HD O03.1 Spontanabort, inkomplett, kompliziert durch Spätblutung oder verstärkte Blutung

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung dieser Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

Ein Kode aus O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft wird in Verbindung mit Diagnosen der Kategorien O03 – O07 als Nebendiagnose angegeben, wenn die Kodierung dadurch genauer wird (vergleiche Beispiel 5 und Beispiel 6).

Beispiel 6

Eine Patientin wird mit einem inkompletten Abort in der 12. Schwangerschaftswoche und Kreislaufkollaps stationär aufgenommen.

HD O03.3 Spontanabort, inkomplett, mit sonstigen und nicht näher bezeichneten Komplikationen
ND O08.3 Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
ND O09.1! Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

Totgeburt/Lebendgeburt bei vorzeitiger Beendigung einer Schwangerschaft

Wenn die Schwangerschaft wegen intrauterinem Tod endet (spontan) oder beendet wird (eingeleitet), ist der intrauterine Tod als Hauptdiagnose anzugeben.

Beispiel 7

Aufnahme wegen intrauterinem Fruchttod in der 35. Schwangerschaftswoche.

HD O36.4 Betreuung der Mutter wegen intrauterinen Fruchttodes
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
oder
O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)

Wenn die Schwangerschaft wegen einer Fehlbildung oder Verdacht auf eine Fehlbildung vorzeitig beendet wird (eingeleitet), ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung anzugeben. In der Klinik kann dann eine solche Massnahme mit einer Lebendgeburt oder Totgeburt enden; dies ist in der Kodierung abzubilden.

Beispiel 8

Hospitalisation wegen Einleitung bei Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten in der 24. Schwangerschaftswoche.

HD O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.3! Schwangerschaftsdauer 20. bis 25 vollendete Wochen
ND Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
oder
Z37.0! Lebendgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)

SD1503n Krankheiten in der Schwangerschaft

Bei Vorliegen einer Schwangerschaft hat das Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett» Vorrang vor den Organkapiteln. Zu beachten ist, dass bei Kodes O98 – O99 ein zusätzlicher Kode aus anderen Kapiteln zur Bezeichnung der vorliegenden Erkrankung anzugeben ist.

Kapitel XV enthält u.a. folgende Bereiche zur Kodierung von Krankheiten in Zusammenhang mit der Schwangerschaft:

O20 – O29 Sonstige Krankheiten der Mutter, die vorwiegend mit der Schwangerschaft verbunden sind
O85 – O92 Komplikationen, die vorwiegend im Wochenbett auftreten
(Gemäss Hinweis unter dieser Kategorie: nur die Schlüsselnummern O88.–, O91.–, O92.–)
und
O94 – O99 Sonstige Krankheitszustände während der Gestationsperiode, die anderenorts nicht klassifiziert sind.

  • Zustände, die vorwiegend in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auftreten, werden mit spezifischen Kodes aus O20 – O29 verschlüsselt.

Beispiel 1

Eine Patientin wird in der 30. Schwangerschaftswoche zur Behandlung eines Karpaltunnel-Syndroms, das sich durch die Schwangerschaft verschlimmerte, aufgenommen.

HD O26.82 Karpaltunnelsyndrom während der Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. bis 33 vollendete Wochen

Um Infektionen des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen die Kodes aus O23.- Infektionen des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft und O98.3 «Sonstige Infektionen, hauptsächlich durch Geschlechtsverkehr übertragen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren» zur Verfügung. Falls es eine präzisere Abbildung erlaubt, werden diese gefolgt von dem jeweils spezifischen Kode aus Kapitel XIV «Krankheiten des Urogenitalsystems» der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Infektion angegeben.

Um einen Diabetes mellitus in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen die Kodes O24.–-Diabetes mellitus in der Schwangerschaft zur Verfügung. Falls eine Präzisierung möglich ist, werden diese (mit Ausnahme von O24.4) gefolgt von Kodes aus E10 - E14 zur Bezeichnung des jeweils vorliegenden Diabetes mellitus sowie zur Abbildung vorliegender Komplikationen angegeben. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10 - E14 die vierte Stelle entsprechend der Manifestation(en) und die spezifischen Manifestationen gemäss SD0400 zu verschlüsseln.

Um Erkrankungen der Leber in der Schwangerschaft zu kodieren, steht der Kode O26.6 Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes zur Verfügung. Dieser wird zusammen mit dem jeweils spezifischen Kode aus K70 – K77 Krankheiten der Leber der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Leberkrankheit angegeben.

Beachte: Bei der intrahepatischen Schwangerschaftscholestase O26.60 handelt es sich um ein schwangerschaftsspezifisches, akutes Krankheitsbild unbekannter Ätiologie.

Bei Vorliegen dieser Entität soll kein Präzisierungskode aus K70 - K77 zusätzlich kodiert werden.

Beispiel 2

Eine Patientin wird in der 25. SSW mit schmerzhaften Blasen und Urtikaria am Abdomen aufgenommen. Sie leidet unter kaum beherrschbarem Pruritus. Der pemphigoide Hautausschlag weitet sich aus.

Der betreuende Arzt diagnostiziert einen Herpes gestationis.

HD O26.4 Herpes gestationis
ND O09.3! Schwangerschaftsdauer 20. Woche bis 25 vollendete Wochen

Beispiel 3

Eine Patientin mit bekannten, rezidivierenden Herpes genitalis-Infektionen mit Herpes-simplex-Virus Typ 2 tritt mit Verdacht auf erneutes Rezidiv (starke Schmerzen) in der 35. SSW ein.

Eine akute Vulvitis mit Herpes genitalis wird diagnostiziert und dokumentiert. Es liegen keine Ulzerationen der Vulva vor.

HD O98.3 Sonstige Infektionen, hauptsächlich durch Geschlechtsverkehr übertragen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND A60.0† Infektion der Genitalorgane und des Urogenitaltraktes durch Herpesviren
ND N77.1* Vaginitis, Vulvitis oder Vulvovaginitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. Woche bis 36 vollendete Wochen

Diffuse Beschwerden bei bestehender Schwangerschaft, für die keine spezifische Ursache gefunden wird, sind mit O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind zu kodieren.

  • Um andere Komplikationen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (oder Zustände, die sich in der Schwangerschaft verschlimmern oder die hauptsächlicher Anlass für geburtshilfliche Massnahmen sind) zu kodieren, stehen die Kategorien O98 – O99 zur Verfügung, die mit einem Kode aus anderen Kapiteln der ICD-10-GM zur spezifischen Bezeichnung der jeweils vorliegenden Erkrankung immer zusammen angegeben sind (siehe auch Hinweis unter O98 und O99 in der ICD-10-GM).

Ausnahme: Unter Anwendung von TARPSY wird O99.3 Psychische Krankheiten sowie Krankheiten des Nervensystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren nicht als Hauptdiagnose kodiert. Für die Wahl der Hauptdiagnose ist nach Kodierregel G52 vorzugehen.

Es ist gemäss unten stehendem Kodierbeispiel 7 vorzugehen, selbst wenn die psychiatrische Erkrankung die Schwangerschaft kompliziert oder durch die Schwangerschaft kompliziert wird.

Beispiel 4

Eine Patientin wird wegen einer schweren schwangerschaftsbedingten Eisenmangelanämie eingewiesen.

HD O99.0 Anämie, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
ND D50.8 Sonstige Eisenmangelanämien
ND O09.–! Schwangerschaftsdauer … Wochen
Beispiel 5

Spontane Frühgeburt in der 35. Schwangerschaftswoche, die Patientin wird zusätzlich wegen eines allergischen Asthmas bronchiale behandelt. Die moderaten Asthmasymptome konnten durch die Behandlung gut kontrolliert werden

HD O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
ND O99.5 Krankheiten des Atmungssystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND J45.00 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, als gut kontrolliert und nicht schwer bezeichnet

  • Wenn eine Patientin wegen einer Erkrankung aufgenommen wird, die weder die Schwangerschaft kompliziert noch durch die Schwangerschaft kompliziert wird, wird der Kode für diese Erkrankung als Hauptdiagnose mit der Nebendiagnose Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft und O09.-! Schwangerschaftsdauer … Wochen zugeordnet.

Beispiel 6

Eine Patientin in der 30. Schwangerschaftswoche wird mit Mittelhandfraktur rechts nach Sturz vom Fahrrad aufgenommen.

HD S62.32 Fraktur eines sonstigen Mittelhandknochens, Schaft
L 1
ND V99! Transportmittelunfall
ND Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. bis 33 vollendete Wochen

Beispiel 7 – Psychiatrie

Eine Patientin mit bekannter rezidivierender Depression wurde in der 27. Schwangerschaftswoche in einer psychiatrischen Klinik wegen eines erneuten schweren depressiven Zustands ohne psychotische Symptome stationär behandelt. Sowohl die berufliche Überlastung als auch die negative Haltung ihrer Kollegen trugen zur Verschlechterung ihres Zustands bei. Ihre Schwangerschaft verläuft weiterhin ohne Komplikationen.

HD F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome
ND Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer 26. Woche bis 33 vollendete Wochen

SD1504e Komplikationen der Schwangerschaft, Mutter oder Kind betreffend

Abnorme Kindslagen und -einstellungen

Kindliche Lage-, Haltungs- und Einstellungsanomalien sind zu kodieren, wenn sie bei der Geburt vorliegen.

  • Bei Spontangeburt bei abnormen Kindslagen liegt kein Geburtshindernis vor und der Kode
O32.– Betreuung der Mutter bei festgestellter oder vermuteter Lage- oder Einstellungsanomalie des Fetus

ist abzubilden.

  • Bei geplanter primärer Sectio bei abnormen Kindslagen wird der Kode
O32.– Betreuung der Mutter bei festgestellter oder vermuteter Lage- oder Einstellungsanomalie des Fetus

abgebildet, unabhängig davon, ob die Patientin schlussendlich ein Geburtshindernis gehabt hätte oder nicht.

  • Bei Geburt durch eine sekundäre Sectio, Vakuum oder Forzeps bei abnormen Kindslagen liegt ein Geburtshindernis vor und der Kode
O64.– Geburtshindernis durch Lage-, Haltungs- und Einstellungsanomalien des Fetus

ist abzubilden.

Hinterhauptslagen wie die hintere, seitliche oder diagonale Hinterhauptslage werden nur dann kodiert, wenn deswegen ein Eingriff erfolgt.

Verminderte Kindsbewegungen

Bei Diagnose «verminderte fetale Bewegungen» ist O36.8 Betreuung der Mutter wegen sonstiger näher bezeichneter Komplikationen beim Fetus zu kodieren, wenn die zugrundeliegende Ursache nicht bekannt ist. Wenn eine zugrundeliegende Ursache bekannt ist, ist diese Ursache zu kodieren (O36.8 ist in diesem Fall nicht anzugeben).

Uterusnarbe

Der Kode O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff wird verwendet, wenn

  • Die Patientin aufgrund einer früheren Sectio für eine elektive Sectio aufgenommen wird.
  • Der Versuch einer vaginalen Entbindung bei Uterusnarbe (z.B. Sectio- oder andere operative Uterusnarbe) nicht gelingt und zu einer Sectiogeburt führt.
  • Eine bestehende Uterusnarbe eine Behandlung erfordert, die Entbindung aber nicht während dieses Spitalaufenthaltes erfolgt, z.B. vorgeburtliche Betreuung wegen Uterusschmerzen durch eine bestehende Narbe.

Gerinnungsstörungen in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Wenn sie die Definition der Nebendiagnose (G54) erfüllen, sind die Kodes D65 - D69 zusätzlich und entgegen allfälliger Exklusiva in der ICD-10-GM zu den Kodes O00 - O07, O08.1 und O45.0, O46.0, O67.0, O72.3 abzubilden.

Anti-D-Prophylaxe

Eine während des stationären Aufenthalts der Rhesus-negativen Mutter durchgeführte Anti-D-Prophylaxe wird im Fall der Mutter mit Z29.1 Immunprophylaxe verschlüsselt.

Der ICD-10-GM-Kode O36.0 Betreuung der Mutter wegen Rhesus-Isoimmunisierung gelangt nur zur Anwendung, wenn es z.B. aufgrund nachgewiesener Anti-D-Antikörper und/oder einer ärztlich diagnostizierten und dokumentierten hämolytischen Krankheit des Fetus und/oder Neugeborenen bei Rhesus-Inkompatibilität zu einem medizinischen Aufwand > 0 bei der Mutter kommt.

SD1505o Spezielle Kodierregeln für die Geburt

Die untenstehenden Regeln gelten gleichermassen für Spitäler und Geburtshäuser (sofern die betreffende Leistung gemäss den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen überhaupt in einem Geburtshaus erbracht werden darf, siehe Kommentar zu KVV, Art. 58e).

Zuordnung der Hauptdiagnose bei einer Entbindung

Wenn ein Spitalaufenthalt mit der Entbindung eines Kindes verbunden ist, die Patientin jedoch wegen eines behandlungsbedürftigen vorgeburtlichen Zustandes aufgenommen worden ist, ist folgendermassen vorzugehen:

  • Wenn eine Behandlung von mehr als sieben Kalendertagen vor der Geburt erforderlich war, ist der vorgeburtliche Zustand als Hauptdiagnose zu kodieren.
  • In allen anderen Fällen ist die Diagnose, die sich auf die Entbindung bezieht, als Hauptdiagnose zuzuordnen.

Spontane vaginale Entbindung eines Einlings (O80)

O80 Spontangeburt eines Einlings ist nur anzugeben, und dann als Hauptdiagnose, wenn die Geburt problemlos verlaufen ist, ohne Vorliegen von anderen Diagnosen aus Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett». Ansonsten wird das bedeutendste klinische Problem (z.B. Frühgeburt, Dystokie, Risikoschwangerschaft, usw.) als Hauptdiagnose mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel XV dokumentiert, d.h. O80 ist nicht als Nebendiagnose zu kodieren.

Jede spontane Geburt ist mit dem Kode 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige abzubilden.

Das Wort «spontan» bezieht sich auf die Geburt, nicht auf den Wehenbeginn/die Wehentätigkeit, die spontan oder induziert sein kann. Es wird für alle vaginalen Geburten ohne instrumentale Extraktion der Prozedurenkode 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige erfasst.

Die einzigen geburtshilflichen Prozeduren, die bei der Geburt in Verbindung mit dem Hauptdiagnosekode O80 Spontangeburt eines Einlings übermittelt werden dürfen, sind:

03.91.31 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal bei der Geburt
73.0- Künstliche Blasensprengung
73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
73.6 Episiotomie
93.92.15 Patientenkontrollierte intravenöse Analgesie [PCA]

Beachte: Einer (notwendigen) Episiotomie können eine oder mehrere Indikationen zugrunde liegen. Ist der Grund für den Dammschnitt in der ärztlichen Dokumentation aufgeführt, wird dieser zusammen mit dem Prozedurenkode für die Episiotomie erfasst.

Dammrisse, die trotz Episiotomie auftreten, werden zusätzlich erfasst.

Die Naht eines Dammschnittes ist im Prozedurenkode 73.6 Episiotomie enthalten.

Die Versorgung (zusätzlich auftretender) (von) Dammrisse(n) werden mit einem Kode aus der Kategorie 75.6- Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses abgebildet.

Beachte:

Eine Geburtseinleitung (Weheneinleitung) hat das Ziel, fetale oder maternale Morbidität und Mortalität zu minimieren und bedarf einer ärztlichen Indikation.

Für (den Versuch) eine(r) medikamentöse(n) und andere(n) (z.B. instrumentellen) Weheneinleitung liegt normalerweise eine ärztlich dokumentierte Indikation/Begründung vor, z.B. frustrane, schmerzhafte Wehen bei Multipara, Oligo- oder Polyhydramnion, (V.a.) Plazentainsuffizienz und/oder intrauterine Grössenretardierung, Übertragung, vorzeitiger Blasensprung, (massive) Erschöpfung/Ermüdung der Schwangeren etc.

Sind der ärztlichen und/oder medizinischen Dokumentation ein bzw. mehrere Indikationen für eine Geburtseinleitung (Weheneinleitung) zu entnehmen, ist (sind) diese Diagnose(n) zu kodieren.

Auch wenn eine Beendigung des Geburtsvorganges oder einer Schwangerschaft vaginal-operativ (Vakuumextraktion, Forzepsextraktion) oder per Sectio caesarea (primär, sekundär) erfolgt, muss die Kodierung der Einleitungsindikation(en) erfolgen.

Die Wahl der Hauptdiagnose erfolgt gemäss Kodierregel G52.

Geburtshilfliche Einleitungen können mehrere Stunden bis Tage (auch iterativ) verlaufen.

Nicht selten erfüllt somit auch die Indikation für die Einleitung die Bedingungen der Kodierregel G52 «Die Hauptdiagnose».

Beispiel 1

Spontane vaginale Geburt eines gesunden Neugeborenen in der 39. Schwangerschaftswoche, Damm intakt.

HD O80 Spontangeburt eines Einlings
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
Beispiel 2

Spontane vaginale Geburt mit Episiotomie in der 39. Schwangerschaftswoche.

HD O80 Spontangeburt eines Einlings
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
B 73.6 Episiotomie
Beispiel 3

Spontane vaginale Geburt in der 42. Schwangerschaftswoche.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige

Beispiel 4

Spontane vaginale Geburt in 36.2 SSW, nach Einleitung (2 Tage, medikamentös) bei Verdacht auf intrauterine Grössenretardierung, Plazentainsuffizienz und etlichen plazentaren Kalkeinlagerungen und Zeichen weisser Infarkte. Dammriss II. Grades, Naht. Die CTG-Aufzeichnung war streckenweise pathologisch, das Fruchtwasser zeigte eine grüne Farbe, so dass eine ununterbrochene Überwachung der Schwangeren notwendig wurde.

HD O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O43.8 Sonstige pathologische Zustände der Plazenta
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser
ND O70.1 Dammriss 2. Grades unter der Geburt
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

B 73.4 Medikamentöse Weheneinleitung
B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige
B 75.69 Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses

Entbindung eines Einlings durch Zangen-, Vakuumextraktion oder Schnittentbindung (O81 – O82)

Der Beendigung des Geburtsvorganges mittels Vakuum- und/oder Forzepsextraktion oder per Sectio caesara (primär oder sekundär) liegen immer eine oder mehrere Indikationen zugrunde, z.B. pathologische Herzfrequenz (kombiniert mit Veränderungen der Fruchtwasserfarbe), primäre oder sekundäre Wehenschwäche, maternale Erschöpfung, Einstellungs- Haltungs- oder Lageanomalien des Fetus, prä- oder intrapartale (plazentare) Blutungen, rigide Gewebesituationen etc.

Die Erfassung der Kodes

O81 Geburt eines Einlings durch Zangen- oder Vakuumextraktion

und

O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea]

entfällt bei Kodierung der entsprechenden Indikation.

Beispiel 5

Forzepsextraktion (vorangehender Teil Höhenstand Beckenboden) bei Erstgebärender (medikamentöse Einleitung wegen Übertragung 41.3 SSW, Wehenbeginn 3 h nach erster Prostaglandingabe) aufgrund Dezelerationen und Bradykardie (pathologisches Kardiotokogramm). Die Austreibungswehen zeigen sich zu kurz und zu wenig stark. Eine sekundäre Wehenschwäche in der 95 Min. dauernden Austreibungsphase wird ebenfalls ärztlich dokumentiert.

Die vaginal-operative Entbindung erfolgt ohne elektive Episiotomie, ein Dammriss 1. Grades wird versorgt.

HD O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O62.1 Sekundäre Wehenschwäche
ND O70.0 Dammriss 1. Grades unter der Geburt
ND O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer, Mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 72.19 Tiefe Zange, sonstige
B 75.69 Naht eines anderen frischen geburtsbedingten Risses
B 73.4 Medikamentöse Weheneinleitung

Primäre und sekundäre Sectio caesarea in der medizinischen Kodierung

Die medizinische Definition einer Sectio caesarea lautet wie folgt:

Eine primäre Sectio caesarea ist die Durchführung einer Schnittentbindung vor Geburtsbeginn (Wehenbeginn und/oder Blasensprung). Sie wird auch als elektive, geplante oder Sectio 1. Grades bezeichnet.

Eine sekundäre Sectio caesarea ist die Durchführung einer Schnittentbindung nach Geburtsbeginn (Wehenbeginn und/oder Blasensprung). Sie wird auch als ungeplante oder Sectio 2. Grades bezeichnet.

Die Notwendigkeit/Entscheidung zur Durchführung einer Sectio caesarea stellt in den meisten Fällen ein multifaktorielles Geschehen dar.

Das bedeutet, nicht nur eine Indikation, sondern eine Kombination aus (mütterlichen und/oder kindlichen) Faktoren kann zur Entscheidung der Schnittentbindung führen.

Beachte:

Alle in der medizinischen Dokumentation aufgeführten (absoluten und/oder relativen) Indikationen, die zur Entbindung per Sectio caesarea führen, sind mit dem jeweiligen ICD-10-GM-Kode zu erfassen.

Der gemäss Kodierregeln G52 «Die Hauptdiagnose» und G54 «Die Nebendiagnosen» nachzuweisende Aufwand hinsichtlich der Diagnosen ist mit der durchgeführten Schnittentbindung (jeder Art) erbracht.

Die für den Entscheid für eine Sectio caesarea bedeutendste Diagnose wird bei Erfüllung der Kodierregel G52 als Hauptdiagnose erfasst, wenn nicht eine andere Diagnose die Kriterien der Hauptdiagnoseregel erfüllt.

Es werden in der klinischen Geburtshilfe absolute und relative Indikationen für eine Sectio caesarea unterschieden.

Hinweis: Die unten aufgeführten Beispiele für Indikationen sind nicht als vollständig zu betrachten und können in medizinischen Publikationen und im klinischen Alltag variieren.

Die hier erfolgte Aufzählung richtet sich u.a. nach den Guidelines 11 Guideline_Sectio_Caesarea_2015.pdf (sggg.ch) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Absolute Indikationen: Bei Vorliegen dieser Indikationen muss zur Rettung von Leben und/oder Gesundheit des Kindes und/oder der Mutter zwingend zur Sectio caesarea geraten werden. Auf solche Indikationen weisen auch die Termini «Notfall-Sectio» oder «dringliche Sectio» hin.

z.B. Querlage, (drohende) Uterusruptur, fetale Azidose (pH-Wert von ≤ 7.20 als Ergebnis einer Fetalblutanalyse), absolutes Missverhältnis, Beckendeformitäten, schwere therapieresistente fetale Bradykardie, Nabelschnurvorfall, Placenta praevia (mit oder ohne Blutung), vorzeitige Plazentalösung, Geburtsstillstand, Amnioninfektionssyndrom, Eklampsie, HELLP-Syndrom, etc.

Relative Indikationen: Bei Vorliegen dieser Indikationen ist die Durchführung einer Sectio caesarea nicht zwingend. Das Leben und/oder die Gesundheit des Kindes und/oder der Mutter sind nicht unmittelbar in Gefahr. Die vorliegenden Indikationen, die zu einer Schnittentbindung führen können, müssen den Geburtsmodus betreffend hinsichtlich aller Vor- und Nachteile und geburtsmedizinischen Risiken mit der werdenden Mutter individuell besprochen und abgewogen werden.

z.B. Beckenendlage (reine Steisslage, reine Fusslage, Steiss-Fusslage), intrauterine Wachstumsretardierung/Wachstumsrestriktion, Mehrlingsschwangerschaft, cephalo-pelvines Missverhältnis, absolute fetale Makrosomie (> 4500g), HIV-Infektion, primäre genitale Herpes Simplex Virus (HSV)-Infektion im dritten Trimenon, pathologisches CTG, protrahierte Geburt, Präeklampsie, Status nach vorangegangener Sectio, Frühgeburtlichkeit, mütterliche Erschöpfung, psychisch motivierte Sectio caesarea (Angstgefühle hinsichtlich kindlicher Sicherheit, Geburtsschmerzen und organischer Spätschäden), mütterliche Herzinsuffizienz, weitere ähnlich schwere Erkrankungen der Mutter (z.B. entgleister Diabetes mellitus etc.)

Es existieren noch etliche weitere Faktoren für eine primäre oder sekundäre Sectio caesarea, z.B.

- Hepatitis B-Infektion

- Hepatitis C-Infektion

- HPV-Infektion

- Wunschsectio ohne jegliche medizinische Indikation

Auch diese Zustände und weitere Faktoren müssen ebenfalls, wenn in der medizinischen Dokumentation angegeben, in der Kodierung als (ein) Grund für eine Sectio caesarea erfasst werden.

In der CHOP stehen seit 2014 sechsstellige Kodes für die Erfassung verschiedener Arten einer Sectio caesarea zur Verfügung.

Für die korrekte Wahl des entsprechenden Prozedurenkodes ist die folgende, für eine schweizweit einheitliche Kodierung notwendige, Regelung zu beachten:

  • Für die Wahl des entsprechenden CHOP-Kodes 74.0X.10, 74.1X.10, 74.2X.10, 74.4X.10 wird die Art der Sectio caesarea erfasst, die als antepartal geplante Prozedur, vor oder nach dem Geburtsbeginn (Einsetzen der Wehen und/oder Blasensprung) durchgeführt wird. Die Entscheidung für eine Entbindung per Sectio caesarea wird dabei vor dem Geburtsbeginn, d.h. vor Einsetzen von Wehen und/oder stattgefundenem Blasensprung getroffen. Es handelt sich dabei auch um die s.g. elektive Sectio caesarea. Voraussetzung für die Wahl eines Kodes mit den Endziffern -.10 ist, dass keine zusätzlich auftretende mütterliche und/oder kindliche (absolute und/oder relative) Sectio-Indikation die Kodierung eines CHOP-Kodes der Rubrik 74.- mit der Endziffer -.20 erfordert (z.B. in Notfallsituation etc.).

  • Für die Wahl des entsprechenden CHOP-Kodes 74.0X.20, 74.1X.20, 74.2X.20, 74.4X.20 wird die Art Sectio caesarea erfasst, die entweder (unabhängig davon, ob initial geplant* oder ungeplant) aufgrund einer akuten dringlichen Indikation oder Notfallsituation (siehe absolute Sectioindikationen) zwingend vor dem Geburtsbeginn stattfinden musste oder die Entscheidung für die Sectio caesarea (ungeplant) nach dem Geburtsbeginn (während des Geburtsverlaufes) aufgrund einer Notfallsituation, dringlicher oder anderer absoluter und/oder relativer Indikationen erforderlich wurde.

*Auch, wenn es sich z.B. initial um eine antepartal geplante Prozedur handelte und die Geburt noch nicht begonnen hat, kann das Auftreten neuer/zusätzlicher Indikationen und/oder Gründe die Kodierung eines CHOP-Kodes mit der Endziffer -.20 erfordern.

Hinweis:

Die häufigste Methode der Sectio caesarea ist die s.g. tiefe isthmische, horizontale Schnittentbindung. Diese wird mit den Kodes

74.1x.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär und 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär abgebildet.

Methodenbeschreibungen wie z.B. nach «Pfannenstiel», nach «Joel-Cohen» oder «Modified Misgav-Ladach-Technik» subsummieren ebenfalls unter Kategorie 74.1X. - Tiefe zervikale Sectio caesarea, auch wenn sie eigentlich die Eröffnung der Bauchwand beschreiben.

Für die Erfassung einer extraperitonealen Sectio caesarea muss diese spezielle Technik explizit in der ärztlichen Dokumentation aufgeführt sein.

Für die Kodierung einer korporalen Sectio caesarea werden die Kodes aus Rubrik 74.0X.- Klassische Sectio caesarea genutzt.

Es erfolgt dabei eine vertikale und/oder horizontale Uterusinzision im Korpusbereich des Uterus und wird (selten) bei Entbindungen z.B. in sehr frühen Schwangerschaftswochen angewendet.

Sehr selten werden Schnittentbindungen per Längslaparatomie oder andere Sectio caesarea vollzogen. Diese werden mit der Resteklasse 74.4X Sectio caesarea eines anderen näher bezeichneten Typs abgebildet.

Frühgeburtlichkeit und Sectio caesarea:

Jede geplante oder ungeplante Sectio caesarea, die bis zu einer SS-Dauer von weniger als 37 vollendeten SSW (SD1501n Definitionen Frühgeburt S. 161) durchgeführt werden muss, wird mit einem CHOP-Kode der Kategorie 74.- mit den Endziffern - .20 abgebildet.

Beachte: Aufgrund bestehender Differenzen zwischen der medizinischen Definition einer «primären» und «sekundären» Sectio caesarea einerseits und den Vorgaben zur Erfassung der CHOP-Kodes aus Rubrik 74.- Sectio caesarea und Extraktion des Fetus andererseits, können die Kodierverantwortlichen nicht davon ausgehen, dass die ärztlich-medizinische Dokumentation von «primär» oder «sekundär» immer eins zu eins in die Kodierung übernommen werden kann.

Es gelten unter anderem die Vorgaben dieser Kodierregeln und der folgenden Beispiele.

Folgende Beispiele sollen die Kodierung veranschaulichen und sind aus diesem Grund quantitativ ausführlicher gestaltet.

Sie sind fokussiert auf die Wahl der ICD-10-GM-Kodes bezüglich Indikationen und des korrekten CHOP-Kodes für die Schnittentbindung. Sie sind nicht als vollständig zu betrachten hinsichtlich Erfassung der Prozedurenkodes.

Beispiele zur Erfassung der CHOP-Kodes «primäre» Sectio caesarea

Beispiel 6

Elektive Sectio caesarea in intravenöser Allgemeinanästhesie (Angst vor Spinalanästhesie) bei persistierender reiner Beckenendlage in der 39.3 SSW, vorgezogen bei vorzeitigem Blasensprung mit beginnenden spontanen Wehen (6 h nach Blasensprung).

HD O64.1 Geburtshindernis durch Beckenendlage
ND O42.0 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär
B 93.92.10 Intravenöse Anästhesie Datum und Uhrzeit von B 74.1X.10

Die Sectio caesarea bei BEL (relative Sectioindikation) war eine geplante Prozedur vor Geburtsbeginn. Bei Vorliegen eines vorzeitigen Blasensprunges (Blasensprung vor Einsetzen der Wehen) und danach beginnenden Wehen handelt es sich gemäss medizinischer Definition um eine sekundäre Sectio caesarea (Sectio caesarea nach Geburtsbeginn).

Aufgrund der von der medizinischen Definition abweichenden Kodierregel zur Erfassung der CHOP-Kodes für die Sectio caesarea gelangt hier der CHOP-Kode 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär zur Anwendung.

Beispiel 7

Eintritt zur elektiven Sectio caesarea 20 Tage vor errechnetem Geburtstermin bei absoluter Querlage und Vorliegen eines mütterlichen Trichterbeckens (kongenital).

Durchführen der geplanten Sectio vor Blasensprung und Wehenbeginn.

HD O32.2 Betreuung der Mutter bei Quer- und Schräglage
ND O33.3 Betreuung der Mutter bei Missverhältnis durch Beckenausgangsverengung
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND Q74.2 Sonstige angeborene Fehlbildungen der unteren Extremität(en) und des Beckengürtels
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Bei Vorliegen einer Querlage (absolute Sectioindikation) und eines Trichterbeckens (absolute Sectioindikation) wird planmässig eine Sectio caesarea vor Geburtsbeginn durchgeführt. Gemäss medizinischer Definition und in Anlehnung an oben beschriebene Kodierregel handelt es sich um eine primäre Sectio caesarea und der CHOP-Kode 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär wird erfasst.

Beispiel 8

Eintritt einer 0.Para, 1.Gravida (42 Jahre) in der 37.2 SSW zur geplanten Sectio caesarea bei vorliegendem Gestationsdiabetes, grosser Angst vor einer vaginalen Entbindung und Verdacht auf beginnende Plazentainsuffizienz (noch keine intrauterine Grössenretardierung).

Die Patientin wünscht eine Sectio caesarea zum aktuellen Zeitpunkt, auch aufgrund zunehmender Müdigkeit und Erschöpfung. Es liegen zusätzlich eine ernährungsbedingte Adipositas permagna (BMI 42) aggraviert durch eine überdurchschnittliche Gewichtszunahme in der Schwangerschaft vor.

Nach Aufklärung der Vor- und Nachteile und geburtshilflichen Risiken bleibt die Patientin bei ihrem Wunsch und die elektive Sectio wird am folgenden Tag durchgeführt.

HD O24.4 Diabetes mellitus, während der Schwangerschaft auftretend
ND O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind
ND O43.8 Sonstige pathologische Zustände der Plazenta
ND Z35.5 Überwachung einer älteren Erstschwangeren
ND O26.0 Übermässige Gewichtszunahme in der Schwangerschaft
ND O99.2 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND E66.02 Adipositas durch übermässige Kalorienzufuhr, Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Der Entscheid für die geplante Sectio caesarea wurde aufgrund des Vorliegens mehrerer relativer Sectioindikationen getroffen (Gestationsdiabetes, Angst vor vaginaler Entbindung, beginnende plazentare Insuffizienz, Müdigkeit und Erschöpfung) und des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft aufgrund des Alters der Erstschwangeren.

Keine der angegebenen Indikationen und Gründe erfordert eine dringliche Schnittentbindung. Die Geburt hat nicht begonnen, die Sectio caesarea erfolgt geplant.

Die Adipositas permagna und die zusätzliche übermässige Gewichtszunahme in der Schwangerschaft gelten ebenfalls als Risikofaktoren für eine vaginale Geburt und somit auch als Gründe für die indizierte Sectio caesarea.

Dem dringlichen Wunsch einer werdenden Mutter nach einer Entbindung per Sectio aufgrund psychischer Beweggründe ist von ärztlicher Seite, auch bezüglich rechtlich-forensischer Belange, Folge zu leisten (nach entsprechender Aufklärung) und gilt als relative Sectioindikation.

Es handelt sich bei o.a. Beispiel medizinisch wie auch kodiertechnisch um eine 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär.

Beispiel 9

Eintritt einer 7.Gravida, 6.Para zur elektiven Re-Sectio in der 37.3 SSW. Es handelt sich um die 5. Sectio caesarea in Folge.

Bereits nach der 4. Sectio wurde aufgrund «ausgedünnter» Bauchdecken, einer gedeckten Perforation im Isthmusbereich und schwerer Adhäsionen für den Fall einer erneuten Schwangerschaft eine korporale Sectio anstelle der tiefen isthmischen Schnittführung geplant.

HD O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N99.4 Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Massnahmen
ND Z35.2 Überwachung einer Schwangerschaft bei sonstiger ungünstiger geburtshilflicher oder Reproduktionsanamnese
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.0X.10 Klassische Sectio caesarea, primär
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet

Bei Status nach mehreren Schnittentbindungen (relative Sectioindikation), Status nach gedeckter Perforation (drohende absolute Sectioindikation) und Verdacht auf Vorliegen schwerer postoperativer Adhäsionen im Becken (keine absolute oder relative Sectioindikation, aber ein Entscheidungsgrund für die Änderung des Modus operandi) wird eine primäre klassische Sectio caesarea (vertikale Inzision des Uterus im Korpusbereich) durchgeführt.

Auch gemäss der geltenden Kodierregeln wird der Kode für primäre Schnittentbindung gewählt, da es sich um eine geplante Sectio vor Geburtsbeginn handelt. Sollte die werdende Mutter allerdings mit Wehen und/oder Blasensprung eintreten, kann bei o.a. Status, der einer Risikoschwangerschaft entspricht, sehr schnell eine dringende (Notfall)-Sectio notwendig werden, insbesondere bei CTG-Verschlechterungen, die auf eine erneute Uterusperforation hinweisen können. Wenn dies in der medizinischen Dokumentation festgehalten ist, dürfte anstelle der primären eine sekundäre Sectio kodiert werden.

Beispiel 10

Eintritt einer 30-jährigen 1.Gravida in der 39.2 SSW zur geplanten Wunschsectio wegen Angst vor vaginaler Entbindung.

Alle Risiken und Alternativen wurden mit der werdenden Mutter im Vorfeld besprochen und dokumentiert.

HD O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Es handelt sich um das Vorliegen einer relativen Sectioindikation.

Im medizinischen Sinn als auch in Anlehnung an oben angegebene Kodierregel wird der Kode für die primäre Sectio 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär erfasst.

Beachte:

Für die Abbildung der relativen Sectioindikation «Angst vor vaginaler Entbindung» ist auf den Kode O26.88 zurückzugreifen.

Es ist kein Kode aus der Kategorie F41.- im Speziellen oder aus dem Kapitel V der ICD-10-GM im Allgemeinen zu benutzen, ausser es liegt eine dokumentierte eindeutige, auch vorher bestehende, psychiatrische (Angst-)Diagnose vor.

Aufgrund des Vorliegens einer relativen Sectioindikation ist der Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] nicht zu erfassen.

Beispiel 11

Eintritt in der 38.5 SSW zur terminierten Sectio an Wunschdatum (1.Gravida).

Die Schnittentbindung wird ohne Vorliegen anderer relativer oder absoluter Sectioindikationen auf Wunsch der Eltern an speziellem Datum durchgeführt.

HD O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea]
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.10 Tiefe zervikale Sectio caesarea, primär

Beachte:

Ein als solcher bezeichneter «Wunschkaiserschnitt» ohne jegliche weitere relative Sectioindikationen (z.B. Status nach vorangegangener Sectio, Verdacht auf makrosomen Fetus etc.) wird mit dem ICD-Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] verschlüsselt.

Der ICD-Kode O82 Geburt eines Einlings durch Schnittentbindung [Sectio caesarea] kann nicht mit den CHOP-Kodes 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär (oder 74.0X.20 Klassische Sectio caesarea, sekundär; 74.2X.- Extraperitoneale Sectio caesarea) verschlüsselt werden.

Beispiele zur Erfassung der CHOP-Kodes «sekundäre» Sectio caesarea

Beispiel 12

Notfallmässige Sectio caesarea in Allgemeinanästhesie (kombiniertes Verfahren aus inhalativer und intravenöser Anästhesie) bei schwerer fetaler Bradykardie mit silenter Oszillation in früher Eröffnungsperiode mit regelmässigen Kontraktionen (kein Vena-Cava-Kompressionssyndrom). 36.1 SSW, liegende PDA bei früher maternaler Wehenintoleranz.

HD O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O75.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei Wehentätigkeit und Entbindung
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B 03.91.31 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal bei der Geburt
B 93.92.12 Balancierte Anästhesie Datum und Uhrzeit von B 74.1X.20

Die Entscheidung zur Notfallsectio aufgrund schwerer fetaler Bradykardie (absolute Sectioindikation) und bei Frühgeburt (relative Sectioindikation) wurde nach Geburtsbeginn aufgrund des Geburtsverlaufes getroffen.

Der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär gelangt zur Anwendung.

Beispiel 13

Stationäre Aufnahme zur Überwachung und ggf. geplanten medikamentösen Geburtseinleitung im Anschluss an Schwangerschaftsuntersuchung in der 39. SSW.

Bei der ambulant durchgeführten Doppleruntersuchung ergaben sich eine pathologische Nabelschnurdurchblutung (Hinweis auf relative Sectioindikation) bei tiefsitzender Plazenta (relative Sectioindikation) und eine intrauterine Grössenretardierung (relative Sectioindikation).

Bei CTG-Kontrolle am darauffolgenden Tag zeigt sich am wehenlosen Uterus ein pathologisches CTG (relative Sectioindikation) ohne adäquate Erholung der fetalen Herztöne.

Eine dringliche Sectio caesarea wird indiziert und durchgeführt.

Der pH-Wert der Nabelschnurarterie und der BE sind normal.

HD O36.3 Betreuung der Mutter wegen Anzeichen für fetale Hypoxie
ND O44.00 Tiefer Sitz der Plazenta ohne (aktuelle) Blutung
ND O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Bei Vorliegen mehrerer (relativer) Indikationen für eine Sectio caesarea wird aufgrund der Verschlechterung der Gesamtsituation durch zusätzliches Auftreten einer weiteren, prognostisch ungünstigen relativen Sectioindikation (pathologisches CTG vor Wehenbeginn) die Entscheidung zur dringlichen, ungeplanten Schnittentbindung getroffen. Obwohl die Prozedur vor dem eigentlichen Geburtsbeginn durchgeführt wurde und damit gemäss medizinischer Definition ein «primärer» Kaiserschnitt vorlag, gelangt auf Grund der Dringlichkeit der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär zur Anwendung.

Beispiel 14

Nächtlicher Eintritt mit vorzeitigem Blasensprung (ohne Wehen) 20 Tage vor errechnetem Geburtstermin bei absoluter Querlage. Eine elektive Sectio war im Vorfeld für den übernächsten Tag geplant gewesen.

Bei der geburtshilflichen Eintrittsuntersuchung laufen immer wieder grosse Mengen Fruchtwasser ab.

Das CTG ist (noch) nicht pathologisch, zeigt teilweise leichte Kompressionszeichen des Fetus (Fisher-Score 8 Punkte).

Dringliches Vorziehen der geplanten Sectio bei unmöglicher Geburtslage und vorzeitigem Blasensprung, auch um eine Entbindung vor Wehenbeginn durchzuführen.

HD O64.4 Geburtshindernis durch Querlage
ND O42.9 Vorzeitiger Blasensprung, nicht näher bezeichnet
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Bei Vorliegen einer Querlage (absolute Sectioindikation) wurde eine elektive Sectio caesarea geplant. Bei Geburtsbeginn (vorzeitiger Blasensprung) wurde aufgrund des Vorliegens einer für vaginale Entbindung geburtsunmöglichen Lage eine dringliche Sectio caesarea indiziert.

Der Geburtsbeginn bei Querlage des Fetus entspricht einer angespannten geburtshilflichen Situation, die jederzeit in einen Notfall konvertieren kann, besonders auch dann, wenn bei der werdenden Mutter Wehen einsetzen würden.

Es handelt sich im medizinischen Sinn und auch gemäss o.a. Kodierrichtlinien um eine sekundäre Sectio caesarea.

Das Beispiel gilt mit der gleichen Begründung für den Geburtsbeginn mit Wehen ohne Blasensprung oder Blasensprung und Wehen bei vorliegender und verifizierter Querlage.

Beispiel 15

Eintritt mit Blasensprung bei BEL in 37.5 SSW mit regelmässigen Wehen. Im Vorfeld war die Sectio caesarea für 6 Tage später geplant gewesen.

Bei der Eintrittsuntersuchung zeigt sich ein suspektes CTG (Fisher-Score 7 Punkte) und reichlich «erbsbreiartiges» (mekoniumhaltiges) Fruchtwasser. Aus der Zervix ragt ein tastbarer Fuss des Kindes.

Eine beschleunigte Sectio caesarea wird durchgeführt.

HD O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser
ND O42.0 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND O64.1 Geburtshindernis durch Beckenendlage
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär

Das Auftreten von mekoniumhaltigem Fruchtwasser (die erbsbreiartige Konsistenz kann auf einen länger bestehenden Zustand hindeuten) gilt als Indikator, dass der Fetus nicht mehr optimal versorgt ist und einer hypoxischen Situation ausgesetzt war und/oder ist. Auch das bereits pathologische CTG stützt diese Vermutung.

Beide relative Sectioindikationen führen zum Entscheid «dringliche» Sectio, ohne das aktuell ein akuter Notfall vorliegt.

Da die Wehen begonnen haben, wird der Kode O68.2 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser aus dem Kapitel «Komplikationen bei Wehentätigkeit und Entbindung» erfasst. Der vorzeitige Blasensprung ist nicht der Hauptgrund/das «gravierendste» Problem. Die Sectio caesarea erfolgt aufgrund der vermuteten hypoxischen Situation des Fetus, die sich klinisch in der Veränderung von Fruchtwasser und CTG zeigt.

Der Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär wird erfasst, da es sich im medizinischen Sinne als auch bezüglich der Kodierregel um eine sekundäre Sectio handelt, auch wenn sie im Vorfeld geplant gewesen war.

Beispiel 16

Stationärer Aufenthalt einer I.Gravida seit 4 Wochen wegen intrauteriner Wachstumsretardierung (relative Sectioindikation) und Zervixinsuffizienz (Verkürzung auf 2 cm ohne spürbare Wehen, weiche Konsistenz, keine Trichterbildung). Nach kurzzeitiger Tokolyse wehenloser Uterus. Durchführung täglicher CTG-Kontrollen und ärztliche Überwachung der Versorgung des Fetus und der Zervixlänge. 26.1 SSW bei Eintritt.

Bei zunehmender Verschlechterung der Nabelschnurdopplerwerte (Hinweis auf relative Sectioindikation) wird nach Verabreichung von Medikamenten zur Beschleunigung der Lungenreifeentwicklung eine Sectio caesarea in der 30.2 SSW geplant und durchgeführt.

HD O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung
ND O34.38 Betreuung der Mutter bei sonstiger Zervixinsuffizienz
ND O36.3 Betreuung der Mutter wegen Anzeichen für fetale Hypoxie
ND O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen
ND O09.4! Schwangerschaftsdauer, 26. Woche bis 33 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 73.7X.14 Stationäre Behandlung vor Entbindung im gleichen Aufenthalt, mindestens 28 bis 55 Behandlungstage
B 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B weitere Prozeduren gemäss med. Dokumentation

Die Patientin wurde aufgrund intrauteriner Wachstumsretardierung (relative Sectioindikation) und Zervixinsuffizienz über mehrere Wochen stationär überwacht.

Aufgrund sich zunehmend verschlechternder Parameter bezüglich fetaler Versorgung musste eine Sectio caesarea lange vor Erreichen der 37.0 SSW und vor Geburtsbeginn indiziert werden.

Im medizinischen Sinn handelt es sich um eine primäre, dringlich geplante und durchgeführte Schnittentbindung.

Aufgrund der vorliegenden Indikationen und der Frühgeburtlichkeit wird aber kodiertechnisch eine 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär erfasst.

Das vorherrschende Problem des stationären Aufenthaltes war die mehrwöchige Betreuung aufgrund der intrauterinen Wachstumsretardierung und der zunehmenden Verschlechterung der Versorgungssituation des Fetus. Gemäss KR G55 wird die Sectio nicht als 1. Behandlung erfasst.

Beispiel 17

Eintritt in 37.1 SSW nach häuslichem Abgang von leichten Blutungen bei Vorliegen einer vollständigen Plazenta praevia und Status nach tiefer isthmischer Sectio caesarea.

Das CTG zeigt keine Auffälligkeiten und keine Wehentätigkeit. Bei Erstuntersuchung der Kleidung und Einlagen imponiert Altblut. Die Sonographie am graviden Uterus ergibt eine stehende Fruchtblase und Status idem bezüglich Plazenta praevia.

Während der folgenden mehrstündigen Überwachung erneuter Abgang von Frischblut.

Entscheid zur vorgezogenen primären Sectio caesarea aufgrund blutender Plazenta praevia. Aufgrund der Lage der Plazenta muss eine sogenannte klassische (korporale) Sectio caesarea anstatt einer tiefen isthmischen Schnittentbindung durchgeführt werden.

HD O44.11 Placenta praevia mit aktueller Blutung
ND O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer, 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
B 74.0X.20 Klassische Sectio caesarea, sekundär
B 00.99.11 Reoperation in einem bereits offen chirurgisch, thorakoskopisch, laparoskopisch und arthroskopisch voroperierten Gebiet

Auch wenn die Sectio caesarea geplant ist und die Geburt nicht begonnen hat, ist aufgrund des Vorliegens der absoluten Sectioindikation «Plazenta praevia mit akuter Blutung» und mit dem Vorliegen einer beginnenden Gefahrensituation für Mutter und Kind der Kode 74.0X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär zu erfassen.

Eine weitere relative Sectioindikation (Status nach vorangegangener Sectio caesarea) trägt mit zum Entscheid bei und wird deswegen ebenfalls erfasst.

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Beispiel 18
Eintritt einer 3.Gravida, 1.Para in der 41.2 SSW zur medikamentösen Weheneinleitung.
Nach Verabreichung eines Prostaglandin Vaginalinsert, 24 h nach Eintritt vorzeitiger Blasensprung mit klarem Fruchtwasser.
Nach entsprechender Pause (6 h) Wechsel auf intravenöse Verabreichung von weheninduzierenden Medikamenten.
Nach weiteren 8 h Beginn regelmässiger, zervixwirksamer Geburtswehen.
In der 11-stündigen Eröffnungsphase Anlage einer Remifentanyl-PCA bei zunehmender Erschöpfung der Patientin. Protrahierte Austreibungsperiode (65 min) und Auftreten schwerer später Dezelerationen mit ungünstigen Zusatzkriterien. Das nach wie vor abgehende Fruchtwasser färbt sich zunehmend grün.
Der Höhenstand des Kopfes erlaubt keine zeitnahe vaginale (instrumentelle) Geburtsbeendigung und ein Geburtsstillstand wird dokumentiert.
Nach Stoppen der Wehenmedikamente zur Geburtsunterstützung und Verabreichung einer Tokolyse (wehenhemmende Medikamente) soweit "Normalisierung" der fetalen Herzfrequenzmuster, dass eine sekundäre, beschleunigte Sectio caesarea in Spinalanästhesie durchgeführt werden kann. Bei Eröffnung des Uterus zeigt sich das Vorliegen einer hinteren Hinterhauptslage mit starker Konfiguration der kindlichen Schädelnähte und grosser Geburtsgeschwulst.
HD | O68.2 | Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser
ND | O63.1 | Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)
ND | O64.0 | Geburtshindernis durch unvollständige Drehung des kindlichen Kopfes
ND | O48 | Übertragene Schwangerschaft
ND | O75.6 | Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung
ND | O42.0 | Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb von 24 Stunden
ND | O09.7! | Schwangerschaftsdauer, Mehr als 41 vollendete Wochen
ND | Z37.0! | Lebendgeborener Einling
B | 74.1X.20 | Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär
B | 73.4 | Medikamentöse Weheneinleitung
B | 93.92.15 | Patientenkontrollierte intravenöse Analgesie [PCA]
Es liegt eine sekundäre Sectio caesarea im medizinischen Sinn vor. Aufgrund des Geburtsverlaufes mit Geburtsstillstand (absolute Sectioindikation), pathologischer fetaler Herzfrequenz mit Mekonium im Fruchtwasser, Erschöpfung der werdenden Mutter, protrahierter Geburt nach Blasensprung und protrahierter Austreibungsperiode wird der CHOP-Kode 74.1X.20 Tiefe zervikale Sectio caesarea, sekundär gewählt.
Der dringlichste Grund für die durchgeführte Sectio caesarea ist das pathologische CTG. Eine kurzfristige Beendigung der Geburt vaginal war nicht möglich. Auch wenn während der durchgeführten Schnittentbindung ein (1) Grund für die protrahierte Austreibungsperiode identifiziert werden konnte, wäre die hintere Hinterhauptslage nicht per se eine Indikation für eine Sectio caesarea.

Dauer der Schwangerschaft

Ein Kode aus

O09.-! Schwangerschaftsdauer

ist zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer bei der Mutter anzugeben.

Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort oder Geburt wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert.

Resultat der Entbindung

Für jede Entbindung ist vom Spital, in dem die Geburt stattgefunden hat, der passende Kode aus der Kategorie

Z37.-! Resultat der Entbindung

bei der Mutter zu kodieren.

Dies ist ein Ausrufezeichen-Kode (siehe D04), der obligatorisch ist und nie Hauptdiagnose sein kann. Bei Verlegungen (Spital zu Spital, Geburtshaus zu Spital oder vice versa), wird Z37.-! nur von der Institution, in der die Geburt stattgefunden hat, abgebildet.

Mehrlingsgeburt

Wenn eine Mehrlingsschwangerschaft zur Geburt von lebenden Zwillingen führt, werden die Kodes

O30.0 Zwillingsschwangerschaft
Z37.2! Zwillinge, beide lebendgeboren

zugewiesen.

Wenn die Kinder einer Mehrlingsgeburt auf unterschiedliche Weise geboren werden, sind beide Entbindungsmethoden zu kodieren.

Beispiel 18

Vorzeitige Zwillingsgeburt in der 35. Woche, der erste Zwilling wird durch Extraktion aus Beckenendlage, der zweite durch Schnittentbindung bei Geburtshindernis durch Querlage entbunden.

HD O64.4 Geburtshindernis durch Querlage
ND O32.1 Betreuung der Mutter wegen Beckenendlage
ND O30.0 Zwillingsschwangerschaft
ND O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung
ND O09.5! Schwangerschaftsdauer, 34. bis 36 vollendete Wochen
ND Z37.2! Zwillinge, beide lebendgeboren
B 74.1X.-- Tiefe zervikale Sectio caesarea
B 73.59 Manuell unterstützte Geburt, sonstige

Entbindung vor der Aufnahme

Wenn eine Patientin vor der Aufnahme ins Spital ein Kind entbunden hat, keine operativen Prozeduren bezogen auf die Entbindung während der stationären Behandlung durchgeführt wurden und bei der Mutter keine Komplikationen im Wochenbett entstehen, wird der passende Kode aus Kategorie Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter zugeordnet.

Wenn eine Komplikation zur stationären Aufnahme führt, ist diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus Z39.- ist als Nebendiagnose zuzuweisen.

Wenn eine Patientin nach einer Entbindung in ein anderes Spital verlegt wird, um ein krankes Kind zu begleiten und die Patientin dort eine nachgeburtliche Routinebetreuung erhält, wird dort ebenfalls der passende Kode aus Z39.- zugeordnet.

Wenn eine Patientin zur Nachbetreuung nach Kaiserschnitt von einem Spital in ein anderes verlegt wird, ohne dass ein Zustand die Definition einer Haupt- oder Nebendiagnose erfüllt, dann ist dort der passende Z39.- Kode als Hauptdiagnose zu kodieren.

Ein Kode aus Z37.-! ist in diesen Fällen nicht zuzuweisen.

Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen

Ein Kode aus

O47.- Frustrane Kontraktionen [unnütze Wehen]

ist bei Aufnahmen mit nicht portiowirksamen Wehen (ohne Wirkung auf die Zervix) zu verschlüsseln.

Ein Kode aus

O60.- Vorzeitige Wehen und Entbindung

ist bei Aufnahme mit portiowirksamen Wehen mit/ohne Entbindung beim selben Spitalaufenthalt zu verschlüsseln.

Wenn der Grund für die Frühgeburt oder für vorzeitige Wehen oder frustrane Kontraktionen bekannt ist, ist dieser Grund als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, gefolgt von einem Kode aus O47.- oder aus O60.- als Nebendiagnose. Ist der Grund nicht bekannt, ist ein Kode aus O47.- oder aus O60.- der Hauptdiagnosekode. Ausserdem ist als Nebendiagnose ein Kode aus O09.-! Schwangerschaftsdauer zuzuordnen.

Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung

O48 Übertragene Schwangerschaft

ist zu kodieren, wenn die Entbindung nach vollendeter 41. Schwangerschaftswoche (ab 287 Tagen) erfolgt oder das Kind deutliche Übertragungszeichen zeigt.

Beispiel 19

Eine Patientin entbindet ein Kind in der 42. Schwangerschaftswoche.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.7! Schwangerschaftsdauer mehr als 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
Beispiel 20

Eine Patientin entbindet ein Kind in der 40. Schwangerschaftswoche. Das Kind zeigt deutliche Übertragungszeichen.

HD O48 Übertragene Schwangerschaft
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Protrahierte Geburt

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Eine Geburt wird als protrahiert betrachtet, wenn:
Dauer Eröffnungsperiode > 12 h
Kode: O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
Dauer Austreibungsperiode > 60 min
Kode: O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)

O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt) kann kodiert werden, wenn der Geburtsfortschritt ab einer Mutter-mundöffnung von 6cm bis zur vollständigen Muttermundöffnung > 8 Stunden dauert.

O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt) kann kodiert werden, wenn die Austreibungsperiode bei einer Primipara > 3 Stunden und bei einer Multipara > 2 Stunden dauert. Die Austreibungsperiode beginnt ab der vollständigen Muttermundöffnung und endet mit der Geburt des Kindes.

Es gelten die geburtshilflichen Definitionen zur Eröffnungs- und Austreibungsperiode.

Die Kodierverantwortlichen sollen gemäss Bestimmungen unter Kodierregel G40 die ärztlich dokumentierten Angaben aus der gesamten Geburtendokumentation (z.B. Partogramm) spezifizieren.

Intervall zwischen geöffneter Fruchtblase und Geburtszeitpunkt ≥ 24 h

Protrahierte Geburt nach Blasensprung (vorzeitig und/oder spontan) oder künstlicher Eröffnung der Fruchtblase (Amniotomie, Blasensprengung) zur Geburtsinduktion, Wehenverstärkung oder im Geburtsverlauf:

Kodes: O75.5 Protrahierte Geburt nach Blasensprengung oder O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung

Beachte:

  • Sind die oben erwähnten Bedingungen für die Kodes O63.0, O63.1, O75.5 und O75.6 erfüllt, können alle betreffenden ICD-Kodes, auch gleichzeitig, bei Erfüllung der Nebendiagnosenregel (G54) in die Kodierung einbezogen werden.
  • Das Exklusivum unter dem Kode O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung verweist die Kodierverantwortlichen bei Vorliegen eines vorzeitigen Blasensprungs (d.h. der Blasensprung findet vor Einsetzen muttermundswirksamer Wehen statt) darauf, einen Kode aus Rubrik O42.- Vorzeitiger Blasensprung zu nutzen.
  • Es handelt sich bei den Kodes O42.- und O75.6 um unterschiedliche Zustände/Entitäten.
  • Kode O75.6 enthält nicht die Information, dass es sich um einen vorzeitigen (vor Beginn muttermundswirksamer Wehen stattgefundenen), spontanen Blasensprung handelt.

Beispiel 21

Eine Patientin (Primipara) tritt mit vorzeitigem Blasensprung in der 39+4 SSW ein. Vorrangig exspektatives Vorgehen, Antibiotika-Prophylaxe, Überwachung im Gebärsaal.

Nach 30 h selbständiges Einsetzen der Geburtswehen. Protrahierte Eröffnungsperiode von 12 h 45 min Dauer (ab Muttermundöffnung 6cm bis zur vollständigen Muttermundöffnung) mit Wehenunterstützung und PDA.

Bei protrahierter Austreibungsperiode von 190 min und pathologischem CTG, Geburtsbeendigung durch Vakuumextraktion ohne Episiotomie mit Dammriss 2. Grades.

Aus der ärztlichen Dokumentation wird ersichtlich, dass die protrahierte EP den meisten Aufwand gemäss Kodierregel G52 verursachte.

HD O63.0 Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
ND O42.11 Vorzeitiger Blasensprung, Wehenbeginn nach Ablauf von 1 bis 7 Tagen
ND O63.1 Protrahiert verlaufende Austreibungsperiode (bei der Geburt)
ND O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder n.n.bez. Blasensprung
ND O70.1 Dammriss 2. Grades unter der Geburt
ND O68.0 Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch abnorme fetale Herzfrequenz
ND O09.6! Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling
8 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
Beispiel 23
Eine Patientin tritt mit Geburtswehen seit 03.00 Uhr am Tag X in der 38. SSW und stehender Fruchtblase ein.
Gleichentags um 06.00 Uhr findet sich eine Eröffnung des Muttermunds von 1 - 2 cm.
Es folgt ein verzögerter Geburtsverlauf, weshalb am Tag X um 10.00 Uhr eine Amniotomie zur Wehenanregung durchgeführt wird und eine medikamentöse Wehenunterstützung erfolgt.
Der Muttermund ist vollständig eröffnet am Tag X um 16.00 Uhr.
Nach einer schnellen Austreibungsperiode erfolgt die spontane Geburt am Tag X um 16.50 Uhr.
HD | O63.0 | Protrahiert verlaufende Eröffnungsperiode (bei der Geburt)
ND | O09.6! | Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND | Z37.0! | Lebendgeborener Einling
Keine Kodierung von O75.5 oder O63.1 möglich.

Uterusatonie und Hämorrhagien

Eine Uterusatonie

  • während des Geburtsvorgangs wird mit den Kodes der Kategorie O62.- Abnorme Wehentätigkeit,
  • nach der Geburt mit den Kodes der Kategorie O72.- Postpartale Blutung angegeben.

Postpartale Blutung (O72.-) ist nur dann zu kodieren, wenn die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist (Regel G54).

Stammzellentnahme für Kryokonservierung

Die Entnahme von Stammzellen aus Nabelschnurblut zur Kryokonservierung (meistens Nabelschnurvene, je nach Herstellerangaben und zur Verfügung stehenden Blutvolumen in der Nabelschnur) wird mit dem Kode

41.0A.31 Hämatopoetische Stammzellentnahme aus Nabelschnurblut, autolog

im Neugeborenenfall kodiert.

Es ist dabei unerheblich, ob die Entnahme direkt nach einer primären/sekundären Sectio caesarea oder einer vaginalen Geburt erfolgt.

Es ist zu beachten, dass der Kode nicht im Fall der Mutter kodiert werden darf, sondern ausschliesslich im Fall des Neugeborenen.

Es handelt sich um eine Entnahme von Nabelschnurblut, das eine hohe Konzentration an hämatopoetischen Stammzellen auf-weist.

Mit Hilfe dieser Stammzellen, die kryokonserviert und über Jahre aufbewahrt werden, sollen später im Leben des Neugeborenen (oder seiner Geschwister) eventuell auftretende Erkrankungen wie z.B. Leukämie, Anämie oder Erkrankungen des Immunsystems therapiert werden können.

SD1506o Krankheiten im Wochenbett (Puerperium)

Puerperalsepsis (veraltet «Kindbettfieber»)

Die Puerperalsepsis ist eine eigene Entität. Ihr eigenständiger Charakter bezogen auf den Zeitpunkt des Auftretens und ihrer Ätiologie (Kontext Geburt) ist vergleichbar mit dem des Gestationsdiabetes, des Herpes gestationis oder der Schwangerschaftscholestase.

Die Unterscheidung «Puerperalsepsis» versus «Sepsis im Puerperium» ist essentiell für die Erfassung der korrekten Kodierung.

Die Puerperalsepsis wird ausgelöst durch eine bakterielle Infektion des Endometriums (Eintrittspforte: z.B. dort befindliche postpartale Wunden, Plazentareste etc.). Die möglichen Folgen dieser Infektion reichen von einer Endomyometritis bis zu einer fulminanten Sepsis im Wochenbett.

Die Puerperalsepsis ist abzugrenzen von postpartalen Septitiden aufgrund von Harnwegsinfekten, Mastitiden und/oder infizierten geburtshilflichen Wunden, wie z.B. nach Episiotomie etc.

In den folgenden Beispielen wird auf die Erfassung der Behandlungen aufgrund Fokus «Diagnosekodierung» bewusst verzichtet.

Beispiel 1

7 h nach komplikationsloser Geburt (IIGravida/IIPara, 39.SSW) Eintritt am Vortag, persistierende Schmerzen (s.g. Uteruskantenschmerz).

Die Wöchnerin ist blass, klagt über starke Schmerzen/Nachwehen im Unterbauch, ist noch kreislaufstabil bei einer Temperatur

von 35.7 °C.

Primär Verdacht auf Kreislaufdysregulation.

Das aktuelle angeforderte Blutbild zeigt eine Anämie (5.1 mmol/l, 82.2 g/L) sowie Thrombozytopenie (76 x 103/μl) bei normalen Leukozytenwerten.

Im Verlauf des nächsten Hospitalisierungstages persistieren zunehmende therapieresistente Unterbauchschmerzen.

Die Patientin zeigt sich klinisch zunehmend unruhig, kaltschweissig und mit Lippenzyanose. Der Blutdruck ist hypoton (80/40 mmHg) bei tachykardem Puls von 122/min. Das Abdomen ist weich und ohne Abwehrspannung.

Aufgrund der Diagnose Endomyometritis mit Sepsis erfolgt die Aufnahme auf die Intensivstation mit Beginn einer antibiotischen Therapie.

Der Zustand der Patientin verschlechtert sich schnell weiter mit Multiorganversagen (Nierenversagen, ARDS, septischer Schock), so dass eine Notfall-Hysterektomie unter Reanimationsbedingungen erfolgt.

Austrittsdiagnose: Foudroyante Puerperalsepsis durch Streptokokken der Gruppe A.

HD A40.0 Sepsis durch Streptokokken A
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND O85 Puerperalfieber
ND B95.0! Streptokokken, Gruppe A, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND R57.2 Septischer Schock
ND U69.83! Nicht-nosokomialer septischer Schock
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N17.99 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium nicht näher bezeichnet
ND O99.5 Krankheiten des Atmungssystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND J80.09 Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS], Schweregrad nicht näher bezeichnet
ND O99.1 Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des
Immunsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet
ND D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet
ND O99.0 Anämie, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert
ND O09.6! 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Der Kode R57.2 Septischer Schock beinhaltet die herz-kreislaufbezogenen Parameter des Beispiels 1 und wird zusammen mit O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren erfasst.

Aufgrund des Kapitels SD1503 «Krankheiten in der Schwangerschaft» werden alle Organdysfunktionen mit den dazugehörigen Kodes aus dem Kapitel XV der ICD-10-GM zusammen kodiert.

Beispiel 2

19 Tage nach Entlassung vom stationärem Aufenthalt wegen elektiver Sectio bei BEL erneute Aufnahme mit ärztlich dokumentierter Urosepsis aufgrund Pyelonephritis (Ätiologie nicht zu eruieren z.B. obstruktiv durch graviden Uterus, iatrogen aufgrund Harnwegskatheter etc.).

Dokumentation einer sepsisbedingten akuten Verschlechterung um 4 SOFA-Punkte innerhalb 72 h.

Vorliegen eines akuten Nierenversagens Stadium AKIN 3, bei Ausgangsbaseline 0.

In der Urinkultur und in den Blutkulturen wird Escherichia coli nachgewiesen.

HD A41.51 Sepsis durch sonstige gramnegative Erreger, Escherichia coli [E. coli]
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND O86.2 Infektion des Harntraktes nach Entbindung
ND N10 Akute tubulointerstitielle Nephritis
ND B96.2! Escherichia coli [E. coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln
klassifiziert sind
ND O99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 3

Auch wenn sich die Patientin per definitionem im Wochenbett (Puerperium) befindet, wird bei erfüllten Kriterien gemäss Kodierregel SD0102 für die Kodierung der vorliegenden Sepsis nicht der Kode O85 Puerperalfieber gewählt.

Es handelt sich nicht um eine Puerperalsepsis im Sinne ihrer Definition.

Die Kodierung des akuten Nierenversagens erfolgt nicht mit der Kodekombination O90.4 Postpartales akutes Nierenversagen gefolgt von N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 3, da es sich nicht um ein postpartales, sondern sepsisbedingtes Nierenversagen handelt.

Die Kodierung der Schwangerschaftsdauer bei Verwendung von Kodes aus dem Kapitel XV «Schwangerschaft, Geburt und Wochen-bett» der ICD-10-GM entfällt im Kontext Wochenbett.

Beispiel 3

Bei einer werdenden Mutter (39.4 SSW) manifestiert sich bereits sub partu bei Verdacht auf Chorioamnionitis (Streptococcus anginosus) eine Sepsis, die sich postpartum zum septischen Schock entwickelt. Aufgrund Kopf-Becken-Missverhältnisses bei Verdacht auf Makrosomie des Fetus, der steigenden Infektionsparameter und klinischen Zeichen einer Sepsis erfolgt eine sekundäre Notfallsectio und anschliessende Behandlung auf der IPS. Alle Parameter gemäss Kodierregel SD0102 sind erfüllt.

HD A40.8 Sonstige Sepsis durch Streptokokken
ND U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
ND O75.3 Sonstige Infektion unter der Geburt
ND O99.4 Krankheiten des Kreislaufsystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
ND R57.2 Septischer Schock
ND U69.83! Nicht-nosokomialer septischer Schock
ND O41.1 Infektion der Fruchtblase und der Eihäute
ND O65.4 Geburtshindernis durch Missverhältnis zwischen Fetus und Becken, nicht näher bezeichnet
ND O66.2 Geburtshindernis durch ungewöhnlich grossen Fetus
ND O09.6! 37. Woche bis 41 vollendete Wochen
ND Z37.0! Lebendgeborener Einling

Die Sepsis gelangt in o.a. Beispielen in die Hauptdiagnose, weil die Kodierregel SD0102 Vorrang gegenüber den Hinweisen der Benutzung der ICD-10-GM hat.

Die Reihenfolge der Erfassung der Kodes richtet sich nach den Angaben unter Kodierregel SD0102.

SD1600 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

SD1601n Medizinischer Datensatz

Für jedes Neugeborene sind bei Geburt im selben Spital im Datensatz zwingend das Geburtsgewicht und das Gestationsalter zu erfassen.

Bei stationärer Aufnahme eines Neugeborenen oder Säuglings nach der Geburt (bis Vollendung des ersten Lebensjahres) sind zwingend das Aufnahmegewicht (Variable «aufnahmegewicht») und das Gestationsalter (Variable «gestationsalter») zu erfassen.

SD1602a Definitionen

Perinatale und neonatale Periode

Gemäss der Definition der WHO gilt:

  • Die perinatale Periode beginnt 22 Wochen nach dem Beginn der Gestation und endet mit der Vollendung des siebten Tages nach der Geburt.
  • Die Neonatalperiode beginnt mit der Geburt und endet mit Vollendung des 28. Tages nach der Geburt.

SD1603i Neugeborene

Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort

Diese Kategorie Z38.- beinhaltet Kinder, die

  • im Spital/Geburtshaus geboren wurden.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 3 (Geburt) angegeben.

  • ausserhalb des Spitals/Geburtshauses geboren und unmittelbar nach der Geburt aufgenommen wurden.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 1 (Notfall) oder 2 (angemeldet, geplant) angegeben. Es wird kein Neugeborenendatensatz ausgefüllt.

Beachte: Bei einer komplikationslosen Geburt zu Hause oder auf dem Weg ins Spital/Geburtshaus ist bei der Mutter als HD Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter zu kodieren, auch wenn die komplikationslose Nachgeburt erst im Spital stattfindet.

Beachte: im medizinischen Datensatz wird bezüglich Eintrittsart (Variable «eintrittsart») die Ziffer 1 (Notfall) oder 2 (angemeldet, geplant) angegeben.

Für ein Neugeborenes ist als Hauptdiagnose ein Kode der Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort anzugeben, wenn das Neugeborene gesund ist (einschliesslich der Kinder, bei denen eine Beschneidung vorgenommen wurde).

Für Frühgeborene und bereits bei Geburt oder während des stationären Aufenthaltes erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort kodiert.

Beispiel 1

Ein Neugeborenes, zu Hause geboren, wird aufgenommen. Es liegt keine Erkrankung vor.

HD Z38.1 Einling, Geburt ausserhalb des Krankenhauses
Beispiel 2

Ein Neugeborenes, im Spital gesund geboren (vaginale Entbindung), wird wegen auftretenden Krampfanfällen drei Tage nach der Geburt behandelt.

HD P90 Krämpfe beim Neugeborenen
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus
Beispiel 3

Frühgeborenes mit Entbindung in der 27. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von 1520 g.

HD P07.12 Neugeborenes mit sonstigem niedrigem Geburtsgewicht, Geburtsgewicht 1500 bis unter 2500 Gramm
ND P07.2 Neugeborenes mit extremer Unreife
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Kodes aus Z38.- sind nicht mehr zu verwenden, wenn die Behandlung während einer zweiten oder nachfolgenden stationären Aufnahme erfolgt.

Beispiel 4

Ein Neugeborenes wird am 2. Tag nach Geburt mit hyaliner Membranenkrankheit und Pneumothorax aus dem Spital A in das Spital B verlegt.

Spital A:

HD P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress] des Neugeborenen
ND P25.1 Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Spital B:

HD P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress] des Neugeborenen
ND P25.1 Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode

SD1604g Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

Zur Verschlüsselung von Zuständen, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben, steht das Kapitel XVI «Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben» der ICD-10-GM zur Verfügung. Es sind auch die Erläuterungen im Kapitel XVI zu beachten.

Beispiel 1

Ein Frühgeborenes wird mit Lungenhypoplasie in die Kinderklinik eines anderen Spitals verlegt. Die Mutter hatte in der 25. SSW einen vorzeitigen Blasensprung. Die Schwangerschaft wurde durch Tokolyse bis zur 29. SSW hinausgezögert. Wegen V.a. Amnioninfektionssyndrom und pathologischem CTG erfolgte eine Schnittentbindung in der 29. SSW. Die Lungenhypoplasie wird auf die Frühgeburtlichkeit infolge des Blasensprungs zurückgeführt. Die aufnehmende Kinderklinik kodiert wie folgt:

HD P28.0 Primäre Atelektase beim Neugeborenen
ND P01.1 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch vorzeitigen Blasensprung

Es ist auch zu berücksichtigen, dass einige Zustände (wie z.B. Stoffwechselstörungen), die während der Perinatalperiode auftreten können, nicht im Kapitel XVI klassifiziert sind. Wenn solch ein Zustand beim Neugeborenen auftritt, ist ein Kode aus dem entsprechenden Kapitel der ICD-10-GM ohne einen Kode aus Kapitel XVI zuzuordnen.

Beispiel 2

Ein Neugeborenes wird wegen Rotavirenenteritis aus der Geburtshilfe in die Pädiatrie desselben Spitals verlegt.

HD A08.0 Enteritis durch Rotaviren
ND Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

Die Definition der Perinatalperiode ist wörtlich zu nehmen. Wenn die Erkrankung nach dem 7. Tag auftritt oder behandelt wird, aber ihren Ursprung in der Perinatalperiode hat, darf z.B. P27.1 Bronchopulmonale Dysplasie mit Ursprung in der Perinatalperiode das ganze Leben lang verschlüsselt werden. Die Festlegung des zeitlichen Ursprungs bedarf der fachlichen Einschätzung im Einzelfall.

Postexpositionsprophylaxe beim gesunden Neugeborenen

Wenn ein gesundes Neugeborenes nach der Geburt eine medikamentöse Prophylaxe erhält, wird gemäss Indikation der entsprechende Z20.- Kontakt mit und Exposition gegenüber übertragbaren Krankheiten abgebildet.

D.h. medizinischer Aufwand > 0 wird kodiert. Bei einem Neugeborenen ohne Prophylaxe wird nichts abgebildet.

Beispiele:

Kodierung des Neugeborenen bei Streptokokken-B-Positivität der Mutter:

1. ohne Aufwand > 0: nichts kodieren

Eine mehr oder weniger engmaschige Überwachung ist hier in der Routine des Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort inbegriffen.

2. mit Aufwand > 0

– Postexpositions-Prophylaxe (Antibiotika): Z20.8 + B95.1!
– Kind mit infektiöser Pathologie: die Pathologie + der Kode P00.8 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch sonstige Zustände der Mutter, der besagt, dass die zuvor kodierte Pathologie durch einen Zustand der Mutter hervorgerufen wurde.

Zur Erinnerung, Kodierung der Mutter als Streptokokken-B-Trägerin:

– Streptokokken-B ohne Aufwand > 0: nichts kodieren
– Streptokokken-B mit Aufwand > 0 (Antibiotika): Z22.3 + B95.1!

Gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin

Falls ein gesundes Neugeborenes einer Diabetikerin eine wiederholte Blutzuckerüberwachung benötigt, wird dies mit dem Kode Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese abgebildet (und nicht mit P70.- Transitorische Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels, die für den Fetus und das Neugeborene spezifisch sind).

SD1605a Totgeborene

Obgleich die Information «Totgeborenes» (z.B. Z37.1 Totgeborener Einling) bereits im Datensatz der Mutter erscheint, muss auch ein Minimaldatensatz (d.h. ein Fall) und ein Neugeborenen-Zusatzdatensatz für das Kind angelegt werden. Es wird aber für das Kind keine Kodierung vorgenommen, MedPlaus ist in diesem Sinne adaptiert.

SD1606j Besondere Massnahmen für das (kranke) Neugeborene

Parenterale Therapie

Der Kode 99.1.- Injektion oder Infusion einer therapeutischen oder prophylaktischen Substanz wird z.B. zugewiesen, wenn eine parenterale Flüssigkeitszufuhr zur Behandlung mit Kohlenhydraten, zur Hydratation oder bei Elektrolytstörungen eingesetzt wird.

Gleiches gilt für die präventive parenterale Flüssigkeitszufuhr bei Frühgeborenen unter 2000 Gramm, die erfolgt, um einer Hypoglykämie oder Elektrolytentgleisung vorzubeugen.

Lichttherapie

Bei der Diagnose Neugeborenengelbsucht wird der Kode für die Lichttherapie

99.83 Sonstige Phototherapie

nur erfasst, wenn diese mindestens während zwölf Stunden durchgeführt wurde.

Primäre Reanimation

Hinweis: Für die Abbildung des CHOP-Kodes 99.65 Akute Behandlung einer Adaptationsstörung beim Neugeborenen (sog. Primäre Reanimation) müssen alle unter dem «Beachte» aufgeführten Bedingungen erfüllt sein.

Sind die Bedingungen nicht vollständig erfüllt, darf der Kode nicht erfasst werden.

Für die Beurteilung des Kriteriums «[…] - Unterstützende Massnahmen der Atmung (CPAP, Beatmung) […]» wird ebenfalls auf die Kodierregel SD1001i «Maschinelle Beatmung; Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP)» verwiesen.

SD1607c Atemnotsyndrom bei hyaliner Membranenkrankheit/Surfactantmangel

Der Kode für das Atemnotsyndrom bei Frühgeborenen/Neugeborenen

P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrom] des Neugeborenen

ist der Kodierung folgender Zustände vorbehalten:

  • Hyaline Membranenkrankheit
  • Surfactant-Mangel

Die Applikation von Surfactant bei Neugeborenen wird nur durch die Liste der hochteuren Medikamente mit dem ATC-Kode eingetragen, der auch die Applikationsart beinhaltet. Ein CHOP-Kode wird nicht abgebildet.

Beachte: P22.0 setzt voraus, dass ein spezifisch definiertes Krankheitsbild vorliegt und ist von vorübergehenden Anpassungsstörungen, wie z.B. transitorische Tachypnoe (P22.1), abzugrenzen!

SD1608c Atemnotsyndrom bei massivem Aspirationssyndrom, Wet lung oder transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen

Die Kategorie

P24.- Aspirationssyndrome beim Neugeborenen

ist zu verwenden, wenn die Atemstörung – bedingt durch das Aspirationssyndrom – eine Sauerstoffzufuhr von über 24 Stunden Dauer erforderte.

Der Kode

P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen

ist für folgende Diagnosen zu verwenden:

  • Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen (ungeachtet der Dauer der Sauerstofftherapie)
  • Aspirationssyndrom beim Neugeborenen, wenn die Atemstörung eine Sauerstoffzufuhr von weniger als 24 Stunden Dauer erforderte
  • wet lung

SD1609j Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE)

Die hypoxisch-ischämische Enzephalopathie wird klinisch, nach Sarnat-Stadien 11 http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/987769; Neonatal encephalopathy following fetal distress. Sarnat HB, Sarnat MS A clinical and electroencephalographic study. Arch Neurol. 1976 Oct;33(10):696-7052 https://doi.org/10.1159/000490721; https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27343024 und/oder nach Thompson Score2, wie folgt eingestuft:

1. Stadium nach Sarnat1: Übererregbarkeit, Hyperreflexie, erweiterte Pupillen, Tachykardie, aber keine Krampfanfälle

(entspricht Thompson Score2 1-6 Punkte)

2. Stadium nach Sarnat1: Lethargie, Miosis, Bradykardie, verminderte Reflexe (z.B. Moro-Reflex), Hypotonie und Krampfanfälle

(entspricht Thompson Score2 7-12 Punkte)

3. Stadium nach Sarnat1: Stupor, Schlaffheit, Krampfanfälle, fehlende Moro- und bulbäre Reflexe

(entspricht Thompson Score2 > 12 Punkte).

Die ICD-10-GM sieht für die Kodierung einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie den Kode P91.6 Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie beim Neugeborenen [HIE] vor.

Die Kodes für den jeweiligen Schweregrad der HIE sind wie folgt aufgelistet zusätzlich zu kodieren. Die oben aufgeführten Symptome sind, mit Ausnahme von Konvulsionen (P90 Krämpfe beim Neugeborenen), nicht separat zu kodieren.

Kodierung HIE 1. Stadium P91.3 Zerebrale Übererregbarkeit des Neugeborenen

Kodierung HIE 2. Stadium P91.4 Zerebraler Depressionszustand des Neugeborenen

Kodierung HIE 3. Stadium P91.5 Koma beim Neugeborenen

Zusätzlich vorhandene Störungen/Diagnosen (z.B. P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt) werden separat kodiert.

SD1610h Asphyxie unter der Geburt

Wenn eine Diagnose aus dem Problembereich intrauterine Asphyxie oder Asphyxie unter der Geburt gestellt wird, kommen folgende Punkte zur Anwendung:

P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt

Bedingungen: Mindestens drei der untenstehenden Kriterien müssen erfüllt sein:

  • APGAR ≤ 5 im Alter von 5 Minuten
  • Schwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH ≤ 7.00 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)
  • Basendefizit ≤ –16 mmol/l im Nabelschnurblut oder während der ersten Lebensstunde
  • Laktat ≥ 12 mmol/l im Nabelschnurblut oder während der ersten Lebensstunde
  • Mittelschwere oder schwere Enzephalopathie (Sarnat Stadium II oder III)

Kinder, die ohne Werte ins Spital kommen, werden mit P20.9 kodiert.

P21.1 Mässige Asphyxie unter der Geburt (statt P21.1 Leichte oder mässige Asphyxie unter der Geburt)

Bedingungen: Mindestens zwei der untenstehenden Kriterien müssen erfüllt sein:

  • APGAR ≤ 7 im Alter von 5 Minuten
  • Mittelschwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH < 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)
  • Leichte oder mittelschwere Enzephalopathie (Sarnat Stadium I oder II)

Kinder, die ohne Werte ins Spital kommen, werden mit P20.9 kodiert.

P21.9 Leichte Asphyxie unter der Geburt ohne metabolische Korrelation (statt P21.9 Asphyxie unter der Geburt, nicht näher bezeichnet)

Bedingungen: Beide Kriterien müssen zutreffen.

  • APGAR ≤ 7 im Alter von 5 Minuten
  • Tiefster pH-Wert in der ersten Lebensstunde ≥ 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

P20.- Intrauterine Hypoxie

Eine metabolische Azidose ohne klinische Korrelation (Asphyxie) beim Neugeborenen wird unter der Kategorie P20.- Intrauterine Hypoxie kodiert.

Die metabolische Azidose wird folgendermassen definiert:

Beide Kriterien müssen zutreffen.

  • APGAR > 7 im Alter von 5 Minuten
  • Mittelschwere Azidose in der ersten Lebensstunde: pH < 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

Definition der Norm gemäss folgenden Werten:

  • APGAR > 7 im Alter von 5 Minuten
  • pH ≥ 7.15 (in Nabelarterie, Nabelvene oder mittels arterieller oder kapillärer Blutentnahme)

Die unter P20.- aufgeführten Befunde wie z.B. «Distress», «Gefahrenzustand», «Mekonium im Fruchtwasser» oder «Mekoniumabgang» sind als Beobachtungen ohne Krankheitswert zu verstehen und werden nicht kodiert.

Die Adaptationsstörungen werden unter P22.8 kodiert.

Gemäss Regel G40 ist der behandelnde Arzt für die Diagnosestellung und die Dokumentation aller Diagnosen während des gesamten Spitalaufenthaltes zuständig. Eine direkte Kodierung durch Kodierer/Innen mit diesen Kriterien ist nicht erlaubt.

SD1611o Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen

Ein respiratorisches Versagen des Neugeborenen entspricht einer partiellen resp. globalen respiratorischen Insuffizienz und wird mit P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen kodiert, wenn ein Neugeborenes/Frühgeborenes zur weiteren Betreuung auf eine von der SGN/SGI anerkannten neonatologischen IMC/IPS verlegt wird, sowie in Folge eine invasive, eine nichtinvasive Beatmung oder eine Atemunterstützung mit CPAP oder High-Flow stattfindet.

Die Diagnose einer partiellen resp. globalen respiratorischen Insuffizienz muss in der ärztlichen Dokumentation vorhanden sein (siehe Kodierregel SD1002).

Bei Vorliegen weiterer Zustände, die das Atmungssystem betreffen (z.B. P20.-, P21.-, P22.-, P23.-, P24.-, P25.- etc.) werden diese unter Berücksichtigung der bestehenden Kodierregeln zusätzlich kodiert.

SD1800 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind

SD1801a Inkontinenz

Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn

  • die Inkontinenz nicht im Rahmen einer Behandlung als «normal» angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen)
  • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern)
  • die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.

Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz:

N39.3 Belastungsinkontinenz [Stressinkontinenz]
N39.4– Sonstige näher bezeichnete Harninkontinenz
R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
R15 Stuhlinkontinenz

sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung ist oder eine oben genannte klinische Bedeutung hat. Zu den Inkontinenzen, die im Rahmen einer Behandlung/Operation als «normal» angesehen werden und deshalb nicht zu kodieren sind, zählen beispielsweise eine postoperativ vorübergehende Harninkontinenz nach Prostataresektion oder die Stuhlinkontinenz nach tiefer Rektumresektion.

SD1802m Dysphagie

Die Kodierung einer Dysphagie erfolgt gemäss G52 «Die Hauptdiagnose» oder Kodierregeln G54 «Die Nebendiagnosen»

SD1803a Fieberkrämpfe

R56.0 Fieberkrämpfe

wird nur dann als Hauptdiagnosekode angegeben, wenn keine auslösenden Erkrankungen wie Pneumonie oder andere Infektionsherde vorliegen.

Ist eine zugrundeliegende Ursache bekannt, wird diese als Hauptdiagnose angegeben und R56.0 Fieberkrämpfe wird als Nebendiagnose zusätzlich kodiert.

SD1804o Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren

Akuter Schmerz

Akuter Schmerz geht meistens mit einer Schädigung/Beeinflussung der Gewebestrukturen einher und wird als «Symptom» und/oder als s.g. «Warnfunktion» des Organismus betrachtet.

Wird eine Patientin oder ein Patient wegen akuter postoperativer und/oder im Rahmen eines Traumas auftretender akuter Schmerzen und/oder wegen akuter Schmerzen, die in ätiologischem Zusammenhang mit einer Erkrankung/Zustand/Manifestation stehen, behandelt (z.B. Appendizitis, Peritonitis, akute Ischämien, Ileus, akute Schmerzen aufgrund Tumorinfiltrationen (Primarius und/oder Metastasen), Medikamentennebenwirkungen, postoperative Komplikationen und/oder Störungen etc.), ist der ICD-10-GM-Kode R52.0 Akuter Schmerz nicht zu erfassen.

Erfasst werden:

- Erkrankungen/Traumata (auch intraoperativ und/oder iatrogen ausgelöst)

- andere Zustände

- andere Manifestationen

die den akuten Schmerz auslösen.

Der ICD-10-GM-Kode R52.0 Akuter Schmerz wird nur dann erfasst, wenn die Ursache des Schmerzes nicht bekannt, nicht zu eruieren und nicht zu definieren ist.

Kodes aus anderen Rubriken, die unter dem Exkl. der Kategorie R52.- erfasst sind, z.B. R07.1 Brustschmerzen bei der Atmung, R10.2 Schmerzen im Becken und am Damm, M25.5- Gelenkschmerz etc. sind ebenfalls nur dann zu erfassen, wenn ihre Ursache nicht erkannt und dokumentiert werden kann.

Beispiel 1

Ein 69-jähriger Patient tritt mit heftigen, plötzlich einsetzenden abdominalen Schmerzen über die Notfallstation ein.

Er ist kaltschweissig und hypoton. Das gesamte Abdomen ist druckdolent.

Die Diagnostik zeigt einen akuten (wahrscheinlich thrombotischen) Mesenterialarterienverschluss auf Basis einer generalisierten Arteriosklerose und Ischämiezeichen des Darmes. Es erfolgt eine Notfall-Operation, die die Diagnosen bestätigt.

HD K55.0 Akute Gefässkrankheiten des Darmes
ND I70.9 Generalisierte und nicht näher bezeichnete Atherosklerose
Beispiel 2

Eine Patientin tritt mit akuten Thoraxschmerzen, mit kurzfristigem Punctum maximum über dem Herzen ein.

Es sind keine kardialen oder vaskulären Vorerkrankungen bekannt.

Eine notfallmässig durchgeführte Linksherzuntersuchung (Koronarangiographie und Ventrikulographie) zeigt keine strukturellen Auffälligkeiten am Herzen und an den Koronargefässen und schliesst eine ischämische Herzerkrankung aus.

Eine weiterführende Diagnostik der anderen möglichen beeinträchtigten Organsysteme (z.B. Lunge, Ösophagus, Magen, muskuloskelettales System) bleibt ergebnislos.

Nach 2 Tagen erfolgt die Entlassung.

HD R07.2 Präkordiale Schmerzen
Beispiel 3

Ein Patient tritt mit retrosternalem Schmerz, Engegefühl und Belastungsdyspnoe ein. Er erhält eine elektive Linksherzuntersuchung

(Koronarangiographie und Ventrikulographie), die keine strukturellen Auffälligkeiten am Herzen und an den Koronargefässen zeigt, die für die seit einigen Wochen bestehende stabile Angina pectoris ursächlich sein könnten.

Die bei Eintritt routinemässig erhobenen Laborparameter zeigen jedoch eine schwere Anämie unbekannter Ätiologie, die für die kardiale Ischämie verantwortlich gemacht wird.

Der Patient erhält 2 Erythrozytenkonzentrate im gleichen Aufenthalt und wird für eine erweiterte Diagnostik zu einem späteren Zeitpunkt aufgeboten.

HD I20.8 Sonstige Formen der Angina pectoris
ND D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet

Schmerzbehandlungsverfahren können in operative und nichtoperative Verfahren differenziert werden.

Beispiele für operative Schmerzbehandlungsverfahren sind (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Implantation von Neurostimulatoren und/oder (Test) Elektroden
  • Implantation von (u.a. subkutanen) Schmerzpumpen
  • Durchtrennung von Nerven
  • Dekompression von Nerven
  • andere Operationen, die Ursachen für akute Schmerzen beheben (z.B. Operation eines Diskusprolapses)

Beachte: Operative Schmerzbehandlungsverfahren sind unter Beachtung der Kodierregeln G52, G54 und G55 zwingend zu kodieren.

Beispiele für nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren sind (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Periduralanästhesie (PDA)
  • Spinalanästhesie
  • Periduralkatheter (PDK)
  • Patient-controlled analgesia (PCA), parenteral und/oder peridural
  • Analgosedierung
  • orale oder intravenöse medikamentöse Analgesien
  • physikalische Schmerztherapien
  • periphere Regionalanästhesie, z.B. Plexus- und Pudendusanästhesien
  • Schmerztherapieschemata

Beachte:

Verfahren zur (nichtoperativen) Schmerzausschaltung bei Durchführung einer Operation/Intervention/Diagnostik werden nicht kodiert.

Eine Ausnahme dazu bilden die geburtshilflichen, nichtoperativen Schmerzbehandlungsverfahren.

Hinweis:

Im Rahmen des geburtshilflichen Settings sind nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren, ausser zur postoperativen Schmerzbe-handlung, zu kodieren.

Hierzu zählen z.B. die Patient-controlled analgesia (PCA) intravenös und/oder peridural, der Periduralkatheter, die (seltene) Spinalanäs-thesie zur Schmerzausschaltung bei nicht möglicher Anlage eines Periduralkatheters oder transvaginale Pudendusanästhesien zur Erleichterung der Austreibungsperiode bei spontanen oder vaginal-operativen Entbindungen (z.B. Vakuumextraktion, Forcepsextraktion).

Die KR SD1505 ist zu beachten.

Wird zur Erleichterung der Austreibungsperiode eine transvaginale Pudendusanästhesie verabreicht, ist nach Entbindungsart wie folgt zu kodieren:

Spontanpartus: 04.81.11 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum an periphere Nerven, zur Schmerztherapie,

ohne bildgebende Verfahren [BV]

Vaginal-operativ: 04.81.42 Injektion eines Anästhetikums an periphere Nerven zur Anästhesie bei Untersuchungen und Interventionen

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren im Kontext des akuten Schmerzes werden unter Anwendung anderer in diesem Buch publizierter Kodierregeln nur erfasst, wenn sie als alleinige Massnahme im stationären Fall durchgeführt werden.

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren, die für die üblichen postoperativen Schmerztherapien (z.B. Periduralkatheter nach grosser viszeralchirurgischer Operation) direkt oder verzögert angewendet werden, sind unabhängig vom Zeitpunkt an dem diese erbracht wurden, nicht zu kodieren.

Aufwände hinsichtlich nichtoperativer Schmerzbehandlungsverfahren, die im Kontext perioperativer akuter Schmerzen erbracht werden, sind durch die Kodes der ICD-10-GM, die den Anlass für den operativen Eingriff und seiner Folgen (z.B. Grund für verstärkte

postoperative Schmerzen) bilden, abgegolten.

Hinweis:

Der CHOP-Kode 93.A3.3- Komplexe Akutschmerzbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage kann bei schweren akuten postoperativen Schmerzzuständen, bei Traumata und/oder exazerbierten (akuten) Tumorschmerzen etc. bei dokumentierter Erfüllung der Mindest-merkmale entgegen der o.a. Weisungen jedoch erfasst werden.

Das «Kod. eb.» unter dem CHOP-Kode ist zwingend zu beachten.

Beispiel 4

Ein Patient muss sich einer subtotalen Kolektomie bei schwerer ulzeröser Kolitis unterziehen.

Er erhält einen Periduralkatheter für das postoperative Schmerzmanagement.

Keine Kodierung des Periduralkatheters.

Beispiel 5

Ein Patient muss sich einer offenen subtotalen Kolektomie bei schwerer ulzeröser Kolitis unterziehen.

Er erhält einen Periduralkatheter für das postoperative Schmerzmanagement.

Trotz aller Vorsorge sind die postoperativen Schmerzen so anhaltend stark, dass die erbrachten und dokumentierten Aufwände die Kodierung einer Akutschmerzbehandlung CHOP-Kode 93.A3.3- erlauben.

Der stationäre Aufenthalt verlängert sich durch das komplizierte Schmerzmanagement um 20 Tage.

HD K51.9 Colitis ulcerosa, nicht näher bezeichnet
B 45.81.11 Kolektomie, offen chirurgisch
B 93.A3.3- Komplexe Akutschmerzbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage
B 03.91.11 Injektion von Anästhetikum und Analgetikum in den Spinalkanal zur Schmerztherapie
Beispiel 6

5 Tage nach ausgedehnter Operation einer inkarzerierten abdominellen Narbenhernie verursacht ein ausgedehntes postoperatives Hämatom starke Druckschmerzen bei einer Patientin.

Sie erhält am 5. postoperativen Tag eine parenterale PCA und ab dem Zeitpunkt physikalische Schmerztherapien.

Durch diese Massnahmen kann eine operative Hämatomausräumung vermieden werden.

HD K43.0 Narbenhernie, inkarzeriert mit Einklemmung, ohne Gangrän
ND T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, andernorts nicht klassifiziert
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Keine Kodierung der PCA und der physikalischen Schmerztherapien.

Chronischer/therapieresistenter Schmerz

Im Rahmen von chronischen Schmerzen kann es zum Verlust der «Warnfunktion» (siehe unter «akuter Schmerz») kommen. Für die Betrachtung und Behandlung des chronischen Schmerzes sind auch psychologische Faktoren und ihre Behandlung relevant.

Chronischer Schmerz hat einen eigenen Krankheitswert. Eine mögliche vorliegende Entkoppelung von Schmerz und nachweisbarer Gewebeschädigung dient u.a. der Differenzierung des chronischen vom akuten Schmerz.

Die den chronischen Schmerz betreffende(n) Diagnose(n) muss/müssen ärztlich dokumentiert sein, damit die folgende Kodierregel angewendet werden kann.

1) Wird eine Patientin/ein Patient zur Schmerzbehandlung aufgenommen und stellt diese den Hauptaufwand des Aufenthaltes dar, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Die dem chronischen Schmerz zugrundeliegende Erkrankung ist entgegen der Kodierregel zur Nebendiagnose (G54) zusätzlich zu kodieren.

Beispiel 7

Eine Patientin tritt stationär für 7 Tage wegen chronischer atmungsabhängiger Schmerzen thorakal rechts (Thorakal-Syndrom) ein. Die Schmerzen werden von den behandelnden Medizinern als chronisch dokumentiert und u.a. einer vorliegenden postmenopausalen Osteoporose und Fehlbelastung, besonders im zervikalen-thorakalen Bereich der Wirbelsäule, zugeschrieben. Es liegen keine osteoporotischen Frakturen oder Impressionen vor.

Die Patientin ist durch die Schmerzen stark im Alltag limitiert und leidet an psychischen Begleiterscheinungen, insbesondere an einer akuten, reaktiven Depression mittlerer Ausprägung.

Sie erhält eine parenterale PCA für 5 Tage, regelmässige Physiotherapie, ein an die Situation angepasstes Medikamentenschema und Schmerzvisiten.

Zusätzlich erfolgt während des Aufenthalts ein psychiatrisches Konsil mit Etablierung einer antidepressiven Medikation.

HD M54.6 Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule
ND M81.08 Postmenopausale Osteoporose ohne pathologische Fraktur, sonstige Lokalisationen
ND F32.1 Mittelgradige depressive Episode
B PCA
B Schmerzvisiten

Beachte:

Ausnahmen zum Absatz «Chronischer/therapieresistenter Schmerz» stellen die folgenden Diagnosen dar:

F45.4- Anhaltende Schmerzstörung
G43.- Migräne
G44.- Sonstige Kopfschmerzsyndrome
G54.6 Phantomschmerz
G90.5- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, Typ I
G90.6- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, Typ II
G90.7- Komplexes regionales Schmerzsyndrom, sonstiger und nicht näher bezeichneter Typ

und chronische Tumorschmerzen (siehe Kodierregel SD0202).

Sind o.a. Diagnosen dokumentiert, ist nicht die Lokalisation des Schmerzes, sondern die genannte/dokumentierte Diagnose als Haupt-diagnose zu verschlüsseln, wenn die Definition der Kodierregel G52 zutrifft.

Bei Vorliegen eines anderen Haupthospitalisationsgrundes gelangt die Kodierregel zur Nebendiagnose G54 zur Anwendung.

Siehe dazu unter Punkt 3.

Das komplexe regionale Schmerzsyndrom (Complex Regional Pain Syndrome - CRPS) und andere Zustände unter G43.-, G44.- und G54.6 können sowohl akut als auch chronisch auftreten.

Gemäss ärztlicher Dokumentation zur Dauer des Bestehens der Symptome gelangt entweder die Kodierregel zum akuten oder zum chronischen Schmerz zur Anwendung.

In den betroffenen Fällen werden das CRPS, die Migräne etc. direkt erfasst und nicht die typischen Symptome, wie z.B. anhaltender Schmerz in einer Extremität, Überwärmung, livide oder andere Verfärbungen, Kälteempfindlichkeit, Schwellungen, Funktionseinschrän-kungen, Myoklonien und/oder Atrophie (CRPS) oder Übelkeit, Halbseitenkopfschmerz, Farbflimmerskotome und/oder Aura-Sensatio-nen (Migräne) etc.

Bei (chronisch) vorliegenden Grunderkankungen, die akut exazerbieren (können), wird die Kodierung nach Art der Behandlung ausge-richtet.

Handelt es sich bei der Behandlung z.B. um die Linderung der akuten Schmerzen (z.B. bei G44.0 Clusterkopfschmerz oder akut exazer-bierten chronischen Tumorschmerzen) kommt die Kodierregel zum akuten Schmerz zur Anwendung.

Handelt es sich um die Behandlung der chronischen Grunderkrankung (z.B. Entzugs- und/oder Schmerzbehandlung bei medikamentös bedingten chronischen Kopfschmerzen) kommt die Kodierregel zum chronischen Schmerz zur Anwendung.

Beispiel 8

Eintritt zur multimodalen Schmerztherapie einer 76-jährigen Patientin 13 Monate nach operativer Behandlung einer distalen Radiusfraktur links nach Sturz.

Sie leidet an einer Funktionseinschränkung, anhaltenden brennenden Ruheschmerzen mit stark ausgeprägter zusätzlicher Berührungskomponente. Die linke Hand zeigt auch einen Tremor.

Die Anamnese ergab eine vorher gescheiterte Schmerzbehandlung und zunehmenden Schmerzmittelkonsum in Eigenregie mit fehlender Compliance gegenüber ärztlichen Vorgaben.

Nebenbefundlich besteht eine pAVK Stadium 2b nach Fontaine des rechten Beines und eine chronische Linksherzinsuffizienz NYHA-Stadium 2, bei Status nach Herzinfarkt 2 Jahre zuvor.

In der ärztlichen Dokumentation findet sich die Diagnose «chronisches CRPS Typ 1 der linken Hand», die Mindestmerkmale für die Kodierung der multimodalen Schmerzbehandlung (11 Tage) sind gemäss medizinischer Dokumentation erfüllt. Bezüglich bestehender Nebendiagnosen ist ein Aufwand > 0 erbracht.

Während der Behandlung demaskiert sich eine zusätzliche psychische Komponente als rezidivierende Depression mittelgradiger Episode.

HD G90.50 Komplexes regionales Schmerzsyndrom der oberen Extremität, Typ 1
L 2
ND I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz,
Gehstrecke weniger als 200 m
L 1
ND I50.12 Linksherzinsuffizienz, mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
ND I25.22 Alter Myokardinfarkt, 1 Jahr und länger zurückliegend
ND F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode
B 93.A2.44 MMST, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage

Nichtoperative Schmerzbehandlungsverfahren im Kontext des chronischen Schmerzes werden unter Anwendung anderer in diesem

Buch publizierter Kodierregeln nur erfasst, wenn sie als alleinige Massnahme im stationären Fall durchgeführt werden.

Bei erfüllten Mindestmerkmalen der CHOP-Kodes 93.A2.- Multimodale Schmerztherapie [MMST] oder 93.A1 Multimodale schmerzthera-peutische Kurzzeitbehandlung können diese erfasst werden.

Die Kodes 93.A2.- Multimodale Schmerztherapie [MMST] und 93.A1 Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung können bei Vorliegen anderer Erkrankungen / Zustände / Manifestationen, die den Hauptaufwand des stationären Aufenthaltes darstellen, gemäss Kodierregeln G54 und G55 erfasst werden.

Es ist zu beachten, dass die Erfassung der CHOP-Kodes für die komplexen Schmerztherapien nicht explizit nur den in dieser Kodierre-gel (SD1804) genannten Indikationen vorbehalten ist.

2) In den (seltenen) Fällen von stationärer Aufnahme aufgrund chronischer Schmerzen ohne mögliche Lokalisationszuordnung (z.B. diffuse Schmerzen) und/oder ohne mögliche Zuordnung zu einer Ursache können die Kodes

R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz oder
R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz

kodiert werden, wenn die Definition der Hauptdiagnose (G52) erfüllt ist.

Beispiel 9

Ein Patient wird stationär für 3 Tage zur Untersuchung eines chronischen, diffusen und therapieresistenten Schmerzes ins Spital aufgenom-men. Der Schmerz besteht seit ca. 8 Monaten und beeinträchtigt zunehmend die Lebensqualität.

Die Ursache des Schmerzes (physisch, psychisch) und eine nähere Zuordnung zu einer bestimmten Lokalisation kann während des

Spitalaufenthaltes nicht erfolgen.

Nach Erstellung eines Medikamentenplanes, MRI-Untersuchungen der gesamten Wirbelsäule und einem CT-Thorax-Abdomen erfolgt eine psychiatrische Untersuchung. Alle diagnostischen Massnahmen sind bland.

HD R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
B 88.97.14 MRI-Übersicht und Teilstücke der Wirbelsäule
B 87.41.09 Computertomographie des Thorax, sonstige
B 88.01.10 Computertomographie gesamtes Abdomen
B 94.19 Psychiatrische Diagnostik, sonstige

3) In allen anderen Fällen aufgrund stationärer Aufnahme wegen chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verur-sacht, analog zu den Kodieranweisungen unter «Akuter Schmerz», als Hauptdiagnose angegeben werden.

Bei nicht erfüllten Bedingungen der Kodierregel G52 gelangt die Kodierregel G54 zur Anwendung.

Betreffend Behandlungen mit operativen und nichtoperativen Schmerzbehandlungsverfahren bei Patientinnen bzw. Patienten mit chronischem Schmerz gelten die gleichen Bedingungen wie unter Abschnitt «Akuter Schmerz».

Beispiel 10

Ein Patient wird zur Behandlung chronischer Schmerzen steigender Intensität (vorhanden seit ca. 9 Monaten) bei diffusen Knochenmetastasen in der gesamten Wirbelsäule und den Beckenknochen aufgenommen. Gesamtaufenthaltsdauer 15 Tage.

Primärtumor ist ein lymphogen (Becken, Abdomen) metastasiertes Prostatakarzinom.

Implantation einer epiduralen Schmerzpumpe nach initial subkutaner Verabreichung von morphinhaltigen Analgetika.

Während des Aufenthalts wird am Tag vor Austritt noch eine palliative niedrigkomplexe Chemotherapie im Zyklus verabreicht.

HD C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
L 0
ND C61 Bösartige Neubildung der Prostata
ND C77.8 Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten mehrerer Regionen
ND U69.52! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intraabdominalen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
ND U69.55! Sekundäre und n.n.bez. bösartige Neubildung der intrapelvinen Lymphknoten bei Angabe mehrerer Regionen
B 03.9B.1- Implantation oder Wechsel einer vollständig implantierbaren Infusionspumpe zur intrathekalen und epiduralen Infusion
B 03.90.11 Einsetzen oder Ersetzen eines Katheters zur intrathekalen und epiduralen Infusion, Permanenter Katheter zur
Dauerinfusion
B 99.25.51 Nicht komplexe Chemotherapie
Beispiel 11

Ein Patient tritt mit akutem transmuralem Hinterwandinfarkt zur notfallmässigen Bypassoperation ein. In der postoperativen Phase, nach komplikationsloser kardialer Operation, aggraviert ein chronisch bestehender beidseitiger Extremitäten(ruhe)schmerz auf Basis einer diabeti-schen Polyneuropathie (Typ 2, nicht entgleist) und limitiert den Patienten stark (Schlaflosigkeit, erschwerte postoperative Physiotherapie etc.).

Neben neurologischen Untersuchungen bedside, Anpassung der auf die Grunderkrankung ausgerichteten Medikation erhält er ein Medikamentenschmerzschema, physikalische Schmerzbehandlungsverfahren etc.

Der gesamten medizinischen Dokumentation ist zu entnehmen, dass die Bedingungen/Mindestmerkmale für die Erfassung einer 93.A1 multimodalen schmerztherapeutischen Kurzzeitbehandlung für 3 Tage erfüllt sind.

HD I21.1 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Hinterwand
ND E11.40† Diabetes mellitus, Typ2, Mit neurologischen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
B Bypassoperation gemäss geltenden Kodierrichtlinien
B 93.A1 Multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung

SD1805e Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/ (Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung

Bei Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators/(Test) Elektroden wird die Krankheit als Hauptdiagnose angegeben, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes.

Der Kode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

wird nicht abgebildet.

(Gleiche Regel unter SD0605: Aufnahme zur Implantation eines Neurostimulators)

SD1806e Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/(Test) Elektroden bei Schmerzbehandlung

Bei Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators/(Test) Elektroden ist als Hauptdiagnosekode

Z45.80 Anpassung und Handhabung eines Neurostimulators

zuzuweisen, zusammen mit den passenden Prozedurenkodes. Die Grundkrankheit wird nur als Nebendiagnose kodiert, wenn sie die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

(Gleiche Regel unter SD0606: Aufnahme zur Entfernung eines Neurostimulators)

SD1807l Schock

Beim Schock handelt es sich um ein potentiell lebensbedrohliches Zustandsbild, dem unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen und das in Diagnostik und Therapie mitunter weit über das Ausmass eines Symptoms einer anderen Erkrankung hinausgeht. Aus diesem Grund sind die unter der Koderubrik R57.- Schock, anderenorts nicht klassifiziert beschriebenen Zustände als eigenständige Diagnosen zu betrachten.

Für die Wahl als Haupt- oder Nebendiagnose ist die Kodierregel G52 zu berücksichtigen.

Bei einem septischen Schock, gilt die Regel SD0102 Sepsis.

Beispiel 1

Eine Patientin wird aufgrund einer gastrointestinalen Blutung hospitalisiert. Als Ursache findet sich eine Blutung aus einem akut aufgetretenen Ulcus in der Bulbushinterwand des Duodenums. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer akuten Blutungsanämie und einem hämorrhagischen Schock, weshalb die Patientin IPS-pflichtig wird und Vasoaktiva erhält. Die behandelnden Ärzte dokumentieren, dass der grösste Aufwand an medizinischen Mitteln durch den hämorrhagischen Schock bedingt war.

HD R57.1 Hypovolämischer Schock
ND K26.0 Ulcus duodeni, akut, mit Blutung
ND D62 Akute Blutungsanämie

SD1900 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen

Sofern es in den Kodierrichtlinien nicht anders geregelt ist, folgen die Kodes der äusseren Ursachen (V01 - Y84) zwingend den Kodes S und T.

SD1901a Oberflächliche Verletzungen

Abschürfungen und Prellungen werden nicht kodiert, wenn sie mit schwereren Verletzungen derselben Lokalisation im Zusammenhang stehen, es sei denn, sie erhöhen den Aufwand für die Behandlung der schwereren Verletzung, z.B. durch zeitliche Verzögerung.

Beispiel 1

Ein Patient kommt nach einem Sturz zur Behandlung einer suprakondylären Humerusfraktur links und Prellung des Ellbogens sowie einer Fraktur des Skapulakorpus links.

HD S42.41 Fraktur des distalen Endes des Humerus, suprakondylär
L 2
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S42.11 Fraktur der Skapula, Korpus
L 2

In diesem Fall ist die Prellung des Ellbogens nicht zu kodieren.

SD1902n Fraktur und Luxation

Zur Kodierung von Wirbelfrakturen/Luxationen siehe SD1905.

Fraktur und Luxation mit Weichteilschaden

Zum Kodieren einer Fraktur/Luxation mit Weichteilschaden werden zwei Kodes benötigt: zuerst wird der Kode der Fraktur, bzw. der Luxation angegeben, danach der entsprechende Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens. Die Zusatzkodes für Weichteilschaden sind:

Sx1.84! – Sx1.86! Weichteilschaden Grad I bis III bei geschlossener Fraktur/Luxation
(x je nach Körperregion)
Sx1.87! – Sx1.89! Weichteilschaden Grad I bis III bei offener Fraktur/Luxation
(x je nach Körperregion)

In der ICD-10-GM findet sich bei den Kodes jeweils ein begleitender Text, der den Schweregrad umschreibt.

Bei Verlegungen zur Weiterbehandlung oder Wiederaufnahmen wird der Weichteilschaden nur noch abgebildet, wenn er die Definition der Nebendiagnose (G54) erfüllt.

Ausnahme: Nur geschlossene Frakturen mit einfacher Bruchform oder Luxationen mit Weichteilschaden Grad 0 oder n.n.b. erhalten diesen zusätzlichen Kode nicht.

Beispiel 1

Patient mit einer offenen Oberschenkelschaftfraktur rechts II. Grades nach Sturz.

HD S72.3 Fraktur des Femurschaftes
L 1
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S71.88! Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation der Hüfte und des Oberschenkels
L 1

Luxationsfraktur

In diesen Fällen ist sowohl für die Fraktur als auch für die Luxation ein Kode zuzuweisen; der erste Kode für die Fraktur.

Zu beachten ist, dass die ICD-10-GM in bestimmten Fällen Kombinationskodes vorsieht, z.B.:

S52.31 Fraktur des distalen Radiusschaftes mit Luxation des Ulnakopfes

Fraktur und Luxation an gleicher oder unterschiedlicher Lokalisation

Bei Vorliegen einer kombinierten Verletzung an gleicher Lokalisation ist die Angabe eines Zusatzkodes für den Schweregrad des Weichteilschadens (Grad I-III) ausreichend.

Beispiel 2

Eine Patientin wird nach einem Sturz zur Behandlung einer offenen Humeruskopffraktur rechts I. Grades mit offener Schulterluxation rechts nach vorne mit Weichteilschaden I. Grades aufgenommen.

HD S42.21 Fraktur des proximalen Endes des Humerus, Kopf
L 1
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S43.01 Luxation des Humerus nach vorne
L 1
ND S41.87! Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Oberarmes
L 1

Liegen bei einem Patienten mehrere Frakturen/Luxationen unterschiedlicher Lokalisation vor, so muss für jede Lokalisation der Weichteilschaden Grad I – III erfasst werden.

Knochenkontusion

Eine Knochenkontusion mit radiologisch nachgewiesener Fraktur der Spongiosa bei intakter Kortikalis wird wie eine Fraktur kodiert.

SD1903c Offene Wunden/Verletzungen

Für jede Körperregion steht eine Kategorie für offene Wunden zur Verfügung.

Dort finden sich neben den «!»-Kodes für Weichteilschäden bei Fraktur auch «!»-Kodes für Verletzungen, bei denen durch die Haut in Körperhöhlen eingedrungen wurde (intrakranielle, intrathorakale oder intraabdominale Wunden).

Die offene Wunde ist in diesen Fällen zusätzlich zur Verletzung (z.B. der Fraktur) zu kodieren.

Offene Verletzungen mit Gefäss-, Nerven- und Sehnenbeteiligung

Liegt eine Verletzung mit Gefässschaden vor, hängt die Reihenfolge der Kodes davon ab, ob der Verlust der betroffenen Gliedmasse droht. Ist dies der Fall, so ist bei einer Verletzung mit Schädigung von Arterie und Nerv:

  • zuerst die arterielle Verletzung,
  • dann die Verletzung des Nervs,
  • danach ggf. die Verletzung der Sehnen, die Fraktur, die offene Wunde anzugeben.

In Fällen, bei denen trotz einer Nerven- und Arterienschädigung der Verlust von Gliedmassen unwahrscheinlich ist, ist die Reihenfolge der Kodierung je nach der Schwere der jeweiligen Schäden festzulegen.

Offene intrakranielle / intrathorakale / intraabdominelle Verletzung

Wenn eine offene intrakranielle/intrathorakale/intraabdominelle Verletzung vorliegt, ist zuerst der Kode für die intrakranielle /

intrathorakale / intraabdominelle Verletzung anzugeben, gefolgt vom Kode für die offene Wunde.

Beispiel 1

Patient mit Messerstichverletzung am Thorax mit Hämatothorax.

HD S27.1 Traumatischer Hämatothorax
ND Y09.9! Tätlicher Angriff
ND S21.83! Offene Wunde (jeder Teil des Thorax) mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung

Offene Fraktur mit intrakranieller / intrathorakaler / intraabdomineller Verletzung

Wenn eine offene Schädelfraktur verbunden mit einer intrakraniellen Verletzung oder offene Fraktur des Rumpfes mit einer

intrathorakalen/intraabdominellen Verletzung vorliegt, ist

  • ein Kode für die intrakranielle/intrakavitäre Verletzung anzugeben,
  • einer der folgenden Kodes
S01.83! Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes) mit Verbindung zu einer intrakraniellen Verletzung
S21.83! Offene Wunde (jeder Teil des Thorax) mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung

oder

S31.83! Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung
  • die Kodes für die Fraktur

und

  • ein Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens der offenen Fraktur aus
S01.87! – S01.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Kopfes
S21.87! – S21.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Thorax

oder

S31.87! – S31.89! Weichteilschaden I – III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation der Lendenwirbelsäule und des Beckens

Komplikationen einer offenen Wunde

Die Kodierung von Komplikationen offener Wunden ist davon abhängig, ob die Komplikation wie z.B. eine Infektion, mit einem spezifischen Kode näher bezeichnet werden kann. Ist die Kodierung mit einem spezifischen Kode der ICD-10-GM möglich, so ist zuerst der spezifische Kode für die Komplikation (z.B. Infektion wie Erysipel, Phlegmone etc.) gefolgt von dem Kode für die offene Wunde anzugeben.

Beachte: Bei einer Sepsis als Komplikation einer offenen Wunde ist auch Regel SD0102 zu beachten.

Beispiel 2

Eine Patientin wird mit einer Phlegmone an der linken Hand nach einem Katzenbiss aufgenommen. Das Alter des Bisses ist nicht bekannt. Bei der Aufnahme finden sich am Daumenballen zwei punktförmige Wunden, die Umgebung ist gerötet, die Hand und der Unterarm sind stark geschwollen. Im Abstrich findet sich ein Staphylococcus aureus. Es wird eine intravenöse antibiotische Therapie eingeleitet.

HD L03.10 Phlegmone an der oberen Extremität
L 2
ND B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND S61.0 Offene Wunde eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels
L 2
ND W64.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte

Ist eine spezifische Verschlüsselung der Komplikation einer offenen Wunde nicht möglich, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben, gefolgt von einem Kode aus

T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal, beim ersten stationären Aufenthalt, kodiert.

SD1905c Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie)

Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch

Unter der akuten Phase einer Rückenmarksverletzung versteht man den Behandlungszeitraum unmittelbar nach dem Trauma. Sie kann mehrere Spitalaufenthalte umfassen.

Wenn ein Patient mit einer Verletzung des Rückenmarks aufgenommen wird (z.B. mit Kompression des Rückenmarks, Kontusion, Riss, Querschnitt oder Quetschung), sind folgende Kodes zu erfassen:

  • Die Art der Läsion des Rückenmarks ist als erster Kode anzugeben (komplette oder inkomplette Querschnittverletzung)
  • Die funktionale Höhe (Ebene) der Rückenmarksläsion ist mit

S14.7-!, S24.7-!, S34.7-! Funktionale Höhe der zervikalen / thorakalen / lumbosakralen Rückenmarksverletzung

zu verschlüsseln.

Für die Höhenangabe der funktionalen Höhe sind die Hinweise bei S14.7-!, S24.7-! und S34.7-! in der ICD-10-GM zu beachten.

Patienten mit Rückenmarksverletzungen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Wirbelfraktur oder Wirbelluxation erlitten; demnach sind auch folgende Angaben zu kodieren:

  • Die Bruchstelle, wenn eine Fraktur der Wirbel vorliegt
  • Der Ort der Luxation, wenn eine Luxation vorliegt
  • Der Schweregrad des Weichteilschadens der Fraktur/Luxation

Beispiel 1

Eine Patientin wird nach einem Sturz mit einer Kompressionsfraktur an T12 aufgenommen. Es liegt eine Kompressionsverletzung des Rückenmarks auf derselben Höhe mit inkompletter Paraplegie auf der funktionalen Höhe L2 vor.

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S34.72! Funktionale Höhe einer Verletzung des lumbosakralen Rückenmarkes, L2
ND S22.06 Fraktur eines Brustwirbels, T11 und T12

Die akute Phase – Verlegung des Patienten

Wenn ein Patient infolge eines Traumas eine Verletzung des Rückenmarks erlitten hat und unmittelbar von einem Akutspital in ein anderes Akutspital verlegt wurde, ist in beiden Häusern der Kode für die Art der Verletzung als Hauptdiagnose anzugeben und der entsprechende Kode für die funktionale Höhe der Rückenmarksverletzung als Nebendiagnose.

Beispiel 2

Ein Patient wird nach einem Sturz mit einer schweren Rückenmarksverletzung in Spital A aufgenommen. Eine CT bestätigt eine Luxation des T7/T8 Wirbels mit Verletzung des Rückenmarks auf derselben Höhe. Neurologisch zeigt sich ein inkompletter Querschnitt unterhalb T8. Nach Stabilisierung im Spital A wird der Patient ins Spital B verlegt, in dem eine Spondylodese durchgeführt wird.

Spital A:

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND X59.9! Sonstiger näher bezeichneter Unfall
ND S24.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T8/T9
ND S23.14 Luxation eines Brustwirbels, Höhe T7/T8 und T8/T9

Spital B:

HD S24.12 Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND S24.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T8/T9
ND S23.14 Luxation eines Brustwirbels, Höhe T7/T8 und T8/T9

Beachte: Kodes für äussere Ursachen werden nur einmal beim ersten stationären Aufenthalt (im ersten Spital) kodiert.

Rückenmarksverletzung – chronische Phase

Von der chronischen Phase einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer akuten Rückenmarksverletzung), die die Lähmungen verursachte, abgeschlossen ist.

Kommt ein Patient in dieser chronischen Phase zur Behandlung der Paraplegie/Tetraplegie, ist ein Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

als Hauptdiagnose anzugeben.

Wird ein Patient dagegen zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegsinfektion, Fraktur des Femurs usw. aufgenommen, ist die zu behandelnde Erkrankung gefolgt von einem Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle «2» oder «3»

anzugeben sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6–! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks

anzugeben.

Die Kodes für die Verletzung des Rückenmarks sind nicht anzugeben, da diese nur in der akuten Phase zu verwenden sind.

Beispiel 3

Eine Patientin wird zur Behandlung einer Infektion des Harntraktes aufgenommen. Zusätzlich bestehen eine inkomplette schlaffe Paraplegie auf Höhe von L2, ein inkomplettes Cauda-(equina-)Syndrom und eine neurogene Blasenentleerungsstörung.

HD N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
ND G82.03 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, chronische inkomplette Querschnittslähmung
ND G82.66! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarks, L2 – S1
ND G83.41 Inkomplettes Cauda-(equina-)Syndrom
ND G95.81 Harnblasenlähmung bei Schädigung des unteren motorischen Neurons

Anmerkung: Soll das Vorliegen einer neurogenen Blasenfunktionsstörung angegeben werden, ist wie im Beispiel eine zusätzliche Schlüsselnummer aus G95.8– zu verwenden.

Kodierung von Wirbelfrakturen und Wirbelluxationen

Siehe auch SD1902 «Fraktur und Luxation».

Bei Mehrfachfrakturen oder -luxationen wird jede Höhe einzeln angegeben.

Beispiel 4

Ein Patient wird nach einem Autounfall mit einer komplizierten offenen Fraktur II. Grades des zweiten, dritten und vierten Brustwirbels mit Verschiebung auf Höhe T2/T3 und T3/T4 und kompletter Durchtrennung des Rückenmarks in Höhe T3 aufgenommen. Die neurologische Untersuchung bestätigt einen kompletten Querschnitt unterhalb T3.

HD S24.11 Komplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes
ND V99! Transportmittelunfall
ND S24.72! Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T2/T3
ND S22.01 Fraktur eines Brustwirbels, Höhe: T1 und T2
ND S22.02 Fraktur eines Brustwirbels, Höhe: T3 und T4
ND S23.11 Luxation eines Brustwirbels, Höhe: T1/T2 und T2/T3
ND S23.12 Luxation eines Brustwirbels, Höhe: T3/T4 und T4/T5
ND S21.88! Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Thorax

SD1906n Mehrfachverletzungen

Diagnosen

Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

Kombinationskategorien für Mehrfachverletzungen T00 – T07 Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen und Kodes aus S00 – S99, die mit einer «.7» an vierter Stelle multiple Verletzungen kodieren, sind nicht zu verwenden.

Hinweis: Das alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM schlägt für eine «Mehrfachverletzung» oder ein «Polytrauma» den Kode T07 Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen vor. Dieser Kode ist unspezifisch und deshalb nach Möglichkeit nicht zu verwenden.

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen

Die Wahl der Hauptdiagnose erfolgt nach Regel G52.

Beispiel 1

Eine Patientin wird nach einem Autounfall mit fokaler Hirnkontusion, traumatischer Amputation des rechten Ohres, 20-minütiger Bewusstlosigkeit, Prellung von Kehlkopf und rechter Schulter sowie mit Schnittwunden in rechter Wange und rechtem Oberschenkel aufgenommen.

HD S06.31 Umschriebene Hirnkontusion
ND V99! Transportmittelunfall
ND S06.70! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten
ND S08.1 Traumatische Amputation des Ohres
L 1
ND S01.41 Offene Wunde der Wange
L 1
ND S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L 1
ND S10.0 Prellung des Rachens
ND S40.0 Prellung der Schulter und des Oberarms
L 1

In diesem Fall werden S09.7 Multiple Verletzungen des Kopfes und T01.8 Offene Wunden an sonstigen Kombinationen von Körperregionen nicht angegeben, da individuelle Kodes anzugeben sind, wann immer dies möglich ist.

SD1907j Verbrennungen und Verätzungen

Reihenfolge der Kodes

Das Gebiet mit der schwersten Verbrennung/Verätzung ist zuerst anzugeben. Eine Verbrennung/Verätzung dritten Grades ist demnach vor einer Verbrennung/Verätzung zweiten Grades anzugeben, auch wenn letztere einen grösseren Teil der Körperoberfläche betrifft.

Verbrennungen/Verätzungen desselben Gebietes, aber unterschiedlichen Grades, sind als Verbrennungen/Verätzungen des höchsten vorkommenden Grades anzugeben.

Beispiel 1

Verbrennung 2. und 3. Grades des rechten Knöchels (< 10%) durch heisses Wasser.

HD T25.3 Verbrennung 3. Grades der Knöchelregion und des Fusses
L 1
ND X19.9! Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heisse Substanzen
ND T31.00! Verbrennungen von weniger als 10% der Körperoberfläche

Verbrennungen/Verätzungen, die eine Hauttransplantation erfordern, sind immer vor denjenigen anzugeben, die keine erfordern.

Liegen mehrere Verbrennungen/Verätzungen desselben Grades vor, dann wird das Gebiet mit der grössten betroffenen Körperoberfläche zuerst angegeben. Alle weiteren sind − wenn immer möglich − mit ihrer jeweiligen Lokalisation zu kodieren.

Beispiel 2

Verbrennung Grad 2a der Bauchwand (15%) und des Perineums (10%) durch heisses Wasser.

HD T21.23 Verbrennung Grad 2a des Rumpfes, Bauchdecke
ND X19.9! Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heisse Substanzen
ND T21.25 Verbrennung Grad 2a des Rumpfes, (äusseres) Genitale
ND T31.20 Verbrennungen von 20% bis 29% der Körperoberfläche

Bei Verbrennungen/Verätzungen dritten Grades sind immer die differenzierten Kodes zu verwenden.

Körperoberfläche (KOF)

Jeder Verbrennungs-/Verätzungsfall ist zusätzlich mit einem Kode aus

T31.-! Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmass der betroffenen Körperoberfläche

bzw.

T32.-! Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmass der betroffenen Körperoberfläche

zu versehen, um den Prozentsatz der betroffenen Körperoberfläche anzuzeigen.

Die vierte Stelle beschreibt die Summe aller einzelnen Verbrennungen/Verätzungen, angegeben in Prozent der Körperoberfläche. Ein Kode aus T31.-! und T32.-! ist nur einmal nach dem letzten Kode für die betroffenen Gebiete anzugeben.

Beachte: Eine Narbenrevision in Folge von Verbrennungen/Verätzungen wird gemäss Kodierregeln SD1201 «Plastische Chirurgie» und D06 «Folgezustände» Beispiel 2 kodiert.

Die Hauptdiagnose Verbrennung/Verätzung (T20 - T32) ist nur dann anzugeben, wenn es um die akute Behandlungsphase einer Verbrennung/Verätzung geht.

SD1908n Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

Die Diagnose «Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen» wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemässer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.

Vergiftungen sind in den Kategorien

T36 – T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51 – T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

klassifiziert.

Bei Vergiftungen mit Manifestation(en) (z.B. Koma, Arrhythmie) ist der Kode für die Manifestation als Hauptdiagnose anzugeben. Die Kodes für die Vergiftung durch die beteiligten (Wirk-)Stoffe (Medikamente, Drogen, Alkohol) sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Beispiel 1

Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.

HD R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet
ND X49.9! Akzidentelle Vergiftung
ND T40.2 Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide
Beispiel 2

Ein Patient wird mit Hämatemesis aufgrund der Einnahme von Cumarin (verordnet) versehentlich in Verbindung mit Acetylsalicylsäure (nicht verordnet) aufgenommen.

HD K92.0 Hämatemesis
ND X49.9! Akzidentelle Vergiftung
ND T39.0 Vergiftung durch Salizylate
ND T45.5 Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert, Antikoagulanzien

Bei Vergiftungen ohne Manifestation ist als Hauptdiagnose ein Kode aus den Kategorien

T36 – T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51– T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

anzugeben.

Beispiel 3

Eine Patientin stellt sich in der Notaufnahme vor und gibt an, kurz zuvor in einer unüberlegten Kurzschlussreaktion 20 Tabletten Paracetamol eingenommen zu haben. Nach einer Magenspülung zeigen sich im weiteren Verlauf keine Manifestationen.

HD T39.1 Vergiftung durch nicht-opioidhaltige Analgetika, Antipyretika und Antirheumatika, 4-Aminophenol-Derivate
ND X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung

Insulinüberdosierung beim Diabetiker

Die Ausnahme dieser Regel ist die Insulinüberdosierung bei einem Diabetiker, bei der ein Kode aus

E10 – E14 vierte Stelle «.6» Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen

vor dem Kode für die Vergiftung

T38.3 Vergiftung durch Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel [Antidiabetika]

anzugeben ist.

Soll der Schweregrad einer Hypoglykämie oder das Vorliegen einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.70!-U69.74!) zu benutzen.

SD1909o Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäss Verordnung)

Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäss Verordnung werden wie folgt kodiert:

  • Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen, wenn dies nicht im Diagnosenkode beinhaltet ist.

Beispiel 1

Eine Patientin wird mit einer akuten, hämorrhagischen Gastritis aufgrund von ordnungsgemäss eingenommener Acetylsalicylsäure aufgenommen. Eine andere Ursache der Gastritis wird nicht gefunden.

HD K29.0 Akute hämorrhagische Gastritis
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
Beispiel 2

Ein HIV-positiver Patient kommt zur Behandlung einer hämolytischen Anämie, die durch die antiretrovirale Therapie induziert ist.

HD D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie
ND Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]

  • Unter Antikoagulation stehende Patientinnen und Patienten mit Blutung bei ordnungsgemäss eingenommenen Antikoagulanzien werden mit den Kodes:

D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten),

D68.34 Hämorrhagische Diathese durch Heparine,

D68.35 Hämorrhagische Diathese durch sonstige Antikoagulanzien

+ die Blutung abgebildet, ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen, wenn dies nicht im Diagnosekode

beinhaltet ist.

Die Reihenfolge der Kodes richtet sich nach Kodierregel G52.

Wird bei einem Patienten, einer Patientin eine Abhängigkeit von verordneten Medikamenten diagnostiziert, soll zusätzlich Y57.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei therapeutischer Anwendung von Arzneimitteln und Drogen, erfasst werden, wenn die Nebendiagnosendefinition (siehe Regel G54) erfüllt wird.

Beispiel 3

Ein Patient/eine Patientin mit einer dekompensierten Herzinsuffizienz, zeigt während des Aufenthaltes Entzugssymptome nach langjähriger Opiateinnahme wegen einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung. Es erfolgt eine Medikamentenanpassung und ein psychiatrisches Konsil.

HD I50.- Herzinsuffizienz
ND F11.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Entzugssyndrom
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND F45.40 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung
Beispiel 4

Eine Patientin mit unstillbarem Nasenbluten unter Antikoagulation bei ordnungsgemäss eingenommenem Cumarinpräparat erhält eine Nasentamponade, die Antikoagulation wird vorübergehend pausiert, ein Vitamin-K-Präparat wird verabreicht.

HD R04.0 Epistaxis
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Beispiel 5

Ein Patient unter indikationsgerecht eingestellter Antikoagulation bei ordnungsgemäss eingenommenem Cumarinpräparat wird mit Schlaganfallsymptomatik stationär aufgenommen. Ein Trauma ist nicht bekannt. Im Schädel-CT zeigt sich ein grosses, komprimierendes Subduralhämatom.

Die Antikoagulation wird pausiert, ein Vitamin-K-Präparat verabreicht.

Die zerebrale Symptomatik verschlechtert sich trotz beschriebener Massnahmen.

Es erfolgt die intravenöse Gabe von Gerinnungsfaktoren, Ausräumung des Hämatoms durch Bohrlochtrepanation und Anlage einer subduralen Drainage.

HD I62.00 Nichttraumatische subdurale Blutung, akut
L
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Beispiel 6

Ein Patient mit Status nach künstlichem Aortenklappenersatz und mit Vorhofflimmern, unter indikationsgerecht eingestellter Antikoagulation, wird nach Kontrolluntersuchung beim Hausarzt wegen starker Überschreitung der therapeutischen INR-Zielwerte bei hoher Blutungsgefahr stationär eingewiesen. Aufnahme zur Stabilisierung der Gerinnungssituation, u.a. erfolgt die sofortige Verabreichung von Gerinnungsfaktoren.

HD D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
ND I48.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, n.n.bez.
ND Z95.2 Vorhandensein einer künstlichen Herzklappe
Beispiel 7

Eine Patientin mit Vorhofflimmern unter indikationsgerechter und ordnungsgemäss eingestellter Antikoagulation wird zur geplanten endovaskulären Gefässintervention bei pAVK Fontaine-Stadium 2b aufgenommen.

Die Antikoagulation wurde präoperativ umgestellt.

Am Eintrittstag erhält sie ein Vitamin-K-Präparat zur Prophylaxe. Der INR im präoperativen Labor liegt bei 2.4.

HD I70.22 Atherosklerose vom Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m
ND I48.9 Vorhofflimmern und Vorhofflattern, n.n.bez.
ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese
Beispiel 8

Ein Patient steht dauerhaft unter einer prophylaktischen Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmern bei arterieller Hypertension und Aortenklappeninsuffizienz.

Er tritt nach Hämatemesis über den Notfall ein.

Es folgt eine Endoskopie mit der Diagnose eines kleinen Ulcus ventriculi mit Blutungsstigmata (bedingt durch Einnahme oben angegebener Medikamente), das geklippt wird.

Der orale Thrombozytenaggregationshemmer wird pausiert und durch ein Heparin-Präparat für die Dauer des stationären Aufenthaltes ersetzt.

HD K25.4 Ulcus ventriculi, chronisch oder nicht näher bezeichnet, mit Blutung
ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
ND D69.80 Hämorrhagische Diathese durch Thrombozytenaggregationshemmer
ND U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung

Beachte: Unter der Kodierregel SD1909 wird ausschliesslich die Gerinnungsstörung «Hämorrhagische Diathese (mit oder ohne Blutung) durch indikationsgerecht angewendete Medikamente» geregelt.

Hinweise:

  • Hämorrhagische Diathesen sind allgemein definiert als angeborene (hereditäre) oder erworbene Gerinnungsstörungen mit erhöhter Blutungsneigung. Hämorrhagische Diathese bedeutet eine (pathologisch) erhöhte Blutungsneigung und/oder Blutung.
  • Die mit einer hämorrhagischen Diathese verbundenen Blutungen können sich als zu lang, zu stark und/oder aus inadäquatem Anlass (z.B. Bagatelltrauma) entstanden zeigen.
  • Die einmalige Gabe eines Vitamin-K-Antagonisten oder eines Vitamin-K-Präparates erlaubt nicht die Kodierung des Kodes D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren.
  • Die prophylaktische Gabe eines Vitamin-K-Präparates erlaubt nicht die Kodierung der Kodes D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) oder D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien, auch wenn die Intensität der oralen Antikoagulation die gemessenen Grenzwerte (z.B. INR) der jeweiligen erkrankungsbezogenen Thromboembolieprophylaxe übersteigt.
  • Die übliche postpartale prophylaktische Gabe eines Vitamin-K-Präparates bei einem termingeborenen Neugeborenen erlaubt nicht die Kodierung des Kodes P53 Hämorrhagische Krankheit bei Fetus und Neugeborenen.
  • Antikoagulierter Patient ohne Blutung: Bei Aufwand > 0 (z.B. prophylaktische Verabreichung von Vitamin K und/oder Heparin) Die Anpassung oder das Absetzen von Antikoagulanzien wird mit ND Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese erfasst.
  • Antikoagulierter Patient (mit oder ohne Blutung) mit der Notwendigkeit der Verabreichung von Gerinnungsfaktoren und/oder anderen Blutersatzprodukten (z.B. Thrombozytenkonzentrate, Fresh Frozen Plasma etc.) und/oder notwendiger stationärer Stabilisierung der Gerinnungssituation: D68.- Sonstige Koagulopathien, D69.- Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen (HD oder ND gemäss Kodierregel G52)

Hinweis: Alle aufgeführten Beispiele dienen der Orientierung und sind nicht als vollständig zu betrachten.

SD1910b Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen (bei Einnahme entgegen einer Verordnung)

Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol

Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in Verbindung mit Alkohol eingenommen wurde, ist als

Vergiftung durch beide (Wirk-) Stoffe zu kodieren.

Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden

Eine Nebenwirkung, die wegen der Verbindung eines verordneten und eines nicht verordneten Medikamentes auftritt, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.

Beachte auch SD1908.

SD2000 Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität

Dieses Kapitel erlaubt die Klassifizierung von Umweltereignissen und Umständen als Ursache von Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen. Sie sind aus epidemiologischen Gründen zu erfassen.

Sofern es in den Kodierrichtlinien nicht anders geregelt ist, folgen die Kodes der äusseren Ursachen (V – Y) zwingend den Kodes der Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen.

Ein äusserer Ursachen-Kode pro Ereignis genügt, dies wird nur im ersten stationären Aufenthalt abgebildet.

Falls der Kode für Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen in der Hauptdiagnose steht, ist der Kode der äusseren Ursache (V – Y) im unmittelbar folgenden Diagnosefeld anzugeben. Wenn die Verletzungen, Vergiftungen, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Massnahmen und anderen schädlichen Wirkungen in den Nebendiagnosen aufgeführt sind, folgt der Kode der äusseren Ursache (V – Y) diesem Kode direkt. Wenn der Kode der äusseren Ursache mehreren Nebendiagnosen-Kodes zugeordnet werden kann, ist er nur einmal am Ende dieser Nebendiagnosen-Kodes anzugeben.

Beispiel 1

Offene Wunde des Oberschenkels durch Fahrradunfall.

HD S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L
ND V99! Transportmittelunfall
Beispiel 2

Patient mit fokaler Hirnkontusion, 20-minütiger Bewusstlosigkeit und Schnittwunden am Oberschenkel.

HD S06.31 Umschriebene Hirnkontusion
ND X59.9! Sonstiger oder nicht näher bezeichneter Unfall
ND S06.70! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten
ND S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
L
Beispiel 3

Tiefe postoperative Beinvenenthrombose nach Behandlung einer Tibiafraktur.

HD I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefässe der unteren Extremitäten
L
ND Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Massnahmen, nicht näher bezeichnet

Ausnahme: Wenn im Diagnosekode die äussere Ursache präzise inbegriffen ist:

Beispiel 4

Arzneimittelinduzierte Anämie.

HD D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie

Hier wird Y57.9! nicht abgebildet, da im Kode inbegriffen (entgegen der Bemerkung in der ICD-10-GM, die noch aus der WHO-Version stammt).

SD2100 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen

Für die Benützung dieser Z-Kodes ist Folgendes zu beachten:

  • Die Kodierrichtlinien, die die Abbildung eines Z-Kodes beinhalten.
  • Das «Definitionshandbuch SwissDRG, Band 5, Anhang D, Plausibilitäten, D5: Z-Kodes als unzulässige Hauptdiagnose» das «Definitionshandbuch TARPSY, unzulässige Hauptdiagnosen» oder das «Definitionshandbuch ST Reha, unzulässige Hauptdiagnosen».
  • Die Hinweise am Anfang des Kapitels XXI der ICD-10-GM.

Beachte: Kommt der Patient zur Kontrolle einer bestehenden und bekannten Krankheit, ist diese Krankheit als Hauptdiagnose abzubilden. Erfüllt der Z-Kode in dieser Situation die Nebendiagnosendefinition (G54), ist er zusätzlich zu erfassen.

SD2200o Schlüsselnummern für besondere Zwecke

Unter der Kategorie U51.- Kognitive Funktionseinschränkung sind unter den Kodes U51.0- bis U51.2- folgende Bewertungs-,

Assessment- und Testverfahren aufgeführt:

  • Barthel-Index
  • Kognitiver FIM (Functional Independence Measure™)
  • MMSE (Mini Mental Status Examination).

Für die Erfassung der Ausprägung einer kognitiven Funktionseinschränkung kommt zunehmend das Montreal Cognitive Assessment

(MoCA©) als Screening-Instrument zum Einsatz.

Die Kodes aus der Kategorie U51.- Kognitive Funktionseinschränkung können auch für ein vorliegendes MoCA© genutzt werden.

Für die einheitliche Überleitung MoCA© zu MMSE ist die Umrechnungstabelle 11 https://www.mocatest.ch/de/standardwerte/normwerttabellen-herunterladen des Spitals «FELIX PLATTER Spital, Universitäre Altersmedizin Basel, Memory Clinic» oder untenstehende Tabelle zu verwenden.

MoCA© WertMMSE-RangeGrad der FunktionseinschränkungICD-Kode
18-3024-30 Punktekeine oder leichteU51.02
12-1717-23 PunktemittlereU51.12
0-110-16 PunkteschwereU51.22

Unter den Kategorien U50.- Motorische Funktionseinschränkung und U51.- Kognitive Funktionseinschränkung sind folgende Bewertungs-, Assessment- und Testverfahren aufgeführt:

  • Barthel-Index
  • Kognitiver FIM (Functional Independence Measure™)
  • MMSE (Mini Mental Status Examination).

Für die Erfassung der Ausprägung einer motorischen,- sowie einer kognitiven Funktionseinschränkung kommt zunehmend das

epaSYSTEM 22 https://www.epa-cc.de mit unter anderem seinem Basisassessment epaAC (AcuteCare) zum Einsatz.

Die Summenscores epaSPI und epaKOGNI haben sich als äquivalent zu den Summenscores des Barthel-Index resp. des erweiterten Barthel-Index erwiesen.

Der Summenscore epaSPI des epaAC kann den Stufen der U50.- des Barthel- Index äquivalent zugeordnet werden. Der Summenscore epaKOGNI kann den Stufen der U51.- des erweiterten Barthel äquivalent zugeordnet werden.

Wenn der Barthel-Index ausserhalb der geriatrischen Akutrehabilitation, der fachübergreifenden Frührehabilitation, der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation, der palliativmedizinischen Komplexbehandlung, der Rehabilitation oder der Psychiatrie, abgebildet wird, muss die Erfassung des Barthel-Index frühestens am 3. bis spätestens am 5. Tag wiederholt werden. Es ist der höchste Punktwert zu verschlüsseln 33 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kodiersysteme/hamburger-manual.pdf .

Bei Aufenthalten unter 3 Tagen werden die Kodes U50.-/U51.- ausserhalb der geriatrischen Akutrehabilitation, der fachübergreifenden Frührehabilitation, der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation, der palliativmedizinischen Komplexbehandlung, der Rehabilitation oder der Psychiatrie, nicht kodiert.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Äquivalenz von Barthel-Index resp. erweiterten Barthel-Index zu epaSPI und epaKOGNI.

Äquivalenz von U50.n /U51.n (ICD-10-GM-2024) zu epaSPI/ epaKOGNI

BIepaSPIeBIepaKOGNI
Von bisVon bisVon bisVon bis
U50.0010039-40
U50.1080-9533-38
U50.2060-7531-32
U50.3040-5529-30
U50.4020-3521-28
U50.500-1510-20
U51.0070-9021-24
U51.1020-6510-20
U51.200-156-9

Spezielle Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen SP0100 – SP0400

In Anlehnung an das Kapitel «Spezielle Kodierrichtlinien für Diagnosen (SD) SD0100-SD2200» wird das folgende Kapitel speziell für Prozeduren und Behandlungen eröffnet.

Die Aufgliederung richtet sich vorerst nicht nach der CHOP-Struktur. In den zukünftigen Versionen des Kodierungshandbuches wird sich dieses neue Kapitel weiterentwickeln.

Die zwei ersten Unterkapitel werden den Komplexbehandlungen und der Früh- sowie Akutrehabilitation und paraplegiologischen Rehabilitation gewidmet und es werden dort erste kurze Kodierrichtlinien und Fallbeispiele aufgenommen.

SP0200 Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation, Akutrehabilitation

SP0201n Frührehabilitation

Die Frührehabilitation bezeichnet die besonders intensive Phase der Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Schädigungen nach der Akutversorgung oder bei Patientinnen und Patienten mit akuter Exazerbation bei vorbestehenden chronischen

Krankheiten.

93.86.- Fachübergreifende Frührehabilitation, nach Anzahl der Behandlungstage

93.8C.1.- Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

Beispiel 1

Notfallaufnahme einer 49-jährigen Patientin mit akuter Subarachnoidalblutung ausgehend von einem rupturierten Aneurysma der A. communicans posterior (nicht als angeboren klassifiziert) und Verlegung auf die neurologisch-neurochirurgische Intensivstation.

Nach endovaskulärer Aneurysmaausschaltung mittels Coiling und Stabilisierung auf der Intensivstation im Verlauf des stationären Aufenthaltes Übernahme auf die neurochirurgisch-neurologische Intermediate Care Unit.

Die Erhebung des Frühreha-Barthel-Index nach Schönle (FRB) (innerhalb der ersten 5 stationären Behandlungstage) ergibt eine Punktzahl von - 145.

Bei der zuvor nur unter Bluthochdruck leidenden Patientin zeigen sich bei schweren zerebralen Vasospasmen neurologische Defizite, u.a. eine schlaffe Halbseitenlähmung,

Während des Aufenthaltes auf der Intensivstation bestanden ein komatöser Zustand und Atemstörungen (u.a. hypoxisch respiratorische Insuffizienz), die eine initiale Beatmung und das Anlegen eines Tracheostomas erforderten.

Bei Übernahme auf die IMCU ist die Patientin wach, ansprechbar, atmet spontan, ist aber desorientiert. Das Tracheostoma wurde vorerst belassen und es wird intermittierend mit CPAP die Spontanatmung unterstützt. Stabilität von Herz-Kreislauf-System und Atmungssystem sind in horizontaler Position vorhanden.

Die Patientin ist vollständig von pflegerischer Hilfe abhängig, hat eine Ernährungssonde und leidet unter Harn- und Stuhlinkontinenz. Nach Wiedererlangen des Bewusstseins zeigt sich eine Orientierungsstörung hinsichtlich Zeit und Ort.

Immer wieder versucht die Patientin, sich mit der nicht betroffenen Seite Infusionsleitungen und überwachungsnotwendige Ableitungen zu entfernen.

Für die Vorbeugung weiterer Schädigungen und Verringern des Ausmasses der neurologischen Defizite des zentralen Nervensystems ist eine frührehabilitative Behandlung geplant, die auf der IMCU begonnen wird.

Es erfolgt eine Abklärung und entsprechende Assessments. Die Erhebung des Frühreha-Barthel-Index nach Schönle (FRB) ergibt weiterhin, zusätzlich zu den Indices, die in den ersten 5 stationären Behandlungstagen erhoben wurden, eine Punktzahl von - 145.

Alle anderen Mindestmerkmale des CHOP-Kodes 93.8C.1 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation nach Anzahl Behandlungstage sind ebenfalls erfüllt.

Während der Zeit bis zum Übertritt in eine spezialisierte Rehabilitationseinrichtung werden wöchentlich weitere Frühreha-Barthel-Indices erhoben, die nie über den Wert von 30 hinausgehen.

Nach mehrwöchigem Aufenthalt Verlegung in eine entsprechende neurologische Rehabilitationseinrichtung.

HD I60.3 Subarachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend
L
ND I67.80! Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung
ND I67.10 Zerebrales Aneurysma (erworben)
ND U52.2 Frührehabilitations-Barthel-Index: -200 bis -76 Punkte
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND R06.88 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen der Atmung
ND R41.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Symptome, die das Erkennungsvermögen und das Bewusstsein betreffen
ND R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]
ND R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz
ND R15 Stuhlinkontinenz
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet, ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND Z43.0 Versorgung eines Tracheostomas

B alle Behandlungen bezüglich Aneurysma gemäss aktuellen Kodiervorgaben
B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 99.B8.1- Komplexbehandlung des Erwachsenen in einer Intermediate-Care Unit [IMCU], nach Aufwandspunkten
B 93.8C.1- Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage
Beispiel 2

Eintritt eines 60-jährigen Patienten in ein Akutspital zur Operation eines grossen intrakraniellen benignen Meningeoms.

Nach dem Eingriff zeigen sich wahrscheinlich ischämiebedingte neurologische Defizite, und zwar eine inkomplette schlaffe Hemiparese und eine beaufsichtigungspflichtige Schluckstörung.

Im Kontext der Dysphagie Entwicklung einer Pneumonie aufgrund Nahrungsmittelaspiration am 4. Hospitalisationstag, die jedoch mit entsprechenden Massnahmen gut beherrscht werden kann. Die Folgen der Operation führen zu einem (verlängerten) Aufenthalt auf der Intensivstation.

Nach Abklärung/Assessment ergibt sich am 14. Hospitalisationstag ein Frühreha-Barthel-Index (FRB) von initial 0 Punkten.

Bei Erfüllung der Mindestmerkmale für 93.8C.1 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage Beginn der frührehabilitativen Behandlung auf peripherer Station.

Im Verlauf der ersten frührehabilitativen Behandlungswoche (Tag 5) wird ein Frühreha-Barthel-Index (FRB) von mehr als 30 Punkten gemessen, der bei Kontrolle 7 Kalendertage später (Tag 12) nicht verifiziert werden kann.

Im Verlauf der 3. frührehabilitativen Behandlungswoche wird eine Punktzahl von mehr als 30 Punkten erreicht (Tag 19), die 7 Kalendertage später (Tag 26) mit einem weiteren Anstieg der Punkte bestätigt wird.

Somit sind die Bedingungen für die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ab Tag 26 nicht mehr erfüllt.

Der Patient wird (bei Bedarf) zur weiteren neurologischen Rehabilitation in eine entsprechende Einrichtung verlegt.

HD D32.0 Gutartige Neubildung der Meningen, Hirnhäute
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND U52.1 Frührehabilitations-Barthel-Index: -75 bis 30 Punkte
ND R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
ND J69.0 Pneumonie durch Nahrung oder Erbrochenes
L
ND U69.01! Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Aufnahme auftritt

B alle Behandlungen bezüglich Meningeom gemäss aktuell geltenden Kodiervorgaben
B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 93.8C.14 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage

Beachte:

Handelt es sich um Einrichtungen, die sowohl auf frührehabilitative Behandlungen als auch auf Rehabilitationen spezialisiert sind, muss zu dem Zeitpunkt, wenn die Bedingungen der CHOP-Kodes für Frührehabilitation nicht mehr erfüllt sind, der auf die Frührehabilitation bezogene Fall abgeschlossen und ein neuer Fall eröffnet werden.

Der neue Fall wird dann gemäss Kodierrichtlinien «Rehabilitation» erfasst.

SP0202o Paraplegiologische Rehabilitation

Funktionseinschränkung

Im Falle der paraplegiologischen Rehabilitation ist die Erfassung der Kodes U50.- und U51.-, für das Ausmass der Funktionseinschränkung bei Eintritt, fakultativ.

Diese Kodierung erfolgt zusätzlich zur Erhebung des Assessments, das mittels CHOP-Kapitel AA.- kodiert wird. (Siehe unter Abschnitt «Prozeduren»)

Der CHOP-Kode für die Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung (93.87.-) gilt sowohl für akutsomatische Fälle als auch für

die Rehabilitation.

Aus diesem Grund werden für die Paraplegiologische Rehabilitation keine Kodes aus dem CHOP-Kapitel 18 (BA-BB) erfasst. Der

Pflegeaufwand wird über einen CHOP-Kode aus der Kategorie 99.C- Pflege-Komplexbehandlung abgebildet.

Der CHOP-Kode 93.87.- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung wird nicht zusammen mit den CHOP-Kodes der Kategorien BB.3- für die Zusatzkodes in der Rehabilitation abgebildet.

Erfasst werden:

  • 93.87.- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung
  • AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM]
  • weitere Leistungen, die kodiert werden müssen:
  • 99.C- Pflege-Komplexbehandlung
  • 93.9F.- Mechanische Beatmung und Atmungsunterstützung
  • und weitere

Der SCIM ist gemäss den Vorgaben in der CHOP zu erfassen. Das bedeutet u.a., dass die Kodes bei Eintritt innerhalb von 3 Tagen, sowie

bei Austritt (d.h. frühestens 3 Tage vor Austritt) zu kodieren sind.

Jedes Kriterium ist unterteilt in 3 bis 9 Schweregrade, wobei 0 «höchste Abhängigkeit» bedeutet. Die Stufen sind genau nach den Definitionen des SCIM III abzubilden.

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet.

Die in der chronischen Phase einer Rückenmarksverletzung stattfindende(n) paraplegiologische(n) Rehabilitation(en) werden u.a. mit

Kodierregel SD1905 «Rückenmarksverletzung - chronische Phase» abgebildet

Paraplegiologische Rehabilitation - Akute Phase

Beispiel 1

Ein 30-jähriger, ansonsten gesunder Patient ist mit dem Snowboard gestürzt. Direkt nach dem Sturz Verlust der Sensibilität und Motorik unterhalb des Halses.

Der Patient berichtete über keinen Bewusstseinsverlust und sein Erinnerungsvermögen ist nicht beeinträchtigt. Es wird eine instabile Wirbel-Fraktur auf Höhe des Wirbels C6 mit nachträglicher Verschiebung und Kompression des Rückenmarks diagnostiziert. Im Akutspital erfolgte eine dorsale Stabilisierung C5 bis C7 mit gleichzeitiger Diskektomie C5-6 und C6-7. Der Patient wird am 5. postoperativen Tag zur spezialisierten Erstrehabilitation in ein Paraplegiezentrum verlegt.

Bei Eintritt in das Paraplegiezentrum wurde eine schlaffe Querschnittlähmung C5 AIS B mit spinalem Schock, sowie neurogener Störung der Harnblasen-, Darm- und Sexualfunktionen diagnostiziert. Neurogene Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen Motoneurons (Typ UMNL). Die Atmung erfolgt spontan. Der Patient leidet bei vegetativer Dysregulation unter labilem Blutdruck (Blutdruckinstabilität). Er ist bei allen alltäglichen Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen. Während des Rehabilitationsaufenthaltes entwickelte er subläsionale, neurogene Schmerzen sowie eine behindernde Spastik. Zusätzlich wurde die Behandlung durch eine akute psychotische Episode nach aktuellem Cannabiskonsum erschwert. Unter anderem wurden psychiatrische Interventionen dahingehend notwendig.

Er erhielt eine intensive Behandlung mit dem Ziel einer schnellen Rückkehr in das, durch zusätzliche Hilfe/Unterstützung ergänzte, häusliche Umfeld. Zusätzlich erfolgte während des Rehabilitationsaufenthalts ein diagnostischer und therapeutischer Hausbesuch von 5 Stunden, zur Klärung der häuslichen Situation und zur Beurteilung weiterer Rehabilitationsziele/weiterer notwendiger Massnahmen.

In der rehabilitativen Grundpflege benötigte der Patient im Durchschnitt maximal 180 Minuten Pflege pro Tag. Zusätzlich erlernte er im Rahmen von therapeutischen Massnahmen (30 Minuten täglich) wieder neu die Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. selbständiges Umdrehen, Lagern, An- und Auskleiden, Körperpflege, eigenständige Positionierung, Prävention von Komplikationen etc.). Während seines 294-tägigen Aufenthalts erhielt der Patient insgesamt 30 Sitzungen Physio- und Ergotherapie pro Woche und wöchentliche psychologische Betreuung. Die funktionellen Einschränkungen werden als schwer eingestuft, kognitiv liegen keine Störungen vor. Das Gehen ist nicht möglich, der SCIM-Score steigt von 10 von 100 Punkten auf 27 von 100 Punkten.

Folgende Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Austrittsdokumentation vor:

- Inkomplette spastische Tetraplegie der Sensibilität und Motorik auf neurologischer Ebene C6 AIS C in Folge einer C6-Wirbelfraktur (initial C5 AIS B), stabilisiert.

- Neurogen bedingte Störung der Harnfunktionen und notwendige Anlage/Einsatz eines suprapubischen Katheters.

- Neurogen bedingte Störungen der Darmfunktionen mit rezidivierendem Subileus und Stuhlentleerung über Einläufe und abführende Medikamente.

- Neurogen bedingte Störungen der Sexualfunktionen mit erektiler Dysfunktion, Anorgasmie und Anejakulation.

- Mittlere Dysautonomie mit anhaltend labilem Blutdruck und Neigung zu Hypotonie, die medikamentös eingestellt wurde.

- Subläsionale neurogene Schmerzen, hauptsächlich auf der Höhe der rechten unteren Extremität bei behindernder Spastik.

Die medizinische Dokumentation erlaubt zusätzlich die Kodierung einer komplexen Akutschmerzbehandlung für mehr als 21 Behandlungstage.

An 210 Aufenthaltstagen sind die Bedingungen für die Erfassung der Pflegekomplexbehandlung gemäss Dokumentation ebenfalls erfüllt.

HD S14.13† Sonstige inkomplette Querschnittverletzungen des zervikalen Rückenmarkes
ND N51.8* Sonstige Krankheiten der männlichen Genitalorgane bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND S14.75! Funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen Rückenmarkes, C5
ND G95.80 Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen motorischen Neurons [UMNL]
ND G95.82 Harnblasenfunktionsstörung durch spinalen Schock
ND G90.88 Sonstige Krankheiten des autonomen Nervensystems
ND I98.8* Sonstige näher bezeichnete Störungen des Kreislaufsystems bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
ND I95.8 Sonstige Hypotonie
ND F12.5 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide, Psychotische Störung
ND K59.2 Neurogene Darmstörung, anderenorts nicht klassifiziert
ND R25.2 Krämpfe und Spasmen der Muskulatur

B 93.87.D4 Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung, mindestens 280 bis zu 307 Behandlungstage, mit
durchschnittlich 30 Therapieeinheiten pro Woche
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Eintritt entsprechend der Score-Erhebung
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Austritt entsprechend der Score-Erhebung
B 99.C2.1Y Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, 601 bis 700 Aufwandspunkte
B 93.89.D2 Diagnostischer und therapeutischer Hausbesuch als Teil einer akutrehabilitativen oder rehabilitativen Abklärung, Dauer von mehr als 4 Stunden bis 6 Stunden
B 93.A3.34 Komplexe Akutschmerzbehandlung, von 21 und mehr Behandlungstage
B Psychiatrische und andere Interventionen gemäss med. Dokumentation
B 57.17 Perkutane suprapubische Zystostomie

Der SCIM ist gemäss den Vorgaben in der CHOP zu erfassen. Das bedeutet u.a., dass die Kodes bei Eintritt innerhalb von 3 Tagen, sowie bei Austritt (d.h. frühestens 3 Tage vor Austritt) zu kodieren sind.

Jedes Kriterium ist unterteilt in 3 bis 9 Schweregrade, wobei 0 «höchste Abhängigkeit» bedeutet.

Die Stufen sind genau nach den Definitionen des SCIM III abzubilden.

Die in der Akutphase einer Rückenmarkverletzung stattfindende paraplegiologische Rehabilitation wird gemäss Kodierregel SD1905 Absätze «Die akute Phase - unmittelbar posttraumatisch» und «Die akute Phase - Verlegung des Patienten» abgebildet.

Paraplegiologische Rehabilitation - Chronische Phase

Beispiel 2

Eintritt einer 64-jährigen Patientin in Rehabilitationseinrichtung mit Spezialisierung auf paraplegiologische Rehabilitation mit bekannter spastischer Paraplegie auf Läsionshöhe Th7, AIS A, infolge einer Rückenmarksischämie im Rahmen einer Aortendissektion 17 Jahre zuvor mit erfolgter operativer Versorgung.

Es persistieren seit Jahren neurogene Störungen der Blasen-, Darm- und Sexualfunktionen sowie neurogene Schmerzen auf Läsionshöhe.

Nach einer Hospitalisierung infolge einer Fraktur der rechten distalen Tibia ohne offensichtliches Trauma, die mit einer Knieschiene behandelt wurde, tritt nach längerer Bettruhe zu Hause ein Dekubitus des Steissbeins Grad II-III auf. Die Patientin hat eine bekannte chronische MRSA-Besiedelung des Urogenitaltraktes, der Leistengegend und der dort und submammär bestehenden Intertrigines.

Spitaleintritt auf Anordnung des behandelnden Arztes aufgrund der ungünstigen Entwicklung zu Hause.

Die Patientin wird über den gesamten Aufenthalt isoliert (die Mindestmerkmale der Komplexbehandlung bei Vorliegen multiresistenter Erreger ist gemäss Dokumentation erfüllt), es erfolgen ein Débridement (ca. 18 cm2) des Dekubitus in Allgemeinanästhesie und die Einlage eines Dauerkatheters.

Ansonsten weitere konservative Behandlung.

In der Anfangsphase der aktuellen Hospitalisierung unterliegt die Patientin strikter Bettruhe mit Wendemanövern alle zwei Stunden tagsüber und alle vier Stunden in der Nacht.

Eine tägliche Gesamtpflegezeit von 160 Minuten wird dokumentiert.

Sie erhält zusätzlich vorbeugende Atemphysiotherapie, tägliche passive Mobilisation bei bestehenden Kontrakturen des rechten Fusses und zusätzlich zur allgemeinen Kontrakturen-Prophylaxe physikalische Therapien mit insgesamt zehn Sitzungen pro Woche während 40 Tagen.

Aufgrund der aggravierten Schlafstörungen und der verschlechterten Gesamtsituation erhält die Patientin über den gesamten Aufenthalt psychologische Unterstützung und Schulungen in Entspannungstechniken.

Während der Nacht Verabreichung von CPAP bei vorliegendem obstruktivem Schlafapnoesyndrom.

Der SCIM-Score beträgt 15 von 100 Punkten.

Bei Vorliegen einer Fraktur Durchführung einer Osteodensitometrie mit der Diagnose einer Inaktivitätsosteoporose.

Befüllung der vorhandenen intrathekalen Muskelrelaxans-Medikamentenpumpe und mehrfache Anpassung der Dosierung vor Entlassung.

Nach Konsolidierung der Fraktur und guter Heilung des Dekubitus autonome sukzessive Wiederaufnahme der ADL während 2 Wochen. In dieser Zeitspanne 15 Therapiesitzungen pro Woche und eine tägliche Gesamtpflegezeit von 60 Minuten. Es erfolgen die Anpassung der Hilfsmittel und Wechsel des Dekubituskissens aufgrund von Verschleiss.

Zunehmende Re-Mobilisierung und Rückkehr zur vorherigen Autonomie.

In der letzten Hospitalisierungswoche liegt der SCIM-Score bei 72 von 100 Punkten, es erfolgen 20 therapeutische Sitzungen und es wird eine tägliche Pflegezeit von 30 Minuten dokumentiert.

Es erfolgt die begleitete Entlassung mit Rückkehr nach Hause ohne zusätzliche Hilfe nach 40 Tagen Aufenthalt.

Folgende Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Austrittsdokumentation vor:

  • Komplette spastische Paraplegie mit sensiblem und motorischem Niveau Th7 AIS A, nach Aortendissektion 17 Jahre zuvor, operiert (Gore-Tex-Prothese), mit:
  • Neurogene Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen Motoneurons (Typ UMNL), Behandlung mit Botoxinjektionen alle neun Monate, intermittierende Selbstkatheterisierung mit wiederkehrenden Infektionen (aktuell keine Infektion ersichtlich)
  • Neurogen bedingte Störung der Darmfunktion mit verlangsamtem Transit, unter Abführmitteln, Entleerung über manuelle Ausräumung und Einläufe
  • Neurogen bedingte Störungen der Sexualfunktionen mit Anorgasmie und Dyspareunie
  • Neurogene Schmerzen auf Läsionshöhe mit Brennen im Brustbereich
  • Invalidisierende Spastik mit intrathekaler Medikamenten-Pumpe bei 180mcg/24h (Muskelrelaxanzien)
  • Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, CPAP
  • Chronische MRSA-Besiedelung seit 2018 (Urogenitaltrakt, Intertrigines Leistengegend und submammär)

Aktuell:

  • pathologische Fraktur der rechtsseitigen distalen Tibia durch Osteoporose
  • Dekubitus Steissbein Grad II-III

Zusätzliche Diagnosen:

2 Absätze aus 2025 in 2026 entfernt
Arterielle Hypertonie (weiter behandelt)
Schlafstörungen
  • Arterielle Hypertonie (weiter behandelt)
  • Schlafstörungen
  • mittelgradige Episode einer rezidivierenden Depression

An 16 Aufenthaltstagen sind die Bedingungen für die Erfassung der Pflegekomplexbehandlung gemäss Dokumentation ebenfalls erfüllt.

HD G82.12 Spastische Paraparese und Paraplegie: Chronische komplette Querschnittlähmung
ND G82.64! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes: T7-T10
ND Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
ND Z95.88 Vorhandensein von sonstigen kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten
ND G95.80 Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen motorischen Neurons [UMNL]
ND K59.2 Neurogene Darmstörung
ND G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom
ND R07.3 Sonstige Brustschmerzen
ND L30.4 Intertriginöses Ekzem
ND B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
ND U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA]
ND Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten
ND M80.26 Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur: Unterschenkel [Fibula, Tibia, Kniegelenk]
L 1
ND L89.24 Dekubitus, Stadium 3: Kreuzbein
ND Z45.82 Überprüfung der Funktionsparameter einer Medikamentenpumpe
ND M62.47 Muskelkontraktur: Knöchel und Fuss
L 1
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet, ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode
ND G47.9 Schlafstörung, nicht näher bezeichnet

B 93.87.3- Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung, mindestens 28 bis zu 55 Behandlungstage
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Eintritt entsprechend der Score-Erhebung
B AA.33.- Spinal Cord Independence Measure [SCIM] - bei Austritt entsprechend der Score-Erhebung
B 99.C2.1J Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, 91 bis 100 Aufwandspunkte
B 57.94 Einsetzen eines transurethralen Dauerkatheters
B 93.59.53 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, 21 und mehr Behandlungstage
B 86.2A.2E Chirurgisches Débridement, mittlerer Ausdehnung, an anderer Lokalisation
B 00.98.11 Wiederbefüllung und Programmierung einer vollständig implantierten, programmierbaren Infusionspumpe mit
konstanter Flussrate zur intrathekalen und intraventrikulären Applikation von Medikamenten
B 88.98.10 Knochendensitometrie mit Doppelenergie-Röntgen-Absorptiometrie [DXA]

SP0203o Akutrehabilitation

Spezielle rehabilitative Leistungen, die bei akutstationären Patienten erbracht werden.

93.89.9.- Geriatrische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

93.89.2.- Physikalisch-medizinische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

93.9A.1.- Pneumologische Akutrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage

Beispiel 1

Eintritt eines 59-jährigen Patienten (ohne Vorerkrankungen) in das Akutspital mit COVID-19-Pneumonie aufgrund SARS-CoV-2.

Bei schneller respiratorischer Erschöpfung (schweres ARDS) wird er umgehend auf die Intensivstation verlegt und 17 Tage beatmet.

Nach Beendigung der Intensivbehandlung, die durch eine Lungenembolie mit akutem Cor pulmonale erschwert wurde, besteht ein Gewichtsverlust von ca. 15 kg, starke Dekonditionierung und Rechtsherzinsuffizienz (NYHA 2) aufgrund der erhöhten Druckbelastung des rechten Ventrikels wegen einer beidseitigen Lungenembolie.

Da eine Entlassung nach Hause aufgrund persistierender Lungenfunktionseinschränkung und dem herabgesetzten Allgemeinzustand nicht möglich ist, wird nach entsprechenden standardisierten Assessments und Score-Erhebungen eine pneumologische Akutrehabilitation begonnen.

Die Mindestmerkmale des CHOP-Kodes 93.9A.1 sind für 12 Tage gemäss medizinischer Dokumentation erfüllt.

Die Mindestmerkmale für die Erfassung der Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage sind ebenfalls für 26 Tage erfüllt.

Eine Anschlussbehandlung wird initiiert und es erfolgt die direkte Verlegung in eine Rehabilitationseinrichtung zur pulmonalen weiteren Rehabilitation.

HD J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren
L
ND U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von
48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
ND J80.03 Schweres akutes Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]
ND U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
ND I26.0 Lungenembolie mit Angabe eines akuten Cor pulmonale
L 0
ND I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz
ND I50.03! Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
ND R63.4 Abnorme Gewichtsabnahme
ND R53 Unwohlsein und Ermüdung

B 99.B7.1- Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
B 93.9A.12 Pneumologische Akutrehabilitation, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
B 93.59.53 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, 21 und mehr Behandlungstage

Beachte:

Alle rehabilitativen Behandlungsfälle, die nicht frührehabilitativen, paraplegiologischen oder akutrehabilitativen Charakter aufweisen und/oder die Bedingungen/Mindestmerkmale gemäss anzuwendender CHOP für Frührehabilitation, paraplegiologische Rehabilitation und Akutrehabilitation nicht erfüllen, werden nach Vorgaben der «Kodierrichtlinien Rehabilitation» kodiert.

SP0300 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 9 «Operationen am Verdauungstrakt»

SP0301k Hiatushernie – Fundoplicatio:

Zusätzliche Erfassung CHOP-Kode 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen

Bei einer Hiatushernie kommt es zu einer Verlagerung von Magen(-anteilen) durch den Hiatus oesophageus des Zwerchfells aus der Bauch- in die Brusthöhle. Diese können in die paraösophagealen und in die axialen Hiatushernien eingeteilt werden.

Bei Ersteren verlagern sich neben dem Ösophagus hindurch Magenanteile ins Mediastinum. Vom Ausmass her kann dies von einer leichtgradigen paraösophagealen Hernierung bis zu einer vollständigen Verdrehung des Magens (Volvulus) mit Einklemmung und einem Upside-Down-Magen reichen.

70-90% der Hiatushernien sind hingegen den axialen Hiatushernien (oder auch Gleithernien genannt) zuzurechnen. Dabei gleitet die Magenkardia durch den Hiatus oesophageus ins Mediastinum.

Bei einer leichten axialen Hiatushernie oder einer leichten Ausprägung einer paraösophagealen Hernierung ist das Ausmass der Magenmanipulation zu gering, um die zusätzliche Kodierung des CHOP-Kodes 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen zu rechtfertigen. Es ist bei einer Fundoplicatio unabdingbar, dass die ins Mediastinum hernierten Magenanteile zuvor wieder unter das Zwerchfell platziert werden müssen. Somit ist dieser OP-Schritt z.B. dem Prozedurenkode 44.67.20 inhärent.

Bei einem Magenvolvulus im Mediastinum oder einem vollständig im Mediastinum liegenden upside-down-stomach ist die zusätzliche Kodierung von 44.92 Intraoperative Manipulation am Magen zulässig.

Bei Vorliegen dieser Ausprägung handelt es sich um einen zusätzlichen operativen Aufwand, der allein mit der Kodierung eines Kodes aus den Rubriken 44.66.- Sonstige Massnahmen zur Rekonstruktion der ösophagogastrischen Sphinkterfunktion oder 44.67.- Laparoskopische Massnahmen zur Rekonstruktion der ösophagogastrischen Sphinkterfunktion nicht abgebildet wird.

SP0400 Kodierrichtlinien zu CHOP Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen»

SP0401m Geschlechtsangleichung

Die genannten «Kodiere ebenso» unter der 3-stelligen Kategorie 64.5- Operationen zur Geschlechtsangleichung sind nicht abschliessend.

Bei jedem Eingriff in Zusammenhang mit einer Geschlechtsangleichung, auch wenn diese Angleichungsoperation die sekundären Geschlechtsmerkmale betreffen (z.B. subkutane Mastektomie), sind die Kodes unter 64.5- (CHOP-Kapitel 11 «Operationen an den männlichen Geschlechtsorganen») zu kodieren.

SP0101k Berufsbezeichnungen in der CHOP – in 2026 entfernt

Inhalt aus 2025 anzeigen
Die in der CHOP genannten Gesundheitsberufe orientieren sich an dem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG) 1 1 SR 811.21 - Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG) (admin.ch) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) 2 2 SR 832.102 - Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) (admin.ch).
Folgende Bezeichnungen der Gesundheitsberufe wurden in Anlehnung an oben angegebene Gesetzestexte in der CHOP harmonisiert:
Ärztin/Arzt
Ergotherapeutin/-therapeut
Ernährungsberaterin/-berater
Logopädin/Logopäde
Osteopathin/Osteopath
Pflegefachfrau/-mann
Physiotherapeutin/-therapeut
Für die relevanten Bildungsabschlüsse wird auf die oben genannten Gesetze gewiesen.

SP0100 Komplexbehandlungen – in 2026 entfernt

Inhalt aus 2025 anzeigen

Kodierrichtlinien Rehabilitation

Allgemeine Informationen

Geltungsbereich:

Die folgenden Vorgaben zur Kodierung stationärer Rehabilitationsfälle sind anzuwenden für alle Behandlungen in Rehabilitations-Kliniken oder Rehabilitations-Abteilungen von Akutkliniken, die unter den Anwendungsbereich des Tarifs ST Reha fallen.

Abzugrenzen von der stationären Rehabilitation sind:
Frührehabilitation:

Siehe SP0201 Frührehabilitation

Paraplegiologische Rehabilitation:
Siehe SP0202 Paraplegiologische Rehabilitation
Akutrehabilitation:

Siehe SP0203 Akutrehabilitation

Die Früh-, Akut- und paraplegiologische Rehabilitation werden im Rahmen der Tarifstruktur SwissDRG erfasst wie in der Akutsomatik.

Wir verweisen für Beispiele zur Kodierung von Fällen der paraplegiologische, Früh-, und Akutrehabilitation auf das Kapitel «Spezielle

Kodierrichtlinien für Prozeduren und Behandlungen SP0100 bis SP0400».

Für die Definitionen Behandlungsfall, siehe Kodierregel G51 «Der Behandlungsfall».

Sowohl der Aufnahme- als auch der Entlassungs-/Verlegungstag wird bei der Erfassung der Therapieeinheiten/Aufwandspunkte

berücksichtigt.

Diagnosen - ICD-10-GM

Hauptdiagnose:

Als Hauptdiagnose wird die Grundkrankheit kodiert, die der Hauptanlass für die Rehabilitation bzw. die Ursache für die Funktionseinschränkung ist. Diese Hauptdiagnose muss nicht identisch mit der Hauptdiagnose des akutstationären Falles sein.

Bemerkung: Bei statistischen Auswertungen ist eine eindeutige Zuordnung des Falls zum Anwendungsbereich der Tarifstrukturen über die Variable «tarif» der Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) möglich, d.h. die epidemiologische Auswertung der Akutdiagnosen ist gewährleistet.

Nebendiagnose:

Siehe dazu Kodierregel G 54 «Die Nebendiagnosen».

Funktionseinschränkung:

Die Funktionseinschränkung wird als Nebendiagnose kodiert.

Das Ausmass der Funktionseinschränkung, die bei Eintritt vorliegt, muss als Nebendiagnose über die Kodes U50.- Motorische

Funktionseinschränkung und U51.- Kognitive Funktionseinschränkung abgebildet werden.

Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren

Siehe Kodierregel G40 «Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren».

Kodierrichtlinien

Status nach/Vorhandensein von/Fehlen von: Für Rehabilitation im Anschluss an einen operativen Eingriff mit Einsetzen von Implantaten und/oder nach einer Organtransplantation siehe D05 «Status nach/Vorhandensein von/Fehlen von».

Verlegung

Siehe D15 «Verlegungen».

Berechnung der Aufenthaltsdauer in der Rehabilitation zur Erfassung der BA.- Kode

Eine Patientin/ein Patient tritt z.B. am 3. März in die muskuloskelettale Rehabilitation ein und verlässt diese am 25. März. Die Aufenthaltsdauer beträgt somit 23 Tage, da es sich um einen Fall ohne Verlegung handelt, gilt die Rechnung (25 – 3 + 1 = 23). Die erbrachten Therapien und Schulungen am Eintritts- und Austrittstag werden berücksichtigt und zählen zu den Therapie- und Schulungsminuten.

Insgesamt erhält der Patient 1495 Therapie- und Schulungsminuten. Zur Berechnung des Durchschnitts werden die geleisteten

Therapieminuten durch die Aufenthaltsdauer dividiert, im genannten Beispiel 23 Tage, und mit 7 multipliziert. 1495/23*7= 455

Therapieminuten/Woche. D.h. der Kode BA.5 «Muskuloskelettale Rehabilitation» kann erfasst werden.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Punkt 1.5. «Aufenthaltsdauer» der SwissDRG AG «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha».

Erfassung der Behandlung bei Rehospitalisationen innerhalb von 18 Tagen wegen Erkrankungen bzw.

Störungen nach medizinischen Massnahmen (Fallzusammenführung)

Siehe auch Regel D16.

Für die Rehabilitation bedeutet die Eingabe eines Kodes BA.1- bis BA.9 zwingend die erstmalige Eingabe der Kodes AA.- (für die ADL-Scores).

Bei einem Aufenthalt von weniger als 72 Stunden ohne Eingabe von ADL-Score-Kodes, wird ein BA.x0-Kode erfasst.

Kommt es in diesen Fällen innerhalb von 18 Tagen zu einem Wiedereintritt in die Rehabilitation, muss die Erfassung der ADL-Scores innerhalb von 72 Stunden (3 Tagen) nach Beginn des zweiten stationären Aufenthalts durchgeführt werden.

Die ADL-Scores des zweiten Aufenthaltes sind in diesen Fällen bei Fallzusammenführungen für die Erfassung massgebend.

Prozeduren

Für jeden Rehabilitationsfall müssen mindestens einmal die Kodes der CHOP-Subkategorie AA.13.- und ein CHOP BA-Kode erfasst werden. Wenn zutreffend werden BB.3- und BB.4-Kodes erfasst.

Weitere zu erfassende Assessments hängen von der Art der Rehabilitation ab. (Siehe CHOP - AA Messinstrumente und Messungen).

Assessments – CHOP AA

Die Eintrittsmessung 11 https://www.anq.ch/wp-content/uploads/2024/11/ANQ_Reha_CHOP_Codes_2021_Ueberleitungstabelle-ADL-Score_2021.pdf hat grundsätzlich innerhalb von drei Arbeitstagen* nach Klinikeintritt zu erfolgen (Eintrittstag eingerechnet).

Die Austrittsmessung erfolgt analog frühestens drei Arbeitstage vor Klinikaustritt (Austrittstag eingerechnet).

*Definition «innerhalb von 3 Arbeitstagen»: um die drei Arbeitstage berechnen zu können, gilt es zu beachten, dass nur Sonntage und

gesetzliche Feiertage als Feiertage gelten. Samstage gelten als Arbeitstage.

Die ADL-Items werden mit den CHOP-Kodes aus der Subkategorie AA.13.- erfasst.

Rehabilitation, CHOP BA- unterteilt nach 8 Rehabilitations-Arten

Kodierung 1x pro Aufenthalt, ausser bei Wechsel der Rehabilitationsart aus medizinischen Gründen.

Der BA.-Kode wird auch kodiert bei einer Rehabilitation von weniger als 7 Behandlungstagen, bei interner Verlegung, Tod des

Patienten oder bei Entlassung gegen ärztlichen Rat.

Die Information ist in der Variable «austrittsentscheid» zu erfassen.

Für einen Rehabilitations-Fall, der für eine Rehabilitations-Art stationär aufgenommen wird, ist die Basisleistung dieser Rehabilitations-Art einmal für diesen Rehabilitations-Aufenthalt zu kodieren. Erfolgt aus medizinischen Gründen während des Rehabilitations-Aufenthaltes ein Wechsel zu einer anderen Rehabilitations-Art, so ist ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Basisleistung der neuen Rehabilitations-Art ebenfalls einmal zu kodieren.

Beispiele und Erläuterungen

Hauptdiagnose HD

Behandlung (B)

Rehabilitation (BA) = 8 Rehabilitationsarten und eine Resteklasse für sonstige

Rehabilitationsarten

Hauptdiagnose

= Diagnose, die eine Rehabilitation erfordert

BA.1 Neurologische Rehabilitation

BA.2 Psychosomatische Rehabilitation

BA.3 Pulmonale Rehabilitation

BA.4 Kardiale Rehabilitation

BA.5 Muskuloskelettale Rehabilitation

BA.6 Internistische und onkologische Rehabilitation

BA.7 Pädiatrische Rehabilitation

BA.8 Geriatrische Rehabilitation

BA.9 Rehabilitation, sonstige

Kodierregeln zur Erfassung der BA.-Kodes

Die im systematischen Verzeichnis der CHOP aufgeführten Mindestmerkmale einer Prozedur sind alle zu erfüllen und fallbezogen zu dokumentieren. Hinweise, Bemerkungen, Inklusiva und Exklusiva sind zu beachten.

Therapien, die in den Mindestmerkmalen erwähnt/beschrieben sind, dürfen nicht zusätzlich kodiert werden.

Erläuterungen zum Verständnis der Mindestmerkmale

Eintrittsabklärung

Die Erklärung zur Eintrittsabklärung finden Sie unter Assessments CHOP-AA

Aufenthaltsdauer und Therapiedauer

Eine Woche (Behandlungswoche) umfasst 7 Kalendertage. Zeitliche Vorgaben für die wöchentlichen Therapie- und Schulungsleistungen sind als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen.

Die Anzahl Tage des gesamten Reha-Aufenthalts berechnen sich nach derselben Regel, wie die Berechnung der Aufenthaltsdauer in den für das Anwendungsjahr geltenden «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha». Die in der Kategorie BA.- beschriebenen «Therapiedauern pro Woche» schliessen Leistungen an der Patientin/am Patienten ein. Leistungen ohne Anwesenheit der Patientin / des Patienten zählen nicht zur Therapiedauer. Die Therapie und Edukation (Schulung) für angebrochene Reha-Wochen werden pro Rata berechnet. Selbsttraining unter Aufsicht des entsprechenden Therapeuten entspricht einer Therapie.

Rehabilitationskoordination oder Rehabilitationsteambesprechung

Wöchentlich stattfindende und dokumentierte, interdisziplinäre Rehabilitationskoordination bzw. die Reha-Teambesprechung erfolgt unter Einbezug des an der Rehabilitation ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Personals. Falls aus organisatorischen Gründen ein beteiligter Fachbereich an einer Teambesprechung nicht teilnehmen kann, die Information trotzdem schriftlich übermittelt wurde, gilt die Teambesprechung als erfolgt und ein gesamter Reha-Aufenthalt kann aus diesem einzigen Grund nicht in Frage gestellt werden.

Bei einer angebrochenen Behandlungswoche, muss die Teambesprechung nicht zwingend stattfinden.

Resteklasse:

BA.9

Muss alle Mindestanforderungen unter BA erfüllen - aber nicht unbedingt unter den spezifischen Merkmalen (BA.1- bis BA.8-)

Der Kode BA.9 Rehabilitation, sonstige wird erfasst, wenn:

  • eine Rehabilitationsart geleistet wird, die nicht unter den 3-stelligen Kategorien BA.1- bis BA.8- fällt, respektive dort nicht aufgeführt ist.
  • eine Rehabilitationsart geleistet wird, die unter einem der Kodes BA.1- bis BA.8- aufgeführt ist, die alle Mindestmerkmale unter BA.- erfüllt, aber mindestens ein Mindestmerkmale für BA.1- bis BA.8- nicht erfüllt.

Mindestmerkmale, die für einen Zeitraum von 7 Tagen definiert sind:

Dabei handelt es sich um Mindestmerkmale, die den strukturellen oder funktionalen Ablauf im Spital betreffen und die für einen Zeitraum von 7 Tagen definiert sind (z. B. eine (1) Facharztvisite / 7 Tage - siehe CHOP BA Rehabilitation - Mindestmerkmal Punkt 4, Visite oder eine (1) Teambesprechung / 7 Tage).

Diese Mindestmerkmale werden nicht für einen Zeitraum von weniger als 7 Tagen verlangt, da es nicht möglich ist, einen Bruchteil (pro rata) einer Facharztvisite oder Teambesprechung zu erfüllen.

Beispiel:

Wenn ein Patient/eine Patientin an einem Donnerstag eintritt und am darauffolgenden Dienstag entlassen wird, die Teambesprechung jedoch immer am Mittwoch stattfindet, wird vom Spital nicht erwartet, dass es die Teambesprechung vorverlegt. Dieses Mindestmerkmal wird in diesem Fall nicht verlangt zur Erfassung des Kodes.

Logik Aufgliederung BA.x0-BA.x8

  • Die Kodes BA.1- bis BA.8- sind nach Art der Rehabilitation in durchschnittliche Therapieminuten pro Woche aufgegliedert.
  • BA.x0 stellt die niedrigste Stufe mit einem Aufenthalt von weniger als 7 Tagen dar.
  • BA.x1 stellt die nächsthöhere Stufe für Fälle mit reduzierter Belastbarkeit dar, ausser in der geriatrischen Rehabilitation.
  • BA.x2 - BA.x8 (resp. BA.81-BA.85 für die geriatrische Rehabilitation) stellen Rehabilitationsfälle mit der Anzahl der

Therapieminuten dar, die den Schwellenwert für jede Rehabilitationsart erreichen.

Kategorie BB.3- Zusatzkodes für die Rehabilitation

Unter Kategorie BB.3- sind spezifische aufwändige pflegerische Leistungen in der Rehabilitation beschrieben. Wenn zutreffend, sind die Pflegeleistungen (BB.3-Kodes --> Wundmanagement, 1:1 Betreuung) zu erfassen. Diese Kodes werden nur bei Fällen, die ST Reha zugeordnet sind, erfasst. Die beiden Kodes (1:1 Betreuung in der Rehabilitation (BB.31.-) und Wundmanagement in der Rehabilitation (BB.32)) müssen an jedem Tag eingegeben werden, an dem die Pflege durchgeführt wird.

In der Situation der 1:1-Betreuung ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Betreuung an einem (und nicht an mehreren) Patienten /einer Patientin vorgenommen wird

Der Kode BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag, wird für die Abbildung des erhöhten Aufwandes (alle Arten der Rehabilitation), der zur Wundpflege anfällt, angewendet. Dies gilt zur Wundpflege nach Entfernung der Trachealkanüle, aber auch für Stomawunden, Fixateur Extern- Wunden, Ein- oder Ausgängen von Drainagen, usw. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

Die Pflege-Komplexbehandlung 99.C- wird nicht zusätzlich erfasst. Sie ist grundsätzlich nicht zusammen mit den Kodes der Kategorie BA.- «Rehabilitation» zu erfassen.

Überwachung in der Rehabilitation BB.4.-

Es gibt 2 Kodes für die Überwachung in der Rehabilitation:

BB.41.- Überwachungsrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage: Kode für Patientinnen / Patienten, die aus dem Setting der Akutsomatik entlassen werden, die mit der Rehabilitation beginnen können, aber aufgrund klinischer Instabilität noch eine Überwachung benötigen.

BB.42.- Intensive Überwachung bei vorübergehend vital bedrohlicher Situation: Kode für Patientinnen / Patienten, die während der Rehabilitation eine vorübergehend vitalbedrohliche Situation aufweisen und aufgrund dieser eine Überwachung benötigen.

Beide Kodes können ohne die Erfüllung von BA.-Kriterien (Rehabilitationskriterien bezogen auf den ganzen Fall) nicht erfasst werden. Die beiden Kodes können nicht gleichzeitig erfasst werden, aber sie können zu verschiedenen Zeitpunkten desselben Rehabilitationsfalls getrennt eingegeben werden.

Prozeduren, die kodiert werden müssen (nicht abschliessend)

Siehe Kodierregel P01 «Prozeduren, die kodiert werden müssen».

Für die maschinelle Beatmung in der Rehabilitation siehe Kodierregel SD1001 «Maschinelle Beatmung».

Externe ambulante Behandlungen

Siehe Kodierregel P00n «Externe ambulante Leistungen».

Prozeduren, die nicht kodiert werden

Siehe Kodierregel P02 «Prozeduren, die nicht kodiert werden».

Es ist zu beachten, dass die unter Kodierregel P02 dokumentierten, nicht zu kodierenden Prozeduren im akutstationären Setting als Routine und/oder immanent angesehen werden, jedoch in Rehabilitationsaufenthalten unter Umständen nicht als solche definiert werden können und somit kodiert werden müssen.

Beispiele

Beispiele zur Kodierung der Hauptdiagnose

Beispiel 1 Kardiovaskuläre Rehabilitation

Ein Patient tritt nach akutem Myokardinfarkt zur Rehabilitation ein. Ein postinterventioneller Wundinfekt wird mittels VAC-Behandlung therapiert.

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand

Beispiel 2 Muskuloskelettale Rehabilitation

Ein Patient tritt nach Implantation einer Hüftendoprothese bei primärer Koxarthrose zur Rehabilitation ein. Problemloser Verlauf.

HD M16.1 Sonstige primäre Koxarthrose
L

Beispiele zur Kodierung der Nebendiagnosen

Beispiel 1 Kardiovaskulär

Ein Patient tritt nach Herztransplantation wegen dilatativer Kardiomyopathie zur Rehabilitation ein. Der Barthel-Index beträgt bei Eintritt 68 Punkte, der MMSE 29 Punkte.

HD I42.0 Dilatative Kardiomyopathie
ND Z94.1 Zustand nach Herztransplantation
ND U50.20 Mittlere motorische Funktionseinschränkung Barthel-Index: 60-75 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiel 2 Neurologisch

Ein Patient tritt nach akutstationär behandeltem embolischem Stroke des Mediastromgebietes mit neurologischen Defiziten (schlaffe Hemiplegie mit Sprach- und Schluckstörung) zur Rehabilitation ein. Bei Eintritt wird ein Barthel-Index von 27 Punkten erhoben. Es werden nur leichte kognitive Defizite festgestellt, MMSE 28 Punkte.

HD I63.4 Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien

L

ND R47.0 Dysphasie und Aphasie
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND U50.40 Schwere motorische Funktionseinschränkung. Barthel-Index: 20-35 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiel 3 Pneumologisch

Ein Patient mit zystischer Fibrose wird vom Hausarzt wegen Verschlechterung bei bekannter und dokumentierter chronischer respiratorischer Insuffizienz in die pneumologische Rehabilitation eingewiesen. Es wird eine Heimbeatmung eingeleitet. Bei Eintritt dokumentierter Barthel-Index von 80 Punkten, MMSE unauffällig.

HD E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen
ND J96.1- Chronisch respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert
ND U50.10 Leichte motorische Funktionseinschränkung Barthel-Index: 80-95 Punkte
ND U51.02 Keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung MMSE: 24-30 Punkte

Beispiele je Rehabilitationsart

Beispiel 1 Neurologische Rehabilitation

Ein Patient wird zur stationären Rehabilitation verlegt mit Status nach Hirninfarkt im Mediastromgebiet und mit schlaffer Halbseitenlähmung. Nebendiagnostisch besteht eine koronare Herzkrankheit zweier Gefässe, die medikamentös behandelt wird. Pflegerisch

benötigt der Patient einen über die Basisleistung hinausgehenden dokumentierten Zusatzaufwand von 73 Aufwandspunkten. Zusätzlich erhält er über 4 Wochen durchschnittlich 700 Minuten pro Woche Logopädie und Ergotherapie. Ausserdem erfolgt während der Rehabilitation ein Hausbesuch zur Abklärung der häuslichen Situation sowie der weiteren Rehabilitationsziele und Massnahmen.

Kodierung:

HD I63.4 Hirninfarkt nach Embolie zerebraler Arterien
L
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäss-Erkrankung
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.1 Neurologische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 2 Psychosomatische Rehabilitation

Ein Patient tritt wegen im ambulanten Setting nicht kontrollierbarer, persistierender Rückenschmerzen ohne eindeutige Ursache in die stationäre Rehabilitation ein. Ein übermässiger Gebrauch von Schmerz- und Schlafmedikamenten sowie eine im Verlauf der Rehabilitation diagnostizierte depressive Episode werden gemäss ärztlicher Dokumentation behandelt.

Kodierung:

HD F45.0 Somatisierungsstörung
ND M54.5 Kreuzschmerz
ND F32.9 Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
ND F13.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika, schädlicher Gebrauch
ND Y57.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei therapeutischer Anwendung von Arzneimitteln und Drogen
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.2 Psychosomatische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 3 Pulmonale Rehabilitation

Übertritt eines Patienten in die Rehabilitation mit chronisch obstruktiver Lungenkrankheit Gold-Stadium III, als Folge von jahrelangem, persistierendem Nikotinabusus und aktuell akut entzündlicher unterer Atemwegserkrankung. Weitere Nebendiagnosen gemäss medizinischer Dokumentation, z.B. arterielle Hypertonie, die medikamentös behandelt und überwacht wird.

Bei protrahiertem Verlauf unter antibiotischer Therapie und gelegentlichem Erstickungsempfinden wird eine Bronchoskopie mit bronchoalveolärer Lavage durchgeführt. Zur Atemunterstützung wird bei durch Blutgasanalyse bestätigter, akuter hypoxischer respiratorischer Insuffizienz eine unterstützende CPAP-Beatmung für 3 Tage durchgeführt. Durch dafür ausgebildetes (medizinisches) Personal erhält der Patient Rauchstopp- und Atemtherapieschulungen und tägliche intensive Atemtherapie durch Physiotherapeuten.

Die Gesamtsumme dieser dokumentierten Therapien beträgt durchschnittlich 820 min pro Woche.

Kodierung:

HD J44.01 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege FEV 1 >=35%
und <50% des Sollwertes
ND F17.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Schädlicher Gebrauch
ND J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, andernorts nicht klassifiziert, Typ I [hypoxisch]
ND I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.3 Pulmonale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
T AA.31.- 6-Minuten-Gehtest (bei Eintritt)
T AA.31.- 6-Minuten-Gehtest (bei Austritt)
B 33.24.11 Tracheobronchoskopie (flexible) (starr) mit bronchoalveolärer Lavage
B 93.9G.11 Maskenüberdrucktherapie, CPAP, Ersteinstellung, innerhalb von 3 Tagen
B 99.22.1- Injektion einer antiinfektiösen Substanz, nach Anzahl Behandlungstage.

Beispiel 4 Kardiale Rehabilitation

Verlegung eines Patienten aus der Akutklinik nach subendokardialem Herzinfarkt bei koronarer 2-Gefäss-Krankheit. Er leidet an behandlungsrelevanter, ernährungsbedingter morbider Adipositas mit einem BMI von 43.5.

Kodierung:

HD I21.40 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt, Typ-1-Infarkt
ND I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäss-Erkrankung
ND E66.02 Adipositas durch übermässige Kalorienzufuhr, Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.4 Kardiale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]
Beispiel 5 Muskuloskelettale Rehabilitation

Ein Patient wird vom Hausarzt zur stationären Rehabilitation zugewiesen. Er leidet an posttraumatischer Kniearthrose und in Folge an entlastungsbedingten Kreuzschmerzen. In die stationäre Behandlung fliesst die Abklärung und Behandlung eines Diabetes mellitus ein. Im Zentrum der rehabilitativen Massnahmen stehen die analgetische Behandlung und muskuläre Rekonditionierung/Kräftigung durch Physiotherapie.

Kodierung:

HD M17.3 Sonstige posttraumatische Gonarthrose
L
ND M54.5 Kreuzschmerz
ND E11.90 Diabetes mellitus, Typ 2: ohne Komplikationen: nicht als entgleist bezeichnet
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.5 Muskuloskelettale Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 6 Internistische und onkologische Rehabilitation

Eine Patientin mit metastasiertem (Lymphknoten mehrerer Regionen) Bronchus-Karzinom des linken Oberlappens tritt zur stationären Rehabilitation im Anschluss an die akutstationäre Hospitalisation ein. Die im Akutspital begonnene Verabreichung einer niedrigkomplexen Chemotherapie und die notwendige Gabe von nicht modifizierten Antikörpern im Rahmen einer Immuntherapie werden während der Rehabilitation einmal ambulant (im Akutspital) weitergeführt.

Ziel der rehabilitativen Behandlung ist eine Verbesserung des Allgemeinbefindens im Sinne einer Rekonditionierung.

Die Kodierung erfolgt in diesem Fall unter Berücksichtigung der Kodierregel

P00n externe ambulante Leistungen

Daher sind die nicht komplexe Chemotherapie und die Immuntherapie nicht im stationären Fall zu kodieren.

Kodierung:

HD C34.1 Bösartige Neubildung: Oberlappen (-Bronchus)
L 2
ND C77.8 Sekundäre bösartige Neubildung von Lymphknoten mehrerer Regionen
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.6 Internistische und onkologische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 7 Pädiatrische Rehabilitation

Übertritt eines Kindes aus Akutspital zur Rehabilitation mit Status nach Enzephalomyelitis und persistierenden krankheitsbedingten hirnorganischen Dysfunktionen, Funktionsdefiziten und rezidivierenden epileptischen Anfällen.

Alle Kriterien für eine pädiatrische Rehabilitation sind erfüllt.

Zur Rehabilitationssteuerung werden periodisch diagnostische Massnahmen erbracht.

Kodierung:

HD G04.9 Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis, nicht näher bezeichnet
ND G40.8 Sonstige Epilepsien
ND F06.8 Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung
des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.7 Pädiatrische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 8 Geriatrische Rehabilitation

Ein multimorbider Patient tritt im Anschluss an die Behandlung im Akutspital zur Rehabilitation ein. Er leidet an Rückenschmerzen aufgrund Spinalkanalstenose begleitet von radikulären schmerzhaften Ausstrahlungen und Lähmungserscheinungen.

Alle im Beispiel aufgeführten akutsomatischen Diagnosen liegen gemäss ärztlicher Dokumentation weiterhin vor und benötigen für die Kodierung einen Aufwand > 0 gemäss Kodierregel G 54. Andere Kodierregeln und Hinweise im Medizinischen Kodierungshandbuch sind zu beachten.

Während der Rehabilitation erfolgt ein diagnostischer und therapeutischer Hausbesuch zur Abklärung der häuslichen Situation und zum Festlegen von weiteren Rehabilitationszielen und notwendigen Massnahmen.

Kodierung:

HD M48.06 Spinal(kanal)stenose: Lumbalbereich
ND G55.3* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
(M45 - M46†, M48.-†, M53 - M54†)
ND E03.9 Hypothyreose, nicht näher bezeichnet
ND I50.13 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
ND E11.72† Diabetes mellitus Typ 2, mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
ND G63.2* Diabetische Polyneuropathie
ND N08.3* Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus
ND N18.3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 3
ND I10.00 Benigne essentielle Hypertonie: ohne Angabe einer hypertensiven Krise
ND E44.1 Leichte Energie- und Eiweissmangelernährung
ND E55.9 Vitamin-D-Mangel, nicht näher bezeichnet
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.8 Geriatrische Rehabilitation
B AA.1- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiele für BA.9 Kodes

Beispiel 1

Eine 70-jährige Patientin wird nach Implantation einer Totalendoprothese links aus dem akutsomatischen Setting zur muskuloskelettalen Rehabilitation in die Rehabilitationsklinik verlegt. Bei der Patientin ist eine langjährige chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) bekannt. Postoperativ und in den ersten Tagen der Rehabilitation kam es zu einer Exazerbation von Dyspnoe-Episoden (FEV1 60%), die mit einem Bronchodilatator erfolgreich behandelt werden konnte.

Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt betrug 8 Tage. Die Anzahl der durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche lag bei 280.

Alle anderen Kriterien für die muskuloskelettale Rehabilitation waren erfüllt.

Kodierung :

HD M16.1 Sonstige primäre Koxarthrose, einseitig
L 2
ND J44.12 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet, FEV1 >=50 % und <70 % des
Sollwertes
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.9 Rehabilitation, sonstige
B AA.13- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiel 2

Ein Patient, mit Status nach Hirninfarkt im Mediastromgebiet und schlaffer Halbseitenlähmung, wird zur stationären neurologischen Rehabilitation verlegt. Nebendiagnostisch besteht eine koronare 2- Gefässerkrankung, die medikamentös behandelt wird.

Die Anzahl der durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche lag bei 560. Während des vierwöchigen stationären Rehabilitationsaufenthalts erfolgten sechs Besuche des Facharztes .

Kodierung:

HD I63.4 Hirninfarkt nach Embolie zerebraler Arterien
L
ND G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
L
ND I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäss-Erkrankung
ND U50.- Motorische Funktionseinschränkung
ND U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

B BA.9 Rehabilitation, sonstige
B AA.13- Messung der Activity of Daily Living [ADL]

Beispiele für BB.3-Kodes

Beispiel 1

Eine Patientin mit bekannter Anorexia nervosa vom aktiven Typ, erhält eine psychosomatische Rehabilitation, weil sie unter Angstzuständen leidet und trotz ihres Wunsches, wieder zu arbeiten, Schwierigkeiten hat, die vorgeschlagenen Anpassungen ihrer Tagesabläufe und ihrer Ernährung zu akzeptieren. Um die schrittweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz zu fördern, muss der Verlust an Muskelmasse berücksichtigt werden. Sie erhielt während des psychosomatischen Rehabilitationsaufenthalts, aufgrund von Selbstgefährdung, an zwei Tagen, je drei stundenlang eine 1:1-Betreuung.

Kodierung:

HD F50.01 Anorexia nervosa, mit Massnahmen zur Gewichtsreduktion

B BA.2 Psychosomatische Rehabilitation
B BB.31.11 1:1 Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag
B BB.31.11 1:1 Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag

Beispiel 2

Ein Patient tritt nach akutem Myokardinfarkt zur Rehabilitation ein. Ein postinterventioneller Wundinfekt wird therapiert.

Die Wundpflege an zwei Tagen des Rehabilitationsaufenthalts erfordert eine Gesamtminutenzahl von mehr als 60 Minuten für jeden der beiden Tage. Alle Kriterien für eine kardiale Rehabilitation sind erfüllt.

Kodierung:

HD I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand.
ND L08.8 Sonstige näher bezeichnete lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut

B BA.4 Kardiale Rehabilitation
B BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag
B BB.32 Wundmanagement in der Rehabilitation, mindestens 60 Min. pro Tag

Beispiele für BB.4-Kodes

Beispiel 1

Ein Patient wird zur muskuloskelettalen Rehabilitation in eine Rehabilitationsabteilung verlegt, nachdem er zwei Wochen lang auf einer akutsomatischen Station betreut worden war, weil er eine Fraktur des rechten Oberschenkelhalses mit Verletzung der Oberschenkelarterie erlitten hatte.

Der Patient weist weiterhin Schwankungen der Vitalparameter (Atemfrequenz, Blutdruck) und Schwankungen des Bewusstseinszustands auf. In diesem Fall sind alle drei der möglichen Funktionsstörungen gegeben.

Die Eintrittsabklärung ergab einen Barthel-Index von 50 Punkten. Die Bewertung des erweiterten Barthel-Index (EBI) ergibt eine Punktzahl von 30 Punkten.

Während des Aufenthalts zur muskuloskelettalen Rehabilitation benötigte der Patient in der ersten Woche (7 Tage) eine Überwachung mit Arztvisiten an 5 Tagen.

Alle Kriterien der muskuloskelettale Rehabilitation sind bezogen auf den ganzen Fall erfüllt. Die durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche betragen 560 Minuten. Dies entspricht dem Kode BA.52.

In Verbindung mit den funktionellen Einschränkungen, die zu einem Stimmungstief führten, erhielt der Patient eine 1:1-Betreuung, die einmal für zwei Stunden durchgeführt wurde.

Kodierung:

HD S72.00 Fraktur des Femurs, Teil nicht näher bezeichnet
L 1
ND U50.30 Mittelschwere motorische Funktionseinschränkung, Barthel-Index: 40 - 55 Punkte
ND U51.10 Mittlere kognitive Funktionseinschränkung, Erweiterter Barthel-Index: 20 - 65 Punkte

B BA.52 Muskuloskelettale Rehabilitation, mit durchschnittlich 450 bis weniger als 565 Therapieminuten pro Woche
B BB.41.12 Überwachungsrehabilitation, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
B BB.31.11 1:1-Betreuung in der Rehabilitation, mindestens 2 Stunden bis 8 Stunden pro Tag

Beispiel 2

Während eines neurologischen Rehabilitationsaufenthalts nach einem Hirninfarkt zeigt der Patient in der zweiten Woche des Krankenhausaufenthalts eine lebensbedrohliche Fluktuation der Vitalparameter (Blutdruck, Herzfrequenz, Temperatur und Sauerstoffsättigung) aufgrund einer Aspirationspneumonie beidseitig.

Die Überwachung erfolgte kontinuierlich über drei Tage, abgesehen von einer 60-minütigen Unterbrechung am ersten Tag, um eine Röntgenaufnahme des Thorax durchzuführen. Am ersten Tag fanden vier Arztbesuche statt, am zweiten Tag drei und am dritten Tag zwei.

Der Rest des stationären Aufenthalts zur neurologischen Rehabilitation verlief bei stabilen Vitalparametern. Die durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche bezogen auf den ganzen Fall betragen 680 Minuten. Dies entspricht dem Kode BA.13.

Kodierung:

HD I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
L
ND J69.0 Aspirationsbronchopneumonie
L 0
ND U69.01! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt

B BA.13 Neurologische Rehabilitation, mit durchschnittlich 675 bis weniger als 845 Therapieminuten pro Woche
B BB.42.14 Intensive Überwachung in der Rehabilitation, von mehr als 48 Stunden bis 72 Stunden